1““ 1.“
ungen.
S Eö“
Der Tischlermeister Johann Friedrich W Keller, 37 Jahre alt, katholischer Religion, lin geboren, ist wegen betrüglichen Meineides zun⸗ As⸗ lust der National⸗Kokarde, des National⸗Milttnfe 8 zeichens und unter Versetzung in die zweile en, Fe⸗ Soldatenstandes zu einjähriger Einstellung in uße 2 stungs⸗Straf⸗Abtheilung, so wie zu * 125 21 Thlr. 2 Sgr. und im Unvermögensfalle beil gs wöchentlicher Einstellung, rechtskräftig “ 2 und hat sich der Strafvollstreckung durch t ent⸗
.Err soll sich nach Amerika begeben haben. zgec. Ewvil⸗ und Militair⸗ Behörden des In⸗ und
Auslandes ersuchen wir dienstergebenst, — unten näher bezeichneten Keller vigiliren, ihn im Betretungs⸗ falle verhaften, mit den bei ihm sich vorfindenden Gel⸗ dern und Effekten unter sehr sicherer Begleitung hierher transportiren und an die Expedition der Stadtvoigtei⸗ Gefängnisse abliefern zu lassen. Wir versichern die so⸗ fortige Erstattung der dadurch entstandenen Kosten und den verehrlichen Behörden des Auslandes eine gleiche Rechtswillfährigkeit.
Berlin, den 3. Mai 1847.
Königl. Kriminal⸗Gericht hiesiger Residenz. Zweite Abtheilung. Signalement:
Der Keller ist 5 Fuß 3 Zoll groß, hat schwarze Haare und Augenbrauen, niedrige Stirn, blaue Augen, ewöhnliche Nase und Mund, blonden Bart, rundes Kinn und Gesichtsbildung und gesunde Gesichtsfarbe.
—
Subhastations⸗Patent.
Das am Markte hierselbst gelegene, Vol. I. No. 509. 101. 524. des Hypothekenbuchs verzeichnete, dem Ober⸗ Landesgerichts⸗Registrator Ferdinand Jacob Leopold Behm gehörige Haus nebst Zubehör, welches zufolge der nebst dem Hvpothekenschein in der Registratur ein⸗ zusehenden Taxe auf 14,699 Thlr. 29 Sgr. 1 Pf. ab⸗ geschätzt worden, soll
am 14. Oktober cr., Vorm. subhastirt werden.
Alle unbekannten Real⸗Prätendenten werden aufge⸗ boten, sich bei Vermeidung der Präklusion spätestens in diesem Termine zu melden.
Die dem Aufenthalte nach unbekannten Gläubiger werden hierzu vorgeladen.
Frankfurt a. d. O., den 1. März 1847. Königl. Preuß. Land⸗ und Stadtgericht.
[236]
14 Uhr,
M Kitto „ Magdeburg⸗Wittenbergesche Eisenvahn.
Die geehrten Actio⸗ naire der Magdeburg⸗ Wittenbergischen Eisen⸗ bahn⸗Gesellschaft werden hierdurch eingeladen, sich Dienstag den
2 . 8 ₰ 1 . Vormittags 9 Uhr, im hiesigen Börsenhause zu der im §. 24. des Gesell⸗ schafts⸗Statuts angeordneten
ordentlichen General⸗Ver⸗ sammlung
- ☛
einzufinden. In derselben sollen: v 1. der Geschäftsbericht des Directorii vorgetragen; II. der Rechnungs⸗Abschluß über die bisherige Ver⸗ waltungszeit vertheilt;
.die anderweite Wahl der statutengemäß ausschei⸗ denden Mitglieder vorgenommen und
„die unten wörtlich aufgeführten Anträge einzelner Actionairs in Gemäßheit des §. 32. des Sta⸗ tuts, so weit sie sich innerhalb der Gränzen des⸗ selben bewegen, zur Berathung und Beschluß⸗ nahme vorgelegt werden.
Jeder Actionair, welcher an dieser General⸗Versamm⸗ lung Theil nehmen will, hat am 3ten, Aten und 5ten k. Mts., Vorm. von 8—12 Uhr, im Büreau der Gesell⸗
schaft, Schifferstr. Nr. 1 u. 2, die auf seinen Namen lautenden orer ihm gehörig cedirten gültigen Quittungs⸗ bogen niederzulegen, und darauf eine Bescheinigung, welche zugleich als Einlaßkarte in die General⸗Versamm⸗ lung dient, zu empfangen, auf welcher die Anzahl der ihm gebührenden Stimmen vermerkt und ohne welche der Zutritt zu derselben nicht gestattet ist. Es steht indeß auch frei, die Quittungsbogen an jenen Tagen bei dem Büreau⸗Vorsteher Dittmar nur anzumelden und vor⸗ zuweisen, worüber ebenfalls eine als Einlaßkarte die⸗ nende Bescheinigung ertheilt werden wird; in diesem Falle sind jedoch dieselben Quittungsbogen beim Ein⸗ tritt in die Versammlung an den genannten Beamten nochmals vorzuzeigen. Da jedoch hierdurch der Anfang der General⸗Versammlung möglicherweise sehr aufge⸗ halten werden könnte, so erscheint es wünschenswerth, daß die Herren Actionaire behufs ihrer Legitimation den zuerst angedeuteten Weg der Deposition einschlagen. Die deponirten Quittungsbogen koönnen am 10ten 11ten und 12ten k. M., Vormittags von 8—12 Uhr, gegen Rückgabe der darüber ertheilten Bescheinigung, wieder in Empfang genommen werden. 5 „Magdeburg, den 5. Mai 1817. Der Ausschuß der Magdeburg⸗Wittenbergeschen Eisen⸗ bahn⸗Gesellschaft. C. Deneke, Vorsitzender.
Antrage: A. Der Antrag des Herrn J. Hirschfeld in Berlin: Mit der Direction der Berlin⸗Hamburger Eisenbahn
darüber in e;; treten, daß sie nach Voll⸗
endung des Baues der Ma Süeeen. aues Magdeburg⸗Wittenbergesch Eisenbahn den Betrieb auf derselben ALernchae. süen
B. Die Anträge der Herren A. H. Heymann, CL. Franck,
Allgemeiner H. Jacob und EmilEbeling in Berlin:
1) den Bau der nächste General⸗Versammlung beschließen wird.
2) Die General⸗Versammlung verlangt das im §. 39 der Statuten vorgesehene gezwungene Ausscheiden von sämmtlichen Mitgliedern des Ausschusses und
—
sofortige neue Wahlen an deren Stelle. C. Die Anträge des Herrn Ober⸗ Landesgerichts⸗Raths a. D. Augustin in Potsdam:
1) daß die General⸗Versammlung in Folge des ihr §. 39 des Statuts vorbehaltenen und auch sonst gesetzlich begründeten Rechts das Verlangen aus⸗ spreche, daß sämmtliche Mitglieder des Ausschusses resp. deren Stellvertreter ihr Amt sofort nieder⸗ legen,
uund
daß schon in dieser nächsten General⸗Versammlung zur Wahl neuer Ausschuß⸗Mitglieder und Stell⸗ vertreter für dieselben geschritten werde, daß die Gesellschaft erkläre, die im §. 23 den erstgewählten Gesellschafts⸗Vorstehern ertheilte Voll⸗ macht habe sich nicht über die Zeit ihrer durch §. 38 bestimmten Amtszeit erstreckt und es habe im vergangenen Jahre deshalb der Ausschuß⸗ Mitglieder ausscheiden müssen,
3) daß der neu zu wählende Gesellschafts⸗Ausschuß sofort zur Wahl eines neuen Direktoriums schreite und daß unter allen Umständen das Direktorium von der General⸗Versammlung angewiesen werde: a) die Annullirung der Quittungsbogen, worauf die
zweite Einzahlung nicht geleistet worden, auf⸗ zuheben;
b) eine neue Aufforderung an die Besitzer der älte⸗ ren Quittungsbogen zur Leistung der zweiten und dritten Einzahlung zu erlassen; bis dahin, daß diese Einzahlungen geleistet wer⸗ den, die Gesellschaftsrechte der wirklichen Ein⸗ zahler, so wie die gegen die Nichteinzahler ange⸗ stellten Prozesse zu sisiren; diejenigen Quittungsbogen, auf welche die Ein⸗ zahlung, der Aufforderung ad b. zufolge, nicht geleistet wird, zu annulliren, und an deren Stelle die ersten Zeichner, welche Einzahlungen geleistet haben, als wirkliche Actionairs anzuerkennen, resp. diejenigen, welche die Einzahlung nicht lei⸗ sten, von neuem dazu aufzufordern und gegen sie weiter nach den Statuten zu verfahren;
c) denjenigen Zeichnern, auf deren Actien nachträg⸗ lich in Folge der Aufforderung ad b. Zahlungen eingehen, die geleisteten Zahlungen zurückzugeben
und deren Quittungsbogen zu vernichten.
4) Daß ein Beschluß über die durch alle diese Wei⸗ terungen entstandenen und noch entstehenden Kosten gefaßt werde. 1 11
Thüringische enbahn.
Die Herren Actionaire Thüringischen Eisenbahn werden hierdurch zu der
Montag den 31. Mai d. J., früh 9 Uhr, Ressourcen⸗Gesellschaft
zu Weißenfels sarhabenden General⸗ Versammlung ergebenst eingeladen.
Gegenstände der Berathung und Beschlußnahme wer⸗ den sein:
1) Der Bau⸗ und Verwaltungsbericht über das Jahr
1846 (§. 29, Nr. 1 der Statuten).
2) Die Vorarbeiten der von Weißenfels nach Leipzig und Gera projektirten Bahnen (in Folge der am 19. Mai 1846 gefaßten Beschlüsse).
Die Anlegung der Weißenfels⸗Leipziger Zweigbahn (. 3, g. 31, Nr. 1 der Statuten).
Die Beschaffung der Geldmittel für die vollstän⸗
dige Vollendung des Bahnbaues zu zwei Geleisen
(§. 31, Nr. 2, §. 7 der Statuten).
5) Die Festsetzung der westlichen Bahngränze (§. 1, §. 31, Nr. 3 der Statuten).
6) Die der Beamten⸗Pensionskasse zu gewährende Un⸗ terstützung (§. 29, Nr. 4 der Statuten).
7) Ob für die wegen verspäteter Einzahlung der Ac⸗ tienbeiträge entrichteten Conventional⸗Strafen oder für verfallene Actien den Betroffenen Ersatz zu ge⸗ währen sei (§. 16, §. 31, Nr. 3 der Statuten).
Nach §. 30 der Statuten sind Anträge der Herren Actionaire an die General⸗Versammlung spätestens 8. Tage, bevor dieselbe stattfindet, schriftlich bei dem Vor⸗ sitzenden der Direction einzureichen.
Der oben bei 1) erwähnte Bericht ist gegen Entrich⸗ tung von 3 Sgr. pro Exemplar an den Kassen auf den Bahnhöfen von Halle bis Gotha und bei der Spezial⸗ Baukasse in Eisenach vom 16ten Mai d. J. ab zu ha⸗ ben (§. 55, Nr. 7 der Statuten). Ein Nachtrag zum Bericht wird in der General⸗Versammlung ausgegeben werden.
Inhaber von fünf oder mehr Actien sind berechtigt, an der General⸗Versammlung Theil zu nehmen (§§. 26 und 27 der Statuten), wenn dieselben (ohne Coupons und Dividendenscheine) spätestens den 23. Mai d. J. bei der Hauptkasse hier deponirt, oder bei derselben nur vorgezeigt und zur Aufweisung vor dem Eintritt in die Versammlung mitgenommen, — oder endlich den Her⸗ ren Justiz⸗Kommissarien Schmeißer und Hempel vom 28. bis 30. Mai d. J. auf dem Büreau des Letz⸗ teren in Weißenfels übergeben werden.
In allen drei Fällen sind Delegationen der Actien in zwei gleichlautenden Exemplaren zur Stelle zu brin⸗ gen, das eine wird mit dem Stempel der Gesellschaft zurückgegeben und dient als Einlaßkarte.
Für von anderen Actionairen Bevollmächtigte (§. 28) genügen einfache mit Namensunterschrift und Siegel versehene Vollmachten, welche zugleich mit den Actien⸗ Designationen vorzulegen sind.
Erfurt, den 29. April 1847.
Die Direction der Thüringischen Eisenbahn⸗Gesellschaft.
Bahn so lange zu sistiren, bis die anderweitig darüber
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hiermit peremtorisch öffentlich geladen,
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Uebrrseeische Dampfschifffahrts⸗Gesellschaft.
Direktoren: A. Herout de Handel & Co. in Paris.
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und
„Ulloa“,
Linie wichen Havre an Newyork.
Die vier Französischen Dampf⸗Fregat
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en:
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ferde Kraft,
sind zur regelmäßigen Beförderung der Depeschen, Passagiere und Güter von Havre nach Newyork und vice
versa bestimmt worden. Die Abfahrt findet in jeder 1 Der erste Abgangstag wird zwischen den 20sten un
und die folgenden jedesmal 14 Tage
bekannt gemacht werden. Diese Schiffe, unter der Direction der x ihre große Solidität und ihren schnellen Lauf aus.
Die Direktoren der Gesellschaft haben nichts verabsäumt, den Reisenden Einrichtung, verbunden mit einer reich servirten Tafel, zu bereiten.
Tarif⸗Auszug.
Dauer der Ueberfahrt circa 14 Tage.
Ueberfahrts⸗Preis pr. Person (Beköstigung und Wein einbegriffen): 1000. — 2. Klasse: Frs. 500. — 3. Klasse: Frs. 300.
1. Klasse: Frs. 1— Die Strecke von Aachen bis Havre wird pr. Eisenbahn
vorab, für Deutschland durch die
Ingenieure der Französischen Staats⸗Marine gebaut,
Jahreszeit zweimal monatlich sowohl von Havre als von New yvork statt. d 30sten nächsten Mai fallen, indeß noch näher bestimmt
Stadt⸗Aachener Zeitung zeichnen sich durch
am Bord der Schiffe die comfortabelste
“
in 30 Stunden zurückgelegt.
Fracht⸗Preise (pr. Tonne von 1 Kubik⸗Meter oder 700 Kilog.):
1. Klasse: Frs. 160. 2. Klasse: Frs.
130. 3. Klasse: Frs. 100. 4. Klasse: Frs
Anmeldungen zur Reise und Güterversendungen erfolgen durch
1
LRICH MATHEE, in Aachen,
Spezial⸗Agent der Ueberseeischen Dampfschifffahrts⸗Gesellschaft in Paris.
Das seiner Schnelligkeit we⸗ gen genügend be⸗ annte
Dampf⸗
schiff 3 Matador
it wahrend der Pfingstfeiertage wicer zu einer Lustfahrt nach Rügen
bestimmt. Die Abfahrt von hier erfolgt am
Sonnabend den 22. Mai, Nachmittags 1 Uhr,
mit dem Personenschiff Borussia bis Swinemünde, woselbst übernachtet wird. Von dort setzt am folgenden Morgen der Matador in die Reise nach Rügen
allein fort, verweilt daselbst während der Pfingsttage, den 23. und 241. Mai, und kehrt sodann am Dienstag den 25. Mai in aller Frühe zurück, so daß den resp. Reisenden noch die Aussicht bleibt, an demselben Tage den Nach⸗ mittags⸗Eisenbahn⸗Zug nach Berlin benutzen zu können. Vollständige Restauration befindet sich am Vord. Der Preis von hier nach Rügen iste Person 8 — 32 hlr.; für die Hin⸗ und Rückreise 4 ½ Thlr. Kinder unter 12 Jahren zahlen die Hälfte. Die Billets sind bei unserem Bevollmächtigten G. C. Castner, so wie am Tage der Abfahrt am Schiffe, zu lösen. Stettin, den 11. Mai 1847. Das Comité der Stettiner Dampfbugsirboot⸗Rhederei.
[367] Wenn
10. Februar
Christern zu
Wittwe des bereits am 1844 verstorbenen Rittmeisters Doktors Grevesmühlen, Henriette Charlotte geb. Sternberg, am 18. Januar d. J. ohne Testament und ohne Leibeserben mit Tode abgegangen, und rücksicht⸗ lich deren Nachlasses, bei gänzlich er Unbekanntschaft mit ihren etwanigen Intestaterben, von hiesiger Großherzog⸗ licher Justiz⸗Kanzlei der Advokat Weltzien hierselbst pro Curatore hereditatis jacentis bestellt worden, dieser nun über die Familien⸗Verhältnisse der Verstorbenen nach seinen Erkundigungen angezeigt, wie selbige aus Polen stammen, in früher Jugend mit einer Schwester nach Ratzeburg oder Mölln gekommen und dort bei einem Pastor Sternberg— woher sie auch den Namen gehabt — erzogen, die Schwester aber nach Polen zu⸗ rückgegangen, dort verheirathet und verstorben sein soll, wogegen aber nach einem zu den Verlassenschafts⸗Akten ihres verstorbenen Ehemannes ad 28. actor. beig cbrache ten Copulationsschein vom 22. März 1833, selbige di⸗ Tochter des weil. Predigers Johann Gottfried Stern⸗ berg zu Richenow in der Neumark gewesen sein soll, o werden nunmehro zur Ermittelung etwaniger Erb⸗ Fria und etwaniger Schuldansprüche auf des⸗ fallsigen Antrag des Curatoris hereditatis jacentis; 1) nicht nur diejenigen, welche an die Verlassenschaft der vorgenannten weil. Rittmeisterin Christern geb. Sternberg als Intestaterben Erbrechte geltend ma⸗ chen zu können intendiren, als auch 2) alle diejenigen, welche aus irgend einem Rechts⸗ grunde an jenen Nachlaß Forderungen und Schuld⸗ Ansprüche zu haben glauben, u in dem 8
nunmehro auch die
auf den 6. Juli d. J. 11“ angesetzten Liquidations⸗Termine, Mittags um 12 Uhr, auf hiesiger Großherzogl. Justiz⸗Kanzlei nach Abends vorher beim Direktor, Vice⸗Direktor und Räthen ge⸗ schehener Meldung, entweder in Person oder durch ge⸗ hörig le itimirte Sachwalte unausbleiblich zu erscheinen, um solche ihre Erbrechte genau anzugeben und darzu⸗ laßen⸗ auch ihre Schuldansprüche und Forderungen, ein⸗ ze
n und genau anzumelden und sofort zu verifiziren, sonst aber unfehlbar zu gewärtigen, daß ad 1. der Nachlaß den sich meldenden und legitimi⸗ renden Erben wird ausgeantwortet, eventualiter weiter den Rechten gemäß damit wird verfahren werden, und die nach der präklusion sich etwa Mel⸗ denden die Handlungen und Dispositionen derjeni⸗
gen, welche in die Erbschaft getreten, zu überneh⸗ men und anzuerkennen gehalten sein sollen, und ad 2. die sich nicht meldenden Gläubiger unter Auf⸗ erlegung eines ewigen Stillschweigens mit ihren Ansprüchen und Forderungen von der Nachlaßmasse abgewiesen sein sollen. Schwerin, den 12. bo“ Großherzogl. Mecklenb. Schwerinsche Justiz⸗Kanzlei. ] M“ Wachenhusen.
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[432] Güter⸗Verkauf. 8 Die im Kreise Sieradz, Gouvernements Warschau, belegenen, aus zwei Haupt⸗ und einem Neben⸗Vorwerke bestehenden Güter Krzeslow, sind nebst allen Zubehö⸗ rungen aus freier Hand zu verkaufen. 8 1 Dieselben haben 1000 Morgen neupolnischen Maßes oder 150 kulmische Hufen urbaren Acker, zwei Obstgär⸗ ten, Wiesen, Forsten, Fischzucht, eine sehr gute Wasser⸗ mühle mit zwei Gängen, fünf Krüge, eine Brennerei mit einem Pistoriusschen Brenn⸗Apparate und einer De⸗ stillir⸗Anstalt. — Der Boden gehört zur 1sten u. 2ten Klasse und es ist nur ein sehr geringer Theil 3ter Klasse vorhanden. Die Feld⸗Ordnung ist seit 12 Jahren ein⸗ geführt. — Außer dem Grummet werden 250 große vierspännige Fuder Heu geärndtet. — Zu Rauchfutter sind 40 Morgen neupolnischen Maßes Klee eingesäet. — Zur Schasweide ist in allen Brachfeldern weißer Klee gesäet. — Die Forsten haben hinlängliches Bau⸗ und Irennholz und sind in 90 Schläge eingetheilt. — In der Brennerei werden jährlich 8000 Viertel Kartof⸗ feln (zu 16 Garnez) verbrannt. — Das Inventarium besteht aus 50 Zugochsen, 24 Arbeitspferden, x2000 veredelten Schafen, 40 Kühen guter Race und Jung⸗ vieh. — In sämmtlichen Gütern sind die Gebäude neu, in Krzeslow selbst massiv und das Wohnhaus ist so eben vollendet. — Die Gebäude, das Inventarium ꝛc. sind bei der Feuer⸗Sozietät mit 125,000 Gulden poln. ver⸗ sichert. — Die Bauern, welche in 4 Dörfern wohnen und Frohndienste leisten, sind neu abge⸗ baut und ihre Grundstücke von den Dominial⸗ Ländereien separirt. — Die Güter werden von zwei Hauptstraßen durchschnitten, wovon die eine von Kem⸗ pen (in Preußen) nach Piotrkowo Trybunalskie und die andere von Sterczow nach Lask führt. — Die Wege in den Gütern sind gerade gemacht und mit Gräben versehen. — Das Landschafts⸗Kapital beträgt nur 40,000 Gulden poln., wovon schon ein bedeuten⸗ der Theil amortisirt ist. Der Erwerber kann das Land⸗ schafts⸗Kapital behalten oder ein anderes Abkommen deshalb treffen. — Karten und Vermessungs⸗Register sind vorhanden. . Kauflustige wollen sich in Gulczewsko, Gnesener Kreises im Herzogthum Posen, oder in loco Krzeslow
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J Amtlicher Theil. n h 4 t.
La ; S “ andtags⸗Angelegenheiten. Sitzung der Vereinigten Kurie beabsich Mai: Petitionen an die respektiven Abtheilungen verwiesen; die 88 R ttigte Herausgabe der Landtags⸗Verhandlungen durch den Buchhänd⸗ zustel eimarus; Reclamationen wegen der beiden Kurien in Gemeinschaft 95 Berathung von Petitionen; Verhandlungen über die Aller⸗ 8 12 Botschaft betreffend die Errichtung von Landrenten⸗Banken. — Senas 18 ö Garantie des Staats für die zur Ab⸗ 2. 8 8 -— 6 A „
“ 8 von bäuerlichen Grundstücken zu errichtenden Ren⸗ nland. Berlin. Instruction des Justiz⸗Minist 8
““ des Justiz⸗Minist Schluß. 11 sers. (Schluß⸗)
Beilage.
Amtlicher Cheil.
Bei der heute fortgesetzten Ziehung der 4ten Klasse 95ster Kö niglicher Klassen⸗Lotterie sielen 3 Sewihe zu 290”ce 5ger 8 19s. 31871 und 1,286 in Verlin bei Gradk, nach Elberfeld bei 116 89 ‚Beis 88 Bass E“ zu 2000 Rthlr. auf Nr. 23,614. 77,494. 81,325 un 81,459 in Berlin 2 i See⸗ ger, nach Halle bei Lehmann und nach Könzgebernn. pel c⸗ 1 ere maun, 20 Gewian zu 1000 Nühlr, auf Nr. 2914. 10 662. 17551. 9922. 23,921. 27,131. 28,553. 34,899. 35,688. 36,215. 41,235. 43,939. 51,888. 54,153. 55,263. 60,801. 68,475. 69,119 69,136 und 84,483 in Berlin bei Baller, bei Borchardt, bei Burg bei Mo⸗ ser und bei Seeger; nach Breslau bei Holschau und de her ber Danzig 2mal bei Meyer, Driesen bei Abraham, Elberfeld bei Heymer, -G 18 bei Lachmann, Königsberg i. Pr. bei Heygster, Merseburg — bei Kieselbach, Minden bei Wolffers, Naumburg bei Vogel Potsdam bei Hiller, Stettin bei Wilsnach und nach Zeitz bei Zürn; 11 Gewinne zu 500 Rthlr. auf Nr. 1408. 4889. 8333. 18,168. 19,209. 20,104. 20,508. 20,800. 22,006. 25,536. 25,883. 27,684. 27,706. 29,832. 31,416. 31,972. 36,581. 38,303. 41,490. 44,655. 46,759. 48,740. 57,521. 59,418. 61,362. 63,27 6. 63,774. 64,045. 65,190. 66,512. 67,638. 69,187 73,015 75,195. 75,880. 77,751. 78,513. 79,524. 80,900. 83,471 und 83,839 in Berlin 4mal bei Burg und ömal bei Seeger, Bres⸗ lau bei Bethke, bei Gerstenberg, 2mal bei Holschau und 4mal bei Schreiber, Bromberg bei Schmuel, Cöln Zmal bei Reimbold und bei Weidtmann, Eilenburg bei Kiesewetter, Frankfurt bei Baswitz, Hal⸗ berstadt bei Sußmann, Halle 2mal bei Lehmann, Königsberg in Pr. bei Borchardt und bei Friedmann, Landsberg a. d. W. bei Borchardt Liegnitz Zmal bei Leitgebel, Magdeburg bei Brauns und bei Roch, Merseburg bei Kieselbach, Oppeln bei Bender, Posen bei Pulvermacher, Tilsit bei Löwenberg, Trier bei Gall und nach Wesel bei Wester⸗ mann; 52 Gewinne zu 200 Rthlr. auf Nr. 1805. 3437. 3482 4567. 5233. 8303. 9488. 9628. 10,318. 12,428. 12,546. 12. 868. 15,984. 10,992. 19,111. 23,074. 25,073. 30,884. 31,582. 31,673. 31,101. 36,062. 36,345. 36,582. 40,298. 40,629. 44,278. 44,984. 15,803. 48902. 30,369. 33,132. 53,789. 53,970. 54,870. 57,010. 27,368. 58,910. 59,145. 59,248. 60,006. 67,611. 68,900. 69,369. 22 So6. 75,562. 76,149. 79,548. 81,003. 82,389. 82,784 und Berlin, den 17. Mai 1847. Königl. General⸗Lotterie⸗Direc
’ g 2
1 n hs dn fürsen östordeatliche Gesandte und bevollmäch⸗
igte Minister am kurfürstlich hessischen Hofe, KammerherrGraf vo
Galen, von Kassel. fe “ 8 g „† . S 9 D 8 8 5
Abgereist: Se. Durchlaucht der Fürst Alerander zu Sayn⸗
Wittgenstein⸗Hoh Ehein nach Wittgenstein. Se. Excellenz der Geheime Staats⸗Minister von K
8 2 ⸗2 von Kamptz, na
Karlsbad. 1
Landtags-Angelegenheiten. Sitzung der Vereinigten Kurien am 14. Mai. *)
Die Sitzung beginnt halb 11 Uhr Vormi L zung beg hr Vormittags unter dem si des Landtags⸗Marschalls, Fürsten zu Solms s vsh Das vorigen Sitzung wird verlesen ⸗ nehmigt. bung esen und ge Als Secretaire fungiren die 2 I 8 ie Abgeordneten Freih on W bott und Siegfried. 9 Freiherr von Wald⸗ 8 T“ 9 ist der Versammlung eine Reihe von An⸗ trägen anstane 8 6 rechtzeitig eingekommen sind und von mir zur 1“ bereits zugewiesen wurden. Sie ind aber rsammlung noch nicht angekündi so j 2 C d 9 ndigt, was et geschehen muß. gekündigt, was also jetzt
8 . 3 2 z I osss
Antrag ha ler pkregnfisn Wortmann, Festsetzung von Zwischen⸗ stuf Klassensteuer, der Abtheilung für Mahl⸗ und
Antrag des Abgeordneten Larenz, Vereinfachun Sc der Veranlagung der Klassensteuer 18 8
Antrag des Abgeordneten Krause, Erhöhung der Klassenstener 8S den ersten und Ermäßigung derselben in . untersten Stufen 8
Antrag des Abgeordneten S 1n über denseiben geenhas... chmidt über denselben
desgl.
desgl.
2* üümumäümüüüümmb
desgl.
— —
) Manuskript, 214 Folio⸗Blätter, erhalten Montag, den 17. Mai,
Antrag des Abgeordneten von Puttkammer, Ein⸗ führung der Klassenstener in den mahl⸗ und schlachtsteuerpflichtigen Städten....
Antrag des Abgeordneten Wenghofer, Kommu⸗ nalsteuer⸗Zuschläge zur Klassen⸗ und Einkom⸗ mensteuer
Antrag des Abgeordnete
derer, Staats⸗Unterstützung für die Verlänge⸗ rung der Münster⸗Hammer Eisenbahn, der Ab⸗
8 theilung für
Antrag des Abgeordneten Wehr, Richtung der
4 Preußischen Ostbahn... . “
Antrag des Abgeordneten Holzbrink u. A., Zin⸗
sen⸗Garantie des Staats für eine Eisenbahn aus dem Kreise Siegen zur Köln⸗Mindener
Antrag des Abgeordneten Fabricius, Unterstützung einer Eisenbahn zwischen Neu⸗Vorpommern und
G Berlin durch den Staat....
Antrag des Abgeordneten Linau, Bau der Bahn⸗
8 strecke von Driesen nach Frankfurt
Antrag der Abgeordneten Gräz und Naumann die Eisenbahn⸗Verbindung zwischen Posen und Schlesien ““ b
Antrag des Abgeordneten Plange, Zinsen⸗Garan⸗
— ZG für eine aus dem Kreise Sie⸗ ach den Ruhr⸗ zu führ 1 Pfeech, 88 hr⸗Kohlenwerken zu ficgeg
Antrag des Abgeordneten Freiherrn von Lilien⸗ berg u. A., Richtung der Thüringer Verbin⸗ dungsbahn von Lippstadt nach Dortmund
Antrag des Abgeordneten Appelbaum, Richtung
der Preußischen Ostbahn über Bromberg.... desgl. .
Marschall: Als ich das letztemal, nun schon vor ziemlich ge⸗
Eisenb desgl. desgl.
desgl.
desgl.
desgl.
desgl.
desgl.
raumer Zeit, die Ehre hatte, auf diesem Platze zu stehen, war ich im VSe veeer eine Mittheilung zu machen über ein beab⸗ d n ernehmen der Herausgabe ihrer Verhandlungen. Ich burde amals daran verhindert dadurch, daß noch Vorbereitungen zu treffen waren, die noch nicht hatten getr 8 . Sie teß sa
ist liwa d02 28 h nicht hat 8 88 offen werden können. Es “ bas Fic und länger der Buchhändler Reimarus zu mir ““ hat sich erboten, die Mittheilungen, die in der Allg. Pr. Ztg. erscheinen, also die Diskussionen der Versammlung und einiges Andere, was von Interesse ei, in einer besonderen Ausgabe herauszugeben. — Ich habe ihm darauf geantwortet, daß es für die Versammlung gleichgültig sein könne, ve er das, was schon erscheine ohnehin erscheine, herausgebe und besonders, ob er die Wahl danach einrichte, ob etwas von Interesse sei nach seiner Ansicht oder nicht sondern wenn die Versammlung ein Interesse nehmen könne an einer Ausgabe, so könne das nur dann der Fall sein, wenn alle Verhandlungen ohne Ausnahme, groß oder klein, weitläufig oder nicht weitläufig, interessant oder nicht interessant, aufgenommen würden. Nur dann könne die Versammlung ein Interesse an einer solchen Un⸗ ternehmung haben. Der Buchhändler Reimarus erklärte sich sofort einverstanden, Alles, was man ihm in dieser Beziehung auferlege, zu er⸗ füllen, und ich setzte hinzu, daß es vorerst noch aufzweierlei ankomme, einmal auf das Einverständniß mit dem Herrn Marschall der Kurie der 3 Stände und dann auf eine Mittheilung und Aufnahme der Sache in der “ Seitdem habe ich von dem Buchhändler Reimarus ö das entschuldbare Versehen gemacht habe, schon he dies geschehen ist, einen Prospektus bekannt zu machen. So⸗ 1Se ich davon durch ihn selbst vor etwa 8 Tagen Nachricht erhielt, Iherlicheihn B 9 Prospefts zurückzuhalten und den Mitheien Versamm ung nicht zukommen zu lassen, ehe die Mittheilung der Sache hier erfolgt sei. Das Einverständniß mit dem Herrn Marschall der Kurie der drei Stände hat von Anbeginn stattgefunden und die Vorbereitungen sind gemeinschaftlich getroffen worden. — Jetzt kommt es darauf an, daß die Versammlung, was ohne Zweifel auf dem kürzesten Wege geschehen kann, erkennen lasse, ob sie der Meinung ist, daß eine solche anerkannte Herausgabe ihrer sämmtlichen Verhandlungen wünschenswerth sei oder nicht. Natürlich wird es Gegenstand der buchhändlerischen Konkurrenz bleiben, das⸗ jenige, was ohnehin durch die Zeitungen bekannt gemacht wird, be⸗ sonders herauszugeben. Darauf kommt es aber nicht an, sondern auf die Frage, ob die Versammlung es für wünschenswerth hält, daß eine anerkannte Herausgabe erfolge. Das wird allerdings nur eine sein können. Denn nur einem Unternehmer wird von Seiten des Sekretariats das Material in der Vollständigkeit und in der Ordnung abgegeben werden können, welche eine Herausgabe der sämmtlichen Verhandlungen erfordern wird. Wenn ich sage, der sämmtlichen Verhandlungen, so werden dies bekanntermaßen folgende sein, nämlich : die Anträge, etwa wie in der Versammlung der Kurie der drei Stände schon bemerkt worden ist, mit der Einschränkung daß diejenigen Anträge aufgenommen werden, von welchen es von den Abtheilungen beschlossen wird; hiernächst die Berichterstattungen, die Berathungen, die Adressen an Se. Majestät den König, so wie die ministeriellen Denkschriften und die ständischen Gesetze, mit einem Worte, eine vollständige Herausgabe der hier vorkommenden Ver⸗ handlungen.
Abgeordn. Zimmermann: Durchlauchtigster Marschall! Sie haben erklärt, daß es sich nur um eine Mittheitung an die Kurie der drei Stände handle. Sobald die Ansicht aber dahin geht, daß die Mitwirkung der Versammlung, sei es im Ganzen oder in einem ein⸗ zelnen Theile, dazu nothwendig ist, so scheint mir, daß es nicht nur einer Mittheilung bedarf, sondern daß eine Zustimmung der Versamm⸗ lung dazu nothwendig ist.
Marschall: Das ist ganz übereinstimmend mit dem, was ich esagt habe. Ich habe gesprochen von der Aufnahme, welche der Antrag in der Versammlung finden werde, und eine solche Aufnahme kann nur erkannt werden dadurch, daß man sich in der einen oder anderen Weise äußert. Wäre keine Aeußerung erfolgt, so würde ich erklärt haben, daß ich das Einverständniß der Versammlung voraus⸗
Morgens 10 Uhr 35 Minuten. NForgens 10 Uhr . 8 2 Die Red.
setze, und wenn eine Erklärung erfolgt, dann würde sich ein Beschluß
der Versammlung haben entnehmen lassen. Ein anderer Weg ist der, daß, wie ich schon bemerkte, in kürzester Form Aeußerungen über den - gemacht werden, die ich zu verweigern nicht die Absicht habe. 8 Abgeordn. von Auerswald: Ich halte es im Allgemeinen für sehr bedenklich für die Versammlung, daß sie sich auf irgend eine Weise bei einem Unternehmen der Art betheilige, welches die Heraus⸗ gabe der Verhandlungen auf eine weniger verbreitende Weise, als dies vielleicht erreicht werden könnte, beschränken möchte, so daß ich mich für die in Rede stehende Unterstützung des Anerbietens des Buch⸗ händlers Reimarus nur in dem Falle erklären würde, wenn wir keine offizielle Ausgabe unserer Verhandlungen hätten, an welche jeder einen Maßstab anlegen könnte. Diese besitzen wir aber durch die in der Allg. Pr. Ztg. bekannt gemachten Verhandlungen, und ich glaube, da wir dieses Dokument besitzen, mittelst welches wir den Maßstab der Richtigkeit an andere Veröffentlichungen legen können, mich ge⸗ gen die Bevorzugung eines einzelnen Buchhändlers erklären zu müssen. Marschall: Es wird zweierlei zur Erwägung kommen. Ein⸗ mal, ob anzunehmen ist, daß Alles, was hier verhandelt wird, d. h. nicht allein, was in diesem Saale diskutirt wird, sondern alle Theile der Geschäfte und alle Theile der Verhandlungen überhaupt, nicht nur die mündlichen, sondern auch alle übrigen, durch die Zeitung veröffent⸗ licht werden. Das ist nicht der Fall. Die Anträge z. B. werden nicht 1 auch nicht alle Denkschriften. Das Zweite, was nicht der Fall ist, besteht darin, daß eine Bevorzugung irgend eines Buchhändlers vorliege. Der Buchhändler Reimarus war mir bis dahin völlig unbekannt. Die Sache steht auch jetzt noch so, wie ich zu Eingang bemerkte, daß ich gleich anfangs für nöthig gehalten habe, nichts zu thun, ehe die Ansicht der Versammlung vernommen worden ist, als blos in Gesellschaft mit dem Marschall der Kurie der drei Stände den Abschluß eines Vertrages vorzubereiten. Vorberei⸗ tet ist er; er kann abgeschlossen oder nicht abgeschlossen werden. Ich lege weder auf das Eine noch auf das Andere ein besonderes Ge⸗ wicht. Also so steht die Sache. Tritt die Versammlung der Ansicht bei, die von zwei geehrten Rednern so eben ausgesprochen worden ist, so wird es beim Alten bleiben. Abgeordn. Schauß: Hohe Versammlung! es stehe hier zweierlei in Frage: 1) ob die Verhandlungen des Landtags noch besonders amtlich gedruckt und einem Buchhändler die Ausgabe dieser amtlichen 8 Verhandlungen überlassen werden soll;
2) ob der Buchhändler Reimarus, der bis jetzt einen Prospektus Pherausgegeben hat, dazu die Befugniß hatte oder nicht. Den ersten Theil lasse ich unbeantwortet; dazu besitze ich für jetzt kein Recht; den zweiten Theil aber, ob der Buchhändler Rei⸗ marus etwas gethan habe, was er nicht hätte thun sollen, will ich
zur näheren Erörterung ziehen. 4 Mars chall: Sollte wohl der Abgeorbnete nicht der Meinung sein, daß diese Frage schon erledigt ist durch die Bemerkung, die ich mit wenigen Worten gemacht habe? Abgeordn. Schauß: In letzterer Beziehung möchte ich zu fra⸗ gen mir erlauben, ob ich Ew. Durchlaucht vielleicht mißverstanden
mir will scheinen,
habe, wenn ich glaube, vernommen zu haben, der Buchhändler Rei⸗ marus habe den Prospektus bekannt gemacht, ohne dazu autorisirt gewesen zu sein. Habe ich richtig verstanden, so möchte ich Ew. Durchlaucht um eine Erwiederung bitten. Habe ich falsch verstanden, dann freilich muß und werde ich mich beruhigen.
Marschall: Ich kann mich nur derselben Worte wieder be⸗ dienen, daß nämlich Buchhändler Reimarus durch ein entschuldbares Versehen den Prospektus früher bekannt gemacht hat, als es in der Aeußerung lag, die er von mir vernommen hat. Ich habe bemerkt, daß es ein entschuldbares Versehen von ihm sei. Darum, glaube ich, ist es ein Gegenstand, mit welchem wir uns der Kostbarkeit der Zeit wegen nicht länger beschäftigen sollten.
Abgeordn. Sch nuß: Ja, dabei aber kann ich mich zu meinem Bedauern nicht beruhigen. Das angeführte „entschuldbare Versehen“ ist sehr allgemein gehalten. Ich habe das hohe Glück, Berlin zu vertreten, es muß mir deshalb daran gelegen sein, die Ehre eines berliner Bürgers aufrecht zu erhalten. Dem Herrn Reimarus ist dieser Prospektus hier von Ew. Durchlaucht mit der Weisung zurück⸗ gegeben worden, ihn so bekannt zu machen, wie er veröffentlicht worden, dessen zur Bestätigung befindet sich darauf „genehmigt“ und der Name Ew. Durchlaucht. Nachdem Herr Reimarus, wie mir bekannt geworden ist, zuvor durch ein Mitglied der hohen Versamm⸗ lung, durch einen geehrten Vertreter der Provinz Brandenburg, auf⸗ gefordert worden war, eine amtliche Herausgabe zu unternehmen, hat sich Herr Reimarus zu Sr. Durchlaucht begeben, demnächst auch zu Sr. Excellenz dem Herrn Minister von Bodelschwingh, dann wieder zu Sr. Durchlaucht, und nachdem alle weiter dahin zielenden Vorbe⸗ rathungen gepflogen worden, hat Herr Reimarus mit diesem Pro⸗ M spektus sich aufs neue zu Ew. Durchlaucht begeben, und es ist ihm von dem Herrn Landtags⸗Marschall darauf die erbetene Erlaubniß zur Veröffentlichung ertheilt worden und, wie gesagt, das „genehmigt’”“ aufgeschrieben. In Folge dessen hat sich Herr Reimarus, ein sehr achtbarer Mann, veranlaßt gesehen und sich veranlaßt sehen müssen, die Bekanntmachung ergehen zu lassen. Wenn jetzt die hohe Ver⸗ sammlung sich aber bewogen finden könnte, die Sache rückgängig zu machen, wenn die Nachricht in der Allg. Preuß. Zeitung er⸗ scien daß Herr Reimarus ohne Befugniß bisher vorgeschritten sei, o müßte natürlich der Mann in seiner persönlichen Ehre sich verletzt und gekränkt sehen, und ich halte mich deshalb verpflichtet, eben so, wie ich die Ehre habe, Berlin vertreten zu dürfen, auch die Chre der Bürgerschaft von Berlin und eines Einzelnen aufrecht zu erhal⸗ ten in allen ihren Theilen, und zwar um so mehr, als nach meiner vollen Ueberzeugung hier Jemand verletzt wird, der in jeder Be ziehung bis jetzt ganz unbescholten dastand.
8 (Mehrstimmiges Bravo.)
Marschall: Meine Herren! Als der Abgeordnete, welcher so eben den Platz des Redners verläßt, das Wort ergriff, konnte ich nicht denken, daß seine Absicht sei, etwas zu thun, was ich schon ge- than hatte, nämlich die Ehre des Herrn Reimarus zu wadren. dünkt, daß diese Wahrung in den Händen des Herrn Adgcordneten in sehr guten, in den meinigen aber in nicht mider guten .