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Aus diesen verschiedenen Abstimmungen geht hervor: — zu machen und Sorglosigkeit sei der Grund, daß selten letzt⸗] darüber verständigt, daß das wesentlichste Mittel zur Kräftigung des “ 1) daß eine überwiegende Majorität der Abtheilung die an . „ f r vn b d nachtheilige Subhastats BI1““ die Hauptursache, weshalb in 85 Mark wie in ande⸗ “ ök 8 u“ b 8 1 8 Spitze des Gesetzes gestellte Motive daraus entfernt wissen will; 7) Durch die Sorge: unnöthige un nachtheilige Subhasta ionen ren rovinzen, mit Ausnahme weniger Landestheile, ein viel kräftia⸗ 1ö1u“ ““ 4 . 1 44 — EIE1“ 8z nns 2) daß eine große Majorität der Abtheilung denjenigen Theil des zu vermeiden, sei man keinesweges Willens, dem Einziehen gerer Bauernstand hervorgetreten ist, als er früher je dagewesen war, No 135. A““ B 7 1 l ag e zur II — g e m ei n en I e ußisch en 3 ei t un g. 111““ Sonntag den 16 n Mai Gesetzes, welcher von der Taxation handelt, mit Modificatio⸗ fremder Intelligenz einen Damm entgegenzusetzen, und glaube, nicht in solchen Maßregeln zu suchen sei, wie sie 1841 vorgeschlagen b 8 nen annehmen will, und daß sich darunter von 7 Abgeordneten 8. 12 durch freiwilligen Einkauf und Einheirath sattsam wolden, sondern in dem Prinzip der Fleiheit des Grundbesttes, in — 8 1 2 1 2 e 1 1 einwandern werde.“ Ablös⸗ Real⸗L F Servitute Di “ 1 2 8 111““ 88* G der Ablösung der Real⸗Lasten, der Frohnen und Servituten. Dies anerkennen, daß namentlich in dem §. 3 die Bestimmung Platz ge⸗ anders verhält. — Der Justiz⸗Minister Uhden hat bereits in einem
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der Landgemeinden 3 befinden. b Daß zwar eine Majorität der Abtheilung von 9 gegen ein Ich habe mir vorgenommen, meine Herren, aus denjenigen Er⸗ schloß jedoch die Beachtung gewisser Verhältnisse und Uebelstände der Nun bitte ich endlich, noch auf diejenigen Einwendungen zurück⸗ e b g - — Fmern 2 Gesetz zur Beförderung gütlicher Auseinandersetzungen u. s. w. läuterungen, welche die Königl. Kommissarien, die wir die Ehre bestehenden Gesetze nicht aus, welche einer Reform bedürfen; jedoch kommen zu dürfen, welche schon in dem Ausschusse der Kurie der drei süsfen Lat vaß dic dcrcnn zoen sn 155 ee “ 424—8—— zeit⸗ für wünschenswerth hält aber doch nur eine Minorität von 6 gehabt haben, in unserer Abtheilung zu sehen, uns gegeben haben, nicht einer Reform in der Richtung von Beschränkungen der Landes⸗ Stände von verschiedenen Abgeordneten der Landgemeinden gegen das der Besitzung gurac 3 ves erfahren hat gemäßen Hrgan so Zeerenee 1.““ dabei gegen 8 Stimmen den g 4 mit den beantragten Modisicatio⸗ einige Momente hervorzuheben und dem Gutachten beizufügen, um kultur⸗Gesetzgebung, sondern in Bezug auf Wegräumung von Hin⸗ Gesetz erhoben sind. Man bemerkte, — und darauf reduziren sich in demjenigen Theile bn -; vn. dem ich anzugehören die das Prinzip einer organischen Verbindung der Wirksamkeit der Ein⸗ nen annehmen will, und daß der bei weitem größte Theil der daraus die Prinzipien zu ersehen, nach welchen der Gesetz⸗Entwurf dernissen einer freien Entwickelung, die in der gegenwärtigen Gesetz⸗ hauptsächlich die Einwendungen gegen den Gesetz⸗Entwurf — derselbe Sh habe ohneden den ähenn ze Verihese hat 2 eb vzn 8 e6 ö gee⸗ Abgeordneten der Landgemeinden sich unter der letztgenannten geformt worden ist. Da ich aber auf der Ministerbank einen der gebung liegen. 1 führe ein Singularrecht für einen besonderen Stand, für den der aug gele E“ zn “ “ der ge 8. aß 88 elan 9 vand 1S8 8 .287 Majorität befindet. . Königl. Kommissarien erblicke, so würde ich bitten, diese Erläute⸗ Es sei mir erlaubt, nach dieser allgemeinen Exposition über die Bauern, ein, indem er, wie es in der Einleitung des Gesetzes heißt, aufzuß r 29 b axp 2 Gesetze selbst Unsicheres e stattgefun⸗ schen n 88s geans de h — 8 gide wir shaftstrei 8 4 3 Diejenigen unter uns, welche entweder gegen das Gesetz im All⸗- rungen selbst zu machen. Geschichte und das Prinzip des Gesetz⸗Entwurfs auf die beider zur Erhaltung eines kräftigen Bauernstandes dienen solle. Dagegen den. Was etwa in; em & se 3 sic b- ere⸗ iegen mag, hat und belebende Einwirkung es 2 egiums auf die Ges Fäftskreise der r inen der beiden Theile desselben sich er⸗ Landtags⸗Kommissar: Ich bitte um die E 77 aß Haupttheile 8 ürfniß desselben n. 8. 8 .“ ist mit vollem Re⸗ allein oder hauptsächlich dur „diese theils die Sitte, theils die gerichtlie he Prarxis bei uns längst besei⸗ Einzelrichter insbesondere durch Vermittelung des Direktors eintritt.
gemeinen, oder auch gegen eine b sich g missar: Ich ie Erlaubniß, daß Haupttheile und das edürfniß desselben noch näher eingehen zu st Recht bemerkt, daß allein oder h ptsächlich durch diese — Das Bedürfniß also tlich in diesem Landesthei Eeesas . v 2 Einrich der Patrimoni
klärt haben, gründen r Votum auf folgende, bald der Gesammt⸗ der Regierungs⸗Kommissar hierüber einen Vortrag halten dürfe. dürfen. Der Gesetz-Vorschlag zerfällt wesentlich in zwei Theile. Der gesetmzlichen Maßregeln der Bauerustand nicht gekräftigt werden würde, nigr⸗ v. ö 8 N6668 Alllei andestheile, zu Er⸗ Diese C rundzüge einer, varhe eruyd 89ng 2b 8 arimsekal⸗ 8 7 8 „ 7 kür — Lor † 8 g 118 „ 7.2 „⁷ ₰ „ „2₰ 8 4 2 %2 1 942 . 8 8 9 88. . . „ 84 2 „ 8 . ( 8 es 9 U *ℳ 2 o 2 ☛ 9 3 3 2 2 3 9S 2 Vor⸗ heit, bald einzelnen Mitgliedern angehörende Motive. 1. Regierungs⸗Kommissar Lette: Es dürfte vielleicht vorzugsweise erste Theil ist in den §§. 1 bis 3, der zweite in dem §. 4 enthala diese Kräftigung vielmehr in der Freiheit und in den Rechten liege, ehe tñ vag. 2 v- — Sew e das Bedürf gerichte hat der Justiz-2 kinsber Uh 89. Lant „ 2 2 Fn 1) Der preußische Bauernstand ist kräftig genug, und bedarf es, bei diesem Gesetze nothwendig sein, der hohen Versammlung einige ten. Bei dem ersten Theile des Gesetzes muß daran erinnert welche dem Bauernstande durch die Agrar Gesetzgebung eingeräumt 5. egvr statthen en, lle s * 89 ffach 1 anderer Weise trages über die neue Organisation des und Stadtgerichts zu um ihn zu kraftigen oder kräftig zu erhalten, keiner besonderen Ge-⸗ Erläuterungen zu geben, sowohl über die Geschichte des Gesetzes, als werden, daß früherhin alle bäuerlichen Grundbesitzungen bei Erb- sind. Es fragt sich indeß, ob die vorgeschlagenen Bestimmungen nicht sia r ließe 7 8. efat durch eine Fe Erklärung — und, Groß-Wanzleben näher entwickelt und ist von des - setze. Seine Kraft hat sich in schwierigen und verhäng⸗ über dessen Prinzip und die Bedürfnißfrage. So unbefangen der theilungen nach einer gemäßigten Taxe abgeschätzt werden sollten. wesentlich dazu beitragen werden, die bessere Regulirung und freiere be- in Besiegenc, dns 8. zu berfsken hebe, vneh 8 Sez saber 82, 8 “ “ 58 envan dn nißvollen Zeiten auf das entschiedenste bewährt, und ein Gesetz⸗Entwurf jetzt in die Welt tritt, so hat derselbe doch eine sehr— Das verordnet zum Theil auch das ostpreußische Provinzialrecht. Dies . . Entwickelung der Verhältnisse des Bauernstandes zu befördern. en ie nr es andrechts und der Allgemeinen Gerichts⸗ dem Herrn Minister des Innern den Plan auszuarbeiten. b n mehr als dreißigjähriger Friede hat ihre fernere Ent⸗ weit zurückgehende Geschichte, welche mit allen den Bewegungen zu⸗ Vorschrift wegen der gemäßigten Taxen verwies indeß auf Taxprin In der That mußten die §§. 1 bis 3 ein singulares Recht Ordnung die Vernehmung der Taratoren über den Gesammtwerth demselben Tage (19. Dezember v. J.) hat der Herr von Bülow⸗ 3 — Fung 1 — für den Bauernstand enthalten, weil sie bestehende gesetzliche Be⸗ nicht ausschließt und sich nur eine verschiedene Gerichtspraris Cummerow in Verbindung mit mehreren Gutsbesitzern einen Plan
wickelung eben so glücklich befördert, als das Frei⸗ ammenhängt, die in den letzten De nnien die Landes Gesetz⸗ spien, die überall nicht vorhanden sind; sie weist im Allgemeiner B 21 . 8 1 — 1 1 88 I8-r 8978 2 Femnmender Fesseln, welche ihr Füher entgegen⸗ 589, 8 ö“ ele. zirigat’ auf vübecgrundsätze des Prwwiaziaitechtg, mr diese Gundsütt G stimmungen theils erläutern, theils verbessern sollen, die eben nur für in dieser Hinsicht gebildet hat: dann würde ich mich damit zur Errichtung eines gemeinschaftlichen Kollegial Patrimonialgerichts standen. zu erhalten und andererseits die Prinzipien derselben wiederum zu be-⸗des Provinzialrechts über Aufnahme bäuerlicher Erbtaxen fehlen ilm diesen Stand gelten, namentlich die Aufhebung des §. 280 Tit. 7 einverstanden erklären können, wenn diese Gesetz⸗Bestimmungen eingereicht. Es läßt sich daher nicht behaupten, daß die ganze An⸗ 2) Unsere jetzige einschlagende Gesetzgebung genügt vollkommen schränken, indem man annahm, daß sie sich in ihren Wirkungen als unseren Gesetzbüchern. In dem ostpreußischen Provinzialrechte heißt Thl. II. Allg. Landrechts, wegen der gemäßigten Erbtaxen, aussprechen als allgemeine Gesetze gefaßt werden, und daß sie nicht als ein sin⸗ gelegenheit erst durch den Herrn von Bülow⸗Cummerow angeregt, und gewährt in Bezug auf Abschätzung von Rustikal⸗Grund⸗ schädlich erwiesen. Gleich auf den ersten Provinzial Landtagen meh⸗ es, man solle sie im Anhange suchen, sie sind aber hier nicht zu sin⸗ I und eine Ergänzung der Taxvorschriften der Allgemeinen Gerichts⸗ gulares Gesetz Aer den Bauernstand daständen. Meine Herren! Ich und daß der Herr Justiz⸗Minister Uhden erst dadurch zu einer Be⸗ stücken und zur Beforderung gütlicher Auseinandersetzungen hin⸗ rerer Provinzen kam es zur Sprache, daß die in den Gesetzen von den. Ausdrücklich ist die gedachte Vorschrift nur seit dem Regulirungs⸗ Ordnung enthalten, welche auf Anwendung der ritterschaftlichen Tar⸗ gehöre einem Landestheile an, wo man die entschiedenste Abneigung achtung des Gegenstandes bewogen worden. reichenden Anhalt. 1807 und 1811 gewährte freie Befugniß, insbesondere der bäuerlichen Edikte vom Jahre 1811 und der Declaration vom 29. Mai 1815b56 Prinzipien verweist, die aber für kleinere Besitzungen nicht passen. hat gegen alles dasjenige, was irgendwo eine neue Begründung 1 8 3 . 3) Gesetze in vorstehender Beziehung können überhaupt den Stand Wirthe, über ihr Grundeigenthum unbeschränkt zu verfügen — eine in Bezug auf solche bäuerliche Güter aufgehoben, welche durch diese Daraus erklärt sich von selbst, warum sich die §§. 1 bis 3 des Ge⸗ eines Unterschiedes der verschiedenen Stünde in Beziehung auf Rechte Rhein⸗Provinz. Die Rh. und Mos. Ztg. meldet aus der Landgemeinden nicht kräftigen, die beste Kräftigung ist die, Freiheit, welche sie unserer Landesgesetzgebung zu verdanken hatten Gesetze in Eigenthum verwandelt sind. G setzes nur als ein Singularrecht des Bauernstandes darstellen konnten. und -. das Gesetz hervorrufen könnte. Als allgemeines Gesetz, wenn Koblenz vom 10. Mai: „Gestern Morgen verbreitete sich das durch wesche er bei ganz freier Disposilion ücber sein Poüitthum auz anen tüchtigen Banernftand gefaͤhrden konges daß es daher Dagegen ist die Vorschrift des Landrechts §. 280, Tit. 7 Was §. 4 anlangt, so sind eben diejenigen Verhältnisse und Bedürf⸗ dieses 5aggn Gesetz auch dazu dienen soll, um bisher bestandene aufgefundene Drohbriefe in Umlauf gekommene Gerücht, daß nach dem sich selbst heraus entwickelt. schenswerth sei, Beschränkungen sowohl in Bezug auf die Dismem⸗- Thl. II fl, wonach die Bauergüter bei Abfindung von Miterben nach nisse darin berücksichtigt, welche sich in dieser Beziehung bei den klei⸗ singulare Gesetze wegzuräunen, tste es eben so nützlich sein für die Beispiele an anderen Hrten auch in unserer Stadt eme Störung 4) Das vorliegende Gesetz sei partikularer Natur, und ein solches brations⸗Befugniß, als in Betreff der Erbtheilungen und des Rechtes, einer gemäßigten Tare abgeschätzt werden sollen, in Betreff der vor T1P1“ Grundstücksbesitzern viel entschiedener herausstellen, aig be den, Stände, als es für den Bauernstand nützlich is, würde es der öffentlichen Ruhe und Eigenthums⸗ Beeinträchtigung beabsichtigt bedürfe der Stand der Landgemeinden nicht. ihre Grundstücke verschulden zu dürfen, einzuführen. Dergleichen Be⸗ den Regulirungs⸗Gesetzen schon Eigenthum ihrer Besitzer gewesenen 8 größeren, wie dies vom Herrn Referenten in dem Gutachten her⸗ eben so nützlich sein für den Stand der Städte; denn auch dort kön⸗ würde. Den Vorwand eines Krawalls suchte man zuerst in der herr⸗ 8 5) Weitere als jetzt gesetzlich bestehende Befugnisse den Vormund⸗ sorgnisse gingen zuerst von den Provinzial⸗Landtagen selbst aus, sie bäuerlichen Besitzungen stehen geblieben, wenigstens bis jetzt nicht auss⸗ 8 vhegeüaben “ - L “ wenn uns gans ybb hns “ ] fobe F schenden 1n 28 wihfendigsten debenehe n mde schafts⸗Behö beile 16 888. 8 ag 2g 11““ r 2 8— 1e. 1 r. S woed⸗ BSosps ꝗbIen ertal⸗-Res 11. . 8 über die Motive de Widerspruchs verständigen wollen, demsel⸗ 1 5 gelten, elche in Beziehung au väuerliche es auf solche Besitzende abgesehen welche die einung als Spekulan⸗ schafts⸗Behörden zu ertheilen, sei nicht wünschenswerth, im Ge ergriffen hierauf das Gouvernement, und es wurden von diesem ver drücklich aufgehoben worden. Selbst durch Ministerial Reskripte im b ben ausschließlich die Besorgniß an Vensn g. könnte selbst 88 Grundstücke gelten. Als Partikular⸗Gesetz für den Buernstand habe ten 1 Preiserhüöhung 8 Getraides bezeichnete. Mit Einbruch der
gentheil für die Minderjährigen gefährlich, zumal bei einzeln schiedenartige Vorschläge im Sinne der gewünschten Beschränkungen Jahre 1833 ist die Ansicht noch ausgesprochen und festgehalten, daß die r 8 — — 3 stehenden Richtern. Die Bestimmungen des Gesetz⸗-Entwurfs auch den Provinzial⸗Landtagen vorgelegt. Als man indeß der Sache besagte Vorschrift wegen der Erb⸗Taren für dergleichen Bauergüter ddie gegenwärtige Maßregel, insbesondere durch §. 4, so entfernt da⸗ s. 6 ““ mich gegen diese erste Abtheilung erklärt, ob⸗] Nacht füllten sich die Straßen, wie gewöhnlich an schönen war⸗ seien nur zum Vortheil des Gutannehmers, keinesweges aber näher trat und darüber die Organe des Landes, die Provinzial Land⸗ noch jetzt gelte. Ferner fehlt es an besonderen Tarx Prinzipien “ 1“ auch die Einführung eines beschränkenden Singularrechtes des 8 85 “ ich hier erörtert habe, im Allgemeinen diese Bestimmun⸗ men Abenden, mit Spaziergängern aus allen Klassen der sm Interesse der Mündel. 9 b deger hörte, hatte man ie enoe wehs ulb weehr ehiesches, daß es nache siche Grundbesitzungen Cs t auch wohl anzunchmen, Na es Bauernstandes, wiederum das Grund⸗Prinzip unserer Landeskultur⸗ Evö pe . halte. Ich gehe jetzt über zur 2ten Ab-⸗ Einwohner. Wie es aber gewöhnlich geschieht, daß ein z 4 . 8 2 7 7 L 7 8 99 8 r⸗ „ 8. 489; 8 3 CG 8 S 88 2 . 8 4 25 C 8 Hesetze „ 8 9 * Fv F 36 s 8 G 8 Merkli F. ASS 6) Das beste Mittel, die Nachtheile zu vermeiden, welche den Be⸗ mit jenen Besorgnissen nicht so arg wäre, daß der Bauernstand viel⸗- gerade jetzt in der Entwickelungs⸗Epoche unserer landwirthschaftlichen V in Fesßs gestelltwerden; der Widerspruch ist also haupt⸗ vpchttichen F namenaech . .4, 9700 den bisherigen land⸗] vorher angesagter Krawall nicht recht in Wirklichkeit übergehen 1- stimmungen des Gesetz⸗Entwurfs hinsichtlich der Vormundschafts⸗ mehr kräftiger geworden sei, sich gekräftigt habe aus dem Prinzip der Industrie und bei deren mächtigem Fortschreiten besondere Schwierig⸗ 1 sächlich gus einen Miien dagegen und nicht sowohl aus der entschiede⸗579 si 8 die ööö T“. 18 58,576, 977 578 und so war auch dies jetzt der Fall. Die ganze Revolution vbeschran g. Behörden entgegentreten wollen, sei Erleichterung der testamen⸗ Freiheit heraus, gerade durch die freie Verfügung über sein Grund⸗ feiten hat, Tar⸗Prinzipien für die bäuerlichen Besitzungen in den ver⸗ nen Ansicht gegen das Bedürfniß des Gesetzes hervorgegangen. Im Ge⸗ WRitbt 1 äat ormundschaften schon autorisirt, unter den großjährigen sich darauf, daß eine Menge Straßenjungen, die sich durch Pfeifen mit tarischen Verfügun en, in Bezug auf Form und Kosten eigenthum welche die Basis der Landeskustur ⸗Gesetzgebung schiedenen Landestheilen aufzustellen. Die Allgem. Gerichts⸗Ordnung gentheil, und darauf dürfte es doch ankommen, hat sich eine überwiegende wall “ alle einzelnen Uebertragungen der Grundstücke zu be⸗ einander verständigten, sich vor dem Hause eines hiesigen Kaufmannes 2 8 se 8 7 1 7 88 8 4 7 8 g; W 7 ür 5 1 „ 9 „Pizrb 77 p indo 9 5 en; 23 8 2 eet je 1 „ 8 g 9 or 8 8 iifo 8 so 8 4 Tonstor 9 vgreo 7) Uebrigens sei es nicht einmal zweckmäßig, durch gesetzliche Be⸗ bildet. Es wurden die Grundsätze, welche etwa im Jahre verweist im Allgemeinen wegen Abschätzung kleinerer und anderer G 8 “ der einzelnen vorgeschlagenen 8 ist dort festgesetzt, daß. “ die ganze Tare sammelten und . h demselben die Fenster axq vest en 1 d 4 2 — . 7 7 - “ 8 „ . 2 8. 2 4 8 8 8 „ ₰ gr? 8 e . „ 5, 2* „„ „ 8. 2 2 4 8 d 9 . 9½ . erre erde 6 4 e 2 „ g pr 3 9 1 9 3 8 r† 9 8 2 83 weil dadurch der Intelligenz die Thüre verschlossen würde worden, größtentheils und im All emeinen von diesen desavouirt und tergüter. Diese passen aber au bäuerliche Grundstücke in keiner S“ W1““ 18s Bedürfnißfrage nur 24 11n.“ beee - I 509 —G 8 8 1Sg Iö“ welche durch Einkauf Fremder oft in ennen 8n Nearläche und zwar varga fach sön den der Lensgemensden selbst Je⸗ Wesse g Nalber falllen die enc angelegten Tarxen zu hoch oder erklärt, als sie sich gegen die Tendenz verwahrt, die großen durch Aüdere Vortheile für die Minorennen wieder ersetzt werden. wo sie eine drohende Stellung einnahmen. Zu derselben Zeit erschien endlich könnten ’ 1 le 5 8 6 Gouvernement im Jahre 1841 zwei im Se steme d r⸗ w. Uebri aus, wodurch letzterenfalls die Pupillen benachtheiligt wer⸗ 8 Prinzipien unserer Landeskultur Gesetzgebung anzutasten. So schei⸗ Diese Bestimmungen sind nach meinem Dafürhalten und nach der die Behörde auf dem Platze, und es gelang ihr durch gütige vegen 1n b 8 och legte das Gor erne ent im Jah zwei er⸗ zu niedrig aus, ““ Ir. . nen die verschiedenen Abstimmungen der Abtheilung verstanden wer⸗ Praxis, wie sie in unserer Gegend sich gebildet hat, völlig ausrei⸗ Zurede, die Straßenjungen von weiterem Zerstören abzuhal⸗ 8) 1 S her⸗ wo viele Schuld en auf dem Grundstück haften, die bundene Gesetz⸗Entwürfe vor, den einen wegen T ismembration der den. Es haben daher die §§. 1 bis 3 den rein praktischen Zweck, den zu müssen. Ich habe mir diesen erläuternden Vortrag auch chend. Ich würde eine größere Befugniß der Vormundschaften für ien Mit Befriedigung haben wir anzuführen daß die eh inorennen nach dem Gesetz⸗Entwurf leicht um ihr ganzes Grundstücke, den anderen wegen eines bäuerlichen Erbtheilungs⸗Sy⸗ einmal auszusprechen, daß jene vorhandenen Zweifel wegen der ge⸗ über die praktischen Gesichtspunkte und Zwecke des Gesetz⸗Entwurfs gefährlich, ich würde sie für nachtheilig halten. Ich bin also der renwerthen Bürger der Stadt bei diesen Erzessen durchaus unbe⸗
8eg e u“ wenn die Vormundschafts Behörde stems und Wiedereinführung gemäßigter Taxen der bäuerlichen Gü⸗ mäßigten Erb ⸗ Taxen beseitigt werden, anderntheils, daß künftighin 1 besonders deshalb erlaubt, weil ich glaube, daß die Berathung des Meinung, daß in dieser Beziehung die bisherigen Vorschriften des theiligt blieben. Wir geben diesen Bericht in der Weise, wie sich em Annehmer des Grundstücks für zwei Drittel der Taxe ter. Bei der jetzigen Berathung kommt es nur auf den letzteren so wenig bei denjenigen Bauergütern, welche schon früher und vor Gesetzes dadurch wesentlich abgekürzt werden dürfte, wenn die Dis⸗ ie S — 8
8 — Allg. Landrechts völlig ausreichen. die Sache wirklich zugetragen hat, und hoffen dadurch, trotz dem oder auch darunter überläßt, während letzterer das Grundstück an; ich erlaube mir des ersteren nur insoweit zu erwähnen, um 1811 Eigenthum gewesen sind, als bei denjenigen, welche es durch kussion hauptsächlich auf den praktischen Standpunkt, den das Gesetz 06, a 3
8. Es haben zwar in unserer Abtheilung einzelne Mitglieder der fama crescit eundo, allen Uebertreibungen vorzubeugen. Von
seöterhin zur wente, öine oder noch darüber verkauft und 1““ zu knüpfen, daß die Gesetzgebung in dieser Be⸗ die Regulirungs⸗Gesetze geworden, nach gemäßigten 81 geschätzt hat und einnehmen will, hinübergeht. Landgemeinden aus anderen Provinzen sich dafür erklärt, daß sie ein Todten, von Verletzungen, Säbelhieben und Lanzenstichen ist hier nichts Die eni Mit ½1 Aobtb 1 “ ziehung ihren Abschluß in dem Gesetze vom 3. Februar 1845 erhal⸗ und getheilt werden soll, vielmehr nach einer wahren Werths Tare. . Referent von Breitenbauch: Ich habe dem umfänglichen solches Gesetz für nützlich hielten. Unter diesen sind zwei Provinzen, zu melden. Das Ganze war ein von wilden Buben ausgeführtes und Diejenigen Mitglieder der Abthen ung aber, welche für das ze⸗ ten hat, einem Gesetz, welchem wiederum das Prinzip der Freiheit Dieses ist keine exceptionelle, sondern vielmehr eine solche Maßregel, . Vortrage des Königlichen Kommissars nur eine Kleinigkeit hinzuzu⸗ welche noch Partikular⸗Gesetze haben. Ich habe nichts dagegen durch den schönen, warmen Maiabend begünstigtes Charivari. Daß sich
“ ; - einzuwenden, daß sie sie behalten, und daͤß, wenn sie es verlangen eine große Menge Neugieriger hierzu gesellte, ist leicht erklärlich. Uebrigens
setz sich ausgesprochen haben, motiviren ihr Votum durch folgende des Eigenthums und der Freiheit, darüber zu verfügen, unbedingt zum welche die Bauergüter auch in dieser Beziehung auf den allgemeinen 8 fügen. Das Landrecht, welches im Tit. 7 §. 280 gemäßigte Taxen — A. 8n 3 .ꝙ; 1 2 sollten, sie solche Bestimmungen in einem Partikular⸗Gesetz erbitten. Aber ist in unserer Stadt durch den lebhaften Schifffahrtsverkehr für Arbeit und ) 7 2 .n
Gründe, welche theils ihre Gesammtheit, theils einzelne Mitglieder Grunde liegt, welchem eine Beschränkung des Grundeigenthums fern Standpunkt hinstellt, auf dem sich alle auderen Güter befinden. D vorschreibt, bestimmt dies blos zum Behuf der Erb⸗Auseinandersetzung, lten, e für sich in Anspruch nehmen: 3 ““ liegt. Das Gesetz⸗Projekt von 1841, welches allerdings historisch, Ferner erschien es deshalb, weil die Tax⸗Bestimmungen für bäuerliche für alle übrigen Fälle, zum Verkauf oder zur Verpfändung oder sonst, daß dieses Gesetz als ein Gesetz für den ganzen Staat gegeben werden Verdienst gesorgt, und bei der Erinnerung an dasjenige, was von den 1) Wenn auch der preußische Bauernstand im Allgemeinen ein kräftiger aber auch nur historisch genommen, den Ausgangspunkt des dem ho⸗ Besitzungen fehlen oder doch unpassend sind, zur Sicherung einer angemes⸗ b bestehen entweder andere Prinzipien oder gar keine. Dieses ruft häu⸗ soll, dagegen muß ich mich erklären, und ich werde also gegen das hiesigen Bürgern im letzten Winter durch die Suppenanstalten und genannt werden könne, so treffe dies keinesweges fuür alle Provinzen hen Landtage jetzt vorliegenden Gesetzes bildet, hatte wesentlich zwei senen Taxe, zweckmäßig, die Taxe von Standesgenossen aufnehmen zu las⸗ 82 sig die unangenehme Erscheinung hervor, daß heute zum Behufe einer Gesetz, sowohl gegen die erste, als auch gegen die zweite Abtheilung, Brodvereine geleistet worden, erscheint jeder Versuch der Ruhestörun und Kreise im Staate zu, und auch da, wo es zutreffe, würde die vor⸗ Hauptbestimmungen, die mehrfach Widerspruch fanden. Die eine Be⸗ sen und anzuordnen, daß die Taratoren nicht blos, wie es öfter geschieht, über btheilung ein Grundstück vielleicht sehr niedrig taxirt wird und M 1 von Seiten der ürmeren Klassen als ein frevelhaftes Beginnen. handene Kräftigkeit der Masse jedenfalls der Erhöhung fähig stimmung ging auf die Einführung eines besonderen Erbfolge⸗Systems einzelne Tax Positionen vernommen werden, 3. B. darüber, ob der morgen zu einer hypothekarischen Versicherung sehr hoch. Der neue (Schluß folgt.) Nachschrift. In Folge der gestern Abend vorgefallenen Unord und der Erhaltung bedürftig sein. im Bauernstande, wonach ein Vorrecht der Erstgeburt und des männ⸗ Acker zur ersten oder zweiten Klasse u. s. w. gehbre, ob er so obͤber Gesetzentwurf bezieht sich nicht nur auf die Erbtheilungs⸗Taxen, son⸗ 1 nung wird so eben burch Trommelschlag und Plakate bekannt gemacht 2) Die jetzigen gesetzlichen Bestimmungen des Allgemeinen Land⸗ lichen Geschlechtes gelten und außerdem dem Hofes⸗Annehmer ein so viel Einsaat erfordere und wie viel Ertragskorn er gäbe; die Tara⸗ dern auf alle Arten von Taren und auf die Uebereinsimmung aller daß für heute Abenb alles Zusammenstehen von mehe als fünf Per
rechts Tit.⸗ Thl. II. und der Gerichts: Ordnung Tit. 6 Thl. I. gewisses Präcipuum, ein Vorzugsrecht an dem Werthe des väterli⸗ toren sollen sich gleichzeitig über den Gesammtwerth der Besitzung . Arten von Tarxen. sonen verboten, um 9½ Uhr alle Wirthshäuser und Straßen geräumt über Prinzipien und Verfahren bei Taxationen rustikaler Grund⸗ chen Erbes eingeräumt werden sollte. Diese Bestimmungen erregten aussprechen, weil es bekannt ist, daß die Taxatoren aus den Stan⸗ b Marschall: Ueber die Bedürfnißfrage und über die allgemei⸗ . . . und die Kinder und Lehrlinge um 9 Uhr zu Hause sein müssen, wo— stücke sind unzweckmäßig und unbestimmt, deshalb eben ver⸗ bei der Mehrzahl der Provinzialstände große Bedenken, hauptsächlich desgenossen sehr wohl kennen, welchen wirklichen Werth ein Gut hat, nen Grundsätze dieses Gesetzes hat zuerst der Herr Abgeordnete Len⸗ Uichtamtlicher Th eil bei die Behörde die Bürger zu Gehorsam eindringlichst auffordert.“ schiedener Deutung fähig, und die Praktik lehrt täglich, daß bei den Vertretern der Landgemeinden. Nur von einem Provinzial⸗ während bei einer blos kalkulatorischen Berechnung des Resultats sing das Wort als Korreferent. 8
b — t Deutsche Bundesstaaten.
sie bald zu niedrige, bald zu hohe Taxen zur Folge haben, Landtage wurde das Gesetz einstimmig angenommen, von dem der nach sachverständig angegebenen einzelnen Sätzen oft ganz fehlerhafte Abgeordn. Lensing: Meine Herren, aus der Denkschrift einer⸗ 2 — adurch aber bald Beeinträchtigung, bald iibermãßige Bevorzu⸗ Provinz Sachsen, außerdem nur von der Majorität des brandenbur⸗ Taxen zum Vorschein kommen. seits, mehr aber noch aus der lichtvollen Auseinandersetzung, die der Inha t. Königreich Bayern. Zufolge eines Reskripts des Kriegs gung, immer aber Schwankung und Unsicherheit im Besitz her⸗ gischen und des schlesischen Landtages; dagegen von denen der Dies sind die praktischen Gesichtspunkte, welche den 8§. 1— 3 Kommissar früher schon in der Sitzung und jetzt hier in dieser Ver⸗ Inland. Berlin. Die zeitgemäße Umgestaltung der Patrimonialgerichte. Ministeriums sollen für die Folge bei den Linien 8 hn... vorbringen. u“ 1 Provinzen Pommern, Posen und Preußen abgelehnt. Auch auf des Gesetz⸗Entwurfs zum Grunde liegen. Was den §. 4 desselben sammlung geliefert hat, geht hervor, daß nicht gar lange, nachdem — Rhein⸗Provinz. Unruhen in Koblenz. G nur 14 Regiments Nadetten bei der Kavallerie 8 und 2 3) So sehr wir auch das Prinzip der Selbstentwickelung durch dem brandenburgischen und schlesischen Landtage hatten sich in⸗ betrifft, der einen besonderen, den zweiten Theil, des Gesetzes bildet, Preußen durch eine weise Reform⸗Gesetzgebung, die in einer bedräng⸗ Deutsche Bundesstaaten. Königreich Bapern. Ministerial⸗Re⸗ den Jäger⸗Bataillonen deren 7 eingereiht werden. Disposttions⸗Freiheit ehren und anerkennen, so sind wir doch deß erhebliche Minoritäten dagegen ausgesprochen. Aber selbst, so hängt eben dieser mit den oben erwähnten früheren Anträgen der nißvollen Zeit ins Leben getreten ist, die Lese der Personen des stript wegen Einrangirung der Kadetten. — Vermischtes. — Königreich Die Landwehr von München hat am 10. Mai Abends ihre der festen Ueberzeugung, daß diese nur durch eine heilsame und darauf bitte ich die hohe Versammlung zu achten, von Provinzial⸗Landtage wesentlich zusammen; denn Viele hatten erklärt, Eigenthums und der Gewerbe gelöst hatte, schon die Tendenz von Wrttes bert Deputationen an den König. — Verordnungen wegen diesjährigen Uebungen auf dem Marsfelde begonnen. Gesetzgebung diejenige Unterstützung erhalten kann, welche ihr diesen Minoritäten kamen Anträge auf gewisse Maßregeln, wie Sie und dies mußte als richtig erkannt werden, daß die Vorschriften verschiedenen Seiten sich kundgab, hinsichtlich eines Standes, nämlich Fassehm a Getraide⸗Vorräͤthe und wegen des Kornhandels. — Die . Regierungs⸗Bezirk Ober⸗Bayern zählt gegenwärtig 1301 nothwendig ist. Diesen Zweck verfolge auch das vorliegende wollen, zur Conservation des Bauernstandes, oder aber zur besseren unserer Vormundschafts⸗Ordnung, wonach in der Regel, wenn nicht 8 des Bauernstandes, seine Kräftigung, seine Erhaltung dadurch fördern va 1he gege. Bnaeg . c 86gg, Fäsels. b m18 Gemeinden, 154,912 Familien und 679,471 Civil-⸗Einwohner Hier⸗ Gesetz, indem es die Hindernisse beseitige, welche der Dispo⸗ Regulirung seiner Verhältnisse. Namentlich vereinigte sich die Mino⸗ die volle Taxe und außerdem besondere Vortheile geboten werden, zu wollen, daß man ihm seine Freiheit aufs neue einschränkte, mit b ““ von kommen auf die Hauptstadt München ohne die Vorstadt Au sitions⸗Freiheit entgegenstehen. rität des schlesischen Landtags mit der Masorität in der Ansicht, welche Subhast 1 1 8
c) Als Partikularges 8 1 8 en 2 ation eintreten soll, auf die Verhältnisse der Grundbesitzer, b Verkennung also der ewigen, daß ohne Freiheit kein Ge-⸗ Frankreich. Paris. Die Modification des Ministeriums. — Schrei⸗ 21,014 Familien mit 78,055 Civil⸗Einwohnern. ) Als Partikulargesetz dürfte der gegenwärtige Gesetz⸗Entwurf auch auf dem preußischen Landtage anklang, daß unser bestehendes Vor⸗ und namentlich der kleineren, nicht berechnet wären, zumal häufig die deihen, keine Kräftigung, kein Erhalten möglich ist. Der Baum, der ben aus Paris. (Annahme des Gesetz⸗Entwurfs über die nachträg⸗ kaum angesehen werden können, da die im Stande der Land⸗ mundschafts⸗Recht nicht auf Erbtheilung kleinerer Besitzungen berech⸗Tax⸗Prinzipien für dergleichen kleinere Güter nicht paßten. Es seine Wurzeln in der Erde nicht frei ausbreiten kann, der seinen lichen Kredite in der Deputirten⸗Kammer; Vorschlag des Deputirten Königreich Württemberg. (Schwäb. Merk.) Am Gemeinden vertretenden Grundstücke bei weitem die Mehrzahl net sei; es lege den Vormundschafts Behörden Zwang auf, unter liegt häufig vielmehr im Interesse der Minorennen, daß sie auf dem Wipfel nicht frei zum Himmel erheben kann, der seine Zweige nicht Cremieur in Betreff der Betheiligung bei Eisenbahn⸗Compagnieen.) — 9. Mai hatte eine zahlreiche Deputation der Bürger Stuttgarts die ausmachen, für Rittergüter fast in allen Provinzen Kredit⸗Ver⸗ gewissen Umständen die Subhastation der väterlichen Besitzung ein⸗ väkerlichen Gute verpflegt und erzogen werden, was der Wirth ohne frei ausdehnen kann, verkümmert in der nährenden Atmosphäre, siecht har Vot Finanz⸗Minister den Cremieurschen Vorschlag Ehre, Sr. Maäjestät dem Könige eine mit zahlreichen Unterschriften eine mit besonderen Taxations⸗Grundsätzen bestehen, und für treten zu lassen, wo es Wunsch und angemessener sei, die Güter in den Gefährdung seines Nahrungsstandes sehr wohl leisten kann während und stirbt. Ich weiß nicht, ob man mehr staunen muß über die Wchreiben c er Deputirten⸗Kammer für Berathung dieses Antrages. — versehene Adresse zu überreichen Auch Deputationen mehrerer an⸗ städtische Grundstücke, welche meistentheils im Annerum eines Haänden der Familien zu erhalten. Der kleine Kapitals⸗Antheil Pflege⸗ er, besonders in manchen Landestheilen, wo es au Kapitalien fehlt, Macht des Vorurtheils, welches derartige Tendenzen hervorgerufen 186c Cegen e n2, ae Negaleruns deren Gemeinden wurden vom Könige empfangen. Gewerbes oder eines Hauses, daher nach dem Verkehrswerth befohlener am Werthe des väterlichen Gutes wird oft durch die Sub⸗ nicht im Stande ist, sofort und größere Baar⸗-Abfindungen aus dem hat, Pdg über 8 Unbekanntschaft 89 8 Zuständen des Bauern⸗ und Anweisung der bewilligten Extra⸗Kredite; die französischen Ctablisse⸗ Es sind nachstehende zwei Königliche Verordnungen erschienen: zu beurtheilen sind, andere Normen bestehen müssen. Uebrigens hastationskosten und durch sonstige Weiterungen absorbirt während Gute herauszuzahlen. Außerdem kam beim §. 4 noch in Betracht standes und des Landes, jenes gesegneten Theiles der Erde, wo der ments in West⸗Afrika; Pairshof.) Abni ;f 1 soll das gegenwärtige Gesetz auch nur an Stelle bestehender oft ein geringerer Kapitals Antheil von den Vortheilen lüberwogen daß in der Provinz Westfalen ein bäuerliches Erbfolgegesetz verlangt Bauernstand seit Jahrhunderten, wo er von jeher frei und unabhän⸗ Großbritanien und Irland. London. Der Lord⸗Lieutenant von dhh e ertelsebv igiecher ee. und 8 Partikular 2 Gesetze treten, auch haben manche für den Stand wird, welche den Pflegebefohlenen durch Erziehung 66 Pflege seitens und im Jahre 1836 erlassen worden ist, welches sich jedoch durchaus gig dagestanden und aus eigener Kraft sich zu erhalten gewußt hat. Irland. — Vorschlag zur Ausgabe von 1 Pfd. Noten. — Vortheile der Nufs 1 g 8 968 z6 “ der Landgemeinden bestehende Singular⸗Gesetze höchst wohl⸗ des das älterliche Gut annehmenden Miterben in der Regel gewährt nicht bewährt hat. Es wurden daher zur Beseitigung der Uebel I“ “ “ L “ degen I“ E“ Ul eines Ertra⸗Eis Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Württemberg. Im Hinblic 5 Cn 8. werden. Selbst die Minoritäten beantragten daher, gemäßigte stände dieses Gesetzes im Jahre 1844 Bestimmungen erlassen, welchen 1““ Ftehg Staaten entrissen iiceare 8G 1. bee üncs b Extra⸗Cisen⸗ auf die gegenwärtige Theurung der Lebensmittel und die dadurch hervorge⸗ 83 veusst ö nnß nachgelassene hee. Grundstücke sehr Taren in Bezug auf alle bäuerliche Grundstücke wieder ein⸗ im Wesentlichen der §. 4 entspricht. Diese Bestimmungen haben sich sc “ 114“ 9 1 Pekechne 2chwweiz. 11“ selland ührt naganvlung ö Zoll⸗ 8J-- - 88 ö“ Ge⸗ g zur Susbhastation kommen, weil keiner der majorennen zuführen. Solche Anträge kamen namentlich auch von den Vertre⸗ in Westfalen vollkommen bewährt, und es ist mir noch neuerlichs Fe“ 18f “ Vereinigung. 1 b heimen Raths und auf den Hrund des §. 89 der Verfassungs⸗Urkunde, zu 8” 9 8 3 Freiheit. Er hat einen Wohlstand entwickelt, der ihn in den Stand gung
Erben dasselbe zur vollen Taxe annehmen will und kann 9 2 1b 9 — — 281 Ibeeerdneten der L 5 8 2 ; 1 A1X“ 2 verordnen, wie folgt: §. 1. Alle im Königreiche vorhandenen Vorräthe 8 8 88 Haeme 8 b „ er.⸗ 2 e eten de d 9 3 W 88ugv 1 8 8 J. 5 cein 38 5 S S M B 6 9 1 „wi 9 8 3 K greiche he 1 rräthe an See wee 8 89 eß Tax h ann, wo tern der Landgemeinden zum Vorschein. Man wollte also für Bauer von lbg ordne ten der Lan gemeinden aus T estfalen versichert wor gesetzt hat, die Kultur seines Bodens auf eine Höhe zu bringen, die Spanien. Schreiben aus Ma drid. (Die Königin nach Aranjuez; Ca-] Kernen, Weizen, Roggen, Gerste, Dinker, Einkorn, Hafer, Ackerbohnen h nicht nur die Güter oder Grundstücke aus der Familie güter gemäßigte Taxen wiederherstellen. Nachdem die Stimmen des den, daß die Grundsätze des §. 4 des jetzigen Entwurfs dasjenige allerseits als Muster für andere Länder anerk u stro v Orozco †; Vertagung der Cortes; das Budget; Denkschrift über Mehl Erbsen, Linsen, Welschkorn Kartoffeln und Reis (auch diejeni 1 kommen, sondern auch die Erben häufig einen geringeren Kauf⸗ Landes in dieser Weise sich ausgesprochen war inzwischen auch die enthalten, was dem Bauernstande noth thue, während das Gesetz 11“”“ 6g auf diese T 1. Mit eh die Staatsschuld; Nachrichten aus Portugal; Vermischtes.) welche üErbsen, Linsen, Wencgalningsbedar E“ dr Sge ö die Minderjährigen aber der anderweiten, nur Ansicht des Gouvernements eine andere geworden; man hatte eine von 1830 durchaus keinen Anklang bei⸗ denen gefunden hat, die es E endlich Ansicht eite at, g e⸗e üt. EE1““ 5 6 englische ernaitie ansdig 9 Getraide oder Kartoffeln oder 10 Pfund Mehl oder Reis übersteigen) sind CEEEEEE116“ Annehmer zu erlangenden Vortheile, andere Auffassung von den Wirkungen der Landeskultur⸗Gesetzgebung zunächst angeht. Daher konnte man um so weniger Bedenken tra⸗ Wir haben es gesehen und gehört aus dem Vortra u“ H 8 Eisenbahnen K S (Tel g;8 Weche “ in allen Gemeinden, Ortschaften und einzelnen Höfen vom 7ten d. M. dügce r Vacns⸗ u6u“ Ausstattung ꝛc., u“ gehen, auch in Bezug auf den Bauernstand gewonnen. Der früher einge⸗ gen, die in Westfalen bewährten Bestimmungen auf die im Allge⸗ G Kommissars, daß die Ansicht Raum gewonnen bat bc nicht de Hamm ö1.“ öffnung der Eisenbahn nach an binnen drei gTagen aufzuzeichnen. Auch 7 Vorraͤthe 82 seien nc. Gese E e,-8 Ce schlagene Weg in der Legislation wurde daher ganz verlassen und meinen gleichen Verhältnisse und Bedürfnisse der kleinen Grundbesitzer Beschränkungen, nicht durch unmittelbare Einwirkung, welche die Frei— Handels- und Börsen⸗Nachrichten. Berlin. Börsen⸗ und Markt⸗ I der. “ “ gen vof Nameras⸗ seen gedeschse ü- d 88 e geg 2 eöWille ng . Gesetz⸗Entwurf nach mannigfachen ers ungen anzumenden. A behal ; E . heit der Disposition stört, auf die Kräftigung und Erhaltung des Umter sind als der bommission 889 Genraide⸗Angelegenheiten bereits Vorschriften befreien, welche sie v gen den Willen und Erörterungen in der Weise gefaßt, wie er jetzt vorliegt Die Dabei bitte ich, im Auge zu beha ten, daß §. 4 in keiner Weise 1b Pauerne ; b ; 8e arn. - 4 Tatbeeveeh, ahars schi jlie 2 F1929 3 . . 1— W G 1 Shee. 8 4 11A 1 E1“ 128 Bauernstandes einzuwirken ist, sondern nur in mittelbarer Weise bekannt, von der Aufnahme nommen. §. 2. Die Aufnahme geschieht S. g.-n und gegen das Interesse der Pflegebefohlenen zur geschichtliche Veranlassung dazu liegt allerdings in gewissermaßen ge⸗ irgend eine Beschränkung einführt, irgend eine positive Anordnung hauptfächlich durch L derjenigen Hindernisse 1 84 28 durch den N.1e nghe 8g gge Gemeinderälthe. In Gemeinden, in wel⸗ - g 8 nöthigen. Wenn die Vormundschaft die nicht meinsamen Anträgen fast aller Provinzial⸗Landtage, mit Ausnahme von enthält, sondern eben weiter nichts bezweckt, als die Vormundschafts⸗ älteren Gesetzgebung noch dann und wann anzutreffen sind So ist 1 chen der Ortsvorsteher selbst größerer Gutsbesitzer ist oder selbst Handel mit 8s Theil dl Aeltern e. so solle sie auch mindestens e. und Posen; denn auch Preußen wollte in gleichem Behörden von denjenigen Fesseln zu entbinden, welche ihnen die Vor⸗ — der jetzt unserer Berathung unterliegende Gesetz⸗Entwurf .g InI12 Früchten treibt, hat der Bezirks⸗Beamte einen anderen hier geeigneten setzenden Schtanke . bis zu einer gewissen zu dese h be w, ee Maßregeln ergriffen wissen. Indessen sind mundschafts⸗Ordnung oft gegen A““ der Pflegebefohlenen, 1 Der Gesetz⸗Entwurf zerfällt hauptsächlich in zwei Theile. Der erste Berlin, 15. Mai. In einem aus Berlin vom 27 April d. I Mann mit der Aufnahme ze begusing ihres e cegis die Linwohner zu en S üben. nträge allein keineswe bend für die Bearbeit de je der Familien, auflegt daß dadurch nur den Vormünder d vor⸗ Theil,. der sich b z ;6 6 11131“*“ 111“ G 27. April d. J. sion hat unmittelbar vor dem Beginn ihres 1 H 5 1 2 8 d sweges maßgeben für die Bearbei ung des wie der Famm ien, auflegt, daß ) Vormündern und vor Theil, der sich auf die Absch bezieht, ist de gr Pa⸗ A᷑ ; 48 S - . 6 — 2 8 8 Die befürchteten Uebergriffe zum Nachtheil der Mündel Gesetzes gewesen. Waabe Z 1n b ; u de . sich e Abschätzung bezieht, ist in den drei ersten Pa⸗ datirten Artikel in Nr. 121 der Kölnischen Zeitung wird über enwärtige Verordnung vorzulesen und sie zu getreuer . d n. Zwar befand sich das Gouvernement in der Lage mundschaftlichen Gerichten ein freieres Ermessen wegen Bewilligung ragraphen enthalten; der 2 b 76 1ö1“ — ; . ne 84 8 8ö. V1 versammeln, ihnen gegenwärtige Hinweisung auf die hi 1 wären u jaer f w 2 — g, 4 W. 3 46 b 8 G 2 1 ragraphen enthalten der zweite Theil, der ich darauf bezieht, den nen? 8 - z e z g ; L1P1“] 1- eerabe r Hinweisung auf die hiernach bemerkten ü m so weniger zu befürchten, als eines Theils das den Landtagen gegenüber diese seit vielen Jahren berathene Sache von Fristen für die Auszahlung der Abfindungen und sonst gestattet Vormundschaft bat Aus 3 1 1h — Fg b 9 zieht, 9 bh en Plan zu einer zeitgemäs en Umgestaltung der Patrimonialgerichte Angabe ihrer Vorräthe unter H 84 Di Aufnahme geschiehtv Gesetz nur fakultativ nicht bestimmt naßgebend sei und ande⸗ in gleicher Weise 8 „Jah verat Saͤch 8 ndschaften bei Auseinandersetzungen größere Befugnisse beizu⸗ berichtet und dabei bemerkt, daß Herr von Bülow⸗Cummerow diesen Strafen der Verheimlichung aufzufordern. §. hme geschieht von rentheils die 88. 232. nt maßg 1 1 ä“ eise zu einem Abschluß zu bringen, wie dies mit dem werden soll. legen, als sie bisher gehabt haben ist im §. 4 enthalten Plan 1e, qpafecst in di SFacn b H Haus. der Hauseigenthümer, so wie jeder Mitbewohner, hatder Kom⸗ Landrechts '— 232 1a. 1 55 väi gr⸗ vaaft Allgemeinen Teürrziree ha⸗ geschehen ist Es wurden dabei jedoch auch jene Dies ist der Punkt, der beim §. 4 im Auge zu behalten ist. Was diese erste Abtheilung zanberriffte insofern diese nur di L11 und Se. ene eegiezaßs auf heißer Be⸗ veston bie „I Besitz befindlichen Vorräthe genau anzugeben, auf — rmündern bündige ichten auflegen. Anträge der Minorität „. 455 vrr.* i . b d 8. 4 in einteen d 8. vehh B6 T — 1 „ g. . r die riec as dem Plane zum Grunde liegende . rinzip gutgeheißen und Aufzeichnungen Die Kommission hat so⸗ 6) Wenn auch Erleichter n biͦ 8 1 ₰4 2 äten geprüft, und man mußte sich die Frage Während die Bestimmungen es §. in einigen Landestheilen Be⸗ endenz hat, eine bisherige Verschiedenheit hinsi tlich der Taxe ie Justiz⸗Minist g; e Erfordern und Vorlegung seiner A r ion vat 8 ung in Form und Kosten der etztwilligen beantworten: sind selbst diese Anträ Eeee „0 ;. zrfni ind sie i d jaste chädlic 88 8 “ I— 9 heit hinsichtlich der Jaxen, die dem Justiz⸗Minister aufgegeben habe, festzustellen, in welcher Weise ithe i Verwahrungs⸗Räumen zu besichtigen und die Rich⸗ Verfügungen zu wün ; 8 veg. 1— löst diese Anträge der Minoritäten noch ein Be⸗ dürfniß sind, sind sie in an eren wenigstens unschädlich. Denn man zu verschiedenen Zwecken aufgenommen worden d eine d arti ung imoni ich e fort die Vorräthe in 675 8 1 vrüj ü 8* 1ee 4 1 b 8 S. 28 3 “ - 8E g . und eine Rechtsun⸗- eine derarti er Patr richts . okei S viel nehr testit w Sn seien, so frage sichs, ob deshalb dürsniß, und wir weit sind sie es? So viel über die Geschichte des muß doch redliche Vormünder und verständige Vormundschaftsgerichte sicherheit, die in einigen Theilen unseres Vat rlandes in dieser Hi ꝑyThei ve Feürae hng bn Patrimonialgerichtsbarkeit in allen iigkeit der Angaͤben auf den Seee, e Faschannns ae hease 12 erden würde, denn weniger die Schwierig Gesetzes. waussetzen. — Dies sind die Motiv lche dem Gesetze zu Grunde sicht noch bestehen FbnzeeF⸗ aterlandes in ieser Hin⸗ Theilen der Monarchie, wo dieselbe besteht, bewirkt werden könne. sie in Fällen, wo ein Eigenthümer den Betrag seiner Vorräthe nicht kennt, vorau setzen. d otive, we che em esetze zu Grunde 9 hen mag, wegzuraumen, so würde ich für meinen Theil Diese Nachricht wird zwar als aus zuverlässiger Quelle bezeichnet, diesen durch Schätzun zu ermitteln. §. 5. Die angegebenen oder durch 86 1 1 8 2 0 1 -
eit der Testaments⸗Aufnahme, als die Scheu ein Testament In Bezug auf d inal 8 Hea EEEETE 1 Prinzip desselben hat man sich ausdrücklich liegen. 1 nichts zu erinnern haben, ich würde es vielmehr für sehr zweckmäßig sie kann aber aus einer solchen nicht geschöpft sein, da die Sache sich Schätzung ermittelten Quantitäten werden in ein tabellarisches, von den
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