1848 / 49 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

habe man der Gerechtigkeit ihren Lauf gelassen. Gegen Aehnliches müsse man hier Vorsorge treffen. Es sprachen noch Reh, welcher bis Montag gewartet wissen will, wo der Bericht werde erstattet werden Rieher, welcher für den Prioritäts⸗Ausschuß erklärt, daß dieser den Leueschen Antrag nicht mehr für dringlich habe halten können, nachdem die Versammlung neulich Anträge auf Sicherung gegen außen nicht für dringlich erklärt habe; Plathner, welcher bemerkt, daß Valdenaire nicht zugelassen wurde, weil die Untersuchung schon im Gang war, und man die Unabhängigkeit der Gerichte nicht beeinträchtigen wollte ꝛc. ꝛc. Die National⸗Versammlung erklärte sich gegen die Dringlich⸗ keit. Reh verlangte die Verlesung der bereits bekannten Adresse der gesammten Einwohner Wiens an das souveraine Parlament zu Frank⸗ furt, vom 8. Juni. Die Adresse wurde verlesen, und die ganze Ver⸗ sammlung erhob sich auf Reh's Anregung am Schlusse zum Zeichen der Anerkennung der ausgesprochenen Gesinnung. Schluß der Siz⸗ zung gegen 4 Uhr.

Sitzung der deutschen National⸗Versammlung am 19. Juni. Nach Verlesung des Protokolls der letzten Sitzung er⸗ stattete von Beisler von München Bericht über die österreichisch⸗ flavischen Verhältnisse. Der Ausschuß⸗Antrag geht dahin, die öster⸗ reichische Regierung aufzufordern, die rückständigen Wahlen zur Na⸗ tional⸗Versammlung, besonders in Böhmen und Mähren, vornehmen zu lassen und dabei dieselbe der Unterstützung der National⸗Ver⸗ sammlung bei ihren Maßregeln zu versichern. Es wurde sodann zur Tagesordnung der Diskussion über die provisorische Exekutiv⸗ Gewalt gegangen. Nach der Mittheilung des Präsidenten sind 50 Anträge, davon 28 kurz vor der Sitzung, übergeben worden, über welche letztere heute noch nicht diskutirt werden kann. Der Redner sind 11 über den Ausschuß Antrag, 72 dagegen, 30 dafür eingeschrieben. Es wurde vorerst beschlossen, ohne Diskussion über die Nothwendigkeit einer provisorischen Central⸗Gewalt (welche allgemein anerkannt sei, wie mehrere Redner bemerkten) sogleich auf die Soche selbst einzugehen. Von Wiedemann von Düsseldorf und Anderen ist der Antrag gestellt, daß zuerst über die §§. 1, 3, 4, 5 des Ausschuß⸗Antrags und dann über den §. 2 (die Art der Bildung der Exekutiv⸗Gewalt) berathen und beschlossen werde. Hierüber entspann sich eine längere Debatte, an der Mühlfeld, Blum, Schaffrath, Wesen⸗ donk, Hermann von München, Berger und Soiron ꝛc. Theil nah⸗ men. Die am Schlusse vom Präsidenten gestellte Frage, ob für die Redner eine Beschränkung in der Reihenfolge der Besprechung der Materien eintreten solle, wurde fast einstimmig verneint. Es wurde hierauf die Reihenfolge der Redner verlesen. Heckscher von Hamburg besteigt zuerst die Tribüne, um über den Ausschuß⸗Antrag zu sprechen. Der Redner steht auf dem Standpunkte der Volks⸗Souverainetät, will eine provisorische Central⸗Regierung, nicht einen bloßen Vollzie⸗ hungs⸗Ausschuß; diese soll von der National⸗Versammlung gewählt werden, die Regierungen mögen einen unmaßgeblichen Vor⸗ schlag machen. Die Central⸗Regierung, aus drei Personen bestehend, soll unverantwortlich sein, umgeben von einem verantwortlichen Mi⸗ nisterium. Die Bundes⸗Versammlung kann nicht daneben bestehen. Wiesner spricht gegen den Ausschuß⸗Antrag, giebt einen Rückblick Nauf die bereits vom Funfziger⸗Ausschuß gemachten Vorschläge und trägt auf Verwerfung des ganzen Antrags an. Pagenstecher für den Antrag. Behr von Würzburg beantragt die Erlassung eines Manifestes, in welchem die Versicherung der friedlichen Gesinnung Deutschlands ausgesprochen werde. Reinwald dagegen. von Ra⸗ dowitz für den Antrag; Mammer von Plauen über den Antrag, spricht gegen das Triumvirat und verlangt, daß die National⸗Ver⸗ sammlung die Centralgewalt wähle. Der Redner ist für den Blum⸗ schen Antrag; desgleichen Wesendonk. Nachstehendes ist der Wortlaut des „Berichts des Ausschusses der konstitnirenden National⸗Versammlung wegen Errichtung einer provisorischen Ceutralgewalt für Deutschland.“ Berichterstatter Dahl⸗ nann. „Bereits seit manchem Jahrzehend lebt im deutschen Volke die Ueberzeugung, die bisherige Bundes⸗Verfassung sei ungenügend für die Sicherstellung Deutschlands vor inneren und äußeren Gefahren, und nach den großen Umwälzungen vom März d. J. hat der Funfziger⸗ Ausschuß in seinen Sitzungen vom 18., 26. und 27. April die wunde Seite unseres Gemeinwesens vollends aufgedeckt. Man stellte ier, im Einverständniß mit einem Ausschusse der 17 Vertrauens⸗ männer, den Antrag auf eine exekutive Gewalt, welche in eilenden Fällen unter eigener Ve rantwortlichkeit handle, in allen anderen Fäl⸗ len aber nach dem Rathe der Bundes⸗Versammlung verfahre. Man ehnte somit den Plan an die bestehenden Gewalten an, ja die drei Männer, welchen man die exekutive Gewalt vertraut wissen will, werden lediglich als eine Verstärkung der Bundes⸗Versammlung betrachtet, in welcher sie mit berathender Stimme Platz neh⸗ men. Sie sollen von der Bundes⸗Versammlung im Einverständ⸗ niß mit den Vertrauens⸗Männern und den Fünfzigern den Re⸗ gierungen vorgeschlagen werden. Von da an ist der Plan häufigst in kleineren und größeren Kreisen, bei den deutschen Höfen und in der Bundes⸗Versammlung, allein und in Verbind ung mit den 17 Vertrauensmännern, besprochen; man fühlte das gestei⸗ gerte Bedürfniß, aber die Erledigung blieb aus. Dieselben Uebel, welche man durch eine Verstärkung des Vollziehungs⸗Organs heilen wollte, waren vermuthlich die Ursache, daß diese nicht zur Vollziehung kam. Seit dem Zusammentritt der konstituirenden National⸗Ver⸗ sammlung häuften sich die dringendsten Anträge in dieser Richtung. Es liegen deren eine große Anzahl, zum Theil von einer bedeutenden Zahl von Abgeordneten unterzeichnet, dem Ausschusse vor, und eine Beilage zu diesem Berichte wird solche, nebst einer Anzeige von dem Inhalte der vielen Bittschriften die⸗ 8 Gegenstandes, zur Kenntniß der hohen Versammlung bringen. Mochten die Ansichten der verschiedenen Antragsteller noch so sehr auseinanderlaufen und würde es ermüdend sein, in ihre Unterschiede hier einzugehen, die bohe Versammlung hat augenscheinlich einem in ganz Deutschland gefühlten Bedürfnisse entsprochen, als sie am Zten d. M. den Ausschuß von 15 Mitgliedern, aus den Abtheilungen zu erwählen, niedersetzte, welcher sich heute beehrt, derselben von dem Ergebniß seiner vielfachen Berathungen, vom 3ten bis zum 16ten d. gevpflogen, Bericht zu erstatten. Alles beruhte hier auf dem System, welchem ihr Ausschuß folgen wollte. Die einander am schroffsten entgegenstehenden politischen Parteien möchten zu demselben Ziele auf⸗ entgegengrsetzten Wegen gelangen, die einen laden vielleicht bei ihren politischen Gegnern den Vorwurf der bedenklichsten Neuerung Lauf sich, erhalten dagegen von diesen den Vorwurf zurück, daß sie auf dem alten morschen Grunde das neue Gebäude aufführen wollen und somit nichts ausrichten werden. ss

5 Allein es lassen sich die beiden ertremen Systeme schon darum schärfer bezeichnen, weil sie inmitren

unseres Ausschusses ihre lebendigen Vertreter gefunden haben. Das erste System erblickt, vermöge des Grundsatzes der Volks⸗Souverai⸗ netät, in der National⸗Versammlung die erste und alleinige Quelle der Exekutivgewalt. Es verlangt eine Vollziehungsgewalt, von der National⸗Versammlung allein ernannt und aus ihrem Schoße ent⸗ springend; ihre Aufgabe ist, die Beschlüsse der National⸗ Versamm⸗ lung zu vollziehen. Dieses System nimmt keine Rücksicht auf die Rechte der deutschen Regierungen, keine auf ihr Organ, die Bundes⸗ Versammlung. Wird es augenommen, so hat die National⸗Versamm⸗ lung die Regierung über Deutschland thatsächlich angetreten; es kann

sein, daß sie sich ihres Rechtes mit Mäßigung bedient und die be⸗ stehenden Regierungen fortbestehen läßt; allein die vollziehende Ge⸗ walt ist dem Grundsatze nach ihr, als der wahren und einzi⸗ gen Centralgewalt, untergeordnet und so der Weg zur Republik prak⸗ tisch angebahnt. Es ist hier nicht die Stelle für die Untersuchung, ob die Republik denn wirklich dem Volke und einem Volke von 45 Millionen mehr Freiheit und mehr Freiheitssicherstellung und mehr Macht nach außen gewährte, als die monarchische Verfassung. Hier genügt die einfache Thatsache, daß die überwiegend große Mehrzahl unseres Volkes der Monarchie anhängt, wovon die Folge, daß die Republik allein durch blutigen Bürgerkrieg und auf dem Wege lan⸗ ger Anarchie auf deutschem Boden errichtet werden könnte. Der Geist dieses republikanischen Systems zeichnet sich schon in verschiedenen Anträgen und Petitionen ab, am entwickeltsten aber in dem Antrage der Ausschuß⸗Mitglieder Robert Blum und von Trützschler. Ihr Ausschuß erklärte sich gegen dieses System mit einer Majorität von 13 gegen 2. Das entgegengesetzte System schließt sich um so fester an die gegebenen Verhältnisse an. Es will die (immerhin drei) mit der Exekutivgewalt betrauten Männer von den Regierungen ernannt und als Minister der Regierungen oder auch der Bundesversammlung angesehen wissenz sie sollen der Natio⸗ nalversammlung verantwortlich siin. Diesem Plane aber tritt ein Haupt⸗Einwand entgegen. Gleich in der ersten Ausschußsitzung vom 4. d. waren nämlich alle Mitglieder darin einverstanden, daß die Er⸗ richtung einer provisorischen Exekutivgewalt für Deutschland noth⸗ wendig sei, weil ohne sie man schwerlich hoffen könne, die mannig⸗ fachen Gefahren, die dem Vaterlande von innen und von außen drohen, zu überwinden. Wenn aber diese Wahrheit mit so großer Uebereinstimmung erkannt wird, so kommt es auch gewiß darauf an, eine Gewalt einzusetzen, die es wirklich und nicht blos dem Namen nach sei. Daß die deutsche Bundesversammlung neuerdings durch eine bedeutende Zahl verdienstvoller und vaterlän⸗ disch bewährter Mitglieder verstärkt worden ist, wer möchte das in Abrede stellen? Von der anderen Seite aber, wer möchte behaupten, daß durch diese veränderte Besetzung das Unmögliche möglich gemacht und es gelungen sei, die Uebel hinwegzutilgen, welche unvermeid⸗ lich an dieser ganzen Institution haften. Die Uebel der Vielherr⸗ schaft und in Folge davon der streitenden, mithin gefährlich verzö⸗ gernden Interessen. Daher die politische Thatlosigkeit und völlige Unbeholfenheit eines Gemeinwesens von so vielen Millionen Deut⸗ schen in allen Fällen, wo im raschen einheitlichen Zusammenwirken das einzige Heil zu finden ist. Fragt es sich nun aber, ob durch die Zuordnung eines verantwortlichen Ministeriums diesem Uebel gesteuert werde, so liegt das Nein darauf in nächster Nähe. Es ist in ho⸗ hem Grade thunlich, der constitutionelle Minister einer einzi⸗ gen Regierung zu sein; ein solcher Minister wird aus allen Kräften die Würde seiner Regierung aufrecht halten; sobald er aber einen übermächtigen Willen aufkommen sieht, der mit seiner gewissenhaften Ueberzeugung im Widerspruche steht, tritt er von sei⸗ nem Amte zurück, und ein anders überzeugter Minister tritt an seine Stelle. So bleibt Alles in ungestörter Ordnung. Wie es aber möglich sein könne, zu gleicher Zeit Minister von mehr als dreißig Regierungen zu sein, von welcher der Natur der Dinge nach die eine hierhin, die andere dorthin will, und wie man in solcher Einrichtung eine Verbesserung der bisherigen Exekutivgewalt entdecken könne, das ist schwer zu begreifen. Blicken wir auf ganz neue Ereignisse. Es ist allbekannt, daß in dem obwaltenden dänischen Kriege genzen Deutsch⸗ land die Krone Preußen ihre Bundespflicht treulich erfüllt hat, daß aber andere norddeutsche Regierungen sich in Stellung ihrer Kon⸗ tingente nachlässig bewiesen haben. Nun liegt es in der Natur der Verhältnisse, daß ein Ministerium seine Regierung vertrete und für ihre Beschlüsse verantwortlich seiz wie eines aber zugleich lür Ja und für Nein, für Thun und für Unterlassen verantwortlich sein könne, das ist schwer zu begreifen. Dieses zweite System rühmt gern von sich, daß es an der bestehenden Ordnung, an der Bundes⸗Versammlung halte, indem es sie zugleich verbessere. Wie es mit der Verbesserung bewandt sei, davon war so eben die Rede, und es liegt das so klar vor Augen, daß die eifrigsten Vertheidiger des Systems sich ge⸗ drungen fühlen, um es zu halten, einen starken Schritt weiter zu gehen. Sie sagen: „Die Bundes-Versammlung ist durch die letzten schwierigen Zeit äufte bereits gewöhnt, ohne Instruction zu handeln; sie wird eine ähnliche Befugniß fortan den Triumvirn beilegen oder die Bundes⸗Regierung veranlassen, es zu thun, alse, daß die Triumvirn in allen eiligen Fällen aus eigener Macht handeln dürfen.“ Was aber hat man hiermit bewirkt? Man hat die Bundes⸗Versammlung in ein Schattenbild veewandelt, indem man die eiligen Fälle, das heißt, alle Fälle wichtigerer Art ihrer Mitwirkung entzieht, und man hat zu gleicher Zeit eine Zwittergestalt aus den Triumvirn gemacht. Denn für die gewöhnlichen Fälle sind sie Minister (Minister der Bun⸗- des⸗Versammlung oder auch der Bundes⸗Regierungen, wie sich denn jeder das in seiner Weise ausmalt) und als solche der National⸗-Ver⸗ sammlung verantwortlich; für die eiligen Fälle aber sind sie⸗ Central⸗ Gewalt. Sollen sie nun auch als letztere der National⸗Versamwlung verantwortlich sein, so steht die National⸗Versammlung über der sogenannten Centralgewalt, und die Triumvirn sind in allen Haupt⸗ sachen lediglich Vollzieher der Befehle der National⸗ Versammlung. Dergestalt treten alle Bedenken des ersten Systems in dem zweiten hervor, sobald dieses nämlich den Versuch macht, etwas mehr zu lei⸗ sten, als ein fünftes Rad thut, welches einem zerbrochener Wagen aufhelfen soll. Ein Ausschuß⸗Mitglied, von Lindenau, hat ein ge⸗ mischtes System aufgestellt, welches sich am meisten dem zweiten an⸗ zuschließen scheint. In dem Ausschusse fand dasselbe keine Unter⸗ stützung. In der Mitte zwischen beiden Systemen steht ein drittes, welchem die Mehrzahl des Ausschusses ihren Beifall giebt. Es legt dasselbe eine wirkliche Regierungsgewalt in die Hände von drei⸗ Män⸗ nern des Vertrauens provisorisch nieder und hat dessen kein Hehl; aber die Gewalt dieser drei beschränkt sich auf Alles, was die allge⸗ meine Sicherheit und Wohlfahrt des deutschen Bundesstaats angeht, und greift somit weder in die Befugnisse der einzelnen Regierungen, noch in die Rechte ein, welche der National⸗Versammlung als einer konstituirenden in Hinsicht auf das deutsche Verfassungswerk zustehen. Das Bundes⸗Direktorium (denn diesen Namen würde die Gesammtheit dieser drei Männer führen) ernennt die er⸗ forderlichen Minister, die der National⸗Versammlung für ihr Thun und Lassen verantwortlich sind; von der anderen Seite werden aber auch die Bundes⸗Regierungen vor jedem gefährlichen Uebergriffe der Bundes⸗Direktoren sicher gestelit, und zwar zunächst durch die beschränkte Dauer ihrer Gewalt; denn diese nimmt mit der Vollendung der Reichsverfassung und ihrem Eintritt in das Leben durch die vollbrachte Einsetzung der künftigen deutschen Reichs⸗Regie⸗ rung augenblicklich ein Ende. Aber auch in anderer Beziehung kann diese Einrichtung den bestehenden deutschen Regierungen keine Sorge einflößen, da sie, weit entfernt, in die besonderen Kreise derselben störend einzugreifen, vielmehr ihre Erfolge sicherstellt durch Be⸗ kämpfung jeder anarchischen Gewalt, welche in den einzelnen Bundes⸗ gebieten dem Ziele wahrer Freiheit störend entgegentreten möchte. Endlich drittens stammt ja der Gedanke dieser ganzen Einrichtung jaus einem von den deutschen Regierungen eben so tief als vom deutschen Volke empfundenen Bedürfnisse größerer Einheitskraft her; die zu ernennen⸗ den drei Männer sind die Männer ihres egenen Vertrauens, sie ge

hören durch Pflicht und Treue und durch mannigfache Bande der

Zuneigung jeder seinem Staate und vielleicht sogar (denn jeder Weg

der Bezeichnung bleibt offen) den regierenden Häusern als Mitglieder

an. Alle diese Erwägungen lassen den Gedauken an einen Mißbrauch der provisorisch übertragenen Gewalt zum Nachtheile der bestehenden Ueberdies aber wird diese hohe Versammlung darüber wachen, daß den jungen Boden deutscher

Regierungen an sich nicht aufkommen.

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des Volks, und wer auch die Rechte der Erbregierungen noch so hoch

hält, weil er in ihnen die Sicherstellung des Volkswohles erblickt,

darf dieselben doch so weit nicht ausdehnen wollen, daß er den erb⸗

lichen Regierungen auch das Recht beilegte, ihre Besugnisse beliebig

anderswohin zu übertragen. Eine solche Uebertragung von Regie⸗ rungsrechten giebt es aber hier, wenn ein Bundes⸗Drrektorium ein⸗ gesetzt wird, immerhin nur auf vielleicht wenig Monate, gleichwohl

unvermeidlich durch einen Akt der Regierunas⸗ Uebertragung. Darum

konnte Ihr Ausschuß nicht einen Augenblick zweifelhaft sein, daß diese Uebertragung üunter Zustimmung der National⸗Versammlung geschehen müsse. Bedenken erregen. hohe Stellung zugedacht ist, und die darum der National⸗Ver

sammlung gegenüber als unverantwortlich daͤstehen müssen, thut eine jede Diskussion über ihren Charakter und das Maß ihrer

Verdienste in öffentlicher Versammlung dem Zwecke der Unantast⸗ ;

barkeit ihrer Stellung unvermeidlichen Eintrag. Der Auesschuß glaubte eine Weile der hohen Versammlung vorschlagen zu dürfen, sie

möge ihr Recht für diesen Fall in die Hände eines Ausschusses von dreißig Personen niederlegen, der zu dem Ende aus ihrer Mitte gewählt würde. Diese Dreißig würden über die von den Regierungen bezeichneten Personen diskutiren, aber nicht öf⸗ fentlich, insoweit ein Geheimniß unter solcher Zahl zu bewahren steht. Unser Ausschuß entschied sich am Ende dahin, das Recht der gesammten National⸗-Versammlung ungeschmälert aufrecht zu er⸗ halten, jedoch die hohe Versammlung zugleich zu ersuchen, ihr Recht der Genehmigung oder Nichtgenehmigung in diesem Ausnahmefalie auf dem Wege der einfachen Ubstimmung ohne vorhergehende Dis⸗ kussion üben zu wollen. Gelingt auf solchem Wege die Vereinba⸗ rung, wozu bei einem Entge enkommen der Regierungen alle Hoff⸗ nung ist, so wird die National⸗Versammlung fortan sich mit verdop⸗ peltem Vertrauen ihrem hohen Werke der Konstituirung Deutschlands widmen köͤnnen; denn durch die Thätigkeit des Bundes⸗Direktoriums über die allgemeinen Verhältnisse des Paterlandes beruhigt, wird sie minder Störung in ihrer Haupt-Aufgabe erfahren. An dem Ver⸗ fassungs-Werke nimmt das Bundes⸗Direktorium keinen Autheil, und die Stellung der National⸗Vrrsammlung, den Bundes⸗Regierungen gegenüber, bleibt in di sem Betracht unverändert. Sollte es sich aber von den wichtigsten Staats⸗Interessen, von Verträgen mit auswärti⸗ gen Möchten oder vollends von Krieg und Frieden handeln, so liegt dem Bundes⸗Direktorium ob, sich, bevor es bes bließt, durch seine Mmister des Einverständnisses der National 1. bsPb zu versicherrn. Es ist diesem System, welchem die Mehrheit Ihres Ausschusses sich aaschließt, mauchmal seine Verzweigt⸗ heit zum Vorwurfe gemacht, weil es nämlich schon jetzt Minister und Gesandte fordert, die sich, meint man, allein für schon schließlich fest⸗ gesteilte, nicht für blos provi'erische Verhältnisse passen, sollen. Allein die großen Verhältnisse der Geschichte richten sich nach kein m deut⸗ schen Provisorium, und um nur Eines herauszuheben, schwerlich hätte in der neuerlichen Diskussion über Schleswig⸗Holstein und den däni⸗ schen Krieg eine getheilte Meinung in Bezug auf die Ratisication des Friedens von Seiten der National⸗Versammlung auftauchen können, hätte Deutschland schon jetzt seine answärtigen Gesandten. Auch ist es wohl kein Vorwurf gegen das erwählte System, wenn man ihm nachsagen muß, daß es in die bevorstehende, nothwendig einheitlichere Ordnung der deutschen Dinge bereits sich hineinlebe. Denn echte Staatsweisheit gebietet, alle jähen Sprünge in den staatlichen Din⸗ gen möglichst zu vermeiden. Mit um so mehr Vertrauen empfiehlt Ihnen der Ausschuß dieses System, weil es den Forderungen der Gegenwa t entspricht und zugleich die Einleitung bildet in eine hof⸗ fentlich gehobenere Zukunft unseres Vaterlandes. Ihr Ausschuß em⸗ pfiehlt Ihnen, die Annahme folgender 8 Punkte zu beschließen, über welche die Majorität, bestehend aus den Mitgliedern Claussen, Dahlmann, Dunker, von Gagern, von Mayern, von Raumer, von Saucken, Wippermann, von Würth, von Zenetti, übereingekommen ist. Die National⸗Versammlung beschließt: „1¹) Bis zur definitiven Begründung einer Regierungsgewalt für Deutschland soll ein Bun⸗ des⸗Direktorium zur Ausübung dieser obersten Gewalt in allen ge⸗ meinsamen Angelegenheiten der deutschen Nation bestellt werden. 2) Dasselbe soll aus drei Männern bestehen, welche von den deutschen Regierungen bezei hnet und, nachdem die No tional⸗Versammlung ihre zustimmende Erklärung durch eine einfache Abstimmung ohne Diskus⸗ sion abgegeben haben wird, von denselben ernannt werden. 3) Das Bundes⸗Direktorium hat provisorisch a) die vollziehende Gewalt zu üben in allen Angelegenheiten, welche die allgemeine Sicherheit und Wohlfahrt des deutschen Bundesstaats betreffen; b) die Oberleitung des gesammten Heerwesens zu übernendmen und namentlich den Ober⸗ Feldherrn der Bundestruppen zu ernennen; c) die völkerrechtliche Vertretung Deutschlands auszuüben und zu diesem Ende Gesandte und Konsuln zu ernennen. 4) Ueber Krieg und Frieden und über Verträge mit auswärtigen Mächten beschließt das Buͤndes-Direktorium im Einverständniß mit der National⸗Versammlung. 9 Hie Errichtung des Verfassungswerkes bleibt von der Wirlsamkeit des Bundes⸗Direktoriums ausgeschlossen. 6) Das Bundes ⸗Direkto⸗ rium übt seine Gewalt durch von ihm ernannte, der National⸗2 sammlung verantwortliche Minister aus. Alle Anordnungen derselben bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Gegenzeichnung wenigsteus eines verantwortlichen Ministers. 7) Die Minister haben das Recht, den Berathungen der National⸗Versammlung beizuwohnen und von der⸗ selben jederzeit gehört zu werden; sier vaben jedoch das Stimmrecht in der National⸗Versammlung nur dann, wenn sie als Mitglieder derselben gewählt sind. Dagegen ist die Stellung eines . des Bundes⸗Direktoriums mit der eines Abgeordneten zur Versammlung unvereinbar. 8) Sobald das Versassungswerk für Deutschland vollendet und in Feafeaenn Ffbrach ist, hört die Thäͤ⸗ igkeit des Direktoriums und seiner Minister auf. 11 tigee Plan, wie er Ihnen hiermit vorliegt, .38 95 G. auf Idealität, es bilden sich vielmehr in Aufficlt 1 nisse Deutschlands getreulich ab. Die 3 dee . Bundesdirektors oder Reichsverwesers 81924 84 Ken 8 Theorie mehr genügt, schwerlich aber den An orderungen der Gegen⸗ rt bostter e . Wee es bis dahin steht, theilen nun t besser entsprochen haben. Wie es bis b theilen ws ser eitenden Interessen unser Deutschland in drei große po⸗ einmal kL L98 F wir als Oesterreich, Preußen und die minder beicch Meeben bezeichnen. Die Aufstellung eines einzigen Indi⸗ naans würde in solcher Lage der Dinge greße, gefährlich verzöerude Schwierigkeiten finden, und der vielle cht endlich aufgefundene Mann eines zusammenstimmenden dreifachen Vertrauens würde gleichwohl in seiner Wirksamkeit unvermeidlich mit allen den Mißdeutungen zu

Ver⸗

Freiheit die gesetzliche Ordnung fest umhege, indem sie die Verant⸗ wortlichkeit der Minister in vollstem Maße zur Anwendung bringt. Der wahre Zweck aber jeder weisen Staatseinrichtung ist das Wohl

Lediglich die dabei zu beobachtende Form konnte Wo es ausf Personen ankommt, denen eine so

kämpfen haben, welche aus der bisherigen Lage unseres Vaterlandes stammen. Man würde in kurzer Frist von seinen Hinneigungen zu irgend einem dieser drei Theile reden. Möge ein baldiges Hineinleben in eine noch einheitliche Ordnung solche Verdächtigungen für immer auf dem vaterländischen Boden beseitigen; aber einen solchen Zustand vor⸗ wegnehmen zu wollen, schien nicht rathsam. Auch in anderer Weise beachtet der Ihnen vorliegende Plan die bestehenden Verhältnisse, ohne sich ihnen dienstbar zu machen. Ohne Zweifel wird durch ihn die deutsche Bundes⸗Versammlung in ihrem bisherigen bedeutsamsten Verhältniß, vielleicht sogar in ihrem Namen bedroht, und es gehörte nicht noth⸗ wendig in unseren Plan, den Platz für ihre künftige Wirksamkeit zu ermitteln. Nichtsdestoweniger ist es unverkennbar, daß das Bundes⸗ Direkrorium einer steten lebendigen Mittheilung mit den einzelnen Bundesstaaten bedarf, und vermuthlich wird dasselbe in den Abgeord⸗ neten der einzelnen Staaten einen für die sortlaufende Kenntniß der inneren Angelegenheiten unseres deutschen Bundesstaats unentbehr⸗ lichen Staatsrath erblicken, dessen Gutachten einzuziehen, mit Aus⸗ nahme besonders eiliger Fälle, ihm von Wichtigkeit sein muß. Es ist ein großes und schwieriges Werk, welches die hohe Versammlung unternimmt, indem sie den Grund zu einer deutschen Centralgewalt legt; wenn aber innere Klarheit und Besonnenbeit Ihre Schritte zum rechten staatsgemäßen Ziele lenken, wird der Dank des von langem Zwist der Jüteressen genesenen Vaterlandes Ihr Bemühen lohnen.“

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Preußen. Berlin, 21. Juni. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Gesandten und Kammerherrn von Bockelberg die Anlegung des von des Großherzogs von Hessen und bei Rhein Königl. Hoheit ihm verliehenen Großkreuzes

des Ludwigs Ordens zu gestatten.

„Oesterreich. Wien, 19. Juni. Das Kriegs⸗Ministerium theilt nachstehenden, ihm am 18ten zugekommenen Bericht des Feld⸗ marschall-Lieutenants Baron Welden aus Treviso vom 15ten d. M. wörtlich mit:

„Gestern, den 14. Juni, hat sich die Stadt Treviso, nachdem ich die⸗ selbe durch 12 Stunden bombandiren ließ, gezwungen gesehen, sich zu un⸗ terwerfen, und zwar unbedingt. Bei dieser Gelegenheit kann ich die Aus⸗ dauer, das gute Benehmen und die militairische Haltung aller mir unter⸗ stehenden Truppen nur belobend erwähnen, sp ziell erlaube ich mir indessen jetzt schon den Lientenant Wedl der Artillerie anzuführen, der im Kartät schenfeuer seine Geschütze mit kältester Besonnenheit vorführte. Das Ge⸗ lingen der Eroberung dieses allerdings sehr wichtigen Punktes ist indeß min⸗ der der sehr lebhaften Beschießung, die ich mehr schreckend als zerstörend sortführen ließ, als jener Umgehungs⸗Kolonne zuzuschreiben, welche ich bereits den 12ten und 13ten d. von Quinto über Sile gegen die Straße von Mestre und links durch die Brigade Mitis durch Vorrückung über den Sile auf dem ganzen rechten Ufer desselben, aus der Linie Tre⸗ Palade bis Casale, anbefohlen. Der Herr General Mitis hat bei dieser Gelegenheit eine große Thätigkeit an den Tag gelegt und fuhr schon den 13ten d. M. über St. Ambroggio vor den Mauein der Stadt mit seinen Geschützen auf, wo er sogleich ein heftiges Feuer eröffnete. Da sich übrigens in der nächsten Umgebung der Stadt meine Truppen⸗Abtheilungen durch den Sile getrennt befanden, so wäre es dem Feinde noch immer möglich gewesen, sich gegen Mestre und Venedig zurückzuzichen. Allein das heftige Bombardement beschästigte und betäubte die Besatzung dergestalt, daß es mir gelang, bis Abends die Kette der Tirailleurs bis unter den Mauern der Stadt einen engen Kreis ziehen zu lassen, und noch ehe die Nacht eintrat, unterwarf sich die Garnison meinen gestellten Bedingnissen. Ich bin heute Morgens in Treviso eingezogen, auf dessen Thürmen die Adler Oesterreichs wieder we⸗ hen, und habe sogleich die Brigade Liechtenstein auf der Straße nach Mestre vorgezogen. Die sich durch die Capitulation ergebenen Trophäen bestehen

aus 4090) Mann, die sich drei Monate lang nicht gegen uns zu dienen

verbindlich gemacht und, von meinen Offizieren geleitet, üͤber den Po zurück⸗ ziehen, aus 30 Geschützen und einer großen Menge von Waffen, Munition und Feldgeräth. Es ist nicht zu leugnen, daß sich der Feind, vorzüglich aber dessen Artillerie, auf das heftigste vertheidigt hat, dessenungeachtet ist

unser Verlust äußerst unbedeutend, da die Truppen größtentheils gedeckt

aufgesteilt werden konnten.“

8 Nach weiteren Nachrichten vom Feldmarschall⸗Lieutenant Baron Jo or qroisp ITo se 1 Welden ist der greise Feldmarschall⸗Lieutenant Baron Bianchi, der bekannt⸗

14„ 7 8 8 72 e lich gefangen gewesen und auf das üunwürdigste behandelt wurde,

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nunmehr befreit. Die Scene des Wiedersehens war ergreifend. Feld⸗ marschall Lieutenant Welden hat noch am 15ten vor dem alten Krie⸗

8000 Mann in größter Parade defiliren lassen. Zugleich zeigt wan, daß Padua von Truppen des Feldmarschall⸗Lieutenants d'Aspre besetzt sei.

Die oben erwähnte Capitulation lautet folgendermaßen: Capitulation, geschlossen vor Treviso zu Santa Maria della Rovere

in Casa Berti am 14. Juni 1848. Obwohl die Garnison von Treviso trotz der ihr von Sr. Excellenz dem General und Kommandanten des Reserve⸗Corps bewilligten und ohne⸗ hin ihre Erwartungen weit übersteigenden Frist zum Abschluß einer ehren⸗ ollen Capitulation die Feindseligkeiten und das Feuer wieder begonnen at, so will der vorgenannte Armee⸗Corps⸗Kommandant dennoch aus be⸗ onderer Rücksicht für dieselbe nachstehende Punkte bewilligen: 1) Sämmtliche Stadtthore werden unverzüglich von den Kaiserlichen Truppen besetzt. 2) Die Truppen, welche im gegenwärtigen Augenblicke die Garnison on Treviso bilden, ziehen morgen um 6 Uhr früh mit Waffen und Ge⸗ k, so wie mit Kriegsehren, ab und veribflichten sich, binnen 3 Monaten vom Tage ihres Uebertritts auf das rechte Po⸗User gerechnet, nicht gegen Se. Majestät den Kaiser von Oesterreich zu dienen, so wie auch (mit Um⸗ gehung von Padua) über Noale direlt nach Ponte lago scuro und dem Kirchenstaat abzurucken. Sie werden bis zur päpstlichen Gränze von einem Ofsizier der Kaiserlichen Armee und einem städtischen Kommissar aus Tre⸗ iso begleitet. 3) Die gesammten Kriegsvorräthe werden den Kaiserl. Truppen gehö⸗ rig übergeben, die Garnison behält jedoch zwei Geschütze nach Wahl Sr. Excellenz des kommandirenden Generals der Kaiserl. Truppen als Anerlennung seiner besonderen Achtung für ihr Wohlverhalten während des Gesechtes, so wie überhaupt ihrer Kriegstauglichkeit.

⁴) Sollten sich unter der Garnison von Treviso österreichische Unter⸗ thanen befinden, welche unter der fremden Fahne gedient haben, so versteht es sich, daß alle jene, so derselben freiwillig folgen wollen, als Auswande⸗ rer betrachtet werden. —20) Die Stadt wird sogleich alle Einwohner entwaffnen, sämmtliche Waffen in das Kaiserl. Hauptquartier abliefern und ihr Geschick der Groß⸗ muth anheimstellen, welche die österreichische Regierung bei allen Gelegen⸗ heiten gegen die Landesbewohner an den Tag gelegt hat.

Zur Beglaubigung wurde vorstehende Capitulation von den kontrahi⸗

renden Theilen unterferligt. . Auf ausdrücklichen Befehl Sr. Excellenz des Generals en chef des Reserve⸗Corps: 8 Gf. Ssgenee⸗ ille 1 Major. Der Direktor der technischen Corps b 8 A. Gariboldi,

. Major.

Prag, 18. Juni, 11 Uhr. (D. A. Z.) Prag hat sich erge⸗ ben. (S. das gestrige Blatt des Pr. Staats⸗Anz.) Gestern um 3 Uhr. endlich wurde eine Vereinigung bekannt, wonach der Fürst Windischgrätz Wund Graf Thun abdanken, an ihre Stelle aber die Herren Mensdo ff und Klecansky treten, ferner die Grenadiere und vie Artillerie Prag gänzlich verlassen, dagegen aber das Regiment Latour und Khevenhüller Kavallerie als Besatzung einrücken und zu gleicher Zeit die Barrikaden in solcher Breite aus einander genommen

werden sollen, daß ein Wagen dazwischen fahren kann. Damit waren beide Parteien einverstanden, und schon war Alles heute in der zufrie⸗ densten Läune. Ich selbst ging nach der Färber⸗Insel; kaum dort, siel schon ein Schuß, man sagt zufällig; der Quai aber war ganz be⸗ deckt mit Zuschauern, welche die schrecklichen Zerstörungen an den Häusern ansahen. Alsdann ich auf der Insel mit einigen Freunden zu Abend, als wieder ein Schuß aus den Mühlen oberhalb der steinernen Brücke (Klein⸗Venedig) fällt und, wie man sagt, der an der Spitze des in die Altstadt einrückenden Militairs gehende Offizier von einer Kugel getroffen zusammenstürzt. Im Mo⸗ ment begann ein furchtbares Feuern. Die Menschen waren vom Quai wie weggeblasen und wir durch eine schmale, den Schüssen der Jäger ausgesetzte Brücke von dem Festland getrennt. Eine voll Stunde brachten wir hier unter dem Regen der rechts und links pfei⸗ fenden Kugeln zu, nur geschützt durch das hohe Gebäude des Tanz⸗ saales, welches uns vor jedem Schuß sicher stellte. Die Anwesenden etwa 24 Personen, waren allerdings in nicht geringer Sorge, da wir nicht wußten, wie davon zu kommen, bis endlich ein Kaͤhn vom jenseitigen Ufer ganz aus aller Schußweite der Jäger herbeigebracht, und nachdem uns auf dem Wasser die Müller gedroht hatten, uns zu erschießen, falls wir nicht ganz still wären, auf das Festland hinübergebracht wurden. Während dessen hatte die bereits augekündigte Kanonade voll⸗ ständig begonnen. Bomben wurden in die Mühlen von Klein⸗Vene⸗ dig geworfen, und halb 9 Uhr stand schon die ganze Masse der Ge⸗ bäude in hellen Flammen. Die ganze Nacht dauerte der Brand, wäh⸗ rend überall neue Barrikaden aufgeworfen und von Viertelstunde zu Viertelstunde neue Bomben und Granaten in die Stadt geworfen wurden. Am Morgen des heutigen Tages brannten die Mühlen noch fort, der Thurm der Wasserkunst ist bis auf den letzten Horzspahn aus⸗ gebrannt. Dieses Ereigniß hat aber den Muth der Czechen gebrochen die Studenten haben die Waffen weggeworfen und verließen sämmtlich heute Morgen die Stadt. Eine Proclamation des Landes⸗Präsiden⸗ ten Thun und des Commandeurs Windischgrätz kündigt an, wie alle bisherigen Verhandlungen fruchtlos geblieben, die Hof⸗ Kommis⸗ sion abgedankt habe und man die Unterwerfung der rebellischen Stadt mit Gewalt erzwingen werde, falls nicht bis 12 Uhr Mittags alle Waffen abgeliefert und 14 benannte Geiseln den Behörden gestellt werden. Mit Zittern und Beben erfüllte die Bürgerschaft das Ver⸗ langte, Schlag 12 Uhr erschien das Militair und nahm mit aller Ordnung und in größter Ruhe die Altstadt in Besitz, eine Procla⸗ mation wird noch gefaßt und heute erscheinen.

e 119 9 d.) Der Feldmarschall⸗ Lieutenant, Militair⸗Kommandant Gynlai, hat nachstehende Bekannt⸗ machung erlassen:

„In Folge der angekündigten Blokade der Stadt und Rhede von Triest wurde mit der gestern erfolgten Kundmachung Sr. Excellenz des Herrn Gouverneurs des österreichisch⸗illyrischen Küstenlandes zur offentlichen Kenntniß gebracht, daß diese Stadt und ihr Hafen in Belagerungszustand erklärt wurden, und sonach die K. Polizei⸗Direction, das K. Hafenamt, der K. Central⸗Sanitäts⸗Magistrat, das Kommando der Nationalgarde und der politisch⸗ökonomische Magistrat unmittelbar in Allem, was die Erhal⸗ tung der öffentlichen Ordnung, die Lokal⸗Polizei des Platzes und des Hafens und im Allgemeinen die im gegenwärtigen Augenblicke erforderlichen Maß⸗ regeln zur Vertheidigung und Sicherheit betreffen, unter die Befehle des Unterzeichneten gestellt worden sind. Diese durch das Erforderniß des Augenblicks nothwendig bedingte Konzentrirung der Gewalten, deren haupt⸗ sächlicher Zweck ist, für die Sicherheit und Vertheidigung der Stadt gegen Außere Feinde zu sorgen, soll nicht die herkoömmlichen Gewohnheiten dieser braven Bevölkerung stören, noch eine Aenderurg in der Amtswirkfamkeit der obengenannten Behörden hervorbringen. Die einzigen Vorschriften, denen im gegenwärtigen Augenblicke, da sie die Sicherstellung der inneren Ruhe bezwecken, Folge geleistet werden muß, sind folgende:

„Fremde, die ihren Aufenthalt in dieser Stadt nicht rechtsertigen lön⸗ nen, und gegen deren Ausweisung erhebliche Gründe vorliegen, werden un⸗ nachsichtlich entfernt werden. Alle Reisepässe sind nach der Vidimirung von Seiten der K. Polizei⸗Direction noch mit dem Visa des zum Stadt⸗Kom⸗ mandanten ernannten Herrn General⸗Majors von Standeisky zu versehen. Allen denjenigen, die nicht dazu berechtigt sind, ist das Tragen was immer für einer Art von Waffen auf das strengste verboten. Die Eigenthümer

von Waffenvorrätden zum Handelsgebrauche sind verpflichtet, binnen 24 Stunden oben genanntem Herrn General-Major die Menge und Beschaffen⸗ heit der Waffen und Mnnition, die sie besitzen, anzuzeigen.

„In Rücksicht auf die Hafendisziplin ist Felgendes zu beachten:

„Allen Barken, Kähnen ꝛc. ist es verboten, ohne besondere Erlaubniß

des Kaiserlichen Militair⸗Kommando's dieser Stadt den Hafen zu verlassen. Die in Triest ansässigen Fischer müssen sich mit einem Certifikat des politischen Lokal⸗Magistrats versehen, um aus dem Hafen herausgehen zu können, wobei sie immer sich im Angesicht desselben halten und beim Untergange der Sonne wieder zurückkehren müssen. Den Zischern, die das venetianische Kusten⸗ land bewohnen, ist die Einfahrt in den Hafen von Triest verboten. Jedes Schiff, von was immer für einer Flagge, das aus diesem Hafen ausläuft, muß außer den gewöhnlichen Papieren noch mit einer Spezial⸗Erlaubniß des Kommandanten der Fregatte „Guerriera“ versehen sein. „Schließlich wird es für nöthig befunden, dem Publikum anzurathen im Fall eines Allarms nicht auf die Straßen zu eilen, sondern sich in der eigenen Wohnung zurückzuhalten und so die Verwirrung zu vermeiden, die aus dem übergroßen Andrange unter Gefährdung der Sicherheit und des Lebens der ruhigen Einwohner eintreten könne, 1s2

Triest, 15. Juni 1848.

Gyvulai, Feldmarschall⸗Lieutenant, Militair⸗Kommandant.“ Bekanntmachung in Bezug auf das Standrecht: ‚‚Der Umstand, daß die hiesige Stadt sammt ihrem Freihafen von der frindlichen Flotte in den Blokadezustand erklärt worden ist, versetzt die Mi⸗ litair⸗Behörde in die Nothwendigkeit, die vom Gesetze vorgeschriebenen Maß⸗ regeln in Anwendung und den getreuen, wohlgesinnten Einwohnern zur Kenntniß zu bringen, um ihre Sicherheit zu gewährleisten und den Uebel⸗ gesinnten jedes Mittel zur Störung oder Gefährdung der Ruhe zu rauben durch welche sich jene von jeher in so glücklicher Weise auszeichneten. „Es wird daher zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß jedes Einver⸗ ständniß mit dem Feinde, so wie jede auf Förderung seiner Partei und sei⸗ ner Unternehmungen hinzielende Handlung auf summarischem Wege mit der größten Strenge bestraft werden sollen. Insbesondere soll gegen Jeder⸗ mann aus dem Civil⸗ wie aus dem Militairstande, der sich des Verbrechens der Auskundschaftung oder Anwerbung für einen fremden Dienst schuldig machte, im Eintlang mit der allerh. Entschließung vom 20. Juli 1821 mit dem für solche Fälle gültigen Martialgesetze, nach den Vorschriften des Standrechtes vorgeschritten werden. Bei der Veröffentlichung dieser von der Dringlichkeit des Falles gebotenen Maßregel unterliegt es übrigens keinem Zweifel, daß die hiesige Bevölkerung fortfahren wird, mit der bisher bewie⸗ senen Vaterlandsliebe und mit der gewohnten Energie zur Aufrechthaltung der Ordnung mitzuwirten und auf diese Weise den Behörden selbst die Mittel zu geben, jeden Anfall des Feindes zurückzudrängen.

Triest, den 16. Juni 1848. 1

Vom Kaiserl. Militair⸗Kommando des österreichisch⸗illyrischen Küstenlandes. Gpulai, Feldmarschall⸗Lieutenant.“

Das J. d. Oest. Lloyd meldet aus Caorle: „Unsere kleine Batterie in Caorle scheint fortwährend der Punkt zu sein, auf den die venetianische Flotille ihr Augenmerk richtet. Am 13ten d. M. um 6 Uhr früh erschien dieselbe wieder vor Caorle mit 1 Dampfboot, 1 Brigg, 8 Kanonier⸗Schaluppen und vielen Bragozzi mit zahlrei⸗ cher Bemannung, und begann unter dem Rufe: „Evviva P'italia!“ das Feuer auf unseren Zwölfpfünder. Dieser hatte eben die vierte Kugel entgegengeschickt, es war jedoch ein Fehlschuß. Die Equipage der „Cannoniera“, vor der die Kugel ins Wasser fiel, erhob eben wie⸗ der ihr freudiges Evviva darüber, als ein weiterer Schuß erforgte.

Ein großer Qualm eine Erplosion und die „Cannoniera“ war

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ens , DisE a. durch eine Glühkugel in die Luft gesprengt. Bald darauf sah man nur die nackte Spiere des Fockmastes aus dem Wasser hervorlugen. Dieser glückliche Schuß war wieder das Verdienst des braven Vor⸗ meister Exproprio Kanonier Karl Karoly des 3ten Regiments. Die Schiffe zogen hierauf ohne Verweilen ab. Aus den vorgefundenen Fragmenten eines Bord⸗Journals geht hervor, daß die in Grund ge⸗ bohrte Penich „Furiosa“ diejenige ist, die aus Lesina unter Kommando des Fregatten⸗Fähnrichs Marini im Monat April desertirte.“

Bayern. München, 16. Juni. (A. Z.) Der diesseitige Gesandte in Turin, Herr von Abel, ist beauftragt worden, gegen die Blokade von Triest energische Protestation einzulegen und, falls die⸗ selbe nicht berücksichtigt wird, seine Pässe zu fordern. 1

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Hannover. Hannover, 19. Juni. (H. Z.) Se. Majestät der König hat den General⸗Lieute ant Sir Hugb Halkett, Commandeur der ersten Infanterie⸗Division und zur Zeit Comandeur der mobilen Di⸗ vision 8 zehnten Bundes⸗Armee⸗Corps, zum General der Infauterie ernannt.

Hessen und bei Nhein. Darmst adt, 19. Juni. (Darmst.

Ztg.) Nachstehende Ansprache Sr. Königl. Hoheit des Großherzogs an das Militair wurde gestern Morgen um 7 Uhr hier und gleich⸗ zeitig in allen Garnisonen, bei feierlicher Ausrückung, von den Kom⸗ mandanten öffentlich vorgelesen und hierauf jedem Mann ein Erxem⸗ plar derselben vertheilt, und ist diese Publication somit gleichsam an die Stelle früherer Huldigungs⸗Feierlichkeiten getreten: „Die Vorsehung hat Meinen geliebten Herren Vater, den Großherzog Ludwig II., von Seiner segensreichen irdischen Laufbahn abgerufen. 8 Die unerschöpfliche Liebe, welche Er zu Seinem Volke getragen, hat

Er insbesondere auch allen Angehörigen des Militairstandes in reichem

Maße jeder Zeit bethätigt, und Alle werden daher Ich bin dessen ge⸗ wiß Meinen tiefen Schmerz über der Verlust des Dahingegangenen theilen.

„Als Sein Vermächtniß würde diese Liebe nun auf Mich als Groß⸗ herzog übergehen, wenn Ich sie nicht als Erbgroßherzog bisher schon in einem Maße, welches keines Zusatzes fähig ist, Meinem Militair, wie Mei⸗ nem ganzen Volle, gewidmet hätte. 1 M„ JIch will nicht, daß Mein Militair Mir von neuem den Eid der Treue schwöre, da Mir erst vor wenig Monaten, als Mir Mein dahingegangener Herr Vater die Mitregentschaft zu übertragen die Gnade hatte dieser Eid⸗ schwur als Landes⸗ und Kriegsherrn geleistet worden war. Ich nehme die⸗ sen Eid als heiliges Gelöbniß für die ganze Dauer Meiner Regierung und Ich habe das feste Vertrauen, daß Mein Militair diesen Eid jederzeit unverbrüchlich halten, daß es Meine Liebe mit gleicher Liebe erwiedern wird.

„Offiziere, Unteroffizie e und Soldaten! Ihr habt Treue dem Groß⸗ herzog, Gehorsam dem Gesetze und Beobachtung der Staats⸗Verfassung vor dem Angesichte Gottes angelobt. Haltet fest und unerschütterlich bei die⸗ sümn Eide! Ich baue auf Euch, wie das ganze Vaterland auf Euch waut.

Darmstadt, den 17. Juni 1848. .“ . Ludwig.“

Die stille Beisetzung der Leiche Sr. Königl. Hoheit des ö 1 benen Großherzogs auf der Rosenhöhe hat heute Morgen um 6 Uhr ganz in der von dem Programm bestimmten Weise stattgefunden. Trotz der frühen Morgenstunde hatte sich in den Straßen der Stadt und längs der Wege, die der Leichenzug passirte, eine überaus zahl⸗ reiche Menge eingefunden, dem liebevollen und gütigen Fürsten das Traueropfer der Verehrung zu bringen.

Sachsen⸗Altenburg. Altenburg, 20. Juni. (D. A. Z.) Gestern erschien ais Maueranschlag folgende Bekanntmachung: 1

„Auf Befehl Sr. Hoheit des regierenden Herzogs wird hiermit bekannt gemacht: 1) Das hier zusammengezogene Königlich sächsische Militair wird sofort ernstlich zurückgezogen in der Erwartung, daß die in der Stadt er⸗ richteten Barrikaden gleichzeitig von der Bürgerschaft wieder entfernt werde und gesetzliche Ordnung wieder eintritt und gehandhabt wird; auch wird die Staats⸗Regierung auf ehethunliche Verminderung des Präsentstandes des Linien⸗Bataillons Bedacht nehmen; 2) alle bisher verschuldeten politischen Vergehen sind amnestirt; 3) die Eröffnung des einberufenen Landtags er⸗- leidet keinen Aufschub; 4) der Dr. jur. Friedrich Albert Cruciger ist zum drit en Minister ernannt. Altenburg, den 19. Juni 1848. Herzogl. sächsi⸗ sches Ministerimm. von Planitz. Jese.“

Ausland.

.☛p B— 5 2e 8 7 . 8 4. Frankreich. Paris, 18. Juni. Die Verfassungs⸗Kommission

hat sich gestern den Entwurf, wie er schließlich von ihrem Berichter⸗

statter redigirt worden ist, vorlesen lassen. Heute wird sie ihre Ar⸗ beiten schließen, und morgen soll der Verfassungs⸗Entwurf in der Na⸗ tional⸗Versammlung vorgelegt werden.

In ihren Abtheilungen hat die National⸗Versammlung den De⸗ kret-Entwurf geprüft, durch welchen für die National⸗Werkstätten abermals 3 Millionen bewilligt werden sollen. In allen Abtheilun⸗ gen war man über die Nothwendigkeit einverstanden, die National⸗ Werkstätten baldmöglichst aufzulösen. Herr Goudchaux, der schon frü⸗ her in öffentlicher Sitzung das System der National⸗Werkstätten leb⸗ haft bekämpfte, erklärte in seiner Abtheilung, daß er an dem nämli⸗ chen Tage, wo die Verwirklichung der Ideen L. Blanc's im Lurem⸗ bourg eingetreten sei, den festen Entschluß gefaßt habe, das ihm von der provisorischen Regierung anvertraute Ministerinm niederzulegen, weil ihm klar gewesen sei, daß L. Blanc's System die Finanzen Frankreichs rui⸗ niren werde. Herr Goudchaurx erklärte ferner, bei Errichtung der National⸗Werkstätten habe die Absicht vorgeherrscht, ein revolutionai⸗ res Arbeiterheer von 100,000 Mann zur Verfügung zu haben. Herr Cremieux gab als eine Ursache des Fortbestehens der National⸗Werk⸗ stätten die schlechte Organisation der vollziehenden Gewalt an; er erklärte, daß weder unter den Ministern, noch unter den Mitgliedern der vollziehenden Gewalt Einigkeit und Einverständniß bestehe. Herr Etienne hob hervor, daß man nur auf die ausdrückliche Versicherung des Ministers der öffentlichen Arbeiten, die Auflösung der Werkstät⸗ ten sei nahe, die schon verbrauchten drei Millionen bewilligt habe Viele Repeäsentanten meinten, man müsse die Regierung veranlassen, ohne Zögern ihre Absichten hinsichtlich der Werkstätten klar und be⸗ stimmt auszusprechen.

8 Großbritannien und Irland. London, 17. Juni. Im auswärtigen Amte fand heute Mittag eine Kabinets⸗Berathung statt. Die Verhandlungen der gestrigen Sitzungen des Parlaments be⸗ trafen neue Anträge der Schutzzoll-⸗Partei auf Wiedereinführung und Beibehaltung der Zölle, namentlich für Getraide und Kolonialzucker. I Oberhause regte Lord Stanley die Sache an, indem er den Wunsch aussprach, die Regierung möchte eine kurze Bill einbringen, welche die Beibehaltung der Kornzölle auf sechs Monate ausspreche, damit im nächsten Jahre das Parlament beurtheilen könne, ob die Einnahme des Staates die gänzliche Aufhebung des Zolles wün⸗ schenswerth mache. Der Herzog von Richmond unterstützte den Antrag und machte bemerklich, daß die Zoll⸗Einnahme aus der Korn⸗ Einfuhr noch immer 500,000 Pfd. gewinne. Graf Grey indeß er⸗ klärte, daß es bei den Bestimmungen der Bill von 1846 sein Be⸗ wenden haben müsse. Nachdem der Marquis von Lans downe die auf die Abreise des spanischen Gesandten bezüglichen Papiere nirder⸗ gelegt hatte, vertagte sich das Haus. Zu Anfang der Sitzmig brachte der Graf von Fitzhardinge eine von dem Direktor des Hayme arket⸗Theaters

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