1848 / 63 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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so wie von Unterwalden ꝛc., welche es schon politisch unklug finden, solche Bess emessga⸗ in den Bundes⸗Entwurf aufzunehmen, was den Gegnern desselben willkommen sein dürfte, auch unter Hinweisung auf ein be⸗ reits darüber erschienenes Konkordat, Anstand und wird bei der Abstimmung nur von 4 ½ Stimmen unterstützt. 3) Aar⸗ gau stellt nun einen Antrag zu Gunsten der Juden, welche es eman⸗ zipirt und daher eine Bestimmung aufgenommen wissen will, wonach die Bundes⸗Gesetzgebung die Anwendung des Artikels 39 (welcher das Niederlassungs⸗Recht blos auf die Bürger beider christlichen Kon⸗ fessionen beschränkt) auf alle Schweizerbürger verfügen könne, was aber nicht Anklang findet und in der Minderheit bleibt. 4) Eben so ergeht es einem zweiten Antrage Berns für Reorganisation der Bisthums⸗Verhältnisse und Aufhebung der Immunitäts⸗Verhältnisse der Bisthümer und Klöster. Unterwalden, Uri, Schwyz und Appenzell J. Rh. verwahren sich gegen solche Anträge, wogegen aber Aargau heftig gegen diese Antastung des Vorschlagsrechts der Gesandtschaften protestirt. Auch ein Antrag von Freiburg zur Er⸗ richtung einer Nationalbank bleibt in Minderheit. Nach Anzeige eines Begnadigungs⸗Gesuches von Genf wird die Sitzung aufgehoben.

Sitzung vom 24. Juni. Zürich schließt das gestern offen be⸗ haltene Protokoll, indem es seine Nichtzustimmung zu den Anträgen Berus hinsichtlich der Garantie der gemischten Ehen und der Reor⸗ ganisation der Bisthums⸗Verhältnisse, dagegen seine Zustimmung zu Artikel 20 (Zoll⸗Einnahmen) erklärt. Bern schließt das Protokoll in Bezug auf die Hochschule durch Zustimmung zu derselben, wo⸗ mit nun dieselbe eine Mehrheit von 12 ½ Stimmen im Sinne des Entwurfs, d. h. nicht obligatorisch, erhalten hat. Dem Kriegsrathe wird hierauf die nachgesuchte Ermächtigung ertheilt, nach Gutfinden das Angemessene hinsichtlich des Verkaufs der noch in den Magazinen von Bern, Zürich und Aarburg liegenden Mehl⸗ und Hafer⸗ Vorräthe im Betrage von 53,307 Fr. (woran aber bei den jetzigen Preisen ein Verlust von 14,000 Fr. in Aussicht steht, zu verfügen. Eben so soll der Kriegsrath die Reclamation des neuenburgischen Dampfschiffes „L'Industriel“ von 6751 Fr. näher untersuchen und erledi⸗ gen. Eine Eingabe der eidgenössischen Militairgesellschaft für Central⸗ Instruction sämmtlicher Waffengattungen soll bei dem betreffenden Ar⸗ tikel berücksichtigt werden. Vorgelegt wird der bereits theilweis gedruckte Bundes⸗Entwurf, wie er aus der letzten Berathung hervor⸗ gegangen ist, und die Berathung der definitiven Redaction desselben begonnen. Man hätte glauben sollen, daß nun die Berathung der definitiven Redaction etwas schneller vorgehen sollte, allein gerade hier suchten fast bei jedem Artikel d. h. nur die abgeänderten oder ganz neuen wurden in Berathung gezogen die verschiedenen Kan⸗ tone ihre Interessen noch einmal geltend zu machen und sorgfältig zu wahren. Der Eingang wurde wieder von Genf und Aargau angefochten, indem der Ausdruck: „Im Namen Gottes“ mit dem „Schutze Gottes“, das Wort „Nation“ mit „Volk“ ꝛc. zu vertauschen beantragt wurde. Art. 1 veranlaßte Einsprache von Appenzell J. R., welches den alten üblichen aktenmäßigen Ausdruck „beider Rhoden“ statt „die üußeren und inneren Rhoden“ beibehaltenwill, welches Appen⸗ zell A. Rh. zwar zugiebt, obschon es ein orthographischer Schnitzer sei, und glaubt, es würde keine Einwendung erfolgt sein, wenn Inner⸗ rhoden vor Außerrhoden gestanden hätte. Artikel 6 (Garantie der Kantons⸗Verfassungen) veranlaßt weitläufige Bedenken von Seiten Freiburgs, dessen Verfassung bekanntlich nicht vom Volke ange⸗ nommen worden ist, und es wird auch wirklich beschlossen, den Schluß⸗ satz zu streichen und in den Uebergangsbestimmungen dafür eine Be⸗ stimmung aufzunehmen, wonach diese Garantie⸗Bedingungen auf die gegenwärtig bestehenden Verfassungen keine Anwendung finden sollen. Das sprachreinigende Aargau macht im Artikel 13 auf das Fremdwort Gendarmerie und im Artikel 27 auf das Fremd⸗ wort Amortisirung aufmerksam.

badener Konferenz)

Artikel 14 enthält einen die Versammlung belustigenden Druckfehler, wonach die Kantone verpflich⸗ tet werden, sich der bundesgemäßen Entscheidung bei Strritigkeiten zwischen den Kantonen zu „entziehen“ statt zu „unterziehen.“” In Artikel 22 wird nun auch die durch Berns Beitritt zur Mehrheit er⸗ hobene eidgenössische Hochschule eingeschaltet und der Artikel sodann mit 14½ Stimmen, worunter auch Zürich, angenommen. Artikel 24 (Aufhebung der Kantonalzölle) wird zwar heftig angefochten, bleibt

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aber unverändert. Artikel 30 (Aufhebung aller Vorrechte in Bezug auf Transport von Personen und Waaren) veranlaßt eine äußerst lange Diskussion und Rechtsverwahrungen von Uri und Unter⸗ walden, welche endlich das Resultat hat, daß der Artikel zu neuer Redaction den Redaktoren überwiesen wird. Artikel 31 erregt Waadts heftigen Zorn gegen die gemachte Einwendung, daß der Schlußsatz nicht ganz den Beschlüssen und den angenommenen Amen⸗ dements von Zürich ꝛc. entspreche, so daß Herr Druey erklärt, seine Redaktorsstelle niederlegen zu wollen, wenn man ihn zu einer bloßen Kopirmaschine herabwürdigen wolle. Der Artikel wird sodann unver⸗ ändert angenommen, eben so Artikel 32, womit dann die Sitzung für heute aufgehoben wird; die Berathung soll am Montag weiter fort⸗ gesetzt werden.

Sitzung vom 26. Juni. Uri erklärt seine Beistimmung zu den seinerzeit berathenen Anträgen für Abschaffung der Todesstrafe bei politischen Vergehen, Verbok der Vermögens⸗Confiscationen oder sie ersetzenden Bußen ebenfalls für politische Vergehen und endlich für ein Verbot aller Spezialgerichte. Ein verlesenes Schreiben des schweizerischen Konsuls in Rom schildert die enthusiastische Freude über die heldenmüthige Haltung der zwei in römischen Diensten be⸗ findlichen Schweizer⸗Regimenter bei Vicenza, so daß die Deputirten⸗ Kammer am 16ten d. einmüthig bis an 2 Stimmen beschlossen habe, die Militairs derselben zu Bürgern des Kirchenstaats aufzunehmen, da sie sich um die Freiheit und Unabhängigkeit Italiens wohlverdient gemacht, daher auch Ehrenzeichen und Belohnungen erhalten und die Fumilien der Gefallenen unterstützt werden sollen. Die Regierung von Graubündten berichtet in einer Zuschrift, daß sich nichts von Wichtigkeit zugetragen habe, daß sie aber, wenn die Truppen länger im Münsterthale verbleiben sollten, auf Einführung der Naturalver⸗ pflegung oder Verabreichung der Rationen alle 8 Tage an die Ein⸗ wohner antrage. Es kommen zuweilen tyroler Schützen bis nahe zu den schweizerischen Wachen, werden jedoch zurückgewiesen. Hinsicht lich des um 700 Fr. zum Kauf angetragenen, seit längerer Zeit im Vorsaale aufgestellten Reliefs des Vierwaldstättersee's und seiner Um⸗ gebungen wird beschlossen, den Kriegsrath mit der Vorlage eines Gutachtens darüber an die nächste Tagsatzung zu beauftragen. Einige Gesandtschaften äußern Bedenken über den Ankauf, da es sonst zu weit führen und die Tagsatzung leicht mit solchen Gegenständen überschwemmt werden könnte. Der Bundespräsident zeigt an, daß morgen die Tagsatzungs⸗ Sitzungen geschlossen werden müßten, theils weil bereits mehrere Gesandt⸗ schaften ihre Abreise auf morgen angezeigt haben, theils wegen nothwendiger Einrichtungen. Die Sitzungen würden daher heute und morgen auch länger dauern und am Ende der Sitzung dann noch die Peti⸗ tions⸗Kommission Bericht erstatten. Die Berathung der definitiven Redaction des Bundes⸗Entwurfes wird nun wieder mit Artikel 33 fortgesetzt und dabei ein neues Stück des erstberathenen Entwurfes ausgetheilt, was seit Sonnabend gedruckt wurde. Die materiellen Fragen veranlassen natürlich wiederholte längere Diskussionen, in⸗ dessen werden die Artikel doch meistens mit wenigen, gerade nicht wesentlichen Redactions⸗Verbesserungen, z. B. im Art. 33 (Postwe⸗ sen), unverändert genehmigt.

Beim Art. 35 (Münzregal) wurde der „schweizerische“ Münz⸗ fuß einfach in einen Münzfuß umgewandelt. Art. 41 (Niederlassungs⸗ recht) verursachte eine äußerst lange Erörterung, indem man sich mehr⸗ seitig bestrebte, durch deutlicheren Ausdruck die Niederlassung zu be⸗ lästigen oder zu beschränken, wogegen zwar Thurgau kräftig pro⸗ testirte, indem es den Artikel beschränkend genug findet, aber umsonst, der Artikel wurde mit einem kleinen, eingeschalteten, höchst unschuldi⸗ gen Wörtchen angenommen. Der Art. 45 (Garantie der Preßfrei⸗ heit) wurde völlig umgeändert, indem nach Zürichs Antrag der Satz: „daß keine Censur noch Präventiv⸗Maßnahmen stattfinden dür⸗ fen“, gestrichen, der Bundes⸗Behörde die Genehmigung der Kantonal⸗ Gesetzgebungen gegen den Mißbrauch der Presse vor⸗ behalten und der Bundes⸗Gesetzgebung das Recht zu Erlaß von Strafbestimmungen gegen die Eidgenossenschaft verübter Preß⸗ vergehen gegeben wurde. Art. 48 (Gleichstellung der Bürger aller Kantone mit den Bürgern des eigenen Kantons sowohl in Ge⸗ setzgebung als in gerichtlichem Verfahren) veranlaßt wieder eine De⸗ batte über die Juden⸗Emancipationsfrage, indem Thurgau, wie im

Artikel über Niederlassung, als Beschränkung für die Juden ebenfalls

die Worte „Schweizerbürger christlicher Konfession“ eingeschaltet

wissen will, wogegen dann Aargau protestirt und sich warm seiner Mitbürger in Endingen annimmt, was Zürich und Thurgau dann wieder veranlaßt, die schlechte Qualität dieser Juden zu bezeichnen und auf die traurigen Erfahrungen und den demoralisirenden Einfluß dieser Schacher⸗ und Wucherjuden, denen, wie Zürich bemerkt, die Justiz kaum mit Prügeln beikommen könnte, hinzuweisen. Thurgau's beantragte Einschaltung wurde dann auch wirklich mit 15 Stimmen genehmigt. Bei Art. 54 (Abschaffung der Todesstrafe für politische Ver⸗ gehen) wurde dann noch von Thurgau versucht, den bis jetzt in Minder⸗ heit gebliebenen Antrag zur Untersagung der Vermögens⸗Confisca⸗ tionen oder sie ersetzenden Geldstrafen bei politischen Vergehen zu einer Mehrheit zu bringen, allein umsonst, er erhielt blos 8 Stimmen, ob⸗ schon sich dann noch 4 Stände das Protokoll offen behielten. Art. 58 (Verbot der Jesuiten) wurde stillschweigend genehmigt, aber blos von 17 ½ Ständen. Der zu neuer Redaction zurückgeschickte Artikel 30 (Abschaffung der Vorrechte in Bezug auf Transport von Perso⸗ nen und Waaren) veranlaßt dann wieder neue Verwahrung der In⸗ teressen von Schifffahrts⸗Gesellschaften ꝛc. und wird nach langer De⸗ batte abermals verworfen, dagegen eine von St. Gallen bean⸗ tragte Redaction endlich angenommen, welche den Gegenstand der künftigen Bundesgesetzgebung zuweist. Die sogenannte Begna⸗ digungs⸗Kommission erstattet durch ihren Referenten, Meyer von Luzern, Bericht über sechs eingelangte Begnadigungs⸗Gesuche kriegsgerichtlich verurtheilter Militairs und trägt auf deren Abweisung an, was auch genehmigt wird, so wie die Forde⸗ rung, daß in Zukunft solchen Begnadigungs⸗Gesuchen jeweilen das kriegsgerichtliche Urtheil beigelegt werden solle. Es wurde dann noch zum Schlusse der Sitzung eine Depesche des eidgenössischen Ge⸗ schäftsträgers in Paris, Barmann, verlesen. Minister Bastide habe nichts von der zufolge den Zeitungen in einer Depesche des eidge⸗ nössischen Geschäftsträgers in Wien angeführten, angeblich von Frank⸗ reich angebotenen Friedens⸗Vermittelung in den italienischen Angele⸗ genheiten wissen wollen. Er beschwert sich über die Masse hülfs⸗ und mittellos in Havre liegender schweizerischer Auswanderer nach Amerika, welche seine und der schweizerischen Hülfsgesellschaft Hülfe allzu sehr in Anspruch nehmen und ihre Mittel ganz erschöpften. Halb 3 Uhr Nachmittags wurde endlich die Sitzung aufgehoben. 057

Sitzung vom 27. Juni. Die Berathung der definitiven Re⸗ daction der zweiten Hälfte der Bundes⸗Verfassung geht ungemein schnell vorwärts, und es wurden blos in zwei Artikeln unbedeutende Redac⸗ tions⸗Aenderungen angebracht. Beim Artikel für Errichtung einer polytechnischen und einer Hochschule wird die Bezeichnung „Hochschule mit dem Ausdrucke „Universität“ ersetzt, und zwar mit 15 Stimmen. Nach 11⸗Uhr ist die Berathung fertig, und Zürich macht den Vor⸗ schlag, heute Abend in einer Konferenz ohne Amtstracht ae zukommen, um das Protokoll und die wenigen Redactions⸗Aenderun⸗ gen von heute zu genehmigen. Graubündten ““ nach⸗ träglich erhaltenen Instructionen. Es soll nun noch eine Abstimmung über das Ganze startfinden. Neuenburg und Tessin halten glän⸗ zende patriotische Reden über den Bundes⸗Entwurf, können sich jedoch

icht definitiv erklären. 1“

f Bundes Verfassung wurde schließlich von 14¼ Ständen angenommen, nämlich von Zürich, Solothurn, Schaff⸗ hausen, St. Gallen, Aargau, Wallis, Genf, Thurgau, GOraubfündten, Baselland, Freiburg, Glarus, Luzern, Zug und Bern. Bern brachte erst noch seinen instructionsgemäßen Antrag auf einen Verfassungs⸗ Rath zur Abstimmung, der aber nur noch die Stimmen von Basel⸗ stadt und Genf erhält, und stimmte dann ebenfalls zu. Schwyz, Uri, Unterwalden, Appenzell J. Rh. verwahren ihre religiösen, politischen und materiellen Rechte zu Protokoll. Der Termin zur Abstimmung über das Bundesprojekt wird mit 12 ½ Stimmen auf den ersten Sep⸗ tember angesetzt. Fröhlich und voll Hoffnung schieden die Tagherren.

Neuenburg. Der Staatsrath hat für die 6 Präfekturen des Kan⸗ tons ernannt: Erhard Borel für Neuenburg, Grandjean für Locle, Robert Theurer für La Chaux⸗de⸗Fonds, Grandpierre für Val de Travers, Verdan für Boudry, Droz für Val de Ruz. Der Groß Rath hat die Akademie in Neuenburg aufgehoben.

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hanntmachungen. 1480) Edi ltal⸗Vorladung.

Im Hypothekenbuche des in der Stadt Bromberg be⸗ legenen, früher mit der Zahl 210, jetzt mit 22 bezeich⸗ neten Grundstücks, welches gegenwärtig dem Schänker Lorenz Pawlicki gehört, steht Rubrica III. No. 2. ein- getragen:

Eine Protestation wegen einer von dem Post⸗Direk⸗

tor Wagner zu Graudenz gegen den Besitzer, den vor⸗- 1193]

maligen Oberförster Haberland, eingeklagten Forde⸗

Die dem Aufenthalt nach unbekannten Gläubiger:

a) die Ehefrau des Kaufmanns Schulz, Susanne Charlotte Wilhelmine, geborene Köppenhausen, modo deren Erben,

b) der Rentier August Leonhard von Kalkreuth, modo dessen Erben, und 1

c) der Lehrer Wilhelm August Adolph Giese,

werden hierdurch öffentlich vorgeladen.

8 8 .“ Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 19. Februar 1848. Das dem Zimmerpolier Carl Ludwig Gericke gehö⸗

[376 b] Einladung

zur General-Versammlung des Vereins der Kunstfreunde

im Preußischen Staate am 26. Juli 1848. Durch die diesjährige Verlegung der Kunst⸗Ausstel⸗ 8.5 lung auf die Frühlings⸗Monate ist es unmöglich ge⸗ worden, die Jahres⸗Versammlung des Vereins der Kunst⸗ freunde im Preußischen Staate in Gemäßheit des §. 21. des revidirten Statuts im Mai d. J. abzuhalten, weil die Mehrzahl der zu verloosenden Kunstwerke auf der

lich nach Asien gegangen sein soll, seit nunmehr ei⸗ nigen 30 Jahren eine weitere Kunde hier nicht einge⸗ gangen und deshalb von dem Kurator auf Grund des Gesetzes vom 23. Mai d. J. auf Todeserklärung des ꝛc. Herweg angetragen, diesem Antrage auch stattgege⸗ ben worden ist, so wird der genannte Friedrich Wilhelm Herweg hierdurch aufgefordert, sich bis zum 1. August 1849 hier zu melden, widrigenfalls derselbe für todt erklärt und sein Vermögen den nächsten bekannten Er⸗ ben überwiesen werden soll.

Zugleich werden alle Personen, welche über das Fort⸗ leben des Verschollenen Kunde geben können, um deren Mittheilung ersucht, die Erb⸗ und Nachfolge⸗Berechtig⸗

rung von 559 Thlrn., in Folge des Requisitions⸗ Schreibens des Justiz⸗Amtmanns Brachvogel vom 1., präsentirt den 7. Juli 1785, gemäß Dekrets vom 25. Juli 1785. Auf Antrag des genannten Eigenthümers des Grund⸗ stücks, der die Tilgung dieser Post behauptet, jedoch we⸗ der die Quittung des Inhabers derselben beschaffen, noch dessen oder seiner Erben oder Cessionarien Existenz oder Aufenthalt ermitteln kann, werden daher der Post⸗ Direktor Wagner, dessen Erben, Cessionarien oder die sonst in seine Rechte getreten sind, zur Anmeldung ihrer Ansprüche auf diese Post, zum Termine auf den 21. Oktober d. J., Vorm. 9 Uhr, vor dem Oeputirten, Herrn Land⸗ und Stadtgerichts⸗ Rath Kelch, im Parteienzimmer des unterzeichneten Ge⸗ richts vorgeladen, widrigenfalls sie damit präkludirt werden und die Löschung der Post im Hopothekenbuche erfolgen wird. 8 3 Bromberg, den 6. Juni 1848. 8 Königliches Land⸗ und Stadtgericht.

[99] Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 22. Januar 1848. Das dem Maurerpolier Friedrich Wilhelm Horn ge⸗

hörige, hierselbst in der Invalidenstraße Nr. 69 bele⸗

gene, im stadtgerichtlichen Hypothekenbuche von den Um⸗ gebungen Vol. 34. Nr. 2131. verzeichnete Grundstück gerichtlich abgeschätzt zu 16,891 Thlr. 8 Sgr. 5 Pf., soll am 1. September 1848, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy⸗ pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.

[100] Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 24. Januar 1848. Das hier in der Schönhauser Allee Nr. 27 belegene, im Hopothekenbuche der Umgebungen Vol. 25. Nr. 1596. verzeichnete Grundstück, gerichtlich abgeschätzt zu 6508 Thlr. 15 Sgr., soll am 2. September 1848, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Tare und Hy⸗ pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.

rige, hierselbst in der Deßauerstraße Nr. 25 belegene, im Hypothekenbuche von den Umgebungen Vol. 31. Nr. 1993. verzeichnete Grundstück, gerichtlich abgeschätzt zu 19,912 Thlr. 3 Sgr. 9 Pf., soll

am 25. September 1848, Vorm. 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy⸗ pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.

[390 b] Bs6 ol a m 2.

Auf die Insolvenz⸗Erklärung des Kaufmanns Fr. Raethcke hierselbst ist über dessen Vermögen der Kon⸗ kurs eröffnet, und es werden daher zur Feststellung des status passivus alle diejenigen, welche an den Kauf⸗ mann Fr. Raethäcke und dessen Vermögen Forderungen und Ansprüche machen zu können vermeinen sollten, hiermit geladen, solche in einem der auf den Aten und 18ten k. M. und den 1. August

d. J., jedesmal Morgens 10 Uhr, angesetzten Liquidations⸗Termine vor dem Stadtgericht hierselbst gehörig anzumelden und zu verifiziren, auch die etwanigen Vorzugsrechte zu deduziren, bei Vermei⸗ dung der in termino den 15. August d. J., gleichfalls Morgens 10 Uhr, zu erkennenden Präklusion und Ab⸗ weisung von der vorhandenen Masse.

Auswärtige Kreditoren haben gleichzeitig procurato- res ad Acta zu bestellen, sub praejudicio, daß sie sonst zu den ferneren Verhandlungen in dieser Debitsache nicht werden zugezogen, vielmehr an die ordnungsmä⸗ ßigen Beschlüsse der übrigen Kreditoren werden gebun⸗ den erachtet werden.

Zu dem ersten Liquidations⸗Termine, den 4ten k. M., haben Creditores zur Beschlußnahme wegen der Dis⸗

position über die Masse und sonstiger, die Behandlung dieses Konkurs⸗Prozesses betreffender Maßnahmen zu erscheinen, bei dem Rechtsnachtheile für die Ausblei⸗ benden, daß der Beschlußnahme der Mehrheit der Er⸗ schienenen werde nachgegangen werden.

Datum Greifswald, den 9. Juni 1848.

Assessores des Stadtgerichts.

Dr. Teßmann.

Kunst⸗Ausstellung angekauft werden mußte, vor deren Beendigung aber nicht abgefordert und in Gemäßheit des §. 20. des revidirten Statuts im Vereins⸗Lokale ausgestellt werden konnte.

Es wird daher die diesjährige Jahres⸗General⸗Ver⸗ sammlung des Vereins zur Erstattung des Jahresbe⸗ richts, Berathung der Vereins⸗Angelegenheiten und Ver⸗ loosung der angekauften Kunst⸗Gegenstände

auf den 26. Juli d. J., Vormitt. 11 Uhr,

im Vereins⸗Lokale, Unter den Linden Nr. 21, anberaumt und die sämmtlichen Mitglieder des Vereins zu derselben mit dem Bemerken eingeladen, daß, wer auf die Vereins⸗Angelegenheiten bezügliche Anträge zu stellen hat, solche, wenn darüber in der bevorstehenden General⸗Versammlung soll ein Beschluß gefaßt werden können, so zeitig dem Vorstande schriftlich einreichen muß, daß dieselben noch 4 Wochen vor der General⸗- Versammlung statutenmäßig zur Kenntniß sämmtlicher Vereins⸗Mitglieder gebracht werden können. (§§. 23. und 24. des revidirten Statuts.) Das diesmalige Rechnungsjahr des Vereins schließt mit dem

18. Juli 1848 ab, und ist bis dahin die Einzahlung rückständiger Bei⸗ träge pro 1847/48 und der Beitritt neuer Mitglieder zulässig.

Wer nicht bis zu diesem letzteren Termine beitritt und den ersten Beitrag zahlt, so wie die Mitglieder des Vereins, welche bis zu diesem Termine ihre rückständi⸗ gen Beiträge nicht abführen, können an der Verloosung der pro 1847/48 angekauften Kunst⸗Gegenstände nicht theilnehmen, auch auf die Vereinsgaben pro 1847/48 keinen Anspruch machen (§. 10. des revidirten Statuts).

Berlin, den 4. Juni 1848.

Her Vofügnd. des Vereins der Kunstfreunde im Preußischen Staate.

[482] Ediktal⸗Ladung.

Nachdem in Sachen, die Kuratel für den abwesen⸗ den Friedrich Wilhelm Herweg aus Herzberg betreffend, von demselben, welcher geboren den 19. November 1793 zuletzt in Wien gewesen, dann aber muthmaß⸗

ten desselben aber zur Anmeldung ihrer Ansprüche für den Fall der demnächstigen Todeserklärung unter der Verwarnung aufgefordert, daß sonst bei der Ueberwei⸗ sung des Vermögens des Verschollenen auf sie keine Rücksicht genommen werden soll. Herzberg, den 17. Juni 1848. ““ Königlich Hannoversches Amt. J. Goering. [483] oEoI1I Wenn auf Antrag der Gebrüder Hagemeister auf Stuer, Stuer⸗Vorwerck, und Neu⸗Stuer, Zwecks Mor⸗ tification des verloren gegangenen Hopothekenscheins über die Fol. 25. des älteren gemeinschaftlichen Hopo⸗ thekenbuchs jener drei Güter, für die Generalin Elisa⸗ beth Sophie Charlotte von Jagow, geborene von Ja⸗ gow, und für die Erblandmarschallin Sophia Wilhel⸗ mine Amalie Dorothea von Bülow, geborene von Ja⸗ gow, eingetragene Forderung von 750 Thlr. Ns sub lamata praeclusiva erkannt und

hodierno publica proc an⸗ Terminus peremtorius zur Anmeldung E sgeS ep⸗

sprüche an solchen Hypothekenschein auf den ? tember d. J. vor hiesiger Großherzoglicher Juftiz⸗ Kanzlei anberaumt, auch die Bekanntma huns ieser Ladung in extenso durch die Schwerinschen nzeigen verfügt worden, so wird solches fernerweit hierdurch ge⸗ meinkundig gemacht. 8 M Cegee gl Nnf ahe 288 2cdenin che Susti Kanzlei Groß . Mecklenburg⸗ 8 Pfoßhersötl. Me G. v. Suckow.

8 Ostern d. J. ist ein sogenanntes Accessions⸗

Stipendium der Neefeschen Familie, für die Universität Leipzig oder Halle⸗Wittenberg, zur Erledigung gekom⸗ men. Binnen hier und Vier Wochen haben sich dazu

einzig und allein nur Berechtigte bei dem

hier unterzeichneten Familien⸗Senior und Kollator zu

melden. Altenburg, den 1. Juli 1848. 1 C. Heinr. Neefe.

den. Bei der Offenkundigkeit des Heckerschen hochverrätherischen

Das Abonnement beträͤgt: 2 Athlr. für ¼ Jahr. 4 Rthlr. Jahr.

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in allen Theilen der Monarchie

ohne Preis⸗ Erhöhung.

8 einzelnen nRummern wird er Bogen mit 2 ½ Sgr. berechnet.

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Anzeigers. Behren⸗Straße Nr. 57.

„Donnerstag den 6. Juli

Amtlicher Theil. Deuts

Bundes⸗Angelegenheiten. Frankfurt a. M. Verhandlungen

8 er dentschen National⸗Versammlung.

Desterreich. Wien. Die Ereignisse in Prag.

8 ayern. München. Vereinigung der Dampfschifffahrt mit der Post.

Pannover. Hannover. Bericht des Generals Halkett.

Mecklenburg⸗Schwerin. Schwerin. Hoftrauer.

Schleswig⸗Holstein. Rendsburg. Treffen mit den Dänen. Armirung des Dampfboots „Eider“. Hadersleben. Rückzug der

Dänen. See 2 sland. reich. National⸗Versammlung. Petitionen. Gesetz⸗Ent⸗ wurf über die Gehalte für die Regierungs⸗Mitglieder. Das mhuan⸗. zipal⸗Gesetz. Paris. Ernennungen. Erneuerung der Büreaus der National⸗Versammlung. Bank⸗Dividende. Physiognomie von Pa ris. Befehl hinsichtlich des Waffengebrauchs. Vermischtes. Großbritanien und Irland. London. Hof⸗Nachricht. Par⸗ laments⸗Verhandlungen: Angebliche Beschlagnahme eines engli chen 5865 S französische Behörden; die westindische Debatte; Verwer⸗ 4 2 7 1 σ 2 20 . Phöe zweiten Amendements. Eisenbahnen. Irländische Agi⸗ Schweiz. Aargau. IZschokke's Lei ängni . gu. 8 8 ichenbegängniß Moldan 8 i. Bucharest. h vähne. und Wallachei. Bucharest. Attentat auf den Fürsten ürkei. Konstantinopel. Feuersbrunst i Saitd 1 Die Cholera. 88 s 8 Pma. Pasch Handels⸗ und Börsen⸗Nachrichten.

8

Amtlicher Theil. mtllicher Theil. Se. Majestät der König haben Allergnädi 1 1— g he Allergnädigst geruht:

1 Dem Regierungs⸗Präsidenten K üwetten⸗ unter Ernenn ung esselben zum Staats⸗Minister, die bisher interimistisch von ihm ge⸗ führte Leitung des Ministeriums des Innern definitiv zu übertragen; „Dem Staats⸗Minister Rodbertus die nachgesuchte Dienst⸗ Frteessen in Gnaden zu ertheilen; und

Die Leitung des Ministeriums der geistlichen, Unterrichts⸗ u interimistisch dem Ministerjal⸗Direktor 2. ehe 8 ier dehn Feeeg Pper Regierungs⸗Rath von Laden berg, zu

4

Monats⸗Uebersicht der preußischen B gemäß §. 99 der Banz⸗Ordnund 1 EE“ 6 I16“ 8 1) Geprägtes Geld und Barren 8 2) Kassen⸗Anweisungen und Darlehns⸗Kassen⸗ scheine 1 3) Wechsel⸗Bestände.... 4) Lombard⸗Bestände... u“ 5) Staats⸗Papiere, verschiedene Forderungen Löo 8

10,007,500 Rthlr.

13,611,300

.15,204,200 Rthlr.

Banknoten im Umlauf... 1

Depositen⸗Kapitalien. 8 Darlehn des Staats in Kassen⸗Anwe (nach Rückzahlung von 4,900,000 Rthlr., cfr. §. 29 der Bank⸗Ordnung vom 5. Oktober 1846) Guthaben der Staatskassen, Institute und Privat⸗Personen, mit Einschluß des Giro⸗ Verkehrs 1D111“4“ 1“ 4,614,100 5) Berlin, den 30. Juni 1848. Königl. preuß. Haupt⸗Bank⸗Direktorium. von Lamprecht. Witt. Reichenbach Schmidt. Woywod.

1,100,000

Dem Hüttenbesitzer Christ. Rhodius zu Sterner inz a. Rh. ist unter dem 30. Juni 1848 ein Patent auf einen als neu und eigenthümlich anerkannten Röstofen für Zinkblende auf acht Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.

amtlicher Theil.

indes-Angelegenheiten.

Frankfurt a. M., 3. Juli. (Frankf. Bl.) 29ste Siz⸗ zung der deutschen National⸗Versammlung am 1. Juli. (Schluß.)

Nächster Gegenstand der Tagesordnung war die Wahl Hecker's in Thiengen. Nach einem der Versammlung durch Verlesung mitge⸗ theilten Schreiben des Großherzoglich badischen Staats⸗Ministeriums ist am 7. Juni der ehemalige Abgeordnete der zweiten badischen Kam⸗ mer, Friedrich Hecker, mit 77 Stimmen bei 134 Wahlmännern zum Abgeordneten zur deutschen National⸗Versammlung gewählt wor⸗

Unternehmens, welches von dem über die d 1 Urheber noch fortgesetzt wird, entsteht nun die 5eP- 82 hese der Wahlbezirk Thiengen anderwärts vertreten werden soll WMere es nur ein gewöhnlicher Fall, daß ein Nichtwählbarer gewählt ”g 9 so würde einfach nach §. 84 der badischen Wahlordnung u Fxůes neuen Wahl zu schreiten sein. Allein die Wahl eines E“ giebt der Sache einen eigenen Charakter, und es entsteht die Irng ob nicht die Wahlmänner dadurch ihres Wahlrechts verlusti Die badische Regierung kann die Sache nichtals eine bloße Lande⸗Ar s2 genheit betrachten und giebt die Entscheidung der National⸗Versammein 88 anheim. Nach der Mittheilung des Präsidenten hat sich der wahl⸗Ausschuß für inkompetent erklärt und die Niedersetzun 8 8 eigenen Ausschusses beantragt. von Lindenau bemerkt disʒ S. selbe Fall bei der Wahl von Konstanz eingetreten sei, für welthe der Wahl⸗Ausschuß eben so die Niedersetzung einer besonderen Kommis⸗ sion beantragt habe. Koch von Leipzig beantragt, die Sache an aes Central⸗Ausschuß zurückzuverweisen und demselben die Ermächtigun des §. 24 der Geschäftsordnung zu ertheilen. Kollaczek 8. ae; vor Allem Druck und Vertheilung der betreffenden Aktenstücke und Niedersetzung eines besonderen Ausschusses. Fürst Lichnowsky schließt sich dem Antrag Koch's an. Es wäre zu große Ehre für einen Hochverräther, wenn seinetwegen ein besonderer Ausschuß nie⸗ dergesetzt würde. (Unterbrechung.) Je weniger Aufsehen gemacht wird, desto mehr wird er dahin gebracht, wohin er gehört. Hagen von Hedelberg verlangt Niedersetzung eines eigenen Ausschuffes, in den badische Abgeordnete gewählt werden sollen, welche die Verhältnisse kennen. Da wird es sich herausstellen, daß das Wort des Vorred⸗ ners in Bezug auf Hecker keine Wahrheit hat. Römer: Es giebt hier keine badische, sondern nur deutsche Deputirte. Der Central⸗ Ausschuß, der aus den Vorständen der Abtheilungen gebildet wird besteht jetzt nicht, da sich die neuen Abtheilungen noch nicht konstituirt haben. Riesser macht darauf aufmerksam, daß es sich bei der kon⸗ stanzer Wahl um die Verhaftung eines Abgeordneten, nicht um Legi⸗ timation handle; eine Frage von solcher Bedeutung erfordert beson⸗ dere Prüfung. Nauwerck verlangt einen besonderen Ausschuß für die wichtige Frage. Bei Revolutionen ändern ich die Ansichten über Hochverrath, und die Ansicht der Versammlung sas sich feststellen. Zitz gegen die Aeußerung Lichnowsky's über Hecker. Dem Fürsten hnowef steht es nicht zu, dem richterlichen Urtheil vorzugreifen. Jor⸗ dan von Berlin bedauert, daß eine Formfrage, um die es sich jetzt handle, von Lichnowsky in ein anderes Gebiet hinüber gespielt worden ist. Es handelt sich hier um Beantwortung einer Anfrage der badischen Regierung, was mit den Wählern zu geschehen habe. Nach been⸗

berg von Teschen.

digter Debatte beschloß die Versammlung, für die Wahlen von Thien⸗ gen und Konstanz einen besonderen Ausschuß zur Begutachtung nie⸗ derzusetzen und demselben die Ermächtigung zur Communication mit Behe en ven ertheilen.

Zezüglich der österreichisch⸗slavischen Frac 3 Beis⸗ Zeit eingegangenen Anträge haben dem Ausschuß keine Veran⸗ lassung gegeben, seinen früheren Antrag zu modiftziren. Dieser lautet: 1) bezüglich der Wahlen in Böhmen und Mähren. Es sei die österreichische Regierung aufzufordern, die in den deutsch⸗slavischen Reichslanden des österreichischen Staates noch rückständigen Wahlen zur Volksvertretung in Frankfurt unverzüglich und förm⸗ lich anzuordnen, den Wahlakt gegen störende Einwirkungen zu schützen, bereits gewählte noh abwesende Abgeordnete zum Antritt ihrer Bestimmung anzuweisen oder nöthigenfalls Ergänzungswahlen vornehmen zu lassen. Uebrigens erklärt die National⸗Versammlung in der Voraussetzung, daß die österreichische Regierung die Interessen Deutschlands wahren werde, ihre Unterstützung in der hierzu führen⸗ den Maßnahme; 2) bezüglich der prager Ereignisse und des von Ber⸗ ger und Schilling gestellten Antrages (es sei die hohe Bundes⸗Ver⸗ sammlung sogleich aufzufordern, zum Schutze der deutschen Bewoh⸗ ner Böhmens den Einmarsch bayerischer und sächsischer Bundestrup⸗ pen nach Böhmen zu verfügen) geht der Antrag des Ausschusses da⸗ hin: die National⸗Versammlung wolle erklären: „durch die von dem Bundestage getroffenen Einleitungen sei Alles geschehen, was die Lage des Augenblickes fordere, und die National⸗Versammlung werde der österreichischen Regierung in allen ihren Maßnahmen zum Schutze der von der czechischen Partei angegriffenen Deutschen in Böhmen im Falle Bedür⸗ fens die kräftigste Unterstützung gewähren. *) Kuranda machte darauf aufmerksam, daß nach dem Zahlverhältnisse etwa 500,000 Czechen mehr als Deutsche in Böhmen seien, daß aber die Majorität durch die deutsche Bildung mehr als aufgewogen werde. Die Czechen, welche die Freiheit von Wien erhielten, wollen jetzt die Rechte der Deutschen nicht achten. Diese müssen auf alle Weise geschützt werden, und wenn man auch im Prinzip dem Fürsten Windischgrätz entgegen⸗ steht, so muß man doch anerkennen, daß er die deutsche Sache ver⸗ theidigt hat. von Radowitz geht die verschiedenen Systeme durch, die man bei Staatenbildungen aufgestellt hat, zuerst das der Terri⸗ torialität, dann unter Napoleon das der natürlichen Gränzen, jetzt

*) Der Minoritäts⸗Antrag in der Kommission lautet: „In Erwar⸗ tung, die österreichische Regierung, welche sich dem Aufschwunge der Mai⸗ tage von Wien angeschlossen, werde von sich aus in Prag den Frieden unter der Bevölkerung und das Ansehen der Behörde wieder herzustellen wissen, beschließt die National⸗Versammlung: 1) Ohne Aufforderung der österrei⸗ chischen Regierung sollen keine deutsche Bundes⸗Truppen das böhmische Gebiet betreten. 2) Sobald jedoch zum Schutze der gesetzlichen Ordnung und zur Sicherheit von Leben und Eigenthum die österreichischen Behörden, welche es auch seien, bewaffnete Hülfe in Anspruch nehmen, sollen die preu⸗ ßischen, sächsischen und bayerischen Truppen, welche durch den Bundestags⸗ Beschluß vom 20. Mai bereits angewiesen sind, ihnen die Unterstützung der deut⸗ schen Nation gewähren. 3) Nach Beseitigung der Friedensstörung und des Bürgerkriegs in Prag sollen die Volks⸗ und Freiheitsrechte aller Staats⸗ bürger durch Ausnahmegesetze nicht angetastet und eben so sehr das Recht der verschiedenen Nationalitäten, welches die National⸗Versammlung durch ihre Erklärung zu Protokoll feierlich anerkannt hat, in seinem vollen Umfange aufrecht erhalten werden. Arnold, Ruge, Abgeordneter für Bres⸗ lau. Franz Gutherz, Abgeordneter für St. Pölten in Oesterreich. Kalch⸗

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das Prinzip der Nationalität. Bei Allem scheinen die Deutschen zu kurz kommen zu sollen, jetzt bei dem letzten in seiner engsten Auffassung, als ob ein großes Volk das notl wendige Bevücgneß seiner Gränzen auf sein Sprachgebiet beschränken könnte. In Schleswig, wo kein Dorf abgerissen werden sollte, wird Deutschland die Hälfte abverlangt, weil die Bewohner dänisch sprechen. Die Hälfte von Posen ist aus gleichem Grunde verloren und Deutsch⸗ land einem Kriege nahe gebracht, über dessen Schwere sich Viele noch nicht klar sind, über den man sich aber vergegenwärtigen sollte. daß es ein Krieg wäre, der Deutschland zum Schauplatze des Zu⸗ sammenstoßes der östlichen und westlichen Nachbaren machen würde Man hat Deutschland die Abtretung von Welschtyrol angesonnen, -9 so viel heißt, als die Thüre des eigenen Hauses abzutreten! Wenn Deutschland seinen Einfluß in Italien aufgiebt. so wird sich Frankreich und England darein theilen. In Böhmen wird Aehn⸗ liches begehrt. Frühere Beschlüsse haben die Czechen kühn gemacht; zuerst. kam Sonderung, dann Aufstand, der unterdrückt worden ist; Deutschland wird nicht gesonnen sein, die 600 jährige Verbindung zerreißen zu lassen; dem Trennungsgelüste muß ein Ziel gesetzt wer⸗ den. Dazu wird dienen, die Wahlen durchzuführen, und dafür muß Deutschland offen aussprechen, daß es sein Gewicht in die Wag⸗ schale wirft. Der Redner weist auf die Aufstellung von zwei Trup⸗ pen⸗Corps, eines sächsisch⸗preußischen von etwa ,000 Mann und eines bayerischen von etwa 10,000 Mann an der Gränze hin, welche in 6 Tagen von hier die Befehle zum Einrücken erhalten kön⸗ nen. Der Antrag des Redners geht dahin, die Bundes⸗Versamm⸗ lung zu veraulassen, die Kaiserl. österreichische Regierung aufzufor⸗ dern, ihrer Bundespflicht zu genügen und zu sorgen, daß inner⸗ halb 14 Tagen die Wahlen zur National⸗Versammlung in Böh⸗ men stattfänden; erklärt sich die Regierung außer Stande, so wird ihr Bundeshülfe zugesichert und in Bereitschaft gehalten. Jeitte⸗ les von Olmütz schließt sich dem Bergerschen Antrag an. Wies⸗ ner sindet den Ausdruck „deutsch⸗lavische Reichslande“ bedenklich und verlangt, daß nur deutsche Reichslande gesagt werde. Bundes⸗ Truppen sind jetzt nicht nothwendig: denn Prag ist ein Kirchhof Es genügt, den Brand nicht mehr aus der Asche aufflammen zu lassen. Die czechische Partei nennt sich die demokratische; aber seit Jahren, wo sie besteht, hat sie dem Landvolke nicht einen Robot nachgelassen. Die agrarische Bevölkerung wird sich eher für Deutsch⸗ land entscheiden, wenn ihr die Grundrechte bekannt werden, welche seinen Angehörigen zugesichert werden sollen, wenn sie sieht daß ihr Deutschland mehr bietet, als das Czechenthum. Der Redner beäantragt, daß die Grundrechte nach der Annahme ins Czechische übersetzt und in Böhmen verbreitet werden sollen. Was auch beschlossen werde, zumal der Einmarsch von Truppen, könne einzig und allein durch die National⸗Versammlung verfügt werden. Es darf nicht den Anschein gewinnen, als ob die österreichische Regierung mitwirkte, als ob sie den Böhmen, welche die Schlacht am weißen Berge noch nicht vergessen haben, den Feind ins Land riefe. Neugebauer von Luditz in Böhmen giebt einen Rückblick auf die neuen Ereignisse. Die österreichische Regierung hat mit den slavischen Bestrebungen geliebäugelt; ein österreichischer Mi⸗ nister sagte einer österreichischer Deputation, ob es nicht möglich sei, daß Oesterreich in Zukunft ein vorzüglich slavisches Reich werde. Warum schreibt man die Wahlen jetzt noch nicht aus? Man wollte die Aufrührer amnestiren, und nur das energische Auftreten eines Mannes hat den Fortgang der Untersuchung bewirkt. Cs ist russisches und polnisches Geld im Spiele. Der Redner will übrigens jetzt der Regierung Zutrauen schenken, und da es der Mehrheit Ansicht scheint, das Experiment machen 8 von Rösler aus Wien: Die Deutschen haben ein Recht in Böhmen; sie waren seit Jahrhunderten die fleißigsten Bebauer des Bodens. Ruge vertheidigt das Minderheitsgutachten. Er geht da-⸗ von aus, daß der politische Standpunkt festgehalten werden muß, und daß den Behörden gegen jeden Versuch der Störung zur Auf⸗ 8 rechthaltung der gesetzlichen Ordnung Unterstützung gegeben werden müsse. Giskra verlangt Festhaltung des nationalen Standpunfktes und entscheidet sich für das Mehrheitsgutachten. von Neuwall: Die czechische Partei ist auf dem platten Lande mehr als je diskredi⸗ tirt. Man will lieber beim constitutionellen Oesterreich bleiben, als einer zweifelhaften neuen Bildung angehören. Berger: Es sommt auf die gegenwärtige Lage Böhmens an. Wer ist Sieger? das wird Fürst Windischgrätz am besten sagen. Der Sicherheits⸗Ausschuß von Wien hat eine Deputation nach Prag geschickt, welche von österreichi⸗ schen Soldaten mit der Begrüßung: „Deutsche Hunde“ empfangen worden ist. Man hat sie mit Grenadieren bewacht und sie erhielten die Antwort von Windischgrätz: „Anderswo hat die Revolution gesiegt, hier ich, und ich bin der Diener meines Kaisers.“ (Unterbre⸗ chung.) Die Czechen und Deutschen befinden sich der Reaction ge⸗ genüber, und beide müssen geschützt werden. Damit ist die deutsche Sache nicht aufgegeben. Die Wahlen müssen vorgenommen werden aber nicht mit Waffengewalt, sondern durch Belehrung. Der Redner nimmt seinen früheren Antrag zurück, ist gegen Aufnahme der Er⸗ klärung, daß der Bund bereits Alles gethan habe, und verlangt, daß in den Kommissions⸗Antrag Nr. 1 aufgenommen werde: „durch zweckmäßige Belehrung für die Vornahme der Wahlen zu wirken.“ Bei der während der letzten Rede wiederholt verlangten Abstimmung wurde der Radowitzsche Antrag abgelehnt und der Ausschuß⸗An⸗ trag in seiner ursprüglichen Fassung angenommen. Auf Hart⸗ mann's Antrag wurde bestimmt, der Exekutiv⸗Gewalt die Berück⸗ sichtigung des Bandes zwischen Deutschland und Ungarn als eine dringende Sache zu empfehlen. Auf von Lindenau's Vorschlag wird ein eigener Ausschuß zur Vorbereitung des Gesetzes über Ver⸗ antwortlichkeit der Reichs⸗Minister niedergesetzt.

Robert Blum interpellirte, mit Bezugnahme auf das gestern veröffentlichte Beglückwünschungsschreiben des Bundestages an den Erzherzog Johann, den Präsidenten, ob ein offizieller Verkehr mit der Bundesversammlung vor der Wahl stattgefunden habe. Der Präsident verneinte es für seinen Theil. Blum behielt sich vor, ei⸗ nen Antrag zu begründen, daß das Verfahren des Bundestages für

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Allc post⸗Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung auf 8 dieses Blatt an, für Berlin die