1847 / 255 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

is i der Cholera. „ein durchreisendes Frauenzimmer an der⸗ 18 nachben im Dorfe selbst. Vom 2. bis 7. August

erkrankten 33, starben 11, genasen 4 EE

gFrankreicc.

8 öni die Königin werden sich erst

1 Sept. Der König und die Königin w. Pesas. 3 begeben, bevor sie nach Compiegne abreisen,

nach La Feuieesen. Manövern und einer allgemeinen Truppen⸗

roßen Lager⸗ . „⸗; a er. se ae z wahnen wollen. Heute wird Herr Guizot in Paris er Hee wartet. g von Broglie ist von London hier eingetroffen. We⸗

Der Herzo 5 ; 1 . 1 findet das verbreitete Gerücht, es handle sich um eine

mig ftli 8 brung Englands und Frankreichs gegen die

enehaschaftlche Hen Gebiehe dürch die Oesterreicher und um ge⸗ meinschaftliche für den Fall, daß diese Verwahrung ohne

iben würde.

Sexewiren veröffentlicht die Königlichen Verordnungen, welche die Direktoren der neuen, Civil⸗Verwaltung in Algerien er⸗ nennen. Diese Beamten sind die Herren Vaisse, bisheriger Präfekt des Departements der östlichen Pyrenäen, als General⸗Direktor; Bo⸗ selli, bisheriger Unter⸗Präfekt zu Meaurx, als Direktor zu Algier; Mercier, bisheriger Unter⸗Direktor für die Colonisation zu Oran, als Direktor zu Oran; Chauvy, bisheriger Unter⸗Präfekt von Mauriac, als Direktor zu Konstantine, und Majorel, bisheriger Präsident zu Paris, als Civil⸗Rath und Mitglied des oberen Verwaltungs⸗Raths des Gesammtlandes Algier. General Trezel, der Kriegs⸗ Minister, soll wegen der neuen Verwaltung, die man in Algerien einführen will, dergestalt mit Herrn Guizot in Zerwürfnisse gerathen sein, daß er, wie das Gerücht seit zwei Tagen geht, seine Entlassung gegeben habe. Man richtet für den Fall seines Rücktritts die Augen wieder⸗ um auf den Marschall Bugeaud; doch glaubt man, dieser werde nicht zu bewegen sein, das Portefeuille des Krieges zu übernehmen, wenn er nicht zugleich Conseils⸗Präsident werde. Marschall Soult befindet sich wieder besser. -

Das Journal des Débats meldet heute: „Man versichert, daß die Regierung gestern die Nachricht erhalten hat, Abd el Kader habe sich der Stadt Tasa in Marokko bemächtigt und marschire nun gegen Fez. (S. die telegr. Depesche im vorgestr. Bl. der Allg. Preuß. Zeitung.) Tasa liegt auf dem halben Wege von der al⸗ gerischen Gränze nach Fez; es hat eine Bevölkerung von 6 8000 Seelen; am südlichen Ende eines der letzten Ausläufer des Rif ge⸗ legen, erhebt es sich in einer ziemlich starken Position und ist von ei⸗ ner alten, halb maurischen, halb portugiesischen, von viereckigen Thür⸗ men flankirten Mauer umgeben. Diese Festungswerke fallen auf allen Seiten in Trümmer. Die Straßen sind krumm und sehr eng. Die Stadt wird durch zahlreiche Brunnen mit Wasser versehen, die aus den Quellen des Gebirges gespeist werden und ihrerseits durch Wasserleitungen große Gärten befruchten.“ Es hat sich das Gerücht verbreitet, dem General Bedeau sei ein Hülfsgesuch des Kaisers von Marokko zugekommen, der sich außer Stand sahe, sich gegen die An⸗

riffe Abd el Kader's zu vertheidigen. Der General Bedean hätte sofbet darüber an die Regierung berichtet.

Das Schiff „Meurthe“ ist von Otaheiti zu Brest eingetroffen. Es überbringt eigenhändige Schreiben, welche die Häuptlinge von Otaheiti aus Anlaß der Anerkennung des französischen Protektorats durch die Königin Pomareh an den Gouverneur Bruat gerichtet hat⸗ ten, und auch ein Schreiben der Königin Pomareh selbst an den König der Franzosen, worin sie diesem ihre Unterwerfung anzeigt.

Herr Granier de Cassagnac ist nach Italien abgereist. Seit der gegen seinen Schwager Beauvallon wegen abgelegten falschen Zeugnisses eingeleiteten Untersuchung war seine Stellung in Paris unhaltbar.

In der vorletzten Nacht ist das Grab, in welches auf dem Mont Parnasse die Leiche des Herzogs von Praslin eingesenkt worden ist, zum Theil aufgewühlt worden. Man glaubt, daß es von Leuten geschehen sei, welche dem in gewissen Kreisen verbreiteten Gerüchte Glauben schenken, der Herzog sei gar nicht todt, sondern man habe ihn aus dem Lande geschafft.

Als dieser Tage das nordamerikanische Paketschiff „Burgundy“ in Havre das Dock verlassen wollte, verwickelte sich in dessen Takel⸗ werk das Bugspriet eines französischen Schiffes, und es wurde von beiden Schiffen ein Matrose angewiesen, die entstandene Unordnung zu beseitigen. Die beiden Matrosen kamen aber in Streit, es ent⸗ stand zwischen ihnen auf dem Bugspriet eine Schlägerei, und der Lärm rief die ganzen Seeleute des Amerikaners herbei, die auf das französische Schiff sprangen und die Franzosen tüchtig abprügelten. Der hinzukommende amerikanische Capitain überlieferte jedoch, ehe er absegelte, noch zwei von seinen Leuten, welche am meisten betheiligt gewesen waren, den französischen Behörden.

Der französische wissenschaftliche Kongreß hat sich am 1. Sep⸗ tember in Tours zu seiner funfzehnten Versammlung vereinigt.

Herr F. Michel spricht in einem Werke „über die verachteten Volksstämme“ die Ansicht aus, daß der Volksstamm, welcher unter dem Namen Cagots oder anderer ähnlicher Benennung im Südwesten von Frankreich zurückgesetzt lebt, Nachkommen der Mauren seien, die der großen Niederlage derselben durch Karl Martell 732 zwischen Tours und Poitiers entgangen wären. b

Von der Insel Bourbon scheint man eine kleine Demonstration gegen Madagaskar zu beabsichtigen, indem die Fregatte „Cleopatra“ dahin unter Seegel gegangen ist.

e Feebeeübe Fes aee Preis⸗ der Offizier in der hritischen Ma⸗ 7 r o e er i handelt wird. est, wo er mit vieler Aufmerksamkeit be⸗

Die Bank von Frankreich h zu 4 er. Fmifs 1 neuen Bank⸗Billete n 260 gbog. heh nntzen mit der Emission der Die französischen Renten waren heute an der Börse fortwährend matt. Die Nachrichten aus Spanien und Marokko vermehren die Besorgnisse, welche den Spekulanten die finanzielle Lage einflößt Auch die Eisenbahn⸗Actien schlossen niedriger troß alker B ül 1 :n, die Notirungen zu heben. Römisches Anlehen 97. A. Sah hungen, örse verbreitete sich das Gerücht, daß die Compagnie 8 Gbe. äusern, welche mit der Regierung in Unterhandlungen ewesen un das Anlehen von 350 Millionen Fr. zu übernehmen 888 eis ges Minister angezeigt habe, sie glaube sich zurückziehen 8 he sans. ihr die Negoziirung eines Anlehens unter den gegenwärtinsen ”1 a ständen nicht möglich scheine; der Finanz⸗Minister beabsichtfen Wen⸗ mehr, sich vorerst Hülfsmittel durch Veräußerung der Nutzeßung des Ertrags der Staats⸗Waldungen zu verschaffen; bis die Lar neeh ühre Zustimmung zu diesem Projekte gegeben haben würden, wolle man zu einer neuen Emission von 50 Millionen Schatzbons felne Zuflucht nehmen, um für die dringendsten Bedürfnisse des Schatzes

Vorzusorgen. 8

x Paris, 9. Sept. Die Pflanzer auf Martinique haben end⸗ lich angefangen, das Unvermeidliche der völligen Emancipation der Sllaven einzusehen, und verlangen sie nun selbst, wenn auch mit bitteren Worten gegen die Regierung, wohlverstanden aber gegen

vollständige Entschädigung. Die Furcht, diese am Ende sich gar auch noch entgehen zu sehen, war offenbar der Haupthebel ihrer plötzlichen

1802

Sinnesänderung. Sie hoffen, den Fehler, den sie in den Jahren

1839 und 1840 gemacht, durch Zurückweisung der günstigen Bedin⸗ gungen, welche die Regierung und die Kammern ihnen damals zu bewilligen geneigt waren, wieder gut machen zu können. Ob sie auch jetzt noch so günstige Bedingungen erlangen werden, erscheint jeden⸗ falls zweifelhaft. Die Zukunft wird darüber Aufschluß geben.

Nun ist aber noch eine bezeichnendere Thatsache hinzugekommen: der Kolonialrath von Guadeloupe hat selbst eine Adresse an den Kö⸗ nig gerichtet, worin er geradezu die Abschaffung der Sklaverei ver⸗ langt. Es wird in dieser Adresse gesagt: Das Gesetz vom 18. Juli 1845 habe noch einige Jahre hindurch die Kolonieen gegen gefähr⸗ liche Neuerungen bewahren zu sollen geschienen, aber nicht den stets wachsenden Anforderungen der neuen Ideen entsprochen. Der Kolonial⸗ rath von Guadeloupe will sich daher dem Gedanken Frankreichs beigesellen und bietet dem König im Namen des Landes an, mit ihm auf der Bahn der Emancipation vorzuschreiten. Er glaubt, die Aufmerksam⸗ keit Sr. Majestät darauf richten zu müssen, wie nützlich des Kolo⸗ nialrathes Mitwirkung in den zu treffenden Maßregeln sei, um, ohne das Glück und die Sicherheit Aller zu gefährden, zu der Umge⸗ staltung zu gelangen, welche der Kolonialrath annimmt. Er be⸗ theuert seine Ergebenheit für die Sache, die er zu der seinigen macht, und will als Pfand dafür unverzüglich zu Erfüllung der Aufgabe schreiten, die er sich vorgesetzt hat. Bereits sei eine Kommission von dem Kolonialrathe ernannt worden, mit dem Auftrage, einen Plan vorzubereiten, der, im Hinblick auf die soziale Umgestal⸗ tung der Kolonisten, die Aufrechthaltung der Arbeit zum Zweck und das Prinzip der Association zur Grundlage hätte, ein Prin⸗ zip, dessen Anwendung in Europa vielleicht unmöglich wäre, aber in Ländern, wo bereits völlig gebildete Gruppen von Familien und Gesellschaften sich vorfänden, wohl ausgeführt werden könne. Im Falle die Wünsche des Kolonialraths Erhörung finden, werde der Kö⸗ nig geruhen, dessen Arbeit (den vorbemeldeten Plan) zu Rathe zu ziehen als eines der Elemente des Gesetzes, welches die Bedingungen der Emancipation regeln solle durch Festsetzung der Entschädigung, deren Gerechtigkeit die Regierung mehr als einmal anerkannt habe. Die Ausnahmelage der Kolonieen habe bisher wohl die Ausschließung der Kolonisten aus der Wahl⸗Kammer zu erklären vermocht; die Ini⸗ tiative aber, welche der Kolonialrath jetzt ergreife, mache den Unter⸗ scheidungen ein Ende, welche der Qualität als Franzose entgegen sind, und daher verlangen sie Theilnahme an der National⸗Repräsentation. Am Schlusse wird noch in der Adresse bemerkt, jede theilweise Eman⸗ cipation würde Ursachen der Auflösung in die Gruppen bringen, aus welchen die Gesellschaft in den Kolonieen besteht, würde also dem Ge⸗ lingen des Werkes, das die Kolonieen mit Frankreich zusammen un⸗ ternehmen wellen, gefährlich sein. Der Kolonialrath bittet daher den König, die Kolonieen vor dem Unglück zu bewahren, das unvermeid⸗ lich dergleichen Maßregeln zur Folge haben müßten.

Diese Adresse wurde vom Kolonial⸗Rathe mit allen Stimmen außer einer einzigen angenommen, und die Sklavenbesitzer haben durch dieselbe eine Umkehr sich unmöglich gemacht. Indeß scheinen die Kreolen der Kolonieen denn doch etwas allzuschnell die Belohnung für ihren guten Entschluß zu verlangen. Sie glauben, der Umstand, daß sie jetzt selbst die Initiative zur völligen Emancipation ergreifen, be⸗ seitige schon die bestehenden Unterscheidungen und gebe ihnen ein Recht zu direkter Vertretung in der Wahl⸗Kammer. Dagegen macht man ihnen vom Mutterlande aus bemerklich, es sei nicht genug, wenn sie

sagten: „Wir wollen die Abschaffung der Sklaverei“, um dadurch sogleich des Eintrittes in das Parlament würdig zu werden. Denn so lange die Abschaffung nicht wirklich ausgesprochen sei, blieben sie immer noch Sklavenbesitzer, und solche könnten nicht in einer Ver⸗ sammlung freier Männer sitzen. Auch würden sonst die Sklavenbe⸗ sitzer da vertreten sein, wo es die Sklaven nicht wären, und wo doch die Grundlagen für deren Befreiung festgestellt werden sollen. Dies wäre offenbar dem gemeinen Rechte, wie den Grundsätzen der Ge⸗ rechtigkeit überhaupt entgegen. Wenn man übrigens etwa hofft, den Schwarzen in Bezug auf die Arbeit einen absoluten Zwang im vor⸗ aus aufzuerlegen, so ist zu fürchten, daß man von vornherein schon das Mißtrauen und vielleicht den Widerstand derselben hervorrufen wird. Das beste Mittel, die Schwarzen zu fleißiger Arbeit zu be⸗ wegen, wird immer sein, wenn die Pflanzer dieselben gut und freund⸗ lich behandeln und ihnen], statt der Peitschenhiebe, einen der Arbeit entsprechenden Lohn bieten.

Bemerkenswerth ist auch, daß die Pflanzer von Guadeloupe, indem sie sich die Abschaffung der Sklaverei gefallen lassen wollen, zugleich die von den Abolitionisten stets vertheidigter Doktrin zu der ihrigen machen; sie wollen die gleichzeitige, vollständige, unmittelbare Emancipation ohne Uebergang und sprechen dies sehr bestimmt am Schlusse ihrer Adresse aus. Die Folge von allem diesem ist, daß also der Regierung kein Hinderniß mehr im Wege steht gegen rasches Vorschreiten. Herr Guizot hat bekanntlich vor der Pairs⸗Kammer ausdrücklich und bestimmt erklärt, die Frage der Kolonieen müsse in der nächsten Session zur Verhandlung und Entscheidung kommen. Die Pflanzer erklären sich jetzt bereit dazu und wollen jede theilweise zu bewirkende Emancipation zurückweisen. Bedenkt man noch dazu, daß die Deputirten⸗Kammer in ihrer bei weitem größten Mehrheit in der That auch für die Abschaffung der Sklaverei ist, so läßt sich allerdings hoffen, in der Session von 1848 die allgemeine Emanci⸗ pation aller Schwarzen auch für die französischen Kolonieen endlich ausgesprochen zu sehen.

Großbritanien und Irland.

London, 8. Sept. An die Stelle des zum Gouverneur der Bank von England erwählten bisherigen Vice⸗Gouverneurs derselben, Herrn Morris, ist heute in einer Versammlung der Actionaire Herr Henry James Prescott in Vorschlag gebracht worden, und seine Wahl dürfte keinem Zweifel unterliegen.

Der ehemalige Oberrichter der Queensbench in Dublin, Penne⸗ father, der durch den Staatsprozeß gegen O'Connell bekannt wurde, ist vorgestern gestorben. Durch seinen Tod fällt eine Pension von 3000 Pfd. St. an den Staat zurück. 8

Die Times bekämpft die von verschiedenen National Oekono⸗ men geltend gemachte Ansicht, daß England besser thäte, seinen Ko⸗ lonial⸗Besitz aufzugeben, als ihn, wie es jetzt geschieht, mit so großen Opfern zu erhalten. „Allerdings“, sagt das Blatt, „kann man sich kaum eine Vorstellung davon machen, welche Kosten England jährlich aus seinen Kolonieen erwachsen. Rechnet man die vermehrten Kosten der⸗ selben, die Besoldung der Gouverneure und der Richter in den Ko⸗ lonieen, die nachträglichen Kredite ꝛc. zusammen, so⸗ bleiben wir noch hinter der Wahrheit zurück, wenn wir sagen, daß Großbritanien den Luxus seiner Kolonial⸗Besitzungen mit einer Summe von jährlich mehr als 3 Millionen Pfd. St. erkauft. Und was erhalten wir da⸗ für? Die reinen National⸗Oekonomen sagen: Nichts. Nach ihrer Ansicht würde es morgen ein freudiger Tag für Großbritanien sein, wenn es das Schlepptau, durch welches diese Hemmnisse mit ihm verbunden sind, durchhauen und dieselben sich selbst überlassen könnte. Das sind die Ansichten der Propheten der neuen Civilisation. Das Kaiserthum Roms zog zu Eroberungen aus mit seinem Adler und mit seinem Schwert; das christliche Europa mit der Lanze und dem Kreuze; Mohamed mit dem Koran und dem Krummsäbel; und diese Herren mit dem Journal und dem Haupt⸗Buche. Wir sind

zugeben, auf welchen in allen Theilen der Erde die Flagge ihres Landes aufgezogen gewesen ist, wenn ihnen anch klar gemacht werden

sollte, daß deren Beibehaltung keine Sache des direkten Gewinnes wäre. Der Gedanke, einer der Völkerstämme zu sein, welche durch ihre Politik, ihre Waffen und ihre Industrie ein Reich errichtet haben zu welcher die Weltgeschichte kein Gleiches aufweisen kann, belebt der Geist des Volkes zu verdoppelten Anstrengungen. Weder die Römer, noch die Araber, noch die Spanier, noch die Franzosen konnten in der glänzendsten Tagen ihrer Geschichte ein Reich in Anspruch nehmen, wel

ches an Ausdehnung und Wichtigkeit demjenigen gleich käme, über welches 8

England jetzt seine Herrschaft übt. Die Hälfte des Festlandes von Nord⸗Amerika, Australien, Neu⸗Seeland, Britisch⸗Ostindien und Cey⸗ lon gehorchen seiner Gewalt. Es übt die Herrschaft in dem ostindi⸗ schen Archipel und über den Handel mit Chinga. Süd⸗Afrika, Gi

braltar, Malta und die ionischen Inseln sind sein. Unter der bren⸗

nenden Sonne von West⸗Indien oder in dem Nebel von Neufund⸗

land ist seine Fahne das Zeichen der obersten Gewalt. Und wem

es auch bewiesen würde, daß die Befriedigung des Stolzes der Herr

schaft ein kostbarer Luxus ist, so wird es doch noch lange dauern, bis die National⸗Oekonomen bei dem Volke durchdringen, auch nur einen

Fuß breit von dem Boden aufzugeben, über welchen es gesetzlich die Herrschaft in Anspruch nimmt. Es ist vergeblich für sie, gegen den Geist des Volkes anzukämpfen. Wir müssen unsere Kolonieen trotz allen Kosten behalten. Die einzige Frage, welche wirklich der Unter⸗ suchung werth ist, ist nur die über die beste Politik in Betreff ihrer Verwaltung.“

Der Globe stellt die Angaben der französischen Presse in Betreff der spanischen Minister-Veränderungen in Abrede. „Unsere Leser“, bemerkt er, „werden lächeln, wenn wir ihnen erzählen, wozu nach Angabe der Presse Herr Bulwer (dessen Intriguen die Presse das Fehlschlagen der Bemühungen des Generals Narvaez zuschrerbt) sich verpflichtet hat. Er hat versprochen, für die Königin eine Ehe⸗ scheidung zu bewirken und ihr einen der Söhne der Königin von Portugal zum Gemahl zu geben; da aber dieser junge Prinz noch nicht heirathsfähig ist, so soll die Königin, sobald die Scheidung stattgefunden hat, blos mit ihm verlobt werden ꝛc. Der älteste der Söhne der Königin von Portugal ist im Jahre 1837, der zweite im Jahre 1838 geboren. Die Presse sagt nicht, ob die Königin den 10jährigen oder den 9jährigen zum Gemahl haben soll. Es ist zu bedauern, daß die Presse nichts Besseres erfinden kann.“ Der Globe spricht die feste Ueberzeugung aus, daß Alles von der Presse in dieser Hinsicht Geäußerte unwahr sei. Vielleicht habe die Königin Herrn Bulwer um Rath gefragt und dieser ihr denselben ertheilt, gegen Narvaez intriguirt habe er gewiß nicht; was aber die Geschichte von der Verlobung der Königin mit einem Prinzen be⸗ treffe, der noch nicht aus seinen Kinderschuhen getreten sei, so sei diese zu abgeschmackt, um eine ernsthafte Widerlegung zu verdienen.“

Der französische Botschafter, Herzog von Broglie, ist in Privat⸗ Geschäften nach Frankreich abgereist. Während seiner Abwesenheit versieht Graf Jarnac die Geschäfte der Botschaft.

Die Genehmigung der Konversion der mexikanischen Schuld von Seiten der mexikanischen Regierung hat an der londoner Börse einen sehr günstigen Eindruck gemacht, zumal da aus den Mittheilungen der mexikanischen Finanz⸗Agenten in Mexiko, Manning und Mackintosh, hervorgeht, daß für die Deckung der Dividende der konvertirten

Schuld (welche jetzt auf 10,241,550 Pfd. St. festgestellt ist) Vor⸗ kehrungen getroffen sind. Das erwähnte Haus verspricht nämlich mit dem nächsten Paketschiffe eine in seinen Händen befindliche Summe von mindestens 55,000 Pfd. St. an die Agenten Meykko's in Lon⸗ don, Schneider u. Comp., zu remittiren und fügt hinzu, daß der ur⸗ sprünglich zur Deckung der Dividenden bestimmt gewesene, willkürlich anderweitig verwendete Theil der Zoll⸗Intraden von Veracruz und Tampico durch einen Einfuhr⸗Zoll von 6 Dollars 6 Reals per Quin⸗ tal von roher Baumwolle gedeckt werden soll; der Belauf der auf diese Weise aufzubringenden Summe wird auf 80,000 Pfd. St. an⸗ gegeben.

Nach Berichten aus Manchester vom 6ten sprach man von fünf bedeutenden Fallissements, welche dort bevorstehen sollen; die Ge— sammtsumme der Passiva wird auf 600,000 bis 900,000 Pfd. St. angegeben. Die Namen der insolventen Firmen werden nicht ge⸗ nannt; indeß glaubte man, daß sie am 7ten, an welchem Markttag in Manchester ist, nicht länger der Publizität würden vorenthalten werden. Alle fünf Firmen sollen neben ihren gewöhnlichen Geschäf ten noch bedeutende Speculationen in Eisenbahn⸗Actien gemacht haben. b 8

Mittheilungen aus Dublin zufolge herrscht der Typhus, von dem seit Monaten schon fast alle Theile Irlands heimgesucht sind, besonders heftig in Mayo und Galway. In einem Werk⸗ und Ar⸗ menhause der Grafschaft Galway allein sind während Jahresfrist 1000 Menschen gestorben.

Die Times spottet darüber, daß Herr Eynard sich erboten habe, daß die griechische Regierung einen Wechsel von 20,000. Pfd. Sterling zur Bezahlung ihrer fälligen Zinsen an England auf ihn ausstelle, und nun diesen Wechsel nicht acceptire, sondern erkläre, er werde in Betreff desselben die Maßregeln ergreifen, welche er im Interesse Griechenlands für gut finde.

Die Anzahl der Menschen, welche mit dem „Kanton“, der an der Nordküste von Schottland scheiterte, in den Wellen versunken, betrug nicht, wie der Aberdeen Herald anfangs gemeldet hatte, 2 0, sondern wie das Hull Packet jetzt berichtigt, nur 20.

Nach Berichten aus Liverpool ist der „Great Britain“ in den

Docks untersucht und so wohlbehalten befunden worden, daß er nur

geringer Ausbesserung bedürfen wird.

BHelgien.

Brüssel, 10. Sept. Ihre Majestäten sind mit ihrer Familie gestern von Ostende wieder in Laeken eingetroffen, nachdem sie noch einem Ball beigewohnt, den ihnen zu Ehren der Magistrat von Ostende veranstaltet hatte, und auf welchem der König, die Herzogin von Kent führend, in Civilkleidern, die Königin, an der Hand des Fürsten von Leiningen, in einer blauen Sammetrobe, reich, aber ein⸗ fach geschmückt, erschienen.

Der Kongreß der Staats⸗Oekonomen, welcher den 16ten hier beginnen wird, verspricht von ausgezeichneten Männeru der Nachbar⸗ länder besucht zu werden. Eine Menge Theilnehmer haben sich schon gemeldet, unter ihnen: Herzog d'Harcourt, Lamartine, L. Faucher, Blanqui, M. Chevalier, Hor Say, Wolowski, Bastiat, Suringar, Julius, Baron von Closen, Dr. Bowring, W. Brown, Graf Star⸗ bek, Graf J. Labenski, Mac⸗Adam, Asher und Andere.

Der Observateur meldet heute, es seien, wie man versichere, drei der Mörder der Dlle. Evenepoel in Preußen festgenommen wor⸗ den; man habe noch einige der geraubten Gegenstände bei ihnen ge⸗ sunden, und sie seien mit Pässen nach England versehen gewesen; sie sollen noch Mitschuldige haben, denen man ebenfalls auf der Spur

1

8

Kop

8

I1“ b 2 8 S ““ enhagen, 9. Sept. (B. H.) Das isländische Althing,

welches jetzt seine zweite Session beendigt hat, beschäftigte sich unter Auderem mit einem Antrag wegen Ausdehnung des Wahlrechts und der Wählbarkeit zu einer vollständigen Volks⸗Repräsentation, unabhän⸗

gig von allen jetzt an Vermögen und Besitz geknüpften Beschränkun⸗

gen, und richtete zu diesem Behufe eine Petition an den König.

Schweeiz. 8

Kauton Bern. Die zur Berathung der gegen den Son⸗

derbund zu treffenden Maßregeln niedergesetzte Tagsatzungs⸗Kom⸗

mission bringt folgenden Antrag: Die ordentliche Tagsatzung des Jahres 1847 möge ihre Vertagung auf den 18. Oktober 1847 aus⸗ sprechen, um dann die weiteren Maßregeln zu berathen, in der Er⸗ wartung, daß diejenigen Stände, deren Instructionen zu dem von ihnen beabsichtigten Zwecke nicht genügten, dieselben auf angemessene Weise vervollständigen würden.

Der Frankfurter O. P. A. Z. wird aus Bern vom 8. Sep⸗ tember geschrieben: „Wir kennen nunmehr wirklich den Inhalt der vielbesprochenen englischen Note. Sie wissen, wie es sich mit dersel⸗ ben verhält, daß Herr Peel, nachdem er das Original Sr. Exxellenz Herrn Ochsenbein vorgelesen, keine Abschrift davon in des Bundes⸗ Präsidenten Händen zurückließ, indem er sich damit entschuldigte, daß

ihm kein Auftrag dazu geworden sei, und daß man nun den Herrn Peel bat, er möchte bei Lord Palmerston die Erlaubniß einholen, eine Ab⸗ schrift dem hiesigen Vorort übermachen zu dürfen. Herr Peel wil⸗ ligte gern ein, und die Erlaubniß ist nun letzten Sonnabend oder Sonntag virklich hier angelangt. Herr Peel kam vorgestern hierher gewöhnlich bewohnt er jetzt seinen Landsitz in Gümlingen, wo er sehr populair ist ind fragte einen meiner Bekannten, ob Herr Ochsenbein zu treffen sei. Er fand denselben im Regierungs⸗Gebäude, wo er ihm, ohne alle diplomatische Ceremonie, in seinem Alltagsanzuge dieselbe über⸗ reichte. Die Note ist englisch, aber nicht in der gewöhnlichen Ver⸗ kehrssprache der Diplomatie abgefaßt und enthält sie zirkulirt be⸗ reits in mehreren französischen und deutschen Uebersetzungen im Pu⸗ blikum eigentlich nichts „Politisches“. Sie beruft sich vertrauens⸗ voll auf den festen Charakter und die Energie des Herrn Ochsenbein

und hofft von demselben, daß es ihm gelingen werde, die revolutio⸗

nairen Gelüste der Partei daniederzuhalten und die großen Fragen der Gegenwart auf eine die Wohlfahrt der Schweiz foͤr dernde Weise zur Lösung zu bringen. In den am letzten Sonnabend und Sonntag hier stattgehabten Kon⸗ ferenzen der antisonderbündischen Tagsatzungs⸗Gesandtschaften wurde unter Anderem auch ausgemacht (und nach dem jetzigen Stimmen⸗ Verhältniß in der Bundes⸗Versammlung kann dies als ein Tagsaz⸗ zungs⸗Beschluß angesehen werden), daß die Tagsatzung sich in dieser Woche, wo möglich morgen schon, bis zum 18. Oktober vertagen solle s. oben), und daß den betreffenden Kantonen bis dahin der Termin solle gesetzt werden, den Beschlüssen vom 20. Juli und 11. August Folge zu leisten. Würden sie der bundesgemäßen Einladung nach

Ablauf dieser Frist nicht Folge geleistet haben, so würde die dann

von neuem versammelte Tagsatzung die weiteren Maßregeln, resp. CErecution gegen den Sonderbund, an die Hand nehmen.“

Kanton Luzern. Die im Großen Rathe verhandelte Mo⸗ ion des Herrn Arnold auf Rücktritt vom Sonderbund lautete: „Tit. Wie Hochdieselben wissen, ist durch eine Mehrheit von Ständen

an der diesjährigen Tagsatzung die Auflösung des sogenannten Sonderbun⸗

des beschlossen worden. Die Ehren⸗Gesandtschaft Luzerns und Gesandte anderer Stände haben dagegen protestirt. Regierungen und Völkerschaften der Schweiz haben sich nun allmälig in zwei Parteien getheilt, deren jede hr vermeintes Recht mit Waffengewalt zu behaupten droht. Gelähmt an Kraft gegen außen, voll betrübender, durch Reibungen sich kundgebender Er⸗ scheinungen im Innern, gewährt die Schweiz dem Vaterlandsfreunde einen traurigen Anblick. Sollte erst noch das Gräßliche eines Krieges er⸗ folgen und vielleicht dadurch die künftige Unabhängigkeit der Schweiz in Frage gestellt werden, wo ständen wir dann, und wo wird der Kanton Luzern anders stehen, als gerade mitten im Kriegs⸗ Schauplatze! Werden auch die streitenden Kräfte der Eidgenossen n Betracht gezogen, so steht Luzern bei dem kleineren Theil der streitenden Parteien, und den ungewissen Ausgang weiß nur derjenige, der ie Schicksale einzelner Menschen wie ganzer Völker leitet, und der nicht Unfrieden und den Krieg, wohl aber Liebe und Geduld befohlen hat. Der Antragsteller glaubt daher, der hohe Große Rath sollte aus Liebe zum Ge⸗ ammtvaterlande und des Friedens wegen ein Opfer bringen. Hochderselbe kann dieses um so unbedenklicher, da ihm, so viel dem Antragsteller bekannt, die Aktenstücke des Sonderbundes nie amtlich zur Kenntniß gebracht wur⸗ den und er nicht einmal weiß, welche Rechte und Pflichten dadurch dem Kanton Luzern zukommen, somit weder er noch das Luzerner⸗Volk dieses Bündniß genehmigt hat. Der Antrag geht dahin, es wolle der hohe Große Rath beschließen: 1) Der Stand Luzern trete im Interesse des Gesammt⸗ vaterlandes vom Sonderbund zurück; 2) die Ehren⸗Gesandtschaft sei somit anzuweisen, diese Erklärung bei der Tagsatzung abzugeben und ihre früher diesfalls gemachte Protestation zurückzuziehen.“

Zur weiteren Begründung des Antrags fügte Herr Arnold noch bei: Wenn die Tagsatzung die Vollziehung ihres Beschlusses anordne und vernünftigerweise sei nichts Anderes zu erwarten so fahre der Kanton Luzern in jedem Falle übel. Das Eindringen der eidgenössischen Truppen in den Kanton Luzern könne nicht verhindert werden, da derselbe gegen die Kantone Bern und Aargau offen liege. Erst an der Emme und an der Reuß sei ein Widerstand möglich. Durch einen solchen Widerstand werde aber nur die Hauptstadt, die am Endpunkte des Kantons liege, geschützt. Gesetzt nun den glücklichsten Fall, daß die eingedrungenen Truppen sich wie⸗ der zurückziehen müßten, so würden sie auf dem Rückzug das Land verwü⸗ sten. Blieben aber die eingedrungenen eidgenössischen Truppen Meister, so gehe es noch viel schlimmer. Auf dem Kanton Luzern würden alle Lasten liegen und derselbe die Kosten allein zu bezahlen haben. Die Länder würden nichts beitragen. Diese seien gewohnt, Luzern voran⸗ zuschieben und dann dasselbe in der Patsche sitzen zu lassen. Habe ja Schwoz nicht einmal die eigenen Oceupationskosten des Jahres 1833 be⸗

„Kasimir Pfyffer unterstützte sofort den Antrag und sprach: So lange die Tagsatzung keine Schlußnahme faßte, konnte man die Sache ehen lassen. Nun habe aber dieselbe einen Beschluß erlassen, vermöge des⸗ fer der Sonderbund aufgehoben wurde. Luzern aber und sechs andere Stände haben gegen den Beschluß protestirt und Gewalt mit Gewalt ab⸗ zutreiben erklärt. Damit sei der Fehdehandschuh hingeworfen und der Krieg

gleichsam erklärt, wenn man nicht annehmen wolle, die Tagsatzung werde

schmachvoll die Sache liegen lassen, und das könne man nicht annehmen. Allerdings habe der Große Rath seine Gesandtschaft in Bern für eine Wi⸗ derstands⸗Erklärung instruirt; allein ob er hierzu kompetent gewesen sei? Der Sonderbund sei niemals dem Veto des Volkes unterlegt worden, wie es der §. 35 der Verfassung fordere, welchem gemäß alle Bündnisse dem Veto unterliegen. Man sage freilich, den Sonderbund an das Volk gelangen zu lassen, sei nicht nöthig, indem er nichts Anderes enthalte, als den Bund von 1815. Allein die Sache sei nun auf den Punkt gediehen, daß in Folge dieses Sonderbundes Krieg gegen die Eid⸗

genossenschaft, wenn auch angeblich nur ein Defensivkrieg, erhoben werden

dürfte. Man werde aber kaum den Satz aufstellen können, der Bund von 1818 derechtice fengalur Kantone, mit einander einen Bund zu schließen, um der Eidgenossen chaft Widerstand zu leisten. Wenn ein solches Bünd⸗ niß dem Wes nicht ; welche Bündnisse dann demselben unterlie⸗ hennsen nanh. sah einmal jemals den Sonderbund 8 hen, egestimmt und d ifizir 3 sei durch den Nes erange nie gegangen. enselben ratisizirt, sondern Alles Herr Kost, welcher nach Pfpffer sprach, behaupt G eis r und die Sonderbunds⸗Stände befinden sich in seeche Zneczge can⸗ hhe. nicht zungeceeeen. man 5 Herr Siegwart⸗Müller äußerte sich in langer Rede: Als er den Antrag gestern eröffnen hörte, sei ihm unwillkürlich der Gedanke gefommen,

1803

es hätten die Radikalen von Luzern die Radikalen der übrigen Schwejz zum Besten gehalten und fühlen sich nun verpflichtet, Letztere aus der Pat⸗ sche zu ziehen. Er schildert nun den 8. Dezember, den 31. März und 1. Aprik. Man wisse, wie die Radikalen der anderen Kantone sich bitter be⸗ klagt, wie sie damals von ihren Brüdern getäuscht worden seien. Allein man habe die Niederlage verschmerzt und einen anderen Weg eingeschlagen. Man brachte eine Mehrheit von zwölf Ständen zusammen und habe zu diesem Zweck einige Regierungen weggeputscht. Da man nun mit den zwölf Stimmen auch nicht zum Ziele gelangt sei, so müsse nachgeholfen werden. Auf den Antrag werden Bittschriften folgen. Man wolle Unzu⸗ friedenheit hervorrufen, das Land aufregen, wühlen. Warum man geschwie⸗ gen, als die Instruction auf die Tagsatzung ertheilt wurde? Der Redner rechtfertigte den Sonderbund damit, daß der Große Rath dem Regierungs⸗ Rathe wiederholt unbedingte Vollmacht ertheilt habe. Man spreche von „Frieden“; die Radikalen wollen keinen Frieden, dessen gebe Zeugniß die Kloster⸗Aufhebung, die Jesuiten⸗Austreibungsgelüste, die Freischaarenzüge

die Erhebung Ochsenbein's zum Bundes⸗Präsidenten. Man spreche von „Opfern“; Luzern habe Opfer genug gebracht; die Anderen sollten auch einmal opfern.

„Großrath Pillier meinte, man wolle, Luzern solle werden, wie Bern Genf, Waadt, Solothurn, Aargau und Baselland, was Gott verhüten möge. Wer gegen den Sonderbund spreche, sei kein Vaterlandsfreund

sondern ein Verräther. 1

Gegen diese Ausdrücke erhob sich der Antragsteller2 or⸗ derte vr „,xe derselben 4 Is Whqb A t

Pillier entschuldigte sich, er habe blos im Allgemei 8 und nicht die Person Arnold's im Auge gehabt. Pnetmt

Nach diesem Intermezzo ergriff Herr Alt⸗Schultheiß Kopp das Wort: „Die Lage des Vaterlandes“ sprach er „ist ernst. Die vorliegende Frage hätte mit aller Ruhe und Umsicht besprochen und die gefallenen Aufreizungen unterbleiben sollen. Aufreizung ist es, die obwaltende An- gelegenheit mit dem Aufruhr in Verbindung zu setzen. Es handelt sich jetzt nicht um Freischaarenzüge, sondern um einen Tagsatzungsbeschluß. Man verweigert einem solchen den Gehorsam. Das ist Revolution und Anarchie. So gut Beschlüsse des Großen Rathes im Kanton respeltirt werden müssen, so müssen in der Eidgenossenschaft die Beschlüsse der Tagsatzung respektirt werden. Man erklärte die Tagsatzung für inkompetent. Wer ist hierüber Richter, wer soll entscheiden, wenn nicht die Tagsatzung selbst? Widerstand leisten kann man allerdings, es ist sogar möglich zu siegen, aber es lohnt sich nicht der Mühe, wenn wahr ist, daß der Sonderbund nichts anderes enthält, als der allgemeine Bund. Luzern hat im Jahre 1845 die Bundes⸗ brüder, auf die es vertraute, gemahnt; sie sind gekommen; sie würden im gleichen Falle wieder kommen; was soll also das Sonderbündniß? Es ist nicht werth, daß um desselben willen auch nur ein Tropfen Blut vergossen werde. Uri, Schwoz, Unterwalden und Zug können im Nothfalle den Luzernern un⸗ gehindert zu Hülfe eilen. Ja, wird man sagen, aber Freiburg und Wallis? Ich antworte, wenn die dazwischenliegenden Kantone dieselben in Folge des Bundes von 1815 nicht passiren lassen, so werden sie es noch viel weniger in Folge des Separatbundes thun. Was soll also dieser Sonderbund, ich frage nochmals? Man könnte vielleicht bemerken, wenn es so ist, so soll die Tagsatzung auf die Auflösung verzichten. Allein natürlicher ist, daß die Minderheit der Mehrheit weiche, und ein solcher Separatbund verträgt sich nun einmal grundsätzlich nicht mit dem allgemeinen Bunde. Das erklären selbst die auswärtigen konservativen Freunde der Regierung von Luzern, nur möchten dieselben blos „einladen“, „empfehlen“ u. s. w. Man zieht die Kloster⸗Aufhebung im Aargau hervor; wenn aber die Aufregung über die⸗ sen Akt beim Volke des Aargau's selbst sich gelegt hat, warum sollen en⸗ dere Kantone stets dieses Volk nie zur Ruhe kommen lassen? Zwei Klöster sind aufgehoben worden, Muri und Wettingen. Deswegen einen Krieg zu erhe⸗ ben, lohnt es sich gewiß nicht. Bei einem solchen Krieg würden die Bundesbrüder in den kleinen Kantonen bei einer schlimmen Wendung der Dinge bald in Sicherheit sein. Man beruft sich zur Rechtfertigung des Sonderbundes auf die unbedingten Vollmachten, welche dem Regierungs⸗Rath ertheilt wurden. Diese Vollmachten wurden nie in dem Sinne ertheilt, daß dadurch die Ver⸗ fassung gleichsam suspendirt sein soll. Es wurde vorgegeben, es existiren Anschläge zu neuen Unruhen. Diese zu verhindern, wurden die Vollmach⸗ ten ertheilt. Ich habe auch dafür gestimmt. Ich widersetze mich der Re⸗ volution und der Anarchie im Kanton, aber ich widersetze mich auch der Anarchie in der Eidgenossenschast, welche entsteht, wenn man sich gegen Tagsatzungs⸗Beschlüsse auflehnt. Der Sonderbund ist, wie schon vor mir bemerkt wurde, niemals von dem Großen Nath förmlich bewilligt worden, wie der §. 49 der Staats⸗Verfassung es erheischt; derselbe wurde nur so gelegentlich, beim Anlasse der Instructions⸗Ertheilung, eingeschmuggelt. Ich werde mich, wenn man nicht zurücktritt, gegen alle Folgen dieses Sonder⸗ bundes zu Protololl verwahren.

Hierauf sprach Regierungs-Rath Hautt gegen die Freischaaren, die Kommunisten und Radikalen; er sagte auch: nur durch die schandvolle Re⸗ volution in Genf habe man die zwölf Stimmen an der Tagsatzung zusam⸗ mengebracht.

Diesen Redner löste der Amtsstatthalter Portmann aus dem Entli⸗ buch ab. Durch die gottesleugnerischen Radikalen, sagte er, sei der Raths⸗ herr Leu ermordet worden. Der Tagsatzung sei es gar nicht Erust; das Ganze sei eine bloße Spiegelfechterei, denn sonst würde die Tagsatzung die Vollziehung ihres Beschlusses angeordnet haben, anstatt Luzern und die Sonderbunds⸗Stände aufzufordern, sie sollen mit ihren Rüstungen aufhö⸗ ren. Das sei ja eine offenbare Dummheit gewesen. Man mache nur Schreckmännchen, und hinter Allem sei nichts.

Auf Portmann folgte wieder Herr Kasimir Pfpffer, welcher jedoch bloz bemerkte, daß es sehr auffallend sei, wenn man verfassungsmäßige Rechtsmittel, wie das Veto, das Petitioniren u. s. w., als Wühlerei, als Umtriebe ꝛc. bezeichne. Auf den Vorwurf, warum man bei der Instruc⸗ tions⸗Ertheilung geschwiegen, antwortete er: damals sei noch keine Gefahr vorhanden gewesen, und man habe denken können, man wolle durch die in die Instruction gelegte Drohung nur bewirken, daß sich nicht 12 Stimmen auf der Tagsatzung vereinigen, zuletzt aber werde man doch eines Besseren sich besinnen.

Großrath Estermann erklärte: man dürfe nicht zurücktreten, denn man könnte den Rücktritt vor dem Volke, welches zweimal sein Leben ge⸗ wagt, nicht verantworten. h

Reg. R. Hautt sagte noch: petitioniren dürfe man allerdings, das sei ein heiliges Recht, aber auf diejenigen, welche Bittschriften herumtragen und das Volk anlügen, werde man greifen.

Es wurde endlich zur Abstimmung geschritten und (wie schon ge⸗ meldet) der Antrag mit 74 gegen 7 Stimmen verworfen. Diese Sieben gaben folgende Erklärung zu Protokoll:

„Die Unterzeichneten, nachdem sie in Betrachtung gezogen: 1) daß dasjenige Bündniß, welches zwischen den Regierungen der Kantone Luzern, Uri, Schwoz, Unterwalden, Zug, Wallis und Freiburg abgeschlossen worden sein soll, von der h. Tagsatzung als unverträglich mit dem eidgenössischen Bunde von 1815 ersunden und demnach als aufgelöst erklärt worden ist; 2) daß ein solches Bündniß dem Großen Rathe des Kantons Luzern nie förmlich vorgeöffnet worden ist, somit von demselben nicht berathen oder förmlich bewilligt werden konnte; 3) daß der Große Rath demnach auch nicht in den Stand gesetzt war, dem Volke des Kantons Luzern dassenige Recht zu wahren, welches ihm durch den Artikel 35 der Staats⸗ verfassung zugesichert ist; 4) daß diesem zufolge ein solches Bünd⸗ niß für den Kanton Luzern keine verbindliche Kraft besitzen könnte; mit Rücksicht auf die §§. 49 und 35 der Staatsverfassung, er⸗ klären: 1. Daß sie sich vor allen Folgen und Verantwortlichkeiten verwah⸗ ren, die eines solchen Bündnisses wegen früher oder später auf die Mitglie⸗ der des Großen Rathes geworfen werden könnten, und daß sie II. dem sou⸗ verainen Volke des Kantons Luzern seine verfassungsmäßigen Rechte ver⸗ wahrt wissen wollten. (gez.) Jb. Kopp. Dr. Kasimir Pfyffer. Martin Arnold. Felixr Balthasar. Schumacher⸗Utenberg. Ignaz Pfoffer. J. Martin Ronka.“ b

Ueber diese Erklärung hatte ebenfalls ein Gefecht statt. Herr Siegwart bestritt nämlich, daß der Sonderbund dem Großen Rathe nie vorgelegt wurde; freilich eine förmliche Ratifications⸗Urkunde sei nie ausgestellt worden. Auf der anderen Seite wurde gesagt: man solle das Protokoll aufschlagen, es werde sich nichts von dem Son⸗ derbunde darin finden. Herr Wendelin Kost machte die Be⸗ merkung: es liege ja nichts an dieser Verwahrung, denn ent⸗

weder bleibe die gegenwärtige Regierung Meister, und dann

könne von keiner Verantwortlichkeit die Rede sein, oder die

Anderen würden Meister, und dann hätten die sich Verwahrenden

von Seiten der Sieger nichts zu riskiten, weil diese ja ihre guten Freunde seien. Es wurde ihm entgegnet: man stelle die Verwah⸗ rung nicht wegen der Sieger, sondern aus folgendem Grunde: Die Majorität glaube das ganze Volk hinter sich zu haben, und wenn sie siege, dürfte das wohl sein; wenn aber die Sache schief gehe, so solle sie dann sehen, wo das Volk sei. Dieses werde sagen: Nehmt für die Kosten diejenigen, welche die Suppe eingebrockt haben.

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Nom, 1. Sept. (A. Z.) Die gestrige Nummer der Bi⸗

lancia will aus der neuerlichst von Wien eingetroffenen Antwort an den heiligen Stuhl wissen, Se. Kaiserliche Majestät lasse darin ihr Bedauern rücksichtlich des üblen Eindrucks an den Tag legen, welchen die letzten ferrareser Ereignisse auf Se. Heiligkeit hervorgebracht hätten. Se. Majestät habe durchaus nicht geglaubt, fremdes Gebiet zu betreten, sondern ein ihr zustehendes Recht zu üben, welches ihr der so oft erwähnte Artikel 103 der wiener Kongreß⸗Akte zusichert; Se. Majestät habe niemals die Absicht gehabt, irgend einen Theil des Kirchenstaats zu besetzen, dem er auch unter keinerlei Voraus⸗ setzung Truppen zusenden würde, ohne von dem Oberhaupt der Kirche selbst speziell dazu aufgefordert zu sein.

Nom, 2. Sept. (N. K.) Von den beiden Städten Ancona und Osimo ist eine aus dem Fürsten Simonetti, dem reichen Ban⸗ quier Cesare Beretta und dem Amnestirten Buglioni bestehende De⸗ putation in Rom angelangt, welche beauftragt ist, die Bestellung der Gewehre für die Guardia civica auszuführen. Diese Nacht sind diese Herren über Civitavecchia nach St. Etienne und Lüttich zu die⸗ sem Behufe abgereist. Für Rom sind zugleich eine Anzahl von Büchsen in Lüttich bestellt, da eine Menge junger Bürger⸗Gardisten 8 sich im Zielschießen vervollkommnen will. Allenthalben im ganzen Staate regt sich ein kriegerischer Geist. Wie weit die Begeisterung geht, läßt sich daraus entnehmen, daß in Perugia bereits 60 junge Frauen sich eingezeichnet haben, welche früh und Abends sich im Erxerziren und im Gebrauch der Flinten üben. In Rom wird am 5. September eine Schaar von 400 bewaffneten und einexerzirten Knaben den Papst auf seinem feierlichen Zuge nach der Kirche Santa Maria del Popolo auf dem Volksplatze erwarten, um ihm daselbst die militairischen Honneurs zu machen.

Drei englische Kriegsschiffe, der „Albion“, der „Rodney“ und der „Vanguard“, sind kürzlich im Hafen von Ankona erschienen und haben Anker geworfen. u“ 1

In Turin schreitet die gänzliche Reform des Ministeriums vor- wärts, da außer dem Grafen Margherita noch mehrere Andere aus⸗ scheiden. Marchese Alfieri ist mit des trefflichen Villamarina Grund⸗ sätzen vollkommen einverstanden. Die römischen und toskanischen Journale haben jetzt freien⸗Eingang in Piemont erlangt; bisher wa⸗ ren sie dort auf's strengste verboten.

In Ferrara stehen die Angelegenheiten noch immer auf demsel⸗ ben Punkte; die Oesterreicher halten die Stadt und die Thore der⸗ selben militairisch besetzt. Die Nachricht, daß Kardinal Ciacchi auf seinem Posten bleibt, hat dort große Freude erregt; man ließ dem⸗ selben durch eine Deputation am Morgen des 24. August die allge⸗ meine Freude und den Dank des Volkes ausdrücken, und am Abend war die ganze Stadt festlich erleuchtet. Am 22sten ließ der öster reichische General dem Kardinal melden, er würde keinem päpstlichen Truppen⸗Detaschement den Eintritt in Ferrara gestatten, wenn e nicht zuvor die Erlaubniß dazu von seinem höheren Kommando ein⸗ geholt habe. Zwischen Rom und Ferrara sindet ein steter Courier⸗ wechsel statt. Das österreichische Kabinet soll die Erledigung der Frage über das Besatzungsrecht in Ferrara auf dem Wege schieds⸗ richterlichen Spruches beantragt und dem Papste die Wahl des Schiedsrichters anheimgegeben, Pius IX. aber den Antrag abgelehnt haben, indem er behauptete, die unveräußerlichen Rechte des heiligen Stuhles nicht nur auf die Stadt, sondern auch auf beide Festungen seien an sich vollkommen klar, und sich deshalb abermals auf den vom Kardinal Consalvi im Jahre 1815 eingelegten Protest berief.

Die Guardia civica in Rom erhält mehrere Stücke schweres Ge⸗ schütz: der Herzog Torlonia, der Fürst Piombino und noch einige hochgestellte Männer haben sich freiwillig erboten, jeder eine Kanone mit allem Zubehör der Guardia zum Geschenk zu machen.

Der Contemporaneo vom 28. August sagt: „Die Nachricht, daß die Gesellschaft der Jesuiten 5000 Scudi zur Equipirung der Bürgergarde hergegeben habe, entbehrt jedes Grundes.“

Florenz, 1. Sept. Die Florentiner Zeitung bringt ein vom 30. August d. J. datirtes und an den Ober Intendanten der Gemeinde⸗Autoritäten des Großherzogthums gerichtetes Schreiben des Finanz⸗Ministers Baldasseroni, worin bemerkt wird, daß der Großherzog schon mittelst Erlaß vom 30. Mai d. J. die Provedi⸗ toren der Kammern der Gemeinde⸗Ober⸗Intendanz auf den Monat August d. J. nach Florenz zu einer Konferenz einberufen hatte, wo⸗ bei in reifliche Erwägung gezogen werden sollte, ob ohne we⸗ sentliche Abänderung der Grundlagen der bestehenden Ge⸗ meinde⸗Verfassungen zur Vornahme irgend einer ersprießlichen Modifizirung derselben geschritten werden könnte. Nachdem die angeordnete Zusammentretung bisher aus dem Grunde verspätet worden, weil Se. K. Hoheit, dem ausgesprochenen Grundsatze der Zweckmäßigkeit der Zeit und der Umstände für jene Maßrege getreu, vorerst auch die Staats⸗Konsulta über die der Konferenz vor⸗ anzuschickenden Maßnahmen vernehmen wollte, so sei es nunmehr der Wille des Großherzogs, daß auf dem Wege des Herrn Ober⸗Inten⸗ danten den gedachten Proveditoren bedeutet werde, wie ihre Zusam⸗ mentretung zu dem mittelst Dekret vom 30. Mai d. J. angegebenen Zwecke nicht später als im Laufe des nächstkommenden Monats Okto⸗ ber stattfinden solle.

Kraft eines an die Bischöfe des Großherzogthums Ee ve. Erlasses des Sekretariats der Königlichen Vorrechte vom 18. August wird angeordnet, daß künftighin weder religiöse noch weltliche aus irgend einem außerordentlichen Anlasse oder Zwecke veranstaltete Feier⸗ lichkeiten zu gestatten seien, wenn nicht vorher in der vorgeschriebenen Weise die Erlaubniß hierzu nachgesucht und von Seiten der Regie⸗ rung in Gemäßheit der bestehenden Normen die förmliche Bewilligung dazu ertheilt worden ist.

Lucca, 2. Sept. Die (gestern erwähnte) Proclamation des Herzogs von Lucca lautet: „Wir Karl Ludwig von Bourbon, Infant von Spanien ꝛc., Herzo von Lucca. An unsere geliebtesten Unterthanen. Wir wollen über eu herrschen nicht durch Furcht, sondern durch Liebe; nicht mit Gewalt, sondern mit Wohlthaten, und darum öffnen wir euch unser väterliches Herz. E sind sonach geneigt, nach dem Vorgang dessen, was im nahen var . mälich der Ausführung entgegenschreitet, sobald als möglich es duch ernsten Prüfung zu unterziehen, was zu eurem Wohle 8 - zum voraus der Vortheile theilhaftig zu machen, 8 ver Wij 88 zneren können. Demgemäß kündigen bühen ürger

wir die Errich bewaffnung (guardia civica) an, die nothwendig ist für die b entliche Ruhe;

auch haben wir bereits unserem, dur aus von den besten Gesinnungen gen Staatsrathe die nöthigen Befehle ertheilt, uns mit größier Sorg⸗