denen Achtung zu schenken weiß, welche 2 nnü erf durch dhres ghaft und nur um 38 Keinem an Tha⸗
“
8 29. Aug. (A. Z.) Die Königlichen Truppen sind von der n. noch ag.ht zurückgekehrt, obwohl die Sache dort durch die Verwundung und Flucht des Rebellen Grisiottis und seiner beiden Freunde Serbas und Skaurtaniotis plötzlich ihr Ende erreichte. Die gepreßten Bauern kehrten zu ihren Weinbergen zurück und danken Gott, daß die Regierung sie einmal aus des Vasallen Knechtschaft errettet hat. Grisiottis erreichte, noch ehe seine Flucht bekannt wurde, die Ostseite der Insel und zwang ein im Hafen von Kumi liegendes Fahrzeug, ihn und die Seinigen, 50 bis 60 Bewaffnete, aufzunehmen. Laut den gestern Abend eingetroffenen Nachrichten befindet er sich auf Chios, um sich dort ärztlicher Pflege zu erfreuen. Als Grisiottis sei⸗ nen Arm zerschmettert herabhängen sah, soll er einen seiner Verwand⸗ ten aufgefordert haben, das unbrauchbare Glied vollends wegzuschnei⸗ den, was auch sogleich geschah. Hierauf wurde der Stumpf, um die Blutung zu stillen, festgebunden und Leute nach dem zwei Stunden entfernten Eretria gesendet, um Pech zu holen, in das, durch Feuern flüssig gemacht, der blutende Stumpf gesteckt wurde. Unter solchen Umständen war das Gerücht von dem erfolgten Tode des Verwunde⸗ ten glaubbar.
Seit gestern läuft hier eine Denkschrift um, welche die Pforte zu Anfang der Woche an die Repräsentanten der fünf Mächte übergeben haben soll. Dieses Aktenstück beginnt mit der unbegrün⸗ deten Behauptung, daß Griechenland die Vermittelung des öster⸗ reichischen Kabinets angesprochen habe, während allbekannt ist, daß dieses Kabinet sie gleichzeitig in der ersten Hälfte beiden Theilen an⸗ trug; es sagt dann weiter, daß die Pforte die Rückkehr Mussurus nie anders denn als Mittel, die an denselben zu leistende Abbitte als
. s n, und daß sie. u achten wissen, 5 1222 Angelegenheiten sich kümmernd, Allen an Worten,
ten nachsteht.“
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zusfammenklingt mit ihrer behaupteten Annahme der österreichischen Vorschläge, die gerade diese Rückkehr als die Hauptsache hinstellten, was sie für Leute, die aufrichtig den Vergleich wollten, auch wirklich war. Dann behauptete das Memorandum, daß man in Wien die Abbitte gutgeheißen habe, was nicht wahr ist; zuletzt kündigt es, auf alle diese guten Gründe gestützt, den Anfang der Zwangsmaßregeln an. Dieses Dokument ist von dem Volke mit Freuden aufgenommen worden und zieht die Regierung aus den Verlegenheiten, welchen sie sich in ihrem Wunsche der Versöhnung und aus Achtung für die österreichische Vermittelung mit löblichem Muthe, aber unter dem eene Widerspruche nicht blos der Opposition, ausge⸗ l 8 .
1“ Vaterländische Kunstsammlung des Vereins der Kunstfreunde im preußischen Staate.
„Seeitdem die Errichtung einer vaterländischen Kunstsammlung des Ver⸗ eins in der General⸗Versammlung des vorigen Jahres einstimmig geneh⸗ migt und von Sr. Majestät dem Könige, unserem allergnädigsten Schutz⸗ herrn, das danach abgefaßte revidirte Vereinsstatut bestätigt worden ist, hat es zwar an Bemühungen nicht gefehlt, mit der Ausführung dieses Unter⸗ nehmens durch den Ankauf werthvoller, den Anforderungen der Zeit ent⸗ sprechender und die vorhandenen Fonds nicht übersteigender Kunstwerke vor⸗ zuschreiten. Dennoch kann erst jetzt die erfreuliche Mittheilung gemacht werden, daß, in Folge einstimmigen Beschlusses des Vorstandes und Aus⸗ schusses, das große historische Oelgemälde des Herrn Julius Schrader aus Berlin: „Die Uebergabe der Stadt Calais an König Eduard III. von England“ angekauft und somit der erste Anfang zur Begründung der Ver⸗ einssammlung gemacht worden ist.
„In dem nun die geehrten Mitglieder des Vereins zur Ansicht des im Vereinslokal (Unter den Linden Nr. 21) bereits aufgestellten Meister⸗ werks während der bekannten Tagesstunden ergebenst eingeladen werden, wird bemerkt, daß auch Fremden der unentgeltliche Besuch des Lokals gern
8 1.1““
Sachse, Jägerstraße Nr. 30, oder de Schatzmeister desselben, Stadtrath Keibel, Stralauerstraße Nr. 52, in B. o von Eintrittskarten gesetzt haben.
Zugleich erlaubt sich der unterzeichnete Vorstand an die Kunstfreunde des Vaterlandes die ergebene Bitte zu richten, das zeitgemäße Unternehmen wodurch der Stand und die Fortschritte der Laterlanvischen Kunst während des Bestehens des Vereins der Kunstfreunde zur lebendigen Anschauung ge⸗ bracht und ein Zeugniß seiner Wirksamkeit für die Kunst bewahrt werden soll, durch recht zahlreichen Beitritt oder sonstige Betheiligung unterstützen und dadurch zur segensreichen Fortentwickelung des neu begründeten Insti⸗ tuts beitragen zu wollen. Ueber die Art, wie diese Theilnahme stattfiaden kann, werden hiermit die betreffenden Paragraphen des Reglements für die Vereinssammlung zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
87
Mitglieder oder andete Gönner des Vereins, welche für die Samm⸗ lung ein Kunstwerk schenken oder stifien, welches vom vereinigten Vorstande und Ausschusse als der Annahme würdig anerkannt wird, werden auf dem Werke selbst, so wie im Kataloge der Sammlung, namentlich bezeichnet. Bei solchen Geschenken findet die Beschränkung auf Werke vaterländischer Künstler nicht statt. b
§. 5.
Der Fonds zur Gründung der Kunstsammlung bildet sich aus dem nach §. 4 des Statuts dazu ein für allemal fee FFe. Fünftel der Jah⸗ reseinnahme des Vereins oder dem größeren Betrage, welcher durch beson⸗ deren Beschluß einer General⸗Versammlung dafür bewilligt wird, so wie durch freiwillige Geschenke einzelner Mitglieder und anderer Gönner des Vereins oder zu diesem Zweck erhöhte Beiträge der Ersteren.
Wer, ohne Mitglied des Vereins zu sein, sich zu einem Beitrage zum Fonds der Kunstsammlung von mindestens 2 Rthlrn. jährlich verpflichtet, erlangt dadurch das selbstständige Recht des Zutritts zum Vereinslokal.
Geschenke und Vermächtnisse geeigneter Kunstwerke, für welche das Ver⸗ einslokal einen durchaus würdigen Platz der Aufstellung und Anschauung darbietet, werden mit Dank entgegengenommen.
Berlin, den 12. August 1847.
Der Vorstand des Vereins der Kunstfreunde im preußischen Staat. “ von Viebahn. L2. Sachse.
Hauptsache betrachtet habe, was ohne Zweifel wahr ist, aber nicht
ig Bekanntmachungen.
Das in der Breitenstraße sub Nr. 33 belegene, Vol. I. No. 350. Fol. 363 verzeichnete, dem Kaufmann Wil⸗ helm Theodor Armbrecht gehörige Wohnhaus nebst Zu⸗ behör, welches zufolge der nebst dem Hypothekenschiene in der Registratur einzusehenden Taxe auf 9352 Thlr. 23 Gr. 4 Pf. abgeschätzt worden, soll
am 10. März 1848, Vorm. 11 Uhr, subhastirt werden. —
Frankfurt a. O., den 28. Juli 1847.
Königl. Preuß. Land⸗ und Stadtgericht.
[692] Vorladung unbekannter Gläubiger.
In dem erbschaftlichen Liquidations⸗Verfahren über den Nachlaß des Leinenwaaren⸗Fabrikanten Christoph Wilhelm Baese, verstorben am 24. Februar 1846, wer⸗ den die unbekannten Gläubiger hiermit aufgefordert, ihre Ansprüche an den Baeseschen Nachlaß im Termine
den 25. Oktober d. J., Morgens 10 Uhr, vor dem Ober⸗Landesgerichts⸗Assessor Vocke an Gerichts⸗ stelle allhier anzumelden und nachzuweisen, wozu im Falle einer Behinderung die Justiz⸗Kommissarien Jung⸗ wirth, Pabst und Grubitz in Vorschlag gebracht werden.
Die Nichterscheinenden haben zu gewärtigen, daß sie aller ihrer Vorrechte verlustig erklärt und mit ihren For⸗ derungen nur an dasjenige verwiesen werden sollen, was nach Befriedigung der sich meldenden Gläubiger von der Masse noch übrig bleiben möchte.
Magdeburg, 5. Juli 1847.
Königl. Land⸗ und Stadtgericht.
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gestattet ist, wenn sie sich bei dem Secretair des Vereins, Kommerzienrath
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Allgemeiner Anzeiger.
[322] Nothwendiger Verkaus.
Stadtgericht zu Berlin, den 27. März 1817. Das in der Wilhelmsstraße Nr. 141 belegene, im stadt⸗
gerichtlichen Hypothekenbuche von der Friedrichsstadt
Vol. 10. No. 730. verzeichnete Purschesche Erbengrund⸗
faü⸗ gerichtlich abgeschätzt zu 6954 Thlr. 22 Sgr. 9 Pf.,
8
am 3. November 1847, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Tare und Hy⸗ pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.
Der dem Aufenthalt nach unbekannte eingetragene Gläubiger, Kattunfabrikant Benjamin Gottlied Mann, oder dessen Erben und Cessionarien, so wie die unbe⸗ kannten Real⸗Prätendenten, werden hierdurch öffentlich vorgeladen, und zwar letztere unter der Verwarnung der Präklusion.
[848] Bekanntmachung.
An der hiesigen höheren Bürgerschule soll die Stelle eines Lehrers für den Englischen Unterricht, mit welcher ein veheh. fixvirtes Gehalt von 500 Thlr. verbunden ist, besetzt werden.
Von dem Anzustellenden wird verlangt, daß er die Englische Sprache fertig sprechen muß, und daß er qua⸗ lifizirt ist, außer dem Unterricht in der Englischen Sprache noch anderen wissenschaftlichen Unterricht zu ertheilen.
Geeignete Bewerber werden aufgefordert, sich unter Einreichung ihrer Prüfungs⸗ und sonstigen Zeugnisse in frankirten Briefen bei uns zu melden.
Elbing, den 31. August 1847.
Der Magistrat.
1908 b)
Niederschlesisch⸗-Märkische Eisenbhhn.
Nachdem des Königs Majestät die Ausgabe der in Gemäßheit des Beschlusses der General⸗Versammlung vom 23. Juni a. c. zum Betrage von 2,300,000 Thlr. emittirten Prioritäts⸗Obligationen Serie III. auf Grund des vorgelegten Plaus zu genehmigen geruht haben, ersuchen wir mit Bezug auf die Bekanntmachung vom 21. Juli c. die dabei betheiligten Herren Actionaire unserer Gesellschaft hierdurch, unter Einreichung der in Händen
habenden Betheiligungsscheine resp. Quittungen über die erste Anzahlung, eine zweite Ein⸗
40 1 . zahlung von 40 0 des ihnen nach obiger Bekanntmachung zustehenden Kapitals, zur Verzinsung vom age der Einzahlung ab und unter Anrechnung der Zinsen für den ersten Einschuß,
entweber in Berlin 8
1
bei der Hauptkasse in den Tagen vom 27. September bis tober a. c., mit Ausnahme der Sonntage,
7
oder in Breslau
bei der Fageskaffe am 8., 9. und 11. Oktober c.,
in den Vormittagsstunden von 9 bis 1 Uhr zu leisten und dagegen neue von dem Hauptkassen⸗Rendanten Riese und dem Haupflassen⸗Controleur Schmidt vollzogene Betheiligungsscheine, in denen über den gesammten einge⸗
zahlten Betrag quittin ist, in Empfang zu nehmen.
Diejenigen Aczionaint, die schon bei der Zeichnung eine größere Anzahlung als 20 ‧ℳ. geleistet, haben solche bis
zu 60 % zu vervollständigen, zu 60 ℳ und darüber bereits eingezahlt haben.
wogegen diese Aufforderung auf solche Interessenten keine Anwendung findet, die bis
Wir stellen aber in Uebereinsimmung mit unserer Bekanntmachung vom 23. Juni c. allen bei dieser Anleihe Betheiligten sis schon uUnmittelbar nach Erscheinen dieser Bekanntmachung in Berlin bei der Haupt⸗ kasse ga dnen ungen gegen Emyfangnahme der Prioritäts⸗Obligationen mit Coupons auf 9 Jahre vom 1. Juli a. c. a „ vasghlcheh der Zinsen, zu machen, so wie auf gleiche Weise für die bereits früher voll einge⸗ zahlten Kapitalsbetrüge die entsorechende Anzahl Obligationen nebst Coupons sofort in Empfang genommen wer⸗
den kann.
In Breslau indessen ist sowohl die Abhebang der Obligationen, als die Annahme neuer Volleinzahlungen auch
nur in den oben bezeichneten Tagen, am 8. 9, und 11 Oktober 2., zulässig
Betheiligungsscheine daselbst wieder ausgelgut
Für Letztere, so wie für die Theil⸗
zahlungen, werden dort dae wader Fashe hage ertheilt und diese binnen 6 Tagen gegen die Obligationen resp.
Berlin, den 14. September 1847. M werden.
1 8 . 1““
s
4 1 94 992 d 2 8 * 8 Die Direction der Mievesschtepsch⸗Märlischen Eisenbahn⸗Gesellschaft.
Eise enbahn.
Die Direction der Thü⸗ ringischen Eisenbahn⸗Ge⸗ sellschaft hat mich beauf⸗ tragt, einen Theil der von ihr in Gemäßheit der Al⸗ lerhöchsten Kabinets⸗Or⸗ dre vom 23. Juli d. J. zu emittirenden Priori⸗ täts⸗Obligationen zu ver⸗ kaufen. gn Folge dessen
—
1oonv Thüringische
mache ich bekannk, daß in meinem Comtoir, Königstraße Nr. 7, in den Vormittagsstunden von 9—12 Uhr (mit Ausnahme des Sonntags), Anmeldungen zur Betheili⸗
zung bei dieser Prioritäts⸗Anleihe, so weit der zu mei⸗ ner Disposition gestellte Betrag reicht, angenommen wer⸗
„jedoch nur in Summen von Ein Tausend Thalern uns barüber. Der von der Direction bekannt gemachte pevrud Prospektus hinsichtlich dieses Anleihe⸗Geschäfts ih bei mir zu haben. Der Verkauf geschieht zum pari⸗- Courst, sindet die Bewilligung eines Zins⸗Bene⸗ fiziums in der Art statt, daß die vom 1. Juli 1847 an lausenden Zinsen der Prioritäts⸗Obligationen nur vom 1. September 1647 an zu vergütigen sind. Die An⸗ meldungen können von Actionairs der Thüringischen Eisenbahn⸗Gesellschaft und auch von anderen Personen geschehen. Im ersteren Falle sind die Stamm⸗Actien mit einem von den Eigenthümern zu unterzeichnenden
„
Nummern⸗Verzeichniß zur Abstempelung bei mir einzu⸗
reichen, und es findet die Betheiligung nach Maßgabe der Bekanntmachung der Direction vom 27. August d. J. statt. Die Prioxitäts⸗Obligationen selbst können vom 15. Oktober d. J. ab nach vorheriger 8tägiger Ankün⸗ digung bei mir in Empfang genommen werden.
Bei den Anmeldungen haben sowohl Actionairs als Nicht⸗Actionairs der Thüringischen Eisenbahn⸗Gesell⸗ schaft zur Sicherheit für die einzugehende Verpflichtung 10 Prozent der Betheiligungs⸗Summe entweder baar einzuschießen oder in zinstragenden Staats⸗Papieren, Eisenbahn⸗Actien oder sonstigen soliden Effekten, deren Annahme nach der mir ertheilten Instruction von mei⸗ ner Genehmigung abhängig ist, bei mir zu deponiren. Für baare Einzahlungen wird eine Zins⸗Vergütigung von 3 ½ % pro anno vom Tage der Zahlung bis zu dem Tage der Abnahme der Prioritäts⸗Obligationen bewilligt.
Es ist mir auch gestattet, Verkäufe auf spätere Liefe⸗ rung zu machen und längere Termine zur Abnahme der Obligationen zu bewilligen. In solchen Fällen muß be⸗ sondere Uebereinkunft mit mir getroffen werden.
Es versteht sich von selbst, daß die Verabfolgung von Prioritäts⸗Obligationen überall nur gegen baare Zahlung der Valuta und der Zinsen erfolgen kann. Die als Sicherbrit deponirten Effekten werden nach Erfüllung des Geschäfts zurückgegeben, und eingezahlte baare Be⸗ träge bei dieser Gelegenheit in Abrechnung gebracht.
Auswärtige Käufer haben sich in portofreien Briefen an mich zu wenden.
Berlin, den 14. September 1847.
C. H. Kupfer.
[905 b] Berlin⸗Hamburger Eisenbahn.
Unser Verwaltungs⸗Büreau ist heute von der Oranienburgerstraße Nr. 17 nach a. unserem Empfangs⸗Gebäude auf hiesi⸗ gem Bahnhofe verlegt. Eingang durch die Thür im Mittel⸗ 8 E hause des linken Flügels 1 Treppe hoch. Berlin, den 13. September 1847. Die Direction.
[500 b! Konkurs⸗Ediktal⸗Ladung. Nachdem resp. auf Antrag verschiedener Gläubiger zu dem ganz überschuldeten Vermögen des Kaufmann Christian Friedrich Büchner allhier Amts wegen der Konkurs zu eröffnen gewesen, Büchner sich auch selbst nachträglich eingefunden und dem Bankerottir⸗ Mandate unterworfen 1an als werden alle bekannten und unbelannten Gläubiger Büchner's und Alle, welche aus irgend einem Rechtsgrunde an ihn Ansprüche zu formiren haben, hiermit peremtorisch geladen, in dem auf den 28. September 1847 anberaumten Liquidations⸗Termine legal und persönlich oder durch gehörig legitimirte Stellvertreter, bei Strafe des Ausschlusses von dem gedachten Kreditwesen und bei Verlust der Rechtswohlthat der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, an hiesiger Gerichtsstelle zu erschei⸗ nen, ihre Anforderungen bei Vermeidung ebenmäßiger Nachtheile anzumelden und zu bescheinigen, hierüber mit dem bestellten Rechtsvertreter sowohl, als wegen et⸗ waniger Vorzugsrechte, unter sich zu verfahren, sodann den 25. Oktober 1847 der Publication eines Präklusisbescheides, der bei ihrem Außenbleiben für verkündet geachtet werden würde;
er lens den 23. November 1847 Akten⸗Inrotulation und “ he EETö1““ ““ der Publication eines Locations⸗Urtels, welches rück⸗ sichtlich Außenbleibender für kund gemacht angesehen werden würde, sich zu gewärtigen.
Auswärtige haben übrigens bei 5 Thaler Strafe zu Annahme von Ladungen in der Nähe von Neugers⸗ dorf wohnhafte Anwälte, und zwar Ausländer mittelst gerichtlicher Vollmacht, zu bestellen.
Neugersdorf, den 20. April 1847.
Fürstlich Liechtensteinische Gerichte daselbst und von Jeschki, Justiziar.
18521 Literarische Anzeigen. Bei uns erschien so eben und ist zu haben in der
Buch⸗ u. Kunsthandlung von F. Schnei⸗ der & Co., U. d. Linden 19:
ie Ber’'in⸗Stralsunder Eisenbahn. Eine Stimme aus Neu⸗Vorpommern zur Zeit des Vereinigten Landtages in Berlin, nebst einigen Belägen. Pr. geh. 2 ½ Sgr. 8 8 C. Löfflersche Buchhdlg. (C. Hingst
8
8
in Stralsund.
[850]
Ueber Galizien.
Im Verlage der Buchhandlung Josef Mar und
Comp. in Breslau ist so eben erschienen und durch alle Buchhandlungen, in Berlin durch Alexan⸗
der Duncker „Königl. Hofbuchhändler, Franz. Str. Nr. 21, zu erhalten:
Briefe eines Deutschen über
Galizien. Neuer Abdruck. „Gr. 8. 1847. Geheftet Preis 22 ¼ Sgr. 2 Diese sehr interessante Schrift hat die Aufmerksamkeit der Zeitgenossen in so hohem Grade in Anspruch ge⸗ nommen, daß binnen zwei Monaten ein neuer Abdruck derselben nöthig wurde. Die vorjährigen großen und unheilvollen Ereignisse in Galizien werden hier zum er⸗ sten Male der Wahrheit gemäß dargestellt, weshalb denn auch das Literatur⸗Blatt zum Morgenblatt in Nr. 58 diese Briefe mit folgenden Worten empfiehlt: „Als eine mit sehr viel Sachkenntniß und Ruhe ge⸗ „schriebene Broschüre, worin die Nebel zerstreut wer⸗ „den, die über der Wahrheit des galizischen Ereig⸗ „nisses gelagert haben. — Die Geschichte des Auf⸗ „standes wird hier aktenmäßig nach ihren Einzelhei⸗ „ten mitgetheilt; eine Menge Unwahrheiten werden „widerlegt. — „Das ist ein dankenswerther Beitrag „zur Zeitgeschichte.“
910 b]
—. Höchst beachtungswerth.
Ein herrschaftliches Nittergut mit einem Areal von 7000 M., wovon 3600 M. unter dem Pflug, Wei⸗ zen⸗, Gerst⸗ und Haferboden (Lehmboden), circa 200 M. ausgezeichnete Wiesen, das Uebrige best⸗ bestandene Forst circa 3000 M., Werth 80,000 Thlr. Die baaren Guts⸗Revenüen betragen jetzt 10,000 Thlr. An Viehstand eirca 3000 Schafe, 70 Haupt Rindvieh, 30 Pferde und komplettem tod⸗ ten Inventar; alle Ehrenrechte, ausgezeichnete Ge⸗ bäude, Brennerei zu 8 Wispeln, ganz neu, Ziegelei, Brauerei ꝛc., 8 Stunden von Berlin. Forderung 210,000 Thaler mit 50,000 Thlr. Anzahlung.
Ein zweites Rittergut: Areal 3200 M., davon 1300 M. Gerstboden, 170 M. Wiesen, 1000 M. Forst, darin für 20,000 Thlr. schlagbares Holz, 800 Schafe, 70 Haupt Rindvieh, 16 Pferde ꝛc- Bren⸗ nerei, Ziegelei. Die Gebäude herrschaftlich. 6 Stun den von Berlin. Preis 75,000 Thlr. mit 25,000 Thlr. Anzahlung. Das Nähert bei dem Güter⸗ geaan und Eigenthümer Abel, Puttkammerstraße
Nr. 14 zu Berlin.
— —
9⁰09 b
lHanser Nr. 80 u. 81 große Ulrichs⸗ und Stein⸗ straßen-Ecke, unweit des Marktes, welche sich wegen ihrer ausgezeichneten Lage in der frequentesten Gegend der Stadt zu einem offenen kaufmännischen Geschäft vorzüglich eignen, sind zu verkaufen, und ertheilt der
Unterzeichnete auf portofreie Anfragen vollständige Aus- kunft. Halle a. d. S., September 1847. .
8 Der Zimmermeister Helm. 11“ (Zu verkaufen.) Ein erbfreies Gartenwesen, nahe vor Hannover am Wasser belegen, bestehend aus einem geräumigen Wohnhause, einem Fabrikgebäude und schönem etwa zwei Morgen großen Garten. Eine dabei befindliche sehr schöne Dampfmaschine kann auf Verlangen mit abgegeben werden. Nachricht ertheilt auf frankirte Briefe Herr Kuckuck . EE in Hannover am Markte. u““
8
* 2 84* 2.
2 Athtr. sür ¼
8 4 2 2 8 Rthlr. 8
in allen Theilen der Monarchie ohne Preis-Erhöhung.
gei einzelnen Nummern wird
der Hogen mit 2 ⅔ Sgr. berechnet.
BW11“ 8 8 511 1
Jahr. I111“
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1XX“ 8* uon
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g anseirae Nain (8Z8 “ 1“ Alle Post-Anstalten des In-
,854 Fst. ch 2⸗
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1 auf dieses Hlatt an, für Herlin
8 die Erpedition der Allg. Preuß.
8s2 11“ Zeitung: Hehren⸗-Straße r. 57.
8 gugusertions-Gebühr für den 4 Naum einer Zeile des Allg. Anzeigers 2 Sgr.
he bc
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12ℳ9 und Auslandes nehmen Hestellung 88
Berlin, Freitag den 17 en September
Bestellungen auf das nächste Quartal der Allgemeinen Preußischen Zeitung bitten wir Denn später eintretende Abonnenten würden auf voll
gleich zu Anfange desselben danach bemessen können. Bestimmtheit rechnen dürfen.
Der vierteljährliche Pränumerations⸗Preis beträgt (Behrenstraße Nr. 57) gemacht; jeder innerhalb der Ringmauer der Stadt wohnende Abonnent erhält das VPlatt durch die Stadtpost, schon den Abend vor dem angegebenen Datum,
—⸗-
An die Leser.
gefälligst rechtzeitig ständige Nachlieferung der dann bereits erschienenen Nummern nicht immer mit
2 Rthlr. Preuß. Cour. für das Inland. —
1847.
so bewirken zu wollen, daß wir die Stärke der Auflage
Bestellungen für Berlin werden in der v. . rei
ins Haus gesandt. — Auswärtige, des In⸗ oder Auslandes, bewirken ihre Bestellungen bei den resp. Post⸗Aemtern. Bei einzelne des B ogen mit 2 ½ Sgr. ““ “ 8 2 1.
berechnet.
Inhalt. G Amtlicher Theil. 11“ 11.“ Inland. Provinz Schlesien. Verfügung gegen die Bettelei. — Rhein⸗Provinz. Ankunft des Generals von Pfuel in Düsseldorf. Deutsche Bundesstaaten. Königreich Bayern. General von Hohenhausen. — Kommunistische Flugschriften. — Königliche Bestäti⸗ gungen. — Königreich Württemberg. Hohe Gäste. — Kur⸗ fürstenthum Hessen. General⸗-Lieutenant von Haynau und Staats⸗ rath Scheffer. — Herzogthum Sachsen⸗Meiningen. Staats⸗ schuld. — Herzogthum Anhalt⸗Cöthen. Finanz⸗Etat. — Schreiben aus Frankfurta. M. (Schließung der Session der Bund es⸗Versammlung.) Oesterreichische Monarchie. Schreiben aus Verona. (Reise Sr. Majestät des Königs von Preußen.) — Wien. Hofnachrichten. Frankreich. Paris. Hof⸗Nachrichten. — Gesandtschaften. — Angeb⸗ liche Note Oesterreichs an die Schweiz. — Die italienischen Zustände. — Die Nachrichten ans Marokko. — Die englische Presse über französische Zrhense. I“ zu 1 — Ausweisung fremder rbeiter. — Unterschleife. — Theater⸗Verwaltung. — Die Dampfschiff⸗ fahrt nach New⸗York. b8 Borss 1 1 Großbritanien und Irland. London. Ernennungen. — Die Times und Espartero. — Handels⸗Beziehungen zu Amerika. — Fest⸗ mahl der Gesellschaft für Emancipation der Juden. — Fallissements. — Vermischtes. — Nachrichten aus Lissabon.
Belgien. Brüssel. Der Gefängniß⸗Reform⸗Kongreß.
Gerichts⸗Verhandlungen wegen der polnischen Verschwörung. Handels⸗ und Börsen⸗Nachrichten.
Geistliche Musik in der St. Matthai⸗Kirche. — Zur vaterländischen Krie geschichte. — Elfte Versammlung deutscher Land⸗ und Forstweirche. 8
Beilage.
Amtlicher Theil.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruhtt:
Dem katholischen Schullehrer und Organisten Rauprich zu
selwitz, im Regierungs⸗Bezirk Breslau, das Allgemeine Ehren⸗ zeichen zu verleihen.
Der bisherige Ober⸗Landesgerichts⸗Assessor Haarmann ist zum Justiz⸗Kommissarius bei dem Land⸗ und Stadtgericht in Duisburg, mit Anweisung seines Wohnsitzes daselbst, und zugleich zum Notarius im Departement des Königlichen Ober⸗Landesgerichts zu Hamm er⸗ nannt; und
Der Justiz⸗Kommissarius Schlegtendal zu Duisburg zugleich
zum Notarius im Departement des Königlichen Ober⸗Landesgerichts zu Hamm bestellt worden.
Angekommen: Der Königlich schwedische Gouverneur von
Upsala, Freiherr von Krämer, von Hannover.
Abgereist: Se. Excellenz der General⸗Lieutenant und Com⸗
mmandeur des Kadetten⸗Corps, von Below, nach Kulm.
Se. Excellenz der Kaiserlich russische Ober⸗Kammerherr, Wirk⸗ liche Geheime Rath von Ribeaupierre, nach Wien
4*½ 8
4 8
111“
Provinz Schlesien. Das Amtsblatt enthält folgende Bekanntmachung der Königlichen Regierung zu Breslau vom 4. Sep⸗ tember: „Die ungewöhnliche Theurung aller Lebensbedürfnisse, von welcher im verflossenen Winter und Frühjahr auch die Provinz Schle⸗ sien heimgesucht wurde, und der dadurch an einzelnen Orten zeitweise herbeigeführte Nothstand haben schwere Opfer erfordert. Obwohl der Staat nach Möglichkeit bemüht war, durch umfassende Maßre⸗ geln diesem Nothstande abzuhelfen und dem unbemittelten Theile der Bevölkerung Arbeit und dadurch Nahrung zu verschaffen, so reichte doch seine Hülfe allein nicht aus. Die Kommunen haben mit anzuerkennen⸗ der Bereitwilligkeit ihre Nothleidenden unterstützt, Hülfs⸗Vereine und die Privat⸗Wohlthätigkeit sind in erfreulicher Weise thätig gewesen. Wir fühlen uns deshalb gedrungen, den Stadt⸗ und Land⸗Gemein⸗ den, so wie den Privat⸗Hülfs⸗Vereinen zur Abhülfe der Noth und den bemittelten Einwohnern unseres Verwaltungsbezirks für die Hülfe und Unterstützung, welche sie in dieser drangvollen Zeit mit eigener Aufopferung dem ärmeren Theile der Bevölkerung gewährt haben, un⸗
seren Dank auszusprechen. Diese Anstrengungen haben aber nicht aus⸗ reichen können, um allen Bedürftigen die ersorerliche Unterstützung zu ge⸗ währen, und es hat sich daher ein großer Theil derselben darauf angewie⸗ sen gesehen, die Mildthätigkeit der Wohlhabenderen unmittelbar in An⸗ spruch zu nehmen. Dadurch hat in sehr vielen Orten die Bettelei in den Häusern und auf den Straßen in sehr bedeutendem Maße zugenommen, und wenn dies zum Theil auch in dem Umstande seinen Grund haben mochte, daß manche Arbeitsschene unter dem Vorwande der Noth dem Publikum lästig geworden sind, so konnte doch aus dem oben Angeführten von Seiten der Behörden gegen die Bettelei in der Zeit der drückenden Theurung nicht mit der vollen Strenge des Gesetzes eingeschritten werden. Jetzt aber, da die schwere Zeit der Theurung überstanden ist, da es an Arbeit überall nicht fehlt und eine im Ganzen gesegnete Aerndte schon auf die Ermäßigung der Preise der Lebensbedürfnisse günstig eingewirkt hat, erscheint es unerläßlich, die gesetzliche Ordnung in vollem Maße wieder eintreten zu lassen. Wir veranlassen deshalb die Polizei⸗Behörden unseres Departements, der an sehr vielen Orten noch fortdauernden Straßen⸗, so wie per⸗ sönlichen und schriftlichen Hausbettelei mit allem Nachdruck entgegen zu treten, ersuchen aber auch gleichzeitig alle Einwohner dringend, die Behörden in ihren desfallsigen Anordnungen zu unterstützen und nicht nur selbst Bettlern keine Almosen zu verabreichen, sondern auch durch Ertheilung von Bescheinigungen nicht ferner, wie bisher häufig ge⸗ schehen, die Bettelei zu befördern, im Gegentheil jede Art von Bet⸗ telei zur Kenntniß der Aufsichts⸗Behörden zu bringen. Von Seiten der Behörden wird kräftig dahin gewirkt werden, daß wirklich armen Personen von den zu ihrer Unterstützung Verpflichteten solche in aus⸗ reichendem Maße zu Theil werde.“
Rhein⸗Provinz. (Düss. Ztg.) Der kommandirende Ge⸗ neral des VII. Armee⸗Corps, Freiherr von Pfuel, ist am 13. Sep⸗ tember in Düsseldorf eingetroffen, um die gegenwärtig behufs der Herbstübung dort und in der Umgegend versammelte 14te Division zu inspiziren. 8 8 1I1X““
Deutsche Bundesstaaten.
Königreich Bayern. Der General⸗Major Freiherr von Hohenhausen ist am 11. September von seiner Urlaubsreise zurück gekehrt und hat sofort das Portefeuille des Kriegs⸗Ministeriums wie⸗ der übernommen. 85 . 8
Auch hier sucht man in jüngster Zeit Flugschriften kommunisti⸗ schen Inhalts zu verbreiten, besonders sind es Handwerksbursche, denen sie zugesteckt werden; die Polizei bietet Alles auf, den Verbreitern auf die Spur zu kommen. b 88
Hofrath Thiersch hat als neugewählter Rektor die König⸗ liche Bestätigung erhalten, desgleichen sind sämmtliche Senatorwah⸗ len bestätigt worden.
Königreich Württemberg. Am 10. September sind Se. Königl. Hoheit der Großherzog von Oldenburg, so wie Se. Königl. Hoheit der Erb⸗Großherzog von Hessen und bei Rhein, nebst dessen Bruder, dem Prinzen Alexander Hoheit, zum Besuche bei der Königlichen Familie in Stuttgart eingetroffen. 8
Kurfürstenthum Hessen. Das Journal de Franc⸗ fort meldet aus Kassel vom 11. September: „Der General⸗Lieu⸗ tenant von Haynau, Commandeur der Infanterie⸗Division, ist in Ru⸗ hestand getreten, und der Staatsrath Scheffer ist zum interimistischen Direktor des Ministeriums des Innern ernannt.“
Herzogthum Sachsen⸗Meiningen. (D. A. Z.) Nach den Rechnungen der Staatsschulden⸗Tilgungs⸗Kasse wurden an der durch das Gesetz vom 9. August 1832 auf 5,401,600 Fl. festgestell⸗ ten Staatsschuld (Domainen⸗ und Landesschuld) des Herzogthums vom 1. April 1832 an bis ult. März 1847 abgetragen 1,457,588 Fl. 32 Kr., wodurch sich die Staatsschuld auf 3,944,011 Fl. 28 Kr. gemindert hat. Am 1. April 1847 wurden abermals 49,000 Fl. ausgelöst, und es beträgt nunmehr die Staatsschuld noch 3,895,011 Fl. 28 Kr., woraus sich ergiebt, daß dieselbe in 15 Jahren beinahe um zwei Siebentheile gemindert worden ist. Wiewohl sie 1838 von 4 auf 3 ½ pCt. herabgesetzt worden, und trotz der Geldkrisis dieser Jahre, ist der Fall, daß sie unter pari gestanden, nicht eingetreten, vielmehr in der Regel um den Nominalbetrag kein meiningensches Staatspapier zu erhalten gewesen.
Herzogthum Anhalt⸗Cöthen. (Leip. Ztg.) Der Finanz⸗Etat des Herzogthums Anhalt⸗Cöthen stellt sich pr. 1. Juli 1846—47 folgendermaßen: Ausgabe, und zwar 1) Staatshaushalt 231,157 Rthlr. 9 gGr., nämlich 75,100 Rthlr. Unterhaltung der Hofstaaten (17,100 Rthlr. Witthums⸗ und Nadelgelder, 50,000 Hof⸗ Etat, 8000 für Herzogliche Schatulle zu verschiedenen nicht zu besei⸗ tigende Ausgaben), 15,109 Rthlr. zu den Domainen, 25,000 Rthlr. Militair⸗Etat, 52,500 Rthlr. Civil⸗Besoldungen, 15,000 Rthlr. Bau⸗ wesen, 18,043 Rthlr. Pensions⸗, Schul⸗ und Armenwesen, 5000 Rthlr. zu den Forsten, 9000 Rthlr. verschiedene Ausgaben, 16,405 Rthlr. 9 gGr. Extraordinaria (darunter 10,000 zur Deckung der Zinsrück⸗ stände bis zum 1. Juli 1846). 2) Zur Verzinsung und Tilgung de Staatsschuld 188,842 Rthlr. 15 gGr.; zusammen 420,000 Rthlr. Die Einnahme besteht in 216,300 Rthlr. aus den Domainen, 48,000 Rthlr. aus den Forsten, 32,000 Rthlr. aus den direkten und 62,800 Rthlr. aus den indirekten Steuern, 14,400 Rthlr. Communications⸗
Gefälle, 6000 Rthlr. Hoheits⸗, Lehns⸗ und andere Gefälle, 1400
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Geistliche Musik der St. Matthäi⸗Kirche. (Den 15. September.) 9
8 11“ “ Am Mittwoch Nachmittag um 4 Uhr fand in der St. Matthäi⸗ Kirche ein geistliches Konzert statt, das Dlle. Bertha Bruns (aus Lübeck) zum Besten der Mission veranstaltet hatte. Die genannte Sän⸗ gerin, den hiesigen Musikfreunden bereits aus einem Konzerte des verflosse⸗ nen Winters bekannt, trug verschiedene geistliche Musikstücke: Choräle, Arien und Lieder, mit Orgelbegleitung vor und erregte die Theilnahme der Zuhö⸗ rer nicht minder durch ihre anerkennungswerthen Gesangsleistungen, als durch ihr trübes Geschick, das die mit regem Tonsinn Begabte leider eines der schönsten Sinne, des Augenlichtes, beraubte. Ein wohlklingendes Organ, Reinheit der Intonation, Sicherheit und Ausdruck sind Vorzüge, welche Dlle. Bruns in ihren Vorträgen entfaltete und mit Wirkung zur Geltung brachte. Jener den höheren Gesetzen der Aesthetik und des guten Geschmackes nicht entsprechenden Manier des steten Ineinanderziehens der Töne hätte sich die Sängerin jedoch vor allen Dingen zu entwöhnen. Da⸗ von abgesehen, befriedigte die Ausführung der gewählten Gesänge in den zuvor angedeuteten Beziehungen sehr wohl. Alle Vorträge bekundeten eine ungekünstelte Empfinndung und ein echt religiöses Gemüth, so daß die Sän⸗ gerin in Folge dessen einen tieferen und nachhaltigeren Eindruck hervorrief, als vielleicht eine bei weitem kunstreichere Ausführung vermocht hätte. Na⸗ mentlich sprach der natürliche, gefühlvolle Vortrag der beiden geistlichen Lieder von Beethoven: w , Die Himmel rühmen des Ewigen Ehre“"),, e An Dir allein hab' ich gesündigt“, o1““ lgemein rdn 8 die übrigen Musikstücke, z. B. die Choräle: „ obe den Herren, den mächtigen König der Ehren’"⸗) „,DO Haupt voll B Munden“”“ * “ “ Haup lut und Wunden“, „Jesus meine Zuversicht“,
so wie mehrere Arien aus „Paulus“, von Mendelssohn, und aus dem Messias“, von Händel, ebenfalls mit vielem Ausdruck, überhaupt gelun⸗ Jen ausgeführt, die Versammlung nicht minder wohlthuend berührten.
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Möge die Tonkunst der Sängerin ferner eine treue Geleiterin sein! Möge sie das Licht sein, das ihren umnachteten Lebenspfad geistig erhellt!
Die Mitwirkenden und den übrigen Theil der Musik⸗Aufführung an⸗ gehend, so trug Herr Organist Rudolphi mehrere Fugen von Seb. Bach meist korrekt und gelungen vor und führte auch die Begleitungen zu den Gesängen zu Dank aus. Der aus ehrenwerthen Dilettanten zusammenge⸗ setzte Gesangs⸗Chor leistete bei Ausführung der Choräle u. s. w. unter Leitung des Chor⸗Direktors Herrn Wagner ebenfalls recht Schätzenswer⸗ thes, so daß die Aufführun mannigfachen Genuß bereitete. Auch der mildthätige Zweck derselben schien erreicht; die Näume
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8 b 18 Zur vaterländischen Kriegsgeschichte.
Militairischer Nachlaß des Königl. preußischen Gene⸗ ral⸗Lieutenants, Gouverneurs von Königsberg äüund General⸗Inspecteurs der ostpreußischen In⸗ fanterie, Viktor Amadeus Grafen Henckel von 1 Donnersmarck. Herausgegeben von Karl Zabeler. Erster Theil, erste Abtheilung. Mit mehreren Plänen. Zerbst, Der neueste Band der militairischen Denkwürdigkeiten des Grafen Henckel von Donnersmarck giebt von neuem zu der Betrachtung An⸗ laß, wie viel unsere Vorfahren in ihren verschwiegenen Tagebüchern nieder⸗ elegt oder in den Familien⸗Archiven an Urkunden oder anderen Schrift⸗ üicen aus dem öffentlichen und häuslichen Leben aufbewahrt haben. Man darf auch für uns Deutsche das achtzehnte Jahrhundert kein dem Schreiben feindliches Jahrhundert nennen, denn wenn unsere Krieger, unsere Staats⸗ männer und Geschäftsleute auch weniger als Schriftsteller aufgetreten sind und noch weniger sich die Herausgabe persönlicher Denkwürdigkeiten aus Rücksichten gegen den Landesherrn oder um Aergerniß zu vermeiden gestat⸗ teten, so haben sie dafür um so sorgfältiger gesammelt und an Tagebüchern und Aufsätzen Vieles auf ihre Nachkommen vererbt, was für den denkenden Geist, der die Erscheinungen der Mitwelt wahrhaft einsehen will, von gro⸗ ßem Werthe ist. Beispielsweise gedenken wir hier der von G. W. von Raumer (1832) herausgegebenen Memoiren des Grafen Christoph von Dohna und der von dem Grafen von Schulenburg⸗Klosteroda
(1836 und 1842) zum Druck besorgten Denkwürdigten des Feldmarschalls von der Schulenburg und des Freiherrn von der Asseburg, wobei wir uns gern der Hoffnung hingeben, daß es ähnlichen Veröffentlichungen nicht an einem Zusammentreffen günstiger Umstände in den Personen der Besitzer solcher Schätze und an einer kundig und sicher ordnenden Hand fehlen werde. Für das vorliegende Werk haben sich beide Erfordernisse auf das glücklichste vereinigt; überdies ist die Zeit Friedrich's des Großen uns gerade noch nahe genug, um lebhaft unsere Theilnahme auch für ihre Ein⸗ zelnheiten anzusprechen.
Diese zeigen sich in dem vorliegenden Bande, welcher die Feldzüge Friedrich's II. in den Jahren 1744 und 1745 umfaßt, noch in einem hö⸗ heren Grade, als in den früheren in der Sammlung von Ordres an die Generale und Stabs⸗Offiziere, in Dispositionen für Schlachten, in den Vorschriften über Fouragirung und Rekognoszirung, in der Anweisung für den Dienst in den Trancheen u. dgl. m. Aber auch solche Einzelnheiten und Schriftstücke sind für denkende Leser, die es wissen, daß aus jener Ver⸗ gangenheit, wie verschieden auch in vielen Stücken, das Ganze unserer heu⸗ tigen Zustände hervorgegangen ist, nicht ohne Genuß, und selbst die in das Kriegswesen weniger Eingeweihten müssen den umfassenden Geist des Königs bewundern, dem bübst anscheinend sehr geringfügige Gegenstände nicht fremd oder unbeachtet geblieben sind. So be gehlt der König in einer Ordre vom 23. Juli 1744, kurz vor dem Anfange des zweiten schlesischen Krieges, daß es „keinem General erlaubt sein soll, seine kostbare Equipage oder silbernes Service in das Feld mitzunehmen“, ferner, daß „die Capitains dasjenige Geld, so ihnen in den Winterquartieren zur Werbung ausgemacht wird, auch wirklich dazu anwenden sollen und die Leute nicht aus des Königs Landen nehmen“, und endlich, daß „die Generale sich während des Winters das Exerziren der Leute vor allen Dingen sollen angelegen sein lassen, da⸗ mit man ihnen die Adresse wieder beibringe, welche sie im Felde verloren haben“. In einer zwei Tage darauf an die Generale und Schwadrons⸗ Befehlshaber für den Fall eines Treffens erlassenen Ordre heißt es unter Anderem (S. 7): „Es verbietet der König hierdurch allen Offiziers von der Kavallerie bei infamer Cassation, sich zeitlebens niemalen in einer Action vom Feinde attakiren zu lassen, sondern die Preußen sollen 5v8g— den Feind attakiren.“ Das war auch Blücher's Grundsat in e g. eitskrie⸗ gen, und welche herrliche Früchte hat er gebracht! Aber eben. 4 reng ge⸗ bietet der König in seiner Ordre vor der Schlacht bei Hohenfriedberg (S.
68): „Sollte es sich begeben, daß die Bursche sich umkehren wollten, worauf