1847 / 185 p. 3 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

sitze bestätigt werden. Ob die Regicrung dis 1 in dieser Gestalt ö Uett zostlichen Subi ermächtigt worden, den säkularisirten Kloster⸗Geistlichen die vvge von Pfründen zu ertheilen, jedoch mit der Ver ver. eit, diese aufzuge⸗ ben, falls ihre Oberen sie in die Klöster zurückriefen. Da in Spanien keine Klöster mehr bestehen, so betrachtet die Regierung diese Klau⸗ sel als eine leere Förmlichkeit, die ohne Wirkung bleiben müsse.

Es heißt, der Delegat waͤre auch mit einer Bulle versehen, kraft deren er in den erledigten Sprengeln Bisthums⸗Verweser an⸗ zuordnen berechtigt wäre. Sollte der Inhalt oder die Form dieser Bulle den Gesetzen Spaniens oder dem anerkannten Herkommen wi⸗ dersprechen, so wird die Regierung vermuthlich ihr Erequatur ver⸗ 69,— bbestätigte) Bischof von Astorga erließ vor einigen Jahren

Hirtenbrief, in welchem er sich über die römische Kurie be⸗ schwerte, weil sie mehrere Schriften seines verstorbenen Oheims, des Bischofs Torres y Amat, in den Inder verbotener Bücher gesetzt hatte. Monsignore Brunelli hat nun jenen Prälaten durch den Bischof von Coria und den der kanarischen Inseln zur Widerrufung des Hir⸗ tenbriefes auffordern lassen. Die Regierung betrachtet diese Angele⸗ genheit als eine rein kirchliche, und man bezweifelt nicht, daß der Bischof von Astorga sich zu dem Widerrufe verstehen werde. Man versichert, Monsignore Brunelli hätte den P. Purzal, einen Jesuiten, der früherhin Lehrer der Söhne Don Carlos' war, als Beichtvater angenommen. b

Aus Porto erfahren wir, daß der dortige spanische Konsul zwar von seiner Regierung ermächtigt war, die Stadt zu verlassen, jedoch beschlossen hatte, dort zu bleiben, um die spanischen Untertha⸗

nen zu schützen. In Porto befanden sich gegen 11,000 Mann unter den Waffen. Povoas führte den Oberbefehl. Der General Concha traf mit seinem Haupt⸗Quartier am 20sten in Mourza ein, ohne auf den geringsten Widerstand gestoßen zu sein. Der Admiral Parker

atte Sa da Bandeira und die Mannschaft, welche sich mit ihm er⸗ gab, für Kriegsgefangene erklärt.

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Konstantinopel, 16. Juni. (A. Z.) Es zweifelt hier

Niemand, daß die griechische Frage in den nächsten Wochen ihre Er⸗

edigung erhalten werde. In dieser Hinsicht sollen hier bereits alle

Schwierigkeiten besiegt sein, und man glaubt annehmen zu dürfen,

daß in Athen, von wo aus die Berufung auf Vermittelung stattfand, keine neue Schwierigkeiten entstehen können.

Bedrhan Bey war durch die türkischen Truppen so bedrängt, daß er wiederholte Anträge zu Unterhandlungen machen ließ. Der Libanon, der seit einigen Monaten die Wohlthat eines ungestörten Friedens genießt, wird nächstens der Bestimmung eines neuen Kata sters unterworfen werden, eine Maßregel, die nothwendig ist, um Ordnung in die wechselseitigen Verhältnisse der Drusen und Maro niten zu bringen. Die Besorgnisse, die man vorzüglich französischer⸗ seits hegte, die Pforte wolle im Laufe des Sommers eine Expedition nach Tunis ausführen, sind schon vor längerer Zeit durch die an Herrn von Bourqueney gerichtete offizielle Erklärung beschwichtigt, daß man jetzt durchaus an kein kriegerisches Unternehmen gegen Tu⸗

nis denke. Briefe aus der Wallachei melden, daß den Vorstellungen der Pforte gegen den ferneren Aufenthalt des Erfürsten Michagel von Serbien in jener Provinz Folge gegeben worden, und daß der Ex⸗ fürst sich wieder nach Wien begeben habe. Somit scheinen, da auch der Vertrag mit Persien unterzeichnet ist, alle sowohl wichtigen als minder wichtigen Fragen, in welche die Türkei verwickelt war, die günstigste Lösung zu erhalten, und es ist für die nächste Zeit eine be⸗ eutende politische Ebbe zu erwarten, wenn nicht neue Ereignisse ein⸗ treten sollten. Ein solches hat sich in dieser Woche auf dem Kai von Bujukdere improvisirt, wo der belgische Gesandte, Baron von Behr, von dem Bedienten eines Armeniers eines Neffen des hiesigen Münz⸗Direktors auf Befehl und im Beisein des Armeniers selbst, der mit dem Gesandten in Streit gerathen war, thätlich mißhandelt wurde. Die Pforte, die eben bewiesen hat, wie sehr sie die Rechte eines Gesandten zu würdigen versteht, wird wohl nicht anstehen, eine eklatante Genugthuung in diesem Fall zu geben. Und eine solche verlangt auch Herr von Behr, widrigens er mit Zurücknahme seiner ässe gedroht hat. Der Großwesir Reschid Pascha hat die bei Gelegenheit der Wiedereroberung Syriens gestiftete Decoration von dem Sultan er⸗ halten.

Eisenbahnen.

Alumsterdam, 1. Juli. Gestern fand die Jahres⸗Versamm⸗ lung der niederländischen Rhein⸗Eisenbahn⸗Gesellschaft statt. Nach dem den Mitgliedern derselben vorgelegten Berichte belief sich die Einnahme vom 1. Mai 1846 bis zum 1. Mai 1847 auf 652,301 Gulden; es stellte sich also ein Ausfall von 86,790 Gulden heraus, welcher indessen gegen jenen des vorigen Jahres um 48,737 Gulden

leiner ist, da die Einnahme vom Güter⸗Transport um 50 pCt. zu⸗ genommen hat. Die Betriebskosten für das verflossene Jahr haben sich auf 330,545 Gulden belaufen. Die Nachrichten über die mit dem berliner Kabinet anzuknüpfenden Verhandlungen wegen der An⸗ schließung der holländischen Eisenbahn an die preußische wurden in diesem Berichte aufs neue bestätigt. Auf den Antrag der englischen Actien⸗Inhaber, welchem nach kurzer Debatte einstimmig beigepflich⸗ tet wurde, beschloß die Versammlung, die Sitzung auf den 10. Au⸗

ust zu vertagen, um alsdann den Bericht über die Fortschritte die⸗ es Unternehmens entgegen zu nehmen und sich über die ferneren Mafregeln zu berathen.

Handels- und Börsen-Nachrichten

Königsberg, 2. Juli. Getraide. Heute ist kein Getraide zu Mark gekommen. In letzter Zeit ist überhaupt hier wenig umgegangen, da eine große Furchtsamkeit herrscht, und man glaubt, daß die Preise noch mehr zurück⸗ gehen werden, und kauft deshalb nicht auf Speculation. Von Roggen sind nur einzelne Lasten a 90 91 Sgr. gemacht, da das Konsumo reich⸗ lich durch das petersburger Mehl versorgt ist. Weizen sind ein paar La⸗ dungen hübscher, bunter polnischer a 120 Sgr. pro Scheffel gemacht,

Gershe würde a 70—72 Sgr., Hafer a 37—38 Sgr. etwas abzusetzen sein.

Wolle. Im Monat Mai fiel im Wollgeschäft nichts vor, dagegen

„wurden die im Monat Juni und bis jetzt von frischer Schur an Markt ebrachten Wollen, die auf etwas über 9000 Ctr. zu veranschlagen, an⸗ fangs gleich in Folge der besseren breslauer und anderer Berichte verkauft, und zwar zu einer Erhöhung von 4 6 Rthlr. pr. Ctr. gegen voriges Jahr; später drückten sich die Preise, und kann man augenblicklich solche den 8-e. ganz gleich nennen. Der größere Theil der Zufuhren war kontrahirt. Die Preise waren: Mittelwolle 50 60 Rthlr., feine mittel 60 65 Rthlr., feine 66— 75 Rthlr., wenig hochfeine bedungen 88 100 Rthlr. pr. Ctr.

Danzig 2. Juli. Getraide. An der Börse wurden heute ver⸗ kauft: poln. Weizen 1 L. 128pfd. a Cf. 675, 8 L. 132pfd. a Cf. 715 pro Last und 23 L. 134pfd. zu nicht bekannt gewordenem Im Laufe dieses Monats wurden von hier aus expedirt: nach Amsterdam 199 L.

1“ 8 Weizen und 38 L. Rogogen; nach Antwerpen 157 L. 32 S. Weizen, 10 L. Leinsaamen und 131 L. Rappsaamen; nach Bristol 63 L. 29 S. Weizen; nach Kardignan 79 L. Weizen; nach Dundee 70 L. Weizen; nach Drogheda 100 L. Weizen; nach Dänemark 26 L. Weizen; nach England 2781 L. 49 S. Weizen; nach Eu 42 L. Weizen; nach Gloster 50 L. Weizen; nach Gloucester 40 L. Weizen; nach Guernsey 90 L. Weizen; nach Holland 448 L. 14 S. Weizen, 35 L. Noggen, 5 L. Leinsaamen und 13 S. Rappsaamen; nach Hull 143 L. 52 S. Weizen; nach Havre 388 L. Weizen; * Leith 118 L. 21 S. Weizen; nach Limerik 73 L. 2 S. Weizen; nach ondon 2439 L. 7 S. Weizen; nach Liverpool 459 L. 36 S. Weizen; nach Newcastle 50 L. Weizen; nach Norwegen 10 L. Gerste, 28 L. 18 S. Hafer und 28 S. Erbsen; nach Rouen 62 L. Weizen; nach Rendsburg 40 L. Weizen; nach Sligo 55 L. 27 S. Weizen; uach Stavanger 1 L. 28 S. Weizen; nach Weymouth 91 L. 6 S. Weizen; nach Narmouth 39 L. 28 S. Wei⸗ zen. Ueberhaupt wurden also im Monat Juni von hier aus erxportirt: 8108 L. 49 S. Weizen, 73 L. Roggen, 10 L. Gerste, 28 L. 18 S. Hafer, 28 S. Erbsen, 15 L. Leinsaamen und 131 L. 13 S. Rappsaamen. Die gesammte diesjährige Verschiffung unseres Platzes an Getraide, Saat und Mehl beträgt: 28,236 L. 10 S. Weizen, 84 L. 19 S. Roggen, 136 L. 16 S. Gerste, 380 L. 22 S. Hafer, 563 L. 1 S. Erbsen, 100 L. Leinsaa⸗ men, 735 L. 25 S. Rappsaamen und 1509 Tonnen Mehl.

Stettin, 3. Juli. Getraide. 80 pfd. ged. russ. 74 75 Rthlr. bez.; pr. Juli G.; pr. August 67 Rthlr. Br., 66 Rthlr. G.; zuletzt bez. und Br. Heutiger Landmarkt: Weizen.

Roggen etwas niedriger, in loco 74 Rthlr. Br., 72 Rthlr. pr. Sept. /Okt. 60 Rthlr.

Erbsen. Wspl. 80 a 84 Rthlr.

1 Roggen. Gerste. Hafer. Zufuhren ... 2 4 Preise 110 a 112 88 90 64 a 66 40 a 42

Rüböl flau; pr. Sept. /Okt. 1112 Rthlr. gefordert. Spiritus in loco und pr. Juli 12 ½ % bez., pr. August 12 ℳ.

Breslau, 3. Juli. Beste Sorte. Rthlr. Sgr. Pf. Weizen, weißer. 5 10 Iöö Bruch⸗Weizen. 16 Roggen ööö18 9 Gerste 8 26 6 15 23 19

Mittle Sorte. Geringe Sorte. Rthlr. Sgr. Pf. Rthlr. Sgr. Pf.

82 2 6 4 25 22

Leipzig, 3. Juli. Getraide. Vorgestern wurden hier am Orte gezahlt: für Weizen 10 Rihlr. Ngr.; Roggen 8 Rthlr. 15 Ngr.; Gerste 6 Rthlr. 15 Ngr.; Hafer 3 Rthlr. 7 Ngr.; Kartoffeln 2 Rthlr. 10 Ngr. In Döbeln, 1. Juli. Weizen 11 Rthlr. 15 Ngr.; Roggen 9 Rthlr. 20 Ngr.; Gerste 7 Rthlr. 20 Ngr.; Hafer 3 Rthlr. 12 Ngr.; Erbsen 9 Rthlr. 5 Ngr.; Wicken 6 Rthlr. 20 Ngr. In Leisnig, 26. Juni. Weizen 11 Rthlr. 15 Ngr.; Roggen 9 Rthlr. 20 Ngr.; Gerste 7 Rthlr. 15 Ngr.; Ha⸗ fer 3 Rthlr. 15 Ngr.

Oel. Auch heute läßt sich über den Stand des Rübölpreises keine Veränderung berichten. Die meisten Abgeber halten fest auf 12 Rthlr., geboten wird 11 ¾ Rthlr., und zu 11 ¾ Rthlr. ist Einiges umgegangen. Für August wird 12 Rthlr. gefordert, für September / Oktober 12 ¾ Rthlr., für Oktober /November 12 Rthlr. Sollte sich der hohe Preis der neuen Rapps⸗ saat, zu welchem der Impuls gegeben, auch auf dem übermorgen stattfin⸗ denden Saatmarkt in Köthen bewähren, so würde der jetzige Rübölpreis ein billiger genannt werden können, allein die Sommersaat, für welche die günstigsten Erwartungen gehegt werden, dürfte den jetzigen Stand des Ver⸗

hältnisses etwas neutralisiren.

4 Odessa, 18. Juni (Getraide). Während der letzten drei Ta 15,000 Tschetwert Weizen je nach Qualität zu 21 bis 28 Rub. Assign. verkauft worden. Die Zufuhren aus dem Innern nehmen bedeutend zu, wiewohl viel Zugvieh auf dem Wege umkommt. Die ansehnliche Zahl der gestern eingetroffenen Schiffe dürfte wohl mehrere Geschäfte zur Ergän⸗ zung der Ladungen hervorrufen. Das Wetter war bisher so kühl, daß man sich eher im Herbste, als im Sommer zu befinden glauben konnte. Erst seit einigen Tagen haben wir eine wirkliche Sommerhitze. Im Gou⸗ vernement Cherson und in den benachbarten Gounvernements hat sich die Herbst⸗ und Wintersaat durch den Regen erholt. In Georgien zeigen sich viele Heuschrecken, man trifft aber energische Maßregeln zu deren Aus⸗ rottung.

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London, 30. Juni. In Folge reichlicher Zufuhren von fremdem Weizen war heute das Geschäft sehr still und gedrückt. Die Käufer hiel⸗ ten sich zurück, und die Preise blieben nominell wie am Montage. Man nimmt 80 Sh. pro Quarter als den wirklichen Verkaufswerth an, obgleich die Marktnotirung etwas höher ist. Die Zufuhr in London und Liverpool war diese Woche größer, als jemals seit Jahren; sie betrug 83,872 Quar⸗ ter Weizen aller Art, 19,213 do. Gerste, 100,177 do. Mais, 10,075 do. Malz, 29,810 do. Erbsen und Bohnen, 27,849 do. Hafer, 11,348 Sack und 158,553 Tonnen Weizenmehl, 43,441 Tonnen Maismehl und 1283 Loads Hafermehl und Grütze.

Mit Eisen bleibt es still. Gewöhnliches Stangen⸗Eisen ist zu 8 Pfd. 5 Sh. in Wallis gegen 4 Mt. Dato⸗Wechsel verkauft worden, Schienen⸗ Eisen zu 8 Pfd. 4 Sh., und einen Posten gemachter Schienen hat man zu 8 Pfd. begeben. Schottisches rohes Eisen ziemlich fest zu 65 Sh. in Glasgow; doch hat man gegen baare Zahlung niedrigere Gebote angenom⸗ Vhn. In Schottland beträgt die Fabrication jetzt 12,000 Tons die Woche.

Liverpool, 30. Juni. Baum wolle. Das Geschäft war heute sehr bedeutend; verkauft wurden 15 bis 20,000 Ballen, wovon 7000 auf Spe⸗ culation und 500 Ballen zum Export genommen sind. Preise für amerika⸗ nische ½¼ P. höher.

29. Juni. Getraide. Die Nachrichten aus den Vereinigten Staaten bis zum 15ten d. notiren höhere Preise für alle Sorten von Ge⸗ traide, als sie auf den britischen Märkten gezahlt werden; die von New⸗York und anderen Plätzen indeß zeigten eine Neigung, herunterzugehen, da man aus dem Innern reiche Zufuhren erwartete. Dies, so wie die ungeheuren Zufuhren in unserem Hafen, versetzten den heutigen Markt in einen gedrück⸗ ten Zustand, da die Konsumenten in Erwartung niedrigerer Preise mit Kau⸗ fen über das Bedürfniß zurückhielten. Die Preise waren 3 Sh. pro Bar⸗ rel niedriger.

Amsterdam, 30. Juni. Getraide und Oel. Rother Weizen etwas niedriger abgegeben, poln. an Konsumenten zu den vorigen Preisen verkauft. 130 pfd. neu. wismar. 495 Fl.; 128pfd. bunt. poln. 538 Fl.; 129pfd. alt. wismar. 500 Fl; 130pfd. neu. dito 490 Fl. Roggen in Partieen zu merklich niedrigeren Preisen und an Bedürftige zu etwa den vorigen Preisen verkauft; 117ůpfd. finnisch. 300 Fl. In Consumtion: 117 pfd. eupat. 335 Fl.; 118 pfd. odess. 340 Fl.; 117pfd. dito 335 Fl.; 117 pfd. pe⸗ tersb. 315 Fl. Gerste und Hafer ohne Handel. Buchweizen: 117pfd. holst. 320 Fl. zum Verbrauch. Kohlsaat wie früher; auf 9 Faß gleich 65 ½ L.; April 66 L. Leinsaat flauer; 112 pfd. petersb. 322 Fl. Rüböl gleich etwas mehr angeboten, auf Lieferung lustlos mit wenig Han⸗ del; per 6 Wochen 37 Fl.; effekt. 36¾ a ½ Fl.; September 36 a Fl.; Oktober und November 36 ¼ Fl.; Dezember 37 a 36 Fl.; Mai 36 ¾ Fl. Leinöl per 6 Wochen 33 Fl.; effekt. 32 a 31 ¾ Fl. Hanföl per 6 Wochen 34 Fl.; effekt. 33 ½ Fl.

Oel, Seide. Den neuesten Berichten aus sollen die Olivenbäume besonders in Calabrien und in der Provinz Lecce gelitten haben; die Oelpreise behaupten daher wieder eine feste Haltung. Die übertriebene und von mancher Seite ab⸗ sichtlich genährte Furcht vor einer Hungersnoth hatte Viele zur Zurückhal⸗ tung ihrer Maisvorräthe veranlaßt, die nun in Menge zum Vorschein kom⸗ men; man verlangt aber noch immer für dieselben zu hohe Preise, als daß sie Absatz finden könnten. Die Verkäufe während der verflossenen Woche beschränkten sich auf geringfügige zu unbekannt gebliebenen Prei⸗ sen. Der diesjährige Ertrag an Seide scheint in den Nachbar⸗Provinzen reichlich gewesen zu sein.

Mailand, 25. Juni. Seide. Der jedenfalls sehr reiche Ertrag der diesjährigen Seide läßt sich noch nicht genau bestimmen. Auch Piemont

Venedig, 28. Juni. Neapel und Apulien zufolge,

und Frankreich haben sich glei

1 uns einer sehr befriedigenden Ausbeute zu erfreuen. Unter diesen Verhältnissen wird es uns nicht befremden, wenn wir die Preise der Cocons und später auch jene der Seide rückgängig sehen werden.

Berlin, den 5. Juli 1847.

Inländische Fonds: Efandbrief-=, Kommunal- Papiere und Geld-Course.

Brief. Gela.

92

93¾

8 88 ½ 92 ½ 93 ½ 93 95

8

Gem. 28.] Brief. Geld. Kur- u. Nm. Pfͤbr. 3 ½ 94 ½ 94 Schlesische do. 3 ½ 97

do. Et. B. gar. de. 3 ½

St. Schuld-Sch. Seeh. Präm. Sch. K. u. Nm. Schuldv. Berl. Stadt-Obl. Westpr. Pfandbr. Grossh. Posen do. do. do. Ostpr. Pfaudbr. Pomm. do.

-

+

Friedrichsd'or. 13 ¼2 Augustd'or. 11 Gold al marce. dea Disconto. 4 ½

101 ¾

96³, 94 ½ Ausländisohe Fonds.

Poln. neue Pfdbr. do. Part. 500 Fl. do. do. 300 Fl. Ilamb. Feuer-Cas. do. Staats-Pr. Anl. Holländ. 2 ⅓˖ hInt. Kurh. Pr. O. 40 Th. Sardin. de. 36 Fr. Neue Bad. do35 Pl.

Eisenbahm -Actien.

Söö5=Sn

—ℳ;A;

Russ. Hamb. Cert. do. beillope 3.4. S. do. do. 1. Aul. do. Stieglitz 2.4 A do. v. Rothsch. Lst. do. Poln. Schatz0. do. do. Cert. L. A. do. do. L. B. 200 Fl. Pol. a. Pfdbr. u. C.

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Volleing. Amst. Rott. Arnh. Utr. Berl. Anh. A. do. Prior.

Rhein. Stm. do. Prior. do. v. St. gar. Sächs. Bayr. Berl. Hamb. Sag.-Glog. do. Prior. do. Prior. Berl. Stett. St.-Vohw. Bonn-Cöln. Thüringer. Bresl. Freib. -8 WlIhb. (C. O.) do. Prior. Zarsk. Selo. Cöth. Berub. Cr. O0b. Sch. Düss. Elberf. do. Prior. Gloggnitz. HImb. Bergd.%. Kiel-Alt. Lpz. Dresd. Magd. IHHalb.] Magd. Leipz. do. Prior. N. Schl. Mk. 8 do. Prior.]%

Quitt.- Bogen.

à 4 %

Aach. Mastr. Berg. Mrk. Berl. Anh. B. Bexb. Ludw. Brieg-Neiss. Chem. Risa. Cöln-Mind. do. Thür. V. 85 B. Dresd. Görl. 100 ¼ G. Löb. Zittau. Magd. Witt. 86 B. Mecklenb. 74 Nordb. F. W. 73 bz. u. Rh. St. Pr. Starg. Pos.

83 bz. 86 ½ bz. u. G. 106 bz. u. G.

89 ½ G. 91 a bz. do. Prior. 102 ½ bz. Nrdhb. K. Fd. 0. Schl. Lt. A 106 ½ 6. do. Prior. do. Lt. B. 100 ½ G Pts. Mgdb. 99 ½ bz. do. Pr. A. B. 92 ½ bz. do. do. 101 ¾ bz.

(Sehluss der Börse 3 Uhr.)

Die Course unserer Eisenbahn-Actien sind heute aufs neue mit- unter ansehnlich gestiegen.

Getraide-Bericht. Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt: Roggen loco nach Qualität von 90 94 Rthlr. bz.

Kanal-Listen:

Den Finow-Kanal passirten am 3.74. Juli: 32 Wspl. Weizen, 575 Wspl. Roggen, 30 Wospl. Hafér, 7987 Cir. Mehl, 1172 Ctr. Rüböl.

Wegen des Cöthener Saat-Marktes blieb unser Getraide - Markt unbesucht, und es fanden keine Umsätze in Roggen auf Termin statt. Das Geschäft in loco war durch mehrseitige fremde Käufer belebt.

Auswärtige Börsen.

Amsterdam, 1. Juli. Niederl. wirkl. Sch. 57 . 3 % do. 37 7. Pass. —. Ansg. —. Zinsl. —. 4 % Russ. Hope 91 ½.

Antwerpen, 30. Juni. Zinsl. —. Neue Anl. 17 ¼.

Frankfurt a. M., 2. Juli. 5 % Met. 107 „. ½ Bank-Actien p. ult. 1959 56 Hayr. Bank-Actien 668 G6. Hope 89 ¾ G. Suteg’. 89 ½⅞ G. lut. 57 427. †2. Poln 300 Pl. 97 ¼ G. 40. 500 Pl. 80 ½. 5.

Ulamburg, 3. Juali. Bank-Actien 1610 Br. Bnxl. Russ. 106 ½. 106 ¼. IIamb. Berg. Actien 96 Br. Magd. Wittenb. 85 ½ Br. Hamb. Berl. 107 ½. 107. do. Prior. Act. 99 ¼ G. Alt. Kiel 109. 108 ¾. Glückst. Elmsh. 60 Br. Rendsb. Neum. 97. 96 ½. Kopenh. Rothsch. 55 G. Meckl. 72 ¼. 72.

Paris, I. Juli. 5 % Rente fin cour. 118. 20. 3 % do. fin cour. 7770 3 % Span. —. Pass. —.

5 % Met. 106 ¼. 4 % do. 97. 3 % do. 69 Bank- de 1839 120 ½. Nordb. 161 ½⅛. Gloggv. 121

5 % Spas. 17 ⅞.

Poln. —. Preuas. Pr. Sch. —.

Neapl. —. Wien, 3. Juli. Actien 1590. Anl. de 1834 154 ¼.

(Teleg. Depesche aus Köln, vom 1. Juli.) Amsterdam, 2. Juli. Int. 58.

Amsterdam, 2. Juli. Getraidehandel flau, 128pfd. bunter polni⸗ scher Weizen 528 und Roggen 117pfd. rigascher 270 Gulden.

Meteorologische Beobachtungen.

Abends 10 Ubr.

Nach einmahger Beobachtung.

Nachmittags 2 Uhr.

1847. 4. Juli.

Luftdruck. .. 335,31 Par. 335,31%Par. 335,95“Par. Quellwärme 7,70 R.

+ 11.s° n. + 15,80 R. +† 14,82 KR Flusswärme 15,8° R. + 9,0° k. + 7,9 R. + 8,4 ° R. Bodenwärme 15,4° R. 80 pet. 54 pet 77 poCt. Ausdünstung 0,004 "Rh. bezogen. halbheiter. halbheiter. Niederschlag 0. WNW. wNw. wNW. Wörmewechsel—+† 16,29

9

Wolkenzug.. WNW. + 98,1 Tagesmittel: 335 52Par. +† 13,10° hn. + 8,4“ R., 70 pct. WRW. Königliche Schauspiele.

Juli. Im Schauspielhause. 109te Abonnements⸗

Portrait der Geliebten. Hierauf: Der Platzregen

Mittwoch, 7. Juli. Im Schauspielhause. Vorstellung: Valentine, Schauspiel in 5 Abtheil., (Herr Schneider: Georg Winegg.)

Morgens 6 Ubr.

Luftwärme.. Thaupunkt. Dunstsättigung. Wetter..

eee

Dienstag, 6. Vorstellung: Das

Eheprokurator. E“ 110 te Abonnements⸗

von G. Freytag.

Berantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zin ke i en. Im Selbstverlage der Expedition.

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Gedruckt in ver Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei. ““ Beilage

ten bedeutsamen Ereignissen.

No. 185.

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en Zeitung. Ditenstag den cen Juli.

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Beilage zur Allgemeinen Preußisch

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Deutsche Bundesstaaten. Freie Stadt Frankfurt. Oeffentli⸗ ches Protokoll der 17ten Sitzung der deutschen Bundes⸗Versammlung.

Deutsche Bundesstaaten.

Freie Stadt Frankfurt. Die Ober⸗Post⸗Amts⸗ Zeitung enthält das nachstehende öffentliche Protokoll der 17ten Sitzung der deutschen Bundesversammlung. Geschehen Frankfurt, den 17. Juni 1847.

In Gegenwart 1 b

Von Seiten Oesterreichs: des Kaiserl. Königl. Herrn Wirklichen Geheimen Raths und Staats⸗Ministers Grafen von Münch⸗Bellinghausen;

Von Seiten Preußens: des Königl. Herrn Wirklichen Geheimen Raths und Kammerherrn Grafen von Dönhoff;

Von Seiten Baperns: des zur einstweiligen Vertretung der Königl. bape⸗ rischen Stimme bevollmächtigten Großherzoglich badischen Herrn Bun⸗ destags⸗Gesandten, Freiherrn von Blittersdorf;

Von Seiten Sachsens: des Königlichen Herrn Geheimen Raths Nostitz und Jänckendorf;

Von Seiten Hannovers: des Königlichen Herrn Geheimen Legationsraths Freiherrn von Lenthe;

Von Seiten Württembergs: des Königlichen Herrn Staatsraths, Freiherrn von Blomberg; 3

Von Seiten Badens: des Großherzoglichen Herrn Staats⸗Ministers, Frei⸗ herrn von Blittersdorf;

Von 85 Kurhessens: des Kurfürstlichen Herrn Geheimen Raths von

ieß;

Von Seiten des Großherzogthums Hessen: des Großherzoglichen Herrn Wirklichen Geheimen Raths, Freiherrn von Gruben;

Von Seiten Dänemarks wegen Holstein und Lauenburg: des Königlich dänischen Herrn Geheimen Konferenz⸗Raths, Freiherrn von echlin;

Von Seiten der Niederlande wegen des Großherzogthums ee Sn des Königlich niederländischen Herrn Staats⸗Raths von Scherff;

Von Seiten der Großherzoglich und Herzoglich sächsischen Häuser: des Großherzoglich und Herzoglich sächsischen Herrn Geheimen Staats⸗ Raths und Kammerherrn, Freiherrn von Fritsch;

Von Seiten Braunschweigs und Nassau's: des Herzoglich nassauischen Herrn Kammerherrn und Rechnungs⸗Kammer⸗Präsidenten, Freiherrn von Wintzingeroda;

Von Seiten von Mecklenburg⸗Schwerin und Mecklenburg⸗Strelitz: des

von dem Großherzoglich mecklenburgischen Herrn Bundestagsgesandten

von Schack substituirten Königlich dänischen, Herzoglich holstein⸗ lauenburgischen Herrn Bundestagsgesandten, Freiherrn von Pechlin;

Seiten Hldenburgs, Anhalts und Schwarzburgs: des Großherzoglich

oldenburgischen Kammerherrn und Herrn Geheimen Staatsraths von

Both;

Von Seiten von Hohenzollern, Liechtenstein, Reuß, Schaumburg⸗Lippe, Lippe, Waldeck und Hessen⸗Homburg: des Fürstlichen und Landgräf⸗ lichen Herrn Wirklichen Geheimen Raths, Freiherrn von Hnke wsnz

Von Seiten der freien Städte Lübeck, Frankfurt, Bremen und Hamburg: des von dem hamburgischen Herrn Bundestagsgesandten Syndikus Sieveking substituirten frankfurtischen Herrn Bundestagsgesandten, Gerichtsschultheißen und Syndikus von Meper;

und meiner, des Kaiserlich österreichischen Hofraths und Bundeskanzlei⸗ Direktors, Ritters von Weissenberg.

Gemeinsame Erklärung der Höfe von Oesterreich und Preu⸗ ßen, die von denselben in der krakauer Angelegenheit be⸗ folgten völkerrechtlichen Grundsätze betreffend.

Der Kaiserlich Königlich österreichische präsidirende Herr Gesandte, Graf von Münch⸗Bellinghausen, eröffnet, daß die Gesandtschaften von Oesterreich und Preußen aus Anlaß der von diesen beiden Höfen, im Einverstandnisse mit Sr. Majestät dem Kaiser von

Rußland, hinsichtlich des Freistaats Krakau getroffenen Maßregeln eine ge⸗

meinsame Erklärung abzugeben haben. . Oesterreich und Preußen. Ihre Mafestäten der Kaiser von Oester⸗

reich und der König von Preußen haben im Einverständnisse mit Aller⸗

höchstihrem Verbündeten, Sr. Majestät dem Kaiser von Rußland, Sich zu dem Beschlusse bewogen gefunden: „daß nachdem Allerhöchstihre Vorgänger, ruhmreichen Angedenkens,

3. Mai 2 5 durch den unter ihnen am r. Man⸗ 1815 geschlossenen Vertrag den Frei⸗

staat Krakau unter Bedingungen, welche auf dessen Wohl und Erhaltung nicht minder, als auf die Sicherung der Ruhe in Ihren eigenen Reichen berechnet und zur Erfüllung dieser Zwecke unerläßlich waren, ins Leben riefen, und nachdem dieser Freistaat, unter Außerachtlassung jener Be⸗ dingungen, durch eine lange Reihe von Jahren, sich endlich im Februar des vorigen Jahres in Anarchie selbst aufgelöst und sich in eine Lage versetzt hat, in welcher die ihm gewährten Ansprüche auf eine bedingte Unabhängigkeit ohne Gefährdung des Schutzes, welchen die drei Monar⸗ chen ihren eigenen Unterthanen schuldig sind, nicht würden haben neuer⸗ dings berücksichtigt werden können, dieser Stagt nicht wieder herzu⸗ stellen, sondern die Stadt und das Gebiet von Krakau in die Verhält⸗ hoh zurückzuführen seien, in denen beide vor dem Jahre 1809 gestanden aben. Die drei Monarchen haben diesen Beschluß gefaßt und ausgeführt in der wohlerwogenen Ueberzeugung von ihrem Rechte, im Bewußtsein ihrer Pflichten gegen die Völker, welche die Vorsehung ihrer Obhut anvertraut hat, und in Folge von allbekannten, für die inneren Verhältnisse ihrer Staa

Von

Wenn dennoch dieser Akt als eine Verletzung der bestehenden Verträge

1) Jeder rechtsgültig geschlossene Vertrag hat den Werth gegenseitig ge⸗

lobter Treue. Jedem Theilnehmer an einem Vertrage liegt die Pflicht ob, die übernommenen Bedingungen gewissenhaft und pünktlich zu erfüllen; es steht ihm gleicherweise das Recht zu, die Erfüllung ein⸗ gegangener Verpflichtungen zu fordern. 5 Majestäten können jedoch keinesweges einräumen, daß ein Ver⸗ trag bestehen könne, ohne jene Verknüpfung gegenseitiger Rechte und Verbindlichkeiten, noch daß die Gränzen dieser Rechte und Verpflich⸗ tungen willkürlich über den Bereich der Betheiligten hinaus erweitert oder durch Einmischung Nichtbetheiligter beschränkt und verschoben werden dürfen.

Gestützt auf diese unumstößlichen Grundsätze des Staats⸗ und Völker⸗

Rechts, welche den drei in der krakauer Angelegenheit betheiligten Mächten

bei dieser Gelegenheit zur unverbrüchlichen Regel ihrer Handlungsweise ge⸗

dient haben, werden Ihre Majestäten die Ihren Händen anvertraute Macht niemals zur Unterdrückung wohlerworbenen Rechts, sondern überall und immer, so weit Ihre Mitwirkung stattfindet, zu dessen Schutz und zur Ab⸗ wehr gegen Unternehmungen verwenden, die darauf ausgehen, das Recht, die Ordnung und den Frieden zu brechen. Um diese Gesinnung, die bei Gelegenheit des krakauer Aufruhrs in ein falsches Licht gestellt, verkannt und mißdeutet worden ist, öffentlich vor der

Welt und zunächst vor dem gesammten Deutschland auszusprechen, haben

Ihre Majestäteu in voller Uebereinstimmung befohlen, diese Erklärung dem

durchlauchtigsten deutschen Bunde zu übergeben, so wie auch allen Regie

rungen, mit denen Allerhöchstdieselben in Verbindung stehen, davon Mitthei⸗ lung zu machen. ““ Es erfolgten hierauf nachstehende Abstimmungen:

„Bapern. Indem das Wesen des deutschen Bundes ganz vorzugs⸗ weise in der Gegenseitigkeit und Gleichheit der Vertragsrechte und Vertrags⸗ obliegenheiten der in demselben vereinigten Staaten beruht, vermögen Se. Majestät der König von Bayvern die von den Allerhöchsten Höfen von Wien und Berlin dargelegten Grundsätze nur mit Dank zu vernehmen, und Al⸗ lerhöchstdieselben stehen deshalb auch nicht an, Ihre Uebereinstimmung mit denselben in der Anweudung auf die Verhältnisse des deutschen Bundes auszusprechen.

Königreich Sachsen. Der Königlich sächsische Hof theilt die von Ihren Majestäten dem Kaiser von Oesterreich und dem König von Preu⸗ ßen ausgesprochenen Ansichten und ist von der vertrauensvollen und beruhi⸗ genden Ueberzeugung durchdrungen, daß die erhabenen Monarchen von Oesterreich und Preußen diese in feierlicher Weise von Ihnen dargelegten Grundsätze zu keiner Zeit verleugnen, vielmehr überall und insbesondere in den Be⸗ ziehungen zu Ihren Bundesgenossen zu bethätigen gemeint sein werden.

Hannover. Se. Majestät der König können, unter völliger Aner⸗ kennung der Motive, welche die Incorporation des ehemaligen Freistaats Krakau veranlaßt haben, mit dem Inhalte der so eben vernommenen Er⸗ klärung der Allerhöchsten Höfe von Wien und Berlin nur in allen Punkten einverstanden sein.

Württemberg. Indem die Königlich württembergische Regierung den Höchsten Höfen von Wien und Berlin die gegebene, so eben vernom⸗ mene Erklärung verdankt und ihre vollkommenste Uebereinstimmung mit den beiden darin ausgesprochenen völkerrechtlichen Grundsaͤtzen auch ihrerseits erklärt, auch die daran geknüpfte Zusicherung der beiden genannten Höchsten Regierungen dankbar, entgegennimmt wünscht Höchstdieselbe, daß der durchlauchtigste deutsche Bund bei diesem Anlasse aussprechen möge, wie diese Grundsätze stets die Basis aller seiner Handlungen gebildet haben und zu jeder Zeit bilden werden.

Baden. Indem der Gesandte die von den Allerhöchsten Höfen von Wien und Berlin dargelegten Grundsätze: „wonach jeder rechtsgültig geschlossene Vertrag den Werth gegenseitig ge⸗ lobter Treue hat, jedem Theilnehmer an einem Vertrage die Pflicht ge⸗ wissenhafter und pünktlicher Erfüllung der übernommenen Bedingungen obliegt, wie ihm gleicherweise das Recht zusteht, die Erfüllung eingegan⸗ gener Verpflichtungen zu fordern und wonach kein Vertrag ohne solche Verknüpfung gegenseitiger Rechte und Verpflichtungen über den Bereich der Theilnehmer am Vertrage hinaus erweitert oder durch Einmischung Anderer beschränkt oder verschoben werden darf“ b mit den grundgesetzlichen Bestimmungen des Bundes übereinstimmend fin⸗ det, schließt er sich Namens seiner Allerhöchsten Regierung vollkommen der Erklärung, so wie den Aeußerungen des Dankes und der Anerkennung des Königlich baͤverischen Herrn Gesandten, an.

Kurhessen. Der Gesandte spricht für die so eben geschehene Mit⸗ theilung den Dank seines Allerhöchsten Hofes mit dem Bemerken aus, daß Allerhöchstderselbe von Anfang an in der Einverleibung Krakau's in die österreichische Monarchie keine Handlung erblickt habe, welche mit dem In⸗ halte der bestehenden Verträge sich nicht vereinigen lasse, und die in dieser Mittheilung entwickelten Grundsätze durchaus billige.

Großherzogthum Hessen. Der Gesandte hat bei der Königlich baverischerseits ausgesprochenen Uebereinstimmung mit den von den Aller⸗ höchsten Höfen zu Wien und Berlin dargelegten Grundsätzen, unter dank⸗ barer Anerkennung der desfallsigen Mittheilung, um so weniger ein Beden⸗ fen, als die Großherzogliche Regierung von Anfang an in der Einverlei⸗ bung Krakau's in die österreichische Monarchie eine Verletzung der bestehen⸗ den Verträge nicht erblickt hat.

Dänemark wegen Holstein und Lauenburg. Der Gesandte kann für die Königliche Regierung sich nur völlig mit den Grundsätzen einverstan⸗ den aussprechen, welche bei diesem Anlasse in der Erklärung der Allerhöch⸗ sten Höfe von Oesterreich und Preußen dargelegt worden sind.

Niederlande wegen des Großherzogthums Luxemburg. Der Gesandte ist autorisirt, unter Dankbezeigung für die von dem Kaiserlich Königlich österreichischen und Königlich preußischen Hofe gemachte, die Einverleibung Krakau's betreffende Mittheilung, zu erklaren, daß Se. Majestät der König Großherzog mit dem Inhalte dieser Eröffnung um so mehr einverstanden sind, als derselbe nur die schon früher bei Sr. Majestät bestandene Ueber⸗ zeugung von der Nothwendigkeit dieser Maß. bestärkt hat, zu welcher nur nach Erschöpfung aller Mittel, und nachdem

angesehen und versucht worden ist, an diese Auslegung willkürliche und die Absichten der drei Monarchen verdächtigende Deutungen anzuknüpfen, so nehmen Ihre Majestäten daraus Veranlassung, Allerhöchstihren Bundesge⸗ nossen und insbesondere dem durchlauchtigsten deutschen Bunde in seiner Gesammtheit eine Erklärung über die Grundsätze zu geben, die Allerhöchst⸗ dieselben als feste Richtschnur Ihres Verfahrens anerkennen. Diese Grundsätze, die Ihre Majestäten als wahre Bürgschaft für die Erhaltung und Pflege des Friedens, der Ordnung und der Ruhe Europa's

betrachten, sind folgende:

Allgemeiner

Bekanntmachungen. [598 b]

8 Unter Hinweisung auf die den Stralsundischen Zei⸗ tungen in extenso inserirten Ladungen vom heutigen Tage, werden alle diejenigen, welche an das von der verehelichten Emilie Marie Christiane Rossow, geb. Köpping, cum curatore marito, an den Handelsmann Heyne Meyer auf dem Anklammer⸗Peendamm verkaufte, zu Reinkenhagen im Grimmer Kreise belegene Gehöft nebst Gebäuden, Befriedigungen, Aeckern, Gärten, Hölzungen und sonstigen Pertinentien, imgleichen an die mitverkauften dortigen Inventarienstücke, sowie an die von diesem Gehöfte durch den Handelsmann Heyne Meper resp. an den Gutsbesitzer Thilo, den Krüger

genden Termine:

1s

[657]

Meyer und den Schuhmacher und Büdner Stuth zu Reinkenhagen wieder verkauften Parzellen Ansprüche dinglicher Art machen zu können vermeinen, werden zu deren Anmeldung und Beglaubigung in einem der fol⸗

am 14. Juni, am 5. und 26. Juli d. J., Morgens 10 Uhr, vor dem Königl. Hofgericht, bei Ver⸗ meidung der am 25. August d. J. zu erkennenden Prä⸗ klusion, hiermit aufgefordert.

Datum Greifswald, 15. Mai 1847.

Lhßice. eeh Hofgericht von Pommern und Rügen.

Ediktal⸗Citation. Nachbenannte Personen, auf deren Todes⸗Erklärung

anderen der erwähnte Freistaat sich bereits selbst in Anarchie aufge⸗ löst hatte, geschritten worden ist.

Großherzoglich und Herzoglich Bayern.

Braunschweig und Nassau. Beide Herzogliche Regierungen ha⸗ ben die Kaiserl. österreichische und Königl. preußische Mittheilung mit Dank vernommen und sind auch ihrerseits dürchdrungen von der Unverbrüchlich⸗ keit der darin dargelegten Grundsätze.

sächsische Häuser: wie

Mecklenburg⸗Schwerin und Mecklenburg⸗ Strelitz. De Gesandte trägt kein Bedenken, sich Namens seiner Höchsten Regierungen mit den in der Erklärung der Allerhöchsten Höfe von Oesterreich und Preußen aufgestellten Grundsätzen einverstanden zu erklären.

Oldenburg, Anhalt und Schwarzburg. Des Gesandten Höchste Kommittenten erblicken in der eben vernommenen Erklärung der Allerhöch⸗ sten Regierungen von Oesterreich und Preußen mit besonders lebhafter und dankbarer Anerkennung eine den unwandelbaren Grundsätzen des europäi⸗ schen Völkerrechts dargebrachte Huldigung und eine verstärkte Bürgschaft für die Zukunft.

Hohenzollern, Liechtenstein, Reuß, Schaumburg⸗Lippe, Lippe, Waldeck und Hessen⸗Homburg. Ihren Majestäten dem Kaiser von Oesterreich und dem Könige von Feußen hat der Gesandte den Dank Ihrer Durchlauchten für die so eben vernommene Mittheilung, so wie Höchstihre Uebereinstimmung mit den darin niedergelegten Grundsätzen, auszusprechen.

Die freien Städte erkennen die Mittheilung der Kaiserlich König⸗ lich österreichischen und Königlich preußischen Höse mit verbindlichstem Dank und finden die darin S Grundsätze alles Beifalls würdig.

Hierauf wurde

beschlossen:

Der deutsche Bund hat von Seiten der Höfe von Oesterreich und Preußen die Darlegung der Grundsätze vbPöe Heilighaltung der Verträge, welche Allerhöchstdieselben als die feste Richtschnur Ihres Verfah⸗ rens anerkennen, mit Dank vernommen und spricht mit um so größerer Befriedigung seine volle Zustimmung zu diesen Grundsätzen aus, als mit denjenigen, auf welchen das Grundgesetz des Bundes beruht, in voll⸗ kommenster Uebereinstimmung sind.

Mittheilung der Kaiserlich russischen Gesandtschaft bei dem durchlauchtigsten deutschen Bunde in Bezug auf die krakauer Angelegenheit.

Präsidium zeigt an: der Kaiserlich russische außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister, Herr Wirkliche Geheime Rath von Oubril, habe ihm eröffnet, daß er von seinem Allerhöchsten Hofe beauftragt worden sei, der hohen Bundes⸗Versammlung das vollkommenste Einverständniß Sr. Majestät des Kaisers, seines Allergnädigsten Herrn, mit den völker⸗ rechtlichen Grundsätzen, zu welchen sich die Höfe von Oesterreich und Preu⸗ ßen hinsichtlich der krakauer Angelegenheit bekennen, so wie mit den Grün⸗ den, welche sie gegenwärtig zur Darlegung dieser Grundsätze bewogen ha⸗ ben, bekannt zu geben. Lu diesem Ende habe ihm Herr von OQubril eine Abschrift der über diesen Gegenstand von dem Kaiserlich russischen Mini⸗ sterium der auswärtigen Angelegenheiten erhaltenen Weisung mitgetheilt, welche Präsidium hiermit der hohen Bundes⸗Versammlung vorzulegen sich beehre. Dieselbe lautet, wie folgt:

„Monsieur,

„La résolution arrètée par les trois Cours de Russie, d'’'Autriche et de Prusse de changer d'un commun accord le mode d'existence de la ville et du tereitoire de Cracovie, tel qu'il résultait du traité origi- nairement conclu entre elles le 21. Avril /3. Mai 1815, a donné lieu en Europe aux plus fausses interprétations. On ne’ s'est point borné àla combattre sous le double rapport du droit et de la nécessité; on a cherché à repandre des doutes sur les intentions des trois Cours à l'égard des autres traités insérés dans le recès de Vienne; on s'est efforcé d'alarmer les autres Puissances, en leur faisant craindre de voir leurs droits légitimes de possession et leur indépendance politique mé- connus et violés, comme l'avaient été, disait-on, ceuz accordés par le traité de Vienne à la ville de Cracovie. C'est dans le but de refu- ter ces fausses idées et de repousser ces allégations injurieuses; de maintenir contre l'opinion contraire la plénitude de leur droits dans l'affaire de Cracovie, et de témoigner hautement leur ferme dessein de respecter et de faire respecter les traités qui forment la base du droit public de l'Europe, que les Cours d'Autriche et de Prusse, en leur qualité de puissances Allewandes, viennent de faire à tous les Etats qui composent la Confédération Germanique, par l'or- gane de leues Ministres proès la Sérénissime Diète, une déclaration dans ce sens à consigner au protocole de ses actes. Nos deuz Alliés nous ayant préalablement donné connaissance de cette pièce pour la con- certer avec notre Cabinet, partie, comme eux intéressée dans le traité qui avait réglé en 1815 l'existence de Cracovie, comme dans la der- nière résolation qui y a mis terme, nous n'avons pu qu'y reconnaitre nos propres maximes et nos propres vues. L'Empereur a senti dès- lors se besoin de constater par une manifestation ofsicielle, l'entière solidarité qui L'unit à Ses deux Alliés Allemands, tant sur cette que- stion spéciale, que sur toutes celles qui se rattachent au maintien de l'équilibre général consacré par les traités. C'est pour constater cette solidarité et l'accord de vues qui en résulte que Notre Auguste Maitre Vous charge, Monsieur, de faire expressément connaitre à la Diète la pleine et complette adhésion qu'il donne aux principes de droit public professés par Ses deux Alliés, comme aux considérations et motiss qui en ont provoqué l'énoncé. Votre Excellence voudra bien s'acquitter de cette démarche officielle en donnant à Monsieur le Président de la Diète lecture et copie de la présente dépéche.“

Recevez etc. etc. St. Pétersbourg, le 11. Avril 1847. (sig.) Nesselrode.“

Der Herr Präsidirende äußerte hiernächst, er habe dem Herrn Gesandten von Oubril sofort bemerkt, daß er sich beeilen werde, seine Mit⸗ theilung zur Kenntniß der hohen Bundesversammlung zu bringen, welche dieselbe ohne Zweifel mit lebhaftem Interesse entgegennehmen und das Prä- sidium ermächtigen werde, Sr. Excellenz in Erwiederung darauf das Pro⸗ tokoll über ihre diesfallsige Verhandlung mitzutheilen und ihre volle Wür digung der von Sr. Kaiserl. russischen Majestät ausgesprochenen, stets be⸗ thätigten erhaltenden völkerrechtlichen Grundsätze auszudrücken.

Die Bundesversammlung erklärte sich mit dieser vom Präsidium gegen den Herrn Gesandten von Oubril gemachten Aeußerung einverstanden.

Münch⸗Bellinghausen. Dönhoff. Nostitz und Jänckendorf. Lenthe. Blomberg. Blittersdorff. Rieß. Gruben. 8 Hechtan Scherff. Fritsch. Wintzingeroda. Both. Holzhausen Meyer.

nämlich:

ging, 2) Johann Ehm, ber 1809,

Duttke zu Groß⸗Kamionken: a) Anna Elisabeth, b) Johann George, c) Susanna Catharina,⸗ d) Christine Dorothea,

e) Louise, 8 2

v. Klot.

1) Bartholomaeus Czarnecki, welcher etwa im Jahre 1808 aus Swierezyn als Kutscher nach Warschau

eboren zu Dzialyn am 25. Dezem⸗ : welcher sich etwa im Jahre 1820 mit

seinem Vater Johann Ehm von hier entfernt hat, 3) die Geschwister Duttke, Kinder des Schulzen George

eb. den 1. 2 15. 13. Juli 1769, 23. sebraar 17722, 20.

Anzeiger.

angetragen ist, ihre unbekannten Erben und Erbnehmer,

f†) Gottfried, geb. den 2. Juni 1776, g) Marianna * im Jahre 1781, die sich etwa im Jahre 1802 aus Kamionken ent⸗ fernt haben,

4) Jacob Borkowski, welcher im Jahre 1794 aus Sierakowo entfloh,

5) die Gebrüder Dobrzynski: a) Jacob, geboren den 29. Oktober 1782, b) Johann, r„ 19. Februar 1797

6) Cogrcd Bartel, welcher seit 28 Jahren verschollen,

7) der Einsasse Friedrich Jahnke aus Toporzysko,

8) Blasius Drzewinski, geboren den 3. Februar 1811 zu Podgurz, welcher sich im Juli 1829 aus Rudak na olen entfernte 8

9) v Iohann Rutkowski, welcher 1831 aus

Rosenberg fortgegangen ist,

Juni 1766, Oktober 1767,

ebruar 1774.