beschädigter Maschine eingelaufen war. Die Geld⸗Verhältnisse in den Vereinigten Staaten werden wieder günstiger geschildert; die Banken beschränken ihre Noten⸗Circulation und sollen sich im Ganzen in gutem Zustande befinden; die Regierung dagegen scheint von neuem an bedeutender Geldnoth zu leiden. Das Zweig⸗Büreau des Schatzes, das sich in New⸗York befindet, soll wenig mehr als eine halbe Million in Kasse haben und nur wenig einnehmen, da die Zoll⸗In⸗ Die Preise von Kantoffel⸗Spiritus waren am traden unbedeutend sind und zum großen Theil in Schatznoten ent⸗ — 28. Januar 188 18ã ½ Rthlr. richtet werden. Die Banken in New⸗York sollen jetzt einen Vorrath 29. “ von fünf und einer halben Million in gemünztem Gelde haben. — 1 18 ½ Im Kongresse ist noch nichts Entscheidendes in Betreff der mexika⸗ 1. Februar 18 ½ u. 19 nischen Frage beschlossen worden. Im Senate hatte Herr Hannegan . 2. 2 18 ⅜ u. 4 ½ Resolutionen beantragt, welche eine bestimmte Erklärung gegen jeden 8b 3. 8 8 sca u. 18 ¾ Friedensschluß mit Mexiko enthalten; sie sollten nach Ablauf von 14 1“ 6 1 Tagen zur Berathung kommen. In Washington war das Gerücht . EEEEE1“ verbreitet, ein Courier der Regierung sei nach Mexiko abgeordnet 8 8 ö worden, der dem General Scott seine Abberufung und dem General Königsberg, 1. Febr. Marktbericht. Zufuhr gering. Wei⸗ Taylor den Befehl überbringe, das Kommando des Heeres zu über⸗ zen 55 — 73 Sgr. pro Schffl.; Roggen 40 — 48 Sgr. pro Schffl.; große nehmen. Nach Anderen soll der Courier durch 8. T.ee des öI 14“ — 5 Str. 18 Schssr; elektro⸗magnetischen Telegraphen beförderte Ordre angehalten und die Haser 24.— 20 SSgr. vr, S. y 11111“ Abbernfunz Scott's wieder aufgegeben sein. 8 , ee. 60 Sgr. pr. Schffl.; Heu 13 Sgr. pr. Ctr.; Stroh Aus Mexiko selbst sind die Nachrichten unbestimmt und unbe⸗ 616“ deutend. General Scott soll die Absicht haben, nach Queretaro vor⸗ Stettin, 3. Febr. Roggen in loco 88 pfd. mit 40 Rthlr. bezahlt,
eö Sonnabend den 5. Febr.
Mittwoch, den 2. Februar.
1 Rthlr. 7 Sgr. 6 Sgr., auch 27 Sgr. 6 Pf. 36 8 — e Kartoffel⸗Preise. 22 “
Der Scheffel 1 Rthlr., auch 25 Sgr., metzenweis à 2 Sgr., auch 1 Sgr.
6 Pf. Branntwein⸗Preise.
h. 8 zur Allgemeinen Pr
unter vier Kandidaten, von denen zwei durch den Staats⸗Rath, zwei durch die betreffende Pfarrgemeinde vorgeschlagen werden. Er sichert dem Bischof einen Gehalt von 6000 Fr., außerdem 1000 Fr. für seine Büreau⸗Auslagen, -n - Auslagen und Wohnung zu. Gleicherweise bestimmt er die Besoldung der Kapitels⸗Mitglie⸗ der. Die Hospitäler vom St. Bernhard und Simplon bestehen auf ihrem gegenwärtigen Fuße, so wie der religiöse Orden, der ihnen vorsteht; die Administration ist verpflichtet, dem Staate jährlich durch Belege gerechtfertigte Rechnung abzulegen. Die gegenwärtige Ver⸗ waltung soll einen detaillirten Bericht über den ökonomischen Zustand dieser Etablissements mit Rücksicht auf die letzten zehn Jahre erstat⸗ ten. Die Titularen der Abtei St. Moritz mit Ausnahme des Abtes sind zur Verfügung des Bischofs von Sitten oder des Staates ge⸗ 9* stellt, um die pfarramtlichen Dienste zu versehen oder für den öffent⸗ lichen Unterricht verwendet zu werden. Die Zahl der Glieder dieser Corporation ist auf das Maximum von zehn festgesetzt; der Theil der Gebäulichkeiten, der nicht von Konventualen bewohnt ist, wird für Einrichtung des öffentlichen Unterrichts bestimmt. Eine Summe von 150,000 Franken aus den Gütern der Abtei ist für Unterhalt der Konventualen bestimmt. Das Frauen⸗Kloster von Brigne darf höchstens von zehn Konventnalinnen besetzt sein. Die Aufnahme von Novizen ist dem Kloster Colombey untersagt, und der Staat sichert
den religiösen Damen dieses Hauses eine ehrenvolle Existenz, um
v jcur nxr. hauh 8 eußischen Zeitung.
204) Herr Kastellan Haube 1 Rthlr. 205) L. W. 15 Rthlr. 206) Herr Geh. Kabinets⸗Rath Müller 10 Rthlr. 207) Herr Kraune 1 Rthlr. 208) H. S. 1 Rthlr. 209) T. H. B. 5 Rthlr. 210) A. H. 5 Rthlr. 211) M. K. 1 Rthlr. 212) M. M. in 2 Frd'or. 11 Rthlr. 10 Sgr. 213) W. 25 Rthlr. 214) Herr Professor mittelbar nach dem General⸗Präsidenten der Consulta einzunehmen. Art. 6. Schlemm 5 Rthlr. 215) G. R. R. S. in 1 Frd'or 5 Rthlr. 20 Sgr. (Vollzugs⸗Disposition, gleichlautend mit Art. 4 des I. Dekrets.) 216) Hg. 3 Rthlr. 217) F. M. 3 Rthlr. 218) Herr Agent Anker IV. Dekret. Wir Ferdinand zc. Art. 1. Wir ernennen den Kö⸗ 10 Rthlr. 219) Von den Beamten der Haupt⸗Verwaltung der niglichen Prinzen, Grafen von Aquila, Unseren vielgeliebten Bruder, zu Un- Staats⸗Schulden 60 Rthlr. 20 Sgr. 220) Von den Beamten der serem General⸗Statthalter in Sicilien. Art. 2. Wir bestimmen zu seinem Seehandlung 30 Rthlr. 25 Sgr. 221) Von den Beamten der Ma⸗ Immediat⸗Minister den Staats⸗Minister D. Antonio Luecchesi Palli, Für⸗ schinen⸗Bau⸗Anstalt und Eisengießerei der S dh in Moabit sten von Campofranco. Art. 3. Zum Direktor des Innern, der auswär⸗ 17 Rthlr. 15 S 222 28 i Serhesblau * 8 1 tigen Angelegenheiten, des Ackerbaues, Handels und der Staatsbauten er⸗ sch Rthlr. 15 Sgr. 222) Von den Mitgliedern des Central⸗Aus⸗ nennen Wir den Herzog von Montalbo, welchem Wir den Rang und die schusses und von den Beamten der preußischen Bank 148 Rthlr. 25
Sgr. 223) Von einem Ungenannten durch den Bank⸗Diätarius
Würde eines Ministers verleihen. Art. 4. Zum Direktor der Finanzen 1 L und geistlichen Angelegenheiten ernennen Wir den General⸗Anwalt des gro- Herrn Lehmann eingezahlt 10 Rthlr. 224) Herr Schrötter, Kerckow u. Comp. 10 Rthlr. 225) G. S. 5 Sgr. Zusammen 514 Rthlr.
’5 Hecnnugehe D. Giuseppe Buongiardino. Art. 5. Zum Direktor
er Gnaden, Justiz und Polizei ernennen Wir den Staatsrath D. Gio⸗ Fortsetzung wird erfolgen. vanni Cassisi. Art. 6. Die hier genannten Direktoren behalten die bis Berlin 8 9 8 2s fars w. „ 82 ge
““ grs den bedeutendsten Grundeigenthümern, welche Provinzial⸗Räthe sind, vorzu⸗ schlagen. Wir behalten Uns vor, für jede Provinz einen Provinzial⸗Rath auszuwählen, welcher in der Consulta an allen Berathungen über die Ver⸗ waltung der betreffenden Provinz Theil zu nehmen hat. Art. 5. Die Mi⸗ nister Staats⸗Secretaire mit Portefeuille können, wenn sie es für nöthig erachten, den Sitzungen der Consulta beiwohnen; sie haben ihren Platz un⸗
111““ 8 (frei ins Haus geliefert) pro 200 Quart à 54 % oder 10,800 ℳ% nach
Italien. Der Pianist Arnold.
Neapel. Die neuen Dekrete.
Reichs⸗Kredit⸗Anstalten in Rußland.
Wissenschaftliche und Kunst⸗Nachrichten. Königliches Opern⸗ haus. („Die Familien Capuleti und Montecchi“.) — Vierte Trio⸗Soiree im Saale des Hotel de Russie. — Musikalisches.
Eisenbahnen und Dampfschifffahrt. Görlitz. Fahrten auf der Sächsisch⸗Schlesischen Bahn. — Wien. sammlung der Wien⸗Gloggnitzer Eisenbahn⸗Gesellschaft.
Handels⸗ und Börsen⸗Nachrichten.
Einstellung der General⸗Ver⸗
1a6 Neapel. Die (bereits kurz erwähnten) sechs Königlichen De⸗
xeeaeebüg ed, ecns
für die öffentliche Erziehung benutzt; so Fr. Die Kapuziner werden beibehalten unter
die hauptsächlichsten Bestimmungen des Entwurfs, der überdies be⸗ stimmt, daß die Bezahlung der von Zwangs⸗Contributionen betroffe⸗
solle, dessen Zurückbezahlung durch den Staat
Livorno,
daselbst in Gemeinschaft fortzuleben. Die Gebäulichkeiten werden 1 wie die Einkünfte von 75,000 der ausdrücklichen Be⸗ dingung, daß die Glieder dieser Corporationen vom Staat oder dem Abt für Dienstleistungen im Kultus oder öffentlichen Unterricht beansprucht werden können. Alle Güter des Klerus sind unter die Ober⸗Aufsicht des Staates gestellt und werden im Nothfall durch denselben geregelt. Das sind
nen Laien oder Weltgeistlichen nur als ein Anleihen betrachtet ein auf eine gewisse Zeit festgesetzt werden wird.
Ft 6 ki e.
19. Jan. (A. Z.) Die Ruhe ist hier auf keine Weise weiter gestört worden. Die Bürgergarde und das Militair haben fortwährend stark patrouillirt. Mehrere Individuen aus der unteren Volksklasse sind noch verhaftet worden; auch in Pisa, Florenz und Pistoja sollen noch einige Verhaftungen stattgefunden haben. Das ganze Land hat sich übrigens in durch die Bürgergarde erlasse⸗ nen Adressen an den Großherzog dahin ausgesprochen, daß es Ord⸗ nung will und die Regierung, wo es sich von Ruhestörungen handelt, kräftig unterstützen wird.
Ibrahim Pascha hat sich gestern mit seinem Gefolge auf dem Dampfboot „Castor“ nach Neapel eingeschifft. Wahrscheinlich ist ihm die Jahreszeit zu rauh geworden, denn es gab in der vorigen Woche ziemlich kalte Tage, auch beklagte er sich, daß er in Pisa so wenig Unterhaltung finde.
Aus Toulon traf am Sonntag ein Dampfboot mit 5000 Ge⸗ wehren für unsere Regierung ein.
Neapel, 20. Jan. (N. K.) Das neue Preßgesetz ist wegen seiner theilweisen Beschränkung nicht mit dem Jubel aufgenommen worden, den man erwartete. Das allgemein verbreitete Mißtrauen hält überhaupt den lauten Jubel nieder. Die Kaffeehäuser blieben die letzte Nacht überall offen; überall steckte man fragend die Köpfe zusammen und schaute sich verwundert ins Gesicht. Die Polizei be⸗
nimmt sich äußerst human. Ein paar politische Gefangene sind bereits
zurücken, um sich der Bezirke San Luis Potosi und Nucatan zu be⸗ machtigen. Auch soll er den Befehl ertheilt haben, daß sich das amerikanische Heer über ganz Mexiko verbreite und von der ganzen Republik Besitz nehme, bis die mexikanische Regierung annehmbare Friedensanträge mache. Letztere soll in sehr bedrängten Umständen sein, da die einzelnen Staaten die versprochene Hülfe zu leisten sich weigern.
Handels- und Börsen-Nachrichten. Berlin, den 4. Februar 1848.
Inlündische Fonds, Pfandbrief-, Kommunal- Papiere und Geld-Course.
Gela. Gen.
93½ 96 ½
.Brief.
R 2
Zf. Brief. Geld. Gem.
St. Schuld-Sch. 3 ½ 92 ½ 91 ⅓ Seeh. Präm. Sch. — 92 ½ 92 K. u. Nm. Schuldv. 3 ½ 88 5 88 Berl. Stadt-Obl. 3 i 9¹½ Westpr. Pfandbr. 3 ½ — Grosah. Posen do. 100 ¼ 90 ⅔
do. de. * 92½
Kur- u. Nm. Pfdbr. Schlesische do.
do. ELt. B. gar. do. Pr. Bk-Anth.-Sch
U 89 -—’
108 ¾¼
Friedrichsd'or. 13 1. And. Goldm. à 5th. 5 11 . Disconto. ¹
2
90 ½ 101¾
96„
Ostpr. Pfandbr. 6 92 x½⅔
Pomm. do.
Poln. naue Pfdbr. — do. Part. 500 Fl. 9¹ ½ do. do. 300 Fl. Hamb. Feuer-Cas. do. Staats-Pr. Anl Holl. 2 ½ % Int. Kurh. Pr. O. 40 th. Sardin. do. 36 Fr. N. Bad. do. 35 Fl.
Russ. Hamb. Cert. — do. beiHlope 3.4. S. do. do. 1. Aul. do. Stiegl. 2. 4. A. s91 do. v. Rthsch. Lst.
do. Poln. Schatz 0.
do. do. Cert. L. A.
do. do. L. B. 200 Fl.
Pol. a. Pfdbr. a. C.
Eisenbahn-Actien.
103 6.
0. Schl. Lt. A⸗ Prior.
Volleing.
pr. Frühjahr 82pfd. 40 ¼ — 40 Rthlr. bezahlt.
18 ¼ %ℳ bez., pr. Frühjahr 17 ℳ bezahlt. Rüböl in loco auf 11 Rthlr. gehalten, bezahlt.
* Breslau, 3. Febr. 36 1g kleinerer Kauflust zurück, und wurde weißer a 58, a 57, 62 bis 67 ¾ Sgr. bezahlt. 8
Roggen war nur mäßig angeboten, weshalb 45, 50 bis 54 ½ Sgr. hielt, wogegen pr. Frühjahr wieder
pr. März/
64 bis
Gerste gleichfalls etwas billiger wurde a 43, 47
lassen. 88 Hafer 26, 28 bis 30 ¾ Sgr. erlassen.
Spiritus war, nachdem sich die Vorräthe etwas a
Waare 9 ½ bis 9 , Rthlr. bez. 9 ⅞ Rthlr. bez. 1 Zink gestern a 5 Rthlr. 6 ½ gGr. ab Gleiwitz verke 5 ½ Rthlr. zu haben. Auswürtige Amsterdam, 1. Febr. Antwerpen, 31. Jan. Zinsl. —. zwamburg, 2 Febr. Bank-Actien 1580 Br. Hamb. Berg- Actien 83 Br. Alt. 107 ½. 107 ¼ Slückst. ElImsh. 50 G. Rolbach. 65 G. Meckl. 46 ½ G. 1b 8 L eip zig, 3. Febr. Leipz. Dresdn. Act. 114 ¾¼ G. Sich Sachs. Schles. 94. 93. Chem. Ries. 46 ½. 46. Löb. Zitt. 44 Br.
Börsen.
Rendsb.
84pfd. a 43 Rthlr. und 86pfd. a 45 Rthlr. angeboten wurde.
Rapps bis 89 Sgr., jedoch nur ausnahmsweise erlassen.
se Inhaber dadurch höhere Forderung machten, etwas fester. b 8 Mai 10 Rthlr. zu bedingen, März, April
Spiritus aus erster Hand zur Stelle 18 ¾ — 3, %, aus zweiter Hand
April 11 ½ Rthlr.
Weizen ging heute abermals, in Folge
68 Sgr., gelber
weshalb sich loco Waare auf
billiger und zwar bis 51 Sgr. er⸗
h aben
ufgeräumt Loco-
auft, ist heute a
Niederl. wirkl. Sch. 54 %. 5 % Span 16 ½ Neue Anl. 16 G.
Bngl. Russ. 104 ¾. 104 ½. Nagd. Wittenb. 72 Br. Hamb. Berl. 97 2. 97 ¾. Kiel Neum. 84 Br.
Kopenh.
g. Bayer. 90. 89 ½. Mgd. Leipz. 222 G.
Dess. Bank-Act. 105 ½ G.
Berl. Anb. It. A. 114 %. 114 ¼. I4. B. 107 ¼ G.
¹ Meteorologische Beobachtungen.
Abends 10 Uhr.
Nachmittags
1848 2 Uhr.
3. Febr.
Morgens 6 Uhr.
Nach einmaliger
Beobachtung.
Lüftdrucle. . .. . 341,48 Par. 341,59¹% Par. 341,75% Par. Aae — 1,6° R. + 3,20 h. — 2,3° h.
Luftwärme Thaupunkt “ 18 6* b Dunstsättigung. 95 pcCt. 79 pCt. 88 pCt. Wetter. trüh. trüb. trüb. Wind W. wW. w.
22 7290 Uwäürme 7,70 R.
+ 2,22 R. Flusswärme 0,0° R. + 0,6° . + 0,8 °%R. Bodenwärme Ausdünstung Niederschlag0,061 Rh. Wärmewechsel + 3,4
krete lauten folgendermaßen:
„I. Dekret. Wir Ferdinand II., von Gottes Gnaden König beider Sicilien. Nachdem Wir durch Unser Königliches Dekret vom 13. August 1847 für das Wohl Unserer vielgeliebten Völker durch die Abschaffung der Mahlsteuer, durch die Verminderung der Salzsteuer in Unseren Königlichen Gebieten diesseits der Meerenge und durch andere Steuer⸗Erleichterungen in Sicilien Fürsorge getroffen, hatten Wir Uns vorgenommen, nützliche Ver⸗ besserungen in der großen Staats⸗Verwaltung einzuführen. Wir sind der Ansicht gewesen, daß Unsere Gesetze, die von Unseren erlauchten Vorfahren gewährten bürgerlichen Institutionen und Garantieen alle Keime der öffent⸗ lichen Wohlfahrt in sich schließen. Allerdings sind diese bürgerlichen Insti⸗ tutionen der Verbesserung fähig, denn dieses ist das Loos der menschlichen Dinge. In dieser Erwägung verordnen Wir aus vollem und freiwilligem Entschlusse was folgt: Art. 1. Den Befugnissen, welche durch das orga⸗ nische Gesetz vom 14. Juni 1824 den Consulten von Neapel und Sicilien verliehen sind, fügen Wir nachstehende hinzu: 1) ein nothwendiges Gutach⸗ ten abzugeben über alle Gesetze und allgemeinen Verordnungen ; 2) zu prü⸗ fen und ein Gutachten abzugeben über die General⸗Etats der Königlichen Finanz⸗Kammern der Königreiche dies⸗ und jenseits der Meerenge, über die Provinzial⸗ und diejenigen Gemeinde⸗Etats, deren Genehmigung Uns durch Gesetz vorbehalten ist, über die Gemeinde⸗Abgaben und deren Tarife: 3) über die Verwaltung und Amortisation der Staatsschuld; 4) über die Handels⸗Verträge und die Zoll⸗Tarife; 5) über die von den Provinzial⸗ Räthen nach Inhalt des Art. 30 des Gesetzes vom 12. Dezember 1816 ausgesprochenen Wünsche; 6) über die eben genannten Gegenstände können die Minister mit Portefeuille Uns keine Antraͤge im Minister⸗Rath vorlegen ohne vorher das Gutachten der Consulta vernommen zu haben. Art. 2. Die Provinzial⸗Räthe von Neapel und Sicilien, von welchen die Provin⸗ zen nach dem Gesetz vom 12. Dezember 1816 vertreten werden, genießen bei Uns schon seit langer Zeit werthvolle Vorrechte. Wir geruhen, densel⸗ ben noch folgende beizufügen: 1) Die Verwaltung der Provinzial⸗Fonds wird einer Deputation anvertraut, welche die Provinzial⸗Räthe bei ihrer jährlichen Zusammenkunft zu ernennen haben, und welcher die erwähnte Verwaltung unter dem Vorsitz des Intendanten anvertraut wird. 2) Die im Art. 30 des Gesetzes vom 12. Dezember 1816 vorgesehenen Verhand⸗ lungen der Provinzial⸗Räthe und ihre Etats, nach der Allerhöchsten Geneh⸗ migung, werden durch den Druck veröffentlicht. Art. 3. Da Wir den Ge⸗ meinden von Neapel und Sieilien selbst die Verwaltung ihres Vermögens, so weit dies mit der der Regierung zum Behuf der Erhaltung des Ge⸗ meinde⸗Vermögens stets vorbehaltenen Gewalt vereinbarlich ist, anvertrauen wollen, so versacen Wir, daß die General⸗Consulta Uns einen Gesetz⸗Ent⸗ wurf vorlege, welcher zur Grundlage haben muß: 41) die freie Wahl der Gemeinde⸗Magistrate durch die Wähler; 2) die Uebertragung jeglicher be⸗
jetzt genossenen Besoldungen und Bezüge. Art. 7. (Vollzugs⸗Bestimmung.) Neapel, 18. Januar 1848.
V. Dekret. Se. Majestät, stets den großmüthigen Trieben Seines Königlichen Herzens folgend, hat zu verordnen gerxuht, daß die Minister der Gnaden und Justiz und der General⸗Polizei ihm schleunig die Namen der aus politischen Gründen Verurtheilten und in Hast Befindlichen mittheilen, um Gnade zu üben, wobei sie zugleich jene Vorkehrungen zu treffen haben, welche für die öffentliche Ruhe am geeignetsten sind.
VI. Dekret. Ferdinand II. von Gottes Gnaden ꝛc. Da wir im ganzen Königreich ein vollständiges und gleichförmiges Censur⸗System für Druckschriften, sowohl im Königreich erscheinende, als solche, die von außen kommen, ingleichen für Bildwerke und andere ähnliche Arbeiten und für die theatralischen Productionen jeder Art einführen und alle Willkür, welche im Laufe der Zeit in die bisherige Uebung etwa sich eingeschlichen hat, auf⸗ heben und deshalb das neue Censur⸗Gesetz geeigneten Kommissionen von berühmten und ausgezeichneten Gelehrten anvertrauen und auf diese Weise die Vermehrung der nützlichen und geistreichen Werke erleichtern wollen; — nach Durchlesung sämmtlicher zu verschiedenen Zeiten über diesen Gegen⸗ stand erlassenen Dekrete und Verordnungen; — nach Ansicht der bezüglichen Arbeit und des Gutachtens der General⸗Consulta des Reichs; — und nach Vernehmung Unseres ordentlichen Staatsraths, haben Wir beschlossen, zu sanctioniren und sanctioniren Wir das nachstehende Gesetz. — Folgen nun 28 Artikel solgenden wesentlichen Inhalts: Es wird eine Ober⸗Censur⸗ Kommission in Neapel unter der unmittelbaren Leitung des (Ackerbau⸗, Handels⸗ und) Unterrichts⸗Ministers zur vorläufigen Prüfung aller im Kö⸗ nigreich erscheinenden oder von außen eingeführt werdenden Druckschriften, Kupferstiche, Lithographieen und Theaterstücke errichtet. Diese Kommission besteht aus 20 theils weltlichen, theils geistlichen Censoren unter dem Vorsitz des Präsidenten des öffentlichen Unterrichts. Desgleichen wird in Palermo eine ähnliche Ober⸗Censur⸗Kommission von 12 Mitgliedern und für jede Provinz dies⸗ und jenseits der Meerenge am Hauptorte eine Kommission errichtet, welche zur Ober⸗Kommission ressortirt und aus 5 Mitgliedern mit dem Intendanten als Präsidenten und einem ausgezeichneten Geistlichen als Vice⸗Präsidenten zu bestehen hat. Von der Censur dieser Kommissionen sind ausgenommen die sogenannten Denkschriften über Angelegenheiten, welche bei der General⸗Consulta und den Justiz⸗Kollegien anhängig sind, dann über Administrativ⸗Gegenstände, und es wird in Bezug auf diese das bisherige Verfahren beibehalten. Für die periodische Censur der Journale, dann der Anschläge, Anzeigen und anderer Flugblätter werden den beiden Ober⸗Kommissionen noch zwei oder mehrere Individuen beigegeben. Die Censoren werden vom König ernannt; für die Theater⸗Censur soll eine Spezial⸗Delegation stattfinden, und diese Censoren müssen der ersten Auf⸗ führung jedes Stückes beiwohnen. In den Provinzen dürfen keine Schau⸗ spiele gegeben werden, die nicht in der Hauptstadt erlaubt sind, neue Stücke
(gez.) Carl, Zwirngraben 1 und 2. Hollmann, Husaren⸗ straße 16. von Natzmer, Wilhelmsstraße 78. Graf vpon Nostitz, Pariser Platz 3. von Rother, Jäger⸗ straße 221. Graf von Sedlunitzki, Behrenstraße 63. Graf zu Stolberg, Wilhelmsstraße 79. von Uechtritz, Mohrenstraße 31.
Der Pianist Arnold.
8
Stockholm, 24. Jan. Seit einigen Tagen bildet der Klavierspieler Arnold aus Berlin, welcher mit seinem Sohne seit einigen Monaten Schwe⸗ den bereist hat, den Gegenstand des Stadtgesprächs in Folge einer Hand⸗ lung, über die sich seine Landsleute nur freuen können. In einem Wirths⸗ hause an den Ufern des Mälarsees wohnend, hörte Arnold gegen Mitter⸗ nacht den Klageruf eines Unglücklichen, welcher, im Eise eingebrochen, dem Ertrinken nahe war. Halb angekleidet eilt er hinaus, wagt sich ganz allein und blos mit einer Stange versehen, auf das morsche Eis, über hundert Schritt auf den See hinaus. Es gelingt ihm, den Unglücklichen, der schon halb erstarrt war, mit unsäglicher Mühe auf das Eis hinauf zu heben, indem er ihn auffordert, am anderen Ende der Stange zu bleiben, damit nicht das verei⸗ nigte Gewicht Beider das Eis von neuem breche. Die Angst treibt aber den Un⸗ glücklichen, sich seinem Retter zu nähern; Beide brechen dreimal von neuem ein, und eben so oft rettet der wackere Arnold seinen Gefährten, bis endlich Letzterer gänzlich erstarrt in die Tiefe sinkt und seinen Retter mit hinabzicht. Nun blieb diesem nichts übrig, als an seine eigene Rettung zu denken. Er taucht wieder auf, und schwimmend und das Eis mit seinen Armen zer⸗ brechend, gelangt er, Schritt für Schritt, nach zweistündiger Arbeit an das Land, wo ihn die unterdessen herbeigekommenen Zeugen seiner edlen Handlung erwarteten, ohne es zu wagen, ihm zu Hülfe zu fommen, da bei jedem Schritte das Eis unter ihren Füßen zerbrach. Arnold ist über 60 Jahre alt. Diese That hat hier um so mehr Beifall gefunden, als man in Erfahrung gebracht, daß vor kurzem in Falun bei einer Feuers⸗ brunst derselbe Arnold durch seine Geistesgegenwart und seine energische Thätigkeit die halbe Stadt gerettet hat. Schon früher rettete Arnold in Krakau einen Menschen, welcher in der Weichsel dem Ertrinken nahe war, und ward dafür zum Ehrenbürger der Stadt ernannt. Wie verlautet, will Se. Majestät der König ihm die goldene Medaille verleihen, eine für Fremde seltene Auszeichnung. Das Konzert, welches dieser ubrigens sehr bekannte Klavierspieler und ausgezeichnete Musiker hier gegeben, war drückend voll. Es muß dankbar erwähnt werden, daß Jenny Lind, von allen Seiten so in Anspruch genommen, daß sie in der That nicht dem vierten Theile der An⸗
rathenden Befugniß an die Gemeinde⸗Räthe; 3) die Ueberlassung jeglicher Vollzugsgewalt an die Bürgermeister; 4) die Ständigkeit des Amtes der Gemeindekanzler. Art. 4. Unser Staats⸗Minister, Präsident des Minister⸗ Raths, Unsere sämmtlichen Minister und der General⸗Statthalter in Unse⸗ ren Besitzungen jenseits der Meerenge sind mit dem Vollzuge vorstehender Unserer Allerhöchsten Verfügungen beauftragt. Neapel, 18. Januar 1848.
1I. Dekret. Wir Ferdinand II. von Gottes Gnaden ꝛc. ꝛc. In Gemäßheit des Gesetzes vom 8. Dezember 1816, welches, nachdem auf dem wiener Kongreß die Vereinigung beider Sicilien zu Einem König⸗ reich von sämmtlichen Mächten bestätigt und anerkannt war, Fundamental⸗ Normen für die Verwaltung Unserer Staaten feststellte; — in Gemäßheit des Gesetzes vom 11. Dezember 1816, durch welches die den Sieilianern von Alters her verliehenen Privilegien mit der Einheit der politischen In⸗ stittionen, welche kraft der wiener Verträge das Staatsrecht des König⸗ reichs beider Sicilien bilden sollten, in Einklang gebracht wurden; — in Gemäßheit des Allerhöchsten Akts vom heutigen Tage, durch welchen Wir aus freiem Entschlusse wohlthätige Verfügungen für Unsere Völker von Neapel und Sicilien getroffen haben; — und nachdem Wir ferner wollen, daß Sicilien fortfahre, alle Vortheile einer besonderen und von der neapo⸗ litanischen getrennten Verwaltung zu genießen: haben Wir verordnet und verordnen, was folgt: Art. 1. Die Gesetze vom 8. und 11. Dezem⸗ ber 1816 werden wieder vollständig in Kraft gesetzt. Art. 2. Das Dekret vom 31. Oktober 1837 über die Vermischung der Aemter und Stellen ist aufgehoben. Art. 3. Wir bestätigen für immer die gegenseitige ge⸗ richtliche Selbstständigkeit Unserer Besitzungen diesseits und jenseits der Meerenge, und demgemäß sollen die ordentlichen Prozesse der Sicilianer fortfahren, bis zur letzten Berufung von den sicilianischen Gerichten abge⸗ urtheilt zu werden. Ingleichen sollen in Sicilien der oberste Justizhof und der große Rechnungshof fortbestehen, gleich denen in Neapel. Art. 4. Die Verwaltung von Sicilien soll auch hinfüro, wie bis jetzt, von jener Unse⸗ rer Königlichen Besitzungen diesseits der Meerenge getrennt bleiben. Art. 5. Alle Aemter und Stellen in Sicilien sollen von heute an ausschließlich mit Sicilianern, wie in dem festländischen Theile des Reichs ausschließlich mit Neapolitanern, besetzt werden. Um keine Stöͤrung in die verschiedenen Zweige der Verwaltung zu bringen, soll die gegenwärtige Promiskuität der Aemter und Stellen in der kürzestmöglichen Frist, welche vier Monate nicht überschreiten darf, aufhören; und rücksichtlich der geistlichen Aemter, sobald als die derzeitigen Titulare aufhören, sie inne zu haben. Art. 6. (Voll⸗ zugsdisposition.) Neadel, 18. Januar. 8
III. Dekret. In Gemäßheit des organischen Gesetzes über die Ge⸗ neral⸗Consulta (Staatsrath) des Königreichs vom 14. Juni 1824, und da Wir wünschen, daß die Verhandlung der ihr zur Begutachtung übertrage⸗ nen Angelegenheiten mit größerer Schnelligkeit und Reife vor sich gehe: verordnen Wir, was folgt: Art. 1. Es werden Konsultoren (Staatsräthe) im außerordentlichen Dienste eingesetzt. Art. 2. Wann Unsere Residenz in den Königlichen Besitzungen diesseits der Meerenge ist, sind von Rechts we⸗ gen außerordentliche Konsultoren; der Präsident des obersten Justizhofs, der Präsident des großen Rechnungshofs, der Präsident des großen Civilhofs, die General⸗Direktoren, der Präsident des öffentlichen Unterrichts, der Su⸗ perintendent der öffentlichen Gesundheit und Andere, welche Wir unter den Unterthanen in Unseren Königlichen Besitzungen diesseits und jenseits der Meerenge für geeignet erachten. In dem Falle sodann, wo Unsere Residenz in Unseren Königlichen Besitzungen jenseits der Meerenge stattfindet, werden gleichermaßen von Rechts wegen außerordentliche Konsultoren sein: der Prä⸗ sident des obersteu Justizhofes in Palermo, der Präsident des großen Rech⸗ nungshofes, der Präsident des großen Civilhofes, der Richter der Monarchie, der Präsident des öffentlichen Unterrichts, die General⸗Direktoren, der Super⸗ intendent der öffentlichen Gesundheit und Andere, die Wir unter den Unter⸗ thanen in Unseren Besitzungen diesseits und jenseits der Meerenge für geeig⸗ net erachten. Art. 3. Unser Staats⸗Minister⸗Präsident der General⸗Con⸗ sulta (des Staatsraths) des Königreichs ist ermächtigt, zu den Sitzungen
auf freien Fuß gesetzt. Die Nachrichten über die sicilianische Haupt⸗ stadt sind niederschlagend, auch über Messina und Catania, wo jetzt roh. Utr. 0. Schl. L. B. Alles in Aufruhr sein soll. General Cartamone beging den Mißgriff, nerl. Anh. A. Pts. Mgdb. den Messinesen, als er sie zur Ruhe und Ordnung ermahnte, die 11 do. Pr. B. Drohung hinzuzufügen „oder ich setze Messina in Belagerungsstand.“ herl. MHamb. 1
Hier in Neapel fanden keine Exzesse statt. In den Provinzen gährt do. Prior. ““ es, besonders in der Gegend von Campagna, Cilento, Vallo u. s. w., erl. Stett. “ wohin auch Truppen geschickt sind. Seit mehreren Tagen versilbert Rseage harn he. S.a Jedermann die palermitanischen Bankscheine. v“ 8-eö
— Die Allg. Ztg. meldet: „Eben erhalten wir noch über Xhem. Risa. Sag.-Glog. Genua Nachrichten aus Neapel bis zum 24. Januar. Sie brin⸗ Min
müssen in der Hauptstadt censirt werden. Die Genehmigung zum Druck soll allen Schriften, auch solchen, die sich auf die Staats⸗Verwaltung beziehen, ertheilt werden, „welche nicht die Religion und ihre Diener, die öffentliche Moral, die Rechte und Prärogativen der Krone, die Regierung, die Regierungsform und die Beamten, die Würde und Person der Regenten, auch der auswärtigen, ihre Familien und Repräsentanten und die Privat⸗Ehre der Bürger ver⸗ letzen, und welche nicht etwa den regelmäßigen Gang der Regierung in ihren inneren wie äußeren Beziehungen benachtheiligen können.“ Regie⸗ rungs⸗Handlungen dürfen nicht eher berichtet werden, als bis sie offiziell bekannt gemacht sind. Zur Gründung von Journalen und anderen perio⸗ 8 1ae⸗ jeggicer Art ist die Genehmigung des Unterrichts⸗Ministers erforderlich. Dem Gesuch um diese Genehmigung muß ein Programm bei⸗] 1846 veröffentlichten Rechen „Berich gegeben sein, worin der zu behandelnde Stoff, der Direktor (Redacteur), E’— 85 nsifchen Kich hlhn sich als Bestand der die Haupt⸗Mitarbeiter ꝛc. genannt werden. Der Direktor ist ausschließlich I. Reichs⸗Schulden⸗Tilgu ngs⸗Kommission verantwortlich und hat eine in der Konzession zu bestimmende Cautions⸗ Terminschulden, auswärtige, in holländischen Gulden 66 836,000 Summe, welche nicht unter 400 und nicht über 800 Ducati (à ca. 2 Fl.) 1 inländische, in Silber⸗Rubeln.. 52,497,760 betragen darf, zu entrichten. Rein wissenschaftliche oder literarische Jour⸗ Nicht Termin habende Schulden 811 224,489,90 nale sind frei von der Caution. Die Censur jedes Manuskripts wird von . b — 9 einem einzigen Censor vorgenommen, der, wenn er die Druck⸗Genehmigung 3 Zusammen in Silber 315,084,200 nicht ertheilen zu können glaubt, an die ganze Kommission zu berichten hat, 8 II. Reichs⸗Assignations⸗Bank. die dann nach Stimmen⸗Mehrheit entscheidet. Für politische Artikel ist im⸗ In Umlauf Vr “
III. Reichs⸗Leih⸗Bank.
W 2,0 — 0,3“ R. 87 pCt. W.
forderungen zu genügen im Stande ist, aus freien Stücken sich erbot, in dem Konzert des preußischen Virtuosen aufzutreten, und ihm dadurch allein schon ein glänzendes Resultat sicherte. Die gefeierte Sängerin weiß auf solche edle Weise die freundliche Aufnahme zu vergelten, welche sie zu allen Zeiten in Deutschland gefunden.
98 exel. Div. G. 90 ½ 6.
101 ¾ B. ¼ G. 84 ½ bz. u
Amst. Rott. * 6 8 do. Wolkonzug...
Tagesmittel: 341,61“Par... + 1,3°2 R..
Königliche Schauspiele. Sonnabend, 5. Febr. Im Schauspielhause.
22ste Abonnements⸗ Vorstellung: Ein Sommernachtstraum, nach Shakespeare „von Schlegel, in 3 Abth., Musik von F. Mendelssohn⸗Bartholdy. Tänze vn Hoguet. Sonntag, 6. Febr. Im Opernhause. 18te Abonnements-Vor⸗ stellung: Die Willys, phantastisches Ballet in 2 Abth., von St. Georges und Coralli, eingerichtet von Hoguet. Vorher: Annette, komisches Singspiel in 1 Akt. Musik von Otto Tiehsen. Anfang halb 7 Uhr. 1b
Zu dieser Vorstellung werden Villets Billet in den Logen des Presceniums, des ersten Ranges und ersten Balkons 1 Rthlr. 10 Sgr., ein Billet zum Parquet, zur Tribüne und in den Logen des zweiten Ranges 1 Rthlr., ein 2 lllet zu den Logen des dritten Ranges, im Balkon daselbst und im Par⸗ terre, 20 Sgr., ein Billet im Amphitheater 10 Sgr., ein Billet in
er Fremden⸗Loge 2 Rthlr. 1 Berl. Anh. B. 45 8 . ö1““ 23ste Abonnements⸗Vorstellung: 58 nerb. radw. 70 von Oesterreich, Intriguenstück in 5 Abtheilungen und einem Na h⸗ G spiele, frei nach A. Dumas, von Charlotte Birch⸗Pfeiffer. 1.u“
Montag, 7. Febr. Im Opernhause. 24ste Schauspie ana. Abonnements⸗Vorstellung: Wilhelm Tell, Schauspiel in 5 Abtheil.,
von Schiller. Anfang 6 Uhr. 8 Zu dieser Vorstellung werden Billets bei Darstellungen von Schauspielen im verkauft: b aufe Billet in den Logen des Prosceniums 1 Rthlr. “ ein Billet in den Logen des ersten Ranges und im ersten a 2. 1 Rthlr.; ein Billet im Parquet, zur Tribüne und v G zweiten Ranges 20 Sgr.; ein Billet in 4 K 2. Pö 88 2 3. 2 rorr 41 v. . ges, im Balkon daselbst und im Parterre 15 Sg 1 8
pr. April/ Mai k. J. 40 Rihlr. 1 Amphitheater 7 ½ Sgr.; ein Billet in der E
Reichs⸗Kredit⸗Anstalten in Rußland. camn. Mind. 3 ½193 94 bz. 1.“ Nach dem so eben vom Finanz⸗Minister Wrontschenko für das Jahr gen ein Amnestie⸗Dekret, vom 23sten datirt, welches vollkommene Be⸗ Na. Prier. 4 98 L. do. do. gnadigung aller wegen politischer Vergehen Verurtheilten und Ver Cütb. Bernb. 4 46 bz u. G. St.-Vohw. hafteten aussprechen; ausgenommen sind nur acht namentlich aufge⸗ Cr. 0b. Sch. 4 62 G. do. Prior führte Priester, welche zwar begnadigt, aber vor der Hand aus Rück⸗ presd. Görl. 8 Gu.“ sichten für die öffentliche Ruhe auf einer Insel detenirt bleiben Däss-Plberf. 6“ sollen. — Uebrigens scheint in Sicilien bis dahin der Aufstand fort⸗do. Pror. “ gedauert zu haben. Große Ausregung in Neapel, wohin gegen 200 Sen.ss H8 verwundete Soldaten aus Sicilien heräbergebracht worden.“ vI 109 v. Lpz. Dresd.* — Löb. Zittau.
Frkei. — Magd. IHHalb. 118 bz. 118]
Konstantinopel, 12. Jan. (Destr. Beob.) Der Abreise NMagd.Leip⸗. — es Herrn Mussurus nach Athen, die auf den 9ten d. M. festgesetzt A. Prior. war, und wegen des Umstandes, daß das für ihn bestimmte Regie⸗ ecklenb. rungs⸗Dampfboot „Wassitai Tidscharet“ auf seiner letzthin unter⸗ N. Schl. Mb. nommenen Fahrt nach dem Schwarzen Meere einige Beschädigungen do. Prior. — erlitten hatte, jedenfalls um einige Tage verspätet worden wäre, stellt „°. Prior. 102 ¾ 6. ich im gegenwärtigen Augenblicke ein neues Hinderniß in dem SLs 101 bz. u. G. den Zustande entgegen, in welchen dieser Gesandte durch einen Sturz ““BFü. 8 mit seinem Pferde versetzt ist, das ihm, indem es auf ihn fiel zwei Rippen brach und eine bedeutende Kontuston an der Leber verur⸗ achte. 88 Am 10. Januar starb hier der Reichs⸗Historiograph und Prä⸗ sident des Unterrichtsrathes, Eßaad Efendi. Der Verstorbene, der zugleich die Würde eines Hauptes der Emire (Nakib ül Eschraf) be⸗] Weizen 60 — 62 Rthlr. kleidete und erst kürzlich an . Fene ens ng * Ober⸗Kommando RKessen loco neuer 41 — 42 Rthlr. der Armee von Rumelien bekleideten Emin Pascha zum Präsid 6 — k. des Conseils des öffentlichen Unterrichts ernannt wurde, 128 g Hafer 48/52 pfd. “ . 16.“ seiner Gelehrsamkeit und seines ausgebreiteten Wissens von allen Geree 409 1 knhn,““ önigsstädtisches Theater. Muselmännern hochgeschätzt. Seine Geschichte der Janitscharen⸗Ver⸗ Rüböl loco 1137 Rihl. Sonnabend, 5. Febr. Einmal Hunderttausend Thaler. posse mit tilgung ist in Europa durch Cassin de Perceval's Uebersetzung be⸗ — Apri/ kai b Ke Gesang in 3 Abth., von D. Kalisch. Musik vom Königl. Musik⸗ kannt. 8 —- Sept. kt. 11 ½ Rthlr. Direktor Gährich. Ddie Cholera herrscht noch immer in der Hauptstadt sowohl, als Spiritu⸗ be⸗ .“ 8 Direkta dn ngäßlickeit der Sgra. Fodor und des Sgr. Labocetta in den Umgebungen derselben, und in Folge der anhaltenden naß⸗ Frühjahr 20 x½ Rthlr. bez. 1141414244““ heuze. nicht gegeben SWie sehen Wüitserun schemen sich sogar die Cetrnkungefalhe aeemnen e⸗ Eb .dckt 18 ö pro dazu bereits gekauften Billets können zur heutigen Verstellung umge⸗ --.,.e.““] “ tauscht oder der Betrag dafür bis Abends halb 7 Uhr in Empfang Cethen . r9, Zum erstenmale wiederholt: Königin Mar⸗
demie in Konstantinopel aufgetreten. . ;n: c. .Ameri Sonntag, 6. Febr. Ie. 1 Vereinigte Staaten von Rord Amerika. G Berlin, den 3. Februar. h“ Hugenotten, dramatisches Gemälde in Eö vnna London, 29. Jan. Die „Caledonia“, welche am 29. Januar Zu Lande: Weizen 2 Rthlr. 17 Sgr. 6 Pf., auch 2 Rthlr. 5 Akten (die Handlung der: „Reine Margot des A. Duma in Liverpool angekommen ist, bringt Nachrichten aus New⸗York 10 Sgr.; eeg 1 Rthlr. 27 Sgr. 6 Pf., auch 1 Rthlr. 22 Sgr. 6 Pf.; nachgebildet), von Fr. Adami. vom 14. Januar und aus Veraecr 8z vom 29. Dezember. 1 Rthlr 20 Sgr. 8 Pf., auch 1 Rthlr. 20 Sgr.; kleine Gerste PeMontag, 7. Febr. Einmal Hunderttausend Thaler. (Der Postbeutel mit der new⸗vorker Post vom 14ten ist nicht zu 8 1 Rtis auch 1 Rthlr. 17 Sgr. 6 Pf; Hafer 1 egisese ss; C Zi ü8 1 veen. y g⸗ 3 Pf. auch 1 Rthlr. 2 Sgr. 6 Pf. twortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen. rechter Zeit in Boston eingetroffen, so daß die „Caledonia“ denselben Zu Wasser. —Behhr dwler) 2 Rihlr. 20 Sgr, auch 2 Rühh. Verantwo br G 1 1 z 8 nicht hat mitbringen können und der größere Theil der kaufmänni⸗ 16 Sgr. 3 Pf. und; (weißer) r. 2 26 S w 8 der Ausschüsse der Consulten und der General⸗Consulta die erwähnten au⸗ schen Korrespondenz daher zurückgeblieben ist. So meldet der liver⸗ 3 Se h Asgen 2 Pt. 12 Fücg 6.I.h Reggrs 8.N hle 2s gar Im Selbstverlage der Erpedition. “ ßerordentlichen Konsultegen zu berufen, welche in denselben gleich den or⸗ 9 8 her; L 8 3 Pf., 25 Sgr.; große Gerste thlr. 22 . .; — Konsult Sti hab . . inzial⸗ pooler Korrespondent des Standard.) Die „Cambria“ war am 1 Rtbhlr. 5 Sgr., auch 1 dhn 3 Sgr. 9 Pf.; Erbsen 2 Rthlr. (schlechte Gedruckt in der Deckerschen Geheimen Ober⸗Ho I rse⸗ ver. 8vunn ’- e Art. 4. Jedes Provinzial 15. Januar in Halifax angekommen, wo auch der „Washington“ mit ] Sorte.) 1“ — 88 “ Dritte Beilage 8 — ö“ ö
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mer die Genehmigung der Kommission erforderlich. Der Inhaber einer 117,121,220
Druckerei, aus welcher eine nicht censirte Schrift hervorgeht, unterliegt den gesetzlichen Strafen. Der Redacteur eines Journals, welches einen nicht⸗ censirten Artikel, dessen Druck jedoch erlaubt wäre, veröffentlicht, wird im ersten Falle mit einer Geldbuße von 50 bis 200 Ducati, im zweiten Falle über⸗ dies mit Gefängniß von 14 Tagen bis 2 Monaten und mit Suspendirung des Blat⸗ tes während 6 Monate bis 1 Jahr, im dritten Falle außerdem mit Unterdrückung des Blattes und Unfähigkeit, andere zu redigiren, bestraft. War der Artikel censurwidrig, so wird die Caution eingezogen, das Blatt unterdrückt und der Redacteur für unfähig erklärt, ein anderes zu redigiren. Druck mittelst heimlicher Pressen wird nach den gesetzlichen Bestimmungen mit Konfiszi⸗ rung der Presse zc. geahndet. Die Cognition über all' diese Preßvergehen steht den ordentlichen Gerichten zu. Der Unterrichts⸗Minister hat unver⸗ züglich eine Vollzugs⸗Instruction zu diesem Gesetze zur allerhöchsten Sanc⸗ tionirung vorzulegen. Alle früheren Dekrete und Verordnungen über die Presse sind abgeschafft. Der Schluß⸗Artikel lautet: „Wir befehlen, daß dieses Unser Gesetz, von Uns unterzeichnet und von Unserem Minister⸗ Staats⸗Seecretair der Gnaden und Justiz anerkannt, mit Unserem großen Siegel versehen und von Unserem Minister⸗Staats⸗Secretair, Präsidenten des Minister⸗Conseils, kontrasignirt, im Ministerium und im Königlichen Staats⸗Sekretariat der Präsidentschaft des Minister⸗Conseils einregpistrirt und niedergelegt, mit den üblichen Feierlichkeiten in Unseren gesammten VI. Die Verwahrungs⸗Kassen. Staaten durch die kompetenten Behörden publizirt werde, welche dasselbe be⸗ Eigenes Kapital der Erziehungshäuser
sonders einzuregistriren und für dessen Vollzug zu sorgen haben.“ Neapel, Einlagen 6
19. Januar 1848. Darlehen an verschiedene Behörden und Personen
Als Hypothek haften: 8 1 Landgüter mit.... 5,243,589 Seelen.
Häuser und Bude. 478 „ In den Sparkassen befinden sich im Umsatz .. . .. ..
vII. Die Kollegien der allgemeinen Fürsorge. Eigenes Kapital dieser Kollegien 13,456,013 Im Umsatz 49,662,198 Darlehen . . 1 9,705,222
Das eigene Kapital sämmtlicher im Vorstehenden genannten russischen Reichs⸗Kredit⸗Anstalten beläuft sich demnach auf 83,948,096; die Einlagen 190) Herr Holzhändler Schmidt 4 Rthlr. 191) Frau Geh. Secre⸗ auf 607,923,874 und die Darlehen (mit Einschluß der Wechsel⸗ und tair Schultz 1 Rthlr. 192) T. 15 Sgr. 193) C. K. 1 Rthlr. Waaren⸗ Diskonto) auf 698,768,822 Süber-Rubel.
194) F. u. K. 3 Rthlr. 195) Herr Mendelssohn u. Comp. 50 Rthlr. 4. 196) Frau Wittwe Autem 1 Rthlr. 197) Frau Rechnungs⸗Räthin 1 “ 8 1 Schmidt 2 Rthlr. 198) L. C. und Kinder 3 Rthlr. 199) G. 15 Sgr. 200) N. S. 1 Rthlr. 201) H. 2 Rthlr. 202) Herr A. Reichenheim u. Söhne 25 Rthlr. 203) Frau v. St. 2 Rthlr.
Kapital der Bank
Einlagen im Umsatz zum Jahre 1847
An Darlehen ausstehend
Als Hypothek haften: Landgüter mit 623,213 Seelen. Hanseererer“ 49908 „ Fabriken u. Manufakturen 83 „
IV. Reichs⸗Kommerz⸗Bank. Eigenes Kapital der Bank Einlagen zum Jahre 1847 Ausgegeben gegen Unterpfand von Waaren, Obligationen u. s. w., so wie auf Quittungen der altaischen Berg⸗ Verwaltung 8
V. Expedition der Reichs⸗Kredit⸗Billette.
Zum Jahre 1847 befanden sich im Umlauf für 226,167,589 Der Einwechselungs⸗Fonds beträgt in klingender Münze und Barren 101,287,478
13,973,500 222,812,400 49 ü. 230,077,200 85 ⅔ bz. 94 bz.
Brieg-Neiss. Thür. V. 20 8
4 24 Starg. Pos.
80 82 ½ B. 82 6.
folge teeisen, die (Schlufs dor Börse 3 Uhr.) zu folgenden Pr i
Opernhause statthaben, Die Börse war heute gut gestimmt, und die Course sind seit gestera meistens etwas gestiegen. Getraide-Bericht. Am heutigen Markt waren die preise wie folgt:
48,425,567 373,388,488 370,380,566
Bekanntmachung. An milden Gaben für die Nothleidenden in Ober⸗Schlesten sind ferner bei uns eingegangen und an die Haupt⸗Seehandlungs⸗ Kasse eingezahlt: 8 185) Herr Hof⸗Juwelier Ferdinand Dann 25 Rthlr. 186) M. G. 52. 1 Rthlr. 187) Herr Geh. Justizrath Witt 10 Rthlr. 188) Frau Wittwe Erck 1 Rthlr. 189) Frau Wittwe Erck 1 Rthlr.
666,012
P.e,n. anhaltend flau;
Marktpreise vom Getraide.