Versammlung nur noch . 1 welche die 2] erwartenden Berathungs⸗Gegenstände un⸗
mittelbar berührten, vorgelesen waren, wurde gegen 8 Inhalt desselben nur Ein Bedenken über der von säumigen Zahlern der 2ten Rate des Aen 1 Kapitals verwirkten Conventional⸗Strafen , Nach kurzer Erörterung der Sache genehmigte in * bee Versammlung das Verfahren der Vorstände und b. schloß: daß denjenigen ersten Zeichnern, welche die 2te Rate auch jetzt noch nicht eingezahlt hätten⸗ die für die zweite und dritte Einzahlun verwirkten Conventio⸗ nal⸗Strafen erlassen werden sollten, wenn die Zahlung noch bis zum 3ü1sten k. M. bewirkt werde.
Von den für diese Versammlung angekündigten An⸗ trägen einzelner Actionairs kam nur der des Herrn Hirschfeld zur materiellen Erörterung, weil die übri⸗ gen theils vor, theils in der Versammlung zurückgenom⸗ men waren. In jener Beziehung führte die Debatte zu folgenden Fragen:
a) Beschließt die Versammlung mit einer anderen be⸗
nachbarten Eisenbahn⸗Gesellschaft wegen Ueber⸗
nahme des Betriebes der Magdeburg⸗Wittenberge⸗ schen Eisenbahn nach deren vollendetem Bau, bald⸗ möglichst in Unterhandlung zu treten?
welche, ohne Widerspruch zu finden, bejaht wurde.
b) Sollen die hierbei einschlagenden Verhältnisse durch eine besondere Kommission zur Beschlußnahme der General⸗Versammlung in Vorarbeit genommen werden, um sodann das Ergebniß dieser Vorlagen
in einem besonderen Berichte der letzteren vorzu⸗
legen?
welche mit 1380 Stimmen gegen 213 verneint wurde.
Während dieser Erörterungen wurde die Ergänzungs⸗ wahl für das statutengemäß ausgeschiedene Drittheil der Ausschuß⸗Mitglieder von zwei Notaren geleitet, nachdem zuvor ein nicht ausgeloostes auswärtiges (Ber⸗ lin) Ausschuß⸗Mitglied für sich und ein anderes abwe⸗ sendes Mitglied den freiwilligen Austritt erklärt hatte, welcher nur unter Vorbehalt der im §. 39. des Sta⸗ tuts bestimmten Frist angenommen werden konnte, und nachdem von einem anderen Actionaire ein Protest da⸗ gegen zu Protokoll gegeben war: daß aus der von den verklagten Zeichnern und Inhabern annullirter Quit⸗ tungsbogen mit vollzogenen Wahl ein Präjudiz her⸗ geleitet und gefolgert werde, daß die im Juni v. Is. unterbliebene Wahl von 6 Ausschuß⸗Mitgliedern da⸗ durch genehmigt und gut geheißen werde.
Nach dem Ergebniß der Stimmzettel wurden die ausgeschiedenen Herren:
Kaufmann Ernst Meyer hier,
„ Friedeberg hier, August Carl Maquet hier,
Kaufmann S. Herz in Berlin,
Kammerherr von Jagow auf Crüden, — größtentheils mit einer der Stimmengleichheit nahe kommenden Mehrheit in den Ausschuß zurückberufen, und an die Stelle des verstorbenen Kaufmanns C. Graefe
der Kaufmann Herr A. Bloch in Berlin gewählt. Sowohl diese als die zu Stellvertretern be⸗ rufenen Herren Kaufmann F. Weigel sen. und Kriminalgerichtsrath Stahlknecht
haben die Wahl angenommen.
Endlich wurde der Beschluß gefaßt, daß künftig ein Auszug aus den Protokollen über die Berathungen in den General⸗Versammlungen veröffentlicht werde.
Magdeburg, den 21. Juni 1847.
Der Vorsitzende des Ausschusses der Magdeburg⸗Wit⸗
tenbergeschen Eisenbahn⸗Gesellschaft. b (gez.) C. Deneke.
8
, decklenburgische Eisenbahn⸗ Gesellschaft.
Es ist in Grundlage des §. 6. der Statuten und nach ertheilter Genehmi⸗
ung des Ausschusses die Ausschrei⸗ ung eines
8 achten Einschusses, groß 0 pro Cent
des Actien⸗Kapitals der Mecklenburgischen Eisenbahn⸗ Gesellschaft, zahlfällig in den Tagen
vom 25. Juli bis zum 8. Au⸗ gust d. J. incl.,
beschlossen, und macht die Direction dieses statuten⸗ mäßig bekannt. Die Einzahlung kann nach Be⸗
quemlichkeit der Einzahlenden entweder in Rostock, Wismar uund Güstrow in den dortigen Büreaus der
Gesellschaft oder in Hamburg an die Banco⸗Conto Carl Heine und G. H. Kaemmerer und
in Berlin an das Banquierhaus von Jacob Saling
geschehen. Die Zinsen für die bisherigen Einschüsse kommen statutenmäßig zum Abzuge und betragen die⸗ selben für 2 Monate auf das bisher eingezahlte Ac⸗ tien⸗Kapital 28 Sgr., so daß per Actie 19 Thlr. 2 Sgr. Pr. Crt. einzuzahlen sind. Die Einzahlungen gesche⸗ hen in Preußisch Courant, wobei jedoch Hamburger Banco zum festen Cours von 150 pro Cent ange⸗ nommen wird. Die früher ausgestellten Interims⸗Ac⸗ tien sind bei den neuen Einzahlungen mit einzureichen, wogegen Interims⸗Quittungen ausgestellt werden, und können sodann binnen acht Tagen nach dem Ablaufe des Einzahlungs⸗Termins die Interims⸗Actien gegen Rückgabe der ertheilten Interims⸗Quittungen entgegen genommen werden. Wer die Einzahlung nicht zur rechten Zeit leistet, hat die Nachtheile verwirkt, welche
8
§. 8. des Statuts vorschreibt. Schwerin, den 19. Juni 1847. Die Direction der Mecklenburgischen Eisenbahn⸗
Gesellschaft. Geo. Meyenn. Erdmann. C. F. Viereck. Arndt. L. Albert. per Central-Verein 1735 b) Homoeopathie
versammelt
öffentliche Versammlung.
Aerzte des Aus- und Inlandes, so wie alle Freunde
die wichtigeren Abschnitte,
u 8 “ General⸗Agent — der Deutschen Lebens⸗Versicherungs⸗Gesellschaft.
sich in d. J. zu Berlin und hält am 9. August, Abends, eine vertraute Sitzung zur An- wendung der Vorträge und der inneren Vereins-
Angelegenheiten, am 10ten, Vormittags, aber eine Alle homöopathischen
der Homöopathie, werden angelegentlichst ersucht, sich eutweder persönlich dazu einzufinden oder min- destens schriftliche Beiträge zusenden. Mit Briesen, Anfragen etc. bittet der Unterzeichnete sich — je- doch bei Zeiten — an ihn zu wenden.
Berlin, den 13. April 1847.
Dr. F. X. Melicher, d. Z. Direktor, Kanonierstrasse No. 41.
n [736 b] Bekanntmachung.
Am Donnerstag den 22. Juli 1847, Vormittags präzise 10 Uhr, in Lübeck im Hause der Gesellschaft, Johannisstr. Nr. 16,
General⸗Versammlung der Herren Actio⸗
naire der Deutschen Lebens⸗Versiche⸗
rungs⸗Gesellschaft, 8 — worin, nach Rechnungs⸗Ablage über das 18te Ge⸗ schäftsjahr, eine abermalige R evision der Sta⸗ tuten und Einführung neuer Tabellen zur Berathung und Beschlußnahme werden vorgelegt wer⸗ den. Lübeck, den 25. Juni 1817.
3., Vermaehren,
[602] Ediktal⸗Ladung. Auf Antrag der Angehörigen Johann Gottlieb Trenk⸗
ler's von Markersdorf, welcher vor länger als 22 Jah⸗ ren als Braubursche in die Fremde gegangen ist, seit mehr als 20 Jahren aber keine Nachricht von sich ge⸗ geben hat und dermalen ein verzinslich angelegtes Ver⸗ mögen von 439 Thlr. 5 Ngr. 9 Pf. besitzt, werden so⸗ wohl genannter Abwesender selbst, als auch alle dieje⸗ nigen, welche an dessen beregtes Vermögen aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche zu haben vermeinen, hier⸗ mit geladen,
den 23. November 1847
zu rechter früher Gerichtszeit an hiesiger Kanzleistelle und resp. gehörig bevormundet, legal oder durch hin⸗ längliche, von Ausländern mittelst gerichtlicher Vollmacht
2
legitimirte, auch resp. zum Vergleiche gehörig instruirte Bevollmächtigte, dergleichen alle Auswärtige zu Annahme künftiger Zufertigungen bei 5 Thlr. Strafe unter hiesi⸗ ger Jurisdiction zu bestellen haben, zu erscheinen, zu⸗ vörderst mit dem Kontradiktor resp. den Antragstellern, welche ebenfalls zu erscheinen zugleich andurch bedeutet werden, die Güte zu pflegen, in deren Entstehung aber unter der Verwarnung, daß der Abwesende bei seinem Außenbleiben für todt erklärt und sein Vermögen den sich gemeldet und legitimirt habenden nächsten Erben oder anderen Anspruchsberechtigten verabfolgt, die Erben des Abwesenden aber, wie dessen Gläubiger und son⸗ stige Interessenten, im Falle des Außenbleibens für aus⸗ geschlossen, ihrer sämmtlichen Ansprüche, auch der lihnen
etwa zustehenden Rechtswohlthat der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, für verlustig werden erachtet wer⸗ den, für die Person und zur Sache selbst sich gehörig zu legitimiren und, was den Abwesenden betrifft, nach erfolgtem Ausweis sein oberwähntes Vermögen in Em⸗
pfang zu nehmen, so viel jedoch alle übrigen darauf Anspruch machenden Personen anlangt, diese Ansprüche mit Beibringung des erforderlichen Beweises und Pro⸗ duction der darauf Bezug habenden Urkunden, binnen 6 Tagen vom Termine an gerechnet, anzuzeigen, darüber mit dem in der Person des Herrn Advokat Reichel in Zittau bestellten Kontradiktor resp. den Antragstellern, welche, wie der genannte Herr Kontradiktor, binnen an⸗ derweiter 6 Tage auf das sie betreffende Vorbringen der sich Anmeldenden, bei Strafe des Eingeständnisses und der Ueberführung, sich einzulassen und zu antworten, auch die produzirten Urkunden, unter der Verwarnung, daß dieselben außerdem für anerkannt werden erachtet wer⸗ den, anzuerkennen haben, binnen 6 Wochen allenthalben
rechtlich zu verfahren, zu beschließen und sodann den 13. Dezember 1847 der Inrotulation der Akten, endlich aber den 1. März 1848
der Publication eines Erkenntnisses, welches in Betreff der Außenbleibenden Mittags XII Uhr für publizirt er⸗
achtet werden wird, gewärtig zu sein.
Die standesherrl. Gräfl. von Einsiedelsche Justiz⸗ Kanzlei daselbst. Flohr, Kanzlei⸗Dir.
[638] Bekanntmachung.
mainen und Forsten. 9⁷ 1. lIki, den 2 4 184 8. Juni 8 2391 Die Augustower Gubernial-Regierung.
21. Januar Schatzes und der Einkünfte vom 3 5653. 2469.
Februar
d. J. No
¹
20. Mai
1. Juni
wer Kanal, erleichtern.
oder nach Abzug von 5/100 als Oflara 50 do.
9b 8 . Der Regierungs-Rath,
““ 3615 Stück mittel Baustämme,
Reibersdorf bei Zittau in der Sächs. Ober⸗Lausitz, den 10. Juni 1847.
Schatz-Departement. Abtheilung für die Staats-Do-
Zufolge Reskripis der Regierungs-Komwmission des
macht hiermit öffentlich bekannt,
dass am 16. /28. September d. J., Vormittags um 11 Uhr, im Sitzungs-Saale der Gubernial-Regierung in der Stadt Suwalki eine massive Wassermühle nebst Schneidemöhle, mit den dazu gehörigen Ge- bäuden, und zwar einem massiven Wobhnbause und Speicher, Pferde- und Schweinstall, einem Schoppen zur Aufbewahrung der beim Bau der Mühle ge- brauchten Materialien, und der Umzäunung, so wie auch mit den Grundstücken und Wiesen, deren Flächeninhalt 20 Morgen 46 Ruthen Magdeburger oder 9 Morgen 66 Ruthen neues polnisches Mals beträgt, im Wege der öffentlich n Licitation vom
1848 in Erbpacht ausgethan werden soll.
Diese Mühle mit 4 Gaingen oder Steinen und mit einer englischen Maschinerie, vermöge welcher man in einer Stunde auf einem Gange 5 Korzec Getraide Warschauer Mafs vermahlen kann, liegt an dem Augustower, stets hinlängliches Wasser habenden Kanal, bei der Kreisstadt Augustow, an einer vor- theilhasten Stelle, weil den Zutritt zur Mühle rück- sichtlich des Mahlwerks zwei wichtige Communi- cationswege, das ist die Chaussee und der Augusto-
Der von dieser Mühle jährlich zu zahlende Ka-
non beträgt 1000 Silber-Rubel,
.“
nur. 950 Silber-Rubel.
lion in plus ihren Anfang nimmt, wird hiermit auf 4000 Silber-Rubel festgesetzt. 3 Jeder Bietungslustige ist verbunden, von der Li- citation ein Vadium von 2000 Silber-Rubel an die Gubernial-Kasse einzuzahlen und hierüber eine Quit- iung vorzuzeigen. Auch übernimmt er die Ver- pflichtung, aufser dem Kanon noch die Osara und andere bestehende oder spöter von der Kegierung auszuerlegende Abgaben und Lasten zu tragen, s0 wie er sich ebenfalls den allgemeinen Erl pachts- Bedingungen unterwersen muls.
Der Meistbictende hat sogleich das Einkaufsgeld zu kompletiren, so wie auch die Kosten dieser Be- kanntmachung zu berichtigen.
Die Gubernial-Regierung ladet Bietungslustige ein, sich am oben angezeigten Orte und Tage zu stel- len, wo man ihnen in den Dienststunden nähere Nachricht über die Licitations-Bedingungen erthei- len wirqd.
Im Auftrag.
Staats-Referendarius NNorband. “ D)er Kanzlei-Dircktor Kasp rzyck 1.
88 8
b 31568. Section der Domai- Schatz-Abtheilung. No. 2689 nen und Forsten. [637] Die Gouvernements-Regierung Augustow
Macht bekannt, dass in dem im hiesigen Gouverne- ment am flöfsbaren Flusse Lelegenen Staats-Forst- amte Pomorze nachstchendes zum Verflössen taug- liche Holz auf dem Stamme zu verkaufen ist. EEE11““ ausgezeichnet grosse Baustämme,
grolse Baustämme,
Browarken, Klötze, Stämme.
Ein Stamm dieses Holzes ist im Durchschnitte
geschätzt auf. — Silber-Rubel 49 Kopeken. D'er
ganze Werth desselben aber auf 1755 S.-Rub. 6
kKop. — Der Verkauf dieses Holzes geschieht in
Partieen besonders aus jedem Jahresschlage durch
öffentliche laute Versteigerung in der Wohnung des
Oberförsters zu Pomorze, ¼ Meile von der Stadt
Seyny, den 17./29. Juli dieses Jahres, täglich von
des Morgens 9 bis des Nachmittags 5 Uhr, vor dem
dazu beauftragten Beamten der Finanz-Regierungs-
Kommission unter nachstehenden Bedingungen.
1) Zum Gebote wird nur derjenige zugelassen, wer in der Kasse des betreffenden Forstamtes die Hälfie des abgeschätzten Werthes des ausgebo- tenen Holzes als Vadium niedergelegt hat, wel- ches dem von der Licitatien Abtretenden so- gleich zurückgegeben wird, dem Meistbietenden aber wird zolches innebehalten, bis zum Ab- schlusse der Berechnung nach dem Kontrakte.
2) Sollie einer der Lizitanten sich der Gabe oder der Annahme von Abstands-Geld zu Schulden kommen lassen, oder dieserhalb starken Ver-
lacht erregen, so wird derselbe nicht nur mit Verlust des eingelegten Vadiums zum Holzan- kaufe nicht zugelassen und wegen Fälscherei und Betrug bei dem Kriminalgericht angeklagt, svondern aufser der Strafe, die das Gericht er- kennt, wird der Königliche Schatz noch Vergü- igung des aus einer abermaligen Versteigerung desselben Holzes entspringenden Schadens nach- suchen.
3) Nach erfolgtem Zuschlage ist der sich beim Kaufe Erhaltende verpflichtet, sein eingelegtes EEa durch Zuzahlung der Hälfie des gebo-
enen Plus sofort zu-komplettiren. Wenn der- selbe das unterlässt, so fällt das niedergelegte Vadium dem Schatze zu, und das ihm zuge- chlagene Holz wird von neuem versteigert. Das Versteigerungs-Protokoll und der auf Grund desselben aulgeqommene Kontrakt verpflichten den Meistbietenden vom Augenblicke seiner Un- terschrift an, die Regierung aber erst nach Ge- nehmigung durch die Finanz-Regierungs-Kom- mission.
Das zur Versteigerung ausgebotene Holz ist mit
einem sechseckigen Waldhammer mit dem Buch-
staben N. J. angeschlagen, und nur diese Stämme werden als rechtlich erworben angesechen. Vor der Fällung werden jedoch die Stämme noch mit einem dreieckigen Waldbammer durch den
Letreffenden Revierförster bezeichnet, der zum
Hauen ermächtigt.
Das erstandene HHolz kann der Käufer nach ei-
genem Gutdünken bearbeiten lassen, es ist ihm
erlaubt, das Holz im Walde entrinden und kantig beschlagen zu lassen, aber die Rinde und
Spähne, so wice auch die kleinen Zweige, ist er
verpflichtet. beim Stamme auf cinen Haufen le-
gen 2 11 lassen.-.
Die Bearbeitung und Ausfuhr des Holzes darf
nur durch 6 Monate, vom 1. Oktober bis Ende
März, alljährlich geschehen, und der letzte Ter-
min der Bearbeitung und Ausfahr aus dem
Walde alles gekanften Holzes wird bis Ende
März 1848 sestgesetzt.
Der Käufer ist dem Schatze mit seinem Ver- mögen verantwortlich füͤr allen Schaden, den er selbst oder seine Leute anrichten. Er selkhst daher und die von ihm im Walde gebrauch-
ten Menschen sind verpflichtet, sich nach den
Vorselriften der Landes- undForst-Polizei zu rich- ten, die der betreffende Oberförster nachweist. Er darf auch nicht die Gränze der Schläger, in
welchem das Holz gekauft ist, überschreiten,
noch därfen die unangeschlagenen Schütz- und
Saamenbäume gefällt werden, unter einer den
10 maligen Werth derselben betragenden Strase. 9) Nach der Ausarbeitung des Holzes im Walde secchlägt der betreffende Revierförster solches mit
seinem Waldhammer an, numerirt es und zicht
es in seine Kontrolle, und nur solche Stücke dürfen aus dem Walde auf die Ablage abge-
fahren werden. .
10) Sobald der Käufer die Gouvernements-Regierung
benachrichtigt, dals ein Theil des gekauften
Holzes oder das Ganze zum Verflöfsen bereit ist, wird ein-Beamter zur Revision geschickt, bei welcher das Holz nicht sortirt wird, sondern
der Revisor beschränkt sich auf das Ueberzäh-
en der Stämme und die Beachtung, ob solche numerirt und mit dem Hammer des Revierför- ters bezeichnet sind. Es wird also der Käufer
u keiner Erlegung eines Plus über die gebo-
1 9. bessere Gattung des Holzes gezogen werden. i⸗ Im Falle jedoch eines entdeckten Austausches * —— einer Verheimlichung von Holz vor der RKevision unterliegt der Käufer als Defraudant
der vorgeschriebenen Strafe. 11) Die Utensilien zum Zusammenfügen des Holzes 2922 in Tafeln, Flösse etc. und zu Geräthen, die zum 8162 Flössen nöthig sind, werden dem Käufer segen 185 Bekanntmachung der 7,8 289 ee dischen und ausländischen Zei . b . 1 schen Zeitungen, und der
Stempel, so wie das Porto, übernimmt der Käu- 81 fer und ist verpflichte le! V J 9 . * DPflichtet, solche, ausser der ge- bbotenen Summe für das Holz, besonders zu Suwalken, den 11. /2 3 Juni 18447/. 8 8 Im Auftrag.
Der Regierungs Rath, Staats-Referendarius NNorband. Der Kanzlei-Direbtor
“
VLiterarische Anzeigen.
Im Verlage der Unterzeichneten wird in kurzem er⸗ scheinen:
Reden und Reoͤner des Ersten Vereinigten Preußischen Landtags.
Das benannte Werk beabsichtigt eine Auswahl der vorzüglichsten und eingreifend⸗ sten Reden des Ersten Vereinigten Landtages, begleitet von eine Charakteristik der betreffenden Redner, dem Publikum vor⸗
zusühren.
Den einzelnen Rednern wird zunächst in einer Ueber⸗ sicht ihre Stelle in dem Ganzen der Verhandlungen an⸗ gewiesen.
Nach der Reihe werden sodann die literarischen Por⸗ traits von Lichnowskv, Arnim, Vincke, Saucken, Sperling, v. der Heydt, Schwerin, Auers⸗ wald, Niegolewski, Mevissen, Beckerath, Camphausen, Milde, Hansemann und Bo⸗ delschwingh aufgestellt. — Eine biographische Skizze, verbunden mit der Schilderung ihrer persönlichen, ins⸗ besondere rednerischen Eigenthümlichkeit, führt die Red⸗ ner ein und stellt sie an die Spitze ihrer Reden. Diese wer⸗ den in sorgfältiger Auswahl theils ganz, theils in den Haupt⸗ partieen mitgetheilt, und vervollständigen so das Bild jener Persönlichkeiten, indem sie zugleich die Summe der sämmtli⸗ chen Verhandlungen enthalten werden. Den einzelnen Reden, etwa 40 an der Zahl, geht überdies eine Aus⸗ einandersetzung der jedesmaligen Situation voraus, so daß die Schilderung des Persönlichen in die Darstel⸗ lung des Geschichtlichen eingreift, um ein möglichst ge— treues und zugleich übersehbares Bild des Landtags hervorzubringen. Ein Register wird zum Schlusse die Uebersicht des Inhalts wesentlich erleichtern. Der Her⸗ ausgeber, welchem die meisten der betreffenden Herren Abgeordneten ihre persönliche Mitwirkung haben zu Theil werden lassen, hofft dem Interesse des deutschen Publikums an den ersten Bewegungen der jungen Verfassung Preußens, so wie der Erin⸗ nerung an das erste Zusammentreten preußischer Stände durch dieses Werk einen erwünschten und zweckmäßigen Inhalt darzubieten. Es ersetzt dasselbe die Mittheilung der vollständigen Verhandlungen, indem es das Wesent⸗ liche derselben übersichtlich heraushebt und es zugleich, überall an die Personen sich anlehnend, zu lebendiger Anschaulichkeit erhebt. .
Die Verlagshandlung endlich wird, um die Anschaf⸗ fung zu erleichtern, die Ausgabe in einzelnen Lieferun⸗ zen veranstalten und den Preis aufs Billigste fest⸗
etzen.
da. Erste Lieferung, welcher die übrigen in den kürze⸗
sten Zwischenräumen folgen werden, enthält die einlei⸗
tende Uebersicht und führt die oben genannten Redner
der Herren⸗Kurie mit einer Auswahl ihrer Reden dem
Leser vor. Sie wird in kurzem ausgegeben werden. im Juni 1847.
4 Duncker u. Humblot
LLE11“ 8
S 7. Jäit sssahe ht NG 27. A2- . .1689) NEUENMUSIKALISCHEN IEITUNG für BERLIXN. im Vereine theoretischer u. praktischer Musiker.
Da Iürt dieser Nummer das zweite Sem ester beginnt, so erlauben wir uns, das musikalische Pu- blikun zur Pränumcration einzuladen. Man abonnirt:
mit Musikprämie, bestehend Jährlich mit in einem Zusicherungsschein 5 Thlr. im Betrage von 5 Thlr. oder 1 bj aährlich mit 3 Thlr. zur unumschränkten 3 Thlr. Vran aus dem Musik-Ver- 1
oder 1 Jährlich mit —
3 Thlr. Halbjährlich mit 21
1 Thlr. 25 Sgr. 1* “
Bestellungen nehmen an alle Post-Anstalten, Buch- und Musikhandlungen des In - und Auslandes, so wie die Verleger
Ed. Bote K G. Bock, 1 Berlin, Jägerstr. 42. Breslau, Schweidnitzerstr. 8,
oh ne
pfang genommen werden können.
Das Einkaufsgeld aber, von welchem die Licita-
ene Zuschlagssumme für grösseres Mafs oder
1 h
Das Abonnement beträgt: 8 8 8 8 2 Rthlr. für ½ Jahr. 8 EEb“ be 4 Rthlr. - †¾ Jahr. vu“ 8 Rthlr. - 1 Jahr. “ EI1q in allen Theilen der Monarchie ohhne Preis-Erhöhung. Bei einzelnen Nummern wird der Hogen mit 2 ½ Sgr. berechnet.
reu-
ßische
84 rd Sesk Jin .H wsil Host-Anstalten des In⸗
-eehön khaslandes nehmen Hestellung
auf dieses Hlatt an, für Herlin die Erpedition der Allg. prnin
hir 1 Zeitung: c. Hehren-Straße Nr. 57. 8 Insertions-Gebühr für den Raum einer Zeile des Allg.
Anzeigers 2 Sgr.
erlegen. EE11 —
Amtlicher Theil. 12
Landtags⸗Angelegenheiten. Sitzung der Herren⸗Kurie vom 24. Juni: Königliche Botschaften; Mittheilung an die andere Kurie in Betreff der Bitte um Erweiterung des Petitionsrechtes und in Bezie⸗ hung auf Verleihung der ständischen Rechte an Alle die sich zur vast lichen Religion bekennen; Verlesung des Gutachtens in Betreff 8b⸗ niglichen Proposition wegen der Verhältnisse der Juden; Antra der deren Kurie auf baldigen Erlaß einer Militair „Kirchen⸗Orheün⸗ . u. Wahlen der Ausschüsse; Schluß der Sitzungen der Henm ⸗Kng. 8 Sitzung der Kurie der drei Stände vom 25 Juni n. Bemerkungen über die vorgenommenen Ausschuß⸗Wahlen; Mitt wnl 4. von zwei Beschlüssen der Herren⸗Kurie; Adresse an den eehng Landtag aus Stuttgart; Entwurf der Bitte an Se. Majestät den d in 128 e Juden; Bemerkungen darüber; Dantsan⸗ gung an den Marschall; Erwiederung desselben; S 1 der Kurie der drei Stände. 1“ Slpunßen
Protokolle der Wahlen für die ständischen Ausschüsse und die ständi sche Deputation für das S s vesen: Preuß “ “ für das Staatsschuldenwesen: Preußen, Brandenburg,
u“
Siflin, sittag zen
22
der Kö⸗
— ————
Se. Majestͤt der König haben Alergnädt 8s f V gst geruht: Den Majors a. D. Ziegler J., Brausewetter und Jud den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; so wie dem Leinweber Fr ied rich Milau zu Arendsee, im Regierungs⸗Bezirk Magdebur die Rettungs⸗Medaille am Bande zu verleihen. 8
Se. Königl. Hoheit der Prinz Wilhelm ist nach Mainz ab⸗
Der Ober⸗Landgerichts⸗Assessor Hay ; it ist;z 1 Kommissarius bei dem dhn dcsesen ghn⸗ G vnh vasach zum Notarius im Departement desselben bestellt; und ens — „ Landesgerichts⸗Referendarius Bernhard Joseph Helle⸗ “ 1.n der bestandenen dritten Prüfung zum 1 a. 8 es Königlichen Appellations⸗Gerichtshoße
Bo⸗ . 8 In Bezug auf unsere Bekanntmachung vom 10. Mai d. J.*
ringen wir hierdurch zur öffentli 6 c. 8 hanblumgs⸗P rch zur öffentlichen Kenntniß, daß von den See⸗
85. 244. 254 322 97 40552 40 „ — 2 634. 635. 654. 657 3226. 307. 427. 442. 496. 512. 569. 578. 8 554. 657. 689. 696. 729. 738. 754. 812. 813. 871.
18. 1321. 1376. 1407 1412 1538. 1543. 1575. 1587. 159217 1806. 1838. 11“ 4828 1618. 1661. 1691. 1707. 1780. 2011. 2023. 2035. 2043. 2084. 2351. 2393. 3. 95 21 2084. 2119. 2126. 2138. 2198. heute gezogen worden sind. Die Ziehung der in diesen 90 Serien enthaltenen 9000 Num⸗
wird am 15. Oktober d. J. rauf Tagen stattfinden. J. und an den darauf folgenden
Berlin, den 1. Juli 1847. General⸗Direction der Seehandlungs⸗Sozietät.
Obwohl das korrespondirende Publikum bereits in frü reits in frü Be⸗ bhnntmachungen, zuletzt unterm 24. März d. J. deeng Ficär gf gemacht worden ist, wie nothwendig es sei, daß auch bei den soge⸗ samer “ (Briefe, welche der Stadtpost zur Besorgung— in hiesige Einwohner übergeben werden), der Adressat deutlich und Bilbung des Vereinigte tfihhes und dessen Wohnung genau nach Straße und Hausnummer Fesnügtilag 1ö148 n n e. dies doch noch immer bei einer nicht unbedeutenden Zahl von Briefen, deren Bestellung dadurch er . 5 1nd Desstgert, zuweilen auch ganz unthunlich 1egGö hört zu werden, 1 e Ve dng 8e 8 1 welche als unbestellbar sich ergeben, nicht vernichtet h t. “ die Absender, welche nicht im Stande ner Gesetze nach Inhalt de bi ten, den Adressaten und dessen Wohnun 1 Sicherheit zu bezeichnen, hierdurch wessegon 89 EC FFenns h. Snguns auf der äußeren Rückseite des stand jefes z rken, damit ihnen solche 1 for S e
zurückgegeben werden können. he. 1““ erlin, den 28. Juni 1847. B General⸗Post⸗Amt. eirath Pos 8 V hseeece über die Angekommen: Se. Excellenz der Gehei 8⸗M L“ Nages9, 16 IG z der Geheime Staats⸗Minister liche Erweiterung de
Abgereist: Se. D Fü E 1 ds gen st: Se. Durchlaucht der Fürst zu Salm⸗Horstma r, Se. D 6½ Se. Durchlaucht der Fürst zu Wied, nach Neuwied.
er ttat2 b 98
iese Besorgniß h Erlaß der bnohe in den verfe und Regalie diese rechtlichen d. J
— — —-—
8- 8 8 Landtags⸗Angelegenheiten. Sitzung der Herren⸗Kurie am 24. Juni.
Die Sitzung wird um 2 Uh ; Fürsten zu Soligs, ersfinet hr unter dem Vorsitze des Marschalls,
Das Protokoll der vorigen Sitzung wird ve 6 rlesen und gen 1 J 1 Marschall: Ich habe zuerst der Versammlung —ee eaezmige n.J. gen. 1r s0
woselbst auch Probenummern gratis in Em-
Botschaften zu verkündigen, welche folgendermaßen lauten:
Amtlicher Theil.
8 zu Bekanntmachun g. ramien⸗Scheinen die Neunzig Serien:
2 F 0z
178 982. 985. 987. 998. 1053. 1056. 1083 52. 1135. 1179. 1492. 1193. 1196. 1221. 1271. 1299.
1453. 1469. 1470. 1506. 1512.
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von entbieten Unseren treuen Ständen Uns⸗
Wir haben durch Uns feln Kenntniß erhalten, w serer getreuen Stände gen vom 3. Februar d. J. über di Verordnung wegen B 8 —
zum Ersten Vereinigten Landt nädigen Gruß.
andtags⸗Kommissarius von den Zwei⸗ Anträge Un⸗
r Verordnun⸗
age versammelten ge⸗
der Berathung der g des Patents und de Auslegung der §§. 4 und 6 der einigten Landtags erhoben wor⸗ weifel wollen Wir, in Ueberein⸗ dtags⸗Kommissarius vorl n getreuen Ständen hierdurch
auf Abänderun
ildung des Ver Zur Beseitigung dieser Z Unserem Lan gen, Unsere
mit den von gegebenen Erklärun was folgt:
1) Wenn im §. 4 der Verordn ten Landtages diejenigen Darle Zuziehung und unter genommen werden sollen, esammte Vermö tellt wird, so lich aus dem entnommene Be⸗ Theil des Staa heit bestellt wer Vereinigten L daß die Aufn Ausfertigung von S eine Vermehrung der henden unverzinslichen stimmung des Anwendung dieselben ledi Zeit bestehe schwert wird.
ung über die Bildung des Ver⸗ fortan nicht anders, als Vereinigten Landtags, auf⸗ hnet sind, für welche das Staats zur Sicherheit be⸗ durch diese, wört⸗ 17. Januar 1820 für welche nur ein als Sicher⸗ . mmung des — ist es Unser Wille, Friedenszeiten und die er solche Anleihen, Anweisungen beste⸗
Mitgarantie des als solche bezeich gen und Eigenthum des Absicht nicht r Verordnung vom
che Staats⸗Anleihen, ms oder der Staats em Erforderniß der Zusti
ist es Unsere Artikel III. de zeichnung sol ts⸗Eigenthu den möchte, andtags auszuschließ ahme von Staats⸗Anleihen in chuld⸗Dokumenten üb in den umlaufenden zen Staats⸗Schuld, Vereinigten Landtags, er auf die laufenden V hationen der Staats⸗ sie das Land mit neuen Verwaltungs⸗Schulden beda chen Mitwirkung der Verordnun . henen Fälle,
ältnisse verhin arlehnen ausdrücklich m. für das Staatsschuld daß Unsere Ab ein Recht der Um jedoch jeden n Wir keinen
lgen soll. Dies fir gs⸗Schulden, indem auf kürzere asten nicht be⸗ rf es, wie bis⸗
glich in Anticip
„Zu solchen ch in Zukunft, d Da für die im §. 6: gs vorgese tische Verh
ig über die Bildung des in denen die Einberufung vert werden möchte, bei ur die Zuziehung der sen vorgeschrieben ist, dahin gegangen sein Zustimmung zu Zweifel über diese Anstand, hierdurch Unse⸗
nicht dazu b
desselben durch poli Aufnahme von D ständischen Deputat so folgt schon hieraus, kann, der gedachten D Staats⸗Anleihen Unsere Absicht zu lösen, nehme ren getreuen Ständen ausdrück Deputation für
das Staatsschuld den Vereinigte aatsschuldenwe
b i Landtag in seinen lich der Konsentirung von Staat
estimmt ist Befugnissen hinsicht⸗
s⸗Anleihen zu ersetzen oder zu
Uebrigens bleiben Wir Unseren getreuen Ständen in Gnaden Gegeben Berlin, den 24. Juni 1847.
Friedrich Wilhelm.
1879. 1892. 1898. 1901. 1907.
7.
Kayser. Wentzel.
Bekanntmachung.
ordert, wenigstens
Prinz von Preußen. von Boyen.
Graf zu Stolberg.
Eichhorn.
Savigny. elschwingh.
von Bod von Düesberg.
die zum Vereinigten Landtage versammelten Stände.
drich Wilhelm, von Gottes Preußen ꝛc. entbieten Unseren zum Ersten treuen Ständen Unseren gnädi Wir haben aus der Uns tition Unserer getreuen Stände Patents und der ersehen, zu welchen die F 3 n Landtages gegeben hat. Um diese Zw ich, daß in dem durch das bestimmten Umfange des Recht
Frie Gnaden, König von
Vereinigten Landtage gen Gruß. unterm 23
versammelten ge⸗
Zsten d. M. vorgelegten änderung und Declaration T vom 3. Februar d.
assung des §. 9 der Veror Unseren getreuen St eifel zu lösen, allgemeine Gesetz vom
es der Stände, mit ihre rordnungen vom 3. Februar sRecht in Betreff
V rvor 8 „ „ erordnungen J. die Zweifel
ng über die änden Ver⸗ erklären W 5. Juni 1823 Beirath ge⸗ d. J. keine
Schmälerung eingetreten ist, daß vielmehr diese s §. 12 der Verordnun d des §. 3 der Ver reinigten st nderungen i
die Bildung der ordnung über die ändischen Ausschusses n den Steuern ereinigten Landta rgegangen ist, so w Provinzial⸗Lan ehalten hat. nigten Landtages en vielmehr nur eine we
des Vereinigten Landtages periodische Einberufung des Ve gleichen Gesetze Verär⸗ ben, ungeschmälert auf den V inigten ständischen Ausschuß übe tzt erwähnte Gesetzesstelle den
lir einzelne Ausnahme⸗
Kurie).
zum Gegen⸗
den Vere g und auf
die zule Fälle vorb dtagen jenen die Bildung des Verei eise eine Schmälerung, r ständischen Rechte. getreuen Stände ferner die des erwähnten §. 9 andtage von Uns verliehene Ster galien nicht bezo erechtsame gefun iermit durch die Erklärun ten Bestimmung nicht in Un assungsmäßigen rechtlichen Ver n irgend eine Veränderun Verhältnisse durch die se alterirt sind.
der
Wenn Unsere in der Bestimmung ten L Domainen und Re
Besorgniß hegen „ wonach 8 s begen, terbewilligungs⸗ gen werden soll, ein den werden könnte,
Recht auf die e Beschränkung so wollen Wir daß es bei gelegen hat,
g beseitigen, serer Absicht hältnissen der rbeizuführen, daß mithin
echtlic ordnun ruar . in keiner Wei gen vom 3. Februar
Was die in der Petition vom 23
derungen Unseres Pa beantragten Abän⸗
gen vom 3. Februar aus der Anrede, mit ges begrüßt habe
tents und der Verordnun st Unseren getreuen Ständen ei Eröffnung des Landta ederung auf ihre Adresse
lI aus Unserer Erwi
1“
klärten neuen Verfassungswerkes nicht anders als auf der reiflicher Erfahrung zu gehen. Getreu diesem Entschlusfe -“ eingedenk Unserer Erklärung, daß Wir den Vereinigten Landtag gern öfter um Uns versammeln wollen, werden Wir die auf die perio⸗ dische Einberufung desselben und auf Beschränkung des Wirkungskrei⸗ ses des Vereinigten ständischen Ausschusses gerichteten Anträge Unse⸗ rer getreuen Stände in sorgsame Erwägung ziehen und behalten Uns vebes acsfag darüber so lange vor, bis die Verordnungen vom b ar d. J. ihrem sentli zur Ausfü⸗ WW1 Ienbör⸗ wesentlichen Inhalte nach zur Ausführung Wenn Unsere getreuen Stände am S iti . 23sten d. M. an u9s die Bitte richten, 1“ bis zur Entscheidung über die vorerwähnten Anträge auf Abände⸗ rung der Verordnungen vom 3. Februar d. J. die Wahlen der ständischen Ausschüsse und der ständischen Deputation für das d Z aussetzen zu lassen, so ebt sich diese Bitte, soweit sich dieselbe auf die ständi Deputation für das Staats Scufkemscsen bse. v Antrag Unserer getreuen Stände auf Abänderung der gesetzlichen Be⸗ stimmungen über die Bildung und den Wirkungskreis der gedachten Deputation nicht an Uns gelangt ist. Was aber die von Unseren getreuen Ständen gewünschte Aussetzung der Wahl der ständischen Ausschüsse betrifft, so können Wir dieser Bitte schon deshalb nicht Statt geben, weil Wir beabscheigen, den Entwurf des neuen Straf⸗ gesetzbuches, dessen endliche Feststellung und Publication der Beschleu⸗ nigung bedarf, mit Rücksicht auf die wesentliche Verschiedenheit der grüber eingegangenen provinzialständischen Erklärungen, dem Verei⸗ nigten ständischen Ausschusse zur Begutachtung vorzulegen und den⸗ selben zu diesem Zwecke möglichst bald zusammen zu berufen. Wir fordern daher Unsere getreuen Stände hierdurch auf, die Wahlen der ständischen Ausschüsse und der ständischen Deputation für das Staatsschul⸗ denwesen nunmehr zu vollziehen, wozu die Provinzial⸗Landtags⸗Mar⸗ schälle unverzüglich die nöthigen Anordnungen zu treffen haben. .“ bleiben Wir Unseren getreuen Ständen in Gnaden Gegeben Berlin, den 24. Juni 1847. — (gez.) Friedrich Wilhelm. (gez.) Prinz von Preußen.
(gez.) von Boyen. Mühler. Rother Eichhorn Thi von Boy ter 1 von Thile. von Savigny. von Bodelschwingh. Graf zu i es. Freiherr von Canitz. von Düesberg. 8 n die zum Vereinigten Landtage versammelten Stände.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden, König v Preußen ꝛc.
entbieten Unseren zum Ersten Vereinic 4 1 1 n V gten Landtage versammelten ge⸗ Tfeitet. gnädigen Gruß. 8 8 Nachdem Uns von Unserem Landtags⸗Kommissarius angezeigt 8g. ist, daß die Unseren getreuen Ständen von Uns E g eschäfte, mit Einschluß der Wahlen der ständischen Ausschüsse und der standischen Deputation für das Staatsschuldenwesen, bis zum 1öi d. M. erledigt sein können, haben Wir den Schluß des Er-⸗ 86 Vereinigten Landtags auf den 26sten d. M. festgesetzt und, da 15 Tage in Unserer Residenz Berlin nicht anwesend sein dünb⸗ Anseren Laͤndtags⸗Kommissarius beauftragt, den Vereinigten andtag in Unserem Namen zu schließen dem Wir di seren getreuen Ständen hierdurch eröff ie Fahger secbers inehne⸗ ben e hierdurch eröffnen, bleiben Wir denselben in Gna
Gereh Berlin, den 24. Juni 1847 7. 8 “ (gez.) Friedrich Wilhelm. 8
2
(gez.) von Bodelschwingh.
An die zum Vereinigten Landtage versammelten Stände.
Ich behalte mir vor, am Schlu Si jeni s Ich b. am Schlusse der Sitzung dasjenige zu sa⸗ 1“ auf diese Königliche Botschaft 1 tr u gor r 9 4 —₰ gen stattfindenden Schluß des Landtages noch zu er⸗ Wir kommen jetzt zur Verlesun Mitthei di M jetzt; g der Mittheilung an die andere Kurie in Beziehr 1 itte Urxege ziehung auf die Bitte um Erweiterung des Petitions⸗
Referent von Quast (verliest die Mittheilung an die andere
Marschall: Insofern keine Bemer ist di hall: Inse erkung erfolgt, ist die Mit⸗ theilung genehmigt. Wir kommen zu einer anderen Mirthelung, ;
lich zur Verlesung des Schreibens an die burie i 3
5 Jung chreik e andere Kurie in Beziehun auf die Verleihung der ständischen Rechte an a sA Ln in. zur christlichen Religion besench. 1 “
Graf von Itzenplitz (verliest die Fassung Marschall: Da keine Bemerkung er igs. so erkläre ich die
verlesene Mittheilung für genehmigt, und wir würden jetzt zur Ver lesung des Gutachtens der Herren⸗Kurie über die — sition in Beziehung auf die Feststellung der Verhältnisse der Juden kommen. Wie der Herr Referent mir so eben mitgetheilt hat, würde die Verlesung dieses Gutachtens eine geraume Zeit, vielleicht eine ganze Stunde, wegnehmen, und da die Voraussetzung vollständig be⸗ gründet ist, daß dieses Gutachten sowohl von dem Referenten, de ¹ es verfaßt hat, als auch von der Abtheilung, welche es geprüft hat, auf das sorgfältigste nach den Beschlüssen der Kurie verfaßt und ge⸗ prüft ist, so wird die Ansicht der Kurie aller Wahrscheinlichkeit nach dahin gehen, daß die Verlesung desselben nicht nothwendig sei. Aus dem Umstande, daß keine entgegenstehende Bemerkung erfolgt, werde ich wohl zu schließen haben, daß diese Voraussetzung eine richtige sei. Wir werden also diese Verlesung nicht vornehmen und das Gut⸗ achten für genehmigt erklären. Ich habe weiter eine Mittheilung des Herrn Landtags⸗Kommissars zu verlesen, bezüglich auf die Prüfung der Staatsschulden⸗Rechnung für das Jahr 1845.
Das erwähnte Schreiben an den Herrn Landtags⸗Kommissar 5 8 1“ 85 K.
an die weitere Ausbildung des von Uns selbst für bildungsfähig er-