1847 / 253 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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„zalaeri ne Beeinträchtigung ihrer ensmeinung, den vennenabnaejacche Zezansiang näoge 888 ünichen Unaüce andene Garantie gründlicher Rechtspflege echtsangele ür.

u gewähren, 2 2 gfehegha meldet die Oder⸗Ztg.: LEE1“ Hoheil die Frau Prinzessin Albrecht mit dem sämmt⸗ „Jhre 8272 1. Kamenz traf vergangenen Sonntag wieder hier lichen Hofstane ihte dadurch das hiesige Aerndtefest, zu welchem sich ein und * er kemenge aus den umliegenden Ortschaften eingefunden eine große veüiae waren sehr schön, theils wegen der hübschen hatte. Die Festzüge Se en Sr. Masestät Kränze, welche hinter dem Musik Chor getragen und Sr. Majestät dem Könige der Niederlande überreicht wurden, theils wegen der reinlichen Kleidung der Schnitter und Schnitterinnen, welche paarweise mit bebänderten Hüten, Rechen und Sicheln daherzogen, theils we⸗ gen der großen Aerndte⸗Fuder, womit eine niederländische Herrschaft die andere zu übertreffen suchte. Am besten gesiel jedoch der Aufzug der Forstbeamten. Ihr Wagen war nicht blos mit Dammhirschen, Rehen, Füchsen, Hasen, Rebhühnern und dergleichen Wild reichlich beladen, sondern auch kunstvoll geziert mit Netzen, Büchsen, Hirsch⸗ fängern und Geweihen. Recht gut nahm sich zwischen dem Fichten⸗ Reisig das Motto aus „Weidmanns Heil.“ Das Danklied, welches von den evangelischen Schnittern und Schnitterinnen gesungen wurde, bildete einen mächtigen Kontrast zu der heiteren Stimmung der Ge⸗ müther; Ihre Königl. Hoheit die Frau Prinzessin selbst war tief er⸗ griffen davon und konnte sich der Thränen nicht erwehren. Doch bald kehrte Heiterkeit und Frohsinn wieder unter die Menge zu⸗ rück, als die Thierschan begann. Die von den einzelnen Domi⸗ nien gestellten Thiere waren so trefflich, daß es schwer fiel, einem Stücke vor dem anderen einen Vorzug einzuräumen. Den höchsten Grad erreichte der Jubel und die Freude, als auf dem hiesigen Klosterplatze die hohen Gäste selbst an dem Tanze der Wirthschafts⸗Beamten und Schnitter Theil nah⸗ men. Erst nach 2 Stunden hatte das Fest im Freien ein Ende. Abends war im hiesigen Gasthofe zur „goldenen Krone“ für alle Beamten auf hiesigen niederländischen Herrschaften ein glänzender Ball. Se. Excellenz Baron von Schimmelpfennig, wie auch die Kö⸗ niglichen Adjutanten, erschienen selbst im Saale und erhöhten durch Theilnahme die Freude Aller. Für Bewirthung war auf Königliche Kosten in jeder Beziehung reichlich und gut gesorgt. Heute, am 8. September, begab sich Se. Majestät der König der Niederlande aber⸗ mals zum Besuch nach Kamenz. Sicherem Vernehmen nach dauert sein hiesiger Aufenthalt jetzt nur noch wenige Tage. Schon ist seine Abreise für Sonnabend Abend festgesetzt, um Sonntags von Breslau

aus noch mit einem Extrazuge auf der Eisenbahn in Weimar ein⸗ zutreffen.“ . 8 MPeutsche Bundesstaatcten.

Königreich Bayern. (N. K.) Am Königlichen Hofe in Aschaffenburg sind am 6. September Ihre Königl. Hoheiten der Großherzog von Oldenburg und der Prinz Adalbert von Bayern zum Besuche angekommen. Ersterer wird dem Vernehmen nach bis gegen den 20. September dort verweilen.

An demselben Tage um 1 Uhr rückte das zweite, 1400 Mann starke Bataillon von dem K. österreichischen Infanterie⸗Regimente „Khevenhüller⸗Metsch“, welches die Garnison von Mainz verläßt und nach Böhmen marschirt, unter dem Kommando des Majors Grafen von Künigl in Aschaffenburg ein und defilirte in Parade vor Sr. Majestät dem König, welcher von den beiden Adjutanten und dem Offizier⸗Corps des dortigen Jäger⸗Bataillons umgeben war. Bald darauf wurden die K. österreichischen Offiziere zur Audienz gelassen und der Major Graf von Künigl zur Königlichen Tasel geladen. Am 8. wird das Bataillon seinen Marsch fortsetzen.

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Oesterreichische Monarchie.

Wien, 8. Sept. (Oesterr. Beob.) Se. Majestät der König von Preußen war unter dem Inkognito eines Grafen von Zollern, von Ischl kommend, am 3ten d. M. Vormittags um 11 Uhr zu Bruck an der Mur eingetroffen, allwo Derselbe von Sr. Kaiserl. Hoheit dem Erzherzog Johann, welcher sich an demselben Tage von Gratz nach dem Brandhofe begab, empfangen wurde. Auch der Lan⸗ des⸗Gouverneur, Graf von Wickenburg, hatte sich hier eingefunden und genoß, nebst dem Kreishauptmanne zu Bruck, Grafen von Her⸗ berstein, und dem Kommandanten der dortigen Garnison, Ma⸗ jor Grafen von Festetits, die Ehre, zu der Tafel Sr. Majestät, an welcher der Erzherzog Theil nahm, gezogen zu werden. Um 4 Uhr, mittelst eines Extrazuges in Gratz angelangt, begab sich Se. Maje⸗ stät in Begleitung des Landes⸗Gouverneurs nach dem Schloßberge und äußerte sowohl über die schönen Anlagen desselben, als über den Reiz und die Mannichfaltigkeit der Aussicht wie⸗ derhelt das lebhafteste Wohlgefallen. Um halb 6 Uhr Abends setzte Se. Majestät die Fahrt bis Cilli im Geleite des Lan⸗ deschess auf der Staatsbahn fort. Am 4ten Morgens 6 Uhr wurde die weitere Reise nach Triest und Venedig angetreten.

„Die Söhne Sr. Kaiserl. Hoheit des Erzherzogs Franz Karl, die Weene⸗ Joseph, Max und Karl Ludwig, haben eine Ferienreife nach . Dresden unternommen, in Folge ihrer glänzend abgelegten r in allen Zweigen der Civil⸗ und militairischen Wiffen. sie den ausgebreitetsten Unterricht genießen. Vor der ihre Fa ee. v- de jungen Prinzen

8 nEzieher auf das freundlichste bewirtheten. 9b „Ihre Mazestät die dansen Mntter ist nach Ischt abgereist; ihre

ajestät die Erzherzogin Maria Luise von P weil S

mer noch in Schönbrunn. gvMKrüarakis te tch

Die Vermählung des Er gerdi Erzherzogin Elisabeth, 8 4 Este mit der nus, wird am 4. Oktvber d. J. vor sich den zherzogs Palati⸗ Festlichkeiten verbunden sein, denen der -eee d den üeeüee Corps n. werden. Hofstaat und das

en die innere Stadt umgebenden Glaci & 1 sehnte Verschönerung bevor, indem der Naggsteae dhchfige vnge er⸗ k in re im Kostenbetrage v ergere vreen - ge von 30,000 Fl. C. M. er Kaiserl. oberste Hofkanzler, Graf Inzaghi, der j ; dis Paberr vür-gs. ban nes nhes hach 29ns mit dem Wagen sich dergestalt den Fuß zu beschädi gyx- das Bett muß. 8 eit der Anwesenheit des Hoflanzlers in Steiermark i die Gemeinden, die den Zehnten vemegeir mit Enene 2 885 ten worden, und sene steht man sortwährend Mricsast⸗Petas ements von Dorf zu Dor Pgher⸗ um den Zehnt mit Gewalt einzutreihen. Die widerspenstigen Bauern heschränken sich darauf, leinen Zehnt zu geben, 8 ihn aber ohne Widerstand wegnehmen. Selbst Kindberg, eine Herrschaft des Grafen Inzaghi, gehort zu den Gemeinden, die sich in Renitenz besinden, woraus den Gutsherren immerhin beben⸗ tende Kosten erwachfen. Die Erscheinung is um so auffallender, als sie sich blos auf Ober⸗Steiermark beschränkt, das reindeutsche Be⸗ völkerung hat, indeß die südlichen Gegenden, wo die Wenden sitzen, bisher kein Beispiel der Zehnt⸗Verweigerung aufzuweisen haben.

Triest, 5. Sept. (D. A. Z.) Heute Vormittag wird Se. Majestät der König von Preußen hier erwartet, welcher unter dem Namen eines Grafen von Zollern, aus Ischl kommend, den Tag über hier verweilen, die hiesigen Institute in Augenschein nehmen und dann auf einem Dampfschiffe des Oesterreichschen Loyd seine Reise nach Venedig weiter fortsetzen wird.

„Die Regierung hat vor kurzem an die Kaiserlichen Reutämter die Weisung ergehen lassen, alle Zehnten und Gülten in diesem Jahre in natura einsammeln und auf den herrschaftlichen Speichern aufbe⸗ wahren zu lassen. Zu gleicher Zeit ist die Anordnung getroffen wor⸗ den, die noch vorhandenen Getraide⸗Vorräthe in kleinen Quantitäten um den mittleren Marktpreis an Bedürftige, mit Ausschluß aller Getraidehändler, verkäuflich abzugeben, eine Anordnung, die um so mehr hervorgehoben zu werden verdient, als man bisher die abzu⸗ lassenden Früchte überall nur im Wege der Versteigerung verkaufte und sowohl in den höheren Stellen, als von Seiten der Unterbeam⸗ ten, darauf bedacht war, stets die höchsten Preise zu erzielen. Ge⸗ wiß läßt sich mit 700,000 Scheffeln Getraide, welche dem Staate jährlich zufallen, Großes und Ersprießliches leisten.

Frankreich.

„Paris, 7. Sept. Gestern wurde ein Minister⸗Rath in St. Cloud gehalten, in welchem der⸗ König den Vorsitz führte. Der Marine⸗Minister war dazu von Rambounillet dorthin gekommen.

Nach einer Mittheilung aus Toulon sind die französischen Kriegs⸗ schiffe, die sich in letzterer Zeit vor Tunis befanden, die Linienschiffe „Jena“ und „Jupiter“, und die Dampf⸗Fregatte „Magellan“, beor⸗ dert worden, zu der Flotte des Admirals Trehonart im Hafen von Neapel zu stoßen. In Tunis herrschte vollkommene Ruhe. Ueber v. 88 Bestimmung dieser Flotte sind verschiedene Gerüchte im

mlauf.

Das Journal des Déöbats entlehnt heute der Gazette de France folgende Nachricht, ohne eine Bemerkung hinzuzufügen: „Wir glauben versichern zu können, daß man beschlossen hat, dem Papst 12,000 Flinten zu senden, welche Herr Rossi ihm anzubieten und hinsichtlich der Bezahlung jede Bequemlichkeit zu gewähren be⸗ auftragt ist.“

Die Union monarchique will wissen, daß in Folge einer Be⸗ rathung, die vorgestern bei der Königin Christine im Hotel de Cour⸗ celles nach Eingang von Depeschen des General Narvaez stattgefun⸗ den, beträchtliche Summen und Kreditbriefe an denselben abgeschickt worden seien, um ihn in Stand zu setzen, die Ereignisse abzuwarten. Nach einem Artikel der Presse wird Alles aufgeboten werden, um den General Serrano und Herrn Salamanca aus der Umgebung der Königin Isabella zu verdrängen. 8

In dem Artikel des Moniteur über das gerichtliche Verfahren gegen den Herzog von Praslin (s. unser gestriges Blatt) hatten die Oppositions⸗Blätter eine Verletzung für den General⸗Prokurator, Herrn Delangle, finden wollen, daher dies offizielle Blatt sich heute zu folgender Erklärung veranlaßt sieht: „Ein in den Moniteur aufgenommener und von anderen Blättern wiederholter Artikel ist für einige derselben der Gegenstand von Schlußfolgerungen und Kom⸗ mentaren geworden, welche aller Richtigkeit und Aufrichtigkeit erman⸗ geln. Indem die Regierung sich über ernste Fragen erklärte, welche die Meinungen zu theilen schienen, indem sie die Mitglieder der Magistra⸗

tur und die Agenten der Behörde gegen die Irrthümer schützte, welche durch diese Meinungsverschiedenheit sich festsetzen konnten, hat sie

etwas sehr Natürliches und Einfaches gethag. Sie wollte nicht, daß unsere Institutionen nach beliebigen übelwollenden oder irrigen Ans⸗ legungen verleumdet und der Sinn unserer Gesetze entstellt werde.

Andere Absichten in diesem Artikel suchen und ihm einen anderen Zweck unterlegen, heißt, einen klaren und deutlichen Gedanken ver⸗ drehen, um ihn für engherzige Berechnungen und beklagenswerthe Feindseligkeiten zu brauchen. Die Regierung hatte keine Rüge gegen irgend Jemand auszusprechen, weil Niemand eine solche verdiente. Sie hatte sich über Grundsätze zu erklären, die in der Presse und in der öffentlichen Meinung ein Gegenstand des Streits geworden wa⸗ ren, weil man sie nicht hinreichend kannte: dies hat sie gethan, wie sie es zu thun berechtigt und verpflichtet war.“

„Der Maire von St. Pol hat sich geweigert, die Erlaubniß zu einem dort beabsichtigten Wahl⸗Resorm⸗Bankett zu geben. * der snaigs häufiger gewordenen Zweikämpfe in der Militairschule St. Cyr find 15 bis 16 Zöglinge mit str Arrest bestraft worden. vI

„Die Untersuchung über die Verwaltung des Gefängnisses in Clairvaux hat herausgestellt, daß die Gefangenen erkrankt sind, weil sie zu wenig und zu schlechtes Essen und zu leichte Kleidung hatten und zugleich sich überarbeiten mußten.

Die General⸗Confeils der Departements sind jetzt überall zu⸗ sammengetreten.

An der heutigen Börfe wurden wenig Geschäfte gemacht, die Course behaupteten sich schwer, und unter den Spekulanten herrschte einige Besorguiß. Es ging das Gerücht, in Madrid seien Unruhen ausgebrochen. Auch Eisenbahn⸗Actien hatten eine weichende Tendenz und die Umsätze waren sehr beschränkt; Lyon und Marseille stark ausgeboten. Am Schluß der Börse kam das Gerücht in Umlauf, daß 7000 Mann Truppen zu Toulon versammelt wären, um nach Civitaverchia eingeschifft zu werden, falls die Oesterreicher eine Be⸗ wegung gegen die päpstlichen Staaten machen sollten. Es wurde hinzugefügt, daß Oesterreich 120,000 Mann an den Gränzen der Schweiz und des Kirchenstaats zusammenziehe.

Köln, 11. Sept. (Telegraphische Depesche.) der hat in Marokko gesiegt und marschirt auf Fez⸗

EGSFroßbritanien und Irland.

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London, 6. Sept. Ihre Majestät die Königin wird in der ersten Woche des nächsten Monats in Windsor Schloß eintreffen und nach dreiwöchentlichem Aufenthalt daselbst wieder nach Osbornehonse auf der Insel Wight zurückkehren.

Das nene Parlament zählt nach den so eben erschienenen Dodd's ö Companion 223 neue Mitglieder, die größte Anzahl eit der Reformbill, welche 280 neue Mitglieder ins Uuterhaus brachte. Die Wahlen von 1834 35 brachten 184, die von 1837 121 und die von 1841 183 neue Abgeordnete ins Unterhaus. Ans der Zusam⸗ mensetzung desselben geht übrigens hervor, daß das demokratische Ele⸗ meni mit jeder neuen Wahl ein immer größeres Nebergewicht erlangt hat; es hat jetzt zugenommen die Anzahl der Eisenbaha⸗Interefsene⸗ Vertreter Direktoren von Compagnieen, Ingenieure, Baumeister ꝛc., 8 der Adpokaten, der Kausteute, großer wis kleiner, und der politi⸗ 118 Schrikzsteller; abgenommen hat die Anzahl der Armee⸗ und Marine⸗

Fziere, ber Mitglieder des hohen und des Land⸗Adels. Ziem⸗ ö= wird übrigens zugegeben, daß Sir R. Peel es in der 2 —97 bei dem gegenwürtigen ungeordneten Zustande der Par⸗ ih einen oder der anderen Partei im Unterhause das Ueber⸗

9 8, 41712 Die ganz gleichgüttige Ueberreichung einer Adresse vneee Fihhegson 8 erg lef ansge und fen⸗ Ant⸗ en f se gan reffe. So wie gestern in

bem mit raenn . sühl der vnken, so wirb in Norning Chro⸗

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niele und Standard die Stellung Sir R. Peel's bei dieset Ge⸗ legenheit erörtert, und wenn die Times ziemlich unabhängig sowohl die Protectionisten als die Whigs und Sir R. Peel selbst mit schar⸗ fen Waffen angreift, so lassen die beiden anderen Blätter dagegen ihre Parteifarbe blicken, indem Morning Chronicle mit schmeich⸗ lerischen Worten um die Gunst Peel's für die Whigs buhlt, der Standard aber seinen Ingrimm über den Einfluß Peel's hinter Spöttereien verbirgt.

Die Blätter melden neue Fallissements. Am 4ten hatte das Haus Thomas Booker Sons u. Comp. in London seine Zahlungen eingestellt; die Passiva betragen, wie es heißt, 30 50,000 Pfd. Aus der Masse des Hauses Clayton u. Comp. in Preston, das vor einiger Zeit fallirte und dessen Passiva 120,000 Pfd. betragen, glaubt man sich eine Dividende von 15 Sh. auf das Pfd. verspre⸗ chen zu können. Eben so hat das Haus der Herren Gemmel Brothers in Glasgow mit ungefähr 200,000 Pfd. und das der Her⸗ ren Sanders, Wetherell u. Comp. in Stockton⸗on⸗Tees mit 20 bis 40,000 Pfd. seine Zahlungen eingestellt. Das Haus Gemmel hatte besonders Geschäfte mit China, Manilla und Valparaiso und hat auch ein Haus in Canton, W. und T. Gemmel u. Comp., welches letztere, wie man glaubt, solvent bleiben wird.

Nach eben ausgelaufenen Berichten sind der Capitain und ein Theil der Mannschaft einer englischen Brigg, welche von Liverpool⸗ nach Patagonien abgesegelt war, um dort Minerale aufzusuchen, in der Bucht von Watchman Cap von den Indianern aufs grausamste ermordet worden.

Auf Lloyds ist aus Kalkutta die Nachricht eingetroffen, daß der Ostindienfahrer „Roborts“ von London, mit Baumwolle und anderen Waaren beladen, in der Nacht vor dem bestimmten Abfahrtstage (30. Juni) daselbst ein Raub der Flammen wurde. Da seit zwei Jahren unter ähnlichen Umständen schon fünf solche Fälle vorkamen, so arg⸗ wohnt man, daß die Lascars oder ostindischen Matrosen, welche vor der Abreise im voraus sechsmonatlichen Lohn empfangen, die Brand⸗ stifter waren, um das Geld behalten zu können, der Reise aber über⸗ hoben zu sein.

Der Mauchester Guardian theilt nach einem Briefe Cob⸗ den's aus St. Petersburg vom 19. August mit, daß derselbe im Begriffe stand, sich nach Moskau zu begeben und auf der Rückkehr von dort die große Messe in Nowgorod besuchen will. Nach dem erwähnten Blatte erwartet man den Herrn Cobden um die erste Woche des Oktobers in England.

Schweiz. 86

Kanton Bern. (Eidg. Z.) In der 35sten Sitzung, vom 2. September, war (wie bereits nebst dem Resultat der Verhandlun⸗ gen kurz gemeldet) die Jesuiten⸗Angelegenheit an der Tagesordnung.

Zürich wollte die bereits mit den Reden über diesen Gegenstand an⸗ gefüllten Foliobände des Abschiedes nicht vermehren, sondern begnügte sich, aus den neuesten Ereignissen, den Freischaarenzügen ꝛc. und dem fortwäh⸗ renden Bleiben der Jesuiten, trotz des wegen ihnen bereits vergossenen Bür⸗ gerblutes und trotz der freundeidgenössischen, von der Mehrheit der schwei⸗ zerischen Bevölkerung ausgesprochenen Bitten und Wünsche, die Nothwen⸗ digkeit ihrer Ausweisung darzuthun, so wie auch die Pflicht und Kompetenz der Tagsatzung zu diesem Zwecke nachzuweisen, damit nicht die Masse sich zum drittenmale der Sache bemächtige. Er schloß daher instructionsgemäß zu einer Einladung an die betreffenden Stände, um die Jesuiten zu entfer⸗ nen und die fernere Aufnahme derselben sämmtlichen Ständen zu untersa⸗ gen. Luzerns zweiter Gesandte, Obergerichts⸗Kommissionsschreiber Vischer, debütirte sodann mit Ablesung einer langen, ganz im Geist und Style der Ztg. d. kathol. Schweiz geschriebenen Rede für Beibehaltung der Jesuiten, die Kompetenz der Tagsatzung zur Fassung einer solchen Schlußnahme be⸗ streitend, da sich das souveraine Volk von Luzern nicht vorschreiben lassen werde, zu wem es in die Schule gehen solle, und den Miteidgenossen kein entscheidendes Urtheil darüber zustehe, so wenig sich auch dasselbe ein Ur⸗ theil über die in anderen Ständen anzustellenden Lehrer anmaße, denn da möge Zürich seinen Strauß, Bern seinen Zeller behalten und ihre Kathe⸗ der dem Unglauben, dem modernen Heidenthume preisgeben, das gehe Lu⸗ zern nichts an. Er weist anf Nord⸗Amerika, Belgien und England hin, wo man die Jesuiten nicht fürchte und sie ungehindert lehren lasse, nur in der freien Schweiz wolle man sie austreiben, weil ein betrunkener vnofesso⸗ sie als schädlich dargestellt habe. Er vertheidigte die Je⸗

niten wider die sie erhobenen Anklagen, welche er als Lügen und Verleumdungen bezeichnete. Aber er sieht die Hetzerei gegen sie nur als einen Vorwand zu anderen Zwecken au. Er eröffnete sodann seine im Willen des Luzernervolkes liegende Instruction, dahin gehend, daß Luzern sich nie und nimmer einem Beschlusse fügen werde, der seine poli⸗ tische und religiöse Unabhängigkeit vernichten würde und Gewalt mit Ge⸗ walt abtreiben werde. Auch Uri's zweiter Gesandte, Landammann Mül⸗ ler, sprach sich in gleichem Sinne aus nnd schloß sich der Erklärung Lu⸗ zerns an. Schwoz vertheidigte besonders das Lehrsystem der Jesniten gegen die Anklage von Zürich, als ob dasselbe die Entnationalisirung der Schweiz zur Folge hätte, indem es gerade geeignet sei, die Jugend vor den Schwindeleien der Neuzeit zu bewahren. Der Zweck dieser Jesuiten⸗ frage sei bei ihrer Aufwerfung, wie er bereits erwähnt, kein anderer gewesen, als die Klosterfrage in den Hintergrund zu drängen, und jetzt solle sie auch nur ein Mittel zum Zwecke, nämlich zu einer einheitlichen Bundesreform sein. Zwar seien auch im Kanton Schwoz und in seinem Großen Nathe Viele, die gerade keine Jesuitenfreunde seien, aber das Recht, Lehrer anzustellen, wie sie wollen, wollten sie sich deshalb doch nicht nehmen lassen, und für dieses Recht würden sie auch einmüthig einstehen. Schließt sich Luzerns Erklärung an, so auch Unter⸗ walden. Glarus hingegen sprach für Entfernung der Jesuiten, indem dies zur Erhaltung des inneren Friedens, der Ruhe und Sicherheit der Eid⸗ genossenschaft nothwendig geworden sei, daher es, gestützt auf Artikel 1 und 8 des Bundesvertrags, zu Zürichs Antrag stimmte. Zug hinwieder war für Entfernung des Gegenstandes aus Abschied und Traktanden. Jetzt sei der Zeitpunkt da, um die sfeit Wochen hier in der Versammlung so oft wieder⸗ holten beruhigenden Zusicherungen, daß man die konfessionellen Rechte nicht beeinträchtigen wolle, zur That werden zu lasfen, man verzichte auf die Je- suiten jebt⸗ und der erste versöhnende Schritt sei geschehen, um den Son⸗ derbund aufzulösen. Freiburg ließ sich ebenfalls des Näheren auf den Stand⸗ punkt der Kantonal⸗Souverainetät ein, bekämpfte die Kompetenz der Tagsatzung, berief sich auf die Jesuitenberufung in Freiburg, gegen welche auch Niemand auf der Tagsaßung aufgetreten sei, da man das Souverainetaits⸗Recht der Kantone zur Berufung dieses Ordens anerkannt habe, und dazumal hätten doch noch viele der Magistrate gelebt, welche, da sie an den Berathungen über den Bundesvertrag Theil genommen, Sinn und Geist desselben doch wohl verstanden hätten. Die Anklagen gegen die Jesuiten betreffen die Je⸗ suiten der Vergangenheit, über diejenigen der Gegenwart wisse man nichts vorzubringen. Die von Glarus angeführten Jesuiten⸗Austreibungen aus

*

Portugal, Spanien, Frankreich ꝛc. seien von herrschsüchtigen Weibern oder

ränkesüchtigen Ministern ausgegangen, und Clemens XIV. sei zu seiner Aufhebungsbulle des 8 1 zwungen worden. Solothurns zweiter Gesandte, Obergerichts⸗Prä⸗- sident Schmid, sprach sich ganz im Sinne des Votums von Zürich aus. Der zweite Gesandte von Baselstadt, Professor Merian, läßt kon-⸗

sequent auch in dieser Frage seine vermittelnde, versöhnende Stellung nicht

fallen, ist zwar vollkommen von der Gefährlichkeit der Jesuiten überzeugt,

hält aber alle gewaltsamen Wege und Mittel zur Erreichung des Zweckes

ihrer Entfernung für unheil⸗ und verderbenbriugend, die Bürgerkrieg ent-⸗ ünden, was er 1— eide Parteien zur Nachgiebigkeit ermahnt. Denn bei einem Blick auf den Bistand Europa's lasse sich nicht verkennen, daß früher oder später ein

turm losbrechen werde, daß die Eidgenossen dann gerüstet sein müßten,

daß aber nur ein einiges Volk stark und kräftig sei. Spricht daher seinen

lebhaften Wunsch aus, daß Luzern seine Jesuiten freiwillig entfernen möchte.

Baselland freut sich dagegen, daß es nun mit Aargau nicht mehr allein für dessen Anirag stehe, sondern sich nun einer Mehrheit von Ständen an-⸗

schließen könne, Schaffhausen meint, daß gerade die imn Pohe herrschende

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niten⸗Ordens gegen seinen Willen ge-⸗

Alles in einer schönen, glänzenden Rede entwickelte und 8

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Ausregung über diese Frage ein Beweis sei, wie sehr dasselbe von der Ueberzeugung der Gefährlichkeit der Jesuiten durchdrungen sei; vor populi, vox Dei, und diese

olksstimme mache sich nicht nur in der Schweiz, sondern auch in den ita⸗ lienischen Staaten geltend, und gerade die Bewahrung von Eintracht mache die Entfernung des Jesuiten⸗Ordens nothwendig, und daher möchte es auch mit Zug ausrufen: Verzichtet auf die Jesuiten, und der erste Schritt zur Versöhnung ist geschehen. Appenzell J. Rh. faßt sich mit ge⸗ wöhnlicher Kürze, denn dessen Gesandter, der gemüthliche Herr Landam⸗ mann Fäßler, ist nicht gewohnt, seine Instruction in langen, glänzenden Reden zu erörtern, besonders wo er, wie diesmal, dahin instruirt ist, in die Sache nicht einzutreten. Wenn alle Gesandte die lakonische Kürze des Herrn Fäßler besäßen, so könnte die Tagsatzung viel an Geld und Zeit sparen und ihre Geschäfte füglich in funszehn statt in vierzig Sitzungen abthun. Appenzell A. Rh. ist dagegen sogar für Vollziehungs⸗Maßregeln eines Ausweisungs⸗Beschlusses gegen die Je⸗ suiten instruirt, denn sein Kanton betrachte die Jesuiten als die Seele

es Sonderbundes und den letzteren blos als die Armee der Jesuiten, daher denn auch sein Landrath gefunden habe, daß man diesen Krebsschaden gründ⸗ lich heilen müsse. Dieser Orden sei gerade zur Bekämpfung des Protestan⸗ tismus gestiftet worden, und dieser Aufgabe zeige er sich, besonders bei dem Prinzip der Toleranz des Protestantismus, noch jetzt würdig, daher der re⸗ nigiös⸗ Hader eine Frucht desselben sei. Es sei nicht das erstemal, daß sich die Tagsatzung mit dem Jesuitismus beschäftigen müsse; schon im 17ten Jahrhundert, bei den durch die Jesuiten veranlaßten Verfolgungen der Wal⸗ denser, sei dieses der Fall gewesen. Um die betreffenden Stände von den freundeidgenössischen Gesinnungen des Standes Appenzell A. Rh. zu über⸗ zeugen, stimme es für jetzt blos zu Zürichs Einladung. Auch St. Gallen spricht sich des Weiteren über den Volkswillen aus, der die Ausweisung der Jesuiten gebieterisch verlange, und durch welchen bereits mehrere Regierun⸗ gen deshalb gestürzt worden seien, indem sie mit dem Volkswillen in dieser Hinsicht nicht ganz übereinstimmten. Der Gesandte durchgeht die Sünden der Jesuiten etwas näher und glaubt, ihre so oft, über vierzig Mal erfolg⸗ ten Verweisungen aus verschiedenen Staaten bewiesen die Gefährlichkeit die⸗ ses Ordens hinlänglich, und gefährlicher seien sie für die Schweiz durch ihre Berufung an einen Vorort geworden. St. Gallen sei zwar für eine Anf⸗ forderung an Luzern instruirt, könne sich aber auch an die von Zürich be⸗ antragte Einladung anschließen. Hiermit ward 3 Uhr Nachmittags die Um⸗ frage abgebrochen, um sie am folgenden Tage fortzusetzen.

In der 36. Sitzung vom 3. September wurde die Frage sortgesetzt, und obschon nur noch wenige Stände zu sprechen hatten, so dauerte dennoch mit der freien Umfrage die Diskussion an diesem Tage länger als die am Tage Sehs. nämlich bis nahe an 4 Uhr Nachmittags. Granbündten eröffnete den Reigen, und der sonst sehr kurz gefaßte und etwas phlegmatische, alte, gutmüthige Herr Bür⸗ germeister Abys wurde selbst ungewöhnlich feurig, als er erklärte, auch ge⸗ gen die Jesuiten marschiren zu wollen. Mit Nachdruck betonte er seine Schluß⸗ worte: „Fort mit ihnen.“ Aargau, der zweite Gesandte, Placid Wei⸗ ßenbach, legte nun eine Lanze gegen Luzern ein, verwahrte die Ehre seines Standes gegen die „freche“ Anschuldigung des Klosterraubes, indem er abermals auf die wohlthätige Verwendung des Klostergutes hinwies und dann noch zur Genüge die gefährliche Wirksamkeit der Jesuiten⸗Ordens in älterer und neuerer Zeit in der Eidgenossenschaft, besonders bei den Reli⸗ gions⸗Kriegen, nachwies. Erörterung der Kompetenzfrage der Tagsatzung in dieser Angelegenheit, welche er, wie gewohnt, sehr gründlich aus den Artikeln 1 und 8 der Bun⸗ desakte entwickelt, und welche auch beim Flüchtlings⸗Konklusum, beim Frei⸗ schaaren⸗Verbot ꝛc. unbestritten angewandt und selbst von der jetzigen Min⸗ derheit anerkannt worden seien. Die längst erwiefene Gemeingesährlichkeit der Jesuiten mache es der Tagsatzung zur Pflicht, gegen diesen Orden ein⸗ zuschreiten und die Ausweisung dieses Ordens zu beschließen. Tessins zweiter Gesandte, Herr Jauch, erregte durch seine pathetische, aber mit der reinsten Fistelstimme gehaltene Rede gegen die Jesuiten, in welcher er sich ebenfalls auf den so stark gegen sie ausgesprochenen Volkswillen beruft, einen etwas unangenehmen Eindruck und allgemeines Lächeln. Waadt

entwickelt in sehr langer Rede die Kompetenz, das Recht und die Pflicht der

Tagsatzung zur Ausweisung des Jesuiten⸗Ordens, dessen gefährliches Treiben und Wirken, besonders im Kanton Freiburg, es näher schildert.

Wallis faßt sich kurz, denn es hält jede einläßliche Widerlegung der gegen die Jesuiten vor⸗ gebrachten Beschuldigungen für baaren Zeitverlust, und ohnehin hätten beide Parteien nur zu viele Worte verloren. Es gebe vielerlei Elend in der

Velt, und unter dieses Elend gehöre auch die Jesuitenfrage. Wallis habe seine Jesuiten gehabt, ehe es schweizerisch war, und es werde sie auch avant, pendant und après behalten. Es schließt in Hinweisung auf die Schluß⸗ worte Graubündtens: „Fort mit ihnen“, mit den Worten: „Kommt und holt sie.“ Graubündten erklärte sich später in der freien Umfrage, daß es diese gewiß zuliebe den Vätern in Briegg gemachte Ausforderung an⸗

nehme, jedoch dieselbe etwas revidire, indem es mit der über dem Jesuiten⸗

Konvent stehenden Eidgenossenschaft marschiren werde, nicht um sie aller prendre, fondern um sie aller (mit einer wegjagenden Handbewegung).. hasser. Neuenburg erklärt sich für Entfernung der Angelegenheit aus Abschied und Traktanden und glaubt sich unter diesen ernsten Um⸗ ständen aller schweren Verantwortlichkeit entladen. Genf (Riliet) ergießt sich auch noch in einem endlosen Salon⸗ Geschwätz über iese Jesuitenfrage, ohne ihr jedoch gerade eine interessante Seite abgewin⸗ en zu können. Bern hingegen läßt sich vorzüglich in die gefährliche, ge⸗ neinschädliche Wirksamkeit des Jesuitenordens näher ein und weist dieselbe in den einzelnen Kantonen Wallis, Freiburg und Luzern nach, was sich auch aus den Voten der Großen Räthe dieser Kantone genugsam ergebe, daher auch der Ausspruch, „daß man Gewalt mit Gewalt vertreiben werde.“ Der Gesandte citirt die Urtheile eines Franz Küenle in Freiburg, Peter's des Großen und Kaisers Alexander über die Jesuiten und liest inige Auszüge zum Beweise ihrer verderblichen Lehren aus dem Kolle⸗ gienheste des Pater Simmer im Jahre 1832 in Freiburg vor. Der Orden fei in der That seiner verunglichen Bestimmung zu Be⸗ kämpfung des Protestantismus immer treulich nachgekommen und habe em Spruch seines ersten Generals: „Ich bin auf die Erde gekommen, um Feuer zu säen“, stets getreulich nachgelebt. Die von Luzern berührte sogenannte Agitation sei nicht von einem betrunkenen Professor ausgegangen, sondern das nüchterne bernische Volk verlange die Auswei⸗ ung der Jesuiten und werde auch Mann für Mann dafür einstehen. Kun regnete es noch Repliken in der freien Umfrage zwischen Freiburg und Vaadt und Waadt und Freiburg, Luzern und Bern und Bern und Lu⸗ ern. Uri hielt noch eine lange Vertheidigung der Jesuiten, welche die Cersammlung und das Publikum außerordentlich ermüdet und langweilt, im so mehr, da Herr Landammann Müller (der zweite Gesandte) kein tedner ist, sondern die Worte und Sätze abgebrochen hervorbringt, was aber den sonst so urbanen Herrn Bürgermeister Furrer immerhin nicht zu der unparlamentarischen Grobheit berechtigte, ihm vorzuwerfen, daß dessen Bortrag keiner Widerlegung verdiene, da schon das Publikum über denselben gelacht habe.

Endlich wurde zur Abstimmung geschritten. 1) Für den Antrag Pnzerns, die Angelegenheit aus Abschied und Traktanden fallen zu assen, zeigten sich wie gewöhnlich die sieben Konferenzstände nebst

Neuenbung und Appenzell J. Rh., wogegen sich 2) für Zürichs Beschlusses⸗Entwurf, wonach a) die Tagsatzung von Bundes wegen einzuschreiten hat, b) die Stände Luzern, Schwyz, Freiburg und Wallis eingeladen werden sollen,

die Jesuiten zu entfernen, und c) jede künftige Auf⸗

nahme des Jesuiten⸗Ordens in einen Kanton der Eid⸗

enosseuschaft von Bundes wegen untersagt ist die Mehrheit der bekannten radikalen 12 ¼ Stände erklärte. Der Beschlusses⸗Entwurf von Zürich ist offenbar in einer geheimen Kon⸗ ferenz formulirt und beschlossen worden, daher auch Zürich erklärte, daß seine Instruction, bie es übrigens ins Protokoll fallen lasse, etwas anders, nämlich für eine Aufforderung laute, daß es aber diesen Antrag vor seinem Großen Rathe verantworten werde. Na⸗ türlich hätte sich sonst keine Mehrheit ergeben.

Die Karlsr. Ztg. enthält unter der Ueberschrift: „Schwei⸗ zerische Röegs. Ausscheen Folgendes: 8 „In Bezug auf den Operationsplan, welcher für den 2 sprochenen Bürgerkrieg von Seiten der radikalen Kantone 81-e.2 ts. 8

geht uns von einem wohln

Thurgau dann gerieth in eine staatsrechtliche

nachstehende Mit⸗ theilung zu:

9 Paͤhrend die Tagsatzung selbst noch zu zaudern scheint, ehe sie den verhängnißvollen Ausspruch thut, kraft dessen das Schwert zum Bürger⸗ kriege gezogen werden soll, scheinen die großen radikalen Kantone Alles zum Beginn der Feindseligkeiten gegen den Sonderbund bereits vorbereitet zu haben. Bern steht natürlich an der Spitze. 5 1

„Das berner Kontingent ist bereits marschsertig. Es beläuft sich auf 10 12,000 Mann, nicht auf 30,000, wie man übertreibend angegeben hatte, und besteht aus Milizen, die vollkommen bewaffnet und eingeübt, mit Kriegsmaterial reichlich versehen und größtentheils auch von religiösem richtiger eigentlich gesagt irreligiösem und revolutionairem Fanalis⸗ mus beseelt sind. Solothurn und Aargau, die sich, wie gewöhnlich, von Bern ins Schlepptau nehmen lassen, warten nur das Signal ab, um ihren Milizen Marschbefehl zu geben. Das aargauer Kontingent soll an beiden Ufern der Reuß manövriren, die Truppen des Kantons Zug im Schach halten und dann zwischen Sempach und Luzern zum Haupt⸗Corps der Ber⸗ ner stoßen. Die Tessiner lassen sofort, ohne sich durch die drohende Hal⸗ tung der Oesterreicher an ihrer Gränze abhalten zu lassen, ihre Truppen nach dem oberen Tessin⸗Thal vorrücken, um über den St. Gotthard in den Kanton Uri einzudringen.

„Die Regierung von Waadt wird ihre Truppen nach zwei Richtungen hin in Bewegung setzen. Die stärkste Kolonne soll sich an das radikale Haupt⸗Corps anschließen, die über die nordwestliche Gränze des Kantons Luzern vordringen soll. Nothwendigerweise aber muß diese Kolonne das Ge⸗ biet von Freiburg durchziehen, den Durchmarsch also zwischen Peterlingen (französisch: Paverne) und der berner Gränze erzwingen. Die andere, schwächere Kolonne soll sich gegen die walliser Gränze wenden, wo man sie durch ein Corps von Ueberläufern aus Unterwallis, nämlich aus den fran⸗ zösisch sprechenden Distrikten Dizains, Monthey und St. Maurice, verstärkt zu sehen hofft. Diese Kolonne soll dann im Rhonethal vordringen, einen Aufstand in Unterwallis decken und die Bergübergänge besetzen, über welche die Sonderbunds⸗Kantone etwa Hülfstruppen nach dem Kanton Freiburg zu entsenden versuchen sollten.

„Das Kontingent von Genf kennt seine Bestimmung noch nicht, hält sich aber bereit, den Truppen von Waadt sogleich sich anzuschließen. Von der Bestimmung der Thurgauer, so wie der Basellandschafter, verlautet nichts; letztere werden wohl mit den Aargauern oder Solothurnern zusam⸗ menstehen sollen.

„Weder Zürich, noch Graubündten, noch St. Gallen scheinen so kriegs⸗ lustig zu sein, wie die anderen genannten Kantone; selbst Thurgau erregt Zweifel. Die Verantwortlichkeit für den Krieg, wenn er, wie man fast für unvermeidlich ansieht, wirklich ausbricht, wird also ganz und gar auf die sechs Kantone zurückfallen, die zuerst die Fahne dazu erhoben haben werden. Vorzüglich aber ist es Bern, auf dessen Betrieb und in dessen Interesse die Brandfackel des Krieges in das Land geschleudert zu werden droht..“)

Spanien.

Madrid, 3. Sept. (Tel. Dep.) Espartero ist zum Se⸗ nator ernannt. Es ist ein Verbot an die Zeitungen erlassen, die

Verhältnisse der Königin zu besprechen.

Gerichts⸗Verhandlungen wegen der polnischen Verschwörung.

Berlin, 10. Sept. Die heutige Verhandlung beginnt mit dem Requisitorium des Staats⸗Anwalts in Betreff der beiden An⸗ geklagten Plawinski und Jarochowski. Derselbe äußert: die Staats⸗ Anwaltschaft habe nicht die Ueberzengung gewinnen können, daß einer der beiden Angeklagten sich ohne Grund unter Anklage befinde. Be⸗ sonders gravirend für Jarochowski sei die geheimnißvolle Art, wie er Mieroslawski beherbergt. Aus allen Anzeichen gehe hervor, wie Jarochowski wohl wußte, daß sein Gast eine Person war, welche sehr sorglich versteckt werden mußte. Der Angeklagte habe sich über alle Umstände sehr ausweichend erklärt. Er habe dem Mieroslawski selber die Speisen gebracht und wolle sich dieses für einen Mann in seiner Stellung doch so ungewöhnlichen Thuns jetzt gar nicht mehr erinnern. Der eigene Sohn des Angeklagten habe Mieroslawski's Pläne gekannt, und doch folle der Vater nichts von der Mifsion des Gastes gewußt haben, welche sich sogar dem jungen Gymnasiasten offenbart habe? Mieroslawski und Kosinski seien in dem Wagen des Angeklagten von Posen nach Krakau gefahren, und doch wolle dieser bei einer so bedeutenden Tour nicht gewußt haben, wohin die Reise gehe. Der Geldsendungen würde die Staatsanwalt⸗ schaft gar nicht erwähnen, wenn der Angeklagte nicht gerade darüber so ausweichende und ängstliche Aussagen gemacht hätte. Er habe in der Voruntersuchung nicht einmal wissen wollen, wie er die Gelder erhalten und an wen er sie abgesendet hätte; in der öffentlichen Sitzung habe er nun wieder bestritten, daß er so ganz bestimmt alle Wissenschaft davon abgeleugnet habe. Was den Angeklagten Pia⸗ winski betreffe, so habe dieser einem hier vernommenen Zengen mit⸗ getheilt, daß er von Jarochowski revolutionaire Aufträge erhalten habe. Dadurch werde Alles, was dem Plawiuski zur Last falle, auch von Bedeutung für Jarochowski. Die Zeugen hätten bekundet, was die Anklage angebe. Dieselben hätten ausgesagt, daß Plawinski sie zu einer gewaltsamen Unternehmung gegen den preußischen Staat aufgefordert habe. Die Aufforderungen Plawinski’s hätten die Ten⸗ denz eines hochverrätherischen Unternehmens, und er trage gegen beide Angeklagte auf die Strafe des Hochverrathes an. 8

Hierauf tritt der Vertheidiger Plawinski's, Assessor Cassius, auf. Sein Klient stelle das Meise von dem, was die Anklage behaupte, in Abrede, und die Zeugenaussagen, auf welche die Auklage sich stütze, hätte wenig Geltung, und zwar erstens wegen des Verhältnisses der Zeugen zu dem Angeklagten, und zweitens we gen der Zeit, worin die Zeugenaussagen anfgenommen worden. Der Angeklagte sei Dienstherr der Zengen; er sei streng und heftig, und das habe öfter zu Streitigkeiten zwischen ihm und den Dienstlenten Anlaß gegeben. Sein Verhältniß zu diesen sei nie der Art gewesen, daß er Aeußerungen, wie die bekundeten, zu den Zeugen hätte machen können. Ferner wären die Zeugen in einer Zeit verhört worden, wo Gerüchte über die Revolution sich durch die ganze Provinz verbreitet hätten. Gewöhnliche Leute, wie die Zeugen, wüßten keinen so ge⸗ nauen Unterschied zwischen dem Thatsächlichen und dem Gerüchte zu machen, und es sei sehr wahrscheinlich, daß sie weit mehr ausgesagt hätten, als wahr sei. Habe aber der Angeklagte auch wirklich. das gefagt, was die Zeugen bekundeten, so sei damit doch nicht bewiesen, daß er Kenntniß gehabt von einem gewaltsamen Unternehmen zur Wiederherstellung Polens in den Gränzen vor 1772. Er habe eben auch nur allgemein verbreitete Gerüchte mitgetheilt. Wenn der An⸗ geklagte für den Fall eines Aufstandes möglicherweise die Absicht zur Theimmahme gehabt hätte, so sei das keine That und könne nicht be⸗ straft werden. Er trage deshalb auf Freisprechung seines Klien⸗ ten an.

Hierauf führte der Justiz⸗Kommissarius Lewald die Vertheidi⸗ gung des Angeklagten von Jarochowski. Die Anklage stütze sich be⸗ sonders auf Zeugnisse des Schäͤfers Schmalz. Dieser habe aber

estern ausgesagt, wie er als Zeuge vom Inquirenten gefangen ge⸗ E- sei. Auf die Anklage selbst übergehend, prüft der Vertheidiger speziell die einzelnen Punkte, aus denen der Staats⸗Anwalt die Schuld des Angeklagten herleitet. Besonderes Gewicht legt er dar⸗ auf, daß Miersslawski selbst in der Voruntersuchung erticrt habe, er halte Jarochowski nicht für fähig, sich an der Revolution zu be⸗ theiligen. In diesen Worten liege Grund genug, weshalb Mieros⸗ lawski seine revolntionairen Zwecke vor dem Angeklagten verborgen 8

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habe, als er der Gast desselben gewesen. Der Vertheidiger trägt schließlich auf die Freisprechung seines Klienten und dessen sofortige Entlassung an. Hierauf erfolgt die Vernehmung des Angellagten von Bialoskorski. 84 Felix Napoleon von Bialoskorski ist 35 Jahr alt, machte den polni schen Revolutionskrieg mit, trat im Jahre 1833 als Soldat in das 18te Infanterie⸗Regiment, wurde 1834 zum Seconde⸗Lieutenant be⸗ fördert und nahm 1845 seinen Abschied. Er wohnte zuletzt als ,— pächter zu Laskawy im pleschener Kreife. Emil von Moszezenski will gehört haben, daß der Angeklagte schon während seiner Dienstzeit der Verschwörung angehört habe und bemüht gewesen sei, durch Wer⸗ bung von Soldaten und Unteroffizieren für dieselbe zu wirken. Mie⸗ roslawski bestimmte ihn zum militairischen Führer der Insurgenten des pleschener Kreises; von Mitverschworenen wurde er dem Mieros- lawski auch als Führer des bei Buk zu sammelnden Corps vorge⸗ schlagen. Mit Mieroslawski selbst hatte er in den ersten Tagen des Februar 1846 eine Besprechung in der Leciejewskischen Wohnnng. Zur Fortsetzung der Verhandlungen sollte der Angeklagte wiederkom⸗ men; er blieb aber aus. Gegen Thadäus von Sokolnicki, der ihm mittheilte, daß in der Versammlung vom 4. Februar im Bazar die Rede von ihm gewesen sei, zeigte er Abneigung gegen das ganze Vorhaben. Bei seiner Verhaftung fand man eine Kurnatowskische Karte mit eingezeichneten Operationsplänen. Der Angeklagte will dieselbe von dem am 2. September 1845 verstorbenen Oberst von Jerzmanowski erhalten haben; die Kolorirung der Karten ist aber erst im Januar oder Februar 1846 erfolgt. . Bei seiner heutigen Vernehmung erklärt der Angeklagte: die Beschul⸗ digung des Emil von Moszezenski müsse er mit Entrüstung zurückweisfen und auf die strengste Untersuchung dieses Punktes dringen, da er hier als Offizier Handlungen begangen haben solle, die sich mit seiner Ehre nicht vertrügen. Emil von Moszezenski, vorgerufen, bestreitet, die betreffende Angabe gemacht zu haben, und äußert nach Verlesung der Akten: das seien nicht seine Worte, er habe nicht ordentlich Deutsch verstanden. Mittheilungen über den Angeklagten seien ihm von Niemand gemacht worden. Der Angeklagte fährt fort: es sei ihm unbekannt, ob er ein Kommando bei Buk oder sonst wo habe erhalten sollen. Mit Mieroslawski habe er nicht konferirt. Mieros⸗ lawski, vorgerufen, sagt: einige Tage nach seiner Rückkehr von Kra- kau habe er mit einer Person über die Concentration bei Buk ge⸗ sprochen. Der Angeklagte sei dies nicht gewesen. Man habe ihm aber in der Voruntersuchung eine der kleinen Karten mit Bialos⸗ korski's Namen gezeigt, und da habe er gesagt: jene Person sei möglicherweise Bialoskorski. Nach Verlesung der betreffenden Ak- ten sagt Mieroslawski, er habe mit dem Angeklagten nie etwas verhandelt. Szoldrski, vorgerufen, sagt aus, ihm sei nicht bekannt, daß dem Angeklagten ein Kommando zugedacht wor⸗ den. Wenn er in der Voruntersuchung angegeben, daß er solches von Wolniewicz erfahren, so erkläre er hiermit, daß er oft Namen aus der Luft gegriffen habe. Der Angeklagte fährt fort: im Februar v. J. habe er Sokolnicki besucht. Dieser sei aber nicht der Mann, mit dem er über politische Sachen sprechen werde. Sokolnicki, vor⸗ gerufen, erklärt: er habe mit dem Angeklagten nicht über politische Dinge gesprochen. Die betreffenden Aussagen in der Voruntersuchung seien ihm von dem Inquirenten in den Mund gelegt worden. Der * Angeklagte fährt fort: um Johaunis 1845 habe er von dem Ober⸗ sten von Jerzmanowski ein Buch gekauft für seinen Stiefsohn. Er habe dasselbe bei sich liegen lassen, ohne darin zu lesen. Später habe er das Buch mit einer kleinen darin liegenden Karte an seinen näch⸗ sten Nachbar, den flüchtigen von Sadowski, geliehen und wenige Tage vor seiner Verhaftung zurückerhalten. Nun habe man die Kur natowskische Karte mit den Einzeichnungen bei ihm gefunden. Er könne sich die Sache nicht anders erklären, als daß die in dem Buche liegende Karte bei Sadowski vertauscht worden sei. Nach der Vernehmung ergreift der Staats⸗Anwalt das Wort um seinen Antrag zu begründen. Der Angeklagte habe seiner Ueber⸗ zeugung nach von dem Unternehmen eine vollständige Wissenschaft ge⸗ habt und keine Anzeige gemacht. Die Anklage beruhe auf Bezüchti⸗ gungen von Mitangeklagten. Besonders wichtig seien die Aussagen Mieroslawski's, aus denen bestimmt hervorgehe, daß Mieroslawski mit dem Angeklagten über revolutionaire Pläne verhandelt habe. Mieroslawski widerrufe jetzt und wolle mit einem Unbekannten das besprochen haben, was er nach seiner früheren Aussage mit Bialos-⸗ korski besprochen. Es sei aber nicht denkbar, daß ein Mann, wie Mieroslawski, der die ganze Sache mit so lebendigem, scharfem Geist aufgefaßt, mit einem Menschen, den er nicht gekannt, die Uebernahme eines Kommando's sollte besprochen haben. Daß der Angeklagte durch Mieroslawski Kenntniß von dem Vorhaben erhalten, werde auch durch Sokolnicki's Angaben bestätigt. Dasselbe gehe aus Szoldrski's Aus⸗ sagen hervor. Was die Entschuldigung hinsichtlich der Karte betreffe, so bleibe der Angeklagte allen Beweis schuldig. Er trage auf die Strafe wegen unterlassener Anzeige an. 3 Der Justiz⸗Kommissarius Lewald, Vertheidiger des Angeklagten, geht auf die Bezüchtigung Mieroslawski's über, die er deshalb für nicht beweisend erachtet, weil Mieroslawski überhaupt nur auf das Ganze der Verschwörung, nicht auf die Details und namentlich nicht auf Namen Gewicht gelegt habe. Die Entschuldigung wegen der Karte trage ganz das Gepräge der Unbefangenheit. Ueberdies sei die Karte für die Kreis⸗Kommissarien bestimmt gewesen; daß aber sein Klient das Amt eines Kreis⸗Kommissarius habe übernehmen sollen, sei nirgends behauptet. Er trage auf Freisprechung seines Klienten, wenigstens auf Entbindunz desselben von der Anklage an. Hierauf erfolgt die Vernehmung des Angeklagten Joseph von Sokolnicki. Joseph von Sokolnicki ist seiner Angabe nach über 63 Jahre alt. Bis zum Jahre 1842 lebte er auf seinem Gute Piglowice, zog dann nach Posen und reiste von dort im August 1844 nach Krakau, wo er ein Haus erwarb und seinen Wohnsitz aufschlug. Wenige Tage vor dem 21. Februar kam der ihm bekannt gewordene Dr. Lissowski mit mehreren Begleitern in das Haus des Angeklagten und hielt hier revolutionaire Besprechungen. Der Angeklagte wohnte den Be⸗ sprechungen bei und hörte, daß eine Revolution in allen ehemals polnischen Landestheilen ausbrechen solle. Der Angeklagte zeigte sich sehr thätig für die Pläne der Revolution. Am Tage vor dem Aus⸗ bruch des Aufstandes in Krakau lief er mit den Waffen in der Hand auf den Straßen umher und suchte Personen für den Aufstand zu werben. So sforderte er einen Polizeibeamten Kreitler mit der Drohung, er werde ihn sonst todtschießen, auf, für Polen die Waffen zu ergreifen. Am Abend des 21. Februar bewaffnete sich Sokolnicki mit einem Säbel, versah sich mit Schießbedarf, steckte 600 Gulden zu sich, kaufte einen Karabiner mit einem Bajonett und begab 1c in die Wohnung des ihm bekannten Geistlichen Anderski. Hier versprach 8 den beiden jüngeren Klerikern Plinta und Morzynski, er wolle ihnen giag Waffen abtreten, weil seine Gebrechlichkeit ihn doch hibers, 58 988 an dem Kampf Theil zu nehmen. In derselben Nacht schrieb er

einen Brief an seine Frau, worin er unter Anderem sagte: Das Schicksal bht mich zu Wichtigem bestimmt; ich soll „J Oesterreicher und die Hauptwache nehmen. Ju „₰ g8 n⸗ derski wohnte noch ein dritter Kleriker, Nane.henhnns i. n forderte der Angeklagte unter Drohungen zur heilnahme an

Aufstande auf. Zadrinski warf einem vorübergehenden Bramten einen