e
Bekanntmachungen.
[591] Oeffentliche Ladung.
Die unbekannten Erben der hierselbst am 11. April 1843 verstorbenen verwittweten Regierungs⸗Rath Balkow werden hierdurch aufgefordert, sich in dem vor unserem Deputirten Herrn Ober⸗Landesgerichts⸗ Referendarius Moesiszig auf den 13. Mai 1848, Vormittags 11 Uhr⸗ anberaumten Termine zu melden, ihr Erbrecht und ihre Ansprüche auf den mit 177 Thlr. 27 Sgr. 7 Pf. in unserem Devpositorio befindlichen Nachlaß geltend zu machen, widrigenfalls sie mit allen ibren Rechten und Ansprüchen auf den erwähnten Nachlaß werden präklu⸗ dirt und derselbe auf den Antrag des bestellten Kura⸗ tors dem Fiskus als berrenloses Gut wird zugesprochen werden. ,
Marienwerder, den St. Mai 1847. 8
Königl. Ober⸗Landesgericht.
[142] Freiwilliger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 8. Februar 1847.
Das den Wilhelm Eduard und Friedrich Herrmann Gebrüdern Horn gehörige, in der Linienstraße Nr. 91 hierselbst belegene, im Hopothekenbuche des Königlichen Stadtgerichts von der Königsstadt, Spandauer Vier⸗ tels, Vol. 13. No. 888 c. pag. 217 verzeichnete Grundstück, gerichtlich abgeschätzt zu 6049 Thlr. 13 Sgr. 3 Pf., soll am 14. September 1847, Vormitt. 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy⸗ pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.
— —
Nothwendiger Verkauf.
Stadtgericht zu Berlin, den 1. März 1847.
Das dem Zimmermeister Guido Heinrich Wimmel gehörige, vor dem Oranienburger Thor in der Chaussee⸗ Straße Nr. 16 a belegene, im Hopothekenbuche Vol. 1 b. No. 10. pag. 48 verzeichnete Grundstück, gerichtlich ab⸗ geschätzt zu 22,735 Thlr. 27 Sgr. 3 Pf., soll am 12. Oktober 1847, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy⸗ pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.
[245]
[341] Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 7. April 1847.
Das dem Auctions⸗Kommissarius Resener zugehö⸗ rige, in der Georgenstraße Nr. 17 und Nr. 17. bele⸗ gene, im stadtgerichtlichen Hypothekenbuche Vol. 5. Nr. 382. verzeichnete Grundstück, gerichtlich abgeschätzt zu 19226 Thlr. 25 Sgr. 9 Pf., soll am 11. November 1847, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Tare und Hy⸗ pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.
— ———õ
[588] Oeffentliche Vorladung. Ueber das Vermögen des verstorbenen Speisewirths Andreas Friedrich Otto ist unterm 16. März 1816 der erbschaftliche Liquidationsprozeß eroffnet und der Herr Justizrath Richard vorläufig der Masse zum Kurator Festellt. Alle unbekannten Gläubiger des ꝛc. Otto wer⸗ den hierdurch vorgeladen, 8 am 5. Oktober 1847, Vormittags 11 Uhr, im Stadtgericht, Nr. 59 Jüdenstraße, Zimmer Nr. 5, vor dem Königl. Kammergerichts⸗Assessor Herrn von Herford ihre Ansprüche an die Masse gehörig anzumel⸗ den und deren Richtigkeit nachzuweisen, auch sich mit den übrigen Kreditoren über die Beibehaltung des be⸗ stellten Interims⸗Kurators oder die Wahl eines ande⸗ ren zu vereinigen. Wer sich in diesem Termine nicht meldet, wird mit allen Forderungen an die Masse sei⸗ nes etwanigen Vorzugsrechts verlustig erklärt und an dasjenige verwiesen werden, was nach Befriedigung der sich meldenden Gläubiger von der Masse übrig bleibt. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden zu Sachwaltern vorgeschlagen die Herren Ju⸗ stizräthe Jacobi und Moers und Justiz⸗Kommissarius Garmatter. 1 8 Berlin, den 4. Juni 1847. Königliches Stadtgericht hiesiger Residenz. G Abtheilung für Kredit⸗, Subhastations⸗ und Nachlaß⸗ Sachen.
Berlin⸗-Potsdam⸗Magdeburger Eisenbahn.
des nunmehr auf
— 6 — Sonntag, den 20sten d. Mts. festgesetzten Stiftungs⸗ Aiestes des Königlichen Lehr⸗Ba⸗ taillons werden wir an diesem Tage von Berlin nach Potsdam Morgens 7 Uhr, von Potsdam nach Berlin Abends 8, 9, 10
und 11 Uhr
Extra zͤge veranstalten.
Es findet an diesem Tage, wie an allen Sonntagen, der ermäßigte Preis für Billets, welche am Abend zur Rückfahrt benutzt werden, statt, und es gehen alle von Berlin nach Potsdam expedirte Züge bis zur Wildpark⸗ Station (nenen Palais), wo auch die von Magdebur kommenden Züge anhalten werden. 8 g
Wegen
Das Direktorium er Berlin⸗Potsdam⸗Magdeburger Eisenb “ Gesellschaft. “
ahn⸗
8 Berlin⸗Potsdam⸗Magdeburger 1673 b) Eisenbahn.
Für die Theilnehmer am dritten nn * S7 „ diesjährigen Wassercorso ——2 werden wir Montag den 21 .
B—d. M., Nachmittags 4 Uhr, einen Extrazug von Berlin nach Potsdam veranstalten. Das Direktorium der Berlin⸗Potsdam⸗Magdeburger Eisenbahn⸗Gesell⸗ schaft.
1168
Allgemeiner
Tindener Eisenbahn. b Die Actien⸗
Dokumente
nebst Zins⸗Cou⸗ pons und Dividen⸗ denscheinen werden den Actionairen unserer Gesellschaft, welche mit der neunten Rate auch die 10te Rate gezahlt haben, in der Zeit
— 2 „ — .
vom 5. bis 10. Juli cr. gegen Rückgabe der in ihren Händen befindlichen Interims⸗Quittungen durch die in unserer Be⸗ fanntmachung vom 9. März ec. bezeichneten Empfangs⸗ stellen übergeben werden.
Köln, den 11. Juni 1847. PHie dierectiesn
85
9 2 . „ 8 Wilhelms⸗Bahn.
Nachdem die Allerhöchste Bestätigungs Urkunde vom 19. April zu dem, die Kreirung von 250,000 Thaler Prioritäts⸗Obligationen betreffenden Statuten Nachtrage der Wilhelms⸗Bahn⸗Gesellschaft vom 9. März 1847 publizirt worden ist, fordern wir mit Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom 11. Mai d. J. die In⸗ haber der Stamm⸗Actien, welche sich durch Zeichnung bei den zu emittirenden Prioritäts⸗Obligationen bethei⸗ ligt haben, auf:
Vom 1. bis incl. den 15. Juli 1847 entweder in unserer Hauptkasse zu Ratibor, oder in Berlin bei den Herren M. Oppenheim’s Söhne, in Breslau bei den Herren Eichborn & Comp. die gezeichneten Prioritäts⸗ Obligationen gegen Einzahlung der rückständigen Acht zig Prozent und Rückgabe der ertheilten Zusicherungs⸗ scheine in Empfang zu nehmen. b
Hierbei werden die Dividendenscheine der Stamm⸗ Actien pro 1840, statt deren nach dem Beschlusse der General⸗Versammlung vom 10. Dezember 1840 Vier Prozent Zinsen für das Jahr 1846 zu entrichten sind, an Zahlungs⸗Statt angenommen.
Diejenigen Zeichner der Prioritäts „Obligationen, welche in der eben angegebenen Frist, die von ihnen gezeichneten Prioritäts⸗Obligationen gegen Erlegung der Achtzig Prozent nicht in Empfang genommen haben, gehen ihres Anrechts auf die von ihnen gezeichneten Prioritäts⸗Obligationen verlustig. Zugleich machen wir den Inhabern der Stamm⸗Actien bekannt:
daß vom 15. bis incl. den 20. Juli d. J. die
Zinsen der Stamm⸗Actien pro 1846 mit Vier Pro⸗
zent gegen Uebergabe der Dividendenscheine pro
1846 entweder in unserer Hauptkasse zu Ratibor,
oder in Berlin bei den Herren M. Oppenheim’s
Söhne, in Breslau bei den Herren Eichborn K. Comp.
in Empfang zu nehmen sind.
Die innerhalb dieser Frist nicht erhobenen Zinsen, G“ des im §. 23 des Statuts vom 20. Febr. r 3 nma 1844 bestimmten vierjährigen Zeitraumes nur in unserer Hauptkasse zu Ratibor ausgezahlt.
Ratibor, den 12. Juni 1847.
Das Direktorium und der Ausschuß der Wilhelms⸗ Bahn.
Breslau⸗Schweidnitz⸗Frei⸗ c r burger Eisenbahn Die Auszahlung der am 1.
₰ , . , 2 F „ ⸗ a Juli er. fälligen Zinse U von unse⸗ . „ 8 — 2„ — ren Prioritäts⸗ und Stamm⸗Actien, so wie der noch nicht abgehobenen früheren
Zinsen und ¹ dividende pro 1845 und 1846 wird in der Zeit vom 1. bis 15. Juli cr. mit Aus⸗ nahme der Sonntage
(Cc8IoIN . 3 8 in Breslau durch unsere Haupt⸗Kasse, Vor⸗ mittags von 8 bis 12 Uhr, und
in Berlin durch die Herren M. Oppen⸗ heim's Söhn k, Burg⸗Straße Nr. 27,
in den Vormittagsstunden von 9 bis 12 Uhr, erfolgen. Breslau, den 13. Juni 1847.
D
Direktorlum.
Bergisch⸗Märkische Eisen⸗ 66ss bahn⸗Gesellschaft.
Die Nummern 28, 305, 28,306 und 28,307 der Quittungsbogen unserer Gesellschaft sind dem recht⸗ mäßigen Eigenthümer entwendet worden.
Indem wir nachstehend die genauere Beschreibung folgen lassen, warnen wir vor deren Ankauf und bitten zugleich Jeden, dem dieselben zu Gesicht kommen, uns davon zu benachrichtigen. — Auf dem Kopfe der ersten Seite tragen dieselben den im Monat Oktober 1845 erfolgten Cassationsvermerk der unterzeichneten Direction mit mehreren Unterschriften. Als erster Zeichner ist Herr A. Wever aufgeführt; die folgenden Einzahlungen sind von Herrn F. J. Gebhard geleistet, gegen welchen auch der Cassationsvermerk lautet.
Elberfeld, den 6. Juni 1847.
Die Direction der Bergisch⸗Märkischen Eisenbahn⸗Gesellschaft.
[589]
Verein für Pferdezucht und vern Pferdedressur.
Die Rennen am 18. 19. 21. 22. Juni beginnen täglich Nachmittags 5 Uhr. Das Nähere ergeben die edruckten Anschlagezettel. Die Verloosung des vom erein angekauften Pferdes ist Sonnabend den 19. Juni, Mittags 12 Uhr, im Lokale des Herrn Stall⸗ meister Seeger. Berlin, den 17. Juni 1847.
Direktorium des Vereins für Pferdezucht und Pferde⸗
J ““
+
[52¹] Ediktal⸗Citgtion. t
Am 6. Dezember v. J. ist der hiesige Oberprediger Schuft verstorben. Nachdem das unterzeichnete Justiz⸗ amt von der Herzogl. hochlöbl. Landesregierung zu Bernburg mit Regulirung der Verlassenschaft desselben beauftragt worden, und zur Feststellung der Passivmasse die öffentliche Ladung sämmtlicher Erbschafts⸗Gläubiger beschlossen worden ist; so werden alle diejenigen, welche Forderungen an den gedachten Nachlaß aus irgend einem Rechtsgrunde zu haben vermeinen, hierdurch ge⸗ laden, sich
ben 7, Inli b. I. früh 9 Uhr, vor hiesigem Herzogl. Justizamte einzu⸗ finden, um solche in Person oder durch genugsam legitimirte Bevollmächtigte anzumelden und zu be⸗ scheinigen.
Die Ausbleibenden haben zu gewärtigen, daß bei weiterer Regulirung der Sache auf sie keine Rücksicht genommen werden wird.
Gernrode, am 30. Mai 1847.
(L. S.) Herzogl. Anhalt. Justizamt.
Literarische Anzeigen.
15901] — To. 15 Im Verlage der . Trautwein schen Buch⸗ u. Musikalien⸗Handlung (J. Guttentag), Breite Straße Nr. 8, ist so eben erschienen und in allen
Buchhandlungen zu haben: b Beurtheilung der ersten zehn Bände Entscheidungen des
Königl. Geh. Ober-Tribunals. von Dr. C. F. Koch.
Mit einem Sachregister. — Bogen 22 bis Schluß. F. gr. 8. 26 Bogen. Preis 1 Thlr. 20 Sgr. Der Preis
„3 Thlr. 10Sgr. d. ganzen 47 Bog. in 8. ist Thlr. —2— gr. Dies Werk ist für die Rechtsentwickelung wie für die Praris von gleich großem Nutzen. In ersterer Hinsicht liefert es einen bedeutenden Beitrag zur rechtswissen⸗ schaftlichen Begründung oder Widerlegung der in den Entscheidungen ausgesprochenen und angewendeten Rechtssätze, je nachdem sie in dem geltenden Rechte, nach der Ansicht des Verfassers, Grund haben oder nicht. In praktischer Hinsicht giebt es eine so vollstän dige Uebersicht aller in den zehn Bänden enthaltenen Entscheidungen, daß man, auch ohne diese zehn Bände zur Hand zu haben, den wesentlichen Inhalt ersehen kann. 8 In diesen Tagen verläßt die Presse:
Das Preußische C ivil⸗ Prozeß⸗ recht von Dr. C. F. Koch.
Band. I. Handbuch des Preuß. Civil⸗Prozesses. Lief. 1. — in gr. 8. 18 Bg. 20 Sgr.
592]
Bei L. Fr. Fues in Tübingen ist so eben erschie⸗ nen und durch alle Buchhandlungen zu beziehen, in Ber⸗
22 — — lin durch E. P. Schroeder, Linden 23: Zeitschrift für Deutsches Recht und Deutsche Rechts⸗ wissenschaft. Herausgegeben von Beseler, Revscher und Wilde. XI. Bandes istes Heft. Preis für 3 Hefte Rthlr. 3. — 1 Inhalt: 1. Die neueste Deutsche Gesetzgebung in Wechselsachen. Von Souchav. II. Zur Geschichte der englischen Juryv. Von Biener. Iil. Deutsches Gerichtsverfahren im 17ten Jahrh. Nachgewiesen aus den Verhandlungen und Entscheidungen der Gohgerichte und des Landgerichts Hova. Von Oppermann. IV. Einige Bemerkungen über die preußische Verfassung vom 3. Februar 1847. Von Revscher.
Im Verlage von Hermann Schultze in Ber⸗
lin sind so eben erschienen:
Nationale Handels⸗Politik: Differentialzölle? Schifffahrts⸗ [670 b] G esetz 5
(Quid faciamus nos? No. II.) Beitrag zur Beantwortung dieser Fragen
von
1 „ n 8 ’8 8 7 †*
3 Bogen. Geheftet 7 ½ Sgr. Ständische Sonette. Inhalt: I. Ständischer Festgruß. II. Der dritte Februar.
III. Aufgebot. IV. Schwerdt⸗Weihe. V. Ständische Heer⸗ schau. Landtags⸗Flü sse: VI. Rhein. VII. Oder. VII. Weichsel. Ständische Monumente: IX. Beckerath. X. Vincke. XI. Aldenhoven. XII. Ad. v. Rochow.geh. 5Sgr.
[593] 8
Durch alle solide Musikbandlungen zu bezichen:
vasehr bemerkenswerthe
Pianoforte- Compositionen 1
Esméralda air napolitain. Op. 62. Thlr. 2 4 mains 20 Sgr. Heller. Sérénade, Scherzo fantastique, Fantaisie, Vénetienne, Taran- tella (2te Auflage). Op. 52 — 57 Fanny; 1n „el née Mendelssohn-Bartholdy. Six Mélo- dies. Op. 4. 1 Thlr. Op. 5. 25 Sgr. Henselt. Mazurka et Polka. Op. 13. 20 Sgr., à 4 mains 22 ½ Sgr. Polonaise brillante. Op. 72. de C. M. de Weber effektuirt f. Piano 25 Sgr. Hönten. Fan- taisie sur les Mousquetaires de Halevy. Op. 143. 20 Sgr. Kullak, Impromptu, Romance, Trois Mazourkas, Notturno. Op. 34 — 35. à 17 ½ Sgr. Liszt. Elégie sur des motifs du Prince Louis de Prusse 20 Sgr. Ouvertüren aus Oberon und, Freischütz, Jubel -Ouvertüre v. WVeber effektuirt f. Pfte. 21 Thlr. Litolff. Six Opuscules: Tarantelle calabraise, Va- gabondes-Polkas, Mazourka, Valse styrienne, Polo- naise brillante, Bolero. Op. 25. à 10 — 20 Sgr. Chent da Gondolier 20 Sgr. Anna-, Sofiaz et An- wolbe Mazourka à 12 ½ Sg:r. Meyerbecr, Ouvxer- täre zu Vielka, Feldlager in Schlesien
11
85 öö u“] 3 1 — 35 “ 8 Sh a⸗gerz naten näl. e]] 1 E 4. 1 „kaukt ülrli188 E1114131“] ““
8 848
25 Sgr. Musik zu Struensee (14 No.), arr. v Kullak u. Klage, 3 Thlr. Die Quvertüöre u. Polo- naise einzeln, dito zu 4 Händen. Prudent. Gr. Trio de Robert le diable 1 Thlr. Thalberg. Noiturno. Op. 52. 20 Sgr. Mélodies styriennes p. Piano à 4 mains. Op. 61. 1 Thlr. Vieuxtemps et Wolff, Grand Duo sur Don Juan p. Violon et Piano concertant Op. 20. 1 ½ Thlr. Wolff. 3 Nouvelles. Duos sur La Favorita de Donizetti, Reine de Chypre de Halevy et Sirène d'Auber à 4 mains à 1 Thlr. 8 AIIe Musikalien mit höchtsem Rabatt.
34 Linden. Secl 1 ’ esIgel. sche Buch- 3 Musikhandlung.
Verkauf eines Landgutes auf Gothland. 8*
In einem der romantischsten und ergiebigsten Thäler der Insel Gothland, Meilen von der Stadt Wisbv, im Kirchspiel Follingsbo, liegen die vereinigten Lände⸗ reien von Lilla Wede und Norrbv, welche Familien⸗ verhältnisse halber zum Kauf ausgeboten werden. Dies kleine Landgut wird eine vortheilhafte und angenehme Erwerbung für diejenigen sein, welche ein mäßiges Ver⸗ mögen besitzen, den Ackerbau, ein stilles Landleben und eine heitere Natur lieben.
Lilla Wede hat ein steinernes Herrenhaus, worin sich sieben mit Oefen versehene größere tapezierte Zimmer befinden; in einem spätern Anbau desselben ist die Küche, Mädchen⸗ und Vorrathskammer. In den Seitenflügeln des Herrenhauses sind noch zwei Zimmer und enthält der eine Flügel das Braushaus nebst Darre, der andere das Getraidemagaz’n. Nahe dabei ist die von Steinen neuerbaute Brennerei, welche beständig Wasservorrath hat. Die Viehhäuser und die Wagenremise sind von Holz aufgeführt und mit Ziegeln gedeckt. Außerdem findet sich noch ein gutes Dreschwerk, wobei eine Mühle, auf welcher das Getreide für den Haushalt vermahlen wird. Die Gebäude sind gegen Feuersgefahr versichert, theils in dem allgemeinen Versicherungsfonds, theils in Gothlands Privat Brandversicherungsgesellschaft. Der Garten ist in guter Kultur und mit vielen älteren und jüngeren Fruchtbäumen ꝛc. besetzt. — Norrby hat außer einem Heuschober keine Gebäude und bildet mit Lilla Wede nur ein Ganzes, dessen Ländereien von gleicher Güte sind, und die zusammen bewirthschaftet werden.
Als Beweis der Fruchtbarkeit dieser Landstelle führen wir nur die Thatsache an, daß, ungeachtet das feste Land Schwedens in den letzten Jahren nur mittel⸗ mäßige Aerndten hatte, im Follingsbo⸗Thale auf Goth⸗ land kein erheblicher Minderertrag verspürt wurde, und beruht dieser glückliche und doch gewöhnliche Umstand theils in dem Klima Gothland's, das dem Klima des nördlichen Deutschlands gleicht, theils in dem günstigen Boden des Thales, das auf Kalkstein ruht. —
Der Acker ist in 4 Schläge getheilt, regelmäßig an⸗ elegt und besteht aus Lehm und schwarzer Erde ohne Steine. Er wird gewöhnlich besäet mit 10—12 Tonnen Wintersaat, halb Roggen, halb Weizen, mit 16 — 18 Tonnen Sommersaat, größtentheils Gerste, und 30 Tonnen Kartoffeln. Die Aerndte an Getraide überstieg meistens 200 Tonnen. Dieser Ertrag, ein Resultat der bisher angewandten alt herkömmlichen Beackerungs⸗ weise, kann durch einen geschickten und thätigen Agrono⸗ men bedeutend gehoben werden, da der Boden noch wesentlicher Verbesserungen fähig ist, er bietet jedoch schon jetzt ohne Beihülfe der Kunst alle die Vortheile dar, welche man billigerweise erwarten kann.
Der Viehstapel besteht aus 3 Pferden, 10 Ochsen, 12 Kühen, 1 Stier und 10—12 junges Rindvieh, wo⸗ für reichliches Winterfutter vorhanden. Die Anzahl des Viehes kann noch bedeutend vermehrt werden, wenn bei einer veränderten Ackerwirthschaft ein ““ Quantum Heuweidung erzielt wird. Weide und Holzung ist zum Bedarf reichlich vorhanden.
Auf dem Gute liegen 3 Tagelöhnerwohnungen, deren Einwohner zum größten Theil die Arbeiten des Hofes verrichten. Dies vortheilhafte Landgut wird von dem Besitzer nur deshalb zum Verkauf angeboten, weil es ihm unmöglich ist, seinen Beruf mit den Geschäften des Landmannes zu vereinigen. Der Preis ist 16,666 Thlr. 32 S. Schwed. Bco⸗, welches circa 9400 Thlr. Preuß. Cour. gleich ist. Die Kaufsumme ist baar zu erlegen, und kann es beliebig angetreten werden.
Reflektirende wollen sich gefalligst wegen weiterer Aus⸗ kunft an das Handlungshaus Heinrici 4K Adamvp in Westerwick oder an den Eigner Dr. C. Heurici auf Lilla Wede bei Wisby auf Gothland wenden. Auch bietet die Dampfschissahrts⸗Communication über Westerwick nach Wisbo eine leichte Gelegenheit dar, um sich an Ort und Stelle eine genaue Kenntniß des Landgutes zu verschaffen und von der Richtigkeit dieser Angabe sich zu überzeugen.
“
1 8 2. 622 52 - Z1161u“ kvosvAnzeige für Bruchkranke. Unterzeichneter empfiehlt die zweckmäßigsten Bandagen für jeden nur vorkommenden Fall unter Garantie zu den billigsten Preisen. 8 E. Heyne, gevprüfter Bandagist, * Jerusalemerstr. 38, neben dem Gasthof zur Stadt London.
[669 b] Wagen⸗Verkauf.
Ein zum eigenen Gebrauche solide und elegant ge⸗ bauter neuer Jagdwagen mit Vorder⸗ und Hinter⸗Ver⸗ deck, sehr leicht, ein⸗ auch zweispännig zu fahren, steht billig zum Verkauf. Das Nähere Rosenquergasse Nr. 6, eine Treppe hoch.
—ʒ——
— — —
Mein nen eingerichtetes 1 [671 b] 8 2 7 sen 88 Calf O des quatres N at 10118,
Friedrichsstr. Nr. 83, zw. d. Behrenstr. u. den Linden, empfehle ich einem hochgeehrten Publikum hiermit
ganz ergebenst. fa ee. Die tägliche 1 able d hoôte à Cou⸗
vert 10 Sgr. beginnen um 1 Uhr, 2, 2 u. 3 Uhr, à la Carte zu jeder Tageszeit. Für die geehrten Herren Landstäude bleibt die Einrichtung, daß nach deren Sitzung noch ein be⸗ sonderes Table d'höte stattfindet. F. W. Buchow, Traiteur.
—
—
I1“
Das Abonnement beträgt: 2 Rthlr. für ¼ Jahr.
8 Rihir. 27 1 Zahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis-Erhöhung. gei einzelnen Nummern wird der Bogen mit 2 ½ Sgr. berechnet.
2 —* 8 8 † 111“ 8 11““
.
“
11“
I
Ale post-Anstalten des In- ₰ Auslandes nehmen Bestellung — dieses Blatt an, für Berlin ie Erpedition der Allg. Preuß. Zeitung: k Nr. 57. nsertions-Gebühr sür um einer 4 8e. Anzeigers 2 Sgr.
2
No. 169.
„ Sonntag den
Da wir uns im laufenden Vierteljahr, wegen zu. spät eingegangener Meldungen, leider in die Nothwendigkeit versctzt emeinen Preußischen Zeitung zu liefern, so bitten wir die Bestellungen für das nä len, daß wir die Stärke der Auflage gleich zu Anfange desselben danach bemessen können. S
unvollständige Exemplare der All
nen Nummern nicht immer mit Bestimmtheit rechnen dürfen.
Der (Behrenstraße Nr. 57) ins Haus gesandt. —
Auswärtige, des In⸗ berechnet.
Inhalt.
Amtlicher Theil. 1 Landtags⸗Angelegenheiten. Sitzung der Kurie der drei Stände vom 15. Juni: Die Petition in Betreff der Minden⸗Köln⸗ Thüringer Verbindungsbahn; Reclamation wegen einer in dem Berichte über eine frühere Sitzung seitens des Sckretariats gestrichenen Aeuße⸗ 1 rung; Interpellation hinsichtlich der Nichtaufnahme der in der Versamm⸗ lung vorgetragenen Entwürfe ihrer Erklärungen oder Beschlüsse in die durch die Allg. Pr. Ztg. zu veröffentlichenden Berichte; Fortsetzung der Verhandlungen über die Allerhöchste Proposition, die Verhältnisse der Juden betreffend; Berathung der einzelnen Paragraphen des betreffenden Gesetz⸗Entwurfs. Sitzung der Kurie der drei Stände vom 16. Juni: Nachträgliches zu der in der letzten Sitzung erhobenen Re⸗ clamation; Fortsetzung der Verhandlungen über die Allerhöchste Propo⸗ sition in Betreff der Verhältnisse der Juden; Berathung der einzelnen Paragraphen des betreffenden Gesetz⸗Entwurfs. 8
8
Beilagen.
4 Amtlicher Theil. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Geheimen Regierungs- und Baurath Gantzer in Min⸗ den den Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub, so wie dem Oberst Lieutenant a. D., von der Gablentz, den Rothen Adler⸗ Orden vierter Klasse zu verleihen. Angekommen: Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath und Ober⸗Schloß⸗Hauptmann, Graf von Arnim, von Blumberg. Abgereist: Der General⸗Major und Inspecteur der lsten Ingenieur⸗Inspection, Brese, nach Kissingen.
Landtags-Angelegenheiten.
Sitzung der Kurie der drei Stände am 15. Juni.
Die Sitzung beginnt um 10 Uhr, unter Vorsitz des Marschalls von Rochow, mit Verlesung des Protokolls der vorigen Sitzung, welches nach einer kurzen Bemerkung angenommen wird.
Als Secretaire fungiren die Abgeordneten von Bockum Dolffs
und Kuschke I.
Marschall: Der Abgeordnete von Metternich hat das Wort, um eine allgemeine Bemerkung zu machen.
Abgeord. von Metternich: Unter den Petitionen, die nach dem letzten Beschlusse der Vereinigten Kurien zur weiteren Bearbeitung an die Abtheilung der Kurie der drei Stände zurückgelangt sind, be⸗ sindet sich eine, welche die Unterstützung der Minden-Köln⸗Thüringer Verbindungs⸗Bahn zum Gegenstande hat, von der es überaus wün⸗ schenswerth wäre, wenn diese vorzugsweise und vor Landtagsschluß zur Berathung und Entscheidung gebracht würde. Ich bescheide mich zwar gern, daß bei der außerordentlich großen Masse von Material, was uns zur Bearbeitung unerledigt noch vorliegt, es schwierig ist, dasjenige herauszulesen, was der Beschleunigung besonders bedarf. Allein in Bezug auf die Petition, von der ich spreche, hat es eine besondere Bewandtniß; es handelt sich darin nicht sowohl um die Unterstützung einer erst in Aussicht stehenden, noch nicht konzessionirten Eisenbahn, sondern um die Subventionirung eines Unternehmens, was bereits in der Ausführung begriffen ist, eines Unternehmens, das, wenn ihm von der Regierung nicht die längst gehoffte nöthige Unter⸗ stützung zu Theil wird, Gefahr läuft, zu scheitern. Es ist hier nicht der Ort und die Zeit, in die vielfachen Nachtheile näher einzugehen, die daraus entspringen würden, wenn das Unternehmen sistirt würde. Aber eines Nachtheils muß ich doch erwähnen, jenes nämlich, der dem Lande daraus erwachsen würde, wenn demselben der Arbeits Verdienst, dessen es augenblicklich mehr als zu irgend einer anderen Zeit bedarf, entzogen werden möchte.
Es ist vielleicht kein Theil der Monarchie, der so sehr von der Kalamität der Theurungsnoth heimgesucht ist, wie gerade der östliche Theil von Westfalen, der durch diese Verbindungs⸗Bahn durchschnitten wird. Ich glaube, daß der hohe Landtag im Sinne des neulich zur Abhülfe der Noth durch Beschaffung von Arbeits⸗Verdienst nicht zweck⸗ entsprechender wirken könnte, wie wenn er die eingebrachte Petition befürworten möchte, welche dahin geht, Se. Majestät zu bitten, diese Eisenbahn vorzugsweise zu unterstützen. Mein Ersuchen geht nun dahin, daß der Herr Marschall die Versammlung frage, ob es ihr nicht gefallen möchte, diese Petition vorzugsweise zur Bearbeitung und Berathung vorzunehmen. 8
Ma rschall: Ich kann darauf nur erwiedern, was ich in der gestrigen Sitzung auf einen ähnlichen Antrag geantwortet habe und was in das heute verlesene Protokoll aufgenommen ist, nämlich, daß ich, wenn die jetzige Berathung zu Ende sein wird, diejenigen Gut⸗ achten, welche dann der Reihefolge nach an der Tagesordnung sind, bezeichnen werde. Wenn alsdann einzelne Anträge darauf gemacht,
An die Leser.
andere Gutachten früher zur Berathung zu bringen, wird dies ge⸗ schehen, sobald die hohe Versammlung sich dafür entscheidet. „Algeordn. von Metternich: Damit stelle ich mich zufrieden; ich habe aber nur bitten wollen, daß diese Arbeit, die setzt an den Ausschuß zurückgekehrt ist, in dem Ausschusse vorzugsweise beschleu⸗ nigt werde. Marschall: Die Abtheilungen arbeiten, so viel ich weiß, sehr fleißig; ich habe ihnen aber keine Vorschriften zu machen, wie sie ihre Geschäfte einrichten sollen; ich kann mich in dieselben nicht mischen und muß es den Herren Dirigenten derselben überlassen, wie sie dieselben ordnen wollen, sofern die hohe Versammlung nicht einen Beschluß darüber faßt. 8 Abgeordn. Freih. von Vincke: Ich wollte mir erlauben, in Bezug auf den stenographischen Bericht, der sich in der hrutigen Allg. Preuß. Zeitung befindet, eine Bemerkung zu machen; es betrifft das Protokoll der Sitzung der Kurie der drei Stände vom 9ten d. M. Es ist damals ein Mitglied aus Westfalen aufgestanden und hat allgemeine Bemerkungen in Bezug auf einen Beschluß, der in einer früheren Sitzung gefaßt worden ist, gemacht. Dieser Be⸗ schluß betraf die an Se. Majestät den König zu richtende Bitte, ohne Zustimmung des Vereinigten Landtags keine Abänderungen in den
Verfassungs⸗Gesetzen vornehmen zu lassen. Ich hatte mich damals erhoben und, nachdem der Herr Marschall einige Worte gesagt, mir einige zusätzliche Bemerkungen erlaubt. Ich habe damals gesagt, daß die Aeußerungen des Mitgliedes aus Westfalen unparlamentarisch sind und eine Beleidigung der Versammlung enthalten. Bei Durchsicht des stenographischen Berichts habe ich das Wort Belei⸗ digung nicht gefunden und dasselbe am Rande zugesetzt. Ich finde aber in den Zeitungen dies Wort nicht aufgenommen. Ich lege auf das Wort weiter keinen Werth, ich muß mich namentlich dagegen verwahren, als ob ich in Betreff jenes Mitgliedes, mit dem ich die Ehre habe genauer bekannt zu sein, eine Aeußerung hineinbringen wollte, wodurch für dasselbe eine empfindliche Berührung entstehen könnte. Ich habe mir aber bei Durchsicht der stenographischen Be richte ein- für allemal zur strengen Pflicht gemacht, es mir stets genau zu vergegenwärtigen, welche Worte ich gesprochen, und das, was ich nicht gesprochen habe, zu streichen, dagegen aber das, was ich gesprochen habe, hinzuzusetzen, und hierdurch habe ich mich ver⸗ anlaßt gesehen, jene Worte hinzuzusetzen. Ich gebe nun zwar zu, daß den Secretairen die Befugniß eingeräumt worden ist, wenn sie verletzende Bemerkungen in den zu veröffentlichenden Berichten finden, dieselben zu streichen. Ich muß aber bemerken: erstens daß in den erwähnten Worten nichts Verletzendes enthalten ist, und daß ich vielmehr nur glaube, dadurch die Rechte der Versammlung und der einzelnen Mitglieder gewahrt zu haben. Vom allgemeinen Stand⸗ punkte aus glaube ich dann ferner noch bemerken zu müssen, daß von der Versammlung bereits die Bitte ausgesprochen ist, jene Bestim⸗ mung in dem Geschäfts⸗Reglement in Wegfall zu bringen, weil die Versammlung der Ansicht war, daß es angemessener wäre, wenn Alles, was hier gesagt wird, mit der Berichtigung abgedruckt würde, und es weit mehr im Interesse des angeblich Verletzten liege, wenn es gedruckt würde, als es zu streichen. Da, wie auch bei einer anderen Veranlassung von dem Herrn Landtags⸗Marschall ausge⸗ gesprochen worden ist, daß, wenn das Geschäfts Reglement eine Bestimmung auch noch nicht enthalte, der Grundsatz doch schon im Wege des Usus in Anwendung gebracht werden könnte und die Versammlung dies genehmigt hat, so glaubte ich annehmen zu dürfen, daß im vorliegenden Falle eben so verfahren werden würde. In der damaligen Sitzung haben die Herren Abgeordneten von Leipziger und Dittrich fungirt, und ich muß daher bitten, daß namentlich diese beiden Herren Secretaire, von denen wahrscheinlich das Streichen ausgegangen ist, wenn ich mich in dieser Beziehung nicht täusche, sich künftig so etwas nicht wieder gestatten. Ich stelle anheim, ob über diese meine Bemerkung weiter verhandelt werden soll, weil ich noch eine audere Bemerkung zu machen habe.
Abgeordn. von Leipziger: Ich habe diese Aeußerung weder in dem sogenannten Mutter⸗Protokoll noch in dem anderen stenogra⸗ phischen Protokolle gefunden, ich bin der Rede des Herrn von Vincke sehr genau gefolgt, ich erinnerte mich aber dieser Aeußerung durch⸗ aus nicht und habe sie mir auch nicht notirt, obgleich ich mir über seine Rede mehrere Notizen gemacht hattez; ich glaube, daß die Se⸗ cretaire verpflichtet sind, Aeußerungen, die nicht gesprochen worden sind, zu streichen, wenn sie von den Mitgliedern bei der Korrektur hineingesetzt sind; da ich nun die Ueberzeugung zu haben glaubte, daß die Worte nicht gesprochen waren, so habe ich mich für verpflich tet gehalten; sie zu streichen. Habe ich mich geirrt, und sind die Worte gesprochen worden, so muß ich mich bescheiden, daß sie nach⸗ träglich aufgenommen werden, glaube aber nicht, meine Befugnisse als Secretair überschritten zu haben
Abgeordn. von Vincke: Ich muß es durchaus in Abrede stellen, daß die Worte nicht gesprochen worden sind, und ich würde mir nie erlauben eine Bemerkung in ein Protokoll hinein zu korrigi⸗ ren, wenn ich nicht nur die Besugniß, sondern auch die Verpflichtung hätte, die stenographischen Protokolle durchzusehen, um Alles, was von mir, hier gesprochen ist, genau darin niederzulegen, und ich hätte wohl erwarten dürfen, daß, wenn Herr von Leipziger Zweifel hegte, er sich erst, wie es auch früher schon einmal geschehen ist, mit mir in Verbindung gesetzt hätte, dann würde ich sein Gedächtniß haben schärfen und zu de nde allenfalls auf andere Mitglieder mich be
rufen können.
gemacht; jeder innerhalb der Ringmauer der Stadt wohnende Abonnent erhält das Vlatt durch die Stadtpost, schon den Abend vor dem angegebenen Datum . ’1 „ 7 1. 7
sahen, einer großen Anzahl unserct respettwen Abonnenten nur 1 n/ chste Quartal gefälligt rechtzeitig so bewirten wol⸗ Denn später eintretende Abonnenten würden auf vollständige Kachlieferung — bereits L-re
vierteljährliche Pränumerations⸗Preis beträgt 2 Rthlr. Preuß⸗ Cour. für das Inland. — Bestellungen
für Berlin werden in der Erpeviten frei
oder Auslandes, bewirken ihre B sp , f 2 . . n ihre Bestellungen bei den resp. Post⸗Aemtern. Bei einzelnen Nummern des Blattes wird der Bogen mit 2 ½ Sgr.
Abgeordn. von Leipziger: Ich muß bitten,
sammlung nicht. Es
aber den Secretatren wohl unbedenklich zu, di nern gemachten Zusätze, welche sie nach ihrer 1 sprochen, wieder zu streichen.
Durchsicht
entscheide, ob der Secretair biese 4. ist möglich, daß ich mich geirrt habe. Dit Befugmsß seht
nicht ge⸗ Sonst würte dit vorgescheiebene
Serreiaire gur
der stenographischen Protokelle durch die
keinen Zweck haben; so viel ich mich crinnere, steht es nuch imn
Reglement.
Abgeordn. von Vincke: im Allgemeinen nicht bestritten; ich habe aber
daß, wenn heit haben ich glaube,
was es gesprochen hat. 8 taire den Gang der Debatte so verfolgen
Ich habe die Befugnäß der Scerrinine ein solcher Fall eintritt, dann die Secretare die Geneigt⸗ „sich mit den Mitgliedern in Vernehmen zu setzen, denn daß jedem Mitgliede die beste Erinnerung bessen beimehmt, Es wäre ganz — wenn dit Seeort⸗
ten, um sich Nechen⸗
schaft zu geben, ob ein oder zwei Wortt gesxrochen worden send pder nicht. Das Einfachste, wenn man Jemanden etwas streicht vder be⸗ richtigt, ist doch wohl, daß man erst Rücksprache mit ihm nimmt.
Das ist die allgemeine Regel für das
ben,
öffentlicht Geschäftsle⸗
aß man Niemanden verurtheilt, ehe man ihn hört. Abgeordn. von Leipziger:
Ich glaube kaum, daß den Serre⸗
tairen in solchen Fällen zugemuthet werden kann, bei gien den Mu⸗ gliedern, welche gesprochen haben, herumzugehen oder Mnen zu schrei⸗
ben,
—
Wenn ich
ob sie diese oder jene Aeußernng gethan Das wäre eine Pflicht, die würde dann bitten, mich des
haben vder nicht. ich nicht übernehmen möchbe, und ich Amtes eines Secretairs guthinden. es gelegentlich thun kann, so thue ich es, daz Pttekol
ist mir aber damals erst spät Abends zugeschickt worden mit der Bitte, es den anderen Morgen zeitig dem Herrn Marschall zuzuschicken, wie
es auch geschehen ist, und diese Berichte deshalb länger zurückzuhalten. Abgeordn. von Vincke:
schall die dahin geh
promittirt
Gewissen hier geirrt sem Falle
den Grun formelles Herren S
schwier ge
mir kaum
hohen Kurie der der früher
in der A darauf spö
auf solche in diesem
und auch
nicht als richtig anerkennen.
Marschall: was der Herr Secretair gethan hat,
gliede sich deshalb in Communication Fällen haben sie es gethan, aber als Regel wird es von ihnen nicht
verlangt werden können.
der bisheri⸗
Abgeordn. von Vincke: genstande überzugeben. Versammlung beliebt,
werden sollte, einzelne Bemerkungen, werden, weil der Entwurf selbst nicht abgedruckt w handlungen wegzulassen. sondern Al worden. C
82 N
Geschäftsordnung gefaßt ist. in der Zeitung später nachgetragen worden. Gründe, welche damals dagegen gel⸗
hbielt ich mich daher nicht für berechtigt,
Ich würde bitten, daß der Herr Mar⸗
Güte haben möge, eine allgemeine Bestimmung zu erlassen, end, daß die Secretaire, wenn sie sich veranlaßt sehen, die
Bemerkung eines Mitgliedes zu streichen, Rücksprache mit ihm neb⸗ men, denn es kann Niemanden erwünscht sein,
auf diese Weise kom⸗
zu werden.
Jedenfalls muß angenommen werden, daß das, von ihm mit bestem Wissen und
geschehen sei. Außerdem hat er erklärt, daß, wenn er sich
haben sollte, es ihm leid thue; ich glaube daher, daß in bdr⸗
die Sache für abgemacht gehalten werden kann.
Rvwrsagales Was
eine allgemeine Bestimmung darüber betrifft, so habe ich meinerseits dsatz befolgt, mein Amt bei
dieser Gelegenheit als ein ganz zu betrachten und eine Superrevision der Kontrolle der ecretaire nicht vorzunehmen. Ich würde es für eine sehr Aufgabe halten, wenn die Herren mit fedem einzelnen Mit⸗ setzen sollten. In einzelnen
Zu einer solchen Bestimmung möchte ich die Befugniß zutrauen und glaude vielmehr, daß es bei
gen Verfahrungsweise werde verbleiben müssen.
Ich erlaube mir zu dem zweiten Ge⸗
In einer der letzten Sizungen hat es der
zu beschließen, daß die Erklärung der
drei Staͤnde in Beziehung auf die Nichtübereinstimmung en mit den jetzigen Gesetzen, welche von einem verehrten
Abgeordneten der altmärkischen Ritterschaft abgefaßt wurde, nicht mit
solle. Es ist Secretairen überlassen welche dadurch unverständlich rde, aus den Ver⸗ In Folge dessen ist nicht nur der Entwurf, les, was über den Entwurf gesprochen wurde, gestrichen zscheint mir aber doch wünschenswerth, daß in Beziehung dandlungen ein allgemeines Prinzip aufgestellt und nicht
er Fall so und in jenem anders verfahren werde. Ich hade
lg. Preus. Zeitung abgedruckt werden ter beliebt worden, daß den Herren
—
nur flüchtig die Zeitungen durchgegangen, habe aber darin eine Janze Menge von Erklarungen gefunden, 1 worden sind. gebracht — die Beschlüsse in Beziehung auf die Erweiterung des Pe⸗ titionsrechts,
welche hier in extenso verlesen Es sind namentlich — und ich habe die Belege mit⸗ ferner die Beschlüsse in Beziehung auf den Notbstand der Beschluß, der in Beziehung auf die Aenderung der Die beiden letzten Beschlüsse find sogar Ich kann auch die ltend gemacht wurden, durchaus
Es wur der Entwurf könne
deshalb nicht abgedruckt werden, weil
den Besch
schäftsordnungsmäßigem Wege zuginge. S niß von allen Diskussionen,
lüssen Kenntniß erbielte,
welche dier vorkommen, also auch von
den Beschlüssen, das liegt in der Oeffentlichkeit, welche uns gewährt worden ist, und ich kann darin im mindesten nicht eine Verletzung der
Ehrfurcht weniger,
Herren⸗Kurie nicht beigetreten ist,
ständische wichtigen einem so handelte,
gegen die geheiligte Person des Kömge erkennen, um so Is ein solcher Entwurf formell nichts ist. So lange die ist er nur ein Versuch für das der möglicherweise in der Herren Kurie sehr Modisicationen unterliegen kann, wie das namentlich dei wichtigen Gegenstande, wie der, um den es sich damals nicht unwahrscheimlich sein möͤchte. 8 1—
Konklusum,