1847 / 196 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

442 In Malta hatte man a . Juli Nachrichten aus Griechen 4 . u beunruhigen und so⸗ i Malta hatte man m 4. richten au riechen⸗ Werr ss 8 82 echte der Bürger als auch consti⸗ land; in Syra, Patras und Athen sind Koletti und seine Kandidaten tutionellen Gange H Regierung Hindernisse in den Weg zu legen. Vor mit vier Fünftel aller Stimmen gewählt worden. In Albanien hat eraumer Zeit war die Regierung dunkel unterrichtet, 2 eine Insurrection stattgefunden; tausend Mann wollten sich Argyro⸗ raumer Zeit var Boden seiner Heimat betretend, rücksichtslos und verwe, Castro's bemächtigen, wurden geschlagen und Mehrere als Gefangene b2g, kan r m Sr. Majestät unseres tiefverehrten Königs 5 l ab gen gegen die geheiligte Person 2 229 a r rit einer Schaar Bewaß⸗ nach Konstantinopel a geführt. F n geien Bäexger zum Ungehorsam gegen die Maßre⸗ geln der Regierung und den Vollzug der Gesetze anmreizend. Die , 2 dieser Anzeigen hat sich leider bestätigt. Mehr noch, General Grivas ha ter seine bewaffneten Anhänger Leute aufgenommen, auf welche in Folge enlaff ner Haftbefehle gefahndet wird, und nicht nur der bewaffneten Macht 8 er ierung die Auslieferung verweigert, sondern ihr gedroht, wenn sie barauf bestände, ihre Pflicht zu thun. Er hat sich mit den Räuberbanden Akarnaniens vereinigt und einen Vertrauten nach Prevesa geschickt, Albane⸗ sen anzuwerben. Er hat Bürger ergreifen lassen und hält sie bis heute zu⸗ ruck; er hat sich mit über hundert Bewaffneten in den Positionen Paläo⸗ chalba, Teken und St. Georg von Plagia verschanzt; er hat, aufgefordert durch vie Gendarmerie, Frieden zu geben, nicht nur nicht gehorcht, sondern die öffentliche Macht herausgefordert, anzugreifen, oder er werde selbst an⸗ greifen! In Anbetracht, daß General Th. Grivas, außer seinen anderen strafwürdigen Handlungen, gegen die öffentliche Macht sich aufgelehnt hat, die beordert war, Haftbefehle zu vollziehen; in Anbetracht, daß er den Art. 4 der Constitution übertreten hat durch Beschränkung der Freiheit von Bür⸗ gern; in Anbetracht, daß er sogar die Fahne des Aufruhrs aufgepflanzt, in⸗ dem er Werbungen vornimmt, feste Stellungen bezieht, um der Staatsge⸗ walt zu widerstehen und den Ermahnungen der Behörden, zur Ehre und Pflicht zurückzukehren, nicht das geringste Gehör giebt, hat die Regierung energische Maßregeln zu Land und Wasser gegen ihn ergriffen und zweifelt nicht, daß Th. Grivas, der seinen Schwur als Bürger und Soldat gebro⸗ chen, alsbald ergriffen, der Strenge der Gesetze anheimfallen wird. Gleiches Schicksal steht den Theilnehmern an dieser sinnlosen Bewegung bevor, wenn sie fortfahren, ihm auf seiner straswürdigen Bahn zu folgen. Indem den friedlichen, gesetzliebenden Bürgern des Kreises Aetolo⸗Akarnanien das Obige ur Kenntniß gebracht wird, damit sie beruhigt der raschen Dämpfung die⸗ ser meuterischen Bewegung entgegensehen, die alsbaldige Rückkehr der öffent⸗

berzogen sind, können der erfrischenden und 8 1“ 2 zein. 8 Luft und des kühlenden Thaues nicht theilhaftig werden und naseh 342 Sg 111“ Se G A wendig erkranken. Wenigstens hat man diese Erscheinung hãusig als Ur⸗ 11“ 1“ 1“ SSeas 22 E n sache der Kartoffelkrankheit bezeichnet, und es wäre daher jedenfalls sehtl Das Abonnement beträgt: 1““ 1 unklug, wenn man versäumen wollte, den Boden leicht aufzulockern. 2 Rthlr. für ½ Jahr. N1“ 4 RKthlr. ½ Jahr. 8 Kthlr. - 1 Jahr.

Kisendahnen 88 Dampfschifffahrt. in allen Theilen der Monarchie 1129

Aus der Grafschaft Mark, im Juli. (O. P. A. 3,) ohne Preis-Erhöhung. b Bekanntlich sind schon mehrmals und kürzlich wieder in der G gei einzelnen Nummern wird Mi Inl;; 0 3 M bu 8 9 n egend 3 . 85 1 ünchen, 9. Juli. In der vergangenen Woche wurde der zweite von agdeburg durch das Zerbrechen geschmiedeter eiserner Achsen der Bogen mit Sgr. berechnet. für das Siegesthor bestimmte kolossale Löwe aus dem Atelier des Herrn an den Lokomotiven und Wagen auf Eisenbahnen Unglücksfälle vor⸗ 1“ 8 . Peesetote Halbig in die Königliche Erzgießerei gebracht. Das 90 100 gekommen. Dies hat zu der Vermuthung geführt daß das Eisen vöxö 8n. sich auf einem 81n eigens hierzu durch vielfache Reibung und Erschütterung seine e a des N nnn. ohne alen Unsall r Pferden gezogen. Die Ueberbringung geschah sich denn auch durch folgende, kürzlich in England bewerkstelligte Ver⸗ suche vollkommen bestätigt hat. Man hing nämlich geschmiedete Eisen⸗ stangen frei auf und ließ sie mit Hämmern, wodurch sie in ihrem schwebenden Zustande nur eine Erschütterung erleiden konnten, schla⸗ gen. Das Ergebniß war, daß sie endlich wie Glas zersprangen sich in den Brüchen, wie bei Gußeisen, blasig zeigten und ihren inneren Zusammenhang gänzlich verloren hatten, wodurch man nunmehr die Ueberzeugung gewonnen, daß nach längerem Gebrauche, zur Verhü⸗ tung eines Unglücks, mit den Achsen an den Lokomotiven und Wagen gewechselt werden muß. Auch wird folgendes Resultat eines Versuchs über die Abnutzung der Eisenbahnschienen, welches uns unlängst von New⸗York mitgetheilt wurde, von großem Interesse für alle Eisenbahn⸗Actionaire sein. Die Schienen der Lowell⸗Bahn in Nord⸗Amerika wurden im Jahre 1838 zum erstenmale benutzt, und es ging über dieselbe bis zum Juli 1845, also in 7 ½ Jahren, eine Last von 840,000 Tonnen. Da die Bahn jedoch ein Doppelgleis hat, so ging über jedes Gleis nur die Hälfte dieser Last, daher 420,000 Tonnen und im Jahre 60,000 Tonnen. Im Jahre 1844

116e“

Alle Post-Anslalten des In- und Aus landes nehmen Hestellung auf dieses Blatt an, für Berlin die Erpedition der Aug. Preuß. Zeitung: 18 Behren⸗Straße Nr. 57. FPIgnusertions⸗Gebühr für den Raum einer Zeile des Allg. Anzeigers 2 Sgr.

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Vermischtes.

Leipzig, 5. Juli. Hier ist es jetzt im Werk, eine Gratis⸗Leihbiblio⸗ thek gemeinnutziger und unterhaltender Schriften für die ärmere Einwohner⸗ klasse ins Leben zu rufen.

Der Zweck der im August dieses Jahres in Leipzig stattfindenden ersten Versammlung deutscher Tonkünstler und Musikfreunde ist, durch persönliche Aeußerung, Austausch der Ansichten derer, welche an dem Gedeihen der Tonkunst näheren Antheil nehmen, eine größere Gemeinschaftlichkeit in den musikalischen Bestrebungen, als bisher vorhanden war, zu erreichen, damit eine thatsächliche Uebereinstimmung erweckt und ein Gesammtwille den nach⸗ theiligen Einflüssen, welche sich innerhalb und außerhalb des rein künst⸗ lerischen Gebietes geltend zu machen suchen, entgegengesetzt werde.

Weien. Im hiesigen allgemeinen Krankenhause fand ein betrübendes Ereigniß statt, indem bei hundert Patienten sich gleichzeitig Vergiftungs⸗ Symptome zeigten. Zwei von ihnen sind bereits gestorben, die anderen schweben mehr oder weniger noch in Gefahr. Bei der chemischen Unter⸗ suchung zeigte sich Kupfer in den Speisen, welches durch den schlecht ver⸗ zinnten Kessel hineingerathen war.

c. von Vacha nach Hersfeld zu 3 ½ Meilen

berechnet werden. 1131“*“ Die in ganzen Truppentheilen oder doch unter Führung von Offizie⸗ ren marschirenden Königlich preußischen Truppen werden auf den Groß⸗ herzoglichen Etappen die Kosten ihrer Verpflegung sowohl, als auch die Vorspann⸗ und Botenlöhne, sofort baar vergüten; die Zahlungen für die im Großherzogthum Sachsen empfangenen Leistungen werden in der Regel an die jenseitigen Etappen⸗Kommissare und nur in den 8 1ö111XAX““ Fällen, wo der Leea-ey in S-4 Le n 1 ondte⸗Aussi ; ifffe kehr i f * 1 Wi iert sein sollte, an die dortigen Ortsvorgesetzten tin. (Aerndte⸗Aussichten; Handel und Schifffahrts⸗Verkehr im Hafen zu ö“ einem Dorfe einquartier sollte, veeee erges⸗ e 4 Berlin, 16. Juli. Se. Majestät der König haben Allergnä⸗ von Bescheinigungen der jenseitigen Prästationen

entsche Bundesstaaten. Königreich Bapern. Die Stadt⸗ digst geruht: Dem Gesandten und Kammerherrn, Freiherrn von „m. a. äne für di 1 1

b schaf Mü⸗ Leschädi bias⸗K 1”] b 5 . 84 Vergütungssätze für die Verpflegung der Offiziere, Unteroffiziere

EbTö1 5 F g Se Brockhausen, die Erlaubniß zur Anlegung des von des Königs 82 vinsichtlic der Midllatr Heamten, nach Aufhebung der Lotterie. Eröffnung des Bachschen Seelhauses. beider Sicilien Majestät ihm verliehenen Großkreuzes des Januarius⸗ Maßgabe ihres Ranges, daß

nhalt. 1“

8 Abgereist: Der General⸗Proviantmeister, Wirkliche Geheime Allerhöchste Kabinets⸗Ordre. Ministerial⸗Erklä⸗ Kriegs⸗Rath, Dr. Müller, nach Pommern. 1

Prämien für Mutterstuten. Aerndte⸗ Aussichten im kulmer Lande. Versammlung der Aerzte in Königs⸗ Scheibenschießen in Nakel. W . . 8JA111X““ Scheibenscecsaderbom. Stand der Aerndte. Wohlthätigkeit. —8 mtlich exr Theil.

Bekanntmachung. EE11“”“ Festlichkeiten zu Ehren des

Amtlicher Theil. Inland. Berlin. rung. Provinz Preußen.

Erzbischofs Geissel. Große Dampfma schine. Schreiben aus Stet⸗

Frequenz der Universität. Die barmherzigen Schulschwestern.

lichen Ruhe und Sicherheit abwarten, nicht durch hinterlistige Auslegungen sich betrügen lassen und die schlimmen Folgen vermeiden, denen der Rädels⸗ führer der verbrecherischen Handlung und seine Spießgesellen ausgesetzt sind,

schaftlichen Bezirksstelle in Rastadt hat eine Bekanntmachung erlassen, wo⸗

Nastadt, 8. Juli. (Karlsr. Ztg.) Die Direction der landwirth⸗

mußte nun fast die ganze Bahn mit neuen Schienen belegt werden. Nach diesem Maßstabe läßt sich die Dauer der Schienen auf jeder Bahn leicht berechnen.

Königreich Sachsen. Ankunft Ihrer Majestäten des Königs und der Königin von Preußen in Pillnitz. Königreich Württemberg. Abreise des Kronprinzen. Großherzogthum Baden. Zulassung

Ordens; so wie dem Major von Unruhe, Commandeur des Sten⸗ Kürassier⸗Regiments, zur Anlegung des von des Großherzogs zu Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach Königl. Hoheit ihm verliehenen Komthur⸗

a) für die Regiments⸗Aerzte mit Hauptmannsrang, für die Militair⸗ Prediger und Auditeure 1 22 Silbergroschen 8 Pfennige Landesw.,

rin sie darauf aufmerksam macht, daß auf die letzten Schlagregen, nament⸗ lich am ECichelberg, sich eine feste Erdkruste um die Kartoffeln gebildet hat, welche jede Ausdünstung und eben so das Eindringen der Luft und des Thaues in die Erde verhindert. Wenn daher die Landleute versäumen, die fugehäufelten 6 mit dem Karst oder der Hacke aufzulockern, so setzen sie sich der Gefahr aus, die Kartoffelkrankheit wieder zu befördern; 8 ve⸗ i S ri 8 is denn die jungen Kartoffeln, welche von einer so harten Erdkruste wie mit IVIEböö Iö. Cn IVNö

. b 8 8— Schreiben aus Paris. (Einsendung neuer Dokumente im Cubieresschen

der Juden als Ortsbürger in Konstanz. Zahl der politischen Blätter. kreuzes vom Weißen Falken⸗Orden zu ertheilen. 86 Großherzogthum Sachsen⸗Weimar. Abreise des Großherzogs nach Karlsbad.

Oesterreichische Monarchie. Wien. Der Kreuzer⸗Verein. Frem⸗ den⸗Liste. Schulwesen in Tyrol. Lemberg. Aerndte⸗Aussichten.

b) für die Bataillons⸗Aerzte mit Lieutenantsrang 17 Silbergroschen Landesw., 8 c) für die Compagnie⸗Chirurgen, Kurschmiede, Büchsenmacher und Küster 5 Silbergroschen 8 Pfennige Landesw., .

in eben der Art zu zahlen sind, wie dies für die Offiziere und

Truppen festgesetzt worden ist. G . Hinsichtlich der Fourage⸗Verabreichung an die preußischen Truppen und hinsichtlich der Art und Weise ihrer Bezahlung werden die conven⸗

drückt der Ministerrath seine volle Ueberzeugung aus von ihrer Anhänglich⸗ keit an Se. Majestät den König und die Gesetze, und er zweifelt nicht im ge⸗ ringsten, daß sie auch unter den gegenwärtigen Umständen neue Beweise ihrer Hingebung und Vaterlandsliebe ablegen werden, wie sie dies bei an⸗ deren Gelegenheiten gethan. Athen, den 12./24. Inni 1847. (Folgen die Unterschriften.)

Niederschlesisch - Märkische Eisenbahn. Die Frequenz auf der Niederschlesisch-Märkischen Eisenbahn betrug 8

in der Woche vom 4. bis den 10. Jali 1847 18,675 Personen und

48,376 Rihlr. 3 Sgr. 5 Pf. Gesammt-Einnahme für Personen-, Güter-

und Vieh-Transport etc., vorbehaltlich späterer Festsetzung durch die

Kontrolle.

Berlin, 16. Juli. Die heute ausgegebene Nr. 28 der Ge⸗ setz⸗Sammlung enthält die Allerhöchste Kabinets⸗Ordre, betref⸗ fend die Declaration der Bestimmung des §. 155 Thl. I. des Mili⸗ tair⸗Strafgesetzbuchs:

„Auf Ihren Vortrag erkläre Ich hierdurch zur Beseitigung entstande⸗ ner Zweifel, daß die Bestimmung des §. 155 Thl. I. des Strafgesetzbuches

Bekanntmachungen.

[693] Gerichtliche Vorladung.

Auf den Antrag des Pächters Carl Saß zu Viervitz werden Alle und Jede, welche an das von dem Päch⸗ ter Theodor Holtz an ihn cedirte, bis Trinitatis 1860 annoch laufende, dem Cedenten an dem auf Rügen im Zirkower Kirchspiel belegenen Gut Viervitz zustehende Pachtrecht, ferner an das von ebendemselben dem Er⸗ trahenten abgetretenen Er erem an dem Zirkower Pfarr⸗ Acker bis Trinitatis 1856 kompetirende Pachtrecht, des⸗ gleichen an die mitüberlassenen, bei den Grundherrschaf⸗ ten einstehenden Pacht⸗Assecurationsgelder und endlich an die dem Cessionar gleichzeitig mitverkauften, zu Vier⸗ vitz vorhandenen, dem Cedenten bisher eigenthümlich ge⸗ hörenden Gebäude, Beschletungen, Krippen, Troge, Pflüge, Bienen, einen eingemauerten Kessel nebst Gra⸗ pen, so wie die Vorräthe an Brennholz irgend einen Anspruch oder Forderung geltend machen zu können vermeinen, zu deren An⸗ und Ausführung in einem der folgenden Termine: am 9. und 26. August, oder am 16. September d. Js., Morgens 10 Uhr, vor dem Königl. Hofgericht bei Vermeidung des durch den am 7. Oktober cr. zu publizirenden Präklusiv⸗Abschied zu erkennenden Aus⸗ schlusses und aufzuerlegenden ewigen Stillschweigens, hiermit aufgefordert.

Datum Greifswald, den 3. Juli 1847.

Königl. Preuß. Hofgericht von Pommern und Rügen. (L. S.) v. Klot.

[692] Vorladung unbekannter Gläubiger.

In dem erbschaftlichen Liquidations⸗Verfahren über den Nachlaß des Leinenwaaren⸗Fabrikanten Christoph Wilhelm Baese, verstorben am 21. Februar 1846, wer⸗ den die unbekannten Gläubiger hiermit aufgefordert, ihre Ansprüche an den Baeseschen Nachlaß im Termine

den 25. Oktober d. J., Morgens 10 Uhr, vor dem Ober⸗Landesgerichts⸗Assessor Vocke an Gerichts⸗ stelle allhier anzumelden und nachzuweisen, wozu im Falle einer Behinderung die Justiz⸗Kommissarien Jung⸗ wirth, Pabst und Grubitz in Vorschlag gebracht werden.

Die Nichterscheinenden haben zu gewärtigen, daß sie aller ihrer Vorrechte verlustig erklärt und mit ihren For⸗ derungen nur an dasjenige verwiesen werden sollen, was nach Befriedigung der sich meldenden Gläubiger von der Masse noch übrig bleiben möchte. 1

Magdeburg, 5. Juli 1847.

8 Königl. Land⸗ und Stadtgericht.

Nothwendiger Verkaus. Stadtgericht zu Berlin, den 27. März 18417. Das in der Wilhelmsstraße Nr. 141 belegene, im stadt⸗ FFrichtlichen Hvpothekenbuche von der Friedrichsstadt ol. 10. No. 7.30. verzeichnete Purschesche Erbengrund⸗ faüse. gerichtlich abgeschätzt zu 6954 Thlr. 22 Sgr. 9 Pf., 0

am 3. November 1847, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Tare und Hy⸗ pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.

Der dem Aufenthalt nach unbekannte eingetragene Gläubiger, Kattunfabrikant Benjamin Gottlieb Mann, oder dessen Erben und Cessionarien, so wie die unbe⸗ kannten Real⸗Prätendenten, werden hierdurch öffentlich vorgeladen, und zwar letztere unter der Betthernäng ver Präͤklusion. X““ [430] Avertissement.

Nachdem über das Vermögen des hierselbst verstor⸗ benen Kaufmanns Ludwig Ferdinand Bräutigam, wozu auch das Grundstück Steindamm rechte Straße Nr. 74 gehört, bei dem zu Königsberg der Kon⸗ kurs eröffnet worden, so ist ein Termin zur Anbrin⸗ gung sämmtlicher Forderungen auf den 31. August d. 4. Vormittags um 11 Uhr, angesetzt und durch Ediktalien bekannt gemacht worden. Sämmtlichen, so⸗ wohl bekannten als unbekannten Gläubigern wird die⸗ ser Termin hierdurch nochmals öffentlich bekannt ge⸗ macht, und werden sie angewiesen, an gedachtem Tage

Allgemeiner Anzeiger.

zur bestimmten Zeit auf dem Stadtgericht vor dem Deputirten, Herrn Ober⸗Landesgerichts⸗Assessor Mün⸗ chenberg, zu Anbringung und Wahrmachung ihrer For⸗ derungen entweder in Person oder durch gehörige Be⸗ vollmächtigte zu erscheinen oder zu gewärtigen, daß sie ausbleibendenfalls mit ihren Forderungen präkludirt und ihnen ein ewiges Stillschweigen gegen die übrigen Gläu⸗ biger werde auferlegt werden. Denen hier mit keiner Bekanntschaft versehenen Gläubigern werden die Justiz⸗ Kommissarien Marenski, Tamnau und Malinski nam⸗ haft gemacht, an welche sie sich wegen Beitreibung ihrer Forderungen wenden und sie mit Vollmachten versehen können.

Königsberg in Pr., den 5. Mai 1847.

Königl. Preuß. Stadtgericht. Erste Deputation.

[334]

Von dem unterzeichneten Stadtgerichte ist zu Chri⸗ stian August Henke's, Inwohners und Fabrikanten in Alt⸗Ebersbach Vermögen der Konkurs⸗Prozeß zu er⸗ öffnen gewesen und demnach zum Gütepflegungs⸗ und Anmeldungs⸗Termine

der 24. September 1847 bestimmt worden.

Es ergeht daher an alle diejenigen, welche aus irgend einem Rechtsgrunde an gedachten Henke Ansprüche zu haben vermeinen, andurch die Ladung am angegebenen Tage Vormittags 10 Uhr an Stadtgerichtsstelle allhier zu erscheinen und zwar in Person und resp. mit ihren ehelichen Kuratoren, oder durch ihre Altersvormünder oder auch durch hinlänglich legitimirte, zu Annahme eines Vergleichs genugsam instruirte Bevollmächtigte, ihre Forderungen anzumelden, zu bescheinigen und zwar unter der Verwarnung, daß sie sonst von diesem Kre⸗ ditwesen ausgeschlossen und sie aller ihrer Ansprüche an ernannten Henke’s Vermögen, so wie der ihnen etwa zustehenden Rechtswohlthat der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, fur verlustig werden erklärt werden.

Hiernächst haben dieselben, falls im Termine ein Ver⸗ gleich nicht zu Stande kommen sollte, binnen einer noch festzusetzenden Frist mit dem Konkursvertreter sowohl, als unter sich selbst von Mund aus in die Feder zu verfahren, hierauf

den 2. Dezember 1847 der Inrotulation der Akten und endlich

den 19. Februar 1848 der Publication eines Präflusiv⸗ und Locations⸗Er⸗ kenntnisses sich zu gewärtigen, welches in Rücksicht der Außenbleibenden gedachten Tages, Mittags 12 Uhr, in coniuwaciam als publizirt zu den Akten genommen werden wird.

So wie ferner alle diejenigen, welche sich wegen An⸗ nahme eines vorseienden Vergleichs deutlich nicht erklä⸗ ren, für einwilligend in das getroffene Abkommen an⸗ gesehen werden sollen, so haben auswärtige Interessen⸗ ten Prokuratoren mit gerichtlich anerkannten Vollmach⸗ ten am hiesigen Orte zu bestellen.

Zittau, am 26. März 1847. Das Stadtgericht.

[500 b! Konkurs⸗Ediktal⸗Ladung.

Nachdem resp. auf Antrag verschiedener Gläubiger zu dem ganz überschuldeten Vermögen des Kaufmann Christian Friedrich Büchner allhier Amts wegen der Konkurs zu eröffnen gewesen, Büchner sich auch selbst nachträglich eingefunden und dem Bankerottir⸗ Mandate unterworfen hat; als werden alle bekannten und unbekannten Gläubiger Büchner’s und Alle, welche aus irgend einem Rechtsgrunde an ihn Ansprüche zu formiren haben, hiermit peremtorisch geladen, in dem auf

den 28. September 1847 anberaumten Liquidations⸗Termine legal und persönlich oder durch gehörig legitimirte Stellvertreter, bei Strafe des Ausschlusses von dem gedachten Kreditwesen und bei Verlust der Rechtswohlthat der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, an hiesiger Gerichtsstelle zu erschei⸗ nen, ihre Anforderungen bei Vermeidung ebenmäßiger Nachtheile anzumelden und zu bescheinigen, hieruber

11“

mit dem bestellten Rechtsvertreter sowohl, als wegen et⸗ waniger Vorzugsrechte, unter sich zu verfahren, sodann

den 25. Oktober 1847 der Publication eines Präklusivbescheides, der bei ihrem Außenbleiben für verkündet geachtet werden würde; ferner

den 23. November 1847 der Akten⸗Inrotulation und

den 21. Dezember 1847 der Publication eines Locations⸗Urtels, welches rück⸗ sichtlich Außenbleibender für kund gemacht angesehen werden würde, sich zu gewärtigen.

Auswärtige haben übrigens bei 5 Thaler Strafe zu Annahme von Ladungen in der Nähe von Neugers⸗ dorf wohnhafte Anwälte, und zwar Ausländer mittelst gerichtlicher Vollmacht, zu bestellen.

Neugersdorf, den 20. April 1847.

Fürstlich Liechtensteinische Gerichte daselbst von Jeschki, Justiziar. 8

[769 b]

Die Lieferung von circa 400,000 Stck. Nägel zu Schienen⸗ stühlen (circa 1800 Ctr.) successive vom 15. August c. bis März k. J.

theils in Berlin, theils längs der Bahnlinie von Jüterbog bis zur Königl. Sächsischen Gränze in

der Richtung auf Riesa, soll ganz oder theilweise dem

Mindestfordernden übertragen werden.

Zur Abgabe der Gebote ist ein Termin auf Mittwoch den 21. Juli c., Nachm. 4 Uhr, im Geschäfts⸗Lokale der Direction (am Askanischen Platze Nr. 6) anberaumt, in welchem Lieferungslustige ihre Gebote persönlich oder durch Bevollmächtigte zu

Protokoll zu geben haben. G Ebendaselbst sind in den Geschäftsstunden die nähe⸗ ren Bedingungen der Lieferung einzusehen. Berlin, den 9. Juli 1847. Die Direction.

n

Anhaltische Eisenbahn.

Bergisch

Da in der ordentlichen General⸗Versammlung vom 22. Juni c. eine genügende Anzahl Aetien nicht vertreten war, um über die Anlage einer Zweigbahn nach Iserlohn Dund Altena einen gülti⸗ gen Beschluß zu fassen,

883 so wird nach Anleitung des §. 72. des Statuts eine fernere

General-Versammlung auf Dienstag den 24. August c.,

Vormittags 9 Uhr, in den hiesigen Rathhaussaal beru⸗ fen, um über den obengenannten Gegenstand zu be⸗ schließen.

Die Actionaire haben sich wegen Abnahme der Ein⸗ trittskarten für sich und ihre Vollmachtgeber in den drei letzten Tagen vor der General⸗Versammlung im Ge⸗ schäfts⸗Lokale der Direction zu melden und sich durch Vorzeigung ihrer Quittungsbogen resp. der notariellen Vollmachten zu legitimiren. (§. 66. des Statuts.)

Elberfeld, den 7. Juli 1847.

Der Vice⸗Präsident des Verwaltungs⸗Raths. Albert Wever.

„Märkische Eisenbahn.

8

M“

8 Thüringische Eisenbahn. Bekanntmachung.

In der am 31. Mai c. in Weißen⸗ fels abgehaltenen General⸗Ver⸗ sammlung der Actionaire unserer Ge⸗ sellschaft wurde der Beschluß gefaßt:

A. daß die wegen verspäteter Einzah⸗

lung der Actienbeiträge entrichteten Conventionalstrafen den Betheiligten nicht zu re⸗ stituiren seien, und B. daß an die Stelle der verfallenen Quittungsbo⸗ gen und resp. Actien, deren neue zur Zeit noch nicht auszufertigen, sondern vielmehr den Bethei⸗ ligten unter Gestattung einer angemessenen Frist anheimzugeben sei, ob sie die rückständigen Raten noch einzahlen, auch die für jede rückständige Ein⸗ zahlung im Statut angeordnete Conventionalstrafe

von 2 Thlr. pro Actie entrichten und dagegen die

betreffenden Actien in Empfang nehmen wollen. Indem wir von diesem Beschlusse die Inhaber der nachstehend verzeichneten Quittungsbogen: Nr. 34,622 24. 3 Stck, Nr. 45,206— 8. 36,020 22. 49,420 220. 52,014 16. 52,448 53. 64,903 65. 57,122 30. 678 —80. 57,171. 9,687— 89. 63,533 35. 34,317— 19. 5,165 67. 48,879 83. 16,991 92. 52,429 31. 17,174— 78. 56,150 52. 18,813. 60,907 8. 12,792. 46,174 76. 14,131 32. 26,661. 45,960. 28,101. in Kenntniß setzen, geben wir denselben anheim, die sub B. erwähnten Zahlungen spätestens bis zum 1. Ok⸗ tober dieses Jahres an uns zu leisten, widrigenfalls die betreffenden Quittungsbogen als ungültig und der Ge⸗ sellschaft verfallen angesehen werden müssen. Erfurt, den 7. Juli 1847. Die Direction der Thüringischen Eisenbahn⸗Gesellschaft.

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üddehünG⸗IönöS;nnne

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Seeländische Eisen⸗ 1617] bahn.

₰½ , 2₰ Zinsenauszahlung. Die auf die Actien in der Seeländischen Eisenbahn⸗ Gesellschaft zufolge §. 12 des Statuts am 1. Juli d. J. verfallenen Zinsen von 4 % p. a. von der Einzahlung an gerechnet, werden gegen Auslieferung der originalen Zinsen⸗Coupons auf dem Haupt⸗Büreau der Gesell⸗ schaft (Kopenhagen, Vesterbro Nr. 2 Glacieholm) im Juli Monat jeden Montag und Donnerstag, von 10 bis 12 Uhr Vormittags, ausbezahlt, und haben die Actionaire ihre Coupons mit einem genauen Verzeich⸗ nisse derselben in numerischer Ordnung auf dem ge⸗ nannten Comtoir abzuliefern. Kopenhagen, den 18. Juni 1847. 8 Die Direction der Seeländischen Eisenbahn.

5 b 5 u r u f.

68” Wilhelm 5 Bedenke, wenn Du dieses liest, daß durch Deine Entfernung die Deinigen aufs tiefste betrübt und in bange Sorgen um Dich versetzt sind; folge der Stimme Deines guten kindlichen Herzens und jehre zurück oder gieb schleunig Nachricht von Deinem Leben und Aufenthalte Deinen Angehörigen, welche mit innigster Liebe und schmerzlicher Sehnsucht dem ent⸗ egen sehen, sei auch versichert, daß Du noch eine frohe Fökunft zu erwarten hast.

Amtlich er Th eil.

Et. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: 1

Prozeß durch Pellapra; dadurch hervorgerufene Erklärungen der Angellag⸗ ien; Zeugenverhör; Deputirten⸗Kammer.) Paris. Gerücht über Teste.

Großbritanien und Irland. London. Abreise des Erbgroßher⸗ zogs von Sachsen⸗Weimar. Bankvorrath. Streit zwischen Times Uund Morning Chroniele über die Preisermäßigung ihrer Blätter. Brandmarkung der Deserteure.

Belgien. Brüssel. Pellapra's Flucht.

Schweiz. Kanton Bern. Note des Herrn Guizot. Kanton Freiburg. Rüstungen.

Italien. Nom. Exzesse. Palermo. Ankunft des Königs. Flo⸗ renz. Ankunft des Prinzen von Salerno. Turin. Unterhandlungen wegen eines Handels⸗Vertrages mit Oesterreich. Bologna. Der Ge⸗ traide⸗Handel freigegeben.

Handels⸗ und Börsen⸗Nachrichten.

Zur Belletristik für wohlthätige Zwecke. Beilage.

Dem Schullehrer und Organisten Mogwitz zu Rackschütz im Regierungs⸗Bezirke Breslau, so wie dem Frischmeister Daniel Ben⸗ ninghaus bei dem landesherrlichen Eisenhüttenwerke Eisenspalterei im Regierungs⸗Bezirke Potsdam, das Allgemeine Ehrenzeichen; und

Dem Gutsbesitzer Freiherrn Alexis von Buddenbrock auf Ober⸗ und Nieder⸗Wabnitz, Kreises Oels, die Kammerherren⸗Würde zu verleihen; desgleichen

Den bisherigen Zoll⸗Direktor in Luxemburg, Geheimen Regie⸗ rungs⸗Rath Schob, zum Ober⸗Regierungs⸗Rath bei der Provinzial⸗ Steuer⸗Direction in Danzig; und

Den außerordentlichen Professor Dr. Mejer an der Universität in Göttingen zum ordentlichen Professor in der juristischen Fakultät der Universität zu Königsberg zu ernennen; so wie

Dem Cavaliere Joachim Valentini, Chef des Banquier⸗ hauses Dominique Valentini in Rom, das Prädikat eines Hof⸗ Banquiers zu ertheilen.

für das Heer, wonach Militair⸗Personen des Soldatenstandes wegen Ver⸗ untreuung dienstlich zur Verwaltung oder Aufbewahrung ihnen übergebener Sachen oder Gelder mit Arrest oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren und mit Versetzung in die zweite Klasse des Soldatenstandes zu bestrafen sind, in allen Fällen Anwendung sinden soll, wenn von Militair⸗Personen des Soldatenstandes dienstlich ihnen anvertraute, nicht zur eigenen Be⸗ nutzung gegebene Sachen oder Gelder veruntreut werden, gleichviel, ob sie ihnen zur Verwaltung oder Aufbewahrung, oder aus einem anderen Grunde auf längere oder kürzere Zeit dienstlich anvertraut worden sind. Diese Declaration ist durch die Gesetz⸗Sammlung zu publiziren.

Berlin, den 17. Juni 1847. - Friedrich Wilhelm. An den Kriegs⸗Minister, General der Infanterie, von Bopen.“

und die Ministerial⸗Erklärung, betreffend die Erneuerung der zwischen der Königlich preußischen und der Großherzogl. sächsischen Regierung unterm 2½.. Januar 1830 abgeschlossenen Durchmarsch⸗ und Etappen⸗ Convention. Vom 10. Juli 1847.

„Nachdem die zwischen der Königlich preußischen und der Perßhengog⸗ lich sächsischen Regierung unter vem 12. (19.) Januar 1830 erneuert ab⸗ geschlossene, durch Ministerial⸗Erklärung vom 12. Dezember 1837 bis zum 1. Oktober 1846 verlängerte Militair⸗Durchmarsch⸗ und Etappen⸗Conven⸗ tion inzwischen abgelaufen ist, das Bedürfniß einer solchen Verständigung aber noch fortwährend besteht, so sind die beiderseitigen Regierungen über⸗ eingekommen, die erstgedachte Convention in allen ihren Punkten, jedoch unter folgenden Modificationen, auf fernere zehn Jahre, als bis zum 1. Oktober 1856, zu erneuern.

1) Die Benutzung der Etappe Buttstädt in der stipulirten Art wird Kö⸗ niglich preußischerseits, wie seit 1837, so auch fernerhin nur für außer⸗ ordentliche Fälle vorbehalten; dagegen werden die in der Gegend von

Weißensee und Sömmerda einquartirten Königlich preußischen Trup⸗ pen auf dem Marsche nach Erfurt ihren Weg über Stottenheim durch das Großherzoglich sächsische Gebiet nehmen, auf welcher letzteren Straße jedoch Königlich preußischerseits weder Vorspann, noch Quar⸗ tier gefordert werden wird.

Die Vergütung des von Großherzoglichen Unterthanen für Königlich

preußische Truppen gestellten Vorspanns wird auf den Etappen

a. von Eisenach nach Goth zu 3 ¾ Meilen, u b. von Eisenach nach Vacha zu 4 ½ Meilen,

tionsmäßigen Bestimmungen auch fernerhin für den Fall aufrecht er⸗ halten, daß der erwähnte Fouragebedarf in den bezüglichen Etappen⸗ orten in Zukunft ein größerer werden möchte als gegenwärtig. So lange indeß der gegenwärtige geringe Fouragebedarf besteht, werden bezuüglich der Orte W imar, Eisenach und Vacha gewi e besondere Vereinbarungen beibehalten, welche wegen Sicherstellung des Bedarfs einstweilen bestehen. Diejenigen Königlich preußischen Truppentheile, welche die Etappe Buttstädt berühren, führen ihren Fouragebedarf entweder von Erfurt und Naumburg auf Vorspannwagen mit, oder beschaffen denselben, so weit es sich nur um eine Rationen handelt, an Ort und Stelle gegen gleich baare Zahlung zu angemessenen bil⸗ ligen Preisen. 88 3 18 6) Damit auch auf Großherzoglich sächsischem Gebiete die Märsche der Remonte⸗Kommandos in eben der Art, wie dies von anderen Regie⸗ rungen zugestanden worden ist, abgekürzt werden, so daß sie täglich nur 2 bis 2 ½ Meilen zu machen haben und nach drei solchen Marsch⸗ tagen einen Ruhetag erhalten, so hat die Großherzoglich sächsische Regierung gestattet, daß zwischen Eifenach und Vacha noch ein Etap⸗ pen⸗Quartier in Marksuhl eingeschoben werde, jedoch nur für diesen besonderen Fall und nur allein bezüglich auf Kommandos zum Trans⸗- port von bereits zugetheilten Remontepferden. 1 Hierüber ist Königlich preußischerseits gegenwärtige Ministerial⸗Erklä⸗ rung ausgefertigt und solche mit dem Königlichen Insiegel versehen worden. Berlin, den 10. Juli 1847. dans Königlich preußisches Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten. 88 (L. S.) Frhr. von Canitz. 1““ Vorstehende Erklärung wird, nachdem dieselbe gegen eine übereinstim⸗ mende Erklärung des Großherzoglich sächsischen Staats⸗Ministeriums aus⸗ gewechselt worden ist, hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. net Berlin, den 10. Juli 1847. 12 gis Der Geheime Staats⸗ und Kabinets⸗Minister für die auswärtigen g Angelegenheiten. 8. Frhr. von Canitz.“

Provinz Preußen. Die Königliche Regierung hat dem ostpreußischen landwirthschaftlichen Central⸗Verein 450 Rthlr. zu Prä⸗ mien für Mutterstuten überwiesen, welche Summe derselbe, nach Ab⸗ zug von 47 Rthlr., die dem landwirthschaftlichen Verein des Kreises

Zur Belletristik für wohlthätige Zwecke.

Album fürs Erzgebirge, von Mitgliedern des Schriftsteller⸗ Vereins. Leipzig, 1847.

Bei einer literarischen Kollekte für Hülfsbedürftige kommt es nicht blos darauf an, daß gegeben wird, sondern auch darauf, was gegeben wird. Was andere Leute kaufen sollen, muß doch einen gewissen Werth haben, und jedes Manuskript wird so zu einer Kassen⸗Anweisung, für die Jeder gern und willig baares Geld geben soll. Schlimm, wenn das Papier mit dem Aequivalent nicht im Einklang steht, das dafür gefordert wirdd.

Sieht man nun in dem Klingebeutel nach, den die Herren Gerstäcker, Kühne und Wuttte in Leipzig zu Gunsten der Armen im Erzgebirge um⸗ hergehen ließen, so findet man unter mancherlei Papierschnitzeln, die ein verschämter Wohlthäter für verschämte Arme hineinwarf, unter mancherlei Banknoten, die nirgend acceptirt werden, doch auch manches gute Papier, dessen Werth sich auf das Werthlose übertragen läßt und so dem Ganzen wieder aufhilft.

Da hat zuvörderst Dr. Schletter aus handschristlichen gleichzeitigen urkunden uns etwas über die Theurung im Erzgebirge und die Noth im Reiche im Jahre 1713 mitgetheilt, was die gegenwärtig Leidenden zwar nicht trösten, uns aber doch daran erinnern kann, daß unter der Sonne nichts Neues geschieht. Der Chronist Joh. Christ. Wolff, ein schlichter Schuhmacher in Annaberg, berichtet vom 10. Juni 1713: „Den Tag galt das liebe Brod auf der neuen Mühle, welches vorhin nur 18—20 Pfennig galt, als 6 leichte Pfund, anitzo aber 2 Gr. 3 Pf. und 2 Pf. vor ein je⸗ des Brod Accise, welches schon lange Zeit hat hier müssen so vergeben wer⸗ den, da die Accise anderer Orten nur 1 Pf. nimmt.“ Dieser Preis stieg am 12. Juli auf 3 Gr. 3 Pf. und 2 Pf. Accise, hatte aber doch noch nicht sein Marimum erreicht. Der Chronist berichtet nämlich:

„Da war in ganz Wiesenthal den ganzen Tag kein Bissen Brod bei keinem Bäcker zu bekommen, die Bäcker backen aus Noth Semmeln, und war noch große Noth darum, ehe Jemand noch um einen Dreier bekommen konnte. ndlich hat der Accis⸗Einnehmung Aussuchung bei den Bäckern thun lassen, so haben die Bäcker noch einen feinen Vorrath des Getraides gehabt, solchen auf Theurung zurückgehalten; und sind selbige Tage über 300 Menschen hungrig und ungegessen zu Bette gegangen. Denn ein Brod von 6 leichten Pfunden hat dieselbe Woche gern 4 Gr. 6 Pf. gegolten und war noch nicht zu bekommen.“ 3

Auch Wunder ereigneten sich in dieser Zeit der Noth: „Den 1. Juli

kam in der Zeitung, daß Bürgermeister Genne in Görlitz hat einem Fuhr⸗

mann sollen von seinem erbauten Korn verkaufen, und weil er gedachtem

Bürgermeister nicht hat wollen genug davor geben, hat der Bürgermeister gesagt zu seiner Frau, welche ihm sehr zugeredet hat: ehe er es wolle um das Geld geben, ehe möͤchte es ihm zu Eisen werden. Welches auch durch Gottes Verhängniß gleich darauf geschehen und zu Eisen worden. Der

Bürgermeister ist flugs darauf gestorben. Das Korn ist in Leipzig und auch hier von wahrhaftigen Personen gesehen worden.“

Obwohl nun eine gute Aerndte diese Noth milderte, berichtet der Chronist doch am Ende des Jahres:

„In diesem Jahre ist die ganze Zeit uns recht miserabel vorgekommen, dieweil alle Nahrung und Gewerb in Handel und Wandel, ja auch die meisten Handwerke in Stocken gerathen sind. Das Klöppelwerk, welches über hundert Jahre sehr Viele bei der Stadt, Arm und Reich, Alt und Jung, ernährt hat, ist dieses Jahr vollends in das harte Stocken gekom⸗ men. Da, wo sonst bei guter Zeit noch ein einzelner Mensch oder Jung⸗ frau hat koͤnnen einen Thaler erwerben, muß es das Jahr wöchentlich auf 4 —6 Groschen auf das Meiste vorlieb nehmen und können doch die Ar⸗ beit, die sie gemacht, nicht anwenden. Bevoraus ist zu beklagen, daß feine Bürger allhier sich sehr kümmerlich ernähren müssen, wie zu sehen an dem sonst löblichen Handwerk der Posamentirer, weil ihrer Mitmeister Viele wenig oder gar nichts zu arbeiten haben...“

Wie es damals im Reiche stand, berichtet ein Brief aus Wertheim vom 17. Juli 1713:

„Im württemberger Lande gilt das Pfund Brod 10 Kreuzer. Die Leute sitzen auf der Gasse und essen Gras aus dem Seckel. Wenn der Schinder ein Aas hinausfährt, so laufen die Leute heftig danach und schla⸗ gen sich darum. Wenn der Kaiser keinen Frieden eingeht, er mag auch so schlecht sein, als er immer sein mag, so können es die Leute nimmer aus⸗ stehen, bevorab das Winterquartier. Jetzt beschießen die Franzosen Landau heftig; wenn der Franzos dieses wegbekommt, so sind wir keinen Tag vor einem Einfall sicher. Der Jammer ist größer, als es kann beschrieben werden. Es muß der ganze Mainstrom nach Mainz zum Schanzen. Gott ist sehr erzürnt über uns, weil wir lauter Regen und Kälte bei uns haben. Um den Wein ist es diesfalls das Jahr geschehen, und bekommen wir wohl ein Mißjahr. Gott helfe es uns ausstehen. Die Leute haben den Wein⸗ stock vergessen und seufzen nur um die lieben Früchte; die sind zeitig, aber es ist kein Wetter zum Schneiden. Das Heu verfault auf den Wiesen. Ich befürchte hier gar einen Aufstand; es ist ein Spengler hier, so einen Sohn gleiches Handwerks (hat), und sind Beide ansässig. Der Sohn hat eine Frau und drei Kinder, und weil der Vater auf den Märkten gute Be⸗ kanntschaft und besseren Abgang als der Sohn hat, so hat der Sohn und seine Frau seinem leiblichen Vater und Mutter das Salz vergiftet, daß sie in acht Tagen alle Beide gestorben; die Magd aber lebet noch, ist aber ganz kontrakt, daß sie auf Händen und Füßen kriechen muß. Man hat sie aufgeschnitten und den Gift bei ihnen gefunden; weil aber der Sohn ka⸗ tholisch, so wird er von katholischer Seite geschützt. Jetzt hat ein Fischer einen katholischen Metzgergesellen todtgeschlagen; weil die Katholischen dem Spengler und seiner Fran ihr Recht nicht thun wollen, so wird der Fischer von lutherischer Seite auch mainteniret; hat also auf diese Art ein übles Aussehen.“

Blum wirft einen Blick in das heutige Leben des Erzgebirges, dessen trau⸗

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rige Zustände in der That jedes Herz mit Schauder und Mitleid erfüllen müssen. Moritz Gast beantwortet die Frage, wie den gesunkenen Nah⸗ rungsverhältnissen in Deutschland aufzuhelfen sei, für das Ortsbedürfniß praktisch dahin, daß eine Konjunktur⸗Assekuranz⸗Compagnie in Leipzig ge⸗ gründet werden müsse, die er jetzt selbst ins Leben zu rufen beschäfacst ist und die den Zweck hat, durch Aufbringung eines ausreichenden Actien⸗Ka⸗ pitals die Industriescheine einer gleichzeitig zu gründenden deutschen Han⸗ dels⸗ und Industrie⸗Anstalt zu Leipzig zu garantiren und dadurch der letz⸗ teren die Möglichkeit zu schaffen, ohne große Baarvorräthe der deutschen Industrie und dem Handel mit ihren Erzeugnissen unter die Arme zu greifen.

3 seergäcker, der seine Kenntniß Nord⸗Amerika's ungemein fleißig aus⸗ beutet, giebt den Auswanderern gute Rathschläge, wenn er sie auf die Ver⸗ schiedenheit der Anforderungen aufmerksam macht, die das dortige Publikum an den Handwerker stellt. „In Deutschland kommt es darauf an, daß eine Sache gut und dauerhaft gearbeitet sei, dort soll nur Alles schnell und in Masse fertig werden, und der Amerikaner wird daher stets den schnellen Ar⸗ beiter dem guten vorziehen. Schuhmacher z. B., die 2 bis 3 Paar Schuhe in einem Tage fertig machen, gehören keinesweges zu den Seltenheiten. Hier und da in großen Städten findet man Anschläge, wo „schwarze Wäsche“ in einer Stunde gewaschen, getrocknet und geglättet wird; Häͤuser scheinen über Nacht aus dem Boden zu steigen, ganze Städte wachsen in wenigen Monaten heran Dazu kommt noch, daß viele Gewerbe in Nord⸗Ame⸗ rifa gar keine Kundschaft haben, so z. B. würden Weber dort verhungern müssen; was gewebt wird, geschieht auf Maschinen oder von Frauen. Spitzenklöppler dürften ebensowenig daran denten, ihr Geschäft in Amerika zu treiben. Hufschmiede müßten sich den steinigen Norden oder gebirgige Strecken suchen, da im Süden kein Mensch daran denkt, ein Pferd beschla⸗ gen zu lassen.“

Wuttke trägt über das deutsche Volkslied das Wohlbekannte ganz brauchbar zusammen; über arme Poeten schreibt H. Laube etwas veesch und kann sich nicht von dem Gedanken trennen, daß Schiller's Winterreise nach Bauerbach, wo er keinen Mantel hatte, den giftigen Keim der Krank⸗ heit in ihn legte, die dem noch nicht 46jährigen Manne „Brust und Leben sprengte für diese Welt.“ 4 1

Willkomm sammelt, worauf nur Wenige achten mögen, über Sitten und Gebräuche in der Ober⸗Lausitz; Diezmann spricht von Barbara Utt⸗ mann und der Spitzen⸗Fabrication, Kuranda sehr geschickt über deutsche Zeitungen und Zeitschriften, Klemm läßt eine sehr wißige Rede S.n2 eines zukünftigen deutschen Linienschiffes halten, auch an ovel⸗ len und Geschichten fehlt es nicht, von denen wir nur das interessan Enng. ment aus Kühne's Drama „Kaiser Friedrich in Prag erwähnen wollen. Bei dem Uebrigen muß man sich oft daran erinnern, daß es sich hier um einen Akt der Wohlchätigkeit handelt, mit der die Kritik nicht rechten **

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