—
sönlichen Rücksichten oder Vorurtheilen.
keinen Tadel zu verhängen.
gewiß, daß Herr Odilon Barrot mir die Gerechtigkeit erweisen wird, zu glau⸗ ben, daß ich von keinem heftigen Gefühle beseelt bin.
28 — 2, 2,.1 meint aber, dazu bedürfe es vorgängiger Verständigung, und das Ministerium sei strafbar, indem es in die Reihen der Kammer Erbitterung und Uneinig⸗ keit bringe. Ich glaube nicht, daß man in dieser Beziehung dem Ministerium ein anderes Unrecht vorhalten kann, als daß es sich vertheidigt, wenn es angegriffen wird; wir werden aber wohl auf der parlamentarischen Bahn noch größere Fortschritte machen müssen, bevor dies Unrecht, wenn es ein solches ist, verschwindet. Ich glaube, daß die wahre Einmüthigkeit einer Majorität auf gemeinsamen Grundsätzen beruht, und ich meine nicht, daß die von Herrn Darblay entwickelten Grundsätze bereits genügende Fort⸗ schritte gemacht haben, um die Bildung der neuen Majorität als nahe be⸗ vorstehend erscheinen zu lassen. Wenn die Majorität, zu welcher ich rede, unsere Handlungen so beurtheilt, wie Herr Darblay, so spreche sie sich aus; wir werden ihre Entscheidung annehmen und ein neues Kabinet wird sich prä⸗ sentiren. Herr Darblap wird dasselbe vielleicht angeben können. Was uns
angeht, so wird uns nicht blos eine förmliche, sondern schon eine nur halb ausgesprochene Verurtheilung zum Rücktritte bestimmen.“ Herr Paillet äußerte, daß er für das Amendement stimme, weil es den Zweck habe, die schlimme Wirkung des Kommissions⸗-Paragraphen zu vermindern. Er habe übrigens keinem Bankett beigewohnt und spreche also nicht aus per⸗ ksicht Der Redner suchte zum Schlusse darzuthun, daß die Bankette gesetzlich erlaubt seien. Herr Blanqui ta⸗ delte die Bankette, beschwor aber zugleich die Regierung, über die Minorität kei Herr Odilon Barrot äußerte, die Oppo⸗ sition habe das Land zu Rathe ziehen wollen, da die Regierung erklärt hätte,
das Land wolle keine Reformen, weil die Majorität sie zurückweise. Er habe übrigens nichts dagegen, wenn man ihn blind nenne, und fühle sich
durch die Ausdrücke der Adresse nicht verletzt. Herr Guizot: „Ich schließe von dieser Debatte jeden Gedanken persönlichen Grolles aus, und ich bin
Ich beschränke die Frage für die Regierung wie für die Opposition auf die bloße Rechtsfrage. Was würde die Opposition thun, wenn sie hier die Majorität auf ihrer Seite, und wenn sie eine Adresse zu entwerfen hätte? Sie würde die Mi⸗ norität der Servilität, der Bestechung, der Verrätherei an den In⸗ terssen des Landes anklagen; sie würde ihre Vorwürfe in den strengsten Worten ausdrücken. Aber was thun wir denn beständig anders, als daß wir immer Einer den Anderen tadeln? Es sei mir vergönnt, hier die Namen völlig außer Betracht zu lassen. Was würde wohl aus der Freiheit unserer Debatten werden, wenn Ihre Grundsätze jemals die Ober⸗ hand erlangen sollten? Wie? Wir sind es, welche die Verantwortlichkeit für unsere Sprache übernehmen, und dennoch behaupten Sie, daß die Krone es sei, die wir sprechen lassen wollen? Wir haben das Recht, und alle Parteien dieser Kammer haben das Recht, sich gegenseitig zu tadeln. Die⸗ ser Tage schlug man Ihnen vor, zu erklären, daß wir durch traurige Bei⸗ spiele die Aufrichtigkeit der Repräsentativ ⸗Regierung entstellt hätten. Mit noch mehr Grund ist die Kammer berechtigt, das zu tadeln, was im In⸗ nern des Landes vorgeht. So wie die Opposition dem Lande eine politische Kundgebung abverlangt hat, eben so verlangt die Regieruns sie von der Majorität.“ Herr Thiers: „Ich gehöre nicht zu denen, an welche die Ausdrücke der Thron⸗Rede gerichtet sind; dennoch werde ich mir erlauben, sie zu bekämpfen.“
Paris, 10. Febr. Gestern Abend durchzogen bis spät in die Nacht zahlreiche Patrouillen der Munizipal⸗Garde zu Fuß und zu Pferde alle Viertel der Hauptstadt. Die Vorkehrungen zu dem auf Sonntag, den 13ten, festgesetzten Reformbankett des 12ten Bezirks dauern herr. Seit den letzten Erörterungen in der Kammer haben sich viele Oppositions⸗Deputirte zur Theilnahme an dem Bankett ein⸗ schreiben lassen. Viele denken an eine Demission der Minister, und die Presse kündigt in einem ironischen Artikel an, Herr Duchatel bewerbe sich schon für die nächste Session um die Präsidentschaft der Kammer. Der Constitutionnel ermahnt die Seinen zur Ausdauer und Beharrlichkeit. Wenn die Opposition gemein⸗ schaftlich handle, könne ihr der Sieg nicht fehlen. Der Na⸗ tional erklärt, er sei zu entrüstet, um sich über die Sitzung aus⸗ sprechen zu können. Die Reforme fragt, wo denn die Herren Guizot und Thiers bei diesem Kampfe ihrer Unter⸗Feldherren blieben? Das Sidele erklärt die Minister Ludwig Philipp's für eben so strafbar als die Karl's X. fünf Monate vor seinem Sturze. Das Journal des Débats findet in allen diesen Scenen nur ein Haschen nach dramatischem Effekt. Nicht die Freiheit der Presse, nicht
die Freibeit der Rednerbühne, kein constitutionelles Recht sei angegriffen, Nur Klubs wolle die Regierung nicht, und man tobe, weil man
nicht mit Gründen siegen könne. „Man sollte also“, ruft das mini⸗
sterielle Blatt der Bevölkerung von Paris zu, „man sollte die Berg⸗
Partei⸗, Sozialisten⸗ und Kommunisten⸗Banketts auch in Paris dul⸗
den? Wir rufen alle Vorsteher von Werkstätten, alle Industriellen,
die das zwölfte Arrondissement bewohnen, alle Handelsleute und
Eigenthümer, kurz, alle dortigen Bewohner, die für ihre Existenz
Ordnung und Frieden brauchen, hiermit um ihr Zeugniß an. Gro⸗
ßer Gott, wozu dient doch Erfahrung?! Man kennt die Herrschaft
der Klubisten.“ Das Publikum ist nicht ohne Besorgniß der Dinge
gewärtig, die da kommen sollen.
8⸗ Der Prinz von Syrakus hat Paris noch nicht verlassen, seit
acht Tagen hat er seine Reise⸗Anstalten getroffen, Postpferde sind
bereit, aber er kann nicht abreisen, denn die hiesige neapolitanische
Gesandtschaft hat noch nicht den Auftrag erhalten, ihm seinen Paß uach Neapel zu visiren. Es hat sich das Gerücht verbreitet, der rus⸗ sische Gesandte in Neapel habe die Weisung erhalten, sich von dort zu entfernen.
Der Präfekt von Cherbourg hat Befehl empfangen, eine Fre⸗ gatte und eine Dampf⸗Korvette zur Abfahrt nach dem Mittelmeer bereit zu halten.
Die Dampf⸗Korvette „Vedette“ und der Dampfer „Pingouin“ sind in aller Eil von Toulon nach Neapel abgegangen. Zwei Dampf⸗ Fregatten werden nachfolgen. Briefen aus Malta zufolge ist eine Diviston der englischen Flotte in die Gewässer von Neapel abge⸗
angen.
8 gaüü- Offiziere der Armee von Afrika und der Garnisonen des südlichen Frankreichs haben vom Kriegs⸗Minister den Befehl erhalten, ihren Urlaub abzukürzen und sich sogleich zu ihren Corps zu bege⸗ ben. Auch das Marine⸗Departement hat den Befehl, in Toulon und Port Vendres das Material zur Einschiffung von 35,000 Mann be⸗ reit zu halten. Es heißt, daß man sich auf alle möglichen Eventua⸗ litäten in Italien gefaßt halten wolle.
Die französische Regierung beabsichtigt, dem Vernehmen nach, auf dem Libanon einen beständigen Konsulatposten zu errichten.
Heute fand in der Kirche Notre Dame deß Paris die Gedächtniß⸗ feier zu Ehren O'Connell's statt. Die Kirche war gedrängt voll; besonders zahlreich waren die legitimistischen Kreise repräsentirt, ins⸗ besondere der Klerus; der Erzbischof von Paris und die Bischöfe von Orleans und von Evreux waren zugegen. Der Dominikaner Lacor⸗ daire hielt die Gedächtnißrede auf O'Connell. Mehrere Mitglieder
der O'Connellschen Familie, welche in diesen letzten Tagen in Paris
eingetroffen, wohnten dieser Trauerfeier bei. — - . Die Presse bezieht sich auf eine Protestation vieler Pairs,
Offiziere und anderer ausgezeichneten Männer in Portugal, welche
die bei den letzten dortigen Wahlen ausgeübten Gewaltthätigkeiten
zur Kenntniß Frankreichs brachten, um sich heftig gegen die Politik
des Kabinets auszusprechen, welches in Portugal durch seine Inter⸗ vention nur die Königliche Gewalt, nicht die Volksfreiheiten geschützt habe. Der Constitutionnel meint: Donna Maria habe in Por⸗ tugal gerade dasselbe versucht, was Karl X. 1830 in Frankreich, die⸗ ses aber entblöde sich nicht, seine Dazwischenkunft gerade da auf⸗ hören zu lassen, wo eine pflichtvergessene Regierung an die Pflichten gegen ihr Volk gemahnt werden müsse, und überlasse es überall
England, die liberale Ansicht zu vertreten. Der Conservateur sagt dagegen: Spanien hätte sich jede Dazwischenkunft in die inne⸗ ren Angelegenheiten Portugals verbeten, damit nicht auch einmal an jenes Land selbst die Reihe käme, sich von den auswärtigen Mächten Lectionen gefallen lassen zu müssen. Und was wäre denn im Grunde in Lissabon geschehen: Freiwillige hätten sich mit Einwilligung der Königlichen Macht gebildet. 8
Die Sentinelle de Toulon vom 5. d. meldet: „Der Kriegsminister hat auf Verwendung des Herzogs von⸗ Aumale 220 Araber, die auf der Insel St. Marguerite, in den Forts von Cette und in dem Fort von Brescou gefangen gehalten wurden, in Frei⸗ heit setzen lassen. Die meisten davon sind alte Soldaten von Abd el Kader's regulärer Reiterei. Nach ihrer Rückkehr in ihr Vater⸗ land werden diejenigen, welche Gewähr für ihr gutes Verhalten ge⸗ ben können, in die Reihen unserer eingeborenen algerischen Truppen aufgenommen werden. Die noch in Frankreich zurückbleibenden Ge⸗ fangenen sind lauter Verbrecher. Die Regierung hat übrigens be⸗ fohlen, mit der Erlaubniß zu Pilgerungen nach Mekka sehr vorsichtig zu Werke zu gehen, besonders solchen Arabern gegenüber, die durch ihre fanatische Anhänglichkeit an Abd el Kader bekannt sind.“
Paris, 12. Febr. (Telegraph. Depesche.) In der Siz⸗ zung der Deputirten⸗Kammer wurde die Adresse mit 241 Stimmen gegen 3 angenommen. Die Opposition hat nicht mitgestimmt. —
Neapel war am 4ten ruhig.
Großbritanien und Irland.
London, 10. Febr. (Ueber Holland.) *) ausgesagt war, ist die Leitung der Protectionisten⸗Partei im Unter⸗ hause in einer Versammlung, welche gestern bei Herrn Bankes statt⸗ fand, dem Lord Granby übertragen worden. Herr Stafford, der auch als Nachfolger Lord Bentinck's genannt wurde, wird nur die zweite Stelle einnehmen.
Die gestrigen Verhandlungen des Unterhauses waren nicht von Bedeuntung. Die Fortsetzung der Debatte über die Juden⸗Bill wurde auf übermorgen verschoben. Herr Anstey, dessen Antrag auf ein indirektes Tadelsvotum gegen die Politik Lord Palmerston's vor⸗ gestern zu Boden gefallen war, indem man seine weit ausgeholte Rede über die politischen Verhältnisse Europa’'s seit Anfang dieses Jahrhunderts nicht anhören wollte und die Sitzung wegen der feh⸗ lenden beschlußfähigen Anzahl von 40 Mitgliedern endlich aufgehoben werden mußte, beklagte sich heute über dies Verfahren gegen ihn, erklärte sich aber nicht für geschlagen und versprach, seinen Antrag wieder vorzubringen, sobald das Haus sich zum Ausschuß über das Budget konstituiren würde. Auf eine Anfrage, ob der neu erwählte Bischof von Hereford seinen Sitz im Oberhause einnehmen werde, erwiederte Sir G. Grey, daß die neue Parlamentsakte über die Vermehrung der Bisthümer ihn nicht dazu berechtige. — Hierauf er⸗ hob sich eine lange Diskussion über die von Herrn Poulett Scrope gestellte Frage, ob die Regierung gegen die Mitglieder der Wohlthä⸗ tigkeits⸗Büreaus in Irland, die eine Masse von Armen vor Hunger und an endemischen Krankheiten sterben ließen, strenge Maßregeln er⸗ greifen werde. Der erste Secretair für Irland, Sir W. Somer⸗ ville, erklärte bei dieser Gelegenheit, daß das Armengesetz, so viel man nur von einem Gesetze dieser Art erwarten könne, zur Linderung der Noth beigetragen habe, daß es aber absurd sei, von einem Armengesetze, welches noch dazu in Folge eines Systems, welches den Bedürftigen die Hülfe in das Haus bringe, ohne alle Vorbereitungen in Kraft getreten sei, vollständige Abhülfe der ungeheuren Noth zu erwarten. Uebri⸗ gens seien die Mitglieder der Armen⸗Büreans in allen Fällen, wo sie ihre Pflichten versäumt hätten, abgesetzt worden. Die Debatte wurde hierauf noch eine Zeit lang fortgeführt und endigte ohne Re sultat. Zuletzt trat das Haus als General⸗Comité zusammen, um die von der Regierung vorgeschlagene Bill zu berathen, der zufolge die Verfassung von Neu⸗Seeland auf 5 Jahre suspendirt werden soll, dergestalt, daß der Gouverneur berechtigt ist, sie nur dann, wenn er
es für nützlich hält, ganz oder theilweise in Kraft treten zu lassen. Die Times bringt einen Artikel über Herrn Thiers aus Anlaß seiner Rede, welche er in der französischen Deputirten⸗Kammer über den die schweizer Angelegenheit betreffenden Paragraphen der Adresse gehalten. Der Artikel ist ein Urtheil Englands über die radikalen Bestrebungen in Frankreich: „Die Reden, welche Herr Thiers im Laufe der allgemeinen Uebersicht über die Politik der ganzen Erde, die am Anfange jedes Sitzungsjahres in der französischen Kammer der Deputirten stattfindet, gehalten hat, machen seinen Talenten und seiner Offenheit Ehre. Obgleich er ganz offenbar an den Leidenschaf⸗ ten Antheil nimmt, welche jetzt bis zu einem außerordentlichen Grade gegen die französischen Minister aufgeregt sind, so hat er sich doch von den gefährlichen und ausschweifenden Aeußerungen der radikalen Partei fern gehalten und sich in den Gränzen einer Politik, wie sie von einer Regierung verfolgt werden kann, gehalten. Kurz, während Andere sich in ausschweifenden Declamationen ergingen, hat Herr Thiers gesucht, der französischen Kammer und dem übrigen Europa zu beweisen, daß seine Ansichten noch immer durch die Grundsätze eines Staatsmannes geleitet werden. Wir lassen ihm daher für ei⸗ nige Einsicht, so wie für seine Offenheit, die gehörige Anerkennung widerfahren. Aber, obgleich wir glauben, daß er offen seine Mei⸗ nung gesagt hat, und daß diese Meinungen mit den wilden Plänen der französischen Radikalen in keiner unmittelbaren Verbindung stehen, so beeilen wir uns doch, hinzuzufügen, daß diese Reden unser Ver⸗ trauen in seinen politischen Charakter oder unsere Theilnahme für die Sache, welche er vertheidigt, in keinem Grade vermehrt hat. Wir thun ihm kein Unrecht, wenn wir behaupten, daß seine Sache die Sache der französischen Revolution ist. Er begann seine geschichtliche Laufbahn (in seiner Geschichte der französischen Revo⸗ lution) als ein scharfsinniger, beredter und rücksichtsloser Vertheidiger der revolutionairen Regierungen; er vollendet nun (in seiner Ge⸗ schichte des Konsulats und des Kaiserthums) diesen Theil seiner Ar⸗ beiten durch eine eben so gekünstelte und phantastische Lobrede auf den Mann, durch welchen alle despotischen, aggressiven und anti⸗so⸗ zialen Tendenzen der Revolution zu ihrer höchsten Macht erhoben worden sind. In seinem politischen Leben hat er seine Anhäng⸗ lichkeit an diesen nämlichen Glauben offen bekannt, vorzüglich seit⸗ dem er die Sache der Regieruug gegen die Sache der Spposition aufgegeben hat. Seine Politik ist, eingestandenermaßen, durch Mittel, welche dem gegenwärtigen Zustande seines Landes und der Welt angepaßt sind, diejenigen Zwecke zu befördern, welche zu verschiedenen Zeiten und von verschiedenen Gewalten im Laufe der großen Erschütterung der jetzigen Volksgesellschaften offen bekannt worden sind. Es kann nicht oft genug wiederholt werden, die französische Revolution oder vielmehr die Revolution in den Verhältnissen Europa's, welche hauptsächlich durch die Verbreitung französischer Grundsätze herbeigeführt wurde, ist nicht etwa ein beendigtes, abgeschlossenes und vollendetes Ereigniß, sondern die⸗ selbe ist noch immer und fortwährend im Gange. Sie nährt noch immer den nämlichen Haß gegen religiöse und aristokratische Ein⸗ richtungen und Privilegien; sie untergräbt noch immer die Prin⸗
*) Unsere Zeitungen aus London vom 10ten sind uns nicht zuge⸗
zipien der Autorität, welchen die Menschen in früheren Zeiten einen gesetzlichen oder unbewußten Gehorsam leisteten; und ob⸗ gleich sie sich wenig um die Uebel der Anarchie oder um die Wohlthaten der echten Freiheit kümmert, so ist ihr doch kein Opfer zu groß, um die natürlichen Schranken gegen demokratische
Willkür abzuwerfen und auszurotten. Herr Thiers sagt, um seine
eigenen Worte zu gebrauchen: „„Ich gehöre zur Partei der Revo⸗ lution in Europa; ich wünsche, daß die Revolution durch die Haud ihrer gemäßigten Anhänger durchgesetzt werde; ich werde Alles thun was ich kann, daß dieselbe in den Händen dieser gemäßigten Partei bleibe; aber wenn dieselbe in die Hände einer nicht gemäßigten Par tei übergehen sollte, so werde ich die Sache der Revolution doch nicht aufgeben; ich werde immer von der Partei der Revolution sein.“”“ Diese Ausdrücke, welche vergangenen Mittwoch von ihm in der Kammer der Deputirten gesprochen wurden, verdienen im Ge⸗ dächtnisse behalten zu werden, und zumal von denen, welche den Schein annehmen, als betrachteten sie Herrn Thiers als den Vorkäm pfer einer Allianz mit unserem England. England müßte sich in der That merkwürdig geändert haben, wenn es einen eingestandenen französischen Revolutionair zum Manne seines Vertrauens und seiner Achtung machte.“
Gestern fand der große Aufzug der Seeleute statt, welche bei der Ueberreichung ihrer Vorstellungen gegen die Aufhebung der Schifffahrts⸗Gesetze eine Aufsehen machende Demonstration beabsich⸗ tigten. Gegen 1 Uhr Mittags ging der Zug auf der Themse von dem Shadwell⸗Bassin ab, hestehend aus zwei Dampfschiffen mit einem Gefolge von 60 bis 70 kleineren Fahrzeugen, auf denen die ausge⸗ putzten Matrosen ihren Hurrahruf hören ließen und Freudenschüsse abfeuerten. Um drei Uhr stieg der Zug am Trafalgar⸗Platz aus Land und begab sich nach dem Ministerium des Innern, um hier sei⸗ nen Protest abzugeben. b 8 1
Vom Kap der guten Hoffuung sind Nachrichten bis zum 9. De⸗ zember eingegangen. Der neue Gouverneur, Sir H. Smith, wollte sich schon am 11. Dezember nach dem Kriegsschauplatze begeben, wo inzwischen nichts von Belang vorgefallen war. — Nach amtlichen, dem Parlamente vorgelegten Aktenstücken sind die Kosten des Kaffern krieges auf 1,100,000 Pfd. St. zu veranschlagen. Diese Kosten würden sich noch bedeutend vermehren, wenn die Regierung auf das in einer Denkschrift der betreffenden Kolonisten ausgesprochene Ver⸗ langen eingehen wollte, diejenigen, welche durch die Raubzüge der Kaffern benachtheiltgt worden sind, ans der Staatskasse zu entschädi gen. Vorläusig hat der Kolonial⸗Minister, Graf Grey, auf das Gesuch abschlägig beschieden und nachzuweisen gesucht, daß das Mut⸗ terland durch Errichtung der nöthigen Gränz⸗Stationen und Absen dung von Truppen seine Pflicht gegen die Kolonie vollständig erfüllt habe, woraus denn folgen würde, daß die Entschädigung der Kolo nisten für die erlittenen Verluste Sache der Kolonial⸗Kasse ist. Damit scheint aber das Legislativ⸗Conseil der Kap⸗Kolonie keinesweges ein⸗ verstanden zu sein, und die Sache wird wahrscheinlich Gegenstand eci ner Petition an das Parlament und parlamentarischer Diskussion werden.
Im Unterhause
London, 11. Febr. (Teleg. Depesche Im Stimmen waren
e.) fand die zweite Lesung des Judengesetzes statt. 277
dafür und 204 dagegen.
markh.
Kopenhagen, 8. Febr. (H. C.) Die Beisetzung der Leiche Christian's VIII. wird am 25sten oder 26sten d. in Rothschild statt⸗ finden. Man behauptet, daß bis zu diesem Zeitpunkte keine Verän⸗ derung hinsichtlich der großen Hofchargen eintreten wird, meint jedoch, daß dann verschiedene Posten eine veränderte Besetzung erhalten wer⸗ den. Namentlich, glaubt man, werde der Ober⸗Stallmeister, Graf Danneskiold Samsoe, Schwager des Herzogs und des Prinzen von Augustenburg, austreten und seine Stelle der bisherige Reise⸗Stall⸗ meister Bardenfleht erhalten, wenn man es nicht vorzieht, den Herrn von Repstorff, der auch als Kandidat für diesen hohen Posten und zugleich als Günstling des Königs bezeichnet wird, zu ernennen. Ob der Hofmarschall von Lewetzow in seinen Functionen bleiben wird, ist auch die Frage, vorzüglich da, wie man höͤrt, der König Reductionen im Hofhaushalte beabsichtigt. Besonders die Tafel soll bedeutend eingeschränkt werden, da der König selbst einfache Hausmannskost liebt und in dieser Beziehung seine Ansicht und seinen Willen schon durch Wort und That ausgesprochen haben soll. Das hier zirkulirende Gerücht von der Ernennung von vier Ehrendamen hat sich bis jetzt nicht bestätigt.
Schweiz.
8 Tagsatzung. Sitzung vom 7. Febr. Die Ei bringt jetzt folgenden ausführlicheren Bericht über diese Sitzung: Nach Verlesung und Genehmigung des Protokolls und nachdem Zug sür und Thurgau und Neuenburg gegen die Abhaltung des eidgenössischen Uebungslagers in diesem Jahre sich erklärt, kömmt der Antrag des Kriegs⸗ rathes für eine Einladung an die Regierung von Luzern, den Major Schind⸗ ler für seine ausgestandene Haft wegen Erfüllung seiner Pflicht als eidge⸗ nössischer Magazinverwalter zu entschädigen. Der Antrag⸗ wird auf den Wunsch von Luzern dem Kriegsrathe zur Erledigung uüberwiesen und eben so der Antrag des Vorortes, daß die eidgenösische Kriegskasse die auf etwa 11,190 Fr. sich belaufenden Kosten des außerordentlichen Estaffetten⸗ dienstes übernehmen möchte. 1 Zur Tagesordnung gelangt nun die von Freiburg angebotene Si⸗ cherheit für den Rest seiner Kriegskosten, im Betrage von circa 691,791 Fr. Sie besteht in Gültbriefen der Klöster Haute RNive und Part⸗Dieu, auf Hypotheken in den Kantonen Waadt und Freiburg lautend; Zinsfuß zu 4 pCt. vom 11. November 1847 au, natürlich immerhin unter Ga⸗ rantie des Standes Freiburg. Sowohl der Kriegs⸗Zahlmeister als die Kommission tragen, unter den gewöhnlichen Bedingungen, auf Annahme dieser Titel an. Ja, die Kommission geht noch weiter und trägt ferner darauf an, daß fuͤr den Rest der 54,000 Fr., welchen Freiburg eigentlich noch baar zu bezahlen hätte, ebenfalls Titel angenommen werden sollen, und sobald diese ausgestellt sein werden, so könne der Vorort somohtabi⸗ Repräsentanten als die Occupations⸗Truppen aus dem Kanton Freiburg zurch ziehen. Anders dagegen lautet der Antrag der Neuner⸗Kommission hinsicht ich der von Schwyz für seine Kriegskosten⸗Restanz von 220,000 Fr. angebotenen Pfandtitel, indem sie, gestützt auf den Bericht der Repräsentangen, n 819 Kredit⸗System und den Hvpothekar⸗Verordnungen des cht n has eine genügende Garantie für diese auf Hypotheken im Kanton Schwoz. 8 t lau⸗ tenden Titel erblickt, daher Schwoz seine Sicherheitsleistung üae halb sei⸗ nes Kantons suchen solle. Dagegen könne das G“ Obligo des Banquierhauses Schultheß und Compagnie in Zürich für den Drinheic dieser Summe unter den gestellten, Bedingungen Leotsa nen werden, so⸗ bald es gehörig ausgestellt sein wird. Schwyz 9 htigt nun vorerst die Fahnengeschichten im Kanton Schwyz, um zu de deisen⸗ daß denn doch kein so böser Wille im Kanton Schwoz herrsche. Es rühmt in langer Rede die angebotenen Titel, welche von den Repräsentanten nicht nur nicht gele⸗ sen, sondern nicht einmal angesehen worden seien. Es hofft da⸗ her, in Schilderung des traurigen Zustandes des Kantons Schwyz, welcher es demselben unmöglich mache, in den nächsten Jahren baar bezahlen zu können, auf Annahme dieser Titel, und daß man den Kanton nicht zu Schritten nöthigen werde, die man anderwärts als gewaltthätig besficha. während Schwyz bisher mit Klug⸗ heit und Mäßigung verfahren sei, die so sehr gelobt werden. Es wisse wohl, daß die Güter des Klosters Einsiedeln der Eidgenossenschaft gar wohl gefie⸗ len, aber es werde dieselben nie freiwillig zum Pfande für eine Kantons⸗ schuld hergeben. Zürich findet sich durch den, wenn auch heredten Vor⸗
trag des Gesandten von Schwoyz durchaus nicht bewogen, gegen seine In⸗ struction in Beziehung auf die Kriegskosten inkonsequent zu handeln. Das Kloster Einsiedeln habe Kredit genug, auswärts seine Sicherheit zu suchen. Will daher selbst nicht dieses Obligo von Schultheß annehmen, sofern nicht die Baarzahlung in ganz kurzer Zeit versichert werde. Die Eidgenossen⸗ schaft könne mit den angebotenen kleinen Titeln nicht Gant treiben. Die Repräsentanten versichern übrigens, daß sachtundige Personen diese angebo⸗ tenen Titel als äußerst schlecht erklärt hätten. Beruft sich auf das Beispiel der Schuldforderung des Finanzrathes von Zürich an Landammaun Düg⸗ gelin von 15,000 Fl., welche völlig liquide und fällige Schuld noch nach einem Jahre nicht bezahlt werden konnte, weil die Behörden keine Hand zur Execution boten. Dem Votum von Zürich reiht sich, wie gewöhnlich, übereinstimmend Gla⸗ rus an, das ebenfalls evidente Müsterchen über den schlechten Justizgang und das keine Garantie bietende Betreibungsrecht im Kanton Schwoz lie⸗ fert. Es will, wie Zürich, erst erwarten, ob es damit, nach den Verspre⸗ chungen des schwyzer Gesandten, unter den neuen Behörden besser werde. Waadt (Eytel) ist, wie gewöhnlich, hinter seinem Nachbar Neuenburg her und will partout die Oecuppations⸗Truppen endlich einmal durch das neuen⸗ burgische Kontingent abgelöst wissen, wogegen nun Neuenburg wohl nichts mehr haben werde, da es sich um keinen Krieg mehr handle und da Neuen⸗ burg die Sache als abgethan betrachtet, die wohl die Tagsatzung in ihrer Weisheit nicht wieder aufwärmen werde, so will Waadt dieses nicht gelten lassen, denn es sei nicht der Meinung, daß Neuenburg mit seiner bezahlten Buße, Sühne oder Ersatz von 300,000 Fr. nun von allen weiteren militai⸗ rischen Verpflichtungen gegen die Eidgenossenschaft dispensirt sei, daher es den Gegenstand ganz ernstlich den militairischen Behörden empfiehlt. Wallis macht bei diesem Anlaß das Geständniß, daß es ihm für jetzt unmöglich sei, die von den Repräsentanten geforderten 73,000 Fr. baar bezahlen zu können; für den Rest seiner Occupationskosten von 600,000 Fr. werde es Pfandtitel, von aufgehobenen Klöstern herrührend und auf Hypotheken im Kanton Waadt lautend, zur Sicherheit darbieten. Am Ende der Umfrage bittet Schwyz noch einmal dringend, sich mit dem gu⸗
ten Willen von Schwpz doch zufrieden zu geben, denn es könne keine an⸗
deren Hypotheken geben; man solle den zerruͤtteten finanziellen Zustand von Schwopz bedenken und es nicht zum Aeußersten treiben, denn trotz aller dro⸗ henden Maßregeln könne und werde man es nicht zwingen, mehr zu geben, als es habe. Indessen hilft Alles nichts, denn die Anträge der Kommission werden mit dem Amendement von Thurgau, das Obligo des Hauses Schultheß für das Betreffniß von Einsiedeln, d. h. eines Drittheils der Occupationskosten, gegen Baarzahlung in kurzer Zeitfrist anzunehmen, mit 15 Stimmen genehmigt und auf Aargau's Antrag die Kommission mit 18 Stimmen beauftragt, Vorschläge hinsichtlich der Fortdauer oder Aufhö⸗ rung der Occupation, über deren Druck sich Schwyz sehr bitter beklagt, zu
bringen. Der Antrag von Schwoyz erhielt die 7 Stimmen der Kantone des
ehemaligen Sonderbundes nebst Appenzell J. Rh.
In einer Zuschrift, welche verlesen wird, zeigen die eidgenössischen Repräsentanten im Kanton Luzern die Rekonstituirung dieses Kantons an und äußern sich entschieden und bitter tadelnd gegen manche Maßregeln der neuen Regierung, welche noch nicht recht zu Hause zu sein scheine, und welche Maßregeln, wie namentlich das neueste erlassene Dekret derselben, zu sehr politische Leidenschaftlichkeit und Verfolgungssucht verrathen und einer dauernden Pacification dieses Kantons nothwendig hinderlich sein müßten. Ueber das luzerner Contributions⸗Dekret sagt der Bericht: .
„„Dieser Beschluß greift so tief in die bürgerlichen und politischen Ver⸗ hältnisse des Landes ein, daß wir uns verpflichtet fühlen, Ihnen, Tit., über unser Verhalten in dieser Anßelrgenheit Bericht zu erstatten, die Ansichten, die uns dabei leiteten, im Allgemeinen mitzutheilen. Vor Allem läßt sich nicht verkennen, daß die gegenwärtige finanzielle Lage des Kantons Luzern eine höchst schwierige ist, und daß die ordentlichen Hülfsquellen des Staats nicht ausreichen, um namentlich den Verpflichtungen gegen die Eidgenossen⸗ schaft Genüge zu leisten. Allein es scheint uns, es sei der hohe Große Rath von Luzern bei der Wahl außerordentlicher Mittel nicht mit derjeni⸗ gen Umsicht und politischen Klugheit verfahren, welche der gegenwärtige Zustand erfordert. Es sind nämlich die §§. 1, 6 und 7 des benannten Dekrets (betreffend die Mitglieder des abgetretenen Großen Rathes, Beam⸗ tete überhaupt und die Mitglieder des sogenannten Rußwyler⸗Comités), welche sehr ernste Bedenken in uns hervorgerufen haben. Wenn man auch zugiebt, daß nach der luzernischen Gesetzgebung und namentlich nach dem Gesetze über die Verantwortlichkeit der Behörden ein Einschreiten gegen die durch obige Pa ragraphen betroffenen Personen formell gerechtfertigt erscheint, so ermangelt dennoch der betretene Weg jeder rechtlichen Basis. Wir wollen nur her⸗ ausheben, daß ohne vorhergegangene Untersuchung eine große Zahl Bür⸗ ger im Aktivbürgerrecht eingestellt wird und nicht der Grad der Schuld, sondern die Größe des Vermögens jedes Einzelnen den Maßstab der Be⸗ lastung bildet, ein Grundsatz, wodurch der Begriff des Eigenthums voll⸗ ständig erschüttert wird. Vor Allem aber darf nicht außer Acht gelassen werden, daß im vorliegenden Falle eine siegende Partei über eine gefallene zu Gericht sitzt. Die Ereignisse der drei letzten Jahre stehen im gesamm⸗ ten Vaterlande in so lebhaftem Andenken, daß wir uns einer ein⸗ läßlichen Berührung derselben enthalten können. Bekannt ist unter Anderem, wie die damaligen Behörden des Kantons Luzern die unglück⸗ lichen Ereignisse vom 8. Dezember 1844 und 31. März 1845 dazu aus⸗ beuteten, die liberale Opposition im Lande bürgerlich und ökonomisch zu unterdrücken. So weit die Kunde davon gedrungen, wurde diese Hand⸗ lungsweise von der öffentlichen Meinung gebrandmarkt. Die Auflösung des Sonderbundes durch die Eidgenossenschaft hat diesen Verfolgungen Einhalt gethan; das Volk von Luzern hat diesen Anlaß benutzt, seine Behörde zu organisiren; die politischen Parteien haben gewechselt, und ein großer Theil der früher Verfolgten ist in die obersten Behörden des Landes gerusen worden. Moͤgen nun die erwähnten Bestim mungen des Dekrets mit noch so viel Mäßigung durchgeführt werden, so haben sie durch die berührten Vorgänge doch so sehr den Stempel politischer Rache erhalten, daß dadurch der Hauptzweck, der gegenwärtig angestrebt werden muß, nämlich die dauernde Pacification des Landes, ungemein er⸗ schwert wird. Von diesem Gesichtspunkte ausgehend, haben wir denn auch vom ersten Momente an, wo uns der nun zum Beschluß erhobene Dekrets⸗ vorschlag bekannt geworden, keinen Anlaß versäumt, um uns aufs entschie⸗ denste dagegen auszusprechen. Leider haben wir nicht Gehör gefunden; die Majorität im Großen Rathe war eine überwiegende. Uns scheint diese Frage von so entscheidender Wichtigkeit für die künftige politische Gestaltung des Kantons Luzern, daß wir uns gedrungen fühlten, in Sinn und Geist des Artikels 3 unserer Instruction Ihre ernste Aufmerksamkeit darauf hin⸗ zulenken.“ Der Bericht ist vom 6. Februar aus Luzern datirt und von den eidgenössischen Repräsentanten Bollier und Burki unterzeichnet.
Luzerns Gesandter (Meier) äußert sich entrüstet über diesen Bericht, der so harte Anschuldigungen gegen die Regierung enthalte, daher er auch denselben zur Rechtfertigung und Verantwortung der Regierung von Luzern mitgetheilt wissen will, was von Niemanden beanstandet wird.
Zum eidgenössischen Kanzler wird nun (wie auch schon gemeldet) mit 20 Stimmen der in letzter Sitzung von Aargau vorgeschlagene eidgenössi⸗ sche Staatsschreiber Schieß im ersten Skrutinium gewählt. Der gewesene Kanzler Amrhyn, von welchem man schon längst sagte, daß er nun bereue, diese Stelle aufgegeben zu haben und sich bei manchen Gesandtschaften, namentlich bei der bernischen, wieder darum beworben habe, erhielt 2 Stim⸗ men. Die eidgenössische Staatsschreiberstelle wird nun wieder ausgeschrie⸗ ben, und da der neue Kanzler protestantischer Konfession ist, so wird der Bewerber ein Katholik sein müssen, um dem Neglement zu entsprechen. Es heißt, der Tochtermann von Professor Troxler, Herr Wilhelm von Reichen⸗ burg, Kanton Schwyz, gewesener Redacteur der N. Zürcher Zeitung und des Verfassungsfreundes, jetziger Mitarbeiter der baslerischen National⸗-⸗Zeitung, gedenke Stagtsschreiber zu werden und mache be⸗ reits Schritte dafür, da er ein paar Tage in Bern war.
Sitzung vom 9. Februar. Der (gestern mitgetheilte) An⸗ trag der Neuner⸗Kommission über Truppen⸗Ablösung in den noch okkupirten Kantonen, der in dieser Sitzung mit einem Modifications⸗ Vorschlag der Stände Zürich und Luzern angenommen wurde, hatte 20 Stimmen für sich. Neuenburg und Appenzell J. Rh. stimmten nicht dazu.
Louzern stellte den Antrag, die Besetzung auf ein Bataillon für jeden noch rückständigen Kanton zu beschränken. Dieses könnte dann am 20. Februar abgelöst und bis Ende März so belassen werden; wenn dann bis zu diesem Termine die betreffenden Kantone ihre Geld⸗
“ Angelegenheiten nicht geregelt hätten, so dürfte wieder eine verstärkte Besetzung anzuordnen sein. Der Vorort solle ermächtigt werden, in diesem Cinue zu handeln. Der Antrag der Kommission wurde mit diesem Zusatze Luzerns angenommen. Eine Vorstellungsschrift der Mitglieder der alten Regierung von Luzern an die Tagsatzung geht an die Neuner⸗Kommission.é Die Repräsentanten in Freiburg theilen den neuen Verfassungs⸗Eutwurf dieses Kantons mit.
Kanton Bern. (Schw. Beob.) Signor Macioti, Erz bischof von Kolossus und gegenwärtiger apostolischer Nuntius bei der Eidgenossenschaft, hat (wie bereits erwähnt) dem Vorort in einem Schreiben angezeigt, daß er von seinem Hofe in Rom einen Urlaub erhalten, daher die Schweiz verlassen und während seiner Abwesen⸗ heit sein Auditor die Geschäfte der Nunciatur besorgen werde. Zu gleicher Zeit zeigt er die Ankunft des Herrn Luquet, Bischof von Hesebon, in seiner Eigenschaft als außerordentlicher Gesandter des heiligen Stuhles an. Eingeschlossen im Briefe des Nuntius war ein Schreiben dieses Prälaten Luquet an den Präsidenten des Vorortes, worin er seine wohlwollenden Gesinnungen gegen die Schweiz aus⸗ drückt und sich als zur jetzigen Generation gehörend und als Frennd des Fortschrittes und seine Mission zur Versöhnung der Katholiken ankündigt. Der Vorort hat Herrn Luquet zum Vorweise seiner Kre⸗ ditive eingeladen.
Die Berner Zeitung vom 5. Februar enthält einen Artikel über die erfolgte Anstellung des gewesenen eidgenössischen Obersten und nachmaligen Sonderbunds⸗Generals, J. U. von Salis⸗Soglio aus Chur, als General⸗Major in österreichischen Diensten, so wie über die Zutheilung des Fürsten von Schwarzenberg, welcher als Vo⸗ lontair im Sonderbunds⸗Corps diente, bei dem Hofkriegsrath in Wien. „Aus ganz zuverlässiger Quelle“, sagt der Schw. Beob., „sind wir ermächtigt, diese Nachricht für einen Irrthum zu erklären.“
(O. P. A. Z.) Es geht die Rede von dem Plan, eine mili⸗ tairische Werbung für die nordamerikanischen Freistaaten zu veranstal⸗ ten, falls durch den Lauf der Ereignisse die jetzt im Dienste italieni⸗ scher Fürsten stehenden Schweizertruppen disponibel werden sollten. Nachrichten aus New⸗NYork zufolge, soll nämlich die Einverleibung Mexiko's in den nördlichen Staatenbund eben so beschlossen, als ein längerer Guerillaskrieg mit der romanischen Bevölkerung und der Bedarf geübter Garnisonstruppen voraussichtlich sein. Dieser Art von Fremddienst würden sich auch unsere Liberalen und Radikalen nicht abgeneigt erweisen, weil er auf republikanischem Boden statt⸗ fände und die Verbindungen mit dem Kabinet von Washington, die neuerlich angeknüpft wurden, inniger machte. Die parteilosen Schwei⸗ zer erblicken in dieser Eventualität die Befreiung von einer bedeuten⸗ den Verlegenheit, welche durch die Heimkehr von mehr als 6000 meistentheils den bürgerlichen Beschäftigungen entwöhnten Schweizern den betreffenden Kantons⸗ und Orts⸗Behörden bereitet würde. Es scheint sich bei diesem Projekt hauptsächlich um die Frage zu handeln, ob Frankreich Durchmarsch und Einschiffung solcher Truppen⸗Abthei⸗ lungen gestattete, oder ob dies von einem sardinischen Hafen aus, mit welchem Königreiche die Eidgenossenschaft seit kurzer Zeit in ganz gu⸗ tem Einvernehmen steht, geschehen müßte.
Kanton Zürich. (Eidg. Ztg.) Am 8. Februar standen zwei Bürger des hiesigen Kantons, Konrad Stocker von Wädenschweil und Joh. Fischer von Dietikon, welche seinerzeit von dem außeror dentlichen Staats⸗Anwalt, Fürsprech Ehrhardt, in Folge Weisung des Regierungs⸗Rathes wegen Aufreizung in Untersuchung gezogen worden waren, behufs ihrer Beurtheilung an den Schranken des Kriminalgerichts. Stocker sollte sich am Tage der Landsgemeinde am RNothenthurm, welche in einem Wirthshause in Wädenschweil zu heftigen Diskussionen Veranlassung gab, geäußert haben: man solle einem allfälligen Aufgebot unserer Regierung nicht Folge leisten. Der Angeklagte gab zu, daß er, in der Trunkenheit und gereizt durch seine Gegner, etwas dieser Art, jedoch nicht in böser Absicht, gesagt haben möge. Die Einrede des Vertheidigers, daß Herr Ehrhardt in Folge einer ungesetzlichen Ernennung fungire und daher zu dieser Untersuͤchung und der heutigen Verhandlung nicht kompetent sei, wurde von dem Gerichte namentlich mit Rücksicht auf den bekannten Beschluß des Großen Rathes, der die Motion des Dr. Ullrich für unerheblich erklärte, verworfen. Dagegen wurde Stocker blos des entfernten Ver suches der Aufreizung zum Ungehorsam schuldig erklärt und zu vier Tagen Gefängniß und 24 Fr. Buße verurtheilt. Der Ankläger hatte auf die Qualification „vollendete Aufreizung zur Widersetzlichkeit“ und 14 Tage Verhaft und 32 Fr. Buße angetragen. Fischer, ein Katholik, der sich, freilich nur gegenüber zwei Personen und gereizt, ausgespro⸗ chen: man sollte den Ochsenbein und den Dr. Steiger mit Kartätschen erschießen, dann werde es schon Ruhe geben, auch unsere Herren und Oberen seien schuld an dem Kriege, er fechte nicht gegen den Son⸗ derbund, dann aber den ganzen Feldzug ganz willig mitgemacht hat,
wurde freigesprochen. Wir gestehen (bemerkt die Eidg. Ztg.), daß wir uns diese zwei verschiedenen Urtheile in ganz ähnlicher Sache nicht erklären können. Wie wir hören, soll die Untersuchung gegen Herrn Fürsprech Spöndlin niedergeschlagen werden, vermuthlich aus Mangel an Stoff; dagegen soll die Prozedur gegen Herrn Dr. Bluntschli ihren Fortgang nehmen.
Kanton Luzern. (Eidgenosse.) Eines der wichtigsten Geschäfte, welches die Regierung an die Hand genommen hat und so bald möglich behandeln wird, ist das vom Handwerker⸗Vereine ein⸗ gereichte Gesuch um Aufstellung einer Handwerker⸗Ordnung und Er⸗ richtung einer Gewerbsschule. Dem Gesuche wird, wenn einmal die außerordentlichen Geschäfte beendigt sind, alle Aufmerksamkeit ge⸗ schenkt werden. Eine gründliche Behandlung desselben wird aber viele weitläufige Vorarbeiten nöthig machen, so daß es immer einige Zeit anstehen dürfte, bis man dem Endergebniß entgegensehen kann.
(Nh. u. M. Z.) Die Verurtheilung des Redacteurs der (konservativen) Neuen Luzerner Zeitung durch das luzerner Stadtgericht hat am 5. Februar stattgefunden. Der Antrag des Statthalter-Amtes ging auf 9 Monate Gefängniß und 116 Franken Buße. Das Gericht verfällte den Redacteur in eine Buße von 100 Franken und 2 Monaten Gefängniß. Die höchste Strafe, welche unter dem alten Regimente in Preßvergehen verhängt wurde, betrug 8 Tage Gefängniß und 40 Franken Buße. Man kann nun den Unterschied zwischen der alten und neuen Freiheit ermessen. Wenn unter der abgetretenen Regierung ein Prozeß eingeleitet wurde, so ließ man Wochen und Monate verstreichen, bis derselbe dem Gericht überwiesen wurde. Man sieht aber deutlich, daß es mit die⸗ sem Prozeß auf nichts weniger abgesehen ist, als dem einzigen Op⸗ positions⸗Journal den Mund zu stopfen, noch bevor die Re⸗ visions⸗Frage unter das Volk kömmt. Die Beknechtung der freien Presse ist wirklich eine schöne Aufgabe für unsere Regierung, für Männer, die während sechs Jahren von nichts sprachen, als von dem köstlichen Gute einer freien Presse, welches nur Tyrannen ein Dorn im Auge sei. Heute mögen nun die freien Luzerner die schönen Worte nachlesen, welche Dr. Steiger bei jedem Anlasse für die freie Presse sprach, und sich daran ergötzen, mehr wird dabei nicht heraus⸗ schauen. Wenn sich nun das Gericht als unterthäniger Handlanger der Regierung hergiebt, so ist die Preßfreiheit mit dem ersten Schlag vernichtet, denn dann wird Keiner mehr den Versuch machen, für die konservative Sache, überhaupt für das Recht öffentlich aufzutreten, wenn ihm die Freiheit lieb ist. u“ v
1444444*“
Kanton Basel. Am 8. Februar ernaunnte der Groß Rath für den Bürgermeister Sarafin in die Bundes⸗Revisions⸗ Kommission einen Ersatzmann, welche Wahl im vierten Skrutinium mit 51 von 88 Stimmen auf Herrn Fürstenberger⸗Debary siel. Prof. Merian hatte im ersten Skrutinium eine starke Anzahl Stimmen auf sich vereinigt, lehnte die ihm zugedachte Ehre aber zum voraus ab, indem er nicht die für diesen Auftrag wünschbare Hoffnung des Ge⸗ lingens habe.
Der Große Rath behandelte dann, am 9ten, noch den Rath⸗ schlag des Kleinen Rathes, betreffend die Standestruppe; die Re⸗ gierung begehrte darin Vollmacht zu einem Provisorium, um noch mehrere Erfahrungen hierüber zu sammeln. Die Diskussion war ziemlich lebhaft, indem viele Stimmen auf sofortige Reorganisation der Standestruppe drangen oder wenigstens dem Kleinen Rathe einen Termin von zwei Monaten setzen wollten. Eine Mehrheit von 53 gegen 38 Stimmen beschloß, in diesen Gegen⸗Antrag einzutreten, bei der Schluß⸗ Abstimmung jedoch wurde der Antrag des Kleinen Raths durch Stich⸗ entscheid des Präsidenten genehmigt. —
Die Eidg. Ztg. theilt die Rede mit, welche Professor Schön bein im Großen Rath von Basel über Religionsfreiheit gehalten und der das genannte Blatt folgende einleitende Bemerkungen vorangehen läßt:
Der letzte Krieg, den die Schweiz vollendet, war als Krieg gegen die Jesuiten nur dann ein vernünftig prinzipieller, nur dann ein wahrhaft libe- raler, nur dann kein einseitig konfessioneller Parteikrieg, wenn er im 8 esse der Freiheit gegen die Unfreiheit, im Interesse der Toleranz gegen die Intoleranz geführt worden ist; und wir unsererseits können den Sieg, den die Schweiz den Jesuiten gegenüber davongetragen, nur dann als einen wirklichen Sieg fuͤr menschliche Freiheit und geistigen Fortschritt begrüßen, wenn diese siegende Schweiz Religionsfreiheit proklamirt. Wäre die sogenannte liberale Schweiz sich ihrer selbst und die Tagsaz⸗ zung der Zeit und ihrer Aufgabe so bewußt, sie hätte nicht Ex⸗ pulsion der Jesuiten — denn das ist lediglich ein Akt partei-⸗ licher Gewaltthat, eine Beschränkung konfessioneller Rechte Andersgläubiger, — sondern sie hätte gleich von Anfang an die Stelle jener die konfessio⸗ nelle Gleichstellung votirt; und war sie dazu nach dem alten Bundes⸗Ver⸗ trage nicht kompetent, so hätte eben die Bundes⸗Reform nicht ihr letztes, sondern ihr erstes Werk sein sollen. Basel, dem „stabilen, konservativen“ Basel, gebührt die Ehre, die Sache prinzipieller, freisinniger angefaßt zu haben, als die enorm freisinnige Tagsatzung: Basel hat nie für Erpulsion der Jesuiten gestimmt, aber Basel ergreift die Initiative für politische Gleich⸗ stellung der konfessionellen Bekenntnisse, für Religionsfreiheit. „Ach, Basel“, haben wir schon einige Freunde unter den Radikalen rufen hören, „Basel will diese Freiheit nur im Interesse seiner Pietisten!“ Und wenn selbst? Warum nicht? Ihr, die Radikalen, wollt die Freiheit im Namen des Ra⸗ dikalismus, warum sollen die Pietisten, die Methodisten und Andersgläu⸗ bige, und wären es selbst die Jesuiten, die Freiheit nicht in ihrem In⸗ teresse verlangen dürfen? Soll denn diese Freiheit nur ein Pri⸗ vilegium der Nadikalen sein, nur ihre Bekenntnisse erlaubt sein dürfen? So verstanden, wäre euer Freiheitssinn um kein Haar besser, als der Freiheitssinn des mittelalterlichen Bannfluchs und der Despotie. Und habt ihr Radikalen denn so wenig Vertrauen in die Macht der Wahrheit, in die Macht eurer Bekenntnisse, daß ihr diejenigen Anderer mit Gewalt glaubt niederdrücken zu müssen? Nein, so schlimm seid ihr nicht; ihr seid besser als ihr scheint, die Hitze des Parteikampfes hat euch geblendet; jetzt, nachdem er vorüber, werdet ihr wieder erkennen, was eigentlich euer Prinzip und was die Freiheit ist. Bei euch wird also der Antrag Basels keinen Widerstand finden, aber bei den Konservativen protestantischer⸗ oder katholischerseits? Wir behalten uns vor, darauf zu⸗ rückzukommen.“ Für heute und morgen erlauben wir uns, die Rede des Herrn Professor Schönbein mitzutheilen, die derselbe im basler Großen Rathe zur Begründung seiner Motion gehalten hat, die (wie schon früher berichtet) mit zwei Drittheilen der Stimmen erheblich erklärt worden ist und wahrscheinlich angenommen werden wird. Die Mo⸗ tion beantragt die Aufnahme folgender Bestimmungen in den Bundes⸗ Vertrag: „1) Jeder Schweizer hat das Recht und die Befugniß, in jedem Theile der Eidgenossenschaft sein religiöses Bekenntniß frei und ungehindert auszuüben; 2) es giebt in der ganzen Eidgenossenschaft keine politische Beschränkung, welche sich an Religions⸗Bekenntnisse knüpft.“
Der Kleine Rath hat den Antrag des Professor Schönbein für Einführung der Religions⸗Freiheit in der ganzen Schweiz zur Vor⸗ berathung an das Staats⸗Kollegium gewiesen, die Kanzlei mit einem Bericht über den Stand der Bearbeitung eines Militair⸗Strafgesetzes und das Staats⸗Kollegium, so wie das Militair⸗Kollegium, mit be⸗ förderlichen Gutachten über den Platzdienst und die Standestruppe beauftragt. 6
Kanton Genf. Herr J. Fazy hat im Großen Rathe erklärt, daß er seine Demission als Mitglied des Staatsrath eingebe. Die Staats-⸗ räthe Decrey, Moulinié und Pons thaten dasselbe. Der Große Rath sprach nach lebhafter Diskussion einmüthig den Wunsch aus, es möchten die betreffenden Herren an ihren Stellen bleiben. Die Revue de Gendve meint aber, es würden dieselben bei ihrem Entlassungs⸗Begehren beharren. Herrn Fazy sollen die ihm feind⸗ liche Haltung aller genfer Blätter, mit Ausnahme seines Blattes, der Revue de Gensve, so wie die Opposition der Konservativen, zu diesem Entschlusse bewogen haben. Es würde nun, mit Ausnahme des Herrn Rilliet, der ganze Staatsrath neu zu besetzen seimn.
I3öI
Mom, 3. Febr. (N. K.) Am 20sten d. wird Se. Heiligkeit eine Musterung der gesammten Guardia Civica vornehmen. Er hegt zugleich die Absicht, die sämmtlichen Mitglieder derselben m einer weißen und gelben Schärpe zu dekoriren, um sie auch rücksicht⸗ lich dieses äußeren Schmuckes der Guardia Nobile gleichzustellen.
Gestern Abend sind Staffetten von Neapel an den Lord Minto gelaugt, der sich nach deren Empfang sogleich zu Sr. Heiligkeit be⸗ gab und heute Mittag schleunig nach Neapel gereist ist.
Der neapolitanische Marchese Dragonetti reist morgen nach sie⸗ benundzwanzigjähriger, unfreiwilliger Entfernung in seine Heimat und auf seine Güter zurück. Ihn begleiten seine Gemahlin und seine Tochter, welche Letztere im Exil geboren ist. Die hiesige Direction 14 der Diligence nach Neapel (eine Privat⸗Gesellschaft) hat öffentlich 1 bekannt gemacht, daß sie alle Emigrirten und Exilirten aus dem Kö⸗ nigreich beider Sicilien ohne alle Kosten nach Neapel befördert.
Der Kardinal⸗Vikar Patrizi hat den General der Barnabiten veranlaßt, den bekannten Pater Gavazzi, der zu diesem Orden ge⸗ hört, von Rom zu entfernen und nach Camerino in ein dortiges Kloster zu verweisen. (S. Nr. 41 der Allg. Pr. Ztg.) Diese Maßregel ist lediglich durch die Predigt veranlaßt, die Gavazzi bei dem Todten⸗Amte für die in Mailand und Pavia Gefallenen gehal⸗ ten hat und die allerdings nach einem vor uns liegenden Abdruck kaum leidenschaftlicher hätte sein können. Dieser, hier als Flugblatt verbreitete Abdruck ist, wie wenigstens eine Note zu demselben besagt, nach der stenographischen Aufzeichnung einiger während der Predigt in verschiedenen Theilen der Kirche vertheilter Studenten veran⸗
t. vertraute Person hat Sr. Heiligkeit den Vorschlag ge⸗ macht, die in mancher Beziehung etwas veraltete Tracht der Prie⸗ sterschaft umzugestalten. Der Papst hat diesen Vorschlag genehmigt und befohlen, ein Figurin zu zeichnen und sodann eine derartige Klei⸗ dung zur Probe fertigen zu lassen. 4.
Für heute war wegen der Ertheilung der neapolitanischen Con⸗- stitution hier ein Volksfest veranstaltet.