an der Gerichtsstelle subhastirt werden. ppoothekenschein sind in der Registratur einzusehen.
“ —
verharr
ganzen Audienz hnieend ve wie einen Theil von sich selbst.
So w
den Militairs auch die Geistlichtn ae er mit den Wenigen aufangen .
hatte sein gegebene⸗ Wo Ioahree 2 6 Jahres aber setz zußere
en po welche wegen ponmht worden waren.
von Carnef⸗ 2 sind vier Inspektoren der National⸗Garde gt mit der Entwaffnung der gregorianischen neuen Instituts werden onders namhaft gemacht der Graf Rondanini von Faenza i. In Rom hat man ange Bürger⸗Garde streng zu revidiren, und vicle Individuen, die bereits Wachdienst gethan hatten, sind wieder entlassen worden. Den einzelnen Bataillonen ist es streng untersagt, in das Gebiet des an⸗
so daß sie genau auf die Gränzen der Rionen, Mehrere Vornehme, unter denen die Kardinäle Mai, Altieri, Bofondi, so wie die Barone Vinco und Pio Grazioli, besonders hervorgehoben werden, haben sich durch ihre. freundliche Zuvorkommenheit gegen die Garde⸗Quartiere, die in si ihrer Umgebung gelegen sind, ausgezeichnet. Erfrischungen, die diese der Rechte der päpstlichen Regierung zu erlassen. ihnen zugesandt, sind dankbar angenommen worden, während man sie 3 1
in die 1 1 trag bgerdist, und als beauftragt mi — Segswiligen und mit der Einrichtung des
noch beso 85 der Advokat Marchetti.
sten der
deren einzutreten, 1 welchen sie angehören, angewiesen sind.
bei anderen weniger angenehmen Personen abgelehnt hat. hier das Gerücht, vaß Ludwig Philipp auf dem Wege telegraphischer ß⸗Gewehre zur Bewaffnung der Bürger⸗ Garde angeboten habe; zur vollständigen Armirung derselben würden
Dankfeste für die
Depeschen 10,000 Kommi
150,000 nöthig sein.
In Loreto, Maccrata, Florenz und Pisa sind aus großer Gefahr veranstaltet worden. Der Papst selbst erfreut sich jetzt zu Aller Freude des besten Wohlseins. Aus Florenz hat er sich ein arabisches Maulthier kommen lassen, das die an dergleichen Bewegung gewöhnt ist, zu reiten gedenkt. Der Noblegardist Cav. Rossi, der das edle Thier hierher zu bringen beauftragt war, wurde überall von der Bevölkerung mit jenem Jubel empfangen, der sich bei Allem regt, was an den geliebten Herrscher irgendwie erinnert. werden durch Nennung seines Namens in jeder Gestalt erweckt. Auch hat daher die Encyeclica vom 25. März zu Gunsten der Irländer ei⸗ In der Diözese Imola, der bekanntlich Pius IX. als geistlicher Oberhirt vorstand, sind 800 römische Skudi, in der Diözese von Aquila, selbst von der Theurung zu leiden hatte, 400 Skudi zusammenge⸗
Errettung Pius’ IX.
er zur Stärkung seiner Gesundheit,
nen verhältnißmäßig so gläuzenden Erfolg gehabt.
kommen.
Zum Mitglied der Congregation Angelegenheiten ist der Orioli ernannt worden. vorstehen.
In Bologna hat es wegen eines geringen Getraide⸗Aufschlags Ruhestörungen gegeben, bei welchen zwei Unterhändler getödtet wor⸗ den sind. Die Unruhen sind bald gestillt worden; man scheint aber
“ — en ließ. Er betrachtete sie eben ganz
So war es auch keine leere —
s in d ückhaltslos ertheilten Amnestie hieß, daß näch
wenn es in der so rien⸗ schen davon ausgeschlossen seien. die so der besonderen 1 1 kaum Einer gefragt haben. aufbehalten blicbeng mag setacht vergessen. Nach Ablauf eines vollen er ohne weitere Bemerkung, und wahrscheinlich auch h 2 bue Veranlassung, drei Geistliche in Freiheit, ohns irgen politischer Vergehen im Jahre 1836 in das Ergastulum
für außerordentliche kirchliche würdige und allgemein verehrte Kardinal
Andere Personal-Veränderungen sollen be⸗
1“
Was Gnade
Pius X. Nom, 10. Aug.
—
fangen, die Li⸗
über entscheiden und die geeigneten
Es geht „„Im Namen Gottes.
statthalterliche Residenz begeben.
ten angeführten Zeugen, nachdem
Sympathieen
kovich vom Regimente
obwohl diese
heiligten Rechte des h. Stuhles
sache und jeder
das gemeine Volk, welches man Geldbestechungen zugänglich glaubt, scharf zu überwachen. In Forli sollte der berüchtigte Virginio Alpi aus Faenza, dessen Erscheinen in verschiedenen Städten Italiens von Unruhen begleitet war, festgenommen werden, allein auch dieses sau⸗ bere Subjekt hat sich durch die Flucht gerettet.
N — (N. K.) Eine außerordentliche Beilage des Diario vom heutigen Tage enthält nachstehende Bekanntmachung: —
„Von einem österreichischen Hauptmann wurde berichtet, als er sich in der Nacht des 1sten d. M. in die Festung von Ferrara zurückbegab, habe sich eine Schaar junger Leute aus der Stadt, worunter einige mit Flinten, andere mit Säbeln bewaffnet, nach vorausgegangenem Signalpfeifen, das von anderen Seiten her erwiedert wurde, zusammengedrängt und ihm un⸗ ter liberalen Ausrufungen den Weg versperrt, weshalb er den Entschluß faßte, sich in die nächste Kaserne zurückzuziehen, von wo aus er dann unter Bedeckung einer Patrouille, nachdem der Haufe sich zerstreut hatte, nach der Festung zurückkehrte. Hierdurch fand sich bewogen, die Gegenden der Stadt, in denen sich die Kasernen, die Wohnun⸗ gen der Offiziere, daß Schloß und die Kanzlei der Festungskommandant⸗ schaft befinden, von Patrouillen durchstreifen zu lassen. E regel mußte von dem hochwürdigsten Legaten als den nach dem wiener Vertrag stattgefundenen Vereinbarungen und der langen Praxis zuwider⸗ laufend, so wie den von ihm gegebenen Zusicherungen nicht entsprechend, betrachtet werden, daß er das Faktum unters w Vorkehrungen treffen würde, um eine Wiederholung ähnlicher unstatthafter Vorgänge zu verhindern. ch daher verpflichtet, eine seierliche Verwahrung gegen diese Verletzung
welche von Sr. Heiligkeit volltommene Billigung erhielt, lautet folgendermaßen: Unter dem Pontifikat Sr. Heiligkeit Papst Pius' 1X., im zweiten Jahre dessen glücklicher Regierung und unseres Hei⸗ jes im 1847sten; in Ferrara, dem Hauptort der Legation, heute Freitag, den 6. August. Ich der unterzeichnete päpstliche Notar habe mich auf Be⸗ sehl Sr. Eminenz des Herrn Kardinals Luigi Ciacchi, durch Se. Heiligkeit Legaten in dieser Stadt und Provinz, in Person in diesen Palast und Hier angelangt habe, ich vor mir, Doktor Eliseo Monti, öffentlichem Notar in Ferrara, und in Gegenwart der un⸗ Se. Eminenz der Herr Kardinal Luigi Ciacchi persönlich erschienen war, auf seinen Befehl und Wort für Wort von ihm diktirt, folgende Verwahrung
Depesche vom heutigen Tage von Sr.
Lieutenant Grafen Auersperg, der im
von Oesterreich die Kaiserliche Festung worden ist, daß wegen des Begebnisses „Erzherzog ; des Zapfenstreichs Abends bis zur Reveille Morgens österreichische Pa⸗ trouillen in angemessener Stärke denjenigen Theil der Stadt durchstreifen sollen, in welchem sich die Kasernen und die verschiedenen Wohnungen der Offiziere, das Schloß und die Kanzlei der Festungs⸗Kommandantschaft be⸗ finden; da ich der Ansicht bin, daß eine solche Thats lich und den nach dem wiener Vertrag stattgefundenen Vereinbarungen und der nachfolgenden langen Praris zuwiderlaufend ist: so lege ich in meiner Eigenschaft als apostolischer Legat dieser Stadt und Provinz, da ich die ge⸗ unverletzt erhalten will, bester Form Verwahrung ein, gegen die Ungesetzlichkeit einer solchen That⸗ weiteren Handlung, Rechte und der meiner Verwaltung päpstlichen Unterthanen begangen werden könnte, und das Alles, um mich der Pflichten meines Amtes zu entledigen und in Erwartung der Aller⸗ höchsten Entschließungen; und da der Vorgang mit dem Herrn Hauptmann
lenz des Herrn
die österreichische Kommandantschaft
Eine solche Maß⸗
welchem zwanzi
uchen, nach den Gesetzen dar Er glaubte
Diese Verwahrung,
niedergeschrieben. Da mir durch Eminenz dem Herrn Feldmarschall⸗ Namen Sr. Majestät des Kaisers und Truppen befehligt, mitgetheilt
mit dem Herrn Hauptmann Jan⸗ Franz Karl“ von der Stunde
b
flossen war.
ache durchaus ungesetz⸗ feierlich und in
die zum Nachtheil eben jener und meinem Schutz anvertrauten
ders einladet.
““ „ö 2
Jankovich nicht bewiesen ist, und wenn er auch bewiesen wäre, nicht zu der etroffenen Maßregel, die ganze Stadt durchstreisen zu lassen, noch zu dem inderen berechtigen kann, was in der sehr verehrlichen Depesche Sr. Excel⸗
Feldmarschall⸗Lieutenants enthalten ist, wovon ich mir vor⸗ behalte, der Regierung Mittheilung zu machen; so erneuere ich auch um dessentwillen aus den obengenannten Gründen die eingelegte Verwahrung, da ich jene Rechte, wie sie dem h. Stuhl stets zustanden und immerdar zustehen, jederzeit unverletzt und gewahrt wissen will. So hat Se. Eminenz in der besten und
Grundbesitzer, als Zeugen, die s (Folgen die Unterschriften.)
Neapel, 7. Aug. (A. Z.) Es erschien heute ein Dekret, nach g kalabresische Räuber (die vier Anführer heißen: Na⸗ tale Faraca, Buonsiglio, den, sich binnen vierzehn Tagen in Cosenza zur Untersuchung zu stel⸗ len, widrigenfalls sie für vogelfrei erklärt und diejenigen, welche sie tödten, von der Regierung belohnt werden sollen. haben bereits bedeutende Beförderungen stattgefunden; es wurden vier Ge⸗ neral⸗Lieutenants und acht Brigadiers ernannt, und mehreren Beförderungen, welche durch alle Grade aller Waffengat⸗ tungen durchgehen, entgegen.
Die mysteriöse römische Verschwörungs⸗Geschichte, welche hier viele Gemüther aufregte, tritt in den Hintergrund, König die Oper zu S. Carlo mit einigen recht tüchtigen Sängern und Sängerinnen und das Ballet mit einem halben Dutzend tüchti⸗ gen Tänzern versehen wollte, so scheinlich sehr bald verschwinden. Das, wie es den Anschein hat, sehr weit verzweigte Libell⸗Komplott ist einer Kriminal⸗Untersuchung an⸗ heimgegeben worden.
Am 1. August versiegten in der Umgegend von Resina, Portici, Bosco⸗Reale u. s. w. die Brunnen, heftiges Dröhnen des Vesuvs statt. terte mehrere Stunden lang und ergoß endlich an seinem unteren Rande mit vieler Gewalt einen Lavastrom, welcher nach 35 Minnten schon bis in das sogenannte Piano del Ginistro den Berg hinabge⸗ An mehreren Punkten am alten Krater öffnete sich der Boden und zeigte glühende Massen. goß sich gegen Bosco⸗Reale hin ein zweiter Lavastrom von funfzehn Schritten Breite, welche viele glühende Steine unter großem Geräusch emporschleuder ten und die Bewohner dieser Gegend mit Angst erfüllten. Es scheint heute, als ob der starke Lava⸗Erguß die innere Glut gemäßigt; wo nicht, so wird der Strom in der Richtung von Resina weiter herab⸗ fließen, von dessen Frucht⸗ und Weingärten er nicht allzufern mehr ist. Der Anblick von Neapel aus ist prächtig, und die meisten Frem⸗ den sind in Bewegung, das Schauspiel recht zu genießen, nach abermalig heftigen Gewitterregen abgekühlte Atmosphäre beson⸗
75 gmorn
wirksamsten Formen des Rechtö und Gesetzes sich erklärt und verwahrt und da⸗ bei den Willen und Befehl ausgesprochen, daß von gegenwärtiger Verwah⸗ rung das Original in meiner Registratur aufbewahrt und authentische Ab⸗ schrift davon dem Staats⸗Sekretariat, der österreichischen Militair⸗Komman⸗
dantschaft, der hiesigen Gemeinde und der hiesigen apostolischen Legation zum ewigen Andenken zugestellt werde. gelesen und mit lauter, klarer und vernehmlicher Stimme verkündigt worden von mir, dem Notar im Schlosse von Ferrara ꝛc. in Gegenwart des Herrn Advokaten Flaminio Bottoni und des Herrn Doktor Francesco Carletti,
Gegenwärtiger Akt ist geschehen,
ich mit seiner Eminenz unterzeichnet haben.
44774
Scarcelli und Lopez) aufgefordert wer⸗
₰ „r Armee In der Armee
man sieht noch
und wenn der
würde der politische Nebel wahr⸗
und am 2ten Abends fand ein Der obere neue Krater erzit⸗
Am 5ten gegen Mitternacht er⸗
gleichzeitig bildeten sich zwei neue kleine Krater,
wozu die
11n“
zekanntmachungen.
[462] Nothwendiger Verkauf.
Die Erbpachts⸗Gerechtigkeit auf das im Gerichtsbe⸗ zirke des unterzeichneten Land⸗ und Stadtgerichts im Stadtdorfe Oberfeldt sub Nr. 5 belegene Grundstück, Rathsweide genannt, von vier Hufen 17 Morgen 255 Ruthen kulmisch, abgeschätzt auf 6323 Thlr. 15 Sgr. 11 Pf., soll am 1. Dezember c., Vorm. 10 u. Nchm. 4 Uhr, vor dem Herrn Ober⸗Landesgerichts⸗Assessor Leonhardt an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden. Tare und “ können vorher in der Registratur eingesehen werden. 1“
Marienwerder, den 3. Mai 1847. 66 8
Königliches Land⸗ und Stadtgericht. “ [461] Subhastations⸗Patent.
Das in der großen Scharrnstraße Nr. 58 gelegene, Vol. I. No. et Fol. 238. des Hypothekenbuchs verzeich⸗ nete, dem Eigenthümer Friedrich Pahl, jetzt dessen Er⸗ ben, gehörige Haus, wozu vier Ruthen Wiesewachs, bei dem rothen Vorwerke belegen, gehören, zufolge der nebst dem Hypothekenscheine in der Registratur einzusehenden Taxe auf 11,385 Thlr. 2 Sgr. 1 Pf. abgeschätzt, soll
am 18. Dezember ecr., Vorm. 10 Uhr, subhastirt werden.
Alle unbekannten Real⸗Prätendenten werden aufgebo⸗ ten, sich bei Vermeidung der Präklusion spätestens in diesem Termine zu melden. “
Frankfurt a. O., den 1. Mai 1847.
Königl. Preuß. Land⸗ und Stadtgericht. 7 Sehs 1 [3511 Freiwilliger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 14. April 1847. Das hierselbst in der Jerusalemerstraße Nr. 5, Ecke der Zimmerstraße belegene, im stadtgerichtlichen Hypo⸗ thekenbuche von der Friedrichsstadt Vol. 1. No. 32 verzeichnete Grundstück der Bäckermeister Grünebergschen Erben, im Jahre 1844 gerichtlich taxirt zu 6010 Thlr 27 Sgr., soll Theilungs halber - 1 am 12. November 1847, Vormitt. 11 Uhr an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Tare und Hy⸗ pothekenschein sind in der Registratur einzusehen. [458] Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 8. Mai 1847. Das dem Holzhandler Carl Ludwig Krüger gehörige, in der Linksstraße Nr. 30 belegene, im stadtgerichtlichen ppothekenbuche von den Umgebungen Vol. 31. No.
2011. verzeichnete Grundstück, gerichtlich abgeschätzt zu 14,305 Thlr. 8 Sgr., soll am 10. Dezember 1847, Vormittags 11 Uhr, Tare und Hy⸗
—
789] Nothwendiger Verkauf.
Stadtgericht zu Berlin, den 16. August 1847. Das dem Schiffseigenthümer Carl Ludwig Krüger chorige, hier vor dem Rosenthaler Thore am Wein⸗ ergsweg Nr. 15 belegene und im Hypothekenbuche von
den Umgebungen Berlins Vol. 27. Nr. 1758. verzeich⸗ nete Grundstück nebst Zubehör, gerichtlich abgeschätzt zu 5825 Thlr. 8 Sgr. 9 Pf., soll
am 14. März 1848, Vormittags 11 Uhr,
Allgemeiner Anzeiger.
gzs
an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy⸗ pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.
Aachen-Düsseldorfer Eisenbahn-Gesellschaft. Dritte Einzahlung von 5 pro Cent.
1818 b1l
Unter Bezugnahme 28 Me⸗ auf die Artikel 10 und 11 des unterm 21. Au- gust 1846 bestätigten Gesellschafts - Statuts werden die Actionaire
hierdurch aufgefordert,
Tdie Dritte Einzahlung von fünf pro Cent
n 1 oder 10 Thlr. per Actie bis zum 10.
hfien
S-h September dieses Jahres
nach ihrer Wahl bei den Herren
O eder Co. in Aachen,
I Wergilosse - ’
Inhalt & Wagener in Berlin,
Wilh. Cleff in Dösseldorf,
KAbr. Schaalfhausen in Köln zu leisten und die in ihren Händen besindlichen Partial-Quittungen über die fräheren Einzahlungen mit einzuliefern, gegen deren Zurückgabe die über 15 pro Cent oder 30 Thle. per Actie lantenden neuen Partial Quittungen verabfolgt werden.
D)ie vorgenaunten Baukbäuser werden vorläufig über die empfangenen Zahlungen Interims-Quittun- gen ertheilen, welche demnächst gegen die von uns üunterm 10. September 2847 vollzogenen förmlichen Partial-Quittungen umgetauscht werden.
Xachen, am 26 Jali 18717.
“ B;s Hirtition. 8
v. Hasenkamp, Spezial Direktor-Substitut.
August
spaâtestens
“
Am 31. August 1847. Staats⸗Eisenbahn⸗Anleihe des Großherzogthums Baden,
vertheilt in 400000 Stück „20 Thaler⸗ obder
35 Gulden⸗Obligationen“, deren Kapital unter Zuziehung der Zinsen à 3 ½ Ct. vom Jahre 1845 an, jaut Gesetz vom 21. Februar 1845 durch nachfol⸗ gende 400000 Beträge mittelst vierteljähriger Ziehungen zurückbezahlt wird, nämlich: 14 mal 50009 Gulden, 54mal 40000, 12mal 35000, 23ma 15000, 2mal 12000, 55mal 10000, 40mal
5000, 2mal 4900, 58mal 4000, 366mal 2000, 1944mal 1000, 770mal 250 u. s. w. zusammen 30 Millionen 261495 Gulden betragend.
☛ Die nächste Ziehung ist am 31. August 18 17 und da jede
Obligation unbedingt einen der obigen Beträge er⸗ halten muß, deren kleinster 42 Gulden oder 24 Thaler ist, so ist mit Recht zu behaupten, daß keine solidere und vortheilhaftere Kapital⸗An⸗ hage gemacht werden kann.
ORIGINRAL-OBLIGATIONEN, billigst cours⸗ mäßig, sind bei dem unterzeichneten Bank⸗ haus jeder Zeit zu beziehen. Plane und jede Auskunft, so wie s. Z. Ziehungslisten, gratis.
4—⸗ Auch übertragen wir den Verkauf an solide Geschäftsleute, welche sich deshalb an uns zu wenden belieben.
9% 122 J. Nachmann & Söhne, Banquiers in Mainz a. Rhein.
[799] Bekanntmachung.
Wir erhalten so eben aus New⸗York vom 31. Juli pr. „Britannia“ die Nachricht, daß der „Washington“ daselbst am Tage zuvor (39. Juli) nach einer Reise von 14 ½ Tagen glücklich angekommen ist. Die Com⸗ pagnie, von dem Wunsche beseelt, die bei der ersten Fahrt des „Washington“ gemachten Erfahrungen sofort zu benutzen und die Ausrüstung desselben, zur Erfüllung aller an ein Schiff erster Klasse gerichteten Ansprüche, in umfassender Weise gleich jetzt noch vor dem Beginn einer zweiten Reise zu vollenden, hat die nächste Ab⸗ fahrt des Dampfbootes, welche auf den Anfang des August festgesetzt war, vorläufig ausgesetzt, da die noth⸗ wendigen Arbeiten für den oben angegebenen Zweck leicht einige Wochen in Anspruch nehmen dürften. Wir werden, unter Zurücknahme der bereits erlassenen An⸗ zeige über die zweite Fahrt des „Washington“, sofort nach Eintreffen der näheren Berichte dem Pablikum be⸗ kannt machen, wann dieselbe nunmehr stattfinden soll.
Bremen, den 19. August 1817.
C. A. Heineken & Co.
Literarische Anzeigen.
[791]
Hannover im Verlage der Hahn schen buchhandlung sind so eben erschienen und an alle Buchhandlangen versandt, in Berlin (Siechbahn 3),
Posen und Bromberg — 12. S. Mittler: Leibnizens gesammelte
Werke
aus den Handschriften der Königl. Bibliothek zu IIannover hetaustzegeben, von Geurg leinrich Pertz.
Erste Folge, Geschichte. Vierter Ban d: 1 s — gescheichtliche Aufsätze und Gedichte. e3,11817. H'geis 2 Thlr.
Alle 4 Bknde dieser jetzt beendigten geschichtli- chen Abtheilung, wevon die drei ersten Bände die
11,g.
Annales imperii oceidentis Brunsvicenses enthalten, kosten 14 TPhlp. — Aufserdem sind noch ebenda- selbst erschienen:
Briefwechsel zwischen Leibniz, Arnauld und dem Landgrafen Ernst von Hessen-Rheinfels. Her- ausgez. von Dr. C. L. Grotefend. gü. 8. 1846. 1 Thlr.
L eibniz-Albam. Ierausgegeben von Dr. C L. Grotefend. gr. Fol. 1846. 2 Thlr. Historia et Origo Calculi differentialis a G
G. Leibnitio conscripta IIerausgegen von Dr.
C. F. Gerhardt. gr. 8. 1846. % Thlr.
17671 E Z u““ Bei E. B. Schroeder, Linden 23, ist eben erschienen: Jagor's Reise⸗Agenda. 5te Aufl. Löwenberg. Der Fremde in Berlin Potsdam. 6te Auflage. 15 Sgr.
—
5 Sgr. und
KIII öb8
[860 b
Nach dem so berübhmten Bilde von Guilio Romano:
„Die heilige Familie, ge- nant Madonna mit dem
Becken“, b
welches sich in der Königl. Gallerie zu Dresden be- hndet, ist iun der umerzeichneten IIandlung ein Stich in Linienmanier von A. Hofltmann erschienen, wel- cher, als ganz vorzüglich gelungen, allen Liebhabern der Kunst empfohlen werden kann. D)ie Preise der verschiedenen Ausgaben sind: 1 Abdruck vor aller Schrift auf chin. Pap. 40 Thlr. 1 — vor der Schrift ¹ — — 20 — (mit den Künstlernamen) 1 — vor der Schrift auf weiss. - 16 — 1 — mit - — — chin. - 10 — 1 4 — - 8 — weils. — 8 — Gleichzeitig empfehlen wir nochmals den bei uns
vor kurzem erschienenen sehr schönen Stich: 21 M heilige Catharina von En- geln getragent, nach Mäcke in Ia-
mnienmanier gest. vom Prof. Felsing, zu gleichen Prei- zen wie obiger Stich. C. G. Lü deritzsche Kunst-Verlagshandlung, Linden No. Sge.
[859 b — Ein geehrtes Publikum erlaube ich mir auf mein neu und comfortable eingerichtetes
N A Schlesisches Höôötel,. im Mittelpunkt der Stadt und am Wasser gelegen, ganz ergebenst aufmerksam zu machen, mit der Zusicherung
prompter und billiger Bedienung. Berlin, im August 1847.
Heinrich Waeéchter.
Das Abonnement beträgt: 2 Rthlr. für ¼ Jahr. 3 N. 4 Kthlr. † Jahr. 1
8 Kthlr. - 1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie
ohne Preis-Erhöhung.
gei einzelnen Nummern wird der Hogen mit 2 ½ Sgr. berechnet. b
2 8 81“
11“*
No. 233.
*½ 8 * “ ⸗ 1“
Inland. Berlin. Verordnung des Königlichen Post⸗Departements. — Zur Berichtigung. — Provinz Schlesien. Versammlung von Depu⸗ tirten der Juden⸗Gemeinden Schlesiens. — Provinz Westfalen. Feuers⸗ brunst in Arnsberg. — Waldbrand.
Deutsche Bundesstaaten. Königreich Sachsen. Beschäftigung arbeitsloser Kinder. — Königreich Württemberg. Freimaurer⸗Kon⸗ greß. — Großherzogthum Hessen und bei Rhein. Hof⸗Nachrich⸗ ten. — Freie Stadt Frankfurt. Erste öffentliche Sitzung der gesetz⸗ gebenden Versammlung. — Freie Stadt Bremen. Zeugniß über die Fahrt des Dampfschiffes „Washington“ nach New⸗NYork.
Frankreich. Paris. Die Königlichen Prinzen. — Die Herzogin von Montpensier. — Madrider Nachrichten. — General Duvivier. — Abd el Kader. — Expedition gegen einen Kabylen⸗Häuptling. — Erklärungen über das Kriegs⸗Ministerium und über die Brodpreise. — Ermordung der Herzogin von Praslin. — Anzeige des Fabrikanten Krieger. — Ver⸗ mischtes. — Schreiben aus Paris. (Ueber den Ursprung der Unruhen in der Vorstadt St. Antoine.) —
Großbritanien und Irland. London. Die Fahrt der Königin nach Schottland. — Die Wahlen. — Petition englischer Frauen. — Getraidepreise in Amerika. — Der „Great Britain“. — Schluß des Par⸗ laments in Kanada. — Vermischtes. 1
Niederlande. Amsterdam. Berichtigung. — Strafmilderung.
Belgien. Brüssel. Firmin Rogier’s diplomatischer Charakter in Paris. — Vermischtes. 8
Italien. Rom. Die Kloster⸗Reform. — Aufforderung an die Geist⸗ lichkeit zu Beiträgen für die Bürgergarde. — Mons. Verole. — Flo⸗ renz. Taufe des neugebornen Prinzen. — Ueberschwemmung. — Parma. Erdbeben. — Livorno. Volkshaß gegen die Jesuiten.
Spanien. Köln. Rückkehr der Königin nach Madrid.
Portugal. London. Kollektiv⸗Note der drei⸗ Mächte wegen Entlassung des portugiesischen Ministeriums. — Unruhen in AN. *
Neuer Planet.
Handels⸗ und Börsen⸗Nachrichten.
Amtlicher Theil.
Se. Masestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Kreis⸗Steuer⸗Einnehmer Mühlbach zu Zielenzig im Regierungsbezirk Frankfurt den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse zu verleihen; und Den bisherigen Regierungs⸗Rath Seydel, im Central⸗Büreau 8 Staats Ministers Rother, zum Geheimen Finanzrath zu ernennen; o wie Den beiden Land⸗ und Stadtgerichts⸗Assessoren Thiele in Als⸗ leben und von Stieglitz in Querfurt den Land⸗ und Stadtgerichts⸗ Charakter, desgleichen den Justiz⸗Kommissarien und Notarien Schulze, Wachsmuth und Gilling in Naumburg, so wie den Justitiarien Krause in Ostrau und Bering in Ranis, den Justizraths⸗Charakter und dem Ober⸗Landesgerichts⸗Secretair Holtze den Charakter als Kanzlei⸗Rath zu verleihen. 38
Königliche Bibliothek. Der Bestimmung des Königlichen Hohen Ministeriums der geist⸗
lichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten zufolge, ist die
Königliche Bibliothek, der vorzunehmenden Reinigung der Säle und Bücher wegen, auf drei Wochen, und zwar vom 23. August bis 11. September c., geschlossen.
Berlin, den 11. August 1847. Der Königliche Geheime Regierungs⸗Rath und Ober⸗Bibliothekar.
“ . Se. Excellenz der General⸗Lieutenaut und
An g ekommen: 8 Division, von Rohr, aus der Provinz
Commandeur der 11ten Sachsen. Der Pair von Frankreich, Graf Segur, von Paris. Se. Excellenz der Großherzogl. mecklenburg⸗schwerinsche Staats⸗ Minister, von Levetzow, von Schwerin. Abgereist: Der General⸗Major und Inspecteur der Besatzung der Bundesfestungen, von Stock hausen, nach Koblenz. Der Königl. schwedische General⸗Post⸗Direktor, Freiherr von Hamilton, nach Dresden.
Uichtamtlicher Cheil.
Inland.
Berlin, 22. Aug. Das Amtsblatt des Königlichen Post⸗ Departements enthält die Verordnung, betreffend die Taxirung und Behandlung der Korrespondenz zwischen den Post⸗Anstalten östlich der Weser und Lübeck; desgl. betreffend die Einführung neuer For⸗ mulare zu den Einlieferungs⸗Scheinen über Geld⸗ und Werth⸗ Sendungen und die Ausfertigung der Scheine.
Ferner die Verordnung, betreffend Abänderungen der hannover⸗ schen Post⸗Tax⸗Ordnung. Sie lautet wie folgt:
„Nach einer Mittheilung des Königlich hannoverschen General⸗Post⸗ Direktoriums werden vom 1. September d. J. ab die §§. 31 und 32 der hannoverschen Post⸗Tar⸗HOrdnung (Beilage zur Cirkular⸗Verfügung Nr. 19 vom 24. Juli 1834) aufgehoben und an deren Stelle folgende Bestimmungen treten: .
§. 1. Papiergeld. Papiergeld darf mit den Königlich hannoverschen Posten nach wie vor nicht anders als unter genauer Declaration des Werthbetrages versandt werden. Bei Uebertretung dieses Verbots fin⸗ den die Strafbestimmungen des §. 26 der Post⸗Tax⸗Ordnung Anwen⸗ dung. 3öFür Papiergeld⸗Sendungen ist zu entrichten:
) das Porto nach dem Gewichte der Briefe oder Pakete, und zwar bis 2 ⅛ Loth nach der Brief⸗Taxe, über 2 ¾ Loth nach der Akten⸗Taxe; eine Versicherungs⸗Prämie von 6 gPf. für jede 50 Rthlr. ohne Un⸗ terschied der Entfernung, auf welche die Sendung erfolgt.
8 8
reußi.
ös Ue Post-Anstalten des In⸗
und Auslandes nehmen Bestellung
“ aauf dieses Blatt an, für Berlin
die Erpedition der Allg. Preuß. T11“ Zeitung:
gehren-Straße Nr. 57. Insertions-Gebühr sür den Raum einer Zeile des Allg. Anzeigers 2 Sgr.
Berlin, Montag den 23ten August
Papiergeld⸗Sendungen von weniger als 2 Rthlr. unterliegen der unter 2 gedachten Versicherungs⸗Prämie nicht; es wird gleichwohl für sel⸗ bige Gewähr geleistet.
Papiergeld mit baarem Gelde zusammenzupacken, ist nicht gestattet; geschieht solches dennoch, namentlich vom Auslande her, so ist das Papier⸗ geld mit dem baaren Gelde zusammenzurechnen und für den ganzen Betrag die Taxe wie sür baares Geld zu entrichten, und zwar die Gold⸗ oder die Silber⸗Taxe, je nachdem das baare Geld aus der einen oder der anderen Münze besteht. apiergeld mit Schriften oder Sachen zusammenzupacken, ist erlaubt; in solchen Fällen ist, außer dem Porto für das Paket, die oben bestimmte Versicherungs⸗Prämie zu entrichten.
KS§. 2. Werthpapiere. Sonstige Werthpapiere, als in⸗ und aus⸗ ländische Staats⸗Obligationen, auf den Inhaber oder auf Namen lautend, dann öffentliche oder Privat⸗Schuldverschreibungen aller Art, Actien, Zins⸗ Coupons, Wechsel und der-cs unterliegen der gezwungenen Declaration nicht. Ist gleichwohl der gherth angegeben, so ist dieses so anzusehen, daß die Garantie verlangt werde. Es findet alsdann die nämliche Taxe Anwen⸗ dung, welche für Papiergeld bestimmt ist.
Werden Werthpapiere oben bezeichneter Art nur unter allgemeiner An⸗ gabe des Inhalts, ohne Declaration des Werthes, versandt, so tritt bis 2 ½⅔ Loth die Briestare, über 2 ½ Loth die Aktentaxe ein.
Hiernach haben die Post⸗Anstalten bei der Franko⸗Erhebung für der⸗ gleichen Sendungen nach Hannover zu verfahren, mit der Maßgabe, daß da, wo ein Antheil an der Gränz⸗Taxe und internes hannoversches Porto zusammen zu vergüten sind, die Garantie Prämie nur einmal, und zwar mit dem internen Porto, in Ansatz zu bringen ist.
„Glleichzeitig wird hierdurch festgesetzt, daß diese Bestimmungen auch auf die für die Lokal⸗Sendungen zwischen den preußischen und hannoverschen, in direktem Kartenschlusse segenrnben Post⸗Anstalten conventionsmäßig stipu⸗ lirten Porto Sätze, sowohl in den Fällen, wo das Porto von der preußi⸗ schen Post⸗Verwaltung, als auch in den Fällen, wo dasselbe von der han⸗ noderschen Post⸗Verwaltung, ganz oder getheilt, zu beziehen ist, Anwendung
Berlin, den 13. August 1847. b .“
. General⸗Post⸗Amt. 1 Schmückert.“ 1“
Berlin, 22. Aug. Nach einem Korrespondenz⸗Artikel aus Westfalen vom 9. August c. Nr. 227 der Trierschen Zeitung
8 einige Tage vorher die Eisenbahn⸗Arbeiter, welche in der Nähe des Bades Rheine beschäftigt sind, sich gegen die Beamten aufgelehnt haben u. s. w.
So viel wir haben ermitteln können, ist in der Nähe von Rheine weder ein Bad noch eine Eisenbahn, weshalb, wenn dieser Artikel auf Glaubwürdigkeit Anspruch machen soll, zuvörderst hierüber Auf⸗ klärung wünschenswerth wäre.
Provinz Schlesien. Die Schles. Ztg. meldet: „Einem glaubwürdigen Gerücht zufolge, wird im Anfange des nächsten Mo⸗ nats ein Regierungs⸗Rath die Städte unserer Provinz besuchen, um die Verordnungen wegen der Synagogen⸗Gemeinden ins Leben tre⸗ ten zu lassen und die in dem neuen Juden⸗ Gesetze vorgesehene Ab⸗ fassung der Statuten zu veranlassen. Das Ober⸗Vorsteher⸗Kollegium der breslauer Judengemeinde hat deshalb in diesen Tagen ein Schrei⸗ ben an alle Gemeinden der Provinz erlassen, in welchem es dieselben auffordert, einen Deputirten zu einer dort stattfindenden Versammlung zu senden, die behufs gemeinsamer Besprechung über die Vorschläge, welche voraussichtlich von den Vorstehern jeder Gemeinde werden verlangt werden, am 27. August d. J. zusammentreten soll. Dieses Vorhaben verdient gewiß alle Anerkennung, wenn man bedenkt, wie abweichend bisher die Bräuche der einzelnen Gemeinden sind, ja daß
es augenscheinlich so viel verschiedene Synagogen⸗Ordnungen als Ge⸗ meinden giebt. Möchten daher letztere durch Beschickung der beab⸗ sichtigten vorberathenden Versammlung mit vorurtheilsfreien und ge⸗ sinnungstüchtigen Männern das Werk dieser neuen Institution beför⸗ dern helfen!“
Provinz Westfalen. Der Westf. Merkur meldet aus Arnsberg vom 18. August: „Unsere Stadt wurde gestern von einem großen Unglück heimgesucht. Gegen sieben Uhr Morgens brach in der Altstadt Feuer aus. Das verheerende Element griff mit einer solchen Wuth um sich, daß innerhalb drei Stunden 42 Häuser und 37 Stallungen in Schutt lagen und an 60 Familien obdachlos und fast ohne alle Habe waren. Die Lage des unglücklichen Stadttheils und die Beschaffenheit der Gebäulichkeiten, die größtentheils aus leich⸗ tem Fachwerk, Schindeldächern und Schindelbekleidung bestehen, ließen das Aeußerste befürchten, und ist es bei dem großen Wassermangel hauptsächlich der thätigen Hülfe unserer Nachbar-Ortschaften zuzu⸗ schreiben, daß der Gefahr Einhalt gethan wurde.“
In der Dawert, einer Waldung von viertausend Morgen im Kirchspiele Amelsbüren, brach am 14. August ein Haide⸗ und Wald⸗ brand aus, dem Schranken zu setzen den Anordnungen der Behörde und Anstrengung der Eingesessenen der Gemeinde und der Umgegend zwar gelang, der sich indeß über eine Fläche von fast 200 Morgen, doch meist Haidegrund, ausdehnte, weshalb der angerichtete Schaden weniger erheblich ist. Der Brand soll durch die Unvorsichtigkeit eini⸗ ger Bauern entstanden sein, welche ihre an die Dawert angrän⸗ zenden Haideflächen zum Behuf der Kultivirung des Bodens ab⸗ brannten.
Deutsche Bundesstaaten.
Königreich Sachsen. E. 3.) In Chemnitz wurden seit Anfang Juli dieses Jahres etwa 80 bis 90 arbeitslose Personen, unter ihnen etwa die Hälfte Kinder, zu Arbeiten, wie Straßenreini⸗ gung auf öffentlichen Plätzen, Sandauswerfen ꝛc., verwendet, wofür jeder Erwachsene täglich 7 ½ Ngr., jedes Kind täglich 3 Ngr. Lohn erhielt. Da nun diese Einrichtung sehr erfreuliche Folgen zeigte und insbesondere eine bedeutende Abnahme der Kinderbettelei bemerklich wurde, so beschloß der Stadtrath, die Kommun⸗Arbeit mit Kindern in dem bisherigen Maße, jedoch mit Herabsetzung des Lohnes auf 2 ½ Ngr., bis auf Weiteres fortzusetzen, womit sich das Stadtverord⸗ neten⸗Kollegium einverstanden erklärte und zugleich den Antrag stellte, der Stadtrath wolle seine Aufmerksamkeit auf die Frage richten, ob nicht die Errichtung einer stabilen Anstalt für Beschäftigung arbeits⸗ loser Kinder, wie sie schon in mehreren anderen Städten bestehe, als
“
ersprießlich und ausführbar sich darstelle. Auch beabsichtigt man die
Einführung einer Dienstboten⸗Krankenstuer.
8 “ 8 ““ “ Se 8 8 .8 * 2 2 m 1μμ☚¶m⁵m 1111“*“* ₰ . 1ö1“] 8 1 5 81 HAeH h . ““ 1 7.
Königreich Württemberg. (A. Z.) Der am 22. Au⸗ gust in Stuttgart unter der Leitung der Loge „Wilhelm zur auf⸗ gehenden Sonne“ sich versammelnde Freimaurer⸗Kongreß wird sich nach dem ausgegebenen Programm für den rein maurerischen Theil der Arbeiten mit der Lösung folgender wichtigen Fragen beschäftigen: 1) Sind die Symbole der Freimaurerei nur ceremonielle Erkennungs⸗ zeichen, oder sind sie wesentliche Mittel zur Erreichung des maureri⸗ schen Zwecks? 2) Wenn die Symbole nur ceremonielle Erkennungs⸗ zeichen sind, welches ist alsdann die nothwendige Tendenz der Frei⸗ maurerei, in der alle Systeme und Logen übereinstimmen müssen, wenn die Freimaurerei etwas Eigenes, Allgemeines und Wesentliches sein soll? 3) Wenn die Symbole wesentliche Mittel zur Erreichung des maurerischen Zweckes sind, was giebt darüber Aufschluß: die Geschichte, die Moral oder die Natur? Man erwartet neben den Brüdern aus Württemberg, Baden (wo seit neuerer Zeit die Frei⸗ maurerei sehr in Aufnahme kommt, da die früher untersagte Theil⸗ nahme den Angestellten gestattet wurde), Frankfurt, Hessen ꝛc., auch aus entfernteren Theilen Deutschlands und aus anderen Ländern.
Großherzogthum Hessen und bei Rhein. (Hess. Z.) Am 20. August bezieht der Großheczogliche Hof mit seinen hohen Gästen die Sommer⸗Residenzen zu Seeheim und Ingenheim. Se. Königliche Hoheit der Großherzog wird mit Sr. Königlichen Hoheit dem Erbgroßherzoge, Sr. Großherzoglichen Hoheit dem Prinzen Karl und Durchlauchtigsten Familie den Großherzoglichen Landsitz auf dem seeheimer Berge, Ihre Kaiserlichen Hoheiten der Großfürst Thron⸗ folger, die Großfürstin Cäsarewna und Großfürstin Alexandra mit Sr. Großherzoglichen Hoheit dem Prinzen Alexander dessen Landsitz auf dem Heiligenberge bei Ingenheim bewohnen. Se. Kaiserliche Hoheit der Großfürst Thronfolger ist am 20sten früh um 7 Uhr mit der Eisenbahn nach Friedrichshafen abgereist und wird nächsten Dienstag zurückkehren. 8—
Se. Großherzogliche Hoheit der Prinz Alexander von Hessen ist am 19. August aus St. Petersburg zum Besuche am Großherzogli⸗ chen Hofe eingetroffen.
Freie Stadt Frankfurt. (F. J.) Am 18. August fand die erste öffentliche Sitzung der gesetzgebenden Versammlung statt. Die für die Zuhörer bestimmte, noch etwas beschränkte Räumlichkeit von 60 numerirten Sitzplätzen war schon zeitig vor Anfang der Verhandlungen besetzt. Die zur Diskussion gekommenen Gegenstände waren der Art, daß sie das Interesse der Zuhörer nicht wenig in Anspruch nehmen mußten. Nachdem die beantragte Nachbewilligung von 9300 Fl. für die durch Brandbeschädigungen nothwendig gewor⸗ dene Reparatur des Stadtgerichtsgebäudes zu einer etwas längeren Diskussion geführt und darüber Beschluß gefaßt worden war, ging man zur Verlesung und Berathung eines das Gewerbschulwesen be⸗ treffenden, trefflich abgefaßten Kommissions⸗Berichts über. Die aus den Herren Dr. G. L. Kriegk, M. May, C. Benkard, Dr. Burckard, Schöff Dr. Souchay, Schöff Dr. Neuburg und Senator Dr. Kloß bestehende Kommission stellte den Antrag: „Die vorgeschlagene Erwei⸗ terung der Gewerbschule des hiesigen polytechnischen Vereins auf Staatskosten als ungenügend abzulehnen und dagegen hohen Senat um die Crrichtung einer nach den (im Kommissions⸗Berichte näher ausgesprochenen) Grundsätzen eingerichteten Real⸗ und Gewerbschule zu ersuchen.“ Die Versammlung erklärte einstimmig ihre Zustimmung zu diesem Berichte und beschloß, denselben zur alsbaldigen Rückäuße⸗ rung hohem Senate mitzutheilen.
Freie Stadt Bremen. (Hannov. Ztg.) Die Passa⸗ giere des „Washington“, auf dessen Rückfahrt nach New⸗York, ha⸗ ben das folgende Zeugniß über dieses Schiff veröffentlicht:
„Die unterzeichneten Passagiere des „Washington“ von Bremen und Southampton nach New⸗York wünschen ihre hohe Meinung von diesem schönen Schiffe hierdurch zur größtmöglichen Oeffentlichkeit zu bringen. Der „Washington“ hat seine erste Rückreise nach Amerika unter dem nach⸗ theiligen Einflusse schlechter Kohlen, fast ununterbrochen eontrairer Winde und einer während des größten Theils der Fahrt sehr schweren See in weniger als funfzehn Tagen zurückgelegt. Die Maschinen haben ununterbrochen und leicht weg gearbeitet; die Friction war höchst unbedeutend. Als Seeboot kann der „Washington“ nicht genug ge⸗ lobt werden. Die Bewegung ist sehr leicht, das Schiff rollte nie⸗ mals während der Reise, und selbst bei einer heftigen See von der Seite her brauchte man die Geräthschaften in den Schlafkabinetten und auf den Tischen nicht zu befestigen. Passagiere, welche seit vielen Jah⸗ ren in Dampfböten und Segelpacketen den Atlantischen Ocean befahren haben, erklären, daß sie noch nie in einem so fest und leicht gehenden Schiffe waren. Ueber Capitain Hewitt's Aufmerksamkeit, Wachsamkeit und Tüchtigkeit kann wohl nur eine Meinung vorwalten, und wir glauben, daß Jeder, der jetzt mit ihm herüber gekommen ist, sich seiner Leitung gern zum zweiten Male anvertrauen wird. Die Unterzeichneten sind überzeugt, daß der „Washington“ die vernünftigen Erwartungen seiner Freunde und des Ebhrnas erfüllen, und daß er sich nicht allein als eines der sichersten, ondern auch als eines der schnellsten Dampfböte ausweisen wird, da seine
robefahrten kürzer gewesen sind, als die ersten Fahrten anderer atlanti⸗ chen Steamer. Sie sehen es als eine angenehme Pflicht an, dem Publi⸗ kum dies erste Zeugniß über die Erfolge der amerikanischen atlantischen Dampfschifffahrt vorzulegen, und sind versichert, daß dem ihrigen eine lange Reihe ähnlicher Zeugnisse folgen wird.“
Die New⸗York⸗Bremer Dampfschiff⸗Compagnie hat, um die bei der ersten Fahrt des „Washington's“ gemachten Erfahrungen sofort zu benutzen und die Ausrüstung desselben, zur Erfüllung aller an ein Schiff erster Klasse gerichteten Ansprüche in umfassender Weise noch vor dem Beginne einer zweiten Reise zu vollenden, die nächste Ab⸗ fahrt des Dampfbootes, welche auf den Anfang des August festgesetzt war, vorläufig ausgesetzt, da die nothwendigen Arbeiten für den oben angegebenen Zweck leicht einige Wochen in Anspruch nehmen dürften.
Frankreisch.
Paris, 18. Aug. Der Herzog von Nemours ist gestern Abend von Schloß Eu in den Tutllerieen eingetroffen. Seine Ankunft soll durch die nahe Abreise des Herzogs von Aumale nach Algier veran⸗ laßt sein. Das Unwohlsein des Prinzen von Joinville hat bunchane keinen besorglichen Charakter. Die Aerzte haben eine ganz ein 4 erfrischende Kur und möglichste Ruhe für einige Tage vs⸗ en.
Es wird jetzt als gewiß versichert, daß die Herzogin von Mont⸗ pensier guter Hoffnung sei, und sowohl der Hof als die Regi