1“ 11“
Bekanntmachungen
1539] Bek.anntmachung. 1 der Herbstmesse 1845 ist auf dem Hofe Hauses (das weiße Roß) ein Packet mit 8 Stück ’ ahlleder), gezeichnet: C.
wer, gefunden worden. Ferner 12
vor längerer Zeit in dem
ekretariate des unterzei
stehen geblieben. Da die Eigenthümer bisher nicht auszuforschen waren, so werden alle diejenigen, welche auf die Leder oder den Schirm Ansprüche machen, auf⸗ gefordert, sich in dem auf
den 25. August cr., Vormittags 11 2 vor dem Land⸗ und Stadtgerichtsrath Voß anstehenden Termine zu melden und ihre Ansprüche zu bescheinigen, die gefundenen Sachen dem Finder werden zugeschlagen werden. 1
eaksr. a. O., den 30. Mai 1847. -
Königl. Preuß. Land⸗ und Stadtgericht.
117] Nothwendiger Verkauf. Königl. Preuß. Land⸗ und Stadtgericht zu Erfurt.
Das hier unter Nr. 2118 gelegene, dem Gastwirth Christoph August Leonhardt gehörige Haus nebst Gar⸗ ten, Ställen und Zubehörungen, auf 7100 Thlr. 29 Sgr. 7 Pf. gerichtlich tarirt, zufolge der nebst Hypo⸗ thekenschein und Verkaufs⸗Bedingungen in dem II. Bü⸗ reau einzusehenden Taxe, soll am 23. Juli 1847, Vormittags 10—6 Uhr
Abends, an Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 31, subhastirt werden.
[416] Nothwendiger Verkauf. Land⸗ und Stadtgericht Culm a. W. Die aus Wohnhaus, tallungen, 2 Scheunen, 3 und 1 orgen 163 Quadrat⸗Ruthen Magdeburgischen Maßes Pebpachäland 8 8 stehende Besitzung des Ludwig von Poleski in dem Kiewo, abgeschätzt auf 13387 Thlr., zufolge der nebst Hypothekenschein in unserer Registratur einzusehen⸗ den Taxe, soll 8 „am 14. Dezember 1847 an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden. Der dem Aufenthalt nach unbekannte Gläubiger Becker wird hierzu öffentlich vorgeladen. 88
[415] Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 26. April 1847.
Das hierselbst in der Stallschreibergasse Nr. 47 be⸗ legene, im stadtgerichtlichen Hypothekenbuche von der Louisenstadt Vol. 8. No. 530. verzeichnete, dem Kauf⸗ mann Carl Wilhelm Schindler gehörige Grundstück, gerichtlich abgeschätzt zu 16582 Thlr. 8 Sgr. 7 ½ Pf., soll
am 30. November 1847, Vormitt. 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Tarxe und Hy⸗ pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.
[532] 8
Am 15. Junius d. J., Nachmittags 4 Uhr,
sollen im Königlichen neuen ackhofs⸗Gebäude 17 Fäs⸗ ser dhebigte Soda für Feaaos der Assuradeurs öffentlich verkauft werden.
Stettin, den 28. Mai 1847.
Königl. See⸗ und Handelsgericht.
[601 b]
Berlin⸗Anhaltische Eisenbahn.
Die Lieferung von 29,638 Ctr. Schienenstühl⸗ en von Gußeifen, vom Juli c. bis März k. J. eils in Berlin, theils längs der Bahnlinie von Jüter⸗
bog bis zur Königl. Sächsischen Grenze in der Rich⸗ tung nach Riesa soll ganz oder theilweise dem Mindest⸗ fordernden übertragen werden. Zur Abgabe der Gebote ist Termin auf den 16. Juni c. Nachmittags 4 Uhr im Geschäftslokale der Direction (am Askanischen Platz Nr. 6) anberaumt, in welchem Unterne mungslustige hre Offerten persönlich oder durch Bevo mächtigte zu rotokoll zu geben haben. Ebendaselbst sind täglich in den Geschäftsstunden die specielleren Bedingungen der Lieferung einzusehen. 8 Berlin, den 3. Juni 1847. “ Die Direction. v. Cronstein, Vorsitzender.
der ene 5e sub Nr. 72 bele —
eder . †† 1. und 57 Pfund neten Gerichtes ein braunbaumwollener Regenschirm mit Fischbeinstöcken
Allgemeine
Köln⸗Mindener Eisenbahn. laseGeneral⸗Versammlung. dde nessahnge regelmäßige General⸗Versamm⸗
lung der Actionaire der Köln⸗Min⸗ dener Eisenbahn⸗Gesellschaft wird
amMittwoch, den 30. Juni d. J.,
Vormittags 9 Uhr, im großen Rathhaussaale zu Köln stattfinden.
Unter Bezugnahme auf die §§. 33 bis incl. 39 des Statuts werden die in den Büchern der Gesellschaft bis zum gestrigen Tage einschließlich eingetragenen Actio⸗ naire hierdurch eingeladen, an dieser General⸗Versamm⸗ lung in Person, oder im Verhinderungefalle durch Be⸗ vollmächtigte nach §. 40. des Statuts Theil zu neh⸗ men, indem wir bemerken, daß in Anwendung der §§. 33., 34. und 39. ibid. die Eintrittskarten und Stimm⸗ zettel an den Tagen vom 27. bis incl. 29. Juni er., in den Vormittagsstunden von 9 bis 12 Uhr, in un⸗ serem Geschäfts⸗Lokale (Köln, Martinsstraße Nr. 5), jedoch nur gegen Vorzeigung der Actien resp. Partial⸗ Quittungen oder einer genügenden Bescheinigung über den Besitz derselben, im Falle der Bevollmächtigung außerdem gegen Einsendung oder Vorzeigung der . macht, in Empfang genommen werden können. 8
Köln, den 21. Mai 1847. 1
Die Direction.,
Rheinische Eisenbahn⸗ Gesellschaft. Dividendenzahlung pro 1846.
Durch Beschluß der General⸗Ver⸗ sammlung vom 31. Mai c. ist die pro 3 2, 1846 zu vertheilende Dividende auf
435 % festgesetzt worden.
nanns Die Herren Actionaire werden hier⸗ — ndurch benachrichtigt, daß diese Divi⸗
[622 b]
ennö
dende vom 1. Juli c. ab bei uns selbst oder bei den Herren
Dppenheim jun. C co. chaaffhausen eder 70. „ N. Wergifosfe in Aachen, Mendelssohn &. Co. in Berlin,
nn 8 Thlr. 22 Sgr. 6 Pf.
per Actie gegen Aushändigung des betreffenden Divi⸗
in Köln,
Eisenbahn.
Die während der diesjährigen Woll⸗ marktzeit über unsere
Bahn von Star⸗ gard nach Stettinundvon nsehende Wolle
werden wir resp. von unserem hiesigen und von dem Berliner Bahnhofe nach dem Bestim⸗ mungsorte durch unser Gespann befördern las⸗ sen, wenn bis zur Ankunft derselben von Seiten der Empfänger unserer Güter⸗Expedition nicht anderweite Bechmnatng zugegangen ist. Das dafür zu zahlende Rollgeld beträgt 1 Sgr. pro Ctr.; ist die Wolle aber zunächst zu einer Waage und erst dann nach dem Lagerplage zu fahren, so sind 2 8. pro Ctr. an Roll⸗
Stettiner
799
geld zu entri Gleichzeitig machen wir darauf auf⸗ merksam, pon unserer Güter⸗Expedition in Star⸗ gard und hieh ezmr solche Wolle zur Versendung uüber⸗ g: werbain 288, die deen d. Zea,gef en mit einem vollständig ausgefüllten Frachtbrief ver⸗ sehen ist. Stettin, den 1 Juns 1847. Direktorium. 1 Witte, Fretzvorff. Rhades
“ “
dendenscheins in Empfang genommen werden kann. ve, den 2. June 1847. ie Direction der Rheinischen Eisenbahn⸗Gesellschaft. Hirte, Spez. Dir. Subst.
Rheinische Eisenbahn⸗ Gesellschaft‧.
Obligationen. Die Inhaber privilegirter Obligatio⸗ — nen unserer Gesellschaft benachrichtigen an virhierdurch, daß die aml. JIulid. Jealtig üwerdenden halbjährigen Zinsen mit5 Thlr. Wvver Stück der 4 % und mit 3 ½4 Thhr mper Stüͤck der 3 ½ 9% Obligationen vom Verfalltage an bei uns selbst oder bei den Herren „Herstatt .Oppenheim jun. & Co. Schaafhausen eder & Co. ; 8 N. Wergifosse in Aachen, 3 Mendelssohn & Co. in Berlin, zegen Aushändigung der fälligen Zins⸗Coupons erho⸗ en werden können. Köln, den 2. Juni 1877. 8 Die Direction der Rheinischen Eisenbahn⸗Gesellschaft. HSHirte, Spez. Dir. Subst. 1
vnnAeön
in Köln,
Köln⸗Minden⸗Thüringer Ver⸗ tsrel bindungs-Eisenbahn.
Unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom 29. November v. J. fordern wir die Herren Actionaire unserer Eisenbahn⸗Gesellschaft auf, die dritte Raten⸗ zahlung von 2 ⅞ % auf die Quittungsbogen unserer Eisenbahn⸗Gesellschaft in den Tagen vom 12. bis zum 15. Juni d. J.
a) in Berlin Geh. Kommerzien⸗Rath Herrn Wilhelm Beer un
b) in Paderborn bei pig Banquiers Herren A. Paderstein C Meyerberg zu leisten.
Die Zahlung auf den Quittungs bogen beträgt: von 1000 Thl. incl. Verzugszinsen 25 Thl 9 Sgr. 6 Pf. „ 3000 ⸗ 1 75 ⸗„ 28 „⸗ 6 ⸗ 4000 8 . 4086 mttt 126e 17 . 6.
Gleichzeitig benachrichtigen wir die Herren Actionaire unserer Eisenbahn⸗Gesellschaft, daß, in Folge Aller⸗ höchster Genehmigung, Quittungsbo en in Süücken von 100 Thlrn., nach erfolgter zweiter Linahtaag ausge⸗ geben werden können.
Diejenigen Herren Actionaire, welche daher eine Um⸗ schreibung ihrer Quittungsbogen wünschen, ersuchen wir, solche eniweder in Berlin bei dem Geh. Kommerzien⸗ Rath Herrn Wilhelm Beer oder bei unserer Haupt⸗ Kasse hierselbst gegen Ertheilung einer Interims⸗Quit⸗ tung zu deponiren. Nach erfolgter Umschreibung werden ihnen die Partial⸗Quittungsbogen wieder ausgehändigt werden. “
Paderborn, den 4. Juni 1847. 11“ 15 1Eee 611“ er Köln⸗Minden⸗Thüringer Verbindungs⸗Eisenbahn⸗
Geselfchaff 8 geg Delius. Pickel. Mantell. Pabterste in.
oll⸗
2
2
[538] Bekanntma Am 20. April h. 28 tochter Margaretha Wiesend.
Sie war von hier gebürtig,
lebig. 8 ie 8 lein Testament, trächtli
chung.
es Vermögen hinterlassen.
die im 4. Grade 1 ausschließende Erben sein wollen.
Da es noch überhaupt alle diejenigen,
oöffentliche Aufforderung, binnen 6 Monaten a dato und längstens bis zum 13. Dezember h.
uweisen, als nach ücksicht mehr die sich bis da wandten der Erblasserin ausgeantwortet
Fürth, am 28. Mai 1847. Königl. Bayer. Kreis⸗ und Stadtgericht.
Der Königliche Direktor.
(L. S.) Fenck.
„
r Anzeiger.
. starb dahier be.aufnanns⸗ fast 90 Jahr alt, noch wohl aber ein nicht unbe⸗
Ihren Nachlaß sprechen bisher zunächst welche an, ur Verstorbenen verwandt und deren
zweifelhaft ist, ob diese allein oder zur Erbschaft berufen seien, so ergeht an 2 welche an den rubrizirten Nachlaß ge⸗ gründete Erbansprüche zu haben glauben, hiermit die
J. incl. ihre allenfalls näheren oder gleich nahen Erbrechte bei un⸗ terfertigtem Gerichte gehorig und um so gewisser nach⸗
blauf dieser Frist auf sie leine kenommen, vielmehr der Nachlaß an in legitimirt habenden nächsten Ver⸗ werden würde
Königl. pfälzische Ludwigsbahn.
[509] I. M. au
AEE ruht, daß der letzte Absatz des §. eine abgeänderte Fassung und zwar folgende erhalte:
imsscheine erhalten soll.“
Bayer. concessionirte
Se. Majestät haben mittelst höchsten Ministe⸗ rial⸗Reskripts vom 7ten den allerun⸗
terthänigsten Antrag der General⸗Versammlung — ve vien. eeg fa v.’r. zischen Ludwigs⸗Eisen⸗ bahn⸗ Gesellschaft Aller⸗ höchst zu genehmigen ge⸗ 34 der Satzungen
„Jedem Aectionair ist gestattet, den ganzen Restbe⸗ trag des Actien⸗Kapitals bei einem der Banquiers deer Gesellschaft einzuzahlen, wofür derselbe förm⸗ iche Actien⸗Dokumente mit halbjährigen 4 % Zins⸗
Es werden daher diejenigen Herren Actionairs, welche
8
tien Gebrauch ma Juni laufenden Jahres an den Re oder Fl. 150 per Actie an Herren Banquiers der rnehaß⸗ als: 48
in Augsburg: Joh. Lor. Schäzler, 8
» Carlsruhe: S. von Haber und Söhne,
» Frankfurt a. M.: Gebrüder Goldschmidt, 8
„ id. Ph. Nic. Schmidt, 8
Mannheim: W. H. Ladenburg u. Söhne,
„ id. Joh. W. Reinhardt,
» München: Joh. Lor. Schäzler,
» Neustadt a. H.: L. Dac qué, unter Einsendung der Bhseger zu entrichten, wo⸗ gegen dieselben durch Vermittelung der genannten Bank⸗ häuser, mit gegenseitiger Berechnung der fälligen Zin⸗ sen, für die voll einbezahlten Interimsscheine eine gleiche Anzahl Actien empfangen.
peper, den 26. Mai 1847. Das Direktorium der Königlich Bayerischen concessio⸗ nirten pfälzischen Ludwigsbahn.
— Lamotte. Beschreibung der Actien der pfälzischen Ludwigsbahn.
Das Papiersormat der auszugebenden Actien ist 38 Centimeter hoch und 24 Centimeter breit; die erste Seite des doppelten Bogens enthält zwanzig Coupons zur Erhebung der halbjährigen Zinsen vom 1. Juli J. J. anfangend nebst Talons zur Einwechselung der weiteren Zins⸗Coupons; die dritte Seite enthält die fcgenalice Actie; die vierte Seite die Umschlags⸗Auf⸗
rift.
Jede Actie hat als Wasserzeichen die Worte „pfäl⸗ zische Ludwigsbahn“ auf dem Actienblatt einmal in ovalen Linien, auf dem Couponsblatte zweimal in ge⸗ raden von unten nach oben ziehenden Linien. .
Die Actien sind in der Regel auf den Inhaber, kön⸗ nen jedoch auf Verlangen auch auf Namen ausgestellt werden und enthalten fortlaufende Nummern.
Sowohl die Actien als Coupons und Talons sing mit dem Namen des Königlichen Kommissars, des Vorstandes des Verwal⸗
Alwens tungs⸗Rathes Fölnit und des Direktors . Lamotte “ unterzeichnet und mit den bayerischen Wappen versehen.
Der Verwaltungs⸗Rath der pfälzischen
Ludwigsbahn. .“
Frankenthal, den 25. Mai 1847. “
8 “ Der Vorstand:
* 5b
Frhr. von Pölnitz.
[624 b]
handlungen zu haben:
Zinsenzahlung von privilegirten
Dr. Gurlt. gr. 8. geheftet. Preis 1 Thlr.
Literarische Anzeigen.
Im Verlage der [Deckerschen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei sind erschienen
Dr. Eichhorn, nach der sechsten Ausgabe
1“
. und in allen Buch-
Preussische Pharm akopöe. Im Auftrage Sr. Excellenz des Königlichen Ge-
heimen Staats- und Ministers der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten, Herrn der Pharmacopoea Borussica übersetzt vom Prosessor
Pharmacopoea Borussica. Eauaeοεειιν. 1846. 4. Gebeftet. Preis 1 Thlr. 2 Sgr. Hirsch, R., Vergleichende Uebersicht der früheren und der jetzigen sechsten Ausgabe der
Preulsischen Pharm
4 vopöe. hestet. Preis 5 Sgr. 8
Zum Gebrauch für Aerzte und Apotheker.
gr. 8. 1847. Ge-
So eben ist erschienen und durch die Sortiments⸗
Buchhandlung von D. Reimer, Wilhelms⸗ straße Nr. 73, zu beziehen: 1621 b] Nothgedrungener
Bericht aus seinem Leben und aus und mit U runn den der demagogischen und antidemagogischen Umtriebe von E. M. Arndit. 2 Theilc. 8. 52 Bogen. broch. 3 Thlr. Leipzig, im Juni 1847. “ 8 Weidmannsche Buchhandlung.
Lö“ Anzeige der Besserschen
Buchhandlung (w. Hert), 1537] 44 Behrenstr.
Erschienen ist und in der Besserschen Buch- handlung zu haben,
Die Antgabe der Hansestädte gegenüber dem deutschen Zollverein, 0 wie in Bezug auf eine gemeinsame deut- sche Handelspolitik. Kommissionsbericht an die vaterstädtische Section der Hamburgischen Ge- sellschaft zur Beförderung der Künste und nützli- chen Gewerbe. Hamburg, Perthes, Besser und
Mauke. 1847. Preis 1 Thlr. 6 Sgr.
[618 b] Durch alle Buch⸗ und Landkarten⸗Handlungen Deutsch⸗ lands ist zu haben:
Post⸗ und Reisekarte von Deutschland
und den Nachbarstaaten (bis Kopenhagen, Dover, Pa⸗ ris, Lyon, Turin, Ferrara, Ofen, Debrecin, Grodno, Tauroggen). Nach den besten Quellen entworfen und gezeichnet von F. Handtke. 6 Blätter (das Blatt 1 ⅞ Fuß breit und 1 ½⅞ Fuß hoch) unauf⸗ ezogen 1 ½ Thlr., „auf Leinwand gezogen 2 Thaler. In dieser ganz neuen sind alle Veränderun⸗ en im Postwesen, Straßen und Eisenbahnen bis zum lärz d. J. eingetragen. Durch eigene Anschauung wird man sich überzeugen, daß bei der sorgfältigen und schönen Arbeit und dem großen Format diese Karte auffallend billig ist. 881411 — 1 F — Neue Werke von Berlioz. Le Carnaval romain p. l'Orchestre 3 Thlr., p. Piano à 4 mains p. Pizis 1 Thlr. Sinfonie
fantastique arr. p. Piano par Liszt: Marche au supplice (auch à 4 mains) à 17 ½ Sgr., Un bal 20 Sgr. Aufforderung zun, Tanz von C. M. von Weher für das grosse Orchester von Berlioz 3 ½ Thlr. Die mwoderne Instrumentation und Orchestration nebst vielen Beispielen aus den Partituren der grössten Meister 10 Thlr. Grand traité d'Orchestration et d'instrumenta- tion avec un grand nombre d'exemples 10 Thlr. Alle Musikalien mit üblichem Rabatt.
34 Linden. Schlesinger.“ Buch- u,
Musikhandlung.
[619 b] Grofse Gemälde-Auction. 1
Am 21. Juni u. folg Tagen werden in der Geor- genstr. 29. von 9—-1 einie- 60 Oelbilder versteigert werden, unter denen vorz . Originale von Tin- toretto, Paul Veronese, Coravaggio, Guido Reni, H. Caracci, A. del Sarto, Murillo, Holbein, Dörer, L. Cranach, Chr. Schwarz, van Eyk, van Goyen, van der Neer, Molenaire, van Huysum etc. Dieselben stehen daselbst täglich zur Ansicht bereit.
T ü K. Auct.-Kommissarius für Bücher
und Kunstsachen.
[620 b] Compagnon⸗Gesuch.
Zur Begründung einer Verlags⸗Buchhandlu ng für Volksschriften wird ein stiller Theilnehmer mit 4 — 5000 Rthlr. gesucht. Eine gute Rente wird zuge⸗ sichert, die mit der Zeit steigt. Adr. sub Z. 112. im Intelligenz⸗Comtoir in Berlin. 1
Verkauf eines Weingutes.
Ein geschlossenes, mit Mauern umfaßtes, alle An⸗ nehmlichkeiten vereinigendes Weingut in Rheinhessen, welches einen ges und renommirten Wein er⸗ zeugt, mit Wohn⸗ und Oekonomie⸗Gebäuden, großen Kellern, Gewächshäusern, Garten, Fischteich ꝛc. ꝛc., ist aus freier Hand unter sehr annehmbaren Bedingungen
u verkaufen. Nähere Auskunft beim Herrn Nota
b. Klauprecht in Mainz. “ .
.
[550 b]
*
Gasthof-Verkauf.
Ein Hötel, vollständig möblirt und ersten Ranges in Königsberg in bir gen, welches sich einer starken Fre⸗ quenz erfreut, soll Familien⸗Verhaältnisse wegen unter erleichternden Bedingungen aus freier Hand verkauft werden. 8e. ankirte Briefe unter A. B. poste restante Königsberg in Preußen wird weitere Aus⸗ kunft ertheilt.
ien wollen, eingeladen, von Mitte 1 betrag z. Z. 30 +% einen der nachbenannten
von diesem Rechte 1— alle ober einen Theil ihrer Ac⸗
“
unvollständige Exemplare der Allgemeinen Preußischen Zeitung zu liefern,
MNarschall: “ (Einige Stimmen durcheinander.)
dem Anträge in der Hauptsache
Jl, Ha
8
n 1.“ Das Abonnement beträgt: 2 Kthlr. für †½ Jahr. 4 Ktylr. † Jahr. 695 8 Rthlr. - 1 Jahr. 1.“ in allen Theilen der Monarchie ohne Preis-Erhöhung.
Hvei einzelnen Nummern wird
der Hogen mit 2 ½ Sgr. berechnet.
11“
gisch
e- Ug. Preuß. Behren-Straße Nr. 57. 8
Insertions-⸗Gebü j 1 Raum einer 8eeeahen. Anzeigers 2 Sgr.
ETö“
NIE. 159.
1“
len, daß wir die Stärke der Auflage gkeich zu Anfange desselben
nen Nummern nicht immer mit Bestimmtheit rechnen dürfen. Der vierteljährliche Pränumerations⸗P
(Behrenstraße Nr. 57) gemacht; jeder innerhalb der Ringmauer
8 Een gesandt. — Auswärtige,
berechnet. “
111I1.A“ Amtlicher Theil. . 1 Landtags⸗Angelegenheiten. Schluß der Sitzung der Kurie der drei Stände vom 4. Juni. Fortsezung der Berathung über das Gutachten, betreffend die Petitionen auf Aenderung der Verordnun⸗ en vom 3. Februar 1847, mit Rücksicht auf die frühere Gesetzgebung; eiteres in Betreff der Ausschüsse; Verhältniß der Provinzial⸗Stände u dem Vereinigten Landtage hinsichtlich der Berathung allgemeiner Ge⸗ 1ee; die staͤndische Deputation für das Staatsschuldenwesen. — Siz⸗ zung der Kurie der drei Stände vom 5. Inni. „Die von der Herren⸗Kurie ausgegangene Bitte an Se. Majestät den König in Betreff der Spiritus⸗Lieferungs⸗Kontrakte; Interpellation hinsichtlich der König⸗ lichen Proposition über die Verhältnisse der Juden; desgleichen in Be⸗ treff der Einzchtung der Staatsschulden⸗Deputation; Schluß der Ver⸗ handlungen über das Gutachten, betreffend die Petitionen auf Aenderung der Verordnungen vom 3. Februar 1847 mit ücksicht auf die frühere Gesetzgebung; Staats⸗Darlehne und Staatsschulden⸗Garantieen; Steuer⸗ bewilligungs⸗Recht; Domainen und Regalien; Wahlen zu den Vereinig⸗ ten Ausschüssen und den Enighen Deputationen für das Staatsschul⸗ denwesen; Kontrolle des Staatshaushaltes und Aenderung der Verfas⸗ sungsgesetze.
Beilagen.
Amtlicher Theil. Se. Majestät der König haben Allergnäbigst geruht:
Dem bisherigen außerordentlichen Professor, Dr. Höfer zu Greifs⸗ wald, zum ordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät der dortigen Universität zu ernennen. u“
Potsdam, den 8. Juni. —
e Geeeesen Mecklenburg⸗
Schwerin ist, von Schwerin kommend, auf Sanssouci eingetroffen
Der Graf und die Gräfin von Stargard sind, von Neu⸗
Strelitz kommend, nach Marienbad hier durchgereist.
Das 22ste Stück der Gesetz⸗Sammlung, welches heute ausge⸗ geben wird, enthält unter: Nr. 2846. Den Handels⸗ und Schifffahrts⸗Vertrag zwischen den Staaten des deutschen Zoll⸗ und Handels⸗Vereins einer⸗ seits und dem Königreiche beider Sicilien andererseits.
Geschlossen zu Neapel den 27. Januar und ratiftzirt
den 12. Mai d. J.;
. Die Allerhöchste Kabinets⸗Ordre vom 14. Mai d. J. bezüglich auf die durch den Allerhöchsten Erlaß vom 4. April d. J. ausgesprochene interimistische Uebertra⸗ gung der Führung der den Herrschaften Cappelberg und Scheda auf dem westfälischen Landtage beigelegten Vi⸗ rilstimme an den Grafen Ludwig von Kielmannsegge; Die Allerhöchste Declaration der Verordnung vom 8. Juni 1835; betreffend die Einrichtung des öniglichen für Schlesien D. d. den 17. Mai
Die Abr. „vahste Bestätigungs⸗-Urkunde von demselben Tage, wegen Vermehrung des Anlage⸗Kapitals der Prinz Wilhelm Eisenbahn⸗Gesellschaft durch Ausgabe von 3250 Stück Prioritäts⸗Obligationen von 100 Rthlr. nebst dem dazu gehörigen Statuten⸗Nachtrage.
Barlin, den 10. Juni 1847. v
Gesetz⸗Sammlungs⸗Debits⸗Comtoir.
Abgereist: Se. Excellenz der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister am Königlich württembergischen Hofe, General⸗ Lieutenant von Thun, nach Stralsund.
Landtags⸗Angelegenheiten. Sitzung der Kurie der drei Stände am 4. Juni. (Schluß.)
Abgeordn. von Gottberg: Ich wollte mir nur die Frage erlauben, ob bei der jetzt folgenden Abstimmung die einfache Majo⸗ rität entscheidet. Da es sich um keine Gründe handelt, sondern nur über die Gründe entschieden werden soll, so glaube ich, sind nicht zwei Drittel der Stimmen erforderlich. v.“
8 Zwei Drittel. 1“ 8
latz): Darf ich mir ein Wort über ch wünde bitten, die Frage so zu stel⸗ Majestät Bezug genommen werde auf
Das ist dasselbe. Soll in der Bitte Bezug ge⸗ den, oder sollen die Gründe angeführt werden, das hat Sinn. Ich habe dieselben Worte gewählt, wie vor⸗
Abgeordn. von Auerswalbd: J
Eine Stimme (vom die Fragestellung erlauben? len, daß in der Bitte an Se. Rechtsgründe.
arschall: nommien werden,
bemerke, daß, wenn, nach⸗
Da wir uns im laufenden Vierteljahr, wegen zu spät eingegangener
des In⸗ oder Auslandes,
„ Donnerstag den 10 en Juni
An die Leser. Meldungen,
danach bemessen können.
reis beträgt 2 Rthlr. Preuß. Cour. für das
und Benuͤtzung einzelner Gründe die einfache Majorität nicht gelten soll, wir sehr leicht in die Lage kommen können, einen Antrag be⸗ schlossen zu haben, für den wir später sämmtliche Gründe verwerfen, den wir daher ohne Gründe anbringen müssen. Es ist zu leicht mög⸗ lich, daß bei einem Grunde einzelne Stimmen an zwei Dritteln feh⸗ len; ich glaube übrigens auch, daß dies nach dem Reglement nicht nothwendig ist, und daß über die Begründung des Antrages, sofern über dieselbe abgestimmt wird, die einfache Majorität zulaͤssig sei.
Abgeordn. Sperlng (vom Platz): Es scheint mir, als greifen wir etwas vor, wenn wir über die Gründe abstimmen, durch welche wir die Petition unterstützen wollen. Wir müssen es uns vergegen⸗ wärtigen, daß, wenn die Petitionen ausgearbeitet und vorgetragen werden, wir über jedes einzelne Motiv, welches in der Petition an⸗ geführt wäre, durch einfache Majorität würden abstimmen können. Ein Gleiches, glaube ich, wird auch selbst hier der Fall sein müssen.
Abgeordn. Graf Schwerin: Ich muß bedauern, die Ansicht des Königl. Herrn Kommissarius nicht theilen zu können, muß mich vielmehr der Meinung anschließen, die sich vorher dahin aussprach, daß, da es sich nicht um eine Bitte handelt, sondern um Gründe für eine Bitte, die einfache Majorität entscheidet. Keinesweges stehen hier zwei verschiedene Bitten neben einander, wie der Herr Kommis⸗ sarius vermeint, sondern nur ein Petitum, das aber verschiedenartig motivirt werden kann, und da hat der Herr Kommissarius ja selbst anerkannt, daß die absolute Majorität genüge. Die Frage dürfte sein: Soll die Bitte ausgesprochen werden in Anerkennung der aus der früheren Gesetzgebung hervorgehenden Rechtsgründe?
b (Stimmen durch einander.)
Secretair von Leipziger: Ich kann mich der Ansicht des vorigen Redners nicht anschließen, wir wollen eine auf Gründen ge⸗ stützte Bitte vortragen; diese Gründe machen einen wesentlichen Theil der Bitte aus, folglich müssen auch zwei Drittel der Stimmen hier Anwendung finden. 8
Abgeordn. Graf Schwerin: Es wurde mir entgegnet, es sei bereits darüber abgestimmt, und ich muß meine Meinung näher recht⸗ fertigen. Der Herr Marschall wird zu bestimmen haben, in welcher Art und Weise die Frage gestellt werden soll, und ich will ihm dariu gewiß nicht vorgreifen; aber darüber habe ich mich zu erklären, daß nicht durch eine frühere Abstimmung bereits erledigt ist, was ich jetzt beantragt. Es ist abgestimmt worden, ob der Vereinigte Landtag das Recht habe, nicht aber darüber, ob er bei einer Bitte den Anspruch auf Gewährung auf die Anerkennung von Rechtsgründen stützen will.
Abgeordn. Siegfried: Wenn bei jeder Adresse über die ein⸗ zelnen Gründe abgestimmt werden sollte, so würde eine Unzahl von Abstimmungen erforderlich sein. Die Gründe werden aus der Dis⸗ kussion entnommen, und diese giebt sich dort als die Meinung der Majorität, und ich kann nur dafür stimmen, daß die einfache Majo⸗ rität hier ausreichend ist.
Abgeordn. Beckeratz: Ich habe nur kurz darauf hinweisen wollen, daß der §. 16 der Verordnung über die Bildung des Ver⸗ einigten Landtags besagt: „Bitten und Beschwerden dürfen nur dann zu Unserer Kenntniß gebracht werden, wenn sie in beiden Versamm⸗ lungen berathen sind und sich in jeder derselben mindestens zwei Drittel der Stiumen dafür ausgesprochen haben.“
Aiso wenn sich für das Ganze einer Petition zwei Drittel der Stimmen ausgesprochen haben. Daraus geht nicht hervor, daß jedes einzelne Motiv mit zwei Drittel der Stimmen angenommen werden muß. Es ist recht wohl denkbar, daß ein Drittel aus Grün⸗ den des Rechts, das andere Drittel aus Gründen der Nützlichkeit stimmt, boide bilden die gesetzlichen zwei Drittel der Stimmen. Wenn der Herr Landtags⸗Marschall es nun angemessen findet, daß über die Rechtsgründe und über die Zweckmäßigkeitsgründe besondere Abstim⸗ mungen stattfinden sollen, so halte ich es für durchaus richtig, daß für jede Abstimmung nur die einfache Majorität in Anspruch genom⸗ men wird, denn sie fällt dann in die Kategorie der Beschlüsse, welche schon durch einfache Mehrheit Gültigkeit erlangen.
Abgeordn. Dittrichs: Ich beziehe mich auf den §. Geschäfts⸗Reglements, welcher sagt:
„Auf Grund sämmtlicher Verhandlungen wird von dem Referenten oder demjenigen, welchen der Marschall dazu bestimmt, die Erklä⸗ rung der Stände abgefaß.“
Hiernach ist nicht erforderlich, daß über jeden Grund einzeln ab⸗ gestimmt werde, denn die Gründe ergeben sich aus der Verhandlung und nur über den Antrag selbst ist die Abstimmung und die Stimmen⸗ Mehrheit von zwei Drittheilen nothwendig.
Abgeordn. von Bismark⸗Schönhausen: Einer der Herren Abgeordneten aus der Rhein⸗Provinz, wenn ich nicht irre, aus Aachen, hat darüber, ob sich die Abstimmungon über Gründe von den über Petitionen trennen kassen, geäußert, daß die Gründe erst die Petitionen bn dem machen, was sie sind, und ich schließe mich der Meinung da⸗ hin an, daß bei der Abstimmung der Gründe ebensowohl zwei Drittel der Stimmen vorhanden sein müssen, als bei der über das Petitum. Eine Bitte um Anerkennung von Rechtsgründe ist eine ganz andere Petition, als eine Bitte aus Gründen der Nützlichkeit, und diese vremung der Gründe vom Petitum scheint mir eine willkürliche zu sein.
Abgeordn. Hansemann: Den triftigen Gründen, welche da⸗ für angeführt worden sind, daß bei Begründung der Petitionen die einfache Majorität zu entscheiden habe, setze ich nichts hinzu; nur darauf mache ich aufmerksam, daß bei 2eg e über diese Gründe
292
444‿
des
ch beschlossen sind, für die
Anführung 1
8 das . und dann das Weniger vt⸗ men sei. In die⸗ fer Zeziehung schließe ich mich dem verehrter
so bitten wir die Bestellungen für das b 1— Denn später eintretende Abonnenten würden auf vollständige Nachlieferung der dann bereits erschiene⸗
1 Inland. — der Stadt wohnende Abonnent erhält das Blatt durch die Stadtpost, b bewirken ihre Bestellungen bei den resp. Post⸗Aemtern. Bei einzelnen Nummern des Blattes wird der Bogen mit 2 ½⅞ Sgr.
leider in die Nothwendigkeit versetzt sahen, einer großen Anzahl unserer respektiven Abonnenten nu
nächste Quartal gefälligst rechtzeitig so bewirken zu wol⸗
Bestellungen für Berlin werden in der Expedition schon den Abend vor dem angegebenen Datum, frei
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mern an, der den Antrag machte, daß zuvörderst darüber abgestimmt werden möge, daß ein Grund für die Bitte vorhanden sei, in der Anerkennung des aus der bestehenden Gesetzgebung herzuleitenden Rechtsspruches.
Abgeordn. von Vincke: Ich wollte mir nur eins Bemerkung erlauben, welche das verehrte Mitglied für Crefeld mit Stillschweige übergangen hat, die aber seine Ansicht unterstützt. §. 16 fängt näm lich damit an, daß die Beschlüsse in der Regel durch Stimmenmehr⸗ heit gefaßt werden und nur Bitten, welche an Se. Majestät den Kö⸗ nig gelangen sollen, einer Majorität von zwei Dritteln bedürfen. Be⸗ hufs Feststellung der Fassung bedarf es daher nur einfacher Majo rität. Ueber die Fassung kann aber heute nicht abgestimmt werden, und ich schließe mich in dieser Beziehung dem Secretair zur Linken des Herrn Marschalls dahin an, daß es darauf ankommt, daß de Herr Referent eine Fassung vorlegt, und dann würde mit einfacher Majorität darüber abgestimmt werden, ob diese angenommen wird, oder eine andere. . Landtags⸗Kommissar: Ich fühle mich veranlaßt, über die vorliegende Differenz mich mit einigen Worten zu äußern. Wenn es sich darum handeln sollte, durch eine Abstimmung die Gründe fest⸗ zustellen, welche eine Petition unterstützen sollen, so bin ich gar nicht zweifelhaft, daß dazu die einfache Majorität genügt; wenn es sich aber darum handelt, das Petitum zu desiniren, so kann das nicht an⸗ ders geschehen, als mit einer Mehrheit von zwei Dritteln. Die Frage: Soll Se. Majestät gebeten werden, die Ausschüsse künftig wegfallen zu lassen? enthält ein bestimmtes Petitum, und darüber ist abgestimmt; wird nun die zweite Frage gestellt: Soll Se. Majestät unter Berufung auf Rechtsgründe gebeten werden, die Aus⸗ schüsse wegfallen zu lassen? so ist das ein anderes Petitum, und sol⸗ ches kann nach der Ansicht des Gouvernements nur mit zwei Drit⸗ theilen der Stimmen angenommen werden.
Eine Stimme: Ich muß bedauern, daß ich mich der Ansicht des Herrn Landtags⸗Kommissars meinerseits nicht anschließen kann, ich glaube nicht, daß die Sache so liegt, wie sie der Herr Kommis⸗ sar eben dargestellt hat, da zwei Petita einander gegenuber strhen. Wenn dies der Fall wäre, würde ich damit übereinstimmen können, daß wir zwei Drittel als Majorität haben müßten, weil aber da zweite kein Petitnm, sondern nur ein Grund für das Petitum ist, das Motiv der Bitte, die Anerkennnng der aus der früheren Gesetz⸗ gebung folgenden Rechtsansprüche, so liegt auch in diesem Falle die Sache gerade so, wie der Herr Kommissar zuerst erwähnte, da einfache Majorität genüge, wo es sich um Gründe für eine 3
andelt. 8 1 Landtags⸗Kommissar: Ich muß mir gestatten, den von mir bezeichneten Unterschied näher zu bezeichnen. Die eine Frage heißt: Soll Se. Majestät gebeten werden, die Ausschüsse wegfallen zu lassen? Die andere, wie sie jetzt definirt wird: Soll Se. Ma⸗ 8 jestät gebeten werden, die Ausschüsse in Anerkennung, der darauf be⸗ züglichen Rechtsansprüche wegfallen zu lassen? Das sind zwei ver⸗ schiedene Petita, deren keines anderes als durch zwei Drittheile der Stimmen angenommen werden kann. Ich glaube nicht anstehen zu dürfen, zu erklären, daß wenn hier nach einer anderen Ansicht ent⸗ schieden, und der letztbezeichnete Antrag mit einfacher Majorität an⸗ genommen werden sollte, von Sr. Majestät darauf kein Bescheid er⸗ folgen würde. 1
(Murren. Einige Stimmen halblaut: das ist eine Drohung.)
Eine Stimme: Der Herr Marschall hat die Frage so ge⸗ stellt: Soll die Bitte auf die frühere Gesetzgebung gegründet wer⸗ den; daraus folgt, daß dieser Grund nicht im Petitum enthalten ist, sondern im Kontert, also zwei Drittheile Majorität dazu nicht erfor⸗ derlich sein dürften. 2
Marschall: Ich erkläre, daß ich dies Bedenken dadur be⸗ seitigen werde, indem ich die Frage so stellen werde, daß der rund mit in das Petitum hineinkommt. 8
Abgeordn. von der Heydt: Ich habe schon früher vorgeschla⸗ en, daß, wenn das Amendement die gesetzliche Majorität nicht er⸗ angt, dann die Bitte also motivirt werden möchte: Gestützt auf den aus der früheren Gesetzgebung hervorgehenden Rechtsanspruch und aus Gründen der Nützlichkeit und Nothwendigkeit. Dadurch wird nicht eine bestimmte Anerkennung der Rechte gefordert, sondern nur die Bitte durch den Rechtsanspruch begründet. Vielleicht vereinigt sich die hohe Versammlung dahin, daß Rechtsansprüche und Nützlich⸗ keitsgründe zusammen aufgenommen werden.
Abgeordn. von Puktkammer: habe darauf antragen wollen, daß der Vorschlag der Abtheilung in derselben Art möchte zur Abstimmung gebracht werden, nämlich mit der ö“ Vor⸗
estern beliebt wurde und auch durchging. Wenn v-4 8 Fb⸗ schtag des Abgeordneten aus der Rhhemn gFeenes wesentlich dasselbe enthält, so würde ich mich demselben anschließen.
1 deesleem 1. ulenburg: v2 merksam, daß beide Vorschläge nicht egal sind. bi Der erschag er Abtheilung h te „Soll mit Beziehung auf die frühere zesetzge⸗ bung u. s. w.“ Der Vorschlag des Mitgliedes aus der Rhein⸗Pro⸗ e- siisf sch mit auf die Rechtsansprüche, und das will eiwas An⸗ deres sagen. Ich glaube aber, daß die beiden Meinungen sich darin vereinigen würden, wenn gesagt würde: „ Soll mit Bezug auf die frühere Gesetzgebung und aus Gründen u. s. w.“ gebeten werden.
vnn s, was wir wollen. 8 Darin liegt Alle sehr gern dem Vorschlage
Marschall: Ich will mich fügen,
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in er eine Perein sii herbeifüͤhren kann. N (Viele Stimmen: Ja, Ja. EEE11.“ 88
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