8 hl der protestantischen als der katholischen Kirche. Es ist uns Beziehung vor Mißbrauch zu sichern, chert, und das ist aller⸗ ü b immt: 1 ; ee 1 2 “ 0) IIECC11 . E111 11.“ , sowohl der prote chern, nur gesichert, und das ist aller Für Ja haben gestimmt Für Nein haben gestimmt: No. 68. 8 Zweite Beilage zur Allgemeinen Preußischen Zeitun g. 8 März.
von mehreren Rednern vorgeworfen worden, daß zwar von dieser wärts anerkannt, muß er dagegen werden. Freiherr von Patow, Geh. Re⸗ Plange, Justiz⸗Kommissarius.
Seite das Streichen des ersten und des zweiten Vorschlages der Das ist nach meiner Ansicht der status causae et controversiae. ierungs⸗Rath. 1 Regierung und desjenigen der Abtheilung bevorwortet, daß aber nicht Die hohe Versammlung g. ihre Ansicht darüber aussprechen; Pelschom M “ Rittergutsbe⸗ — — . der Versuch gemacht sei, einen Vorschlag zu machen. Meine Herren, diese möge ausfallen wie sie wolle, so glaube ich, daß die Diskussion, von Platen, Landrath. Przygodzki, Freigutsbesitzer Das Gutachten lautet: bi 1 diese Aufgabe würde sehr leicht zu erledigen sein, wenn man sich welche heute geführt worden, die Regierung jedenfalls in den von Pogrell, Rathsherr. “ 8 9 “ s. 415 Es bleibt ihm höchstens noch die Stellung als Hauslehrer übrig, die; über die beiden Punkte einigen könnte, die den Gegenstand der Ab⸗ Stand setzen wird, bei der schließlichen Redaction des Gesetzes einen Prüfer, Rathsherr. 88 1 Der erste S ledi „ 5. 415. ö“ er bei der Weise, welche ihn von der Kirche ertheilt worden ist, an⸗ weichung bilden; über den einen Punkt, daß ven keine Strafart zu⸗ solchen Weg zu finden, welcher geeignet ist, den Staat in seinen Fürst zu Putbus. 8 salossenen E6*“ durch den von der Majorität be⸗ nehmen kann. Wenige mögen sich auch dazu eignen, die aus dem Berlin, 5. März. Das Amtsblatt des Königlichen Post⸗ lassen will, die in der Entfernung aus dem Amte besteht; über den Rechten, so weit es unumgänglich nöthig ist, zu schützen, ohne irgend Graf von Redern, Wirklicher Geh. Fürst Wilhelm von Radziwill. b Saß der zweite Satz des Para n85— - 8 Aate eutfernt werden. Es ist also diese Strafe der Entfernung aus Departements enthält die Verordnung, nach welcher die Porto⸗Freiheit anderen Punkt, daß man keine Strafe androhen will, ohne daß das eine Kirchenpartei wesentlich zu verletzen. Daß das geistliche Amt Rath. Fürst Boguslaw von Radziwill. G . müsse! “ 29 ap 8 8 er allen Umständen dem Amte und dem Wohnsitze und der Trennung von den näheren für milde Gaben für die Nothleidenden in Ober⸗Schlesien auf Paket⸗ Verbrechen genannt wird. Kann man sich darüber vereinigen, so ist als solches nicht von der Regierung abhängt, sondern von der Kirche, von Rochow, Oberst⸗Lieutenant Herzog von Ratibor. heslae Shase . 42 15 88 urch ihn eine excep⸗ Verwandten eine so hohe Strafe, wie sie keinen anderen Staatsbürger sendungen über 40 Pfd., so wie für die Gegenstände, welche zur nichts leichter, als einen Vorschlag zu machen, und obwohl ich Pro⸗ das ist anerkannt, und wird auch zuverlässig in dem Gesetze finaliter a. D. und Provinzial⸗Landtags⸗ Graf von Renard, Wirkl. Gehei⸗ desen E. bü chensganen jedoch, daß treffen kann, und diese bier eintreten zu lassen, wo andere Strafen Lotterie, die zu Oppeln für die Nothleidenden veranstaltet ist, abge⸗ testant bin, würde ich nicht daran zweifeln, auf der Stelle einen anerkannt werden; welche Modalitäten aber endlich zu wählen seien, Marschall. mer Rath. Fällen v deve 8* Allan 382 98 es in “ ausreichen könnten, scheint mir durchaus nicht gerechtfertigt. schickt werden, bewilligt ist; desgl. betreffend die Spedition der auf entwerfen zu können, dem die katholische Bevölkerung des Landes den Staat vor dem Mißbrauch des geistlichen Amtes zu schützen, b XX it 12 ] Seneen 45, elehnt 4 e zu streichen,“ Korreferent Abgeordn. Naumann: Obgleich ich mich nicht für den Eisenbahnen zwischen Köln, Minden und Berlin und zwischen zustimmen würde. So lange aber dieser prinzipielle Unterschied be⸗ darauf wird freilich das Ergebniß der heutigen Abstimmung wesent⸗ von Saucken⸗Julienfelde, Gene⸗ Graf von Skorzewski. mi ” Abänden b 8 — 8 88 er eins immig anerkannt, die in Frage stehenden Bestimmungen erklärt, und durch ein Votum Hannover und Bremen zu befördernden Briefe und Fahrpost⸗Sendun⸗ steht, so lange wir nur Vorschläge von der Gegenseite hören, die lichen Einfluß haben. Ich sagte, die Diskusston werde für die schließ⸗ ral⸗Landschafts⸗Rath. Sperling, Bürgermeister. daß 8. rung im Sinne des Amendements nothwendig das Gegentheil zu erkennen gegeben habe, so muß ich doch in Kon⸗ gen; desgl. betreffend die Beförderung umfangreicher Pakete nach z dem Amte don dem weltichen ig Entscheidung vehen vog geoßem Werth sen, 8 Ab⸗ von Snucen⸗Tarutschen Ritt⸗ Steinbeck, Geh. Bergrath. ere mich in der Minorität der Abtheilung befinde des SI “ die “ des Paragraphen . eeeseh betreffend die Verwendung von Stempelbogen ichter esprochen werden sollte, ist es nutzlos, einen anderen immung möge ausfallen wie sie wolle; denn se⸗ st, wenn das Votum meister a. D. X“ ] S8. 11.“ — 2 empfehlen. Es handelt sich nicht um Willkür bei der rage, ob u rivat⸗Eingaben. 8 . der allerdings dieses Zugeständniß nicht 8 tier beren ee . Shee⸗ 9 r. 58 sämmt⸗ 8 Bürgermeister und Justi⸗ e 87 8“ I“ g Lng 88 Geistlicher . Bezirke sei oder 1c dd n S iche Paragraphen desselben gestrichen werden sollten, so würde immer⸗ iar. E “ ,8 ] - darum, ob ein Geistlicher, der sein Amt mißbre ⸗ Sesnba. Prhr won sse⸗ Heg. e. he “ hin 28 Sbmaf Ae. “ gaen; er III Schulze⸗Dellwig, Amtmann 85 haupt e Strafe der Landesverweisung schon deshalb nicht eintreten straft werden soll, G sind noch kung erlauben, hinsichtlich dessen, was der Herr Vorsitzende der Ab⸗ die gegenwärtige Gesetzgebung über diesen Punkt aufrecht zu erhalten, Gutsbesitzer. “ 12 2 nicht gerechtfertigt scheinen, wo er sich befindet, geduldet werden dürfe. Ich würde, wenn es sich frühere Artillerie⸗-Lieutenant Anneke), als an den gestrigen Vor⸗ theilung früher erwähnt hat, in Betreff der Gesetze, die in seinem oder er würde den, freilich, wie ich glaube, etwas schwierigen und Graf von Schwerin, Landrath. 1 59 6 uche b b “ Se aufzunehmen. Ich darum handelte, diese Strafe einzuführen, nicht dafür stimmen, we (iten tetheiigt vehaftet in de. denselben gehalten Amendement erwähnt sind. Das geehrte Mitglied aus Pommern dornigen Weg einschlagen müssen, mit der geistlichen Oberbehörde Siegfried, Landschafts⸗Rath. 1eeh daß 8 8 andere Mittel hat, solche Geistliche ich alle diese Strafen und daher auch das Gesetz, für bedenklich bs9ne Die Untersuchung ist in vollem Gange: einer der Herren hat gesagt, es handle sich hier in seinem Amendement nur um die sich über ein neues Gesetz zu verständigen. Schließlich spreche ich Graf zu Solms⸗Baruth. . efst die “ ks 8 ““ daß sie dem Staate halte; aber wenn die Versammlung entschieden hat, der Geistliche Instructionsrichter ist besonders mit der Sache beauftragt worden. Gesetze, die über das Verhältniß zur Kirche im Staat bestehen und wiederholt die Hoffnung aus, es werde gelingen, die schließliche Ent⸗ Stägemann, Bürgermeister. 58 Bebühfni Feeeha⸗ we “ der Meinung, daß solle vor den weltlichen Richter gestellt und gestraft werden deshalb, „Heute Nachmittag um 4 Uhr wurde folgende Bekanntmachung noch gegeben werden sollen. Die Frage aber, wie Gesetze entstehen, scheidung so zu wählen, daß die wirklichen Rechte keiner der imn 8 . 88 18 6 1 fniß einer exceptionellen Bestimmung sich nicht heraus⸗ weil er vermöge seines geistlichen Amtes einen gefährlichen Einfluß durch ein Extra⸗Blatt in hiesiger Stadt verbreitet: gehöre nicht in das Strafrecht, sondern in das Staatsrecht; die Staate anerkannten Kirchen irgend wesentlich verletzt werden. “ Linige Stimme ausübt, so muß man auch zugeben, daß man weitergehen muß. Ich „Mehr als die Erinnerung an die Ereignisse des gestrigen letztere Meinung theile ich vollkommen, eben weil ich sie aber theile, 8 Bravo⸗Raf und Ruf zur Abstimmung.) Vahl, Schulze. nit Bhalastsh Fae Pcetesen 11u“ zacht darauf aufmerksam, daß die Frage lediglich die ist; ob ein FZ dieselbe „auch bu.* die städtische Behörde bin ich auch der Meinung, daß weder von dem einen noch dem Abgeordn. Braͤemer: Ich wollte mir nur eine Frage erlauben. “ ““ e „wo es nöthig Geistlicher an einem bestimmten Orte gelassen werden dürfe, wenn sein muß, beschäftigt uns die Sorge um die Zukunft, die ängstliche anderen etwas in das Wodiczka, Justizrath. gewesen wäre, eine Verweisung dieser Art gegen einen Geistlichen er der öffentlichen Ruhe und Ordnung gefährlich wird. Ob er wegen Erwägung, wie leicht insbesondere aus Anlaß der bevorstehenden 1 Volksfeste die Aufregung der Bevölkerung zu fremden und strafbaren “
Strafrecht gehört, und das gehört unter die Bei dem Vorschlage, der nun gemacht worden ist, „den Gesetzen, die von Weiher, Landschafts⸗Rath. w Gründe, warum ich mich gegen jeden Vorschlag ausspreche. Denn über das Verhältniß der Kirche zu dem Staat bestehen,“ wollte ich von Werdeck, Geheimer Regie⸗ Freiherr von Wolff⸗Metternich, . Graf 11“ 8 anderer Verbrechen des Ortes zu verweisen sei, ist etwas Anderes. di 2 hier ist der Fall einfach so, es kommt wesentlich, um eine Strafe der zu meiner Beruhigung die Frage an den Herrn Minister der geist⸗ rungs⸗Rath. 1 Regierungs⸗Vice⸗Präsident. . “ ; raf von Schwerin: Der Aeußerung des Referenten Eos wird sich kein Richter bewogen finden, darauf zu erkennen, wenn Zwecken mißbraucht werden könnte. . 1 katholischen Kirche gegenüber zu rechtfertigen, darauf an, wie die lichen Angelegenheiten richten, „sind etwa unter den Begriff der Ge⸗ von Witte, Ritterschafts Rath. 88g “ e 8 S 4 sich nicht von der Landesverweisung jene Voraussetzung nicht zutrifft. Sollte dies zweifelhaft sein, so „Zwar finden wir einen nicht geringen Trost in der Wahrneh⸗ Gesetze entstanden sind; denn ein Gesetz, was die streitigen Gränzen setze 88 die kirchlichen Dogmen und Symbole zu verstehen?“ Wulff, Landwirth. ändert sich 1“ ngtd 89 “ dadurch würde ich nichts dagegen haben, im Gesetze ausdrücklich nur für müung, daß die gestrigen Ereignissen Betheiligten großentheils des weltlichen und des kirchlichen Rechts betrifft, und nicht unter taats⸗Minister Eichhorn: Die liegen gänzlich außer dem SS8 1 8 ch das Wesen der Sache. zenn man der Regierung das diesen Fall die Entfer nung vom Amte zuzulasse unserer Stadt völlig fremd waren, und daß die Entrüstung über die hb 4 8 1 3 „ 2 8 v — 7 ch⸗ ur er 2 t U — 2 a. 2 9 8 maestehr N1 7 „ 1 . . 8s 2 8 nuns vom im c zuzu assen. 8 Ebe⸗ 7 2 % 8 Zuziehung der Kirche erlassen wird, kaun ich nicht zu den Gesetzen Gebiete des Staates. Eö G. Fücße in Solms, Landtags⸗Mar E“ muß, die Ausübung geistlichen Functionen innerhalb Abgeordn. von Auerswald: Ich glaube, daß bei den verehrten Unordnungen, deren Schauplatz der Versammlungsort der Vertreter rechnen, deren Uebertretung einen katholischen Geistlichen zum Ver⸗ Fürst Wilhelm Radziwill: Ich bin der hohen Versammlung tags⸗Marschall 38 6“ Feher “ man ihr auch wohl das Recht zuge⸗ Herren, die sich dieser Bestimmung entgegensetzen, ein Mißverständniß der Bürgerschaft gewesen, in allen Klassen aufs entschiedenste sich brecher stempelt, die einem solchen Geistlichen die Strafe verdienen noch nie mit einer namentlichen Abstimmun beschwerlich gefallen, ich Zimmermann Bürgermeister diesem “ .— des Geistlichen an herrscht, was durch die Fassung veranlaßt worden ist. Es ist davon ausspricht; um jedoch der Wiederholung ähnlicher Störungen der lassen kann, als beschimpfter Bettler von seinem Amte hinaus in die bin im Ganzen auch dafür, dieses Recht 2 wenig als möglich zu2 „ . 8 .. 1 9 1 8 Zwec 11ö— den die Regierung mitdie Rede, daß Jemand aus seinem Bezirke gewiesen werden soll, es öffentlichen Ordnung um so sicherer vorzubeugen, so wenden wir uns Welt gestoßen zu werden, die ihn sogar der Strafe der Orts⸗ und brauchen, in diesem Falle aber kommt es meinen Glaubensgenossen Fehlende Mitglieder: Bauck, Rittergutsbesitzer. von Sö v sichige; sie in bestimmten Fällen bis ⁄ist aber ganz dasselbe, wenn in §. 31 über polizeiliche Aufsicht al 2an unsere Mitbürger mit der dringenden Bitte, es möge Jeder in Bezirksverweisung schuldig machen kann, die nicht einmal gegen Räu⸗ und mir wesentlich darauf an, daß des Königs Majestät sowohl, als dowski, General⸗-Landschafts⸗Direktor. von Katte, Ritter⸗ Beschiusse 8 ung ge en fo gt aber aus dem früheren gesagt ist: es kann ihm der Aufenthalt an bestimmten Orten unter⸗ seinem Kreise dahin wirken, daß die Aufregung der Gemüther nicht ber und Mörder zulässig ist. G unsere Glaubensgenossen im Lande wissen, wie wir in diesem Falle schafts-Rath. von Kessel Kreis⸗Deputirter. Palernowski vöö ie Fassung Hen⸗ 88 werden muß, nämlich, daß die z sagt werden. zur Verletzung der Ordnung und des Gesetzes verführe, daß Ruhe⸗ b gestimmt haben. Ich trage deshalb auf namentliche Abstimmung an. Bü u on Mothkirch. Ober⸗Landes eeenn- - Fassung in eine fa ültative übergehe und es heißen muß: Abgeordn. von Byla: Ich erlaube mir die Bemerkung, daß störungen, die besonders unter den gegenwärtigen Zeitumständen zu (Ruf zur Abstimmung.) 1 8 9 ürgermeister. reiherr von Rothkirch, er⸗Landesgerich „Kann auch zugleich auf Orts⸗ und Bezirksverweisung erkannt werde 11 “ 1“ 3e. EEIETTI11“ bsehbare lücke führe 3 6 1 “ 8 (ECs erheben sich mehrere Mitglieder.) Niath. Stöpel, Bürgermeister und Syndikus. von Uechtritz, Rarschall: Es fragt sich, ob 1“ diese besondere Strafart, welche in dem Gesetz⸗Entwurfe nicht weiter unabsehbarem Unglücke führen könnten, vermieden werden. Candtags⸗Rommissar: Ehe die hohe Versammlung zur Abstim⸗ Marschall: Der Antrag ist unterstützt, wir kommen also zuu/ Konsistorial⸗à wäflden 1NVNehheerte Vorschlag der Mino⸗ vorkömmt, auch hier nicht Platz finden dürfte und glaube, daß e Sollten wider Verhoffen unruhige Auftritte sich erneuern, so er⸗ . b 5 8 ) rrag 5 Konsistorial⸗Präsident. rität die erforderliche Unterstützung findet iüj 6 g 9 6 fs dri st itbü für sich, i s 8 28 ö Frage übergeht, halte ich es für meine Abstimmung durch namentlichen Aufruf und die Frage heißt: (Es ereben di sr als 8 Mitglied genügend, den Richter zu ermächtigen, statt dieser Strafe auf Stel⸗ suchen d A dg alle Mitbürger, für sich, ihre Untergebe⸗ Pflicht, diese 8 “ zu machen, daß die Ansichten, Wird dem Antrage der Abtheilung beigestimmt, daß statt des Mit Ja haben gestimmt 60, mit Nein haben gestimmt? Er hat sie gefunden. 8 2 lung unter besondere Polizeiaufsicht zu erkennen, wo denn nach Vor⸗ hen b HLZE“ 65 58 der zu welche hier entwickelt sind, wirklich nicht so weit auseinander laufen, §. 412 eine Bestimmung folgenden Inhalts aufgenommen werde: Der Vorschlag des Grafe S8 “ ssschrist des §. 31 Nr. 2 des Entwurfs dem Verurtheilten auch der halten; sie werden dadurch den Behörden, die Erfüllung der ihnen kn be hoß 58 “ — mir,“ Geistliche, welche in amtlichen Reden oder amtlichen Erlassen Wir kommen zu §. 413. Bestimmung fakultatid zu fassen “ ““ 111“”“ Polszeibehörde untersagt “ “ 1888. 5 8 ersammlung ersten ar 2 7 ; 15“ 11 (C ; Tzvli 3 8. ; II1““ ve 1 8 en un ür die Sicherhei. 4 ersonen u enth Iu semene⸗ 6.n “ „ I 1 sich G 8* 8 P“ Referent Abgeordn. . ve Mylius (liest vor): Abgeordn. Graf von Schwerin: Ich habe keinen Vorschlag werden darf e Sicherheit der Personen und des Eigenthumes zu 3 1 6 8 8 9 8 edroht sind, oder den Gesetzen, die über das Verha⸗ niß ihrer „S. 413. gemacht. Es ist der Vorschlag der Abthellun B u nruhe.] 8 See. 1A1“”“ ichen Amte verbleiben dürfen; die Ansicht divergirt nur darüber, ob Kirche zu dem Staate bestehen, beharrlich und vorsätzlich zuwider Wegen gemeiner Verbrechen, welche bei Beamten die Cassation Marschall: Das h 8 g 3 2 ng. “ V Abgeordn. von Auerswald: Auf eine andere Fassung würde Köln, den 4. März 1848. diese Entfernung aus dem Amte von dem ordentlichen Richter posttio handeln, können durch die Gerichte zur ferneren Ausübung geist⸗ oder Amts⸗Entsetzung nach sich ziehen, ist, wenn sie von Geistlichen nothwendig ergeben; beso “ f 8 ö würde sich als das Gouvernement wohl eingehen. Ober⸗Bürgermeister, Beigeordnete und Gemeinde⸗ ausgesprochen oder ob sie dem geistlichen Oberen überlassen werden licher Amtshandlungen innerhalb Landes für unfähig erklärt begangen werden, außer der sonst begründeten Strafe, auf Entfer⸗ Abgeordn. von 1.“ Ich st. ge je Ansi Marschall: Stimmt also die Versammlung der Abtheilung bei? Versrhnste der Gerd se n. müsse. Von Seiten des Staats ist in dieser Beziehung ein großes “ . b ds gus dem Amte zu erkennen Herrn Referenten. Der Vorsitz 8 8 “ — h nsicht des und die dies thun, werden es durch Aufstehen zu erkennen geb Deutsche Bundesstaaten j 26 2 S 8 8488bö 82 zr e bötheilung hat ihn mißober⸗ Es erhebt si 1 . N 1 ch Sühss . C1“ 18 11““ (Es erfolgt hierauf durch Sekretair Siegfried der namentliche Aufruf.) 1 Es soll hierbei keinen Unterschied machen, ob das Verbrechen standen, wenn er sagt, daß Herr Referent desgndegve wessang Dem “ o Königreich Bayern. (A. Z.) In München fanden am zweitens een einig, daß der Möbrauch geistlichen dn ein vollendetes oder ein versuchtes, imgleichen ob der Verbrecher als meint; denn es ist hier nur von Orts⸗ und Bezirksverweisung die §. 416. bö 2. März Abends unruhige Auftritte statt. Schon Nachmittags sagte E“ v JV Für Ja haben gestimmt: Für Nein haben gestimmt: Urheber oder als Gehülfe zu LLE“ “ Referent Abgeordn. Freiherr von Mylius (liest vor): man sich an öffentlichen Orten, es werde dem Ministerverweser 1, .2a hes p.. n g 8 1 8 1 8 8 “ eferen bgeordn. Freiherr von d Tylius: Wenn ich Landes⸗ 8 “ 8 Bercks, dem bekannten Anhän der Gräfin Landsfel 1 16 vnldets Nee g a ana. Reden Sechats eäfhaczen, schärfer 8 1’. von Arnim, Oberst⸗Lieutenant a. Abegg, Kommerzien⸗Rath. Bei der Diskussion des Paragraphen wurden die nämlichen Ge⸗ verweisung gesagt habe, habe ich mich “ Vergehen der Geistli „§. 416. 1 8 musik gebracht ’“ Lregncfrega⸗ 8 “ ft 1 Aet b Sg gehalten werden. D. und Kreis⸗Deputirter. Allnoch, Erbscholtiseibesitzer. sichtspunkte hervorgehoben wie bei der des früheren Paragraphen und Abgeordn. von Donimierski: Wir haben diese Strafart im 1 8 eist ichen gegen ihre Amts⸗ und Standespflich⸗ viele junge Leute nach der wo v B8e “ hande ch hier nur um die Art der rafverschärsung. Im von Auerswald, General⸗Land⸗ zu ihm ein Amendement gestellt des Inhalts: ganzen Geseßbuche nicht und können sie daher en, welche nicht zugleich Verbrechen oder bürgerliche Amtsvergehen vle 3,8 —de ber e. 8 aß 21 „Bercks in dem Da⸗ Gesetzentwurf ist die Untersagung der Ausübung des geistlichen Amtes schafts⸗Direktor Eben so sollen Geistliche unfähig erklärt werden geistliche Amts⸗ “ sie daher auch in den letzteren (§. 412) sind, sollen von der geistlichen Behörde nach den darüber für menstiftsgebäude, gegenüber der Bibliothek, wohnt. Es degann ein besonders deswegen gewählt weil sie das sicherste Mittel bietet 8 2„ 1 . Paragraphen des Strafrechts nicht hineinbringen. Es ist auch kein die verschiedenen K onen beste G 8 . rfürchterliches Pfeifen und Schreien: Pereat! Nieder mit Bercks! gen g. 2 U sicher el bietet, Ib Landes auszuüben, w 1 5 2 78 . 88 schiedenen Konfessionen bestehenden Anordnungen bestraft werden. 2 öö — ö“ Bercks!. Wi 8* b 21, 8 9 1 handlungen innerha andes auszuüben, enn sie solche gemeine Bedürfniß zu einer solchen Kriminalstrafe, denn treten derartige Fälle 5 4 8 hörte man über eine halbe Stunde lang schreien bährend ei - Wiederholungen des Mißbranchs zu beseitigen. Ich gebe aber Becker, Ortsrichter. Verbrechen begehen, bei denen bei Beamten auf Amtsentsetzung 1 111166“ Z“ „Zu §. 416. 1I11“” Stunde lang schreien, während ein fort⸗ vollkommen zu, daß auch andere Strafen, selbst diejenigen, die Graf von Bismark⸗Bohlen, Pro⸗ oder Cassation aat ärte ie dem Staate zustehenden Polizeimaßregeln voll⸗ Der Paragraph ward angegriffen, weil durch seine Beibehaltung F “ dem Hause, in welchem Bercks wohnt, j . j 9 8 7 8 7 7 b 8- ie Ste 8 oistli n 9 v † lis 7. 3 8 ric 2 var. 1 22 1 2 ver ¹ 82 8 fe 9 2 3 F von einem geehrten Mitgliede aus der Rheinprovinz vorge⸗ vinzial⸗Landtags⸗Marschall. 8 Für dasselbe hat sich die Abtheilung mit 12 gegen 4 Stimmen ommalb wordn. von Brünneck: Ich mache dorauf aufmerls die Seellang ber Chesstlichen üe der evangelischen Kirche gefährdet “ “ vermehrende Haufen wollte das Haus schlagen sind, hinlängliche Gewähr geben möchten, besonders wenn von Bodelschwingh, Regierungs⸗ 1 entschieden „ sic Feer kei Ser 88 “ aufmer G. werden könne, es sich übrigens von selbst verstehe, daß da, wo Dis⸗ 88 was e jedoch wurden viele Fenster 1 3 ä Vice⸗Präsident. . 1 es sich hi. einesweges ne Straf-Bestimmung zu handeln ziplinen 1 eLsetzlicher Gelt 4 und die Laternen in der Umgegend zertrü ert. Prinz Kar n anerkannt werden sollte, daß unter gewissen Umständen auch die Vice⸗Präsident. §. 413 ist bereits verlesen, dagegen hat die Abtheilung bereits scheint und auch eben so wenig um eine Versche fun 18 88 hl; 1“ gesetzlicher Geltung beständen, diese nicht. Hoheit begab sich zu 8 die 32 d 8 11. Prins ., .. Ortsentfernung darunter mit aufzunehmen sei. Man ist drittens, wie Braemer, Landschafts⸗Rath. b einket 1 “ Verschärfung, sondern wohl enzefochten werden sollen. 8.9 gab sich zu Fuß die Ludwigsstraße hinab und war kurze h ini 1 1““ 4 2 — 8 in dem einleitenden Vortrage ein Amendement des Inhaltes gestellt: eher um eine Ermäßigung der Strafe, die für die Geistlichen statt Die2 schließt einstimmi 8 Zeit Zeuge dieser Scenen. Später bemerkte n enister ich glaube, darüber einig, daß den Geistlichen bei Uebertragung ihrer Brassert, Geh. Bergrath. „Eben so sollen Geistliche unfähig erklärt werden, geistliche Amts⸗ “ Persohen festgestellien Snief 8 b 1 at 88 9, beschließt einstimmig, den Paragraphen zum Weg⸗ 1“ FFärst Wall 8 er “ auch die Minister⸗ 4 1 s 8 2 8 8 f. 8 7 1 ¹ BIII 111 e7 al 1 9 2 ge en Siafs einer d volizei⸗ in V hle . 8 85 . . ö 2 eser Fürst Wallerste 1 v. Be 8 2 Lud e „ Kirchenämter zugleich gewisse staatliche Rechte und Verpflichtungen Brown, Bürgermeister. handlungen innerhalb Landes auszuüben, wenn sie solche gemeine lichen Aufsicht eintreten sell. In Stelle der EE“ Auffücyt foll fall in Vorschlag zu 8 n. Endlich war die Abtheilung darüber gehen Gendarmen ließe üde gt hinab⸗ 3 3 on⸗ 10 8 8 8 8 2 7 8 8 1 ℳ 88 ) lch insiins Uisé, 1 v-1b29— als 1 Sfac un Lorse. 88 8 Db 9 mit aufgetragen werden, die mit ihrem geistlichen Amte in nothwen von Brünneck, Ober Burggraf und Verbrechen begehen bei denen bei Beamten auf Amtsentsetzung für b Ge⸗ llich 8 8 3 S 8 8 “ 36 8 fsic so einstimmig den 2 itel als solchen zum Ausfall 1 Vorschlag zu g . * 8 1 eßen sich ei dem ganzen Borfall, der an diger Verbindung stehen und gegen deren Mißbrauch der Staat sich Provinzial⸗Landtags⸗Marschall. vbet Eassgeion 6 1 Geist sich solcher Vergehen schuldig machen, bringen, da die angenommenen Amendements am Ende des 26. Titels 2 Senrdg dauerte, E“ nur drei Militairpatrouillen zu 8 1 “ 4 8 3 1 8 8 8 1b rd. . G 8 rtsverweisung zulässig sein. unter ei es eren Ñ f „zme 5 e fünf Mann waren ichtbar on ê 2 1 58 das Gesetz schützen müsse. Divergirend sind die Ansichten in von Byla, Landrath. . Eine Meinungs⸗Verschiedenheit hat sich darin herausgestellt, ob Referent “ von Mylius: Die Vergleichung 1“ Maͤrginale aufzunehmen, für zweckmäßig Sgaln eine solche Prtrouille b jesem Punkte nur darin, daß ein Theil der hohen Versammlung der ““ dels⸗Kammer⸗ überhaupt den Gerichten des Staates ein Erkenntniß auf Cassation scheint nicht zu passen. Die polizeiliche Aussicht, welche 1“ ö1“ Hoch dem Militair A“ “ Ansi 28 W Camphausen, Hande ammer 1 8 IT1“ heint nicht zu passen. ie polizeiliche Aufsicht, welche in §K. 31 Marschall: Es ist weiter keine Veranlassun 2 Hoch dem Militair. Erst als gegen 9 Uhr der schreiende und sicht ist, es müßte die Art und Weise, wie der Geistliche sich eines b oder Amtsentsetzung eines Geistlichen in die Hände gegeben werden 1095 vd 1s ssung zur Abstimmung, pfeif 8 8 n — 8 1 8 3 8 Präsident. ung ein Heistlich Han geg werde unter No. 2 angedroht ist, ist eine Strafe, die nur da verhängt da, wenn keine Bemerku fol b szusetzen ist b pfeifende Haufen nach der inneren Stadt zurückkehrte, be⸗ Mißbrauches in allen diesen Beziehungen schuldig machen könnte, soll oder nicht; ich glaube daher, daß nach der jetzt vorgen e 5 5 1b - emerkung erfolgt, vorauszusetzen ist, daß die Ver⸗ 8 ““ 3 örte, begegnete man 1 8 9 G — icht; ich glaube daher, de na er je genommenen werden kann, wo sie das Gesetz vorschreibt. Etwas ganz Anderes sammlung der Erklärun P9JA „NvIn au der Feldherrenhalle Kürassier⸗Abtheilungen. Es wurde b genau spezifizirt werd während ein anderer Theil der hoh 3 5 3 v g der Erklärung des Referenten und dem Antrage d b — ss - Es wurden noch am 1““ und wilt dis “ 8 Meinung ist ee Dansmann, Erbschulzengutsbesitzer. Dittrich, d Abstimmung wenig . zur Erörterung und Beantwortung der ist es mit der Strafe im §. 415, indem dort eine solche Orts⸗ und theilung beitritt rage der Bo⸗ Ministerium des Innern, dann am Polizeigebäude einige Fenster ein . , k. 8. 4 8 Die Bür 7 ei 6 ) imiers an 8⸗D 1 i . Bezi 2 eis r wer g en ie 8 zolizei⸗ 5 vF 1 8 8 — : 8 . 8 foer 8 8— 5 19 d 2 5 8 2 2 solche, die Geistlichen vor Willkür schützende Specification nicht nöthig deaan⸗ “ 8 i, Landschafts⸗De⸗ Frage zu sagen sein meRaf “ “ 6 .“ Abgeordn. Graf von Schuerin: Ich bitte aber, abstimmen zu lassen. “ 1g 88 jetzt bald, S zu zerstreuen und sei, sondern die Vorschrift genüge daß ein beharrliches wie es in ,5 8 1“ 8 1 8 8 1 5 8 2 de 8 S 8 86 I 8s g. V n c eg. Marschall: Dee Regierung hat schon erklärt daß dem nichts I erzus ellen, da meyhrere Straßen Lon gg Kürassieren abgesperrt 892 Abtheilungs⸗Vorschlage heißt, 14“* “ “ “ T 11 8 “ Graf von Schwerin: Allerdings ist das der Faͤll, entgegenstehe, daß der Paragrapd, der hier steht, wegfalle. 1 wurden. Sehr bald versammelten sich aber in entlegenen Straßen, über das Verhältni 8 8229 2* Do „Krugguts esitzer. 8 9⸗ hie rliegt, abzustin 1e vnd k jenigen, es liegt eine große Garantie darin, daß nur vom Richter ausge- Justiz⸗Minister Uhden: Nach den neuesten V S 1. Thal, der Sendlinger⸗ und Rosengasse ꝛc. wieder starke Volks⸗ über erhältniß der Kirche zum Staate die Strafe nach sich ““ ürden das 8 “ 11“ “ Justiz⸗Minif hden: Nach den neuesten Vorschlägen der Re⸗ 8 b engahf 3 starke Volks 1 1 33% Rirch 1— Stra 8 8 dem Vorschlage, wie er nun zu modifiziren ist, beitreten, würden da sprochen werden kann, daß die polizeiliche Aufsicht bis Ortsve S - 20 8 haufen, die unter fortwährendem Geschrei Fenster und L ziehe, in völliger Analogie mit den Vorschriften für die weltlichen von Eynern, Kaufmann. durch Aufstehen zu erkennen geben. . 1b L14“““ he Aufsicht bis auf Ortsver⸗ gierung soll dieser Paragraph wegfallen. X“ er 88 “ hem Geschrei Fenster und Laternen zu Beamten, die ebenfalls durch Uebertretung der Vorschriften, welche .„„ 68 8 Hraf L . 3 (Es erhebt sich eine große Anzahl Mitglieder.) 8 Referent Ab, 8. Frb 8 Mylli “ 1 Marschall: Es ist keine Veranlassung zur Abstimmung mehr sammenschlugen. 8 roße Massen bildeten sich auf dem Schrannen⸗ rücksichtlich ihres Amtes gegeben sind, einer Strafe verfallen, Fabricius, Bürgermeister. Graf von Fürstenberg, Kammer⸗ Die Majorität hat sich dafür ausgesprochen b E.“ p 8 dn. 2 6 von Mylius: Bei der Strafe der vorhanden. Die nächste Sitzung wird morgen 10 Uhr stattfinden. platze. Die Kürassiere, welche nun alle ausrückten, konnten in vielen der Staat gegen den Mißbrauch ihrer Amtsgewalt geschützt sei. von Flemming, Gutsbesitzer. ias §. 414 5 immer das Vergehen bezeichnet, bei wel⸗ (Schluß der Sitzung 3 ½ Uhr.) Straßen nicht durchkommen, da man durch umgeworfene Wagen die⸗ Ich muß bekennen, daß ich zu denen gehöre, welche in diesem Freiherr von Friesen, Landrath. Referent Abgeordn Freiherr von Mylius (liest vor): ds 1 11““ 8 gesagt, .“ da s—— — 8ö selben speroee: nahm ernsten Charakter an, so Vorschlage wirklich keine Unbestimmtheit finden Der Richter hat Fgrei . 1 Amtsentsetzung erkannt un ie Landespolizei⸗Behörde es daß um 10 ½ Uhr Nachts Generalmarsch geschlagen wurde. Die Of⸗ 8 9 . Freiher ner Graf von Galen, Erbkämmerer. . 414. . „ Dies sche ir veine SWealtnstlacna . 74 4 α 8 ᷓ;I1“ 88—os Ee eGra a3 E -- ob ein auf dem verfassungsmäßi⸗ 1““ Fenser vön Gudenau, Landrath. Wenn ein Geistlicher 1 ceas amtlichen Rede oder in einem Leeh, eawen eee e geha⸗ Versamm Uichtamtlicher Theil. .“ 1 vL “ gen ege erlassenes Ge etz über das bezeichnete Verhältniß verletzt Graf vo Gn 1 4 Major a D 8 . 6. ; 6 Fe 5 beleidigt 148 d ETö111“ cht ) Verse 2 1 al ach Berse Uungsplatz, un wald sah man nun zahl⸗ — 1 D. amtlichen Erlasse eine Religionsgesellschaft eleidigt (§. ) oder lung anheimgeben, ob allgemein auf jeden S 788 “ “ eee. 2 ist. Besteht ein solches Gesetz, so ist, meiner Ansicht nach, der Geist⸗ 89 ““ 8 3 1 vgee ee ung an ge n „ob allgen auf jeden Staatsbürger angewandt n h a.l reiche Patrouillen der Linie und Landwehr umhermarschiren, während so ist, sicht nach, s Giesler, Schultheiß. eine Ehrverletzung begeht (§§. 189 ff.), so kann chter auß eine Bestimmung angemessen erscheint, daß, wo die Behörde darauf Inland. Berlin. Verordnungen des General⸗Post⸗Amts. — Köln. Die. viele Straßen abgesperrt wurden. Um Mitternacht waren noch viele Leute in den Straßen, doch hörte man nur noch wenige schreien, so
84 8 E1e— eenf 8 scs bn. Grabow, Kriminalrath. der durch die Handlung an sich begründeten Strafe zugleich auf Ent⸗ anträgt, Jeder an einen bestimmten Ort verwiesen werden könne Unruhen in Köln 74 8 üsn . „ z 8 3 2 8 I . raft werden, damit auch in fernung aus dem Amte erkennen. 111“ Ich glaube nach unseren bisherigen Verhandlungen nicht, daß es im Deutsche Bundesstaaten. Königreich Bayern. Straßen⸗Tu⸗ daß wohl bis 1 Uhr die Straßen geräumt waren. Es ist gestern
dieser Beziehung die Autorität des Staats aufrecht erhalten werde. von Hagen, Landschafts⸗Rath Heinrich, Kaufmann.
1 . Hagen, 8 ’ 9 8 b . Das Gutachten lautet:
Ich will zwar zugestehen, daß eine andere Meinung von dem katho⸗ Hausleutner, Apotheker. Graf von Hompesch⸗Rurig, Rit⸗ ; „Zu §. 414. 6 Verweisung zu unterwerfen. Warum aber denn d Geistlichen?
Uischen Standpunkte ihre Vertheidiger finden kann und gefunden hat; Freiherr Hiller von Gärtringen, tergutsbesitzer. 1 „mmiag der Meinung, daß dessen Weg⸗ Fih dieser Br sen. Warum aber denn den HGeistlichen? Königs. — Minis Faltenstein nimmt seine Entlass⸗
ich glaube aber, daß auch die Ansicht des G 86 t K vvinzales Hüffer, Kommerzien⸗Rath Die Abtheilung war einstimmig der 2— 8⸗ g Nicht dieser Bemerkung wegen allein, sondern hauptsächlich deshalb Königs. — Minister von Falkenstein nimmt seine Entlassung. — König⸗ und die heute von den Bürgern unterzeichnet werden soll
8 gla „ daß die Ansicht des Gouvernements, welche mit ammerherr und Provinzial⸗ Hüffer, Kon 3 88868 fall die nothwendige Folge des bei §. 412 angenommenen Amende⸗ weil der Herr Landtags⸗Kommissar in seiner letzten Rede, nach Fetgs⸗ reich Württemberg. Manifest des Königs. — Großherzogthum Die Mß⸗ 111 I11“ Minister⸗Verweser
derjenigen der Abtheilung in diesem Punkte wesentlich identisch, mit Landtags⸗Marschall. ments sei.“ Schluß der Ruf zur Abstimmung keine “ Baden. Adresse der zweiten Kammer an den Grostherzog. — Antwor⸗ des 5 1435 beg. 100 henh e 4 6 Stacsssss 8 8 8 ch 81b Aruß 1- ehr zu⸗ ten Sr. Königl. Ho . darauf. 1 Gr 8 z1 1 89 0 Innern, Staatsra ) von Bercks ein Geschäfts = rlaub bis 3
mehr gerechtfertigt, als das Amen ließ, anzunehmen schien, als sei man im Grunde einig, und nur noch und bei u Hehen des 1““ Ende dieses Monats ertheilt und der Staatsrath von Voltz mit der . 8 L hel . — z bei⸗ 8
nicht geringerer Schärfe vertheidigt ist. Dann blieb noch der letzte b 4 8 3 I. 2 ; 3R 1 1 8 8 Jordan Freigutsbesitzer. Diese Meinung ist um so ger 8 sei 1 Differenzpunkt, die bereits erwähnte, und für diesen Fall namentlich 8. 1b J 1 dement eine direkte Beziehung auf die hier vorgesehenen Fälle be⸗ verschiedene unbedeutende Nüancirungen in den Ansichten vorhanden ten Kammer Bekanntmachung Großherzogthum Sach
9 . am „ — 92 9 ₰ 3 9 1 Sa h⸗
vorgesehene Strafe der Inhibirung des geistlichen Amt erwäh⸗ s S 1 GC . . ““ ; ween nens Die Ansicht, welche die Abtheilung “ eu eeee General⸗Land üirö“ 8 v“ Febser⸗ und er⸗ 9 8 ““ Professor Dr. Eichstädt in Jena †. — Herzog⸗ e. 9. diejenige der Regierung ist, geht dahin, daß der Staat, indem er Krause, Gerichtsschulz. 1“ MReferent Abgeordn. Freiherr von Mylius (liest vorh: von weltlichen Richtern über die Geistlichen Ebb daß . h. WJö “ E“ 114““ 68 durch sein Placet zuläßt, daß der Geistliche mit seinem geistlichen von Krosigk, Domprobst. 2 „§. 415. * hängt werde. Das einzige, was mir übrig blieb gae S. Petition an den “ — Freie Stadt Fran tfurt Die ueß⸗ g2 EI dcs Waterland ist in Gefahr, die Bourbonen Amte auch die damit verbundenen weltlichen Functionen ausübe, Kuschke, Bürgermeister. 8 8 “ Ein Geistlicher, gegen welchen auf Entfernung aus dem Amte habe ich dagegen abgegeben, und gegen jede solche Meinung bsg-g freiheit verkündet. — Proclamation des Senats. — Schreiben 88 haben 1 beeen htigstee Frankreich ist eine Republik! Ihre Streiter, gleichsam schon ausgesprochen hat, daß beim Mißbrauch der ihm über⸗ 1 2,1; 2 rechtskräftig erkannt wird, geht des Rechts zur ferneren Ausübung vom Herru Landtags⸗Kommissar ausgesprochene muß Wich t e die Frankfurt a. M. (Unruhen.) 3 voller Be Sisterung kriegsgeübt, unter erfahrenen Führern, bedrohen unsere tragenen weltlichen Functionen auch das Placet zurückggezogen werden Graf zu Lynar, Kammerherr. Freiherr von Lilien, Landrath. seines Amtes, so wie aller mit dem Amte verbundenen bürgerlichen drücklich verwahren. ch mich aus⸗ Oesterreichische Monarchie. Preßburg. velen Wie Weltgeschichte verkündet es mit lanter Stimme: Volks⸗Ideen könne. Der Streit über den Umfang und die Bedeutung des Placet Lucanus, Dr., Stadtrath. Linnenbrink, Landwirth. Rechte, verlustig und darf selbst als Hülfsgeistlicher zu amtlichen Fürst Wilhelm Radziwill: W“ Frankreich. Paris. Vermischtes, lassen sich nur mit Volts⸗Ideen bekämpfen. In allen deutschen Landen . G 3 . adziwill: Im gemelnen bemerke ich, aß Großbritanien und Irland. London. Die französischen Flücht⸗ werde getagt; aus den Landtagen erhebe sich ein deutsches Parlament. All⸗
zwischen Kirche und Staat besteht allerdings seit Jahrhund 1 G 1 erten; in raf von Loeben. 8 Verrichtungen nicht zugelassen werden. namentlich hier dieser Paragraph, der sie (F 1 1. „ unserer Gesetzgebun ist er rücksi tlich dieses 2 unktes für 8 1 8 Lzs 8 8 me — teser Paragraph, der sich auf Entfernung aus dem linge. — Das Lever des Prinzen Albrecht. — Parlaments⸗Verh 8 ine Volksb ewaffnung, freie Volksversammlungen, unbedingtes Associa⸗ seßgebung is sichtlich dieses P für den Staat Meyer, Orts⸗Vorsteher. von Miszewski, Rittergutsbesitzer. Mit der Entfernung aus L2 SHee Fedanken durch die entfesselte Presse, Oeffentlichkeit
entschieden, so daß, wenn die Strafe, oder, wenn man es so nennen . , ; ; wenn 8 89 )or hart treffen kann. Es ist von keinem Redner gen: Lord Palmerston's Vertheidigung seiner Politik. — Irländische Sym⸗ tionsrecht Freiheit der C üller is err von Mylius, Staats⸗ Bezirksverweisung zu erkennen, Müller, Freischulze. Freih iias. Ermessen der fernere Aufenthalt
8 Köln, 1. März. (Köln. Ztg.) Im Laufe des heutigen Vormittags sind noch zwei Personen (Dr. med. Gottschalk und der
Sinne der hohen Versammlung liegt, jeden Staatsbürger solcher mult. — Beurlaubung des Ministers Bercks. — Adressen der Bürger und Abend, so sagt man, eine Adresse an den König berathen worden, in
Studirenden an den König. — Königreich Sachsen. Antwort des welcher besonders um Einberufung der Stände des Reichs gebeten wird,
Leitung des Ministeriums des Innern beauftragt worden ist. — Die Studirenden der münchener Universität haben Sr. Majestät Bildung eines Freicorps aus
81 Sweensichem die Landespolizei Behörde dar hervorgehoben, daß der katholische Geistliche keine andere Cxistenz, pathieen mit Frankreich. — Die Insel Jersey. — Vermischtes. und Mündlichkeit im Gerichtsverfahren mit Anklageform und Geschwornen⸗
keinen anderen Lebensunterhalt hat, als seine Vocation. Wenn man Niederlande. Aus dem Haag. Kabinetsrath⸗Beschlüsse. gericht seien die mächtigen Hebel eines einigen, freien Deutschlands zum öund Schutz gegen West und Ost. Kein Kampf gegen die Republik
will, die nachtheilige Folge der Inhibirung der Amts⸗Functionen bei trägt G ⸗ 6 und beha 8*6 *4 maagieer von Münchhausen, Landrath. Prokurator. auf anträg ie öffentli S i üss 1 a 8 dersäeige 3efeenb., — A brn sen, 6 1 des Geistlichen in seinem bisherigen Amtssitze die öffentliche Ruhe hn innerhalb des Landes verhindert, ein geistliches Amt zu verrichten Belgien. Brüfsel. Aenderung des Wahl⸗Census. — Vermischtes. — Schirm unr⸗ S“ e 1 „ erden würde, welcher in iesem Augenblicke Neitsch, Stadt⸗Syndikus. 8 Naumann, Geh. Regierungs⸗Rath oder Ordnung gefährden 1eAe4“ V so ist er bei weitem härter getroffen, als ein jeder andere Staats⸗ Gesetz⸗Entwurf über fremde Münzen. — Nachricht über Ludwig Philipp. Frankreich, so lange sie unsere Gränzmarken achtet; wenn nicht, ein deut⸗ bürger, als es ein Geistlicher der evangelischen Kirche sein würde, de — Abschläglicher Bescheid an die Deputation aus Antwerpen. 8. †e Ver⸗ scher Kampf ohne Hülfe der Russen; im Falle unvermeidlicher Wahl zwi⸗ d 1 he se e, der mischtes. — Köln. Gerüchte von einem Auflauf in Brüssel. schen Frankreich und Rußland, für Frankreich gegen Rußland. Dies die
in unserem Staate besteht. Nichtsdestoweniger will ich gern zuge g 8 nss 8 1 ge⸗ Neumann, Bürgermeister. und Ober⸗Bürgermeister. es auch noch andere Mittel geben kann, um den Staat in dieser von Olfers, Stadtrath. . 8 bs ht verhindert sein würde, einen anderen Lebensberuf zu ergreifen. ¹ Handel d Börsen⸗Nachrichten. Wünsche, welche eine deutsche, fürs Vaterland begeisterte Jugend an den
stehen, daß noch ein anderer Ausdruck für die Sache denkbar ist, daß