1847 / 200 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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von Portugal denselben Titel zum Gedächtniß eines blutigen Feld⸗

zuges erhielt. Außerdem haben die General⸗Capitaine von Galicien und Estremadura als Belohnung für ihre Bereitwilligkeit an dem Ruhme der Intervention Theil zu nehmen, das Groß⸗Kreuz des S. Fernando⸗O rdens, den höchsten spanischen Militair⸗Orden, erhalten, und acht Brigadiers, die mit der Armee in Portugal eingerückt sind, werden zu General⸗Majoren befördert, obgleich eine erst vor vierzehn

Tagen erschienene Verordnung festsetzt, daß nur in Kriegszeiten Be⸗ förderungen über den Grad eines Brigadiers stattfinden sollen. Vermuthlich wird nun eine andere Verordnung bestimmen, daß die Nation sich im Kriege mit der Junta von Porto befand. Der spani⸗ sche Gesandte in Lissabon, Herr d'Ayllon, hat das Großkreuz des Ordens Karl's III. erhalten.

Während nun die diesseitige Regierung dem⸗Benehmen des Ge⸗ rals Concha die glänzendste Anerkennung widerfahren läßt, geht plötzlich aus Lissabon unter dem 3ten die Nachricht ein, daß die Kö⸗ nigin von Portugal der mit der Junta von Porto abgeschlossenen

Capitulation ihre Genehmigung versagte und die dortigen Vertreter der drei verbündeten Mächte ihr nicht nur beistimmten, sondern auch ein neues Protokoll in diesem Sinne aufgesetzt hätten. Bestätigt

diese Nachricht sich, so wird der General Concha in Folge seiner der

Junta gemachten Zusicherungen und noch mehr die diesseitige Re⸗ gierung sich in Verlegenheit gesetzt sehen und der Königin von Por⸗ tugal gegenüber vielleicht eine ganz eigenthümliche Haltung annehmen müssen.

Der Faro, das Blatt jener ultramoderirten Partei, welche Herr Guizot in der Deputirten⸗Kammer die französische nannte, be⸗ gann vorgestern seinen leitenden Artikel mit folgenden Worten: „Das

gegenwärtige Ministerium, diese Handvoll politischer Abenteurer, lebt

von der Trennung des Königlichen Ehepaares, das heißt, es lebt von einem moralischen und politischen Trübsale. Dann legt es der Re⸗ gierung die Absicht bei, die Scheidung der Ehegatten durchzusetzen

8 und eine zweite Vermählung der Königin zu unterhandeln. „Wel⸗

ches Mittel bleibt uns dagegen noch übrig?“ fragt endlich der Faro. „Wir finden es nur dort, wo es die Staats⸗Gesellschaften finden, die aus ihrer Bahn getreten sind, in einer Revolution.“ Ich habe nie bezweifelt, daß diese Leute, die sich ausschließ⸗ lich für Männer von monarchischen Gesinnungen ausgeben, sich an die Revolution wenden würden, sobald die Gewalt ihren Händen entschlüpfte. Sie nehmen keinen Anstand, eine Revolution hervorzu⸗ rufen, in der Zuversicht, sie späterhin ohne Schonung in dem Blute der verleiteten Schlachtopfer ihrer Herrschsucht ersticken zu können. Die Nation weiß jetzt, was sie von den Herren Mon, Pidal, Gon⸗ zalez Bravo, Martinez de la Rosa zu erwarten hat. Sie weiß gleich⸗ falls, daß diese „Patrioten“ keinen Schritt thun, ohne vom Auslande her die Losung zu erhalten, und daß ein Emissair, den sie vor kur⸗ zem dorthin abschickten, so eben wieder hier eingetroffen ist. Die Minister haben übrigens jenen Artikel des Faro, als von aufrühre⸗ rischer Tendenz, zur Anklage gebracht.

Von allen Seiten her richten die Geistlichen, Dom⸗Kapitel, sä⸗ kularisirten Mönche, Vorstellungen an die Regierung mit der Bitte, ihrem dringenden Mangel abzuhelfen. Der geringfügige Unterhalt, den die Cortes ihnen aussetzten, ist ihnen während der Verwaltung des Herrn Mon nicht zur Hälfte ausgezahlt worden, und Alle stürmen nun auf den jetzigen Finanz⸗Minister ein. Dieser greift nun, nachdem er über die nächsten ihm zu Gebote stehenden Hülfsquellen zu Gunsten der Bank verfügt hat, zu einem Palliativ⸗Mittel. Vermöge eines De

kretes verfügt er die Emittirung von Schatzbillets (billetes del Te-

soro) zum Betrage von 5 Millionen Piastern, welche 9 pCt. tag⸗ weise zu berechnender, jährlicher Zinsen tragen und am 1. Septem⸗ ber 1848 vom Staate wieder eingelöst werden sollen. Diese Rück⸗ zahlung und die Zahlung der Zinsen garantirt die Regierung durch

Obligationen der Käufer von Nationalgütern und andere Staats⸗ papiere von entsprechendem Belange, welche in der S. Fernando⸗Bank, bis jene erfolgt, niederzulegen sind. Diese 5 Millionen Piaster in Schatz⸗ billets sollen am 16ten d. dem Meistbietenden überlassen werden. Ge⸗ gen diese Maßregel erhebt sich die öffentliche Meinung, theils weil sie als ein Anleihen zu betrachten ist, das außerhalb der Befugniß des Finanz⸗ Ministers liegt, theils auch, weil sie dem schon so tief gesunkenen Staatskredite einen neuen heftigen Stoß versetzen muß. Dazu kommt noch, daß, noch ehe dieses Dekret veröffentlicht wurde, bereits ein Gebot erfolgt war, jene 5 Millionen Schatzbillets zu 97 ½ und 2 ½ pCt. Kommission zu übernehmen. Dieses Gebot that, allem Anschein nach, die hiesige Unionsbank, die auf Actien von dem londoner Banquier Abel Smith begründet wurde. Ein großer Theil der Actien derselben soll sich in den Händen des Herrn Salamanca befinden.

Die Aectien der so festbegründeten S. Fernando⸗Bank sielen an einem Tage, vorgestern, volle 10 pGCt. Die Zproz. fielen gestern auf 26 %, und man sieht voraus, daß sie auf 20 sinken werden. Die 5proz. stehen 17 ¼.

Vermischtes.

MNees, 5. Juli. (Aschaff. Ztg.) Einem Schreiben eines aus hie⸗ siger Gegend nach Amerika ausgewanderten Landmannes zufolge, ist der⸗ selbe dort das Opfer folgender Betrügerei geworden, die er zur Warnung für seine Landsleute durch öffentliche Blätter mitzutheilen bittet. Derselbe kaufte nämlich in Texas 60 Acres Waldgrund zu 1 8 Doll. von einem dortigen Landeigenthümer. Mit fröhlichem Muthe baute er sich ein Haus darauf, machte einen Theil des Waldes urbar, besäete das Land, und nach einigen Monaten, als Alles im freudigsten Gedeihen ist, erscheint ein Mann, der ihn zur Rede stellt, wie er sich erdreisten könne, auf anderer Leute Eigen⸗ thum sich niederzulassen. Zugleich zeigt er Papiere und Karten vor, nach welchen der ganze Landstrich ihm gehört. Der Ansiedler bringt nun natür⸗ lich seinen in legaler Form angefertigten Kaufbrief zum Vorschein. Dieser ist jedoch auf einen Sonntag ausgestellt, also in Nord⸗Amerika ungültig. Nichtsdestoweniger zeigt sich der Landeigenthümer willig, ihm den Besitz für die Hälfte der schon einmal bezahlten Kaufsumme aus Mitleiden für seine große Familie, wie er sagt zu bestätigen. Was blieb ihm nun Anderes übrig, als für die schon einmal an einem Sonntag gekaufte, zum Theil schon urbar gemachte, Besitzung nochmals den halben Kaufpreis zu erlegen? Da er das Geld aber nicht hatte, mußte er einen Schuldschein unterzeichnen und sieht nun auf Jahre hin alle Vortheile, die er sich von einer Uebersiedelung nach Amerika versprach, zerstört.

Lemberg. (W. Z.) Von der ganzen Fläche Galiziens werden 13,452,274 österreichische Joche zu 1600 österr. Quadratklafter, oder da eine österreichische Quadratmeile 10,000 Joche enthält, beiläufig 1345 österreichische Quadratmeilen landwirthschaftlich als Aecker, Wiesen und Gärten, Hutweiden und Waldungen benutzt. Wenn die ganze Fläche Galiziens 1525 österreichische Quadratmeilen beträgt, so sind beiläufig 180 österreichische Quadratmeilen, also beilãufig ¼α oder 11,8 Prozent der gan⸗ zen Fläche landwirthschaftlich unbenutzt, d. i. steril. Der meiste sterile Bo⸗ den kömmt in den Gebirgskreisen und unter diesen im stryer Kreise vor, wo er beiläufig ½ der Fläche beträgt. Den sterilen Boden bilden unwirth⸗

bare Gebirge, mit Sand, zum Theil mit Flugsand bedeckte Strecken, Woh⸗ nungen, Gewässer, Sümpfe, Straßen, Wege und öde Plätze. Sehr viel von diesem sterilen Boden könnte vorzüglich durch Austrocknung der Sümpfe, durch die landwirthschaftliche Benutzung überflüssiger Feldwege und öder Plätze in nutzbringenden Boden verwandelt werden. In vie⸗ len Dörfern hat beinahe jeder Bauer seinen eigenen auf seine Felder füh⸗ renden Weg, wodurch besonders, so wie auch durch die breiten Ränder zwischen einzelnen Grundstücken, viel Grund und Boden der Landwirthschaft entzogen wird. Galizien hat jedoch verhältnißmäßig weniger sterilen Boden, als Böhmen, das Lombardisch⸗Venetianische Königreich, Ungarn, Sieben⸗ bürgen, die Militair- Gränze, Tyrol und Dalmatien, in welchem letzteren der unproduktive Boden sogar 48 Prozent der ganzen Oberfläche ausmacht. Den übrigen nicht genannten Provinzen steht es jedoch in dieser Beziehung nach, und unter diesen am meisten der Provinz Nieder⸗Oesterreich, welche verhältnißmäßig dreimal weniger sterilen Boden in sich faßt, als Galizien.

Bekanntmachungen. [784 b] I5 6 l m a.

Zum Zweck der Sicherstellung der Verlassenschaft des Rathsverwandten Bring gegen etwanige unbekannte An⸗ sprüche werden auf den Antrag der verordneten Vor⸗ mundschaft des minorennen Theodor Bring alle dieje⸗ nigen, welche an den Nachlaß des Rathsverwandten Bring aus irgend einem Rechtsgrunde Forderungen und Ansprüche machen zu können vermeinen, hierdurch auf⸗ gefordert, solche in einem der auf den 31sten d. Mts. und 14ten u. 28sten k. M., jedesmal Morgens 10 Uhr, angesetzten Liquidations⸗ Termine anzumelden und zu bewahrheiten, bei Strafe der in termino den 11. September cr., Morgens 10 Uhr, auszusprechenden Präklusion.

Datum Greifswald, den 12. Juli 1847.

Das Waisengericht. Dr. Teßmann. B

finden wird.

[786 b]

[345] E111ö6

Vom Magistrate der K. Hauptstadt Brünn im Mark⸗ rafthum Mähren des österreich. Kaiserstaates als Ver⸗ aß⸗Abhandlungs⸗Instanz nach dem am 19. November 1846 ab intestato verstorbenen Karl Nikolaus, gewese⸗ nen Buchhalters in der hiesigen Franz Gastlschen Buch⸗ handlung, werden auf Ansuchen des zum Kurator der

Verlassenschaft und der unbekannten Erben bestellten

mähr.⸗schles. Landes⸗Advokaten, Herrn Juris Dr. Wenz⸗ liczke zu Brünn, hiermit Alle, welche an den Nachlaß des Karl Nikolaus Erb⸗Ansprüche zu haben vermeinen aufgefordert, solche binnen 1 Jahre 6 Wochen und 3 Tagen, vom Tage der ersten Einschaltung des Edikts in das Zeitungsblatt gerechnet, um so gewisser bei die⸗ sem Magistrate geltend zu machen, ansonst nach Ver⸗ lauf dieses Termins mit den sich Meldenden die Verlasß.. Abhandlung gepflogen und das Vermögen eingeantwor⸗ tet werden würde. 1

Brünn, am 30. März 1847.

[717 b

Am 31. August

1847.

1785 b]

Mit Bezug auf unsere gestrige Anzeige erstatten wir über den 2 unserer Bahn gestern zwischen Berlin und Potsdam vorgekommenen Unfall hierdurch näheren Bericht.

Nach dem übereinstimmenden Urtheil mehrerer un⸗ Sachverständigen ist der Bruch eines Schie⸗ nenstuhls am Vereinigungspunkte zweier Schienen die

alleinige vvee Ausspringens der Lokomotive aus den Schienen. Die Bahn war an der Stelle des Unfalls so eben erst mit Kies versehen und lag fest.

Nur der beobachteten mäßigen Fahrgeschwindigkeit der gut geführten, musterhaft gehaltenen Maschine ist es zuzuschreiben, daß kein Wagen zertrümmert und Nie⸗

hat ein Passagier erlitten, welcher den Arm während

der Fahre⸗ um Feüeakese hinaus gehalten und den⸗ alben beschädigt haben soll. Auch vom Beamten⸗Per⸗

sonal haben nur Einige Quetschungen erlitten

8 8

11

15000, 500

Die auf 20 Ruthen Länge gänzlich gesperrte und der Umlegung bedürftig gewordene Bahn war Abends 5 Uhr wieder in vollkommen fahrbarem Zustande, so daß keine weitere Unterbrechung oder Hemmung des Verkehrs statt⸗

Berlin, den 19. Juli 1847. Das vdireitorium der Berlin⸗Potsdam⸗Magdeburger Eisenbahn⸗

Magdeburg⸗ Wittenbergesche Eisenbahn.

Gemäß §. 14. unseres Gesellschafts⸗ Statuts und unter Bezugnahme auf un⸗ Q sere Bekanntmachung vom 10. April d. Js. werden hiermit nachfolgende Quit⸗ Utungsbogen der Magdeburg⸗Wittenberge⸗ w schen Eisenbahn⸗Gesellschaft: n

Nr. 645. 2149. 2797 und 18 2811,

auf welche die Zte Einzahlung von den gegenwärtigen Inhabern derselben bis zum 15. Juli cr. nicht geleistet

worden is, füͤr null und nichtig, die dar⸗

anf bereits eingezahlten 20 Prozent als verfallen und die durch die bisherigen Zahlungen und die ursprüng⸗ liche Zeichnung den Actionairs gegebenen Anrechte auf den Empfang von Actien für erloschen erklärt. Magdeburg, den 17. Juli 1847. Direktorium der Magdeburg⸗Wittenbergeschen Eisenbahn⸗Gesellschaft.

Staats⸗Eisenbahn⸗Anleihe des Großherzogthums Baden,

vertheilt in 400000 Stück „20 Thaler⸗ oder ü 88 35 Gulden⸗Obligationen“, deren Kapital . [70¹] Zuziehung der Zinsen à 3 Ct. vom Jahre 1845 an hreibe 1 laut Gesetz vom 21. Februar 1845 durch nachfol⸗ mand gefährlich verletzt ist. Die bedeutendste Verletzung 400000 Beträge Ziehungen zurückbezahlt wird, nämlich: 5

Gulden, 54mal 30000, See 2mal 12000,

Wie viel jeder Kreis Galiziens sterilen Boden enthalte, wird sich mit Zu⸗

verlässigkeit erst nach Vollendung der begonnenen Katastral⸗Vermessung an⸗ geben lassen, da man die Größe der einzelnen Kreise bisher mit Gewißheit nicht zu bestimmen vermag.

1

Eisenbahnen und Dampfschifffahrt.

Kassel, 5. Juli. (A. Z.) Heute fand die statutenmäßige Versammlung der Actionaire der Friedrich⸗Wilhelm's⸗Nordbahn statt. Da der Geschäfts⸗Bericht der Direction über den Zeitraum vom 1. Oktober 1846 bis zum 1. Januar 1847 bereits seit mehreren Wo⸗ chen im Druck erschienen war und besondere Gegenstände zur Be⸗ schlußnahme nicht vorlagen, so hatten sich nur wenige Actionaire ein- gefunden. Aus der Erörterung einiger unwesentlichen Vorschläge er⸗ gab sich, daß diejenigen Mitglieder, welche in der letzteren Zeit die Bahn⸗Linie bereisten, und unter denen einige von Fach waren, im Wesentlichen Alles befriedigend gefunden hatten. Die Fortsetzung der Bahn nach Paderborn und Lippstadt ist gesichert, indem die ersten Unterzeichner dieser Verbindungs⸗Bahn zwischen der Köln⸗Mindener und der Friedrich⸗Wilhelms⸗Nordbahn durch richterlichen Spruch zur ferneren Einzahlung der statutenmäßigen Raten verurtheilt worden sind und die dortige Direction die Arbeiten an mehreren Orten be⸗ treiben läßt; auch hat die preußische Regierung derselben eine nam⸗ hafte Unterstützung gewährt, so daß die Fortsetzung der Bahn von Kassel bis zur preußischen Gränze bei Haueda schon im nächsten Jahre bis nach Marburg, wo drei Landstraßen zusammentreffen, wird erüff net werden können. Die Thüringer Bahn ist jetzt bis Eisene⸗ Betriebe, und es handelt sich nur noch um den Ort des⸗„An⸗ schlusses an die Friedrich⸗Wilhelm's⸗Nordbahn, dessen Bestimmung mit Schwierigkeiten verknüpft ist, weil man gern einen solchen Anschlußpunkt erzielen möchte, der auch für, die über Meinin⸗ gen anzulegende Werra⸗Main⸗Bahn gleiche Vortheile darbietet. Die Arbeiten auf der östlichen Section der Friedrich⸗Wilhelm's⸗ Nordbahn haben daher noch immer nicht beginnen können, doch hofft man, daß die betheiligten Regierungen binnen kurzem sich über diesen Gegenstand vereinigen werden. Es ward zwar in der General⸗Versammlung der Vorschlag gemacht, daß man den der Vollendung bereits sehr nahe geführten Haupt⸗ theil der Bahn so bald als thunlich in Betrieb setzen und den Verkehr auf der noch unvollendeten Strecke bis Eisenach, so wie auf der nächsten Section vor Kassel, wo große Kunstbauten die Vollen⸗ dung vor der kontraktmäßigen Zeit kaum möglich machen, durch einen außerordentlichen Postdienst herstellen solle; die Mehrzahl hielt es jedoch für bedenklich, den Reisenden ein zweimaliges Aussteigen und Umpacken zuzumuthen, und wollte deshalb die Direction keinesweges veranlassen, auf einen solchen Nothdienst besonderen Bedacht zu neh⸗ men. Erfreulich war die Nachricht, daß die für die Friedrich⸗Wil⸗ helm's Nordbahn so wichtige Main⸗Weser⸗Bahn, wenigstens auf kur⸗ hessischem Gebiete, fast in ihrer gesammten Ausdehnung in den leb⸗ haftesten Angriff genommen sei. Am Schlusse des Jahres 1846 be⸗ trug die Gesammt⸗Einnahme 4,533,875 Rthlr. 1 Sgr. 10 Pf.; die wirklichen Ausgaben in den Jahren 1844, 1845 und 1846 betrugen 1,434,083 Rthlr. 18 Sgr. 10 Pf. Zur Verfügung, beziehungsweise zur definitiven Verrechnung, standen noch 309,791 Rthlr. 10 Sgr. und gegen 3,500,000 Rthlr. sind von den Actionairs noch einzuzah⸗ len. Die Lokomotiven und die dazu gehörigen Betriebsmittel, die im Lauf dieses Jahres geliefert werden müssen und theilweise schon zur Stelle sein sollten, werden indeß eine bedeutende Summe weg⸗ nehmen, so daß der Rechnungs⸗Abschluß für das Jahr 1847 vor⸗ aussichtlich keinen großen Baar⸗Bestand übrig lassen wird; doch ist eine Ueberschreitung des ursprünglichen Actien⸗Kapitals wohl nicht 91 befürchten. 1 8

Allgemeiner Anzeiger.

1944 mal 1000,

Gesellschaft.

lage gemacht werden kann.

haus jeder Zeit zu beziehen.

belieben. [743 b] . *

York. 8

Sterling. Bremen, den 30. Juni 1847.

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lImal 1 1770 mal 250 u. s. w. zusammen 30 Millionen 261495 Gulden betragend.

2 8 8 5 (1 8 . Die nächste Ziehung ist 4 . ) ; am 31. August 1847 und da jede Obligation unbedingt einen der obigen Beträge er⸗ halten muß, deren kleinster 42 Gulden oder 24

Thaler ist, so ist mit Recht zu behaupten, daß keine solidere und vortheilhaftere Kapital⸗An⸗

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—7 8 5 Landes⸗Kultur⸗Gesetzgebun 8 der G Preußischen Staaten.

Herausgegeben von

dem Königlichen Revisions⸗ Kollegium

für Landes⸗Kultur⸗Sachen.

Söhne,

September von

Primage

Stellvertreter des Vorsitzenden.

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[787 b] 1 „Die Anzeige aus Frankfurt a. O. d. d. 16. Juli c

ist erledigt, da das darin erwähnte verloren gegangene Packet mit Wechseln aufgefunden und dem Eigenthümer wieder zugestellt worden ist. h“ 3

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Anzeigers 2 Sgr.

2

Berlin, Mittwoch den 2lften Juli

2 Amtlicher Theil. 2 Toij Inland. Berzin. Eröffnung des Jubelfestes der Bürger⸗Schützen⸗ Gilde. Provinz Preußen. Arbeiter⸗Unruhen. Provinz Schlesien. Unterrichts⸗Anstalt für den Flachsbau. Rhein⸗Pro⸗ vinz. Lebensrettung. 11“ Deutsche Bundesstaaten. Königreich Bayern. Der pfälzische Landrath über das Schulwesen. Großherzogthum Baden. Früchte⸗ Aufnahme. Revolutionaire Flugschrift. Frrzogthan Anhalt⸗ Separations⸗Gesetz. Freie Stadt Hamburg. Ankunft des Schiffes „Hanseat“. Freie Stadt Frankfurt. Ankunft der Herzogin von Kent. Schreiben aus Frankfurt a. M. (Reiche Ge⸗ traide⸗ und Obst⸗Aerndte.) Oesterreichische Monarchie. gation der Komitats⸗Stände. Frankreich. Paris. Hofnachricht. Das General⸗Gouvernement von Algier. Auflösung der Erpeditions⸗Kolonne Bedeau's. Der Zustand der Dinge in Marokko. Die Kolonial⸗Vertretungs⸗Frage. Indirekte Einnahmen. Pellapra und Teste. Vermischtes. Schreiben aus Paris. (Gerüchte über die Urtheilssprüche des Pairshofes; Annahme verschiedener Gesetz⸗Entwürfe in der Deputirten⸗Kammer; die Anleihe⸗ Kommission; Kommunisten⸗Prozeß vor den Seine⸗Assisen.) Paris.

Warasdin. Die General⸗Congre⸗

Telegraphische Depesche: Urtheil in dem Prozeß vor dem Pairshof.

Großbritanien und Irland. London. Hof⸗Nachricht. Prinz Waldemar von Preußen. Die britische Marine. O'Connell's Testaͤ⸗ ment. Die kanadischen Wirren. Vermischtes.

Belgien. Brüssel. Aerndte. Schnelle Reise eines Schiffes.

Schiweig. Kanton Genf. Aufstellung französischer Truppen an der Gränze.

Italten. Nom. Die Juden und die Regolanten. Reform der Po⸗ lizei-Miliz. Die Unruhen in Parma. Neapel. Verhältnisse zu Rom. Florenz. Abreise des Prinzen von Salerno. Unruhen in Siena.

Spanien. Schreiben aus Catalonien; Vermischtes.)

Portugal. London. Herstellung der Ruhe in Portugal. Aufhebung der constitutionellen Garantieen. Rückkehr Costa Cabrals.

Griechenland. Athen. General Grisiottis im Gefängnisse. Unruhen in der Maina. Ancona. Grivas nach der Insel Santa⸗Maura geflohen. 8 8

Handels⸗ und Börsen⸗Nachrichten.

Madrid. (Nachrichten aus Portugal und

Beilage.

Amtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:— Dem Hautboisten Beyer von der Garde⸗Artillerie⸗Brigade die Rettungs⸗Medaille mit dem Bande zu verleihen; und Den Land⸗ und Stadtgerichts⸗Direktor Ottow zu Labiau zu⸗ gleich zum Kreis⸗Justizrath des Kreises Labiau zu ernennen.

Uichtamtlicher Theil

Berlin, 20. Juli. Heute Morgen fand die feierliche Eröff⸗ nung des hundertjährigen Jubelfestes der hiesigen B ürr ger⸗Schützen Gilde statt, wozu bereits gestern die Repräsentan⸗ ten einer großen Anzahl auswärtiger Gilden hier eingetroffen waren. Schon bei früher Weile sammelten sich auf dem festlich geschmückten Schützenplatze in der Linienstraße nach und nach die einzelnen, Pelo⸗ tons der verschiedenen durchgängig schön, zum Theil selbst reich und glänzend uniformirten Gilden, unter dem Zuströmen einer unabsehba⸗ ren schaulustigen Menschenmenge. In der Mitte des Platzes war eine Rednerbühne errichtet, geziert mit Festons, Laub⸗ und Blumen⸗ Gewinden und den Nationalfahnen in den preußischen und bayerischen Farben. Vor derselben befand sich eine weißbedeckte Erhöhung, auf der die noch verhüllten Fahnen lagen, welche als Geschenke Sr. Majestät des Königs zur Uebergabe an die betreffenden Gilden bestimmt wa⸗ ren. Auf den Seiten zogen sich zwei für die nächsten Theilnehmer an diesem Bürgerfeste bestimmte Tribünen hin.

8 Gegen 9 Uhr begann die Formirung der Gilden in Reihe und Hlied, ein prächtiges in seiner Art einziges Schauspiel. Nachdem iese vollendet, begrüßten die Vorsteher der hiesigen Gilde die frem⸗

den Gäste, während die Deputationen des Magistrats und der Stadt⸗

verordneten, geführt von dem Ober Bürgermeister, Geh. Reg. Rath Krausnick, und dem Stadt⸗Syndikus Möwes, zugleich mit dem Prediger Blanckin der Nähe der Erhöhung und der Tribüne Platz nah⸗ nen. Nach beendigter Begrüßung wurden die Fahnen der respekti⸗ ven Gilden unter rauschender Parade⸗Musik und dem Präsentiren immtlicher Gilden aus dem Schützenhause abgeholt und bei den betreffenden Chören eingestellt. Nachdem nun sämmtliche Gilden ein Carrée gebildet hatten, verkündeten drei Böllerschüsse den Hauptakt der Feier die Fahnenweihe. Stadt⸗Syndikus Möwes und Ober⸗ Bürgermeister Krausnick bestiegen nach einander die Redner⸗Bühne und erinnerten in einer kräftigen Ansprache an die Bedeutung dieses

Festes und die mit demselben in nächster Beziehung stehenden histori⸗ schen Momente, die manchen großen Tag und Namen so lebendig vor die Seele führen. Prediger Blauck ertheilte hierauf die Weihe, und

endlich nahm Ober⸗Bürgermeister Krausnick nochmals das Wort, um die Uebergabe der von Sr. Majestät dem Könige verliehenen Fahnen an die drei betreffenden Gilden von Berlin, Wohlau und Grei⸗ fenhagen zu vollziehen und das bei dieser Gelegenheit von Sr.

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Majestät erlassene huldvollste Handschreiben zu verlesen, welches aus

Sanssouci, den 13. Juli 1847, datirt ist. Die reich gestickte und verzierte Fahne der berliner Gilde trägt das Stadtwappen mit der Umschrift: „Treue dem König und Vaterland und Ver⸗ trauen giebt Kraft.“

Nach vollzogener Weihe und Uebergabe der Fahnen ertönten abermals drei Böllerschüsse, zugleich als Zeichen zum Abmarsch. Die Gilden defilirten vor den eben genannten Deputationen vorüber und setzten sich dann, die berliner Gilde mit der neuen Fahne an der Spitze, nach dem in der Hase haide gele enen Schießplate in Bew

gung. Die fremden Gilden schlossen sich der berliner in nachstehen⸗ der Reihefolge an:

Luckenwalde. Küstrin. Brandenburg (Altstadt). Köpenik. Fehrbellin. Reppen. Königsberg i. Pr. Heinrichs. Stettin. Po⸗ sen. Potsdam. Aschersleben. Magdeburg. Zeitz. Neu⸗Ruppin. Stolberg a. H. Alt⸗Landsberg. Burg. Oranienburg. Friedeberg. Tarnowitz. Kammin. Wohlau. Jena. Groß⸗Glogau. Liegnitz. Frankenstein. Neuhaldensleben. Filehne. Landsberg a. d. W. Lissa. Wolgast. Angermünde. Zehdenick. Beuthen. Strehlen. Kyritz. Halberstadt. Greiffenhagen. Greifswald. Jessen. Barby. Tilsit. Eilenburg. Kremmen. Osterburg. Wittenberge. Neu⸗Leuftenberg. Wittenberg. Salzwedel. Fiddichow. Bernau. Havelberg. Neu⸗ Strelitz. Oldenburg. Strausberg. Acken. Beeskow. Gommern. Wusterhausen a. d. D. Kalbe a. d. S. Wilsnack. Tapiau. Fürstenwalde. Werder. Demmin. Lübben (Lausitz). Erfurt. Neustadt⸗Eberswalde. Seehausen. Krossen. Stargard in Pomm. Ratibor. Zirke. Lindow. Garz. Neundamm. Pyritz. Stargard i. Pr. Königsberg i. d. N. Woldenberg. Birnbaum. Magdeburg (Neustadt). Suhl. Wittstock. Stralsund. Neisse. Brehna. Danzig. Punitz. Oschersleben. Bromberg. Spandow. Neustadt a. d. D. Frankfurt a. d. O. Bitterfeldt. Schönfließ. Luckau. Wrietzen a. d. O. De⸗ litzsch. Egeln. Braunschweig. Guben. Memel. Auras. Vierraden. Friedland. Soldin.— Pritzwalk. Prenzlau. Rheinsberg. Nauen. Freystadt (Niederschl.) Freienwalde. Ohlau. Bunzlau. Straus⸗ berg. Brandenburg (Neustadt). Reetz. Senftenberg. Beuthen a. d. O.

Der Zug ging durch die neue Königsstraße, über den Alexander⸗ platz, durch die Königsstraße, über den Schloßplatz, die Linden her⸗ unter und durch die große Friedrichsstraße. Zu dem seltenen von

dem herrlichsten Wetter begünstigten Schauspiel hatte sich überall eine

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unendliche Menschenmenge eingefunden. Nirgends ist, so viel wir hören, die freudige Theilnahme Aller an diesem Bürgerseste durch irgend einen Unfall gestört worden.

Provinz Preußen. Die Ztg. f. Litth. u. Mas. meldet aus 8 n * 81981 Juli: Heute Vormittag fand eine 1- Emeute unter den Festungs⸗Arbeitern an der Sternwarte statt. 5 längerer Zeit schon hatte die Arbeiter theils das Gerücht aufgereg daß eine große Anzahl von ihnen entlassen werden sollte, und na⸗ mentlich die in Königsberg wohnenden, theils beschwerten sie sich wie⸗ derholt darüber, daß die Schachtmeister sie bei Berechnung und Be⸗ zahlung der ausgestochenen Erde übervortheilten. Als heute nun ein ähnlicher Fall wieder vorgekommen war, wollte der angeblich über⸗ vortheilte Arbeiter sich mit seiner Beschwerde an den kommandiren⸗ den General wenden, soll aber davon abgehalten sein. Die Arbeiter empfingen den die Arbeit leitenden Offizier mit Pfeifen und Hurrahs, welches Schicksal die unter Anführung des Polizei⸗ Inspektors Bro⸗ scheit requirirte Polizei theilte, die sich, wie die Arbeiter erzählen, darauf zurückgezogen haben soll, ohne irgend welche Schritte zu thun oder Verhaftungen vorzunehmen. „Ernstere Unruhen sind für den kommenden Sonnabend, an dem beinahe 200 Arbeiter entlassen wer⸗ den sollen, zu befürchten; die Leute sollen die Drohung geäußert ha⸗ ben, Keinen weiter arbeiten zu lassen und Alles zu demoliren.

rovin chlesien. (Börs. Nachr.) Mit Genehmigung und g Kostens 8. g. wird in dem Dorfe Nickolstadt bei Lieg⸗ nitz eine Unterrichts⸗Anstalt eröffnet, in welcher eine zweckmäßige Me⸗ thode des Anbaues, der Behandlung und der Vearbeitung des Flach⸗ ses unentgeltlich praktisch gelehrt werden soll. Der Lehrkursus, der unverzüglich beginnt, umfaßt einen sechswöchentlichen Zeitraum. Für Unterhalt und Beköstigung müssen die Lehrlinge aus eigenen Mitteln sorgen, doch wird den Bedürftigen unter ihnen ein angemessener Ar⸗ beitslohn aus der Kasse der Anstalt gezahlt, den Ausgezeichneten wer⸗ den Prämien verabreicht werden.

Rhein⸗Provinz. Der Rhein. Beob. meldet aus Bonn vom 16. Juli: „Am 14ten Abends waren wir Zeugen einer Le⸗ bensrettung, welche der Erwähnung würdig ist. Der zehnjährige Sohn des Weinwirths N. hierselbst fiel beim Fischen von dem Bade⸗ schiffe, welches vor dem Ermekeilschen Garten hält, in den Rhein und würde unfehlbar ertrunken sein, wenn nicht auf das Geschrei mehrerer Knaben aus jenem Garten vier Herren zur Hülfe herbei⸗ geeilt wären. Dieselben stürzten sich, nach Abwerfung der Oberröcke, rasch in den Rhein, und gelang es den beiden vordersten Schwim⸗ mern, den bereits untergesunkenen Knaben zu fassen und so lange über Wasser zu halten, bis sie denselben einem zufällig anlangenden Nachen übergeben konnten. „Der Vater des Geretteten war sicher freudig überrascht, den gerührtesten Dank Sr. Königl. Hoheit dem Prinzen Friedrich Karl und dem Herrn Grafen von Bismark⸗Bohlen denn diese waren diejenigen, welche mit eigener, augenscheinlicher Gefahr das edelmüthige Werk vollbrachten darbringen zu können.

Deutsche Bundesstaaten.

Königreich Bayern. Die Speyerer Ztg. theilt nach⸗

stehenden ngdag aus dem Elgenessen I des pfälzischen Land⸗ s Schulwesen betreffend, mit:

ö arndlic gebildeter Lehrer für die gelehrten Schu⸗ len ist die erste Vorbedingung, wenn unsere höheren Unterrichts⸗Anstalten ihrer wichtigen Bestimmung und den Anforderungen der Zeit entsprechen sollen. Bei, ihrer Anstellung und Beförderung muß ihre wissenschaftliche und moralische Tüchtigkeit vorherrschende Rücksicht sein. Darum hat der Landrath mit Vergnügen aus dem Königlichen Regierungs⸗Ausschreiben im Amtsblatte von 1847 ersehen, „ndaß es höheren Orts lebhaft gewünscht wird, daß wieder eine größere Anzahl Studirender weltlichen Standes sich dem Lehramte widmen möchte.““ Daß dieser Wunsch von dem besten Er⸗ folge begleitet sein möge, wünscht der Landrath lebhaft, 1 aber, daß es nur dann geschehen werde, wenn eine gründliche Verbesserung der Stel⸗ lung und Gehaltsverhältnisse des Lehrerpersonals eintritt, durch welche die äußere Lage der Lehrer den Anforderungen, die man an Tüchtigkeit stellt, entsprechender wird. Mögen darum die wiederholten Bitten der Kö⸗ niglichen Studienlehrer an den sogenannten isolirten lateinischen Schulen um Gewährung pragmatischer Rechte und Gehaltsverbesserung Allerhöchsten Orts Erhörung sinden! Schon im vorigen Jahre mußte der Landrath bei den beschränkten Mitteln, über welche zu Gunsten der einzelnen Unterrichts⸗ Anstalten verfügt werden kann, darauf hinweisen, wie das erst in .1.as Zeit angenommene Prinzip konfessioneller Trennung beim Unterrichtswesen in unserer ponfesstonell so gemischten Pfalz immer neue Belastungen der

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Kreisfonds und der Gemeinden herbeiführt und den Wünschen und Bebürf⸗ nissen der Pfalz wenig entspricht. Schon erfordert die Trennung des Ge⸗ schichts⸗ und hebräischen Sprachunterrichts an den Gymnasien zu Speyer und Zweibrücken jährlich einen Mehraufwand von 1100 Fl., und manche arme Schulgemeinde, welche kaum die Mittel hat, Eine Schule gehörig zu unterhalten, ist schon jetzt durch Anwendung dieses Prinzips mit der Sorge für zwei Schulen belastet. Möge es darum Sr. Majestät dem Könige 2 fallen, Allergnädigst verordnen zu wollen: 1) daß der Geschichts⸗- 51 e⸗ bräische Sprachunterricht an den Studien⸗Anstalten den betreffenden 8 as⸗ senlehrern, ohne Rücksicht auf deren Konfession, anvertraut und nach Lehr⸗ büchern ertheilt werde, in welchen alles konfessionell Verletzende v1 ist; 2) daß der Geschichts⸗Unterricht im Zeitalter der Reformation, so weit dabei das konfessionelle Moment in Betrachtung kommt, den betreffenden Religionslehrern zugewiesen werde; 3) daß auf dem Lande nur da eine ein2

nelle Trennung der Schulen zugelassen werde, wo nach der vorhan g-* Schülerzahl die Anstellung zweier Lehrer ohnehin nöthig ist, oder wo 8 betreffende Gemeinde ihre Schulbedürfnisse ohne Zuschüsse aus . und ohne Ueberbürdung ihrer Bürger vollständig bestreiten kann; ) dagegen feste, auf dem verfassungsmäßigen Prinzipe gleicher 8 der Konfessionen beruhende Vorschriften darüber gegeben und streng eobach⸗ tet werden, zu welcher Konfession in gemischten Schulen der Lehrer Feenhe⸗ müsse; 5) daß endlich namentlich bei der, dem Vernehmen nach bea schc. ten Abfassung neuer Lehrbücher für die deutschen Schulen für beide Konfe sionen in allen Unterrichtszweigen, mit alleiniger Ausnahuue der bveene. und biblischen Geschichte, wie seither gemeinschaftliche Lehrbücher 9* werden mögen, weil nur hierdurch das erfolgreiche Bestehen gemeinschaft⸗ licher Schulen möglich gemacht wird.“

zroßherzogthum Baden. (Karlsr. Ztg.) Bei dem ve 8* 84 20bs J. von dem Ministerium des Innern an⸗ geordneten Früchte⸗Aufnahme ergaben sich im ganzen Großherzog⸗ thume noch folgende Vorräthe: An Kernen 10,321 Malter (1 bad. Malter = 6,771 württ. Simri), an Weizen 39,041, an Spelz (Ve⸗ sen oder Dinkel) 288,995 (welche letztere gegerbt etwa 8, also 115,598 Malter Kernen geben), an Korn (Roggen) 51,670, an Gerste 70,013, an Hafer 135,341 Malter, an Mehl 143,465 Cent., an geröllter Gerste 10,620 Cent., an Erbsen, Bohnen und Linsen 13,214 Malter, an Kartoffeln 203,570, Welschkorn 282, an Mischel⸗ frucht 3270 Malter. Im Seekreis war der Vorrath an Getraide bei weitem am stärksten, so wie überhaupt während des ganzen Win⸗ ters und bis jetzt die Getraide am Bodensee auch bedeutend wohl⸗ feiler waren, als im Rheinthale, wogegen zu den gewöhnlichen Zeiten umgekehrt die Getraide in der Seegegend theurer sind, als hier un⸗ ten. Der Haupt⸗Absatz aus der Seegegend geht nach der Schweiz. Dieser Absatz wurde durch den Ausfuhrzoll wesentlich erschwert und

emindert, indem die Schweiz durch diesen Zoll genöthigt war, ihren Vedarf größtentheils anderswoher, namentlich durch Aufkäufe in den Seehäfen, zu beziehen. Daher erhielt sich bei den größeren Vorräthen in der Nähe des Bodensees im Allgemeinen au ein billigerer Preis in jener Gegend. Hoffentlich wird aber der Aus- fuhrzoll nicht mehr lange nöthig sein, und der natürliche Gang des Verkehrs bald wieder ohne Nachtheil hergestellt werden können.

Aus Konstanz wird vom 8. Juli gemeldet: „Dieser Tage fand man hier von der bekannten revolutionairen Flugschrift: „Zur Vorbereitung“ wieder einzelne Exemplare in den Straßen der Kreuzlinger Vorstadt ausgestreut. Wenn man die neue Auflage mit der alten schon vergriffenen vergleicht, so scheint sie noch einige Verbesserungen und Zusätze erhalten zu haben. Die Unterschrift ist dieselbe: „Der rheinische Ausschuß zur Gründung der deutschen Republik.“

Herzogthum Anhalt⸗Köthen. Se. Hoheit der Herzog hat in Folge der ausgesprochenen Wünsche und nachdem er die Ueber⸗ zeugung erlangt, daß die Aufhebung der einer völlig freien Benutzung der ländlichen Grundstücke entgegenstehenden Beschränkungen und Hin⸗ dernisse zur Beförderung der Landes⸗Kultur und des Wohlstandes der Unterthanen gereicht, beschlossen, unter möglichster Beaag geae⸗ der in den benachbarten Ländern in dieser Beziehung bereits bestehenden Vorschriften ein Separations⸗Gesetz zu erlassen.

Freie Stadt Hamburg. (B. H.) Das hamburger Schiff „Hanseat“, Capitain Strand, das erste der von hier auf den Südsee⸗Wallfischfang expedirten Schiffe, ist am 14. Juli mit fast vol⸗ ler Ladung (2300 Tonnen Thran) aus der Südsee, nach dreijähriger Abwesenheit, wieder an die Stadt gekommen.

Freie Stadt Frankfurt. Ihre Königl. Hoheit die Frau Herzogin von Kent ist am 16. Juli in Begleitung Sr. Durchlaucht des Fürsten von Leiningen mit Gefolge in Frankfurt eingetroffen.

x* Frankfurt a. M., 17. Juli. Es ist ein erfreuliches Gefühl, berichten zu können, daß alle aus unserer näheren und fer⸗ neren Umgegend einlaufenden Berichte über die überall gen Aerndte äußerst befriedigend lauten. Seit Menschengedenken spendete der Himmel keine so Fh State Aerndte, und aus der Wetterau wird gemeldet, daß man dort überall ein noch reicheres Kornmaß (4 bis 4 ½ Malter auf das Fuder) ärndte, als man erwartete. Mögen aber auch immer die wucherischen Bestrebungen noch andauern, so ist es doch nun eine Sache der Unmöglichkeit geworden, daß die Frucht⸗ preise nicht stark fallen sollten. Das Obst wird auch in so reicher Fülle geärndtet werden, daß die Landwirthe es kaum unterzubringen im Stande sein werden. Möchte rieser Segen des Himmels aber nicht blos als eine Linderung der Noth erkannt werden, sondern in moralischer Erhebung den heißen Dank zum Himmel emporsteigen

lassen.

Oesterreichische Monarchie.

Jarasdin, 10. Juli. (Presb. Ztg.) Bei der am 15ten v. Meesdhee. General⸗Congregation der Komitatsstände 1* bei Gelegenheit der Publication der Allerhöchsten -—-a. 8 8 Kaiserl. Hoheit des Erzherzogs Stephan zum Stattha 3 -gn2 arn der Wunsch der Versammlung dahin ausgesprochen Stittgoler⸗ fische Sprache, Verfassung und Nationalität dem neue

bestens anzuempfehlen. b 8 8 Für das dem verewigten Erzherzog nerceheatn, a an

Monument sind die Stände beizusteuern hesonven⸗

Wunsch sich verlauten, daß der ungarischen Inscription des Denlmals