5 Stimmen Keferstein, 4 Gier, 8 2 Bertramnm, Schneider, Diethold, — „ Douglas, 4 Die Wahl hatte folgendes Ergebniß: 6 12 Stimmen Keferstein, e „ Gier, “ weiten Stellvertreters 5 Stimmen Gier, 5 Diethold, Bertram, Douglas, Lindner.
8
2
F.
5 Vahl: 8
2 — 1 8 2
Stimmen der Bürgermeister Diethold,
5 — 5) 5 5 Gier
Stellvertreters b
immen Bertram „ Douglas, 5 Gier,
2 5 Zeising.
Es mußte sonach eine Vorwahl zwischen Douglas und Gier vorgenommen werden, um zu bestimmen, welcher von Beiden auf die engere Wahl zu bringen sei; dab erhielten Gier 10 Stimmen, Douglas 3 Stimmen. 8 4 8 Engere Wahl: 8
8 Stimmen Bürgermeister Gier, 5 Stimmen Geheimer Regierungs⸗Rath Bertram. 4) Des vierten Stellvertreters: 12 Stimmen Geheimer Regierungs⸗Rath und Ober⸗ Bürgermeister Bertram, — 2 Stimmen Douglas, b 1 2 Lindner.
Herr Bertram wollte jedoch die Wahl nicht annehmen, weil seine Wahl⸗Periode als Landtags⸗Deputirter ablaufe und er eine neue Wahl nicht wieder annehmen werde, daher eine anderweite Wahl vorgenommen werden mußte, bei welcher
12 Stimmen Bürgermeister Douglas, 2 Müller, G Zeising
1111““ “
IV. Im Stande der Landgemeinden.
Als zur Wahl geschritten werden sollte, erklärten die De⸗ putirten
Zachau, Seltmann, Dorenberg und Hartmann: „Durchdrungen von der tiefsten Ehrsurcht für Se. Maäaje⸗ stät ihren Allergnädigsten König würden siez gewiß Aller⸗ höchstdero Botschaft vom 24sten d. M. nachkommen, wenn es mit ihren Gewissen übereinstimmte, eine so hochwichtige
Sache, wie die des zu wählenden Ausschusses, so wenig
Abgeordneten der Provinz anvertrauen zu können. Der
Vereinigte Landtag habe ihnen bewiesen, wie segensreich
dieser für ihren Stand sei, wogegen auf allen bisherigen
Provinzial⸗-Landtagen für sie wenig oder gar nichts habe
bezweckt werden können, daher sie Bedenken tragen müßten,
an den Wahlen Theil zu nehmen.“ Die übrigen Abgeordneten der Landgemeinden, mit Ausnahme des Abgeordneten Hanisch, welcher ohne jede Bemerkung zu wählen bereit war, traten der obigen Erklärung der städtischen Abgeordne⸗ ten bei.
Bei der Wahl assistirten die jüngsten Abgeordneten Hanisch und Gießler und konkurrirten, da 12 Abgeordnete anwesend waren und 4 nicht wählen wollten, 8 Stimmen.
Bei der nunmehr vorgenommenen Wah
1) des ersten Deputirten erhielten 5 Stimmen Gießler, Eule Becker, Schmidt; 2) des zweiten Deputirten 5 Stimmen Becker, 2 „ Eule, b 1 8 Hanisch; 3) des ersten Stellvertreters 3 Stimmen Hanisch, „ Schmidt, Vatterroth, 1 „ Hartmann. v““
Es mußte sonach eine Vorwahl stattfinden, welche dahin usfiel,
daß Vatterroth
hielten.
Der älteste Wähler Eule erklärte, daß er seine Stimme dem Abgeordneten Vatterroth gegeben habe, daher dieser mit dem ꝛc. Hanisch noch zur engeren Wahl kam, wobei
4 Stimmen auf den Abgeordneten Vatterroth, 2 » auf den zc. Hanisch fielen;
2) des zweiten Stellvertreters
3 Stimmen Schmidt,
Hanisch,
Lorenz, Bei der wiederum nothwendig werdenden Vorwahl erh 4 Stimmen Hanisch, G 2 „ Lorenz; Hanisch 3 Stimmen, Schmidt ebenfalls 3 Stimmen.
Der älteste Wähler Eule hatte seine Stimme dem Abge⸗
ordneten Hanisch gegeben, daher dieser als gewählt anzusehen ist. Es sind sonach bei den heutigen Wahlen erwählt:
im I. Stande:
3 und Schmidt ebenfalls 3 Stimmen er⸗
24
engere
1) zum Deputirten: . der Regierungs⸗Präsident und Domprobst von Krosigk; 2) zu dessen Stellvertreter: “
Se. Erlaucht der Graf Stolberg⸗Stolberg.
im II. Stande:
1) zum Deputirten: der Major Graf von Gneisenau, 2) desgleichen: der Landrath von Münchhausen⸗Straußfurth, 3) desgleichen: der Landrath von Büru5 4) desgleichen: der Landrath von Byla; 8 1 5) zum 1sten Stellvertreter: Landrath von Leipziger, 6) zum zweiten Stellvertreter: Landrath von Veltheim,
8 11S. “
7) zum dritten Stellvertreter: Landrath von Münchhausen⸗Steinburg, vierten Stellvertreter: “
von Bismark⸗Schönhausen,
9) zum fünften Stellvertreter:
Landrath von Wintzingerode⸗Knorr. im III. Stande: 8 1) zum Deputirten: der Bürgermeister Rasch, 2) desgleichen: der Bürgermeister Schier, 3) desgleichen: der Doktor Lucanus, 4) desgleichen: der Bürgermeister Kersten; 5) zum ersten Stellvertreter:
der Fabrikant Keferstein, zweiten Stellvertreter: der Bürgermeister Diethold, dritten Stellvertreter: 8 der Bürgermeister Gier, vierten Stellvertreter: 2* der Bürgermeister Douglas.
im IV. Stande: 1) zum Deputirten: der Ortsschulze Gießler, 2) desgleichen: der Ortsschulze Becker; 3) zum ersten Stellvertreter: der Ortsschulze Vatterroth, 4) zum zweiten Stellvertreter: der Abgeordnete Hanisch.
Die Gewählten waren, mit Ausnahme Sr. Erlaucht des Gra⸗ fen Stolberg⸗Stolberg, sämmtlich anwesend und nahmen die auf sie gefallenen Wahlen an.
Uebrigens sind bei den heutigen Wahlen die Vorschriften des ständischen Wahl⸗Reglements vom 23. Juni 1842 allenthalben be⸗ obachtet worden.
Beim Vorlesen des Protokolls verlangte der Bürgermeister Schnei⸗ der, noch darin zu bemerken:
daß er seine Weigerung noch ausführlicher habe motiviren wollen, daß aber der Herr Landtags⸗Marschall eine weitere Diskussion hierüber nicht zugelassen.
VVorgelesen, genehmigt und unterschrieben:
8) zum
6) zum 7) zum 8) zum
111““
(gez.) Graf von Zech⸗Burkersrode.
von Krosigk. Botho Graf zu Stolberg. von Rabenau. E. Graf zu Stolberg. Graf zu Stolberg⸗Roßla. Graf von Solms⸗Rösa. C. Graf von der Asseburg⸗Falkenstein. Hartmann von Minnigerode. Lindner von Burkersrode. von Bonin. von Gustedt. Douglas. von Münchhausen. Dr. Lucanus. Uthemann. Graf Asseburg. von Veltheim. Keferstein. von Werthern. Garke. Frhr. von Friesen. Zachau. Nathusius. Schier. Schmidt. H. von Schier⸗ stedt. Ramsthal. Vatterroth. Kersten. von Kerßen⸗
brock. Eule. Müller. Graf von Gneisenau. von Helldorff⸗St. Ulrich. C. F. Seltmann. Graf Helldorff. von Bodenhausen. von Byla. Diethold. Zeising. Schmidt. F. Mewes. H. von Grävenitz. Stammer. Rasch. Bertram. von Wedell. Gier. Becker. von Bis⸗ mark. Giese. Gießler. von Münchhausen. Tölle. . anisch. Schulz. von Lattorf. Michaelis. 2. uU. 8. — “ (gez.) von Leipziger, LELandtags⸗Secretair.
u“ * Juni 1847 G 8 v
Nachdem so eben die Mitglieder des Ausschusses für die Pro⸗ vinz Sachsen erwählt worden waren, sollte nunmehr auch die Wahl eines Mitgliedes für die ständische Deputation für das Staatsschul⸗ denwesen in Gemäßheit der Allerhöchsten Verordnung vom 3. Februar c. und der Allerhöchsten Botschaft vom 24. Juni c. vorgenommen werden.
Den Vorsitz bei dieser Wahl führte
der Landtags⸗Marschall Graf Zech⸗Burkersrode und waren gegenwärtig 6 Mitglieder des 1. 30 Mitglieder des 2. 21 Mitglieder des 3. Standes, 12 Mitglieder des 4. Standes.
Zunächst erklärten die betreffenden Deputirten der Städte und Landgemeinden, daß sie auch hier ihre bei der Wahl der Ausschüsse abgegebenen und im Protokoll niedergelegten Erklärungen wiederholen und darauf ausdrücklich Bezug nehmen wollten. .
Nur der Medizinalrath Michaelis war bereit, die Wahl des Mitgliedes der Staatsschulden⸗Deputation und dessen Stellvertreter vorzunehmen.
Von den anwesenden Mitgliedern des dritten und vierten Stan⸗ des, da auch die Abgeordneten der Landgemeinden Dorenberg und Hartmann sich zu dieser Wahl verstehen wollen, verweigern daher nur noch die städtischen Deputirten Schneider, Coqui, Uthemann und Schulze und die Deputirten der Landgemeinden Zachau und Selt⸗ mann, also sechs Mitglieder der Versammlung, die Wahl zur Staats⸗ Schulden⸗Deputation, so daß bei den nun vorzunehmenden Wahlen von den anwesenden 69 Mitgliedern des Provinzial⸗Landtages 63 ihre Stimmen abgeben.
Bei der Wahl unterstützten die jüngsten Mitglieder,
Se. Erlaucht der Graf Stolberg⸗Roßla und der Bürgermeister Diethold, .. den Landtags⸗Marschall.
Es wurde nun zur Wahl des Mitgliedes z verschritten, wobei
Graf Zech⸗Burkersrode 37 Stimmen, Graf von Helldorff 21 „ Bürgermeister Douglas 1 „ Landrath von Gustedt 1 „ erhielten, daher der Landtags⸗Marschall, Graf Zech⸗Burkersrode, er⸗ wählt ist. Bei der Wahl des ersten Stellvertreters fielen 28 Stimmen auf den Abgeordneten Douglas, 27 1 auf den Grafen Helldorff, 56 auf den Abgeordneten Gier, auf die Abgeordneten von Gustedt, Diethold,
8 Keferstein und Hartmann.
Es fand nun eine engere Wahl zwischen den beiden Ersteren statt, wobei diese nicht mitstimmten und sowohl
der Graf Helldorff, als der Bürgermeister Douglas 29. Stimmen erhielten.
Das älteste anwesende Mitglied erklärte, daß es dem Grafen Helldorff die Stimme gegeben habe, daher dieser als erster Stellver⸗ treter gewählt ist.
Die Wahl des zweiten Resultat:
— 25.
Verhandelt Berlin, den
8
Standes, Standes,
Stellvertreters gab
8
folgendes
37 Stimmen der Bürgermeister Douglas, 10 der Abgeordnete Kefersteiir, 6 der Abgeordnete Gier, 88b 2 der Abgeordnete Diethold, G die Abgeordneten von Münchhausen, Bertram, Schmidt und Zachau. Daher der Bürgermeister Douglas als zweiter Stellvertreter gewählt ist. Während der Wahlen hatten sich Einige entfernt, daher die Stimmenzahl differirt. Die Gewählten nahmen die auf sie gefallenen Wahlen an. Uebrigens sind bei diesen Wahlen die Vorschriften des Regle⸗ ments für die ständischen Wahlen vom 22. Juni 1842 gehörig be⸗ obachtet worden. 3 Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben. (Gez.) Graf von Zech⸗Burkersrode. von Krosigk. Botho Graf zu Stolberg. von Rabenau. E. G. zu Stolberg. Graf zu Stolberg⸗Roßla. Graf zu Solms⸗Rösa. Graf von der Asseburg⸗Falkenstein. von Bonin. Ramsthal. Dr. Lukanus. von Veltheim. Hanisch. Müller. von Münch⸗ hausen. Schier. Diethold. Douglas. Nathusius. Graf von der Asseburg. Frhr. von Friesen. Schulz. Stam⸗ mer. von Byla. von Helldorff. von Lattorf. H. von Grävenitz. Schneider. Rasch. H. von Schierstedt. von Werthern. Gier. Zachau. Lindner. Hartmann. von Burkersrode. Uthemann. von Münchhausen. Zeising. von Kerßenbrock. von Minnigerode. Kersten. Graf Hell⸗ dorff. Keferstein. Bertram. Graf von Gneisenau. Gieß⸗ ler. von Wedell. Vatterroth. Schmidt. Garke. F. Mewes. Giese. Schmidt. von Bodenhausen. Michae⸗ lis. Becker. Tölle. Eule. Seltmann. 1I. S. von Leipziger, Landtags⸗Secretair.
Verhandelt Berlin, im Königlichen Schlosse am 25.
In Gesolge der in der gestrigen Versammlung der Stände⸗ Kurie verlesenen Allerhöchsten Botschaft vom 24. d. Mts. und der darauf erfolgten Ladung seitens des Herrn Marschalls der Stände⸗ Kurie von Rochow waren folgende Mitglieder für die Provinz West⸗ falen heute unter dem Vorsitze des Herrn Vice⸗Landtags⸗Marschalls von Bodelschwingh behufs der vorzunehmenden ständischen Wahlen zusammengetreten:
I. Stand der Fürsten, Grafen und Herren. Herzog von Aremberg, für den Fürsten zu Sayn⸗Wittgenstein⸗Berleburg, der Regierungs⸗ Präsident, Graf von Itzenplitz, für den Fürsten zu Sayn⸗Wittgenstein⸗Wittgenstein, der Graf von Königsmark, für den Fürsten von Bentheim⸗Tecklenburg, Herr von Hoevel, für den Fürsten von Bentheim⸗Steinfurt, dessen Herr Sohn, der Fürst zu Salm⸗Horstmar, für den Fürsten zu Rheina⸗Wolbeck, Graf von Lannoy, rath von Quast, der Herzog von Croy⸗Dülmen, für den Freiherrn von Stein (jetzt dessen Kielmannsegge. JI. Stand der Ritterschaft. Herr Freiherr von Bodelschwingh,
„ von Borries, 8 1
„ Freiherr von Vely⸗Jungken,
„ Freiherr von Wolff⸗Metternich,
für den Grafen D. von Bochholz⸗Asseburg, Herr Freiherr von Schorlemer, . Graf von Bochholz Freiherr von Lilien, Freiherr von Lilien⸗Borg, von Bockum⸗Dolffs, von Holzbrink, Freiherr von Vincke, Graf von Galen, Graf von Merveldt (Kammerherr), Graf von Merveldt (Landrath), Freiherr von Landsberg⸗Steinfur, Graf Clem. von Korff, gen. von Schmising, Freiherr von Twickel, von Romberg. III. Stand der Städte. Herr von Pogrell Barre, Oppermann, Wortmann, Plange, Schmoele, Brassert, Epping, Sternenberg von Olfers, Welter, Krauthausen. Stand der Landgemeinden. Meyer aus Südhemmern, Hustedt, Meyer aus Spradow, Schulze, Kraemer, Bergenthal, Schulze⸗Dellwig, Berger, Wulf, Linnenbrink, von Zurmühlen, Bracht, Büning, . Schulte⸗Höping. s wurde zunächst zur
I. Eenhn 58 nüchfircde⸗ bezüglich der Stellvertreter der stän⸗ dischen Deputation für das Staatsschuldenwesen geschritten und da⸗ bei das Gesetz vom 22. Juni 1842 zum Grunde gelegt.
Vor der Einsammlung der Stimmzettel ergriff jedoch der Abge⸗ ordnete Freiherr von Vincke das Wort, um zu entwickeln, daß die Wahl aus formellen und materiellen Gründen unzulässig erscheine. Aus materiellen Gründen: einmal, weil durch die gestrige Aller⸗ höchste Botschaft nur bestimmt sei, daß die Deputation für die Staats⸗
8 Erste Beilage
Juni 1847.
der Bau⸗
Erben) der Graf von
Herr von Harthausen.
IV. Herr
“
ͤ“ “
.
Erste Beilage
zur
Allgemeinen Preußischen 3
eitung
2 —◻
schulden den Vereinigten Landtag in seinen Befugnissen der Konsen⸗ tirung von Staatsschulden nicht ersetzen solle, während die Bestim⸗ mung am Schlusse des §. 6 der Verordnung vom 3. Februar d. J., wonach alle in den dort vorgesehenen Fällen aufgenommene Darlehne durch die bloße Zuziehung der Deputation rechtsgültig werden, noch nicht aufgehoben sei, also durch die Wahl der Deputation der Staaz scheinbar in die Lage versetzt werde, ohne die nach dem Gesetze vom 17. Januar 1820 in allen Fällen nothwendige Zustimmung der Stände, verbindliche Darlehne aufnehmen zu können.
Ferner sei zweitens nach der gestrigen Botschaft noch immer den Ausschüssen das Recht beigelegt, durch ihren Beirath den Beirath des Vereinigten Landtages in Betreff von allgemeinen Gesetzen, welche Personen⸗ und Eigenthumsrechte und Steuern zum Gegen⸗ stande haben, zu ersetzen, was mit den noch rechtsbeständigen Gesetzen
vom 22. Mai 1815 und 5. Juni 1823 gleichfalls nicht zu vereini⸗ gen stehe. 2
In Betreff der formellen Bedenken, so sei durch §. 38 der stän⸗ dischen Gesetze für alle Beschlüsse — mithin auch für Wahlen (da doch immer ein Beschluß der Versammlung, die Wahl vornehmen zu wollen, vorqesgesetzt werde) — die Nothwendigkeit der Anwesenheit von drei Vierteln der Abgeordneten des II., III. und IV. Standes vorgeschrieben, welche anscheinend heute nicht anwesend wären. Zudem wären nicht die gesetzlich vorgeschriebenen 14 Tage zwischen der Ein⸗ ladung und Abhaltung der Wahl verstrichen, so daß mehrere bereits abgereiste Mitglieder des Landtages außer Stande gewesen wä⸗ ren, hierher zurückzukehren und an der Wahl Theil zu nehmen.
Aus diesen materiellen und formellen Bedenken finde er zu sei⸗ nem innigen Bedauern sich außer Stande, an der Wahl Theil zu nehmen, und müsse, so lange jene Bedenken nicht gehoben worden, gegen die Rechtsgültigkeit derselben protestiren.
Der Herr Vorsitzende, Stellvertreter des Landtags⸗Marschalls,
erwiederte hierauf, daß die materiellen Bedenken hier zu erörtern weder statthaft, noch angemessen sein möchte, nachdem die ausführ⸗ lichste Debatte bei dem Landtage⸗stattgefunden habe, und daß er nur seinerseits zu versichern vermöge, von vornherein nie die vielseitig vorgebrachten Bedenken getheilt zu haben. Seiner Ansicht nach, seien sie aber auch, sofern sie nach der Meinung mancher Herren Abgeord⸗ neten begründet gewesen, durch die gestern dem Landtage zugegangene Allerhöchste Eröffnung völlig beseitigt, und liege jetzt die Frage des Gehorsams gegen Se. Majestät den König vor, nachdem Allerhöchst⸗ derselbe nicht nur durch die Verordnungen vom 3. Februar d. J., son⸗ dern auch durch die gestern an den Landtag erlassene Entscheidung entschieden die Wahlen angeordnet und befohlen habe. Wenn durch diese Bemerkung die Beseitigung der materiellen Zweifel nicht herbeigeführt werden sollte, so sehe er sich außer Stande, dazu beizutragen, glaube aber, die ganze Versammlung werde darin übereinstimmen, daß eine Diskussion hierzu auch nicht führen werde und deshalb, wie bereits bemerkt, unterbleiben möge.
Auf die formellen Bedenken könne er zunächst entgegnen, daß zur Abhaltung der Wahlen eine bestimmte Anzahl von Wählern durch⸗ aus nicht vorgeschrieben sei, und die in Bezug genommene Gesetzes⸗ stelle seines Erachtens keine Auwendung sinde. Um sicher zu gehen,
habe er sich hierüber durch offizielle Anfrage beim Herrn Landtags⸗ Kommissar Gewißheit zu verschaffen gesucht und diese, seiner eben geäußerten Ansicht entsprechend, erhalten.
Das zweite Bedenken scheine ihm ebenfalls nicht haltbar zu sein, weil in der Einberufung zum Landtage die Einladung zu den Wah⸗ len, welche gesetzlich vorgeschrieben und gestern erneuert, Allerhöch⸗ sten Orts angeordnet seien, unbedingt schon erkannt werden müsse. Die mit Urlaub oder sonst bereits abgereisten Mitglieder hätten durch Kenntniß der Gesetze vom 3. Februar d. J. und durch die Einberu⸗ fung zum Landtage durch die Vorladung zur Wahl empfangen und gewiß kein Widerspruchsrecht, wenn ohne sie zur Wahl geschritten werde.
Bedauern müsse er, wenun auch diese Entgegnungen den Herrn Redner von seinen Bedenken nicht befreien sollten; er müsse wieder⸗ holen, daß die Wahl seines Erachtens schon als Gehorsam gegen Se. Majestät unbedingt vorzunehmen sei, könne jedoch hierzu nicht irgend⸗ wie zwingen und habe kein Bedenken, die Protest⸗Erklärung des Herrn Redners im Protokoll aufzunehmen.
Der Abgeordnete Freiherr von Lilien⸗Echthausen machte demnächst noch darauf aufmerksam, daß er das zweite formelle Bedenken des Abgeordneten der Ritterschaft der Grafschaft Mark ebenfalls nicht für begründet erachte, da nach dem Patent vom 3. Februar d. J. die jetzt vorzunehmenden Wahlen auf dem Vereinigten Landtage erfolgen sol⸗ len; durch die Einladung zu diesem sei daher auch die Einladung zu den Wahlen selbst erfolgt, und da jene bekanntlich vor länger als 14 Tagen stattgefunden habe, so sei auch die in dem Reglement vom 22. Juni 1842 vorgeschriebene Frist von 14 Tagen vollständig gewahrt. Nur innerhalb der ersten 14 Tage der Versammlung des Landtages habe die Wahl nicht gültig vorgenommen werden können. Von die⸗ ser Ansicht sei auch bisher von den Provinzial⸗Landtagen ausgegan⸗ gen; die Richtigkeit dieser Interpretation könne aber um so we⸗ niger bezweifelt werden, da die von jenen also vorgenommenen Wah⸗ len jederzeit die Allerhöchste Bestätigung erhalten hätten.
Hierauf erklärte der Abgeordnete Freiherr von Vely⸗Junkenn: er fühle sich in seinem Gewissen verhindert, an den heutigen Wahlen Theil zu nehmen. Der Erklärung des Abgeordneten Freiherrn von Vincke traten demnächst die Abgeordneten
von Bockum⸗Dolffs, Schmoele,
Bracht,
Berger,
Die Wahl unbedingt und ohne jeden Vorbehalt vornehmen zu wollen, er „in der festen Hoffnung und dem lergnädigst die vom Landtage eingereichten der Ausschüsse und der Deputation für die sichtigen werde,“ erklärten n der Abgeordnete von Borries, 1u“ vpon Pogrell, Plange, 111“ iepe von Lüdhemmern, eyer zu Spradow “ 1 — 2 8 Brassert und Krämer, 1n 8 8 worauf der Herr Marschall entgegnete, daß er es nicht zulassen könne, daß die Wahl an irgend eine Bedingung geknüpft werde und die vorgenannten Mitglieder nur deshalb an der Wahl Theil nehmen lasse, weil sie ausdrücklich erklärt hätten: daß kein Vorbehalt, sondern nur ein Wunsch habe ausgesprochen werden sollen.
Vertrauen, daß Se. Majestät Al⸗ Petitionen in Betreff Staatsschulden berück⸗
——ℳ-—
——
Es wurden demnächst die beiden jüngsten Mitglieder
in des Herrn Fürsten zu Bentheim⸗Steinfurt Durchlaucht und
dem Herrn Abgeordneten von Borries “ ermittelt und zur Wahl des Mitgliedes der ständischen Deputation für das Staatsschuldenwesen schreitend, von denselben die Stimmzet⸗ tel der 45 Wählenden in Gemeinschaft mit dem Herrn Marschall er⸗ öffnet, wobei es sich ergab, daß “
der Abgeordn. Freiherr von Vincke 10 Stimmen,
S van3909 „
von Bockum⸗Dolffs 1 Wortmann... von Pogrell.. Graf Karl Merveldt von Borries .....
45 Stimmen erhalten hatte.
Der Abgeordnete von Olfers erklärt die Annahme der Wahl, worauf der Herr Marschall darauf aufmerksam machte, daß diejeni⸗ gen, die sich von der Wahl ausgeschlossen hätten, auch nicht füglich gewählt werden könnten, womit sie sich selbst einverstanden erklären würden.
Der Herr Abgeordnete Freiherr von Vincke entgegnete hierauf, daß er sich diese Erklärung bis dahin vorbehalten müsse, daß ihn eine vollgültige Wahl getroffen haben möchte.
Zur Wahl des ersten Stellvertreters unter oben angegebenen Modalitäten übergehend, hatten
der Abgeordnete von Borries 1 Stimme, von Holzbrink 30 von Vincke 9 Morhann 2 von Pogrell....
von Vely⸗Jungken. 1 1 15
von Bockum⸗Dolffs
45 Stimmen erhalten, worauf der Abgeordnete von Holzbrink die Annahme der Wahl erklärte.
Bei der unter oben angegebenen Modalitäten vorgenommenen Wahl des zweiten Stellvertreters hatte der Abgeordnete Wortmann . von Borrieee .. von Vincke.. von Pogrell .. Sternenberg.. von Bockum⸗ Kraemer Landrath Graf Merveldt 452Stimmen erhalten, worauf der Abgeordnete Wortmann die Ann hme der Wahl erklärte. Es wurde sodann II. die Wahl der ständischen Ausschüsse vorgenommen und zu dem Ende, nachdem die übrigen Mitglieder sich einstweilen hinweg⸗ begeben hatten, a) von den anwesenden Mitgliedern des Standes der Fürsten, Grafen und Herren mit Bezug auf den §. 1 des Gesetzes vom 3. Februar d. J. vereinbart, die Wahl durch Stimmzettel statt⸗ finden zu lassen. Die durch die jüngsten Mitglieder des Herrn Fürsten von Bentheim Durchlaucht und dem Herrn von Hövel eingesammelten und in Gemeinschaft mit dem Herrn Marschall er⸗ öffneten Stimmzettel ergaben bei der Wahl des ersten Mitgliedes für des Herrn Herzogs von Aremberg Durchlaucht. 5 Stimmen von Croy 2 8 2 »„ Fürsten von Wittgenstein⸗Wittgenstein 2 „ 8 Stimmen
Stimmen,
2) 2
bei der Wahl des zweiten Mitgliedes für des Herrn Fürsten zu Sayn⸗Wittgenstein⸗Hohenstein Durchlaucht Stimmen Herrn Herzogs Cro .. . „ „ Fürsten von Salm Horstmar - „ 8 Stimmen des Herrn Herzogs von Aremberg Durchlaucht und Namens zu Sayn⸗Wittgenstein⸗ Hohenstein Durchlaucht, der Herr Graf von Königsmark, die Annahme und die Mitglieder des Standes der Fürsten, Grafen und Herren ihren Abtritt nahmen. b) Bei der hierauf folgenden Wahl der Mitglieder, bezüglich Stellvertreter der Ritterschaft, und zwar §) des Minden⸗Ravensberg⸗Paderborner Wahlbezirks wurden die Stimmzettel durch die jüngsten Abgeord⸗ neten,
worauf des Herrn Fürsten dessen Stellvertreter, der Wahl erklärten
Frhr. von Metternich und von Borries, eingesammelt und in Gemeinschaft mit dem Herrn Mar⸗ schall eröffnet, wobei von den drei Wählern dem Abgeordneten Frhr. von Metternich 2 Stimmen von Vely⸗Jungken. 1 „
3 Stimmen
2 2)
gegeben waren. Bei der unter gleichen Modalitäten vorgenommenen Wahl des Stellvertreters hatte 8 der Abgeordnete von Haxthausen 2 Stimmen, „ von Borries. 1 „
3 Stimmen ir erhalten, worauf beide Gewählten die Annahme der Wahl erklärten. 4 . Im Wahlbezirke Mark⸗Westfalen wurden die Stimm⸗ zettel der sieben Wähler durch die jüngsten Mitglie⸗ der,
Abgeordneten Frhrn.
von Lilien⸗Echthausen und
„ von Holzbrink, nachdem der Herr Graf von Kielmannsegge erklärt hatte, an der Wahl für diesen Wahlbezirk Theil neh⸗ men zu wollen, eingesammelt und in Gemeinschaft mit dem Herrn Marschall eröffnet, in Folge dessen zum Mitgliede 88
der Abgeordnete Frhr. von Lilien⸗Echthausen 5 Stimmen,
„ Landtags⸗Marschall von Bodelschwingh 1
„ Abgeordnete Graf von Bochol 4
₰
7
erhalten hatten
Zum Stellvertreter hatten bei der unter gleichen Modalitäten vorgenommenen Wahll der Abgeordnete von Holzbrink 5 Stimmen,
„ Marschall von Bodelschwing). 1 „
„ Abgeordnete Graf von Bocholz 1 „
isesit Aett
7 Stimmen erhalten, worauf beide Gewählte die Annahme der Wahl erlärten. .
„) Im Wahlbezirk Ost⸗ und Westmünster wurden die Stimmzettel der anwesenden 7 Wähler durch die jüng⸗ sten Mitglieder, 88
der Abgeordneten Graf Schmising⸗Korff und „ „ Frhrn. von Romberg, behufs Wahl eines Mitgliedes eingesammelt und in Gemeinschaft mit dem Herrn Marschall eröffnet, wo⸗ nach
der Abgeordnete
2 2)
Stimmen,
2)
—2*
Graf Gahlen Landrath Graf Merveldt
—
T
Stimmen erhalten. 11A1A“ Die in gleicher Weise vorgenommene Wahl des Stell⸗ vertreters ergab für den Abgeordneten Landrath Grafen Merveldt.. ... 5 Stimmen, Frhrn. von Hülshoff 1 „ „ von Landsberg⸗Steinfurt 1 8 8 7 Stimmen, worauf beide Gewählten die Annahme der Wahl erklär⸗ ten, nachdem der Herr Marschall bemerkt hatte, daß die Stimmgebung für den Freiherrn von Hülshoff, der dem Landtage als Mitglied nicht angehöre, unstatthaft ge⸗ wesen. Bei der Wahl eines Stellvertreters für den Landtags⸗ Marschall, Grafen von Landsberg⸗Gehmen, aus der Gesammtheit der wählenden Ritterschaft wurden die Stimmzettel der 17 Wähler durch die jüngsten Mit⸗ glieder, “ dem Abgeordneten von Borries und von Holzbrink, eingesammelt und in Gemeinschaft mi schall eröffnet, in Folge dessen Abgeordnete Frhr. von Landsberg⸗Steinfurt 3 Stimmen, 8 Graf Bocholz 8 „ „ Frhr. von Lilien⸗Borg „ „ Frhr. von Vincke ..... . Marschall von Bodelschwingh ...... Abgeordnete von Romberg
2 2
t dem Herrn Mar⸗
7 Stimmen erhalten hatte; der Herr Marschall von Bodelschwingh⸗ erklärte die Annahme der Wahl.
Bei der hierauf, nachdem die Ritterschaft sich wieder hinweg⸗ begeben hatte, erfolgenden Wahl der Mitglieder, bezüglich Stellvertreter im Stande der Städte, und zwar: ao⸗—) des Minden⸗Ravensberg⸗Paderborner Wahlbezirks wur⸗ den, nachdem der Abgeordnete Pölmahn der Ver⸗ sammlung noch nachträglich hinzugetreten war, die Stimm⸗ zettel durch die jüngsten Mitglieder, ““ den Abgeordneten Pölmahn und Oppermann, eingesammelt und in Gemeinschaft mit dem Herrn Mar⸗ schall eröffnet, wobei von den drei Wählern als Mit⸗ glied der Abgeordnete von Pogrell 2 Stimmen, Barre „ 3 Stimmen erhalten hatten und der Abgeordnete Pogrell die An⸗ nahme der Wahl erklärte.
Als Stellvertreter, unter gleichen Modalitäten erwählt, hatte der Abgeordnete Pölmahn Stimmen
Oppermann 1 3 Stimmen erhalten, worauf Ersterer die Annahme der Wahl erklärte. 3) Im Wahlbezirk Mark Westfalen eröffneten die beiden jüngsten Mitglieder, der Abgeordnete Wortmann und Plange, zur Wahl des Mitgliedes die Stimmzettel der drei Wäh⸗ ler — der Abgeordnete Braßert hatte sich nicht wieder eingefunden — in Gemeinschaft mit dem Herrn Mar⸗ schall; es hatte danach der Abgeordnete Wortmann.. 1 Sternenberg.. 1 Hohilgu. 1 8 3 Stimmen erhalten; bei der zweiten Wahl hatte der Abgeordnete Gries........ 1 Stimme Wortmann 141 Sternenberg. 1 8 3 Stimmen erhalten, worauf bei der dritten Wahl sich fü den Abgeordneten Braßert 2 Stimmen, — Holzklau 1 1
3 Stimmen
2) 2)
9) 92
2) 2)
2 29
entschieden hatten. 1 8 Bei der unter gleichen Modalitäten vorgenommenen Wahl des Stellvertreters hatte
der Abgeordnete Gries 2 Stimmen, Barre 1 „ 3 Stimmen
erhalten, der Gewählte ist bereits abgereist.
„) Im Wahlbezirk Ost⸗West⸗Münster eröffneten die jüng⸗ stten Mitglieder
der Abgeordnete Krauthausen und
„ „ Welter 8 4
in Gemeinschaft mit dem Herrn Marschall bei der Wahl
des Mitgliedes die Stimmzettel der drei Wähler, wobei
der Abgeordnete von Olfers 2 Stimmen „ Welter 4141 . 3 Stimmen
2) 2
2) 2
halten hatte. — 1.“ Bei der unter gleichen Modalitäten vorgenommene
Wahl des Stellvertreters hatte