1847 / 352 p. 4 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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ntersuchung zur Bestätigung jener Angaben. Der Gräsin Mortier, die aus —— noch einmal umarmen zu konnen, 17 abreisen müssen, sei das eheliche Leben theuer gewesen * der Pfli en gegen ihre Kinder. Von heimlicher Flucht, um darin ein Mittel zur S 22* dung zu finden föͤnne keine Rede sein. Der Gegner habe den diess heimliche Flucht beweisenden Brief, den man im Bette aufgefunden, 1 igt. Die Graͤfin habe aber darin gesagt: aufs Aeußerste ge⸗ nicht 42 sch genöthigt geschen, sich zu der Gouvernante zu slüchien —, eehsgeheim zu ihrem Vater zu entsliehen. Zu Paris schreibt sie sogleich an die Baronin Mortier und an die Gou⸗ Schmidt (eine Deutsche, deren Bruder zu Ulm lebt), um

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2 3 ochst befriedigend mit, sagt aber zugleich, der Graf sei noch Schmide selhe hag bei zomnig, und in seiner Gegenwart dürfe sie - Kindern gar nicht von ihrer Mutter sprechen. Auch in dem Schei⸗ dungsverlangen ging die Gräfin mit größter Zurückhaltung zu Werke, weil sie Skandal vermeiden wollte. Sie berieth sich mit den bedeutendsten Per⸗ sonen und bat den Grafen Rumignv, Verwandten der Familie, um Vermit⸗ telung bei ihrem Manne. Graf Rumigny hatte diesem auch zugeredet, sich mit Mäßigung und als Mann von Ehre zu benehmen: im äußersten Falle solle er eine gütliche Trennung bewerkstelligen. Aber der Graf Mortier blieb unerbittlich. Herr Chair⸗d'Est⸗Ange geht nun in genaue Details, um die abscheuliche Machination zu enthüͤllen, zu welcher Graf Mortier seine Zuflucht genommen, um seine Frau zu ruiniren. Graf Mortier, Pair von Frankreich, der über den Herzog von Praslin zu Gericht gesessen, der am 7. November zwölf Rasirmesser um sich gehabt, den kalten Stahl an den Hals seines Kindes gesetzt hatte, dieser Mann habe den traurigen

Muth, an die blutige Mordscene im Hotel Sebastiani zu erinnern, zu sa⸗

gen, die Gräfin Mortier habe die Herzogin von Praslin spielen wollen.

Hier erzählt nun Herr Chaix d'Est⸗Ange den Vorgang vom 7. November im Hotel Chatam, rechtfertigt das von den Behörden, dem Kanzler und dem Polizei⸗Präfelten eingeschlagene Verfahren und sucht nachzuweisen, daß der Graf Mortier an jenem Tage vollkommen verrückt geweseu. Auf den

Einwutf des Gegners, daß der Graf, einige Stunden mit seinen zwölf Rasirmessern allein gelassen, doch nicht Hand an sich legte, was als Beweis

der nicht vorhanden gewesenen Absicht zum Selbstmord gelten solle, erwiedert

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Herr Chair d'Est⸗Ange, allerdings habe der Graf sich nicht ge⸗ tödtet, aber man habe es entschieden befürchtet und darüber be⸗ rathschlagt. Alle Verwandten des Grafen, der Herzog von Treviso an der Spitze, hätten denselben stets für verrückt erklärt. Die Familie selbst habe zuerst verlangt, daß man ihn in ein Irrenhaus sperre, damit er seine Freiheit nicht mißbrauchen könne. Am nächsten Tage erst habe die Familie ihre Meinung geändert. Unter solchen Umständen verliere aber ein Familienrath den größten Theil seiner Autorität. Die Familie habe nur

in übel verstandener Weise die Würde des Namens zu retten gesucht. Ge⸗ rade diese aber erheische, daß der Graf in einem Irrenhause eingesperrt

bleibe, damit er in Zukunft nicht zurechnungsfähig werde für neue Akte der

Tollheit und Raserei. (Bewegung im Auditorium.) Die Klarhrit, Ruhe und Bestimmtheit des Grafen Mortier will Herr Chaix d'Est⸗Ange nur als

cheinbar gelten lassen. Am Eingang des Schreibens vom 7. November

an seine Frau sage er: „Wenn dieser Brief Ihnen zukömmt, sind Ihr Sohn, Ihre Tochter und ich nicht mehr am Leben.“ Habe er sich und

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eine Kinder nun ernstlich tödten wollen, so möge das Gericht erklären, ob er bei gesundem Verstande sei: habe er aber sich nicht zu töd⸗

ten beabsichtigt, so habe er alle Welt täuschen und eine Komödie

spielen wollen! (Sensation.) Auch das sei falsch, als habe der Graf mit jenem furchtbaren Briefe vom 7ten nur seine Frau zu sich zurück⸗

führen wollen; dazu hatte ein zärtliches Wort des Vergessens hingereicht; statt sie anzuziehen, stößt er sie vielmehr zurück, statt ihr zu vergeben, flucht

er ihr. Als sie aber doch kömmt, beharrt er bei seinem rasenden Verfah⸗

ren. Das kleine Töchterchen trug, als man es ihm entriß, die Spuren der

Angst und des Schreckes noch im Gesicht und hatte vier Nächte hindurch

ärztliche Pflege nöthig, weil sie sieberte und phantasirte. Auch seine ande⸗

ren Briefe vom 7ten, an seinen Vetter, an seine Mutter, sagten alle, daß

er sich und seine Kinder tödten wollte. Habe er etwa mit diesen Personen

auch Komödie spielen wollen? Die gewichtigsten Autoritäten, wie der Kanz⸗

ler d'Aguesseau, Pniel, Esquiros, stimmten überein, daß ein Mensch, der das Theuerste, was er habe, seine Kinder, ermorden wolle, nicht für ver⸗ nünftig gelten könne. Auch daß er diese Idee nur als eine vorüber⸗ gehende gehabt, sucht Herr Chair d'Est⸗Ange aus den Briefen des Grafen zu widerlegen. Wenn dieser Mann nicht verrückt sei, so gebe es gar keinen Verrückten mehr in der Welt; sei er aber nicht verrückt, so sei er der er⸗ bärmlichste unter allen Menschen. Wenn das Gericht den Grafen für nicht

verrückt erkläre, so werde die Gräfin ihm doch niemals ihre Kinder zurück⸗

8 Graf Mortier sei aber geisteskranker als je: Der schlagendste Beweis liege

eben, das könne man von einer Mutter nicht verlangen. (Bewegung.)

in der abscheulichen Verleumdung gegen seine Frau, durch welche er sie mo⸗

ralisch zu tödten gedenke, diese Frau, über welcher nie der geringste Ver⸗

dacht geschwebt, von der nie Jemand auch nur das geringste Schlimme habe sagen können. Für seine Anklagen gegen dieselbe liege auch nicht der

indeste Beweis vor. Der Redner erzählt nun noch verschiedene andere orgänge, um frühere Ausbrüche der Tollheit des Grafen Mortier zu be⸗ Nach der Rückkehr von einer Reise konnte man ihn nicht firen Idee abbringen, er habe einen Mönch mitgebracht

in seinem Wagen. Die Gräfin suchte das Uebel möglichst vor der Welt zu verhüllen, und man that Alles, ihn zu heilen. Ein Brief des Grafen an seine Frau aus Bern vom 7. April 1844 (im September pder Oktober 1843 wollte er die Beweise von der Schande seiner Frau er⸗

halten haben) ist in den liebevollsten Ausdrücken für sie geschrieben und ben so für ihren Vater, den er dagegen in der Nachschrift zum Briefe vom 7. November 1847 als den schlechten Rathgeber und Unglücksstifter ver⸗ ünscht. Ein zweiter Brief an die Gräfin vom 17. Dezember 1845 zeigt, er ihr die ganze Sorge für die Erziehung der Kinder überläßt. Er sagt darin unter Anderem auch: „Erinnere Dich, daß Du in meinen Au⸗ gen das Edelste, Erhabenste und Ausgezeichnetste bist, was es giebt.“ Die Richter mögen nun entscheiden; auf der einen Seite handle es sich um Chre, Freiheit und Leben eines Bürgers; auf der anderen um ein nicht minder kostbares Interesse, um das der öffentlichen Sicherheit, welches wolle, daß ein Bürger, wenn er an einer gewissen Krankheit leide, cher in seiner Freiheit leide, als daß er die öffentliche Ruhe und das Leben Anderer be⸗ rohen könne.

Herr Baroche, der Advokat des Grafen Mortier, entgegnete auf die Rede des Herrn Chaix d'Est⸗Ange im Wesentlichen wie folgt: Bei Anhö⸗ rung des glänzenden und energischen Plaidoyers seines Gegners habe sich hm und wohl auch den Richtern die Frage aufgedrängt, welches der ab⸗ zuurtheilende Prozeß sei. Ob man Mundtodt⸗Erklärung, ob man Schei⸗ dung verlange? Die Gräsin Mortier, die von ihrem Verlangen auf Mund⸗ todt⸗Erklärung abgestanden, habe zahlreiche Thatsachen angeführt, um zu beweisen, daß 8e ache des Grafin Mortier nicht blos vorübergehend sei, sondern noch jetzt fortbestehe. Was solle man daraus schließen? Man habe den Grafen Mortier für den unsinnigsten Verrückten erklären wollen, eine Mundtodt⸗Erklärung verlangt, aber vor den Schranken des Gerichts abe man inne gehalten, und Graf Mortier erscheine davor, um die Gräfin um Sprechen zu zwingen. Oder handle es sich um einen Prozeß auf Schei⸗ dung? Die Natur der vom Gegner vorgebrachten Thatsachen und Anklagen ieße beinahe dies glauben. Graf Mortier sei, habe man gesagt, der ver⸗ worfenste der Menschen, wenn er nicht der verrückteste sei. Es sei also in der That ein Prozeß um Scheidung, der verhandelt werde. Man habe den Grafen Mortier in eine sonderbare Lage versetzt. Der Gegner habe sich auf zwei Briefe berufen, die er aus einer großen Anzahl ausgewählt. Ob man aber ihm (Herrn Baroche) diese Briefe zur Verfügung gestellt, ob er Mit⸗ theilung der Papiere der Frau Gräfin Mortier habe erlangen können? Nein. Diese Papiere befänden sich bei Herrn Cordier, dem Vater der Gräfin. So habe er (Baroche) in der Wirklichkeit weder Klienten, noch Akten⸗Fascikel. Denn Graf Mortier sitze hinter Schloß und Riegel, und der Verkehr mit ihm sei sehr schwer, so daß es unmöglich, dessen Ventheidigung vorguberei⸗ ten, geschweige eine Untersuchung anzustellen, wie die Gräfin Mortier. Man plaidire also eine Scheidung vor den Richtern. Wie er schon 1 eine sehr wichtige Irage sei in diesem Prozeß zu lösen. Diese Frage

noch länger seiner Freiheit beraubt bleiben solle? Habe er diese wieder er⸗ angt, die ihm entwendeten Papiere in seinem Besitze, die Beweise für die

ei die vom Dr. Mitivie in seinem letzten Zeugnisse aufgestellte. Sie müsse erst entschieden werden, bevor über das Scheidungs⸗Verlangen ein Beschluß ge⸗ faßt werden könne. Zuerst müsse ausgesprochen werden, ob Graf Mortier

Klagen gegen seine Frau gesammelt, dann erst, wenn die Lage beider Theile gleich sei, könne man zur Verhandlung der wichtigen Fragen dieses Prozesses schreiten. Der Gegner habe erklärt, die Gräfin Mortier werde je nach Umstan⸗ den den Prozeß weiter betreihen oder innehalten. Darüber habe sie aber keine Macht, sie köͤnne nicht das Haupt ihres Mannes beständig mit der Mund⸗ todt⸗Erklärung bedrohen. Man habe gesagt, Graf Mortier habe sich in sei⸗ nen sozialen und diplomatischen Bezieungen als feiner Weltmann zu zeigen ge⸗ wußt, sei aber beim geringsten Anlaß in Raserei ausgebrochen, und seine Frau, seine Dienstleute, selbst seine Kinder, diese jedoch nur selten, seien die Opfer da⸗ von geworden. Man habe viele Anekdoten vorgebracht, aber keine Doku⸗ mente, keine Beweise. Solche Angaben reichten nicht hin, einen Bürger, einen Pair von Frankreich, der Freiheit zu berauben. Die Briefe der Her⸗ ren de Vernois und Cretineau⸗Jolpy seien ohne gerichtlichen Werth. Die Art, wie die Administrativ⸗Behörde in der Hast eine Untersuchung vorge⸗ nommen, sei zu tadeln, und diese Zeugnisse seien daher zu beseitigen. An⸗ ders sei es mit einer gerichtlichen Untersuchung, die ihre schützenden For⸗ men, Garantieen, ihre Feierlichkeit habe. Graf Mortier selbst wünsche, daß diese an die Stelle der administrativen trete, als Beschützerin seines Rechts und seiner Freiheit. Bestehe Zweifel, ob die Angaben des Mannes oder der Frau die richtigen seien, so könne dieser Zweifel nicht zum Nachtheil der Freiheit des Grasen kurzweg abgeschnitten werden. Das Zeug⸗ niß des Botschafts⸗Secretairs Herrn d'Andree könne nicht An⸗ nahme finden, denn es würde daraus hervorgehen, daß Graf Mortier schon seit 5 bis 6 Jahren im Zustande rasender Narr⸗ heit sich befunden, von welcher zahlreiche Zeugen die Opfer oder Zu⸗ schauer gewesen wären. Das sei unmöglich. Vor kurzem erst habe Graf Mortier auf das Gerücht seiner Entsetzung zu Turin den Conseils⸗Präsiden⸗ ten um Aufschluß darüber gebeten. Hätte Herr Gnizot gewußt, daß der Graf verrückt sei, so hätte er gewiß die Gelegenheit ergriffen, ihn zu ersetzen. Aber Herr Guizot antwortete ihm aufs verbindlichste in einem Briefe vom 23. Oktober 18417, nie sei bis dahin die Rede von der Ernennung des Herrn von Bacourt für Turin gewesen. Hätte der Botschafts⸗Secretair Herr d'Andrée wirklich nöthig gehabt, stets eine Vertheidigungswaffe bei sich zu führen, wenn er mit dem Grafen Mortier sprach, so hätte er dessen Verrücktheit doch ohne Zweifel längst zu Paris erzählt. Graf Mortier habe stets also seinen diplomatischen Posten mit Würde eingenommen, das Ver⸗ trauen der Regierung verdient und genossen. Das sei um so wichtiger, als er nicht immer den Herrn Minister des Auswärtigen vollkommen geschont, stets als Diplomat eine unerschütterliche Festigkeit und Entschlos⸗ senheit nach allen Seiten hin bethätigt habe. Die Geschichte mit dem ein⸗ gebildeten Mönch zu Bern und dergl. erachtet Herr Baroche der Besprechung gar nicht werth. Die angebliche Furcht der Gräfin Mortier vor den Dro⸗ hungen des Grafen nach der Flucht aus Brügge sei nicht so groß gewesen, als sie sage. Sie sei allerdings mit ihrem Vater nach Orleans gegangen, habe sich aber dort keinesweges versteckt und eingeschlossen gehalten, sondern an einem öffentlichen Orte daselbst eine Konferenz mit einem ihrer Räthe gehabt, sei nach dieser kleinen Komödie hierher zurückgekommen und zu Auteuil und Paris überall öffentlich erschienen. Die Geschichte mit den zwölf Rasirmessern des Grafen sei ganz einfach und natürlich: er besitze ein Reise⸗Necessaire für diese Zahl. Hätte die Gräfin wirklich so große Furcht vor dem Rasirmesser ihres Gatten gehabt, so hätte sie gewiß nicht ihre zwei Kinder verlassen, ohne sie gegen dasselbe zu schützen. Die Krank⸗ heit des Grafen zu Ostende, sage der Gegner, rühre von einem früheren Sturz vom Pferde her. Dieser erfolgte 1829, und am Tage darauf schrieb Graf Mortier eine lange diplomatische Depesche an seine Regierung. Daß das Ohrenübel des Grafen von einer Gehirnerweichung herrühre, müsse energisch in Abrede gestellt werden; die Zeugnisse des Arztes sagten kein Wort davon. Der Redner kömmt nun an die zu Paris vorgegangenen Thatsachen. Allerdings habe sich der Graf dem Grafen Rumigny gegenüber unbeugsam gezeigt. Das beweise aber nur, daß der Graf Mortier seine Kinder nicht ans der Hand geben wollte; man habe dem Briefe des Gra⸗ fen Rumigny einen Sinn unterstellt, den derselbe nicht habe. Der Herzog von Treviso aber würde, wäre er nicht zufällig heute vom Erscheinen abge⸗ halten, laut gegen die von der Gegenpartei ihm beigemessene Rolle protesti⸗ ren. Das Gutachten des Familienraths bestehe in voller Kraft aufrecht. Was den Brief und die Scene vom 7. November betreffe, so sei Graf Mortier voll Leidenschaft aus Liebe gewesen, und seine Handlungsweise nur der Schrei einer tief verwundeten Seele. Die Leidenschaft aber habe nicht die Ruhe und Kaltblütigkeit der Vernunft. Es liege weder Selbstmord noch Todschlag vor, kein Tropfen Bluts sei geflossen; man müsse den Men⸗ schen menschlich richten, und es liege also kein Grund vor zu Verlängerung der Haft des Grafen in einem Irrenhause. Dessen unverzügliche Freilassung müsse erfolgen; das Argument, daß er von seiner Freiheit Mißbrauch ma⸗ chen könnte, erinnere allzu lebhaft an die lettres de cachet, von denen Frankreich 1789 befreit worden zu sein glaubte. Herr Baroche giebt am Ende zu befürchten, daß eine längere Haft des Grafen durch den Tod desselben abgekürzt werden könnte, und spricht die Erwartung aus, daß die Richter die beiden Punkte der Mundtodt⸗Erklärung und Scheidung trennen und die Freilassung des Grafen befehlen würden.

Herr Chair d'Est⸗Ange verzichtet darauf, noch einmal das Wort zu nehmen, und der die Stelle eines Advokaten des Königs vertretende Sub⸗ stitut des Staats⸗Prokurators, Herr Thevenin, erhebt sich sofort. Ihm scheint das Bedenken des Herrn Chaix d'Est⸗Ange über die Nothwendigkeit des Gesetzes von 1838 nicht begründet. Die Sache sei einmal zur öffent⸗ lichen Verhandlung gebracht, könne daher sofort ihre Lösung erhalten. Ohne sich blos auf die Scheidung bezüglicher Thatsachen einzulassen, könne das Gericht das Mundtodt⸗Erklärungsgesuch als wohl oder übel begründet fin⸗ den. Die Thatsachen des Ereignisses vom 7. November glaubt der Redner nur einem von rasender Narrheit befallenen Menschen zuschreiben zu können. Ständen diese allein da, so könnte man glauben, dessen Manie sei besänf⸗ tigt, habe aufgehört; aber die früheren Thatsachen ließen keinen Zweifel über den für gewöhnlich heftigen und zum Zorn geneigten Cha⸗ rakter des Grafen. Schon ein Arzt, der zu Brüssel denselben behandeln sollte, sagte, seine einzige Krankheit sei Böswilligkeit und Narrheit, und er wollte lieber alle Kranken von ganz Bel⸗ gien, als den Grafen Mortier, behandeln. Indessen könne die Sache nicht auf Dokumente hin, die nicht von der gerichtlichen Behörde ausgeflos⸗ sen seien, abgeurtheilt werden. Eine Ergänzungs⸗Instruction sei nöthig. Man könne neue Aerzte hören. In der That seien im Mundtodt⸗Erklä⸗ rungs⸗Gesuche der Gräfin keine bestimmten Thatsachen vorgebracht, wohl aber im Scheidungs⸗Gesuche. Ueber diese könne das Tribunal und das öffentliche Ministerium die Vernehmung von Zeugen hervorrufen. Ein er⸗ stes Verhör sei bereits in der Rathskammer bestanden; nichts stehe aber im Wege, daß das Tribunal kraft Artikel 497 des Civil⸗Gesetzbuchs einen Richter als Commissair beauftrage, mit dem Grafen Mortier ein zweites Verhör vorzunehmen. Demgemäß beantragt der Advokat des Königs, das Tribunal möge die Einleitung einer Ergänzungs⸗Instruction befehlen.

Hierauf trat der Präsident mit dem Tribunal ab, und nach ei⸗ ner Viertel Stunde erschienen beide wieder mit der Ankündigung des Ersteren, daß heute, Mittwoch, das Urtheil verkündet werden solle. Als die Verhandlung schloß, war es fa stvollkommen dunkel geworden und Alles verließ eilig den Saal. Beim Abgang der heutigen Post war der Urtheilsspruch noch nicht bekannt.

Hampden zum Bischof von Here 1b kanischen Kirche einen Protest an Lord John Russell eingereicht. Derselbe lautet:

„Mplord, wir, die unterzeichneten Bischöfe der Kirche von England, fühlen uns verpflichtek, Cw. Herrlichkeit, als dem Haupte der Regierung Ihrer Majestät, von der Besorgniß und Bestürzung in Kenntniß zu setzen, welche das Gerücht, daß der Dr. Hampden, gegen dessen Rechtgläubigkeit (soundness of doctrine) die Universität Orford durch ein feierliches Dekret ihr Mißtrauen ausgesprochen hat, zum Sitze von Hereford ernannt worden sei, in den Gemüthern der Geistlichkeit erregt hat. Wir sind überzeugt, daß Ew. Herrlichkeit nicht weiß, welches tiefe und allgemeine Gefühl über die⸗ sen Gegenstand vorherrscht, und wir glauben nur im Auftrage unserer Pflicht segen die Krone und gegen die Kirche zu handeln, wenn wir Ew. Herrlichkeit ehrfurchtsvoll, aber ernst unsere Ueberzeugung aussprechen, daß, wenn diese Anstellung wirklich vollzogen wird, die größte Gefahr da ist,

daß der Friede der Kirche unterbrochen und das Vertrauen gestört werden 1

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1“ Sroßbritanien und Arland.ß London, 13. Dez. 88 die kürzliche Ernennung des Dr.

ord haben zwölf Bischöfe der angli⸗

wird, von welchem Geistlichkeit und Laienschaft der Kirche bei jeder Aus⸗ übung des Königlichen Supremats, besonders bei einem so zarten und wich⸗ tigen Gegenstande, der Ernennung zu erledigten Bischofssitzen, jederzeit durchdrungen sein sollten. Wir haben die Ehre zu sein, Mylord, Ew. Herrlichkent gehorsame und aufrichtige Diener. C. J. London, C. Winton, J. Lincoln, Chr. Bangor, Hugh Carlisle, G. Rochester, Rich. Bath and Wells, J. H. Glocester and Bristol, E. Saram, A. T. Chichester, J. Eity, Sanct. Oron.“

Die Antwort Lord J. Russell's auf diese Vorstellung wird gleich⸗ falls von den Blättern mitgetheilt. Sie ist vom 8. Dezember datirt und der Minister macht darin bemerklich, wie die Protesiirenden von ihrer Seite eigentlich keinen Mangel an Vertrauen gegen die Recht⸗ gläubigkeit des Dr. Hampden kundgeben. Was das Dekret der Uni⸗ versität Orford betrifft, das gegen den Dr. Hampden spricht, so meint Lord J. Russell, dasselbe sei schon vor 11 Jahren erlassen, und zwar wegen einiger Vorlesungen, die Dr. Hampden vor 15 Jahren gehalten habe. „Seit dem Datum dieses Dekretes“, fährt der Minister weiter fort, „hat Dr. Hampden als Regius Professor der Theologie gewirkt. Die Universität Oxford und viele Bischöfe haben, wie mir gesagt wor⸗ den ist, Zeugnisse über den Besuch seiner Vorlesungen eingefordert, ehe sie Kandidaten, die ihre Bildung in Orford erhalten hatten, die Ordination ertheilten. Er hat zugleich Predigten gehalten, für welche er mit der Billigung verschiedener Prälaten unserer Kirche beehrt worden ist. Mehrere Monate vorher, ehe ich der Königin den Dr. Hampden zum Sitz von Hereford vorschlug, theilte ich meine Absicht dem Erzbischof von Canterbury mit und erhielt von ihm keine mißbilli⸗ gende Antwort. Wenn ich unter diesen Umständen meine von der Königin genehmigte Empfehlung des Dr. Hampden zurückzöge, so würde ich thatsächlich der Lehre huldigen, daß ein Dekret der Univer⸗ sität Orford einem dauernden Kirchenbanne gegen einen Geistlichen von ausgezeichneter Gelehrsamkeit und untadelhaftem Lebenswandel gleich sei, und daß das Supremat, mit welchem jetzt nach dem Gesetz die Krone bekleidet ist, in der Wirklichkeit auf die Mehrheit der Mit⸗ glieder einer unserer Universitäten übergehen müßte. Auch sollte man dabei nicht vergessen, daß viele der Ausgezeichnetsten in jener Majo⸗ rität seitdem zur Gemeinschaft der römischen Kirche Mherh . sind. Das Gefühl, das allgemein, wie man sagt, unter den Geistlichen über diesen Gegenstand herrschen soll, beklage ich tief. Allein ich kann den guten Namen des Dr. Hampden, die Rechte der Krone und das, was nach meinem Dafürhalten das wahre Interesse der Kirche ist, nicht einem Gefühl opfern, das, wie ich glaube, auf einem Mißverstande beruht und vom Vorurtheile genährt wird. Zu gleicher Zeit danke ich Ew. Herrlichkeiten für eine Dazwischenkunft, die, wie ich glaube, das allgemeine Wohl beabsichtigt. Ich habe u. s. w. John Russell.“

i⸗ Times ist mit dieser Antwort des Ministers nicht unzufrie⸗ den. Sie findet dieselbe allerdings etwas zu rund, aber indem sie im Allgemeinen diesen freien Austausch der Ansichten zwischen den obersten geistlichen und weltlichen Autoritäten für beide Theile für ehrenvoll erklärt und darin einen Beweis von dem Muth der einen und der Milde der anderen sieht, zeigt sie, wie nothwendig eine Nach⸗ giebigkeit der Kirche und ein Vergleich dieser beiden Gewalten im Staate sei. „Die neuen, in stetem Wechsel begriffenen Zeitumstände“, sagt die Times, „dürften ähnliche Konflikte bald häufiger herbeiführen, die Kirche von England ist gezwungen, Schritt vor Schritt aus einer Ehrenstellung und einem formellen Uebergewicht, die sie jedoch in der Wirklichkeit niemals einnahm und benutzte, und welche daher mehr zu ihrem äußeren Glanz, als zu ihrer Macht beitrug, zurückzuweichen. Es werden täglich Konzessionen gefordert, deren Motiv nicht sowohl aus früheren constitutionellen Vorgängen, als aus dem Drange der Nothwendigkeit hergenommen wird. Während aber die Gränzen der geistlichen und weltlichen Gerichtsbarkeit eine fort⸗ währende Wiederumbildung erleiden, müssen natürlich Besprechungen und Ausgleichungen stattfinden. So haben in den letzten Jahren mehrere freie Konferenzen zwischen den ausgezeichnetsten Repräsen⸗ tanten in Staat und Kirche stattgefunden. Wir erinnern z. B. an die kirchlichen Anstalten in den Koloniceen und die Erziehungs⸗Frage in England selbst. Glücklicherweise haben diese Konferenzen mit ei⸗ nem Vergleich geendigt, welcher die Rechte beider Parteien schonte.“

Italien

Florenz, 7. Dez. Die (bereits erwähnten) Aktenstücke in Bezug auf die Ausgleichung der Abtretung Fivizzano's lauten fol⸗ gendermaßen:

„Wir Leopold II. von Gottes Gnaden, Kaiserl. Prinz von Oesterreich, Königl. Prinz von Ungarn und Böhmen, Erzherzog von Oesterreich, Groß⸗ herzog von Toscana ꝛc. zꝛc. zc. Nachdem unter Dazwischenkunft des päpst⸗ lichen und sardinischen Abgeordneten jede Differenz mit der Herzoglichen Regierung von Modena über die Vollziehung der Traktate, kraft deren das Gebiet von Fivizzano an jenen Staat übergehen soll, ausgeglichen ist, so gereicht es Uns, Fivizzaner, zu tiefem Leidwesen, der Nothwendigkeit weichen und euch, kraft der bereits vor langer Zeit abgeschlossen Vertraͤge, von je⸗ ner toscanischen Familie getrennt sehen zu müssen, zu deren Regierung Wir von der Huld der Vorsehung berufen worden sind.

„Ihr werdet von nun an unter die Regierung eines anderen Fürsten kommen, der euch, Wir sind davon überzeugt, eben so lieben wird, wie Wir euch geliebt haben; aber Unsere Zuneigung zu euch, die euch bis zu seinem Throne gefolgt ist, wird unauslöschlich bleiben.

„Indem wir euch des Eides der Treue und der Unterthanenpflicht entbinden, ermahnen Wir euch, eurem neuen Souverain, Sr. Königl. Ho⸗ heit dem Herzog von Modena, zu dem Wir euch mit den lebhaftesten Em⸗ pfehlungen des Herzens begleitet haben, eben so gute und treue Unterthanen zu sein, wie ihr es stets für Uns waret, und in der That zu zeigen, daß Unsere Regierung für euch eine Schule der Liebe und Eintracht und ein

Antrieb zum Gehorsam gegen die Behörden und die Gesetze gewesen ist.

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Leopold..“.

Florenz, den 4. Dezember 1847.

„Franz V, Erzherzog von Oesterreich, Königlicher Prinz von Ungarn

und Böhmen, von Gottes Gnaden, Herzog von Modena, Reggio, Miran⸗

dola, Massa, Carrara ꝛc. ꝛc. ꝛc. Nachdem jede vorübergehende Differenz mit der toscanischen Regierung beigelegt ist, haben Wir Unseren Commis⸗ sair, Dr. Carlo Galeotti, beauftragt, in Unserem Namen den Eid der Treue von Unseren neuen Unterthanen in den uns durch die Traktate zugefallenen Ländern entgegen zu nehmen. 8 „Einwohner Unserer neuen Besitzungen in der Lunigiana! Indem Wir die euch ertheilte Zusicherung bestätigen, über euch mit Gerechtigkeit zu re⸗ gieren und über euer Wohl zu wachen, versichern Wir euch ferner, mit In⸗ begriff derjenigen unter euch, die sich nach dem 5. November von Fivizzano entfernt haben, daß euch wegen der in der Zwischenzeit stattgefundenen De⸗ monstrationen nicht die mindeste Belästigung widerfahren wird; und Wir hegen die feste Zuversicht, daß Wir in dieser ganzen Bevölkerung stets treue und ergebene Unterthanen finden werden. Modena, den 2. Dezember 1847.

Vereinigte Staaten von Nord-Amerika.

London, 13. Dez. Das in Havre eingetroffene Dampfschiff „New⸗York“ bringt newyorker Nachrichten vom 27. November. Der dreißigste Kongreß der Vereinigten Staaten sollte am 6. De⸗ zember eröffnet werden, und man rechnete darauf, daß, da die Par⸗ teien in dem Repräsentantenhause so ziemlich gleich abgewogen sind, wenigstens alle Mitglieder dieses Hauses sich 99 möglichst in Wa⸗ shington einfinden werden, um bei den bevorstehenden Wahlen des Sprechers und des Secretairs das Gewicht ihres Votums zu Gun⸗ sten ihrer Partei in die Waage zu legen. Die Mitglieder des Se⸗

nats werden wohl geringere Pünktlichkeit zeigen, da die Partei der Regierung im Senate das Uebergewicht hat, die Beamten des Hau⸗ ses schon gewählt sind und in den ersten 14 Tagen keine Geschäfte von Bedeutung vorkommen werden. Unter den 32 Mitgliedern des Senats befinden sich nach der Angabe eines Whigblattes 20 Whigs, 31 Locofocos (Demokraten) und 1 Independenter; im Repräsentan⸗ bmghause zählt man 116 Whigs, 108 Locofocos und 4 Indepen⸗ enten.

Vom Kriegs⸗Schauplatze reichen die Nachrichten nicht weiter,

als die zuletzt eingegangenen, nämlich aus Veracruz bis zum 7. No⸗ vember. Die Guerillas scheinen noch immer arg im Lande zu hau⸗ sen und weder Freund noch Feind zu schonen, so daß in Tamaulipas der mexikanische Gouverneur selbst die National⸗Garde gegen diese Räuberhorden aufgeboten hatte. General Lane war am 23. Okto⸗ ber von einem Zuge nach Atlisco, welches er hart mitgenommen ha⸗ ben soll, nach Puebla zurückgekehrt. Er hatte den merxikanischen Gouverneur von Puebla wieder eingesetzt und sowohl ihm, wie den Einwohnern der Stadt, welche in ihre Heimat zurückzukehren geneigt seien, seinen kräftigen Schutz zugesagt, so lange sie sich ruhig ver⸗ halten würden. Die Bermuda Gazette vom 19. November, welche einige ältere Berichte über den Kongreß in Queretaro und die angeblich von Herrn Trist wieder eingeleiteten Friedens⸗Unterhandlungen ent⸗ hält, zählt folgende Parteien unter den Mexikanern auf: die jetzt am Ruder befindlichen Moderados, mit Pena y Pena an der Spitze, eine friedliebende, aber kraftlose Partei; die Monarchisten unter Paredes; die Federalisten oder Exaltados unter Gomez Fa⸗ rias; die Coalitions⸗Partei der nördlichen Staaten unter Busta⸗ mente, und die Militair⸗Partei unter Santana. Daß die Modera⸗ dos bald von der Herrschaft werden verdrängt werden, scheint ziem⸗ lich gewiß. .

Privatberichten aus New⸗York zufol e, haben Motz und Polli daselbst, Commissionaire, ihre Iebnaehen C ghaen 3 g

Zlur vaterländischen Agrikultur⸗Statistik.

Beiträge zur landwirthschaftlichen Statistik des preu⸗ ßischen Stagtes. Vom Professor Dr. Alexander von Lengerke, Königlich preußischem Landes⸗Oekonomie⸗Rathe, ordentlichem Mitgliede und General⸗Secretair des Königlichen Landes⸗Oekonomie⸗Kollegiums, Ritter ꝛc. Zweiter Band. Erste Abtheilung: Entwurf einer Agrikultur⸗Statistik des preußischen Staates. Zweite Abtheilu ng: Beiträge zur Kenntniß der westfälischen Landwirthschaft. Berlin, Verlag von Veit und Comp. 1847. Vorrede und Angabe des In⸗ halts I— XII und XIII —XX. Erste Abth. Seite 1 202. Zweite Abth. Seite 203 510.

Vorrede zu dem vorliegenden Werke bezeichnet der Herr Ver⸗ fasser dasselbe als einen Abriß, dessen nächster Zweck es sei, eine allge⸗ meine kurze und übersichtliche Kunde von dem Standpunkte der Landwirthschaft in der preußischen Monarchie zur Zeit der Gründung des Königlichen Landes⸗Oekonomie⸗Kolle⸗ giums zu geben. Wohl hätte Letzteres, wird hinzugefügt, namentlich in den eigentlich landwirthschaftlichen Abschnitten, auf erschöpfendere Weise, mittelst reichlicherer Benutzung einschlagender und zum Theil ausgezeich⸗ neter Druckschriften es dürfe nur an „Koppe's Darstellung der land⸗ wirthschaftlichen Verhältnisse der Mark Brandenburg“ (Berlin, 1839) er⸗ innert werden ausgeführt werden können; aber dadurch möchte von dem ursprünglichen Plane und Zwecke der Arbeit zu weit abgegangen sein; es wäre außerdem eine beiden nicht entsprechende Ungleichmäßigkeit in anderer Weise wieder hineingebracht und die Eigenthümlichkeit derselben stärker ver⸗ mischt worden, als die an das Ganze zu stellenden Anforderungen der Voll⸗ ständigkeit, Korrektheit und Klarheit wirklich erheischen. 3

Das Gute, was im Ganzen und Einzelnen die vorliegende Skizze an sich trage, verdanke sie wesentlich der berichtigenden, glättenden und vielfach ergänzenden Hand des Herrn Geheimen Ober⸗Regierungs⸗Raths, Direktors Dieterici, und im Besonderen, was die Provinz Pommern betreffe, der Gewogenheit des Herrn Präsidenten von Beckedorff, und was die west⸗ lichen Provinzen anlange, dem Herrn Geheimen Ober⸗Finanzrath von Viebahn. Die Abtheilung Schlesien hat vor ihrem Drucke der Herr Iecntath von Görtz in Breslau einer Revision zu unterwerfen die Güte gehabt.

Da bei Benutzung der gedruckten Quellen möglichst die Authenticität derselben berücksichtigt worden sei, so hofft der Herausgeber mindestens kein wesentlich unrichtiges Bild zusammengestellt zu haben. Gleichwohl verkennt er nicht, daß diees Bild, der Natur der Sache nach, in Zeichnung und Farbe dem urtheilsfähigen Leser noch ungleichartig genug erscheinen dürfe; diesem aber traue er auch die Billigkeit der Erwägung zu, daß die hinge⸗ zeichnete Agrikultur⸗Statistik nur ein Vorentwurf, nur ein Umriß sein solle, zu dessen Ausführung sich jetzt in den landwirthschaftlichen Vereinen der Monarchie so geeignete Mittel und Kräfte befänden.

Gewiß darf man den Worten des Herrn Verfassers beistimmen, daß eine mit so ausgezeichneter Unterstützung vollbrachte Arbeit den Vorwurf der Unglaubwürdigkeit in ihren Angaben nicht zu besorgen habe, sondern als ein wirklich nützlicher Beitrag zur landwirthschaftlichen Statistik unseres Vaterlandes von Männern der Praxis sow ohl als der Wissenschaft begrüßt werden möge.

Die Erste Abtheilung liefert den Entwurf einer Agrikultur⸗Stati⸗ stik der acht Provinzen des preußischen Staates.

So wünscheuswerth es auch sein mag, hier über die landwirthschaft⸗ lichen Verhältnisse sämmtlicher Provinzen zu referiren, so würde sich ein solches Referat doch zu weite Gränzen stecken. Darum wollen wir uns hier, um das Wesen der vorliegenden Arbeit näher bezeichnen zu dürfen, auf das Referat über die landwirthschaftlichen Verhältnisse von vier Pro⸗ vinzen beschränzen, d. h. der Provinz Preußen, welche unter sämmtlichen acht Hauptgebieten der Monarchie das umfangreichste ist: der Provinz Posen wegen ihrer polnischen und deutschen Bevölkerung: der Provinz Brandenburg als Central⸗Provinz, welche in hydrographischer Beziehung den Charakter der ganzen Monarchie repraͤsentirt, als Trägerin der Haupt⸗ stadt, welche mit ihren Bedürfnissen und Verkehrs⸗Verhältnissen nicht allein die ganze Provinz beherrscht, sondern auch weit über deren Gränzen hinaus auf die gesammte Monarchie um so mehr ihren Einfluß äußert, je mehr sie

ich zum Mittelpunkte des über die ganze Monarchie ausgespannten Eisen⸗

ahnnetzes erhebt, um von hier aus auch in die wirthschaftlichen Kreise des übrigen Deutschlands einzugreifen: endlich der Rhein⸗Provinz, welche der Dichtigkeit der Bevölkerung nach, mit 5500 Secelen auf der Quadrat⸗ Meile, den ersten Rang einnimmt, unter allen Provinzen des Staates die stärkste katholische Bevölkerung zählt, indem sie die evangelische um mehr als das Dreifache überwiegt, die verarbeitenden Gewerbe und die eigentlichen Fabriken seit lange in einem alle anderen Gegenden Deutschlands übertreffenden Umfange besitzt und als Haupteigenthümlichkeit ihres landwirthschaftlichen Gewerbes unter allen Provinzen der Monarchie die stärkste Parzellirung des Bodens aufweist.

„Die zweite Abtheilung des Werkes, welche „die Beiträge zur Kennt⸗ niß der westfälischen Landwirthschaft“ enthält, möge späterhin ausführlicher besprochen werden. Zunächst ein Referat über die landwirthschaftlichen Ver⸗ hältnisse der erwähnten Provinzen.

J. Provinz Preußen. In der Provinz Preußen werden besprochen; die allgemeinen Areal⸗, physikalischen und Populations⸗Verhältnisse, die Absatz⸗, Communications⸗ und Betriehsmittel, die Verhältnisse des landwirthschaftlich benutzten Bo⸗

dens, die Art und Größe der ländlichen Besitzungen, der Zustand der Land⸗

irthschaft im Allgemeinen, der Ackerbau und die Viehzucht im Beso

ie Hauptmängel und Bedürfnisse der Landwiechschahen ie Pesevfegen⸗ Anmerk. Dieselben Verhältnisse werden auch in den übrigen Pro⸗

inzen behandelt.

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Von dem gesammten Flächen⸗Inhalte der Provinz Preußen werden be

nutzt als: ] Ackerland 28 Gartenland Waäaldung .. 5,700,000 E ngl to hm B 1“] ee1ns z690 8 Leoe haer eence, zcbetnect Alzt

Auf die Gewässer kommen 1,700,000 Morgen und das Unland wird auf 670,000 Morgen berechnet.

Bei ausgedehnten Strecken des trefflichsten Weizenbodens, nament⸗ lich längs der Memel, des Pregels und des Weichselstromes, herrscht doch auch in ganzen weiten Distrikten, besonders im westlichen Preußen, Sand⸗ boden vor.

Der Landbau bildet die Hauptbeschäftigung der Bevölkerung. Im großen Durchschnitt wohnen auf dem platten Lande bald viermal so viel Menschen, als in den Städten. Die allergrößeste ländliche Bevölkerung in der ganzen Monarchie hat der Regierungs⸗Bezirk Gumbinnen. Na ihm folgt merkwürdigerweise, wie hier im Östen, so der im äußersten We⸗ sten gelegene Regierungs⸗Bezirk Trier.

Indeß findet der Aufschwung des Ackerbaues und des ländlichen Wohl⸗

9,200,000 Morgen. 160,000 sAigal

standes der Provinz ein großes Hinderniß in klimatischen Verhältnissen, welche den Zeitraum vom Pflügen bis zur Aerndte meistens nur auf fünf Monate beschränken und, die Bestellungszeit zu sehr verkürzend, einen um so größeren Aufwand an Arbeitskraft in dieser Periode verlangen, in dem Mangel an Communicationsmitteln und Kapitalien, in der zu weit verbrei⸗ teten Unkunde eines rationellen, landwirthschaftlichen Betriebes und in dem Mangel an Absatz, welchen namentlich die russische Gränzsperre und die weite Entfernung größerer Comsumtions⸗Distrikte veranlaßt.

Während in Litthauen der Ackerbau einen gewissen Höhestand ein⸗ nimmt, besindet er sich in Masuren, mindestens bei den Baueru, in einem weniger entwickelten Zustande, nicht allein zufolge eines Mangels an Kunst⸗ straßen und ausreichenden Wasserwegen, sondern auch wegen einer sehr dün⸗ nen und dürftigen Bevölkerung und wegen einer unverhältnißmäßigen Größe der bäuerlichen Besitzungen, durch welche eine vollständige Zersplitterung der Arbeitskräfte und Betriebsmittel herbeigeführt wird.

„Wie in Brandenburg, besitzen in Preußen die größeren Güter nur die Hälfte des Antheils an der nutzbaren Bodenfläche gegen Posen und Pom⸗ mern; denn unter allen Provinzen der Monarchie finden sich in Preußen die meisten größeren Bauergüter, und zwar am zahlreichsten in dem Re⸗ gierungs⸗Bezirk Gumbinnen.

Im großen Ganzen soll namentlich den Seperationen auch in der Provinz ein Aufschwung der Landwirthschaft gefolgt sein; die Hinneigung zu rationelleren Prinzipien soll sich auf den besseren Bodenarten selbst bei den kleineren Grundbesitzern bethätigen.

Als hervorstechende, zum Theil eigenthümliche Productionen werden ge⸗ nannt: die in den dem Strande näher liegenden Kreisen Ostpreußens vor⸗ herrschende, in Litthauen fast überall sehr bedeutende Weizen⸗Kultur, der Bau der grauen Erbse, der Gewinn vorzüglichen Leinsaamens, welcher von Tilsit nach Riga schwimmt, um von hier als russische Leinsaat in deutsche Häfen wieder zurückzuwandern.

II. Provinz Posen.

Wie in Preußen, bildet auch für die Bevölkerung der Provinz Posen die Landwirthschaft den Hauptgegenstand ihrer Thätigkeit. Die Bevölkerung ist dem klar ausgesprochenen Winke der Natur gefolgt; denn bei dem durch⸗ aus vorherrschenden Charakter der ebenen Fläche ist das ganze Land recht eigentlich ein Agrikulturland. Sein Aufschwung wird jedoch vielfach gehemmtdurch die auffallend schnell wechselnde, die Gesundheit der Menschen und Thiere gefährdende Temperatur der Luft, durch eine nur dünne Bevölkerung, den Mangel an Fabriken und innerer Consumtion, durch den hier unter allen Provinzen der Monarchie am schroffsten hervortretenden Mangel an Com⸗ municationsmitteln, durch äußerst unvollkommene Ackerwerkzeuge und wenig rationelle Wirthschaftsarten, durch den Mangel an tüchtigen Wirthschafts⸗ beamten, besonders an brauchbaren Aufsehern, Vögten, endlich durch eine weniger allgemeine oder nicht tief genug begründete innere und volkswirth⸗ schaftliche Bildung der Gesammtheit, und durch den Mangel an Anstalten, welche unmittelbar eine allgemeine volls⸗ und landwirthschaftliche Bildung wecken, begründen und verbreiten.

Als ein bedeutendes Hinderniß für die Aufnahme der Landwirthschaft

möchte noch ein in manchen Gegenden, wie Kujavien, selbst sehr drückender Mangel an Waldung hinzuzufügen sein. Er verhindert den Aufbau von Wohnun⸗ gen und Wirthschaftsgebäuden, die Ansiedelung der so nothwendigen landwirth⸗ schaftlichen Arbeiter, erhöht den Arbeitslohn und verspätet die Aussaat und Ein⸗ bringung der Aerndte, indem diese in der betreffenden Gegend nicht früher vor sich gehen kann, als nach Vollendung der Aerndte in anderen Gegenden. Bis in die zweite Hälfte des vorigen Jahrhunderts hinein muß eine förmliche Aus⸗ rodewuth geherrscht haben, indem die größeren Gutsbesitzer glauben mochten, im Einzelverkauf des Bodens seinen höchsten Ertrag zu finden. Diese Er⸗ scheinung soll auch in der neueren Zeit eingetreten sein. Nicht allein haben manche Gutsbesitzer ihre Waldungen vielfach vernachlässigt oder eine äußerst ungeregelte Wirthschafts⸗ und Benutzungsart verfolgt, sondern auch, statt nach der Sicherung einer nachhaltigen Forstrente, nach der höheren Ackerbau⸗ rente gestrebt, oder ihren Wald niedergeschlagen, um desto rascher Geldmittel für Erreichung politischer Zwecke, namentlich für den Zurückkauf der in deut⸗ schen Händen befindlichen Güter zu erlangen. Da die Erhaltung eines Waldbestandes im Staatsgebiete nicht blos auf die Befriedigung des wirth⸗ schaftlichen Bedürfnisses an Holz gerichtet ist, sondern auch auf den Land⸗ bau und das Klimg einwirkt: so ist es zwar die Aufgabe, den Waldbestand, mit Sparung des für gewinnreichere Erträge geeigneten Bodens, in gehö⸗ riger Menge und Beschaffenheit an der gehörigen Stelle zu erhalten, aber auch die Behandlung des Waldbestandes nicht unbedingt dem Interesse der Einzelwirthschaften zu vertrauen. Es bedarf, wenn auch nicht der Selbst⸗ bewirthschaftung des Staates, doch seiner leitenden Einwirkung auf das System der Bewirthschaftung sowohl der Einzelnen, als auch der Gemein⸗ den. Dieses Bedürfniß ist in dem Referenten bei seinem mehrjährigen Aufenthalt in der Provinz Posen in Bezug auf sie nicht selten rege ge⸗ worden.

Von der ganzen Fläche der Provinz sollen benutzt werden zu:

Ackerbau 4,700,000 Morgen. Wiesen 1,650,000 Weiden 2,350,000 Gärten 50,000 Wald 2,400,000

Hunderttausend Morgen fallen auf die Gewässer und 450,000 Morgen auf das Unland.

Unter allen Provinzen der Monarchie hat Posen neben Pommern ver⸗ hältnißmäßig nicht nur die meisten, sondern auch, ihrem Flächen⸗Inhalte nach, die größesten Rittergüter.

Die eigentlichen Landbauern zerfallen in verschiedene, der Provinz ei⸗

genthümliche Klassen, deren Aufzählung nur dankbar anzuerkennen ist; je⸗ doch mag es bedauert werden, daß die vielgestaltigen Verhältnisse der soge⸗ nannten Komorniks, neben den Knechten der eigentlichen Träger des land⸗ wirthschaftlichen Betriebes, nicht, wenn auch nicht ausführlich, doch in be⸗ stimmten Zügen gezeichnet worden sind. Nur erfreuen konnte den Referen⸗ ten, welcher kein Pole ist, das unparteiische Urtheil des Herrn Verfassers über das geistige Wesen des polnischen Bauers. In Wahrheit ist derselbe, wo ihm zur Thätigkeit Anreiz geboten wird und die Ueberzeugung hinzu⸗ kommt, daß seine Mühe sich belohnen werde, keinesweges indolent oder ar⸗ beitsscheu. Er ist ein frischer, regsamer Sohn der Natur und besitzt eben so, wie der polnische Magnat, wenn auch nicht viele positive Kenntnisse, doch fast durchweg einen gesunden, oft überraschenden und praktischen Ver⸗ stand. Möge ihm nur hinreichende und wahrhaft nützliche Nahrung gebo⸗ ten werden! „Nachahmungstrieb, Anstelligkeit, Gewandtheit und Aufmerk⸗ samleit zeichnen ihn aus.“ (Seite 46.) Deshalb um so wünschenswerther die Anlegung von bäuerlichen Musterwirthschaften und die Be⸗ gründung höherer und niederer volks⸗ und landwirthschaft⸗ lichen Lehr⸗Anstalten, deren unmittelbare Verbindung sich in Hohen⸗ heim, trotz der anfangs gegen sie vielfach ausgesprochenen Besorgnisse, im Laufe der Zeit äußerst wohlthätig erwiesen hat. Das früher patriarchalische Verhältniß zwischen dem gegenwärtig sepa⸗ rirten Bauer und seinem früheren Grundherrn ist, wenn auch materiell, geistig aber noch nicht gänzlich aufgelöst worden. Der Bauer folgt gern dem Pfade des ihm vorangehenden und benachbarten größeren Gutsbesitzers, welcher bessere Wirthschaftsmelhoden einführt.

Diese persönlichen Eigenschaften, wie die Anregung, welche ihm durch

wie 7.2,228) 11

Veränderung seiner früheren Verhältnisse zu erhöhter Thätigkeit gegeben

worden ist, wecken die nicht ungewisse Hoffnung, daß in der Provinz Pofen

ein äußerst kräftiger Bauernstand erblühen wird, sobald den vornehmsten Bedürfnissen der dortigen Landwirthschaft zeitig und genügend begegnet wird. Zwar hat sich nicht jeder einzelne Bauer nach Regulirung seiner gutsherrlichen Verhältnisse auf seiner Wirthschaft zu behaupten gewußt, weil der Pflichtige seine Ablösung nicht immer vermittelst eigener Ersparnisse be- wirkte, über kein Kapital für eine nachhaltige Bewirthschaftung seines freiet⸗ ren Eigenthums gebot und für einen selbstständigen Betrieb zu wenig wirth⸗ schaftliche und sittliche Vorbildung besaß; allein solche Er cheinungen sind im Ganzen doch isolirt. Wie auch der größere Gutsbesitzer über die Ab- lösungen denken möge, dennoch Referent ist einmal keiner politischen Sekte zugethan Dank der Regierung, welche der Provinz eine solche Wohlthat erwics. Denn der Landban ist die Wurzel der Monarchie, „das beste Volt ist das, welches den Ackerbau treibt“ (Aristot. Polit. VI, 4), der Einzelne hat wohl an einem Handwerke, der Staat selber in dem Acker⸗

bau einen goldenen Boden. Das Eigenthum am vaterländischen

Boden littet den Menschen an denselben, und im Bauernstande schlägt der Staat seine tiefsten Wurzeln. 8

Möchte nur nicht die vom Herrn Verfasser ausgesprochene Rüge zu sehr begründet sein, daß die größeren Besitzu ngen der Provinz in zu kurzen Perioden verpachtet werden. „Es giebt große Magnaten, denen man einen hohen Grad Intelligenz und allgemeine Bildung nicht absprechen kann, welche aber dennoch ihre zahlreichen Güter nicht anders, als auf drei Jahre verpachten.’ S. 47. Dem Vernehmen nach sollen sogar hier und da noch kürzere Pachtperioden gewählt worden sein.

Nicht minder begründet ist die Ansicht, daß der zahlreichen, „eben so armseligen, als sich überhebenden Volksklasse der Ackerbürger eine Wohl⸗ that erwiesen sein würde, wenn sie dem Bauernstande einverleibt und da⸗ durch zugleich von den Ansprüchen und Lasten des städtischen Lebens be⸗ freit werden könnte.“ S. 52.

Eben so wahr mag es sein, daß die Wirthschafts⸗Zustände auf den größeren Gütern gewiß mancher wesentlichen Verbesserungen bedürftig und fähig sind. Auch mancher Grundeigenthümer des bäuerlichen Standes mag nicht im Stande sein, sich aus den Fesseln althergebrachter Gewohn⸗ heit emporzuheben, die ihn an ein nicht immer auf Erzielung des höchst möglichsten Ertrages aus dem Betriebe des landwirthschaftlichen Gewerbes gestelltes Kultur⸗System binden. Darum mögen sich die Landwirthe der beeilen, auf der schon betretenen Bahn des auch vom Herrn Ver⸗ asser auerkannten Fortschrittes auch fernerhin fortzuschreiten, um den in ih⸗ rem Boden und der Regsamkeit ihrer Bevölkerung niedergelegten Reichthum zu erringen: mögen sich, was freilich nur unter Fernhaltung aller politischen Elemente aus ihnen möglich wäre, die dortigen landwirthschaftlichen Ver⸗ eine unter größeren und kleineren Besitzern vervielfachen, um ihre Intelli⸗ genz in verschiedenartigen Wirthschaftskreisen zu verbreiten.

III. Provinz Brandenburg.

Von der gegen 15,800,000 Morgen betragenden Gesammtfläche der

Provinz Brandenburg vertheilen sich auf die 1 ““ Gewässer 300,000 Morge,

Wälder 3,500,000 .“

Aecker 6,700,000

Gärten 65,000

Wiesen 1,435,000

Weiden 3,250,000 Unland 550,000 5

Wenngleich dieser Landestheil durchweg eine oft sandige Ebene ist, so weist er doch schon mehr, als Pommern, Posen und Preußen, Höhen und bergmännische Productionen auf, besitzt namentlich viele Seen, Flüsse, Bäche, welche auf das Klima nicht minder, als auf die Landwirthschaft und den Verkehr einen namhaften Einfluß äußern. Neben diesen natürlichen Straßen stellen sich auch in den Eisenbahnen künstliche Communications- mittel auf, die in der Haupt⸗ und Residenzstadt ihren Knotenpunkt finden. Sie befördern in leichter und schneller Weise die Erzeugnisse der Landwirth⸗ schaft theils auf den Markt der großen Verzehrung in Berlin, theils nach Hamburg, Magdeburg u. s. w.

Diese vielen natürlichen und künstlichen Straßen sind für die Provinz um so wichtiger, als auch in ihr, bei einer vielseitigen industriellen Thätig⸗ keit, die Landwirthschaft das Hauptgewerbe bildet. Gleichwohl ist nicht zu verkennen, daß auf jene Wirthschaft die Verhältnisse der Gewerks⸗ und Handels⸗Industrie vielfach und wesentlich einwirken.

Nach Schätzungen, welche mindestens bis dahin durch keine sichereren ersetzt worden sind, soll diese Provinz unter allen Landestheilen der Mo⸗ narchie mit Wiesen und Hütungsländern am reichlichsten bedacht sein. Und sollte in der That zwischen den natürlichen Grasländern und dem eigentlichen Ackerlande ein starkes Mißverhältniß bestehen, so hat sich dem nachtheiligen Einflusse desselben der brandenburger Wirth im Allge⸗ meinen mittelst Ueberganges von der alten Dreifelder⸗Wirthschaft zu ratio⸗ nelleren Anbau⸗Spstemen glücklich zu entziehen gewußt.

Auf die Einführung dieser Sypsteme hat vor Allen Albrecht Thaer hingewirkt. Dem besseren Ackerbau⸗Spsteme folgten die Anwendung des Mergels zur Düngung und Melioration des Bodens, die Veredlung der Schafzucht, die Ausdehnung des Kartoffelbaues, die Anlegung von Bren⸗ nereien u. s. w. Namentlich wird „jetzt der Kartoffelbau in so aus⸗ gedehntem Umfange betrieben, daß man denselben mit Recht als das eigen⸗- thümlich Charakteristische der märkischen Landwirthschaft bezeichnen kann.“ S. 66. Der Tabacksbau, durch französische Refügie's entstanden, beherrscht in manchen Strecken die Gegend und giebt den Landwirthen einen gu⸗ ten Ertrag.

Die Folge, in welcher, in dem größeren, namentlich nördlichen Theile der Provinz und speziell auf den Rittergütern und Domainen, die Feld⸗ früchte gebaut werden, „unterliegt keinem allgemein durchgreifenden Prin⸗ zipe, wird vielmehr mit Rücksicht auf Bodenbeschaffenheit, Düngervorrath u. s. w. den sehr von einander abweichenden Verhältnissen der verschiede⸗ nen Güter angepaßt. Sogar für die verschiedenen Theile der Feldmark werden hier und da verschiedene Fruchtfolgen beobachtet. Die verschiede⸗ nen Richtungen der einzelnen Wirthschaften werden wesentlich durch die größere Nähe und Ferne der Residenz bedingt: die nahe gelegenen Güter neigen sich entschieden zur Milcherzeugung und Viehmästerei hin.“ S. 68 69. In der Viehzucht hat die Schafzucht unendliche Fortschritte gemacht, seitdem das Verbot der Wollausfuhr 1809 aufgeho⸗ ben und durch den Mergel künstliche Weideschläge geschaffen waren. Die Zahl der Schafe hat sich seit dem Jahre 1816 beinahe verdoppelt und ihre Qualität so sehr verbessert, daß die märkische Wolle die Konkurrenz der Nachbarländer nicht länger zu scheuen hat. Aber auf den eigentlichen Bauernwirthschaften steht die Landwirthschaft im Allgemeinen noch auf einer niedrigen Stufe, da ihnen nicht nur die Vortheile entgehen, welche die Combination der verschiedenen ländlichen Industriezweige ge⸗ währt, sondern auch die Bauern, mehr am Alten klebend, nicht leicht zu- neuen Wirthschafts⸗Methoden übergehen mögen. Herr Landes⸗Oekonomie⸗ Rath Koppe bezeichnet als Hauptgebrechen des bäuerlichen Ackerbau⸗Be⸗ triebes „Ueberschätzung der natürlichen Weiden und Wiesen; das darauf begründete Feldwirthschafts⸗Sostem, nach welchem der Getraidebau fast das einzige Ziel der Thätigkeit ist.“ S. 73. h“

IV., Rhein⸗Provinz.

Gleich Westfalen, ist die Rhein⸗Provinz größtentheils ein Berg⸗- und Hügelland, mit Landseen nur dürftig ausgestattet, obwohl reich an fließenden, schiffbaren Gewässern und Kunststraßen, Dampfschifffahrten und Eisenbahnen, welche durch Vermittelung des Handels Getraide, Flachs, Hopfen, Karden, Wolle, Häute, Schlachtvieh u. s. w. der Provinz zuführen. 8

Nach den Ergebnissen des Katasters wurden von dem kultivirten Areal 1840 benutzt, als:

Ackerland..

4, 137,946 Magd. Morgen Gartenland und Gemüsefelder... 196,660 » 8 Wiesen, Weiden und Hütung .. 1,026,997

Heiden⸗, Wild⸗ und Schiffelland 1,480,296 e Waldung 3,203,662 Weinberge 49,730 Sponstige Kulturarten 49,539 » VWVeege, Flüsse, Bäche 304,440 *

zusammen

75 25,270 Magd. Morgen. Im Ganzen kommen auf 100 Stabdt

bewohner 263 Landbewohner, de⸗ ren Betrieb durch den im Vergleiche gegen andere Provinzen agronomisch