1847 / 157 p. 5 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

Königliche Schauspiele. Dienstag, 8.

Juni. Im Opernhause.

Mad. Köster: Valentine.) Anfang 6 Uhr. Zu dieser Vorstellung werden Billets Opernhaus⸗Preisen verkauft:

„Ein Billet in den Logen des Prosceniums 1 Rthlr. 10 Sgr., in den Logen des ersten Ranges und ersten Balkons, so wie zur

69ste Abonnements⸗ Vorstellung: Die Hugenotten. (Dlle. Franziska Rummel, Hof⸗Opern⸗ Sängerin aus Wiesbaden: Margarethe von Valois,

zu folgenden mittleren

Scribe.

Cordier.

Anfang halb 7 Uhr.

Anfang halb 7 Uhr.

8

8 Bekanntmacht 53 Aufkündigun 1820] Posener 9 prozentigen pfandbriese⸗ 1 Die Jahiber der Posener 3 prozentigen pfandbriefe werden hiermit in Kenntniß gesetzt, daß die; erzeichnisse der gezogenen und in termino Weihnachten 1847 an unsere Kasse gegen Baarzahlung des Nennwerths ein⸗ zuliefernden 3 ⅞prozentigen Pfandbriefe bei den beiden landschaftlichen Kassen hierselbst, an den Börsen von Berlin und Breslau ausgehängt, so wie daß solche in den hiesigen Zeitungen, in dem Intelligenz⸗Blatte und in den öͤffentlichen Anzeigern der Königlichen Regie⸗ rungs⸗Amtsblätter in Posen und Bromberg, nicht min⸗ der in der Berliner Haude⸗ und Spenerschen und der Breslauer Zeitung eingerückt worden sind.

Indem wir diese Pfandbriefe hiermit kündigen, for⸗ dern wir die Inhaber derselben unter Hinweisung auf die Allerhöchste Kabinets⸗Ordre vom 15. April 1842 (Gesetzsammlung Nr. 14. pro 1842), auf, solche nebst den dazu gehörigen Zins⸗Coupons von Johanni d. J. ab schon in dem pro Johanni d. J. bevorstehenden Zinsen⸗Auszahlugs⸗Termine bei Vermeidung eines auf ihre Kosten zu erlassenden öffentlichen Aufgebots, an unsere Kasse gegen Empfangnahme einer dafür auszu⸗ reichenden Recognition einzuliefern und demnächst den Nennwerth der eingelieferten Pfandbriefe in baarem Gelde am 2. Januar 1848 zu erheben.

Posen, den 1. Juni 1847. 1I1““ General⸗Landschafts⸗Direction.

[617 b] Pfandbriefs⸗Kündigun der Pommerschen e. I. Namen der zum Pommerschen landschaftlichen Ver⸗ bande gehörigen Güter, bei denen eine Kündigung von Pfandbriefen (jedoch nur einzelner Piecen) zum 2. Januar 1848 vorgekommen: Darsow, Stolper Kreises, Groß⸗Satzpe, Schmug⸗ gerow, Todtenhagen b., Tribsow b. Termin zur Auszahlung des in den gekündigten Pfandbriefen ausgedrückten Geldbetrages an die Pfandbriefs⸗Inhaber: der 2. Januar 1848. III. Es sind die Nummern der gekündigten Pfandbriefe und Anleitung über das von den Inhabern der letzteren zu beobachtende Verfahren zu ersehen: aus den Aushängen an den Börsen zu Berlin und Stettin, und in den landschaftlichen Re⸗ zu Stettin, Anklam, Stargardt, Stolpe und Treptow a./ Rega, so wie bei dem Landschafts⸗Agenten Herrn M. Borchardt jun. zu Berlin. Stettin, den 25. Mai 1847. önigl. Preußisch⸗Pommersche General⸗ Landsch 8 b Direction. Graf Eickstedt⸗Peterswald.

11116.“

[533] Bekanntmachung. Wegen Auflösung der Amtspacht sollen auf dem Königlichen Domainen⸗Amte Altenplathow bei Gen⸗ thin meistbietend gegen baare Zahlung in Pr. Cour. verkauft werden. 1) Mittwoch, den 30. Juni, Vormittags 9 Uhr.

8 1 Reitpferd, 11I11.“*“ 24 Ackerpferde,

4 vierjährige Pferde,

1 Bulle, 34 Kühe, 8 15 tragende Fersen, 35 Ochsen,

1 Kempe,

5 Sanen, 17 zweijährige 8 32 einjährige ee Gänse, Enten, Hühner, Tauben.

2) Donnerstag, den 1. Juli, Vormittags 8 8 Bchaasböͤcke,

686 alte Mutterschaafe,

608 alte Hammel,

230 vierjährige Zibben,

310 vierjährige Hammel,

235 Erstlings⸗Zibben,

250 Erstlings⸗Hammel,

265 jährige Zibben,

282 jährige Hammel,

291 Zibbenlämmer, b 293 Hammellämmer. 3) Freitag, den 2. Juli, und, wenn es nöthig wird, Sonnabend, den 3. Juli, Vormittags 9 Uhr: Die zur Domaine gehörigen Wirthschafts⸗ Geräthschaften und Wirthschafts⸗Vorräthe, wovon das Verzeichniß kurz vor dem Termine bei dem Oberförster von Alemann in Altenplathow einzusehen ist.

Magdeburg, den 2. Juni 1847.

Königliche Regierung, Abtheilung für die Verwaltung der direkten Steuern, Domainen und Fojsten. Triest.

Schweine, do.

[532] Am 15. Junius d. J., Nachmittags 4 Uhr, sollen im Königlichen E 17 Fäs⸗ ser Ä-e. Soda für Rechnung der Assuradeurs öffentlich verkauft werden. . Sas Stettin, den 28. Mai 1847. 8Zböö“ Königl. See⸗ und Handelsgericht.

1433] Ediktal⸗Ladung. Niachdem in Folge eingetretener Insolvenz⸗Erklärung u dem Vermögen des Päussers und Handelsmanns ugust 8484 Böhme zu Nieder⸗Cunnersdorf der Konkurs⸗Prozeß zu eröffnen gewesen; als werden alle bekannten und unbekannten Gläubiger nurgedachten Böh⸗ me’s, so wie Alle, welche an denselben und 2n⸗

an dessen Konkursmasse aus irgend tinem Rechtsgrunde Ansprüche zu haben vermeinen, hiermit zsseunich und peremtorisch vorgeladen, auf den

BAllgemeiner Anzeiger.

Funfzehnten Oktober 1847, als dem festgesetzten Liquidations⸗Termine, zu rechter früher Gerichtszeit an Domstifts⸗Kanzleistelle zu Bu⸗ dissin persönlich oder durch gehörig legitimirte Bevoll⸗ mächtigte bei Strafe des Ausschlusses und bei Verlust ihrer Ansprüche, so wie der Rechtswohlthat der Wieder⸗ einsetzung in den vorigen Stand, zu erscheinen, ihre Forderungen und Ansprüche gehörig anzumelden und zu bescheinigen, mit dem bestellten Rechtsvertreter hierüber, so wie wegen des etwanigen Vorzugsrechts unter sich, binnen 6 Wochen zu verfahren und zu beschließen, hier⸗

nächst am

der der

Fünften November 1847 Bekanntmachung eines Präklusivbescheides in Betreff Nichterschienenen sich zu versehen, sodann den

Zwanzigsten Dezember 1847 der Inrotulation der Akten und deren Versendung nach rechtlichem Erkenntniß und am . Vierundzwanzigsten Februar 1818 der Publication eines Locations⸗Ertenntnisses zu ge⸗ wärtigen.

Uebrigens haben auswärtige Gläubiger zur Annahme künftiger Zufertigungen und Erlasse gehörig legitimirte Bevollmächtigte zu bestellen.

Domstiftsgericht Budissin, am

1b 6. Mai 1817. (L. S.) Hartung, 86

Synd.

[535] Ediktal⸗Ladung.

Nachdem Peter Vögele von Sonthofen, welcher bei dem Königl. Bayerischen 13ten Linien⸗Infanterie⸗Regi⸗ mente als Soldat stand und mit demselben im Jahre 1806 in den Preußischen Feldzug zog, seit dieser Zeit aber vermißt wird, ohne die geringste Nachricht von seinem Leben und Aufenthalte zu geben, so ergeht an denselben oder seinen allenfallsigen Leibes⸗Erben auf Instanz seiner nächsten Verwandten die Aufforderung, binnen 6 Monaten sich hierorts zu melden, widrigen⸗ falls derselbe fuͤr verschollen erklärt und sein in 144 Fl. 49 Kr. bestehendes Vermögen an seine nächsten Intestat⸗ Erben ohne Caution hinausgegeben werden würde.

Sonthofen, den 31. Mai 1847.

Königliches Baverisches Landgericht Sonthofen. Thalhausen, Landrichter.

5

[428 b] 88 Berlin-Anhaltische Eisenbahn.

Zu der in den General⸗Versammlungen unserer Ge⸗ sellschaft vom 4. Novbr. v. J. und 10. März c be⸗ schlossenen Umwandlung von 2500 Stück Quit⸗ tungsbogen B. zur Riesaer Zweigbahn in 2500 Stück Berlin⸗Anhaltische Stamm⸗Actien C. B. ist die Allerhöchste Genehmigung nunmehr er⸗ folgt.

Die Ausgabe dieser 2500 Stück Stamm⸗ Actien lit. B. wird

5 . 2 . 8 vom 1. Mai bis 15. Juni c. in den Geschäftsstunden jeden Wochentages in unserer Hauptkasse (Askanischen Platz Nr. 6) geschehen.

Auf jede vorgelegten Sechs Stack Quittungsbogen B. 3ter Einzahlung werden 5 Stück abgestempelt und zurückgegeben; der üte wird einbehalten und dafür ge⸗ gen Zuzahlung von 1. Januar c. (worauf die Zinsen von 90 Thlr. Ein⸗ zahlung seit 1. August v. J. bis ult. Dezember pr. mit 1 ½ Thlr. gutgerechnet werden) wird eine Stamm⸗ Actie lit. B. über 200 Thlr. mit Dividendenscheinen vom 1. Januar c. ab ausgehändigt.

Mit dem 15. Juni c. wird das Umwand⸗ ungs⸗Geschäft geschlossen.

Berlin, den 24. April 1847.

Die Direction.

Cro in, Vorsi 1 1 v. Cronstein, Vorsitzender.

H◻₰ . r. 232;0C H Niederschlesisch-Märkische 1596 b- Eisenbahn.

Die Resolution des Königlichen Finanz⸗Ministerii auf den von uns in Folge des Beschlusses der Gene⸗ ral⸗Versammlung vom 29. April c., wegen Bewilligung einer Entschädigung für die Mehrkosten der Nachtzüge formirten Antrag, macht eine anderweitige Berathung dieses Gegenstandes und Beschlußnahme üjber die des⸗ halb zu ergreifenden Maßregeln nothwendig. Gemãß §. 39. des Statuts vom 26. August 1843 laden wir daher hierdurch die Actionaire der Niederschlesisch⸗Mär⸗ kischen Eisenbahn⸗Gesellschaft zu einer am 23. Juni c., Nachmittags 4 Uhr, im ersten Stockwerke des hiesigen Börsenhauses abzuhaltenden außerordentlichen General⸗Versammlung ein, um über den so ebengedachten Gegenstand Beschluß zu fassen, zugleich aber auch über den zweiten Haupt⸗ Gegenstand der Berathung in der General⸗Versamm⸗ lung vom 29. April c., über die Vermehrung des Ge⸗ sellschafts⸗Kapitals, zu beschließen, insofern die auf den desfallsigen Antrag zu erwartende Resolution des Kö⸗ niglichen Finang. Kinisterii bis dahin ergehen und einen 1eee eschluß der Gesellschaft nöthig machen ollte.

Nach §. 42. des Statuts sind nur diejenigen Actio⸗ naire der General⸗Versammlung beizuwohnen und darin die Rechte der Actionaire auszuüben befugt, welche spä⸗ testens am 16ten d. M., Morgens zwischen 9 und 1 Uhr oder Nachmittags zwischen 4 und 7 Uhr, ihre Ac⸗ tien bei der Hauptkasse der Gesellschaft auf dem hiesigen Bahnhofe, oder, sonst auf eine von der unterzeichneien Direction als genügend anzuerkennende Weise niederle⸗ sen und dadurch die Zahl der Stimmen, zu denen sie

erechtigt sind, nachweisen. Hierüber re diesel⸗ ben eine Bescheinigung, welche zugleich als Einlaßkarte

Tribüne, 1 Rthlr. 10 Sgr., im Parquet und

ten Ranges 1 Rthlr., in den Logen und im Balkon des dritten Ran⸗ es, 8 wie im Parterre, 20 Sgr. ꝛc. m fo

g Schauspielhause. 64ste französische Abonnements⸗Vorstellung. als Gastrolle. Une femme qui se jette par la fenêtre, La protégée sans le savoir. sfolie - vaudeville en 1 acte, de MM. Decomberousse et Jules

Im Königlichen Schloß⸗Theater zu Charlottenburg:

in den Logen des zwei⸗

Aufzügen, Leipzig, im

vaudeville nouveau par La Polka en province,

Mittwoch, 9. Juni. Vorstellung: Ein Arzt, L schen von J. Ch. Wages. von Bauernfeld. . ersten Stück: Arthur Derwood, im zweiten:

1“

spiel in 1 Akt, frei nach dem Französi⸗ Hierauf: Großjährig, Lustspiel in 2 (Herr Richter, vom Stadttheater zu Herrmann.)

vnf. Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinke isen.

Im Selbstverlage der Expedition.

Der Vetter.

F. 8

General⸗Versammlung wieder in Empfang zu neh⸗ men sind. Es steht jedoch den Actionairen auch frei, ihre Actien in den obengedachten Tagesstunden entweder bis zum 16. Juni cr. einschließlich bei dem Haupt⸗Rendanten Riese in der Hauptkasse auf dem hiesigen Bahnhofe, oder am 14., 15. und 16. Juni c. bei dem Haupt⸗ kassen⸗Assistenten Horwitz im Büreau der Betriebs⸗ . er zu Breslau auf dem dortigen Bahn⸗ hofe, nur anzumelden und vorzuzeigen, die Actien selbst aber in ihrem Besitz zu behalten. Dieselben empfangen über die geschehene Anmeldung eine Bescheinigung, die gleich⸗ falls als Einlaßkarte in die Versammlung dient, sie sind aber verpflichtet, außer dieser Bescheinigung auch die Actien selbst beim Eintritt in die Gene⸗ ral⸗Versammlung dem Haupt⸗Rendanten Riese vorzuzeigen, welcher dieselben mit den Num⸗ mern des bei der Anmeldung aufzunehmenden Verzeich⸗ nisses zu vergleichen hat. 2 1. Juni 1847. 8 1 Die Dirertion der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisen⸗ bahn⸗Gesellschaft. E16“ 1 8

[613 b] Berlin⸗Stettiner Eisenbahn. ꝙꝑꝙ In Folge der in der 1z letzten ordentlichen Ge⸗ neral⸗Versammlung un⸗ serer Gesellschaft vorge⸗ nommenen Wahlen be⸗ steht unser Direktorium 2 gegenwärtig aus folgen⸗ *den Mitgliedern: 1) dem Kaufmann E. 2 Chr. Witte, Premier⸗Lieutenant Kutschee, Konsul Schlutow, 8 Kaufmann Fretzdorff, Regierungs⸗ u. Medizinalrath Dr. R

2) dem 3) dem 4) dem

5) dem

110 Thlr. nebst 4 % Zinsen seit

in die Versammlung dient, und gegen deren Rückgabe die deponirten Actien in den naͤchsten Tagen nach der

Regierungsrath Bon, Justiz⸗Kommissarius Lenke, hierselbst, unter denen der Kaufmann E. Chr. Witte zum Vorsitzenden und der Premier⸗Lieutenant Kut⸗ scher zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt worden sind, was wir in Gemäßheit des §. 43. unseres Sta⸗ intes und unter Bezugnahme auf die unterm 29. Ja⸗ nuar cr. Allerhöchst bestätigten zusätzlichen Bestimmun⸗ gen zu den §§. 33. und 48. ibid. mit dem Bemerken zur allgemeinen Kenntniß bringen, daß der Verwal⸗ tungs⸗Rath durch die Herren 1) Konsul Schillow (Vorsitzender), 2) Konsul Goltdammer (stellvertretender Vorsitzen⸗ der), 3) Stadtrath Wegener, 4) Bank⸗Direktor Jobst, 5) Kaufmann J. Meister, 1 6) Medizinal⸗Rath Dr. Behm, 7) Syndikus Pitzschky, 8) General⸗Konsul Lemonius, 9) Kaufmann Wächter 1 hierselbst, 10) Banquier Eb art, 11) Banquier Amberg, 12) Baurath Cantian, . 8 13) Stadtrath Keibel zu Berlin, 1“ 14) Rittergutsbesitzer von Heyden auf Cartlow, 15) Landrath a. D. von Koeller auf Cantreck, gebildet wird. Stettin, den 1. Juni 1847. 8 Direktoriugm. Kutscher. Rhades. 8 1

1.

6) dem 7) dem

ieferung von Eisen⸗ bahn⸗Schienen

basee für die Ruhrort⸗Crefeld⸗Kreis ladbacher Eisenbahn⸗Gesell⸗ schaft.

Die Lieferung von 57,000 Centner 110 Pfd. preuß.) Eisenbahn⸗Schienen soll denjenigen Unterneh⸗ mern übertragen werden, welche die annehmbarsten An⸗ erbietungen im . der Submission abgeben. Die Lieferungs⸗Bedingungen liegen in unserem Bü⸗ reau (Kronprinzenstraße Nr. 1602(13) zur Einsicht offen und können Auswärtigen auf portofreie Anfragen auch von hier aus mitgetheilt werden. ö“ Unternehmungslustige werden demnach eingeladen, ihre schriftlichen Preisforderungen n. mit der äußeren Aufschrift: „Submission auf die Lieferung von Eisen⸗ bahn⸗Schienen“ baldigst und spätestens bis zum 17. Juli d. J. uns einzusenden. 8 Die Pes fiaza der Submissionen erfolgt am 19. Juli d. J., Morgens 10 Uhr, in Gegenwart der sich hierzu eiwa einfindenden Unternehmer, welche sämmtlich noch vier Wochen nach der Eröffnung der Submissionen an ihre Offerten gebunden bleiben. Crefeld, den 25. Mai 1847. L.8,en s el vbacher Eisenbahn ort⸗Crefeld⸗Kreis Glad er C der Ruhr f Gesellschaft. 88 ““ 1116.4“

]

Gedruckt in der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei.

: 8 Düsse [616 b! Eisenbahn.

Auf Grund des Be⸗ schlusses der General⸗ Versammlung vom heu⸗ tigen Tage soll unter die Stamm⸗Actionaire ge⸗

g., gen Ablieferung der

am 2. Januar 1847

NS fällig gewordenen Zins⸗Coupons

eine Dividende von vier Thaler pro Actie vertheilt werden. Die Inhaber dieser Cou⸗ pons werden daher aufgefordert, den Betrag unter Aus⸗ lieferung ihrer Coupons bei den Banquierhäusern Wilh. Cleff in Düsseldorf, von der Heydt⸗Ker⸗ sten & Söhne in Elberfeld und Mendelssohn & Co. in Berlin in Empfang zu nehmen. b Der Jahresbericht pro 1846 ist bei den Banquiers der Gesellschaft und unentgeltlich zu haben. Düsseldorf, den 27. Mai 1847.

Sächsisch⸗Schlesise 660 Eisenbahn.

nba

naete Ausschuß der Sächsisch⸗Schle⸗ sischen Eisenbahn⸗ Gesellschaft den mit Ende die⸗ ses Monats sta⸗ tutenmäßig aus⸗ scheidenden Di⸗ Freih errn Freiherrn eehee vefarssat Eeh. vü10 auf die Zeit vom 1. Juli 1847 bis ultimo Juni 1849, so 8 gleichfalls ausscheidenden stellvertretenden Direktor, Herrn Kaufmann Eduard Uhlich, 1 für das nächste Verwaltungsjahr in den angegebenen Qualitäten wiederum gewählt, was in Gemäßheit §. 84. der Gesellschafts⸗Statuten hierdurch bekannt gemacht wird. Dresden, den 2. Juni 1847. Der Ausschuß der Sächsisch⸗Schlesischen Eisenbahn⸗Gesellschaft. von Thielau, Vorsitzender.

;

NR 8

1

S.

Wissenschaftl. Verein f. Handel und Gewerbe Mittwoch d. 9ten d. M., Abends 7 Uhr,

Prof Dönniges: Prinzip der Han⸗ ollvereins. Erörterung der Garn⸗

[615 b]

im Börsensaale, Vortrag des dels⸗Politik des. und Eisenzölle.

Literarische Anzeigen. Literarische Anzeige der Besserschen

Buchhandlung . Heru) [537] 44 Behrenstr.

Erschieneu ist und in der Besserschen Buch- handlung zu haben, Die Aufgabe der Hansestädte gegenüber dem deutschen Zollverein, 50 iece in Bezug aul eine gemeinsame deut-

48b . . Kommissionsber icht an

sche Handelspolitik. die vaterstädtische Section der Hamburgischen Ge- sellschaft zur Beförderung der Künste und nützli- chen Gewerbe. Hamburg, Perthes, Besser und Mauke. 1847. Preis 1 Thlr. 6 Sgr.

614 b Am f d. starb unsere Gattin und Mutter Caroline Arnold, geb. Ettinger. Wir beehren uns, diesen schmerz⸗ lichen Verlust entfernten Freunden und Bekannten, statt nüehe Meldung, hierdurch ergebenst anzu eigen, und halten uns, auch ohne daß sie ausgesprochen würde, der gütigen Theilnahme gewiß.

August Arnold, Gymnasial⸗Direktor.

Eduard Arnold, Lieutenant in der II. Art.⸗Brig.

Königsberg i. d. N., den 5. Juni 1847.

[612 bb Sir. g2 8 4 Apotheken-Verkauf. In einer Haupt- und Residenzstadt ist eine bestens eingerichtete und mit vielen Annchmlichkeiten ver- bundene Apotheke, die sich seit einer Reihe von Jah- ren in unverändertem Besitze befindet, weten Fa- milien-Verhältnisse zu einem soliden Preise u. ge- gen eine mälsige Einzahlung v. mindestens 12,000 Thlr. zu verk. HUr. Militsch in Breslau, Bischofs- str. 12, wird auf portofreic Anfragen nähere Aus- kunft ertheilen.

11

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8 Schauspielhause. 95ste Abonnements⸗ ust

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bei Schragow & Co. in Berlin

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No. 157. Erste Beilage zur Allgemeinen

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118 2 Jeh. nscscsffrsn ; 582 —rlchdh mensk 1 hatiimn BXnse inuf. ⸗— ngalah. Ina 2 818 z aime

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Preußischen

der Herr Kommissar behauptet, daß es in das Gesetz gehört, nach⸗ dem nichts im Gesetz enthalten ist und im Reglement auch nichts. Es ist also allerdings eine individuelle Ansicht, ob wir finden, daß es in das Gesetz hineingehören soll. Ich muß wieder auf die Beispiele anderer parlamentarischer Versammlungen zurückkommen, die wenig⸗ stens beweisen werden, daß der Gedanke, den gegenwärtigen Antrag dem Reglement beizufügen, nicht so e und beispiellos ist. Im Reglement der französischen Pairs⸗Kammer, régles iute- rieures §. 48, ist dieser Punkt ausdrücklich enthalten. Es erhellt hieraus, daß man den einen Punkt, der Wort für Wort gerade das⸗ selbe enthält, rait der Abänderung, daß dort ein Drittel, hier dage⸗ gen zwei Drittel festgesetzt sind, wie ich es vorgeschlagen habe, in das Reglement aufgenommen hat. Wenn ich in unseren Gesetzen auch nur ein Wort fände, welches ausdrückt, daß dieser Fall nicht in das Reglement hineingehört, so würde ich ein Beispiel fremder Ge⸗ setzgebung nicht angenommen haben.

„Ich kann in diesem Gesetze nichts sinden, wodurch klar ausge⸗ drückt wird, daß dieser Fall nicht in das Reglement gehört; ich muß also bei meiner Ansicht um so mehr beharren, als es mir scheint, daß namentlich der Marschall dieselbe theilt, indem ich dadurch nur seine Meinung vertheidige, die er zuerst aufgestellt hat, weil er auf meine Frage erwiederte, daß dieser Antrag bei Berathung des Ge⸗ schäfts⸗Reglements seinen Platz finden würde, welche Ansicht auch in der Versammlung keinen Widerspruch erregt hat; ich kann also nicht begreifen, inwiefern dieser Punkt nicht in das Geschäfts⸗Reglement gehört, und sehe nicht ein, warum er nicht hier diskutirt werden sollte, als wenn er hier nicht seinen Platz hätte. Der §. 19 des Geschäfts⸗Reglements und viele andere enthalten sehr wichtige, tief in die Gesetzgebung einschneidende Dinge; warum sollte denn dieser Punkt seine Furchen tiefer schneiden, als andere Dinge; ich kann dies nicht absehen. Nun muß ich mich noch gegen das Wort „scheinen“ verwahren, welches das ehrenwerthe Mitglied aus Brandenburg ge⸗ braucht hat. Mir scheint aber, es scheint nicht nur, sondern ist auch wirklich der Fall, daß ein Uebelstand gesetzlich vorhanden ist, wodurch möglicherweise von zwei Mitgliedern ein Beschluß der zweiten Kurie verworfen werden kann. Es bleibt also ein Uebelstand , wenn nicht im Gesetz klar gesagt ist, daß es nicht in die Hände von zwei oder drei Mitgliedern gelegt wird, dasjenige, was von der zweiten Kurie beantragt wird, zu verwerfen. Das scheint mir ein zu wich⸗ tiger Grund, über den man nicht weggehen könne, und muß ich der Meinung des Marschalls daher beistimmen, daß er vollkommen in das Geschäfts⸗Reglement hinein gehört.

Finanz⸗Minister von Düesberg: Es ist Bezug genommen worden auf das Reglemen für die französische Pairskammer; ich bemerke dazu, daß dasselbe durch das Gesetz⸗Bülletin veröffentlicht ist und also Gesetzeskraft hat; das Geschäfts⸗Reglement für den Ver⸗ einigten Landtag ist aber durch die Gesetzsammlung nicht publizirt und hat daher nicht die Kraft eines Gesetzes, sondern nur Autorität und Wirksamkeit im Innern der Versammlung; es steht mithin auf einer ganz anderen Basis, wie das Reglement für die französische Pairs⸗ kammer. Soll darüber, wenn die Versammlung beschlußfähig sei, etwas bestimmt werden, so ist dies eine Bestimmung, die als Gesetz promulgirt werden muß; die Absicht der Regierung ist aber nicht da⸗ hin gegangen, eine solche Bestimmung zu treffen.

Marschall: Es ist von mehreren Mitgliedern der Aeußerung erwähnt worden, welche ich in einer der letzten Sitzungen gethan habe. Ich habe damals gesagt, es werde sich bei Gelegenheit der jetzigen Berathung eine Veranlassung finden, auf den Gegenstand zu⸗ rückzukommen. Zwischen dieser Aeußerung und der Aeußerung, die mir vorhin in den Mund gelegt ist, daß ich nämlich die Meinung ausgesprochen haben soll, es sei dieser Gegenstand ganz geeignet, in das Geschäfts⸗Reglement aufgenommen zu werden, ist ein sehr be⸗ deutender Unterschied, den ich auf das bestimmteste hervorheben muß. Ich habe nicht gesagt, daß der Antrag, den wir auch heute erst ver⸗ nommen haben, dazu angethan sei, in das Geschäfts⸗Reglement auf⸗ genommen zu werden, sondern es war damals nur die Rede davon, daß überhaupt auf denselben werde zurückzukommen sein. Dies ist heute geschehen, und ich bin auch nicht der Meinung derjenigen, welche gesagt haben, die Diskussion sei als eine ungesetzliche ohne Weiteres abzuschneiden, sondern ich bin der Meinung, daß wir zur Abstimmung und zu einem Beschluß darüber werden kommen müssen.

Graf von Arnim: Ich bin im Ganzen mit dem Referenten darin einverstanden, daß für eine Versammlung, die wie die Herren⸗ Kurie komponirt ist und sich nicht in acht verschiedene Provinzen und wiederum in verschiedene Stände theilt, wohl ein Minimum festge⸗ setzt werden muß, um sie beschlußfähig zu machen. Ich glaube da⸗ gegen, daß die Aeußerungen, die ich vernommen habe, weder das Bedürfniß, noch die Zweckmäßigkeit einer solchen Bestimmung in Zwei⸗ fel stellen. Wenn für eine Versammlung, welche, wie die Kurie der drei Stände, aus verschiedenen Provinzen und aus verschiedenen

Ständen zusammengesetzt ist, diese Maßregel nicht zu empfehlen wäre,

so würde daraus noch keine Schlußfolgerung für diese Versammlung zu ziehen sein. Selbst auf den Provinzial⸗Landtagen ist die Sache zur Sprache gekommen, daß, sobald es sich von Sonderinteressen eines Standes einer Provinz handelt, möglicherweise der ganze Landtag beschlußunfähig gemacht werden kann, indem ein Stand sich entfernt und an der Abstimmung nicht Theil nimmt. Das findet jedoch hier nicht Anwendung. Hier ist kein Hinderniß, die genügende Zahl Theil nehmen zu lassen. Es würde also eine Bestimmung darüber auszu⸗ sprechen sein. Die Frage ist nun die, ob die Beantragung und der Ausspruch einer solchen Bestimmung jetzt an der Zeit sei. Ich würde mich dagegen erklären, daß jetzt der Zeitpunkt sei, einen solchen An⸗ trag zu stellen, und zwar aus zwei Gründen. Es ist die Nothwen⸗ digkeit einer solchen Bestimmung hervorgehoben durch die Erfahrun⸗ gen der letzten acht oder vierzehn Tage in der Herren⸗Kurie, wo ein großer Theil ihrer Mitglieder vermißt worden. Es ist ferner hervorgehoben worden, daß dies eine nachtheilige Einwirkung haben würde auf die Beschlußnahmen, und daß Anträge von einer gerin⸗ gen Zahl von Mitgliedern des Vereinigten Landtags verworfen wer⸗ den könnten. Ich erkenne dies Alles an, ich subsumire aber diese Erscheinung wie manche andere unter die unvermeidlichen Anfänge einer großen Institution. Ich glaube, wir werden Manches wahrneh⸗ men und haben schon wahrgenommen, von dem wir überzeugt sind, daß es sich bei weiterer Entwickelung dieser Institution nicht wieder⸗ holen wird, und ich bin überzeugt, daß man den Muth nicht verlie⸗ ren darf, daß auch dieser Uebelstand sich beseitigen lassen werde, und daß man nicht deshalb sofort auf neue Bestimmungen denken muß, sondern 18⁄ glaube, es wird sich dies am besten von selbst entwickeln, ich wieder ole es, daß ich die rfährungen, die bis jetzt gemacht wor⸗ den sind, nicht bedenklich halte und ihnen nicht ein Gewicht beilegen kann, welches mich zweifeln ließe an der erfreulichen und kräftigen Gestaltung unserer Versammlung, wie sie der Gesetzgeber vor Augen hat. Ich mache aber zweitens darauf aufmerksam, daß Se. Majestät der König sich die weitere Entschließung über die Organi⸗ sation und Verstärkung des Herren⸗Standes vorbehalten hat. Ich

ation und Verstärkung des Herren⸗Standes vielleicht schon bis zu unserer nächsten Zusammenkunft eingetreten sein wird, und ich glaube daher, daß ein bestimmter Antrag auf eine bestimmte Zahl, welche anwesend sein muß, auch deshalb für den Augenblick noch nicht an der Zeit erscheint; es dürfte vielmehr angemessen sein, zu erwarten, welche Organisation und Verstärkung Se. Majestät der König für die Herren⸗Kurie beschließen werde, und ich glaube, es wird, wenn sie definitiv geregelt sein wird, sich fragen, ob es einer solchen Be⸗ stimmung bedarf. Se. Majestät der König wird von unseren Ver⸗ handlungen ohne Zweifel Kenntniß nehmen und daraus ersehen, daß die Frage erörtert ist, und wenn die Verstärkung getroffen sein wird, so werden des Königs Majestät ermessen, ob es nöthig ist, eine Be⸗ stimmung zu treffen, wie viel Mitglieder anwesend sein müssen.

Graf zu Dohna⸗Lauck: Was ich sagen wollte, ist zum größ⸗ ten Theil bereits erledigt. So sehr ich auch der Ansicht bin, daß es wünschenswerth sei, eine bestimmte Zahl von Mitgliedern für die Beschlußfähigkeit der Versammlung festzusetzen, so glaube ich nicht, daß dies ein Gegenstand des Reglements ist, sondern des Gesetzes. Wenn der Herr Referent gesagt hat, es gäbe in unserer Gesetzge⸗ bung kein Präcedenz dafür, so komme ich darauf zurück, was der Königliche Herr Kommissarius gesagt hat, wonach es in unserer Ge⸗ setzgebung allerdings Präcedenzien giebt; denn in der organischen Gesetzgebung für die Provinzial⸗Landtage sind die Bestimmungen über die beschlußfähige Zahl der Mitglieder aufgenommen und nicht in den Geschäfts⸗Reglements, und wenn wir also auf Präcedenzien zurück⸗ gehen, scheint es mir besser, in der eigenen Gesetzgebung, als in dem Reglement der französischen Pairs⸗Kammer danach zu suchen, auf welches ich nur, wenn in unserer Gesetzgebung keine Präcedenz eristirte, zurückgehen würde, und deshalb scheint es mir angemessen und zweckmäßig, daß, wenn dieser Gegenstand angeregt und zu einer Petition erhoben werden soll, daß er nicht bei Revision des Geschäfts⸗ Reglements zur Sprache gebracht werde.

Referent: Ich kann mich der Ansicht des verehrten Redners nicht anschließen, und ich kann nicht annehmen, was der Königliche Herr Kommissarius von dem Unterschied des Reglements der fran⸗ zösischen Pairs⸗Kammer und dem unsrigen angeführt hat. Unser Reglement ist für uns Gesetz, und wir bitten um eine Abänderung desselben, weil diese Bitte gesetzlich zulässig und eine Abänderung nothwendig ist; ob unser Reglement in die Gesetzbücher aufgenommen wird oder nicht, das glaube ich, hat die Kraft nicht verändert, die das Reglement auf uns ausübt. Was den Punkt der gegenwärtigen Nützlichkeit anlangt, so habe ich nicht ermessen können, was für eine Vergrößerung oder Vervollständigung der Herren⸗Kurie in den Aller⸗ höchsten Plänen Sr. Majestät des Königs liegen möge, und ich habe auch keine Rücksicht darauf zu nehmen; indessen leugne ich nicht, daß,

sahe also nicht 1 weit, wenn ich annehme, daß eine solche Organi⸗

wenn die Herren⸗Kurie zahlreicher wäre, und wenn vielleicht Elemente darin sich befänden, die aber noch nicht aufgenommen worden sind, so kann ich mich nur an das jetzt Bestehende halten, und jetzt besteht die Herren⸗Kurie aus 82 Mitgliedern, von denen einmalnur 47 gegenwär⸗ tig waren, und so ist es wohl an der Zeit, wenigstens zu bitten, daß, so lange nicht eine Verstärkung der hohen Kurie in den Plänen Sr. Majestät liegt, und so lange sie in dem gegenwärtigen Zustande bleibt, eine Anzahl Mitglieder bestimmt werde, die gegenwärtig sein müssen, um die Kurie zu konstituiren und zu einer Beschlußnahme fähig zu machen.

Marschall: Wenn keine weitere Bemerkung erfolgt, so würden wir zur Abstimmung kommen, und die Frage würde lauten: ob die Versammlung dem Vorschlage des Fürsten Lichnowsky beitritt?

Se. Königl. Hoheit der Prinz von Preußen: Ich weiß nicht, ob nicht die erste Frage sein müsse, ob die Kurie glaube, daß der ganze Antrag noch jetzt anzubringen sei, ganz 89 davon, ob man für den Antrag ist. Ich trete dem Königl. Kommissar hierin bei und gehöre zu denjenigen, welche behaupten, daß es zum Gesetz vom 3. Februar und nicht zum Geschäfts⸗Reglement gehöre.

Fürst Lichnowsky: Der Herr Marschall hat aber gefunden, daß jetzt der Moment zu dieser Debatte ist; da wir schon seit einer Stunde darüber debattiren, so glaube ich, daß der Gegenstand nach der Debatte auch zur Abstimmung gebracht werden kann.

Marschall: Ich muß bemerken, daß ich die Aeußerung, die vorhin von mehreren Seiten gemacht wurde, nicht anders verstanden habe, als daß blos gewünscht werde, daß eine Frage dahin gestellt werde, ob man es an der Zeit halte, jetzt den Vorschlag des Fürsten Lichnowsky zum Beschluß zu erheben. Auch ist hier ein großer Un⸗ terschied mit dem, was, wie mir scheint, dem Referenten vorgeschwebt hat, nämlich, daß von den Mitgliedern beantragt worden wäre, daß man eine Debatte nicht für zulässig halte; das möchten die Mitglie⸗ der nicht gemeint haben, weil sie wissen, daß eine Debatte stattgefun⸗ den hat. Auch ich habe mich in dem Falle befunden, nicht der Mei⸗ nung zu sein, die Debatte abzuschneiden und unmöglich zu machen, sondern ich habe gleich erklärt, wir würden zu einem Beschlusse kom⸗ men. Zu diesem müssen wir nun kommen, und es handelt sich nun darum, in welcher Weise die Frage zu stellen sei: entweder ob die Versammlung dem Antrage des Fürsten Lichnowsky beistimmt, oder dahin: ob die Versammlung es an der Zeit halte, den Vorschlag des Fürsten Lichnowsky zu ihrem Beschluß zu erheben.

Graf zu Solms⸗Baruth: Ich würde es für zweckmäßig halten, die erste Frage zu stellen, weil dadurch die andere erledigt wird.

Fürst Lichnowsky: Ich sehe nicht ab, warum nicht die Frage zuerst gestellt wird, ob die Kurie meiner Ansicht beistimmt oder nicht? Wenn mein Antrag keinen Anklang sindet, so würde ich bitten, daß die zweite Frage jedenfalls gestellt und vielleicht so formulirt würde: nhen ob mein Antrag überhaupt Unterstützung findet, und dann, ob die Kurie findet, daß er jetzt zeitgemäß sei; das scheint mir logisch; also dann stimmen zuerst die Mitglieder überein, die meinen Antrag unterstützen wollen, und dann diejenigen, die ihn annehmen wollen.

Graf zu Dohna⸗Lauck: Ich kann mich nicht ganz mit diesem Gange einverstanden erklären, weil durch den Beitritt zur gestellten Frage jede Modification ausgeschlossen wird, oder es müßte ein Vor⸗ behalt gleich ausgesprochen werden.

Graf von Arnim: Ich wollte bemerken, daß ich die Stellung sehr bedenklich sinde, weil der Antrag des Fürsten Lichnowsky ein ganz bestimmter ist, denn er bestimmt die Zahl. Wenn es sich also davon handelt, gegenmärtig abzustimmen, ob man bei Sr. Majestät jetzt oder künftig beantragen wolle, daß zwei Drittel der Stimmen nothwendig sind

Referent Fürst Lichnowsky: Der Antrag ist so gestellt:

(Liest ihn noch einmal vor.)

Graf von Arnim: Ich bemerke, daß dies dasselbe ist, was ich sagte, und es scheint mir nicht rathsam, abzustimmen, weil der Antrag eine Präzision der Zahl enthält. Ich setze den Fall, daß die Mitglieder, die däsar sind, den Antrag für jetzt keinenfalls stellen; sje würdben sich ja binden für ein Detail, welches noch nicht erörtert ist, und dem künftigen Landtage vorgreifen; ich glaube also, es ist besser, man fängt mit der letzten Frage an, ob zur Zeit der Antrag gestellt

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werden soll. Wird diese Frage verneint, so jst kein Grund, für die künftige Zeit vorzugreifen; wird sie bejaht, so ist es an der Zeit, auf den Antrag näher einzugehen.

Graf von Itzenplitz (verzichtet auf das Wort).

Marschall: Es ist von vielen Seiten beantragt worden, daß die erste Frage sein sollte: ob die Versammlung es an der Zeit halte, den Vorschlag des Fürsten Lichnowsky zum Beschluß zu erheben. 8

Graf von Dyhrn: Ich muß mich doch erst erklären, ob ich eine Sache überhaupt will, ehe ich mich darüber ausspreche, wann ich sie will. Es muß also erst gefragt werden, ob vie Versammlung auf den An⸗ trag des Fürsten Referenten eingehen will, daß ein Minimum festge⸗ setzt werde, unter dem die Zahl der anwesenden itgli fallen darf, um ihre Beschlüsse gesetzlich und rechtskräftig zu machen.

Graf von Arnim: Was soll das Resultat sein, wenn, wie fast mit Wahrscheinlichkeit vorauszusehen ist, die erste Frage mit Ja beantwortet wird? Man erkennt diesfalls an sich das Bedürfniß an, daß ein Minimum für eine Versammlung, wie die unsrige, festgesetzt werde; wenn nun die zweite Frage, ob es an der Zeit sei, mit Nein beantwortet wird, so wird das Resultat im nächsten Augenblicke wie⸗ der aufgehoben. 1

von Keltsch: Die Mitglieder, die sich nach dem jetzt häufig gebrauchten Ausdrucke auf dem Rechtsboden zu halten wünschen, welche annehmen, daß sie aus formellen Gründen überhaupt jetzt gar keinen Ausspruch thun dürfen, haben das Recht, zu verlangen, daß eine Entscheidung in materieller Hinsicht von ihnen gar nicht verlangt werden darf. Diejenigen also, welche darauf beharren, daß Sr. Majestät nicht eine Bitte vorgelegt werde, deren gesetzliche Form bemängelt oder doch jedensalls bezweifelt werden könnte, so geben sie damit das Recht nicht auf, zu einer anderen Zeit das Materielle der Sache noch prüfen und sich nachher für die Sache entscheiden zu zu können. Wir haben also das volle Recht, zu verlangen, daß zu⸗ erst über die Vorfrage entschieden werde, ob überhaupt die Ent⸗ scheidung über den Gegenstand an der Zeit sei.

Referent: Ich kann nur den Worten meines geehrten Lands⸗ mannes beistimmen, der gesagt hat, ehe man sich entscheide, was man haben will, müsse man sich erst entscheiden, ob man überhaupt etwas haben wolle. Die zweite Frage ist klar; Will die hohe Kurie, daß dieser Antrag jetzt eingereicht werden soll, oder soll er erst später eingereicht werden? Was die Herren der entgegengesetzten Ansich thun werden, bleibt der späteren Zeit überlassen.

von Quast: Wir sind gegenwärtig bei der Berathun über di Abänderung des Reglements, und es fragt sich also, ob diese Petitio zum Reglement gehört oder nicht. Der Herr Regierungs⸗Kommissar hat bereits erklärt, sie gehöre nicht zum Reglement und daher bitte ich zu bedenken, ob wir nicht durch einen etwaigen Beschluß in die⸗ ser Sache der Zukunft vorgreifen möchten, wo uns die beregte An⸗ gelegenheit vielleicht zur näheren Berathung und Beschlußnahme vorliegen dürfte, während sie augenblicklich nicht zur Tagesordnung gehört.

Marschall: Es ist darauf angetragen worden, daß die erste Frage die sei: Hält es die Versammlung an der Zeit, den Vorschlag des Fürsten Lichnowsky zum Beschluß zu erheben? und es haben die Mitglieder, von welchen dieser Vorschlag ausging, zu gleicher Zeit erklärt, daß dies die einzige Fragstellung sei, durch welche sie nicht kaptivirt und veranlaßt würden, etwas zu verneinen, dem sie aus an⸗ deren Gründen beistimmen würden. Ich habe dem nichts entgegen⸗ zusetzen, daß diese Frage zuerst gestellt werde, und die Frage würde also lauten: Hält die Versammlung es an der Zeit, den Vorschlag des Fürsten Lichnowsky zum Beschlusse zu erheben?

Se. Königl. Hoheit der Prinz von Preußen: Wenn die Versammlung entscheidet, daß der Antrag als nützlich anzunehmen sei, und nachher wieder entscheidet, daß es jetzt nicht zeitgemäß, ihn einzubringen, so greifen wir dem Beschluß der nächsten Herren⸗Kurie über die Nützlichkeit vor, da jene dann erklären könnte, sie könne sich dem früheren Nützlichkeits⸗Beschlusse nicht anschließen, sie müsse ihn also rückgängig machen; wir müssen also bedenken, daß, wenn wir beschließen, daß der Beschluß jetzt nützlich sei, wir dadurch einer späteren Zeit vorgreifen.

Graf Dyhrn: Dies Bedenken würde allerdings sehr richtig sein wenn die Herren⸗Kurie eine Wahl⸗Kurie wäre; aber die künftige Herren⸗ Kurie ist dieselbe, die sie heute ist, da ich nicht wünsche, daß bis zum nächsten Landtage viele Mitglieder zu einer höheren Kurie befördert werden möchten. Wenn von der Herren⸗Kurie die Rede ist, so kann ich nur die Mitglieder meinen, welche Se. Majestät der König die Gnade gehabt hat, in dieselbe für immer zu erneunen, denn darauf, daß manche Mitglieder diesen hohen Beruf durch Stellvertreter aus⸗ üben lassen, darauf kann ich keinen Werth legen. Für mich ist die Herren⸗Kurie immer dieselbe, auf die Stellvertreter kann ich keine Rücksicht nehmen.

Referent: Ich erlaube mir an das, was mein geehrter Kollege gesagt hat, noch den Punkt anzuknüpfen, daß es wohl möglich ist, daß der von mir gestellte Antrag deswegen nicht zeitgemäß gefunden wird, weil wir gesetzlich nach dem ersten Mai keine Petitionen mehr einreichen dürfen, weil er also bei einem Punkte eingereicht ist, wohin er nach der Ansicht gewisser Mitglieder nicht mehr gehört. Das ist der Grund, warum viele Mitglieder der Ansicht sind, daß dieser An⸗ trag jetzt nicht mehr einzureichen sei, und im Namen dieser Herren erlaube ich mir jetzt eine Bemerkung zu machen. Wenn nun zuerst abgestimmt wird, ob überhaupt mein Antrag genehmigt werde oder nicht, und es wird mit Ja geantwortet, und hierauf wird die zweite Frage gestellt, ob er jetzt eingereicht werden könne, ob er jetzt sich auf gesetzlichem Boden besinde, und es wird mit Nein geantwortet, so heißt das, wir erkennen die Nützlichkeit an, sind aber nicht gesetz⸗ lich befugt, uns damit zu beschäftigen dann ist die natürliche Folge: der Königliche Gesetzgeber sieht auf unsere Debatten, Er weiß, die Herren⸗Kurie wünscht es, darf diesen Wunsch aber nach dem Wortlaute des Gesetzes nicht vortragen; dann wird also osfelbe ein⸗ treten, als wenn die Herren⸗Kurie auf vollkommenem P venen sich befunden hätte dann ist unser Zweck erreicht, Se. Majestäͤ von unseren Wünschen unterrichtet.

Marschall: Es fragt sich auf diese Fragestellung gedrungen haben?

ob die Mitglieder, die vorhin ihre Meinung jetzt geändert smsr nh

nun,

haben,

* ees. mral nehim: Ich glaube, der Versammlung muß all⸗ vree. 208hgn daran gelegen sein, überhaupt über eine Frage abzustimmen, und ich gebe in dieser Beziehung gern meine rübere 2 auf. 1 * um mir konsequent zu bleiben, muß ich mir er⸗ lauben, zu bemerken, daß ich vorhin schon gesagt habe, es müsse die Fragestellung gewählt werden, welche die wenigsten Mitglieder zu faptiviren geeignet ist, und daß die Mitglieder, von denen Monita erfolgten, sich darauf stützten, daß sie kaptivirt seien, wenn eine an⸗ dere Fragestellung gewählt würde. Demnach wird die Frage hahin estellt werden: Hält die Versammlung es an der Zeit, den Vor⸗ schlag des Fürsten von Lichnowsky zu ihrem Beschlusse zu erheben k

(Mehrere Stimmen: