1847 / 167 p. 5 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

Marschall: Das Amendement geht im Wesentlichen dahin, aus dem §. 1 die Worte: „so weit das Gesetz nicht ein An⸗ deres bestimmt“, wegzulassen. Ich will demselben nicht etwa den Vorwurf machen, daß es vorgreifend wäre; denn es ist ganz allge⸗ meiner Art und bezieht sich auf ein Prinzip des Gesetzes; deshalb wird es aber in diesem Augenblick nicht zur Berathung kommen kön nen, sondern wird in Erwägung gezogen werden müssen, sobald die Einzelnheiten des Entwurfes durchgegangen sein werden.

Staats⸗Minister von Thile: Ich habe unter den vielen Red⸗ nern, die in der heutigen Versammlung gesprochen haben, nicht eine Stimme gehört, die sich für das Prinzip des vorgelegten Gesetzes ausgesprochen hätte. Ich will gleich im voraus aussprechen, daß ich die Gefühle, von denen die sämmtlichen Herren Redner ausgegangen, von denen sie durchdrungen sind, in hohem Maße achte und ehre, und daß ich, wenn ich nicht glaubte, daß sie auf einer falschen Basis der Beurtheilung ständen, dieselben vollkommen theilen würde. Ich muß aber bemerken, daß ihr Gesichtspunkt ein solcher ist, der sich nach meiner Ueberzeugung mit dem nicht verträgt, von dem das Gesetz hat ausgehen müssen. Ich habe viel gehört, es dürfe keine Feindschaft gegen die Juden mehr stattfinden, man müßte die Kapazitäten achten und hervorheben, die sich unter ihnen finden, und sie zum Nutzen der Staats⸗Administration verwenden; die Zeit sei vorbei, wo die Juden unterdrückt waren, und es dürfe davon nicht mehr die Rede sein. Von alle dem ist auch nach meiner Ueberzeugung bei der vorliegenden Frage durchaus nicht die Rede; ich weiß wohl, daß Feindschaft, Ver⸗ achtung, Druck und Hohn in Fülle über die Juden ausgegossen wor⸗ den sind und noch immer ausgegossen werden. Wenn aber von der Tendenz des vorliegenden Gesetz⸗Entwurfs die Rede ist, so treffen diesen alle diese Vorwürfe nicht mit einem Hauche. Ich bitte um die Erlaubniß, von meiner Person einen Augenblick sprechen zu dürfen. Ich habe meine Jugend in der damaligen Provinz Süd⸗Preußen verlebt und die Juden in großer Masse daselbst kennen gelernt; ich erkannte ihre Vorzüge schon damals trotz meiner Jugend und habe oft gefunden, daß sie in Mäßigkeit, in Nüchternheit, in Betriebsam⸗ keit und in Ernst bei ihren Arbeiten über der christlichen Bevölkerung standen, unter der sie lebten, und habe nur innig bedauern können, daß der christliche Bauer ihnen in diesen ausgezeichneten Eigenschaften oft so weit nachstand.

Alles, was heute über die Juden gesagt worden ist, geht von einem an sich schönen trefflichen Humanitäts⸗Prinzipe aus: die Ge⸗ setzgebung aber durfte von diesem bloßen Humanitäts⸗Prinzipe nicht sie konnte nur davon ausgehen, daß die Humanität in keinem Punkte des Gesetzes verletzt würde; sie hatte aber daneben eine andere hohe Verpflichtung, nämlich die, die Rechte des christlichen Staates zu wahren.

Ich habe zwar auch heute gehört, man wolle, wo die Rede vom Staate sei, vom Christenthume, überhaupt von Religion, nichts hö⸗ ren; aber einer der geehrten Abgeordneten hat dies auf eine Weise bezeichnet, der ich vollkommen beipflichte, indem er gesagt: das Chri⸗ stenthum soll nicht in dem Staat, es soll über dem Staat bestehen und ihn regieren. Dem schließe ich mih vollkommen an.

Mit diesem Sinn, in welchem auch der Gesetz⸗Entwurf vorge⸗ legt worden, halte ich es für unverträglich, den Juden obrigkeitliche Rechte beizulegen. Sie würden dann berufen sein, eine vom christlichen Geiste durchwehte Gesetzgebung entweder fördern oder verwalten

u helfen, und Beides müßte gegen ihr Gewissen sein, insofern sie sich von dem Christenthume sondern, von diesem christlichen Geiste nichts wissen und auf ihrem alttestamentlichen Glaubens⸗Standpunkte stehen bleiben wollen. Es scheint mir, daß wenigstens den Herren Mitglie⸗ dern der hohen Versammlung, welche ich heute gehört habe, es noch nicht zur vollen Klarheit gekommen ist, warum die Juden, nach acht⸗ zehn Jahrhunderten, heute immer noch ein abgesondertes Volk sind.

Das Räthsel ist dieses, daß ihre Religion, ihr Glaube mit ihrer Na⸗ ionalität in einer solchen untrennbaren Weise verwachsen sind, wie es bei keinem anderen Volke der Erde der Fall ist. Es kann keint jüdische Nation geben ohne mosaische Religion, und es kann keine mosaische Gesetzgebung geben, als für Juden oder die ganz Juden werden. Der geehrte und beredte Redner von der Ritterschaft der Provinz Schlesien hat, nach meiner Ueberzeugung, hier dem Nagel völlig auf den Kopf getroffen, und ich pflichte ihm insofern gänzlich bei, als er sagte, er stimme für völlige Emancipa⸗ tion, aber unter der Bedingung, daß die Juden ihr separates und separirendes Gesetz aufgeben. Wenn dieses Problem gelöst werden kann und gelöst wird, dann bin ich der erste, welcher für völlige Eman cipation stimmt. Ich fürchte aber sehr, wenn der geehrte Redner mit dieser Proposition den Juden entgegentreten wollte, sie würden ihm antworten: Dafür danken wir, wir wollen Juden bleiben, und wir wollen, weil wir an unserem Gesetze festhalten, auch die Separation von jeder anderen Nationalität festhalten, die uns unser Gesetz vorschreibt. Und weil sie dies festhalten wollen, darum kann die Gesetzgebung nicht so weit gehen, ihnen alle Schranken zu lösen und unsererseits zu eröffnen. Wenn ich in Konstantinopel geboren wäre, aber in christlicher Religion erzo⸗ en und meiner Religion treu anhinge (wie ich mit großer Hochach⸗

tung anerkenne, daß die Juden es thun), wenn ich dort geboren wäre und dort lebte, so würde ich mich bürgerlich vielleicht recht wohl efinden können; ich würde aber die Türken einer großen Thorheit

wenn sie mich zu einem obrigkeitlichen Amte in ihrem Reiche

E wollten, wodurch mir die Hände geöffnet würden, Alles zu e J.e ..s damit das türkische Unwesen in (ristliches die Juden eoes würde. In einem ähnlichen Verhältnisse stehen setzgebung mit 8 sie in unsere Administration und Ge⸗ santinopel, ns 8. so 2 ihnen gehen, wie mir in Kon⸗ wünschen Hürfen. e, meine Herren, daß wir das doch nicht 2 Dc. will nur noch eines Punktes erwähnen. Es ist von der Presse bess b Fften und von dem Einflusse, den jüdische Schriftsteller in berselben aualiben. Ich schreie diesen Einftuß keineswegs einer Feindse⸗ Üigreit zu, gber ich muß ihn dem Umstande zuschreiben, daß der Jude an und für sich kein Vaterland haben kann, als das, worauf ihn

sein Glaube hinweist. Zion ist das Vaterland des Juden Jeder Jude, der ein gläubiger Jude ist denn von solchen, die weder an Christum, noch an Mosen und die Propheten aben, ist hier ni

I. b er ro glauben, ist hier nicht die Rede also jeder Jude, der an seine Religion glaubt, hat dort ein Vaterland, von dem er seinen Blick nie wegwendet. Er kann

unter anderen Nationen wohl ein gehorsamer Unterthan sein er kann den Zuständen, in denen er lebt, aus eigenen Interessen oder aus

dem Gefühl allgemeiner Menschenliebe große Opfer bringen, er wird aber nie ein Deutscher, nie ein Preuße werden, weil er ein Jude bleiben muß. Diejenigen Juden, die sich so vielfach in der Presse geltend machen, können nicht anders, als entweder das Judenthum oder den Kosmopolitismns predigen. Ich weiß sehr wohl, daß es eine große Menge solcher Kosmopoliten, namentlich unter den moder⸗ nen Juden, giebt. Dies aber gerade weist uns hin auf die Lücke, die ihr Glaube ihnen läßt: Es fehlt ihnen das Vaterland. Ich wie⸗ derhole, die Juden können nicht Preußen, nicht Deutsche sein vom Grund der Seele. Sie können es aus einer Art von Gewohnheit zu sein wähnen; aber in der Wahrheit müssen sie entweder ihren

Glauben oder ihr vermeintes Vaterland aufgebenn! . 1 5* (ʒehrfach: Bravo

¹

Abgeordn. von Raven: Ich bitte ums Wort, um eine per⸗ sönliche Bemerkung zu machen, da ich glaube, daß ich der bin, den Se. Excellenz gemeint haben. Ich bin nicht richtig verstanden wor den. Wenn ich freie Ausbildung wünschte, so meinte ich damit, daß der Aberglaube bekämpft werden solle, dem wir es vielfach zuzuschrei⸗ ben haben, wenn die Iuden in dem Sinne, wie wir es bedauern müssen, Juden bleiben. Ich habe Vertranen zu der göttlichen Sen⸗ dung Christi und glaube, daß dasselbe keines Schutzes bedarf. Wenn wir das Judenthum frei kämpfen lassen, wenn wir eine Einsicht in den Fortbau ihrer Religion bekommen, wenn wir ihnen freie Institu tionen geben, so wird das Resultat nur ein solches sein, wie wir für das Vaterland es nur wünschen können.

Was die Presse anlangt, so muß ich mich jetzt bescheiden, mir meine Meinung bis zur Berathung darüber vorbehaltend. Von mei nem Standpunkt eaus würde ich glauben müssen, daß ich nur anneh men kann, der Jude hält das für sein Vaterland, wo er geboren ist. Dies haben die Juden so oft schon bewiesen, sie haben für das Va⸗ terland im Kriege und Frieden gekämpft, und wenn sie vielleicht nicht so gehandelt haben, wie wir wünschen, so glaube ich, daß eben der auf ihnen lasteude Druck die Ursache davon ist.

8 Staats⸗Minister von Thile: Um ein Mißverständniß aufzu⸗ klären, erlaube ich mir die Bemerkung, daß ich den geehrten Abge ordneten nicht gemeint habe, sondern es war der Graf von Renard, welcher die Aeußerung gemacht hat, auf die ich mich bezog.

Abgeordn. Camphausen: Endlich haben wir eine Stimme gegen die Emancipation, und zwar eine kräftige vernommen, wenn⸗ gleich sie sich mehrerer Argumente bedient hat, die allerdings im Saale keinen rechten Anklang finden mochten. t

(Ja! Nein!)

Der Minister hat ein Argument aufgenommen, welches der Ab⸗ geordnete aus Posen gebrauchte, den Satz nämlich, daß das Christen⸗ thum über dem Staate stehe; er folgert aus diesem Satze, daß das Christenthum mit allen seinen Elementen das Staatsleben durchdrin⸗ gen müsse. Ich habe jenen Satz nur so verstanden, daß das Christen⸗ thum höher stehe als der Staat, daß es sein eigenes Reich haben müsse, so wie der Staat seinen eigenen Bereich hat. Der Herr Mi⸗ nister findet die Gewährung größerer Rechte bedenklich, weil die Ju⸗ den ihre eigenen Religionsgebräuche behalten und an einem Buche halten wollen, welches doch auch den Christen heilig sein soll, und welches von den verehrten Rednern heilig gehalten wird, näm⸗ lich an dem alten Testamente. Ich mache besonders hierauf aufmerksam, in Bezug auf den Vergleich mit Konstantinopel, welchem ich entgegenstelle, daß doch eine erhebliche Verwandtschaft zwischen unserer Religion und einer solchen besteht, welche einen wesentlichen Theil unserer heiligen Bücher auch für sich anerkennt. Von denjenigen Argumenten, von denen ich geglaubt habe, daß sie keinen Anklang in der Versammlung finden würden, hebe ich vorzüg⸗ lich dasjenige hervor, daß der Jude kein Preuße, kein Deutscher sein könne. Es ist mir dieser Ausspruch von Seiten des Herrn Mini- sters unerwartet gewesen, nachdem uns wenige Minuten vorher das Zeugniß eines preußischen Offiziers vorgelegt worden ist, wie ein Jude im Dienste des Vaterlandes den Tod fand. Die ganze Argumentation des Herrn Ministers führt auf den Satz zurück, den auch der Herr Landtags⸗Kommissar in seiner einleitenden Rede geltend machte, auf den Satz nämlich, daß der preußische Staat ein christlicher sein und bleiben wolle, und daß es zu vermeiden sei, nichtchristlichen Unter⸗

thanen obrigkeitliche Aemter einzuräumen. Schon mehrere Redner haben diesen Satz bestritten, namentlich ist von einem verehrten Redner der Ritterschaft ans Pommern darauf hingewiesen worden, daß in der Bezeichnung „christlicher Staat“ ein Widerspruch mit dem Be⸗ griffe des Staates in sich liege.

Nach meinem Dafürhalten ist der Begriff des christlichen Staa⸗ tes weniger im Kreise praktischer Staatsmänner, veranlaßt durch wirk⸗ liche Erfahrungen und Bedürfnisse, entstanden, als ich darin eine vielleicht mit äußeren Ursachen zusammenhängende Entdeckung unserer neuen Staats⸗Philosophie erkenne. Der Platz, auf dem ich stehe, macht keinen Anspruch, ein Lehrstuhl der Philosophie zu sein, noch Philosophen zu tragen. Ich darf daher ohne Schen gestehen, daß es mir nicht gelingen wollte, mir diese große Entdeckung völlig zu ei⸗ gen zu machen.

Ein großer Dichter hat gesagt, daß es viele Dinge zwischen Himmel und Erde gebe wovon sich unsere Philosophie nichts träu⸗ men lasse; ich möchte hinzufügen, daß auch unsere Philosophie sich viele Dinge träumen läßt, die mancher Wachende nicht wahrzunehmen vermag.

(Heiterkeit.)

Manche Dinge habe ich hingegen allerdings wahrgenommen, und ich bitte um die Erlaubniß, einige davon aufzählen zu dürfen. Ich habe wahrgenommen, daß Jahrhunderte lang in Europa ein furcht⸗ barer Kampf gekämpft wurde, um das Rechtsgebiet des Staats von dem Rechtsgebiete der Kirche zu trennen. Ich nehme wahr, daß zwar in Rußland, in der Türkei und in China, aber nicht in einem ger⸗ manischen Staate die kirchliche und weltliche Gewalt sich in einer Hand vereinigt sinden. Ich nehme wahr, daß der Begriff der Staats⸗ Religion in der neueren Zeit immer mehr eingeschränkt wird. Ich nehme wahr, daß Großbritanien niemals ein anglikanisch-⸗christlicher Staat genannt wurde, daß aber die politische Unmündigkeit der Katholiken Großbritanien mit Erschütterung bedroht hätte, wenn nicht die Emancipation der Katholiken beschlossen worden wäre. Ich habe nicht wahrgenommen, daß die Niederlande und Frankreich, welche die Emancipation der Juden vollzogen haben, sich durch diesen Um⸗ stand so von uns unterscheiden, daß sie aufgehört haben sollten, christliche Staaten zu sein, während wir ein christlicher Staat ge⸗ blieben wären.

Ich habe endlich wahrgenommen, daß die Existenz des preußi⸗ schen Staates an den Grundsatz geknüpft ist, daß verschiedenen Kon⸗ fessionen die gleiche politische Berechtigung zustehe, und daß die Mo⸗ narchie gefährdet wäre, wenn dieser Grundsatz nachhaltig und we⸗ sentlich verlassen werden sollte.

(Lauter Beifall.)

Aus diesen Wahrnehmungen bin ich zu dem vielleicht nicht phi⸗ losophischen Schlusse gelangt, daß, insofern wir wirklich unter die Kategorie des christlichen Staats fallen, diese Kategorie uns nicht hindern könne, den Juden die politischen Rechte einzuräumen. Da⸗ für, daß es geschehe, sind Ihnen viele Gründe vorgetragen worden. Sie werden deren noch andere zu hören haben; ich wünsche nur, auf einige Eigenschaften der Juden hinzuweisen, welche ihnen vorzugsweise in unserem Staate das Wort reden oder das Wort reden sollten. Beispiellos in der Geschichte ist die Beharrlichkeit der Juden in ihrem religiösen Glauben, die Erhaltung der Einheit ihres Glaubens trotz ihrer Zerstreuung über alle Länder der Erde; und diese Eigenschaft wird von unserer jetzigen Regierung in anderen Fällen ungemein hoch geachtet. Beispiellos ist die Anhänglichkeit der Juden an die Sitten und Gebräuche ihrer Väter, ihre Ehrfurcht vor der älterlichen Ge⸗ walt und vor den Familien⸗Pflichten; sie tragen in dieser Beziehung ein konservatives Element in sich, was in anderen Fällen von unse⸗ rer Regierung ungemein hochgeachtet wird. Besonders aber sind die Juden ausgezeichnet durch gewisse Fähigkeiten, welche sich bei ihnen in größerem Verhältnisse als bei der hristichen Bevölkerung finden.

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FKH.

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Nicht zu erwähnen, was die Juden in Poesie, Literatur und Musik geleistet haben, ist es offenbar, daß sie ein finanzielles Talent be⸗

sitzen. 8 (Gelächter.) e Allerdings tritt dasselbe nach unten auf eine häufig widerwärtige Weise hervor, G (Stimmen: Ja! Ja!) höher hinauf hat es glänzende Erfolge erzielt, und, durch den Adel der Gesinnung erhöht, würde es mit Nutzen für den Dienst des Staates verwendet werden können. Es ist ferner unverkennbar, daß die Juden eine große Verstandesschärfe, und zwar, daß sie praktischen Verstand besitzen. Auch hier gebe ich zu, daß diese Eigenschaft in den unteren Schichten auf eine den Christen unbequeme Weise wirkt, höher hinauf sehen wir sie in den Erfolgen der Juden bei kommer⸗ ziellen und industriellen Unternehmungen; noch hoöher finden wir sie wieder in der Reihe unserer berühmten Lehrer der Rechtskunde, der Philosophie und der Mathematik. Blicke ich nun um mich in unse⸗ rem Staate, so kann ich den großen Ueberfluß an geistigen und na⸗ mentlich praktischen Fähigkeiten nicht entdecken, der uns veranlassen könnte, den Kreis, worin diese Fähigkeiten zu suchen sind, zu beschrän ken oder zu verengen. Es scheint mir vielmehr ein Mangel an higkeiten vorzuliegen, welcher die Erweiterung dieses Kreises noth wendig macht. Hüten wir uns, meine Herren, vor der Vorstellung, schon ein geehrter Redner vor mir warnte davor, daß die Zulässig keit und die Zulassung eines und dasselbe seien. Es giebt gar viele Christen, welche zulässig sind und doch nicht zugelassen werden; nicht jeder Lieutenant wird Feldmarschall, aber er kann es werden; nicht jeder Referendar wird Minister, aber er kann es werden. Daß dem gesinnungstüchtigen Genie die Bahn erschlossen werde, das ist es, was ich begehre, und was ich für die Juden auch deshalb noch in Anspruch nehme, weil so manches Blatt unserer Geschichte von Ju- denverfolgungen einen dunklen Flecken trägt, den ich weggewischt z sehen mich sehne. (Mehrseitiger Beifallruf.)

Abgeord. Lensing: Meine Herren! Durch die Sorge des Vorstandes der israelitischen Gemeinde zu Köln ist mein Referat, was ich am siebenten rheinischen Provinzial-Landtage im Namen seines ersten Ausschusses über die bürgerliche und politische Gleich⸗ stellung der Juden mit den übrigen Bewohnern des Staats vorge⸗ tragen habe, in Ihre sämmtlichen Hände gekommen. Ich kann mich daher der Mühe überheben, die darin niedergelegten Ansichten näher zu entwickeln, und zwar um so mehr, weil sie den in verschiedenen jetzt gehörten Vorträgen enthaltenen Ideen sehr häufig begegnen. Ich hatte meinen damaligen Vortrag gestützt auf historische, auf staats⸗ und naturrechtliche und auf aus der Praris herfließende Gründe; vor Allem aber auf den Hauptgrundsatz des Christenthums, welcher befiehlt, alle Menschen ohne Unterschied, mithin auch ohne Unter⸗ schied des Glaubens und der religiösen Ueberzeugung, als Brüder zu lieben. Ich hatte daraus gefolgert, daß der Staat, welcher diesen Grundsatz als seine Grundlage anerkennt, namentlich: der ch ristliche Staat, vor' Allem die Verpflichtung habe, diesen Grundsatz ins Leben treten zu lassen, die Idee zur That werden zu lassen. Ich muß es betheuern, meine Herren, daß die Ansichten und Grundsätze, welche ich damals ausgesprochen habe, noch die meinigen sind, und daß meine fortgesetzte Wahrnehmung über die Folgen der Anwen⸗ dung dieser Grundsätze bei Nachbarvölkern, wo die Gleichheit des Rechts auch den Juden in jeder Beziehung zu Theil wird, mich nur bestärkt haben in diesen Grundsätzen durch die erfreulichen Erfolge, welche ich davon auch für den gemeinen Nutzen des Staats gesehen habe. Der Weg der Wahrheit und des Rechts hat sich also auch hier als der sicherste zur Erreichung des Staatswohles gezeigt. Die⸗ sem nach, meine Herren, sei es mir wohl erlaubt, meine Bitte, welche ich an den siebenten rheinischen Provinzial⸗Landtag gestellt habe, vor dieser hohen Versammlung, welche berufen ist, die sämmtlichen Staats⸗ bürger ohne Unterschied des Glaubens zu vertreten, zu wiederholen: nämlich, daß Sie dahin wirken mögen, daß eine Rechts⸗Ungleichheit zwischen den Juden und den übrigen Bewohnern des Staats in jeder Beziehung aufhören möge.

Abgeordn. Mevissen: Meine Herren! Wenn ich es wage, nach so viel beredten Worten, die für die völlige Gleichstellung der Juden heute von dieser Rednerbühne ertönt, auch meine Stimme noch dafür zu erheben, so geschieht es, weil ich in einem Punkte von manchem der Redner, die gesprochen haben, wesentlich abweiche. Manche Redner haben die Gleichstellung der Juden um der Juden halber verlangt, ich will aber vorzugsweise diese Gleichstellung um der Christen halber, ich wünsche von einem anderen Standpunkte aus, daß wir Christen befreit werden von der Schuld, die die Vergangen⸗ heit auf uns übertragen, von der Sünde womit mir durch den fort⸗ gesetzten Druck der fortdauernden Ungerechtigkeit der Gegenwart uns belasten. Ich fordere, daß der deutsche, der christliche Geist endlich n seiner vollen Reinheit und Wahrheit zur Erscheinung komme. Meine Herren! Wenn ich den Blick zurückwerfe in die Geschichte und nach den Gründen forsche, weshalb der jüdische Stamm das Prinzip der Trennung und Absonderung so vorwiegend in sich aus⸗ gebildet, weshalb er sich seit nahe 2000 Jahren unversehrt und un- vermischt inmitten der christlichen Völker Europa's erhalten hat, so kann ich nicht den von der Ministerbank her gehörten Ansichten bei⸗ stimmen, welche dahin gehen, das mosaische Gesetz enthalte die Grundlage dieser Trennung. Ich finde den tiefen Grund dieser mit Recht auffallenden nationalen Zähigkeit und Widerstandskraft vielmehr in dem unnatürlichen, widerrechtlichen Zwange, der Jahr hunderte lang auf diesem Volke gelastet hat. Nachdem Jahrhunderte lang die Juden gezwungen waren, verachtet, entwürdigt, vereinzelt und zersplittert unter den Christen zu leben, wäre es ein Wunder, wenn in diesen Juden nicht der Geist des Hasses, der Trennung und Feindschaft gegen diese Christen sich ausgebildet haben sollte? Er hat sich aber ausgebildet, er hat sich in solchem Grade ausgebildet, daß er im Laufe der Geschichte dem christlichen Elemente vielfach gefähr⸗ lich geworden ist, daß er ihm heute, wo das erhöhte Rechtsbewußtsein mehr als je gegen jeden Druck, jede Knechtschaft streitet, gefährlicher noch als früher zu werden droht. Forschen wir danach, auf welches Gebiet geistiger und materieller Thätigkeit der Druck des Christenthums das Judenthum eingeengt hat, so sehen wir zunächst, daß ein Gebiet nicht genommen worden, weil es nicht genommen werden konnte; dies ist das Gebiet des Gei⸗ stes, der geistigen Freiheit, der geistigen Forschung. Auf dies unein⸗ nehmbare, keiner menschlichen Willkür unterworfene, innere Gebiet waren die Juden sowohl durch eigene Neigung, wie durch fremde Einwirkung hingedrängt, und es sind auf diesem Gebiete eine Reihe der edelsten Geister aus diesem kleinen Stamme, der auf der ganzen Erde zersplittert dasteht, hervorgegangen. Kaum ein Gebiet des Wissens giebt es, auf welchem wir nicht Juden begegnen, welche un⸗ bestritten den größten Namen beizuzählen sein werden. Können wir uns die deutsche Philosophie ohne Baruch Spinoza, können wir uns die Be⸗ strebungen auf dem Gebiete der Humanität am Schlusse des vorigen Jahr⸗ hunderts ohne Moses Mendelssohn denken? Und ist nicht mit allen Be⸗ strebungen der Gegenwart der jüdische Geist mit tausend Adern ver⸗ wachsen? Wenn wir anerkennen müssen, daß im Laufe der Geschichte

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dieses kleine Volk den Acker des Geistes so wacker gepflügt, wenn es,

1 Gebiete des staatlichen Wirkens versperrt hat. Bei dieser Hinneigung

trauriger, ein unheilbringender Zustand. Der hier vorliegende Gesetz-

im Verhältniß zu seiner geringen Zahl, die großartigsten Erfolge er⸗ rungen hat, so haben wir Grund, diese Erscheinung zum Theil in der Natur⸗Anlage, vornehmlich aber darin zu suchen, daß man ihm die

für das geistige Schaffen und Forschen hat sich des Judenthums durch den Druck, den es empfunden, ein Geist des Hasses, des bitteren Spottes bemächtigt, welcher namentlich in neuester Zeit seine meisten Ergüsse durchdringt und auf die Anschauungsweise der Gegenwart ätzend und vergiftend einwirkt. Sehen wir uns um in der Geschichte der Literatur der letzten 30 Jahre, so finden wir mehr und mehr die Journalistik in den Händen der Juden; wir sinden, daß die Literatur der Verzweiflung, die Literatur des Weltschmerzes vorzugsweise durch die Juden unter uns sich ausgebildet hat. Wer könnte heute unter uns behaupten, daß er von diesem nothwendigen Ausflusse des von bitterem Haß gewürzten jüdischen Geistes unberührt geblieben sei, daß er nichts von diesem Geiste des Spottes und der Verwirrung in sich aufgenommen habe? Jenes negirende Element würde auf den deutschen Geist nicht so übermächtig eingedrungen, die Nation würde freier davon geblieben sein, wenn nicht der Druck der Vergangenheit noch fortdauernd auf dem Geschlecht der Juden lastete. Ich frage nun, ist es mehr im Interesse der Christen, mehr im Interesse des deutschen Volkes oder mehr im Interesse des jüdischen Stammes ge⸗ boten, daß jener unselige Zustand verschwinde? Neben der Domaine des Geistes, die den Juden nicht zu nehmen war, hat ihnen das Christenthum noch eine andere materielle Domaine gelassen, welche einige Redner vor mir schon hervorgehoben haben, die Domaine des Handels, der Finanzen. Auch auf diesem Gebiete hat das Judenthum sich siegreich erwiesen, auch da hat es das Christenthum weit überholt, und wider Willen ist heute mancher stolze Christ genöthigt, dem mächtigen Ein⸗ flusse des Judenthums auf dem Geldmarkt voͤlle Gerechtigkeit wider fahren, zu lassen. Die einseitige Ausbildung der geistigen und mate⸗ riellen Fähigkeiten der Inden ist gar nicht denkbar ohne den christli⸗ chen Druck; nur dieser Druck hat ihre Nationalität ungeschwächt er halten. Ein solcher Zustand aber, der zum Schaden Aller den Geist der Ironie und des Spottes ausgebildet, der einen Theil des Volkes von dem anderen trennt, ein solcher Zustand, der mitten in der deut schen Nationalität einen fremden Stamm selbstständig hinstellt, ist ein

Entwurf strebt jenen Zustand zu einem bleibenden zu machen, welcher zum Heil unseres Staats nicht länger fortdauern darf. Wir Alle haben das größte Interesse daran, daß die nationale Einheit in un serem Vaterlande eine vollkommene werde, daß alle Trennung und Sonderung verschwinde; diese Trennung und Sonderung kann aber nur dann verschwinden, wenn gleiche Rechte und gleiche Pflichten allen Staatsbürgern zu Theil geworden sind, wenn das Bewußtsein der Freiheit und Rechtsgleichheit in Allen die Liebe zum Vaterlande begründet und erhält. Wir verlangen von dem Judenthum und müs⸗ sen es von ihm verlangen, daß es preußisch, daß es deutsch werde; wir können nicht zugeben, daß der Jude von dem Vaterland sich ausschließe, daß er sich nicht als unser gleichberechtigter Mitbürger, sondern als ein verachteter, rechtloser Fremdling betrachte; wir kön

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nen, wir dürfen es nicht in unserem eigenen Interesse. Damit der unter uns lebende Jude preußisch werde, damit er unserem Staate mit Leib und Seele angehöre, müssen wir ihm die Rechte, die der Mensch in dem Juden reklamirt, die Rechte, die er als das unver⸗ äußerliche Eigenthum seiner menschlichen Natur fordert, gewähren. Lassen Sie uns darthun durch unser Votum, daß in unserer Nation die Bildung hoch genug gestiegen ist, um den christlichen Geist in höherer Weise zu begreifen, als zu jener Zeit, wo er in konfessionel⸗ ler Starrheit feindlich sich gegen Andersgläubige stemmte; lassen Sie uns darthun, daß der christliche Geist der Liebe und Gerechtigkeit ge gen Alle wahrhaft in uns ist, daß wir diesem christlichen Geiste die Macht zutrauen, auch die Andersgläubigen unter uns mit wahrhaft christ licher Liebe, mit christlicher Gerechtigkeit zu erfüllen, daß wir ihm die Macht zutrauen, im ganzen Gebiete des Staatslebens sich gel⸗ tend zu machen, weil er Geist vom Geiste, weil er die Wahrheit ist, der der Sieg nicht genommen werden kann.

Meine Herren! Der denkt nicht groß von dem Christenthum, der da glaubt, daß es möglich gewesen wäre, daß der christliche Geist 18 Jahrhunderte lang auf das Judenthum hätte einwirken können, ohne in das Innere des Judenthums eingedrungen zu sein. Das heißt, meine Herren, an dem christlichen Geist, an der Wahrheit ver zweifeln. Ich theile diesen Glauben, diese Furcht nicht! Mögen im mosaischen Gesetze einzelne Lehrsätze da sein, die nicht mit dem Christenthum übereinstimmen, so glaube ich, daß sie ihrem Wesen nach längst aus dem Bewußtsein der Gegenwart entschwunden sind; ich glaube, daß die Gegenwart, bewußt und unbewußt, in allen Gliedern, sei ihre Konfession welche sie wolle, von dem Geiste des Christenthums durchdrungen ist. Ich bitte Sie, geben Sie dem Votum für völlige Gleichstellung der Juden Ihre Zustimmung und beweisen Sie dadurch, daß das Christenthum zu einem höheren Be⸗ griffe seiner selbst gekommen ist, daß der christliche Geist von den Banden des Vorurtheils sich befreit hat.

Abgeordn. Frhr. von Mylius: Meine Herren! Ih fühle allerdings, daß ich einen schwierigen Standpunkt hier einzunehmen habe, indem ich zu den wenigen Rednern gehöre, die heute hier ge sprochen haben, um sich gegen eine politische Emancipation der Ju⸗ den zu erklären. Zunächst habe ich aber hinsichtlich des Standpunktes, den ich einnehme, zu sagen, daß es allerdings nicht der religiöse ist, denn wenn auch die Religion etwas Hohes und Heiliges meiner gan zen Ueberzeugung und Gesinnung nach ist, so bin ich doch der An⸗ sicht, daß gerade der religiöse Gesichtspunkt überall da, wenn es sich von einer politischen Frage handelt, ferngehalten werden müsse, ein⸗ mal, weil es wahr ist, daß in des Menschen Inneres kein erschaffener Geist schaut, da das menschliche Gemüth Tiefen hat, die nicht offen gelegt werden können, dann auch, weil ich glaube, daß gerade unter der religiösen Hülle das Schlimmste von allen Uebeln ruhen kann, die Heuchelei, die bewußte sowohl, wie die unbewußte, ein Uebel, welches dem Staate, in dem es keimt, verderblich werden muß. Die ses Hineinmischen des religiösen Gesichtspunktes in eine politische Frage glaube ich daher vermeiden zu müssen. Mit dem Judenthum hat es indessen wesentlich eine andere Bewandtniß, und hier kann ich mich der Ansicht anschließen, welche von Seiten des Herrn Schatz⸗ Ministers vor mir ausgesprochen ist, und der ich nur eine andere Fassung zu geben wünsche. 8

Es ist nämlich die Ansicht, daß das Judenthum selbst auch ein bedeutendes nationales Element habe, welches sich in der gegenwär tigen 80 der Juden und des jüdischen Wesens dahin ausdrücken muß, daß es das religiöse bedeutend überwiegt.

. Diese Behauptung hat eine zwiefache Seite, die erste ist die rein negative, daß das Judenthum in seiner Weise, wie es vorliegt, eben etwas Anderes ist, als eine Religion. Un⸗ ter Religion verstehen wir eine Gemeinschaft des Glaubens; ohne Gemeinschaft des Glaubens ist eine Religion nicht denkbar. Sie wer⸗

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den mir vielleicht erwiedern, daß eine absolute Gemeinschaft des Glaubens nirgends existiren könne, selbst innerhalb des Christenthums nicht existire und vielleicht nie existirt habe. Das ist wahr, aber dennoch ist bei allen Religionen, die es jemals gegeben hat, ein ge⸗ wisser gemeinschaftlicher Typus, eine gemeinschaftliche Form, in wel⸗ cher die einzelne Ueberzeugung des Individuums sich wieder selbst⸗ ständig bewegen kann. So ist es für das Christenthum gewiß rich⸗ tig, daß eine große Verschiedenheit der Auffassung existiren mag zwischen den Katholiken, den Protestanten und zwischen denjenigen, die zu einer noch größeren Freiheit in ihrer christlichen Ansicht stre⸗ ben. Aber doch gehen bei dieser verschiedenen Auffassung alle von einem gemeinschaftlichen Streben aus, die Höhepunkte der christ⸗ lichen Moral zu erreichen, welche der Stifter der christlichen Re⸗ ligion angedeutet und bezeichnet hat.

Von einer solchen Gemeinschaft des Glaubens ist in dem Juden⸗ thum nicht die Rede und kann auch nicht die Rede sein. Das liegt schon in der Verbreitung des ganzen Wesens durch die ganze Welt, die in dem Zeitraume von fast 1800 Jahren stattgesunden hat. Wenn nun also der erste Theil meiner Behauptung einen negativen Theil in sich schloß, nämlich, daß das religiöse Moment hinsichtlich des Judenthums nicht vorhanden sei, so hat die Behauptung einen an deren positiven Theil, nämlich den, daß das National⸗Element für dasselbe maßgebend und bestimmend sei. Hinsichtlich der Begründung dieses Satzes kann man sich nur auf historische Thatsachen beziehen; diese liegen aber vor, und es ist dadurch schon die Zähigkeit und Festigkeit hinreichend nachgewiesen, daß in allen Ländern, in allen Zeiten, durch alle Jahrhunderte hindurch, überall wo das jüdische Element auch bekämpft worden ist, von Einflüssen aller Art, es doch nicht hat aufhören können, es sich erhalten hat, so daß wir also an⸗ nehmen müssen, daß seine Natur durch das Festhalten an dieser Na tionalität bestehe. Es ist bereits von einigen Rednern hierauf ge⸗ sagt worden, diese Thatsachen haben ihre Ürsachen darin, daß die Juden früher immer verfolgt seien und auch noch in manchen Län⸗ dern verfolgt würden. Wir wissen aber, daß es der Verfolgten und Verfolger zu allen Zeiten und überall gegeben hat; ich brauche nicht an den Glaubenskampf innerhalb des deutschen Vaterlandes zu erin⸗ nern, an das Blut, was geflossen ist in anderen Ländern, in fast allen Ländern Europa's, was geflossen ist auch außerhalb Europa's, auch jenseit des Weltmeers. Wir haben gesehen, das Christen und Nicht⸗

christen, daß Christen verschiedener Gemeinschaften um des Glaubens willen sich verfolgt und bekämpft haben; wir haben aber auch immer gesehen, daß aus allen nationalen Verfolgungen sich doch immer ein höheres, ein reineres, ein staatliches Verhältniß in einer freieren sitt⸗ lichen Auffassung entwickelt hat. An die Möglichkeit einer solchen Entwickelung kann ich, den Thatsachen rücksichtlich des Judenthums gegenüber, nicht glauben, und ich muß daher den Gesichtspunkt für gerechtfertigt erklären, welchen das Gesetz darin angenommen hat, indem es die Möglichkeit einer Emancipation mit politischen Rechten nicht aufkommen läßt, wenn auch in dem Gesetze selbst sich mehrere

Hals daß der Reiche in das Reich Gottes kommt.

andere Bedenken ergeben mögen, die zu prüfen und vorzutragen spã⸗ ter bei der Berathung der einzelnen Paragraphen an der Zeit sein wird.

Ich habe jetzt nur noch auf einen Einwand zurückzukommen, welcher gegen die von mir aufgestellte Ansicht geltend gemacht ist, und welcher dahin geht, daß das Beispiel von anderen Nationen nicht maßgebend sei, daß nämlich es sich herausgestellt habe, daß die Gleichstellung der Juden, wie sie in Frankreich und England statt⸗ gehabt hat, ohne Nachtheil für den Staat gewesen ist. Daß sie aber dem Staate nicht gefährlich sein konnte, lag jedoch in anderen Ursachen. Keinesweges kann man von dem reinen praktischen Resul tate, wie es jetzt vorliegt, die Richtigkeit der Theorie bestreiten, die wir aus dem inneren Wesen, den Thatsachen selbst entwickeln müssen. Man wird aber auch sagen: Führt man die Emancipation ein, so wird man die Juden zu Staatsbürgern bilden. Es wird eine kurze Zeit vergehen, so werden sie Staatsbürger sein. Hierauf ist zu er⸗ wiedern: Es kann nicht des Staats würdig sein, daß er eine Er ziehungs⸗Anstalt werde, in welche er diejenigen aufnimmt, welche grundsätzlich ihm widerstreben, es kann nicht des Staates würdig sein, daß er politische Institutionen gründe, an welchen die Juden ihr jüdisches Vorurtheil abschleifen und abnutzen sollen. Dann aber sage ich auch schließlich, daß es nicht wahr, daß die Emancipation, wie sie in Frankreich statthat, bereits eine solche Entwickelung des Ju⸗ denthums in der Ausdehnung, wie sie angedeutet ist, zur Folge ge⸗ habt hat, und ich erlaube mir, an die historischen Thatsachen zu er⸗ innern, welche in Frankreich gerade für das Gegentheil zu sprechen scheinen. Es war, wenn ich nicht irre, im Jahre 1842, als der De putirten-⸗Kammer ein Gesetz⸗Vorschlag vorlag, welcher auf Abkürzung der Arbeitszeit in den Fabriken gerichtet war. In diesem Gesetze war vorgesehen, daß als Ruhetag für alle Arbeiter der Sonn tag gelten sollte. Bei Gelegenheit der Diskussion dieses Ge setzes war ein Amendement aufgestellt, dahin gehend, daß für die christlichen Arbeiter der Sonntag, für die jüdischen dagegen der Sab⸗ bath der gesetzliche Ruhetag sein sollte. Welches Schicksal dieses Amendement daͤmals gehabt hat, kann ich nicht sagen, ich weiß nur, daß es aufgestellt und diskutirt worden ist. Daraus, daß es aufge stellt und diskutirt worden, folgt aber gerade, daß, trotz der Eman⸗ cipation und trotz aller Gleichstellung, nach einer Reihe von Jahren in dem Parlamente Frankreichs die Meinung sich geltend machen konnte, daß ein jüdischer Feiertag existiren müsse, und diese That⸗ sache halte ich denen gegenüber, welche sagen: man braucht die Juden nur zu emanzipiren, um sie sofort zu Staatsbürgern zu machen. In⸗ sofern in dem vorliegenden Gesetz-Entwurf daher die vollständige Emancipation, d. h. eine Verleihung der politischen Rechte, den Ju

den verweigert wird, kann ich mich den Grundsätzen desselben nur

anschließen. .

Abgeordn. Frhr. von Vincke: Ich kann dem letzten Redner nicht beitreten. Es haben sich über den Gegenstand so viele vortreff⸗ liche Redner vernehmen lassen, wie vergleichungsweise an einem und demselben Morgen noch nicht vorgekommen ist. Es wird mir daher nur gestattet sein, an einige allgemeine Grundsätze zu erinnern, und da muß ich darauf zurückkommen, was ich als den eigentlichen Kern der Verhandlung von den Vertretern des Gouvernements aussprechen gehört habe, auf den Begriff des ch ristlichen Staates. Es geht mir, wie mehreren anderen Rednern, daß ich nämlich trotz der eifrig⸗ sten Forschungen und des gewissenhaftesten Nachdenkens mir nicht habe klar machen können, was unter einem christlichen Staat zu verstehen sei. Ich glaube das Christenthum sehr hoch zu stellen; aber der Be⸗ griff der Religion kann doch nur auf der inneren individuellen Ueber⸗ zeugung beruhen. Der Staat aber ist ein Komplexus von Indivi⸗ duen, welcher als solcher keine allgemeine Ueberzeugung haben kann. Insofern daher der Staat eine moralische Person darstellt, so kann ich mir nicht denken, daß derselbe als solcher eine bestimmte Religion haben könne. Wie man also von einem Staate sagen könne, es ist ein christlicher Staat, ist mir nicht erklärlich. Der Staat wird doch

auch nicht die Bestimmung haben sollen, die Glaubenssätze einer be⸗ v“ 8

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Kirche zu sein. Vielleicht hat nesen Besraßen Sinne genommen werden sollen; man will vielleicht sagen, als Staat hat er in der Gesetzgebung die Prinzipien zu realisiren baeS christlichen Moral hervorgehen, denn die Glaubenssätze selbst kann er nicht reaͤlisiren. Aber auch in dieser Beziehung kann ich mir nicht denken, daß der Staat sich als Exekutor der Kirche zu geriren habe. Wenn es sich darum handelt, die Grundsätze der christlichen Moral zu realisiren, so muß ich gestehen, daß ich die Benennung eines christ⸗ lichen Staats für den unsrigen bestreiten muß. Ich will nur die Grundsätze unseres Staates mit dem neuen Testamente vergleichen Ich könnte zwar auch bei dem alten Testamente anfangen und mit den zehn Geboten beginnen. Die zehn Gebote sagen schon: „Du sollst nicht tödten“, während der Herr Schatz⸗Minister, den auch die Armee in ihren Reihen zu zählen das Glück hat, gewiß nicht beab⸗ sichtigen wird, in strenger Anwendung jener Grundsätze den Krieg zu verdammen. Es steht ferner im neuen Testament: „Du sollst nicht schwören; eure Rede sei ja, ja, nein, nein; was darüber ist, ist vom Uebel“. in ei

Wir haben jedoch noch in einer der letzten Sitzungen, wo wir mit dem Gesetz⸗Entwurf wegen der Einkommensteuer beschäftigt waren, erfahren, daß sogar neue Eide eingeführt werden sollten, Eide, mit denen die dringende Besorgniß des Meineides verbunden ist, weil von deren Ableistung oder Nichtableistung die Besteuerung abhing; also während eine Allerhochste Proposition noch neue Eide in unserem Staate einführt, kann man doch nicht von einem christlichen Staate reden, welcher den Satz nicht beachtet: „Du sollst nicht schwören.“ Es ist ferner, das Gebot des Christenthums: „liebet eure Feinde“ und: „wenn dir Jemand einen Backenstreich giebt, so halte ihm die andere Backe auch hin“; wie wollen wir aber mit diesem Grundsatze die Gesetzgebung über die Injurien in Einklang bringen. Viele Pa⸗ ragraphen des Landrechts müßten ausgetilgt werden, wenn sie in Einklang mit jenem Grundsatze gebracht werden sollen. Wie will man in der auswärtigen Politik mit dem Gebote der Feindesliebe es vereinigen, Verträge gegen auswärtige Mächte zu schließen?

Ich glaube, wenn wir unsere Ministerien alle durchmustern, so kön⸗ nen ihre Handlungen diesem Standpunkte gegenüber nicht bestehen; wenn wir namentlich auf das Schatzministerium übergehen, so können wir es im Sinne des Christenthums nicht gerechtfertigt finden, daß Schätze gesammelt werden, denn das Christenthum gebietet uns, ir⸗ dische Güter gering zu achten, und es heißt in der Bibel, daß es eher anzunehmen ist, daß ein Kameel durch das Nadelöhr gehen wird,

Meine Ansicht ist die, daß der Staat nicht dazu bestimmt ist, die christlichen Moraivorschriften zu realisiren, und deshalb ist auch die Ansicht, daß wir in einem christlichen Staate leben, falsch.

Ein Redner sagte: Staat und Kirche dürfen nicht vermischt werden, weil die Kirche über dem Staate stehe. Dieser Bemer⸗ kung, der auch der Herr Schatzminister beitrat, schließe ich mich an. Das Reich der Kirche ist im Himmel und das des Staats auf Erden. Die Religion ist bestimmt, uns für den Himmel zu erziehen und die Regeln vorzuzeichnen, die wir auf unseren irdischen Wegen zu beachten haben, um als Bürger des Reiches Gottes in den Him⸗ mel einzugehen. Der Staat stellt die Regeln auf, die wir als Bür⸗ ger dieses bestimmten Staatsverbandes befolgen sollen. Wenn daher der Herr Minister gesagt hat, daß die Kirche über dem Staate stehen soll, so stimme ich dem bei, aus dem Grunde, weil der Him⸗ mel über der Erde steht; wenn ich aber nach Grundsätzen suche, um die Erde zu bauen oder die Verwaltung des Staates zu regeln, so werde ich mir diese nie vom Monde holen. Der Minister hat auch die Bemerkung des Redners nur theilweise angeführt; die Kirche, sagte dieser, soll über dem Staate stehen, aber sie soll ihn nicht re⸗ gieren, oder, was gleich ist, der Staat soll nicht der Exekutor der Kirche sein. Die Kirche steht auch viel zu hoch, um ihr Reich schon auf Erden zu realisiren. Ich kann also nicht anerkennen, daß unser Staat von christlichen Elementen durchweht wäre, ich finde sogar viel Unchristliches in unserer Gesetzgebung.

Ich bin ferner der Ansicht, daß es auch hier vor Allem auf das Recht ankommt, und daß die Beachtung der Grundsätze des Rechts, um derentwillen die Menschen zuerst sich veranlaßt sahen, aus dem Zustande der Rohheit in den civilisirten Zustand überzugehen und zu Staaten zusammenzutreten, die Befugniß uns nicht ertheilt, Jeman⸗ den wegen seiner inneren Ueberzeugung von dem Genusse der Wohl⸗ thaten des Staatsverbandes auszuschließen. Ich bin weit entfernt, zu behaupten, daß der Staat und die Religion nicht in Wechselverbindung stehen, und daß es nicht Religions⸗Grundsätze gebe, die der Staat verdammen müsse, und in Bezug auf welche er staͤatsbürgerliche Rechte zu versagen genöthigt sei. Es kann sich z. B. eine Sekte bilden, die den Atheismus proklamirt, und ich würde Jemanden, der an keinen Gott glaubt, nicht zum Staatsbürgerrecht zulassen, da er keinen Eid leisten kann, weil er an den Rächer des Eides nicht glaubt, oder nicht mit gleicher Aufopferung in das Feld ziehen kann, weil er nicht an ein anderes Leben glaubt, also ganz andere Begriffe von dem irdischen Leben hat. Aber solche Bedenken können hier nicht in Anwendung kommen.

Die jüdische Religion enthält keine Vorschriften, welche die Ju⸗ den verhinderte, eben so gute Staatsbürger zu sein als wir Christen.

In einer früheren wahrscheinlich von der Ministerbank ausgegan⸗ genen Denkschrift, die ich vorhin einsah, findet sich zwar der Spruch des Alten Testamentes: Jehovah! wir bitten dich, unsere Feinde zu vernichten. Aber ich meine, daß dies Gebet eine geschichtliche Be⸗ ziehung hat auf die damalige Zeit, und ich glaube, daß wir keine Ursache haben, jetzt deshalb sonderlich furchtsam zu sein. Ich kenne keinen Religions⸗Grundsatz der Juden, der den unsrigen durchaus entgegenstände; sie glauben an Gott wie wir, sie haben sogar eines unserer heiligen Bücher mit uns gemein, und ihre moralischen Vor⸗ schriften sind im Wesentlichen dieselben, wie die, denen wir Fege; namentlich wenn wir uns auf den Standpunkt unserer Landesge etze stellen, so legt ihnen ihre Religion dieselben Pflichten auf, wie uns. Ich kann also aus der Religion keinen Grund entnehmen, ihnen die ihnen gebührenden Rechte zu versagen; darin war auch der Redner, der vor mir sprach, mit mir einverstanden.

Ich glaube ferner nicht, daß uns die Nationalität der Juden, das Judenthum, Anlaß geben könnte, ihnen diese Rechte zu verkür⸗ zen, und die Ansicht, die der Redner vor mir ausgesprochen hat, daß das Judenthum so beschaffen sei, daß wir den Juden politische Rechte nicht gewähren könnten, hat mich durchaus nicht überzeugt. Wir ha⸗ ben, wie früher angeführt wurde, in dem Beispiele be Staaten praktische Erfahrungen darüber; es ist namentlich der Niederlande gedacht worden; wenn daher der Redner vor mir sagte, daß man nicht nach diesen Beispielen, sondern nach dem Gewicht der That⸗ sachen zu entscheiden habe, so verstehe ich das nicht; ich finde eben in jenen Beispielen die Thatsachen, welche wir zu beachten haben. Ich komme auf die Fehler zurück, die uns von mehreren Seiten, als den Juden eigen, hervorgehoben wurden, und zu diesen zͤhle ich namentlich ihre Habsucht, die sehr häufig einen schmutzigen