Ausländische Fonds
Russ. Hamb. Cert. 5 — do. beiHHope 3.4. S. 5 do. do. 1. Anl. 4
0. Schl. Lt. A [3 do. Prlor. 1 0. Schl. L. B. 2 93 „ 92 ½ bz. Ptsd. Mgdb. eess ö do. Pr. B. “ do. do. Rhein. Stm. Prior. St. Pr. do. v. St. gar.
Volleing. Amst. Rott. Arnh. Utr. Berl. Anh. A.
do. Prior. Berl. Hamb.
do. Prior. Berl. Stett. Bonn-Cöln. Bresl. Freib. do. Prior. Chem. Risa. Cöln. Mind. do. Prior. Cöth. Bernb. Cr. 0 b. Sch. Dresd. Görl. Düss. Elberf. do. Gloggnitz.
75 2 76 bz. 88 88 do.
do.
Sächs. Bayr.
Sag.-Glog. do. Prior. do. do. St.-Vohw. do. Prior. Thüringer. * Whb. (C. 0.) 4 do. Prior. 5 Zarsk. Selo. —
qESSn
—
— G& 292 b — — 5qV—SeES=S=SqESg= —
—õ;nn S. —
Prior.
do. Stiegl. 2. 4-A. 4
do. do. 5 A. 4 do. v. Rthsch. Lst. 5 do. Poln. Schatz O. 4 do. do. Cert. L. A. 5 do. do. L. B. 200 Fl. — Pol. a. Pfdbr. a. C. 4
4
86
5
der Effekten zur Folge hatte.
Weizen 50 — 54 Rthlr. Roggen loco 32 — 35 Rthlr.
Rüböl loco 10 ¼ Rthlr.
Hmb. Bergd. Kiel-Alt.
Lpz. Dresd. Löb. Zittau.
OQuit. Bog. * a 4 %
8 April Mai 10 ¼ Rihlr.
Spiritus loco 15 ¼½ — ½ Rthlr.
Aach. Mastr. Berg. Mrk. Berl. Anh. B. Bexb. Ludw. Brieg-Neiss. Thür. V. Magd. Witt. Nrdb. F. W. Starg. Pos.
Magd. Halb. M agd. Leipz. do. Prior. Mecklenb. ’ N. Schl. Mk. 3½65 2 67 bz do. Prior. 4 80 G. do. Prior. 5/ 92 bz. do. III. Ser. 5/89 b⸗. Nrdhb. K. Fd. 4
75
50 51 bz 5 40 42 ½ bz. 80 60 64 b2.
Gerste 35 — 40 Sgr. pro Schffl.;
1 weiße Erbsen Stroh
mechsel-Course.
serer Börse gänzlich gehemmt.
Amsterdam do.
Kurz V 2 Mt. RKurz 2 Mt. 3 Mt. 2 Mt. 2 Mt. 2 Mt. 2 Mt. 8 Tage 2 Mt. 2 Mt.
Augsburg 1. Breslau
Leipzig in Courant Im 14 Thlr. Fuss.. 100 Thlr.
Prankfurt a. M. südd. W. 100 Fl.
Petersburg
100 sSRbI. 3 Wochen 106 ½
snniet. s Gela. Preisen vergeblich ausgeboten.
144 151 ½ 150 ⅔ 6 26 ½ 101½ 102½ 99 *
99 ½
—
52—54 Rthlr. vergeblich offerirt.
unter.
Inländische Fonds, Pfandbrief-, Kommunal- Pa piere
Geld-Course.
Hafer,
und 34 Rthlr.
Zf. Brief. 2¹ 3 ½
Geld. Gem.
84*
St. Schuld-Sech. Seeh. Präm. Sch. — K. u. Nm. Schuldv. 3 ½ do. Lt. B. gar. do. Berl. Stadt-Obl. 3 ½‿ — Pr. Bk-Anth.-Sch Westpr. Pfandbr. 3 ½ 8
Groszh. Posen do. 4 do. do. 3 ½ Ostpr. Pfandbr. 3 ½ do. 3 ½
Kur- u. Nm. Pfdbr. Schlesische do.
Friedrichsd'or. And. Goldm. à 5th. Disconto.
Pomm.
Geld. 864 87*
zu 125 Rthlr. Beo. zu haben.
Amsterdam, 15. März. 12 ¼ Hamburg, 16. März.
½ Alt. Kiel 86. 85. Meckl. 30 G. Leipzig, 17. März.
Bekanntmachungen. 1241] Bekanntmachun g. ““ Der Kaufmann Emil Friedrich Wilhelm En⸗ gel, 40 Jahr alt, aus Berlin gebürtig, wird, da sein gegenwärtiger Aufenthalt nicht zu ermitteln ist, auf die⸗
em Wege aufgefordert, bei dem Unterzeichneten entwe⸗ der persönlich sich zu gestellen oder schriftliche Anzeige über Vsen gegenwärtigen Aufenthalt zu machen, damit seine Vernehmung über eine gegen ihn angebrachte, seine
Vermögens⸗Verhaͤltnisse betre jati g h ende Denu tion veran⸗ laßt werden kann. 1u1u“
Berlin, den 15. März 1848. Der Staats⸗Anwalt beim Königlichen Kriminalgericht. h“ [95 G n t m Das im Dt. Croneschen 8ne 11 freie Allo⸗ dial⸗Rittergut Langhoff Nr. 143., landschaftlich abge⸗ schätzt auf 16,657 Thlt. 25 Sgr. 10 Pf., soll mit dem Pertinenz Latzig Nr. 150,, landschaftlich abgeschäͤtzt auf 5120 Thlr. 25 Sgr., auf den Antrag zweier Mitei en⸗ thümer in dem am “ Mai 1848 vor dem Herrn Ober⸗Landesgerichts⸗Rath GC hiesiger Gerichtsstelle anstehenden e 8 88 nothwendigen Subhastation öffentlich verkauft vestene V Taxe und Hypothekenschein sind in der Registratur einzusehen. Marienwerder, den 5. Oktober 1847. Civil-⸗Senat des Königl. Ober⸗Landesgerichts
[1217] Nothwendiger Verkausf. 1 Stadtgericht zu Berlin, den 8. Dezember 1847. Das hierselbst in der Burgstraße Nr. 9 belegene, im stadtgerichtlichen Hypothekenbuche von Berlin Vol. 3. Nr. 267. verzeichnete und den Erben des Kaufmanns
Michael Bernsdorff (sonst Michael Bendix) gehörige Grundstück, gerichtlich abgeschätzt zu 14,170 Thlr. 29
Sgr. 6 Pf., soll am 7. Juli 1848, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy⸗ pothekenschein sind in der Registratur einzusehen. Die dem Aufenthalt nach unbekannten Real⸗Präten⸗ denten werden hierdurch unter der Warnung der Prä⸗ klusion öffentlich vorgeladen.
[1220]% Nothwendige Subhastation. Das im Dorfe Werder bei
im Hypothekenbuche des unterzeichneten Gerichts Vol. I.
Fol. 1. Nr. 1. verzeichnete Wittkopfsche Schulzengut,
Pese abgeschätzt auf 6078 Thlr., soll Schulden hal⸗ er in dem auf
27 dan⸗ 1848, Vormittags 10 Uhr,
den 274 in der Gerichtsstube zu Werder anberaumten Termine
meistbietend verkauft werden
V
Neu⸗Ruppin belegene,
merImNHvvcxsgExrFoeexenrn-
63 bz.
(Schlufs der Börse 3 Uhr.)
Im Laufe der Börse wurden die Königlichen Entschliessungen
in Betreff der eingereichten Petitionen bekannt. Sunbeschreiblichen Enthusiasmus, und laͤsst sich von den, Geschäöft nur so viel melden, dals allgemeine Kauflust einen bedeutenden Aufschwung
Getraide-Bericht. Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt:
8 pr. April Mai 30 — 31 Rihlr. bez. u. Br. Hafer 48/52 pfd. 20 — 23 Rthlr. - 48 pfd. pr. Frühjahr 19 Rthlr. Br. u. G.
8 Sept. Okt. 10 ⅔ Rthlr. bez.
. Frühjahr 10 Rthlr. Br., 15 ¾ G.
Königsberg, 15. März. Marktbericht. zen 58 — 65 Sgr. pro Schffl.; Roggen 38 — 43 r kleine Gerste 33 — 38 Sgr. pro Schffl.; Hafer 16—27 Sgr. pr. Schffl.; graue Erbsen 60 — 75 Sgr. pr. Schffl.;
50 — 55 Sgr. pr. Schffl.;
90 — 100 Sgr. pro Schock; Spiritus 20 Rthlr. pro Ohm.
D Hamburg, 17. März. Getraide. In Folge der politischen — Ereignisse, welche ganz Deutschland durchzucken, ist das Korngeschäft an un⸗ d Alle Artikel, Weizen und Hafer, die für England schwach gefordert wurden, ausgenommen, blieben zu niedrigeren
130/134pfd. märk., saal., wahren. und braunschw. Weizen blieben zu 126—132 Rthlr. Cour. zu haben, und mehrten sich die Vorräthe von Loco Weizen bis auf 6 a 700 Last.
Ab Pommern hält man auf 96—98 Rthlr. Holstein und Mecklenburg 132 pfd. auf 100 Rthlr. 95 Rthlr. Bco. dürften beste Qualitäten einzeln Waare ab Dänemark bedang 92 Rthlr. Beo. Roggen loco, märk. u. mecklenb. 122/126 pfd. 80/6 Rthlr. Cour., 126pfd. ab Pommern 59 — 60 Rthlr.
8 Gerste loco Saal⸗ 105 /6 pfd. Dänemark bezahlte man 111 /2pfd. mit 46— 48 Rthlr. Beo. pr. Last, man bringt indeß jetzt dazu nichts mehr
75—78 Rthlr. Cour. am Markte, ab
¹, für England gesucht, bedang 81 /2pofd. ab Dänemark 33 bis hlr. Beoo., ab der Jahde hält man 85 /pfd. auf 43 Rthlr. Bco. per Last; zu wohl einige Nehmer vorhanden gewesen sein.
In keinem der übrigen Artikel auch nur das geringste Rappsaat ab Ostküste zu 120/122 Rthlr., ab
Auswärtige Niederl. wirkl. Sch. 43 ½. Engl. Russ. 89 ½ Br.
Leipz. Dresdn. Act. 97 Br.
Poln. neue Pfdbr. do. Part. 500 Fl. do. do. 300 Fl. Hamb. Feuer-Cas. do. Staats-Pr. Anl Holl. 2 ½ Int.
Kurh. Pr. 0. 40 th. Sardin. do. 36 Fr. N. Bad. do. 35 Fl.
Sie bewirkten einen
L“ Zufuhr gering. — Wei⸗ Sgr. pro Schffl.; große
Heu 14 — 18 Sgr. pro Ctr.;
Bco. (130/131pfd.), ab Bwo. pr. Last, und zu Nehmer finden. 130pfd.
Bco., 121./3pfd. ab Dänemark zu
Waare für England und Norwegen
75/pfd. auf 36, ab der Ems resp. 34 und 41 Rthlr. würden
Geschäft.
ab Westküste und Elbe Börsen.
5 % Span 9 ½.
Berl. Hamb. 69 Br.
Sachs. Schles. 71 Br. Chem. Ries. 29 ½ Br. Berl. Anb. Lt. A. 91. 90. Lt. B. 84 Br. Deas. Hank-Act. 94 93.
London, 13. Marz. Cons. 3 % 80 ⅔. 80 ½. 61. 59. Arad 12. 11 z. Pass. 3 ½. 2 ½. Bras. 74. 72. Peru 24. 20.
Paris, 14. März. Nordb. 337. 50.
Wien, 16. Marz. 5 % Net. 90⁰ ½. Actien 1285.
Engl. Russ. —. 59% Rente ün cour. 72.
499 40. 75. 3 % do. 60.
Meteorologische Brobachtungen.
Morgens
6 Uhr.
Nachmittags 2 Uhr.
Nach einmaliger Beobachtung.
1848.
Abends 17. März. V
10 Uhr.
Luftdraek 332,997 Par. 332,66Par. 332,4 1 Par. Qsellwärme 2,5s n Luftwärme — 2,9 °9 R. + 10,20 R. + 4,4° h. Flusswürme 2,9° R. Thaupunkt JX— 2,2°9 R. + 2,7°0 R. 4+ 0,3 °9 R. Bodenwärme 95 pcEt. 53 pct. 70 pct. Ausdünstung
trüb. heiter. V Regen. Niederschlag0,o1 2 Hh.
Dunstsättigung.
8 Sw. SW. Waärmewechsel † 10,8° SW. — 89* + 5,82 hR. + 1,79 n. 73 ect. Sw.
Königliche Schauspiele. Da der Verkauf zu der für morgen Mittag angekündigten Be⸗ nefiz⸗Vorstellung zum Besten der Nothleidenden in Ober⸗Schlesien eine dem Zweck entsprechende Einnahme nicht erwarten läßt, so bleibt letzt⸗ besagte Vorstellung bis auf Weiteres ausgesetzt, und wird der Be⸗ trag für die bereits gelösten Billets bei deren Rückgabe im Billet⸗ Verkaufs⸗Büreau zurückgezahlt.
Sonntag, 19. März, Abends ½7 Uhr. Im Opernhause. 37ste Abonnements⸗Vorstellung: Martha, oder: Der Markt zu Richmond, romantisch⸗komische Oper in 4 Abtheil., theilweise nach einem Plan des St. Georges, von W. Friedrich. Musik von Friedrich von Flotow.
Zu dieser Vorstellung werden Billets verkauft:
Ein Billet in den Logen des Prosceniums, des ersten Ranges und ersten Balkons 1 Rthlr. 10 Sgr., ein Billet im Parquet, zur Tribüne und in den Logen des zweiten Ranges 1 Rthlr., ein Billet zu den Logen des dritten Ranges, im Balkon daselbst und im Par⸗ terre, 20 Sgr., ein Billet im Amphitheater 10 Sgr., ein Billet in der Fremden⸗Loge 2 Rthlr.
Im Schauspielhause. 51ste Abonnements⸗ Vorstellung: Ein Hausmittel, Lustspiel in 1 Akt, von G. zu Putlitz. Hierauf, zum erstenmale wiederholt: Gasthaus⸗Abenteuer, Posse in 3 Akten, von Th. Oswald. Anfang 6 Uhr.
Montag, 20. März. Im Schauspielhause. 52ste Abonne⸗ ments⸗Vorstellung: Valentine, Schauspiel in 5 Abtheil., von G. Freytag.
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Königsstädtisches Theater. Sonntag, 19. März. Der böse Geist Lumpacivagabundus, oder: Das liederliche Kleeblatt. Zauberposse mit Gesang in 3 Akten,
8
von J. Nestroy.
Montag, 20. März. (Italienische Opern⸗Vorstellung.) II Bar- biere di Siviglia. (Der Barbier von Sevilla.) Komische Oper in 2 Akten. Musik von Rossini.
Dienstag, 21. März. Einmal Hunderttausend Thaler. Posse mit Gesang in 3 Abtheilungen, von D. Kalisch. Musik vom Königl. Musik⸗Direktor Gährich.
Verantwortlicher Redacteur Dr. J.
W
De
Zinkeisen. Im Selbstverlage der Erpedition.
Sächs. Bayer. 80 Br.
evven⸗
Gedruckt in der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei.
Taxe und neuester Hypothekenschein sind täglich im Geschäfts⸗Lokale des Richters einzusehen. Neu⸗Ruppin, den 24. November 1847. Bauersches Gericht über Werder. Gericke.
Magdeburg-⸗Wittenbergesche s2ts b. Eisenbahn.
Die neuesten Zeit⸗Er⸗ eignisse begründen den von vielen Seiten ausgespro⸗ chenen Wunsch, der auf den 10ten k. M. an⸗ gesetzten General⸗
2o Versammlung ein weiteres Feld der Berathung zu geben.
b 1 Es wird derselben daher außer dem bereits angezeigten Gegenstande auch die Art und Weise der Fortführung der
Bahn und der Verwendung der Geldmittel, so
wie die Frage über Rückzahlung eingezahlter
und resp. Erlaß verfallener Conventional⸗ Strafen, untergestellt werden.
2 — — 4 2 4 Zur Erleichterung der großen Anzahl . Berlin wohnhafter Actionaire ist daneben Veranstaltung se ihrer dortigen Legitimationsführung getrof⸗ 8 Wer davon Gebrauch machen will, hat jedoch die Quittungsbogen, behufs der nothwen⸗
digen Kontrolle im Büreau der Gesellschaft, spätestens „4ten k. M. Herrn V S. Herz daselbst gegen eine Interimsquit-⸗
tung desselt 1 Nachmitten ” deponiren, welche am 8ten k. M.
'
zutauschen⸗ c den die förmlichen Einlaßkarten um⸗
Magdeburg, den 16. März 18418 8 G .
der Magdeburg⸗Wittenbergeschen Cöeoaage Geselschant
(gez.) Deneke, Vorsi hende
Lahl“ er Russisch-Hopeschen Coupons und verloosten Certifikate der 3ten Serie.
Die bei uns angemeldeten, am 1./13. Dezember
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Sund die bei uns eingereichten verloosten Certihkate ;
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von heute an bis 30. April c. an unserer Kasse be- zahlt. Berlin, am 18. März 1848.
Anhalt und Wagener
vüderstralse No. 5.
[244]
Literarische Anzeigen.
Im Verlage der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei in Berlin ist nunmehr vollständig er-
8
schienen und von derselben, so wie durch alle Buchhandlungen, zu beziehen:
Verhandlungen des
einigten ständischen Ausschusses über den Entwurf des
—
im Jahre 1847 zusammenberufenen Ver⸗ 3Straf⸗
gesetzbuchs für die Preußischen Staaten, und den damit ver⸗
bundenen Gesetzen.
Zusammengestellt von Ed. Bleich, Königl. Kanzlei⸗Rath im Ministe⸗
rinm des Innern und Büreau⸗Vorsteher des Vereinigten ständischen Ausschusses.
Vier Bände im
Umschlag geheftet. (156 Bogen 8.)
Der erste Band enthält die Aktenstücke nebst den Protokollen der vorbereitenden Abtheilung und der Plenar Ver⸗ sammlungen, der zweite, dritte und vierte Band die stenographischen Berichte der Verhandlungen.
Preis der 4 Bände in der Ausgabe auf Druckpapier 3
Im Verlage der Hahnschen Hannover ist
ETUDES
a situation intérieure, la vie nationale et les
institutions rurales 18““ Par
le Baron Auguste de Haxthausen.
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in der Ausgabe auf Schreibpap. 4 Thlr.
Erschienen ist und in allen Buchhandlungen, in . - Berlin Alex. Dunchker, Königl. Hofbuchhäodler, Französ, Strasse No. zu haben: [243] F“ 8 . Diyrvina Comoedia 6“ hexametris latinis reddita ab Abbate dalla Piazza Vicentino. Praecfatus est et vitam Piazzae adjecit Carol is Wirte Iian gr. 8. geh. 2 ¾ Thlr. engl. Lwdbd. 2 ½ Thlr. Diese die grossartige Dichtung des unsterblichen Dichters in lateinischer Sprache zum erstenmale voll- ständig gebende Bearbeitung eines ausgezeichneten Gelehrten Italiens wird von dem gesammten philo- logischen Publikum, wie von allen Verehrern Dan- te’s, willkommen geheissen werden. n
2 Extra⸗Blatt
bei
AIlligherii
Dantis
LII
““
Löb. Zitt. 29 i Br. Mgd. Leipz 195 Br.
2 ½ % HoHll. 41. 39. 4 % d0. Mex. 14 ¼. 14 ½.
3 % fin cour. 40. 48. 25.
Bank- Anl. de 1824 146. 4e 1839 100. Ho„db. 104 ½. loMæv. 92.
Band materieller
b Absichten, ja daß schon deren Anbahnung
mbeschleunigter Einberufung des Vereinigten Landtages.
Wie Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, Koͤnig von ö
Als Wir am 14ten d. M. Unsere getreuen Staͤnde zum 27. April d. J. beriefen, um vereint mit ihnen diejenigen Maßregeln zu beschließen, welche die, Unseren deutschen Bundesgenossen vorzuschlagende Regeneration Deutschlands auch fuͤr Preußen nothwendig bedingen, konnten Wir nicht ahnen, daß in den⸗ selben Stunden große Ereignisse in Wien einerseits die Ausfuͤhrung Unserer Vorschlaͤge wesentlich erleichtern, andererseits aber auch die Beschleunigung ihrer Ausfuͤhrung unerlaͤßlich machen wuͤrden.
Jetzt, nach jenem wichtigen Ereigniß finden Wir Uns vor Allem bewo⸗ gen, nicht allein vor Preußens, sondern vor Deutschlands — so es Gottes Wille ist — bald innigst vereintem Volke laut und unumwunden auszuspre⸗ chen, welche die Vorschlaͤge sind, die Wir Unseren deutschen Bundesgenossen zu machen beschlossen haben. b 1 8
Vor Allem verlangen Wir, daß Deutschland aus einem Staatenbund in einen Bundesstaat verwandelt werde. Wir erkennen an, daß dies eine Reorgani⸗ sation der Bundesverfassung voraussetzt, welche nur im Verein der Fuͤrsten mit dem Volke ausgefuͤhrt werden kann, daß demnach eine vorlaͤufige Bundesrepraͤsen⸗ tation aus den Staͤnden aller deutschen Laͤnder gebildet und unverzuͤglich beru⸗ fen werden muß. — Wir erkennen an, daß eine solche Bundesrepraͤsentation eine konstitutionelle Verfassung aller deutschen Laͤnder nothwendig erheische, da⸗ mit die Mitglieder jener Repraͤsentation ebenbuͤrtig neben einander sitzen.
Wir verlangen eine allgemeine deutsche Wehrverfassung und werden 1 antragen, solche im Wesentlichen derjenigen nachzubilden, unter welchen — Preußens Heere — in den Freiheitskriegen unverwelkliche “ rangen. Wir verlangen, daß das deutsche Bundesheer unter einem 2 undes⸗
1 ini erde, und hoffen, einen Bunvdreoseldherrn an seiner Spitze zu banner en eine deutsche Bundesflagge und hoffen, daß in niche fehe deutsche Flotte dem deutschen Namen auf nahen und u langer 2 24 fernen Meeten chtung vegschag 88 zur Schlichtung aller Strei—
. “ wischen den Fuͤrsten und Staͤnden, wie auch tigkeiten staatsrechtliche 11““ znischen Zen EG LC 114“ Heimathsrecht und volle Frei—
1u Wir 898 “ deutschen Vaterlande. “ ügigkeit et vent ge f keine Zollschranke mehr den Verkehr auf
1“ siden Gewerbefleiß seiner Bewohner laͤhme; Wir deutschem Boden hemme und; deutschen Zollverein, in welchem gleiches Maaß verlangen also einen 8 ein gleiches deutsches Handelsrecht auch das E15 Bhehe bG 8 so fester schließen moge.
G Nreßfreiheit mit gleichen Garantieen gegen deren
eutsche Vaterland. Mi Unsere Wuͤnsche, deren Verwirklichung Wir
en suchen werden. Mit stolzem “ . — Mh7 soro 2 1 2 rechnen Wir dabei auf die bereiteste Mitwirkung Jb durch genossen und des gesammten deutschen Volks, welches “ 1“ Pinverleibung Unserer nicht zum T11“ Vertreter diesen g9 2 ie Wir voraussetzen, bern jaͤrken werden, wenn, wie Wir 18 Wunsch theilen und der Bund 8 v“ Ausfüͤhrung Unserer Wir geben der freudigen Hoffnung die Spannung heben wird, die sa Schmerz das deutsche “ erfuͤllt, 8 daß 8 2 “ 8 Ir „ es spalte erreißen droht, ja W 1 erbe laͤhmt, es spaltet, die es zu zerreiße 1 ha Maastegein Deutschland in sich stark, nach außen s Gewahr eines getpen damit in seinen vereinigten Kraͤften Europa die sicherste 5 ete iede inden moͤge. nden, gesegneten Friedens finden Sane aber die Erfuͤllung Unserer Absichten atn 89 Staaten Zoͤgerung und Hinderniß finden koͤnnen, 11.“ en Vorschlaͤge zu entwickeln im Stande sind, “ Wir Unserer Staaten noͤthig erachten, haben Ab b “ imni : eschleunigen und beau as Sta einigten Landtages zu besch 56 8 11.“ E“ auf Sonntag, den 2. April d. J., zu bewirken EGSegeben Berlin, den 18. Maͤrz 1848.
Friedrich Wilhelm. Prinz von Preußen.
ther. Eichhorn. „vCP LEEb * 1 zu Stolberg. Uhden. v. Duͤesberg. v. Rohr.
Wir schlagen vor
Mißbrauch fuͤr das gesammte d m Das sind Unsere Vorschlaͤge,
mit allen Unseren Kraͤften zu erstreb
zu Unserem großen
8 Muͤhler. v. Frhr. n
v. Bodelschwingh.
haben bereits im vergangenen Jahre bei der
Wir Friedrich Wilhelm, Preußen ꝛc. ꝛc.
e Bundesversammlung eine auf Censurfreiheit beruhende Preßgesetzgebung in Antrag gebracht. Füa. dem inzwischen der Bundesbeschluß vom 3. Maͤrz d. J. ergangen⸗ ein f deutsche Bundesstaaten gemeinsames Preßgesetz aber, wie Wir es im In psas deutscher Einheit gewuͤnscht haͤtten, fuͤr jetzt nicht zu erzielen Se E s ordnen Wir, unter Vorbehalt eines nach Anhoͤrung des Vereinigten ndtag L zu erlassenden Preßgesetzes, auf den Antrag Unseres Staatsministeriums, wa folgt: “
Die Censur wird hiermit aufgehoben.
Alle auf die Censur bezuͤglichen Bestimmungen, Anordnungeu, tungen und Strafvorschriften treten außer Kraft. ob in Druckschriften, oder vermittelst mecha⸗ nisch vervielfaͤltigter Bildwerke ein Verbrechen oder Vergehen veruͤbt worden,
f sei iche ichten zu. Dieselben ha⸗ er dafuͤr strafbar sei, steht den ordentlichen Gerichten zu. Unr sode sagf nach den Vorschriften der in Unseren Staaten geltenden
Strafgesetze sich zu achten. L11“ Saͤr eren Verbreitung noch v hige E. W“ rechtskraͤftig fuͤr verbrecherisch erachtet wor⸗
Ses Bildwerken, welche rech ““ theilweise zu vernichten. Auch hieruͤber haben die Ge⸗
richte zu erkennen
Auf jeder Druckschrift muß am Schlusse der Name und Wohnort des Druckers, auf jedem mechanisch vervielfaͤltigten Bildwerke am Fuße der Name und Wohnort desjenigen, der die Vervielfaͤltigung bewirkt hat, angegeben verden.
b Außerdem muß auf der Schrift oder dem Bildwerke, wenn sie, es sei mit oder ohne Uebertragung des Verlagsrechts, durch den Buch⸗ oder Kunst⸗ handel verbreitet werden sollen, der Name und Wohnort der mit der Ver⸗ breitung beauftragten Handlung genannt sein. 8 §. Fuͤr periodisch erscheinende Schriften gelten folgende Bestimmungen: 1) Wer fortan eine Zeitschrift in kuͤrzeren oder monatlichen Fristen herau geben will, ist verpflichtet, vor der Herausgabe:
a) in einem dem Oberpräͤsidenten einzureichenden Prospektus die Gegen⸗ staͤnde, mit welchen sich die Zeitschrift beschaͤftigen, die Zeitabschnitte, in denen sie erscheinen soll, so wie den Titel bestimmt anzugeben,
und
b) eine Kaution zu bestellen, deren Hoͤhe, wenn das Blatt sechsmal oder oͤfter woͤchentlich erscheinen soll, wie folgt bestimmt wird:
fuͤr Staͤdte, welche nach dem Gesetze vom 30. Mai 1820. „we⸗ gen Entrichtung der Gewerbesteuer“ (Gesetzsammlung Seite 147.) zur ersten Abtheilug gehoͤren, auf 4000 Rthlr.; fuͤr Staͤdte der zweiten Abtheilung auf 2000 Rthlr.; fuͤr Staͤdte der dritten Abtheilung auf 1000 Rthlr.; fuͤr die zur vierten Abtheilung gehoͤrenden Ortschaften auf 500 Rthlr.
Die Entscheidung daruͤber:
enigsten in Unseren desto eher diejeni⸗ fuͤr die Verfassung die Berufung des inisterium,
Savigny. v. Canitz.
Fuͤr ein Blatt, welches weniger als sechsmal woͤchentlich erscheint, wird die Caution auf die Haͤlfte der oben gedachten Summen bestimmt. Die Kaution ist bei der Regierungs⸗Hauptkasse und zwar in Preußi t schen Staatsschuldscheinen, zum Nennwerthe zu hinterlegen. 1 1 Befreit von der Kautionsbestellung bleiben: die bei Erlaß dieses Ge setzes bestehenden periodischen Blaͤtter, sowie diejenigen, welche ausschließ⸗ lich mathematischen, naturwissenschaftlichen, geographischen, medizinischen, musikalischen oder rein gewerblichen Gegenstaͤnden gewidmet sindX. Ausgeschlossen von dem Rechte zur Herausgabe periodischer Schriften sind nur diejenigen, welche wegen eines von ehrloser Gesinnung zeugen— den Verbrechens rechtskraͤftig zu einer Strafe verurtheilt sind. Eine periodische Schrift, welche wider die Bestimmung unter 2. oder ohne vorangegangene Erfuͤllung der unter 1. vorgeschriebenen Bedin⸗ gungen erscheint, ist von der Polizeibehoͤrde zu unterdruͤcken. Wird der Herausgeber oder der Verleger eines bei Erlaß dieses Gesetzes bereits bestehenden periodischen Blattes, welches in kuͤrzeren als monat⸗ lichen Fristen erscheint, oder der Vertreter des Herausgebers wegen eines vermittelst des Blattes begangenen Verbrechens oder Vergehens rechts kraͤftig verurtheilt, so hat der Richter zugleich auf Bestellung einer Kau⸗