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Navensburg, 20. Okt. (Schw. M.) Die Arbeiten an der Eisenbahn sind in der letzten Zeit mit größtem Eifer betrieben worden, so daß seit ein paar Tagen einige Probefahrten gemacht werden konnten, zu welchen mehrere der höheren Baubeamten sich eingefunden hatten. Diese Fahrten wurden hier und in Friedrichs⸗ hafen, so wie unterweges von den Bewohnern mit größtem Jubel und mit Böllerschüssen begrüßt, welche sich auch auf dem See wie⸗ derholten. Uebermorgen wird der Herr Finanz⸗Minister erwartet, und wir sehen dann einer feierlichen Probefahrt und, wie wir hoffen, einer sofortigen Eröffnung dieser Strecke entgegen. Die württember⸗ gischen Dampfwagen haben nun zuerst den Bodensee erreicht, wie es
Handels- und Börsen-Nachrichten.
Köln, 23. Okt. Getraidepreise. (2 ⅞⅜ Schfl.) Weizen direkt 1 7 ½ butir. dito p. Nov. 7½ Rthlr., dito p. März 1848 7 ½ Rthlr., Gerste Gas Abonnement beträ 4 ⅞ Rthlr., Hafer 3 ½ Rthlr.; Rappsaamen 10 ½ Rthlr.; Roggen 5 ⅔ Rthlr., 2 Rthlr. für ½ ₰ dito p. Nov. 5 ½ Rthlr., dito p. März 1848 5 ¾ Rthlr.; Rüböl kompt. 30 ¼ 4 Hthtr. Zahr. Fee p. Okt. 30 ½ Rthlr., dito. p. Mai 1848 31 ½ Rthlr.; Preßkuchen, 8 Rthlr. - Jahr. 030 Stück 35 Rthlr. in allen Theilen der Monarchie Leipzig, 23. Okt. Getraidebericht. Schon während der gan⸗ egenh.8eacen zen Woche war die Stimmung für Getraide sehr flau, und was verkauft Bei einzelnen Nummern mwird werden konnte, mußte zu billigeren Preisen abgegeben werden. Es stellt der Gogen mit 2½ Sgr. berechnet.
1 i, einem Dorfe, in dessen at bei Kutschi, einem Dorse, in ganz rntsceitendes Gesehtghegungsmite- — 4 122 hrs dscanchts venzehe da, Lant a, Sschunchn sah, baß jcde ——— dersteh und als Dschulek 1 herrlichen Truppen zu widerstel en, selbst sein Haus in Brand und zog Widerstand unmöglich sei, eute in die Gebirge zurück. Nach ei⸗ sich mit einer kleinen Scha seinnan die Sache in Albanien für beendigt nem so vollständigen —17 sind nirgends mehr im Stande, den Großherr⸗ ansehen. Die Insurggite zu bieten. Dschuleka und Nappo, Einer vom “ 8 außs äußerste verfolgt, werden vielleicht, wenn es nicht getremzabhaft zu werden, den Kampf noch einige Zeit verlängern gelingt, ihrer he 8
Alle Post-Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, für Berlin die Erpedition der Allg. Preuß.
Seitung: Gehren-Htraße Nr. 57.
Insertions-Gebühr für den
Raum einer Zeile des Allg.
denn das Land ist sehr geeignet für diese Guerillas⸗Kriege; aber onnen, 5—
ine Frage der Zeit. 3 is nur noch eine Frage der Zer³ 242*8 strenge Jahreszeit wird sie nöthigen, 8* und die mee s mit acht Bataillonen und ungefähr Der Seriasker ist mit acht — airer Truppen in Delvino. Der übrige vinz zerstreut und mit tigt. Die Stärke des ganz Mann. Man versichert, der ich zur 1 8. Provinz haben sich bereits auf den Stadt ihre Aufwartung zu machen. gut; der Militair-Kommandant von Hand; Co 6 Lieutenants T schuleka's, Gegend von Argyvrokastro Chef nicht vereinigen konnte, Truppe ist se 1 1 1 wer sich am schnellsten unterwerfen wird.“
Konstantinopel,
fenen Nachrichten kommene Ruhe. stapha Pascha, und Festigkeit verwaltet.
Den neuesten, am 9ten d. M. aus Trapezunt hier eingegange⸗ nen Nachrichten zufolge, hatte die Cholera daselbst beinahe ganz auf⸗ Die Aerzte Borg, Quarantaine⸗Arzt, und der praktizirende Beide österreichische Unterthanen, haben sich durch ihren und ihre Aufopferung während der Cholerazeit In Samsun und der Um⸗
gehört. T Arzt Sasst, de unermüdlichen Eifer in Trapezunt rühmlichst ausgezeichnet.
Uebrigens rückt der Winter heran, in die Ebene herabz 2000 Mann irregu⸗ Theil seines Corps ist in der Pro⸗ Verfolgung der Ueberreste der Insurrection beschäf⸗ zen Operations⸗Corps betrug ungefähr 16,000 Seriasker, Darbahor Reschid Pascha, befinde Stunde auf dem Marsche nach Argyrokastro. Die meisten Chefs 8 Weg gemacht, um ihm in letzterer Auch in dieser Gegend steht es sehr Argprokastro hat seit kurzer Zeit freie seine Communicationen mit Janina sind wieder hergestellt. Einer der Namens Koddo Nivilsa, der mit seiner Bande die besetzt hielt, hat sich, nachdem er sich mit seinem in die Gebirge von Premeti geworfen. Seine sehr zusammengeschmolzen. Cs handelt sich jetzt nur darum,
13. Okt. (Oesterr. Beob.) Die letzten mit dem Dampfboot des österreichischen Loyd aus Syrien eingelau⸗ lauten sehr befriedigend; im Libanon herrschte voll⸗ Der neue Gouverneur von Saida, Iscodralu Mu⸗ hatte sein Amt angetreten, das er mit vieler Klugheit
gegend war der Gesundheitszustand vollkommen befriedigend.
usteigen.
Eisenbahnen und Dampfschifffahrt.
Görlitz, 22. Okt. (Schles. Z.)
wohl von Seiten der Niederschlesisch⸗Märkischen, als der Schlesischen Eisenbahngesellschaft mit steinernen Schwellen gemacht Von Seiten erste⸗ rer Gesellschaft sind steinerne Schwellen auf dem großen Neiße⸗Via⸗ dukt in Anwendung gebracht worden; es hat aber schon ein Theil derselben durch hölzerne ersetzt werden müssen, weil die Schwellen ge⸗ wöhnlich an den Seiten, wo die Nägel befestigt sind, welche die oben aufliegenden hölzernen Schwellen so wie die Schienen halten, ge⸗ Auf der sächsischen Strecke sind zwischen Reichenbach Daß deren neulich ein großer
worden sin, haben sich durchaus nicht bewährt.
sprungen sind. und hier steinerne Schwellen gelegt.
Die Versuche, welche so⸗ Sächsisch⸗
Theil zersprungen, wurde bei dem Unfall vom 19ten d. schon be⸗
richtet.
auch die württembergischen Dampfschiffe waren, welche ihn zuerst be⸗ aufe des nächsten Sommers sehen wir mit Zuver⸗ sicht der Vollendung der Strecke von hier bis Biberach entgegen.
fuhren, und im L.
00
——.
Paris,
Okt. Gestern wurde die Eisenbahnstrecke zwischen Creil und Compiegne, eine Section der Creil⸗Saint⸗Quentin⸗Bahn, eines von der Nordbahn abgehenden Zweiges, dem Verkehr eröffnet. Diese Strecke hat eine Länge von etwas über 12 deutschen Meilen.
Uebersicht der Staats⸗Einnahmen Hollands wäh⸗ rend der ersten neun Monate der Jahre 1846 und 1847.
(Nach dem Journal de la Haye.)
sich immer mehr heraus, daß die Folgen einer guten Aerndte nicht ausblei⸗ ben können, so sehr man sich auch bemüht und von Seiten der Produzen⸗ ten beiträgt, die Preise auf einer gewissen Höhe zu erhalten. An der heu⸗ tigen Kornbörse waren nur wenig Geschäfte zu machen, da wohl Verkäufer genug, aber wenig Käufer vorhanden waren. Man bot für schwersten Weizen, zu 180 Pfd. p. Scheffel, 72 Rthlr. p. Wspl., und nur von de⸗ nen, die gerade nöthigen Bedarf hatten, wurde 74 Rthlr. als höchster Preis angelegt.
Roggen war mit 50 bis 52 Rthlr. ausgeboten und konnte in bester Waare, zu 172 Pfd., kaum 51 Rthlr. erlangen; leichtere Qualität wurde mit 49 bis 50 Rthlr. verkauft.
Gerste, zu 150 Pfd., die vor acht Tagen noch 44 Rthlr. galt, konnte heute höchstens 41 ¾ bis 42 Rthlr. erhalten.
Am Landmarkte war von anderer Frucht nichts von Bedeutung, son⸗ dern nur einige dreißig Fuhren Hafer. Der Preis davon stellte sich höher
1847.
als bisher, indem Alles, was davon eingeführt war, mit 2 Rthlr. 5 Ngr. bis 2 Rthlr. 10 Ngr. p. Scheffel verkauft wurde.
Rüböl war diese Woche bei starker Zufuhr anfänglich mit 12 Rthlr. bezahlt und gegen Ende dazu angetragen, ohne viel Kauflust zu finden. Lieferung Dezember und Januar 12 ¼ Rthlr., p. Frühjahr 12 ½ Rthlr.
Rappssaat auf 84 Rthlr., Sommersaat auf 76 bis 77 Rthlr. ge⸗ halten.
Mehr 1847 Weniger 1847
als 1846. als 1846.
Direkte Steuern 131
Eingangs⸗, Schifffahrts⸗, Hafen⸗, Ton⸗ nen⸗ u. Anker⸗ gelder....
c
Einregistri⸗ rungs⸗, Stem⸗ pel⸗ u. andere Gebühren ...
Stempel für Gold⸗ u. Sil⸗ ber⸗Arbeiten. 1
3923978 12536704
7830210 3
1060189 Lotterie. 408086
Fl. Cs. 51079 492
Fl.
07178 36 ½ 98
90
13457179 64¾
38277360 86 ½ 12444305
7019142
1030927 5 418883
London, 20. Okt. Getraidemarkt. Die Zufuhren aller Arten von Getraide, sowohl von englischem als fremdem, sind gering. Das Ge⸗ schäft heute morgen war sehr beschränkt, und Preise bleiben nominell diesel⸗ ben, wie am Montage.
Die Zufuhren bestanden von englischem Getraide aus 2140 Or. Weizen, 350 Or. Gerste, 940 Qr. Hafer und 870. Sk. Mehl; von fremdem Getraide: 1690 Qr. Weizen, 1320 Or. Hafer und 1460 Fässer Mehl.
Die Preise wurden am Montage notirt; Weizen, engl. pr. Or. 48 a 61 Sh., danziger, königsb., span. und weißer toscan. 52 a 54 Sh., do. feiner weißer und ausgewählter 54 a 60 Sh., rostocker, pomm., rhein., hamb. und dän. 47 a 51 Sh., do. bester 51 ⸗ 56 Sh., schles., rother 46 2 54 Sh., Odessa, petersb. und vom Schwarzen Meere 40 a 48 Sh., poln., Odessa und Marianopel 44 a 52 Sh., Mais (Indian Corn) weißer 34 a 38 Sh., do. gelber 32 a 36 Sh., Erbsen, engl. 40 53 Sh., Fremde grüne 36 a 37 Sh., do. graue 38 a 46 Sh, do. weiße Koch- 40 a 52 Sh., do. gelbe Koch⸗ 47 a 53 Sh., do. Futter⸗ 30 a 36 Sh. Rog⸗ gen, englischer, 28 a 32 Sh. Bohnen, fremde kleine, 36 a 44 Sh., do. mittel 34 a 42 Sh., do. große 33 a 38 Sh., ägyptische 26 a 30 Sh. Gerste, Malz-, 27 a 32 Sh., Mahl⸗ und Destillir⸗- 22 a 28 Sh. Ha⸗ sfer, holländischer Futter⸗, 16 a 22 Sh., do. Brau⸗ 22 a 28 Sh., däni⸗ scher, schwedischer und russischer 17 a 22 Sh. Wicken, königsberger, dä⸗
94 ½ 907661
811068
3948¾
29262
10797
390
918027
p 10 ½ 39309361 92
nische und hamburger 36 a 40 Sh. Mehl, englisches pr. Sack 38 a 40 Sh., amerikanisches süßes per Tonne 25 a 28 Sh., do. saures 19 ℳ 25 Sh., Kanada⸗, süßes, 24 a 27 Sh., do. saures 19 a 24 Sh. Roggenmehl, russisches, 6 Pfd. St. 10 Sh. a 7 Pfo. “““
936572 53 ½
Bekanntmachungen.
[919 b] I t S8h
Alle und Jede, welche an das von dem Gutsbesitzer Friedrich Wilhelm Otto an den Ferdinand Heinrich Matthaei verkaufte, im Grimmer Kreise und Horster Kirchspiele belegene Gut Wendorf c. p. aus irgend ei⸗ nem Rechtsgrunde Fo derungen und Ansprüche machen
können vermeinen, werden auf des Letzteren Antrag zu deren Anmeldung und Beglaubigung in einem der folgenden Termine: am 4. und 25. Oktober, oder am 15. Novem⸗
H
Morgens 10 Uhr, vor dem Königl. Hofgericht, bei Ver⸗ meidung der am 6. Dezember cr. zu erkennenden Präklusion, — hiermit aufgefordert.
Datum Greifswald, 4. September 1847.
Königl. Preuß. Hofgericht von Pommern und Rügen.
(L. S.) v. Klot.
19951 Obrigkeitliche Bekanntmachung. Dem Saul Saulmann, dessen Aufenthalt unbekannt ist, wird hierdurch eröffnet, daß er in dem am 30. Juni d. J. publizirten Testamente seiner Mutter, der am 17. Mai d. J. hier verstorbenen Wittwe Saulmann, Esther Ernestine, geb. Arnheim, zum Erben im Pflicht⸗ theil ernannt worden ist.
Berlin, den 22. Oktober 1817.
Koͤnigliches Stadtgericht hiesiger Nesidenz.
v11“ Preußische Südseesischerei⸗ sotk Gselischaft.
In G Prdiirm nenal⸗Basammlang der Actionaire der ist beschlossen, seefischerei⸗Gesellschaft vom 8ten d. M. —ddie Gesellschaft vorbehaltli Genehmigung aufzulösen.
ch der landesherrlichen Dieser Beschluß wird hiermit; 8
des Gesetzes vom 9. Fwerabe vbemäßhes ses §. 29 werden gleichzeitig veröͤffentlicht und
alle diejenigen, welche Fordern
EEEEEöI1 üngen zrij
an die Südseefischerei Gesellschae 88 .
durch aufgefordert, sich bei der unterzeichnene ho.
rection der Gesellschaft zu melden, unter der ““ ar⸗
nung, daß diejenigen unbekannten Gläubiger sich nicht innerhalb 6 Monaten hesgen sger, g zu Gunsten der Gesellschaft verlustig gehen. b Stettin, den 14. Oktober 1847. “ Die Direction der Preußischen Südseefischerei⸗ heelh e, S hsergschere Schillow. Schlutow. Weidner.
11012 91 12 te Verloosung
von 450 Certifikaten der 5 % Russischen
Anleihe 3ter Seric bei Hope & Co. in Amsterdam.
In Folge der in St. Petersburg stattgchabten Ver- oosung von Inscriptionen der 5 % Russischen An- leihe 3ter Serie bei Hop e C Co. hat das Ad- ministrations-Büreau der Herren Hope & Co., Kettwich C Voomberg und Wwe. Wilh. Verloosung von 450 Stück Certifikaten dieser Ausleihe veranstaltet,
Amsterdam eine
Borski in
Allgemeiner Anzeiger.
bei welche
41 148 255 264 268 362 369 8783 386 388 399 455 631 654 676 684 687 899 906 988
— —
— 22== =
2096 2149
2670 V 2678 2719 2745 2747 2806 2819 2846 2895 3000 3024 3029 3071 3072 3099
r solgende Nummern gezogen worden sind, welche zur Ablösung kommen, als:
½ A
—
◻Ꝙ Cr900
3966 3998 4294 4301 4401 4431 4460 4581 4589 4715 4820 4867 4888 5023 5027 5058 5065 5129 5133 5168 5204 5216 5278 5279 5374 5460 5476 5478 5479 5503 5617 5627 5661 5662 5677 5768 5932 0075 6116 b 6184 6238
6270] 9815 13995 9920 14191
6296 6301
6310] 9979 14307 64 13 10165 14376
6484 10328 14399 6524 10378 14458 6582 10383 14478 6589 10 110 14504 6619 10418 14572 6759 10478 14603 6709 10518 14625 6798 10528 14677 6821 10555 14703 6861 10567 14789 6887 10596 6920 10597 6999 10661 7068 10711 7237 10714 10724 10830 15296 10809 15306 10884 15408 10909 15409 10998 15414 11150 15532 11264 15538 11318 15541 11409 15639 11620 15671 11641 15678 11680 15703 11795 15755
5 17954
20202 20222 20264 2 20326 7 [20334 20342 20359 20376 20448 20483 20492 20536 20546 20571 20620 20654 20664 20702 20735 20737 20779 20914 21126 21159 21285 21398 21429 21472 18832 21536
17689 17770 17808 17822 17863 17917 17932
18000 18009 18081 18083 18150 18215 18256 18299 18386 18420 18608 18669 18690 18806
11810 15845 11862 15865 11900 15867 11912 15879 7989 11948 16024 8913 12160 8034 12168 8262 12325 8341 124110 8411 12493 8628 12690 8877 12847
16155 16156 16216
16307
16092
16233 19275 16281 19297
18850 21549 18990 21563 18991 [21594 19013 21682 19053 24702 19956 21754 19136[21856 19188 [21862 19274 [21901 21904 21918
19407 21978
8892 12903 16356 8947 1291 8985 13002 9005 13060 9055 13146 9132 13212 9151 13340 9282 13401 9392 13105 9394 13406 9399 13410 9594 13461 9641 13463 9647 13693 9712 13734 9713 13801 9736 13868
16491 16539 16549 16581 16590 16601 16608 16609 16637 16761 16854 16966 16967 17010 17060 17121 17158 17 167 17228 17287
9946 14230
6463 10290 14387 1729. 6404 7 17294
16418 19443
22030
22123
22134
22159
22220 22242 22278 22334 22408 22420 22508 922923 22530 22603 22642 22666 22741 22747 22841 22862 22871 22939 23061
19430
19453 I 19491 19532 19554 19364 19578 19623 19634 19650 19664 19686 19713 19719 19746 19774 19783 19866 20025 20063 20066 20134
— 8 1 11“ “ 8 zuguschreiben haben, dafs ihnen das Kapital ers bei der zu nächst folgenden 6monat lichen Zinsenzahlung wird ausgezahlt werden können und zwar mit Verlust des Zinsengenusse mit dem bevorstehenden 1./13 auf die gezogenen Nummerr gänzlich aufhört. Es bleibt übrigens jeden Inhaber von verloosten Certifikaten vorbehalten von den im Art. 10. des Berichts über die Errich tung der Admwinistration enthaltenen Bestimmunger
Die Zahlung erfolgt s. Z. unter denselben Ver- hältnissen, wie bei den früheren Verloosungen, und werden die Inhaber dieser verloosten Certifikate auf- geforderst, dieselben mit allen noch nicht verfallenen Zins-Coupons (ausgenommen desjenigen pr. 4./13. Dezember d. J., welcher auf die gewöhnliche Weise bezahlt werden wird), so wie mit dem Beweise zur Erhebung neuer Coupons verschen, bisspätestens den 29. Novembera. c., Nachmittags 2 Uhr, bei dem obengenannten Administrations - Büreau in Amsterdam oder, falls die Zahlung hier in Berlin verlangt wird, bis spätestens den 22. Novem- u18
Diejenigen Inhaber ausgelooster Certifikate, wel- che die zeitige Einlieferung derselben in Amsterdam oder hier versäumen sollten, werden es sich selbst
welcher Dezembere.
Gebrauch zu machen. Berlin, am 26. Oktober 1847.
Anhalt und Wagener.
2
Brüderstrafse No. 5.
bei den Unterteichneten einzureichen.
11016 v. Literarische Anzeigen. Im Verlage der Deckerschen Geheimen Ober-Hofbuchdeuckerei in Berlin is allen Buchhandlungen zu haben: ö „ 28 4 8 2 8 1 HERRMANN, Frxd. prof, FLEURS DE LAàA POESIE FRANGAISE 4 1 9 i?˙dme siècle, extraites des meilleurs poèdtes, ac ompagnées de notices et Pr 6c* dées d'un traité sur la versification. 25 Bogev. gr. 8. gch. 20 Ser ,; SeeCeüin Velin
Ku pfe rdr.-Pa pie Tlr
80 cben
so eben erschienen und in Berlin be
Bei SCHEITILIN und 20LLIKOFER in St. Gallen ist
Alexander Duncker, nle-, SIYNOPSIS CONIFERARUM EETTICSbTö
STEPHANO BNDILIC;HER. Mit Holzschnitten. gr. 8. Preis 1 Thlr. 21 Ng Der Name des Herrn Verlassers ist zu bekannt und der Werth des vorliegenden Werkes zu sehr in die Augen springend, als dals die Verleger nöthig hätten, dieser Anzeige irgenq ein Wort beizufügen.
Königl. Hofbuchhündler, Französische Str. No. 21, zu haben:
[994]
qiese für die immer schönere Ausstattung, und beide inladung vereint für eine die bequnemste Benutzbarkeit sör- 3 qdernde technische Einrichtung der dem gegenwüärti- gen physiologischen Entwickelungsgante der Heil- Kkunde folgenden Vierteljahrschrift, welche zugleich entschieden das verhältnissmäfsig wohlfeilste aller arzneiwissenschaftlichen Blätter ist. Um übrigens Jedermann eine genauere Prüfung der Wahrheit des Gesagten zu ermöglichen, ist der erste Band des fünften Jahrgangs an alle irgend bedeutendere Buch- handlungen des In- und Auslandes zur. Ansicht ver- sendet worden. Derselbe enthält dr. ei Abbildungs- Tafeln (eine Stahl-, eine lithochromische und eine lithographische Ta sel) und 24 Bogen Text, wovon 14 Bogen den Original-Aufsätzen, 7 Bogen den das ebiet der neuesten medizinischen Litera- Uebersicht bringenden Analebten
Miscellen Dund Rezensionen ge-
auf den em siebzehnten Bande beginnenden fünften Jahrgang der
Prager Vierteljahrschrift für die
praktische Heilkunde.
mit gegenwärtig
Pränumeration auf. den füänften Jahrgang oder
Band XVII. I bebelr, Wweird in der Hirschwaldschen Buchb.
(Burg=-Str. 25) angenommen.
Die bereits gelieferten ersten vier Jahrgänge be- weisen thatsächlich die dieser Zeitschrift unermüdet gewidmete Sorgfalt für sfortwährende Vervollkom- nung, eben so0 werkthätig hat sich aber auch der steigende Beifall des ärztlichen Publikums im Aus- und Inlande durch eine stets wachsende Abnehmer- zahl auf das erfreulichste kundgegeben. Dankbar wetteifern Redaction und Verlagshandlung, jene für vermehrte Reichhaltigkeit und erhöhten innern Werth,
Gesammtg tur zur kritische 12 und 3 Bogen den widmet sind.
Prag, Okt. 1847.
[1014 b] Eine gut erhaltene, 5S verkaufen Kanonierstr. 7, 1 Tr. gerade
echt Stainersche Geige ist zu
Borrosch & Andre.
1—2 U
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Anzeigers 2 Sgr.
99 299.
penhagen wird Ende Oktober in der Weise geschlossen wer p 8 24 na.-v- gbeg9. Wʒ n werden, daß das Post⸗Dampfschiff „Geiser” zum letztenmale 8
8 1 Znhalt. Amtlicher Theil. I Dienstag, den 26sten d. M., von Kopenhagen
Inlaud. Berlin. Zur Charakteristik der Polemik der Aachener Ztg. Deutsche Bundesstaaten. Königreich Bayern. Stände⸗Ver⸗ handlungen. — Königreich Württem berg. Ernennung. — Kurfür⸗ 884 des⸗ S 848 2 Abreise des Landgrafen Wilhelm von Hessen. esterreichische Monarchie. Wien. Befinden des Erzherzogs Al⸗ Berl; 24 S 8 brecht. Vermischtes. — Pesth. Wahlen. — Krakau. Passecscheine Berlin, den 24. Okhober 1847. 8 statt der Paß⸗Visa für Eisenbahn⸗Reisende. b General⸗Post⸗Amt. Rußland und Polen. St. Petersburg. Die Cholera in Moskau. 11““ ““ . 3e dnsies- n Joinville's Geschwader. — Diplomatische Ge A bgereist⸗ Se. Excellenz der Kaiserlich russische d 5. Ve ; 8 Gehe — Mi 1 9 schsr Großbritanien und Irland. London. Kabinetsrath. — Die St Pet * v116“ Geld⸗Krisis. — Neue Zahlungseinstellungen. — Die Morning Chro⸗ “ niecle über die Geld⸗Krisis. 8 v11“ Niederlande. Aus dem Haag. Vermischtes. Schweiz. Fürstenthum Neuenburg. Der Königl. preußische Ge⸗ sandte bei der Eidgenossenschaft. — Erklärung uͤber die Maßregeln in Be⸗ treff der Waffen⸗Transporte. — Kanton Bern. Der Bescheid an die eidgenössischen Repräsentanten in Luzern. — Ankunft Düfour's. — Trauer⸗Gottesdienst. — Der englische Gesandte in Haft. — Militairische Rauferei. — Schullehrer als Landwehr⸗Offiziere. — Truppen⸗ Aufgebot nach der freiburger Gränze. — Kanton Zurich. Errichtung von Bür⸗ gerwachen. — Truppensendung nach Stäfa wegen der Meutereien in St. Gallen. — Kanton Basel. Stellung Basel's im Fall eines Krieges. — Die eidgenössische Waffenmacht. — Kanton Luzern. Empfang der eid⸗ genössischen Repräsentanten. — Proclamation des Regierungs⸗Raths. — Polizeiliche Bekanntmachung. — Gerichtsstillstand. — Rüstungen. — Verbot gegen die Tagsatzungs⸗Proclamation. — Adresse an den Großen Rath. — Truppen⸗Bewegungen. — Anerbieten von Frauen. — Kanton Wal⸗ lis. Militairische Maßregeln. Kanton Schwpz. Verbot gegen die Tagsatzungs⸗Proclamation. Italien. Rom. Das Motuproprio und Reglement ü⸗
Consulta. Handels⸗ und Börsen⸗Nachrichten.
und Freitag, den 29sten d. M., von Stettin abgeht.
hr. Wirkliche Graf Bludoff, nach
ichtamtlicher Cheil.
1 Inland. 1 10e qP666111“ 8E 88 ung, arüůt er, daß wir in unserem neulichen Ar⸗ ike; einige Unrichtigkeiten, welche die Augsburger Allg. Zeitung in Betreff der jüngsten Reise des Königs in die Rhein⸗ Provinz und Westfalen enthalten hatte, aus offiziellem Hochmuthe, wie uns insinuirt wird, die Regeln der Höflichkeit gröblich verletzt hätten. Wir bekennen, die von der Aachener Zeitung uns vorgehal⸗ tene Forderung der Courtoisie übersehen zu haben und verpflichtet gewesen zu sein, dem Königl. Kommerzien⸗Rath, Handelsgerichts⸗ Präsidenten und Landtags⸗Abgeordneten, Herrn v. d. Heydt, die ihm gebührenden Prädikate bei seiner Erwähnung in unserem Blatte zu gewähren. .“
Wie aber kommt die Aachener Zeitung dazu, uns und dem “ zu oII wir hätten von dem offiziellen Schimmer, Die Afademie in Ne v“ en sie über uns auszubreiten beliebt, verble bsichtlich und zur ee“”“ dönigf ; Zur poctischen Literatur Herabsetzung des Herrn v. d. Heydt die lenret, aüLüclc keit gegen
. Königl. O aus. („Rienzi“.) — Neuer vIa 1 jebtgG ““ 88 Planet. ihn verletzt? Warum schiebt sie uns ohne Weiteres ein häßliches Motiv un⸗ ter, wo doch die Annahme einer Unabsichtlichkeit nahe genug, wenigstens nä⸗ ber lag, als die Voraussetzung jenes Motivs? Und welchen Namen würde die Aachener Zeitung einem solchen Verfahren beigelegt haben, wenn wir es uns gegen sie hätten zu Schulden kommen lassen?
Fühlte die Aachener Zeitung sich einmal berufen, über unsere Artikel das Wort zu nehmen, so hätten wir ihr in der That zuge⸗ traut, daß sie Gediegeneres darüber zu bringen wüßte, als eine Höflichkeits⸗Lection, wir hätten erwartet, daß sie, wußte sie in der Sache selbst uns nicht anzugreifen, es vorgezogen haben würde, zu schweigen, anstatt sich an eine Förmlichkeit zu klammern.
Deutsche Bundesstaaten.
Königreich Bayern. (N. K.) Der Schluß des Antrags der Abgeordneten Edel und Lechner, in Bezug auf Schutzmaßregeln gegen Noth und Theurung (s. das gestrige Blatt der Allg. Preuß. Ztg.), lautet folgendermaßen:
IV. Schutz gegen wucherliche Umtriebe durch Rechts⸗ Gesetzgebung. Wuͤcher im Handelsverkehr mit Lebensmitteln kann zwar zur Herbeiführung einer Theurung bei weitem jene enormen Wirkungen nicht iußern, welche die fast abergläubische Furcht der Menge ihm beimißt, allein gleichwohl kann derselbe im Gefolge geringfügiger Aerndten und in Verbin⸗ dung mit anderen Theurungs⸗ Ursachen auf das Emportreiben der Preise, auf Beunruhigung und Erbitterung der Gemüther solche Wirkungen haben, welche in volkswirthschaftlicher Hinsicht und fast mehr noch in Hin⸗
Beilage.
Amtlicher Theil.
Se. Najestät der König haben Allergnädigst geruht:
Dem Geheimen Regierungs⸗Rath Esser in Koble 1 Direktor der Blinden 2Anstalt in Berlin, 8g bb Adler⸗Onen dritter Klasse mit der Schleife; dem evangelischen Pfar⸗ rer Kloß in Groß⸗Peiskerau, Kreises Ohlau, dem Stadt Phn sikus Dr. Schuͤtze in Weißenfels und dem Ober⸗Förster Gené zu gesin, Kreises Ueckermünde, den Rothen Adler⸗Orden vierter Klafs; so wie dem Förster Wegner J. zu Friedrichsrode, in der Oberför⸗ sterei Lohra, und dem Materialien⸗Verwalter Fischer bei der Sa⸗ line zu Halle das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleih
BeaI Die diesjährige Seepost⸗Verbindung zwischen Stettin und Ko⸗
sicht auf die öffentliche Sicherheit nicht gering angeschlagen wer⸗ den dürfen. Während fast alle Gesetzgebungen älterer und neue⸗ rer Zeit den Wucher im Getraidehandel als eine strafbare Hand⸗ lung bezeichnen und mit öffentlichen Straffolgen bedroht haben, während der in der Pfalz geltende, von einem praktischen Geiste durchdrungene code pénal in seinen Aritkeln 419 und 420 hiergegen Fürsorge getroffen hat, wurde dieses Delikt in dem bayerischen Strafgesetzbuch vom Jahre 1813 gänzlich mit Stillschweigen umgangen. Dasselbe enthält nur für den selten vorkommenden Fall, wenn durch Zerstörung oder Verderbung fremder Le⸗ bensmittel⸗Vorräthe ein Mangel veranlaßt wird, im Theil I. Art. 245 eine Bestimmung, nicht aber für den eigentlichen Wucher. Abgesehen von dem Verkaufe des Getraides auf dem Halm oder der Wurzel, welcher nach Al⸗ lerhöchster Verordnung vom 13. Juni 1817 (Regierungs⸗Blatt von 1817 Seite 587) wie nach äͤlteren Verordnungen verboten blieb, und von den Ueber⸗ tretungen der Art. 1. und II. der in der Allerhöchsten Verordnung vom 30. Januar 1813 für den inländischen Getraidehandel erlassenen Vorschriften, wofür Art. III. derselben Verordnung Strafen festgesetzt hatte, konnte daher in Baypern der offenbarste und schädlichste Wucher wegen Mangel eines anwendbaren Straf⸗ gesetzes nicht zur Verantwortung und Strafe gezogen werden, sofern nicht etwa die Uebertretung von Bestimmungen einer gültig bestehenden Schran⸗ nen⸗Ordnung eine geringe polizeiliche Einschreitung möglich machte. Diese Lücke suchten die neueren Allerhöchsten Verordnungen auszufüllen, indem jene vom 11. November 1845 in den §§. 1—7, jene vom 23. Oktober 1846 in den §§. 2 — 5 eine Reihe von Handlungen oder Unterlassungen als strafbar bezeichnete und mit namhaften Vermögens⸗ und Freiheits⸗ strafen bedrohte. Allein wenn man auch von der Frage über die innere Zweckmäßigkeit dieser Straf⸗Normen ganz absieht, so drängt sich doch das Bedenken auf, daß deren formelle Geltung verfassungsmäßige Erlassung im Hinblick auf Tit. VII. §. 2 Verfassungs⸗Urkunde leicht beanstandet werden kann. Es ist daher zu wün⸗ schen: 1) daß in der sehnlichst erwarteten, neuen Strafgesetzgebung, welche, wenn sie ihrem Zwecke entsprechen soll, eine vollständige Polizeistraf⸗Gesetz⸗ gebung als integrirenden Theil enthalten muß, genau bestimmt werde, welch Strafen wegen Uebertretung verkehrspolizeilicher Verbote von der Polizei⸗ Gewalt angedroht und vollzogen werden dürfen. 2) Daß durch die Gesetz⸗ gebung auf klare und faßliche Weise festgesetzt werde, was Handelswucher sei, und durch genaue Bezeichnung des Thatbestandes kein Zweifel darüber⸗ gelassen werde, welche Handlungen in den Bereich des gesetzlichen Verbotes fallen, daß auch die Strafen in einer Weise normirt werden, um mit Rück⸗ sicht auf die Gefahr und auf die Wirkungen der That eine gerechte richter⸗ liche Strafanwendung möglich zu machen. 3) Daß insbesondere jene Scheinlieferungs⸗Verträge unterdrückt werden, welche unter dem Titel einer mit bestimmter Erfüllungszeit bedungenen Getraide⸗Lieferung im Grunde nur eine Wette zur Gewinnung der Differenz zwischen dem bedun⸗ genen und dem zur Lieferungszeit wirklich bestehenden Preise enthal⸗ ten. Daß auch in dieser Beziehung ein Zusammenwirken der Gesetz⸗ gebung mehrerer Staaten, namentlich Preußens, Badens und Baverns, wünschenswerth sei, ergiebt sich aus der Natur und den Haupt⸗Niederlags⸗ Orten dieser Geschäfte. Wird auf diese Weise der gerechten Entrüstung des Volkes, so weit es sich mit Grund als den Spielball bodenloser Spe⸗ culationen betrachtet, Befriedigung gegeben, so hat dann die Regierung um so mehr Fug und Recht, mit größerer Entschiedenheit, als bisher, der Irreleitung der Volksmeinung und der Volksleidenschaft entgegenzutreten, deren Folgen nicht nur für die öffentliche Sicherheit, sondern auch selbst für die Versorgung der Volks⸗Bedürfnisse verderblich sind. Leider hat nach der Erfahrung der Vergangenheit die gereizte Volksstimmung jedes vernünftige Maß überschritten, die Furcht vor Wucher und das Wucher⸗ geschrei haben die Noth vergrößert und dem wahren Wucher in die Hände gearbeitet. Man hat verkannt, welche Wohlthat, welche unentbehr⸗ liche Huͤlfsquelle gegen Noth solider und redlicher Getraidehandel darbietet, man hat fast jede erlaubte Speculation mit Getraide mit dem Namen des Wuchers gebrandmarkt und dem Volkshasse preisgegeben, dadurch den Han⸗ del abgeschreckt und die Konkurrenz zum Vortheil des wahren Wuchers ge⸗ lähmt. Ein Theil der Presse hat durch verdächtigende oder aufreizende Ar⸗ tikel das Ihrige zur Steigerung der Leidenschaften beigetragen. Daher ist
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welche, nicht blos einer trügerischen Theorie nach, sondern in der That an wahrer Freiheit fast Alles hinter sich lassen, was die Gegenwart sonst irgendwo darbietet. Dort lernt man durch die Erfahrung den Gegensatz kennen, welcher zwischen einer auf dem Boden des Rechts wurzelnden Frei⸗ heit und einer vermeintlichen besteht, die keine anderen Grundlagen als die Unlust an dem Hergebrachten und das Verlangen nach dessen Umsturze hat. Auch auf dem kirchlichen Gebiete ist es in Neuenburg anders, als in den Nachbar⸗Kantonen. Die Kirche ist im Besitze althergebrachter Freiheit, welche sie übt in treuer Achtung der Grundlagen ihrer eigenen Existenz und in friedlichster Gemeinschaft mit dem Staate. . —
Die Akademie in Neuenburg in der Schweiz.
Für viele junge Männer, welche einem wissenschaftlichen Berufe nach⸗ gehen oder sich dem Staatsdienste widmen wollen, besteht das Bedürfniß sich der französischen Sprache vollständig zu bemächtigen. Ein zeitweiser Aufenthalt in einem Lande französischer Zunge ist hierzu bekanntlich das beste Mittel, wenn dort Lehrmittel und Lebens⸗Verhältnisse von geeigneter Art vorhanden sind. 1
Nach dem Schlusse ihrer Gomnasial⸗Studien oder nach Zurücklegung des akademischen Trienniums oder selbst im Laufe der Universitäts⸗Jahre gingen deshalb früher sehr häufig junge Männer aus den Königlichen Staaten oder anderen Theilen Deutschlands nach Genf oder Lausanne und brachten dort ein halbes Jahr oder ein Jahr mit bestem Erfolge zu.
Allein an beiden Orten sind bekanntlich in den letzten Jahren politische Umwälzungen eingetreten, welche nicht ohne die verderblichste Rückwirkung auch auf die Bildungs⸗Anstalten, auf das gesellige Leben, ja, auf die ganze Existenz der zu ihrer weiteren Ausbildung dorthin geschickten jungen Män⸗ ner bleiben konnten. — Die beruühmtesten Namen, welche früher die Aka⸗ demieen von Genf und Lausanne zierten, sind nicht mehr dort. Vinet ist ge⸗ storbeu, Andere sind zurückgetreten oder haben selbst das Land verlassen. — Auch kirchliche und religiöse Spaltungen haben überhand genommen. Es ist dort jetzt nicht der Boden, wo deutsche Jünglinge mit Sicherheit eine frisie edle Entwickelung suchen dürfen.
Deshalb richtet sich der Blick mehr als sonst nach Neuenburg, dessen Alzemie bisher von Deutschland aus seltener besucht wurde. Sie bietet — in Verbindung mit den Vorträgen der obersten Gymnasialklasse, welche glichfalls von Fremden besucht werden kann, und mit freien Vorlesungen wischiedener Art, die für Gebildete jeden Standes in jedem Winter statt⸗ siden — reichlich die Mittel dar, um binnen eines Halbjahres oder eines vuhres Jünglingen zu Erreichung jenes Zweckes zu verhelfen. Die Pro⸗ ssoren, deren an der Akademie 11 angestellt sind, verbinden mit französi⸗ sher Bildung sast ohne Ausnahme auch die Kenntniß unserer Wissenschaft und Literatur. Der akademische Kursus beginnt mit dem ersten November und endet mit dem Schlusse des Juni. Doch wird auch für kürzere Zeit ir Besuch der Vorlesungen gern gestattet. Privatlehrer fur solche, die nicht sogleich den ohne Ausnahme in französischer Sprache gehaltenen Vor⸗ ungen folgen können, also noch einer Vorbereitung bedürfen, sind leicht und
Zur poetischen Literatur des heutigen Frankreichs. Fleurs de la Poésie française du dix-neuvième siècle, ex- traites des meilfeures poètes, accompagnées de notices et précédées d'un traité sur la versification. Par Fr. Herrmann, Prof. de litt, ct de langue frang. Ber-
lin, chez Rod. Decker, Impr. d. R. 1848. 8.
Glückliche, passende Auswahl des Gegebenen muß bei Sammelwerken, welche, wie das vorliegende, zunächst wohl für Lernende und zum Gebrauch beim Unterricht bestimmt sind, das Hauptkriterium ihrer Zweckmäßigkeit und ihres Nutzens bleiben. Es gilt dabei, das Belehrende und Charakteristische mit dem Angenehmen und selbst Pikanten zu verbinden, ohne gerade den Früchten und Auswüchsen jenes in heillosen Verirrungen überwuchernden Geistes, welche gerade auf diesem Felde häufig und leicht zu finden sind, Raum und Berechtigung zu gestatten. Es kann auch ohne diese sehr wohl ein Gesammtbild der poetisch schaffenden Thätigkeit des heutigen Frankreichs gegeben werden, wenn man die Blumen und Blätter zu dem Kranze, wel⸗ chen man ihr zu Ehren winden will, überhaupt nur von Stämmen zu pflücken versteht, welche die dichterische Arbeit, unter dem Schutze eines besseren Genius, in ihrer gesunden, edleren Entwickelung zeigen.
In dieser Hinsicht hat, wie wit glauben, der Herausgeber obiger Sammlung im Allgemeinen das Rechte getroffen; er scheint sehr woyl zu wissen, daß namentlich bei jugendlichen Gemüthern die ersten Eindrücke mei⸗ stens di⸗ entscheidenden sind, und hat daher möglichst “ ha ee na was . ter Vr fen, darauf berechnet sein möchte, unter der Hülle eines falschen 2 eizes, Sinn 1 ge. 5 n L sie Vorlesungen ist äußerst gering. und Gefühl auf Abwege zu führen. Dagegen ist es ihm gelungen, auch höt erstagen sasenne 88 Jäg 8n Lehrern der Akademie sich manches im Stillen und Verborgenen blühende Blümlein in seinem Kranze dünt, lunge Rühaner al Pensionaire ite der sranzöͤsischen Schweiz, ge⸗ zu verdienten Ehren zu bringen, so wic es überhauzt hinreichen nid, den unn als dessen Gli 8. b rchet werd hr Haus aufzunehmen, wo sie geistig⸗sittlichen Gehalt dieser netten Sammlung näher zu charakterisiren, 8 een Glieder betrachtet werden und mit diesen an der edlen, wenn wir die Namen der Dichter nennen, deren Werken die gegebenen
Stücke vorzugsweise entnommen sind. Als Vertreter einer edleren Richtung des poetischen Schaffens finden wir hier namentlich: Chateaubriand, Casimir Delavigne, Delille, Charles Nodier, A. de Lamar⸗ tine, Victor Hngo, Béranger, Barthélemy und Méry, Alfred
finen Geselligkeit Theil nehmen, die Neuenburg auszeichnet
Es ist nicht, wie in Genf und Lausanne, die Luft des Radikalismus vilche in Neuenburg weht. Die dortige Gesinnung ist vielmehr eine mo⸗ unchische, aber entsprechend den freien Institutionen des kleinen Landes,
de Vigny, Arnault, Guichard, de Jussien, Naudet, Viennet A. Des Essarts, A. Soumet, Emil Deschamps, Léon Guörin, d'Arlincourt, N. Lemercier, A. Barbier, Andrieux, Antoine de la Tour u. s. w., so wie auch einige als Dichterinnen ausgezeichnete Frauen, Mad. Louise Colet, Mad. Desbordes⸗Valmore, Mad Joliveau, Mad. Aimable Tastu u. s. w. Die Eintheilung des Stoffes in die drei Hauptzweige der erzählenden und beschreibenden, der didaktischen und der lyrischen Poesie, mit ihren verschiedenen Unterabtheilun- gen, entspricht dem Zwecke der Sammlung, welche überhaupt jedem Freunde der französischen Literatur um so mehr empfohlen werden kann, da es nicht selten schwer hält, sich Kenntniß der zum großen Theil noch nicht gesam⸗ melten Werke neuerer französischer Dichter zu verschaffen. Die Einleitung über die Versification giebt in gedrängter Kürze, was dem Bedürfniß schnel⸗ ler Belehrung genügen kann, und eine Erklärung der schwereren Worte und Stellen am Ende des Buches dient zugleich zur Erleichterung und Belehrung, zumal da die Erklärung auch nur wieder in französischer Sprache gegeben ist.
Königliches Opernhaus. Riienzi, der letzte der Tribunen. Große tragische Oper in 5 Akten von Richard Wagner. (Den 26. Oktober.) 1
Es giebt musikalische Naturen, die bei edlem Streben und begeistertem Kunstgefühl den heftigen Drang, Neues zu schaffen, in sich tragen, ohne diesem Drange anders als durch Anwendung eines glänzenden Combing⸗ tions⸗Geschickes und ungewöhnlicher Mittel Genüge leisten zu können. Zu diesen Naturen zählt Richard Wagner. Sein „Rienzi“ ist jedenfalls ein Werk von hoher dramatischer Tendenz, das, voll charakteristischer Ei⸗ genthümlichkeiten und nicht ohne musikalische Schönheiten, in diesem Be⸗ tracht die gerechtesten Ansprüche auf den Namen eines Kunstwerkes hat und in der That die Achtung aller Kunstfreunde erregt; dennoch erscheint es in seiner Totalität mehr als das Ergebniß kalter Reflerion als warnier Begeisterung. Jene, die Reflexion, offenbart sich in Allem, sowohl in der Rhythmik und in der Harmonik — Elemente, die sich meist auf Kosten ber . Neuheit und Originalität in gesuchter und eigenwilliger Weise 56929. machen — als vorzugsweise auch in der melodischen oder unmelodischen Gestaltung der Gedanken, so wie in der. ge ung Ze⸗ Orchestermittel und namentlich der Blech⸗Instrumente; . e seis * geisterung, erkaltete merklich in dem Bestreben des Lerng des 18 größtmögliche dramatische Wahrheit zu erzielen, so 8 veselben begrlnbet des Werkes, nach unserer Ansicht, zugleich die Fee ee ersten hiesigen sind. Der Erfolg bei der am Dienstag stattgefun 3
Aufführung konnte daher um so weniger ein durchgreisender ind überall er⸗