1848 / 81 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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gungen sind nach Angabe der new⸗vorker Blätter: 1) Der Rio Grande als Gränze. 2) Abtretung Kaliforniens und Neu⸗Mexiko's bis zum 32sten Breitengrade an die Vereinigten Staaten. 3) Bezahlung von 15 Millionen Dollars an Mexiko als Entschädigung für die Gebiets⸗ Abtretungen. 4) Bezahlung von 3 Millionen Dollars an Mexiko bei Auswechselung der Ratificationen. 5) Räumung Merxiko's innerhalb drei Monaten. (Nach dem New⸗York⸗Herald sollen jedoch 12,000 Mann amerikanischer Truppen in der Hauptstadt stehen bleiben bis zur Erfüllung gewisser Bedingungen von Seiten der mexikanischen Regierung.) Der Vertrag ist dem Senate der Vereinigten Staaten zur Ratisication überschickt worden, die Berathung hatte indeß noch nicht begonnen, da durch den plötzlich erfolgten Tod des ehemaligen Präsidenten John Quincy Adams (der im Slsten Lebensjahre in der Sitzung des Repräsentanten⸗Hauses am 21. Februar vom Schlag⸗ flusse betroffen, zwei Tage darauf im Kapitol starb) die Kongreß⸗ Sitzungen unterbrochen worden waren. Daß der Senat den Vertrag ratifiziren wird, wenn auch erst nach lebhafter Diskussion, bezweifelt man nicht. Bovor dies nicht geschehen ist, werden die ferneren Be⸗ rathungen über die 16 Millionen⸗Anleihe sistirt bleiben, da man na⸗ türlich nach Abschluß des Friedens günstigere Bedingungen von den Kapitalisten zu erwirken hoffen darf, überdies auch wegen der zu zahlenden Entschädigungsgelder eine größere Summe wird aufnehmen müssen. . Parlament von Kanada hat sich am 25. Februar in Mon⸗ treal versammelt. Von dem Unterhause (dem legislative council) ist Herr Morin, ein Mitglied der Opposition, zum Sprecher gewählt worden; der von der Regierung vorgeschlagene Kandidat, Sir Allan MNab, erhielt nur 19 Stimmen.

Will man einigen new⸗ vorker Blättern Glauben schenken, so könnte das Verfahren der Engländer im Mosquito⸗Lande leicht zu ernsten Reibungen zwischen England und den Vereinigten Staaten führen, da letztere weniger als je geneigt sind, einer europäischen Macht einen so entscheidenden Einfluß auf irgend einen Theil von Amerika zuzugestehen, wie England ihn in dem Streite zwischen dem Mosquito⸗Könige und Guatimala auszuüben sucht.

Eisenbahnen und Dampfschifffahrt.

In der Versammlung des Vereins für Eisenbahnkunde am 14ten

1u1“

in England gesehenen, von Herrn Adams konstruirten Federn, welche aus einer Anzahl Stahlblechkegel zusammengesetzt sind, und nament⸗ lich über die von ihm beabsichtigte Anwendung derselben auf Herstel⸗ lung einer festen Zugverbindung der Eisenbahn⸗Fahrzeuge. Der⸗ selbe beschrieb ferner aus eigener Anschauung die von Herrn Stephenson konstruirte eiserne Tunnelbrücke bei Conway und die mit derselben vor⸗ genommenen Proben und machte auf mehrere Mängel der Construc⸗ tion aufmerksam. Herr Rosenbaum machte eine Mittheilung über die nachtheilige Einwirkung der Compositionslager auf die Achsschen⸗ kel. Herr Hagen las einen ausführlichen Aufsatz: „Ueber die Ein⸗ führung gleichen Maßes und Gewichts im Betriebe der deutschen Eisenbahnen. *

Hieran knüpften sich einige Bemerkungen der Herren Mellin und Odebrecht, namentlich in Bezug auf die Feststellung einer Gewichts⸗ Einheit für Eisenbahnen.“

Mehrere von den Herren Busse, Hauchecorne und Kletke über⸗ sandte Druckschriften und Karten wurden vorgelegt und zirkulirten in der Gesellschaft.

Handels- und Börsen-Rachrichten.

Triest, 11. März. Unter den obwaltenden politischen Verhältnissen kann überhaupt hier eben so wenig wie auf anderen Märkten von einer regen Handelsthätigkeit die Rede sein. Aus nachstehendem Berichte wird indeß hervorgehen, daß einige Artikel, namentlich Kaffee, Baumwolle und Oel, einen stärkeren Umsatz als seit einigen Wochen veranlaßt haben. Der Andrang der Güter zur Versendung nach dem Innern hat einige Er⸗ höhung der Landsrachten bewirkt. Die Seefrachten blieben auf ihrem bis⸗ herigen Standpunkte. Der Diskonto ist unverändert 5—5 ¼˖ pCt.

Getraide und Oelsamen. In der Erwartung, die Ausfuhr von Mais werde im Kirchenstaate nächstens freigegeben werden, drängten sich un⸗ sere Besitzer zum Markte, und Mehreres ging davon zu niedrigeren Preisen als zuletzt ab. Die Preise der übrigen Körner blieben unverändert. Waͤh⸗ rend der letzten acht Tage wurden überhaupt 26,300 Staja begeben, und zwar 3300 St. Weizen für den örtlichen Verbrauch, nämlich 1300 St. von Odessa zu 5 ½ 5 ½ und 2000 St. von der Donau zu 4 ½ Fl., 18,200 St. Mais, worunter 3700 St. von Galacz zu 3 ½, und 7000 St. von Braila zur Ausfuhr, dann 6000 St. dgl. für den Kleinhandel zu 2 ½ Fl., ferner für den Verbrauch 500 St. von Albanien zu 3 ½ und 1000 St. von der Levante zu 2 Fl. Von Hafer aus Croatien sind 800 St. zu 2 2 ⁄2, endlich zur Ausfuhr 2000 St. ägvptische Bohnen zu 3 Fl. und 2000 St.

1.

rn. eh ee zag 0,

zu 21 Fl. und 550 O. von Istrien und Ragusa in Fässern und Tinen zu

25— 25 Fl. die Orna.

Südfrüchte. Während der verflossenen Woche war das Geschäft merklich geringer, als acht Tage vorher. Verkäufe sicilianischer Früchte sind uns nicht bekannt worden. Ueberhaupt beschränkten sich die Umsätze auf 150 Ctr. Feigen von Calamata zu 6 ½ 6 Fl., 120 Ctr. süße puglieser Mandeln zu 31— 31 ½¼ Fl., 350 Ctr. schwarze Rosinen zu 3 4 ½¼ Fl., 150 Ctr. rothe von Samos zu 4 ½ 5 Fl., 160 Ctr. Elemé zu 10 Fl. und 800 Ctr. Korinthen zu Fl. pr. Ctr.

London, 13. März. Getraidemarkt. Die Zufuhr von englischem Weizen war heute gering, und die Vorräthe wurden schnell mit 1 Sh. pr. Or. Avanz geräumt. Auch fremder Weizen erfuhr mehr Nachfrage. Gerste muß 1 Sh. pr. Qr. höher notirt werden. Erbsen sind schwer anzubrin⸗ gen, und wir reduziren unsere Notirungen um 2 Sh. pr. Qr. Hafer ist etwas höher. Mehl in Fässern wird gefragt und geht zu letzten Preisen gut ab. Die Zufuhr von Bohnen übersteigt den Bedarf und müssen 1 Sh. pr. Or. niedriger notirt werden.

Amsterdam, 15. März. Getraidemarkt. Neuer inl. Weizen zu etwas niedrigeren Preisen mit einigem Handel, andere Sorten bei Klei nigkeiten an Konsumenten 128 pfd. a. b. poln. 370 Fl., 123 pfd. n. fries. 190 bis 193 Fl. Roggen bei Kleinigkeiten verkaust an Konsumenten 120pfd. n. inl. 170 Fl., 117 pfd. petersb. 160 162 Fl. Gerste preishaltend 107 pfd. dän. 146 Fl. Hafer wie früher 82 pfd. dicker 115 Fl. weizen ohne Aenderung 121 pfo. große brab. 226 Fl.

Kohlsamen flau, auf 9 Faß im April 56 L. Leinsgamen wie früher 108pfd. rigaer 200 Fl. In Auction 112 113 psd. Odessa 7 ⅛, ¾, 8 Fl. per Mud. v1““ 1

R üböl gleich und auf Lieferung flau, pr. 6 W. 35 ½, flieg. 34, Ma 32 9 81 G1 8

Leinöl wie früher, pr. 6 W. 26 ½, lieg.

Hanföl pr. 6 W. 31 Fl., flieg. 29 ½ Fl.

Berichtigung. Im gestrigen Blatte der Preußischen 863, 8. „Lugari“ zu lesen: Luzac. ““ Königliche Schauspiele.

Montag, 20. März. Im Schauspielhause. ments-Vorstellung: Valentine, Schauspiel in 5 Abtheil Freytag.

62912 1 25⅓.

Allgemeinen 1, ist statt:

52ste Abonne⸗ von G.

Königsstädtisches Theater. Montag, 20. März. (Italienische Opern⸗Vorstellung.) II Bar- biere di Siviglia. (Der Barbier von Sevilla.) Komische Oper in

Buch⸗

Das Abonnement betraͤgt 2 Rthlr. für ¼ Jahr. 4 Rthlr. Jahr. 8 Rthlr. 1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗Erhöhung. Bei einzelnen Rummern wird der Bogen mit 2 ½ Sgr. berechnet.

Verlin

Alle Post⸗Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, für Berlin die Expedition der Allgem. Preuß. Zeitung: Behren⸗Straße Nr. 57. Insertions⸗Gebühr für den Raum einer zeile des aAlg. Anzeigers 2 Sgr. 8

Dienstag den 21sten März

1848.

Da die Allgemeine Preußische Zeitung die Verhandlungen des für Anfang des künftigen Monat

An die Leser.

s einberusenen Vereinigten Landtages vollständig und möglichst

schnell mittheilen wird, so bitten wir die respektiven Abonnenten, ihre Bestellungen gefälligst rechtzeitig so bewirken zu wollen, daß wir die Stärke der Auflage gleich zu Anfange des

Quartals danach bemessen können. mit Bestimmtheit rechnen dürfen.

Der vierteljährliche Pränumerations⸗Preis beträgt 2 Reählr. Preuß. Cöur. für das (Behrenstraße Nr. 57) gemacht; jeder innerhalb der —n45. der - ee

ins Haus gesandt. Auswärtige, des In⸗ oder Auslandes,

berechnet.

Inhalt.

Inland. Berlin. Die Ereignisse der letzten Tage. Depesche. 8 Deutsche Bundesstaaten. Königreich Bapern. Graf von Wald⸗ kirch, Minister des Königlichen Hauses und des Aeußern. Einführung der Landwehr⸗Ordnung in der Pfalz. Königreich Sachsen. Her⸗ stellung der Ruhe in Dresden. Königreich Hannover. Her⸗ stellung der Ruhe. Königreich W ürttemberg. Adresse der Abgeordneten an den König. Großherzo gthum Baden. Vor⸗ legung von Gesetz⸗Entwürfen. Kurfürstenthum Hessen. Ernen⸗ nung. Großherzogthum Hessen und bei Rhein. Trennung

Telegraphische

Die bereits vor dem Erlasse vom 19ten d. M. eingegangenen Entlassungs⸗Gesuche der Justiz⸗Minister von Savigny und Uhden, so wie des Ministers Grafen zu Stolberg, habe Ich heute gleich⸗ falls genehmigt.

Zum Justiz⸗Minister habe Ich den Dr. der Rechte Borne⸗ mann ernannt, und den Präsidenten der Handels⸗Kammer, Camp⸗ hausen, zu Mir berufen, um Mir fortan gleichfalls als Minister zur Seite zu stehen.

Die Direktoren der erledigten Ministerien werden dieselben bis zur definitiven Besetzung verwalten. 5 1u

Inland. Stadt wohnende Abonnent erhält das Blatt durch die Stadtpost, schon den Abend vor dem angegebenen Datum, frei bewirken ihre Bestellungen bei den resp. Post⸗Aemtern. Bei einzelnen Nummern des Blattes wird der Bogen mit 2 ½ Sgr.

Später, nach Beginn desselben, eintretende Abonnenten würden auf vollständige Nachlieferung der dann bereits erschienenen Nummern vielleicht nicht immer

Bestellungen für Berlin werden in der Expedition

mentrat. Sie sammelte sich, begleitet von einer zahllosen Menge, im Schloßhofe, wo unter lautem Jubel dem Könige, der Königin und dem ganzen Königlichen Hause ein stets sich erneuerndes Lebehoch zu⸗ gerufen wurde. Am Abend, wo die Stadt erleuchtet war, wogte die Menge umher, unter Jubel und Dank für den geliebten Landesvater, der es vorzog, durch Milde und Huld der Stadt die Ruhe zu sichern, anstatt mit der bewaffneten Macht.

Das der Bürgerschaft geschenkte Vertrauen hat sich bewährt. Es wird sich ferner bewähren, und so möge mit Gottes Hülfe unter dem Schutze dieses Vertrauens, der Treue und der Eintracht zum

Die Vorräthe betrugen gestern des Ministeriums des Innern und der Justiz. Herzogthum An⸗ .“

n. Mts. sprach Herr Plümicke im Hinblick auf die jetzigen Verhält⸗ disse über die Bedeutsamkeit des Eisenbahn⸗Verkehrs während der Zeit einer ungewöhnlichen Aufregung, und namentlich über die Be⸗ Ueber mehrere in diesem Vortrage hervorgehobene Punkte fügten die Herren Buck, Borsig, Mellin und Odebrecht noch einige Worte hinzu. Borsig theilte eine von ihm angegebene Construction zur Verlänge⸗ rung der Radnaben mit, wodurch dem Brechen der Achsen möglichst vorgebeugt werden soll. Derselbe sprach ferner über die von ihm

förderung des Militairs auf den Eisenbahnen.

ägyptische Gerste zu 2 ½

gebessert.

Herr Preisen.

Fl., 450 O.

Fl. abgegangen. er 263,500 St. Weizen, 91,000 St. Mais, 26,500 St. Roggen, 55,500 St. Gerste, 2000 St. Hafer, 1500 St. Fisolen, 30,000 St. Bohnen, 2200 St. Linsen, 7100 St. Leinsaat und 250 Sesam.

Oel. Die Stellung dieses Artikels hat sich ganz unerwarteter Weise Im Laufe der Woche erfolgten ansehnliche Geschäfte zu höheren Die Verkäufe erreichten das ansehnliche Quantum von 5650 Or⸗ nen, nämlich 4100 O. von den Abruzzen, Apulien und Monte zu 22 23 ½ halbfeines und feines eßbares von Apulien in Fässern zu 25 ½ 20 Fl., 100 O. feines desgl. zu 28 29 Fl., 450 O. von Durazzo

Zusammen 479,550 Staja.

2 Akten. Musik von Rossini. Dienstag, 21. März. rj end Peo

mit Gesang in 3 Abtheilungen, von D. Kalisch. Musik vom Königl.

Musik⸗Direktor Gährich.

Verantwortlicher Redactenr Dr. J. W. Zinkeiseu.

Einmal Hunderttausend Thaler. Posse

—————VX..ꝛé

Im Selöstverlage der Eryedition.

Gedruckt in rer Lecerzchen Geheimen Ooer⸗Hotouchdruckerei.

8 8 3 Bekanntmachungen. [1199] BIm g h in.

Auf den Antrag des Rittergutsbesitzers von Mitzlaff auf Bewersdorff werden alle Agnaten des Geschlechts der v. Somnitz und unter denselben namentlich:

a) der Hauptmann George Friedrich v. Somnitz, ehe⸗ mals in Grumsdorf, zuletzt in Wangerin wohnhaft, b) Carl Wilhelm Ernst Friedrich Lorenz v. Somnitz, vormals zu Bebberow, c) Friedrich v. Somnitz, vormals auf Freist, wahr⸗ sccheinlich dieselbe Person mit dem in den Lehns⸗ und Sugccessions⸗Registern eingetragenen Haupt⸗ mann George Friedrich v. Somnitz zu Anclam, d) Johann Friedrich v. Somnitz, vormals in Leba wohnhaft, e) der Erbkämmerer Franz Christoph v. Somnitz zu Lauenburg, welche an dem im Stolper Kreise belegenen Gute Be⸗ wersdorff etwanige Lehns⸗Ansprüche haben, aufgefor⸗ dert, innerhalb drei Monaten, und längstens in dem peremtorischen Termin den 15. April 1848, Vorm. 11 Uhr, vor dem Deputirten, dem Ober⸗Landesgerichts⸗Rath v. Teschen, allhier im Ober⸗Landesgerichts⸗Kollegien⸗ hause persönlich oder durch gesetzmäßige, mit gehöriger Information und Vollmacht versehene Bevollmächtigte, wozu ihnen die Instizräthe Naumann, Teßmar, Hilde⸗ brand, Leopold, Villnow und die Justiz⸗Kommissarien Lorenz und Eckardt vorgeschlagen werden, zu erscheinen und die ihnen an dem vorgenannten Lehngute Bewers⸗ dorff und dessen Pertinenzien etwa zustehenden Lehnrechte auszuüben, auch in diesem Fall die zur Begründung verselben erforderlichen Beweismittel urschriftlich beizu⸗ bringen, mit den sich etwa meldenden übrigen Agnaten zu verhandeln und hiernächst rechtliches Erkenntuiß, bei ihrem Ausbleiben in dem gedachten Termin aber zu gewärtigen, daß sie sämmtlich und alle ihre etwanigen männlichen lehnsfähigen Descendenten mit sämmtlichen an dem genannten Lehngute und dessen Pertinenzien ihnen etwa zustehenden Lehnrechten, namentlich mit dem beneficio taxae, jure protimiseos, jure reluend ve revocandi, oder wie sie sonst Namen haben mögen werden präkludirt, ihnen dieserhalb ein ewiges Still⸗ schweigen wird auferlegt und das gedachte Gut nebst Pertinenzien für ein Allodium wird erklärt werden.

Gleichzeitig werden auch alle diejenigen, welche an das genannte Gut unbekannte Eigenthums⸗, Pfand⸗ oder sonstige Ansprüche zu machen haben, aufgefordert, ihre Ansprüche in dem festgesetzten Termine anzuzeigen, widrigenfalls ihnen deshalb ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden wird.

Bemerkt wird, daß der jetzige Besitzer dieses Gut lant Kontrakt vom 1. Februar 1839 für 28,900 Thlr. ge⸗

kauft hat.

Cöslin, den 6. November 1847.

Königl. Ober⸗Landesgericht. Erster Senat. Nothwendiger Verkauf.

Stadtgericht zu Berlin, den 8. Oktober 1847.

Das hierselbst an der Ecke der Hirschelstraße Nr. 14 und Deßauerstraße Nr. 41 belegene, im Hypothekenbuche von den Umgebungen Band 27. Nr. 1749. auf den Namen des Particuliers Johann Casper Annacker ver⸗ zeichnete, dem Rittergutsbesitzer Friedrich Theodor Starck zugehörige Grundstück, gerichtlich abgeschätzt zu 23,065 Thlr. 29 Sgr. 9 Pf., soll

am 16. Mai 1848, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Tare und Hy⸗ pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.

Die unbekannten Real⸗Prätendenten werden hierdurch 1-9g und bei Vermeidung der Präklusion vorge⸗ aden.

[957]

Allgemeiner

Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 3. Januar 1848

Das zum Nachlaß des Buchbindermeisters Friedrich Christian Eckelberg gehörige, hier in der Wallstraße Nr. 15 und der Neuen Grünstraße Nr. 19 d. belegene, im stadtgerichtlichen, früher kammergerichtlichen Hypo⸗ thekenbuche Vol. 4. No. 69. Fol. 241. verzeichnete Grundstück, tarirt zu 32,884 Thlr. 10 Sgr. 3 Pf., soll auf Antrag der Benefizial⸗Erben des genannten Buch⸗ bindermeisters Eckelberg

am 25. August 1848, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle an den Meistbietenden verkauft werden. Taxe und Hypothekenschein sind in der Regi⸗ stratur einzusehen.

Die dem Aufenthalte nach unbekannten Gläubiger, der Heinrich Gustav Adolph und die Fanny Julie Ju⸗ stine, Geschwister Catel, oder deren Vormund, und die unbekannten Real⸗Interessenten, letztere unter der War nung der Präklusion, werden hierdurch öffentlich vor⸗ geladen.

Magdeburg⸗Wittenbergesche 1142 b- Eisenbahn.

Nachdem der Herr Fi⸗

nanz⸗Minister mittelst

Verfügung vom 8ten d.

Mts. die Einziehung der

siebenten Rate des Aec⸗

tien⸗Kapitals der Magde⸗

2,r burg ⸗Wittenbergeschen

Eisenbahn ⸗Gesellschaft

genehmigt hat, fordern

m wir die Herren Actio⸗ naire gedachter Geseklschaft hierdurch auf, in Gemäßheit

des §. 12. unseres Statuts die siebente Rate des Actien⸗Kapitals mit 10Ct.

in den Tagen

. 160)— S vom 20. bis 25. März d. J. entweder bei unserer Hauptkasse hier (Schifferstraße

Nr. 1./2), oder bei Herru S. Herz in Berlin (Dorotheenstr. Nr. 1)

während der Vormittagsstunden von 9 bis 12 Uhr ein⸗

zuzahlen. . Jeder Zahler hat bei der Einzahlung mit den be⸗ ““ Quittungsbogen zwei nach den laufenden mens⸗Unterschrit derftlec, erende und mit seiner Na⸗ hene Verzeichnisse, zu welchen an

den obengedachten Orten, jedoch nur vor der Einzahlung selbst, Formulare in

Empfang genommen wer z Das eine dieser Verzeichinte sg cf Bogen geschrieben sein und verbleibt bei den eingelie⸗ ferten Quittungsbogen, wogegen auf dem anderen d ren Abgabe bescheinigt wird. Demnäch LEö““ b 8 Demnächst können acht Tage nach der Einzahlung die Quittungsbo Rückgabe der Einlieferungsscheine, 8 e als zur Empfangnahme der quittirten berechtigt angesehen wird, da wieder 28ee ii ee89n wo die Zahlung geleistet ist. üu Diejenigen Actionairs, welche binnen der festgesetzten Frist die Zahlung der ausgeschriebenen Rate nicht lei⸗ sten, haben nach §. 14. des Gesellschafts⸗Statuts eine Conventionalstrafe von. 10 Prozent dieser Rate zum Vortheil der Gesellschafts⸗Kasse verwirkt. Erfolgt auch

einzureichen. auf einem ganzen

innerhalb sechs Wochen nach einer erneuerten Auffor⸗

8 2 Anzeiger. derung die Einzahlung der rückständigen Rate und Con ventionalstrafe nicht, 2 ist nach demselben Paragraphen die Gesellschaft berechtigt, sämmtliche bereits geleisteten Zahlungen als verfallen, so wie das durch die früheren Einzahlungen und durch die ursprüngliche Zeichnung den säumigen Actionairen gegebene Anrecht auf den Empfang der Actien, für erloschen zu erklären, die Quit⸗ tungsbogen zu annulliren, statt deren andere unter einer neuen Nummer auszufertigen und letztere zu Gunsten der Gesellschafts⸗Kasse zu verkaufen. Magdeburg, den 17. Februar 1848. Dirtekeivhrinm der Magdeburg⸗Wittenbergeschen Eisenbahn⸗Gesellschaft. (gez.) Francke, Vorsitzender.

Magdeburg⸗Wittenbergesche 1218 v- Eisenbahn.

Die neuesten Zeit⸗Er⸗ eignisse begründen den von vielen Seiten ausgespro⸗ chenen Wunsch, der auf den 10ten k. M. an⸗ gesetzten General⸗ 2%¶ Versammlung ein

weiteres Feld der

Berathung zu geben.

Es wird derselben daher außer dem bereits angezeigten Gegenstande auch die Art und Weise der Fortführung der Bahn und der Verwendung der Geldmittel, so wie die Frage über Rückzahlung eingezahlter und resp. Erlaß verfallener Conventional⸗ Strafen, untergestellt werden.

2 52 2 Zur Erleichterung der großen Anzahl . B erlin wohnhafter Actionaire ist daneben Veranstaltung

zu ihrer dortigen Legitimationsführung getrof⸗ fen. Wer davon Gebrauch machen will, hat jedoch die

Quittungs b ogen, behufs der nothwen⸗

digen Kontrolle im Büreau der Gesellschaft, 1 8 5 8

spätestens „n 4ten k. M. be Herrn

S. Herz daselbst gegen eine Interimsquit-

tung desselben zu deponiren, welche am 8ten k. M. Nachmittags gegen die förmlichen Einlaßkarten um⸗ zutauschen ist. 8 VV“ Magdeburg, den 16. März 1818. Der Ausschuß der Magdeburg⸗Wittenbergeschen Eisenbahn⸗Gesellschaft.

(gez.) Deneke, Vorsitzender. b

Bekanntmachung.

[219 b]

Tage stattgehabten plan mäßigen Verloosung von 115 Stück Prioritäts-Ac tien sind folgende Num⸗ mern gezogen worden: 8 1.531. 796. 821. 927. 9961. 1066. 1073. 1220. 1376. 1559. 2213,. 2371. 2458. 2559. 2584. 2601. 2835. 3103. 3422. 3632. 3777. 3871. 3881. 3978. 4047. 4051. 4127. 4209. 4416. 4433. 4735. 4805. 5062. 5138. 5518. 5732. 5951. 6059. 6062. 6098. 6153. 6451. 6574. 6593. 6928. 7020. 7096. 7298. 7443. 7720. 7840. 8372. 8477. 8637. 8651. 8656. 8684. 8977. 9132. 9170. 9377. 9490, 9494, 9505. 9531.

Bei der am heutigen

10160. 10189. 10269. 10249. 11120. 11219. 11234. 11381. 11443. 11534. 11550. 11611.11868. 11949. 12122. 12981. 12987. 13163. 13387. 13737. 14246. 14311. 14540. 14583. 14781. 14886. 15200. 15448. 15501. 15638. 15732. 15777. 15876. 16042. 16057. 16130. 16209. 16728. 16741. 16808. 17185. 17769. 17774. 17790.

Indem wir solches hiermit zur öffentlichen Kenntniß bringen, bemerken wir zugleich, daß die Auszahlung des Kapitals gegen Rückgabe der Actien, mit welchen bei denen der ersten Emission (Nr. 1 bis 7000) die dazu gehörigen Zins⸗Coupons Nr. 9 bis 12 und bei denen der zweiten Emission (Nr. 7001 u. s. w.) die Zins⸗Cou pons Nr. V. bis VIII. zurückzuliefern sind, am 1. Juli d. J. bei unserer Haupt⸗Kasse hierselbst erfolgt und von diesem Tage ab die Verzinsung aufhört. Für fehlende Zins⸗Coupons wird der Betrag derselben von dem Ka pitale in Abzug gebracht werden.

Von den im vorigen Jahre ausgeloosten 115 Stück Prioritäts⸗Actien sind 103 Stück von uns eingelöst und werden mit den betreffenden Coupons, der Bestimmung des §. 12 des zweiten Nachtrags zu unserem Gesell⸗ schafts⸗Statute gemäß, in Gegenwart zweier Notare verbrannt werden, wogegen der Nominalwerth für die nicht eingelösten 12 Stück, und zwar Nr. 302. 455: 7223. 7994. 8208 9048. 12,752. 12,858. 13,313. 14,590. 14,912 und 15,859. mit überharpt 1200 Thlr. bei dem Königlichen Land⸗ und Stadtgerichte hierselbst deponirt worden ist. Zugleich machen wir in Gemäß⸗ heit des §. 13 des 2ten Nachtrags zum Gesellschafts Statute hiermit bekannt, daß aus dem Jahre 1815 die Prioritäts⸗Actie 6955. und aus dem Jahre 1816 die Prioritäts⸗Actien 1769 und 6351. bis jetzt noch nicht zur Einlösung präsentirt worden sind.

Magdeburg, den 13. März 1818.

Direktorium der Magdeburg⸗Cöthen⸗Halle⸗Leipziger Eisenbahn⸗Gesellschaft.

1 9595. 9955. 10032.

———

8.8 2 1 22 . Niederschlesisch⸗Märkische 1220 v- Eisenbahn.

Nachdem in Folge unserer Bekanntmachung vom 14. September v. J. schon der größte Theil der zum Ge⸗ sammtbetrage von 2,300,000 Thlrn. gezeichneten Prio ritäts⸗-Obligationen Serie III. voll eingezahlt worden, stellen wir der kleinen Zahl der Inhaber von den gegen Partialzahlungen ausgegebenen Betheiligungs⸗Scheinen nunmehr anheim, die Restzahlung bis spätestens ultinioe April d. J. u

in Berlin bei unserer Haupt⸗Kasse in den

Vormittagsstunden von 9 bis 1 Uhr, mit

Ausschluß der Sonn⸗ und Festtage, leisten und, nach Ausgleichung der Zinsen bis zum Zahlungstage, die Obligationen mit Coupons vom 1. Januar c. ab in Empfang nehmen zu wollen.

Berlin, den 10. März 1848.

838A3 der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn⸗Gesellschaft.

8

Has⸗Beleuchtung

durch die

[169 b]

2 —6 „* Imp.⸗Cont.⸗Gas⸗-Association. Ein geehrtes Publikum machen wir hiermit auf unsere im Berliner Intelligenz⸗Blatt

vom heutigen Tage erschienene An⸗ zeige, den Gebrauch des Gaslichts betref⸗ fend, ergebenst aufmerksam.

3 Die Gas⸗Association.

halt⸗Bernburg. Erlaß des Herzogs. F ürstenthum Schwarz⸗ burg⸗Sondershausen. Genehmigung der Volkswünsche. Briefe aus Roßla. (Die Gräfin Karoline zu Stolberg⸗Roßla †.) und Frank⸗ furt ag. M. (Ankunft des Grafen von Colloredo; Börse; Vermischtes.) Oesterreichische Monarchie. Wien. Die letzten Vorgänge in Wien. Frankreich. Paris. Diplomatische Mittheilung. Bestimmungen über Frankreichs diplomatische Agenten. Klub für die Freiheit der Wahlen. Desavounirung des Wahl⸗Rundschreibens Ledru Rollin's. Aufruf des Finanz⸗Ministers. Die Bank. Vermischtes. Schrei⸗ ben aus Paris. (Die Lage des Handelsstandes; das Privatvermögen Ludwig Philipp's; die Anleihe; die Wahlen der National⸗Garde.) Großbritanien und Irland. London. Parlaments⸗Verhandlun⸗ gen: Antrag auf Abschaffung der Todesstrafe verworfen. Die Times über die Bewegung in Deutschland. Die Vermögens⸗Verhältnisse Lud⸗ wig Philipp's. Vermischtes. Schreiben aus London. (Die Ruhe⸗ störungen in London und Manchester; ein Bündniß zwischen England unnd Preußen; Lord J. Russell's Ministerium; Irland.) Belgien. Brüssel. Gesetz⸗Entwurf über eine neue Anleihe. Handels ö Nachrichten.

Leipniz. Beila

Amtlicher Theil

b Gestern habe Ich bereits ausgesprochen, daß Ich in meinem Herzen vergeben und vergessen habe.

Damit aber kein Zweifel darüber bleibe, daß Ich mein ganzes Volk mit diesem Vergeben umfaßt, und weil Ich die neu anbrechende große Zukunft Unseres Vaterlandes nicht durch schmerzliche Rückblicke getrübt wissen will, verkünde Ich hiermit:

Vergebung allen denen, die wegen po⸗ litischer oder durch die Presse verübten Vergehen und Verbrechen angeklagt oder verurtheilt worden sind.

Mein Justiz⸗-Minister Uhden ist beauftragt, diese meine Amnestie sofort in Ausführung zu bringen.

Berlin, den 20. Maͤrz 1848.

Friedrich Wilhelm.

Alle Gerichte und der Herr General⸗Prokurator am Königl. Appellations⸗Gerichtshofe zu Köln haben für schleunige Ausführung des vorstehenden Allerhöchsten Erlasses zu sorgen und demgemäß alle dadurch Amnestirten, sofern sie nicht zugleich wegen anderer Vergehen oder Verbrechen sich in Haft befinden, auf freien Fuß zu setzen.

Berlin März 1848.

Der Justiz⸗Minister Uhden.

8 Friedrich Wilhelm.

.““ —— Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Justiz⸗Amtmann Langheinrich in Königs⸗Wusterhausen

den Charakter als Land⸗ und Stadtgerichts⸗Rath zu verleihen.

Se. Hoheit der Herzog Georg von Mecklenburg⸗Stre⸗ litz ist nach Neu⸗Strelitz abgereist. b Der Justiz⸗Kommissarius und Notarius Krüger zu Kölleda ist in gleicher Eigenschaft nach Querfurt, unter Beilegung der Prozeß⸗ Praxis bei dem dortigen Land⸗ und Stadtgericht und zugleich bei den Patrimonialgerichten des querfurter Kreises, versetzt worden. Angekommen: Der Ober⸗Präsident der Rhein⸗Provinz, Eichmann, von Koblenz.

Uichtamtlicher Theil. JnInmnb. 8

Berlin, 20. März. Wie am 15ten d. M., so hatte sich hier auch am 16ten gegen Abend eine große Menge von Menschen auf den Straßen versammelt, namentlich beim Zeughause und am Ein⸗ gange der Linden. Bei der Fruchtlosigkeit gütlicher Aufforderungen zum Auseinandergehen mußte die Menge durch das Militair zerstreut werden, worauf denn auch die Ruhe nicht weiter gestört wurde.

Am 17ten erneuerten sich die Volkszusammenläufe nicht, vielmehr herrschte überall, auch am Abend, Ruhe und Ordnung, so daß Beides als vollständig wieder hergestellt betrachtet werden konnte.

Als im Laufe des nächsten Vormittags die für Preußen und Deutschland so hoffnungsreichen Entschließungen Sr. Majestät des Kö⸗ nigs, welche das Patent wegen beschleunigter Einberufung des Vereinig⸗ ten Landtages ausspricht, und das volle Freiheit gewährende Gesetz über die Presse vom 17ten d. M. bekannt wurden, verbreitete sich allgemeine Freude, die Straßen erfüllten sich ungewöhnlich, und na⸗ mentlich hatte sich auf dem Schloßplatze Nachmittags die Menge ver⸗ sammelt, Se. Majestät den Kögg mit Jubel begrüßend. Die von uns bereits gestern mitgetheilte Ansprache Sr. Majestät des Königs an die Berliner giebt die näheren Umstände an, welche den Ge⸗ brauch der Waffen veranlaßten. Das Vordringen der Truppen trieb die Massen zurück; die in den inneren Stadttheilen errich⸗ teten Barrikaden wurden meistens zerstört, und gegen Tagesanbruch war ein weiterer Waffen⸗Gebrauch nicht mehr nöthig. Tief beklagens⸗ werth ist es, daß zahlreiche Opfer hierbei fielen. Das Militair hatte die Straßen inne und hielt dieselben auch am gestrigen Morgen besetzt. Nachdem Namens der Bürgerschaft Sr. Majestät dem Könige die Bitte vorgetragen war, ihr die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ord⸗ nung und Ruhe anzuvertrauen, wofür sie vollständige Bürgschaft übernehme, ertheilte Se. Mafestät den Befehl, daß sich das Militair in die Kasernen zurückziehe. Nachdem diesem Befehle genügt war, geruhten Se. Majestät der König die Bildung einer Bürger⸗Garde zu genehmigen, die auch sofort zusam⸗

Wohle Preußens und Deutschlands das zur Reife gedeihen, wozu die Großherzigkeit, Weisheit und der deutsche Sinn unseres geliebten Königs durch das ewig denkwürdige Patent vom 18ten d. M. den Keim gelegt hat. 8

Gestern Abend erschien folgende Bekanntmachung:

Seine Majestät der König haben auf den Wunsch der Einwoh⸗ ner Berlins die Bürger⸗Bewaffnung zu genehmigen geruht, und ist darüber von den dazu ernannten Unterzeichneten einstweilen folgende provisorische Bestimmung getroffen:

§. 1. Es wird eine Bürger⸗Bewaffnung organisirt.

§. 2. Daran nehmen die Bürger und Schutzverwandten Theil.

§. 3. Die Kosten der Bewaffnung trägt der Staat.

§. 4. Die Schützen⸗Gilde wird auf der Stelle einberufen und außerdem eine angemessene Zahl von Bürgern sogleich armirt.

§. 5. Alle näheren gesetzlichen Bestimmungen dieser Organisa- tion werden so schnell als möglich in den nächsten Tagen erfolgen.

Berlin, den 19. März 1848.

von Minutoli.

Hollbein. Glaue. Haack. Dr. Woeniger.

Devaranne. Krug.

Auch die Bewaffnung der Studirenden ist diesen Morgen er⸗ folgt. An vielen Orten steht man jetzt bereits Becken ausstehen, in welche die Gaben der Vorübergehenden für die Verwundeten und die Hinterbliebenen der Gefallenen in reichem Maße niedergelegt werden. Das oben gegebene Dekret Sr. Majestät des Königs in Betreff der Amnestie für politische und Preß⸗Vergehen und Verbrechen wird, in Tausenden von Exemplaren vertheilt, überall mit dem größten Ju bel begrüßt.

Berlin, 20. März. Nach einer so eben eingetroffenen tele⸗ graphischen Depesche herrscht jetzt in Köln die größte Freude.

Deutsche Bundesstaaten.

Königreich Bayern. (N. K.) Graf von Waldkirch, bis⸗ her Gesandter in Karlsruhe, hat am 16. März die Leitung des Mi nisteriums des Königlichen Hauses und des Aeußern übernommen.

Das Regierungsblatt vom 15. März enthält eine, von dem Minister Thon⸗Dittmer kontrasignirte Entschließung wegen Einfüh⸗ rung der Landwehr⸗Ordnung in der Pfalz. Dieselbe beginnt mit folgenden Worten:

„Um Unseren pfälzischen Unterthanen einen neuen Beweis Unseres lan⸗ desväterlichen Wohlwollens und Unseres vollen Vertrauens auf ihre An⸗ hänglichkeit an das bayerische und gesammte deutsche Vaterland zu gewäh⸗ ren, wollen wir eine allgemeine Bürgerbewaffnung, so wie dieselbe in Unse⸗ ren übrigen Landestheilen besteht, auch in Unserer Pfalz am Rheine ins Leben rufen und verordnen hiernach, wie folgt.“ In sechs Artikeln wird nun verfügt: die Landwehr⸗Ordnung vom 7. März 1826 soll unverzüglich in der Pfalz mit den durch die dortigen Institutionen gebotenen Modifica⸗ tionen in Vollzug gesetzt werden. Die Uniformirung ist gestattet, aber nicht geboten. Wo die volle Uniformirung zur Zeit nicht erreicht wird, tragen die Landwehrmänner im Dienste eine weiß und blaue Binde um den lin⸗ ken Arm, die Offiziere aber eine weiß und blaue Schärpe von der rechten Schulter zur linken Seite herabhängend und beide an der Kopfbedeckung die bape-⸗ rische National⸗Kokarde. Die Stabs⸗Offiziere erhalten nach der Verord⸗ nung von 1826 ihre Ernennung vom Könige. Für jetzt werden außer dem

[ZI1II.

1. Leibnizens Gesammelte Werke aus den Hand⸗ schriften der Königlichen Bibliothek zu Hannover. Herausgegeben von Georg Heinrich Pertz. Erste Folge: Geschichte. Mit dem Titel: G. W. Leibnitii Anna- les imperii occidentes Brunsvicenses. 3 tomi. Hannover 1843 1846. 8.

Leibniz⸗Album aus den Handschriften der König⸗ lichen Bibliothek zu Hannover. Herausgegeben von Dr. C. L. Grotefend. Hannover 1846. Fol. Leibnizens Ermahnung an die Teutsche, ihren Ver⸗ stand und Sprache besser zu üben, sammt beigefügtem Vorschlag einer teutschgesinnten Gesellschaft. Herausgegeben von C. L. Grotefend. Hannover 1846. 8. Wir haben in einigen früheren Nummern dieser Zeitung ein paar der jfüngsten Erscheinungen, womit die Leibniz⸗Literatur aus den Handschriften bereichert worden ist, einer ausführlicheren Betrachtung unterworfen: über einige andere sei uns heute ein gedrängter Ueberblick gestattet. Schon bei seinem Leben hatte Leibniz auch unter den Geschichtsfor⸗ schern sich einen Platz gegeben; seine Scriptores rerum Brunsvicensium haben zur Ermittelung und Herausgabe der Quellen⸗Schriftsteller für un⸗ sere vaterländische Geschichte nachhaltig angeregt und bedeuteten für ihre Zeit ungefähr das, was die Monnmenta germanica im neunzehnten Jahr⸗ hundert nach viel größerem Maßstabe und auf der Höhe der historischen

Forschung und Kritik der Nation und der Wissenschaft leisten. Als Ge⸗ schichtsschreiber jedoch durch eine große und zusammenhängende Com⸗ position ist Leibniz erst in unseren Tagen durch die vor kurzem herausgege⸗ benen Annales imperii bekannt worden. Bedürfte es für die günstige Auf⸗ nahme dieses Werkes einer anderen Autorität als der seines Verfassers, so würde die seines berühmten Herausgebers um eine Zeit lang seines Nachfolgers auf der Bibliothek zu Hannover jede andere erseten. Das Werk umfaßt den Zeitraum von 768 bis 1024 nach Christus, also denjenigen Zeitraum, welcher in politischer und kirch⸗ licher, wie in literarischer und kultur⸗historischer Beziehung die Grundzüge der christlich⸗germanischen Völkerschaften bis zur Reformation festgestellt hat. Der ursprüngliche Plan war noch viel umfassender; dieser sollte den ganzen, Zeitraum von Karl dem Großen bis zu dem Kurfürsten Ernst August von Hannover umfassen. Wie das Week jetzt vor uns liegt, ist es seines gro⸗ ßen Verfassers in jeder Beziehung würdig; die Trockenheit der Behandlung ist nur scheinbar; es sind nicht Annalen im gewöhnlichen Sinne; nicht blos der Historiker, auch der Philosoph hat seinen Antheil daran. Besser kann man dies Werk nicht charakterisiren, als mit den Worten seines auf diesem Felde vor Anderen vollstimmigen Herausgebers: „Die gereifte Frucht eines langen, thatenvollen Lebens“, drückt er sich aus, „trägt diese große Arbeit den Stempel des Genius, welcher darin das Höchste leistete, was er auf dem Felde der Geschichte vermochte. Die Sorgfalt und Ausdauer im Sam⸗ meln des weitverstreuten, ungekannten Stoffes, die Vertrautheit mit dem reichen Felde der historischen Literatur, die Umsicht bei der Prüfung, der richtige Blick bei der Entscheidung dunkler und zweifelhafter Fragen, die Vielseitigkeit des Geistes, welcher auf Alles, was Menschen wichtig sein kann, gerichtet, die mannichfaltigsten Kenntnisse in seinem Werke nieder⸗

haltung, Sicherung und Befestigung des deutschen Vaterlandes als höchstes Ziel seines rastlosen Wirkens erkannte alles dieses sichert den Annalen einen Ehrenplatz neben den übrigen Werken ihres Verfassers.“ Bei alle dem möchte der Vaterlandsfreund doch eines auszusetzen haben: daß näͤmlich Leibniz dieses Hauptwerk seines Lebens in der todten lateinischen Gelehrten⸗ Sprache und nicht in der deutschen Muttersprache, welche er doch sonst so hochschätzte, und deren er in einem meisterhaften Grade fähig war, abgefaßt. Unter den mancherlei Gründen jedoch, welche zur Rechtfertigung Leibnizens hier angeführt werden können, sei nur der bemerft, daß Leibniz 8* dahin strebte, dem Werke durch treue Auszüge der Quellen in Prosa vr. Versen den möglichst objektiven Charakter der Urkundlichkeit zu geben, was ihm denn

auch Pmgen 88 dunklen Zeiten des Mittelalters werden wir durch die zweite der hier angezeigten Schriften in die unmittelbarste tägliche Gegen⸗ wart und zur Persönlichkeit des großen Mannes üerg. Das in dem Leibniz⸗Album mitgetheilte Tagebuch (vom 3. August 1696 bis zum 21.

Avri 97) umfaßt zwar nur kaum ein Jahr, reicht aber hin, uns eine Fpfig taancg vfeser erstaännungswürdigen Verbindung b--. Genie nab Fleiß zu gewähren. Leibnizens Wahlspruch: Pars vitae, quoties hora perditur, perit, tritt uns hier gleichsam verkörpert entgegen. Ueberall, im Bette, vor dem Einschlafen und nach dem Erwachen, im -e wie im kranken Zu⸗ stande, unterweges im Wagen und im Wirthshause kein Augenblick fin⸗ det ihn unthätig, er kann nicht leben, ohne zu denken, zu schaffen oder Ent⸗ würfe zu fassen. Wie andere große Männer, wie z. B. Goethe, faßt auch Leibniz gern das Kleinste, was seine Person betrifft, ins Auge. Er sche⸗ matisirt Besuche, Briefe, Unterhaltungen, Aufträge, Ausgaben und vergißt auch nicht das Heu und die Gerste für seine Pferde oder die Laterne im