aktiven Staatsdiener) unbedingt zur Stände⸗Ver⸗
laubs bedürfenden ptere allein über die Gültig⸗
ammlung zu berufen ist, indem diese le g — der a8 fgeealn Ferner ist die aftive und passive Wahlbe⸗
1 ögli t. Eben so bezieht sich der Abschied reefesgunc ncglch au hen 1ga⸗ verhalnß der Domainen zu dem Staatshaushalt, wodurch dieser schwierige u. endlich zu bei⸗ derseitiger Zufriedenheit seine Erledigung findet.
amburg. (Köln. Ztg.) Es werden
hier 1 Hen magneio elektrischen Telegraphen ezeichnet, der die Mündungen der Elbe uno Weser, so wie die bei⸗ — wichtigsten Handelsplätze Nord⸗Deutschlands, mit einander in Ver⸗ bindung bringen soll. Der hohe und schöne Thurm auf dem Gebände der vereinigten Posten, der die Krone unserer Telegraphen⸗Linie bil⸗ den sollte, ist nun überflüssig und zu diesem Zwecke nutzlos. Die elektro⸗magnetische Telegraphen⸗Linie zwischen Bremen und Bremer⸗ hafen kostete etwa 16,000 Rthlr. (für 8 Meilen); die Anlage rentirt vortrefflich. Es werden durchschnittlich 12. Nachrichten im Tage ge⸗ eben, d. h. von 8 Uhr Morgens bis 7 Uhr Abends. Für 10 Worte und darunter zahlt man 24 Grote, für 16 — 20 Worte 40 Grote. für Mittheilungen außer der angegebenen Geschäftszeit das Doppelte. Der Amerikaner Robinson, welcher sich jetzt hier aufhält, macht sich anheischig, die Verbindung zwischen Hamburg, Curhafen und Bremer⸗ hafen für 20,000 Dollars herzustellen, von den Actien zu 500 Dol⸗
lars sind bereits einige gezeichnet.
Freie Stadt Frankfurt. (A. Z.) In der nächsten, im kommenden August stattfindenden Versammlung des gesetzgebenden Körpers soll zum erstenmal die Oeffentlichkeit der Verhandlungen zur Anwendung kommen, nachdem nunmehr alle Vorbereitungen dazu ge⸗ troffen sind. Ueber die Einführung des öͤffentlich⸗mündlichen Gerichts⸗ verfahrens werden von einer Senats⸗Kommission eifrige Berathungen gepflogen. Ueber das Resultat lassen die gewichtigen, für Oeffentlich⸗ feit und Mündlichkeit sprechenden Gründe und die neuesten Vorgänge in den Nachbarstaaten wohl kaum einen Zweifel übrig. Unter den nächsten Berathungs⸗Gegenständen für die gesetzgebende Versammlung befindet sich auch die Errichtung einer höheren Gewerbsschule.
Oesterreichische Monarchie.
Pesth, 11. Juli. Die Aerndte ist im ganzen Lande im Gange und hin und wieder schon beendigt. Laut einstimnigen Nachrichten, herrscht überall reicher Segen, und man hat in Quantität und Qua⸗ lität eine außerordentliche Ergiebigkeit zu erwarten. Die Witterung ist für die Aerndte die erwünschteste. Nichtsdestoweniger gehen die Preise der Cerealien auf den verschiedenen Märkten des Landes nicht in entsprechendem Verhältnisse zurück, ja vielmehr sind sie in den letzten Tagen etwas gestiegen. Die Hauptursache mag aber darin liegen, daß, da die Landleute mit dem Schnitt beschäftigt sind, die Zufuhr nicht bedeutend ist und die alten Vorräthe in den Städten aufgeräumt werden. Auch die Kartoffeln zeigen sich sehr schön, und V der Weinstock verspricht bis jetzt eine reiche Aerndte.
Freie
Krakau, 17. Juli. Zur Erleichterung und Beförderung des Verkehrs wird in der Stadt Chrzanow ein Kontrollamt provisorisch aufgestellt, welches zugleich die Kommerzial⸗Waarenstempelung, die Verzehrungs⸗Steuer⸗Bolettirung und Erhebung, die Ausfertigung von Ersatz⸗Boletten und Versendungs⸗ und Bezugskarten zu besorgen haben wird. Die Wirksamkeit dieses Amtes beginnt mit dem ersten
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peankrei ch. “ Peairshof. Sitzung vom 13. Juli. Der Vertheidiger Parmentier's, Herr Benoit⸗Champy, nahm für seinen Klienten in folgender Weise das Wort:
„Eine beredtere Stimme, als die meinige, sollte Parmentier's Verthei⸗ digung vor Ihnen führen, aber Herr Berrver war außer Stande, dies ihm übertragene Amt zu übernehmen. In den ersten Worten, die ich zu Ihnen sprechen werde, liegt die ganze Vertheidigung Parmentier's. Was hat er gesagt? Eine Geldsumme wurde gefordert. Wem sollte sie zugestellt wer⸗ den? Sollte sie aus den Händen des General Cubieres in jene des öffent⸗ lichen Beamten übergehen? Darüber bestand ein Zweifel, und dieser Zwei⸗ fel bestände noch ohne die Katastrophe, die Sie heute erfahren haben.“ Der Vertheidiger suchte zu beweisen, daß die erste Idee der Bestechung nicht von Parmentier ausgegangen sei. Er bezog sich zu diesem Zwecke auf das ihm Geschriebene, welches dahin lautete, daß Opfer nöthig seien, um einen Vermittler zu interessiren, der den traurigen Muth habe, einen Preis auf seine Dienste zu setzen. Der Vertheidiger fuhr sodann fort: „Der Akt vom 5. Februar wurde unterzeichnet; nicht an Pellapra wandte sich jetzt Parmentier, sondern an Cubieres. Man läßt Parmentier das Opfer von 25 Actien bringen; aber diese Zahl genügt nicht, sie muß verdoppelt wer
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den. Man schreibt an ihn, daß man gedrängt werde; stets ein Mittels⸗ mann, stets Zweifel, die Sie begreifen werden, von Seiten Parmentier's. Man erklärt ihm, daß man 50 Actien bedürfe. Was antwortet Par⸗ mentier? Daß er die 25 Actien auf seinen Theil nehmen werde. Parmentier geht nach Paris, um nachzuforschen, ob die Bestechung versucht worden sei. Mit Cubieres und Renault geht er zum Mi⸗ nister, und nach der Unterredung sagen sich Parmentier und Re⸗ nault, daß der Mittelsmann eine Komödie gespielt habe, um sich mehr Actien zulegen zu lassen, als bis dahin gefordert worden waren. Dennoch giebt Parmentier nach, weil er ein lebhaftes Interesse an einem Geschäfte nahm, in welches einer seiner Freunde theilweise sein Vermögen eingelogt hatte. Später verweigerte er die Erfüllung der übernommenen Verpslichtung. Ich habe diese Handlung nicht zu beurtheilen, aber bei dem Argwohn, der in ihm entstanden, kann man begreifen, daß er zögerte. Uebri⸗ gens erklärt er, nie an die Bestechung des Ministers geglaubt zu haben; er konnte sich also für den Geprellten halten. Hierin liegt das ganze Ver⸗ fahren; dies ist der Gedanke, welcher Parmentier stets beherrschte. Ich kann für ihn nicht Ansprüche geltend machen, wie sie eben (für General Tubieres von dessen Vertheidiger) geltend gemacht wurden; aber ich setze Vertrauen in die Gerechtigkeit des Pairshofes und hoffe, daß man Parmentier entlas⸗ sen wird, ohne daß ihn eine Verurtheilung niederbeugt.“ General⸗ Prokurator: „Meine Herren Pairs! Ich will die Debatten nicht verlängern, aber ich muß gegen die vom Vertheiviger des General Cubieres kundgegebenen Hoffnungen protestirn. Wie, meine Herren? Die Bestechung ist verübt worden. Ein Pair von Frankreich ist es, der strafbare Handlungen began⸗ gen, der sie mit voller Kenntniß der Sache begangen hat und man wollte ihn freisprechen? Es wird behauptet, der erste Gedanke an Bestechung sei nicht von ihm ausgegangen. Ich verurtheile ihn, statt aller Antwort, den Brief zu lesen, worin er sagt, daß die Regierung in bestochenen Händen sei. Diese Idee findet sich nachher in allen seinen Briefen genau wieder. Sie gehört nicht Parmentier, sondern der General muß noch gegenwärtig ihr ganzes Gewicht tragen. Er hat eine andere Schuld begangen. Sagte er in der Untersuchung die Wahrheit? Nein. Und er hat hier nur deshalb gesprochen, weil er sich der Prellerei angeklagt hörte, was er, seinen Waffen⸗ gefährten gegenüber, nicht zu ertragen vermochte. Er hat erst dann gesprochen, als in diesem Saale die Beweise gegen ihn zur Vorlage kamen. Sein Loos muß das des Hauptangeklagten sein. Würde Cubieres freigesprochen, so nähme er bei einer ähnlichen Gelegenheit unter Ihnen seinen Platz als Richter ein. Nein, meine Herren, dies ist nicht möglich, dies wird nicht geschehen. Ein ungeheures Verbrechen ist begangen worden. Wenn man hört, daß der Götzendienst des Eigennutzes herrsche, daß die Bestechung überall eindringe, so muß man ein auffallendes Beispiel der Gerechtigkeit aufstellen, um die Gewissen zu beruhigen. Was Parmentier angeht, so hörten Sie sagen, daß er nicht an Bestechung geglaubt habe; dies ist ein Beweisgrund, durch dessen Bekämpfung ich die Geduld des Pairshofes mißbrauchen würde. Mit Vermuthungen traten wir hier ein; täglich kam mehr Licht, und wir sind nun bis zu dem Puntte gelangt, daß wir die von einem pflichtvergessenen Minister den Bestechern ausgestellte Quittung gefunden haben. Meine Herren, das Verbrechen liegt offen da; der Urtheilsspruch muß exemplarisch sein.“ Herr Baroche, der Vertheidiger des General Cubieres: „Erlauben Sie mir, meinerseits über die eben vernommene Sprache mein Erstaunen zu äußern. Ist es nicht etwas unbesonnen, zu äußern, daß der Ausspruch, den Sie fällen werden und den der General⸗Prokurator wohl so wenig kennt, als ich, beim Publikum eine ungünstige Aufnahme finden werde, wenn er auf Freisprechung des General Cubieres laute. Diese Sprache scheint mir etwas unbesonnen; auch scheue ich mich nicht, nochmals eine Freisprechung für Cubieres nachzusuchen.“ Herr Baroche suchte nun die Behauptung des General⸗Prokurators, die erste Idee der Bestechung sei von Cubieres aus⸗ gegangen, als ganz grundlos darzuthun, verwahrte sich dagegen, daß man Cubieres mit Parmentier in eine Reihe stelle, und sprach zum Schlusse die Hoffnung aus, daß der Hof die mildernden Umstände, welche er zu Gunsten von Cubieres geltend gemacht habe, nicht vergessen und sich enthalten werde, den General und seine Familie in den Abgrund zu stürzen, in welchen der General⸗Prokurator ihn zu schleudern sich bemühe. Parmentier: Nie⸗ mand ist mehr betrübt über die Folgen der Publizität, welche ich den Briefen des Generals Cubieres verschafft habe, als eben ich. Nein, meine Herren, ich bin nicht der Mann, den man Ihnen geschildert hat. Ich ward durch den Gedanken hingerissen, daß Cubieres mich habe be⸗ trügen wollen. Ich erkenne jetzt mein ganzes Unrecht in dieser Beziehung an; aber darum ist es nicht minder unbestreitbar, daß die Einwirkung die⸗ ser Idee meine Handlüngen leitete. Keine andere Erwägung hat mich zum Handeln bestimmt. Ich beziehe mich hinsichtlich dieses Punktes auf die Gerech⸗ tigkeit des Hofes.’“ General⸗Prokurator: „In Erwägung, daß aus den Debatten der Beweis der Anklage auf Prellerei nicht hervorgeht, beantragen wir, daß der Angeklagte Cubieres von dieser Anklage freigesprochen werde. In Erwägung aber, das Cubieres und Parmentier sich der Bestechung des Ministers der öffentlichen Arbeiten schuldig gemacht haben, und in Erwä⸗ gung, daß Teste überführt ist, eine Geldsumme für eine keiner Salarirung unterliegende amtliche Handlung empfangen zu haben (Verbrechen, welche durch die Art. 177, 179, 34 und 35 des Strafgesetzbuchs vorgesehen sind), stellen wir den Antrag, daß gegen Cubieres, Parmentier und Teste von den in besagten Artikeln festgesetzten Strafen Anwendung gemacht werde.“ Der Präsident erklärte sodann, da die Angeklagten seine Frage, ob sie noch etwas zu ihrer Vertheidigung vorzubringen hätten, mit Nein beantworteten, daß die Debatten geschlossen seien, und verordnete, daß in der Rathskam⸗ mer darüber Erwägung gepflogen werden solle.
Paris, 15. Juli. Das Amendement des Deputterten Lacrosse, welches eine Verminderung der in Oceanien befindlichen französischen Truppen um 450 Mann und eine dem entsprechende Streichung von 510,000 Fr. in der für den dortigen Dienst im Budget angesetzten Summe von 1,735,100 Fr. beantragte, ist von der Kammer verwor⸗ fen worden.
Eine große Anzahl von Oppositions⸗Deputirten soll, wie das Journal des Débats heute mittheilt, aus dem Grunde sich ge⸗
weigert haben, an dem reformistischen Bankette vom 9. Juli theilzu⸗ nehmen, weil das Comité den Vorschlag abgelehnt habe, daß dem monarchischen Prinzipe der Verfassung Frankreichs durch Ausbringung eines Toastes auf den König eine Huldigung dargebracht werden solle. Die Weigerung des Comité's wäre dadurch motivirt gewesen, daß man den radikalen Fractionen, die sich dann von dem Bankette ent⸗ fernt gehalten haben würden, keinen Anstoß geben wollte.
Das Droit berichtet: „Herr Teste verließ die Pairshofsitzung am Montage, von einem Huissier gefolgt, in Begleitung seines Soh⸗ nes und seiner Anwalte. Er schien erschüttert, aber nicht niederge beugt, und kein Umstand ließ ahnen, daß er ein düsteres Vorhaben hege. Als er das Luxembourg⸗Gefängniß erreichte, verbengte er sich gegen den Direktor und befahl seinem Diener, das Essen aufzutragen, während er seinen Sohn zum Essen nach Hause gehen hieß. „Du kannst“, sagte er, „deiner Mutter sagen, daß das Spiel für mich zu schwierig geworden ist: ich kann nicht fortfahren, es auszuspielen.“ Er setzte sich darauf mit seinen Anwalten zur Tafel. Das Mahl war ein schweigendes und trauriges; Teste, der sonst seine Vertheidigungs⸗Ideen gern erörterte, sprach fast nichts. Gegen halb 8 Uhr sagte Teste zu Palillet, gen des Tages angegriffen zu haben schienen: „Sie sind müde; gehen Sie heim; wir sehen uns am Morgen wieder.“ Hierauf sprach er noch eine Zeit lang mit Herrn Dehault, seinem anderen Anwalt, der ihn um 8 Uhr verließ. Sein Sohn kam später zurück, um ihm gute Nacht zu wünschen, und nach seiner Entfernung nach 8 Uhr beging Teste den Selbstmordversuch. Weder vor, noch nach diesem Attentat verließ ihn seine anscheinende Ruhe. Einer der ersten Beamten der Pairs⸗Kammer blieb die Nacht hindurch bei ihm im Zimmer. Teste verbrachte die Nacht mit Lesung und in Gesprächen mit seinem Gesellschafter. Er äußerte, daß eine Art von unabwendbarem Mißgeschick ihn von Geburt an verfolgt habe. „Bin ich denn“, sagte er zu sich selbst, „ein Elender, ich, der nie eine gute Handlung erzählen hörte, ohne daß mein Herz vor Freude schlug? Ha! Schicksalsbestimmung, Fatalität!“ Von Gene⸗ ral Teste redend, setzte er hinzu: „Mein armer Bruder! Er wird nicht wieder dort (auf die Pairs⸗Kammer hindeutend) erscheinen, und ich werde die Ursache sein.“ Vorgestern Abend wurde ihm in seinem Gefängniß, der gesetzlichen Bestimmung gemäß, von einem Huissier durch einen Protokoll⸗Auszug von der in seiner Abwesenheit stattge⸗ habten Prozeß⸗Verhandlung, von dem Strafantrage des General⸗ Prokurators und dem Schluß der Debatte Kenntniß gegeben. Nach der Gazette des Tribunaux wird Teste scharf überwacht, ob⸗ gleich er wiederholt versichert hat, daß er nicht abermals Hand an sein Leben legen wolle. Der General⸗Lieutenant Cubie⸗ res hat dem König gestern seine Entlassung als Pair von Frankreich zugeschickt. Er empfängt übrigens zahlreiche Besuche, und namentlich sind seine ehemaligen Secretaire beständig bei ihm. Noch ist die Frage nicht aufgeklärt, ob Cubieres und Pellapra die 100,000 Fr. Herrn Teste aus freien Stücken angeboten haben, oder ob dieser sie als Preis für die von der Gouhenans⸗Compagnie nachgesuchte Konzession forderte. Wie es heißt, hat Pellapra schon früher, in Voraussehung des ihn erwartenden Schicksals, fast sein ganzes Ber⸗ mögen von 27 Millionen Fr. auf seine Tochter, die Fürstin von Chi⸗ may, übertragen lassen.
Die Patrie erklärt es für ungegründet, daß Herr Teste der Sohn seine Entlassung als vortragender Rath am Rechnungshofe und als Deputirter eingereicht habe.
Aus Algier wird unterm 5. Juli geschrieben: „In der Nacht vom 3. Juli wurden eine große Masse von Waffen jeder Art, Pul⸗ ver und Salpeter in einem Magazine weggenommen und viele Per⸗ sonen verhaftet, worunter sich Kabylen, Mauren und einige Europäer befanden. Die Sache ward möglichst geheim gehalten, weil man weitere Entdeckungen zu machen hoffte. Verkleidete Gendarmen und Polizei-Agenten halten im Weichbilde der Stadt Nachsuchungen. An eine Verschwörung können wir jedoch nicht glauben.“
Die Regierung soll vom General Bedeau nun ausführliche Be⸗ richte über die neuesten Vorgänge in Marokko und über Abd el Ka⸗ der's Schilderhebung gegen den Kaiser erhalten haben. Der Gene⸗ ral verlangt zugleich Instructionen für diesen unvorhergesehenen Fall und trägt auf eine Intervention an, da mit dem Kaiser von Ma⸗
Art. VII.
Das Prämium, so die Schützen⸗Compagnie unter sich ausmachen und aus ihrer Gülde Gefallen nach gefälliger eigener Bestimmung nehmen kann, wird zwischen beiden Compagnien dergestalt vertheilet, daß jede Compagnie davon die Helfte bekomt.
Art. VIII.
Des Schützenhauses und dabey vorhandenen Schießplatzes vor dem Lansgathgre beide Compagnien zu bedienen und davon die as Stettegeld, so bei den Schie einko zu ih I n ge ae. geld, so n Schießtagen einkommt, zu ihrer Art. IX.
Gleichwie nun bey diesem
Ehrbantet an Palten ag- heefscheseh über gute Ordnung, Zucht und it zu halten ollen auch dabey und auf dem Schiützenplatz
keine verfängliche Spielereven, folglich keine jsen Ri &r; 3 ereyen, folglich keine Dreheisen, Riehmstecher, Trich⸗ 8 in, vegiüichen berügliche Spiele geduldet werden. Die bei dem Schießen
onst gewöhnlichen Rasselbuden und Ausspielen von 3i Glaͤfer 1 Kuchen aber können zwar gelitten, es mü⸗ iun. 8918 t Ehrbaren verzünfteten Haudwerksineistern EEET und Keinem, so nicht zur Bürgersch 1 oder derselben Mitgenossen nur vngg; . 5 aft gehöret, angeleget und gehalten Mazif Art. X.
Wie denn der vom Magistrat der Gülde zuc öö
sehen hat, daß von denen Einkünften richtige ös“ Assessor dahin zu am Tage des letzteren Friedensfestes, nehmlich den degegelacif⸗ und jährlich Aeltesten in Gegenwart derer Schützenbrüder abgeleget w. so he von denen es die Gesellschaft verlanget, zur Wahl 6 neuer Aektestene Fsl. im Fall auf welcher neuen Wahl, jedoch nach Belieben der Gülde Feritten 91 testen wieder genommen werden können. Urkundlich haben Allerhöehisen 98 e. Königl. Majestät dieses Reglement eigenhändig unterschriebe sstgedachte dem Königlichen Insiegel bestärken lassen. So geschehen zu Verüin den 20. July 1747. 8 (gez.) Friedrich.
Ueber die Geschichte der berliner Schützengilde seit 1747 ist merkwür⸗ digerweise bei weitem weniger Material vorhanden, als man denken sollte. Ein großer Theil der schriftlichen Dokumente mag in der Kriegs⸗Periode von 1806 bis 1815 verloren gegangen sein. Das Stammbuch der Gilde führt nur etwa bis 1810, und die darin enthaltenen Notizen beschränken sich sfbfenthest⸗ auf Herzählung der Reihe derjenigen, die durch den besten Schuß die Schützen⸗Königs⸗ und Ritterwürde erlangten, die Nennung der Hessersen, Rendanten ꝛc. und die Aufzählung der Geschenke, welche von
ügliedern oder anderen distinguirten Personen, wenn durch ihre Stellver⸗ treter ein Königs⸗ oder Rächerschuß gethan war, der Gilde gemacht wurden.
Im Jahre 1747 zählte die vereinigte Haupt⸗Schützengilde 56 Mitglie⸗
der aus Berlin und 107 Mitgieder aus dem Friedrichs⸗Werder, der Doro⸗ theen⸗ und Friedrichsstadt (Kölln ist in dem Stammbuche nicht besonders
mit aufgeführt). Das erste Königsschießen nach der Wiederherstellung ge schah am 20. September. Die Gilde hatte dazu den König selbst eingela⸗ den; doch war dieser verhindert, die Einladung anzunehmen, und ließ dies durch eine sehr freundliche und wohlwollende Kabinets⸗Ordre, worin er zu aller Ehrbarkeit und zu Friede und Ordnung ermahnt, den Schützenbrüdern zu wissen thun. Noch hängt in dem Saale des jetzigen Schützenhauses die erste Scheibe mit der Umschrift: Grat'a et auspicio regis nostri cle- mentissimi. — Erstes Königsschießen 20. September 1747 erste Com pagnie. — Bei einer zweiten Scheibe, welche ebenfalls aus dem ersten Jahre herrühren soll, läßt sich keine Umschrift erkennen.
Die Uebungen und Königsschießen mochten inzwischen ihren ungestörten Fortgang auch während des siebenjährigen Krieges genommen haben. Zeugen dafür sind die nach der Reihe wohlerhaltenen Königsscheiben, die ersteren blos mit einer Inschrift, die späteren zugleich mit Bezeichnung des Königs und die neueren auch der beiden Ritter. Wer sich dafür interessirt, dem rathen wir, ein Stündchen bei Betrachtung dieser Denkmäler vergangener Zeit zu verweilen. Er findet sie sämmtlich in dem genannten Saal des jetzigen Schützenhauses.
Von der Schießgasse, wo der frühere Schützenplatz lag, wurde derselbe 1795 auf seine jetzige Stelle in der Linienstraße, die offenbar weit zweckent⸗ sprechender ist, verlegt. Am 20. August des genannten Jahres fand die feierliche Einweihung desselben statt, wobei es gar fröhlich und prächtig her⸗ gegangen sein mag. An der Stelle dieses ersten Schützenhauses wurde im Jahre 1841 das jetzt stehende im Aeußern und Innern äußerst geschmack⸗ voll eingerichtete neue erbaut.
In der Franzosenzeit, also von 1806 bis 1809, mögen einige Störun⸗ gen und Aenderungen vorgekommen sein. Ein Theil der Gilde machte sich beritten und versah den Dienst der Stadt⸗Patrouillen und Ordonnanzen bei dem Kommandanten und Gouverneur von Berlin.
Als nun später noch vor Ausbruch des Krieges von 1813 der Staat vorbereitende Anstrengungen zur scönlich herbeiwünschten Erhebung und Be⸗ freiung vom fremden Joche machte; als Jeder sich beeilte, sein Scherflein darzubringen als Opfer auf dem Altare des Vaterlandes, da blieb auch die Schützen⸗Gilde nicht zurück. Was sie in ihrer Lade an Gold, Silber, Ge⸗ scäüpien aller Art besaß, lieferte auch sie dem allgemeinen Besten hin und
half jhres Theils mit zur Rüstung und Ausstattung des Befreiungsheeres. W as Gilde⸗Wesen war durch die neue Organisation des Gewerbe⸗ esens im Grunde ganz aufgehoben. Im Sinne der nunmehrigen Gesetz⸗ gebung konnie also S ageda Gi nl ä 8 8 ßte eine andere zent auch die Segen nld⸗ nicht länger bestehen, sie muß⸗ vftte Wirfscmtee üe Form erhalten. Der Idee nach aber blieb sie in Bürgerggenrene Der König errichtete nämlich im ahre 1810 eine gergarde und verleibte die Gilde derselben als Schübencorps,
ZJedes Mitglied ist ihren Anordnungen Gehorsam schuldig, ihnen ge
welches immer der Stamm der Bürgergarde bleiben sollte, ein. Als solche zeichnete sie sich 1813 durch Besetzung der Stadt nach dem Ausmarsch der Truppen aufs rühmlichste aus.
In dieser neuen Organisation sehen wir die Gilde, mit Beibehaltung der früheren Gebräuche, Rechte und Uebungen, bis zum Jahre 18807, wo der hochselige König Friedrich Wilhelm 111. der Gilde als solcher eine neue Bestätigung ertheilte und deren neue Statuten konfirmirte.
Da wir die ältesten Privilegien mitgetheilt haben, so sind wir auch schuldig, das neueste, noch in Kraft stehende Statut hierher zu setzen. Statut für die Schützen⸗Gilde der Haupt⸗ und Residenzstadt
Berlin.
§. 1. Die Schützen⸗Gilde bildet eine Corporation von Bürgern der Stadt Berlin, die sich periodisch zu Schießübungen mit lleinem Gewehr und zur geselligen Erholung versammeln. Im Falle des Bedürsnisses sind die⸗ selben zu Kommunal⸗, Wacht⸗ und Militair⸗Transdortdiensten, so wie zur Vertheidigung der Stadt, verpflichtet.
§. 2. Die militairische Verfassung der Schützen⸗Gilde hängt von dem Bedürfnisse des Augenblicks, so wie von höherer Anordnung, ab. Der Gilde bleibt es vorbehalten, eine Uniform in Vorschlag zu bringen. 1
§. 3. In Beziehung auf Corporations- und Sozial⸗Verhältnisse res⸗ sortirt die Gilde zunächst vom hiesigen Magistrat, der die Aufsicht führt, alle Gesellschafts⸗Beschlüsse bestätigt und ohne gerichtliches Verfahren im Wege der Execution alle statutarischen Beiträge und gesellschaftlichen Geld⸗ leistungen von den Mitgliedern einziehen läßt. 1
§. 4. Die Gilde und ihre Mitglieder bleiben in jeder Hinsicht, na⸗ mentlich bei ihren Versammlungen, der gewöhnlichen Polizeigewalt und den polizeilichen Vorschriften unterworfen. 1
§. 5. Jeder Bürger von Berlin, der die vollen Ehrenrechte hat und eines unbescholtenen Rufes genießt, ist berechtigt, die Aufnahme zu verlangen. ö“ 3
§. 6. Ehrenmitglieder der Gilde sind: der Gouverneur und der Kom⸗ mandant der Stadt Berlin, der Polizei⸗Präsident, der Ober⸗Bürgermeister, der Vorsteher der Stadtverordneten und der vom Magistrat zu ernennende Assessor der Gilde.. —
§. 7. Der Geschäftsverkehr mit dem Magistrate wird durch einen aus seiner Mitte zu ernennenden Assessor vermittelt, der allen General⸗Versamm⸗ lungen der Schützen⸗Gilde vorsitzt, die Berathungen leitet, die Rechnungen abnimmt, die Handhabung des Statuts und der Beschlüsse beaufsichtigt und die Rückfragen an den Magistrat vorbereitet. —
§. 8. Mit der unmittelbaren Handhabung der Beschlüsse, der Leitung der Festlichkeiten, der Anfrechthaltung der Ruhe und Ordnung und der Re⸗ präsentation nach außen sind vier Vorsteher beauftragt, wovon der älteste im Amte den Vorsitz führt und bei Stimmengleichheit den Ausschlag dsebt.
ührt
den die Aufregun-
Operationen nicht nur die Macht sondern auch den französischen Ein⸗ Auf Befehl des Marine⸗Mini⸗ einige Schiffe nach Algier
rokko gemeinschaftlich ausgeführte des Emirs für immer vernichten, fluß in Marokko feststellen würden. sters sollen von Toulon vorläufig noch geschickt werden. 3
Der General Flores trifft Anstalten zur Abreise nach Amerika. Er wird direkt und ganz allein nach Venezuela gehen, da er, wie die Presse sagt, „auf die gute Sache, die er unterstützt, auf die Redlich⸗ keit seiner Absichten und auf den richtigen Sinn seiner Mitbürger vertraut.“
Freiherr Adolph von Rothschild ist hier eingetroffen.
Das neue Getraide, welches schon in großer Menge auf den französischen Märkten feilgeboten wird, ist sehr schwer und wird in seiner Qualität als ganz vorzüglich geschildert. Ueberall ist die Aerndte durch das herrlichste Wetter begünstigt gewesen. Die Preise des Roggens und der Gerste weichen mit Macht. In den Departements in Mittel⸗Frankreich, wie in denen der oberen Garonne und der Gi⸗ ronde, sind sie plötzlich von 48 Fr. auf 21 Fr. heruntergegangen. Im nördlichen Frankreich halten sich die Preise noch immer ziemlich hoch; sie stehen hier durchschnittlich auf 32 Fr. Der Fruchthandel ist auf fast allen Märkten Frankreich während der letzten vierzehn Tage sehr unregelmäßig von Statten gegangen. Produzenten und Speku⸗ lanten erleiden nicht unbedeutende Verluste, und man sieht voraus, daß die Liquidationen am Ende des Monats auf große Schwierig⸗ keiten stoßen werden.
Die Getraidepreise beginnen nun auch in der hiesigen Fruchthalle stark zu weichen, und das zweipfündige Laib Brod gilt nur noch 55 Cent.
Der Billaud,
Syndikus der Wechsel⸗Agenten an der pariser Börse, Herr hat im Namen derselben die bei Uebertragung der Renten der Bank an den Kaiser von Rußland der Compagnie zugefallenen Gebühren von 44,733 Fr. an die Stadtkasse überliefert, um diesel⸗ ben nach Verhältniß der Bevölkerung antheilig unter die zwölf Be⸗ zirke zu vertheilen.
Nach der Union monarchique soll die Ernennung des Her⸗ zogs von Aumale zum General⸗Gouverneur von Algerien in einem der letzten Ministerräthe zu Neuilly definitiv beschlossen worden sein. Guizot sei gegen diese Ernennung gewesen, der König aber und die Minister hätten dringend darauf bestanden; die offizielle Anzeige solle erst nach dem Schluß der Kammern erfolgen. Jedenfalls würde sich der neue General⸗Gouverneur erst Ende September oder in der ersten Hälfte des Oktober auf seinen neuen Posten begeben.
In den französischen Renten wurden heute keine Geschäfte ge⸗ macht, und der Cours blieb stationär. Die ganze Aufmerksamkeit war auf die Eisenbahnen gerichtet, deren Liquidation man vorbereitete. Die Course, anfangs fest, fingen später abermals an zu weichen; Marseille und Bordeaux waren stark ausgeboten.
— Paris, 15. Juli. Die Deputirten⸗Kammer hatte für ihre heutige Sitzung zuerst mehrere Gesetz⸗Entwürfe von lokalem Interesse auf ihrer Tagesordnung, nach deren Erledigung sie zur Fortsetzung der Verhandlung des Ausgabe⸗Budgets schritt. Nachdem die verschiedenen Budgets der Ministerien erledigt waren, belief sich die dafür bewilligte Summe auf 1,464,995 Fr. Die Kammer schritt nun zur Verhandlung derjenigen Artikel, an welche sich keine Bewilli⸗ gung von Krediten knüpft. Der Artikel 3 stellt die Stärke der in Algerien zu unterhaltenden Truppenmasse auf 66,000 Mann und 15,400 Pferde fest. Was diese Ziffer überschreitet, gehört unter Anwendung des §. 2 des Artikels 4 des Finanz⸗Gesetzes vom 11. Juni 1842.
Herr Achille Fould dringt darauf, daß auch in allen die Eisenbahn betreffenden Dingen dieselbe genaue Spezialisirung festgehalten werde. Der Minister der oͤffentlichen Arbeiten erklärt, eine solche Anforderung würde den Vollzug aller administrativen Maßregeln bei öffentlichen Arbei⸗ ten unmöglich machen. Herr Delongrais bekämpft diese Prätension der Verwaltung, die für spezielle Zwecke von der Kammer bewilligten Kredite von einem Kapital auf das andere übertragen zu können. Eine solche Prätension, wenn sie anerkannt würde, würde das Votum der Ausgaben durch die Kammer rein illusorisch machen. Herr von R aineville ver⸗ theidigt vom Gesichtspunkte der Verwaltung aus die Abtheilung der Kre⸗ dite, wie sie der Minister versteht. Es sprechen noch die Herren Stürmer und der Finanz⸗Minister, Herr Dumon, über die Frage. Herr Beaumont (von der Somme) bemerkt, daß jede Ausführung von öffentlichen Arbeiten nur kraft eines speziellen Gesetzes und spezieller Kredite stattfinden könne. Es liege eine Ungesetzlichkeit von Seiten des Ministeriums darin, wenn es Kredite, die nur für gewisse Arbeiten bewilligt seien, anderen Arbeiten zuwende. Der Fina nz⸗Minister: Die
Spezialität der Ausgaben, wie man sie hier auffasse, würde
der Verwaltung solche Hemmnisse in den Weg legen, daß die Arbeiten dadurch eine Verzögeung von mehreren Jahren erleiden würden. Die Verwaltung gebe Rechenschaft über die von ihr ausgeführten Arbeiten; sie müsse sich also auch ohne Hemmniß in den ihr zur Verfügung gestellten Krediten bewegen dürfen. Herr Quinette: Es sei ein Unterschied zu machen. Im ordentlichen Budget möge die Verwaltung die Ausgaben nach den Kapiteln vornehmen, dagegen lasse sich nichts einwenden, aber nicht so sei es bei dem außerordentlichen Budget, da müßten, dem Budget gemäß, alle Ausgaben genau zu dem für sie angewiesenen Zweck verwendet wer⸗ den. Sie seien Artikel für Artikel angewiesen. Der Präsident: Die Bemerkungen seien also gehört worden. Herr Delongrais schlägt als Amendement vor, daß alle fünf Jahre den Belegen zum Budget auch ein Etat über die Gehalte, Beamten, Verwaltungs⸗Agenten, Militair⸗ und Ci⸗ vilbeamten jedes Grades vorgelegt werden solle, wie dies im Budget von 1831 geschehen sei. Der Etat des Budgets von 1831 solle wieder abge⸗ druckt und dem Budget für 1877 beigefügt werden. Herr Delongrais ent⸗ wickelt dieses Amendement, das er besonders auf das unmäßige Anwachsen der öffentlichen Aemter stützt. Der Finanz⸗Minister erklärt seine Zustim mung zu dem Amendement, welches darauf von der Kammer angenommen wird. Ein darauf weiter vorgeschlagenes Amendement des Hern von Raine⸗ ville, wonach dem alljährlichen Budget auch jenes der Depositen⸗ und Con⸗ signations⸗Kasse beigefügt werden soll, wird von Herrn Francois Deles⸗ sert bekämpft, da der Regierung kein anderes Recht zustehe über diese Kassen, als das der Ueberwachung. Der Finanz⸗Minister bekämpft das Amendement aus ähnlichen Gründen, und es wird endlich von der Kammer verworfen.
Der Pairshof hat heute die Berathung über das Requi storium des General⸗Prokurators seit Mittag fortgesetzt. Beim Postabgang sagte man, das Urtheil werde nicht vor morgen Abends erfolgen.
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Großbritanien und Irland.
London, 14. Juli. Der Globe enthält heute die bestimmte Mittheilung, daß das Parlament am Donnerstag, den 22., durch die Königin in Person prorogirt werden wird.
Die Nachrichten aus allen Distrikten Irlands fast ohne Aus nahme verheißen, nach dem jetzigen Stand der Feldfrüchte zu urthei⸗ len, eine sehr ergiebige Aerndte aller Getraidearten. Auch die Kar⸗ toffeln sind diesmal nicht von der Krankheit ergriffen worden, welche sie in den beiden letzten Jahren zerstörte.
Die gestrigen Parlaments⸗Verhandlungen boten im Ganzen ge⸗ nommen kein erhebliches Interesse. Im Oberhause nahm der Bi⸗ schof von Norwich eine von ihm eingebrachte Bill gegen Kuppelei zurück, weil mehrere Pairs den Vorschlag nicht praktisch genug fan den. — In der Morgen⸗Sitzung des Unkerhauses wurde auf den Antrag Lord John Russells die Bill wegen Errichtung eines neuen Bischofsitzes in Manchester zum zweitenmale verlesen, nachdem ein Amendement des Herrn Horsmann, die Berathung bis zur nächsten Session auszusetzen, von dem Antragsteller zurückgenommen und ein anderes Amendement von Herrn Hume eingebracht, das die Ver werfung der Bill bezweckte, mit 124 gegen 15 Stimmen verworfen. In der Abend⸗Sitzung brachte Herr T. Baring die bekannte Peti⸗ tion der londoner Kaufleute ein, welche die Modification des Bank⸗ Gesetzes von 1844 durch Erweiterung der Noten Emissions⸗Besugniß nachsucht. Herr Baring mußte indeß auf den Druck der Petition verzichten, da die kurze Dauer der Session nicht mehr die Einbrin⸗ gung eines ausführlichen Antrages gestattet. Den ganzen übrigen Theil der Sitzung beschäftigte sich das Haus mit einer von Herrn Escott vorgebrachten Angelegenheit eines abgesetzten Distrikts⸗Rich ters in Ceylon, Namens Langelow, die weiter kein Interesse bietet.
(B. H.) Heute beschäftigte sich das Unterhaus (das Oberhaus hielt keine Sitzung) ebenfalls nur mit Angelegenheiten von inländi schem Interesse. Auf eine Anfrage des Herrn Hamilton theilte Sir G. Grey mit, daß auf Veranlassung des Erlasses der Königin im Ganzen für Irland und Schottland 170,533 Pfd. St. 16 Sh. 2 P. gesammelt worden seien, ausschließlich von 1000 Pfd., die aus Ostindien eingesandt worden seien. Außerdem aber habe das Comité der British Association noch 254,754 Pfd. gesammelt, so daß die ganze durch Privat⸗Beiträge aufgebrachte Unterstützungs-Summe 424,764 Pfd. betrage. u“ 88
Das Comité zur Untersuchung der Navigations⸗Gesetze hat seine Arbeiten jetzt so weit geföedert, daß Herr Ricardo in der letzten Sitzung die Anzeige gemacht hat, er werde in der nächsten Sitzung auf Abfassung eines Berichtes antragen. 1
Die Statue des Herzogs von Wellington wird, einer gestern im Unterhause von Lord John Russell gemachten Anzeige zufolge, auf den Wunsch des Herzogs nun doch definitiv auf dem Triumphbogen bleiben, auf dem sie jetzt steht.
Nach dem Observer findet das White⸗Bait⸗Diner der Mini⸗
ster in Greenwich, dem der Parlamentsschluß unmittelbar zu folgen pflegt, am 21sten d. M. statt. s 2 Dem Schauspieldichter Sheridan Knowles ist eine Pension von 100 Pfd. bewilligt worden. 8 Eine Mittheilung des Herrn Henderson, Agenten der spanischen Fonds⸗Inhaber in Madrid meldet, daß der spanische Finanz⸗Minister, Herr Salamanca, Vorschläge wegen Konvertirung der ganzen spani⸗ schen Schuld in Zproz. Fonds gemacht hat, verbunden mit dem Ver⸗ sprechen, die Zinsen nach dem reduzirten Zinsfuß sicher auf die Staats⸗Einnahme zu verhypotheziren. Am 15ten sollte der Vorschlag in seinen Details in einer General⸗Versammlung der Fonds⸗Inhaber in der London Tavern in Erwägung gezogen werden. An der Börse scheint er nicht viel Anklang zu finden. . — 8 Lord Palmerston soll beschlossen haben, einen diplomatischen Agenten in Madagaskar zu akkreditiren, um freundschaftliche Bezie⸗ hungen mit der Königin der Insel einzuleiten. 1.““ IE X London, 13. Juli. Das gegenwärtige Jahr des Uebergangs und der Erwartung ist durch kein Ereigniß schärfer charakterisirt wor⸗ den, als durch das schnelle Sinken der Russellschen Verwaltung und ihres Premiers während der letzten vierzehn Tage. Sie übernahm die Geschäfte mit einem guten Theil Kredit und Nachsicht, aber in einer Session gab sie Alles aus und gerieth sogar in Schulden. Die Minister wurden von keinem Gegner bekämpft, dem es nicht ein
Vergnügen war, Widerstand zu leisten, und eine Ehre, Niederlagen bere d ermuntert von den wahr⸗
zu bereiten; sie wurden unterstützt un ert de. haften Staatsmännern Englands auf die uneigennützigste Weise. Und doch liegt das Werk eines ministeriellen Jahres vor uns, unvollendet, unvollständig, unbefriedigend und aufgegeben — ein wahres Beispiel einer abgeschwächten Partei und eines Premier Ministers, der „nicht stark genug für seinen Platz“ ist. Ich glaube, versichern zu können, daß, wenn jetzt die Stimmen der Whig⸗Partei selbst gesammelt wer⸗ den könnten, nicht nach der traditionellen Autorität von Parteigesetzen, sondern nach den inneren Eingebungen des Gefühls und der Ueberzeu⸗ gung, Sir Robert Peel⸗ mit ungeheurer Majorität wieder in seine Stelle an der Spitze der britischen Regierung eingesetzt werden würde. Ich habe niemals gezweifelt, daß früher oder später dies Resultat werde herbeigeführt werden, obschon kaum Jemand voraussagen kann, durch welches Mittel; aber man kann jetzt überzeugt sein, daß ein sehr beträchtlicher Theil der Whigs und der liberalen Partei sich um Sir Robert Peel sammeln und Lord John Russell als Vertreter der rein aristokratischen Whigs nicht in der Stellung wieder erscheinen wird, von der er schon in so schnellem Herabsinken begriffen ist.
Die nächste Ursache dieser ungünstigen Aussichten der Regierung ist das völlige Fehlschlagen aller ihrer Pläne, die sie dem Parlamente zu Anfang der Session vorlegte. Da ist nicht ein Punkt, von der Bill, welche eine friedliche Revolution in Irland durch Erleichterung der Veräußerung verschuldeter Grundstücke bewirken sollte, 188 zu dem Versprechen, die häßliche Reiterstatue des Herzogs von Wellington von der Spitze des Bogens in Hyde⸗Park zu entfernen, in welchem die Minister sich als Männer ihres Wortes — se he de tenaces — gezeigt hätten. Sie haben aufgegeben, was sie für durchaus noth⸗ wendig erklärten, sie haben sich dem unterworfen, was sie verab⸗ scheuen, und ohne daß sie gerade einen parlamentarischen Sturz er⸗ litten, ist doch jede Handlung des letzten Monats eine Niederlage gewesen. 2 8 8ꝙ Glücklicherweise ist die Scene jetzt ihrem Schluß nahe, da die Vertagung am 22sten d. M. stattfinden wird. Vor einiger Zeit glaube ich gesagt zu haben, daß der wesentliche Inhalt der neuen Wahlen und wahrscheinlich auch des neuen Parlaments das Produkt der Bi⸗ gotterie und religiösen Intoleranz und diese wiederum das Hinderniß der liberalen Kandidaten sein werden. Dieselben verließen sich in den meisten Ortschaften auf die Dissenters, aber die Dissenters fordern überall die feindseligsten Bekenntnisse gegen die wahren Liberalen und die römischen Katholiken. Wenn das Werk der Katholiken⸗Emanci⸗ pation vom Jahr 1829 jetzt beginnen sollte, es würde von den Dis⸗ senters vereitelt werden. 1 u“ 1
In der City von London ist es wahrscheinlich, daß Baron von Nothschild nicht gewählt werden wird, aber die Vertretung wird wie⸗ derum gleich getheilt sein. Lord John Russell befindet sich aber in großer Gefahr, seinen Sitz zu verlieren; die Dissenters haben ein Cirkular gegen ihn erlassen. “ .
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Brüssel, 16. Juli. Gestern Mittag ist hier die Gewerbe⸗ Ausstellung eröffnet worden. Es sind dazu die Höfe und großen
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die Schlichtung der Streitigkeiten und die Verhängung der, vorbehaltlich höherer Genehmigung, näher zu bestimmenden kleinen Ordnungs⸗Geldstra⸗ fen. Ihre Beschlüsse zur Unterdrückung von Unfug und zur Vermittelung von Streitigkeiten dürfen sie sofort vollstrecken und können die Wegweisung des ungehorsamen Mitgliedes sofort bewirken.
§. 9. Das Gesellschafts⸗Vermögen wird durch einen Rendanten admi⸗ nistrirt und durch zwei Kuratoren kontrollirt. —
§. 10. Acht Repräsentanten beschließen gemeinschaftlich mit den vier Vorstehern, dem Rendanten und den Kassen⸗Kuratoren über Gegenstände von geringerer Bedeutung. Dahin gehören:
a) Ausgaben bis auf Höhe von 50 Thalern zu Gildezwecken;
b) Aufnahme von Darlehen bis auf Höhe von 100 Thalern;
c) Vorschläge zur Besetzung der gesellschaftlichen Beamtenstellen, Ausnahme der Vorsteher, die auf die im §. 16 angegebene Weise von den Repräsentanten ausschließlich in Vorschlag gebracht werden.
Die Beschlüsse dieses sogenannten Tischgesäßes sind auch ohne Zu⸗ ziehung der Kassen⸗Beamten gültig, wenn es sich von der Wahl neuer Kassen⸗Beamten handelt. In dieser Versammlung hat der dirigirende Vorsteher oder sein Stellvertreter den Vorsitz.
§. 11. Die General⸗Versammlung wird nach erfolgter Zustimmung des Assessors durch die Vorsteher konvozirt. Die Convocation geschieht entweder durch Cikular oder durch Bekanntmachung in Zeitung und Intelligenzblatt, wobei es einer Erwähnung des zu berathenden Gegenstandes nicht bedarf. Einfache Stimmenmehrheit der Anwesenden ist hinreichend zu einem gülti⸗ gen Beschluß.
§. 12. Jeder, der nach dem §. 5 zur Aufnahme berechtigt ist und sie wünscht, meldet sich bei dem dirigirenden Vorsteher. Dieser läßt an einer Tafel im Versammlungsorte den Namen des Aufzunehmenden vier Wochen lang aushangen, und wenn binnen dieser Zeit keine gegründeten Einwen⸗ dungen vorgebracht sind, beschließen die Vorsteher selbstständig, vorbehaltlich des Rekurses an den Magistrat, über die Aufnahme. S. 13. Der Austritt steht jedem Mitgliede frei, und wird durch eine schriftliche Anzeige an die Vorsteher eingeleitet; jedoch darf er nicht zur Un⸗ zeit und um sich den gesellschaftlichen Verpflichtungen zu entziehen, gesche⸗ hen. Er bedarf deshalb der Bewilligung der Vorsteher, die jedoch ihre Einwilligung nur auf Grund eines bestätigten Beschlusses der General⸗Ver⸗ sammlung, und auch dann nur für den Fall verweigern können, wenn die betreffende Person noch nicht ein volles Jahr Mitglied der Gilde gewesen ist. Der Austretende bleibt jedoch jedenfalls für die Beiträge des laufenden Quartals verhaftet, und dieser Quartals⸗Beitrag muß auch von den Erben des durch den Tod ausscheidenden Mitgliedes gezahlt werden.
§. 14. Mit dem Verluste der Ehrenrechte und des Bürgerrechtes erster Klasse ist von Rechts wegen die Ausschließung aus der Gilde verbunden. Unsittliche Handlungen, ausgesprochene unlopale Gesinnungen, Widerstand gegen die Statuten, Reglements⸗Beschlüsse und gegen die Anordnungen der Vorsteher, Vernachlässigung der gesellschaftlichen Pflichten, qualifiziren zur
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Ausschließung. Jedes Mitglied ist berechtigt, einen motivirten Antrag hierzu bei dem Assessor niederzulegen. Dieser läßt die angezeigten Thatsachen, wenn es erforderlich ist, durch die Vorsteher näher ermitteln und bringt die Sache zur Entscheidung der General Versammlung. .
§. 15. Die Repräsentanten werden in den jährlichen General⸗Ver⸗ sammlungen auf vier Jahre durch Ballotage gewählt. Alljährlich scheiden zwei derselben aus, die jedoch wiedergewählt werden können. 8
§. 16. Die Wahl der Vorsteher ersolgt auf Vorschlag der Repräsen⸗ tanten, die zu diesem Behufe zwei Kandidaten zu jedem Vorsteher⸗Amt zu ernennen haben. Diese Ernennung geschieht durch Stimmenmehrheit, und giebt bei Stimmenmehrheit der älteste Repräsentant an Jahren den Aus⸗ schlag. Ueber die Kandidaten wird in der General⸗Versammlung ballotirt. Von den Vorstehern scheidet in jedem Jahre der älteste aus, die drei übri⸗ gen rücken herauf, und die vierte Vorsteherstelle, zu welcher der Ausschei⸗ dende wiedergewählt werden, und außer den beiden vorgenannten Kandida⸗ ten zur Wahl gestellt werden kann, wird neu besetzt. “
§. 17. Auf den Vorschlag des Tischgesäßes wählt die General⸗Ver⸗ sammlung den Rendanten und die Kassen⸗Kuratoren durch Ballotage.
§. 18. Ohne besondere, durch die General⸗Versammlung zu prüfende Gründe darf kein Mitglied die auf ihn gefallene Wahl zum Beamten ab⸗ lehnen.
§. 19. Mitglieder der Gilde sind.
tragsmäßig. .“ I“ §. 20. Es ist keinem in diesem Statut genannten Gesellschafts⸗Beam⸗
ten gestattet, während der statutarischen Dauer seines Amts dasselbe nieder⸗ zulegen, es sei denn, daß er gleichzeitig als Mitglied ausscheide. 8
§. 21. Die ordentlichen Schießübungen auf dem Schützenplatze finden zweimal wöchentlich, und zwar nur an Nachmittagen, während der Monate April bis Ende Oktober statt. Hierbei ist es der Gilde erlaubt, Fremde zuzuziehen. Während der Dauer dieser Schießübungen sind Prämien⸗Schie⸗ ßen gestattet.
§. 22. Am nächsten Montage nach dem det das Königs⸗Schießen statt. 8 8 8
Hierbei dürfen nur Mitglieder der Gilde zugelassen werden, und behält es bei dem Herkommen hinsichtlich des Schießens für Uns und die Prinzen Unseres Königlichen Hauses sein Bewenden. “
§. 23. Die von Uns der Gilde bewilligte jährliche Prämie von 50 Rthlr. wird zum Ankauf einer Ehrenmünze für den Schützen⸗König ver⸗ wendet.
§. 24. Es ist der Gilde die Durchführung dieser Statuten und An⸗ fertigung eines spezielleren Reglements gestattet. T iesem bleibt es vorbehal⸗ ten, nähere Bestimmung zu treffen über die Art der Festlichkeiten, der Schieß⸗ übungen, der Prämien⸗Schießen, die Form und Ordnung des Königsschie⸗ ßens, die Art und Größe der gesellschaftlichen Beiträge und die Leistungen der Mitglieder, die Dienstzeit der Kassenbeamten, die Geschäftsordnung der
Zu Unterbeamten können Personen ernannt werden, die nicht Ihre Rechte und Pflichten bestimmen sich ver⸗
3. August jedes Jahres fin⸗
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Beamten und das den Vorstehern im §. S eingeräumte Strafrecht. Ihre autonomischen Beschlüsse bedürfen aber der Bestätigung des Ministeriums des Innern und der Polizei. “ 8
§. 25. Die jetzt im Schützen⸗Corps befindlichen Schutzverwandten bleiben auch ohne den Erwerb des Bürgerrechts Mitglieder der Gilde.
Urkundlich haben Wir dieses Statut, welchem Wir hierdurch Unsere Bestätigung ertheilen, durch Unsere eigenhändige Unterschrift und unter Bei⸗ fügung Unseres Königlichen Insiegels vollzogen.
Gegeben Berlin den 6. Oktober 1837. WB“ 1
(.n (gez.) Friedrich Wilhelm. (ggez.) von Rochow.
Diesem Statut wurde 1841 noch ein Reglement in Betreff der sozia⸗ len Verhältnisse innerhalb der Gilde, ihrer Verwaltung ꝛc. beigegeben, welche vom Magistrat, als der nächsten Aufsichts⸗Behörde, und vom Ministerium des Innern bestätigt wurde. Ses
Die Gilde geht nun in diesen Tagen einem schönen Feste, dem hun⸗ dertjährigen Jubiläum ihrer Begründung durch Friedrich den Großen ent⸗ gegen. Neunhundert und sechzig Gilden anderer preußischer und deutscher Städte sind eingeladen worden, Theil daran zu nehmen, und wenn auch, wie zu erwarten stand, nur der kleinste Theil dieser Einladung Folge leisten konnte, so haben doch genug Städte zugesagt, so daß das Fest ein ächt bürgerliches, vaterländisches, patriotisches zu werden verspricht.“
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Verein der Kunstfreunde im preußischen Staat. zu den im Lokal des Vereins der Kunstfreunde, Unter den Lin- den Nr. 21, aufgestellten und täglich von 11 bis 2 Uhr den Mitglie- dern des Vereins zugönglichen Oelgemalden sind noch nachstehende
Kunstwerke hinzugekommen: Karneck, Alter Mann beim Schoppen Wein. R. Scheider, Junges Mädchen, cinem Pater die Hand küssend.
Abend an der Lagune von Maracaibo.
bei Seleucia
F. Bellermann, L. Hermann, Hafenstadt nach Motiven von Stras Th. Wagner, Eine Albanerin. Max Schmidt, Ruine einer alten christlichen Kirche in Klein-Asien. KkKarl Täche, Ruine des alten Schlosses Fürstenstein in Schlesien. H Seefisch, Eine Landschaft. C. Domschke, Der Liebesgrufs. W. Wolff, Eberhetze, Modell in Gyps. Der Vorstand des Vereins der Kunstfreunde Viebahn. L. S
bei Freiburg