Bekanntmachungen.
Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 14. Januar 1847. Das dem Kastellan Johann Friedrich Ising, jetzt dessen Erben gehörige, in der Chausseestraße Nr. 67 be⸗ egene, im stadtgerichtlichen Hypothekenbuche Vol. II b. pag. 220. Nr. 42. verzeichnete Grundstück, gerichtlich abgeschätzt zu 15,479 Thlr. 28 Sgr. 6 Pf., soll am 31. August cr., Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle Theilungs halber subhastirt wer⸗ den. Tare und Hopothekenschein sind in der Registratur einzusehen. G“
[65]
Nothwendiger Verkauf. Patrimonial-Gericht Claus dorf. zu Neugolz belegene, dem Ferdinand Guse ge⸗ Wassermühle nebst Ackerwirthschaft, abgeschätzt auf 5467 Thlr. 15 Sgr. zufolge der nebst Hopotheken⸗ schein und Ee in unserer Registratur einzu⸗ s en Tare sol “ November d. J. Vormittags 11 Uhr an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.
Tuetz in Westpreußen den 15. April 1847.
[373]
Die hörige
475 Der nahe bevorstehende Uebergang des gegenwärtigen Stadt⸗Baurathes in den Königlichen Dienst macht eine baldige Wiederbesetzung dieses Amtes wünschenswerth. Architekten, welche sich um dasselbe bewerben wollen, werden ersucht, ihre Zeugnisse bis 15. Juli d. J. bei den Unterzeichneten einzureichen. Bedingt wird die Qualificatiou als Bau⸗Conducteur, sowohl für den Land⸗ als Wasserbau. Frankfurt a. O., den 20. Mai 1847.
Die Stadt⸗Verordneten. —.
Preußische Südsee-Fischerei— 1 Gesellschaft.
Nachdem die „Borussia“ in Swinemünde eingetrof⸗ fen, laden wir in Gemäßheit des §. 6. der Statuten die geehrten Actionaire unserer Gesellschaft
zu einer General⸗Versammlung n 17. Junt.n(((Uuhr, im hiesigen Börsenhause ergebenst ein.
Es werden in dieser Versammlung nicht allein die statutenmäßig (§. 6.) erforderlichen Vorlagen und Mit⸗ theilungen erfolgen, sondern auch die Gründe erörtert werden, welche eine Ausdehnung oder Auflösung der Gesellschaft rechtfertigen.
Da hiernach sehr erhebliche Gegenstände der Bera⸗ thung und Beschlußnahme vorliegen, so wünschen wir, daß die geehrten Herren Actionaire sämmtlich sich ein⸗ finden oder vertreten lassen mögen, eventuell wird das §. 6. der Statuten verordnete Präjudiz zur Anwendung
gelangen. Stettin, den 22. Mai 1847.
Die Direction der Preuß. Südsee⸗Fischerei⸗Gesellschaft. Schillow. Schlutow. Weidner.
1422] . —₰— ₰ . — .— Rhein⸗Weser Eisenbahn
Die 14te General⸗Versammlung der Rhein⸗Weser Eisenbahn⸗Actien⸗Gesellschaft ist auf
Dienstag den 29. Juni d. J., Vorm. 9 Uhr, in dem großen Saale des hiesigen Gasthofes Stadt London angesetzt und werden dazu hierdurch alle nach dem Gesellschafts⸗Statute zur Theilnahme an derselben berechtigte Actionaire ergebenst eingeladen.
Da nach dem erfolgten öffentlichen Aufgebot der etwa noch vorhandenen unbekannten Gläubiger der Gesell schaft gegenwärtig die nöthigen Anordnungen und Vor bereitungen getroffen werden können, um nach Maßgabe des von der letzten General⸗Versammlung genehmigten Vertheilungsplans höchst wahrscheinlich schon mit dem 1. Septbr. d. J. die jetzt verfügbaren Gesellschaftsgel⸗ der unter die Actionaire zur Vertheilung zu bringen, so wird es für die anstehende General⸗Versammlung der Hauptsache nach nur darauf ankommen, die für die de⸗ finitive Abwickelung der Gesellschafts⸗Angelegenheiten erforderlichen Maßregeln, so wie das Nöthige über die am Schlusse dieses Jahres etwa noch nicht erledigten Geschäfte, Ermächtigung der Direction zu Niederschla⸗ gungen und Vergleichen, gänzliche Ausschüttung der bis zum Jahresschluß noch gesammelten Masse, Aufbewah⸗ rung der Registratur und Decharge⸗Ertheilung zu be⸗ schließen.
Die Eintritts⸗ und Stimmkarten sind nach Vorschrift des §. 22. des Statuts in den beiden Tagen vor der General⸗Versammlung, Morgens zwischen 8 und 12 Uhr und Nachmittags zwischen 3 und 7 Uhr, in dem Geschäfts⸗Lokal der unterzeichneten Direction abzu⸗ fordern.
Minden, den 9. Mai 1847.
Direction der Rhein⸗Weser Eisenbahn⸗Actien⸗Gesellschaft. Koch. Vorlaender. von Spreckelsen.
Neue Berliner Hagel-Asse- kuranz-Gesellschaft. ve gegen 22 Zu einer
sesten Prämie, wobei durchaus keine Nachzah- lung stattfinden kann, „nεe
nehmen. Siec ersetzt den Verlust durch Hagelschlag, der den bei ihr Versicherten trifft, gleich nach erfolgter Feststellung baar.
Der Sicherungs-Fonds, mit welchem die Gesell- schaft in diesem Jahre für ihre Verbindlichkeiten haftet, besteht aus dem vollständigen Stammkapital von 500,000 Thlr., wozu noch die einzunehmenden Prämien kommen.
Die erforderlichen Antrags-Formulare, so wie Ver- fassungs Urkunden, sind in dem Haupt-Büreau,
„ Kupfergraben ““
wie bei den betreffenden Agenten, welche in den Provinzial-Blättern bekannt gemacht worden, zu ha- ben. Berlin, den 25. Mai 1847. Direction der Neuen Berliner Hagel-Assekuranz- Gesellschaft.
fährt fort, die Versicherung der Hagelschaden
8066
Allgeme [554 b]
Die Inhaber von Polnischen Pfand⸗ briefen, welche die neUen Coupons⸗
b ogen zu denselben durch meine Vermittelung be⸗
sorgt zu haben wünschen, ersuche ich, die Pfandbriefe
bis spätestens zum 8. Juni bei mir einzureichen. F. Mart. Magnus,
“ 46. Behrenstraße.
Freiwillige öffentliche Feil⸗ 1559 vx bietung
der den Herren Christoph, Wilhelm und Fer⸗ dinand Abele
angehörigen Spiegelglas⸗Fabrikgüter.
Vom Ortsgerichte der Herrschaft Stubenbach Lan⸗ gendorf, Prachiner Kreises, wird über Einschreiten der Herren Wenzel und Anton Veith in Kraft des ihnen diesfalls von den Herren Christoph, Wil⸗ helm und Ferdinand Abele vertragsmäßig einge⸗ räumten und grundbücherlich sichergestellten Rechtes, in die freiwillige oͤffentli che Feilbietung der den genannten Herren Abele's gehörigen Spiegelfabriks⸗Güter, als: der böhmischen oder sogenannten Hurkenthaler Ober⸗ und Neuhüttengüter, des sub N. C. 209. gelegenen Hüttengutes Hurkenthal und des sogenannten Eisner⸗ gütels unter den weiter unten angeführten Bedingun⸗ gen gewilligt:
1 Die im öffentlichen Versteigerungswege zu verkaufen⸗ den Realitäten liegen in Böhmen im Prachiner Kreise in dem Königlichen Waldhwozder Freigerichte Stadler⸗ antheil in deutscher Gegend und gränzen an Baypern; sie haben nach der neuesten Katastral⸗Vermessung einen Flächenraum von 2804 Joch 1490 Quadrat⸗Kl., das Joch zu 1600 wiener Quadrat⸗-Kl. gerechnet, davon sind: An Aeckern 64 Joch 140 Quad.⸗Kl. Wiesen 221 375 Weiden 11 hIEeö“ 2476 Gärten Bächen E“ Seen Beerdigungsplätzen. Sandgruben Wegen „ Bauparzellen 31—”— Nebst diesen Grundstücken enthalten Realitäten:
diese Fabriks⸗
e In Hurkenthal.
a) Ein großes Wohngebäude mit 9 Zimmern, Keller, Küche, Waschhaus, Geflügelhof, Fischbehälter und mehrere Gewöͤlbe; 8
b) Spiegelfabrik mit 1 Schmelzofen, 6 Strecköfen, 1 Kamper⸗ und Frittofen, Gemeng⸗ und Hafenstube;
c) Spiegelbelege mit allen Erfordernissen; 5d) Eine Flußhütte mit Zugehör;
c) Mehrere Kies⸗ und Tögelpocher sammt Schupfen;
7) Eine Polierfabrik sammt Zugehör;
g) Ein Maierhofsgebäude mit Stallungen, Scheuern und Schupfen;
h) Einen Ziegelofen sammt Ziegelschupfen;
i) Einen Kalkofen sammt Schupfen;
k) Eine Mahlmühle und Brettsäge;
1) 16 Wohnhäuser für die Fabriks⸗Arbeiter.
In Ferdinandsthal. Ein Donciergebäude und eine Glasschleife nebst Woh⸗ nungen und Sandhütten. In der Laturnhütte. Fünf Wohngebäude für das Hüttenpersonal. Auf dem Hopserstocke. Ein großes Gebäude sammt Stallungen für Familien. In Neuhurkenthal.
a) Ein großes Fabriksgebäude;
b) Maierhofsgebäude sammt Scheuern lungen;
c) Kirche unter dem Patronate des Religionsfondes, Pfarrhaus und Schule, jedoch ein Eigenthum des Fabriksbesitzers;
d) Eine Flußhütte;
e) Eine Polierfabrik sammt Gypsschupfen;
1) Eine Glasschleife mit Sandschupfen und Pocher⸗ gebäude; 1
Stal⸗
und
g) Neun Wohnhäuser für das Fabrikspersonal. In Althurkenthal.
a) Finanzwachekasserne; b) Maierhofsgebäude und Stallungen; c) Eine Mahlmühle sammt Brettsäge; d) Sechs Wohnhäuser für das Fabrikspersonal.
Jagdbarkeit und Fischerei in der vollen Ausdehnung. Die Fabrikswerke und deren Gebäude sind in dem be⸗ sten Zustande, und eben so auch alle übrigen Gebäude, welche dermalen dem Fabrikspersonale zu Wohnungen dienen, als Bestandtheile der Realitäten aber beliebig benutzt werden können.
Die Waldungen geben nachhaltig jährlich 2283./4 Wiener Klafter hartes (Buchen) und 2680 Wiener Klafter weiches (Fichten und Tannen) schlagbares Holz.
Auf Hurkenthaler Grund und eine Stunde entfernt ist vortrefflicher Kies (Quarz).
2
8
Zum Ausrufspreise dient der zu Ende des Jahres 1844 für den gesammten Besitzstand an Grundstücken, Gebäuden und Gerechtigkeiten gerichtlich erhobene Schätzungswerth von 188,908 Fl. 59 Kr. C. M. im 2)⸗Fl.⸗Fuße, unter welchem derselbe auf keinen Fall hintangegeben wird.
3.
Nur jene Kauflustige werden zur Versteigerung zu⸗ gelassen, die ein Vadium von 10,000 Fl. 8. M. erle⸗ hen, und zugleich den Herren Wenzel und Anton Veith oder deren Vollmachthaber als hinreichend be⸗ mittelt bekannt sind, oder sich über genügende Zahlungs⸗ fähi keit gegen dieselben auszuweisen im Stande sind; die Herren Wenzel und Anton Veith oder deren Vollmachthaber können vom Erlage des Vadiums los⸗ sprechen. Das Vadium des Bestbieters haftet für die richtige Einhaltung aller Verbindlichkeiten, und kann erst nach deren genauer Erfüllung im Einverständnisse mit den Herren Wenzel und Anton Veith erhoben wer⸗ den. Im Falle der verbliebene Bestbieter die durch diese
iner Anzeiger.
richtig erfüllen sollte, hängt es von dem Ermessen der Herren Wenzel und Anton Veith ab, den kontrakt⸗ brüchigen Käufer im Rechtswege zur Einhaltung der eingegangenen Verbindlichkeiten zu verhalten, oder das erlegte Vadium zum Besten eines wohlthätigen, von den Herren Veith's zu bestimmenden Zweckes für ver⸗ fallen zu erklären. 8
Der verbleibende Bestbieter hat gleich nach vollende⸗ tem Versteigerungsakte um die gerichtliche Anordnung einer Tagfahrt zur Berechnung des Kaufschillings zu bitten, zu dieser Tagfahrt den Entwurf der Kaufschil⸗ lings-Berechnung mitzubringen und sie ohne alle Ver⸗ zögerung und Erstreckung zu Ende zu führen.
5.
Ohne Abschlag vom Kaufschillinge übernimmt der licitatorische Käufer das für den Hurkenthaler Schul⸗ lehrer versicherte Brennholz von jährlichen 1 1/2 Klftr. Eund den mit dem h. K. K. Aerar zur Unterbringung der K. K. Finanzwache⸗Mannschaft abgeschlossenen und sichergestellten Miethvertrag, dann die unversicherten fassionsmäßigen Beiträge für den Schullehrer, als:
a) An Gehalts⸗Beitrag 22 Fl. 13 Kr. W. W.,
b) Für den Meßnerdienst 15 Fl. W. W.,
c) Nutzgenuß einer Wiese im berechneten Ertrag von 4 Fl. C. M.,
d) Drei Klafter weiches Brennholz,
c) 18 Klafter Holz böhm. Maß zur Beheizung des Lehrzimmers.
6.
Auf Abschlag des Kaufschillings übernimmt der lizi⸗ tatorische Käufer folgende auf den Realitäten grund⸗ bücherlich versicherte Passiva:
a) Die für die Fr. Theresia
Schuh haftenden... b) die Christian Ferdinand Abeleschen Posteritäts⸗Ka⸗ pitalien zusammen pr....
c) die für die Johann Bapt.
Adlerschen Waisen haf⸗ tenden
10,000 Fl. — Kr. C. M. 45
17,702 »
4,043 »„ 45
V
Licitations⸗Bedingnisse gestellten Verbindlichkeiten nicht
d) ein Christian Ferdinand Abelesches Posteritäts⸗Ka⸗ pital pr. WW Die übrigen zu Handen der Herren Wenzel und An ton Veith grundbücherlich versicherten Passiva werden durch die gerichtlich ertheilt werdende Einantwortungs⸗ Urkunde gelöscht, wozu die Herren Wenzel und Anton Veith ihre Einwilligung geben werden; und die sonsti⸗ gen unbedeutenden nicht verbücherten Passiva werden dem Erkäuser nach den Fabriksbüchern auf Abschlag des Kaufschillings zur Bezahlung überwiesen werden.
1.
Die Nutzungen und Lasten der Fabrikgüter überge⸗ hen von dem Versteigerungstage auf den Käufer, da⸗ gegen hat er auch von diesem Tage an den ganzen Kaufschilling und beziehungsweise die auf Abschlag desselben übernommenen grundbücherlich haftenden Pas⸗ siva mit 5 pCt. zu LW“
Binnen vier Wochen nach vollendetem Versteigerungs⸗ akte hat der Ersteiger der Realitäten zu Händen der Herren Wenzel und Anton Veith oder dessen Bevoll⸗
mächtigten den Betrag von 80,009 Fl. C. M. zu er⸗ V legen, und die Sicherstellung des restlichen Kaufschillings auszuweisen, worauf ihm erst die erstiegenen Realitäten übergeben werden.
9
Der nach Uebernahme der grundbücherlich versicherten Passiva und nach Berichtigung der vorstehend erwähnten 80,000 Fl. C. M. verbleibende und sicher zu stellende
Kanfschilingskest ist in halbjährigen fortlaufenden Raten 6,000 Fl. C. M. zu berichtigen, und inzwischen mit jährlichen fünf von Hundert in gleichen halbjährigen Raten zu verzinsen. 10.
In dem sub 2 angeführten gerichtlich erhobenen Schätzungswerthe sind die auf den Fabriksgütern vor⸗ handenen Holz⸗, Glasfabriksmaterial⸗ und Glaswaaren⸗ vorräthe nicht mitbegriffen; diese Vorräthehat der Käufer in den Lokal⸗Anschaffungs⸗ und Fabrikspreisen käuflich zu übernehmen, und den entfallenden Kaufschilling binnen einem Jahre in monatlichen gleichen Raten zu berich⸗ tigen; sie betragen ungefähr 47,000 Fl. C. M.
11
Auf gleiche Art hat der Käufer der Fabriksgüter die in den Fabriks⸗Niederlagen zu Wien vorhandenen Spiegel in den bisherigen Fabrikspreisen käuflich zu übernehmen und zu berichtigen. Der Werth dieser Spiegel beträgt beiläufig 45,000 Fl. C. M. Die Herren Wenzel und Anton Veith behalten sich zu den in den Absätzen 8, 9, 10 und 11 enthaltenen Zah⸗ lungsverpflichtungen bevor, jenem Käufer der Fabriks güter, welcher ihnen genügende Sicherheit ausweiset, auch längere Zahlungsraten zuzugestehen.
12.
Die ausstehenden Fabriksforderungen verbleiben, in⸗ sofern hierüber kein näheres Uebereinkommen mit dem Erkäufer getroffen werden sollte, ein Eigenthum der Herren Verkäufer; doch dürfte es in dem Interesse des Erkäufers liegen, die bestehenden Geschäftsverbindungen nicht aufzuheben, sondern sich mit den bisherigen Ge⸗ schäftsfreunden näher zu verbinden, und zu diesem Be⸗ hufe daher auch alle liquid gestellten Aushaftungen welche übrigens den Betrag von 17,000 Fl. C. M. nicht übersteigen werden, nach dem Ausweise der Fa⸗ briksbücher abzulösen und auf die eigene Rechnung zu übernehmen. 1
2
Der lizitatorische Käufer ist vor gänzlicher Erfüllung aller Feilbietungs⸗Bedingnisse nicht berechtigt, seine Kaufsrechte an andere Personen ohne Einwilligung der Herren Wenzel und Anton . abzutreten.
14.
Die Versteigerungstagfahrt wird am 23. Juli 1847 auf der Amtskanzlei in Langendorf abgehalten werden.
Die Besichtigung der feilzubietenden Fabriksgüter steht jedem Kauflustigen frei; die Einsicht der aufgenomme⸗ nen a. kann bei dem Gerichte in Lan⸗ gendorf oder bei Dr. s. R. Kiemann, Landes⸗Advo⸗ katen in Prag in N. C. 934—1 genommen werden.
Langendorf, den 19. März 1847.
Literarische Anzeigen. 10,ꝗ Myliusschen Sortiments⸗
Buchhandlung, A. Bath, Brüderstraße Nr. 4, ist zu haben;
.“
Preußische Stände-⸗Gallerie. 1. Lieferung. Esnthaltend die Portraits des Fürsten zu Solms⸗Hohen⸗Solms⸗Lich, Grafen von Arnim⸗Boitzenburg, Abgeordneten von Beckerath. Jede Lieferung 1 Thlr. Ein einzelnes Portrait 15 Sgr.
Gropiusschen Buch- und Kunsthandlung, Asnigl. Bauschule Nr. 12, ist zu haben: . Hansemann, politische Tages⸗ fragen. 10 Sgr.
D. Hansemann, Nahl⸗und Schlacht⸗ steuer. 3 ⅞ Sgr. Verlag von J. A. Mavyer in Aachen.
In der
dun er Büuch- und Kunsthand—
In ber 8 lung von F. Schneider X Co. in Berlin, Unt. den Linden 19,
ist so eben erschienen:
Haben oder nicht haben. Kritik der Kritiken über die vom Kaiser von Rußland der Bank von Frankreich vorgestreckten 50,000,000 Francs. . G“ Preis 6 Sgr.
[483] Literarische Anzeige. Bei dem Iauteresse, welches für die Frage über Schutz- und Differential-Zölle gegenwärtig von neuem ansgeregt ist, zei es erlaubt, auf eine im vor. Jahre erschienene Schrift eines hochgestellten Diplomaten aufmerksam zu machen, die durch alle Buchhandlungen zu haben ist, der Titel ist: Ein Handelspolitisches Pestament. 8 Zuerst als Manuskript gedruckt im Dezember 1845. Mit einem Nachtrage- Preis 10 Sgr. Berlin, Mai 1817. Wilh. Besser,
Verlagsbuchbandlung.
—.— —
n der Verlags-Buchhandlung von G. Hempel (Schleuse No. 12) ist so eben erschienen und in 8 thig 2 en†
allen Buch- u. Kunsthandlungen vorräthig zu finden:
Preufsische Stände-— 1657 21“b Gallerie. Erste Liefe ng ng, enthaltend auf 3 Blatt i o0l
die Portraits des Landtags-Marschalls der ersten Curie
ten zu Solms-Hohen- Solms-Lich,.
des Stellvertrgters des Marschalls der ersten Grafen von Arnim Böoitzenburg
und des Abgeordneten
von Beckerath.
Die zweite Lieserung, enthaltend die Portraits des Landtags-Marschalls der Curie der drei Stände,
Hofmarschall von Rochow, des Abgeordneten Ge-
und des
neral-Landschafts-Rath von Auerswald Abgeordneten Mevissen, erscheint in wenig Tagen.
Preis einer Lieferung 1 Thlr., eines einzelnen Portraits 15 Sgr.
[561 b]
Höchst wichtige Erfindung
Hefenhändler, Bierbrauerei - Bcesitzer, Konditoren, Kaufleute u. 8. w.
für
Die erprobte schr dentliche praktische Anweisung
zur Anfertigung einer in England ganz neu ersun-
denen schr weilsen Kkunsthefe oder Bärme, welche im trocknen und flüssigen Zustande ohne Betrieb
einer Branntweinbrennerei in jedem Lokal und in jeder Quantität von Jedem selbst schr billig gefer- tigt werden kann, kräftiger als jedes andere Gäh- rungsmittel wirkt, und sich Jahre lang, ohne zu ver- derben und ohne an ihrer Preibkraft zu verlieren, hält, ist gegen portofreie Einendung von 3 Thlr. Pr. Crt. (vorbehaltlich der Gcheimhaltung) bei dem Unterzeichneten zu haben und durch jede Buch- handlung nur von demselben zu bezichen. Bemerkt
wird noch, dafs dieser Erwerbszweig jetzt beson-
rentirend ist, da durch den Stillstand sämmtlicher Brennereien jetzt überall Mangel an guter Hese ist. Schultz in Berlin, Neue Friedrichsstr. No. 78 a, Königl. Preulfs. appro- birter Apotheker, Chemiker und praktisch- techni- scher Fabrikant.
ders vortheilhaft und
553 b
. Pelsgn in Dresden, welcher bedeutende Kund⸗ schaft besitzt, Sicherheit stellen kann und bestens em⸗ pfohlen wird, wünscht für Fabriken thätig zu sein und würde die Agentur für Sachsen gegen mäßige Provi⸗ sion übernehmen. Adressen bezeichnet mit A. A. wolle man gefälligst an Herrn Waechter, Besitzer des Schle⸗ sischen Hauses in Berlin, abgeben lassen.
[560 b] 8
1 42☛☛ Zur Bequemlichkeit des mich beehrenden Pu-
blikums erlaube ich mir hierdurch ergebenst anzuzeigen, daß ich des Vormittags bis 11 Uhr in meiner Som⸗ merwohnung, Thiergartenstr. Nr. 11, und Nachmittags von 2 —5 -
zutreffen bin. Der Hof⸗Zahnarzt S. Wolffsohn.
r in der Stadt, Schloßplatz Nr. 14, an⸗
Beilage, Seite 825, zu verweisen.
Das Abonnement belrägk: .
2 Rthlr. für ¾ Jahr. 11 1“] 4 Rthlr. *† Jahr. 2 EEe 8 Rthlr. - 1 Jahr. 1 Im
in allen Theilen der Monarchie ohne Preis -Erhöhung.
Bei einzelnen Nummern wird
der Bogen mit 2 Sgr. berechnet.
. e
8 8 8 *
Amtlicher Theil. 5 8 b
Landtags⸗Angelegenheiten. Sitzung der Kurie der drei Stände am 21. Mai: Reeclamationen wegen des Protokolls der vor⸗ hergehenden Sitzung; Antrag in Betreff der Einverleibung Krakau's in den österreichischen Kaiserstaat; desgleichen Antrag wegen Wiederanknüpsung der diplomatischen Beziehungen mit Spanien; Erklärungen des Ministers der auswärtigen Angelegenheiten; die Ministerial⸗Kommissare in den Ab theilungen; Gutachten in Betreff der Petitionen wegen Ausdehnung des öffentlichen und mündlichen Kriminal⸗Verfahrens und Berathung dessel⸗ ben; Gutachten über den Antrag auf Oeffentlichkeit des Antlage⸗Vortrags und der Urtels⸗Publication auch bei den bei verschlossenen Thüren zu verhandelnden Kriminalsachen; Gutachten über die Petition wegen Auf⸗ hebung der Sonderung in Theile bei dem Vereinigten Landtage; Gut⸗ achten über die Petition wegen Abänderung der bestehenden Vorschriften über die Erstattungspflicht der Mandatarien⸗Gebühren in Civil⸗Prozessen bei Objekten unter 200 Rthlrn.; Gutachten über den Antrag, die Eides⸗ normen und Verminderung der gerichtlichen Eide betreffend; Gutachten über den Antrag auf baldige Emanirung des neuen Strasgesetzbuches und Berathung darüber; Petition wegen Abänderung der Gesetze über die Repartition der Kosten für Herstellung der Landwehr⸗Kavallerie⸗Pferde u. s. w.; Gutachten über die Petitionen wegen Gründung von Ver⸗ brecher⸗Kolonieen in anderen Welttheilen.
Beilagen.
8
Der Notariats⸗Kandidat Ernst Anton Franz Joseph Karl Pütz zu Trier ist zum Notar für den Friedensgerichts⸗Bezirk Neuer⸗ burg im Landsgerichts⸗Bezirke Trier, mit Anweisung seines Wohn⸗ sitzes in Neuerburg, ernannt; und
Der Kammergerichts Assessor Lämmerhirt auf seinen Antrag von der Uebernahme der Stelle als Justiz⸗Kommissarius bei den Ge richten des hoyerswerdaschen Kreises und als Notar im Departement
des Ober⸗Landesgerichtes zu Frankfurt a. O. entbunden worden.
Landlags-Angelegenheiten. Sitzung der Kurie der drei Stände am 21. Mai.*)
N
Die Sitzung beginnt nach 11 Uhr unter Vorsitz des Marschalls
von Rochow mit Vorlesung des über Protokolls durch Secretair Kuschke.
Secretair von Patow: Wenn ich das Protokoll richtig verstanden habe, so heißt es bei der Erklärung des Abgeord⸗ neten Zimmermann, daß die von ihm aus Kamptz's Annalen verlesene Eidesnorm bei den Schulzen und Schöffen noch angewendet werde. Es ist dieses Faktum aber nicht richtig, denn diese Norm ist nicht die allgemeine Eidesnorm für Schulzen und Schöffen, sondern sie gehört einer früheren Zeit an, gegenwärtig aber werden die Schulzen und Schöffen nach dieser Eidesnorm nicht mehr vereidet, wenigstens existirt sie in meiner Provinz nicht mehr. Nachdem die allgemeine Eides⸗ norm für alle Staatsdiener erschienen ist, werden die Schulzen und Schöffen nach dieser Eidesnorm vereidet. Es könnte nun nach dieser Jassung des Protokolls erscheinen, als ob die verlesene Eidesform noch zur Anwendung käme; ich trage deshalb darauf an, entweder die angeführte Eidesform wegzulassen, oder dabei zu bemerken, daß sie wohl früher zur Anwendung gekommen sein könne, aber jetzt nicht mehr angewendet werde. 1
Abgeordn. Sommerbrodt: Herr Marschall, darf ich um das Wort bitten?
Marschall:
geben. 8 Abgeordn. Zimmermann aus Spandau: Ich habe allerdings die Eidesnorm vorgelesen und erkläre, daß ich daran nicht die Be hauptung geknüpft habe, daß dieser Eid überall abgenommen werde; ich habe ihn aber erwähnt, weil er doch abgenommen wird, wenn auch nicht überall, und weil die von Kamptzschen Annalen doch in gewisser Beziehung an vielen Orten als Autorität gelten, obwohl ich diese Autorität für sehr zweifelhaft halte. Ich habe nichts dagegen zu erinnern, daß dem Protokoll hinzugefügt werde: „Die in von Kamptz’'s Annalen angeführte Eidesnorm.“
Abgeordn. Siegfried: Ich glaube, das Protokoll ist richtig gefaßt, aber die Debatte hat gestern den Gegenstand nicht so richtig behandelt, als er hätte behandelt werden können. Das Monitum gegen das Protokoll ist ganz unbegründet. Es handelt sich hier nicht um die Richtigkeit und Wahrheit des gestern vom Redner angeführ⸗ ten Faktums, sondern um die Richtigkeit des Protokolls. Die Be⸗ richtigung des Faktums könnte in der heutigen Verhandlung geschehen und im heutigen Protokoll aufgenommen werden.
Marschall: Es ist der Vorschlag gemacht worden, daß dem Protokoll die Worte hinzugefügt werden: „die in Kamptz’s Annalen augeführte Eidesnorm.“
Eine Stimme: Es müßte noch hinzugesetzt werden, daß diese Norm nirgends mehr gültig ist, und daß die Schulzen auch nur nach der Staatsdiener⸗Norm in allen Provinzen vereidet werden.
Abgeordn. Zimmermann aus Spandau: Daß diese Cides
die gestrige Sitzung geführten
Ich kann das Wort nur über das Protokoll
*) Das Manuskript dieser Sitzung, 285 Folio⸗Blätter, ist uns bereits am 25. Mai des Morgens um 9 Uhr zugekommen. Da wir jedoch noch im Besitz der Manustripte von zwei früheren Sitzungen waren, die zunächst veröffentlicht werden mußten, so sahen wir uns genöthigt, die Aufnahme dieser Sitzung bis auf heute, den 27. Mai, zu verschieben. Wir erlauben uns übrigens, deshalb nochmals auf unsere Bemerkung in Nr. 241, dritte
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Anzeigers 2 Sgr.
62
Berlin, Freitag den 28sen
norm durchaus ungültig sei, kann ich nach Lage der jetzigen Geset gebung und nach Lage der einzelnen Provingial⸗Verfassan en 1 anerkennen. Sie bedarf noch einer positiven Auf hebun 8* 8 wird noch darnach vereidet. “ (Mehrere Stimmen: Wo? — Hierauf Läuten des mit der Glocke.) Marschall: Ich kann das Wort Niemand mehr geben, denn es soll reglementsmäßig über das Protokoll keine Diskussion statt⸗ sinden, und es kann blos gefragt werden, ob die vorgelesene Fassung angenommen werden solle oder nicht. Ich bitte, eine andere Fassung vorzuschlagen, ich werde dann fragen, ob sie angenommen wird. . Secretair von Patow: Ich schlage vor, das Protokoll dahin zu fassen: „Die in Kamptz's Annalen aufgeführte Eidesnorm ist vorgelesen, dabei aber bemerkt worden, daß sie nicht überall zur Anwendung komme.“ Eine Stimme: nicht.“
Marschalls
Ich muß bitten, daß gesagt werde: „ gar
(Läuten des Marschalls mit der Glocke.) Marschall: Ich kann Ihnen das Wort nicht geben, Sie
müssen die Güte haben, sich dem Reglement zu unterwerfen.
Seeretair von Patow: Mein Antrag geht dahin, daß gesagt werde: „Die Eidesnorm, welche in Kamptz's Annalen enthalten’ist, jedoch gegenwärtig gar nicht mehr zur Anwendung kommt.“ . Abgeordn. von Saucken: Ich glaube, wir können nur dar über sprechen, ob das Protokoll richtig gefaßt ist. Das Protokoll stellt das Geschehene dar, das Geschichtliche; das ist in dem Proto⸗ kolle richtig gefaßt, und wir können jetzt nicht etwas Neues aufneh men; aber ich glaube, wir kommen vollkommen darüber weg, wenn diese Erklärung in Bezug auf das Protokoll in das heutige Protokoll aufgenommen wird. 8
Eine Stimme: Es ist aber gestern gesagt worden.
Marschall: Es ist zwar nicht an mir, einen Vorschlag zu machen; ich möchte aber doch anheimgeben, das Protokoll gefaßt zu lassen, wie es ist, aber noch hinzuzufügen, daß von dem Königlichen Kommissar erklärt worden sei, wie diese Eidesformel nicht mehr überall in Auwendung fomme. . Abgeordn. Zimmermann: Ich glaube aber, daß ich das selbst in meinem Vortrage bemerkt habe. Ich habe nicht behauptet, daß diese Eidessorm „überall“ gültig sei.
Secretair Kuschke: Ich würde also noch beifügen, daß diese
1av exan.ba AvSd.eeaevidHA,a.aSrichn.
Eidesform nicht mehr überall zur Anwendung komme.
Abgeordn. Sommerbrodte Es steht in dem Protokolle, daß mein Amendement keine Unterstützung gefunden habe. Ich muß be⸗ merken, daß dies nicht der Fall ist, da as nur vor der Auhörung des Gutachtens nicht zur Abstimmung kommen sollte, und würde bitten, daß gesagt werde, der Herr Marschall habe gefragt, ob vor Anhö⸗ rung des Gutachtens über meine Petition, welche mit dem Amende⸗ ment übereinstimmt, abgestimmt werden soll, dafür fand keine Unter⸗ stützung statt. Das ist ein ganz anderer Sinn.
Secretair Kuschke: In Bezug auf das im Protokoll früher Gesagte ist, wie ich glaube, die Stelle sehr verständlich. Wir wollen sogleich einmal nachsehen.
Abgeordn. Sommerbrodt: Es hat die Versammlung nur nicht abstimmen wollen, ehe sie das Gutachten gehört haben würde. Seecretair Kuschke: Verliest die vorangehende und die in Frage stehende Stelle aus dem Protokoll, welche letztere so lautet:
„Der Abgeordnete Sommerbrodt verlangt die Abstimmung über sein Amendement, fand aber keine Unterstützung.“ Abgeordn. Sommerbrodt: Da würde nur hinzuzusetzen sein: „in Bezug auf die frühere Erklärung.“ (Unterdessen war der Abgeordnete Milde auf die Rednerbühne ge treten.)
Abgeordn. von Arnim⸗Koppershagen: Gehört das zum Protokoll, was der Abgeordnete Milde äußern will, sonst habe ich noch etwas zum Protokoll zu bemerken. Das Protokoll enthält einen Antrag von mir zu der Petition eines Abgeordneten aus der Provinz Brandenburg, welcher die Vertagung des Landtags betraf. So, wie meine Erklärung im Protokoll aufgenommen ist, ist mein Antrag nicht gestellt gewesen: ich setze mich aber mit dem Antragsteller gern in Konformität, indem ich den Antrag zu dem meinigen mache und die Abtheilung ersuche, die Arbeit zu beschlennigen und den Herrn. Marschall bitte, den Antrag so bald als möglich in Vortrag bringen zu lassen. 1 Secretair Kuschke: Ich habe im Protokolle gesagt, daß der Antrag dahin ginge, daß die Arbeit von der Abtheilung beschleu⸗ nigt würde.
Abgeordn. Zimmermann: Ich bitte um das Wort.
Mar schall: Ist es eine Bemerkung zum Protokoll? 3
Abgeordn. Zimmermann: Nein, sie betrifft einen allgemeinen Gegenstand.
Marschall: Dann würden wir zuerst das Protokoll zu geneh
migen haben. Zindet sich sonst noch etwas zum Protokoll zu be⸗ merfen? Da nichts bemerkt wird, so ist das Protokoll, mit Vorbehalt der Abänderungen, die noch gemacht werden sollen, in seinen übrigen Theilen angenommen, die Abänderungen aber selbst werden noch vorgetragen werden. Es hat nun der Herr Abgeordnete Milde das Wort.
Abgeordn. Milde: Meine Herren! Von den ECreignissen, welche die neuere Zeit gebracht hat, ist keines in seinen Folgen auf den Handel und die Industrie Preußens so unheilvoll rückwirkend gewesen, als die Einverleibung Krakau's in die österreichischen Staaten. Die Vorbehalte, welche unser Kabinet zu Gunsten der kommerziellen Interessen gestellt hatte, sind ohne alle Erheblichkeit und ohne allen Nutzen für uns bis jetzt gewesen. Denn während wir das Recht hatten, erwarten zu dürfen, daß mit der administrativ⸗politischen Einverleibung des Freistaates die merkantil⸗politische noch nicht aus⸗ gesprochen sei, so ist durch die Bekanntmachung vom 11. Januar d. J. diese Voraussetzung geschwunden. Nachdem dies geschehen war, durfte man sich mit Recht einer weiteren Hoffnung hingeben, nämlich daß diese merkantil-politische Einverleibung in den möglichst schonenden und milden Formen Platz greifen würde. Von alle dem
Anmerk. der Red.
ist das Gegentheil geschehen, indem die Einschließung des krakauer
Behren-Straß Insertions-
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Raum einer Zeile des Ner Wwenar egn
1847.
Gebiets in die österreichische Zolllinie in so sehr kurzer Zeit nach der Publication des Besitzergreifungs⸗Patentes erfolgte, daß kaum der vierte Theil der in Krakau lagernden Waaren in den Verbrauch haben übergebracht werden können. In den meisten Fällen war die Nachsteuer, welche von Seiten der Kaiserlich Königlichen Staatsver⸗ waltung verlangt wurde, eine so bedeutende, daß sie völlig uner⸗ schwinglich war, und daß sie denjenigen, welcher sotche Waaren⸗ vorräthe besaß, völlig ruiniren mußte. Nun waren aber der Natur der Sache nach ein großer Theil jener Waaren, die in Krakau für kaufmännischen Verkehr lagerten, unbezahlte Waaren und gehörten effektiv noch diesseitigen Staats⸗Unterthanen an, die natürlich, indem die Steuer von den krakauer Staats⸗Angehörigen gefordert wurde, sofort zur Verfügung der diesseitigen Gewerb⸗ und Handelstreibenden gestellt waren. Ich muß nun erwähnen, daß dieses die Waaren im Allgemeinen betraf und noch nicht diejenigen Artikel subsumirt waren, die unter die Staats⸗Monopole in den Kaiserlich Königlichen Erbstaaten gerechnet sind, jedoch als schon damals nach dem 11. Januar die Nachsteuer verlangt wurde, wurde mit großer Ostentation von Kaufleuten in Krakau nicht allein eine Menge Waaren verschenkt, ja effektiv ins Wasser geworfen und vernichtet, weil man sagte: wir können nicht die Nachsteuer bezahlen und auch nicht diejenigen, welche uns die Waaren geschickt haben. Es wurden, um mich einiger Beispiele zu bedienen, von Schlesien und von der Rheinprovinz aus zwei Artikel nach Krakau vorzugsweise gesendet, die von großer Bedeutung sind. Von Schlesien ordinaire Baumwollenwaaren, aus der Rheinprovinz Seidenwaaren. Von ersteren, welche namentlich in der langenbielauer Gegend gefertigt werden, und die in einem Werthe von 60 bis 70 Rthlr. der Centner sind, verlangte man von denen, die solche Waaren zur Versteuerung zu bringen hatten, 200) bis 3000 Gulden Zoll. Es liegt auf der Hand, daß eine Waare, die 60 Rthlr. Werth hat, nicht 200) Rthlr. Steuer geben kann. Es wurde demnach das eigenthümliche Verhältniß herbeigeführt, daß diesen Waaren, indem sie nicht in den österreichischen Konsum mit der Belastung einer solchen Steuer übergehen konnten, nichts Anderes übrig blieb, als sie nach Preußen zurückzuführen. Aber an der preußischen Gränze angekom-⸗ men, wären die Waaren in den Zoll von 50 Rthlr. gefallen, und es blieb daher nichts übrig, als die Waaren zu vernichten oder sie auf illegale Weise der österreichischen Steuer und dadurch auch der Bezahlung an den diesseitigen Kreditor zu entziehen. Mit den Sei⸗ denwaaren aus Krefeld und Elberfeld verhält es sich noch anders. Ein einziger Kaufmann mußte für 340 Pfund Seidenwaaren eine Steuer von 3400 Gulden bezahlen. Unter solchen Verhältnissen wurden natürlich die merkantilen Beziehungen mit Krakau immer trüber für uns, und bereits im Januar tam eine Menge von Tratten und Wechseln zurück, die nicht bezahlt wurden. Ich lasse dahin⸗ gestellt, inwieweit einzelne der dortigen Kaufleute verstanden haben, sich ihren Verpflichtungen gegen den Staat zu entziehen. Indessen steht das Faktum fest, daß sie sich weigern, ihre Verbindlichkeiten zu erfüllen, weil sie sagen: wir sind durch Einführung der Nach⸗ steuer völlig ruinirt worden. Es ist von vielen Seiten in Krakau geltend gemacht worden, daß man in der Beitreibung der Nachsteuer doch bedenken möge, welch' großen Gewinn Oesterreich in der Ein⸗ verleibung Krakau's sowohl politisch als finanziell erlangt habe; aber man hat bis jetzt mit größter Strenge darauf beharrt, die Sache eben so und nicht anders durchzuführen. So standen die Ver⸗ hältnisse bis zum 27. April d. J. Am 260. April erschien 4 28 Bekanntmachung, die mir hier vorliegt, in welcher der Kaiserl. Königl. Hof⸗Kommissar den Handeltreibenden in Krafau andeutete, daß nun⸗ mehr die Frist abgelaufen sei, in welcher diejenigen Artikel, die als Staats Monopol behandelt werden, in dem freien Verkehr verbleiben fönnten, und er bestimmte zugleich in dieser Bekanntmachung, daß binnen 3 Tagen die sämmtlichen Vorräthe an Taback, Schießpulver und Salpeter müßten entweder an den Einzelnen übergegangen sein, der aber nicht mehr haben dürfte, als er in dem Laufe eines Jahres zu fonsumiren im Staude sei, oder aber diese Vorräthe müßten in der Hauptmanth niedergelegt werden, um binnen Jahr und Tag zur Verzollung zu kommen oder ausgeführt zu werden. Die Verzollung, um die es sich hier vorzugsweise handelt, ist die Verzollung des Ta⸗ backs. Der Taback ist, wie Sie wissen, für den Zoll⸗Verband ein höchst wichtiger Artikel nicht allein der Fabrication, sondern auch des Anbaues, und er ist ein wichtiger Kultur⸗Artikel des agronomen Ge⸗ werbes derjenigen Provinz, welcher ich die Ehre habe anzugehören. Es ist die größte Quantität, ja beinahe die Totalität dieses Erzeug⸗ nisses unserer Bodenkultur seit langen Jahren nach dem Freistaat Krakau beinahe ausschließlich gegangen, und die Quantitäten in dem Augenblicke, wo das Patent erschien, waren sehr bedeutend. Diese Tabacksorten haben einen Werth von 8 bis 10 Rthlrn. pro Centner, und die Nachsteuer, welche verlangt wurde, beträgt 2 Fl. 50 Kr. fürs Pfund. Es liegt auf der Hand, meine Herren, daß in dem Augenblick, als eine solche Steuer verlangt wird, der Verkehr abgeschnitten ist und also nichts übrig blieb, als entweder den Taback in die Weichsel zu werfen oder zu vernichten, denn zurückzuführen ging er nicht, weil er wiederum in den vereinsländischen Zoll von 15 Rthlr. pr. Ctr. gefallen wäre. Nach solchen Maßnahmen mußte es voll⸗ kommen unmöglich werden, daß die bedeutenden Außenstände, die dies⸗ seitige Unterthanen an Bürger des ehemaligen Freistaats Krakau zu fordern haben, zu realisiren sind, und daß diese Forderungen effektiv in diesem Augenblicke inexigibel sind, versichere ich Sie. Mein An⸗ trag geht deshalb dahin: daß auf irgend eine Art und Weise den diesseitigen Staats-Unterthanen geholfen werde, diese ihre Außenstände beizutreiben, und um so mehr beizutreiben, da die gegenwärtige Ge⸗ setzgebung in Krakau eine solche ist, die nicht gestattet, einen Wech⸗ selschuldner zur Haft zu bringen. Sie sehen, wir sind in jeder Be⸗ ziehung hülflos, und ich für mein Theil schätze die Ausstände, die diesseitige und vereinsländische Unterthanen in Krakau in diesem Au⸗ genblicke haben, die f
8 fällig sind und bezahlt werden sollten, eher auf 2 Millionen als auf 1 Million Thaler. Diese bedeutende Summe un seres Staatsvermögens zu verlieren, wird für uns in dieser Zeit der Noth, in der wir jetzt leben, sehr schwer werden, und um so mehr, da ich, national⸗ökonomisch gesprochen, keinen Weg weiß, einen solchen Verlust bald und rasch wiederum zu erringen und zu erwerben. Ich erlaube mir demnach folgenden Antrag: „Der hohe Landtag möge beschließen, daß durch Vermittelung des “ G“ 11“ 1