issi Deputirten⸗ r hat nun von Die 8 der Deputirten Kamme — . Ee eeesee Aufschlüsse erhalten und wird mor⸗
allen Ministern die gewünschten. man glaubt, daß ihre Wahl auf gen ihren Berichterstatter 2 soll beschlossen haben, in der Ant⸗ Herru Vitet fallen wecn Thronrede über die Reform⸗Bankette sich wort auf die Steie c, zu bedienen. Die Mittheilung des Adreß⸗ sehr gemäßigter Ausdriae 8r im Lauf der nächsten Woche Entwurfs an die Kammer erwartet man im L 1 e und die Eröffnung der Debatten darüber am? ontag, 9 82 bis zu welcher Zen 1“*“ wie man berechnet, die ihri⸗ beendigt haben dürfte. 8 1 8 * erwähnten Depesche des Herrn Guizot vom 4. November 1847 an die französischen Gesandten in London, Berlin, Wien und St. Petersburg in Betreff der schweizer Angelegenheiten sagt der Minister, da der Bürgerkrieg in der Schweiz im Ausbruch begriffen und die Eidgenossenschaft in zwei Theile gespalten sei, dürf⸗ ten die Mächte nicht länger zögern, vermittelnd einzuschreiten. Zum Ausgangspunkte dieser Vermittelung könne das Anerbieten der Son⸗ derbunds⸗Kantone dienen, die religiösen Fragen der Entscheidung des Papstes anheimzustellen; die Mächte selbst würden die Erledigung der politischen Fragen vermitteln. In der Nähe des Schauplatzes der Ereignisse, allenfalls in Baden, würde eine Konferenz zusammen⸗ treten und die 22 Kantone einladen, Bevollmächtigte dorthin zu senden, um gemeinsam zu berathen, wie eine Versöhnung herbeizu⸗ führen und welche Modificationen des Bundesvertrags vielleicht noth⸗ wendig, um die Wiederkehr eines ähnlichen Zwistes zu verhüten. Das Anerbieten dieser Vermittelung würde von einer Aufforderung an die kriegführenden Theile, sofort die Feindseligkeiten einzustellen, und von der Erklärung begleitet werden müssen, daß die Mächte an⸗ deren Falls die Eidgenossenscha t als nicht mehr existirend betrachten und ihre Maßregeln danach treffen würden. Ein solcher einhelliger Schritt der Mächte würde aber mit der meisten Aussicht auf Erfolg jetzt gleich geschehen, noch ehe das Anrufen ihrer Intervention durch die eine Partei ihre Unparteilichkeit verdächtigen könnte.
In den Antworts⸗Depeschen der Gesandten über die Aufnahme, welche der französische Entwurf einer an die Schweiz zu richtenden Kollektiv⸗Note bei den Höfen von Berlin, Wien und London gefun⸗
en (von St. Petersburg scheint keine Antwort eingegangen, wenig⸗ tens befindet sich unter den vom Ministerium den Kammern vorge⸗ egten Aktenstücke keine Mittheilung einer solchen), berichtet zunächst der Marquis de Dalmatie, daß das berliner Kabinet mit der von Frankreich entworfenen Note ganz einverstanden sei und als Konfe⸗
renz⸗Ort etwa Freiburg im Breisgau vorschlage. Graf Flahaut mel⸗ det aus Wien, Fürst Metternich dringe darauf, daß die Sprache der Note die Schweizer von der vollständigen Einhelligkeit unter den Mächten überzeuge, und daß sie zugleich mit Ernst und Entschiedenheit auftrete. Außerdem wünsche er den Ausdruck, Großmächte“ vermieden, der für die kleineren Staaten immer etwas Verletzendes habe, und halte es für angemessen, an der Stelle der Note, wo von Veränderung des Bundes⸗Ver⸗ trags die Rede ist, nicht von einem „neuen“” Bundes⸗Vertrag zu sprechen, weil das auf die Möglichkeit einer radikalen Aenderung dieses Ver⸗ trags hinweise. Im Uebrigen sei es wünschenswerth, daß die Auf⸗ rechthaltung der Kantonal⸗Souverainetät nochmals au gesprochen werde, so wie der Grundsatz, daß jede Aenderung des Bundes⸗Ver⸗ trags die einhellige Zustimmung sämmtlicher Kantone erheische. Un⸗ ter diesen Bedingungen ist der Fürst bereit, sich mit den anderen Ka⸗ binetten zu vereinigen und zu fünf, vier, ja selbst zu drei eine Er⸗ klärung abzugeben, wenn die große Entfernung dem rechtzeitigen An⸗ schluß des Kabinets von St. Petersburg im Wege stehen sollte.
Die Antwort Englands, in einer von Lord Normanby an Herrn Guizot mitgetheilten Depesche des Ministers Lord Palmerston selbst enthalten, lautet dahin, daß die französische Regierung sich nicht ge⸗ täuscht habe, als sie voraussetzte, daß ihre Eröffnungen von England herzlich würden aufgenommen werden, England wird sich gern jedem freundschaftlichen und versöhnenden Anerbieten an die Schweiz zuge⸗
ellen. Damit aber ein solcher Schritt ein praktisches Resultat habe, nüsse man sich zuvörderst über die Natur des Anerbietens klar sein, so wie über das, was man zu thun habe, wenn dasselbe angenommen oder verworfen werden sollte. Die englische Regierung nun glaube nicht, daß ein bewaffneter Kampf zwischen den Kantonen an und für sich als eine Auflösung der Eidgenossenschaft betrachtet werden oder daß man annehmen könne, die Weigerung einer Anzahl Kantone, sich in einer inneren Angelegenheit der Schweiz dem Beschluß der Tagsatzung zu fügen, entkleide die Tagsatzung des Cha⸗ rakters, mit welchem der Bundesvertrag sie bekleide, des Charakters eines offiziellen Organs der Eidgenossenschaft in ihren Beziehungen zu den fremden Mäͤchten. Weiter scheine es der englischen Regie⸗ rung, daß es eines ganz besonderen Zusammentreffens von Ereignissen bedürfte, eines Zusammentreffens, das zur Zeit nicht vorhanden sei, um den europäischen Mächten das Recht zu ertheilen, sich ihrer Ver⸗ pflichtungen gegen die Schweiz entbunden zu erklären, oder um zu bewirken, daß es im Interesse dieser Mächte liege, eine solche Erklä⸗ rung abzugeben. Aber es sei auch nicht nothwendig, die Eidgenos⸗ senschaft als aufgelöst und die Neutralität als erloschen zu betrach⸗ ten, um zu einem Vermittelungs⸗Anerbieten berechtigt zu sein. Dasselbe rechtfertige sich genügend durch den allgemeinen Wunsch, den europäischen Frieden aufrecht zu halten. Doch scheine es noth⸗ wendig, daß die Mächte sich vorher über die Bedingungen einer billi⸗ gen und befriedigenden Uebereinkunft unter den streitenden Parteien verständigten, weil sonst die guten Wirkungen ihres Vermittelungs⸗ Anerbietens durch das Erforderniß neuer vorheriger, Verhandlungen verzögert werden könnten. Darauf giebt die Depesche die Ansichten des britischen Kabinets über den im Fall der Annahme des Vermit⸗ telungs⸗Anerbietens der Mächte einzuschlazenden Gang. Zuerst wer⸗ den die Streitpunkte festgestellt, welche die Ursachen des Bürgerkriegs geworden. Der britische Minister sucht den Widerstand der Tag⸗ satzung gegen das Fortbestehen des Jesuiten⸗Ordens in der Schweiz zu rechtfertigen, indem er sagt: „Die Gesellschaft der Jesuiten muß aus einem religtösen und aus einem politischen Gesichtspunkt betrachtet werden. In religiöser Beziehung ist es eine Gesellschaft, die zu dem ingestandenen Zwecke errichtet ist, den Protestantismus zu bekämpfen: es ist deshalb nicht überraschend, daß in einem kleinen Lande, wie die Schweiz, wo zwei Drittheile Protestanten sind, die Ein⸗ führung einer solchen Gesellschaft Zwietracht unter den Katho⸗ iken und Protestanten veranlaßt und von der Mehrheit der Nation mit Abneigung angesehen wird. Die Gesellschaft der Jesuiten ist in geistlicher Beziehung als eine ausschließende und um sich greifende Gesellschaft bekannt; es ist deshalb nicht überraschend, daß in der Schweiz wie anderswo ein großer Theil der katholischen Bevölkerung mit Eifersucht und Widerstreben auf die Jesuiten sieht. In politischer Beziehung ist die Gesellschaft Jesu immer dafür be⸗ kannt gewesen, der Willkür⸗Herrschaft günstig und den Rechten des Volkes feindlich zu sein. Kann man sich also wundern, wenn diese Tendenz, welche die Jesuiten in Frankreich zum Gegenstande einer speziellen gesetzlichen Ausschließung machte, und da man wohl weiß, daß dieselben nicht ohne Einfluß auf die Ereignisse gewesen, welche die französische Revolution von 1830 herbeigeführt, von den schweizer Republiken als gefahrbringend für die Grundprinzipien ihrer politischen Verfassungen betrachtet worden? Ohne deshalb zu untersuchen, ob Einige von denen, welche die Mehrheit der schweizer Nation gegen
führen oder nicht, kann sich die Regierung Ihrer Majestät nicht ent⸗ halten, anzuerkennen, daß die Beschwerde, über welche die Majorität der Schweiz sich gegenwärtig beklagt, wirklich vorhanden ist, und daß man, so lange sie vorhanden ist, keinen inneren Frieden für die Schweiz hoffen darf. Von dem Allen scheint die Folge zu sein, daß die fünf Mächte, welche die Ruhe in diesem Lande wieder herstellen wollen, diese unheilvolle Quelle des Uebels verstopfen und als Grundlage der vorzu⸗ schlagenden Uebereinkunft die Ausweisung der Jesuiten aufstellen müssen.“ Diese Entfernung der Jesuiten, heißt es weiter, könnte entweder durch eine vom Papste zu erlangende Entsche dung oder kraft eines Souverainetäts⸗Aktes der Kantone, wo Jesuiten sich befinden, be⸗ werkstelligt werden. Doch müßte die Gesellschaft Jesu gerechte und volle Entschädigung für alles Eigenthum erhalten, das ge F ihrem Abgang aus der Schweiz nicht mit sich nehmen kann. Nach Re⸗ gelung dieses Punktes könnte die Tagsatzung nichts mehr einwenden
gegen die förmliche Erklärung, daß sie auf jede Absicht zum Angriff auf die sieben Kantone vetzichte
und zur Aufrechthaltung des Grundsatzes der Kantonal⸗⸗ Souverainetät, als anerkannter Grundlage des Bundes ⸗Vertrages, entschlossen sei. Die sie⸗ ben Kantone aber haͤtten dann keinen Vorwand mehr zur Fortsetzung des Sonderbundes, über dessen Gesetzlichkeit oder Ungesetzlichkeit gegenüber den Stipulationen des Bundesvertrags die fünf Mächte sich enthalten können, eine Meinung auszusprechen. Mit der Auflösung des Sonderbundes aber wäre jeder gegenwärtige und thatsächliche Anlaß zum Streit zwischen Majorität und Minori⸗ tät der Kantone gehoben, der Friede hergestellt, und beide Theile könnten ihre Streitkräfte entlassen und bei Annahme des so gefaßten Vermittelungs⸗Anerbietens zu einem augenblicklichen Waffenstillstande bis zur definitiven Ausgleichung sich verstehen. Es wird dann der Fall in Ueberlegung gezogen, daß die Vermittelung nicht angenommen werden sollte, und gesagt: „Die Regierung Ihrer Majestät würde es lebhaft bedauern, wenn die wohlwollenden Absichten der fünf Mächte durch eine solche Weigerung, von welcher Seite sie auch käme, vereitelt würden. Aber die Regierung Ihrer Majestät glaubt nicht, daß diese Weigerung, komme sie von einer oder der an⸗ deren der streitenden Parteien oder von beiden zugleich, irgend eine der Mächte, welche das Anerbieten gemacht, berechtige, mit der Ge⸗ walt der Waffen zu interveniren, um die streitenden Parteien zu zwingen, sich zu fügen. Die Regierung Ihrer Majestät glaubt des⸗ halb erklären zu müssen, daß sie der Aufforderung der französischen Regierung, sich einem Vermittelungs⸗Antrage anzuschließen, zwar entspricht, aber unter der ausdrücklichen Verwahrung, daß die Ableh⸗ nung dieser Vermittelung keinen Anlaß zu einer bewaffneten Inter⸗ vention in die inneren Angelegenheiten der Schweiz giebt.“ Sollte dagegen die Vermittelung angenommen werden, so wird London als Konferenz⸗Ort vorgeschlagen, zugleich aber darauf gedrungen, daß sich die Konferenz auf die Schlichtung der gegenwärtigen Wirren be⸗ schränke und sich in etwa beabsichtigte Modificationen des Bundes⸗ Vertrages in keiner Weise einmische. Es folgt dann der auf den angegebenen Grundlagen beruhende engl'sche Entwurf der Kollektiv⸗Note. Hierauf erwiedert Herr Gui⸗ zot in einer Depesche an den Herzog von Broglie, Gesandten Frank⸗ reichs in London, die französische Regierung glaubt, da sie die Mitwirkung der englischen Regierung zum französischen Vermittelungs⸗Vorschlage aufrichtig wünsche, den englischen Gegenentwurf in Betracht ziehen zu müssen. Die vom Herzog von Broglie bereits gegen diesen Gegen⸗ entwurf erhobenen Einwände werden als sehr richtig und belangreich anerkannt. Die Mächte könnten nicht vom Papste die Abberufung der Jesuiten verlangen, ohne der Zustimmung der Sonderbunds⸗ Kantone zu diesem Schritte und ihrer Unterwerfung unter die Ent⸗ scheidung des Papstes gewiß zu sein, wozu dieseiben übrigens die Absicht bereits kundgegeben. Eine allgemeine Anheischigmachung der zwölf Kantone, weder rechtlich noch faktisch an die Kantonal⸗ Souverainetät Hand legen zu wollen, könne die Besorgnisse der Sonderbunds⸗Kantone noch nicht verscheuchen, sondern eine ausdrück⸗ liche Erklärung sei nöthig, daß dem jetzt bestehenden Rechte gemãß keine Aenderung am Bundesvertrag ohne förmliche und einmüthige Zustimmung aller 22 betheiligten Kantone, welche die Eidgenossen⸗ schaft bilden, vorgenommen werden könne. Im Falle der Ablehnung des Vermittelungs⸗Anerbietens selle daran allerdings keine Drohung mit bewaffnetem Einschreiten geknüpft werden, diese Frage vielmehr ganz außer der Vermittelung gestellt und jeder von den Mächten ihre etwaigen Rechte, je nach ihren Interessen und den Umständen gemäß zu han⸗ deln, vollständig vorbehalten bleiben. Gegen London als Ort der Konferenz hat Frankreich nichts einzuwenden. Aber Baron Arnim habe am 18ten Herrn Guizot den Wunsch seiner Regierung ausge⸗ sprochen, daß Neuenburg gewählt werden möchte. Frankreich werde in dieser Hinsicht den Wünschen der Höfe sich fügen. Zuletzt wird der Herzog von Broglie beauftragt, auf einen schleunigen Abschluß der Sache zu dringen, da die Nothwendigkeit, das Gutachten der an⸗ deren Höfe des Kontinents über ihre Zustimmung zu dem neuen Ent⸗ wurf einer identischen Note zu vernehmen, bereits eine bedauerliche Verzögerung verursache.
Der Herzog von Broglie meldet Herrn Guizot unterm 20. No⸗ vember die Annshme der von ihm vorgeschlagenen Modificationen in dem Gegen⸗Entwurfe seitens Lord Palmerston's. Die englische Re⸗ gierung zeige sich zwar, der Tagsatzung gegenüber, weniger streng, als die französische; dessenungeachtet steht dies nach der Ansicht des Herzogs von Broglie einem Einklange der beiden Mächte nicht im Wege, da beide im Wesentlichen zu denselben Schlußpunkten kommen: Vermittelung, Schiedsrichterschaft des Papstes über die Jesuitenfrage, Aufrechthaltung der Kantonal⸗Souverainetät und Garantie gegen die Freischaaren. Lord Palmerston schließt sich der neuen vom Herzog von Broglie vorgeschlagenen Fassung des ersten und zweiten Para⸗ graphen der gleichlautenden Note (diese Fassung ist bekannt, da die von den drei Mächten wirklich übergebene Note sie ent⸗ hält) an, so wie auch dem Vorbehalt der Rechte jeder einzelnen Macht im Falle der Zurückweisung des Vermittelungs An⸗ erbietens. Der Herzog von Broglie erklärt daher, daß dem Ein⸗ klang der fünf Mächte nichts mehr im Wege stehe, daß Frankreich sich London als Ort für die Konferenz gefallen lasse und auch die anderen Höfe zu gleichen Gesinnungen zu bestimmen suchen werde. Doch könne die definitive Fassung der Note erst nach Anhörung und Erwägung der Bemerkungen des Fürsten Metternich festgestellt wer⸗ den. Einstweilen aber könnte man die kriegführenden Theile von dem bevorstehenden Vermittelungs⸗Anerbieten in Kenntaiß setzen und zu Suspension der Feindseligkeiten auffordern. Dazu würden die Gesandten der drei Kontinentalhöfe zu Paris auf eigene Verantwortlichkeit hin wohl ihre Zustimmung geben. Die Gesandten der fünf Mächte sollten auch einen vorläufigen Schritt beim Papste thun, ihm anzeigen, daß wahrscheinlich das Verlangen an ihn gestellt werden würde, das Schiedsrichteramt zu übernehmen, und auch hiervon sollten die kriegführenden Parteien zu gleicher Zeit mit der Anzeige von dem bevorstehenden Vermittelungs⸗ Anerbieten in Keuntniß gesetzt werden, um ihnen möglichste Gewiß⸗ heit von dem Erfolge der Vermittelung in der Jesuitenfrage zu geben und so desto sicherer die Einstellung der Feindseligkeiten sogleich zu erreichen. Im Einverständnisse mit Lord Palmerston übernahm Her⸗ zog von Broglie die Abfassung der vorläufigen Note.
die Jesuiten unter die Waffen gerufen, etwas Weiteres im Schilde
Mittelst einer Depesche vom 24. November zeigt sodann Herr
Guizot dem Herzog von Broglie an, daß in Rücksicht der damit verbundenen Schwierigkeiten die Idee einer vorläufigen Note beseitigt sei, dagegen die Annahme des definitiven Entwurfs der gleichlauten⸗ den Note, in der am 20. November zwischen dem Herzog von Broglie und Lord Palmerston verabredeten modigzirten Fassung beschleunigt werden solle. Die Gesandten von Oesterreich und Preußen hätten bereits ihre Zustimmung erklärt und die Verpflichtung üibernommen, nach definitiver Beistimmung der britischen Regierung diese Note den Repräsentanten ihrer Höfe bei der Eidgenossenschaft zukommen zu lassen, um dieselbe gleichzeitig mit dem französis ben Botschafter an den Präsidenten der Tagsatzung und den Präsidenten des Kriegs⸗ rathes des Sonderbundes zu überreichen. Der russische Geschäfts⸗ träger, noch ohne Instructionen von seinem Hofe, habe noch nicht die gleiche Verbindlichkeit übernehmen können, aber seine Gutheißung des Entschlusses seiner Kollegen und den Glauben ausgesprochen, daß sein Hof dem von den Höfen von Wien und Berlin befolgten Gange sich anschließen werde. Der modifizirte Entwurf der gleichlautenden Note geht daher an den Herzog von Broglie zurück, begleitet mit der Zu⸗ stimmung der Höfe von Oesterreich, Preußen und Frankreich und mit dem Auftrage an den Herzog, die Genehmigung des britischen Kabi⸗ nets gleichfalls schleunigst zu erlangen, damit die Note ohne weiteren Verzug an ihre Bestimmung abgehen könne.
Herr Guizot schickt nun am 28. November 1847 dem Grafen Bois le Comte die mehrerwähnte Note zur Ueberreichung ab und giebt ihm Kenntniß, daß auch die Gesandten der auderen drei Mächte dieselbe Note übergeben würden. Die Note selbst wurde schon frü⸗ her veröffentlicht.
Den Schluß der vorgelegten Aktenstücke macht die Depesche des Herzogs von Broglie an Herrn Guizot aus London vom 2. Dezem⸗ ber, deren Eingang gestern bereits mitgetheitt worden. Lord Pal⸗ merston hatte dem französischen Gesandten in einer Zusammenkunft bemerkt, daß nach den neuesten Nachrichten aus der Schweiz die Er⸗ eignisse aller Vermittelung vorauseilten. Indeß habe Sir Stratford Canning die Instruction mitgenommen, wenn der Sonderbund noch auf den Beinen sei, ganz oder theilweise, in Uebereinstimmung mit den anderen Gesandten die Note, über welche man sich verständigt, zu übergeben; sollte der Sonderbund aber gar nicht mehr vorhanden sein, so fiele die Ver⸗ mittelung fort, und er hätte sich dann, jedoch in dem Sinne jener Note, ausschließlich an die Tagsatzung zu wenden; er solle sich nicht darauf beschränken, ihr Mäßigung zu empfehlen, sondern ihr dringend vorstellen, daß die Existenz der Eidgenossenschaft auf der Unabhän⸗ gigkeit und Souverainetät der Kantone beruhe, daß die Tagsatzung diese nicht beeinträchtigen dürfe, und daß Modificationen des Bundes⸗ Vertrages nur mit Einwilligung und Zustimmung sämmtlicher Kan⸗ tone vorgenommen werden könnten. Der Herzog von Broglie war damit vollkommen einverstanden, begriff aber nicht, wie Lord Palmerston im Parlamente habe erklären können, daß die Unverletzlichkeit der Schweiz in jedem Falle gesichert sei, auch wenn die Tagsatzung zum äußersten schreite; das sei wenigstens eine Theorie, zu welcher sich weder die französische Regierung, noch die anderen Kontinentalmächte bekennen würden. Wenn die fortwäh⸗ rende Neutralität der Schweiz stipulirt sei, so habe das den Sinn, daß im Fall eines Krieges unter den Gränzstaaten der Schweiz die Schweiz neutral bleibe und von keiner der kriegführenden Mächte ge⸗ zwungen werden könne, für sie Partei zu nehmen; die Unverletz⸗ lichkeit ihres Gebiets aber bedeute, daß die kriegführenden Theile nicht die Schweiz zum Schlachtfeld auswählen und daß sie nicht, um ihren Gegner anzugreifen, durch schweizer Ge⸗ biet ziehen dürften. In diesem Sinn und so weit sei die Neutrali⸗ tät und Unverletzlichkeit des Gebietes garantirt; weiter aber nicht. Lord Palmerston gab zu, daß die Unverletzlichkeit der Schweiz ge⸗ wisse Gränzen habe. Wenn die Schweiz selbst angriffsweise ver⸗ fahre, müsse sie die Folgen tragen. Eben so aber, bemerkte der fran⸗ zösische Botschafter, wenn sie bren Nachbarn rechtmäßigen Grund gebe, sie zu bekriegen. Außerdem seien die Kantone der Eidgenossen⸗ schaft sonveraine Staaten, wie die Staaten des deutschen Bundes, und die Mächte Europa's würden eben so wohl ein Recht haben, sich einzumischen, wenn in der Schweiz die großen Kantone die kleineren unterjochten, als wenn die großen Staaten des deutschen Bundes die kleineren unterjochen wollten. Lord Palmerston gab das gleichfalls zu. Der Herzog stellte weiter vor, daß die unterdrückten Kantone, wie jeder souveraine Staat in ähnlichem Fall, das Recht haben müßten, sich an ihre Nachbarn um Hülfe und Beistand zu wenden, und daß diese Nachbarn dann befugt seien, zu entscheiden, ob Gründe der Politik oder der Gerechtigkeit, der Klugheit oder der Menschlichkeit ihr Einschreiten rechtfertigten. Lord Palmerston war auch damit einverstanden, meinte indeß, daß das Heilmittel nicht schlimmer werden dürfe, als das Uebel selbst. Die Unterredung schloß mit der Erklärung des französischen Botschafters, er hoffe und wünsche, daß der Fall nicht eintreten werde, wo eine Intervention nothwendig würde, aber er müsse darauf bestehen, daß die Mächt eintretenden Falls das Recht dazu hätten, und jedenfalls werde diese Intervention bald und unvermeidlich eintreten, wenn die gegenwärti gen Machthaber in der Schweiz Anlaß hätten, zu glauben, daß sie sich ungestraft Alles gegen ihre Nachbarn und ihre Bundesbrüder erlauben könnten.
Gestern wurde Herr Vatout mit 18 unter 34 Stimmen zum Mitgliede der französischen Akademie gewählt. Herr von St. Pries hatte 7, Herr von Beaumont 5, Herr Phil. Chasles und Herr von Musset jeder 2 Stimmen. 1
Eine Anzahl von 1500 Studenten haben gestern dem Professor Michelet eine Adresse überreicht, worin sie ihr Bedauern über die Suspension seiner Vorlesungen ausdrücken. Die Demonstration is ohne Rutestörung vorübergegangen. Herr Michelet will seine beab⸗ sichtigten Vorträge nun in wöchentlichen kieferungen im Druck her⸗ ausgeben. 1
xπ△ Paris, 7. Jan. Auch über die italienischen Angelegen⸗ heiten hat Herr Guizot gestern den Adreßkommissionen beider Kam⸗ mern sieben Aktenstücke mitgetheilt, nämlich 1) drei Depeschen an den Grafen Rossi, französischen Botschafter zu Rom, vom 5. August 1846, 18. Juli 1847 und 25. August 1847; 2) eine Depesche des Herrn Guizot an den Grafen von Larochefoucauld zu Florenz, vom 25. August 1847; 3) eine Depesche des Herrn Guizot an den Grafen Marescalchi zu Wien, vom 1. September 1847; 4) ein Rundschrei⸗ ben des Herrn Guizot an die Repräsentanten des Königs bei den Regierungen von vom 17. September 1847, und endlich 5) ein Depesche des Herrn Guizot an Herrn von Bourgoing zu Turin vom 18. September 1847. Diese Depeschen sollen beweisen, daß die Po⸗ litik Frankreichs in Italien stets darauf zielte, sich der Einmischung in die inneren Angelegenheiten der verschiedenen Länder zu enthalten, aber seinen ganzen moralischen Einfluß zur Beförderung weiser und gemäßigter Reformen durch die Fürsten selbst, andererseits aber auch gegen die Exaltirten und Anarchisten und zur Darniederhaltung der Factionen zu verwenden. Bemerkenswerth ist namentlich, daß die Depesche an den Grafen Rossi vom 25. August un⸗ verhohlen die Mißbilligung des französischen Kabinets darüber ausspricht, daß der heilige Stuhl die Fragen der auswärti⸗ gen Politik (aus Anlaß des Streites über Ferrara) vor das Publi⸗
kum gebracht habe, bevor man Alles aufgeboten und erschöpft, um
sein Benehmen zu Rom einzurichten.
sie auf freundlichem Wege zwischen den Kabinetten zu regeln und zu Die Nachtheile und Uebelstände dieses Verfahrens werden diesem Sinne auch
schlichten. hervorgehoben und Graf Rossi beauftragt, in ““ Großbritanien und Irland.
London, 6. Jan. Der Abschluß der Staats⸗Einnahme⸗ Rechnung für des mit dem 5. Januar verflossene Finanz⸗Jahr ist heute veröffentlicht worden und ergiebt gegen den entsprechenden Zeitraum des vorigen Jahres das bedeutende Desizit von 2,217,454 Pfd. St. Dennoch hatte man nach dem herrschenden Nothstand und der Geldkrisis des verflossenen Jahres auf einen noch höheren Aus⸗ fall gerechnet, da von diesen 2,217,454 Pfd. bei näherer Untersu⸗ chung ihrer Vertheilung auf den Ausfall des wirklichen National⸗
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Einkommens nur ungefähr eine Million kommen und das übrige De⸗ fizit in dem Ausbleiben zufälliger Einnahmen seinen Grund hat. So ehlte in dem verflossenen Jahre der Posten der chinesischen Kriegs⸗ Contribution von 667,644 Pfd., und die Summe des im vorigen Jahre unter dem Titel Rückzahlung von Avancen betragenden Kre⸗ dits von 1,970.411 Pfd. war in diesem Jahre auf 564,064 Pfd. zusammengeschmolzen. Um also zur wahren Schätzung dieses Ein⸗ nahme⸗Status zu gelangen, muß man die ordentlichen Einnahmen betrachten. Die Times sagt von diesen, daß hier das Defizit im Ganzen genommen überraschend gering ausgefallen sei. Betrachtet nan zuerst die Zölle, so hat im verflossenen Jahre die Einnahme verselben 18,015,298 Pfd., im Jahre 1846 18,310,865 betragen, also in diesem Jahre einen Ausfall von 295,567 Pfd. ergeben. Der Grund desselben liegt in der freien Korn⸗Einfuhr und zum Theil zuch in dem herabgesetzten Zolltarif, welcher für die ersten Jahre inen Ausfall ergeben mußte. Die freie Korn⸗Einfuhr aber ist der chtigste Grund, da der Ausfall sich besonders in den beiden letzten Quartalen des Jahres zeigte. Im Jahre 1846 betrug nämlich die Zoll⸗Einnahme während des Quartals bis zum 10. Oktober 5,310,835 Pfd. und während des letzten Quartals desselben Jahres 4,514,721 Pfd.; in dem jüngstverflossenen Jahre brachte sie dagegen in beiden entsprechenden Zeitabschnitten nur respektive 4,936,044 Pfd. und 1,111,862 Pfd. auf. Die Haupt⸗Differenzen der beiden Jahre zei⸗ n sich in folgender Zusammenstellung:
Es betrug die Einnahme aus den
1846 V (8,310,865 Pfd. Accise 12,521,250 »
Stempel 6,931,414 „» Steuern. 4,272,408 » Einkommensteuer 5,395,391 Post⸗Einnahme. 816,000 » Kronländereien. 120,000 „» 77,000
Verxmise 317,090 „ 184,920 »
„. Die Zölle und Arcise zeigen ein Desizit, die S tempel, Steuern, E kommensteuer und Post⸗Einnahme einen ⸗Ueberschuß, die Kronlän⸗ dereien und vermischte Einnahme kommen nicht in Betracht. Das Defizit in den ersteren Posten beträgt allein über eine Million, 295,567 Pfd. in den Zöllen und 790,404 Pfd. in der Accise. „Wir behaup⸗ len“, sagt die Times, „daß ein solches Desizit nicht so sehr ein Beweis nationalen Nothstandes, als vielmehr ein Beweis dafür ist, daß das Volk seine Comforts weise eingeschränkt hat, um dem Druck der Zeiten zu begegnen.“
Der londoner Bank gegenüber ist Neujahr der elektrische Tele⸗ graph Jedermanns Benutzuntgg freigestellt. Man kann mit demselben Nachrichten nach den meisten Theilen Englands senden. Im Laufe des Jages wurde mit Liverpool, Edinburg, Glasgow, New⸗Castle, Leeds, Southampton und mehreren anderen Plätzen korrespondirt. Die Preise, welche die auf vier Jahre berechtigte Gesellschaft sich
ür diese Mittheilungen geben läßt, erregen ihrer Höhe wegen noch viel Unzufriedenheit; für eine Nachricht nach Liverpool, ungefähr von der Länge dieses Absatzes, mußten mehr als 5 Pfd. St. bezahlt werden. Es war dazu nur eine Zeit von 10 Minuten erforderlich.
Das Dampfschiff der Halbinsel⸗ Dampfschifffahrts⸗Gesellschaft „Pascha“ hat heute von Malta und Gibraltar die Nachricht von dem gänzlichen Untergange der Dampffregatte „Avenger“ von der König⸗ lichen Marine nach Southampton überbracht. Der „Avenger“, Ca⸗- pitain Napier, mit 270 Mann Besatzung, scheiterte am 20. Dezem⸗ ber an den Sorelli-Felsen, 13 Miles südwestlich von der Insel Er⸗ leba. Der „Pascha“ erhielt diese Nachricht auf seiner Ueberfahrt von Malta nach Gibraltar durch die französische Dampf⸗Korvette „Lavoisier“, Capitain du Penhoat, welche aus der Bai von Tunis kam, und mit welcher der „Pascha“ am 26. Dezember den Schau⸗ platz des Schiffbruchs besuchte. Das ganze Riff war mit Trümmern des Dampfschiffes bedeckt, aber keine Spur von Böten oder der Mannschaft sichtbar. Ein Ofsizier und vier Mann von der Besatzung des „Avenger“ waren auf einem Boote in Tunis glücklich angekom⸗ men; die übrige Manschaft, glaubt man, wird wohl sämmtlich in den Wellen ihren Tod gefunden haben. h
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Brüssel, 8. Jan. Der Minister des Innern hat von den betreffenden Behörden einen sehr günstigen Bericht über den Zustand der Gewerbschule in Gent abgestattet. Die Zahl der Zöglinge, welche im vorigen Jahre die verschiedenen Vorträge besuchten, belief sich auf 4000. Die meisten Zöglinge gehörten, wie in früheren Jah⸗ ren, dem Baufach an; auch Mechanik wird sehr viel studirt.
Am 4ten d. M. ist im Kabinet des Minister Rogier auf Be⸗ trieb des General⸗Bevollmächtigten des österreichischen Lloyd, Herrn Hühner, ein Vertrag über den Depeschendienst zwischen England und Ostindien auf dem Wege durch Belgien und Deutschland abgeschlos⸗ sen worden. Der Vertrag ist auf die Vorschläge des Herrn Hübner begründet, nur behält sich die belgische Regierung ein paar Bedin⸗ gungen vor, die jedoch von geringerer Wichtigkeit sind. Belgien ver⸗ pflichtet sich für die Beförderung der Depeschen zwischen Dover Ostende und Köln zu jeder Zeit ein Dampfboot und Extra⸗Züge bereit zu halten; es sind Nachtzüge nach Köln bewilligt, und sollen dieselben so bald wie möglich nicht blos für diesen besonderen Dienst sondern auch fär den täglichen Depeschendienst zwischen England, Belgien und Deutschland eintreten. Anch beabsichtigt die belgische Regierung, die nicht unbedeutenden pekuniären Vortheile, welche ihr durch den Transit der ostindischen Post und die bald sich daran knüpfende Personen⸗Beförderung erwachsen werden, zunächst auf Vermehrung ihrer Dampfböte für den Dienst zwischen Ostende und Dover zu verwenden.
In Folge der Kammer⸗Debatte, in welcher starke Angriffe gegen den angeblich ungebührlichen Einfluß des Episkopats auf den Ele⸗ mentar⸗Unterricht gemacht wurden, hat sich der Kardinal⸗ Erzbischof von Mecheln veranlaßt gefunden, an das Journal de Bruxelles ein Sendschreiben zu richten, worin er jene Beschuldigungen der libe⸗ “ „Pflicht geboten darstellt. „Ich habe“, sagt er, „jedwede Gelegenheit ergriffen, um an ddie großen Lehren unseres göttlichen veehhe⸗ zu erinnern: „Gebet dem Kaiser, was dem Kaiser ge⸗ üihrt““, und ich habe auch heute nicht die Lehren des Apostels unbeachtet gelassen: „„Weise die Gläubigen an, den Für⸗
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184⁷ 18,015,298 Pfd. 11,730,746 » 6,959,546 4,561 ,450,801
864,000
Zöllen
sten und Obrigkeiten unterworfen zu bleiben und ihnen den schul⸗
digen Gehorsam zu leisten.““ Gleich dem letzten der Bürger, habe ich mich nach dem Gesetze gerichtet, das Gouvernement und die Behörden, mit denen ich in Beziehung gewesen, müssen anerkennen,
daß ich mich weder je in die Civil⸗Verwaltung gemischt, noch die priesterliche Würde, die ich trage, benutzt, um mich der Unterwürfig⸗ keit zu entheben, die ich ihnen in der bürgerlichen Ordnung schulde, noch irgendwelches Privilegium in Anspruch zu nehmen.“ Nachdem der Kardinal erklärt, daß die Bischöfe so gut, wie jeder andere Bür⸗ ger, das Recht hätten, in einer Petition dem Ministerium ihre Wün⸗ sche zu erkennen zu geben, wozu sie nur in der Ausübung ihrer hei⸗ ligen Pflicht sich veranlaßt gesehen, versichert er, daß Alles, was er und seine Brüder gethan, nur geschehen sei, um „die Moralität der Zöglinge zu schützen und ihnen einen soliden religiösen Unterricht zu sichern.“
„Es hat sich zwischen den wichtigsten Organen der kierikalen Par⸗ tei ein heftiger Prinzipien⸗Streit erhoben. Das Journal histo⸗ rique von Lüttich, welches für das Organ des Bischoss vau Bom⸗ mel gilt, hatte sich vor einiger Zeit gegen das in die belgische Ver⸗ fassung aufgenommene Prinzip der Volks⸗Souverainetät erklärt und dieses Prinzip als eine lächerliche Fiction bezeichnet. Die Revne catholique, das Hrgan der katholischen Universität Löwen und von den Professoren dieser Anstalt selbst redigirt, zieht gegen diese Erklärung zu Felde und sagt, sie erkenne die Volks⸗Souverainetät in ihrer gauzen Ausdehnung an, wogegen nun das Journal historique aufs entschiedenste protestirt, indem es ausruft: „Wie! der jetzige Papst, dessen Regierung von diesem Prinzip nichts wissen will, sollte also die wahre Freiheit nicht wollen oder dieselbe nicht kennen;“ Man ist sehr gespannt auf den Ausgang dieses Streites. Der Appellationshof von Lüttich hat eines der ältesten und aus⸗
gezeichnetsten Mitglieder, Herrn Dupont⸗Fabry, Kammer⸗Präsidenten und Ritter des Leopold⸗Ordens, durch den Tod verloren. Der Ver⸗ storbene hatte ein Alter von 80 Jahren erreicht.
V Schwei:. Kanton Berr. Der Generalstab und das übrige in Bern auwesende Offizier⸗Corps hat am Neujahrstage dem General Dufour seinen Besuch zur üblichen Beglückwünschung abgestattet. „Sehr wohlwollend und zuvorkommend“, berichtet der Schweiz. Beob., geinpfiug sie der General, was natürlich auf die Besucher bereits schon einen angenehmen Eindruck verursachte. Aber einen noch weit größeren herzlichen Eindruck machten die dem Munde des Generals als Antwort auf die Beglückwünschungsrede des Chefs des General⸗ stabes (Frei⸗Herose) entströmenden, tiefgefühlten und biederen Worte, mit Thränen der Rührung begleitet, als Beweis, daß sie aufrichtig dem Herzen und Gemüthe des wackeren Eidgenossen entflossen. Die Vorsehung, meinte der biedere und bescheidene Gene⸗ ral, habe uns den Sieg verliehen, wir sollten daher auch dankbar sein und nun denselben mit weiser Mäßigung be⸗ nutzen; man solle aufhören, die verirrten Brüder und Mitteid⸗ genossen mit Vorwürfen, Höhnungen und Beleidigungen stetsfort zu überschütten, wodurch die geschlagenen Wunden nie vernarben werden. Man werse den Schleier der Vergessenheit über das Vergangene und lebe als getreue, einträchtige Eidgenossen mit einander, Jeder die Rechte des Anderen achtend und nur das Wohl des Ganzen im Auge haltend, dann dürfte die schöne Sonne wieder über Helvetiens glück⸗ liche Gefilde leuchten. In solch' schlichtem, aber edlem Sinne sprach der General, und wir wünschen nur, daß seine Worte in unserem Vaterlande überall den von ihm so sehnlichst gewünschten Anklang und Beherzigung finden möchten.“ In dem Budget, womit sich der Große Nath von Bern in sei⸗ ner nächsten Sitzung zu beschäftigen haben wird, soll die Vermögens⸗ steuer auf 1 vom Tausend für die ordentlichen Ausgaben und auf ein halbes vom Tausend sür die außerordentlichen Ausgaben des Jahres 1847 festgesetzt werden, wie in Zürich, St. Gallen und anderen
Kantonen.
.Im Kanton Bern erscheinen nicht weniger als neunzehn politi⸗
sche Blätter, mit Ausnahme von dreien oder vieren alle liberal, wo⸗
von zwei täglich, vier sechsmal, drei dreimal, vier zweimal, vier ein⸗
mal in der Woche und eines zweimal im Monat herauskommen. Der Freisinnige will darin einen sprechenden Beweis zunehmender Bil⸗ dung sehen, was der Eidg. Ztg. sehr problematisch scheint, da bei einer solchen Zersplitterung der geistigen und materiellen Hülfsmit⸗ tel kein wahrhaft gebildetes und gediegenes Blatt herauskommen könne. — Ueber das Verfahren der Tagsatzung den Capitulationen der Sonderbunds⸗Kantone gegenüber sagt die Zaseler Zeitung:
Von den sieben Staͤnden sind sechs durch Capitulation gewonnen wor⸗ den. Diese Capitulationen waren mit den rechtmäßigen Behörden des Landes abgeschlossen, und es lag also schon in der Thatsache des Abschlus⸗ ses derselben eine Art Anerkennung dieser Behörden. Von Auflösung die⸗ ser letzteren ist in diesen Verhandlungen gar nicht die Rede, vielmehr ent⸗ hält die Capitulation von Freiburg ausdrücklich die Bestimmung: L“ eidgenössischen Truppen unterstützen die mit Aufrechthaltung der öffent⸗ lichen O:dnung beauftragten Behörden.““ Also nicht die erst noch auf⸗ zustellenden oder zu beauftragenden Behörden. Diese Behörden aber wur⸗ den nicht unterstützt; vielmehr riß eine tumultuarische Versammlung von einigen Hundert Menschen die Gewalt an sich und gab das Signal zu re⸗ volutionairer Reaction. In Zug und Wallis geschah das Gleiche, wäh⸗ rend in den drei Waldstätten Uri, Schwoz und Unterwalden die Einleitung der Rekonstituirung wenigstens den rechtmäßigen Behörden überlassen wurde. In diesen sämmtlichen Kantonen sind also die bestehenden Regierungen ohne Weiteres beseitigt worden, was mit der Capitulation von Freiburg in kla⸗ rem Widerspruch ist und bei den anderen Capitulationen in feiner Weise vorgesehen worden war. Man sagt nun freilich, die Tagsatzung habe Regie⸗ rungen nicht anerkennen können, welche in offene Rebellion gegen dieselbe getreten seien. Aber abgesehen von der Frage, ob der Begriff Rebellion auf die eidgenössischen Bundes⸗Verhältnisse überhaupt anwendbar Iee . hätte doch wohl die gewöhnlichste Ehrlichkeit erfordert, dieser Auflösung, wenn man sie als nothwendige Folge der Unterwerfung betrachtete, in der Capitulation zu erwähnen, so gut wie der Aufhebung des Sonderbundes. Ja noch mehr, nicht blos die Capitulationen erwähnen dieser Auflösung der Behörden nicht, auch die Tagsatzung wies in ihren Instructionen nicht darauf hin; sie ist geradezu das Werk der auf eigene Faust handelnden Repräsentanten.“
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1 Kanton Zürich. „Am 5. Januar begannen in Zürich die Verhandlungen des feidgenössischen Kriegsgerichtes für die vierte und Division im Sitzungszimmer des Großen Rathes. Jäger des Auszüger⸗Bataillons Meier haben die Ehrenwache; das Rathhaus ist mit einer eidgenössischen Fahne geschmückt; der Sitzungssaal ist von Militairs verschiedener Grade und Waffengattungen und von Civilpersonen, namentlich des Juristenstandes, besetzt; die Tribüne gedrängt voll. Das Gericht, das aus 8 Mitgliedern besteht, ist prä⸗ sidirt von dem Großrichter Dr. Kasimir Pfyffer von Luzern, der nach einer kurzen Begrüßung, in welcher er namentlich seine Freude dar⸗ über ausdrückte, daß von den zur Beurtheilung vorliegenden Fällen keine zu den sehr schweren gehören, das Gericht beeidigte. Die Anklage führte Fürsprech Kasthofer von Bern. Die ersten zwei Fälle erregten allgemeines Interesse. Ein Aargauer vom Bataillon
Nr. 88, der nach übereinstimmenden ärztlichen Zeugnissen mit einer Geistesschwäche und Beschränktheit der Urtheilskraft behaftet war,
die an den Zustand eines Kretins gränzte, wurde „wegen Ausreißens
beim Kriegsfuß in der Nähe des Feindes“ (§. 89 des Strafges.) zu einer einjährigen Zuchthausstrafe verurtheilt. Den J. Kübler von Ossingen, Bataillon Basler (Zürich), welcher als Schildwache „in Kriegszeiten, aber entfernt vom Feinde“, für einige Zeit seinen Po⸗ sten verlassen hatte, traf eine Zuchthausstrafe von zwei Jahren. Beide Urtheile waren einmüthig gefällt und sprachen nur das Minimum der Strafe aus. „Ein Beweis“, sagt die Eidg. Ztg., „wie scharf die Bestimmungen des Militair⸗Strafgesetzes sind; wir rathen na⸗ mentlich dem Letztbeurtheilten, den Weg der Begnadigung einzuschla⸗ gen, welche das Gericht, wir sind es überzeugt, überflüssig gemacht hätte, wenn es nicht durch das Gesetz gebunden gewesen wärde.“
Kanton Waadt. Die Regierungen von Waadt, Genf und Freiburg wollen nach dem Nouv. Vaud. Konferenzen halten, um über das beste Mittel übereinzukommen, „wie der bischöflichen Ueber⸗ macht zu begegnen.“ Der Bischof von Sitten hat nämlich gegen den Beschluß der Volks⸗Versammlung vom 2. Dezember im Wallis protestirt. 4 Die Munizipalität von St. Croix und der Statthalter dieses Kreises haben zwei demissionirte Pfarrer denunzirt, gottesdienstlichen Versammlungen präsidirt zu haben. Der Staats⸗Rath hat darauf diese Pfarrer, die Herren Testuz und Raiß, in ihre Heimats⸗Gemein⸗ den Cherbres und d'Allamand zurückschicken lassen.
Kanton Geuf. In Genf wird nach wie vor das Jesuiten⸗ Pensionat, eine Priv Pag. fortbestehen. “ “ E“
Nom, 31. Dez. (N. K.) Ein Beiblatt zum Diario ent⸗ hält die Verordnung über den Minister⸗Rath. Es werden darin neun Ministerien aufgestellt, nämlich 1) Ministerium des Aeußern, 2) des Innern, 3) des öffentlichen Unterrichts, 4) der Gnaden und Justiz, 5) der Finanzen, 6) des Handels, der schönen Künste, der Industrie und des Ackerbanes, 7) der Staatsbauten, 8) des Krieges, 9) der Polizei. Die Chefs dieser Ministerien bilden den Minister⸗Rath, dessen Präsident der Minister des Aeußern und immer ein Kardinal ist. Jeder Minister ist verantwortlich für Alles, was in “
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Gang und Verwaltung seines Ministeriums einschlägt, wobei dem Subal⸗ tern⸗Beamten die Verantwortlichkeit für den Vollzug des ihm Be⸗ fohlenen bleibt. Dem Minister⸗Rath werden Auditoren (Uditori) bei⸗ gegeben, wie dies bei der Staats⸗Consulta stattfindet. Diese neue Geschäfts⸗Ordnung tritt bereits mit dem 1. Januar 1848 in Kraft.
Die Consulta hat in der Plenar⸗Sitzung am 29. Dezember über das Organisations⸗Reglement, welches auch Bestimmungen über die Weise der Veröffentlichung der Verhandlungen enthält, definitiv ab⸗ gestimmt, und es ist dasselbe mit 15 Stimmen gegen 8 angenommen worden.
Aus den öffentlichen Blättern erfährt man jetzt, daß Se. Hei⸗ ligkeit am Namenstage den Generalstab und die Offiziere der Bür⸗ ger⸗Garde empfangen hat. Der General Rospigliosi drückte die Glückwünsche der ganzen Bürger⸗Miliz in einer Anrede aus, auf welche der Papst dankend aniwortete und seine Zufriedenheit mit dem von ihm geschaffenen Institut aussprach. Vorgestern hat er auch die
Provinzial⸗Deputirten zu sich eingeladen und ihnen seine hohe Zufrie⸗ denheit kundgegeben. Sie seien vollkommen mit seinen Intensionen bekannt, und er werde sich von der italienischen Sache nicht entfer⸗ nen. Dann belobte er die würdige Haltung, welche die Ferrareser bei dem stattgehabten Garnisonswechsel behauptet hätten, und die er exemplarisch nannte. 8
„Morgen früh um 9 Uhr wird von Seiten des gesammten rö⸗ mischen Publikums Sr. Heiligkeit eine große Demonstration gebracht werden, theils um ihm den Glückwunsch zum Jahreswechsel darzu⸗ bringen, theils um ihm den Dank des Volkes auszusprechen für die Reorganisation des Minister⸗Rathes.
Der Senator Füst Corsini läßt morgen 50,000 Rationen an Brod und Fleisch an die hiesigen Armen durch die vierzehn Fah⸗ nenträger der Guardia civica vertheilen. Ferner läßt derselbe Sonn⸗ tag, den 2ten, am Abend den sämmtlichen im Theater Tordinone versammelten Zuschauern ein glänzendes Rinfresco reichen.
Das Gerücht von der Vermehrung der Consulta di Stato be⸗ stätigt sich; die Anzahl der Konsultoren wird auf 48 vermehrt.
Von Paradisi's Verhaftung war weder der Governator Savelli, noch der Staats⸗Secretair Ferretti unterrichtet. Dieselbe wurde vor⸗ genommen auf Befehl des Fiskals Morandi (des früheren Progover⸗ natore), angeblich, weil Torloni darauf wegen der bis dato noch nicht erwiesenen Beschuldigungen, also wegen Verleumdung, angetragen hatte. Heute Abend wird seine Gattin Sr. Heiligkeit eine Bitt⸗
schrift überreichen. Seine sämmtlichen Papiere, welche die vollstän⸗ digen Beweise seiner Beschuldigungen enthalten sollen, und an deren Besitz der Gegenpartei unendlich viel gelegen wäre, sind in der⸗ selben Stunde, wo Paradisi verhaftet ward, in Sicherheit gebracht worden. 1“
Neapel, 27. Dez. (A. Z.) Es scheint keinem Zweifel mehr unterworfen, daß der Herzog von Serracapriola mit ausgedehnten Vollmachten als Luogotenente an Majo's Stelle nach Palermo gehe, und vielleicht erscheint noch heute das betreffende Königliche Dekret. Als Nachfolger für den Botschafterposten in Paris werden der Fürst von Dentice und einige andere obskure Namen genannt; man scheint nicht sehr viel Gewicht auf die Besetzung dieser Stelle zu legen. Obschon man Serracapriola, einen der wenigen Sterne, welche am neapolitanischen Himmel leuchten, lieber mit dem Portefeuille der aus⸗ wärtigen Angelegenheiten bekleidet gesehen hätte, so gönnt man den⸗ noch den vielgeprüften Sicilianern diesen humanen, gebildeten und gewandten Mann.
Die jungen Adeligen und Professorensöhne, welche bei und nach dem letzten Krawall verhaftet wurden, sollen jetzt den Gerichten überliefert werden. Es geht allgemein das Gerücht, daß sie mit Stockschlägen, als einer vorläufigen Disziplinarstrafe, bedroht ge⸗ wesen. Die gemeinen Sbirren sollen mit großer Brutalität gehaust haben, und es kommen immer mehr Fälle zum Vorschein, daß ganz unschuldige Leute, darunter Schweizer und Deutsche, welche, aus einem ganz ruhigen Stadtquartier kommend, zufällig den Toledo durchschrit⸗ ten, mit Stock⸗ und Säbelhieben mißhandelt wurden.
Wegen des Todes der Herzogin Maria Luise von Parma wird der hiesige Hof heute die übliche Trauer anlegen; die Prinzessin von Salerno ist eine Schwester der Verstorbenen.
Man hofft allgemein auf den 12. Januar, den 38sten Geburts⸗ tag des Königs! Gebe der Himmel, daß die etwaigen milden Ab⸗ sichten des Königs nicht durch neue Ruhestörungen zurückgedrängt werden.
Wir hatten drei dunkle regnigte Weihnachtstage, an welchen die Sonne — in Neapel eine seltene Erscheinung — nicht einen ein⸗ zigen Augenblick hervorleuchtete.
Modena, 31. Dez. (A. Z.) Der Messaggere veröffent⸗ licht heute den am 28. November 1844 zwischen Toscana, Modena und Lucca geschlossenen Vertrag über die wechselseitigen Successions⸗ Rechte, die in der letzten Zeit ihre Anwendung gefunden haben; so⸗ dann einen Erlaß, wodurch ein Gegenstand der Klage im Herzog⸗