Abänderung des Patents und der Verordnun⸗
gen vom 3. Februar d. J. über die Auslegung der §8. 4 und 6 der erordnung wegen Bildung des Vereinigten Landtags erhoben wor⸗ den sind. Zur Beseitigung dieser Zweifel wollen Wir, in Ueberein⸗ stimmung mit den von Unserem Landtags⸗Kommissarius vorläufig ab⸗ gegebenen Erklärungen, Unseren getreuen Ständen hierdurch eröffnen was folgt: b 1) Wenn im §. 4 der Verordnung über die Bildung des Ver⸗ einigten Landtages diejenigen Darlehne, die fortan nicht anders, als mit Zuziehung und unter Mitgarantie des Vereinigten Landtags, auf⸗ genommen werden sollen, als solche bezeichnet sind, für welche das eessammte Vermögen und Eigenthum des Staats zur Sicherheit be⸗ ellt wird, so ist es Unsere Absicht nicht gewesen, durch diese, wört⸗ lich aus dem Artikel III. der Verordnung vom 17. Januar 1820 entnommene Bezeichnung solche Staats⸗Anleihen, für welche nur ein Theil des Staats⸗Eigenthums oder der Staats⸗Revenüen als Sicher⸗ heit bestellt werden möchte, von dem Erforderniß der Zustimmung des Vereinigten Landtags auszuschließen. Vielmehr ist es Unser Wille, daß die Aufnahme von Staats⸗Anleihen in Friedenszeiten und die Ausfertigung von Schuld⸗Dokumenten über solche Anleihen, so wie eine Vermehrung der in den umlaufenden Kassen⸗Anweisungen beste⸗ henden unverzinslichen Staats⸗Schuld, nicht anders, als unter Zu⸗ stimmung des Vereinigten Landtags, erfolgen soll. Dies findet jedoch keine Anwendung au die laufenden Verwaltungs⸗Schulden, indem dieselben lediglich in Anticipationen der Staats⸗Revenüen auf kürzere Zeit bestehen und durch sie das Land mit neuen Lasten nicht be⸗ schwert wird. Zu solchen Verwaltungs⸗Schulden bedarf es, wie bis⸗ her, so auch in Zukunft, der ständischen Mitwirkung nicht.
2) Da für die im §. 6 der Verordnung über die Bildung des Vereinigten Landtags vorgesehenen Fälle, in denen die Einberufung desselben durch politische Verhältnisse verhindert werden möchte, bei
Aufnahme von Darlehnen ausdrücklich nur die Zuziehung der ständischen Deputation für das Staatsschuldenwesen vorgeschrieben ist, so folgt schon hieraus, daß Unsere Absicht nicht dahin gegangen sein kann, der gedachten Deputation ein Recht der Zustimmung zu Staats⸗Anleihen beizulegen. Um jedoch jeden Zweifel über diese Unsere Absicht zu lösen, nehmen Wir keinen Anstand, hierdurch Unse⸗ ren getreuen Ständen ausdrücklich zu erklären, daß die ständische Dceputation für das Staatsschuldenwesen nicht dazu bestimmt ist, den Vereinigten Landtag in seinen gesetzlichen Befugnissen hinsicht⸗ lich der Konsentirung von Staats⸗Anleihen zu ersetzen oder zu vertreten. Uebrigens bleiben Wir Unseren getreuen Ständen in Gnaden gewogen. Gegeben Berlin, den
serer getreuen Stände auf
24. Juni 1847. (gez.) Friedrich Wilhelm.
(gez.) Prinz von Preußen.
von Boyen. Mühler. Rother. Eichhorn. von Savigny. von Bodelschwingh.
Uhden. Freiherr von Canitz von Düesberg. u
I
(gez.) v von Thile. Graf zu Stolberg.
An
die zum Vereinigten Landtage versammelten Stände. “
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von . Preußen ꝛc. — entbieten Unseren zum Ersten Vereinigten Landtage versammelten ge⸗ treuen Ständen Unseren gnädigen Gruß. 1 1 „Wir haben aus der Uns unterm 23sten d. M. vorgelegten Pe⸗ tition Unserer getreuen Stände auf Abänderung und Declaration des Patents und der Verordnungen vom 3. Februar d. J. die Zweifel ersehen, zu welchen die Fassung des §. 9 der Verordnung über die Bildung des Vereinigten Landtages Unseren getreuen Ständen Ver⸗ anlassung gegeben hat. Um diese Zweifel zu lösen, erklären Wir hier⸗ durch, daß in dem durch das allgemeine Gesetz vom 5. Juni 1823 bestimmten Umfange des Rechtes der Stände, mit ihrem Beirath ge⸗ hört zu werden, durch die Verordnungen vom 3. Februar d. J. keine Schmälerung eingetreten ist, daß vielmehr dieses Recht in Betreff allgemei⸗ ner Gesetze nach Inhalt des §. 12 der Verordnung über die Bildung des Vereinigten Landtages und des §. 3 der Verordnung über die periodische Einberufung des Vereinigten ständischen Ausschusses, auch wenn dergleichen Gesetze Veränderungen in den Steuern zum Gegen⸗ stande haben, ungeschmälert auf den Vereinigten Landtag und auf den Vereinigten ständischen Ausschuß übergegangen ist, so weit nicht die zuletzt erwähnte Gesetzesstelle den Provinzial⸗Landtagen jenen Beirath für einzelne Ausnahme⸗Fälle vorbehalten hat. Der §. 9 der Verordnung über die Bildung des Vereinigten Landtages enthält demnach in keiner Weise eine Schmälerung, vielmehr nur eine wesent⸗ liche Ian der ständischen Rechte. Wenn Unsere getreuen Stände ferner die Besorgniß in der Bestimmung des erwähnten 8 9, wonach 68 ten Landtage von Uns verliehene Steuerbewilligungs⸗Recht auf die Domainen und Regalien nicht bezogen werden soll, eine Beschränkung der ständischen Gerechtsame gefunden werden könnte, so wollen Wir diese Besorgniß hiermit durch die Erklärung beseitigen, daß es bei Erlaß der gedachten Bestimmung nicht in Unserer Absicht gelegen hat in den verfassungsmäßigen rechtlichen Verhältnissen der Domainen 89 Regalien irgend eine Veränderung herbeizuführen, daß mithin rechtlichen Verhältnisse durch die Verordnungen vom 3. Februar J. 8n gr Weise Fühahr sind. 1 T ie in der Petition vom 23sten d. M. beantra bän⸗ 5 Unseres Patents und der Verordnungen vom Bengigonn. 18 betrifft, so ist Unseren getreuen Ständen aus der Anrede, mit we 8 Wir sie bei Eröffnung des Landtages begrüßt haben, so wie hh nserer Erwiederung auf ihre Adresse, Unser Entschluß bekannt an die weitere Ausbildung des von Uns selbst für bildung 4
klärten neuen Verfassungswerkes nicht anders als ssfähig er⸗
Ffl⸗ der Grundlage reiflicher Erfahru 1 F8b ge ehngevent üfahrung Aagehen. Getreu diesem Entschlusse, aber auch
8. — daß Wir den Vereinigten Landtag ge⸗
efthe versammeln wollen, werden Wir die auf “ hehbes e; desselben und auf Beschränkung des Wirkungskrei⸗ 9 2 ständischen Ausschusses gerichteten Anträge Unse⸗ Unsege Ereschlfezän e in sorgsame Erwägung ziehen und behalten Uns Unssee, dntsch Hang darüber so lange vor, bis die Verordnungen vom secn e wesentlichen Inhalte nach zur Ausführung
Wenn Unsere getreuen Stä S ition v vg. 2 11 8 n7G 8 ; Schlusse der Petition vom bis zur Entscheidung über die vorerwä nten Anträ ände⸗ rung der Verordnungen vom 3. Feühnte d. 3. die l. nennde⸗ ständischen Aheschäsf und der ständischen Deputation für das Sezats Fichuldennbe 8. aussetzen zu lassen o behebt sich diese Bitte, soweik sich dieselbe ie ständi Deputation für das Staats⸗Schuldenwesen e- 1 Antrag Unserer getreuen Stände auf Abänderung ver gesetzlichen Be⸗ ,v5 über die Bilbung und den Wirkungskreis der gedachten putation nicht an Uns gelangt ist. Was aber die von Unseren
1348 getreuen Ständen gewünschte Aussetzun Ausschüsse betrifft, so können Wir dieß
selben zu diesem Zwecke möglichst bald zusammen zu berufen.
schälle unverzüglich die nöthigen Anordnungen zu treffen haben.
Uebrigens bleiben Wir Unseren getreuen Ständen in Gnaden
gewogen. “ 24. Junl 1945‚.
Gegeben Berlin, dn 1 1“] 8 8 geez.) Friedrich Wilhelm.
8 8— . 8 (gez.) Prinz von Preußen.
(gez.) von Boyen. Mühler. Rother. Eichhorn. von Thile. von Savigny. von Bodelschwingh. Graf zu Stolberg. Uhden. Freiherr von Canitz. von Düesberg.
An I die zum Vereinigten Landtage versammelten Stände.
bö116
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden Preußen ꝛc. entbieten Unseren zum Ersten Vereinigten Land 1 2 treuen Ständen Unseren Geuß. 11““ Nachdem Uns von Unserem Landtags⸗Kommissarius angezeigt worden ist, daß die Unseren getreuen Ständen von Uns überwiesenen Geschäfte, mit Einschluß der Wahlen der ständischen Ausschüsse und der ständischen Deputation für das Staatsschuldenwesen, bis zum 25sten d. M. erledigt sein können, haben Wir den Schluß des Er⸗ sten Vereinigten Landtags auf den 26sten d. M. festgesetzt und, da Wir an diesem Tage in Unserer Residenz Berlin nicht anwesend sein werden, Unseren Landtags⸗Kommissarius beauftragt, den Vereinigten Landtag in Unserem Namen zu schließen. Indem Wir dies Unseren getreuen Ständen hierdurch eröffnen, bleiben Wir denselben in Gna⸗ den gewogen. Gegeben Berlin, den 24. Juni 1847. 8 “ (ũgez.) Friedrich Wilhelm. von Bodelschwingh.
König von
die zum Vereinigten Landtage versammelten Stände.
Abgeordn. Frhr. von Vincke: Darf ich mir die Fr ⸗ 25 b Bnsscefen uns gedruckt — gndes. Marschall: werde veranlassen, daß si 1 1 eae “ h nlassen, daß sie sogleich gedruckt In Beziehung auf die zweite Allerhöchste Botschaft lade ich die verehrten Mitglieder dieser Kurie ein, schaß 10 uic 8 Wahl des Vereinigten ständischen Ausschusses und der ständischen Deputation für das Staatsschuldenwesen unter ihren Landtags⸗ Marschällen zu versammeln. Diese Wahlen werden nach den Pro⸗ vinzen stattsinden: W für die Rheinprovinz im Weißen Saale, 6 für Preußen in dem größten Zimmer an der Bildergallerie für Posen in dem zunächst daran stoßenden Zimmer, für Pommern in der sogenannten esesfn 3⸗ Kammer, 8 für dacser da wo die Wahl für die Hülfskassen stattgefun⸗ für Westfalen, wo die 8 1 hat, ie Provinz Schlesien versammelt sich vorläufig in der Bilder⸗ gallerie, wo ihr der Platz angewiesen Bercee wird, Brandenburg endlich bitte ich, sich in ihrem eigenen Ständehause veat aittt, Steße vnhüfien. In Beziehung auf die dritte Allerhöchste Propositio h in Uebereinstimmung mit dem Herrn “ 1 Herrn Marschall der Herren⸗Kurie bekannt, daß der Schluß des Landtages hier Sonnabend um 10 Uhr in Vereinigten Kurien statt⸗ finden wird. Heute ist nichts mehr zu verhandeln, der Herr Secre⸗ tair hat aber das Protokoll aufgesetzt und wird es jetzt vortragen. Ich hatte gewünscht, daß die unterthänigste Erklärung über die Ver⸗ hältnisse der Juden heute vorgetragen werden möge; der Herr Re⸗ ferent hat aber erklärt, daß dies unmöglich sei, weil zwar in diesem Augenblicke der Entwurf fertig geworden sei, er ihn jedoch selbst noch nicht durchgesehen habe, derselbe auy noch nicht durch die Abtheilung gegangen sei, und es bleibt also nichts übrig, als uns morgen Nach⸗ mittag 6 Uhr hier zu versammeln, um diesen Gegenstand zu erledigen. b Abgeordn. von Manteuffel I.: Ich habe von mehreren Seiten gehört, daß einige Worte, welche ich gestern hier gesprochen habe, zu einem Mißverständniß Anlaß gegeben haben. Ich habe nämlich gestern hier gefallener Aeußerungen erwähnt, daß in einigen Fällen frühere Könige das Land in Unglück gestürzt hätten. Um nun das Mißverständniß dieser Anführung zu beseitigen, sehe ich mich zu der Erklärung veranlaßt, daß es durchaus nicht in meiner Absicht gelegen hat, durch diese Worte irgend Jemand zu verdächtigen oder zu beleidigen, auch nicht das Mitglied, welches die Grafschaft Mark vertritt. Wenn ich einen Ausdruck gebraucht habe, der zu einem solchen Mißverständniß hat Veranlassung geben können, so bedauere ich das recht sehr, denn ich möchte nicht am Abende des Landtages noch einen Mißklang in die Versammlung werfen. Was die Richtig⸗ keit oder die Unrichtigkeit meiner Worte betrifft, so enthalte ich mich darüber jeder Aeußerung, indem die stenographischen Berichte, die zu Jedermanns Kenntniß offen liegen, darüber Auskunft geben; aber ich wiederhole, daß ich es lebhaft bedauere, wenn sich irgend Jemand durch das, was ich gesagt, persönlich verdächtigt oder beleidigt ge⸗ fühlt, und erkläre nochmals, daß eine solche Absicht mir durchaus fern gewesen ist.
ben,
und
fünfte Abtheilung wiederholt ihre Sitzung
(Bravo! Bravo!) Graf von Loë: Ich wollte mir blos die Frage erlauben, wer in der Rheinprovinz morgen bei der Wahl der ständischen Ausschüsse den Landtags⸗Marschall ersetzen soll, da unser Marschall der Herren⸗ 28n11 negehbrt und sein Stellvertreter, der ebenfalls dahin gehört,
8 ist. 8
„Marschall: Der Herr Marschall der Herren⸗Kurie ist zu⸗ gleich Marschall des rheinischen Provinzial-Landtages und wird der Wahl vorsitzen, eben so wie ich die Ehre haben werde, die Wahl für die Provinz Brandenburg zu leiten.
„Secretair Dittrich: (Liest das Protokoll der heutigen 42sten Sitzung vor.) öö Findet sich gegen das Protokoll etwas zu be⸗ (Mehrere Stimmen: Der letzte Passus, betreffend die Ehren⸗ Erklärung des Abgeordneten von Manteuffel I., würde vielleicht
der Wahl der ständischen er Bitte schon deshalb nicht Statt geben, weil Wir beabsichtigen, den Entwurf des neuen Straf⸗ gesetzbuches, dessen endliche Feststellung und Publication der Beschleu⸗ nigung bedarf, mit Rücksicht auf die wesentliche Verschiedenheit der darüber eingegangenen provinzialständischen Erklärungen, dem Verei⸗ nigten ständischen Ausschusse zur Begutachtung vorzulegen und den⸗ Wir fordern daher Unsere getreuen Stände hierdurch auf, die Wahlen der ständischen Ausschüsse und der ständischen Deputation für das Staatsschul⸗ denwesen nunmehr zu vollziehen, wozu die Provinzial⸗Landtags⸗Mar⸗
selbst, daß sie stehen bleiben möge, und es kann d ““ Noe, sehr ehrenvolle Ernlärung f. wohl kei Da zum Protokoll nichts weit i 5 genommen. chte weiter bemerkt wird, so ist dasselbe an⸗ In Beziehung auf den Abdruck der Allerhöchst ich bemerken, daß es nicht möglich sein vneebechsen Deischafte muß Zeit wegen noch heute herum zu schicken, jedoch sollen di rze der Mitglieder ühn, wenn sie sich morgen zu den Wahlen verf erren erhalten. Auch kann er schon heute Abend in der Kanzlei ammeln, pfang genommen werden. Ranzlei in Em⸗ (Schluß der Sitzung Nachmittag
11““ 5 “ 8. 1t — 821 erichtigungen In dem Abdruck der Verhandlungen der Her j
8 2 c ume Herren⸗ 2. I Landtages über die Petition wegen en e ger echte an Alle, welche sich zur christlichen Religion beke „ Beilage 1 der Allgemeinen Preußischen Zeitung 28 A. b82 E“ 3, ist durch ein Versehen eine Er⸗
es Staats⸗ sters Eichhor it 8
bünennen ats-Ministers Eichhorn, welche mit den Worten
„Der verehrte Redner hat bemerkt ꝛc.“ und ewen. schließt:
„als die Gemeinschaft mit der lutherischen oder reformirten.“
„ . b 8 b mit der vorhergehenden Rede des Grafen von sich bezieht, ohne die Vorsetzung des Namens des Staats⸗Ministers 8c). 89 dergestalt zusammengefaßt worden, daß sie nur als eine Fort⸗ etzung der Rede des Grafen von York erscheint. Zur Berichtigung des Abdrucks wird dies Versehen hierdurch besonders bemerklich ge⸗ macht. 8
2 Uhr 45 Minuten.)
4
Ferner ist in Nr. 179 der Allg. Pr. Zt 1330 r ij .47 g. Pr. Ztg. S. 1330, Spalte 1 EETE zu lesen: b. Ebendaselbst S. 1333, Spalte 1, Z. 55 v. o. muß es statt: „und welche nicht zur Vereinfachung der legisla⸗ “ Operationen gehören, diese Gränze u. 2 w. heißen: „und welche nicht — zur Vereinfachung der legis⸗ latorischen Operationen — diese See. u. 8 So wie S. 1334, Spalte 3, Z. 55 v. u. statt: „zuertheile“ zu lesen ist: „zu ertheilen.“
Uichtamtlicher Theil.
Inland. Provinz Schlesien Enthüllung des Denkmals Friedrichs — G richs des Großen in Breslau. — Rhein⸗Provinz. Bekanntmachung. — Konferenz der Assekuranz⸗Gesellschaften in Koblenz.
Inland.
Pvrovinz Schlesien. Breslau, 28. Juni. Gestern fand in Gegenwart Sr. Majestät des Königs und Sr. Königl. Hoheit des Prinzen von Preußen die Enthüllung des Denkmals Friedrich's des Großen statt. Zu diesem Zwecke war der Paradeplatz des Rin⸗ ges, auf dem das Standbild sich befindet, von allen vier Seiten mit Militair besetzt; die Westseite nahm die Infanterie ein, die Nordseite die Kürassiere, die Ostseite die Jäger nebst der Bürgergarde und die Südseite die Artillerie. Innerhalb dieser Quarrés befand sich die große Anzahl der Eingeladenen, und am Fuße der Statue standen einzelne Veteranen aus der Zeit Friedrichs, unter welchen namentlich ein hundert und neun Jahre alter Soldat das höchste Interesse er⸗ regte. Nach dem Taufschein, den er bei sich hatte, war er am 5. Februar 1738 geboren. Es war ein rührender Anblick, diesen, mit der Uniform aus dem siebenjährigen Kriege be⸗ kleideten Greis zu betrachten, wie er schwach und zitternd noch die mili⸗ tairischen Honneurs machte. Er ist gewiß der Einzige von allen le⸗ benden Schlesiern, der noch österreichischer Unterthan gewesen ist! — Einen imposanten Anblick boten die Häuser des Ringes. Da war nicht die kleinste Luke, aus der nicht ein Kopf hervorblickte, die höch⸗ sten Spitzen waren mit Menschen besetzt, und so weit das Auge nur reichte, auf der Höhe des Rathhausthurms, des Elisabeththurms, des Holschauschen Gebäudes, überall waren Zuschauer zu erblicken. Die Häuser verloren sich gleichsam unter der Menschenmasse.
Um zwölf Uhr erschienen aus dem Königlichen Palais, zu Fuß kommend, Se. Majestät der König und Se. Königl. Hoheit der Prinz von Preußen, begleitet von dem lebhaftesten Jubelruf der Menge. Allerhöchstdieselben grüßten huldvoll nach allen Seiten hin. Hierauf wurde ein zur Weihe des Denkmals von Professor Kahlert gedichtetes Lied von der ganzen Versammlung gesungen, unter Begleitung sämmt⸗ licher Musikchöre der aufgestellten Truppen. Sodann hielt 9 Vicr⸗ be e des Vereins, Herr Bürgermeister Bartsch, die nachstehende Festrede:
„Wenn Begeisterung die Herzen der Menschen erfüllt, wenn eine ent⸗ schiedene Gesinnung das Volk durchdringt, da bedarf es nur einer leichten Veranlassung, eines treffenden Ausdruckes zu rechter Zeit, um, gleich einem I Funken, unter dem allgemeinsten Anklange eine entsprechende That hervorzurufen.
„So war die Stätte im schlesischen Volke bereitet, als einer unserer ehrwürdigsten Mitbürger *), von Vaterlandsliebe beseelt, beim Herannahen des 1842 sten es sich mit dem Aufrufe **) an alle Schlesier wandte: zur hundertjährigen Jubelfeier der Vereinigung Schlesiens mit Preußens Krone, ihrem ersten preußischen Könige, Friedrich dem 12er. im Mittelpunkte dieser Provinz, hier in Breslau, ein Denkmal zu errichten.
„Sofort schaarten sich um den edlen Greis Männer aus allen Stän⸗ den, welche in diesem Aufrufe den vollen Ausdruck ihrer Gesinnung fanden und mit Begeisterung einen Verein bildeten, um die ausgesprochene Idee verwirklichen zu helfen. Durch Allerhöchste mit freudigstem Danke erkannte Gnade wurde das zum Gusse benöthigte Geschütz⸗Metall überwiesen; in al⸗ len Kreisen der Bevölkerung Schlesiens aber, von der Hütte bis zum Pa⸗ laste, wurde so eifrig gesammelt, und das Streben, sich bei dem Werne zu betheiligen, war so allgemein, daß der Verein sich bald im Besitze der be⸗ deutenden Mittel befand, welche erforderlich waren, um dasselbe in würdiger, dem erhabenen Gegenstande und der Absicht der Beitragenden entsprechenden Weise auszuführen.
„So erblickt denn der Verein und mit ihm die gesammte Provinz im freudigen Hochgefühle das Denkmal als ein aus dem Volke frei hervorge⸗
4
aus dem Protokoll und dem stenographi icht 2 lassen seint)) Fa despbischen Hertct wegm
Das geeyne Mizgled, welches die Ernärung abgegeben, wünscht 82 82 „ t
18) Als Stellvertreter für die erste
891 EE11
Erste Beilage zur Allgemei
1357
nen Preußischen Zeitung.
Freitag den 2 ½„ Juli.
eit von 34 Wählern war absolute Majorität
nicht vorhanden, daher zwischen den beiden erstgenannten Herren
vichrcordneten von neuem gewählt werden mußte.
Es wurde hiernächst gewählt von 33 Wählern 1“ Herr Wirklicher Geheimer Rath von Massow mit 17
Stimmen, “ Herr Graf Solms⸗Baruth hatte nur 16 Stimmen er⸗ halten. 8 1 Für die zweite Stelle des Stellvertreters in der Ritterschaft der Kurmark wurde aber 11 8 Herr Graf Solms⸗Baruth mit 18 Stimmen gewählt. Neben ihm erhielt Herr Landrath von Schenkendorf 12 Stimmen. Für die dritte Stelle des des Stellvertreters wurde hierauf gewählt: E“ 1“ Heerr Landrath von Schenkendorf mit 27 Stimmen. Die übrigen acht Stimmen waren vereinzelt zugetheilt. Als nun das ritterschaftliche Ausschuß⸗Mitglied für die Neu⸗ mark gewählt wurde, erhielten Herr Ritterschafts⸗Rath von Witte 30 Stimmen, der als gewählt zu betrachten ist, und Herr von Brandt 3 Stimmen, Heerr von Waldow⸗Reitzenstein 2 Stimmen. 11) Zu seinem Stellvertreter in der ritterschaftlichen Stelle der Neumark wurde gewählt: Herr Kammerherr von Brand mit 21 Stimmen, Herr von Waldow⸗Reitzenstein hatte nur 12 Stimmen. 12) Die ritterschaftliche Stelle im Ausschusse für die Niederlausitz wurde nach dem Resultate der Abstimmung dem Herrn Geh. Reg.⸗Rath von Patow mit 21 Stimmen übertragen. Die übrigen Stimmen waren vertheilt. 13) Als Stellvertreter für diese Stelle für die Niederlausitz wurde aber gewählt: Herr Landrath von Manteuffel mit 21 Stimmen, während Herr Fürst zu Lynar 10 Stimmen erhiel und die übrigen Stimmen sich vereinzelten. “ Man kam nunmehr zur Wahl der Ausschuß⸗Mitglieder Stande der Städte, und zwar: ersten Stelle, für weiche von 18 Wählern der Kriminalrath Grabow mit 13 Stimmen gewählt wurde. Herr Geh. Finanz⸗Rath Knoblanch hatte bei dieser Wahl 3 Stimmen erhalten. 15) Für die zweite Stelle als Ausschuß⸗Mitglied im Stande der Städte wurden dem Herrn Bürgermeister Stoepel 9 Stimmen, dem Herrn Geh. Rath Knoblauch nur 4 Stimmen zugetheilt. In Ermangelung einer absoluten Majorität mußte zwischen Beiden eine neue Wahl stattfinden, bei welcher Herr Bürgermeister Stöpel mit 12 Stimmen gegen Stimmen gewählt wurde. “ 16) Behufs der Besetzung der dritten Stelle wurde die Wahl fort⸗ gesetzt, deren Resultat dahin ging, daß 8 Herr Geheimer Rath Knoblauch 7 Stimmen, Herr Bürgermeister Neumann 4 Stimmen erhielt, und also, da absolute Majorität fehlte, eine neue Wahl zwischen Beiden veranlaßt wurde, die auf den Herrn Geheimen Finanz⸗Rath Knoblauch mit 11 Stim⸗ men gegen 5 Stimmen fiel. 17) Endlich wurde zur vierten Stelle geschritten, bei deren Besetzung die Stimmen sich dahin theilten, daß Herr Bürgermeister Neumann nur 9 Stimmen, Herr Polizei⸗Direktor Mehls 2 Stimmen und der Stadt⸗Syndikus Möwes 2 Stimmen
erhielten. Zwischen den beiden Letzteren fand eine Vorwahl statt, welcher der Syndikus Möwes 9 Stimmen, der Herr Polizei⸗Direktor Mehls 7 Sti hatte. Es standen nunmehr Herr Bürgermeister Neumann und Herr Staͤdtsyndikus Möwes auf der engeren Wahl, in welcher
c Herr Bürgermeister Neumann mit 12 Stimmen gewählt wurde.
Bei der Anwesenh
im 14) zur
Stelle im Stande der Städte erhielten zuerst s‚/dder Syndikus Möwes 9 Stimmen 8 Herr Bürgermeister Dr. Zimmermann aus Spandau 4 Stimmen. Wegen fehlender absoluter Majorität wurde mung vorgenommen, bei welcher 88 der Stadtsyndikus Möwes mit 10 Stimmen gegen 6 men erwählt wurde. 19) Bei der Wahl des Stellvertreters Stande der Städte erhielt der Herr Bürgermeister Dr. Zimmermann aus die absolute Stimmenmehrheit. Er wurde mit gewählt. 20) Zur dritten Stelle als Stellvertreter waren— dem Herrn Polizei⸗Direktor Mehls 14 Stimmen zugefallen, so daß er als gewählt zu betrachten istt. 21) Die vierte Stellvertreter⸗Stelle wurde durch regelmäßige Wah dem Abgeordneten Herrn Winzler mit 10 Stimmen
übertragen. 8 Endlich wurde im Stande der Landgemeinden die Wahl der Ausschuß⸗Mitglieder fortgesetzt. 22) Zuerst für die Kurmark, für welche Herr Schulze 2 Stimmen, Herr Dansmann 2 Stimmen ecerhielten und zwei Stimmen sich anderweitig theilten. ¹Bei einer nochmaligen Abstimmung unter 4 Wählern ergab sich dasselbe Resultat, so daß der an Jahren älteste Wähler durch seine Stimme den Ausschlag gab und diese auf den Freischuzzen Herrn Dansmann
eine neue Abstim⸗
Stim⸗
für die zweite Stelle im
Spandau 13 Stimmen
el. 23) Bei der Wahl des Stellvertreters erhielten „ Herr Krohn, Herr Otzdorf und Herr Rößler
12
Herrn Otzdorf 2 Stimmen,
Herrn Krohn 1 Stimme. Als zwischen Beiden noch einmal abgestimmt wurde, erhielten ein Jeder wiederum 2 Stimmen, worauf der an Jahren älteste “ 5 Stimme für ““
en Herrn Otzdorf 1 entschied. g Für die Altmark, Neumark und Nieder⸗Lausitz wurde zuerst das Ausschuß⸗Mitglied gewählt. Es erhielten
Herr Doltz 2 Stimmen
und die Herren Sültmann, Nethe, Böning und Berein
Jeder 1 Stimme.
Bei einer nochmaligen Wahl über die Letzteren wurde den Herren Berein und Böning 1 Stimme und bei einer hierauf folgenden Vorwahl unter diesen 1 11“
dem Herrn Böning 2 Stimmen,
dem Herrn Berein 1 Stimme , gegeben, so daß nunmehr zwischen den Herren ning die definitive Wahl stattfinden konnte.
Bei dieser erhielten der Erstere 3 Stimmen,
der Letztere nur 1 Stimme. Hiernach ist
Herr Doltz als
u“
Doltz und Bö⸗
Ausschuß⸗Mitglied gewählt. Bei der Wahl des Stellvertreters fielen auf Herrn Sültmann 2 Stimmen, Herrn Böning 2 Stimmen, und zwei andere Stimmen theilten sich. Zwischen den beiden Genannten mußte noch einmal gewählt werden, wobei Herr Böning 3 Stimmen, Herr Sültmann nur 1 Stimme erhielt, so daß der Erstere der gewählte Stellvertreter ist. Hiermit war die Wahl der Ausschuß⸗Mitglieder und ihrer Stellvertreter beendet, nachdem die gewählten Herren Abgeordneten sämmtlich sich bereit erklärt hatten, die auf sie gefallene Wahl anzunehmen.
Nachdem sonach die Wahl der Mitglieder des Vereinig⸗ ten ständischen Ausschusses vollendet war, wurde zur Wahl der Mitglieder für die ständische Deputation für das Staatsschul⸗ denwesen geschritten.
An dieser Wahl nahmen 65 Vertreter Theil, so daß die absolute Mehrheit 33 Stimmen betrug. 8
Die Oeffnung der eingesammelten Stimmen ergiebt, daß
dem Herrn Grafen von Arnim Excellenz 52 Stimmen, dem Fürsten zu Lynar 2 Stimmen dem Kaufmann Schauß 2 Stimmen,
dem Abgeordneten Dansmann 2 Stimmen zugefallen, die übrigen Stimmen aber sich zersplittert hatten. Sonach ist der Herr Staats⸗Minister Graf von Arnim mit absoluter Stimmenmehrheit gewählt, und erklärt derselbe, daß er die Wahl annehme. 8 88 Es wird hierauf zur Wahl des ersten Stellvertreters geschritten, welche aber nicht entscheidend ist, indem dem Ab⸗ geordneten ” Herrn Kriminalrath Grabow Neunundzwanzig, und dem Abgeordneten Herrn Bürgermeister Stoepel Siebzehn Stimmen zugefallen sind, die übrigen Stimmen aber sich zersplittert hatten. Die engere Wahl, welche hierauf zwischen dem Herrn Kriminalrath Grabow und Herrn Bürgermeister Stoepel statt⸗ findet, ergiebt für den Ersten Sechsunddreißig und für den Zweiten Neunundzwanzig Stimmen, so daß Herr ꝛc. Grabow gewählt ist, und erklärt sich derselbe zur Annahme der Wahl bereit. Bei der Wahl des zweiten Stellvertreters erhält Herr Bürgermeister Stoepel Vierunddreißig Stimmen, mithin die absolute Majori ät, und erklärt sich Herr Stoepel zur Annahme der Wahl bereit. Da hiermit der Wahl⸗Akt geschlossen war, so wurde das Protokoll vorgelesen, genehmigt und vollzogen.
von Rochow. von Brandt. Graf zu Solms⸗Baruth. Graf zu Solms⸗Sonnenwalde. Fürst zu Lynar. Graf von Houwald. Graf zu Lynar⸗Lübbenau. Graf von Arnim. Graf von Redern. von der Schulenburg. von Knoblauch. von Werdeck. von Bismark. von Rohr. von Katte. von Monteton. von Schenkendorff. von Bredow. von Veltheim. von Massow. Graf von Häseler. von Fock. von Löschebrand. von Meding. von Oppen. von Arnim. von Winterfeld. Bredow. von Brandt. von Witte. von Waldow und Reitzenstein. Mandel. von Schotten. von Poncet. von Patow. von Manteuffel. von Man⸗ teuffel. von Carlsburg. Möwes. Schauß. Knoblauch. Hammer. Stöpel. Linau. Grabow. Beuster. Lohse. Stämmler. D)r. Zimmermann. Junker. Farthöfer. Waldmann. Mehls. Zimmermann. Hübler. Anwandter. Neumann. Offermann. Winzler. Sültmann. Nethe. Heuer. Dansmann. Otzdorf. Schulze. Krohn. Rösler. Böning. Berein. Dolz. Müller.
Ueber
der in dem Wahl⸗Termin 25. Juni 1847 anwesenden
am 25. Landtags⸗Mitglieder
1) Dom⸗Kapitular von Brandt.
2) Graf zu Solms⸗Baruth.
3) Graf zu Solms⸗Sonnenwalde. 4) Fürst zu Lynar.
5) Graf von Houwald.
6) Graf zu Lynar⸗Lübbenau.
7) Graf von Arnim.
8) Graf von Redern.
9) Landrath von der Schulenburg.
10) Landrath a. D. von K noblauch.
11) Geheimer Regierungs⸗Rath von Werdeck.
12) Deichhauptmann von Bismark. 1
13) Haupt⸗Ritterschafts⸗ und Landarmen⸗Direktor von Rohr. 14) Ritterschafts⸗Rath von Katte. 15) Haupt⸗Ritterschafts⸗Direktor Baron von Monteton. 16) Landrath von Schenkendorf.
17) Ritterschafts⸗Rath von Bredow.
18) Major a. D. von Veltheim.
19) Wirklicher Geheimer Rath von Massow.
20) Graf von Häseler.
ein Jeder 2 Stimmen. Die übrigen drei Wähler gaben hierauf dem
21) Ober⸗Regierungs⸗Rath Baron von Fock. 8
22) Landrath von Löschebrand. 23) Ober⸗Präsident von Meding. 24) Ritterguts⸗Besitzer von Oppen. 25) Oberst⸗Lieutenant von Arnim. 26) Kammergerichts⸗Rath von Winterfeld.
27) Kreis⸗Justiz⸗Rath Bredow.
28) Kammerherr von Brandt.
29) Ritterschafts⸗Rath von Witte.
30) Lieutenant von Waldow und Reitzenstein.
31) Kreis⸗Deputirter Mandel.
32) Ritterguts⸗Besitzer von Schotten. E
33) Landrath von Poncet. —
34) Geheimer Regierungs⸗Rath von Patow. 35) Wirklicher Geheimer Regierungs⸗Rath von Manteu
36) Landrath Freiherr von Manteuffel.
37) Landrath von Carlsburg.
38) Stadtsyndikus Möwes.
39) Stadtverordneter Schauß.
40) Geheimer Finanz⸗Rath Knoblauch. 41) Stadtrath Hammer.
42) Bürgermeister Stöpel.
43) Stadtrath Linau.
44) Ober⸗Bürgermeister Grabow. 45) Rathmann Beuster.
46) Stadtverordneter Lohse.
47) Bürgermeister Stämmler.
48) Bürgermeister Dr. Zimmermann. 49) Bürgermeister Junker.
50) Bürgermeister Farthoefer. 51) Rathsherr Waldmann.
52) Polizei⸗Direktor a. d. Mehls. 53) Bürgermeister Zimmermann. 5¹) Rathsherr Hübler.
55) Apotheker Anwandter.
56) Bürgermeister Neumann.
57) Fabrikbesitzer Offermann. 58) Stadtverordneter Winzle
59) Schulze Sültmann. 60) Schulze Nethe.
61) Kreisschulze Heuer. 62) Kreisschulze Dansmann.
63) Lehnschulze Otzdorf.
64) Lehnschulze Schulze.
65) Gutsbesitzer Krohn.
66) Freigutsbesitzer Roesler.
67) Lehnschulze Böning.
68) Erbzins⸗Gutsbesitzer Berein. 69) Kruggutsbesitzer Dolz.
70) Gerichtsschulze Müller.
1“
Verhandelt Berlin, den 25. Juni 1847.
In Gemäßheit der Allerhöchsten Verordnung vom 3. Februar d. J. und der Allerhöchsten Königl. Botschaft vom 24. d. M. waren die Provinzial⸗Landtags⸗Abgeordneten von Pommern und Rügen unter Vorsitz des Marschalls Grafen von Bismark⸗Bohlen zur Wahl der Mitglieder für den ständischen Ausschuß heute zusammengetreten. Anwesend waren 39 Mitglieder von allen Ständen. Nachdem der Marschall einige allgemeine Bemerkungen in Be⸗
ziehung auf das Formelle der Wahl gemacht und die Versammlung angenommen hatte, daß die auf dem Vereinigten Landtage anwesen⸗ den Stellvertreter zum Ausschu2e wählbar seien, erklärte der Ab⸗ geordnete von Hagenow: 8 8 er sei bereit, die Wahl des Ausschusses unter der Voraussetzung vor⸗ zunehmen, daß dem Ausschusse keine anderen Vorlagen, als die Berathung und Begutachtung des Strafgesetzbuches, wie die Königl. Botschaft vom 24. d. M. sagt, gemacht und demselben keine anderen wesentlichen Rechte des Vereinigten Landtages übertragen werden.
Der Marschall erklärte, daß er eine bedingte Stimme nicht an⸗ nehmen könne, worauf der Abgeordnete von Hagenow äußerte, daß er zu seinem Bedauern bei diesen Umständen auf die Theilnahme an der Wahl verzichten müsse.
Hierauf wurde zur Wahl geschritten und zwar:
A. Im Stande der Ritterschaft, in welche glieder anwesend waren. Es wurden gewählt:
Für Hinterpommern zum ersten Abgeordneten
Abgeordneter Geh. Rath von Schöning mit 12 Stimmen;
19 Mit
der Marwitz 2 Stimmen, Gottberg Weyher
Gerlach
Flemming
Arnim
von von von von von von erhielten. Zum zweiten Abgeordneten der Abgeordnete von der Marwitz mit 15 Stimmen. Außerdem erhielten von Arnim 1 von Kleist 1 von Gottberg 1 6 von Bismark 1 Zum dritten Abgeordneten erhielten Abgeordneter von Weyher 8 Stimmen und . Bauck 8 6 Bei dieser Abstimmung waren nur 16 Stimmende zugegen. Das älteste Mitglied gab für den Abgeordneten von Weyher den Aus⸗ schlag, wodurch dieser zum Abgeordneten gewählt ist. Zum vierten Abgeordneten der Abgeordnete Bauck mit 12 Stimmen,
Stimme,
2)
2
während
Arnim 2 Stimmen, Hagen 2
Klei 1 Puttkammer 1
von von von von
erhielten. 888 Bei dieser Abstimmung waren 18 Mitglieder zugegen. II. Für Vorpommern: der Abgeordnete Graf von Schwerin mit 11 Stimmen.
Außerdem erhielten