1111““
Rörse vrom
12.
mechsel- Course.
1 8 Amsterdam 250 Fl. do. 250 Fl. 30*ꝙ M. 300 Mk. 1 Lst. 300 Fr. 150 Fl. 150 Fl. 100 Thlr.
Kurz 2 Mt. Kurz 2 Mt. 3 Mt. 2 Mt. 2 Mt. 2 Mt. 8 Mt.
b 8 Tage R“ 100 Pi. [2 Mt. 57 6 100 SRbl 3 Wochen] —-
Hamburg do- London Pariss Wien m 20 Xr. Augsburg Breslau
Leipzig in Courant im 14 Thlr. Fuss..
Frankfurt a. M südd. W
Petersburg
Geld. 144 ⅔ 144½
—
105 ½
Tnländische Fonds, Pfandbrief-, Kommunal- Papiere
Geld-Course.
und
2f. Brief. Geld. Gem.
St. Schuld-Sch. 3 ½ 74 ¼ 73 ¼
Seech. Präm. Sch. —] 80.
K. u. Nm. Schuldv. 3 ½ —
Berl. Stadt-Obl. 3*
Westpr. Pfandbr. 3 ½
Grossb. Posern do. 4 do. d0. 3 *
Ostpr. Pfandbr. 3
3
Zf. Brief. Kur- u. Nm. Pfdbr. 3 — Sechlesische do. 3 ½ üe do. Lt. B. gar. do. 3 ½ — Pr. Bk-Anth. Sch 8
86 ²
68 ½¼ FPriedrichsd'or. — And. Goldm. à 5th. 1 8⁹ ei
Ausländische Fonds.
1
1
92
Pomm do. 12 Disconto.
Geld. Gem.
Poln neue Pfdbr. (do. Part 5 0 Fl.% do. do 300 *1 IHamb. Feuer-Cas.] do Staats-Pr. Anl. Holl. 2 ℳ Iut. 42 bz Kurhb. Pr.0. A th. 6 bz Sardin. do. 36 Fr. N. Bad. do. 35 PFl. 79 bz
Russ Hamb. Cert do beillopes 4-S- d. do. 1. Anl do. Stiegl 2 4.A do do 5 A do. v. Rtbseb Lst. do Poln.-Schatz0. do do. Cert. 1. A. do do-L. B. 200 Fl. Pol 3. Pfdbr. 2- C. 4
—Vön
Eisenbahn-Actien.
Stamm-Actien. 1
Kapital.
Der Reinertrag wird nach erfolgter Bekanntm.
in der dazu bestimmten Rubrik aus gefüllt. Die mit 3 ⅛⅞ pCt. bez. Actien sind v. Staat gar
Börsen-Zins- Rechnung.
in-Ertrag.
18427.
Rei
Prioritäts-Actien. Kapilal.
Zinssuss.
Sümmtliche Prioritäts-Actien werden qurch jährliche Verloosung a 100 pCt. amortis.
Berl. Anhalt Lit. A. B. - do. Hamburg do. Stettin-Starg.. do. Potsd.-Magd... Magd.-Halberstadt .. do. Leipziger Halle-Thuringer Cöln - Minden do. Aachen Bonn-Cöln Düsseld. Elberfeld .. Steele - Vohwinkel. .. Niederschl. Märkisch. do. Zweigbahn Obersechll. Lir . .. do. ö“ Cosel-Oderberg..... Breslau- Freiburg ... Krakau-Oberschl....
3,500,000 8,000,000 4,824,000 4,000,000 1,700,000 2,300,000 9,000,000 13,000,000 4,500,000 1,151,200 1,527,000 1,100,000 10,000,000 1,500,000 1,429,700 2,400.000 1,200,000 1,700,000 1,50 .000 Quittungs-HBogen. Berl. Anhalt. Lit. B. Stargard-Posen Berg. Mark Brieg- Neisse .. . . . .. Magdeb.-Wittenb. ... Aachen-Mastricht . .. Thur. Verbind.-Bahn
Ausl. Quitlungsbog. Ludw.-Bexbacen 4 Fl. Pesther.. 26 Fl. Friedr.-Wilh.-Nordb. 8
2,500,000 5,000,000 4,000,000 1,100.000 4,500,000 2,750,000 5,600,000
8,5 5,00 0 8,000. 00 8,000,000
—=q558SEöSSg=SE=S===
—+——ö——
— — —
ub
80 90 90 60 30 20
90 80
80
81 B. 80 bz.
56 a 55 bz. u. 79 ½ 2 80 bz
60 B.
50 ½ b z
65 a 64 bz. a. G. 50 B.
64
70 G 52 a 50 bz 44 B.
43 8 a 43 b⸗z.
8
31 ¾ bz. u. G.
Schluss-Course von Cöln-Minden 64 ½ bz. u. G.
1,411,800 5,000,000 2,367,200 3,13 2,800 1,788,000 4,000,000 3,674,500 1,492,800 2,487,250 1,250,000 1,000,000 4,.175,00/ 3,500,000 2,300,000
—
Berl.-Anhalt do. Hamburg do. Potsd.-Magd... do. do. 8—
Magdeb.-Leipziger..
Halle-Thüringer ....
Cöln-Minden
Rhein. v. Staat gar.. do. 41. Prorität... do. Stamm-Prior..
Düsseldorf-Elberfeld.
Niederschl. Märkisch.
do. do.
do. III. Serie. do. Zweigbahn 152,000 do. do. 148,000
Oberschlesische ..... 1,276,600
Cosel -Oderberg..... 250,000
Steele-Vohwinkel... 325,000
Breslau-Freiburg.
— —
—2q
22 * uS . 92 . . SEn Aʒ.·
. en 8 —
400,000
Ausl. Stamm-Act.
Dresden-Görlitz .. .. 4,000,000 Leipzig-Dresden 4,500,000 Chemnitz-Risa 3,000,000] Sächsisch-Bayerische [6,00 .000] Kiel-Altona .. ... Sp. 2,050,000 Amsterd.-Rotterd. Fl. 5,500,000 Mecklenburger Thlr. 4,3 0,060
Reinert. 1847
von Preussischen Bank-Antheilen 63 ½ G.
Das fernere Weichen der preufs. Staats- tend unter gestriger Notirung erlassen wurden. von 77 à 74 %
Später zeigt bezahlt, kleine Appoints sehr begehrt und höher bezahlt.
Schuldscheine, veranlafst durch e e sich füur Bank-Antheile
Gold bis 114 % bez.,
inige Posten, die zum Verkauf kamen, wirkte und Eisenbahn-Actien mehr Begehr, und schliefst 113 ¼ ℳ.
auch nachtheilig auf alle übrigen Effekten, indem solche mitunter bedeu- die Börse schlofs für diese Effekten fester. Staats-Schuldscheine sind
Auswärtige Börsen. Breslau, 11. April. Louisd'ors 113 ⅔ Br. noten 98 ¼ bez. Staats-Schuldscheine 81 bez. u. Br. br. 4 % 85 bez., dito 3 ½ % 71 ½ G. Schles. Pfandbr. A. 90 ¾ bez., dito B. 4 % 88 ¾ - 895 bez. u. Gld., dito 3 ½ ℳ 85 Br. Pfandbr. alte 82 Br., dito neue 813, etw. bez.
Actien. Breslau Schweidnitz-Freiburg 76 bez. u. Gld. derschlesisch-Märkische 62 ½¼ etw. bez. Friedr. Wilh. Nordbahn 33 bez. u. Gld.
Für alle Effekten herrschte eine günstige Stimmung.
Oesterr. Bank- Pposen Pfand-
u91
Poln.
Nie
Köln - Minden 64 Gld.
Wir
hören, dafs viele Privatleute wieder Pfandbriefe und Staatsschuld-
scheine ankaufen. Dessenungeachtet bpleibt der Geldmarkt nem schlechten Zustande,
sehen, greift der Mifskredit immer weiter um sich.
Leipzig. 11. April. Leipz. Dr. P. Oblig. 90 Br. B. A. 150 Br. Leipzig-Dresdener Eisenbahn-Actien 90 Br. sisch-Bayerische 75 ½ Br. Sächsisch Schlesische 62 G. Riesaer 24 ½ G. Löbau- Zittauer 24 ⅞ G. Br. Berlin-Anhalter L. A. 80 ¼ G. do. B. Br. Preuss. B. A. 66 G. 1
April. Kiel Sltona 75, 78 a Berlin-Hamb. 56 a 55 %ℳ. Köln - Minden 6 Mecklenb. 23 bez. Feuerkass. 70 ½ a 70 bez. Prämiensch. e Russ.-Engl. Anl. 71 Brf. 4 % Stiegl. 49 ¼ bez. u. Geld.
71 ½˖ G.
Hamburg, 11.
Sien, 10. April. 4 % 49 — 51. 3 % 41—43. Anleih. 34: 66. 67. Nordbahn 66 a 68 ½. 69. 68 ½ — 09. Mailänder 44. 45. ½ — 46. Livorneser 43 ½. 5. ⁄. ½ — 48 ½ F 52. 54. 53—54.
98. 100. 102. 39:
Bank -Actien 820 a 840 a 815 — 825.
London, 8. April. gingen zurück auf 80 8 und schlossen 80 ¾. Heute blieben s unck unverändert. Das Geschäft in Eisenbahn-Actien ist st
3proz. Cons. p. G H. a. 2. 80 S8iIr. Ard. 10. 9 ½. 39%6
. 2 ½. Int. 35. 33. 4 % 55.53. Ostind. 54. 52. Engl. zras. 59. 55. Chili 86. 84. Mex. 14 ¼. 13 ½. 4. 14.
21 Amsterdam, 8. April. sorgniß für die Folgen der gewaltigen Ereignisse, die täglich vom A gemeldet werden, auch diese Woche noch die Ueberhand behalten; d begründet diese Besorgniß sein mag, so würde man es sich nicht
können, daß gerade die holländischen Staatspapiere, bei der wi d stellten Ruhe im Lande und der günstigen Aussicht zu deren serne
74 Geld, 62
Am hiesigen Fondsmarkte hat die
in ei-
und statt Vertrauen wiederkehren zu
Leipz. Säch-
Chemnitz- Magdeburg-Leipziger 4180.
Alt. Kiel
82
bez. Brf. 98 bez.
Metalliques 5 % 58. 59 ½. 59. 58 ½. 59 ½. 60. 66. 65. Gloggnitzer 65. 67. 68—– 69.
esther
Consols eröffneten gestern mit 80 ½ a *,
ie fest ill. 18. 17.
Russ.
Peru 24
Be
uslande och wie erklären erherge⸗ ren Er⸗
8 haltung, täglich werthloser wurden, wenn man nicht annehmen müßte, daß die fortwährende Geldverlegenheit, die wegen Fallissements und durch Unzu⸗
länglichkeit von Unterpfand
aufgesagten Anleihen erzwungene Verkäufe sich
dem allgemeinen Mißtrauen auf Staatspapiere zugesellte. In den ersten Tagen
der Woche machte das Manifest des russischen Kaisers, wenn unverle Angriffe über die Gränze machen zu wollen, einen günstigen Eind
tzt, keine ruck auf
8 die hiesigen Course, derselbe wurde aber schnell wieder verdrängt durch den bedeutenden Fall der französischen Renten, welcher von Paris gemeldet
wurde, und seitdem gingen die Preise prozentweise herunter.
Integrale hat⸗
ten sich von 35 ⅜⅞ wieder auf 36 ½ 9 gebessert, doch wurden sie zuletzt zu 34 ½ % gelassen; 3proz. wirkliche Schuld ging von 39 ½ auf 41 % und blieb gestern
39 ¾ %; Aproz. dito ist von 53 ¼ auf 50 % gefallen.
nur an
halten sich noch immer fern vom Markte. schappy ist wiederum gar nichts gemacht worden und davon also ke⸗ bekannt; bei deren abgehaltenen Frühjahrs⸗Kaffee⸗Auctionen in R und hier ist nur ungef das Uebrige einbehalten worden. — russische 5proz. Obligationen bis 66 % gefallen; Aprez. Hope bis 48 %; 5proz. wiener Metalliques sind seit einigen Tage käuflich, deren letzter Cours war 48 ½ %, 72 % vergeben. Spanische Ardoin⸗Obligationen galten zuletzt 6⸗ Coupons 4 ½ 2 5 %. Z proz. binnenländische Obligatiornen 12 ½ ℳ. lianische dito 57 %.
senzahlung der 4proz. wirklichen Schuld keine merkliche Verbessernn rreten, und steht der Cours fortwaͤhrend auf 6 N.
Der Umsatz h
Von fremden Staatspapieren
Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt: Weizen 44—47 Rthlr.
Certif
at indeß
einzelnen Tagen einige Wichtigkeit gehabt, und die Spekulanten In Actien der Handels⸗Maat⸗
in Cours otterdam
ähr der dritte und vierte Theil wirklich verkauft und
sind alte ilate bei n unver⸗
2 ½ oz. dito wurden gestern zu
w., deren Brasi⸗
— Am Geldmarkte ist ungeachtet der erheblichen Zin⸗
ig einge⸗
“
Roggen loco neuer 25—28 Rthlr.
8 pr. April †Mai 25 Rthlr. Geld.
Hafer 48./52 pfd. 17— 18 Rthlr.
„ 48pfd. pr. Frühjahr 16 Rthlr. Gerste 21 — 23 Rthlr. Rüböl loco 9 ¼ Rthlr. Brief,
4 Geld. „ pr. April Mai 9 ¾ Rthlr. Brief
1
.]
„ Sept./ Oktbr. 10 ½ Rthlr. bezahlt
Spiritus loco 15 Rthlr. bezahlt.
8 pr. Frühjahr ohne Geschäft
8. April.
Königsberg, 2. Schffl. ;
Weizen 40 — 50 Sgr. pr. große
Schffl.;
20 Sgr. pr. Ohm.
* Breslau, 11. April. gelber 40, 47 bis 52 Sgr., der Roggen 32, 35 bis 39 Sgr.
85
bis 33 ½ Sgr. 8 Hafer 22, 24 bis 26 Sgr. Spiritus loco 7½ Rihlr. bez,
Gebot zu erhalten.
ine Besserung gar nicht zu erwarten.
Köln, 8. April. 5² Rthlr., diso per Mai 6 ½ Rthlr.,
In
Im Geschäft herrscht die bisherige
Gerste 30 — 35 Sgr. pr. Schsfl.; † Hafer 20 — 24 Sgr. pr. Schffl.; weiße Erbsen 35— 45 Sgr. pr. Schffl.;
Heu 14—17 Sgr. pr. Ctr.; Stroh 90 Sgr. pr.
1u
Marktbericht. Roggen
28 — 35 Sgr. pr.
Die Zufuhr var gerins Schffl.;
leine Gerste 27 — 30 Sgr. pr.
graue Erbsen Kartoffeln 32 Schock; Spiritus 17 Rthlr.,
50 — 60 Sgr., Sgr. pr. Schffl.;
Weizen weißer 42, 48 bis 54 Sgr. Begehr war ziemlich lebhaft. Partieen nichts gehandelt, zu Marktpreisen würde man ankommen können. Gerste erfuhr einen kleinen Preis⸗Rückgang und stellte sich
din
27, 30
/
es war heute sehr still damit. Rüböl flau und ohne Handel, auf 9 Rthlr. für loco Waare ist kein
Mißstimmung fort, es ist für jetzt
Getraidepreise. kt ( Gerste 2 ½ Rthlr., Hafer 22 Roggen direkt 4 Rthlr., do. per Mai 4 ½ Rthlr.
Wei en direkt (2 ⅞ Scheffel)
Rthlr.,
Kanal⸗Listen. Veustadt⸗Pberswalde, 10. April 1848.
Ort
woher.
Ort
Schiffers. wohin.
Empfän⸗ ger.
7. April. Gericke... EVA
Czernikow Stettin
Berlin do.
8. April. Krüger... Kung...
do. Anklam
do. Ruppin
9. April. Thiele... Nakel eii do.
Berlin do.
10. April. S
Wolgast do.
do.
Lesser Friese
Kohlbach
Reißner Itzig
Philipp
600
700
60 60
bTöI
Summa
8—
Eisenbahn⸗Verkehr.
MNiederschlesisch⸗Märkische
Die Frequenz betrug in der Woche vom 1848 9854 Personen und 2-,183 Rtylr. 14 Sgr. 11 Pf. Gesammt⸗ Einnahme für Personen⸗, Güter⸗ und Vieh „Transport * haltlich späterer Feststellung durch die Kontrolle. 8
Eisenbahn. 26. März bis 1. April
orbe⸗
Kaiser Ferdinands⸗Nord⸗Eisenbahn.
Nach dem von der Direction genannter Eisenbahn erstatteten Geschäfts⸗Bericht über das Jahr 1847 sind auf der Strecke von Wien, Brünn, Olmütz, Leipnick und Stockerau 732,178 Personen und 3,738,455 Ctr. verschirdener Güter befördert worden. Die Ge— sammt⸗Einnahme betrug 2,896,778 Fl. 11 Kr. Es wurden ferner 463,833 Ctr. an Betriebs⸗ und Bau⸗Materialien für eigene Regie transportirt, wofür kein Betrag in Anrechnung kam.
Nach Abzug der an Aufgeber von größeren Güter⸗Quantitäten bezahlten Provisionen von 147,346 Fl. 17 Kr. verbleibt eine reine Einnahme von 2,749,431 Fl. 54 Kr. Hiervon wurden bestritten die Gesammt⸗Ausgaben für den Betrieb und die Erhaltung mit 1,458,030 Fl. 16 Kr. C. M. An Zinsen und Tilgung der von dem Prioritäts⸗Anlehen und Vorschüssen des Baron von Rothschild zur Vervollständigung der Bahnen bis Leipnick verwende⸗ ten Beträge 223,403 Fl. 18 Kr., dann die bereits bezahlten 5 pCt. Interessen auf 14,100 Actien 70,500 Fl., zusammen 2,386,433 Fl. 34 Kr., und es verbleiben sonach 362,998 Fl. 20 Kr., wovon als 2 ½ pCt. Superdividende an die Actionaire mit dem Coupon vom 1. Juli mit 352,500 Fl. hinausbezahlt und der Rest von 10,498 Fl. 20 Kr. dem Reserve⸗Fonds zugeschrieben werden soll, welcher mit den diesjährigen Ersparnissen von der 10prozent. Quote vom Werthe der Maschinen und Wagenburg, 23,311 Fl. 29 Kr., sich im Jahre 1847 um 33,809 Fl. 49 Kr. erhöhte. Das Netto Erträgniß des Bahn⸗ betriebs von der leipnick⸗oderberger Strecke vom 1. Mai bis ultimo Dezember 1847 ist dem Bau⸗Konto gutgeschrieben.
Die Frequenz und Einnahme in dem ersten Quartal des Jahres 1848 war folgende: Es wurden befördert 144,849 Personen für 225,803 Fl. 19 Kr. und 901,804 Ctr. Güter für 379,570 Fl. 10 Kr., zusammen Einnahme 605,373 Fl. 29 Kr.; in demselben Zeit⸗ raum des Jahres 1817 wurden bsördert 124,319 Personen für 186,243 Fl. 59 Kr. und 727,740 Ctr. Güter für 313,506 Fl. 10 Kr., zusammen Einnahme 499,750 Fl. 9 Kr. oder mehr 1848 gegen 1847 20,530 Personen mit einer Mehr⸗Einnahme von 39 559 Fl. 20 Kr. und 174,064 Ctr. Güter mit einer Mehr Einnahme von 66,064 Fl. oder einer Gesammt⸗Mehr Einnahme von 105,623 Fl. 20 Kr.; in demselben Zeitraum des Jahres 1846 wurden befördert 135,163 Personen für 207,436 Fl. 19 Kr. und 666,181 Ctr. Güter für 290,285 Fl. 17 Kr. oder Gesammt⸗Einnahme von 497,721 Fl. 36 Kr., oder 1848 gegen 1846 mehr 9686 Personen mit einer Mehr⸗ Einnahme von 18,367 Fl. und 235,623 Ctr. Gaͤter mit einer Mehr⸗ Einnahme von 89,284 Fl. 53 Kr., oder Gesammt⸗Mehreinnahme von 107,651 Fl. 53 Kr. Der Monat März zeigte in jedem Jahre die stärkste Einnahme und zwar im Jahre 1848: 248,156 Fl. 15 Kr., im Jahre 1847: 184,685 Fl. 18 Kr. und im Jahre 1846: 194,410 Fl. 52 Kr. Diese bedeutende Mehr⸗Einnahme in dem lsten Quartal des Jahres 1848 ist durch die in diesem Zeitraume in Be⸗ trieb gewesene Strecke von Leipnick nach Oderberg (10 Meilen) her⸗ vorgerufen worden; das Verhältniß der Frequenz und Einnahme pro Monat und Meile in den ersten Quartalen der drei verschiedenen Jahre würde sich folgendermaßen gestalten: im Jahre 1848 wurden dei einer Betriebslänge von 52 Meilen befördert durchschnittlich pro Monat und Meile 928 Personen und 5780 Ctr. 79 Pfund Güter, die Einnahme betrug 3880. Fl. 36 Kr., im Jahr 1847 bei einer Betriebslänge von 42 Meilen wurden befördert 986 Perso⸗ nen und 5775 Ctr. 71 Pfund Güter, die Einnahme betrug 3966 Fl. 16 Kr.; im Jahre 1846 wurden bei derselben Betriebs⸗ länge befördert 1072 Personen und 5287 Ctr. 15 Pfd. Güter; die Einnahme betrug 3950 Fl. 10 Kr. Das erste Quartal des Jahres 1848 zeigt sonach durchschnittlich pro Monat und Meile eine Ver⸗ minderung der Einnahme, und zwar gegen 1847 um 85 Fl. 40 Kr. und gegen 1840 um 69 Fl. 34 Kr.
——:3é3VM
Redacteur: R. Wentzel. Im Selbstverlage der Expedition.
No. 104.
8 Beilage zur Allgemeinen Preußischen Zeitung. 8
—
8
8
“
April.
2
Jnhelit
Inland. Berlin. Verhandlungen der deutschen Bundes⸗Versammlung
’ der schleswig⸗holsteinischen Angelegenheit. — Potsdam. Schützen⸗ Zerein.
Deutsche Bundesstaaten. Herzogthum Holstein. Rends⸗ burg. Verordnung wegen der Volksbewaffnung. — Treffen bei Bau. — Rückzug der Schleswig⸗Holsteiner aus Flensburg. — Kiel. Der preu⸗ ßische Courier. — Versammlung adeliger Gutsbesitzer. — Vermischtes. — Altona. Ankunft preußischer Truppen. — Nachrichten aus Schleswig. — Einrücken preußischer Truppen in Schleswig. — Schreiben aus Frank⸗ furt a. M. (Ankunft der österreichischen Deputation. — Vermischtes.)
Oesterreichische Monarchie. Mailand. Proclamationen Karl Albert's. — Adresse Venedigs an die provisorische Regierung zu Mailand.
Frankreich. Paris. Vermischtes.
Großbritanien und Irland. London. Parlaments⸗Verhandlungen. Besorgnisse vor Chartisten⸗Unruhen. — Gastmahl für Lord Hardinge. — — Staats⸗Einnahme.
Belgien. Brüssel. Bericht der Central⸗Section über die Anleihe. — Gerücht von einem Handels⸗Vertrage mit Holland.
Dänemark. Kopenhagen. Ankunft des Königs in Sonderburg. — Proclamation an die Schleswiger. — Vermischtes.
Schweiz. Kanton Genf. Eidgenössische Kommissarien wegen des neu⸗ tralen Savoyer⸗Gebiets. — Zerstreuung eines französischen Freischaaren⸗ Corps in Savoyen.
Italien. Nom. Ausweisung der Jesuiten.
Die Einverleibung des alten Königreichs Preußen in den deutschen Bund. Wissenschaftliche und Kunst⸗Nachrichten. Königsstädtisches Thea⸗
ter. — Geistliches Konzert.
Inland.
Berlin, 12. April. Durch eine uns zugegangene Mittheilung des Protokolles der 27ͤsten Sitzung der Bundes⸗Versammlung vom 2. April sind wir in den Stand gesetzt, die dem bereits in Nr. 99 dieser Zeitung mitgetheilten Beschluß in der schleswig⸗ holsteinischen Angelegenheit vorausgegangenen Verhandlungen nunmehr in Nach⸗
stehendem vollständig geben zu können: 8 Die Angelegenheit der Herzogthümer Schleswig⸗ Holstein betreffend.
(28ste Sitzung §. 254 v. J. 1846.)
Preußen. Die Angelegenheit der Herzogthümer Schleswig⸗ Holstein ist in ein Stadium getreten, in welchem sie von neuem die Aufmerksamkeit und Thätigkeit des deutschen Bundes in Anspruch nimmt.
Die Bundes⸗Versammlung hat sich durch ihren Beschluß vom 17. September 1846 ihre Kompetenz hinsichtlich der ferneren Erle⸗ digung der zwischen Dänemark und Holstein obschwebenden Streit⸗ fragen vorbehalten. Die damaligen Verhandlungen lassen keinen Zweifel darüber, daß diese Kompetenz sich auch auf die Frage der twigen Vereinigung und Unzertrennlichkeit erstreckt, deren Bestehen Schleswig und Holstein als ein auf die Landes⸗Constitutionen be⸗ gründetes Recht in Anspruch nehmen.
Dieses Recht der immerwährenden Verbindung und Unzertrenn⸗ lichkeit der beiden Herzogthümer war auch bisher immer Königlich dänischerseits anerkannt worden.
Die von Dänemark am 7. September 1846 (S. §. 253, pag. 674 der Protokolle von 1846) abgegebene Erklärung sagt darüber unter Anderem:
„Von einer anderen Seite haben Se. Majestät eben so wenig daran gedacht, irgend eine Veränderung in den Verhältnissen her⸗ beizuführen, welche das Herzogthum Holstein mit dem Herzogthum Schleswig verbinden. Vielmehr findet die Fortdauer dieser Ver⸗ bindung im Offenen Briefe mit den nämlichen Worten ihre Aner⸗ kennung, welche deshalb im Allgemeinen Gesetze vom 28. Mai 1831 gebraucht sind. Sie besteht ihrem Wesen nach darin, daß beide Herzogthümer, bis auf Holsteins Eigenschaft als Bundesstaat, und die abgesonderte Stände⸗Versammlung, neben dem Sozial⸗ Nerus der schlesmig⸗holsteinischen Ritterschaft, bei gemeinsamer oder gleicharliger Gesetzgebung und Verwaltung, so weit Verfassungs⸗ Eigenthümlichkeiten eines jeden der beiden Herzogthümer hiervon keine Ausnahme begründen (wie solche auch durch den §. 4 des Allgemeinen Gesetzes vorgesehen sind), alle öffentlichen Rechtsverhältnisse mit einander gemein haben.“
Eben so anerkennt auch noch das Verfassungs⸗Reskript Sr. Majestät des Königs von Dänemark, d. d. Kopenhagen, den 28. Ja⸗ nuar 1848, ausdrücklich dies Recht Holsteins auf die immerwäh⸗ rende Verbindung mit Schleswig.
Gerade in diesem Rechte sehen sich die Herzogthümer aber jetzt bedroht.
Der Deputation von schleswig⸗holsteinischen Stände⸗Mitgliedern, welche am 22. März c. nach Kopenhagen gekommen war, um eine gemeinschaftliche freie Verfassung der Herzogthümer und den Anschluß Schleswigs an den deutschen Bund zu erbitten, hat Se. Majestät der König von Dänemark am 24sten den Bescheid ertheilt:
daß Sie Ihr Herzogthum Schleswig dem deutschen Bunde einzu⸗ verleiben weder das Recht, noch die Macht, noch den Willen hät⸗ ten, dagegen die unzertrennliche Verbindung Schles⸗ wigs mit Dänemark durch eine gemeinsame freie Verfassung
kräftigen wollten.
Hiermit ist also die Auflösung des Bandes, welches die Herzog⸗ thümer verknüpft, und die Einverleibung Schleswigs, als einer Pro⸗ vinz, in den dänischen Staat entschieden ausgesprochen.
Es scheint außer Zweifel, daß man in Dänemark mit bedeuten⸗ den Zurüstungen zu einer militairischen Occupation Schleswigs eifrig beschäftigt sei. Die Bevölkerung der Herzogthümer hat bereits zu den Waffen gegriffen, um sich einem Angriffe auf Schleswig zu wi⸗ dersetzen. Die provisorische Regierung, welche zu Kiel sich gebildet hat, erklärt, daß die Herzogthümer nicht gegen ihren angestammten Herzog, sondern nur gegen die Angriffe der dänischen Partei auf ihre Landesrechte die Waffen ergreife.
Ein Krieg zwischen Dänemark und den Herzogthümern scheint, falls man in Kopenhagen bei den gefaßten Entschlüssen beharren sollte, unvermeidlich zu sein.
Se. Majestät der König haben es für nöthig erachtet, diesen Ereignissen gegenüber eine Stellung einzunehmen, welche Allerhöchst⸗ dieselben in den Stand setzt, sowohl zur Aufrechthaltung des Frie⸗ dens, als auch zur Abwehr der Gefahr von einem deutschen Gebiete, je nachdem die Umstände sich gestalten, in Gemeinschaft mit Aller⸗ höchstihren deutschen Bundesgenossen handelnd auftreten zu können. Allerhöchstdieselben haben zu dem Ende befohlen, daß unverzüglich ein Observations⸗Corps zusammengezogen und an einem geeigneten Punkte an der Gränze, zunächst dem Schauplatze, aufgestellt werden solle. Zugleich haben Se. Majestät der Königl. hannoverschen Regierung anheimgestellt, im Vereine mit den Regierungen, deren Kontingente das 10ke Bundes⸗Armee⸗Corps bilden, ähnliche Maßregeln anordnen zu wollen. Se. Majestät der König von Hannover sind hierauf be⸗ reitwillig eingegangen.
Nachdem Se. Majfestät der König solchergestalt diejenigen Ein⸗ leitungen sogleich getroffen haben, welche die Abwendung einer mög⸗ lichen Gefahr für das Gebiet und die Interessen des deutschen Bun⸗ des, seiner Ueberzeugung nach, erforderten, machen Allerhöchstdieselben nunmehr ein weiteres Handeln in dieser Angelegenheit von den Be⸗ schlüssen abhängig, welche der deutsche Bund darüber fassen wird.
Hannover. Der Gesandte, indem er sich im Allgemeinen die⸗ ser Erklärung der Königl. preußischen Regierung anschließt, bemerkt außerdem, daß Se. Majestät der König folgende Verfügungen zu treffen geruht haben: 81
1) Behufs Einziehung zuverlässiger Erkundigungen an Ort und Stelle über das Verhalten Dänemarks, rücksichtlich dessen die einge⸗ gangenen Nachrichten nicht sämmtlich eine dringende Besorgniß aus⸗ drücken, ist unverzüglich ein Königlicher Generalstabs⸗Offizier nach den Herzogthümern abgesandt.
2) Im Wege außerordentlicher Sendung an die Höfe von Braun⸗ schweig, Schwerin und Oldenburg ist den Regierungen der Staaten des 10ken Bundes⸗Armee⸗Corps die Ansicht Sr. Majestät dahin er⸗ öffnet worden, daß abseiten dieser zunächst betheiligten Staaten eine Truppenmacht von etwa 10,000 Mann aufzustellen sein dürfte, und es ist damit die Anfrage verbunden, in welcher Stärke und mit wel⸗ chen Truppengattungen dazu von den genannten Regierungen zu kon⸗ kurriren beabsichtigt werde.
3) Wegen Mobilmachung der nöthigen Truppenzahl von König⸗ lich hannoverischer Seite und wegen der, um den Ereignissen zu be⸗ gegnen, sonst erforderlichen Maßregeln, sind unverzüglich die geeig⸗ neten Befehle ertheilt, namentlich ist die sofortige Einberufung der gesammten Kontingent⸗Mannschaft der Infanterie verfügt worden.
Die Königliche Regierung hat in der Anordnung der gedachten Maßregeln einer Bundespflicht zu genügen geglaubt, die, unter ana⸗ loger Anwendung des Artikels 42 der wiener Schlußakte und des Bundesbeschlusses vom 21. Oktober 1830, im Drange außerordent⸗ licher Umstände und Begebenheiten ein einstweiliges energisches Vor⸗ schreiten, nach ihrer Ansicht, auch dann rechtfertigt, wenn dieses, in Ermangelung einer nach Lage der Sachen nicht ohne gefährlichen Zeitverlust vorher herbeizuführenden Zustimmung der Gesammtheit des Bundes, der Sanction eines förmlichen Bundesbeschlusses vor⸗ läufig entbehrt.
Bedroht, wie die theuersten Rechte und Interessen Deutschlands und der Herzogthümer erscheinen, halten des Königs Majestät des Beifalls und der Zustimmung Ihrer hohen Mitverbündeten Sich freudig versichert, und durchdrungen von der Obliegenheit, die Ge⸗ sammtheit des Bundes nicht über die Art und Weise in Ungewißheit zu lassen, wie Hannover die Rechte Deutschlands zu wahren bemüht ist, ist der Gesandte zur schleunigen Anzeige Allerhöchsten Orts ange⸗ wiesen worden und hat damit den Antrag zu verbinden:
die Bundes⸗Versammlung wolle auf den Grund der bereits zur An⸗ zeige gekommenen Thatsachen und nach Anleitung des Artikels 38 der Schlußakte den Ausspruch thun, daß das Herzogthum Holstein und in ihm die Gesammtheit des Bundes von einem feindlichen Angriffe bedroht erscheint, zu dessen Abwehr unverzüglich Verthei⸗ digungs⸗Maßregeln in Wirksamkeit zu setzen und bis auf weiteren desfallsigen Beschluß dem Ermessen der benachbarten Bundesstaaten anheimzustellen sind.
Mecklenburg⸗Schwerin und Mecklenburg⸗Strelitz für Mecklenburg⸗Schwerin. Der Gesandte macht die Anzeige, daß die provisorische Regierung für die Herzogthümer Schleswig und Holstein bei der Besorgniß eines dänischerseits erfolgenden Angriffs das Großherzogliche Gouvernement um militairische Hülfe angesprochen hat. Seine Königl. Hoheit der Großherzog sind wie immer, so auch jetzt bereit, allen bundesgesetzlichen Verpflichtungen zu genügen, sehen jedoch zunächst einem Bundesbeschlusse über die Art der Hülfsleistung entgegen; welchen der Gesandte zu beantragen Auftrag erhalten hat.
Freie Städte für Hamburg. Der hamburgische Gesandte theilte der Bundes⸗Versammlung mit, daß, nach einer Depesche seiner Regierung vom 27. März, abseiten der provisorischen Regierung der Herzogthümer Schleswig und Holstein, der Senat von Hamburg er⸗ ucht sei, zum Schutze des deutschen Bodens und der deutschen Na⸗ tionalität, welche durch eine fremde Invasion auf das ernstlichste und augenblicklich bedroht sei, zwei Fußbatterieen mit Bespannung, Muni⸗ tion, sammt der erforderlichen Mannschaft zu senden, wozu man even⸗ tualiter die Batterie des Bürgermilitairs in Anspruch nehme. Der Senat habe, da die Artillerie des hamburgischen Kontingents von Oldenburg gestellt werde, erwiedern müssen, daß nur die Kanonen des Bürgermilitairs zur Disposition stehen würden, welche er, vor⸗ behaltlich der Zustimmung der hamburgischen Bürgerschaft, herzuge⸗ ben bereit sei. Wegen eines Begehrens von Infanteristen, welche mit Kanonen umzugehen wüßten, so wie eines späteren Verlangens der Hülfe durch Kavallerie, habe sich der Senat mit dem Brigade⸗ Kommando in Oldenburg und dem Corps⸗Kommando in Hannover in Verbindung gesetzt.
Obschon seit dem 27. März ohne weitere Mittheilung von sei⸗ ner Regierung, fühle der Gesandte sich doch verpflichtet, den drin⸗ genden Wunsch hinzuzufügen, daß die Bundes⸗Versammlung in die⸗ ser Angelegenheit schleunigst die erforderlichen Verfügungen treffe.
Dänemark wegen Holstein und Lauenburg. Der Ge⸗ sandte äußerte mit Rücksicht auf empfangene Instructionen und die eben vernommenen Erklärungen Folgendes. Es sei begründet, daß die Verbindung zwischen Holstein und Schleswig anch in der neueren Zeit regierungsseitig in mehreren Urkunden anerkannt und bestätigt worden, namentlich auch in der von Preußen in Bezug genommenen Erklärung am Bundestage vom 7. September 1846. Doch habe dem betreffenden Passus nur der Zweck unterlegen, die Bundes⸗Ver⸗ sammlung in den Stand zu setzen, auch durch diese Anerkennung der⸗ zeit für die Ruhe in den Herzogthümern zu wirken. Die Einräu⸗ mung einer Kompetenz derselben wegen der Verbindung der bei⸗ den Herzogthümer habe außer dem Zwecke gelegen, wie eine solche deshalb auch dem vormaligen Reichstage nicht zugestanden habe.
Was die jetzige Maßnahme, die Vereinigung Schleswigs mit Dänemark, betreffe, so sei dieselbe, wie sich die Regierung gegen den Gesandten darüber ausgesprochen habe, aus der Ansicht geflossen, daß bei Erhaltung der bisherigen Verbindung für Schleswig ein neues, es von Dänemark ungleich mehr entfernendes Verhältniß die unausbleibliche Folge der Holstein zur Verbindung mit Deutschlands Einheit zugestandenen Bewilligungen gewesen sein müßte. Kurz, Dänemark habe dann auch für Schleswig dem deutschen Bunde bei⸗ treten müssen, welches ihm jedoch, wegen der äußerst aufgeregten und in der Hauptstadt unwiderstehlich manifestirten dänischen National⸗ Gesinnung, vöͤllig unmöglich gewesen sei.
Nach Darlegung dieser Beweggründe der Königlichen Regierung für die der schleswig⸗holsteinischen Deputation am 24sten v. M. zu Kopenhagen ertheilte, hierbei angeschlossene Antwort*) bezeichnete der Gesandte die Schwierigkeiten, welche sich an die von der provi⸗
*) Dieselbe ist dem Protokolle angefügt
sorischen Regierung der beiden Herzogthümer beantragte Aufnahme Schleswigs in den deutschen Bund knüpften. Wie eng dieses selbst⸗ ständige Herzogthum auch mit Holstein verbunden, so sei es doch durch die Verträge von 1815 außerhalb des deutschen Bundes gestellt geblie⸗ ben, gleichwie es auch dem deutschen Reiche nicht angehört habe. Seine Stellung zu verändern sei selbst jetzt mit denjenigen Bedenken ver⸗ bunden, welche eine Alterirung dieser, auch von der französischen Re⸗ publik noch als Faktum anerkannten Verträge überhaupt haben möge. Hierzu komme noch die Rücksicht, welche auf die der dänischen Krone wegen Schleswigs von England und Frankreich im Jahr 1720 und von der in Rußland herrschenden ältesten Linie des Hauses Gottorp im Jahr 1773 in der bündigsten Form ertheilten Garantieen zu neh⸗ men sei. Endlich biete die Frage unverkennbare Schwierigkeiten, in⸗ wiefern der Bund, von seinem Standpunkte, auf den betreffenden Antrag einer provisorischen Regierung eingehen könne.
Aus den Erklärungen, die von Preußen und den Staaten des 10ten Bundes⸗Armee⸗Corps über die von ihnen gegen Dänemark ge⸗ troffenen oder verabredeten militairischen Maßregeln erfolgt, gehe hervor, daß die einschlagenden bundesgrundgesetzlichen Bestimmungen namentlich der Artikel 38 der wiener Schluß⸗Akte, der selbst für den Fall der Besorgung eines feindlichen Angriffs auf Bundesge⸗ biet noch einen Ausspruch der Bundes⸗Versammlung über die Ge⸗ fahr und einen Bundes⸗Beschluß über die Vertheidigungs⸗Maßregeln erfordere, nicht zur Anwendung gekommen. Nur wenn Bundes⸗ Gebiet feindlich überfallen werde, trete auch nach Artikel 39 derselben Akte der Stand des Krieges sofort ein.
Mit Rücksicht hierauf sei auch der Gesandte von seiner Aller⸗ höchsten Regierung, die sich wegen ihrer Bundesstaaten stets bewähr⸗ ter, auch anerkannter föderativster Gesinnung und Handlungsweise bewußt sei, angewiesen, sich gegen die — ihr damals noch allein be⸗ kannt gewordene — militairische Dazwischenkunft der Königlich preu⸗ ßischen Regierung entschieden zu verwahren und bei hoher Bundes⸗ Versammlung nicht allein die Verhinderung des Fortgangs dieser Dazwischenkunft, sondern auch der Anzüge von Freischaaren dringend zu beantragen. Als neuesten Beweis deutscher Gesinnung Sr. Ma⸗ jestät des Königs für Seine deutschen Staaten bezog der Gesandte sich ganz besonders noch auf die Antwort, welche auf die Anträge der nach Kopenhagen deputirten Stände⸗Mitglieder am 24. März er⸗ olgt sei. . Der Gesandte, noch in Eid und Pflicht seiner Regierung stehend, habe um so weniger unterlassen dürfen, sich, wie geschehen, zu äußern, als derselben hierdurch noch eine Vermittelungs⸗Instanz zu gewinnen 3 sei, wodurch dem Ausbruche der Feindseligkeiten vorgebeugt oder der Frieden hergestellt werden könne, in welcher Beziehung Anspruch und angelegentlichster Wunsch seiner Regierung unzweifelhaft wohlbegrün⸗ det de mnden werden müßten.
räsidium giebt hiernächst Kenntniß von einem durch den Justizrath Schleiden überreichten Schreiben der provisorischen Re gierung der Herzogthümer Schleswig⸗Holstein an den deutschen Bund, 3. d. Rendsburg, den 26. März, sodann von einem weiteren Schrei⸗ ben eben derselben vom 28. März l. J. Beide Schreiben lauten wie folgt:
Die provisorische Regierung der Herzogthümer Schleswig⸗Hol⸗ stein beehrt sich, dem hohen deutschen Bunde die ergebenste Anzeige zu machen, daß sie sich konstituirt und in diesem Anlaß die anliegende Proclamation erlassen habe.
„Dem hohen deutschen Bunde gegenüber wird sie kaum einer weiteren Rechtfertigung des Geschehenen bedürfen, da die gefährdet 8 Lage der Herzogthümer unausgesetzt Gegenstand der Aufmerksamkeit des hohen Bundes gewesen ist.
„Die provisorische Regierung hofft mit vollster Zuversicht, daß der hohe deutsche Bund, in Erwägung der außerordentlichen Um⸗ stände und in Berücksichtigung der S Aufgaben, die er selbst in erhebender Gemeinschaft mit dem gesammten deutschen Volke eben jetzt zu erfüllen angewandt ist, der provisorischen Regierung seine An erkennung nicht versagen, vielmehr gern bereit sein wird, den Her⸗ zogthümern und ihrer provisorischen Regierung die bereiteste Unter stützung zu gewähren. Es scheint der Augenblick gekommen zu sein, wo die beregte Frage eine schnelle und definitive Erledigung for⸗ dert. 1
„Der Ueberbringer dieses Schreibens, der Herr Justizrath Schleiden, wird die Ehre haben, die weiteren Mittheilungen münd⸗
lich zu machen. Rendsburg, den 26. März 1848. Die provisorische Regierung. Beseler Friedrich Pr. zu S. Holstein. — . . 8 Droysen. „Die provisorische Regierung der Herzogthümer Schleswig⸗Hol⸗ stein hat die Ehre gehabt, dem hohen deutschen Bunde durch ihr Schreiben vom 26sten d. M. und durch dessen Ueberbringer, den Justizrath Schleiden, von der Lage der Verhältnisse in Schleswig⸗ Holstein in Kenntniß zu setzen. 4 „Mit Bezugnahme hierauf erlaubt sich die provisorische Regie⸗ rung an den hohen Bund einen weiteren Antrag zu stellen, der im gleichen Maße durch die Natur der Sache und durch die dringlichen Verhältnisse des Augenblicks geboten zu sein scheint. ““ „Bisher ist das Herzogthum Schleswig noch nicht zum deutschen Bunde gehörig gewesen. Aber schon die schleswigsche lung des Jahres 1846 beschloß in Veranlassung eine fes Sr. Majestät des Königs von Dänemark d. d. * fast einstimmig einen Antrag an den König, die Aufnahme Schles⸗ wigs in den deutschen Bund bewirken zu wollen. Die immer weiter greifende Gefährdung der Selbstständigkeit Schleswigs und seiner ei enen Verbindung mit Holstein mußte das Verlangen nach einer Ficherung, die allein für die Dauer alle Besorgnisse zu entfernen enur noch steigern. In einer Versammlung ständischer Ab⸗ 8 17ten d. M. in Rendsburg gehalten wurde, Eintritt Schleswigs in den deutschen Bund Erfordernisse zur Beruhigung der Herzog⸗ der ₰ Fohrnhacen Deputa⸗ fgegeben, um denselben auf das dringendste zu bitten. Die I Königs, unter dem Einfluß sehr bedenklicher Volksbe⸗ wegungen gegeben, lautete, wie dem hohen deutschen Bunde bereits bekannt ist, dahin, daß Se. Majestät das Herzogthum ven; dem deutschen Bunde einzuverleiben weder das Recht, noch die Macht, noch den Willen habe, dagegen die unzertrennliche Verbindung Schles⸗ wigs mit Dänemark durch eine gemeinsame Verfassung kräftigen wolle. „Die die Herzogthümer erfüllt, würde allein schon hinreichen
vermag, geordneter, welche am ward namentlich auch der als eines der wesentlichen thümer ausgesprochen und
hohe und energische Bewegung, die in diesem Augenblicke Beweis sein,