1848 / 72 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

auf die Verfassung beeidigt. Der hessische Krieger hat Fürst und verfas⸗ sungsmäßiges Recht nie von einander getrennt, und er gab freudig in der Erfüllung einer wichtigen Form eine neue Garantie für Aufrechthaltung von Recht und Gesetz. Nach diesen Eröffnungen habe ich über die Organisa⸗ tion der obersten Staats⸗Behörden der verehrlichen Kammer noch Mittheilung zu machen. Es ist der Befehl Sr. Königl. Hoheit des Erbgroßherzogs und Mitregen⸗ ten, daß künstig für die Civil⸗Verwaltung drei Minister sein sollen: ein Minister des Innern, ein Minister der Justiz, ein Minister der Finanzen. Das Ministerium des Großherzoglichen Hauses und des Aeußern ist mir neben dem Ministerium des Innern gnädigst übertragen. Der seitherige Präsident des Finanz⸗Ministeriums ist Minister der Finanzen. Die Perso⸗ nalfrage in Beziehung auf die Besetzung des Ministeriums der Justiz, so wie anderer Personalfragen, war die Zeit zu kurz, bis heute zu erledigen, und ich kann der verehrlichen Kammer vorerst nur anzeigen, daß mein Freund, der Herr Abgeordnete, Justizrath Eigenbrodt, von Sr. Königlichen Hoheit dem Erbgroßherzog und Mitregenten zum Ministerial⸗Rath im Ministerium des Innern ernannt worden ist; ich führe den⸗ selben bei Ihnen als Regierungs⸗Commissair hiermit ein. Indem ich mich der Unterstützung der oöffentlichen Diener in dem neuen System, das ich vertrete, versichere, ist es meine Pflicht, einestheils dem Staate diejeni⸗ gen Diener zu erhalten, die ihm bisher ihre Kräfie redlich gewidmet haben und mit dem neuen System verträglich sind, anderentheils die Pensionslast des Staats nicht ohne Noth zu erhöhen. Meinen Platz habe ich in die⸗ sem Saale gewechselt, in der Erkenntniß, daß, wenn die Rechte in Anspruch genommen werden, welche die Verfassung verleiht, auch die Pflichten erfüllt werden müssen, welche eine Folge der constitutionellen Ordnung in monar⸗ chisch⸗repräsentativen Staaten sind, so wie das constitutionelle Prin⸗ zip vollkommen zur Geltung gekommen, wie dies bei uns der Fall ist. Ich habe mich dieser Pflicht gefügt, die in einer eben so großen als kritischen Epoche, welche über die Welt und das Vaterland hereingebro⸗ chen ist, auf meine Schultern gelegt wird, im vollen Bewußtsein der Schwäche meiner Mittel, aber im Vertrauen auf meinen guten Willen und auf die Unterstützung, die von allen Seiten auf das bereitwilligste zu meinem tief⸗ gefühltesten Danke mir zugesagt ist. Neben dem Vertrauen des Mitregen⸗ ten, das mir in einer Weise und in einem Umfange gewährt worden ist, daß ich tief davon gerührt bin, ist die mächtigste Unterstützung, auf die ich rechne, die der aufgeklärten Vertretung des Volkes. Diese Unterstützung, jenes Vertrauen mir zu bewahren, ohne daß ich nichts bin und nichts kann, das Vertrauen, von dem ich bis zu meiner Erschütterung so viele Beweise bisher erhalten, das ist meine Bitte an Sie.“

Herzogthum Sachsen⸗Koburg⸗ Gotha. (Allg. Anz.) Gotha, 8. März. Hier ist gestern, unmittelbar nach Zu⸗ rückkunft des Herzogs von einer Reise nach England, folgende Be⸗ kanntmachung erschienen:

„Wir Ernst, von Gottes Gnaden Herzog zu Sachsen⸗Koburg und Go⸗ tha ꝛc., haben vernommen, welche Wünsche in Bezug auf eine Verände⸗ rung der Verfassung des Herzogthums Gotha von Seiten Unserer geliebten Unterthanen desselben, insbesondere der getreuen Bürgerschaft Unserer Resi⸗ denzstadt Gotha, neuerdings wiederholt ausgesprochen worden sind.

„Daß diese Wünsche mit Unseren eigenen Ansichten übereinstimmen, haben Wir schon bei Eröffnung des letzten Landtages in eigener Rede an⸗ gedeutet und Uns seitdem mit dieser wichtigen Aufgabe sorgsam und viel⸗ fältig beschäftigt. Nachdem Wir Uns nunmehr hierüber auch mit Unserem vielgeliebten Bruder in vollkommenes Einverständniß gesetzt haben, so er⸗ theilen Wir hierdurch den Staatsbürgern des Herzogthums Gotha gern die Zusicherung, daß ihnen durch eine zeitgemäße Repräsentativ-Verfassung gleiche politische Rechte gewährt werden sollen, wie sie in dem Herzogthum Koburg dermalen gesetzlich festgestellt sind, und haben bereits den Befehl gegeben, die hierzu erforderlichen Gesetze sofort zu bearbeiten und Uns zur Vollzie⸗ hung vorzulegen. Bei dem Erlasse dieser Gesetze werden Wir zugleich Un⸗ sere Verordnung über die Verantwortlichkeit der Staatsbeamten in Koburg wegen Verfassungs⸗ Verletzung, vom 23. Dezember 1846, auf das Herzogthum Gotha erstrecken. Auch haben Wir wegen sofortiger Aufhebung der Censur die nöthige Verfügung getroffen. Gotha, am 7. März 1848. Frußts Herzog zu Sachsen⸗Koburg⸗Gotha. D. Frhr. von Stein. Heß. Pawel.“

Schon vor der Zurückkunft des Herzogs hatten sich die Bürger in mehreren Versammlungen mit der Nothwendigkeit einer Aufhebung der alten Stände⸗Verfassung des Landes und der Einführung einer zeitgemäßen Repräsentativ⸗Verfassung beschäftigt, und eine hierauf be⸗ zügliche Eingabe war von Hunderten von Bürgern unterschrieben worden. Sie ward nun heute von Abgeordneten aus der Bürger⸗ schaft dem Herzoge mit herzlichem Danke für die bereits zuvorkom⸗ mend ertheilten Zugeständnisse überreicht, und es wurden ihm zu⸗ gleich noch die im Nachfolgenden aufgeführten weiteren Bitten und Wünsche der Bürger Gotha's vorgetragen. Der Herzog er⸗ wiederte, daß die Gewährung mehrerer dieser Bitten zwar nicht in seiner Macht allein stehe, daß er aber auf deren mögliche Erfüllung nach Kräften Bedacht nehmen werde. Die Abgeordneten überbrach⸗ ten den vor dem Herzoglichen Palais versammelten Bürgern diese zu⸗ sagende Antwort, die mit Freude aufgenommen wurde, und später erschien der Herzog noch selbst, um den Bürgern mündlich zu wieder⸗ holen, wie es ihm Freude machen werde, ihre Wünsche zu erfüllen. Ein Lebehoch dankte ihm. Am Abend ward folgende Bekanntmachung des Herzoglichen Staats⸗Ministeriums erlassen:

Nachdem eine Deputation der hiesigen Bürgerschaft Sr. Hoheit dem Herzog diejenigen Wünsche vorgetragen hat, welche von Seiten des Publi⸗ kums noch außer dem (durch die am heutigen Morgen veröffentlichte höchste Proclamation bereits gewährten) Wunsche einer Repräsentativ⸗Verfassung gehegt werden, so ist von Sr. Hoheit dem unterzeichneten Staats⸗Ministe⸗ kium die Ermächtigung ertheilt worden, in Bezug auf jene Wünsche zu Vermeidung möglicher Mißverständnisse Folgendes als Ausdruck der höchsten Willensmeinung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen: Zu 1) „Antrag auf ein allgemeines deutsches Parlament.“ Se. oheit der Herzog werden sofort Höchstihren Bundestags⸗Gesandten in⸗ wiren, diesen Wunsch bei der hohen Bundestags⸗Versammlung nach Kräf⸗ ten zu fördern. b 8 , 1 Zu 2) „Allgemeine Volksbewaffnung unter Verminderung des stehen⸗ den Heeres mit eigener Wahl der Führer.“ Sehr gern werden Se. Ho⸗ zog zu einem Wehrspstem die Hand bieten, welches die Last der Heere hig erleichtert und für die Sicherheit des die nöthige Gewähr leistet, und werden sof jerü den Bundesgliedern . auch sofort hierüber mit

Zu 3) „Mündli eit und Oeffentlichkeit des Geri f Schwurgericht.“ Se. Hoheit der Herzog haben den züge dieses Verfahrens bereits seit längerer Zeit erkannt und werden nach Vernehmung des hierauf gerichteten Wunsches keinen Anstand nehmen, die zur Einführung des ersteren in dem Herzogthum Gotha nöthigen Vorberei⸗ tungs⸗Maßregeln anzuordnen. b

Zu 4) „Allgemeine Preßfreiheit.“ Durch das im nächsten Stücke des Regierungsblattes zur Veröffentlichung im hiesigen Lande gelangende Gesetz über diesen Gegenstand ist dem diesfallsigen Wunsche bereits die vollste Genüge geschehen.

Zu 5) „Freie Bürgervereine und freies Petitionsrecht.“ Se. Hoheit der Herzog finden die Bewilligung dieses Wunsches um so S als schon nach der jetzt bestehenden Gesetzgebung der Bürgervereinigung und dem Petitionsrecht kein Hinderniß entgegensteht, wie die Erfahrung der letz⸗ ten Tage bestätigt hat.

Zu 6) „Besetzung der höchsten Landesstellen mit das Vertrauen des Landes besitzenden Personen.“ Se. Hoheit der Herzog hegen die Ueber⸗ zeugung, daß für die zu den höchsten Landesstellen berufenen Beamten der Besitz des Vertrauens von Seiten des Landes eine wesentliche Voraus⸗ setzung zu erfolgreicher und gemeinnütziger Thätigkeit bilde. Sollte einer oder der andere dieser Beamten dieses Vertrauen sich nicht erhalten, so wer⸗ den Se. Hoheit einer diesfallsigen Wahrnehmung gewiß geeignete Rücksicht zuwenden.

Zu 7) „Vereidigung des Militairs und der Civil⸗Beamten auf die Verfassung.“ Diese Vereidigung soll erfolgen, sobald das neue Grund⸗ gesetz der Landes⸗Verfassung zur Promulgation gelangt sein wird.

Zu 8) „Frststellung der Verbindlichkeiten des Fammemermöͤgens.

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H. der Herzog fühlen es in Ihrer landesväterlichen Pflicht begründet, in Bezug auf diesen Wunsch zu erklären, daß Höchstihre Kammer⸗Revenuen zur Bestreitung des gesammten, mit der Staatsverwaltung verknüpften Auf⸗ wandes mit den zu diesem Zweck bestimmten Revenuen der Ober⸗Steuer- kasse in eine Kasse vereinigt werden, und werden zu diesem Behufe mit den nach Maßgabe des demnächst zu erlassenden neuen Verfassungsgesetzes zu⸗ sammenzuberufenden Ständen nähere Vereinbarung treffen.

Zu 9) „Schutz der Innungen durch ein zeitgemäßes Gesetz.“ Zur Beardeitung eines solchen Gesetzes soll nach höchster Entschließung demnächst eine besondere Kommission niedergesetzt werden, deren Mitglieder theils von der Staatsregierung aus den landesherrlichen Beamten zu ernennen, theils von den Innungen selbst frei zu wählen sind.

Gotha, den 8. März 1848. 3 H. S. Staatsministerium. Stein.“

Fürstenthum Hohenzollern⸗Sigmaringen. (Schw. Merk.) Eine am 4. März in Sigmaringen stattgehabte Bürger⸗ Versammlung hat eine Adresse an den Fürsten gerichtet, worin, außer den bekannten Punkten, noch speziell für die sigmaringischen Lande Aufhebung der sogenannten alten Abgaben, Ablösung des Jagdrechts, Revision des Abgaben⸗Systems und Einführung einer Einkommen⸗ steuer verlangt wurden. Der Fürst hat sämmtliche Punkte geneh⸗ migt.

Freie Stadt Hamburg. (H. C.) Am 9. März erschien folgende Bekanntmachung:

„Da Ein Hochedler Rath sich überzeugt hat, daß es allgemeiner Wunsch ist, die Aufhebung der Censur nicht bis dahin aufgeschoben zu sehen, daß ein besonderes Preßgesetz hat ausgearbeitet und genehmigt werden können, so hat Er in heutiger Sitzung beschlossen:

Die Censur ist aufgehoben.

Bis zur verfassungsmäßigen Erlassung eines Preßgesetzes gelten die folgenden Bestimmungen;

1) Vergehen oder Verbrechen durch die Presse werden nach den beste⸗ henden Rechten bestraft.

2) Jede Druckschrift muß mit dem Namen des Druckers und Verle⸗ gers, jede Zeitung und sonstige periodische Schrift mit dem Namen des Druckers und Redacteurs versehen werden.

3) Verfasser, Redacteur, Herausgeber, Inhalt der Schriften verantwortlich.

Gegeben in Unserer Raths⸗Versammlung. 1848.“

Der Antrag, den E. E. Rath in dem am Konvente an erbges. Bürgerschaft stellen wird, schienen und lautet, wie folgt:

„E. E. Rath trägt bei erbges. Bürgerschaft auf die Niedersetzung einer Raths⸗ und Bürger⸗Deputation an zur Begutachtung der Frage, inn iefern unsere Staats⸗Einrichtungen einer Reform bedürfen, und zur Entwerfung von Vorschlägen, wie diese Reformen einzurichten und in Ausführung zu bringen sind, auch insbesondere zur Entwerfung eines Preßgesetzes, in wel⸗ chem namentlich auf die Anordnung eines eigenen Preßgerichts und des vor demselben zu beobachtenden Verfahrens Bedacht zu nehmen ist. Indem E. E. Rath sich zur näheren Begründung dieser Anträge auf die Anlage Nr. 1 bezieht, ersucht er erbges. Bürgerschaft, zu obigem Behufe 15 Bürger, und zwar drei aus und in jedem Kirchspiele zu erwählen, und wird er sodann fünf Mitglieder in vel de Senatu benennen, um mit selbigen zu der gedach⸗ ten Rath⸗ und Bürger⸗Deputation zusammenzutreten. Diese hat den Ent wurf des Preßgesetzes binnen vier Wochen, das Ergebniß ihrer übrigen Be⸗ rathungen innerhalb sechs Monaten zu übergeben und durch den 2

Frhr. von

8

Verleger und Drucker sind für den Hamburg, den 9. März

13ten d. zu haltenden ist heute im Druck er⸗

Druck bekannt zu machen, worauf E. C. Rath nach dem Eingange einer jeden die⸗

ser beiden Vorlagen die weiteren verfassungsmäßigen Verathungen unverzüg⸗ lich einleiten wird. Auch ist die Deputation zu befugen, einen rechtsgelehrten Protokollführer zuzuziehen.“

Die Anlage besagt: „E. E. Rath hat erbges. Bürgerschaft auf heute berufen, um ihre Zustimmung zu einem der wichtigsten Schritte zu beantra⸗ gen, welcher der Beschlußnahme der höchsten Gewalten vorliegen kann.

„Die Einrichtungen unseres öffentlichen Lebens beruhen auf Anordnun⸗ gen, die in gemeinsamer Vereinbarung fast vor anderthalb Jahrhunderten getroffen sind. So zweckmäßig jene Einrichtungen auch für die damaligen Verhältnisse waren, 2 wenig konnte es ausbleiben, daß im Laufe der Zeit Manches sich als nicht mehr passend und als der Veränderung bedürftig herausstellte. Bisher hat C. E. Rath diesem Bedürfniß dadurch zu ent⸗ sprechen gesucht, daß er die Veränderungen in allmäliger Folge, so wie sie sich als dringend zu ergeben schienen, erwogen und zur Erörterung ge⸗ bracht hat. Manche derselben sind bereits ins Leben gerufen, andere werden noch jetzt in Verhandlungen mit den Kollegien, Rath⸗ und Bürger Deputationen und erbges. Bürgerschaft, und mehrere noch von E. E. Rathe selbst berathen. Manche organische Ver⸗ besserungen, die in gewöhnlichen Zeiten schneller zur Reife gediehen sein würden, haben verzögert und gegen andere, ihrer Natur nach eiligere Ge⸗ genstände in den Hintergrund gestellt werden müssen, in Folge der außer⸗ ordentlich großen Bürde von Geschäften, welche seit der Brand⸗Katastrophe fast auf allen Behörden lastet, einer Bürde, die hauptsächlich dadurch so fühlbar wird, daß vermöge der eigenthümlich demokratischen Natur unserer Verfassung die Regierung und Verwattung nicht von einem Centrum büreau⸗ kratisch ausgeht, sondern sich vielmehr in viele abgesonderte, kollegialisch zu⸗ sammengesetzte bürgerliche Departements vertheilt, mit denen Alles unter großem Aufwande von Zeit und Kräften verhandelt werden mut..

„Neuerdings hat sich nun aber laut und allgemein der Wunsch nach durchgreifenderen, gleichzeitig in vielen Zweigen unseres Staatslebens vor⸗ zunehmenden Reformen ausgesprochen. Bittschriften, welche verschiedentlich und noch in neuerer Zeit von einer großen Anzahl hiesiger Bürger und selbst von der überwiegenden Majorität der Mitglieder der bürgerlichen Kol⸗ legien ausgegangen sind, haben sich dem in verschiedener Weise angeschlos⸗ sen. Einem Wunsche, welchen die große Mehrzahl seiner ö“ hegt, wird E. E. Rath immer gern entgegenkommen; ihm, der auf Aufrechthal⸗ tung der Vorschriften der Verfassung zu wachen hat, muß mehr als Allen daran liegen, daß diese Vorschriften den Bedürfnissen der Zeit und den Wünschen der Angehörigen unseres Freistaates entsprechen; ihm muß es, mit Allen, darauf ankommen, daß unser offentlich es Leben so eingerichtet sei, wie es zum wahren Wohle des Staates am ersprießlichsten erscheint.

„Um aber die verschiedenen, in Bezug auf unsere Staats⸗Einrichtun⸗ gen zur Sprache gekommenen Reformen, welche in ihrem Umfange und ihrer Beschaffenheit weit von einander abweichen, ja zum Theil sich ent⸗ schieden widersprechen, in ihrem Zusanmenhange und ihrem Einflusse auf unsere besonderen Verhältnisse zu prüfen, und um der endlichen Beschluß⸗ nahme E. E. Raths und erbges. Bürgerschaft eine sichere Grundlage zu gewähren, bedarf es des Zusammentretens von Männern aus beiden Thei⸗ len der gesetzgebenden Gewalt, denen jeder derselben das zu einem Auftrage erforderliche volle Vertrauen schenkt. Indem E. E. Rath eine solche Ver⸗ einigung auf eine der bestehenden Verfassung entsprechende Weise veranlaßt, so hofft er dadurch ein verfassungsgemäßes Organ für die sorgfältige und umsichtige Prüfung der vorzunehmenden Reformen zu bilden.

„E. E. Rath schlägt demnach die Niedersetzung einer Deputation, be⸗ stehend aus fünf Mitgliedern in vel de senatu und funfzehn Mitgliedern erbges. Bürgerschaft vor und glaubt, daß ein Termin von sechs Monaten für die Lösung der allerdings umfassenden Aufgabe genügen wird.

„Die Aufgabe dieser Deputation wird, falls etwas Gedeihliches erzielt werden soll, nicht beschränkt werden dürfen; es ist vielmehr von der Umsicht der Deputation zu erwarten, daß sie eben so sehr alles Wesentliche berück⸗ sichtigen und in den Kreis ihrer Berathungen und Vorschläge ziehen, als daß sie auch diesen Kreis nicht über diejenigen Gränzen ausdehnen werde, deren Ueberschreitung einem baldigen und praktisch gedeihlichen Resultate ihrer Vorschläge nur Eintrag thun könnte. 21.

„Ein Gegenstand indessen zeigt sich nach den nenesten Zeitereignissen als besonders dringlich. Die deutsche Bundes⸗Versammlung hat bekanntlich unter dem 3ten d. M. beschlossen, es jedem Bundesstaate zu überlassen, die Censur aufzuheben und Preßfreiheit einzuführen, unter Garantieen, welche die anderen deutschen Bundesstaaten und den ganzen deutschen Bund ge⸗ gen den Mißbrauch der Preßfreiheit möglichst sicherstellen. E. E. Rath hatte bereits am 28. Januar d. J. die unserem Bundestags⸗Gesandten

in Bezug auf die Königlich preußischen Vorschläge über die Presse zu er⸗

theilende Instruction gerade auf diese Beschlußnahme gerichtet, demgemäß der Gesandte seine Stim ben. Es liegt indessen in der Natur Niemanden ent

besonnener Erwägun Censur ohne ein glei

desbeschluß über die hat, so glaubt E. müssen und die Entwerfung des einzuführendes Preßgericht,

dieser Entwürfe Gegenstand so

„Ehrb. Oberalten und das

E. Nath, einen desf Preßgesetzes, sten der nämlichen indem Er dabei die zur Vorlegung ier Wochen beschränkt, damit dieser

am passend ger⸗Deputation übertragen zu können, bestimmte Frist auf v schleunig als irgend möglich geordnet Löbl. Kollegium der Sechziger haben sich

mit diesen Anträgen einverstanden erklärt.

„Indem E. E. Rath einen

Bürgerschaft richtet, dessen hohe, für unseren entscheidende Wichtigkeit einleuchtet,

zu dem patriotis Gemeinsinn der gezeigt in Zeiten der erlebt, welches für einen Staat,

chen und besonn

größten Umwälzung gleichgestellt werden kann. Asche erhoben.

bewundernswürdigen Weise aus

der Thätigkeit, dem energischen Zusammer

aus einem Unglück, welches uns raffen. Bürgersinn und Eintracht

„Mitten in

Entwickelungen hat ein ungeheures zu erschüttern und die B Mögen unter diesen großartigen Bewegungen

Ruhe Europa’'s

Bürger Hamburgs Gefahr. W

Mögen wir vor der Welt, von neuem bewähren.

eschleunigten G Weltereigniß uns üb ande der Sta

dem ohnehin schon b

Antrag

enen

seiner

den Untergang zu welche diesen

d sein kann.

allsigen Antrag so

ir haben vor sechs

Da nun der Bun⸗ arantieen sich nicht ausgesprochen fort stellen zu nebst Vorschlägen über ein Rath⸗ und Bür⸗

werden könne.

wie den heutigen an erbgesessene Staat vielleicht für lange Zeit spricht Er dadurch das vollste Vertrauen Sinne seiner Mitbürger aus. hat sich mehr als einmal groß und stark Jahren ein Ereigniß der fast nur in einer Stadt besteht, der Hamburg hat sich in einer Der Aufopferung, nwirken aller Kräfte gelang es, sich drohen schien, emporzu⸗ Aufschwung bewunderte,

ange unserer inneren errascht, welches die aten zu lösen droht. ialle Verschiedenheiten der Mei⸗

nungen in unserem Innern verschwinden, alle Gegensätze sich auflösen in

dem einen Gedanken, der alle guten die schwerste Geißel der damit demnächst unser großes deutsches Vaterland, wel⸗ chtet hat, uns, wie auch die Zeiten

setzliche Ordnung zu schützen und

chie, fern zu halten;

ches sein Auge auf alle seine Söhne geri

sich gestalten mögen, seiner würdig finde.“

Freie Stadt Bremen. Bremens dem Senat

Anzahl Bürger nachstehende Punkte:

Bürger zunächst beseelen muß: die ge⸗

Völker, die Anar⸗

(B. H.) Die von einer großen überreichte Eingabe enthält

„1) Derselbe wolle unverzüglich zur definitiven Feststellung unserer Ver⸗

sassung eine auf den Grundlagen gleicher 1 beruhende Vertretung Wahlen die 1 Hartial⸗Versammlungen zusammentreten läßt; 2)

Staatsbürger

aller Zwecke der

Brauche zum

an Oeffentlichkeit der Sitzungen d

Verhandlungen desselben mit Namens- (S. das gestrige

3) sofort die Presse freigeben.“ Itg.) Diese Punkte haben noch

Wahlfähi einleiten,

es Ko wents und

nachstehenden Zusa

Erfüllung der obigen Anträge ist freilich Alles enthalten, eine ßen Gestaltung unseres Freistaats führen kann; indeß können wir nicht unterlas⸗

sen, als dringenden Wunsch der Bürgerschaft auch Oeffentlichkeit und Mündlichkeit aller Gerichtsvechandlungen, Vollständige Trennung der

des Kriminalgerichts. tung. Zugleich beantragen wir bei Kraͤften das von dem ganzen nach einem deutschen Parlamente

unseren Gesandten unbedingt unterstützen lasse.“ hohen Senats auf seinerseits die

Die Antwort des „Der Senat genehmigt Wünsche der Bürgerschaft alle rung die nöthigen Einleitungen

Oesterreichische M. Unter den niederösterreichischen als die wichtigeren verzei⸗ Verweigerung der n niederösterreichischen Summe von 207,300 Jahr 1848. chgesuchte Errich⸗ t⸗Anstalt, welche von den Umständen in der ange⸗

* Wien, 7. März. die Versammlung der 15. März d. J. sind digung über die Vorstellung stung Herrschaften.

tung einer niederösterreichisch ständischen Kredi den gegenwärtigen

höchsten Behörden unter den tragenen Weise für unzulässig.

gänzlicher Aufhebung der Oktava. Landes⸗Mitglieder wegen ständischen Berathungen. Verewigung des 8) Gutachten über eines Preßgesetzes. 9) der Steuer⸗Postulats⸗Summe be⸗ äßigung der Ver

11) Vortrag wegen Verbesserung der

ten mehrerer Standes zu allen

den Antrag des ständischen Comité's zur ; Erzherzog Karl.

Hoheit den wegen

an Se. Kaiserl. den Vorschlag

Gutachten in Betreff des unter 10) Vortrag wegen Erm und Stempel⸗Taren. Verbesserung der Unterrichts⸗Anstalten; 12) wegen Schullehrer⸗Gehülfen auf dem Lande; 13) wegen Abf andlungen der niederöͤsterreichischen Stände chütternden Ereignissen die größte Auf⸗ allenthalben im Pub es die Allerhöchste mit deren Jetzt, da sich Al

griffenen Zuschusses. zehrungs⸗Steuer

meinde⸗Ordnungꝛc. Den Verh ist bei den gegenwärtigen ers merksamkeit zugewendet, und während der Dauer

über viele wichtige Verwaltungs sich die oberste Staats⸗Verwaltung

les um uns energisch bewegt höchster Begeisterung huldigt, tersten Volksklassen beschäftigen den; 3

ist der Wunsch,

Das Mißtrauen hat so sehr nan beeilte, sich der

ergriffen, daß Jeder sich und dafür baare

ist ein Reskript an

1

Noten fortan verabfolgt.

daß

Beschwerde der Parteien st

Es verlautet allgemein, Familien⸗Rath stattfinde, und Stephan, welche hier

währung der vielen frommen gerem Vorenthalten Niemand sich allenthalben ein jedes gewaltsame nicht mehr v nisse in der

in der

Geschworenengerichte bei politischen, dem h deutschen Volke ausgesp

und der Zehent⸗Entrichtung auf einige 2) Die bewilligte Umlage einer Fl. C. M. auf den Domestikal⸗Beitrag für das Regulirung des Schulwesens. 4)

Erwirkung

dieses Landtag

Münze zu verlangen. sämmtliche Gewerbe, von täglichen Lebensmitteln befassen, ergangen, von Waaren Banknoten anzunehmen Silbergeld auszuwechseln haben,

Jeder sich mit der nothwendigen der Banknoten zu versehen habe, und

anwesend 1 Acr 1 freudigen Ein ruck, Rachricht macht einen im⸗ 8 Wünsche in Verbindun mehr glauben will;

echt patriotischer Sinn, eine Verlangen von Reformen, erweigert werden können, weil

Entwickelung einer

krimi hohen Senate,

Justiz von der nellen und Preßvergehen. daß derselbe aus allen

gkeit und Wählbarkeit indem er nach altem Gemeinheit nach Kirchspielen in von diesem Augenblicke vollständigen Druck der Nennung der Redner verfügen, und Blatt der Allg. tz erhalten: was zu einer zeitgemä⸗

Preuß. „In der

noch namentlich hinzuzufügen;:

namentlich auch Verwal⸗

rochene Verlangen

bei der hohen Bundesversammlung durch

und wird treffen.“

wegen

Gutachten über die na

erklärt wurde.

Reformen, befassen soll.

„„

onarchie. Vortrags⸗Gegenständen für drei oberen Stände am chnet:

die obige Eingabe lautet: ihm heute v zu ihrer sofortigen

vorgetragenen Ausfüh⸗

1) Erle⸗ Robotlei⸗

3) Die

Vortrag wegen

6) Gutachten über das Einschrei⸗ Beziehung

des vierten Gutachten über Andenkens

assung einer Ge⸗

likum erwartet man

Schlußfassung Vorarbeiten

und dem vernünftigen Fortschritt mit

wo die

/

Um

und diese da ihnen

7

mehr freieren Bewegung Absicht der höchsten Verwaltung liege

Rußland und Polen.

St. Petersburg, 3. burgische Zeitung erklärt

März. am Eingang ihres

Interessen des ist ein Stillstehen unmöglich gewor zu mächtig haben die pariser Ereignisse Alles ergrissen; dabei den Frieden zu erhalten, immer

die Kaiserl. Nationalbank jede beliebige Menge baaren Silbergeldes gegen Zugleich wurde den Gewer Baarschaft daß jede der treng geahndet werden 8

daß bei Hose für morgen ein großer dem auch die beiden Erzherzoge sind, beiwohnen. man bringt damit die Ge⸗ g, an deren län⸗

Die heuti

Tages die un

vorwaltend.

amentlich die mittlere Volksklasse Banknoten zu entledigen hierüber zu beruhigen, welche sich mit dem Verkaufe daß sie beim Ankaufe auf Verlangen gegen

privilegirte Bank⸗

bsgenossen bedeutet, zur Auswechselung Art vorkommende

Johann Jede solche

dabei beurkundet

Abneigung gegen die auf friedlichem Wege Alles erklärt, daß Hemm

nicht mehr

n können.

e St. Peters⸗ lattes, daß ihre

Abschaffung der

Der

1. und hat me zu dem erfolgten Beschlusse abgege⸗ der Sache tief begründet und kann bei gehen, daß eine sofortige? zeitig zu erlassendes Preßgesetz, namentlich ohne die Orga⸗ nisation eines über Preßvergehen in rascher Weise entscheidenden Preß⸗ gerichts für uns nicht wahrhaft heilbringen von ihm verlangten G

Kräfte angestrengt,

nächste Nummer am Dienstag, den 7. März, erscheinen werde. Ein

Grund ist nicht angegeben. Diese Zeitung erscheint sonst täglich. fFrankreich.

Paris, 6. März. Der erste Präsident des Cassationshofes, Herr Portalis, hat an die provisorische Regierung, als dieselbe die Mitglieder dieses hohen Tribunals empfing, folgende Anrede ge⸗ halten: b

„Bürger! Im Namen des Volkes mit der höchsten politischen Verwal⸗ tung belleidet, ist die provisorische Regierung der Republik von nun an der Mittelpunkt, um den alle Wünsche, alle Kräfte sich vereinigen müssen. Die richterliche Obrigkeit ist eine bürgerliche Miliz, nicht weniger als ihre Schwester, die National⸗Garde, dazu bestimmt, die öffentliche Ordnung zu schützen. Auch hat der Cassationshof bereits vor einigen Tagen durch mich um die Ehre nachgesucht, Sie seines gesetzlichen Beistandes versichern zu dürfen. Treu seinen Pflichten, hat er seine Sitzungen wie gewöhnlich ge⸗ halten. Er weiß, das die Gerechtigkeit eine heilige Schuld ist, an deren Abtragung nichts hindern darf. Bürger, Ihre Aufgabe ist groß und schwie⸗ rig; Sie wachen über die Aufrechthaltung der Ordnung und ge⸗ regelten Handhabung aller Freiheiten in diesem feierlichen Augenblicke, wo das Volk, von seinen Rechten in vollem Maße Gebrauch machend, im Begriffe steht, sich durch seine Repräsentanten eine politische Constitution zu geben. Es ist von Wichtigkeit, daß tiefe Ruhe und vollkommene Sicher⸗ heit bei diesem großen Akte der

Souverainetät herrschen. Sie werden die Größe Ihrer Aufgabe vollkommen begreifen; wir vertrauen Ihrer Weis⸗ heit, Ihrem Patriotismus und Ihrer Entschlossenheit; was Sie bis jetzt gethan, bürgt uns für Ihre ferneren Handlungen. Die Nation wird Ihnen zur Seite stehen; von einem Ende Frankreichs zum anderen werden alle Franzosen, der Vergessenheit übergebend, was sie früher trennen konnte, sich wie Ein Mann in Einem Interesse vereinigen, in dem der nationalen Unab⸗ hängigkeit, der Befestigung der Freiheit und des Wohles des Vaterlandes. Was uns anbelangt, Ragistrat und Bürger, wir werden in der Erfüllung aller unserer Pflichten verharren, unser eigenes Innere fordert uns Ihnen gegenüber

dazu auf.“

Herr Marie, Mitglied der provisorischen Regierung, antwor⸗

tete hierauf:

„Die provisorische Regierung nimmt im Namen der Republik den Bei⸗ stand an, welchen die richterliche Verwaltung ihr so eben geboten. Der erste Gedanke der provisorischen Regierung war, bei Gründung der Repu⸗ blik den Grundsatz der Achtung für alle Gesetze, die Verschmelzung der Ordnung und der Freiheit festzuhalten. Bis hierher haben wir alle unsere um dieses erhabene Ziel zu erreichen, aber wir haben gefühlt, daß wir ein Recht haben, von Allen un⸗ wir rechneten auf die Unterstützung aller guten Bürger. Vor Allem mußten wir auf den Beistand der richterlichen Obrig⸗ keit hoffen. Was ihr erster Präsident so eben gesprochen, beweist uns, daß wir uns in dieser Hoffnung nicht getäuscht. Auf diese Macht gestützt, welche unter allen Regierungsformen eine große Macht des Vaterlandes ist, schreiten wir muthig weiter auf der Bahn, die wir rasch und freiwillig betreten, auf der Bahn der Gerechtigkeit, der Wahrheit, der Ordnung. Hel⸗ fen Sie uns, meine Herren!“

Der Präsident: „Sie können darauf zählen.“

Herr Marie: „Wir zählen darauf. Vor Allem, meine Herren, er⸗ streben wir den Triumph der Republik, der Regierun sform, nach welcher wir uns lange gesehnt, für die wir lange gekämpft haben; jetzt hat sie den Sieg davongetragen, jetzt ist sie angenommen. Nachdem diese erste Forde⸗ rung erfüllt war, stellte ein anderes Bedürfniß, das der Ordnung, sich ein: wir haben alle unsere Kräfte diesem hohen Ziele zugewandt und werden sie ihm ferner zuwenden. Das sind die Gefühle der provisorischen Regierung, welche ich in ihrem Namen ausspreche. Die Republik ist gegründet, stark und mächtig wird sie durch den

den Beistand Aller.“ 8 Herr Martin von Straßburg hat von der Regierung den Auf⸗ trag erhalten, eine Kommission zu

bei diesem Trachten auch terstützt zu werden, und

bilden, welche eine neue Organi⸗ sation der gesammten Gerichts⸗Verfassung vorbereiten soll.

Eben hat auch der Verein der dramatischen Künstler in einer eigenen Deputation der provisorischen Regierung seinen Anschluß an die neue Ordnung der Dinge kundgegeben. Herr Garnier⸗Pages antwortete ihnen Folgendes: „Die dramatischen Künstler haben eben so⸗ wohl als die dramatischen Schriftsteller gegenwärtig eine neue Mis⸗ sion zu erfüllen. Bis jetzt hat das Theater nur die Anziehungs⸗ kraft eines eitlen Vergnügens besessen; es muß sich zu einer Schule der Moral umbilden. Der Unterricht eines großen Volkes muß in jeder Weise vor sich gehen, durch das Wort auf der öffent⸗ lichen Tribüne, durch die Vorstellungen im Theater. Das Prinzip der gegenwärtigen Regierung, wie Sie wissen, ist das der Verbrü⸗ derung; wir können Ihnen also nur sagen: Helfen Sie Einer dem Anderen!“ uu Regierung beabsichtigt zunächst auch, tionen in der Wahl und Zusammensetzung der Kollegien der Werk⸗ verständigen vorzunehmen. Die vier Kollegien von Paris haben unter den gegenwärtigen Umständen die Initiative zu diesen Modisi⸗ cationen ergriffen, und sie versichern einstweilen, daß sie „sich jeder Zeit bemühen werden, in der Ausübung ihrer mehr versöhnenden als gerichtlichen Functionen das Prinzip der Verbrüderung der Men⸗ schen zur Anwendung zu bringen und sich durch kein Hinderniß ab⸗ halten lassen werden, es als die heiligste ihrer Pflichten zu betrach⸗ ten, die Forderungen der Arbeiter mit lebhafter Sorgfalt zu prüfen.“

Die provisorische Regierung beschäftigt sich, wie es heißt, beson⸗ ders angelegentlich mit Reorganisation der Armee; die große Ge⸗ schützfabrik in Bourges ist in lebhafter Thätigkeit, die Arsenale von Sl Toulon und Rochefort werden gefüllt, das Gesetz über die Sfelah der Armee soll aufgehoben und Jeder zum Selbst⸗ ¹ö htet Uebrigens soll die Armee später durch die ö1“ le f zere neue Organisation erhalten. Die Unter den in Disponibilität 199 aller Divistontn siad neu ernannt. (iste Division 8 vees Generalen befinden sich Sebastiani Div., Besançon), KCda on E1121] Voirol (ßte Div., Toulouse), Castelbajac Eit⸗ eg Marseille), Rulhibres . (Adte Div., Rouen Div., Bordeaux) und Castellane

1 . en). Dagegen wird General Bedeau k diren⸗ teen Wenerc der 1st. G. General Bedeau ommandiren⸗

2 emeau der 5ten, Baraguay d'Hilliers der

wesentliche Modifica⸗

n 2 jecis Ste 8 e6ten, Lamoricière der Sten, Feuchères der 10ten, Grouchy der 11ten

und Ordener der 14ten Division.

Contre⸗Admiral Trehouart, der interimisti ie französis

2 . mni isch d 3 E cadre im Mittelmehr befehligt, hat der nee efch. 8 phische Depesche geantwortet, daß die Republik mit Enihustasmus proklamirt worden sei. Der Marine ⸗Minister hat gestern folgendes

Rundschreiben an sämmtliche Marine⸗Präfekten gerichtet: „Ich habe 5 8 7 *;

die Ehre, Ihnen anzuzeigen, daß die in dem Dekret der Regie der Republik unterm 2. März 1848 festgestellte Arkettseit Rehe dio auf die Civil⸗Arbeiter, sondern auch auf die Arsenal⸗Arbeiter Anwen⸗ dung findet. Ich ersuche sie gleichzeitig, die Hafen⸗Arbeiter, laut der Verordnung vom 8. Dezember 1830, provisorisch zu organisiren und zu bewaffnen. (gez.) Arago.“ b

Man erwartet in diesen Tagen ein Dekret der provisorischen Re⸗

gierung, das Algier Frankreich einverleiben und es in Departements

eintheilen werde. 1 Die Zahl der Verwundeten, welche vom 22. 2. März in die Bürgerhospitäler gebracht worden, 461 Männer, 15 Frauen und 92 Soldaten, zusammen 568. Gestor⸗ ben davon sind 48 Männer, 1 Frau und 12 Soldaten, zusammen 61. 1 Armand Marrast, bekanntlich Mitglied der provisorischen Regie⸗ rung, hat die Hauptredaction des National, der jetzt als Regie⸗ die Stelle einnimmt, welche unter der Juli⸗ Regierung fc Journal des Doébats hatte, niedergelegt und sie einstweilen einem Freunde L. Duras übertragen.

Februar bis zum beläuft sich auf

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An der Spitze der Association, welche die italienischen Flücht⸗ linge, meist dem lembardisch⸗venetianischen Königreich angehörend, hier

gebildet haben, steht, Mazzini. .

Unter den Deputationen, pfangen hat, befand sich auch tisten, überbrachten. englische Volk

Diese Adresse sich nie zu einem

als Haupt des „jungen Italiens“, Joseph

welche die provisorische Regierung em⸗

eine Abordnung der englischen Char⸗

welche eine in einer Versammlung zu London beschlossene Adresse schließt mit der Versicherung, daß das

3 Kriege gegen seine französischen Brü⸗ der hergeben werde. Herr Garnier⸗Pages erwiederte darauf: „Wir

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nehmen die Sympathie der englischen Chartisten dankbar entgegen. Sie bezeugen uns, daß England den Gedanken unserer glorreichen Re⸗ provisorischen Regierung vollständig be griffen hat. Diese Mission muß in friedlicher Weise durch die Bewegung

volution und die hohe Mission der

der Ideen vor sich gehen, englische Regierung je uns den englischen Volke sogleich derung im Innern,

das ist das, was die energischen Männer,

stritten, auf immer aufrecht erh schen Chartisten, daß Sie bei

hafteste Sympathie für die gefunden,

nen, daß die Revolution von ist, und daß die aus

und wi.

dem Volke hervorgeg

Krieg erklären wollte,

alten müssen. Sagen

r sind überzeugt, daß, wenn die

sie von dem

würde gehindert werden; denn die Verbrü⸗ die Unterdrückung nach außen unter allen Völkern, welche für die Freiheit ge⸗

Sie den engli⸗

der provisorischen Regierung die leb⸗

die da leiden; sagen Sie ih⸗

dem Volk und für das Volk gemacht

rung nur daran denkt, die Lage des ganzen Volks zu

Eben ist mit der schweizer Juden auf dem flachen Lande hausen und Altkirch Mißhandlr Masse nach Basel flüchteten. Brand stecken, was aber durch

deutende Menge in der Meinung eingefunden, Morgens offiziell Minister des Innern hat jedoch (wie schon au daß die Eröffnung der werden solle.

Maire von Paris wegen

eröffnet werden, wie man berichtet worden) verfügt, nähere Anzeige verschoben mit dem gerathen sein. Letzterer hätte dem entgegenstehenden Besehle dieser in Folge dessen seine

halb die Börs

. Entlassung gegeben. e heute nicht eröffnet wurde, wird angegeben, daß das

in der Umgegend von ingen zu erdulden hat Zu Fex wollte man

die Kunde eingetroffen,

angene provisorische Regie⸗

verbessern.“

daß die Basel, Mühl⸗ ten und sich in ein Kloster in

die Nationalgarde verhindert wurde. An der Börse hatte sich heute Mittags kurz vor

angezeig

Der Finan dieser Angelegenh

den Befehl gegeben,

1 Uhr eine be⸗

dieselbe werde heute

t hatte. Der

f telegraphischem Wege Börse bis auf

z⸗Minister soll eit in Konflikt die Börse trotz

des Finanz⸗Ministers zu öffnen und

Als Grund, wes⸗

große Banquierhaus Gouin, wie es heißt, in Folge der bedeutenden

Rückzahlungen, die es seit acht seine Zahlungen eingestellt hat.

die Spekulanten mit neuen Befürchtungen erfüllt.

Tagen machen mußte, Diese finanzielle

Katastrophe Indessen versicherte

diesen Morgen hat

7

man allgemein, daß die Aktiva des Hauses Gouin seine Passiva weit überstiegen, und daß es Alles unverkürzt zahlen würde.

Paris, 7. März. mittelst

ris, ernannt. Gesuch Goudchaux's mit. „Meine Herren!

übergehenden habe.

der Mitglieder der provisorischen Regierung, welches durch Lerdiene. Sie wissen, daß mein Wider⸗

Studien das allgemeine Vertrauen streben nur durch die schwierigen

genwart aller Mitglieder der provisorischen 1 vermöge Ihrer energis wiederhergestellt, und die Männer müssen wie zurücktreten. Meine republikanischen Gesinnungen sind fönnen an meiner aufrichtigsten Hingebung für mein

heischten. Jetzt ist,

feln. Würde mir bewiesen, daß

so würde ich, trotz meiner Unzulänglichkeit, den Po Sie mich für einige Tage gestellt haben. Da diese so ersuche ich Sie dringend,

keiner Hinsicht vorhanden ist, zurückzugeben. Ich verbleibe daru visorischen Regierung für Alles, w

Umstände besiegt wurde, Regierung im

Ihnen un

82.

meine Dienste

üblizirt wird,

sten beibe Nothwendigkeit aber in mir

aris, „An die Stelle des Herrn Goudchaux ist t Dekrets der provisorischen Regierung vom vorgestrigen Tage, welches aber erst im heutigen Moniteur p vird, Mitglieder dieser Regierung, Herr Garnier Pages,

Gleichzeitig theilt der ite Es lautet: Ich fordere von Ihnen chens, welches Sie mir gegeben und welches 8 Annahme der Geschäfte bewog, Der öffentliche Wunsch berief zu diesen wichtigen Geschäften eines

eines der

Maire von Pa⸗ Moniteur das Entlassungs⸗

vie Erfüllung des Verspre⸗ allein mich zu der sehr vor⸗ die ich bis heute versehen

seine besonderen

welche die Ge⸗ Stadthause er⸗

chen Thätigkeit, die Ordnung der in ihre natürliche Stellung Ihnen bekannt. Sie Vaterland nicht zwei⸗

erläßlich wären, halten, auf den

meine Freiheit

m nicht minder zur Verfügung der pro⸗ as sie von mir bei dem schwachen Maß

meiner Fähigkeiten fordern könnte. Genehmigen Sie ꝛc. G Goudchaur sich zurückgezogen, wer⸗

Als Gründe, weshalb Herr h den einerseits Privat⸗Angelegenheiten desse

seines eigenen Bank⸗Geschäfts, daß er mit nung der Börse gerathen sei. wollt, daß bei der heutigen Börsen⸗Geschäfte beginnen

den solle, ihn doch in die ten. Herr Gouin, litäten gilt, fand sich zu diesem Handels und Industriekasse mi daß er dieselben nicht mehr befr schäft fortführen können, wenn

hat die

Die Bank wollte ihm blos 6—7 Millionen Fr. vorschießen. auf die hiesige Versammlung von die Bildung einer Dis des Hotel Laffitte liest man folgenden

Zahlungs⸗Einstellung wirkt wi Handelslage. Heute soll hier stattfinden, um sich über rathen. An den Thüren Anschlag: „Da die möglichkeit befindet, derungen zu realisiren,

Lage der Dinge vorl sollten. nier⸗Pages den Beschluß gefaßt, Zahlungs⸗Einstellung des Nothwendigke der als einer

welche ihren Att gen ihrer Verpflichtungen sichern, so ist sie genö stellen und von heute an die Liquidation vorzunehmen.

andererseits der Umsta Herr

Obgleich nun daß die Börse it versetzt, damit

Schritte veranlaßt,

Hauses Gouin noch der ehrenwerthesten Finanz⸗Notabi⸗ weil man seine

oudchaux.“

lben, besonders die Führung

nd angegeben,

dem Maire Garnier⸗Pages in Differenzen über die Oeff⸗ Goudchaux habe nämlich ge⸗ äufig noch keine

Herr Gar⸗ eröffnet wer⸗

zu war⸗

Republik! begrüßt

worden. Es heißt, das Geschwader habe den Befehl, unter dem Kommando dieses Admirals an den italienischen Küsten zu kreuzen.

General Thiard ist, wie der heutige Moniteur anzeigt, zum Botschafter der französischen Republik in der Schweiz ernannt. Au⸗ ßerdem, sagt man, daß Herr von Harcourt als Botschafter für Ma⸗ drid und Herr von Boissy für Rom bestimmt seien. mPl heißt, daß der russische Geschäftsträger, Herr von Kisseleff, im Laufe dieser Woche Paris verläßt, um sich nach St. Petersburg zu begeben. Die Geschäfte würde ein Gesandschafts⸗Secretair einst⸗ weilen führen.

Der heutige Moniteur meldet: „Herr von Lamartine und der englische Botschafter haben gesten früh eine Konferenz gehabt über eine Reihe nicht unbedeutender Kollisionen, welche in Havre und an⸗ derswo zwischen den französchen und englischen Arbeitern stattgefun⸗ den, und welche damit endeten, daß die Letzteren von ihren Arbeiten vertrieben und zwangsweise nach England zurückgeschickt wurden, selbst ohne daß man ihnen gestattete, ihren fälligen

Lohn in Empfang zu nehmen. Auch haben die Arbeiter in Granville sich der Aussuhr von französischem Schlachtvieh nach Eng land widersetzt. Herr von Lamartine hat diesen Ausbruch einer un⸗ überlegten Aufregung lebhaft bedauert und die Versicherung hinzuge fügt, daß die Regierung nicht zögern werde, zwischen den Arbeitern und Seeleuten beider Länder die freien, gesicherten und freundschaft⸗ lichen Beziehungen wieder herzustellen, die zwischen den beiden Regie⸗ rungen bestehen und sich befestigen müßten.“

Heute Mittag ist die Börse zum erstenmal seit der Februar⸗ Revolution wieder geöffnet worden. „Sie war aber“, sagt Galig⸗ nani's Messenger, „weniger besucht, als man hätte erwarten können. Man glaubt, daß dies daran gelegen, weil das Publikum noch nicht allgemein von der Wiedereröffnung unterrichtet ge⸗ wesen. Es wurde kaum ein Geschäft gemacht, und alle Preise waren für Geld. In der ersten halben Stunde wurden folgende Course notirt: 3proz. 57 Fr. 58 C., 57 Fr. 50 C.; 5proz. (ohne Divid.) 97 Fr. 50 C., 95 Fr. Orl. 1000. Nordb. 390, 385. Lyon 300. Straßb. 340.“

Großbritanien und Irland. London, 6. März. Die Times meldet, der preußische Ge⸗

sandte in London habe vorgestern an die britische Regierung die offi⸗ zielle Erklärung abgegeben, daß Preußen sich in die inneren Angele⸗ genheiten Frankreichs nicht mischen würde, daß es aber, während es keine aggressive Bewegung gegen die neue Republik beabsichtige, ent⸗ schlossen wäre, sich jedem Versuch Frankreichs, welcher auf eine Ver⸗ letzung des Territoriums seiner Nachbarn ziele, zu widersetzen. „Wir sind glücklich“, schreibt dazu die Times, „daß das Benehmen des Königs von Preußen in Bezug auf die französische Republik gerade so beschaffen ist, wie es erwartet werden konnte von einem Monar⸗ chen, der in seinem eigenen Lande einen so verfassungsmäßigen Geist gezeigt hat, und der, während er sein Volk nach dessen eigenen Be⸗ dürfnissen regiert, bereit ist, das Recht anderer Nationen zuzugeben,

nach ihren eigenen Wünschen regiert zu werden, gesetzt, diese Wünsche treten dem allgemeinen Frieden Europa's nicht zu nahe. Es ist nicht nöthig, hinzuzufügen, daß die oben genannte Erklärung Sr. preußischen Majestät von unserer Regierung mit der größten Befrie⸗ digung aufgenommen worden ist, denn sie ist in der Hauptsache eine Zustimmung zu dem Grundsatze, welchen Lord John Russell als den⸗ jenigen bezeichnet hat, der unsere Minister in ihren Beziehungen zu der provisorischen Regierung Frankreichs leiten wird. Aus der Ueber⸗ einstimmung zweier solcher Mächte in dieser Auffassung der Frage folgt unvermeidlich, daß Frankreich sich dem Wiederaufbau seiner Ver⸗ sassung ohne Besorgniß vor Hinderungen von außen her hingeben ann.“

t solchen Baarforderungen bestürmte,

iedigen konnte.

Er hätte das Ge⸗

un die Bank gegen sichere Papiere ihm 28 Millionen vorgeschossen hätte, was aber nicht geschehen konnte.

eder sehr nachtheilig eine

Die

werden sich beeilen, die Gläubiger zusammen zu berufen,

Finanzlage dieser

Dieses Haus hatte, ein Kapital von 17 Millionen weglich gemacht; daher die

des Hauses Gouin sollen sich

heißt aber, daß nicht das große bedeutende Verluste erleiden wer

Zahlungs⸗Einstellung dieses Hauses

Das Journal des

ist; für die Departements wird 60 Fr. betragen. Auch Constitutionnel kostet Fr.; die Presse 24 und 30, 28 und 32 Fr., statt 40 und⸗ 40, statt sonst 60 Fr.

Admiral Baudin zeigt dem scher Depesche aus Toulon vom seine Befehlshaberflagge und daß dieselbe von den Trup

nun

Anstalt vorzulegen. wie das und für Unmöglichkeit, zufahren und die Einlösungs⸗Forderungen zu b

sich auf 57 Millionen Fr. belaufen.

statt 4

auf dem dortigen

Paris, den 6. Journal des

März

Publikum, sondern nur den. Man fuürchtet

32 resp. 44,

18 Fr.;

Marine⸗Minister mittelst telegraphi⸗ 3. März an, daß er an diesem Tage Geschwader

pen mit dem Ausrufe:

noch andere Fallissements. Débats zeigt heute an, der Abschaffung des Zeitungsstempels von diesem Tage an sein jähr⸗ licher Abonnementspreis für Paris von 80 auf 50 Fr. herabgesetzt

ird derselbe mit Einschluß b die anderen Blätter thun ein Gleiches. statt sonst 48 und 60 0 und 48 Fr.; die Reforme der National gleichmäßig

Diese

Kaufleuten

konto⸗Kasse zu be⸗

Generalkasse des Handels und der Industrie sich in der Un⸗ unverzüglich den größeren Theil der W Aktivbestand bilden, und die Zahlun⸗ thigt, ihre Zahlungen einzu⸗

erthe und For⸗

Geschäftsführer um ihnen die 1848.“

Débats bemerkt, 34 Millionen Valuten unbe⸗ mit seinen Umsätzen fort⸗ efriedigen. Die Passiva,

Es die Actionaire in Folge der

daß in Folge

Der

aufgesteckt

des Porto's

Ludwig Philipp, der den Titel eines Grafen von Neuilly ange⸗ nommen, verweilt in Claremont, dem Landsitze des Königs der Bel⸗ gier. Bei ihm befinden sich die Königin, der Herzog und die Her⸗ zogin von Nemours mit ihren Kindern, der Herzog und die Herzogin von Montpensier, der Prinz von Sachsen⸗Koburg mit seiner Gemah⸗ lin und seinen Kindern, endlich die Generale Dumas und de Rumigny. Nachdem vorgestern Prinz Albrecht und gestern die Herzogin von Kent den erlauchten Verbannten ihren Besuch abgestattet, sind dieselben ihrerseits, ebenfalls gestern, von der Königin Victoria im Buckigham⸗ Palast empfangen worden.

Auf heute war eine große Versammlung in Trafalgar⸗Square angesagt, um eine Demonstration gegen die Einkommensteuer zu machen. Mehrere Tausend Personen waren bereits auf dem weiten Platze ver⸗ sammelt, als eine polizeiliche Bekanntmachung erschien, welche die Versammlung für ungesetzlich erklärte. Das Publikum ging sogleich ruhig aus einander.

1111X“

Brüssel, 7. März. Der regierende Herzog von Sachsen⸗Ko⸗ burg ist mit der Herzogin Klementine, Tochter Ludwig Philipp's, vorgestern Abend von England hier angekommen und gestern früh nach Deutschland weiter gereist.

Die Emancipation sagt, Guizot sei über Belgien geflüchtet und wäre von Ostende mit der „Ville de Bruges“ nach England ab gegangen. Auf dem Schiff wußte Niemand, wer er war, bis ihn der Eigenthümer des Ship⸗Hotel in Dover erkannte.

Die Regierung hat dem Handelsstand von Gent so eben 300,000 Fr. vorgeschossen, und der Gemeinde⸗Rath von Gent wird dem genter Handelsstand Wechsel für 600,000 Fr. diskontiren.

Die Lage des Geldmarktes von Brüssel hat sich heute bedeutend gebessert. Die beiden hiesigen finanziellen Anstalten haben wieder an gefangen, Handels Effekten zu diskontiren. Die Idee der Errichtung eines Spezial⸗Comtoirs in Hinsicht auf die gegenwärtigen Umstände scheint bei mehreren Finanzmännern Anklang zu finden, und man glaubt, daß dieselbe nächstens in Erfüllung gehen dürfte.

Der Moniteur belge wiederholt die Moniteur über die Unterhaltung offi⸗ belgischen und der französischen Re⸗ - daß Herr von

Brüssel, 8. März. Anzeige des französischen ziöser Beziehungen zwischen der 8 vher gierung und erklärt sich für ermächtigt, hinzuzufuger, Herr 3 Lamartine sich beeilt habe, als erstes Unterpfand für w. Se. der guten, Verhältnisse zwischen Frankreich und Belgien, Fe 8 von Ligne „der tiefsten, unverletzlichen Achtung 8 e⸗ gierung für die belgische Unabhängigkeit und Nationalität und für die Neutralität, welche Belgien durch

die Verträge feierlich gewähr⸗ leistet worden“, zu versichern. (Journ. des Débats.) Das sici⸗ hier zusammengetreten und hat sich als Es befinden sich hier acht Ba⸗ sicilianischen Truppen.

85 1 82 To 8 Palermo, 15. Febr. lianische Parlament ist heute hie konstituirende Versammlung erklärt. taillone und zwei Schwadronen der neuen

Hier ist das Standrecht proklamirt worden; die sind gleichlautend mit dem in der

Modena. 8 einzelnen Bestimmungen desselben

Lombardei bekannt gemachten. *

Es lebe die