195 Nothwendiger Verkauf. “ b. im Coniger Kreise belegene Allodial⸗ Irlgerga⸗ Jastrzembie Nr. 68, landschaftlich 29218, n 21,138 Thlr. 8 Sgr. 4 P. — 2chwer; Kreise belegene Allodial⸗Rittergut Brz zeck Nr. 17, auf 5518 Lölr. 5 Sgr. landschaftlich aßgeschaßt, solen in termino den 30. A ugust d. J., e 10 Uhr, Nachmittags von 4 Uhr ab, 8. 78b Gerichtsstelle vor dem Deputirten, Herrn er⸗L 88. gerichts⸗Rath Leyser, im Wege u“* nothwendigen Su⸗ hastation auf den Antrag eines Miteigenthümers ver⸗ kauft werden. Hopothekenschein und Taxe sind in un⸗ serer Registratur einzusehen, und werden alle unbekannte Real⸗Praͤtendenten bei Vermeidung der Präklusion zur Wahrnehmung ihrer Rechte vorgeladen. Marienwerder, den 9. Januar 1847. 1 Civil⸗Senat des Königl. Ober⸗Landesgerichts.
“ “
[2844 Jothwendiger Verkauf. 2 Stadtgericht zu Berlin, den 13. März 1847.
Das hierselbst in der Rosenquergasse Nr. 29 belegene, im Hopothekenbuche Vol. 34. No. 1944 B. pas. 17 ver⸗ zeichnete Grundstück, der Ehefrau des Schiffseigenthü⸗ mers Mengel, Wilhelmine Rosine, geborenen Jani cke, gerichtlich abgeschätzt zu 13,566 Thlr. 2 Sgr. 6 Pf., soll am 22. Oktober 1847, Vormittags 41 mhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Tare und Hy⸗ pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.
Der Particulier Christian Friedrich Tiettloff modo des⸗ sen Erben werden hierdurch öffentlich vorgeladen.
“
Nothwendiger Verkauf. 8
Stadtgericht zu Berlin, den 20. Mai 1847.
Das dem Maurerpolier Friedrich Wilhelm Philipp Degelow gehörige, hier in der Köthenerstraße sub No. 29 belegene und im Hypothekenbuche von den Umgebun⸗ en Berlins Vol. 29 No. 1836. verzeichnete Grund⸗ stücf gerichtlich abgeschätzt zu 13,531 Thlr. 6 Sgr. 6 Pf., oll 8 7. Januar 1848, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy⸗ pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.
Der dem Aufenthalt nach unbekannte Real⸗Gläubi⸗ ger, Particulier August Eduard Jaenisch, wird hierdurch öffentlich vorgeladen.
[512]
[513] Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 21. Mai 1847.
Das zur erbschaftlichen Liquidations⸗Masse des ver⸗ storbenen Kaufmanns Ludwig Wilhelm Moritz Sack ge⸗ hörige⸗ in der Schumannsstraße Nr. 11 belegene und im Hopothekenbuche von der Friedrich⸗Wilhelmsstadt Vol. 9. No. 182. verzeichnete Grnndstück, gerichtlich ab⸗ geschätzt zu 17,092 Thlr. 1 Sgr. 4 ½ Pf., soll
am 6. Januar 1848, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy⸗ pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.
Die unbekannten Real⸗Prätendenten werden hiermit unter der Verwarnung der Präklusion öffentlich vorge⸗
[647] Publikandurn. M
Folgende, nach unserer Bekanntmachung vom 2ten
d. M. in den hiesigen öffentlichen Blättern am 23sten d. M. ausgelooste Königsberger Stadt⸗Obligationen kündigen wir hiermit zum 1. Januar 1848:
No. 658. 1767. 2760. 2967. 3023. 4150. 4309. 4634. 5095. 5171. 6251. 6328. 6460. 6567. 6579. 6714. 5917. 7369. 8204. 8294. 8549. 9212. 9258. 9275. 9653. 10059. 10065. 10125. 10746. 10751. 12400. 12439. 13304. 13324. 13338. 13341. 13375. 13388. 13441 a 50 Thlr.
7o. 119. 593. 977. 1009. 2535. 2843. 3533.4565. 4901. 5765. 6072. 6289. 6869. 7164. 7448. 7871. 7935. 8024. 8801. 8970. 10587. 10953. 11198. 11574. 12107 und 12897 a 100 Thlr.
.1113 a 150 Thlr.
.293. 365. 421. 4 30. 2285. 2565. 3892. 4389. 4185. 8726 und 8764 a 2900 Thlr. 2635. 3524. 9397. 9437 a 300 Thlr.
.27. 3797. 8177. 8141. 9072. 9407. 11986 und 13980 a 500 Thlr.
. 2861 a 600 Thlr.
1457. 1497. 2493. 2780 u. 8893 a 10900 Thlr. Die Auszahlung der Valuta nach dem Nennwerthe und der fälligen Zinsen erfolgt vom 2. Januar 1818 ab durch unsere Stadt⸗Hauptkasse an den Tagen Mon⸗ tag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9 bis 12 Uhr Vormittags gegen Einlieferung der Obligationen, welche mit der auf dem gesetzlichen Stempel ausgestell⸗ ten Quittung der Inhaber, so wie mit den Zins⸗Cou⸗ pons von Nr. 7—14 versehen sein müssen. Die vorstehend gekündigten Obligationen tragen vom 1. Januar 1818 ab keine Zinsen, und haben diejenigen Inhaber derselben, welche die Valuta bis zum 15. Fe⸗ bruar künftigen Jahres nicht erheben sollten, zu gewär⸗ tigen, daß diese für ihre Rechnung und Gefahr dem Depositorio des hiesigen Königlichen Stadtgerichts ein⸗ geliefert wird. Auf eine Korrespondenz bei dieser Rea⸗ lisirung des Kapitals und der Zinsen können weder wir uns, noch unsere genannte Kasse sich einlassen. Königsberg, den 23. Juni 1847.
Magistrat Königl. Haupt⸗ und Residenzstadt.
10517.
Berlin⸗Potsdam⸗Magdeburger 1142v- Eisenbahn. die Anmeldestelle für die
8, zum Transport auf unserer Bahn be⸗ Ustimmten Güter bei dem Kaufmann Herrn JVoelkel, Klosterstraße Nr. 49, ist
Peingegangen; dagegen können dieje⸗
nigen Güter, welche auf unserer Bahn versandt und
von unserem Gespann aus den Wohnungen der resp.
Versender abgeholt werden sollen, außer bei den übrigen
schon bekannten Anmeldestellen auch bei Herren Steindorff L Lessing, Stralauer⸗ straße Nr. 48,
angemeldet werden.
HaDirektyoeinmm
18 Das Personen-Schiff „Borussia⸗
wird in diesem Jahre seine
regelmäßigen Fahrten
——
v. Stettin nach Swinemünde:
Montag 1 Uhr Mittags den 28. Juni, 12., 26. Juli, 9., 23. August, 6. und 20. September.
Dienstag 1 Uhr Mittags den 6., 20. Juli, 3., 17., 31. August, 14. und 28. September.
Mittwoch 1 Uhr Mittags den 30. Juni, 14., 28. Juli, 11., 25. August, 8. und 22. September.
Donnerstag 1 Uhr Mittags vom 1. Juli bis 30. Sep⸗ tember.
Sonnabend 1 Uhr Mittags vom 3. Juli bis 25. Sep⸗ tember. 8
zwischen hier und Swinemünde am 28. d. M. beginnen und in sol⸗ gender Ordnung fortsetzen:
v. Swinemünde nach Stettin:
Montag 7 Uhr Morgens vom 5. Juli bis 27. Sep⸗ tember.
Dienstag Nachmittags nach Ankunft des Post⸗Dampf⸗ schiffs „Wladimir“ von St. Petersburg den 29. Juni, den 13., 27. Juli, 10., 24. August, 7. und 21. September.
Mittwoch 8 Uhr Morgens den 7., 21. Juli, 4., 18. August, 1., 15. und 29. September.
Donnerstag 7 Uhr Morgens den 1., 15., 29. Juli, 12., 26 August, 9. und 23. September.
Freitag 8 Uhr Morgens vom 2. Juli bis 24. Sep⸗ tember.
Wie bekannt, gewährt die „Borussia“ für die resp. Reisenden das Angenehme, von keinem der bei den Dampf schiffen unvermeidlichen Uebelständen, als der Hitze der Feuerung, des unangenehmen Fettgeruchs u. s. w. belästigt zu werden; sie hat geräumigen Salon und Damen⸗Kajüte, und neben allen Beqgnemlichkeiten eine aufs Beste ein⸗ gerichtete Restauration, so daß jeder hier Ankommende sich direkte nach dem Schiffe begeben kann, wo auch die
Billets zu haben sind. Die Preise sind:
auf der „Borussia“ à Person 1 ½ Thlr., Kinder unter 12 Jahren die Hälfte;
„
(fürs Billet von hier nach Swinemünde und zurück auf 8 Tage gültig à Perso
Domestiken bei ihrer Herrschaft 20 Sgr.;
auf dem sie schleppenden Dampfschiff à Person 1 Thlr.
Stettin, den 20 Juni 1847. D
as Comité der Stettiner Dampfbugsirboot⸗Rhederei.
31568. Schatz-Abtheilung. No. 2689.
[637] Die Gouvernements-Regierung Augustow Macht bekannt, dals in dem im hiesigen Gouver ment am flössbaren Flusse Lelegenen Staats-Forst- amte Pomorze nachstehendes zum Verflöfsen taug- liche Holz auf dem Stamme zu verkaufen ist.
Section der Domai nen und Forsten.
kKiefern:
ausgezeichnet grosse Baustämme, grosse Baustämme, 3615 Stück mittel Baustämme, Browarken, Klötze, Stämme. Ein Stamm dieses Holzes ist im Duͤrchschnitte geschätzt auf — Silber-Rubel 49 Kopeken. Der ganze Werth desselben aber auf 1755 S.-Rub. 6 Kop. — Der Verkauf dieses Holzes geschieht in Partieen besonders aus jedem Jahresschlage durch öffentliche laute Versteigerung in der Wohnung des Oberförsters zu Pomorze, ¼ Meile von der Stadt Seyny, den 17./29. Juli dieses Jahres, täglich von des Morgens 9 bis des Nachmittags 5 Uhr, vor dem dazu beauftragten Beamten der Finanz-Regierungs-
Kommission unter nachstehenden Bedingungen. GGM Zum Gebote wird nur derjenige zugelassen, wer imn der Kasse des betreffenden Forstamtes die Hälfte des abgeschätzten Werthes des ausgebo- tenen Holzes als Vadium niedergelegt hat, wel- ches dem von der Licitation Abtretenden so- gleich zurückgegeben wird, dem Meistbietenden aber wird solches innebehalten, bis zum Ab- schlusse der Berechnung nach dem Kontrakte.
2) Sollte einer der Lizitanten sich der Gabe oder der Annahme von Abstands-Geld zu Schulden kommen lassen, oder dieserhalb starken Ver- dacht erregen, so wird derselbe nicht nur mit Verlust des eingelegten Vadiums zum Holzan- kaufe nicht zugelassen und wegen Fälscherei Sund Betrug bei dem Kriminalgericht augeklagt, sondern aufser der Strafe, die das Gericht er- kennt, wird der Königliche Schatz noch Vergü- tigung des aus einer abermaligen Versteigerung desselben Holzes entspringenden Schadens nach- suchen.
Nach erfolgtem Zuschlage ist der sich beim Kaufe Erhaltende verpflichtet, sein eingelegtes Vadium durch Zuzahlung der Hälfte des gebo- tenen Plus sofort zu komplettiren. Wenn der- selbe das unterläfst, so fällt das niedergelegte Vadium dem Schatze zu, und das ihm zuge- schlagene Holz wird von neuem versteigert.
Das Versteigerungs-Protokoll und der auf Grund desselben aufgenommene Kontrakt verpflichten den Meistbietenden vom Augenblicke seiner Un- terschrift an, die Regierung aber erst nach Ge- nehmigung durch die Finanz-Regierungs-Kom- mission.
Das zur Versteigerung ausgebotene Holz ist mit einem sechseckigen Waldhammer mit dem Buch- staben N. J. angeschlagen, und nur diese Stämme werden als rechtlich erworben angesehen. Vor der Fällung werden jedoch die Stämme noch mit einem dreieckigen Waldhammer durch den betreffenden Revierförster bezeichnet, der zum Hauen ermächtigt.
6) Das erstandene Holz kann der Kaufer nach ei- genem Gutdünken bearbeiten lassen, es ist ihm erlaubt, das Holz im Walde entrinden und kantig beschlagen zu lassen, aber die Rinde und Spöähne, so wie auch die kleinen Zweige, ist er verpflichtet, beim Stamme auf einen Haufen le- gen zu lassen.
Die Bearbeitung und Ausfuhr des Holzes darf nur durch 6 Monate, vom 1. Oktober bis Ende März, alljährlich geschehen, und der letzte Ter- min der Bearbeitung und Ausfahr aus dem Walde alles gekansten Holzes wird bis Ende März 1848 festgesetzt. Der Käufer ist dem Schatze mit seinem Ver- mögen verantwortlich für allen Schaden, den er selbst oder seine Leute anrichten. Er selbst daher und die von ihm im Walde gebrauch- ten Menschen sind verpflichtet, sich nach den Vorschriften der Landes- undForst-Polizei zu rich- ten, die der betreffende Oberförster nachweist. Er darf auch nicht die Gränze der Schläger, in welchem das Holz gekault ist, überschreiten, noch dürfen die unangeschlagenen Schütz- ung Saamenbäume gefällt werden, unter einer den 10maligen Werth derselben betragenden Strafe. botenen Summe für das Nach der Ausarbeitung des Holzes im Walde erlegen. schlägt der betreffende Revierförster solches mit Suwalken, den 11./23 Juni 1847. seinem Waldhammer an, numerirt es und zieht X“ II es in seine Kontrolle, und nur solche Stücke Der Regierunge-Ratb dürfen aus dem Walde auf die Ablage abge- Nefasen dariu. h“ fahren werden. 8 DJSve blte 10) Sobald der Käufer die Gouvernements-Regierung IE sprzycki.
benachrichtigt, dass ein Theil Holzes oder das Ganze zum Verflössen bereit ist, wird ein Beamter zur Revision geschickt, bei welcher das Holz nicht sortirt wird, sondern der Revisor beschränkt sich auf das Ueberzäh- len der Stämme und die Beachtung, ob solche numerirt und mit dem Hammer des Revierför- sters bezeichnet sind. Es wird also der Käufer zu keiner Erlegung eines Plus über die gebo- ee 1616“] für grösseres Mass oder bessere attung
Im Falle jedoch EEe aegbe oder einer Verheimlichung ve n H. 1 828 99 Revision unterliegt d Ka 8 : 2 8257 der “ 802983 ia ehha Die Uiensilien zum Zusammenfügen des Holzes in Tafeln, Flösse etc. und zu Geräthen, die zum Flössen nöthig sind, werden dem Käufer gegen Erlegung der Nutzholz-Taxe überlassen.
Die Kosten des Verkaufs des Holzes, so wie die Bekanntmachung der Licitation in den inlan- dischen und ausländischen Zeitungen, und der Stempel, so wie das Porto, übernimmt der Käu- fer und ist verpflichtet, solche, aufser der ge- Holz, besonders zu
Literarische Anzeigen.
Ausgewählte Lektüre die IIEE1e aus dem Verlage
von o“
Königlicher Hofbuchhändler in Berlin. 8
Arnim, C. H. L. von, Reise nach Paris, Gra⸗ Hahn 2 Hahn, Ibda Gräfin, Erinnerungen nada, Sevilla und Madrid. 8. geh. 2 ½ Thlr aus und an Frankreich. 2 Bde. 8. geh. 3 Thlr.
BWEEö“ 3 8 — —, Orientalische Briefe. 3 Bde. 8. geh. 6 ½ Thlr. Car U’n, Dr. C. G., England und Schott⸗—, Ein Reiseversuch im Norden. 8. geh. 12 Thlr.
land im Jahre 1844. 2 Thle. 8. geh. 3 ¾ Thlr. : 1 8 1 C pe 3 “ 8 White, Charles, Häusliches Leben und Sit⸗ voper J. Fenimore, LEbEE111“ idurch ten der Türken. Herausg. v. Alfred Reumont. die Schweiz. 2 Thle. gr. 12. geh. 3 Thlr. Bde. mit 1 Plan u. 1 Karte. 8. geh. 4 ½ Thlr. It S 9 968½ N. 7 8 Vom Verfasser der Briefe eines Verstorbenen: 8 N△N b Ff 90 * R l e h r.
D i e Erster Theil: Algypten. gr. 8. geb. 22 Tblr. Zweiter Theil: Syrien. gr. 8. geh. 2 ½ Thlr.
Barthold, z. W., die geschichtlichen per⸗Kunstreiter, Die. Line Novelle.8. geh. 121Thlr.
sönlichkeiten in J. Casanova's Memoiren. % 2 Bde. 8. geh. 3 Thlr. Lepel, Bernh. v., Lieder aus Rom. 8. geh. 1 Thlr.
. . 62 8ꝙ 8½ „ 68 2 5 Düringsfeld „ Jda von (Verfasserin von 26og Niendor f, Emma v., Aus der Gegenwart. 8. Goczyn), Graf Chala. 8. eleg. geh. 1 Thlr. geh. 1 Thlr. 3
8 Reumont, alfred, dichtergräber. Ravenna. Hartmann von der Aue, Zwein k“
1 C 2. 8 Arqua. Certaldo. 8. geh. ½ Thlr. mit dem Löwen. Eine Erzählung. Uebersetzt und ☚
9 92 . erläutert von Wolff Graf von Baudissin. Seydelmann H Leben und Wirken. Von geh. 1 ½ Thlr. [H. Th. Rötscher. gr. 8. geh. 2 Thlr.
Geibel, E., Gedichte. Ste (Miniatur-) Ausgabe. geb. 1* Thlr..
Eleg. geb. mit Goldschnitt 2 ½ Thlr. — —, Volkslieder und Romanzen der Spanier. 12. geh. 48 Thlr.
H— ertz „Henrik, König René's Tochter. Lvrisches Drama. Aus dem Dänischen unter Mitwirkung des Verfassers von Fr. Bresemann. 2te (Minia ur⸗) Ausgabe. geh. 8 Sgr.
— 4 .2⸗ — —2 Ida Gräfin Hahn⸗Hahn: 4 Thlr. Ilda Schönholm. 8. geh. 1 ½ Thlr. Der Rechte. 2. Aufl. 8. geh. 2 Thlr. 2 ½ Thlr. Sibolle. 2 Bde. 8. geh. 4 ¼ Thlr. Zwei Frauen. 2 Bde. 8. geh. 3 Thlr. 8. Sigismund Forster. 2. Aufl. 8. Ulrich. 2 Bde. 2. Aufl. 8. geh. 1 ¾ Thlr. 3 ½ Thlr.
Cecil. 2 Bde. 8. geh. Clelia Conti. 8. geh. Gräfin Faustine. 2te Aufl. geh. 2 Thlr. geh. Blätter der Erinnerung. Gesammelt und herausgegeben aus dem Nachlaß des Majors Friedrich von Luck. 8. geh. * Thlr. Keyserling, Graf Archibald von, Der Thielmannsche Streifzug. Mit 1 Karte. 8. geh. 1 Thlr.
Rahden, Wilhelm Baron v., Wanderungen eines alten Soldaten. 1. Thl. gr. 8. geh. 2 ¾ Thlr. Der 2. Theil erscheint im August.) v
741 b
11,ch von heute ab aus meinem Dienstverhältniß als Erekutor beim Königlichen Vormundschafts⸗Gericht ausscheide und in den Ruhestand versetzt bin, so for⸗ dere ich alle diejenigen, welche aus meinem Dienstver hältniß noch irgend eine Forderung zu haben glauben, diermie auf, sich sofort oder spätestens in 14 Tagen bei der genannten Behörde zu melden.
Berlin, den 1. Juli 1847.
[646] So eben sind erschienen handlungen zu haben:
Kulturgeschichte zur neueren Geschichte
,ö 1 2 8 8 der Jsr äeliten, mit Nachträgen und Be⸗ richtigungen zur älteren Geschichte von Dr. J. M. Jost. Auch als Bd. III. (letzter) der Neueren Geschichte der Jsraeliten. gr. 8. 1847. 1½ Thlr.
Répertoire du théaàtre français à ——
Berlin No. 328 — 38: Riche d'amour par Ha- 8 8 . . vier, Le mari de la veuve par Dumas, Le vi- Für die Stelle eines Maschi⸗ [620] nen⸗Ingenieurs
comte de Giroflé par Laurencin, Deux filles à marier par Beauplan, Mad. de Cérigny par Ba- rotégée sans le savoir par Seribe, 1 “ 81 1“
Fe par Racine à 5 Sgr. lbe docteur an einer größeren inländischen Ee wird n 8885 noir par Anicet Bourgois, Le chevalier de St. retisch und praktisch. gaünt g ausge ildeter echniker Georges par Mélesville à 10 Sgr., Un mari qui gesucht, welcher g9 199 vennsenße “ ist. ze dérange par Cormon 7 ½ Sgr. Die Série von Qualifizirte Me hani 5 welche sich um iese 78 8* 6 No. 1 Thlr. Das vollständige Verzeichnils nem angemessenen Gehalte verbundene Stelle be⸗ des Répertoire gratis. werben wollen, werden ersucht, ihre Dienst⸗Anerbietun⸗ Thédtre français No. 49: en bis Ende Juli d. J. unter Beifügung ihrer Zeug⸗ 8e . 8 nisse und eines vollständigen Curriculi vitze an die Gropiussche Buchhandlung (Königl. Bauschule) in Berlin unter der Adresse K. Z. 127 portofrei einzusenden.
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W. Pahl.
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34 Linden.] Schlesinger.a- Buch-
des gekauften 8
brr. Abonnement beträgt: EIEII*“ 4 Rthir. 1¹ 3. wieh 8 thtr. - 1 Jahr. “ in allen Theilen der Monarchie ohne Preis-Erhöhung. ei einzelnen Nummern wird er Bogen mit 2 ½ Sgr. berechnet.
“
Al!le post-Anstalten des In⸗ 8 und Aus landes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, für Berlin
die Erxpedition der Allg. Preuß.
Zeitung: Behren⸗-Straße Nr. 57. Insertions-Gebühr für den Raum einer Zeile des Allg. Anzeigers 2 Sgr.
Inland. Provinz vinz Westfalen. Bischofswahll.. ä Deutsche Bundesstaaten. Kurfürstenthum Hessen. Stände⸗ —Verhandlungen. — Schreiben aus Frankfurt a. M. (Die Preß⸗Ver⸗ hältnisse; Befinden des Landgrafen von Hessen; der König von Bayern in Kissingen; Stand der Aerndte; Vermischtes.)
Oesterreichische Monarchie. Wien. Akademische Wahlen.
Frankreich. Paris. Pairs⸗ und Deputirten⸗Kammer. — Inamovibi⸗ litätsfrage in Bezug auf die Professoren der Medizin. — Reisen der Herzoge Nemours und Aumale. — Broglie’s Abreise noch England. — Nachrichten aus Algier. — Wesentlicher Inhalt des offiziell veröffent⸗ lichten Pairshof⸗Kommissions⸗Berichts im Cubieresschen Prozesse. — Neues Verhör der Angeklagten. — Girardin und das Ministerium. — Hergang und Unterdrückung der Unruhen in Mühlhausen. — Vermischtes. — Schreiben aus Paris. (Diskussion des Ausgabe⸗Budgets für Handel und Ackerbau; Medizinalgesetz.)
Großbritanien und Irland. London. Ankunft des Prinzen Waldemar von Preußen. — Hof⸗Nachrichten. — Parlaments⸗Verhand⸗ lungen: Zweite Lesung der Bill shegen der Vorschüsse an irländische Eisenbahnen. — Entlassung der irländischen Arbeiter. — Das Dampfschiff „Washington“. — Friedens⸗Bedingungen der Amerikaner an Mexiko.
Italien. Rom. Bekanntmachung des Kardinal Gizzi.
Portugal. Schreiben aus Madrid. (Nachrichten aus Portugal.)
Griechenland. Athen. Ernennungen. — Die Wahlen. — Schiff⸗ bruch der Mekka⸗Pilger.
Eisenbahnen. Görlitz. Der Neisse⸗Viadukt.
Handels⸗ und Börsen⸗Nachrichten. Berlin. Borsen⸗ und Markt⸗ bericht. 8
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Domprediger Pomme zu Halberstadt den Rothen Adler⸗ Orden dritter Klasse zu verleihen; so wie Den seitherigen Polizei⸗Präsidenten von Puttkammer hier⸗ selbst zum Präsidenten der Regierung in Frankfurt a. O. und an dessen Stelle den bisherigen Polizei⸗Präsidenten zu Posen, von Mi⸗ nutoli, zum Polizei⸗Präsidenten von Berlin zu ernennen.
Bekanntmachung. Post⸗Dampfschiff⸗Verbindung zwischen Stett St. Petersburg.
Die beiden großen eisernen Post⸗Dampfschiffe „Preußischer Ad⸗ ler“ und „Wladimir“ unterhalten in diesem Jahre eine regelmãäßige wöchentliche Verbindung zwischen Stettin, resp. Swinemünde und Kronstadt (St. Petersburg).
Die Abfertigung erfolgt:
aus Stettin jeden Sonnabend Mittags, nach Ankunft des ersten Eisenbahnzuges von Berlin, und bauaus Kronstadt jeden Sonnabend Abends.
Die Ankunft findet bei günstiger Witterung sowohl in Kronstadt als in Stettin Dienstag Abends statt.
Die Ordnung, in welcher die beiden Dampfschiffe ihre Fahrten verrichten, ist folgende:
aus Stettin, resp. Swinemünde:
der „Preußische Adler“ den 15. und 29. Mai, den 12. und
26. Juni,
den 10. und 24. Juli, den 7. und 21. August,
den 4. und 18. September, den 2. und 16. Oktober neunen Styls;
den 22. Mai, den 5. und 19. Juni,
den 3., 17. und 31. Juli, den 14. und 28. August,
den 11. und 25. September, den 9. und 23. Oktober n. Styls;
der „Wladimir“
aus Kronstadt: der „Wladimir’“ den 15. und 29. Mai, den 12. und
26. Juni,
den 10. und 24. Juli, den 7. und 21. August, den 4. und 18. September, den 2. und 16. Oktober neuen Styls; der „Preußische Adler“ den 22. Mai, den 5. und 19. Juni, den 3., 17. und 31. Juli, den 14. und 28. August, den 11. und 25. September, den 9. und 23. Ok⸗ 1 tober neuen Styls. Das Passagegeld für die ganze Tour von Stettin oder Swine⸗ münde bis St. Petersburg beträgt: für den ersten Platz 62 Rthlr. für den zweiten Platz... 40 » fr den dritten Platz. 23 ½ „ preuß. Cour. In diesen Beträgen ist die Beköstigung mit Ausschlu Weins einbegriffen. Kinder unter 12 Jahren zahlen die Hälfte. Ein Wagen mit 4 Rädern 50 Rthlr., ein Wagen mit 2 Rädern 25 Rthlr., ein Pferd 50 Rthlr., ein Hund 5 ½ Rthlr. Güter und K werden gegen billige Fracht befördert. 3 “ Berlin, den 5. Mai 1847. 8
11““
Das 25ste Stück der Gesetz⸗Sa hes b gegeben wird, enthält unter: mmlung, welches heute aus⸗
Nr. 2856. Die Allerhöchste Kabinets⸗Ordre v i d. J betreffend die Beibehaltung der nahe zoen Jaeile. ins
reußen. Reise des Prinzen Albrecht. — Pro⸗
E1“
1847.
——
Steuersätze vom ausländischen Zucker und Sirop und vom inländischen Rübenzucker bis zum 1. September 1848. 8
Berlin, den 5. Juli 1847. 8 Gesetz⸗Sammlungs⸗Debits⸗Comtoir.
Dem Landes⸗Aeltesten und Rittergutsbesitzer von Sydow zu Heeen im Glogauer Kreise ist unter dem 30. Juni 1847 ein Patent
auf die Herstellung von Mahlscheiben in der durch Zeich⸗ nungen und Beschreibung nachgewiesenen Art auf sechs Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.
Angekommen: Se. Excellenz der Kaiserl. österreichische Wirkliche Geheimerath, Freiherr von Binder⸗Kriegelstein, von Dresden.
Abgereist: Se. Excellenz der General⸗Lieutenant und Com⸗ mandeur der 11ten Division, von Rohr, nach Pommern.
Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Staats⸗ und Kabinets⸗ Minister von Bodelschwingh, nach Freienwalde.
Se. Erlaucht der Graf zu Stolberg⸗Roßla, nach Roßla.
Der General⸗Major à la Suite Sr. Majestät des Königs, von Below, nach Rutzo in Westpreußen.
Der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister, Kammerherr von Sydomw, nach Frankfurt a. M.
Der Minister-Resident mehrerer deutschen Höfe am hiesigen Hofe, von Roeder, nach Franzensbrunnen.
Durchgereist: Se. Durchlaucht der Prinz Friedrich zu Hessen⸗Kassel (Sohn Sr. Durchlaucht des Landgrafen Wilhelm), von Kopenhagen kommend, nach Rumpenheim.
Se. Excellenz der General⸗Lieutenant und Commandeur der 3ten Division, von Brünneck, von Stettin kommend, nach Trebnitz.
Inkand. 8—
Provinz Preußen. Am 1. Juli Nachmittags um 2 Uhr traf Se. Königl. Hoheit der Prinz Albrecht von Preußen in Königs⸗ berg ein und setzte nach kurzem Aufenthalte seine Reise nach St. Petersburg fort.
Provinz Westfalen. Am 1. Juli ist in Münster der
Kanonikus, General⸗Vikar und Weihbischof von Trier, Johann Georg Müller, zum Bischof erwählt worden.
Deutsche Bundesstaaten.
Kurfürstenthum Hessen. (Kass. Ztg.) In der Sitzung der Stände⸗Versammlung am 25. Juni wurde der Bericht des Ein⸗ gaben⸗Ausschusses über ein Gesuch des Dr. Sternberg zu Marburg um Revision der Verfassungs⸗Urkunde verlesen. Der Ausschuß bean⸗ tragte, über das Gesuch, dem es an aller Motivirung fehle, zur Tagesordnung überzugehen. Herr Schwarzenberg erkannte die gute Absicht des Antragstellers an, war jedoch der Ansicht, daß kein Grund vorliege, auf ein solches Gesuch einzugehen. Es scheine ihm zu einer Aenderung der Verfassungs⸗Urkunde noch zu früh. Zwar habe die Erfahrung gelehrt, daß einige Artikel derselben vorsichtiger hätten abgefaßt sein können. Wenn man sie aber im richtigen Sinne, ent⸗ fernt von aller Sophisterei, auslege, so werde man auf diesem Wege weiter kommen, als durch voreilige Abänderungen. Abän⸗ derungen der Hauptsache würde er nicht wünschen, denn es sei in der Verfassungs⸗Urkunde Alles festgestellt, was dem Volke nur zu wünschen sei, namentlich vollkommene Verantwortlichkeit der Minister, welche keinesweges durch Einwirkung des Gesammt⸗ Staats⸗Ministeriums aufgehoben werden könne. Es würden auch die Gerichte sich nicht von dieser Ansicht entfernen, und man könne über die Ansicht des Staats⸗Gerichtshofes ganz beruhigt sein. Der Prä⸗ sident bemerkte, daß das Materielle nicht hierher gehöre, so lange die Versammlung sich nicht gegen den Ausschuß⸗Antrag ausgesprochen habe. Die Versammlung trat dem Ausschuß⸗Antrage bei. Sodann fand die Berathung statt über den Bericht des Budgets⸗Ausschusses, die einstweilige Forterhebung der Steuern und Abgaben betreffend. Der Referent verlas den Entwurf und bemerkte, daß ihm eine Steuer⸗ Verwilligung auf sechs Monate ganz unbedenklich erscheine, da mit dem Zustandekommen des Finanz⸗Gesetzes dieses Provisorium von selbst aufhöre. Eine kürzere Bewilligung werde nur doppelte Arbeit und Störungen verursachen. Die Stände⸗Versammlung entschied sich für den Antrag des Ausschusses und beschloß die unverzügliche Re⸗ vision des Gesetz⸗Entwurfs, der hierauf in geheimer Abstimmung mit 38 gegen 2 Stimmen angenommen wurde.
x* Frankfurt a. M., 1. Juli. Der Bundes⸗Präsidial⸗ Gesandte, Herr Graf von Münch⸗Bellinghausen, gab heute das erste diplomatische Diner, zu welchem zahlreiche Einladungen ergangen waren.
Der Königlich französische Gesandte am Bundestag, Herr Mar⸗ quis von Chasseloup-Laubat, ist seit kurzem wieder von Paris zurück.
Ueber die zu erwartenden Resultate der bei der Bundes⸗Ver⸗ sammlung jetzt obschwebenden Verhandlungen über die Preß⸗Verhält⸗ nisse geben sich in den öffentlichen Blättern die gewagtesten Urtheile voreiligerweise kund. So viel wir erfahren können, ist aber diese Angelegenheit noch nicht auf den Standpunkt gekommen, von welchem aus sich ihre Erledigung auf eine bestimmtere Weise andeuten läßt. Man wird deshalb wohlthun, alle voreiligen Behauptungen zu unter⸗ lassen und sich dem Vertrauen hinzugeben, daß auch bei der Reguli⸗ rung der Preßfrage vor Allem das Gesammt⸗Interesse Deutschlands von der Weisheit der hohen Regierungen im Auge behalten wer⸗ den wird.
Se. Durchlaucht der Landgraf von Hessen⸗Homburg ist erfreuli⸗ cherweise wieder auf dem Wege der Genesung begriffre.
In Kissingen wird sich diesmal die Saison durch die Anwesen⸗ heit der hohen russischen, bayerischen und württembergischen Herr⸗ schaften am glänzendsten gestalten. Den heute von dort eingetroffe⸗ nen Berichten zufolge, wurde Se. Majestät der König von Bayern vorgestern mit großem Jubel von der Bevölkerung und mit Herzlich⸗ keit von den hohen Personen empfangen: Der König reiste Nachmit⸗ tags nach Brückenau zurück.
Vom 2. Juli. Wie man vernimmt, hat der Senat die neu⸗ lich nach langen und lebhaften Debatten von der Gesellschaft zur Beförderung nützlicher Künste ꝛc. festgestellten neuen Statuten der Sparkasse beanstandet, wozu er als Oberaufsichtsbehörde ein Recht u haben glaubt.
— baben Witterung ist zwar immer noch sehr veränderlich, und fast jeden Tag regnet es etwas, aber doch sehr fruchtbar, und die Aus⸗ sicht auf eine baldige reiche Aerndte bleibt unverrückt. In dem Zu⸗ sammenfluß mancher Umstände und dem verderblichen Speculations⸗ geist mag es aber liegen, daß die Fruchtpreise noch so hoch stehen, die volle Aerndte wird erst im Stande sein, sie herabzudrücken.
Oesterreichische Monarchie.
Wien, 2. Juli. In der am 27. Juni unter Vorsitz Sr. Kaiserl. Hoheit des Erzherzogs Johann, als Kurators der Akademie der Wissenschaften, gehaltenen Sitzung wurden der Hofrath Joseph Freiherr von Hammer⸗Purgstall zum Präsidenten, Hofrath Dr. Andreas Baumgartner zum Vice⸗Präsidenten, Regierungsrath und Professor Dr. Andreas von Ettingshausen zum ersten Secretair erwählt und von Sr. Majestät dem Kaiser bestätigt.
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Paris, 30. Juni. Die Pairs⸗Kammer hat gestern über drei⸗ ßig Artikel des Medizinal⸗ Gesetzentwurfs angenommen. Es waren dies die Artikel, welche die Regelung der medizinischen Studien⸗Be⸗ dingungen, des pharmaceutischen Unterrichts und der medizinischen Praxis zum Zweck haben. Was die pharmaceutische Praxis betrifft, so soll dieselbe durch ein besonderes, im Handels⸗Ministerium schon ausgearbeitetes Gesetz geregelt werden. Graf Montalambert und Marquis von Barthelemy wollten die Bedingungen des Bakkalaureats der Wissenschaften für die Studirenden der Medizin aufgehoben sehen, blieben aber mit ihrem Antrag allein. Der Gesetz⸗Entwurf stellt als Grundsatz fest, daß der ärztliche Beruf mit dem des Apothekers un⸗ vereinbar sei, läßt aber eine Ausnahme zu, indem er jedem Arzt, der an Orten praktizirt, wo es in einem gewissen Umkreis keine Apo⸗ theke giebt, das Halten von Arzneien gestattet, jedoch unter der Be⸗ dingung, daß er diese aus einer regelmäßig eingerichteten Offizin be⸗ ziehe. Die Nothwendigkeit einer dese- Ausnahme wurde nicht be⸗ stritten, über die Ausdehnung derselben waren aber die Meinungen ge⸗ theilt, indem die Regierung und die Kommission dem Arzt gestatten wollten, eine Offizin in zweiter Hand zu eröffnen, Herr Thenard aber vor⸗ schlug, daß den Aerzten nur erlaubt sein sollte, den Kranken, zu de⸗ nen sie berufen würden, Arzeneien zu verabreichen, ohne ein offenes Geschäft damit zu treiben. Dieses Amendement wurde schließlich auch von der Kammer angenommen. Es war die erste Modification, die das Gesetz, den Ansichten und Bemühungen der Regierung entgegen, erhielt.
Das Amendement der Kommission, welches in der Bewilligun für das Odeon⸗Theater einen Abzug von 40,000 Fr. beantragte, c von der Deputirten⸗Kammer am Schluß ihrer vorgestrigen Sitzung ver⸗ worfen und der verlangte Kredit unverkürzt votirt worden. Gestern kam das 27ste Budgets⸗Kapitel an die Reihe, welches 3,228,200 Fr. für Gehalte und Entschädigungen der Regierungs⸗Beamten in den Departements verlangt. Zu diesem Kapitel wurde die von der Kommission vorgeschlagene Reduction von 17,000 Fr. angenommen. Unverkürzte Genehmigung fanden die folgenden Kapitel des Budgets der inneren Verwaltung, unter anderen auch das, welches 5,300,000 Fr. für die Central⸗Gefängnisse verlangt. Man schritt dann zum Budget für Handel und Ackerbau und votirte die sechs ersten Kapitel desselben, worunter 1,100,000 Fr. zur Aufmunterung des Ackerbaues und 1,497,100 Fr. für die Gestüte. In letzterem Kapitel waren auf An⸗ trag der Kommission 10,000 Fr. gestrichen worden.
Das Journal des Débats hat gestern eine Zurechtweisung vom Moniteur erhalten wegen Bemerkungen, die es über das Ver⸗ halten des Ministers Salvandy in einer der vor der Pairs⸗Kammer verhandelten Fragen hinsichtlich des Medizinal⸗Unterrichtswesens ge⸗ macht. Das offizielle Blatt erklärt diese Bemerkungen für ganz un⸗ gegründet. „Der Minister des öffentlichen Unterrichts“, sagt dasselbe, „hat nicht nöthig, in dem, was die Würde des Professorats und die Inamovibilität der Professoren betrifft, sich nach irgend Je⸗ mandes Beispiel zu richten, denn seine diesfälligen Erklärun⸗ gen sind allen anderen zuvorgekommen. Ihre Festigkeit mußte der Pairs⸗Kammer einleuchten, und der Vorschlag, über den man be⸗ rieth, hat gerade zum Zweck, diese Inamovibilität zu vervollständi⸗ gen, indem er für die Fakultäts⸗Professoren die Versetzung in Ruhe⸗ stand abschaffen soll, was dieselben wie die Marschälle Frankreichs behandeln hieße, ein Ausdruck, der in der Auseinandersetzung der Motive hinreichend gerügt worden. Die Debatte bewegte sich zwi⸗ schen dem von der Regierung aufgestellten Grundsatz und der Kom⸗ mission, die denselben nicht zulassen wollte, indem sie für den Minister ausgedehntere Befugnisse verlangte, und es war der ministerielle Vorschlag, den alle die Redner unterstützen mußten, die das Journal des Debats dem Minister des öffentlichen Unterrichts entgegenstellt. Seine Bemerkungen sind also durchaus unzutreffend und unrichtig.“ Das Journal des Débats über⸗ geht diese Rüge mit Stillschweigen und sagt nur über das Votum der Pairs⸗Kammer: „Der angenommene Artikel scheint uns alle Interessen zu versöhnen, indem er bestimmt, daß der Minister die Professoren, welche ihres Alters oder sonstiger Gebrechen wegen ihre Pflichten nicht mehr erfüllen können, in Ruhestand versetzen kann; aber der Minister darf diese Maßregel nur auf den Antrag der Pro⸗ fessoren, oder der General⸗Inspektoren, oder der Dokane nehmen, und jedenfalls erst auf ein vom Universitäts⸗Rath ausgegangenes Gut⸗ achten.“
9 Der Herzog von Nemours ist, in Begleitun des Eskadrons⸗ Chefs Courtois d'Hurbas und seines Arztes, Dr. Pasqujer, am 22.