1848 / 40 p. 6 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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nem Werke ausspricht. Klüber sagt im §. 184 seines öffentlichen Rechts des deutschen Bundes: „Ueber die Unterthanen der Bundesgenossen hat der Bund, da er mit ihnen nicht in Staatsverbindung steht, keine Art von Straf⸗ gewalt, namentlich keine gesetzgebende und oberrichterliche, so wie sie gegen den Bund nicht in Staatspflicht stehen.“

Aber, meine Herren, Klüber, dessen Autorität Sie gewiß aner⸗ kennen, setzt hinzu:

„Daher kann von ihnen gegen den Bund, als solchen, Hochverrath nicht begangen werden, obgleich ein Vergehen gegen ihn, vermöge der eigenen Staatsverbindung, in welche die Bundespflicht wesent⸗ lich verflochten ist, zur Strafe eben so hoch angerechnet werden kann, als ein gegen den Staat unmittelbar begangenes Ver⸗ brechen.“

Nach dieser Ansicht sind Verbrechen gegen den deutschen Bund nicht im subjektiven Sinne Hoch⸗ und Landesverrath, sie müssen aber im objektiven Sinne als solche angesehen und bestraft werden. Von dieser Ansicht ausgehend, haben auch, so viel mir bekannt, die neue⸗ ren Strafgesetzgebungen der anderen deutschen Bundesstaaten die Verbrechen gegen den deutschen Bund nicht für Hoch⸗ und Landes⸗ Verrath erklärt, sondern sie demselben gleich gestellt. Und Preußen, meine Herren, Preußen, dessen hochherziger König so durch und durch ein deutscher Fürst ist, Preußen, Deutschlands Hort und Schild, sollte eine solche Bestimmung nicht aufnehmen, nicht erklären, daß es, als integrirender Theil des deutschen Bundes, alle gegen dessen Sicher⸗ heit gerichteten Angriffe eben so bestraft, als wären sie gegen seine eigene Sicherheit gerichtet? Das wäre unmöglich. Ein zweiter Grund, der angeführt worden ist, ist der, daß zwei Provinzen der Monarchie nicht mit in das Staatsgebiet eingerechnet werden, mit welchem Preußen dem deutschen Bunde angehört. Nun, meine Her⸗ ren, der Grund, weshalb die eine dieser Provinzen, diejenige, welche die Ehre hat, der ganzen Monarchie den Namen zu geben, nicht zum deutschen Bundesgebiet gerechnet wird, ist bekannt. Er liegt in den alten Territorial⸗Verhältnissen des deutschen Reichs. Aber das ger⸗ manische Element waltet auch in dieser Provinz vor, auch ihre Söhne stehen keinem Anderen an deutscher Gesinnung nach und haben mit ihrem Blute in den deutschen Befreiungskriegen den Bund als Deut⸗ sche besiegelt. Was die zweite Provinz anlangt, so legt sie auf ihre Nationalität und Sprache einen Werth, den wir achten und ehren. Aber auch die Eingesessenen dieser Provinz stehen als Unterthanen unseres Königs, eines deutschen Bundesfürsten, in nächster Beziehung zum deutschen Bunde. Uebrigens werden auch für diese Provinzen die Bundesbeschlüsse publizirt. Die preußische Monarchie bildet mit ihren acht Provinzen ein untheilbares Ganze, und wenn sie auch Kraft genug hat, den Stürmen der Zeit allein Trotz zu bieten, so gewährt ihr doch die unauflösliche Verbindung mit Deutschland einen Zuwachs an Sicherheit und Kraft, an welchem alle ihre Glieder, alle Provinzen Theil nehmen. Meine Herren, ich gebe zu, der deutsche Bund hat den Erwartungen nicht immer entsprochen, die man bei seiner Gründung von ihm hatte, er hat es nicht verstanden, in volks⸗ thümlicher Weise ein nationales Band um die deutschen Bundesstaa⸗ ten zu schlingen. Ich gebe das zu und beklage es tief. Aber auch in dieser Beziehung, meine Herren, ist eine bessere Zeit angebrochen. Als Zeichen dieser besseren Zeit erkennen wir gewiß die vor kurzem

324 stattgefundenen Berathungen über ein gemeinschaftliches deutsches Wechselrecht. Mit allgemeiner Freude ist dieser erste Schritt auf dem Wege einer gemeinsamen deutschen Gesetzgebung begrüßt worden, und unserer Regierung gebührt der Ruhm, die Initiative dabei ergriffen zu haben. Mögen diesem ersten Schritte bald weitere folgen, möge einer der nächsten Schritte die Einführung eines allgemei⸗ nen deutschen Preßgesetzes sein, und möge man auch daran denken, eine größere Uebereinstimmung in die Wehrgesetze der deutschen Bundesstaaten zu bringen. Vor wenig Tagen haben wir gelesen, daß in dem Saale einer süddeutschen Stände⸗ Versammlung darauf angetragen worden ist, zu einer allgemeinen Civil⸗Gesetzgebung für die deutschen Bundesstaaten Einleitung zu treffen, und vielleicht, meine Herren, vielleicht ist es kein zu kühner Gedanke, wenn ich hier die Hoffnung auszusprechen wage, daß wir hier vielleicht die Grundzüge zu einer allgemeinen deutschen Straf⸗ gesetzgebung berathen. Wenn solche Hoffnung uns vorschwebt, so müssen wir vor Allem in diesem Strafgesetzbuche den Grundsatz auf⸗ nehmen, daß die Verbrechen gegen den deutschen Bund den Verbre⸗ chen gegen das eigene Vaterland uns gleich gelten. Wir werden da⸗ durch, ich wiederhole es, eine Huldigung darbringen dem deutschen Nationalgefühle, das in allen deutschen Herzen von neuem seine Schwingen regt. Zu hellen Flammen würde es auflodern, wenn die Integrität und Sicherheit des deutschen Gesammt⸗Vaterlandes je wieder angegriffen werden sollte. Die Zeiten sind glücklicherweise vorüber, wo man das Wohl des engen Vaterlandes getrennt und isolirt sich denken konnte von der Wohlfahrt des großen deutschen Vaterlandes. In diesem Sinne waren die hochherzigen Worte ge⸗ meint, die ein wahrhaft patriotischer Sprosse des ehrwürdigen alten deutschen Kaiserhauses unserem erhabenen Könige zu Aachen im alten deutschen Kaisersaale zurief. Ich meine die Worte:

„Kein Oesterreich, kein Preußen, sondern ein einiges großes starkes

Deutschland.“ Daß diese Worte auch in unseren Herzen Wiederklang gefunden, be⸗ kunden wir es dadurch, daß in unser Strafgesetzbuch wir den Grund⸗ satz aufnehmen, daß Verbrechen gegen das gemeinsame deutsche Va⸗ terland uns gleich gelten den Verbrechen gegen die Sicherheit des engeren Vaterlandes.

(Von mehreren Seiten: Bravo!)

Abgeordn. von Olfers: Die ausgezeichneten Vorträge des Herrn Landtags⸗Kommissars und der beiden Redner, welche vor mir ge⸗ sprochen haben, überheben mich der Nothwendigkeit, mich weitläufig zu äußern. Das Rechtsverhältniß des deutschen Bundes nach innen in Beziehung auf seine Bundesgenossen und auf ihre zum Bunde ge⸗ hörenden Staaten und Unterthanen ist festgestellt erstens durch die Natur und den Zweck der bestehenden Staaten⸗Vereinigung und zwei⸗ tens durch die Grundverträge des Bundes und die Beschlüsse der Bundes⸗Versammlung. Was den ersten Punkt betrifft, so ist sowohl im Art. II. der Bundes⸗Akte vom 8. Juni 1815, als auch im Art. I. der wiener Schluß⸗Akte vom 15. Mai 1820 ausgesprochen: „Der Zweck des Bundes ist Erhaltung der äußeren und inneren Sicherheit Deutschlands und der Unabhängigkeit und Unverletzlichkeit der einzel⸗ nen deutschen Staaten.“ Jene Grundgesetze, welche bereits vor dem ständischen Gesetze vom 5. Juni 1823 da waren, bestehen in ihrer vollen Kraft, weil sie mit dem übereinstimmenden Willen der Herr⸗

scher Deutschlands publizirt sind. Das Letztere s

bei dem vSena g-Pera che über Hoch 4 und I 18. August 1836, und daher ist auch er in jeder Hinsicht für unser Vaterland verbindlich. Eine solche Publication der Bundestags⸗ Beschlüsse hat nicht erst im Jahre 1836, sondern schon früher statt⸗ gefunden; denn wir finden die Publication der Bundestags⸗Beschlüsse auch schon im Jahre 1819, 1831 und 1832. Es mag nun in Beziehung auf die Möglichkeit eines Hoch⸗ oder Landesverraths entgegnet werden, daß die Unterthanen der einzelnen deutschen Staaten zu dem deutschen Bunde nicht in einer Staatspflicht stehen. Nein, in dieser stehen sie nur zu dem eigenen Staat; aber sie stehen vermittelst ihrer Landes⸗ Regierungen zum deutschen Bunde in Bundespflicht, und es ist mir nicht erklärlich, warum der Verrath an dem gemeinschaftlichen Bunde nicht eben so bestraft werden sollte, wie der Verrath an dem eigenen Lande. Ich mache noch auf einen Punkt aufmerksam, nämlich dar⸗ auf, daß auch die übrigen selbst constitutionellen Staaten Deutsch⸗ lands, rücksichtlich der Befolgung der Bundestags⸗ Beschlüsse, ganz entsprechende Grundsätze aufgestellt haben. Ich will nur den §. 3 der württembergischen Verfassungs⸗Urkunde vom Jahre 1819 ver⸗ lesen er lautet so:

„Das Königreich Württemberg ist ein Theil des deutschen Bundes; daher haben alle organischen Beschlüsse der Bundes⸗ Versammlung, welche die verfassungsmäßigen Verhältnisse Deutsch⸗ lands oder die allgemeinen Verhältnisse deutscher Staatsbürger be⸗ treffen, nachdem sie von dem Könige verkündet worden sind, auch für Württemberg verbindende Kraft. Jedoch tritt in Ansehung der Mittel zur Erfüllung der hierdurch begründeten Verbindlichkei⸗ ten die verfassungsmäßige Mitwirkung der Stände ein.“

Ich kann nur für die Annahme der beiden Paragraphen stim⸗ men, aber ich würde es als ein höchst erfreuliches Ereigniß betrach⸗ ten, wenn wir ohne lange Debatte wie ein Mann uns auf einmal erheben und sie unbedingt annehmen; ich glaube, daß wir in die⸗ ser Weise uns selbst ehren würden vor Deutschland, ja vor ganz Europa.

(Von einigen Seiten Beifallruf.) .

Referent Abgeordn. Raumann: Ich muß bemerken, daß ich nicht angemessen erachten kann, die Debatte über diese wichtige Frage kurz abzuschneiden. Ich bin der Meinung, daß die Debatte heute abgebrochen und auf morgen vertagt werden möchte. Es ist nicht zu fürchten, daß die Debatte einen Anstrich bekommen könnte, der au den deutschen Charakter ein falsches Licht werfen könnte. Ich bin überzeugt, man mag dafür oder dagegen stimmen: das deutsche Herz und der deutsche Patriotismus wird sich überall beurkunden. Ich bin jedoch der Ansicht, daß dieser wichtige Gegenstand durch die Debatte von allen Seiten beleuchtet werden müsse, und trage daher darauf an, die heutige Sitzung zu schließen und die Berathung auf morgen zu vertagen. 8 (Viele Mitglieder schließen sich durch den Ruf: Ja, ja! diesem An⸗

trage an.)

Marschall: Die nächste Sitzung wird morgen um 10 Uhr stattfinden.

(Schluß der Sitzung 44 Uhr.)

No. 40.

Preußischen Zeitung.

Uichtamtlicher Inhalt.

Inland. Schreiben aus Düssel dorf. (Eisgang.)

Deutsche Bundesstaaten. Königreich Bayern. Vermischtes. Großherzogthum Baden. Landtags⸗Verhandlungen.

Oesterreichische Monarchie. Mailand. Die öffentliche Stimmung.

Frankreich. Deputirten⸗Kammer. Studenten⸗Aufzug; Guizot über die Schweiz; unveränderte Annahme des sechsten Adreß⸗Paragra⸗ phen. Paris. Hof⸗Nachrichten. Angebliche Note an Sardinien. Das Kriegs⸗Portefeuille. Abd el Kader. Widersprüche in der Thiers⸗ schen Politik.

Großbritanien und Irland. London. Ordens⸗Verleihung. Drpeftion gegen Aufhebung der Schifffahrts⸗Gesetze. Nachrichten aus Indien.

Belgien. Brüssel. Hofnachricht. 1

Schweiz. Tagsatzung. Der Beschluß in der Jesuiten⸗Angelegenheit. Kredit für die Militairschule. Wahl. Dufour⸗ Statue. Kanton Zürich. Eidgenössisches Kriegsgericht. Kanton Lu⸗ Luzern. Fernere Erklärungen Siegwart Müller's Anerbieten der Mitglieder der vorigen Regierung. Neue Versammlung des Großen Raths. Kanton Schwyz. Der Große Rath über die Verfassungs⸗ Frage und die radikale Fraction. Kanton Genf. Milizpflichtige vor dem Disziplinar⸗Gericht. Schreiben aus der westlichen Schweiz. (Protestation der Mönche des St. Bernhard; die Constitution des Kan⸗ ton Schwyz; Verfahren der Radikalen bei den Wahlen.)

Italien. Neapel. Verleihung einer Constitution.

Eisenbahnen und Dampfschifffahrt. Koburg. Das Expro⸗ priations⸗Gesetz.

Handels⸗ und Börsen⸗Nachrichten.

Theil.

8 JAInland.

Berlin, 8. Febr. Seine Majestät der König haben Aller⸗ gnädigst geruht: dem Wachtmeister Grach der Garde⸗Artillerie⸗

rigade die Erlaubniß zur Anlegung des ihm verliehenen Nischan⸗ Iftichar in Brillanten zu ertheilen.

* Düsseldorf, 4. Febr. Gestern Nacht begann in Folge des eingetretenen Thauwetters (Mittags bei Wärme) sich das Eis in Bewegung zu setzen und trieb während des ganzen Tages in der ganzen Breite des Stromes vorüber, so daß aller Verkehr mit dem jenseitigen Ufer dadurch unterbrochen wurde. Im Laufe der ver⸗ fengenen Nacht gerieth die Eismasse jedoch an der Ruhr ins Stocken, o daß sich das Wasser zu stauen begann und schon hier auf 15 Fuß (vorgestern betrug der Wasserstand circa 3 Fuß) stieg, so daß Gefahr des Uebertretens vorhanden war. Zum Glück brach die Eismasse, und der Wasserstand fiel in Folge dessen auf 10 Fuß. Das Ruhreis steht jedoch an der Mündung noch fest, die Ruͤhr ist über die Ufer getre⸗ ten und hat auch die Passage auf der Chaussee zwischen hier und Duisburg unterbrochen.

Die Posten konnten während des gestrigen Tages und in den beiden Nächten nicht über den Strom geschafft werden und mußten an beiden Ufern liegen bleiben.

In unserer Nähe ist übrigens der Eisgang ohne weiteres Unheil vorübergegangen, als daß ein im Strome festgefrornes Kohlenschiff mitgenommen wurde. Von zwei anderen von weiterher mit dem Eise vorbeitreibenden Kohlenschiffen gelang es, das eine in Sicherheit zu bringen. Der Eisgang muß die Mannschaft desselben ganz uner⸗ wartet überrascht und zur eiligsten Flucht genöthigt haben, denn man fand in der Kajüte noch das Essen auf dem Tisch und alle Habe zurückgelassen.

Deutsche Bundesstaaten.

Königreich Bayern. (N. K.) Der bisherige Verweser des Kriegsministeriums, Generalmajor Frhr. v. Hohenhausen, hat am 3. d. das Patent als Stadtkommandant von Nürnberg erhalten und wird in der Mitte dieses Monats dort eintreffen, um die Komman⸗ dantschaft zu übernehmen. Der bisherige Stadtkommandant, Gencral⸗ major v. Sebus, hat seine weitere Bestimmung zu. gewärtigen.

Der Münch. Eilbote meldet, daß der Fürst Wallerstein allen Censoren des bayerischen Landes die Weisung ertheilt, nichts zu bean⸗ standen, was auf seine Person Bezug habe.

Großherzogthum Baden. (Karlsr. Ztg.) In der Sitzung der ersten Kammer am 5. Febr. kam die Drei⸗Fabriken⸗ Frage zum Abschluß. Nach einer fünfstündigen Verhandlung, an welcher Geh. Rath Nebenius, die Staatsräthe Bekk, Trefurt und Regenauer, die Geh. Räthe Klüber, Frhr. v. Marschall und Vogel, Oberforstrath v. Gemmingen, General⸗Lieutenant v. Lasollaye, Hof⸗ Domainenkammer⸗Direktor Beger und der Berichterstatter, Frhr. von Andlaw Theil nahmen, wurde die Adresse der zweiten Kammer instimmig angenommen.

Oesterreichische Monarchie

Der Allg. Ztg. schreibt man aus Mailand vom 27. Ja⸗ nuar: „Die aus den Provinzen des lombardisch⸗venetianischen Königreichs einlaufenden Berichte lauten günstig; überall herrscht Ruhe und Ordnung. Der Sitz der Umtriebe befindet sich hier in Mailand; die Versuche, auch in den anderen Provinzen das Volk aufzuwiegeln, sind vor der Hand gänzlich ge⸗ scheitert. Indessen geben die höher stehenden Leiter ihr Spiel noch nicht verloren. Müßiges Gesindel wird besoldet, um das Volk mittelst böswilli⸗ ger Erdichtungen und abgeschmackter Gerüchte fortwährend zu ängstigen und ihm den glühendsten Haß gegen die Deutschen beizubringen. Wenn der Soldat die übermüthigen Herausforderungen mit Stillschweigen oder Ver⸗ achtung übergeht, so spotten die Unruhestifter seiner vermeintlichen Furcht; weist er dagegen Beschimpfungen und Angriffe mit den Waffen zurück, so wird er als Mörder angeklagt und als Barbar verschrieen. Die Mittlelklasse, der Kern der Bevölkerung wünscht und liebt Ordnung, Ruhe und Frieden und ist daher allen diesen Umtrieben sremd und abhold, denn der Mittel⸗ stand kann dabei nur verlieren in keiner Beziehung gewinnen. Hier in Mailand vereinigen und umarmen sich daher nur die beiden Extreme der Bevölkerung als Feinde der jetzigen Ordnung der Dinge, nämlich die un⸗ zufriedenen Adeligen mit ihren besoldeten Helfershelfern. Für diejenigen, welche die Verfassung dieser Ländertheile nicht kennen, möge folgende Be⸗ merkung zur näheren Beleuchtung dienen. Im lombardisch⸗ venetianischen Königreiche giebt es keine Patrimonialgerichte, der Adel hat kein privilegir⸗ tes Standesgericht, hier ist der Graf mit dem ärmsten Bettler vor dem Gesetze gleich. Der Adelige ist conscriptionspflichtig wie jeder andere Einwohner, auch giebt es hierlandes keinen Unterschied zwischen dem Acker des Fürsten und dem Acker eines nichtadeligen Grund⸗ besitzers und den darauf haftenden Abgaben. Wenn daher der Adelige seine Grundstücke nicht selbst bebauen will, so verpachtet er dieselben. Mit einem Worte, der Fürst ist hinsichtlich seiner Besitzungen nichts mehr und nichts weniger als jeder arme Bauer, der nur das kleinste Grundstück sein nennt. Für den lombardischen Adel waren die alten Zeiten allerdings sehr gute Zeiten, als er Herr war und die übrigen Einwohner unter dem Druck der Knechtschaft schmachteten. Der mailänder Bürger wünscht die Kluft, die ihn in früheren Zeiten von dem hochmüthigen Adel trennte, gewiß nicht

wieder zurück, eben so wenig, als der Landmann dies je wünschen wird. Gleichheit, vollkommene Gleichheit vor dem Gesetz, die Abschaffung der Vorrechte des Adels ꝛc. sind so kostbare Güter, daß der Bürger und Landmann dem Adel nicht die Hände bieten wird, ihn wieder emporzuheben. Dem Vornehmen und Reichen blei⸗ ben also keine anderen Helfer und Helfershelfer, um revolutionaire Demon⸗ strationen hervorzurufen, als jene Einwohner, welche nichts besitzen, als eine kümmerliche Existenz, daher für ein gutes Stück Geld zu Allem zu haben sind. Insolange die Regierung hier den Handel und Gewerbefleiß, den Bürger und Landmann, kurz, den sehr achtbaren, sehr schätzbaren, ruhigen und friedlichen Mittelstand mit allen Kräften beschützen wird, hat sie von den Umtrieben der Unzufriedenen nichts zu befürchten.“

8 Franhreich.

Deputirten⸗Kammer. Sitzung vom 3. Februar. Die heutige Sitzung wurde durch das tumultuarische Ueberreichen einer Petition der Studenten auf Wiederanstellung der suspendirten Professoren Michelet, Quinet und Mickiewicz bezeichnet. Gegen 200 Köpfe stark, hatten sich die Studenten am Pantheon versammelt und zogen, von einer großen Masse Volkes begleitet, der Deputirten⸗ Kammer zu. Eine Compagnie Munizipalgarde stellte sich zur Auf⸗ rechthaltung der Ordnung am Seine-Ufer auf, und die dienstthuende Nationalgarde trat unter die Waffen. Alles lief indeß ruhig ab. Herr Cremieux eilte hinaus, ging ihnen entgegen und empfing aus den Händen der Studenten, die ihn mit dem Rufe: Es lebe Cre⸗ mieux! empfingen, eine Petition, die von etwa über 200 Studenten unterzeichnet war, und worin dieselben die Zurückberufung der genann⸗ ten beiden Professoren auf ihre kürzlich geschlossenen Lehrstühle ver⸗ langen. Herr Cremieux nahm die Petition in Empfang und brachte sie sogleich auf die Tribüne der Kammer. Die Munizipal⸗ Garde, die vor dem Palaste der Deputirten⸗Kammer unter den Waffen aufgestellt waren, hatte keinen Anlaß zum Einschreiten, da keine Unordnung begangen wurde. Die Studenten aber zogen nun ab, durch die Rue Rivoli und die Rue Richelieu nach den Büreaus des National, die sich jenseits des Boulevard des Italiens in der Rue Lepelletier befinden. In der Deputirten⸗Kammer wurde nun die Debatte über den auf die Schweiz bezüglichen sechsten Adreß⸗ Paragraphen durch Herrn Guizot fortgesetzt, der gestern wegen Heiserkeit die Vertagung der Diskussion beantragt hatte. Der Mi⸗ nister erklärte, daß er sich auch heute noch ziemlich unwohl fühle, dennoch aber nicht säumen wolle, auf die Behauptungen des Herrn Thiers zu antworten und dagegen zu protestiren. Er sagte sodann im Wesentlichen:

„Ich will die Thatsachen in das wahre Licht stellen und hoffe dadurch zu bewirken, daß die Kammer ein wohlbegründetes Mißtrauen gegen die verabscheuenswerthe Politik des Herrn Thiers hegen wird. Zuerst muß ich eine Thatsache auftlären. Herr Thiers hat gesagt, die verbündeten Sou⸗ veraine seien dem Bundesvertrage fremd geblieben. Dies ist ein Irrthum. Es ist förmlich die Rede davon in den Ermächtigungen für die Bevollmäch⸗ tigten, welche gemeinsam mit der Tagsatzung an der Abfassung des Bun⸗ desvertrages arbeiteten. Die Denkschriften der Tagsatzung beglaubigen dies. Der Schweizerbund wurde unter Mitwirkung und Garantie der Mächte reorganisirt; die Vortheile, welche ihm bewilligt wurden, beruhen auf diesen wesentlichen Grundlagen und würden mit diesen verschwinden. Dies ist das Recht. Dieses Recht stellt fest, daß der Bundesvertrag, wenn er auch in den Einzelnheiten abgeändert werden kann, dennoch in Bezug auf die ge⸗ meinsamen Grundlagen der Constitution unverändert bleiben muß. Dies haben wir bei unserer Politik nie aus dem Auge verloren. Uebrigens hat in den Rath⸗ schlägen, welche wir der Schweiz ertheilen zu müssen glaubten, unsere Sprache nie die Gränzen der Mäßigung überschritten. In unseren Worten lagen weder Drohungen noch Rückhalte; ich fordere Jedermann heraus, in allen an die Tagsatzung von uns gerichteten Noten die geringste Spur davon zu finden. Ich komme zu der Hauptfrage nach der Ursache oder dem Vor⸗ wande des Konfliktes. Ein Wort soll mich hier nicht zurückhalten; ich trage kein Bedenken, von den Jesuiten zu reden. Bisher war die Erziehungsfrage als Sache der Kantonal⸗Verwaltung betcachtet worden. Als die philoso⸗ phische Partei den Dr. Strauß nach Zürich berief, wie konnte man da noch der katholischen Partei das Recht bestreiten, die Jesuiten nach Luzern zu berufen? Luzern hatte dies Recht; es hat davon politisch und praktisch Gebrauch gemacht. Ich habe dies bedauert; ich habe besonders die Weise bedauert, wie es geschah. Diese Weise war übrigens damals recht wohl zu entschuldigen, weil Luzern sich in seiner Kantonal⸗Unabhängigkeit bedroht sah, welcher in der Wirklichkeit die Angriffe mehr galten, als den Jesui⸗ ten. Indem wir Luzern und den Sonderbund vertheidigten, haben wir blos das Recht, die Gerechtigkeit und die wahre Freiheit aufrecht gehalten. Es war die Partei der Unterdrückten; konnte Frankreich da wohl schwanken? Man hat jetzt die Gewaltthätigkeiten des siegreichen Radikalismus milder darzustellen gesucht; die Thatsachen und die Handlungen der Regiernng las⸗ sen jedoch über diesen Punkt gar keinen Zweifel. Soll ich den Journal⸗ Artikel anführen, worin man von der Nothwendigkeit spricht, die kranken Glieder abzuschneiden? Die Handlungen entsprachen den Worten. Ich brauche nur an das Dekret der provisorischen Regierung zu Freiburg, wel⸗ ches alle Corporationen mit Einschluß der barmherzigen Schwestern und der Brüder der christlichen Schulen austreibt, an das Dekret der luzerner Re⸗ gierung bezüglich des Wahlgesetzes, an die Amts⸗Niederlegungen ausgezeich⸗ neter Geistlichen und Offiziere der eidgenössischen Armee zu erinnern, welche über die Entweihungen und Entheiligungen, deren Zeugen sie gewesen, entrüstet waren. Viele andere gleichartige Thatsachen sind vorgefallen. Will man z. B. wissen, wie die meisten Wahlen bewirkt wurden? Durch Gewalt oder List wurden sie zum Vortheile der Radikalen entschieden. Nicht die Sache des Rechts also hat, wie Sie sehen, in der Schweiz triumphirt: eben so wenig hat die Sache der Moralität gewonnen, welche stets durch revolutionaire Krisen empfindlich leidet. In dieser Beziehung wird gegenwärtig in der Schweiz ein entsetzliches Desorganisationswerk betrieben; man arbeitet sy⸗ stematisch gegen die Moralität, gegen den religiösen Glauben. Man ruft fortwährend zur Gottlosigkeit auf, und die Demoralisation des Volkes wird mit unablässigem Eifer betrieben. Ich weiß, daß die schweizerische Regie⸗ rung diesem Unwesen abgeneigt ist, aber es verfolgt darum nicht minder seinen Gang; die alte Schweiz geht täglich mehr zu Gunde, und ich glaube nicht, daß man mich deshalb anklagen darf. Die Sache, welche wir in der Schweiz durch unsere Rathschläge, und nicht durch feindliche Kundgebungen, unterstützt haben, war die Sache der Freiheit, des Rechtes und der Mora⸗ lität. Herr Thiers fragte, ob wir uns vor der freien Schweiz fürch⸗ teten? Nein, aber wir meinen, daß es Grundlagen giebt, die man nicht ohne Gefahr wechseln kann. Herr Thiers zog gestern eine Parallele zwischen der Revolution und der Contrerevolution. Ich protestire entschieden gegen diese Ausdrücke; sie sind falsch. Es besteht keinesweges gegenwärtig ein Kampf zwi⸗ schen Revolution und Contrercvolution, in der Schweiz eben so wenig, als in Frankreich. Es giebt Reste von Parteien, aber sie verschwinden, und die alte aristokratische Partei hat ihre Sache schon fast aufgegeben. In der Schweiz, wie in Frankreich, giebt es blos einen Kampf zwischen der gemäßigten Regierung und der radikalen Partei. Hier liegt die Gefahr; dies ist es, was in der Schweiz zu befürchten ist. Ich halte keinesweges alle Radikale für Revolutionaire; aber die herrschenden Radikalen suchen den radikalen Geist weit über die ihm geziemen⸗ den Schranken hinaus zu führen. Hierin liegt die Gefahr. Die Erörterung über die Revolution und Contrerevolution gehört also gar nicht hierher. Wollen Sie wissen, wie Herr Thiers früher über diese Frage dachte, und wie er von den schweizer Radikalen sprach?“ Der Redner verlas nun mehrere Stellen aus Depeschen, welche Herr Thiers im Jahre 1836 an den damaligen fran⸗ zösischen Gesandten in der Schweiz richtete, und worin er sich aufs entschie⸗ denste gegen die dortigen radikalen Umtriebe aussprach, welche man als für die Ruhe der Nachbar⸗Staaten gefährlich nicht länger dulden dürfe. „Ich habe nie“, fuhr Herr Guizot fort, „gegen die schweizer Radikalen eine frei⸗ müthigere und strengere Sprache geführt, als damals Herr Thiers. Dies wird wohl Niemand bestreiten.“ Herr Thiers unterbrach den Minister, um,

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wie er sagte, die Citationen desselben zu berichtigen, indem er sie vervo ständige. Er verlas nun seinerseits mehrere Stellen aus seinen damaligen Depeschen, um unter Anderem darzuthun, daß er des Fürsten Metternich Vorschlag zu einer gemeinsamen Einschreitung gegen die schweizer Radikalen entschieden abgelehnt habe. Diese Sprache und sein damaliges Verhalten seien, wie er glaube, himmelweit von dem Verhalten und der Sprache verschieden, die man seitdem geführt habe. Herr Guizot entgegnete: „Die Citationen des Herrn Thiers heben den Sinn der Stellen nicht auf, welche ich eben verlas. Die Lage ist jetzt nicht minder ernst, als im Jahre 1836.“ Herr Thiers: „Sie ist nicht die nämliche.“ Herr Guizot: „Das RNeich der Radikalen ist nicht minder ausgedehnt. Man muß die Frage in ihrer ganzen Wichtigkeit auf⸗ fassen. Die Juli⸗Bewegung, welche sich in ganz Europa fühlbar machte, regte die Hoffnungen der Radikalen wieder auf. Sie suchten vergebens ein Land, wo sie sich der Regierung bemächtigen könnten, um ihr Wirken aus⸗ zudehnen. In der Schweiz ist es ihnen zum erstenmale gelungen, Fuß zu fassen, und von dort aus hoffen sie, auf ganz Europa einzuwirken. Diese Sachlage ist gewiß bedenklicher, als jede frühere. Ich sage es laut: die radikale Schweiz ist unheilbringend für alle gesetzmäßigten Interessen der Na⸗ tionen, für alle Interessen der Freiheit und des Friedens. Aus der Schweiz will man ein Werkzeug machen, um auf Italien, auf die anderen Theile von Europa zurückzuwirken. Dies ist ein Vorhaben, dessen Verwirklichung wir nicht zulassen wollten; um es aber zum Scheitern zu bringen, haben wir nicht zur Gewalt unsere Zuflucht genommen; wir haben uns begnügt, der Schweiz Rathschläge zu ertheilen, sie über ihre wahren Interessen auf⸗ zuklären und ihr die Gefahren anschaulich zu machen, denen sie sich aus⸗ setze, wenn sie sich an den Abgrund der Gewaltthätigkeiten und Leidenschaf⸗ ten hinreißen lasse. Man wirft uns vor, diese Nathschläge nicht gemeinsam mit den anderen Mächten ertheilt zu haben. Was liegt daran für das Resultat? Unserer Eigenliebe kann vielmehr nur dadurch geschmeichelt wer⸗ den, weil am Ende doch unsere Politik es war, welche sich geltend machte und angenommen wurde, weil die anderen Mächte sich mit uns vereinigt haben, um dieselbe gemäßigte Sprache zu fuͤhren und dasselbe gemäßigte Verfahren zu beobachten. Gepenwärtig ist Europa einmüthig, wenn es zu der Schweiz spricht, und nur dadurch, man täusche sich darüber nicht, konnte man gewiß sein, das beabsichtigte Ziel zu erreichen; nur so, indem man diese gesetzmäßigen Mittel anwendete, konnte man gewiß sein, die Herstellung der Ruhe in der Schweiz zu bewirken. Erblicken Sie nicht schon die Er⸗ gebnisse? Sehen Sie nicht, daß in der Schweiz bereits die Gefühle der Ordnung, der Freiheit und Gerechtigkeit ihre Herrschaft wieder zu erlangen beginnen? Sehen Sie nicht, daß bereits jene Männer, welche bei den letz⸗ ten Ereignissen die Hauptrollen spielten, den Abgrund zu erkennen anfan⸗ gen, in welchen sie ihr Vaterland zu stürzen im Begriffe stehen? Nur noch wenige Tage, und sie werden völlig überzeugt sein, daß wir besser, als sie selbst, ihre wahren Interessen begriffen haben, daß sie uns die Erhaltung der Freiheit, Verfassung und Unabhängigkeit ihres Landes verdanken, und daß wir ihre wahrhaften Freunde sind.“ (Beifall des Centrums.) 8 Nachdem Herr Odilon Barrot noch eine heftige Rede gegen die Politik der Regierung, welche er aufforderte, von dieser Politik, damit ihr Werk vollständig sei, nunmehr auch in Italien Anwendung zu machen, gehalten und auf Verwerfung des Kommissions⸗Paragra phen angetragen hatte, erinnerte der Präsident die Kammer daran, daß Herr Malgaigne ein Amendement vorgeschlagen habe. (S. unser gestriges Blatt.) Dasselbe fand aber keine Unterstützung und wurde somit beseitigt. Nach einigen Bemerkungen des Herrn von Larochejacquelin schritt endlich die Kammer zur Abstimmung, und der §. 6 wurde mit 206 gegen 126 Stimmen angenommen.

Paris, 4. Febr. *) Der König und die Königin machten vorgestern einen Ausflug nach St. Cloud, von welchem sie gegen Abend wieder nach den Tuilerieen zurückkehrten. Der Prinz von Syra⸗ kus, der sich in Paris befindet, wird, dem Vernehmen nach, heute nach Neapel abreisen. Zur Verfügung des Prinzen von Joinville für des⸗ sen Reise nach Algier ist am 25sten v. M. die Dampf⸗Fregatte Cacique“ von Toulon in Port Vendres eingetroffen.

Die französische Regierung hat, wie verlautet, an den König von Sardinien aus Anlaß der Rüstungen in dessen Staaten eine Note gerichtet. Es wird darin, wie es heißt, der sardinischen Re⸗ gierung die Versicherung ertheilt, daß keine österreichische Interven⸗ tion in den reformistischen Staaten Italiens stattfinden werde; Oesterreich verstärke sein Heer im lombardisch⸗venetianischen König⸗ reich nur zu seiner eigenen Sicherheit und beabsichtige keinesweges eine Intervention in den Staaten, wo die Reform auf friedlichem Wege vorschreite.

Vor kurzem hieß es, General Trezel stehe auf dem Punkt, das Kriegsportefeuille niederzulegen. Man glaubt nun, daß diese Nach⸗ richt sich bestätigen werde. Herr Guizot möchte, so sagt man, seiner Verwaltung durch die Berufung eines berühmteren Namens an die Spitze des Kriegsdepartements vermehrte Stärke verleihen. Er hätte sich deshalb an den Marschall Bugeaud gewendet, und man will jetzt wissen, der Eintritt des Herrn Bugeaud in das Kriegs⸗Ministerium werde erfolgen, sobald die Adresse von der Deputirten⸗Kammer votirt sein würde, die Verordnung, welche ihm dieses Portefeuille übertrage, sei bereits dem Könige zur Unterzeichnung vorgelegt worden.

Aus Toulon sollen der Regierung Depeschen zugekommen sein, nach welchen Abd el Kader sich entschieden weigere, nach Paris zu kommen, bevor man die zwischen ihm und dem Herzoge von Aumale vereinbarte Convention förmlich ratifizirt habe.

Das Journal des Débats bemerkt über die Kritik, welcher das Organ des Herrn Thiers die von Herrn Guizot über die italienischen Angelegenheiten abgegebenen Erklärungen unterwirft: „Der Con⸗ stitutionnel behauptet, Herr Guizot habe das System der Contre⸗ Revolution, d. h. der Achtung der Verträge und des Friedeus, inau⸗ gurirt. O nein, die Grundlagen dieser Politik wurden bereits im Jahre 1831 in jenen berühmten Diskussionen wegen Polens gelegt, an denen Herr Thiers namentlich auf eine so glänzende Weise Theil nahm. Damals handelte es sich nicht von einer einzelnen Stadt wie Krakau, es handelte sich von ganz Polen, das einen Heldenkampf ge⸗ gen Rußland bestand. In Italien waren die Legationen aufgestan⸗ den, und Oesterreich intervenirte mit bewaffneter Hand. Belgien hatte sich von Holland losgerissen und bot dem Herzog von Nemours eine Krone an. In Frankreich erwartete man allgemein den Krieg, und die Opposition hatte behauptet, daß wir durch Ver⸗ treibung der Bourbonen alle Verträge gelöst hätten. Man begehrte von der neuen Regierung, sie solle die Völker befreien und sich durch Siege popularisiren: da erhob sich mitten aus der von Casimir Per⸗ rier gegründeten Majorität ein junger Deputirter, Herr Thiers, und vertheidigte mit einem Feuer, mit einer Leidenschaftlichkeit die heute von Herrn Guizot geübten Grundsätze, daß die Opposition von da⸗ mals in eine Wuth ausbrach, die sich nur durch die Flintenschüsse vom 5. und 6. Juni Luft zu machen wußte. Das alte Schreckbild der Contre Revolution und der heiligen Allianz erscheint wiederum auf der Tribüne, es ist daher gut, zu⸗ erwähnen, daß sie nicht von Herrn Guizot erfunden sind, diese Theorieen, sondern daß Casimir

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*) Heute sind uns die pariser Zeitungen, die seit einiger Zeit stets um einen Tag verspätet hier eingingen, wieder bis zu dem Datum zugekommen, bis zu welchem sie bei regelmäßigem Gange der Eisenbahnzüge reichen müssen. Mangel an Raum nöthigt uns indessen, unsere Mittheilungen daraus für heute möglichst zu beschrãꝛ ker

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