Bekanntmachungen.
1116666165
Von Sonntag den 16ten d. Mts. Abends zum Montag früh ist hier am Orte aus dem Rathhause auf gewaltsame Weise durch Sperrzeug und Nach⸗ schlüͤstel die Kämmerei⸗Kasse bestohlen. Der eine Ka⸗ sten enthielt werthvolle Dokumente, welche die Ver⸗ brecher auf einer Wiese zurückgelassen haben; die in dem anderen Kasten befindlichen 110 Thlr. in Kassen⸗ Anweisungen, , ½, 1„, , *, , , sind mit Zurück⸗ lassung des eben auf der Wiese auch erbrochenen Ka⸗
stens aus demselben entwendet. “ E
Der bereits bestrafte, hier als Entlassener zurück⸗ gebliebene Maler⸗Gehülfe Memmert hat gestern be⸗ reits die That eingestanden und auch den vielfach und vieljährig schon bestraften, oft mit Hand⸗ und Fuß⸗ sprenger schon versehen gewesenen Arbeitsmann, jetzt mit
Blutigel handelnden Friedrich August Schroeder
als Complicen bezeichnet, der mit Sperrzeug ihn be⸗
sucht, die That mit ihm verübt und ihm 51 Thlr.
15 Sgr. 6 Pf. von dem Gelde als Antheil gegeben habe. Memmert hat auch seinen hier vergrabenen Antheil überliefert. 3
Sofortige Requisitionen, den Schroeder in Frank⸗ furt a. d. O., wo derselbe 1841 nach erlangter Begna⸗ digung in die Nicolaische Fabrik entlassen ist, polizei⸗ lich zu verhaften, sind fehlgeschlagen, er hat sich der Verhaftung durch die Flucht entzogen.
Alle Civil⸗ und Militair⸗Behörden des In⸗ und Auslandes werden also dienstergebenst ersucht, auf den unten näher beschriebenen gefährlichen Schroeder ihr Augenmerk zu richten, ihn im Betretungsfall verhaften, mit sicherem Geleite hierher transportiren und an uns resp. den ernannten Inquirenten Assessor Scholle ab⸗ liefern zu lassen. Wir versichern die sofortige Erstat⸗ tung der dadurch erwachsenen Auslagen und den ver⸗ ehrten Behörden des Auslandes eine gleiche Rechts⸗ willfährigkeit.
Sonnenburg, den 21. Mai 1847.
Königl. Preuß. Land⸗ und Stadtgericht. Personal⸗Beschreibung.
Der Arbeitsmann Friedrich August Schroeder aus Laublingen bei Boesenburg gebürtig, evangelisch, etwa 38 Jahr alt, 5 Fuß 5 ½ Zoll groß, soll dunkle Haare, blasses Gesicht und angeblich einen schwarzen Backenbart, blauen Ueberrock haben. Näheres Signa⸗ lement ist nicht anzugeben, da er vor Gericht hier noch nicht gestanden.
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[470] Bekanntmachung.
Die über den Gutsbesitzer Wilhelm Heinrich Peitsch auf Bunkow wegen Verschwendung auf Grund des rechtskräftigen Urtels vom 19. April 1842 verhängte Vormundschaft ist aufgehoben und demselben die völlig freie Verfügung über sein Vermögen zurückgegeben.
Cöslin, den 5. Mai 1847. Königliches Pupillen⸗Kollegium.
[1003] Oeffentliche Vorladung.
In Folge Antrages ihrer bekannten nächsten Ver⸗ wandten auf Todeserklärung werden nachgenannte Ver⸗ schollene:
1) der am 2. Januar 1776 in Ober-Lichtenau, hie⸗ sigen Kreises, geborne vormalige Dienstknecht Jo⸗ hann Christian Speer, Sohn des Häuslers Christian Speer, der sich im Jahre 1827 von seinem genann⸗ ten Geburts⸗ und Wohnorte, ohne weitere Nach⸗ richt von sich seitdem, entfernt hat, mit einem zu⸗ rückgebliebenen Vermögen z. Zt. von 52 Thlr. 11 Sgr. 9 Pf. im hiesigen Depositorio; der am 24. September 1794 hierorts geborne Tuchmachergeselle Carl Gottfried Tietz, Sohn des Bürgers und Züchners gleichen Namens, der sich am 2. April 1834 von hier entfernt hat, und von
49
82 Genehmigung pro Centner ein Silbergroschen echs Pfennige von den betreffenden Beamten erhoben werden wird.
Stettin, den 16. Mai 1847. Wollmarkts⸗Kommission.
[437]
Die hiesige Kaufmannschaft, beseelt von dem Wun⸗ sche, den jetzigen Nothstand möglichst zu lindern, hat durch reichliche Spenden einem aus ihrer Mitte gebil⸗ deten Comité die erforderlichen Geldmittel gewährt, um den bedürftigen hiesigen Einwohnern den Nangel und die Theurung der ersten Lebensbedürfnisse minder fühl⸗ bar zu machen.
In Betracht, daß die wohlthätige Wirksamkeit der Suppenvertheilungs⸗Anstalten mit Ablauf dieses Mo⸗ nats aufhört, 882 Dank der Fürsorge unserer Staats⸗ und Kommunal⸗Behörden, Kartoffeln zwar reichlicher vorhanden und wohlfeiler als zeither zu haben, Hülsen⸗ früchte aber kaum noch zu beschaffen sind, gedenkt das unterzeichnete Comité seine Wirksamkeit dadurch zu be⸗ ginnen, daß es vorerst einen Verkauf von Reis veran⸗ lassen wird, der zu diesem Zweck unter günstigen Be⸗ dingungen ihm wohlwollend überlassen ist.
as Comité, unterstützt von geehrten Corporations⸗ Mitgliedern, wird vom nächsten Mittwoch den 19ten d. M. an, in den Nachmittagsstunden von 4 bis 7 Uhr,
an hiesiger Börse
guten Reis, zu 2 Sgr. per Pfund, in Packeten von 1 Pfd. und 2 ½ Pfd., also für resp. 2 Sgr. und 5 Sgr. verkaufen und damit einstweilen täglich, Sonn⸗ und Festtage ausgenommen, fortfahren.
Ob und inwiefern noch andere Verkaufsstellen in ver⸗ schiedenen Stadttheilen eingerichtet werden sollen, bleibt der Beschlußnahme und späteren Bekanntmachung vor⸗ behalten.
Möge die wohlmeinende Absicht der Kaufmannschaft sich erfüllen; möge aber auch eine Hülfsleistung, welche lediglich nur den wahrhaft Bedürftigen unter den hie⸗ sigen Einwohnern zugedacht ist, auch nur von diesen in Anspruch genommen, und somit unser Vertrauen auf den hier waltenden ehrenhaften rechtlichen Sinn gerecht⸗ fertigt werden.
Berlin, 14. Mai 1847.
Das Comité der Kaufmannschaft zum Zweck der Be⸗ theiligung an der Abhülfe des herrschenden Nothstandes.
Magdeburg-⸗Halberstädter 188 Eisenbahn.
Durch Beschluß des Gesellschafts⸗Ausschusses ist den stimmberechtigten Actionairen der Magdeburg⸗Halber⸗ städter Eisenbahn, die freie Fahrt auf dieser Bahn, zu und von der am 28sten d. Mts., Vormittags 10. Uhr, im Bahnhofs⸗Gebäude zu Gr. Oschersleben abzuhal⸗ tenden General⸗Versammlung bewilligt, und dienen für diesen Zweck die Einlaßkarten zur General⸗Versamm⸗ lung als Fahrbillets.
Auch wird am Tage der General⸗Versammlung zur Beförderung der Actionaire ein Extrazug Morgens 8 Uhr von Magdeburg nach Gr. Oschersleben abgehen.
Halberstadt, am 20. Mai 1847.
Der Vorsitzende des Ausschusses der Magdeburg⸗Hal⸗ berstädter Eisenbahn. Krüger. G
[425 b] Bekanntmachung.
a
Allgemeiner Anzeiger.
“ gen in Aufrechnung gebracht. Die Verzinsung der ge⸗ genwärtigen Einzahlung beginnt vom 1. Juli c. ab.
Elberfeld, den 21. April 1847.
Die Direction der Bergisch⸗Märkischen Eisenbahn⸗ Gesellschaft.
8—
[522 b] S 2 9 7 /— 1„ 9 8 F; Neisse-Brieger Eisenbahn. Aee Die Herren Actionaire Iea der Neisse⸗Brieger Ei⸗
senbahn⸗Gesellschaft la⸗ den wir zu einer
“ außerordentli— chen General⸗ — Versammlung auf den 14. Juni d. J., Mor⸗
b2 2— gens 10 Uhr, in Neisse im Gasthofe zum schwarzen Adler, hierdurch ein. egenstände der Berathung werden sein:
1) die projektirte Vereinigung des Betriebes der Neisse⸗ Brieger mit der Obesschsestschen Bahn.
2) Die Wahl der in die Stelle von ausgeschiedenen Mitgliedern des Directorii und des Ausschusses erforderlichen Mitglieder.
3) Die Anträge mehrerer Actionaire auf Niederschla⸗ gung der wegen verspäteter Einzahlung von Ein⸗ shüßen auf die Actien verwirkten Conventional⸗ Strafen.
Diejenigen Herren Actionaire, welche dieser General⸗Versammlung beiwohnen wollen, haben nach §. 25. des Statuts die auf ihren Namen lauten⸗ 89 oder ihnen gehörig cedirten Quittungsbogen ent⸗ weder
in Breslau im Büreau der Oberschlesischen Eisen⸗ bahn⸗Gesellschaft am 11. und 12. Juni oder
in Neisse im Gasthosp zum schwarzen Adler bei dem Büreau⸗Vorsteher Herrn Faulhaber am 12. und 13. Juni zu produziren,
oder deren am dritten Orte erfolgte Niederlegung nach⸗ zuweisen und zugleich ein doppeltes Verzeichniß der Nummern derselben zu übergeben, von denen das eine urückbleibt, das andere mit dem Siegel der Gesell⸗ schaft und dem Vermerke der Stimmenzahl versehen, als Einlaßkarte dient. ö1“
Breslau, den 12. Mai 1847.
Das Direktorium der Neisse⸗Brieger Eisenbahn⸗ Gesellschaft.
Löbau⸗ Zittauer Eisenbahn.
Die in unserer Bekanntmachung vom
3. April I. J. aufgeführten 6 Stück
d, Interims⸗Actien, auf welche bis zum 1. April a. c. die neunte Einzahlung nicht
geleistet worden war, sind bis mit Ab⸗ „ Elauf der Präklusivfrist (den 15. Mai a. c.) mit Conventionalstrafe sämmtlich eingelöst worden und es hat daher eine Präklusion von Interims⸗Actien achter Einzahlung nicht stattzufinden. 1 8
Zittau, am 17. Mai 1847.
7 7 2½ 7 752 Direktorium der Löbau⸗Zittauer Eisenbahn⸗Gesellschaft. Erxn 8. Helfft.
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4n desdsnctems- edrHenh
Geology, Mineralogy, and [Steam Engines, etc. Chemistry. “ Timber.
Geometry. “ Masour)y.
Mechanies. SCQCanals, Draining, and
Hydraulics, or the Motion Embanking. of Fluids. Railroads, their Forma-
The Atmosphere, as a tion, Gradients, Rails, Moving Power. Phlanes, etc.
Warming, Lighting, and The Principles of Propor- Ventilating. tion, in Construction.
London: Longman, Brown, Green, and Longmans.
To be had also of all Booksellers on the Conti- nem (Berlin: Alexander Duncker, booekseller tolbe Royal IFramzösische
Court of Prussia
Stralse 21]).
[471] 8 8
Auf folgende von den Pianoforte-Virtuosen Kul- lak, D reysce hock u. Neruda in vielen Konzer- ien mit grösstem Beifall vorgetragene Piano-Com- positionen erlauben wir uns aufmerksam zu machen:
Op. 34. 17 ¾ Sgr. und Tarantella Op. 53. 2te Auf- Sgr. Kullak. Lucrezia Borgia und
Robert der Teufel — Transcription à 15 Sgr., Im-
promptu Op. 25. 17 ½ Sgr. und Gr. Fantasie über
Lieblingsthemas aus: Ein Feldlager in Schlesien von
Meyerbeer Op 30. 1 Thlr. (dieselbe zu 4 Händen, 2 2 2³
dito leicht arrang.) Reifsiger. 8 herzo, Op.
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25
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Flamenn, L. v. Leyden etc., und aus der deutschen Schule, als Albr. Dürer, Cranach, J. v. Meckenem, Alte-Greve, H. S. Beham, de Bry, Burghmair, G. Pentz, Dieterici etc. Auch mehrere werth volle Kupferstich- werke, worunter namentlich die Kartons nach Ra- phacl von Doregni und viele Portraits zur Auswahl. Das Waarenlager ist im Hôtel zum Rheinischen Hof No. 41 zur gefälligen Ansicht aufgestellt.
1541 b]
Meine zeitige Abwesenheit von Stettin veranlaßt mich, meine Geschäftsfreunde davon in Kenntniß zu setzen, daß ich dem Ritterguts-Besitzer Herrn von Brandeck⸗Nadrense auf Daber bei Stettin Gene⸗
Heller, Die Forelle v. Schubert, Caprice
8 2
Das Abonnement beträgt: 2 Rthlr. für ¼ Jahr. 4 Rthlr. - †½ Jahr. 8 Rthlr. - 1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis-Erhöhung. Bei einzelnen Nummern wird der Bogen mit 2 ½ Sgr. berechnet.
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Alle Post-Anstalten des In⸗
und Auslandes nehme auf dieses Blatt . 8 Lehetang
1— 4 n, für Fe8 8 mesn, nden Ala. Preuß. Behren⸗Straße Nr. 57. Insertions-Gebühr für den Raum einer Zeile des Alg. “ Anzeigers 2 Sgr. 8
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143.
8 öunhult.
Amtlicher Theil - 1t
Landtags⸗Angelegenheiten. Sitzung der Kurie der drei Stände vom 19. Mai: Antrag wegen der Pfingstferien; Erklärung auf die Allerhöchste Proposition, betreffend die Abschätzung bäuerlicher Grundstücke u. s. w.; Fortsetzung der Verhandlungen über das Petitions⸗ recht; Gutachten, betreffend die Petitionen wegen Anordnung der Provin⸗ zial⸗Stände, namentlich in Bezug auf die Dissidenten und Verhandlun⸗ gen darüber.
Amtlicher Theil.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst hnn Dem Rittmeister Freiherrn von Danckelmann, aggr. dem 1sten Garde⸗Ulanen (Landwehr⸗) Regimente und Militair⸗Gouverneur des jungen Prinzen Albrecht von Preußen Königl. Hoheit, den Ro⸗ then Adler⸗Orden vierter Klasse; und Dem Regierungs⸗Präsidenten Richter in Minden den Charak⸗
ter als Wirklicher Geheimer Rath mit dem Prädikat „Excellenz“ zu
verleihen und gleichzeitig seinem Gesuch um Versetzung in den Ruhe⸗ stand vom 1. Oktober d. J. ab zu willfahren; so wie
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Den zum Direktor des Land⸗ und Stadtgerichts in Coelleda er⸗
nannten Land⸗ und Stadtgerichts⸗Rath Bech zugleich zum Kreis⸗
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Justiz⸗Rath für den Kreis Eckardtsberga zu ernennen. Se. Königl. Hoheit der Prinz Albrecht ist nach Neu⸗Stre⸗ litz abgereist.
Bekanutmachung.
Post⸗Dampfschiff⸗Verbindung zwischen Stettin und
St. Petersburg.
Die beiden großen eisernen Post⸗Dampfschiffe „Preußischer Ad⸗ in diesem Jahre eine regelmäßige wöchentliche Verbindung zwischen Stettin, resp. Swinemünde und
ler“ und „Wladimir“ unterhalten
Kronstadt (St. Petersburg). Die Abfertigung erfolgt:
aus Stettin jeden Sonnabend Mittags, nach Ankunf
des ersten Eisenbahnzuges von Berlin, und
aus Kronstadt jeden Sonnabend Abends.
Die finde
als in Stettin Dienstag Abends statt.
Die Ordnung, in welcher die beiden Dampfschiffe ihre Fahrten
verrichten, ist folgende:
aus Stettin, resp. Swinemünde:
der „Preußische Adler“ den 15. und 29. Mai, den 12. und
26. Juni,
Ankunft sindet bei günstiger Witterung sowohl in Kronstad;
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Landtags-Angelegenheiten. Sitzung der Kurie der drei Stände am 19. Mai.
Die Sitzung beginnt unter dem Vorsitz des Marschalls von
Rochow Vormittags gegen 10 ½ Uhr. Secretaire sind: von Leipziger und Dittrich. Marschall: Das Protokoll der vorigen Sitzung wird verlesen. (Der Secretair verliest dasselbe.) Findet sich gegen das 88 nn zu bemerken? (Pause.
Es ist nichts bemerkt worden, ich erkläre daher das Protokoll für genehmigt.
Abgeordn. Frhr. Hiller von Gärtringen: Herr Marschall! Im Auftrage der Abgeordneten der Provinz Posen erlaube ich mir, an Sie die Bitte zu stellen, am nächsten Sonnabend und am nächsten Dienstag keine Sitzung anzuberaumen, zugleich auch vermitteln zu wollen, daß an den genannten Tagen in der Vereinigten Kurie keine Sitzung stattfinden möchte. Die meisten Mitglieder haben darauf gerechnet, bis zu Pfingsten ganz oder doch für einige Tage heimkeh⸗ ren zu können. Sie haben wichtige Maßregeln zu treffen, besonders in Beziehung auf den gegenwärtigen Nothstand, und sie rechnen um so mehr auf die Gewährung ihrer Bitte, als die Abgeordneten der übrigen Provinzen wahrscheinlich den gleichen Wunsch hegen oder ihm wenigstens nicht entgegentreten werden. 11”“ ,
Marschall: Hierauf muß ich bemerken, daß es nicht in mei⸗ ner Befugniß liegt, irgend einen Abschnitt in unseren Geschäften ein⸗ treten zu lassen, mit Ausnahme desjenigen, der durch die Feiertage oder durch den Mangel an Material bedingt ist. Falls also die Ab⸗ theilungen, was ich sehr wünschen muß, so viel Stoff zu Berathungen liefern werden, daß ich nicht auszusetzen brauche, so werden nur die Feiertage frei bleiben.
ticeiten
denn weder für die Verordnung — nen Bestimmungen derselben hat sich bei der Berathung im Pleno
Eine Stimme: Wir haben darauf gerechnet, daß der Land⸗ tag nur 8 Wochen dauern werde. Wenn wir nur eine Pause von
2 Tagen haben, so können wir keine Einrichtung danach zu Hause
treffen.
2 Abgeordn. Freiherr Hiller von Gärtringen: t ren! icht allein in unserem Interesse, sondern vornehmlich im In⸗ teresse naeshs nothleidenden Brüder haben wir diese Bitte auszu⸗ sprechen; ich hoffe daher, Sie werden ihr beitreten.
Abgeordn. Riebold aus Preußen: Ich muß mich dagegen er⸗ klären, so sehr ich den Antrag und den Wunsch für gerechtfertigt alte. Was sollen die anderen Mitglieder, die vielleicht 100 Meilen von der Heimat entfernt sind, mit der freien, aber sehr kostspieligen Zeit machen? 1 1
Mögen die Herren, die wegen des Nothstandes zu Hause un⸗ entbehrlich sind, abwechselnd auf einige Tage von dem Herrn Land⸗ tags⸗Marschall Urlaub nehmen, die anderen aber ungestört fortarbei⸗ ten. Ich wiederhole, ich halte den Antrag für gerechtfertigt, stimme aber aus den vorhergesagten Gründen dagegen. G
Marschall: So sehr ich auch die Wünsche nicht allein der ganzen Versammlung, sondern auch, wo es nur möglich ist, jedes ein⸗
Meine Her⸗
ls. It “
und der Anerkennung befinden wir uns aber dennoch in der Lage,
Se. Königl. Majestät allerunterthänigst bitten zu müssen: den fraglichen Gesetz⸗Entwurf nicht zum Gesetz zu erheben, im Allgemeinen, noch für die einzel⸗
der Kurie der drei Stände des Vereinigten Landtags eine bemerkens⸗ werthe Majorität erhoben, und namentlich zeigte sich unter dem größ⸗ ten Theile der Vertreter der Landgemeinden eine entschiedene Abnei⸗ gung sowohl gegen den Entwurf, als gegen die im Eingange dessel ben hingestellten Motive: 8
„zu Erhaltung eines kräftigen Bauernstandes ꝛc.“
Man glaubt, daß der Stand der preußischen Landgemeinden
in einem so blühenden Zustande sich besinde, daß es zu Erhaltung seiner Kräftigkeit dieses Partikular⸗Gesetzes nicht bedürfe.
Marschall: merken?
Abgeordn. Lensing: Ich habe gegen diesen Entwurf blos die Bemerkung zu machen. Es ist darin gesagt, daß sich weder für das Gesetz, noch die einzelnen Bestimmungen desselben eine Majorität in der Versammlung erhoben habe. Ich meine, das ist nicht genug und ist auch nicht der stattgefundenen Berathung gemäß. Man kann nicht sagen, daß für diese Bestimmungen sich keine Majorität erho⸗ ben habe, sondern es muß heißen, dasß beinahe an die Totalität gränzende Majorität erhoben hat. Sodann ist der Ausdruck „blühend“ gebraucht. Es ist gesagt, daß der Stand der Landgemeinden so blühend wäre. Ich meine, dieser Ausdruck könnte leicht zu einem Mißverständnisse führen, zu 4 n nisse, als wenn man den Stand der Landgemeinden überhaupt auf der blühendsten Stufe gefunden hätte. Die Meinung der Versamm⸗ lung ist wohl nicht diese gewesen, sondern die, daß der Stand der Landgemeinden, der in Folge der Freiheit, die ihm geworden ist, sich erkräftigt hat und sich ferner kräftig fortentwickeln wird. Ich bin also dafür, daß das Wort „blühend“ gestrichen werde.
Eine Stimme: Ich glaube, daß der sämmtliche Stand der
Landgemeinden wird dem eben Gesagten aus vollem Herzen bei⸗
stimmen. 1 3 Referent von Breitenbauch: Meine Herren, ich bin sehr er⸗
bötig, anstatt der bemerkenswerthen Majorität zu sagen: gar keine Majorität. Was aber den blühenden Zustand des Standes der Land⸗ gemeinden betrifft, so glaube ich, verantworten zu können, daß in Pleno, wenn auch nicht vielleicht gerade dieser Ausdruck gebraucht, aber dem Sinne nach von einem blühenden und den Worten nach von einem kräftigen Bauernstande “ (Stimmen: “ 8
mehr wie hundertmal gesprochen worden ist. v““
Eine Stimme: Es wurde gesagt, der Bauernstand habe sich gekräftigt, es wurde aber nicht der Ausdruck blühend gebraucht. Ein kräftiger Bauernstand sei entstanden, trotz aller Schwierigkeiten, die ihm entgegenständen. s
Abgeord. Riebold aus Preußen: Es ist blos davon gesprochen worden, daß der Bauernstand sich auch ohne dieses Gesetz gekräftigt
stande sei. abzuändern. . 8 8; 1 Referent von Breitenbauch: Ich gestehe, daß ich den Un⸗
zu dem Mißverständ⸗
habe, aber keinesweges ist behauptet, daß er in einem blühenden Zu⸗-⸗ Ich bitte den Herrn Referenten, das Wort „blühend“
Findet sich gegen den Entwurf etwas zu be-
z sich gegen das Gesetz eine
zelnen Mitgliedes zu erfüllen geneigt bin, so muß ich doch wieder⸗ holen, daß ich etwas, was außer meiner Befugniß liegt, nicht zu ge⸗ währen im Stande bin. Ich habe als Landtags⸗Marschall das Recht nicht, auch nur einen einzigen Tag, der durch Geschäfte ausgefüllt werden kann, für dieselben verloren gehen zu lassen. . —
Eine Stimme: Ich erlaube mir vorzutragen, daß viele mei⸗ ner Mitstände im höchsten Interesse des ganzen Landes darauf halten müssen, daß die vorliegenden Geschäfte so schleunig wie möglich zur Erledigung kommen. Ich erkläre mich darum entschieden gegen jede
ral⸗Vollmacht ertheilt habe. Der Ritterguts⸗Besitzer Constantin von Ramin.
den 10. und 24. Juli, den 7. und 21. August, den 4. und 18. September, den 2. und 16. Oktober neuen Styls; den 22. Mai, den 5. und 19. Juni, den 3., 17. und 31. Juli, den 14. unnd 28. August, den 11. und 25. September, den
terschied zwischen einem blühenden Bauernstande und einem kräftigen nicht so recht erkennen kann, indessen bin ich, um den Wünschen der hohen Versammlung zu genügen, sehr erbötig, anstatt des Ausdrucks blühend das Wort kräftig zu nehmen. Uebrigens bezieht sich das allerdings auch blos darauf, daß eben wegen dieser Blüthe oder Kräf⸗ tigkeit ein Partikulargesetz nicht nothwendig wäre, denn der Satz heißt: „Man glaubt, daß der Stand der preußischen Landgemeinden in einem so kräftigen Zustande sich befinde, daß es zur Erhaltung
dem ein Jahr später die letzten Nachrichten einge⸗ gangen sind, mit einem dergleichen z. Zt. von 9 Thlr. 24 Sgr. 7 Pf.;
der am 1. Juni 1802 hier geborene Schmiedege⸗ selle Johann August Dornbluth, Sohn des Schmie⸗ demeisters Johann Christoph Dornbluth, der sich im Jahre 1822 von hier entfernt und durch ein Schreiben aus Buenos⸗Ayres vom 10. März 1835 die letzte Nachricht von sich gegeben hat, mit einem
52 1 .* 2L’ . 8 8. * Bergisch⸗Märkische Eisenbahn. Unter Bezugnahme auf die in unserem Gesell⸗ schafts⸗Statute §§. 11 bis 15 enthaltenen Be⸗ stimmungen fordern wir die Actionaire hierdurch
1 [542 b] TCSd Agge Den am 19. Mai, Abends um 9 Uhr, nach langen und schweren Leiden erfolgten sanften Tod ihrer theuren Gattin und Mutter, Dorothee, geb. Freiin von
* 2. Literarische der „Wladimir“ [467] Just published, in One very large Volume, 8vo. unisorm with Messrs. Longman and Cov's Series of „One-Volume Encyclopaedias and Dictionaries“,
dergleichen z. Zt. von 375 Thlr. 4 Sgr. 3 Pf., nebst deren etwa zurückgelassenen unbekannten Erben und Erbnehmern hierdurch vorgeladen, sich innerhalb neun Monaten, spätestens in dem Termine auf den 31. August 1847, Vorm. 10 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle persönlich oder schriftlich zu melden und von hier weitere Anweisung zu erwarten, unter der Warnung, daß sonst die genannten Verschol⸗ lenen für todt erkkärt werden werden und ihr Vermö⸗
gen den bekannten legitimirten Erben g E g en ausgeantwortet
Lauban, den 2. Nopember 846. Königl. Preußisches Land⸗ und Stadtgericht. Baum.
/— —
[468] Bekanntmachun g.
Der diesjährige Wollmarkt findet hier den 16., 17 und 18. Juni cr. wie sonst auf den Paradeplätzen statt, und darf die Verwiegung und Lagerung der Wolle auf den Marktplätzen nicht vor dem 13. Juni c. höherer Verordnung zufolge geschehen. Wir werden dafür sor⸗ gen, daß durch Aufstellung einer hinreichenden Zahl von Waagen vor den Thoren die Verwiegung der Wollsäcke von 4 Uhr früh raschen Fortgang habe, und daß auf den Marktplätzen die nöthigen Unterlagen vor⸗ gefunden werden. Die desfallsigen Kosten sind indeß durch das bisher erhobene Waage⸗ und Lagergeld nicht edeckt worden, daher für das Wiegen wie bisher pro
Centn Silbergroschen, an Lagergeld aber mit hö⸗ 2
„ auf, die sechste Ra⸗
tenzahlung von
zehn Prozent auf die resp. Actien bis zum 1. Juli c. nach Wahl der Actionaire bei folgenden Bankhäusern, welche die Zah⸗ lungen vom 1. Mai c. ab in den Vormittagsstunden in Empfang nehmen werden, zu leisten,
in Berlin bei Herren Gebrüder Schickler,
in Elberfeld bei Herren von der Heydt⸗Kersten
u. Söhne, in Elberfeld bei Herren Joh. Wichelhaus Pet. Sohn und
in Barmen bei Herrn Gebr. Fischer.
„Es sind bei dieser Einzahlung die über die früheren Einzahlungen von funfzig Prozent sprechenden Quit⸗ tungsbogen mit einem doppelten Verzeichnisse, auf wel⸗ chem außer den Nummern der Quittungsbogen auch der gesammte Betrag der mit denselben eingehenden Zah⸗ ungen zu vermerken ist, bei einem der vorbenannten Bankhäuser einzureichen. Eines von diesen Verzeich⸗ nissen wird, mit der Empfangs⸗Bescheinigung des Bank⸗ hauses versehen, als Interims⸗Quittung dem Actionair sofort zurückgegeben. Die Rückgabe der Quittungsbo⸗ gen selbst erfolgt, nachdem auf jedem derselben über die neue Einzahlung quittirt sein wird, gegen Retradition der Interims⸗Quittung.
Die auf die bisher gezahlten 50 Prozent fallenden Zinsen seit dem hetzten Einzahlungstage, 1. März c., werden gemäß §. 18 des Statuts zu vier Prozent mit
L. 3. 13s. 6 d. clots, AN ENCXCLOPAEDIA of CIVIL ENGINEE-
BING, Historical, Theoretical, and Practical. By Edward C resy, Architect and Civil En- gineer. Illustrated By upwards of Three Thous- sand Engravings on Wood.
The object of this work is to embody in a single volume all the principles involved in the theory and practice of the science of Civil Engincering. It is intended to form at once a complete Manual sor the Student, and a Guide to him in his pro- fessional avocations. It is the first work published on the subject in this country; the labonr bestowed on its compilation has been os no ordinary kind; and the author considently trusts that it will be sound well calculated 10 qualisy the Civil Engineer for an efficient discharge oöf his important quties.
The work consists of Two Parts. The first con- tains an Historical Account of tihe most celebrated Engineering Works execcuted by the Ancients. Thus, Phoenician, Egyptian, Grecian, and Roman Ports, Bridges, Roads, Supply of Waters, Aqueducts, Baths, Drainage, Mechanics, etc. are fully described with reference to their principles and exccution, followed by ample accounts of the improvements introduced in America and Modern Europe; together with co- bious illustrations.
The Second Part is entirely devoted to the Theory and Practice of the science of Civil Engincering,
zwanzig Silbergroschen bei jedem Quittungsbo⸗
comprised under the following principal heads: —
Gall, beehren sich, um stille Theilnahme bittend, er⸗ gebenst anzuzeigen.
Bellmannsdorf, 20. Mai 1847.
Moritz von Bissing, Königl. Preuß. Kammerherr. Auguste -
Ulrich B zs12
Wally von Bissing.
Moritz
[544 b] 8 9 Alster-Hôtel in I lamburg.
Unterzeichneter erlaubt sich hierdurch sein nach dem großen Brande in der reizendsten Lage am Alster⸗Bassim neu erbautes Hotel, dessen Wohn⸗, Schlaf⸗ und Bade zimmer auf das eleganteste und comfortabelste eingerich⸗ tet sind, dem geschätzten Wohlwollen eines reisenden Pu⸗ blikums wiederum auf das angelegentlichste zu empfeh⸗ len, und verspricht bei größtmöglichster Billigkeit die prompteste und aufmerksamste Bedienung, so daß keiner seiner geehrten Gäste sein Haus unbefriedigt verlassen wird. 1
Des Mittags wird am Table d'hôte, so wie zu je⸗ der anderen Tageszeit à la Carte servirt.
Hamburg, im Mai 1847.
F. L. Schoof.
9. und 23. Oktober n. Styls;
aus Kronstadt: der „Wladimir“ 1 m 26. Juni,
den 10. und 24. Juli, den 7. und
21. August,
den 4. und 18. September, den 2.
und 16. Oktober neuen Styls; der „Preußische Adler“ den 22.
““ ecober neuen Styls. Das Passagegeld für die ganze Tour von Stettin
8 1
münde bis St. Petersburg beträgt:
für den ersten Platz.... 62 Rthlr. für den zweiten Platz 40 1 für den dritten Platz... 23 ½ „ preuß. Cour. 8
diesen Beträgen ist die Beköstigung mit Ausschluß des Kinder unter 12 Jahren zahlen die Hälfte. Ein Wagen mit 2 Rädern 25 Rthlr., Güter und Kontanten
oder Swine⸗
.
In Weins einbegriffen. 1 Wagen mit 4 Rädern 50 Rthlr., ein ein Pferd 50 Rthlr., ein Hund 5 ½ Rthlr. werden gegen billige Fracht befördert. Berlin, den 5. Mai 1847. 8 “ General⸗Post⸗Amt.
Angekommen: Der außerordentliche Gesandte u
von Rochow, von St. Petersburg. Abgereist: Maealtzahn, nach Saarow.
den 15. und 29. Mai, den 12. und
Mai, den 5. und 19. Juni, den 3., 17. und 31. Juli, den 14.
“ und 28. August, den 11. und 25. September, den 9. und 23. Ok⸗
oll⸗ Minister am Kaiserlich russischen Hofe, General⸗Major
Der Erbmarschall in Alt⸗Vorpommern, von
Aussetzun we 8 (Vielseitige Zustimmung.) 1 1 Abgeordn. Freiherr Hiller von Gärtringen: Wenigstens um die Vermittelung möchte ich den Herrn Marschall bitten. Marschall: Auf den Wunsch, daß ich eine Vermittelung her⸗ beiführen möge, muß ich bemerken, daß es eine solche Vermittelung nicht giebt, denn die Führung der Geschäfte ist in meine Hände ge⸗ legt, und ich kann von keiner Seite hierüber eine Vorschrift anneh⸗ men. Wir belassen diesen Gegenstand und kommen zur Tagesord⸗ nung, in Gemäßheit deren wir die gestern abgebrochene Berathung fortsetzen. Ich ersuche den Herrn Referenten, seinen Platz einzuneh⸗ men. Bevor die Berathung beginnt, habe ich zu bemerken, daß ein Antrag des Abgeordneten Brust, betreffend eine vollständigere Ueber⸗ sicht der Finanz⸗Verwaltung des Staates durch einen Schreibfehler der 6ten Abtheilung zugewiesen worden ist. Er gehört unfehlbar in die 7te Abtheilung. Ich bitte also dieselbe, diesen Gegenstand zur Berathung vorzubereiten. 1 Der Herr Abgeordnete von Breitenbauch wird die Erklärung auf die Allerhöchste Proposition, betreffend die Abschätzung bäuerlicher Grundstücke und die Beförderung gütlicher Auseinandersetzungen über den Nachlaß eines bäuerlichen Grundbesitzers, vortragen. Es ist zu bemerken, daß die Erklärung bereits der Abtheilung vorgelegen hat. Abgeordn. von Breitenbauch (verliest diese Erklärung): Zu den Thronesstufen Sr. Königl. Majestät legen wir den in⸗ nigst empfundenen und ehrfurchtsvollsten Dank dafür nieder, daß Allerhöchstdieselben durch den uns zur Begutachtung übergebenen Ent⸗ wurf einer Verordnung, betreffend: die Abschätzung bäuerlicher Grundstücke und die Beförderung güt⸗ licher Auseinandersetzungen über den Nachlaß eines bäuerlichen Grundbesitzers, uns ein neues Pfand Allerhöchstihrer unausgesetzten landesväterlichen Sorge für das glückliche Gedeihen aller Theile der Bevölkerung, jetzt des in unserer Mitte vertretenen Standes der Landgemeinden, ver⸗ liehen und uns dadurch Gelegenheit gegeben haben, unsere Ansichten über die wirklichen Bedürfnisse dieses Standes und über die besten Mittel, seine zu gedeihlichem Bestehen nothwendige freie Entwickelung zu befördern, auszusprechen. Durchdrungen von diesen lebhaften Empfindungen des Dankes
seiner Kräftigkeit keiner Partikulargesetze bedürfe.“ Weiter ist nichts
gesagt. “ Eine Stimme:
nicht durch dieses Gesetz einen kräftigen Bauernstand beschränken.
Referent von Breitenbauch: Da muß ich mich doch zu meiner Rechtfertigung auf das Protokoll beziehen, wo expreß gegen alle Partikulargesetze protestirt und das als Hauptmotiv der Ver⸗ werfung des Gesetzes hingestellt ist.
Abgeordn. von Saucken: Wenn ich richtig den Sinn ver⸗ stand, der in den einzelnen Aeußerungen der Vertreter des Standes der Landgemeinden sich kundgegeben hat, so ist es der, daß sie aner⸗ kannt wissen wollen, daß durch die wohlthätigen Folgen der früheren Gesetzgebung der Bauernstand sich gekräftigt habe, daß er dagegen heute noch nicht in einem so blühenden Zustande wäre, daß ihm nicht noch mehr Hülfe werden könnte; und in dieser Beziehung sind sehr viele Anträge gestellt worden, namentlich auf Bildung von Kredit⸗ Instituten u. s. w., damit der Bauernstand fortwachse und sich immer mehr ausbilde zu einem noch steigenden blühenden Zustande. Man
nicht herbeigeführt werden würde.
Marschall: Der Herr Abgeordnete Lensing hat seinen Vor⸗ schlag formulirt und wird die Fassung vorlesen. G
Abgeordn. Lensing: Die Fassung, daß sich gegen das Gesetz weder in seinen einzelnen Bestimmungen, noch im Allgemeinen, eine Majorität erhoben hat, möchte ich gestrichen wissen und an deren Stelle gesetzt sehen: „indem das Gesetz sowohl in seinen allgemeinen als besonderen Bestimmungen mit entschiedener Majorität abgelehnt worden ist.“
(Stimmen: Ist dagegen nichts zu erinnern? b 14““ (Stimmen: Nein, nein) n Dann wird er an die Stelle treten. Abgeordn. Lensing: Was den zweiten Ausdruck eines blü⸗
henden Bauernstandes betrifft, so möchte ich ihn blos dahin abgeän⸗
dert sehen, daß es hieße: „in einem sol üemess. statt: in ei⸗ nem blühenden Zustande. 8 ““
.
hat aber gesagt, daß dieser durch das vorliegende Partikular⸗Gesetz
“
Marschall: Das wäre der erste Vorschlag. Findet er Beifall? z
8—
Wir haben gebeten, daß man z. B. eine Kredit⸗Anstalt geben und auch am Ende eine Erleichterung in man⸗- chen anderen Beziehungen eintreten lassen möge; aber wir wollten