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von der Tribüne geschleudert worden, welche der Prüscbent des Orb⸗ nungsruses nicht n würdig gehalten hat. Der P “ Ich muß von meinem Rechte jetzt Gebrauch machen; ich rufe den — zur Ordnung; der Ausdruck Verleumdung ist eine Beleidigung. (Von der linken Seite stürmischer Ruf: Nein, es ist wegen der Verleum⸗ dung nicht zur Ordnung gerufen worden.) Vogt: Ich werde den Ordnungsruf annehmen, wenn ich die Worte. auseinandergesetzt haben werde. Der Vorredner hat gesagt, es wäre von der linken Seite gewünscht worden, daß ein Konflikt zwischen den Regierungen und der National⸗Versammlung stattfinden möchte. (Widerspruch von der rech⸗ ten Seite.) Es ist gesagt worden. (Tumult von beiden Seiten — der Präsident gebietet Nuhe und droht die Sitzung aufzuheben.) Das Miß⸗ trauen ist gesäect worden, und es wird üppig wuchern. (Nein.) Ich wünschte kein guter Prophet zu sein. Der erste Redner hat das Mißtrauen nicht unterdrückt. Eine authentische Erläuterung ist noth⸗ wendig. Der Präsident fragt den Abgeordneten von Schmerling, ob er die Linke beschuldigen wollte, ein Zerwürfniß mit den Regie⸗ rungen herbeigewünscht zu haben. von Schmerling: Das war nicht meine Absicht. (Von der linken Seite: Es handelt sich um die gebrauchten Worte.) Präsident behält sich die weitere Verhand⸗ lung nach Feststellung der Worte vor. (Ruf nach Schluß, Wider⸗ spruch dagegen auf der linken Seite.) Fürst Lichnowsky glaubt nicht, daß irgend eine Fraction verdächtigt werden sollte. Alle Par⸗ teien werden nach einem Ziele streben. Nach dem §. 13 des jüngst angenommenen Gesetzes ist der Bundestag noch nicht begraben, sondern sieht seinem unausweichlichen Begräbnisse entgegen, wenn die Centralge⸗ walt konstituirt ist. Er durfte also noch ein Lebenszeichen von sich geben. Die Gratulation ist dem Redner nicht eine bloße Form, son⸗ dern eine wirkliche erwünschte Zustimmung. Die Regierungen waren schon früher in dem eventuellen Falle, zu errathen, wen die Wahl treffen würde. — Die Versammlung beschloß Schluß der Verhand⸗ lung. Wagner von Steyr bemerkt mit Bezug auf eine Aeußerung von Schmerling's, daß der fragliche Abgeordnete (Schilling) nicht zur Beglückwünschung nach Wien abgereist sei, sondern um den Erzherzog Johann zu einer alle Parteien befriedigenden Erklärung bezüglich der Unverantwortlichkeit zu vermögen. Blum wiederholte nach einigen
Bemerkungen gegen die Erläuterungen von Schmerling's seinen
Antrag. Der zuerst zur Abstimmung gebrachte Antrag von Schmer⸗ ordnung wurde mit großer Mehrhei men. “ (Schluß E —
— .“
Sachsen. Dresden, 5. Juli. (D. A. Z. der Berathung über das neue Wahlgesetz kamen in der heutigen Sitzung der zweiten Kammer alle jene Fragen zur Entscheidung, welche in dem dritten Abschnitte des Deputations⸗Berichts behandelt sind und die Bedingnisse zur Stimmberechtigung und Wählbarkeit betreffen.
Die erste Frage betraf das Alter, welches erforderlich sein solle, um Landtags⸗Abgeordneter werden zu können. Die Gesetz⸗Vorlage stellt hier⸗ für auch künftighin das erfüllte 30ste Lebensjahr fest, während die Majo⸗ rität der Deputation gleiches Alter für die Stimmberechtigung wie für die Wählbarkeit, nämlich die Erfüllung des 21sten Lebensjahres (die Majoren⸗ nität) beantragt. Bei der hierüber stattfindenden Debatte sprachen fuüͤr die Gesetz⸗Votlage und den dieser entsprechenden Antrag der Minorität die Ab⸗ geordneten Vice⸗Präsident Pfotenhauer, Secretair Kasten, Seeretair Siegel, Sachße, Heyn, Dr. Geißler, Brockhaus, Leuner, Reiche⸗Eisenstuck, Meisel, Rittner und Küttner, während das Gutachten der Majorität außer von dem Referenten von den Abgeordneten Wehner, Kaiser, Evans, Dr. Kuntzsch und Helbig vertheidigt ward. Die Gesetzvorlage wurde von dem Staats⸗ Minister Oberländer, besonders aber von dem Staats⸗Minister von der Pfordten, gerechtfertigt und in Schutz genommen; Letzterer legte zugleich die Gründe dar, welche die Staats⸗Regierung bewogen hätten, die passive Wähl⸗ barkeit an das erfüllte 30ste Lebensjahr zu knüpfen, und bezeichnete als Quellen dieser Gründe: Nationalität und Kosmopolitismus. Eine Menge Verfassungen seien in den letzten 60 Jahren zu Tage gefördert worden, aber nur eine einzige, die der ersten französischen Repucblik vom Jahre 1793, habe die Erfüllung des 21sten Jahres zur Wählbarkeit als aus⸗ reichend festgestellt; die sämmtlichen übrigen Republiken aber hielten das 30ste Lebensjahr fest und eben so auch alle constitutionell⸗ monarchische Staaten, mit Ausnahme der Versassungen von Spanien, Portu⸗
al und Belgien, wo das 25ste Lebensjahr angenommen sei. Auch im sächsischen Volke wurzle der Grundsatz, daß das 30ste Jahr die zur Ver⸗ tretung erforderliche Reife verleihe; wohl könnte die Zeit Manches ändern, aber die Natur des Menschen ändere sie nicht, hier seien gewisse Gränzen gezogen, die man ungestraft nicht überschreiten dürfe. Als zur Abstimmung geschritten wurde, lehnte die Kammer das Gutachten der Majorität der De⸗ putation mit 48 gegen 14 Stimmen ab und trat gegen 8 Stimmen nach dem Vorschlage der Minorität der Gesetz⸗Vorlage bei, so daß hierdurch 5 Alter von 30 Jahren als Erforderniß der Wählbarkeit beibehalten wor⸗ en ist.
Hiernächst erhob sich eine Debatte über den Begriff „Selbstständigkeit“, an den in der Gesetzvorlage das Recht der Wahlsähigkeit geknüpft ist. Der Gesetz⸗Entwurf erklärt alle diejenigen für „selbstständig“, die einen eigenen Haushalt führen, wogegen die Deputation den Ausdruck „Selbstständigkeit“ ganz aufzugeben vorschlägt und dafür als Bedingung lediglich feststellen will, daß der zu Wählende nicht unter Kuratel stehe. Zu diesem Punkte brachte der Abgeordn. Rittner einen Antrag ein, daß nur derjenige wählen könne, welcher im letztverflossenen Jahre mindestens 1 Rthlr. direlte Steuern bezahlt habe. Dieser Antrag fand zwar Unterstützung, wurde aber von dem Referenten, als einen neuen Census schaffend, bekaͤmpft und bei der Ab⸗ stimmung gegen A Stimmen abgelehnt. —
Nachdem Staats⸗Minister Dr. Braun die Gesetzesvorlage vertheidigt und die Gründe dargelegt hatte, welche die Regierung bestin' mten, daran festzuhalten, daß nur solche Individuen wahlfähig zu erachten seien, die nicht von dem Willen Anderer abhängig seien und sich selbst ernähren konnten, wurde zur Abstimmung geschritten, wobei der Antrag der Deputa⸗ mct gege 88 Stimmen abgelehnt ward, die Kammer sich mithin 5 8. der, ernge. Vorlage erklärte. Eine weitere Diskussion veranlaßte öö unsichsren Wenendete Ausdruch „unbescholten“, den die Majori⸗ zu erklären: Daß vecjerit e ie eafecs entfernt haben will, und dafür vorschlägt, für entehrend zu haltender Ve . wegen etwaniger nach allgemeinen Begriffen Jeßn 5. er Vergehen vor Gericht gestanden haben und für schuldig befunden (die Vorlage sagt: „nicht völlig freigesprochen”) worden si z 8 ; — L gesprochen“) worden sind, als Abgeordnete nicht zugelassen werden können. Hier trat die Kammer gegen 27 Stimmen dem Vorschlage der Deputation bei Nach vem Vorschis e der Majorität der Deputation sollen ferner mehrere in dem Gesetz Gaehe enthaltene Beschränkungen als ungerechtfertigt wegfallen und ledi⸗ lich daun beruücksichtigt werden, wenn bei den Betreffenden ein Vergehen zu Gr ar. lie vr demgemäß sollen von den in der Vorlage Aus eschlossenen als zulissi 8s klärt werden, a) wer durch Unglücksfälle unschuldid in cce e herd 9 b) von der juristischen Praxris im Disziplinarwege removirte die Nasoritä der Deputation sagt: „disziplinarisch gemaßregelte“) Sachwalter. ns . Almosen⸗Perzipienten, welche keine andere Schuld, als die der Armuth 2 gen sich haben. h ge
In Bezug auf den Punkt sub a. stimmten die Abgg. Harlort und
Brockhaus dem Referenten darin bei, daß hier die Bestimmung des Gesetz⸗ Entwurfs etwas scharf genannt werden müsse, und der Abg. Haase stellte den Antrag, der jedoch später mit 12 Stimmen abgelehnt ward, daß nur diejenigen von den Wahlen ausgeschlossen werden sollten, welche wegen Konkurses in Untersuchung sich befunden und in dieser nicht vollständig frei⸗ gesprochen worden seien. Dagegen erklärte Staats⸗Minister von der Pford⸗ ien, daß die Regierung schon der öffentlichen Meinung wegen fest an dem Grundsatze halten müsse, daß alle Bankerottirer ohne Unterschied von der Wahl ausgeschlossen bleiben, und Staats⸗Minister Oberländer, der sich eben so streng gegen die Zulassung derselben aussprach, äußerte dabei, wenn man einmal anfange, gegen das Bankerottwesen Gleichgültigkeit zu zeigen, so werde sich
dieser Krebsschaden der Zeit bald epidemisch fortpflanzen. Gegen die Zulassung
8.
removirter Advokaten erklärten sich besonders die Abgg. Harkort, Schenk, von Criegern, Sachße und Küttner, so wie auch Staats⸗Minister Ober⸗ länder, welcher bemerkte, daß abgesetzte Advokaten von der öffentlichen Mei⸗ nung überall als das „schlechteste Volk“” bezeichnet würden. Ueber den Punkt sub c. sprach Niemand, und bei der Abstimmung erklärte sich die Kammer in allen drei Punkten mit 48 gegen 13 Stimmen gegen die An⸗ sicht der Deputation und für die Regirrungs⸗Vorlage. Die Berathung über die Abschnite 4—8 des Deputations⸗Berichts wird morgen fortgesetzt.
Die erste Kammer berieth gestern und heute den Bericht ihrer dritten Deputation über die Petition mehrerer Rittergutsbesitzer, die Gleichstellung des ritterschaftlichen und bäuerlichen Grundbesitzes betreffend, ohne jedoch zum Schlusse der Berathung zu gelangen.
Ausland. “ 11““ 11“ “ 8 Frankreich. National⸗Versammlung. Sitzung vom 3. Juli. In der heutigen Sitzung der National⸗Versammlung wurde den Mitgliedern der mit dem Aufstande beschästigten Untersuchungs⸗ Kommission zur Förderung ihrer Arbeiten mehrtägiger Urlaub bewil⸗ ligt. Auch der mit einer außerordentlichen Sendung nach Belgien beauftragte Herr Quinette ward beurlaubt. General Cavaignac nahm dann bezüglich der National⸗Werkstätten das Wort. Er sagte:
„Die Organisation dieser Werkstätten war am 23. Juni, ich muß es sagen, eine furchtbare. Grundsätzlich war ihre Crrichtung aut, aber man hatte diese Institute bald verderbt und von ihrem Zwecke abgelenkt; in diesem Sinne hatte auch die vorige Regierung die Lage aufgefaßt und die zur Auflösung der Werkstätten nöthigen Maßregeln ergriffen. Ihre ernstlichen Anstrengungen, die Werkstät⸗ ten aufzulösen, hatten jedoch wenig Erfolg, und ich mußte daher auf andere Mittel sinnen, um zu dem nämlichen Ziele zu gelangen. Ich habe vier Tage lang die Frage reiflich geprüft, bevor ich einen fe⸗ sten Entschluß faßte. Kaum wußte man in den Werkstätten, daß die Regierung zu ihrer Auflösung entschlossen sei, als die Arbeiter theil⸗ weise zu Werkzeugen des Aufstandes sich hingaben. Wie viele in den Reihen der Insurgenten kämpften, ist noch nicht genan er⸗ mittelt; da aber unter den Todten und Verhafteten sehr viele sind, die den Werkstätten nicht angehören, so kann man mit Grund sagen, daß nur die Minderzahl der Werkstätten⸗Arbeiter wirk⸗ lichen Antheil an dem Aufstande nahmen. Jedenfalls aber wa⸗ ren diese entarteten Institute so furchtbar und drohend für die Freiheit und die Republik geworden, daß über die zu ergreifend en Maß⸗ regeln kein Zweifel sein konnte. Sobald ich daher die Gewalt antrat, mußte ich mich mit ihrer Auflösung beschäftigen. Ich befahl, daß jede Zahlung in den Werkstätten aufhören und daß sie fortan nur in den Bezirken unter Ueberwachung der Maires gescheh n solle. Meine Vorschriften wurden pünktlich befolgt. Ich trug kein Beden⸗ ken, die Lohn⸗Auszahlung an die Arbeiter noch fortdauern zu lassen, wiewohl damit der Uebelstand verknüpft war, daß wir Leuten Unter⸗ stützung gewährten, die vielleicht als Aufrührer an dem Kampfe be⸗ theiligt waren; aber die Arbeiter empfangen diese Unterstützung nur in ihrer Eigenschaft als Bürger, die in Noth sind. Ich kann daher heute mit voller Wahrheit sagen, daß die National⸗Werkstätten zu bestehen aufgehört haben und vollständig aufgelöst sind. Wohl giebt es noch Leute ohne Arbeit, an die man Unterstützungen vertheilen muß, aber jede Art von Organisation dieser Leute hat aufgehört. Ihre Vorgesetzten, Brigadiers, Abtheilungs⸗Vorsteher zc. sind als solche nicht mehr vorhanden; sie empfangen blos noch Privat⸗Unterstützun⸗ gen, aber keinen regelmäßigen und stufenweisen Sold. Die Versamm⸗ lung darf erwarten, daß wir, indem wir ihr diese vollständige Auf⸗ lösung der Werkstätten und die Ver heilung einstweiliger Hülfsgelder an die Arbeiter ankündigen, zugleich auch eine Reihe von Maßregeln vorzuschlagen haben werden, welche geeignet sind, diesem Zust inde der Dinge ein Ende zu machen und den Normalzustand zurückzufüh⸗ ren. Unsere erste Sorge war die Entwerfung von Maßregeln, welche der Finanz⸗Minister Ihnen vorlegen wird. Die einen sind bestimmt, alle Besitzenden über die feste Absicht der Regierung, alle ihre Ver⸗ pflichtungen zu erfüllen, möglichst zu beruhigen; die anderen sollen die Nichtbesitzenden über die ebenfalls feststehende Absicht der Regierung beruhigen, sich mit ihren Leiden zu beschäftigen und dieselben thun⸗ lichst zu beseitigen.“ Der Finanz⸗Minister Goudchaux verlas nun eine Rede, worin er vorschlug, daß der Staat alle seine Verpflich⸗ tungen, namentlich den Sparkassen und der schwebenden Schuld ge⸗ genüber, pünktlich erfüllen solle, weil nur dadurch das Vertrauen auf dem Geldmarkte wiederkehren werde; die damit verknüpf⸗ ten großen Schwierigkeiten hoffe er zu bewältigen. Der Mi⸗ nister entwickelte eine Reihe von Entwürfen, welche die Versammlung mit sichtbarer Befriedigung aufnahm. Bezüglich Rückzahlung der Einlagen in die Sparkassen will der Minister, daß die Einlagen bis zu 70 Fr. in Silber, die über 70 Fr. aber in 5proz. Renten zum Tages⸗Course rückbezahlt werden sollen. Die Inhaber von Schatz Bons sollen vollständig in 3proz Renten zum Course von 48 aus⸗ bezahlt werden. Der Minister kam sodann auf die Frage der Wege und Mittel, indem er der Reihe nach die von Herrn Düuclere in sei⸗ nem letzten Finanz⸗Manifest aufgeführten Hülfequellen die Revue passiren ließ. Er bemerkte, daß er am 30. Juni in Folge der von seinem Vorgänger übernommenen Verpflichtungen den Kontrakt un⸗ terzeichnet habe, wodurch die Bank von Frankreich dem Schatze der Republik 150 Millionen Fr. zur Verfügung stelle. Die Bank empfange, theils in Staats⸗Domainen, theils in rückgekauften Ren⸗ ten, so vollständige Bürgschaften, daß ihr Kredit durch dies Darlehen durchaus nicht erschüttert werden könne. Auf den Rentenverkauf an Kapitalisten der Departements, den Herr Duclere zu 100 Millionen veranschlagte, meint Herr Goudchaux nicht rechnen zu können. Eben so wenig will er die Erträgnisse außerordentlicher Holzfällungen und den Verkauf eines Theiles der Staatsforsten für sofort realifir⸗ bare Hülfsquellen gelten lassen. Er hält dafür, daß diese allerdings soliden Hülfsquellen erst in einer ruhigen Zeit, deren Wiederkehr er übrigens bald hoffe, für den Staats⸗Kredit benutzt werden könnten. Auch auf das Eingehen der Ausstände des Schatzes glaubt er nicht so bestimmt rechnen zu dürfen, daß dieselben im Budget des laufen⸗ den Jahres siguriren könnten. Was die Eisenbahnen angeht, so ist Herr Gondchaux der Ansicht, daß sie, falls der Staat sie ankaufe, ihm weder für 1848 noch für 1849 ein Einkommen abwersen wür⸗ den, weil die Ausgaben aller Art den Einnahmen völlig gleichkommen dürften. Unter diesen Umständen sei der Vorschlag in Betreff des Ankaufs der Eisenbahnen vorläufig zurückgenommen worden, jedoch unter vollständigem Vorbehalt des, wie er hiermit ausspreche, dem Staate zustehenden Rechtes, diesen Rückkauf vorzuschlagen, sobald es für angemessen und den öffentlichen Interessen nützlich erachtet werde. Der Minister erklärte weiter, daß auch die von der Uebernahme der Versicherungs⸗Gesellschaften durch den Staat er⸗ warteten Hülfsquellen noch vertagt bleiben müßten. Er habe den des⸗ fallsigen Entwurf, den er im Prinzip billige, für jetzt zurückgezogen, um ihn zum Zwecke einer möglichst billigen Berücksichtigung der Inter⸗ essen des Staats und der Privaten nochmaliger Prüfung unterwer⸗ fen zu lassen. Die Hypotheken⸗Steuer glaube er unter die wirklichen Hülfsquellen, zählen zu dürfen, veranschlage ihren Ertrag aber nur auf 20 Millionen, während Herr Duclerc denselben auf 45 Millio⸗ nen berechnet habe. Im Ganzen nahm der Minister an, daß seine realisirbaren Hülfsquellen nur etwa 200 Millionen betragen, das De⸗
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Ausgaben den größten Theil dieser 200 Millionen wegnehmen wür den. Herr Goudchaux erläuterte, daß die einzuführende progressive Steuer von Erbschaften und Schenkungen dem Schatze zwar bedeu⸗ tende Einnahmen sichere, daß man aber für 1848 nicht auf die selben rechnen könne, weil für Entrichtung der Steuer eine sechsmo⸗ natliche Frist zugestanden werden solle. Zum Schlusse entwickelte der Minister die Grundlagen eines Entwurfs, welcher die Wieder
aufnahme der Bauarbeiten zu Paris und namentlich des Häuser⸗
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baues dadurch begünstigen soll, daß den Unternehmern bedeutende Dis⸗
konto⸗Erleichterungen bis zum Betrage von 5 Millionen Fr. gewährt
werden. Außerdem sei auch der vom betreffenden Comité ausgegan⸗ gene Entwurf zu Gunsten der Arbeiter⸗Associationen zur Aufmunte⸗ rung der Arbeiter geeignet.
Druck und Vertheilung. Mehrere Mitglieder beantragten die sofor⸗ tige Ueberweisung an die Büreaus. Herr Goudchaur forderte für das Dekret bezüglich des Bank⸗Darlehens von 150 Millionen, so wie für das Dekret wegen der an die Bau⸗Industrie zu leistenden Vor⸗ schüsse, die Dringlichkeits⸗Erk ärung, welche auch sofort genehmigt wurde. Diese zwei Entwürfe, so wie die ebenfalls auf des Ministers
Antrag für dringlich erklärten Entwürfe in Betreff der Sparkassen
und der Schatzbons, wurden dem Finanz⸗Comité zur Prüfung über⸗ wiesen. Die Erörterung derselben soll morgen beginnen. Herr Du⸗ clerec erklärte, daß er für jetzt über die vorgelegten Entwürfe schwei⸗ gen werde; bei der allgemeinen Diskussion aber werde er über seine Verwaltung Aufschlüsse geben, welche, wie er hoffe, die gegenwärtige Lage des Schatzes ganz anders darstellen würden, als es so eben ge⸗ schehen sei. Was die Eisenbahn⸗Frage betreffe, so fordere er das Kabinet auf, sich darüber zu erklären, ob es dem Ankaufe entsage oder nicht? General Cavaignac erklärte, er erkenne die Befugniß des Staates, die Eisenbahnen käuflich an sich zu bringen, im Grund⸗ satze vollkommen an; indem er den früher der Versammlung zur Prü⸗
fung vorgelegten Gesetz-Entwurf zurückziehe, gehorche er blos einer
der Nothwendigkeiten des Augenblicks. Herr Lasteyrie zeigte im Namen der betreffenden Kommission an, daß am 6. Juli Vormittags 10 Uhr der Trauergottesdienst für die Opfer der vier Tage stattha⸗ ben und zu diesem Zwecke am Eingange des Madeleine⸗Platzes ein Altar errichtet, gleichzeitig auch Trauergottesdienst in allen Kirchen der Republik abgehalten werden solle. Die Leichen der Opfer werde man unter der Julisäule beisetzen. Für die Kosten dieser Beerdigung, so wie für die auf Kosten der Republik zu geschehende Bestattung des Erzbischofs, wurde dem Minister des Innern ein 11 158,000 Fr. bewilligt. Die Berathung des Gesetzes “ der Munizipal⸗Wahlen wurde bierauf fortgesetzt und nach Genehmigung der einzelnen Artikel das Ganze des Gesetz⸗Entwurfe b. Das neue Gesetz besteht aus 14 Paragraphen, denen unzählige Amendements angehängt wurden. Clement beantragte 88 Schluß der heutigen Debatte noch einen Zusat⸗ Paragraphen, welcher also lautet: „Die Sitzungen der Gemeinde⸗, Arrondissements⸗ und Hepar⸗ tements⸗ Conseils sind öffentlich, es müßte denn die Mehrheit der Mitglieder verlangen, daß sich die Versammlung als geheimer Aus⸗ schuß konstituire.“ Seuard, Minister des Innern, bekämpft diesen Zusatz⸗Paragraphen. Die Versammlung beschloß jedoch die Oeffent⸗ lichkeit für die Sitzungen der General⸗ oder Departements⸗Conseils. Nach dieser kleinen Niederlage für das nene Ministerium, zu der auch Marrast beitrug, indem er sieh gegen die ministerielle Bekämpfung
Kreditforderung für den geheimen Dienst d
Kommission geführt.
sen; die Regierungs⸗
erhob, nahm die Versammlung das Gesammtgesetz mit uabedeutender Mehrheit an und ging um 6 Uhr aus einander.
Paris, 4. Juli. Die Finanz⸗Maßregeln, welche der Minister Goudchaux gestern der National⸗Versammlung vorgeschlagen hat, sind in fünf Gesetz⸗Entwürfen folgenden Betreffs enthalten: 1) Ab⸗ schluß einer Anleihe von 150 Millionen zwischen dem Staat und der Bank von Frankreich. Der Minister hat am 301. Juni, in Folge der von seinem Vorgänger übernommenen Verpflichtungen, den Kon⸗ trakt unterzeichnet, wonach die Bank jene Summe zur Verfügung des Schatzes stellt. Die von der Bank angenommenen Bürgschaften sind, wie der Minister in seinem Bericht sagt, von der Art, daß der Kredit dieser Anstalt, der unauflöslich mit dem Kredit des Staats zusam⸗ menhängt, in keiner Weise dadurch erschüttert werden kann. Die Bauk empfängt Staats⸗Domainen zum Werth von 75 Millionen nach kontradiktorischer Abschätzung, und 70 Millionen von der Til⸗ gunzskasse zurückgekaufte Reuten als Garantie für ihre Vorschüsse. 2) Rückzahlung der Sparkassenbeträge, derjenigen von weniger als 70 Fr. in Geld, der höheren Beträge in 5prozentiger Rente zum Tages⸗ Course. 3) Ein ösung der vor dem 24. Februar kreirten Schatz⸗ Bons mit Zproz. Rente zum Course von 48 Fr. Die bis zum Ein⸗ lösungstage fälligen Zinsen werden zum Kapital hinzugesügt. 4) Progressiv⸗Steuer auf Erbschaften und Schenkungen. Drekte Erb⸗ schaften unter 500 Fr. sollen keine Steuer entrichten, die von 501 bis 10,000 Fr. 1 pCt., von da bis 50,000 Fr. 1 ½ pCt., ferner bis 100,000 Fr. 2 pCt., bis 600,000 Fr. 3 ½ pCt., bis 1 Million 5 pCt., über 1 Million 6 pCt. Die Abgaben von Schenkungen unter Ehe⸗ gatten sollen das Doppelte der bisherigen betragen. Erbschaften und Schenkungen, die nach dem Auslande gehen, haͤben eine Progressiv⸗ Steuer zu entrichten, welche von 10 Ct. für 10,000 Fr., auf 18 Ct. für 1 Million und auf 20 pCt. für alle höhere Summen steigt. Erbschaften, die von Franzosen im Auslande erhoben werden, bleiben steuerfrei. 5) Eine Garantie von 5 Millionen bei dem National⸗ Diskonto⸗Comtoir und der Bank von Frankreich zu Gunsten der Un⸗ ternehmer von Bauten. . “
Es heißt, daß Lamartine bei Gelegenheit der Diskussion der
as Wort in der National⸗ Versammlung nehmen werde, um das Verhalten und die Maßregeln der vollziehenden Kommission (interimistische Regierung), welcher er angehörte, mit Hinsicht auf den letzten Aufstand zu rechtfertigen. Vorläufig wird im Bien Public, dem Organe Lamartine's, in ei⸗ nem langen Artikel durch eine Schilderung des Zustandes der Dinge seit dem 24. Februar die Vertheidigung der abgetretenen Regierungs⸗ Die Revolution, heißt es dort, habe eine schlagfertige Armee für die Emente vorgefunden, die in 188 “ in der Presse, in der Diskussion unter freiem Rv e 8 be⸗ aͤrbeitet worden; der Hunger, der Ehrgeiz und allerlei Systeme, 9- h bCnecchaft 2zum Besten der unteren Klas⸗ die eine Umgestaltung der Gesellschaft zum Bester öö8 sen verhießen, hätten nach allen Seiten die Leidenf und gegen die National⸗Versammlung, wie v“*“ Kommission gerichtet; zu diesem Zustande der Gemüther sei g- * Frage der National⸗ Werkstätten u Eö Weste. rungs⸗Kommission zu handeln keine ee gelassen; eine Koterie in der Kammer habe die Arbeiter in Werkstätten als vom Stanrte unterhaltene Lazzaroni angesehen und darauf, gedrungen, sie aufzulö⸗ Kommission habe nicht Zeit gehabt, diese Frage
mit der nöthigen Schonung und Behutsamkeit zu lösen, sie sei ge⸗ zwungen gewesen, die Beschlüsse der Kammer zu vollstrecken, und ese Beschlüsse, die Herr Marie am Donnerstag, den 22. Juni, den Ar⸗ beitern kundgethan, seien es gewesen, die den seit Monaten in den Gemüthern des Volkes vorbereiteten Bürgerkrieg zum Ausbruche ge⸗
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sizit gewisser laufenden Einnahmen aber und die theils von der Ver⸗ sammlung schon genehmigten, theils noch zu genehmigenden neuen
iter Der Minister verlas nun die vorstehend angedeuteten Gesetz⸗Entwürfe, und die Versammlung verfügte deren
Es heißt, daß die frühere vollziehende Kommission selbst eine Untersuchung ihrer Verwaltungshandlungen, und zwar insbesondere derjenigen beantragen werde, welche direkt auf die Aufstandstage Be⸗ zug haben. Die Kommission behauptet angeblich, daß sie alle zur Verhütung des stattgehabten Konfliktes nöthigen Maßregeln ergriffen habe und daher jede ihr etwa aufgebürdete Verautwortlichkeit für das vergossene Blut zurückweisen dürfe.
Herr Emanuel Arago, der sich gegenwärtig als Gesandter Frank⸗ reichs in Berlin befindet, wird, dem Messager zufolge, auf Urlaub in Paris erwartet und würde, wie dies Blatt hinzufügt, wohl nicht wieder nach Berlin zurückkehren.
Gleich den Gehältern der Minister sollen auch die der Präfekten, je nach dem Range der Präfekturen, auf 20,000, 15,000 und 12,000 Fr. ermäßigt werden. Das Maximum, welches die Direktoren der großen Central⸗Verwaltungen beziehen, soll 15,000 Fr. betragen. Die Besoldungen der Gesandten will man ebenfalls bedeutend und in manchen Fällen auf die Hälfte ermäßigen. 1
Die Aeußerung, auf welche sich die im Moniteur erwähnte Note des englischen Gesandten bezieht, ging von dem vorigen Han⸗ dels⸗Minister Flocon aus, der am 23. Juni in der National⸗Ver⸗ sammlung über Intriguen klagte, die „im Auslande“ gegen die fran⸗ zösische Republik gesponnen würden.
Straßburg, 2. Juli. (Köln. Ztg.) Wir hatten gestern wieder einen Tag des Schreckens, denn allgemein hieß es, Paris sei von Galeeren⸗Sträftingen in Brand gesteckt worden. Die Beängsti⸗ gung wuchs, und die Behörde ward davon in Kenntniß gesetzt. Man⸗ bestürmte Mairie und Präfektur um Auskunft. Gegen Abend er⸗ schien endlich eine Proclamation an die Bewohner Straßburgs und des niederrheinischen Departements, worin es unter Anderem heißt: „Man setzt die abgeschmacktesten und beunruhigendsten Gerüchte in Umlauf; man sagt, daß Paris in Flammen stehe, die Städte Ver⸗ sailles, Epernay u. s. w. der Plünderung preisgegeben seien. Alles dies ist falsch. Möge man in den von gewissen Individuen verbrei⸗ teten Lärmgerüchten nur die Taktik der Feinde der Republtk erblicken! Die Uebelgesinnten seien indessen auf ihrer Hut! Es sind Befehle gegeben, auf daß sie streng überwacht werden, und wenn sie vor Ge⸗ richt nicht darthun können, woher sie die Nachrichten haben, welche sie verbreiten, so sollen sie den durch das Gesetz ausgesprochenen Strafen verfallen. (gez.) Der Kommissar der Republik, Eissen.“
Lyon, 30. Juni. (Köln. Ztg.) Die Stadt und die Umge⸗ gend ist mit Truppen besetzt. Ein großer Theil der Alpen⸗Armee hat seine Standquartiere in unserer Nähe genommen. Die Ruhe ist seit vorgestern nicht im entferntesten gestört worden, und wir haben gegründete Hoffnung, daß auch fortan dem Gesetze kein Widerstand geleistet wird. Noch werden verdächtige Individuen in Menge verhaftet.
Großbritanien und Irland. London, 3. Juli. Graf Granville, Ober⸗Jägermeister, soll, wie der John Bull meldet, Präsident des Handeleamtes werden. Welche Stellung Herr La⸗ bouchere dann einnehmen wird, ist nicht angegeben.
Als ein Mittel zur Abhülfe des Nothstandes in Irland soll bekanntlich ein Theil der arbeitslosen Bevölkerung nach Neu⸗Süd⸗ wales mit Unterstützung des Staates versetzt werden, wo Arbeiter begehrt sind. Die erste Abtheilung dieser Einwanderer ist jetzt mit
dem „Hyderabad“ in Sidney angekommen, sie stellen aber so übertrie⸗
,29 bene Forderungen, daß die Grundbesitzer unmöglich darauf eingehen können. Während diese Leute in Irland höchstens 18 Pence täglich verdient haben, und dies nicht für das ganze Jahr, verlangen sie hier ein baares Lohn von 15 Pfd. St. jährlich für den Mann und 10 Pfd. St. außerdem für die Frau, dabei noch für jedes Paar in Natura 1040 Pfd. Fleisch und 1040 Pfd. Mehl.
Herrn Guizot ist die Professorenstelle für den an der Universität Orford von Sir R. Taylor vor einigen Jahren gegründeten Lehr⸗
11 v““ 1 ““] wurde, und die Bemerkung, welche der an die fremden Konsuln gerichteten Notifizirung beigefügt war:
bilden die Thatsachen, worauf sich die oben erwähnten Beschwerden gründen.
wiener Kongresses vom 9. J 8 so wie aus über die Bundes⸗Verfassung Deutschlands vom 8. Juni 1815 und aus der in das Protokoll der deutschen Bundes⸗Versammlung vom 6. April 1818 §. 77 aufgenommenen Bezeichnung, daß die Stadt und der Hafen Triest einen Theil des Gebietes des deutschen Bundes bilden.
Bundes⸗Verfassung Deutschlands Art. 11 bestimmen nun Folgendes:
und die Schluß⸗Alte der wiener Konferenz vom 15. Mai 1820, welche durch einen Bundes⸗Beschluß vom 8. Juni 1820 zum Grundgesetze des deutschen Bundes erhoben wurde, fügt im Art. 39 die Bestimmung hinzu:
dingungen seiner politischen Existenz; sie sind geheiligt durch feierliche Ver⸗ träge und durch die Anerkennung von Setten aller Regierungen Europa's. Wer sie in Zweifel ziehen wollte, würde den Bund in den Grundlagen sei⸗ ner Eristenz angreifen.
Marquis von Pareto alle hier oben angeführten Gründe, welche, aus dem Gesichtspunkte des Rechts, die Reclamationen ihrer Regierungen gegen die feindlichen Handlungen des Contre⸗Admirals Albini gegen Triest unter⸗ stützen, entwickelt, hatten sie die Ehre, Sr. Excellenz alle die Rücksichten der hohen Politik vorzustellen, welche, bei dem gegenwärtigen Zustande Euro⸗ pa's, nach den Ansichten ihrer hohen Höse alle Regierungen verpflichten müßten, im wohlverstandenen Interesse der Fürsten und der Völter — Inter⸗ essen, die keinesweges getrennt werden können, — Alles zu vermeiden, was den europäischen Frieden bedrohen könnte.
stuhl für die neueren Sprachen angetragen worden. Die Times legt gegen diese Ernennung Verwahrung ein.
Gestern ist das zweite zwischen Bremen und New⸗Yerk gehende Dampfschiff „Herrmann“ nach einer Ueberfahrt von 11 Tagen und 2 Stunden auf der Rhede von Cowes angekommen. Das Schiff hat diese seine erste Reise in einer ungewöhnlich kurzen Zeit zurückgelegt. Es bringt 66 Passagiere, 300,000 Dollars und eine beträchtliche Ladung für Bremen. Der Handel ist still in Amerika 3 Jeder sucht seine Geschäfte einzuschränken. Herr Bagshaw, Senator für Alabama, ist zum Gesandten in St. Petersburg ernannt. Die Vereinigten Staaten haben einen Vertrag mit Neu⸗Granada abgeschlossen, wodurch ihnen der Uebergang über den Isthmus von Panama von einem Ocran zum anderen gesichert ist. Am 17. Juni wurden die Anerbietungen für die Staats⸗Anleihe eröffnet. Sie beliefen sich auf 33,333,195 Dollars, während der Staat nur 17 Millionen braucht. Die verlangte Prämie beträgt durchschnittlich 3,30 Prozent. Die Herren Corcoran und Riggs haben 14 Mill. zu 3,02 Proz. angeboten, wie es heißt, hauptsächlich für englische Rechnung. — Das Heer zieht sich von Mexiko zurück. Das schwere Geschütz und die Freiwilligen sind be⸗ reits aus der Hauptstadt abgezogen. 1 “
Im Widerspruche mit oben mitgetheilten Berichten glaubt die in Bombay erscheinende Gentlemans Gazette vom 20. Mai nicht, daß Mulraj an dem Tode der beiden in Multan ermordeten Engländer unschuldig sei. Es sei allgemein bekannt, daß er um die That gewußt, ja, er habe sogar die Mörder belohnt. Chan⸗Singh, der Herrn Agnew begleitende Sirdar, scheint auch zu tadeln zu sein. Wenn er von seiner Autorität gehörigen Gebrauch gemacht hätte, wird behauptet, hätte den Umgekommenen das Leben gerettet werden können. Er wird jetzt von Mulraj gefangen gehalten, aber, wie es heißt, blos zum Schein. Der in Lahore angekommene Wundarzt ist nur dadurch gerettet worden, daß er beim Ausbruche des Aufstandes drei Tagemärsche zurück war, und da er noch zur rechten Zeit Nach⸗ richt erhielt, umkehren konnte. Eine Abtheilung Reiterei wurde ihm nachgeschickt, er entging aber ihrer Verfolgung durch den Beistand der Landleute.
Italien. Turin, 30. Juni. Die nachstehende Korrespon⸗ denz zwischen dem Königlich bayerischen Gesandten und Königlich preußischen zeitweiligen Geschäftsträger in Turin einerseits und dem Königlich sardinischen Minister andererseits wird die im deutschen Pu⸗ blikum wegen der Blokade und eines feindlichen Angriffes auf Triest gehegten Befürchtungen beruhigen.
„Turin, 26. Juni 1848.
In der Konferenz am 2a2sten d. Mts., welche seit dem 17ten verlangt und in Folge einer am 2lsten wiederholten Aufforderung zugestanden wurde, hatten die Unterzeichneten die Ehre, Sr. Excellenz dem Herrn Marquis von Pareto, Minister ⸗Staats⸗Secretair der auswärtigen Angelegenheiten Sr. Majestät des Königs von Sardinien, die Beschwerden ihrer Regierungen darzulegen, welche durch die feindlichen Handlungen hervorgerufen wurden, die der Contre⸗Admiral Albini gegen den deutschen Bund ausübt, indem er die Stadt und den Hafen Triest blokirt und beide mit einem Angriffe bedroht.
Der Auszug des durch die Gazzetta Piemontese vom 29. Mai veröffentlichten Berichts des Contre⸗Admirals Albini, die Erklärung der Blokade der Stadt und Rhede Triest vom 11. Juni, welche dem Gounver⸗ neur dieser Stadt und den dort residirenden fremden Konsuln mitgetheilt
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„es könne sich wohl ereignen, daß das italienische Geschwader während der Blokade eine militairische Operation gegen Triest unternehme“,
Was die Rechtsfrage betrifft, so ergieht sich aus der Schlußatte des uni 1815 Art. 53, so wie aus Art. 1 der Akte
Die Schluß⸗Akte des wiener Kongresses Art. 63 und die Akte über die
„Die Bundesstaaten verpflichten sich, nicht nur das ganze Deutsch⸗ land, sondern auch jeden einzelnen Staat des Bundes zu vertheidigen, im Falle er angegriffen würde, und sie garantiren sich gegenseitig alle
Theile ihrer Besitzungen, welche in diesem Bunde enthalten sind“,
„Daß jeder feindliche Angriff auf das Bundesgebiet den Kriegszustand herbeiführe, und daß, wenn dieser Fall eintrete, unverzüglich die nöthigen Maßregeln ergriffen werden mussen, um den feindlichen Angriff zurückzu⸗
weisen.“ 6 8 8 öI— Die Grundgesetze des deutschen Bundes bilden die Basis und die Be⸗
Nachdem die Unterzeichneten in der Konferenz am 22. Juni dem Herrn
Nachdem sodann einerseits die unbedeutenden Vortheile, welche für Sardinien aus der Fortsetzung einer Blokade entspringen könnten, welche mit den in der offiziellen Note Sr. Excellenz des Herrn Marquis von Pareto vom 29. März d. J. gegebenen Versicherungen in offenbarem Widerspruche steht und in ihren Folgen eben so nachtheilig für den Handel des übrigen Deutschlands, wie für den Oesterreichs ist, und andererseits die Wichtigkeit
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der traurigen und unberechenbaren Folgen eines Bruches zwischen dem deutschen Bunde und Sardinien hervorgehoben worden, beeilten sich die Unterzeichneten, von der Gerechtigkeitsliebe und der Weisheit Sr. Exrellenz des Herrn Marquis von Pareto die unverzügliche Aufhebung der Blokade der Stadt und Nhede Triest zu fordern, um jede fernere feindliche Hand⸗ lung gegen das Gebiet des deutschen Bundes zu vermeiden.
Diesen Auseinandersetzungen fügten die Unterzeichneten die Erklärung und Versicherung hinzu, daß ihre Regierungen, von den friedlichsten Gesin⸗ nungen und dem aufrichtigen Wunsche beseelt, das gute Einvernehmen, welches seit langer Zeit mit der Regierung Sr. sardinischen Majestät be⸗ stehe, aufrecht zu erhalten, gern sich der Hoffnung hingäben, daß die Ge⸗ rechtigkeit und die Weisheit der genannten Regierung sit der unangenehmen Nothwendigkeit überheben werde, die oben ausgesprochenen Gesinnungen und Wünsche den Verpflichtungen, die ihnen als Mitglieder des deutschen Bun⸗
des obliegen, und den geheiligten Pflichten, welche ihnen durch das gute
rung meiner ausgezeichnetsten Hochachtung zu erneuern.
zugeflossen, und dieser Betrag durch folgende milde Gaben seit Mai, als:
Es ist mir außerdem eine angenehme Pflicht, Ihnen, Herr Ritter, an⸗
zuzeigen, daß der Herr Präsident der Bundes⸗Versammlung uns eine Note in dieser Beziehung übersandt hat. Ich werde dieselbe unverzüglich beant⸗ worten und mich beeilen, Ihnen eine Abschrift meiner Antwort mitzutheilen.
Ich ergreife mit Vergnügen diese Gelegenheit, um Ihnen die Versiche⸗ 1““
(gez.) L. N. Pareto.
Nothstand in Ober⸗Schlesien. 4 Wir erfüllen die angenehme Pflicht, öffentlich mitzutheilen, daß dem
hiesigen Vereine zur Abhulse der Noth in Ober⸗Schlesien aus dem Absatze von 14,456 Loosen für seine zweite Lotterie eine Einnahme
2,409 Rthlr. 10 Sgr. — Pf.
1) vom Herrn Superintendenten Thile ““ aus Liebenwerda, Regierungs⸗Bezirk Merseburg
2) von dem Königlichen Post⸗Amt zu An⸗ geE“ 3
3) von dem Herrn Ober⸗Post⸗Secretair Heller in Hamburg “ von der Königlichen Post⸗Verwaltung zu Schwetz
5) von dem Herrn Ober⸗Post⸗Secretair Heller zu Hamburg aus dem nördlichen Schlesvigg“
6) von dem Herrn Pastor Streit in Til⸗ lendorf — „ 2121“
auf die Haupt⸗Summe von 2,560 Rthlr. 6 Sgr. 10 Pf.
gebracht worden ist, über deren Verwendung nach dem Bedürfniß der Hülfe wir zu seiner Zeit den Rechenschafts⸗ werden.
Bericht zu erstatten nicht verfehlen
Die Gewinnlisten sind, wie früher, an die Herren Collecteure verab⸗
reicht worden.
Gern knüpfen wir an die gegenwärtige Mittheilung den wärmsten Dank
an die verehrten Geber der so reichlich eingegangenen Verloosungs⸗Gegen⸗
stände, so wie an sämmtliche Herren Post⸗Beamten des preußischen Staates, für die freundliche Vermittelung des Absatzes der Loose, wobei wir uns das Anerkenntniß nicht ve sagen können, daß der günstige Erfolg dieses wieder⸗ holten Werkes der Menschenliebe vorzugsweise der rastlosen und thätigen Mitwirkung des Herrn Post⸗Administrator Albinus hierselbst beizumessen ist.
Oppeln, den 20. Juni 1848. Der Vorstand des Vereins. Pückler. Ewald. Maron. Regierungs⸗Präsident. Ober⸗Regierungs⸗Rath. Ober⸗Forstmeister.
Recht und die Ehre Deutschlands auferlegt und die einmüthige Stimme des deutschen Volkes unterstützt werden, unterzuordnen.
Nachdem Se. Excellenz der Herr Marquis von Pareto den Unterzeich⸗ neten die Absichten und Motive, welche den gegen die Stadt und Rhede Triest ergriffenen Maßregeln zum Grunde gelegen, mitgetheilt hatte, schloß er die Konferenz mit dem Versprechen, die dargelegten Beschwerden in reif⸗ liche Erwägung zu ziehen und Alles zu thun, was er könne, um die ent⸗ standene Differenz auf friedliche Weise zu lösen und in zwei oder drei Ta⸗ gen die gefaßten Beschlüsse zur Kenntniß der Unterzeichneten zu bringen.
Es sind seitdem vier Tage vergangen, ohne daß die Unterzeichneten ir⸗
gend eine Mittheilung über den Gegenstand ihrer Reclamationen erhalten hätten. Dagegen sind sie unterdessen benachrichtigt worden, daß die deutsche Bundes⸗Versammlung an den bei demselben beglaubigten außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister Sr. sardinischen Majestät eine feierliche Protestation gegen die Blokade von Triest gerichtet und unverzüg⸗ lich die Aufhebung dieser Blokade verlangt hat.
Am 20sten d. M. hat die deutsche National⸗Versammlung in Frankfurt a. M. einstimmig beschlossen, daß jede seindliche Handlung gegen die Stadt Triest als eine Kriegserklärung betrachtet werden solle.
Unter diesen ernsten Pmständen halten die Unterzeichneten sich verpflich⸗ tet, die Reclamationen, welche sie am 22sten d. M. Sr. Excellenz dem Herrn Marquis von Pareto mündlich mittheilten, schriftlich zu wiederholen und von ihm dringend und unverzüglich entweder die Mittheilung der in Folge der Konferenz am 22. Juni und des dort gegebenen Versprechens gefaßten Resolutionen oder eine kategorische Erklärung über den Gegenstand ihrer Reclamationen zu verlangen.
Indem die Unterzeichneten Sr. Excellenz dem Herrn Marquis von Pareto, Minister⸗Staats⸗Secretair der auswärtigen Angelegenheiten Sr. Majestät des Königs von Sardinien, diese Note übersenden, ergreifen sie mit Vergnügen diese Gelegenheit, um Sr. Excellenz die Versicherung ihrer Hochachtung zu erneuern.
Ritter von Abel, außerordentlicher Gesandter und be⸗ vollmächtigter Minister Sr. Majestät des Königs von Bayern bei Sr. Ma⸗ jestät dem Könige von Sardinien.
Baron von Werthern, interimistischer Geschäftsträger Sr. Ma⸗
jestät des Königs von Preußen.
(gez.)
IUn
Se. Excellenz den Herrn Marquis von Pareto, Minister⸗Staats⸗ Secretair der auswärtigen An⸗ gelegenheiten Sr. Majestät des Königs von Sardinien u. s. w.“
„Turin, den 26. Juni 1848.
Mein Herr!
Es mir eine angenehme Pfl'’cht, auf die mündliche Mittheilung zu antworten, welche Sie beauftragt waren, mir in Bezug auf die Bemerkun⸗ gen zu machen, zu welchen die Blokirang des Hafens von Triest von Sei⸗ ten der deutschen Bundes⸗Versammlung Anlaß gegeben haben, und ich be⸗ eile mich, Ihnen anzuzeigen, daß man bei Ergreifung dieser Maßregel, in Uebereinstimmung mit dem von Anfang an von uns angenommenen Prin⸗ zip, den Verkehr der Handelsschiffe vollkommen freigelassen hat, und daß die Blokade nur den Zweck hatte, den Schleichhandel mit Kriegs⸗Material zu verhindern; daß uüͤbrigens diese Bestimmung nur durch die Erklärung der Blokade des Hafens von Venedig und durch die von den österreichischen Be⸗ hörden gegen italienische Schiffe ergriffenen Maßregeln hervorgerufen wurde, und daß die Regierung des Königs bei Annahme derselben nur kraft des legitimen Rechts der Vertheidigung gehandelt hat.
Ich beeile mich übrigens, Ihnen, Herr Ritter, anzuzeigen, daß noch an dem Tage, an welchem ich von Ihnen jene Mittheilung empfing, dem Be⸗ fehlshaber der Flotte Sr. Majestät im Adriatischen Meere der bestimmteste Befehl zugegangen ist, sich streng an die angegebenen Vorschriften zu halten.
Die Regierung des Königs ist erfreut, hierdurch einen Beweis von seiner Willfährigkeit in Bezug auf die mir von Ihnen mitgetheilten Be⸗ merkungen und von seinem Wunsche, das beste Einvernehmen mit dem deutschen Bunde aufrecht zu erhalten, geben zu können. Sie hofft dagegen, daß die Bundes⸗Versammlung ihrerseits ihren Einfluß anwenden wird, um zu verhindern, daß Oesterreich von der Neutralität zur See abweiche, die wir ausgesprochen, und die es selbst bei dem Beginn des gegenwärtigen Frirgo anzunhnen erklirt hat.e ths Ers üß Sess
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Markt⸗Berichte. Berliner Getraidebericht. Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt: Weizen 46—48 Rthlr. Roggen loco 24—27 Rthlr. Hafer 48 /52 pfd. 16—18 Rthlr. Gerste 22 — 23 Rthlr. Rüböl loco 9 ⅞ Rthlr. Sept./Okt. 10 ⁄ Rthlr. Br., ¾ G. Marktpreise vom Getraide. Berlin, den 6. Juli.
Zu Lande: Weizen 2 Rthlr., auch 1 Rthlr. 25 Sgr. 3 Pf.; Roggen 1 Rthlr. 5 Sgr. 8 Pf., auch 1 Rthlr. 1 Sgr. 11 Pf.; Hafer 25 Sgr., auch 21 Sgr.
Zu Wasser: Weizen 2 Rthlr., auch 1 Rthlr. 25 Sgr.; Rog⸗ gen 1 Rthlr. 5 Sgr., auch 1 Rthlr. 1 Sgr. 3 Pf.; große Gerste 1 Rthlr.; Hafer 22 Sgr. 6 Pf., auch 21 Sgr. 3 Pf.
Mettwoch, den 5. Juli.
Das Schock Stroh 7 Rthlr., auch 6 Rthlr.; der Centner Heu 25 Sgr., auch 16 Sgr. 3 Pf. .
Kartoffel⸗Preise. 2 1
Der Scheffel 27 Sgr. 6 Pf., auch 17 Sgr. 6 Pf.; metzenweis 2 Sgr., auch 1 Sgr. 3 Pf. 8
Branntwein⸗reise. 8 Die Preise von Kartoffel⸗Spiritus waren am Juni 1848 16 Rthlr. . V3 frei ins Haus geliefert 16 ½ » “ p. 200 Quart à 54 % ohne Geschäft oder 10,800 ℳ% nach 16 ½ „ u. 16 ½ Rthlr. Tmbes. 2 10 ½ 5 2 “ Korn⸗Spiritus: ohne Geschäft. Berlin, den 6. Juli 1848. Die Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin.
Königsberg, 4. Juli. Die Zufuhr war gering. Weizen 50 bis 58 Sgr. pr. Schffl., Roggen 28 bis 36 Sgr., kleine Gerste 22 Sgr., Hafer 19 bis 21 Sgr., frische Kartoffeln 48 Sgr.
Danzig, 4. Juli. An der Börse wurden verkauft, gestern noch: 4 ½ L. 103 pfd. inländ. Gerste zu unbekanntem Preise; heute: Weizen inländ. 9 ½ L. 128 pfd. zu Fl. 345, 10 L. 130 — 131 pfd. zu Fl. 385, poln. 7 L. 128 pfd. zu Fl. 360 preuß. Cour. die Last.
Stettin, 6. Juli. Roggen in loco nach Qualität zu 24 a 27 Rthlr. zu haben, 82 psd. pr. Sept. /Okt. 25 — 24 ½ Rthlr. bezahlt.
Spiritus fester, da fast nichts angeboten wird, aus erster Hand zur Stelle und aus zweiter Hand ohne Faß 22 — 21 ½ %, mit Fässern willig 22 ½ % zu machen. Termine nichts gehandelt.
Rüböl in loco 9 ½ Brf., 9½ Rthlr. Gld., pr. Sept. /Okt. 9 ¾ a 10 Rthlr. bezahlt, letzterer Preis noch Brief.
Neuß, 4. Juli. Weizen 2 Rthlr. 2 Sgr., Roggen 1 Rthlr. 11 Sgr., Wintergerste 1 Rthlr. 4 Sgr., Sommergerste 1 Rthlr. 4 Sgr., Buchweizen 1 Rthlr. 16 Sgr., Hafer 25 Sgr., Erbsen 2 Rthlr. 10 Sgr.
Rappsaamen 3 Rthlr. 15 Sgr.,
5 Sgr.
Rüböl pr. Ohm a 282 Pf. o. F. 31 Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf., dito pr. Oktober 31 Rthlr. 15 Sgr., Rübkuchen pr. 1000 St. St. 35 Rthlr., Preßkuchen pr. 2000 Pfd. 34 Rthlr.
Für Getraide überhaupt zeigt sich zu etwas erhöhten Preisen mehr Kauflust. Rüböl ebenfalls höher gehalten.
kleiner Saamen 3 Rthlr.
Königliche Schauspiele.
Sonnabend, 8. Juli. Im Schauspielhause. 109te Abonnements Vorstellung. Zum erstenmale: Geistige Liebe, Lustspiel in 3 Abth., von Dr. Fr. Lederer. Hierauf: Er muß aufs Land, Lustspiel in 3 Akten, frei nach dem Französischen des Bayard und de Vailly, von W. Friedrich. (Herr Herrmann Wauer: Ferdinand, als letzte Gast⸗ rolle.) 8
Sonntag, 9. Juli. Im Opernhause. 7aste Opernhans⸗lbon⸗ nements⸗Vorstellung: Doktor Robin, Schauspiel in 1 Akt, nac, dne Französischen von Friedrich. Hierauf: Die Willps, oder: Gisela,
22 ¼ Zörer 5. St. Georges und Coralli. phantastisches Ballet in 2 Abth., von St. eeorgen, veri bek von Musik von Adam. Für die hiesige Königliche Bühne eingerichtet vo dem Balletmeister Hoguet. 85
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