1848 / 24 p. 5 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

giebt, als die von Gott eingesetzte, daß ihr das von Gott verliehene

Schwerdt nur gegeben ist, um in vorkommenden Fällen Gebrauch da⸗ von zu machen, und so wie ich mich allen von oben her erlassenen Bestimmungen nicht widersetze, so kann ich es auch in der vorliegen⸗ den Frage nicht. Ich kann mich daher nur für die Beibehaltung der Todesstrafe aussprechen. Abgeordn. von Olfers: Ich kann mich nicht für Beibehaltung der Todesstrafe aussprechen und zwar aus philanthropischen Rück⸗ sichten. Der Mensch ist hier auf die Erde gesetzt, um sich zu immer rößerer Vollendung emporzuschwingen und in höchstmöglicher Vollkommenheit zu seinem Schöpfer zurückzukehren. Derjenige, der moralisch gesunken ist, hat sich, je tiefer er sank, um so mehr von dieser Bestimmung entfernt, und es würde eine Grausamkeit sein, einem solchen die Möglichkeit zu nehmen, durch Reue sich wieder mit seinem Schöpfer vollständig zu versöhnen, was in den meisten Hin⸗ richtungsfällen kaum zu erwarten ist. Es wäre eine Grausamkeit, ihn außer Stand zu setzen, der Bestimmung seines Lebens immer näher zu treten. Ich glaube daher, da eine Nothwendigkeit nicht vorliegt, und der Staat auf eine andere Weise sich sichern kann, daß es unpassend ist, die Todesstrafe beizubehalten. Diese Ansicht wur⸗ zelt auch tief imzsittlichen Gefühle des Volkes, und ich bin überzeugt, wenn wir uns gegen die Todesstrafe erklären, daß wir vom Volke freundlich werden begrüßt werden. (Mehrere Stimmen: Ja.) Die Zeit scheint mir allerdings da zu sein, diesen großen Schritt zu thun; warum wollen wir ihn nicht thun? Weil einige glauben, es sei noch nicht an der Zeit? Die vorbereitende Abtheilung selbst erklärt, sie sähe wohl ein, die Zeit würde bald kommen, und das haben auch fast alle Redner erklärt. Nehme ich dies als eben so wahr an, wie ich glaube, daß es in unserer Ueberzeugung begründet ist, dann möchte ich für mein Vaterland den Ruhm erkämpfen helfen, daß es zuerst auf dieser menschenfreundlichen Bahn vorangegangen sei. Man setze daher an die Stelle der Todesstrafe den bürgerlichen Tod mit allen seinen schweren Folgen, einen Tod, aus dem Seine Majestät der König, kraft des ihm zustehenden Gnadenrechts, des göttlichen Rechtes, möchte ich es nennen, den, der sich moralisch ge⸗ bessert hat, noch wieder auferwecken kann. Ich stimme gegen Bei⸗ behaltung der Todesstrafe. Abgeordn. Allnoch: Ich stimme für Abschaffung der Todes⸗ strafe. Ich bin weder Rechtsgelehrter noch Philosoph, habe also auch kein Urtheil darüber, nur von moralischem Standpunkte aus stimme ich dafür und stehe so direkt in Widerspruch mit dem Abge⸗ ordneten der Rheinprovinz. Wenn ich annehme, daß Wiedervergel⸗ tung keine Strafe, sondern Rache ist, wenn ich annehme, daß wir in Preußen in einem christlichen Staate leben, was hinlänglich bei dem letzten Vereinigten Landtage durch die schönen Reden in Bezug auf die Religion erwiesen worden ist, so kann ich mich unmöglich für Beibehaltung der Todesstrafe erklären. Ich will nicht dem Ver⸗ brechen Thor und Angel öffnen, davon bin ich weit entfernt, ich will die Verbrechen bestraft wissen, auch streng, aber nicht mit dem Tode, und ich kann nur sagen, ich würde mein Gewissen schwer belasten, wenn ich auch nur ein Schärflein dazu beigetragen hätte, die Todes⸗ strafe ferner beizubehalten. Abgeordn. Neumann: Meine Herren! wenn ich mir erlaube, dem vielbesprochenen Gegenstande noch einige Worte hinzuzufügen, so geschieht es zunächst zu dem Zwecke, um die hohe Versammlung daran zu erinnern, daß die gegenwärtige Verhandlung, das Resultat möge sein, welches es immer wolle, die Todesstrafe möge abgeschafft, oder nicht abgeschafft werden, eines der wichtigsten Momente in der preußischen Kulturgeschichte bilden wird, und ich glaube, es wird kein Mitglied in der ganzen Versammlung geben, das nicht durch die Art der Verhandlung und durch die Darlegung der gegenseitigen Ansich ten, wie sie auch ausgesprochen worden sein mögen, sich erhoben füh⸗ len könnte. Ich habe nur Einiges noch zu bemerken, was sich auf die von dem Herrn Korreferenten mitgetheilten Ansichten bezieht. Es würde zu zeitraubend sein, tiefer darauf einzugehen; ich kann es aber doch nicht dabei bewenden lassen, daß sie ganz unangefochten bleiben. Der Herr Korreferent hat zuvörderst erklärt, daß die Todesstrafe zur Realisirung des sittlichen Prinzips, auf dem der Staat beruht, erfor⸗ derlich sei. Ich glaube nicht, daß er dies durch seine Deduction voll⸗ ständig darzuthun vermocht hat, es wird aber wohl genügen, ihm zu entgegnen, daß in diesem Falle angenommen werden müßte, die Todesstrafe sei absolut gut, was doch Niemand zu behaupten wagen wird. Ein zweiter Grund war der, der Staat müsse auf die Ver⸗ nichtung der Existenz des Verbrechers bestehen, weil dieser gegen die Grundlagen, auf welchen der Staat beruht, sich aufgelehnt hat; ich kann aber auch hier die Folgerung aus den Vordersätzen nicht für richtig anerkennen, vorzugsweise halte ich die Behauptung aber nicht für begründet, weil sich nicht leugnen läßt, daß der Staat genügende andere Mittel hat. Auf der anderen Seite wurde gerade von dem Herrn Korreferenten anerkannt, daß die Möglichkeit eines Justizmor⸗ des immer noch nicht ausgeschlossen sei. Je mehr man nun das sitt⸗ liche Prinzip des Staates anerkennt, und sich darauf stützt, um so mehr muß man auch dem Staate die Verpflichtung auferlegen, der Möglichkeit eines Justizmordes vorzubeugen. Ist dies auf eine an⸗ dere Weise nicht zu erreichen, so darf der Staat sicher kein Beden⸗ ken tragen, die Todesstrafe selbst abzuschaffen. Endlich erinnere ich aber daran, daß es eine sehr bedenkliche Weise ist, den Richter mit seinem Gewissen in Kollision zu bringen, vorzüglich nach dem neuen zu erwartenden und vielfältig zugesicherten Strafverfahren, wo es ihm nicht mehr möglich ist, die Beweise nach dem Maße oder Ge⸗ wicht zu messen, sondern wo er sich an die gewissenhafte Ueberzeu⸗ gung zu halten hat. In diesen Beziehungen und aus diesen Grün⸗ den also scheint es mir viel angemessener, die Todesstrafe abzuschaffen. Abgeordn. von Auerswald: Das verehrte Mitglied der schle⸗ sischen Ritterschaft, welches an der Stelle des Marschalls seinen Platz hier einnimmt, hat, als es sich dahin aussprach, daß aus den für die Abschaffung der Todesstrafe angeführten Gründen eigentlich auch das Strafrecht selbst fallen müsse, wenigstens habe ich seine Aeußerung so verstanden, obwohl ich jetzt eine ablehnende Bewegung des geehrten Abgeordneten bemerkt zu haben glaube es hat dieses Mitglied, sage ich, nicht für angemessen erachtet, die vielen Gründe die gestern und heute dafür angeführt worden sind, daß es mit der Todesstrafe eine ganz andere Bewandniß habe, als mit jedem anderen Akte der Strafgewalt, zu widerlegen. Es ist mir dadurch ein wei⸗ teres Eingehen darauf erspart. Das geehrte Mitglied hat ferner als einen Grund für die Beibehaltung der Todesstrafe den Eindruck angeführt, den sie auf rohe und ungebildete Gemüther mache. Ich akzeptire dies als nützlich, als einen entscheidenden Grund für die Abschaffung, weil, wenn man auf Rohheit und Man⸗ el an Bildung die Todesstrafe setzt, man nicht wird behaupten önnen, daß die Todesstrafe eine humane sei. Diese wenigen Be⸗ merkungen vorangeschickt, versichere ich, daß es fern von mir ist, das ernste Gewicht der Gründe, die bereits für die Abschaffung der Todes⸗ strafe angeführt worden sind, durch Wiederholungen zu schwächen. Ich kann meine Ueberzeugung einfach dahin aussprechen, daß ich die Todesstrafe, namentlich auch mit Bezug auf das von einem geehrten Abgeordneten der Ritterschaft von Schlesien Angeführte, für eine unsittliche halte. Glaubte ich aber auch von dem Standpunkte des Herrn Korreferenten und des verehrten Vorsitzenden der vorbereitenden Abtheilung aus, daß der Staat sich selbst in dem Grade Zweck ist, daß er zur Erreichung desselben selbst Mittel brauchen rfe, welche

154

an sich keine sittlichen sind, was ich nicht glaube, so muß ich doch a

dem vorliegenden Falle hinzufügen, daß nach meiner Kenntniß Landes und Volkes diese n. —d durch den prakischen Enserde punkt nicht gerechtfertigt ist. Ich glaube, daß die Todesstrafe weder zur Erhaltung des Staates, noch zur Sicherheit der einzelnen Staatsbürger nothwendig ist. Ich erlaube mir aber, da ich einmal das Wort habe, und im Interesse der ganzen hohen Versammlun 1 im Interesse aller Richtungen, die hier vertreten sind, im Interesse unseres Vaterlandes, ja im Interesse der Kulturgeschichte die Bitte an den Herrn Marschall, seiner Zeit eine namentliche Abstimmung eintreten zu lassen. (Vielseitiges Ja!)

Und ich kann schließlich nur meine innige Freude aussprechen, daß in dieser Versammlung so viele ernste und gewichtige Stimmen aus allen Lagern des religiösen und politischen Kampfes, der die Zeit bewegt, sich gür die Abschaffung der Todesstrafe ausgesprochen haben, und ich glaube, daß dies ein Denkzeichen des Jahres 1848 für alle Zeiten bleiben wird.

Abgeordn. von Byla: Die Todesstrafe ist offenbar dem mensch⸗ lichen Gefühle ganz entgegen, und bei den verschiedenartigen Aeuße⸗ rungen über diesen Gegenstand, welche wir gestern und heute hier vernommen, hat sich am Besten der Kampf der inneren Gefühle bei einem jeden der verehrten Redner bemerkbar gemacht. An und für sich erkenne ich also die Todesstrafe als eine abzuschaffende Strafe an. Es ist in der That höchst wünschenswerth, nach Kräften dahin zu wirken, entweder einen Ersatz für diese Strafe zu ermitteln, oder, wie die Abtheilung vorgeschlagen, durch Verwaltungsmaßregeln und eine weitere Ausdehnung des Begnadigungsrechts immermehr dahin zu arbeiten, diese Strafe mit der Zeit ganz abzuschaffen. Ebenso aber wie ich anerkenne, daß diese Strafe dem menschlichen Gefühle ganz entgegen ist, ebenso verkenne ich nicht, daß die Verbrechen, worauf in dem neuen Strafgesetzbuche diese Strafe gesetzt ist, auf gleiche Weise das menschliche Gefühl empören, und deswegen würde ich es nie für gerechtfertigt erachten, wenn man eine Strafe, die für andere viel geringfügigere Verbrechen bestimmt ist, auch für diese Art von Verbrechen in Anwendung bringen wollte. Nein, so lange nicht ein angemessenes und genügendes Ersatzmittel für die Todes⸗ strafe ausfindig gemacht ist, so lange kann ich mich für ihre gänzliche Abschaffung noch nicht erklären. Ich will wünschen und hoffen, daß mit der Zeit sich unsere Zustände so verbessern werden, daß wir sie gänzlich abschaffen können. Mit dieser meiner Ansicht stimmt nicht nur das Gutachten der Abtheilung, sondern auch das Gutachten des sächsischen Provinzial⸗Landtages vom Jahre 1843 überein.

Abgeordn. Graf von Galen: Ich bin weit entfernt, auf die Sache selbst zurückzugehen, die Meinungen für die Abschaffung und Beibehaltung der Todesstrafe sind durch schöne und umfassende Reden festgestellt worden; es war dies nicht die Absicht, als ich um das Wort bat, sondern es geschah darum, weil 2 Punkte vorgekommen sind, worüber ich meine Ansicht äußern möchte. Der alte Bund gab das Schwert der Todesstrafe den Fürsten in die Hand und das Christenthum hat es nicht zurückgenommen, es ist unter seiner Herr⸗ schaft die Todesstrafe nicht abgeschafft worden. Ich werde nie sagen, daß das Christenthum diese Strafe verlangt. Es ist aber nicht von gestern, seit 18 Jahrhunderten hat es die Welt erleuchtet, seit 1500 Jahren die Throne bestiegen und das Evangelium hat die Könige mit dem Schwerte der Gerechtigkeit fortwährend umgürtet. Ich glaube, daß auch jetzt noch die Könige es zum Wohle der Völker zu gebrauchen haben, und daß wir wohl erwägen müssen, ob wir die Fürsten von diesem Schwerte enthlößen dürfen. Dieser Gesichts⸗ punkt ist eben so sehr zu beachten, wie der, ob einige auf dem Schaffot sterben oder nicht. Der zweite Punkt, der mir aufgefallen ist, ist der, daß man sagt, der Verbrecher sei von einer unwider⸗ stehlichen Macht getrieben worden, während doch das Christenthum und die Kirche, der ich anzugehören das Glück habe, die Lehre auf⸗ stellen, daß der Mensch, so lange er auf der Erde eristirt, nie seinen freien Willen verliere, denn der freie Wille ist eins der nothwendigen Merkmale des Ebenbildes Gottes, was nimmer gänzlich verloren geht, so tief er auch gefallen ist. Ich habe dies nur erwähnen wollen, um allenfallsigen Mißverständnissen vorzubeugen, und, gestützt hierauf, wiederholt zu erklären, daß es gegen meine Ansicht streitet, der Majestät das Schwert der Gerechtigkeit zu entwinden, daß ich für die Beibehaltung der Todesstrafe bin. In Beziehung auf das erwähnte sittliche Gefühl des Volkes darf ich wohl noch die Frage hinzufügen, ob wir demselben gemäß gehandelt hätten, wenn wir, während dort in unserer Nähe jenes traurige Attentat gegen das Leben unseres verehrten Königs stattfand, aus diesem Saale ihm die Abschaffung der Todesstrafe entgegen getragen hätten?

Justiz⸗Minister von Savigny: Ueber die hier vorliegende ernste und wichtige Frage ist in dieser hohen Versammlung vieles Vortreff⸗ liche gesagt worden, vieles, was durch Wiederholung in seinem Ein⸗ drucke nur geschwächt werden könnte. Ich beschränke mich darauf, den Standpunkt hervorzuheben, auf welchem wir uns gegenwärtig befinden. Es ist hier nicht die Frage davon, ob die Todesstrafe er⸗ funden, ob sie neu eingeführt werden solle, sondern, ob diese Strafe, die in allen Theilen unseres Landes von jeher bestanden hat, jetzt abgeschafft werden soll. Das ist der Stand der Frage. Diese Ab⸗ schaffung würde unstreitig einen unglaublich großen Eindruck hervor⸗ bringen, einen Eindruck, den ich nur für höchst bedenklich halten könnte, einen ganz anderen Eindruck, als den, wenn wir in der Lage wären, uns zu fragen, ob wir bei Erschaffung eines ganz neuen Rechtszustandes sie einführen wollten, oder nicht. Wenn ich sagte, daß ich diesen Eindruck, den die Abschaffung der Todesstrafe jetzt hervorbringen würde, für einen höchst bedenklichen halten müßte, so will ich damit nicht behaupten, daß durch diese Abschaffung die Zahl der jetzt mit dem Tode bedrohten Verbrechen unmittelbar und merk⸗ lich zunehmen müßte, daß z. B. mehr Mordthaten als bisher vor⸗ kommen würden; denn wer wollte sich vermessen, dies vorher zu sagen? Davon spreche ich nicht, der Eindruck, den ich befürchte, ist der auf das allgemeine Rechtsbewußtsein in der Nation. Wenn jetzt die Todesstrafe abgeschafft würde, was würde der Eindruck sein? Wie ich glaube, nicht der, daß man eine Forderung der Humanität zu befriedigen gesucht habe, sondern vielmehr der, daß die Gesetz⸗ gebung in ihrem Ernste nachgelassen habe, der Eindruck einer Schwäche, einer Nachgiebigkeit gegen den Schein der Humanität. Und dieses ist der Eindruck, den ich fürchte, und den ich von der Gesetzgebung abwenden möchte. Ich will dieser allgemeinen Be⸗ trachtung noch einiges Spezielle hinzufügen, was sich theilweise auf die bisherige Diskussion bezieht. Mehrere der geehrten Redner, welche sich gegen die Todesstrafe erklärt haben, verlangten, man solle Vertrauen zur Nation fassen, und zwar deshalb, weil sie dieses Vertrauen verdiene. Es kann Niemand mit aufrichtigerer Ueber⸗ zeugung als ich dieser Forderung zustimmen; allein in jeder, auch der edelsten Nation, wird es niemals an einzelnen Verirrten fehlen, die sich geradezu als Feinde der ganzen Gesellschaft erklären. Das Anerkenntniß dieser Möglichkeit, welches die Erfahrung uns aufdringt, ist ganz unabhängig von unserer Anerkennung der Ver⸗ trauenswürdigkeit der Nation, des edlen National⸗Charakters. Diese Fälle werden vorkommen, möge die Todesstrafe beibehalten oder ab⸗ geschafft werden, und deshalb ist das wohlbegründete Vertrauen zur Nation nicht als ein Grund anzusehen, welcher bei dieser Frage ent⸗

scheiden könnte. Wenn ich mich aber gegen die Abschaffung der

Todesstrafe erkläre, so muß ich dabei einem möglichen Mißverständ⸗ nisse vorzubeugen suchen. Diese meine Ueberzeugung ist sehr wohl vereinbar mit der anderen Ueberzeugung, daß es die Pflicht des Ge⸗ setzgebers sei, mit dieser schwersten aller Strafen möglichst sparsam umzugehen, sie also so viel möglich zu vermindern. Von dieser Ueberzeugung ist auch der vorliegende Entwurf ausgegangen, und wenn man ihn mit den Gesetzgebungen vergleicht, die in den ver⸗ schiedenen Theilen unseres Landes jetzt gelten, wird man nicht 2 daß die sorgsamste Sparsamkeit in der Anwendung 8esreen geübt worden ist. Ferner steht mit meiner aus⸗ v5 versengung nicht im Widerspruche, die Anerken⸗ e- we1gnc eit, daß irgend einmal ein Zustand eintreten die Todesstrafe abz fch hulässig 88 dann auch räthlich sein würde, was noch im Reiche möglicher 3 kunfs sch F 8 Wenn man aber diese Aussicht so ukunft liegt, jetzt abzusprechen? was in Zukunft viellescht. 2 ausgebildet hat, daß man das, 9. telleicht einmal möglich sein wird, gleich j könne, so halte ich das für einen Irrthun Rtt denkbar, daß eine solche Zeit komme 9 n. „Wenn ich sage, es ist 1 men werde, wo man ohne B die Todesstrafe aufheben kann, so se ies 1 d 1 1 „so setzt dieses als Bedingung des öffentlichen Zustandes die allgemeine Verbreitung eines sittlichen Bil⸗ dungsgrades voraus, die wir jetzt nicht als vorhanden anerkennen können, unter welcher Voraussetzung allein aber ohne Gefahr die Abschaffung der Todesstrafe beschlossen werden könnte. Daß diese Auffassung der Sache die richtige ist, haben im Jahre 1843 die ver schiedenen Landtage der Provinzen dadurch anerkannt, daß nicht irn einem dieser Landestheile durch Stimmenmehrheit die Abschaffung de Todesstrafe bevorwortet worden ist. Aus diesen Gründen also mu ich wünschen, daß in dieser Rücksicht dem Entwurfe beigetreten werde. Fürst Boguslav Radziwill: Befürchtung hervorheben, die ich aus Abschaffung der Todesstraf ziehen würde, und deren, so viel ich mich erinnere, noch keine Erwäh nung geschah. Der Herr Korreferent gedachte in seiner vortrefflicher Rede vieler Fälle, in denen sich das im Volke lebende Gefühl für Gerechtigkeit dadurch geäußert, daß es selbst Gerechtigkeit üben wollte oder geübt hat. Alle diese Fälle sind aber vorgekommen, obgleich im Volke das Bewußtsein lebte, daß die Todesstrafe existire. Fiele nun die Todesstrafe und mit ihr dieses Bewußtsein fort, so würde ich befürchten, daß in vielen Fällen das Volk in der Gewißheit, den Verbrecher könne die ihm gebührende Todesstrafe nicht mehr treffen, zu dem gefährlichen Mittel greifen könnte, selbst Gerechtigkeit zu üben. Was übrigens den rechten Zeitpunkt der Abschaffung der Todesstrafe anlangt, so glaube ich, daß ein solcher kommen könne und wünsche ihn heran, glaube jedoch nicht, daß man denselben in Strei⸗

chung von Paragraphen des Strafrechtes, sondern in einer größeren

Verbreitung und besseren Ausbildung der Schulen suchen müsse. Wenn dur

Gefühl für Recht und Sittlichkeit in alle Klassen der Gesellschaft

gedrungen sein wird, dann wird von selbst die Todesstrafe fortfallen,

weil ihre Ursache nicht mehr vorhanden sein wird.

Marschall: Meine Herren! die Frage, die zu stellen ist, lautet:

Beschließt die Versammlung, die Abschaffung der Todesstrafe zu be⸗ antragen. Die Abstimmung wird durch namentlichen Aufruf bewirkt werden. Es antworten: .““ mit ja mit v. Arnim. Bauck. Becker. Graf v. Bismark⸗Bohlen. v. Bodelschwingh. v. Byla. Dansmann. Dieth old. Dittrich. Graf zu Dohna⸗L. Dolz. v. Eynern. Fabricius. v. Flemming. Frhr. v. Frirsen. Graf v. Fürstenbe Frhr. v. Gaffron. Graf v. Galen. Graf v. Gneisenau. Giesler. Frhr. v. Gudenau. v. Hagen. Hausleutner. Frhr. Hiller v. Gaertringen. Graf v. Hompesch⸗Rurig. Hüffer. 1 v. Katte. Kersten. v. Kessel. Knoblauch. v. Krosigk. Frhr. v. Lilien. Graf zu Lynar. Linnenbrink. Meyer. Müller. 8 v. Münchhausen. Frhr. v. Mylius. Neitsch. Frhr. v. Patow. Petschow. II ürst zu Putbus. Fur s hetn v. Radziwill. Fürst Boguslav v.” adziwill. Herzog v. Ratibor. Graf v. Redern. Graf v. Renard. v. Rochow. Schulze⸗Dellwig Graf v. Schwerin. v. Uechtritz. Vahl. v. Weiher. v. Werdeck. v. Witte. Wodieczka. Frhr. v. Wolff⸗Metternich. Wulff. Graf v. Zech⸗Burkersrode. Der Marschall Fürst zu Solms. Marschall: Das Resultat der Abstimmung ist folgendes: mit Ja haben gestimmt 34, mit Nein haben gestimmt 63. (Schluß folgt.)

nein: Abegg.

Allnoch.

v. Auerswald. Braemer. Brassert. 8 v. Brodowsky. Brown.

v. Brünneck. Camphausen. v. Donimiersk Grabow. Heinrich. Jordan. Krause.

v. Kurcewsky. Kuschke.

Dr. Lucanus.

v. Miszewskyö. Naumann. Neumann.

v. Olfers. Paternowsky. Plange.

v. Platen.

v. Potworowskgy. Przygodzki. XX“ v. Saucken⸗Julienfelde. v. Saucken⸗Tarputschen. Schier.

Siegfried.

Graf v. Skorzewski. Sperling. Steinbeck. I

Zweite Beilage

Beilage zur

155 Allgemeinen

8* 27 * Ich möchte nur ganz kurz eine

verbreiteten Unterricht die Grundsätze der Religion, das

Inhalt.

Beförderungen und Abschieds⸗Bewilligungen in der Armee. Provinz Preußen. Stistungsfeier des allgemeinen Ge⸗ werbe⸗Vereins in Danzig. Provinz Schlesien. „Geschenk Sr. Majestät an die Schützengilde in Frankenstein. Rhein⸗Provinz. Die freie Einfuhr von Reis. Eisstand. Schreiben aus Köln. (Der Baron von Seld.) . 88

Deutsche Bundesstaaten. Königreich Bayern. Die Reise des Königs. Befinden des Fürsten Wallerstein. Viehversicherungs⸗Ver⸗ ein. Bayperns Stellung zur Schweiz. Erlaß wegen der Jesuiten. Königreich Hannover. Vertrag mit England über schriftstellerisches und künstlerisches Eigenthum. Freie Stadt Hamburg. Anlegung von Dry⸗Docks. Schreiben aus Frankfurt a. M. (Das Frank⸗ furter Journal in Kurhessen verboten.) 8

Oesterreichische Monarchie. Preßburg. RNeichstags⸗Verhand⸗ lungen. Von der lombardischen Gränze. Vermehrung der österreichischen Truppen. Von der italienischen Gränze. Die Untersuchungen. Kaiser Nikolaus. Schreiben aus Wien. (Graf Rudolf Stadion; Ernennungen; Nachrichten aus Mailand; Befinden der verwittweten Herzogin von Anhalt⸗Cöthen; Vermischtes.)

Frankreich. Pairs⸗Kammer. Ministerielle Erklärungen in Betreff Algiers und Diskussion des Paragraphen in Bezug auf die Reform⸗ Bankette. Paris. Ankündigung eines Gesetz⸗Entwurfs gegen den Aemterhandel. Abd el Kader. Schreiben Mazzini’'s. Hof⸗Nach⸗ richten. Amendement Billault's zur Deputirten⸗Adresse.

Großbritanien und Irland. London. Kabinets⸗Rath. Der Lord⸗Lieutenant von Irland über den Nothstand. Nachrichten aus den Vereinigten Staaten: Ausfuhr des baaren Geldes nach Europa. Das englische Artillerie-Corps. Graf Powis †. Nachrichten vom amerikanisch⸗mexikanischen Krieg. Annullirung des Interventions⸗Pro⸗ tokolls von Seiten der portugiesischen Regierung. Vermischtes.

Belgien. Hof⸗Nachricht. Repräsentanten⸗Kammer.

Dänemark. Kopenhagen. Befinden des Königs.

Schweiz. Kanton Bern. Note Sir Stratford Canning's. von Bois le Comte.

Italien. Rom. Die Anleihe. Veröffentlichung der Verhandlungen der Staats⸗Consulta. Neapel. Neues Preßgesetz. Serracapriola erkrankt. Vermischtes. Florenz. Befinden der Frau Großherzogin⸗ Wittwe. Verhaftungen. Herstellung der Ruhe in Livorno. Livorno. Herstellung der Ruhe.

Griechenland. Athen. Note wegen der Vorfälle in Patras.

Türkei. Konstantinopel. Einschmelzung der Silbermünzen. Re⸗

Inland. Berlin.

Herr

schid Mehmed Pascha und Ali Efendi. Mussurus. Die Cholera.

Amtliche Berichtigung. Die deutsche morgenländische Gesellschaft. Handels⸗ und Börsen⸗Nachrichten.

.“

Berlin, 22. Jan. Nach dem heutigen Militair⸗Wochen⸗

blatte ist dem General⸗Lieutenant a. D., von Lo sau, der Cha⸗

rakter als General der Infanterie beigelegt, dem Major Krohn, vom 19ten Infanterie⸗Regiment, als Oberst⸗Lieutenant mit der Re⸗ giments⸗Uniform mit den vorschriftsmäßigen Abzeichen für Verab schiedete und Pension, und dem Oberst⸗Lieutenant Rolla du Rosey, vom 5ten Infanterie⸗Regiment, als Oberst mit der Regiments⸗Uni⸗ form mit den vorschriftsmäßigen Abzeichen für Verabschiedete, so wie dem Major von Frankenberg, vom 14ten Infanterie⸗Regiment, als Oberst-Lieutenant mit der Uniform des Kaiser Franz Grenadier⸗ Regiments mit den vorschriftsmäßigen Abzeichen für Verabschiedete, Beiden mit Aussicht auf Civil-Versorgung und Pension, der Abschied bewilligt worden.

Provinz Preußen. (A. Z. f. Pr.) Am 18. Januar feierte der allgemeine Gewerbe⸗Verein in Danzig sein zwanzigstes Stiftungsfest. Die Feier begann mit einem anziehenden Vortrage des Oberlehrers Dr. Schmidt, an den sich der Jahresbericht des Secretairs des Vereins schloß. Ein frohes Mahl, bei dem Lieder und Reden die festliche Stimmung der Anwesenden bekundeten, be⸗ schloß die Feier.

Provinz Schlesien. (Schles. Bl.) Am 18. Januar wurde in Frankenstein die Fahne, welche Sr. Majestät der König der dortigen Schützengilde zum Geschenk zu machen geruht hatte, feierlichst übergeben; auch fand an dem nämlichen Tage daselbst die erste öffentliche Sitzung der Stadtverordneten statt.

Rhein⸗Provinz. (Köln. Ztg.) Der Ober⸗Präsident der Rhein⸗Provinz, Herr Eichmann, hat der Handelskammer in Krefeld auf ihre Eingabe um zollfreie Einfuhr von Getraide und Reis den Bescheid ertheilt, es seien zuverlässige Nachrichten über die Ergebnisse der vorjährigen Aerndte in allen Theilen der Rhein⸗Provinz nunmehr eingegangen, und diese lauteten so günstig, daß ein Mangel oder eine Theurung der unentbehrlichen Lebensmittel bis zur nächsten Aerndte nicht zu besorgen sei; es seien bereits im Laufe des letztver⸗ flossenen Monates die Preise des Getraides gewichen, so daß die⸗ selben nunmehr den Durchschnittspreisen gewöhnlicher Jahre nahe kämen. Unter diesen Umständen werde mit einem Antrage auf zeit⸗ weise Freigebung von Getraide und Reis nicht durchzudringen sein. Ob unabhängig von den Zeitverhältnissen aus finanziellen und staats⸗ wirthschaftlichen Gründen eine dauernde Ermäßigung des Eingangszolles vom Reis sich empfehle, fei eine Frage, deren ernstliche Erwägung ohne Zweifel bei den in diesem Jahre stattfindenden Berathungen über den Zolltarif stattfinden werde.

(Rheinische Blätter.) Bei Düsseldorf ist die Eisdecke des Rheins bereits so fest, daß sie am 19ten von den Fuß⸗ gängern zur Passage von einem Ufer zum anderen benutzt wurde. Da unterhalb der Stadt der Strom offen und ohne Treibejs ist, so erfolgt das Uebersetzen vermittelst der Nachen und Schalden ohne Schwierigkeit und mit wenig Zeitverlust.

* Köln, 19. Jan. Auf der letzten General⸗Versammlung des rheinischen Central⸗Enthaltsamkeits⸗Vereins wurde beschlossen, den durch seine unermüdliche und erfolgreiche Wirksamkeit für diese schöne Sache berühmten Baron von Seld einzuladen, daß er auch in ihrem Bereiche auf einige Zeit das gute Werk zu beleben und zu fördern sich beeifere. Er hat den Antrag angenommen und seine Mission gestern Abend hier begonnen, indem er Köln als die bedeutendste,

reichste und einflußreichste Stadt der Rhein⸗Provinz zuerst zu be⸗

suchen für rathsam hielt. Seine sehr klare und einfache Schilderung aller schlimmen Folgen des Branntweins, weshalb nur gänzliche Ent⸗ haltsamkeit, keinesweges Mäßigkeit, helfen könne, machte auf die sehr

zahlreich versammelten Zuhörer einen tiefen Eindruck, und Männer und Frauen wetteiferten, ihm, wie er es wünschte, durch einen Händedruck zu versichern, daß sie seine Rathschläge zu befolgen ge⸗ sonnen seien.

Deutsche Bundesstaaten.

Königreich Bayern. (A. Z.) Wie man hört, ist die von Sr. Majestät dem König schon länger beabsichtigte Reise nach Italien, und zwar nach Neapel, vorläufig auf die erste Hälfte des März festgesetzt.

Se. Durchlaucht der Fürst Wallerstein, welcher einige Tage wegen Unwohlseins auf ärztliches Anrathen seine Zimmer nicht ver⸗ ließ, hat sich heute wieder in sein Büreau im Ministerium des Königlichen Hauses und des Aeußern begeben.

Ein längst projektirter gemeinnütziger Verein, nämlich der „Vieh⸗ Versicherungs⸗Verein für Bayern“ ist nunmehr durch die erfolgte Königliche Genehmigung seiner Statuten, nachdem dieselben schon unter dem Ministerium Abel zur Begutachtung vorgelegt worden, ins Leben getreten.

Die Münch. polit. Ztg. vom 19. Januar enthält Nach⸗ stehendes:

„Einige inländische Blätter lassen sich von der schweizer Gränze aus unterm 12. Januar benachrichtigen: „„Bavern beabsichtige auch in der Schweizerfrage eine hegemonische Stellung, gegenüber den beiden Groß⸗ mächten, einzunehmen.““ Wir können den treffenden Blättern versichern, daß von einer hegemonischen Stellung Baperns hier, wie überall, die Rede weder ist, noch sein kann. Aufgefordert aus Veranlassung eng befreundeter Großmächte, sich an dem Bundestage über die Schweizerfrage auszusprechen, hat der bayerische Staat dies mit Redlichkeit und mit jener Achtung der wahren Rechte des Schweizervolkes gethan, welche, seines Erachtens, der deutsche Bund sich selbst nicht minder als einer altverwandten Eid⸗ genossenschaft schuldet, und daß der bagperische Staat dies thun werde, war im voraus, vermöge des eminent deutschen Charak⸗ ters König Ludwig's, verbürgt. Aber Bavern setzt seinen Stolz darin, an dem Bunde kein weiteres Gewicht auszusprechen, als jenes seiner Stimme und einer unbedingt föderativen Gesinnung. Die Idee spostemati⸗ schen Gegensatzes gegen die beiden Großmächte oder veralteten Separatis⸗ mus liegt ihm eben so fern, als das indirekte Begünstigen eines Radika⸗ lismus, welcher, wo ihm das Hervortreten gestattet ist, niederreißt, ohne auf⸗ zubauen, und dessen gesammtes Streben nur darauf abzielt, die soziale Ordnung sammt allen glorreichen Errungenschaften vergangener Jahrhun⸗ derte in cynischer Blindheit zu zerstören. Diesen Radikalism weiß Bayerns großartiger Monarch in der Schweiz, wie überhaupt, gar wohl zu unter⸗ scheiden von den Freunden und Vertretern des echten, ruhigen, organischen, also wahrhaften und dauernden Fortschrittes. Gilt es dem Kampf gegen radikale Tendenzen, so wird man Bayern, sowohl was Raschheit des Ent⸗ schlusses, als was Energie der Durchführung betrifft, in erster Linie der Kämpfenden finden.“

Vom Königlichen Ministerium des Innern ist ein Erlaß an alle Polizei⸗Behörden ergangen, wonach den aus der Schweiz geflüchteten Jesuiten „und ihrem etwaigen Gefolge“ im ganzen Gebiete des Kö⸗ nigreiches ein den Zeitraum von wenigen Tagen überschreitender Auf⸗ enthalt nicht gestattet werden darf, eintretende Krankheitsfälle ausge⸗ nommen. Am Schlusse werden die unteren Behörden aufgefordert, zu berichten, ob solche aus der Schweiz geflüchtete Jesuiten nach Bayern sich zurückgezogen, in welcher Zahl und wo sie sich aufhalten, und wann sie das Königreich verlassen haben.

Königreich Hannover. (Hannov. Ztg.) Die neueste Nummer der Gesetz⸗Sammlung enthält die Bekanntmachung des Königlichen Ministeriums des Innern, den mit der Krone Großbri⸗ tanien abgeschlossenen Staats⸗Vertrag über das schriftstellerische und künstlerische Eigenthum betreffend.

Freie Stadt Hamburg. (Rh. B.) Die hiesige Paket⸗ schifffahrt wird in diesem Jahre mit 9 Schiffen betrieben werden, die am 1sten und 15ten jeden Monats nach New⸗York expedirt wer⸗ den. (S. Nr. 12. der Allg. Pr. Ztg.) Herr Sloman ist damit beschäftigt, am Steinwärder, nach dem Muster der englischen, Dry Docks anzulegen, die hier noch gänzlich mangeln und den hiesigen Schiffbau bedeutend heben dürften. Sie werden so beschaffen sein, daß das größte Segel- oder Dampfschiff darin ausgebessert werden kann. Der Eingang ist 50 Fuß breit, die innere untere Lage 190 Fuß. Eine Dampfmaschine wird das Wasser auspumpen und zugleich das Holz schneiden. Neben dem Dock werden Hellinge zum Schiff bau angelegt. Auch hat Herr Slomau bereits zwei Schrauben⸗ Dampfschiffe zur Fahrt nach London erbauen lassen.

* Frankfurt a. M⸗, 19. Jan. Das kurhessische Ministerium hat durch Beschluß vom 17ten d. das Frankfurter Journal in Kur⸗ hessen verboten, und es wurde schon heute das Blatt in Kurhessen nicht mehr zugelassen.

Die Gläubiger der drei fallirten Banquierhäuser hielten gestern eine Versammlung, die zahlreich besucht war, aber ohne Erfolg blieb.

Oesterreichische Monarchie.

Preßburg, 17. Jan. (Oder⸗Ztg.) In der letzten Reic 8⸗ sitzung der Magnaten wurde die Verhandlung über die Steuerfrage geschlossen. Se. K. Hoheit vereinigte die im Verlaufe der Diskussion aufgetauchten Meinungen dahin, daß dem von allen Seiten unter⸗ stützten Comité sowohl die Ausarbeitung der Domestikal⸗ als der Landeskasse übertragen werden soll. Die hohen Magnaten behalten sich aber das Recht bevor, nach Einsichtsnahme in die Resultate des Comité's ihre definitive Meinung abzugeben, ob einer und welcher der beiden Steuern der Vorzug gegeben werden soll. Der Vorschlag des Palatins wurde einstimmig und unter anhaltendem Beifall ange⸗ nommen.

Von der lombardischen Gränze, 14. Jan. (A. Z.) Durch die fortdauernde Truppen⸗Vermehrung im lombardisch⸗venetia⸗ nischen Königreich soll die Truppenmacht in österreichisch Italien auf mehr als 100,000 Mann angewachsen sein, welche, dem Vernehmen nach, statt der bestehenden 2 in 3 Armee⸗Corps abgetheilt werden sollen. Nebst Erhöhung der Infanterie⸗Bataillone durch Einberufung ihrer Beurlaubten auf den Kriegsstand wurden auch die hier liegen⸗ den sogenannten Extracorps, namentlich die zu Verona garnisoniren⸗ den Abtheilungen des Pionier⸗Regiments, angewiesen, sich auf Kriegs⸗ fuß zu stellen, wonach diese ebenfalls eine Vermehrung von 4 bis 500 Mann erhalten werden. Außerdem wurde angeordnet, sobald als möglich den beabsichtigten Pferdekauf zu veranlassen, vorzüglich aber sollen alle Kavallerie⸗Remonten, welche nur aufzutreiben und für den Militairdienst tauglich sind, ausgekauft werden.

Von der italienischen Gränze, 12. Jan. (A. Z.) Wie man vernimmt, hat die in Mailand gepflogene Untersuchung über die jüngst stattgehabten Erzesse zur Verfolgung ähnlicher Fäden geführt, wie sie von den Unruhestiftern in Gallizien angesponnen worden waren. Die österreichische Regierung ist in den Augen der

,

„Signori“ im Unrecht, insofern ihre Sorgfalt sich auch auf den Mit⸗

Preußische

e 8

2 IEL

telstand, und, soweit dies thunlich, auf die untersten Volks⸗- klassen erstreckt; allein dies giebt ihr einen Halt gegen die Partei⸗ Umtriebe. Aus den weitläuftigen neuen Bauten und Verschönerungen der Villa Butera in Palermo will man schließen, daß die Aukunft des Kaisers Nicolaus daselbst wieder in naher Frist erwartet werden dürfe. Das sicilianische Klima soll seiner Gesundheit als so zuträglich befunden worden sein, daß der Aufenthalt des hohen Gastes daselbst von längerer Dauer sein dürfte.

* Wien, 19. Jan. Der Graf Rudolph Stadion, Oberst⸗ Burggraf von Böhmen, befindet sich dermalen in Wien und wird sich nach einem vierzehntägigen Aufenthalte über Brünn nach Prag begeben, um in seinen neuen Wirkungskreis einzutreten. Graf Salm der seit langer Zeit ernannte Gouverneur des Küstenlandes, hat Böhmens Hauptstadt bis jetzt nicht verlassen und gewärtigt noch im mer die Kaiserliche Entschließung, durch welche ihm das Gouverne⸗ ment einer anderen Provinz anvertraut werde. Auch ist des Grafen Stadion Nachfolger in der Provinz Mähren und Schlesien nicht be stimmt; man trägt sich mit verschiedenen Muthmaßungen über di Wahl der Vertrauenspersonen. An die Stelle des zum Gouverneur in Illyrien ernannten Vice⸗Präsidenten der Landregierung der Pro⸗ vinz ob der Ens, Grafen Welsersheim, soll der Kreis⸗Hauptmann des salzburger Kreises, Graf Chorinski, bestimmt werden. Der Hofrat! der allgemeinen Hofkammer, von Kueskeffer, welcher gleich nach der Ernennung des Freiherrn Philipp von Kraus zum zweiten Präsiden⸗ ten bei dem galizischen Landes⸗Gubernium in den Staats⸗Rath be⸗ rufen wurde, ist staatsräthlicher Referent geworden.

Die letzten Nachrichten aus Mailand vom 14ten d. M. lauten beruhigend, indem keine weiteren Ruhestörungen stattgefunden und die Unruhestifter sich zurückzuziehen angefangen haben. Das energische Einschreiten der bewaffneten Macht bei jedem Volks⸗Zusammenlau macht ängstlich und überzeugt, daß die bedrohlichen Auftritte in den Straßen die Aufwiegler am meisten gefährden. Der Bürger liebt zu sehr die Ruhe und den Frieden und zeigt die größte Abneigung gegen jeden Vorgang, durch welchen diese auf eine für ihn immer nachtheilige Weise bedroht werden. e⸗ Der erst vor kurzem zum Vice⸗Direktor der juridischen Studien an der wiener Hochschule ernannte Regierungs⸗Rath Edler von Winniwater starb gestern Morgen nach einem fünftägigen Kranksein an der Lungen⸗Entzündung. Wie wir vernehmen, ist der Fürst⸗ Erzbischof von Olmütz, Freiherr Sommerau⸗Beckh, sehr ernstlich er⸗ krankt und der Charakter der Krankheit so bedenklicher Art, daß eine Wiedererlangung der Gesundheit dieses verehrten geistlichen Fürsten ‚bezweifelt wird.

r Auflosung der verwittweten Herzogin von Anhalt Cöthen sieht man jeden Augenblick entgegen. Die hohe Kranke erkennt die sie Umgebenden nicht mehr. 1 1 1 8

Am 17ten d. M. ist die Leiche der Erzherzogin Marie Louise von Parma abgeführt und soll am 23sten oder 2sten hier eintreffen, um feierlich bei den Kapuzinern beigesetzt zu werden. TFanee Pairs⸗Kammer. Sitzung vom 17. Januar. *) Am Schluß der Debatte über den 9ten Paragraphen der Adresse (s. den Brief aus Paris vom 17ten in unserem gestrigen Blatte) äußerte Herr Merilhou noch den Wunsch, daß die Vereinigung Algeriens mit Frank⸗ reich durch ein Gesetz bestimmt werde. Der Kriegs⸗Minister erwie⸗ derte, daß bald ein Gesetz dem Regimente der Ordonnanzen ein Ende machen werde und bemerkte dann auf eine Frage des Herrn Pelet, daß binnen kurzem 5000 Mann auf Antrag des Herzogs von Aumale nach Frankreich zurückkehren würden, wodurch man 2 —3 Millionen erspare. Ueber den §. 10, worin auf die Reform⸗Bankette hinge deutet ist, hatte Graf d' Alton Shee das Wort. Er beschwerte sich über die Worte, die das Ministerium in dieser Beziehung der Könige in der Thronrede in den Mund gelegt habe, und die er als verletzend bezeichnete. Er selbst (der Redner) habe vielen solchen Banketten beigewohnt, und überall sei die größte Ordnung und Ruhe beobachtet worden. Er erinnert nun, wie 1838 Herr Guizot, Du⸗ chatel und Andere gegen das Ministerium Molé gethan hätten, was man heute gegen sie thue. Damals hätten die Wahlen gegen das Ministerium entschieden, und dieses sei abgetreten, jetzt sei von den Wahlen bei dem allgemeinen Corruptions⸗Systeme nichts zu hoffen, und darum verlange Alles die Wahlreform. Hierzu habe man als legales Mittel die Bankette gewählt. Weil bei diesen Banketten Traste auf die Unabhängigkeit der Schweiz, Italiens und auf die Vereinigung der Völker ausgebracht worden, habe man die Bankette als revolutionair verschrieen und wegen eines Toastes auf die Orga⸗ nisation der Arbeit als kommunistisch verdammt. Aber das Verlan⸗ gen nach Reformen sei allgemein im Lande und weʒrde sich nicht un— terdrücken lassen. Der Redner zählte nun mehrere dieser Reformen auf, die man alle verwirklichen könnte, wenn man nur die Armee um 100,000 Mann vermindern wollte. Die Rede fand wenig Gehör, und die Kammer gab wiederholt ihre Ungeduld zu erkennen. Graf d'Alton Shee ließ sich aber in seinen Declamationen nicht stören. Er be hauptete, daß das Ministerium, indem es den Konservativen täglich das Schreckbild einer nicht blos radikalen, sondern einer kommunisti⸗ schen Revolution vorhalte, auf der reactionairen Bahn immer weiter fortschreite, und daß die konservative Partei, ohne es zu bemerken, sich auf dieser gefährlichen Bahn immer weiter drängen lasse. Das Ministerium sage, sein Sturz werde den Sturz alles Bestehenden, die Abschaffung der Familie und des Eigenthums nach sich ziehen, und damit bringe es die Konservativen zu Allem. Er erinnerte an gewisse in den Büreaus vorgekommene Aeußerungen, die vom Hofe ausgegangen seien und forderte die Kammer auf, den Paragraphen nicht zu votiren.

Graf Beugnot bemerkte, es herrsche ohne Zweifel eine bedeutende Aufregung im Lande, die einen Theil der Einwohner in ernste Unruhe ver⸗ setze. Die große Mehrheit sei sicher den gegenwärtigen Institutionen und der jetzigen Dynastie treu ergeben. Mit der Gegenwart zufrieden und der Zukunft mit Vertrauen entgegen sehend, beschäftige sie sich ruhig mit den Arbeiten des Friedens. Aber es sei auch eine Minderheit vorhanden, welche, revolutionair gesinnt, vor keinem Mittel zurückbebe, um ihre Hoffnungen zu erreichen und die constitutionellen Institutionen des Landes umzustürzen. Der Redner hielt es indeß für durchaus unwahrscheinlich, daß bei solcher Stärke der Regierung, wie die der gegenwärtigen, eine Stärke, die haupt⸗ sächlich auf der anerkannten Weisheit des jetzigen Monarchen beruhe, ein Ereigniß dieser Art eintreten könnte. Er verglich den Zustand des heutigen Frankreichs mit dem von 1790, um zu zeigen, daß damals die Mittelklassen kaum irgend eine Macht gehabt, während sie jetzt eine fest zusammenhän⸗ gende, einsichtsvolle und wohlgeordnete Körperschaft bildeten. Da nun diese Klasse die festeste Stütze der gegenwärtigen Regierung sei, so halte er jede Beränderung für unwahrscheinlich. Was die Reform⸗Bankette betreffe, so seien diese nur ein neues Mittel, zu welchem die Opposition ihre Zuflucht EI1I1“

*) Diese Pairs⸗Sitzung, so wie die unten folgenden Nachrichten aus

Paris vom 18ten, mußten gestern wegen Mangel an Raum zurückbleiben.

1.“