1848 / 84 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

82 2 7 j ü Ithätig dürfte wie es auch die Polen vanschen, vne has⸗ 21 Aass. Ir es sein, wenn 8 der Deputirten des Deutschland einzuverleiben⸗- vonnr. Die 68 oßberzogthums würde aber nicht so weit hinauszuschieben sein, de Th-he des hee; Lon Einzelheiten der Gränzen wird nicht so tief gA e lönnen daß die Verhältnisse der Einwohnerzahl dermaßen ver⸗ w daß sie auf die Jahl der zur National⸗Versammlung zu schickenden Abgeordneten wirken dürften. 1275 gag 889. vnn. 18. s jesenen Kreisen eine überwiegende Zahl an polnisch 22929 bogenseseneang 8 diese vertreten werden, wie die weit über wei Millonen Polen in reshen . reorganisirenden Theilen en aber werden in den 8 inseh Gelegenheit haben, Deutschland und Europa zu beweisen, daß ie nicht nur tapfer im Felde sind, wie Jeder weiß, sondern auch, daß sie im Stande sind, sowohl ihre eigenen Landsleute, als auch die unter ihnen lebenden Deutschen, nicht allein im sicheren Besitze der Freiheit der Perso⸗ nen und Sicherheit des Eigenthums zu erhalten, sondern auch durch ihre für die Hebung aller geistigen und materiellen Interessen getroffenen Anstal ten sie einer möglichst hohen Stufe des Wohlstandes entgegenzuführen und sich so würdig auf den Augenblick vorzubereiten, den die Zukunft ihnen jetzt noch verhüllt, und den sie in sehr S Weise vielleicht zu stürmisch herbeizurufen suchen. „Es giebt“, ruft einer ihrer einsichtsvollsten Mitbür⸗ ger sehr treffend, „eine Krone, welche auch würdig ist, um euren Ehrgeiz zu 55 8 bu Ein Deutscher darf hinzusetzen: „sie länzt nicht, aber sie ist gediegen!“ Demnach trägt der Russchuß, mit Ausnahme einer Stimme, übrigens einstimmig, se an, die hohe National⸗Versammlung möge unter den obwaltenden Umständen:

1) „Die Aufnahme derjenigen Theile des Großherzogthums Posen, welche auf den Antrag der Königlich preußischen Regierung durch einstim⸗ mige Beschlüsse des Bundestags vom 22. April und 2. Mai in den deut⸗ schen Bund aufgenommen worden sind, wiederholt anerkennen und demge⸗ maß die aus dem Deutschland zugeordneten Theile gewählten zwölf Ab⸗ geordneten zur deutschen National⸗Versammlung, welche auf ihre Legitima⸗ tion vorläufig zugelassen worden sind, nun endgültig zulassen.

2) „Die von dem Königlich preußischen Kommissarius, General Pfuel, vom 4. Juni d. J. angeordnete vorläufige Demarcationslinie zwischen dem polnischen und dem deutschen Theile vorläufig anerkennen, sich jedoch die letzte Entscheidung über die zu treffende Abgränzung zwischen beiden Thei⸗ len auf weitere Vorlage der preußischen Regierung vorbehalten.

3) „Von der preußischen Regierung eine bestimmte Erklärung verlan⸗ gen, daß dieselbe nicht nur ihrerseits, so lange sie den polnischen Theil des Großherzogthums Posen regieren werde, den in demselben wohnenden Deut⸗ schen ihre Nationalität erhalten, sondern daß sie auch dafür sorgen werde, ihnen dieselbe für den Fall zu sichern, daß dieser polnische Theil Posens

aufhören sollte, unter preußischer Herrschaft zu stehen.

4) „In Beziehung auf die Petitionen, welche Westpreußen betreffen, den nicht deutschen Bewohnern dieser Provinz zu erklären, daß die Natio⸗ nal⸗Versammlung, laut Beschlusses vom 31. Mai, allen nicht deutschen Volksstämmen auf deutschem Bundesboden (also auch überall auf demsel⸗ ben den Polen) ungehinderte volksthümliche Entwickelung und in Hinsicht auf das Kirchenwesen, den Unterricht, die Literatur, die innere Verwaltung und Rechtspflege, die Gleichberechtigung ihrer Sprache, so weit deren Ge⸗ biet reiche, gewährleistet habe.

Franz Schu⸗

Gegen diese sämmtlichen Anträge hat gestimmt: 8 Z6“

Ausland.

Frankreich. Paris, 21. Juli. Das Journal des Dé⸗ bats äußert sich folgendermaßen über die vorgestrige Sitzung der National⸗Versammlung:

„Wir wünschten eben so gern, wenn es möglich wäre, gar nichts darüber zu sagen, so beschämt sind wir über den schrecklichen Lärmen, mit welchem sie endigte. Und wenn man sich über diese unerhörten Scenen noch Rechen⸗

schaft ablegen, wenn man sie durch einen ernsthaften Grund, durch ein wah⸗ res politisches Interesse erklären könnte! Aber nein. Wegen einer bloßen Form⸗Frage, wegen der Frage, über welchen Antrag zuerst abgestimmt wer⸗ den sollte, sehen wir sich einen der heftigsten parlamentarischen Stürme er⸗ heben, welchem wir je beigewohnt haben; wegen einer Frage des Regle⸗ ments theilte sich die Versammlung in zwei Feldlager, welche sich drohten mit Stimme und Geberden; kreuzten sich Unterbrechungen und Ausforde⸗ rungen in allen Theilen des Saales, so daß der Präsident gezwungen war, sich zweimal zu bedecken, und die Sitzung über eine Stunde ausgesetzt blieb. Der Gegenstand der Berathung war ein Gesetz⸗Entwurf der Regierung, welcher bestimmte, daß vom 1. Oktober 1848 an die Aufnahme in die po⸗

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olgen Es ist eine wichtige Fraße, ob es zweckmäßi seh, den Unter⸗ richt in allen Stufen, von der Grundlage bis zum Givfen des Gebäudes unentgeltlich zu gewähren. Liegt nun nicht schon eine offenbare Unzuträg⸗ lichkeit darin, diese Frage in einem besonderen Gesetz⸗Entwurfe zu entschei⸗ den, ehe über die Constitution, welche natürlich berufen ist, diese Frage im Prinzip zu entscheiden, abgestimmt ist? Das war die Meinung, welche der General Baraguay⸗d'Hilliers und mehrere andere Deputirte lebhaft unter⸗ stützten, indem sie verlangten, daß der vorliegende Gesetz⸗Entwurf vertagt werde. Die Vertagung wurde jedoch nach zwei zweifelhaften Abstimmun⸗ gen in einer Abstimmung durch Theilung abgelehnt. Die Bera⸗ ihung wandte sich darauf dem Inhalte des Gesetz* Entwurfs zu und belebte und verlängerte sich von neuem. Es ist gewiß eine schöne Sache, wenn das Prinzip des unentgeltlichen Unterrichts für Alle versprochen wird; aber muß dasselbe in unbeschränktem Maße in Ausfüh⸗ rung gebracht werden? Muß man ihm die Interessen der Staats⸗Kasse opfern und das Budget zum Fenster hinauswerfen, wie dies Herr Charles Dupin sehr richtig sagte? Welches sind denn die Familien, deren Kinder am meisten in die polptechnische Schule und in die Militair⸗Schule aufge⸗ nommen werden? Es sind offenbar Familien, welche reich genug sind, um diese Begünstigung, die man ihnen auf Kosten des Staates zuwenden will, entbehren zu köoͤnnen. Sonst würden sie die Kosten der allgemeinen Stu⸗ dien, welche den Weg für diese speziellen Studien eröffnen, nicht haben be⸗ streiten können. Herr Charles Dupin wollte daher die Streitfrage theilen, die Reichen von den Armen sondern und das Prinzip des unentgeltlichen Unterrichts auf diese Weise mit den Interessen der Staats⸗Kasse vereinigen. Das war der Zweck eines Amendements, welches das geehrte Mitglied ein

brachte, und wodurch verfügt werden sollte, daß vom 1. Januar 1849 an die Hälfte der in die polptechnische Schule und in die Militair⸗Schule auf⸗ genommenen Zöglinge ganz auf Kosten des Staates unterhalten werden sollten. Wir wissen nicht, was das Schicksal dieses Amendements und mehrerer an⸗ derer in demselben Sinne gefaßter gewesen sein würde; aber der Kriegs⸗ Minister, General Lamoricidre, sah die Nothwendigkeit, eine Konzession machen zu müssen. Er schlug daher, nicht als Minister, sondern als Mit⸗ glied der National⸗Versammlung, ein Amendement vor, wodurch die Aus⸗ führung des Gesetz⸗Entwurfs bis zum 1. Oktober 1850 ausgesetzt werden sollte. Uns scheint, man könne dabei fragen, wozu denn jetzt Gesetze machen, welche erst in zwei Jahren und noch später ausgeführt werden sollen? Haben wir denn nicht schon für jetzt genug zu thun, so daß wir uns mit der Zukunft nicht zu beschäftigen brauchen? Indessen mußte über die verschiedenen Amendements abgestimmt werden. Offenbar entfernte sich das des Herrn Dupin weiter von dem vorliegenden Entwurfe, als das des Generals Lamoricièere. Aus die⸗ sem Grunde hätte über dasselbe zuerst abgestimmt werden müssen. Aber die Frage über die Priorität, welche von dem Präsidenten, Herrn Portalis, ohne Noth zur Abstimmung gestellt wurde, wurde zu Gunsten des Amen⸗ dements des Generals Lamorieière entschieden. Diese Abstimmung erhob einen Sturm und stürzte die Versammlung in eine Unordnung, welche schwer

zu beschreiben ist. Der Oberst de Lespinasse, welcher auf die Rednerbühne stieg, um an das Reglement zu erinnern, konnte es nicht dahin bringen, auch nur mit einem Worte gehört zu werden. Das Ansehen des Präsi⸗

denten wurde verkannt. Fast die ganze Versammlung erhob sich und setzte von selbst die Sitzung aus. Erst da ergriff der Präsident, Herr Portalis, unfähig, die Unordnung zu bewältigen, die Maßregel, seinen Hut aufzu⸗ setzen. Von diesem Augenblicke an war die Sitzung nur noch ein Chaos, ein langer und trauriger Skandal. Nachdem sich endlich die Ruhe wieder⸗ hergestellt hatte, wurde die Sitzung wieder aufgenommen. Es wurde die Abstimmung durch Theilung für das Amendement des Generals Lamoriciere gefordert. Aber da die gedruckten Zettel, welche für diese Abstimmung ge⸗ braucht werden, nicht bereit waren, wurde die Sitzung von neuem ausge⸗

setzt. Endlich, da die Stimmzettel sich noch immer erwarten ließen, mußte

man zur geheimen Abstimmung durch Kugelung seine Zuflucht nehmen.

Diese Abstimmung ergab 406 Stimmen für das Amendement und 135 ge⸗

gen dasselbe. Dasselbe war also angenommen.“

folgen sollte.

Italien. Rom, 10. Juli. (A. Z.) Vorigen Freitag (7.) hielt der französische Gesandte seine feierliche Auffahrt nach dem Qui⸗ rinal und begab sich, zur Ueberreichung seines Beglaubigungs⸗Schrei⸗ bens, nach dem Audienz⸗Saal des Papstes, wo ihn dieser mit gro⸗ ßer Auszeichnung und, wie Augenzeugen versichern, mit wahrer Herz⸗ lichkeit empfing. Dies läßt auf die Gesinnungen schließen, welche er

lovtechnische Schule und in die Militair⸗Schule zu St. Cyr unentgeltlich er

Sr. Heiligkeit seitens der Republik dargelegt haben wird. Und in der That scheint selbst die falsche Stellung, in welche der Papst zu sei⸗ nem gegenwärtigen Ministerium gerathen ist, Gegenstand vertraulicher Aeußerungen gewesen zu sein. Daß er sich nicht zu Gunsten des letzteren erklärt hat, geht schon aus dem einen Umstand hervor, daß der Gesandte gleich nach der Audienz sowohl bei dem Kardinal⸗Staatssecretair und dem Kardinal⸗Dekan Macchi den üblichen Besuch abgestattet, als auch den Kard. Antonelli, welcher mit den Staatsgeschäften betraut ist,

33155. 33800. 34789. 36332. 38174. 38904. 39898. 40205. 41758. 44011. 45081. 45863. 47521. 48494. 49010. 49801. 50462. 52483. 53811.

54376.

33328. 33906. 34993. 36838. 38269. 38967. 39979. 40367. 41882. 42630. 44148. 45302. 45922. 47674. 48524. 49189. 49835. 50664. 52544. 54052. 54454.

Bekanntma chungen.

Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 9. März 1848.

Das dem Ziegelbrenner Friedrich Wilhelm Doerband gehörige, hierselbst in der Ackerstraße Nr. 10 belegene, im Hypothekenbuche des Königl. Stadtgerichts von den

Umgebungen Vol. 6. Nr. 403. verzeichnete Grundstück, richtlich abgeschätzt zu 7237 Thlr. 1 Sgr., soll

am 16. Oktober 1848, Vormitt. 11 Uhr, an der Gerichtsstelle öffentlich an den Meistbietenden verkauft werden. Taxe und Hypothekenschein sind in der Registratur einzusehen.

[255]

88 . 3 Köln⸗Mindener Eisenbahn.

8 Bei der am 1sten und resp. 4ten d. M. in Gemäßheit der §§. 21. 22. der zunterm 18. Dezember 1843 Allerhöchst sanctionirten Statuten unserer Gesell⸗ sesn. hatgehabten Ausloosung der in Jahre vom Staate Nennwerthe behufs der Amortisation zu encedegen

Actien, 325 Stück an der Zahl, si - mern gezogen worden: Zehl, fhnd Mlgeübe Nörs.

186.434. 691. 904. 1008. 1038. 1328. 1378. 1414. 1447. 1612. 2299. 2303. 2486. 2541. 3180. 3338. 3479. 3505. 4423. 4529. 4547. 4615. 5208. 5249. 5399. 5595. 5744. 5803. 5877 6165. 6504. 6557. 6706. 7072. 7079. 7381. 7618. 7666. 7863. 7874. 8019. 8055. 809; 8952. 9627. 9710. 9954. 10042. 10136. 10129. 10672. 11961. 12140. 12219. 121041. 12487. 13033. 13035. 13085. 13198. 13285. 13376. 13711. 13914. 14149. 14151. 14399. 14608. 15162. 15164. 15207. 15300. 15323. 15416. 15864. 16633. 16957. 17036. 17106. 17142. 17398. 17653. 17675. 17775. 17866. 18043. 19037. 19101. 19193. 19387. 19432. 20019. 20246. 20664. 20885. 21887. 22011. 22031. 23020. 23070. 23075. 23230. 23572. 23638. 24136. 24731. 25052. 25467. 25706. 26024. 26097. 26263. 25667. 27050. 27245. 27359. 28040. 28471. 28601. 28694. 28786. 28990. 29176. 29295. 29389. 29529. 29673. 29788. 29982. 30265. 30424. 31007. 31178. 31264. 31514. 31639, 32151. 32801. 32899. 33005.

1173. 1223. 1272. 1758. 1839. 1869. 2594. 2651. 2870. 3853. 3905. 4013. 4628. 4699. 4745.

6006. 7395. 8155. 10313. 12588. 13421. 15120. 15702. 17223.

während ze

33358. 33473.

37034. 38303. 38388. 39050. 40022. 40415. 42004. 42960. 43422. 44201. 45361. 46091. 47787. 47902. 48671. 49216. 49955.

33785. 34751. 35623. 37856. 38710. 39856. 40163. 41582. 42519. 43845. 45068. 45705. 47105. 48189. 49006.

50252.

33545. 34338. 35437. 37620. 38417.

33628. 34476. 35616. 37650. 38451. 39349. 39730. 40044. 40083. 40119. 40617. 40872. 41112. 42073. 42253. 42355. 43755. 43826. 44661. 44851. 45438. 45536. 46386. 46942. 48087. 48114. 48848. 48890. 49384. 49403. 50190. 50211.

34200. 3832953. 37572.

erklären ist.

39312. angestellte Personal verwendet. Köln, den 14. Juli 1848.

Die

44269. 45402. 46202.

[461 b]

48678. 49353. 49978.

alsdann von der Direction, unter Angabe der Num⸗ mern der werthlos gewordenen Actien, öffentlich zu

Die Kosten des Verfahrens werden aus dem Kapi⸗

talbetrage für diese Actien entnommen und der Ueber⸗ schuß wird zu Unterstützungen für das bei der Bahn

Direeiion

Die Fahrten des Per⸗ gsonenschiffs Borussia

werden dahin geändert, daß von Mittwoch den 26. Juli

1“ 2 E

ohne dies durch einen Titel kundzugeben, an demselben Tage noch aufgesucht hat. Der Minister der auswärtigen Säkular⸗Angelegen⸗ heiten wurde dagegen auch bei dieser Gelegenheit ganz übergangen. Der Papst soll den chiffrirten Brief, den man in Turin aufgefangen hatte, und den das mailänder Journal il Popolo zuerst in seiner Nummer vom 30. Juni abgedruckt hat, anerkannt und erklärt haben, daß er nichts Anderes enthalte, als Verhaltungs⸗Maßregeln für den Nuntius wegen der Einforderung seiner Pässe, falls dieselbe ihm nö⸗ thig scheinen sollte. . Fürst Corsini ist in Gefahr gewesen, von seinen treuen Trasteve⸗ rinern mißhandelt zu werden. 8

daß die Beschränkungen der Beneficenza darauf abgesehen sind, die noch Unverheiratheten und die kinderlosen Wittwer für die Linie aus⸗ zuheben, was eine entsetzliche Aufregung hervorrief. Der Fürst, welcher davon gehört hatte und durch sein persönliches Erschei⸗ nen beruhigend wirken zu können glaubte, auch sich von dem Stand der Sachen mit eigenen Augen überzeugen wollte, wurde von einem Kundschafter benachrichtigt, daß es Zeit sei, sich aus dem Staube zu machen, was er denn auch that. Kaum war er in den Wagen

gestiegen, als sich ein Haufe hinter ihm drein stürzte und ihn ein Das Ministerium Mamiani hat seine Ent-⸗

Stück Weges verfolgte. lassung verlangt und, wie es scheint, diesmal erhalten. Als Mini⸗ ster des Innern wird Farini genannt; zu den Finanzen soll der Fürst D. Annibale Simonetti, der mit dem letzten Ministerium in den er⸗ sten Tagen des Mai zurücktreten mußte, wieder zurückkehren.

Heute Morgen sind alle hier anwesenden Franzosen zu einer in

S. Luigi abzuhaltenden Todtenmesse zu Ehren der in Paris gefalle⸗ nen Opfer geladen. Der Papst wird für den Erzbischof von Paris in S. Ignazio selbst eine Messe celebriren.

Rom, 13. Juli. (A. Z.) Der Papst war sich der ganzen des gegen die Kammer vollzogenen Protestations⸗Aktes bewußt. dert. ren Worte verlas, Anderen schien der Ausdruck derselben schreckhaft. Für alle Fälle hatte er sich einer festen Position versehen. Denn un⸗

mittelbar nach der Verlesung zeigte er der Deputation, die ihm die Adresse überbracht hatte, ein gedrucktes Exemplar vor und erklärte ihr, daß sämmtliche Mitglieder des diplomatischen Corps bereits im Besitz

eines solchen seien. Die Kammer ihrerseits hat sich dadurch schadlos zu halten gesucht, daß die Antwort gar nicht verlesen werden durfte. Der Präsident Sturbinetti, der in Sereni's Abwesenheit fungirte, be⸗ merkte ganz kurz und trocken, die Antwort des Papstes könnten die Depu⸗ tirten in der Zeitung lesen. Ein solches unschickliches Verfahren hat bei der Gegenpartei lautes Mißfallen erregt. Die Liberalen indeß haben ganz dieselbe Verhaltungsweise angenommen: sie haben sich unter einander das Wort gegeben, von der ganzen Sache gar nicht zu reden, und zu thun, als ob nichts vorgefallen wäre. Das Mini⸗ sterium jedoch muß abtreten. Ruhestörungen sind nicht vorgefallen; gestern aber wurden Patronen an die Bürgergardisten vertheilt, und die Radikalen haben in öffentlichen Blättern bereits vorgerechnet, auf wie viel Kugeln die Retrograden bei einer etwaigen Reaction rech⸗ nen könnten. Jetzt sind Unordnungen auf nächsten Sonntag an⸗ gekündigt, wo der Stiftungstag der Civica durch ein Tedeum gefeiert werden soll, wie es scheint, um auf diese Weise die Bürger unter den Waffen zu halten.

Der Zustand in den Provinzen ist sehr ungleich. An manchen Orten ist allerdings viel Feuereifer vorhanden, dagegen geht es an anderen mehr als lau her. In Forli z. B. haben sich nicht mehr als drei Mann bei dem gegenwärtigen Waffen⸗Aufrufe gestellt.

Die stenographischen Berichte 8 der konstituirenden National⸗Versammlung zu Frankfurt a. M.

Erstes Abonnement, Nr. 1—33 (100 Bogen mit Inhalt und Register) sind auf Anordnung der hohen National⸗Versammlung in einer bedeuten⸗ den Auflage in Leipzig abgedruckt worden und durch jedes Post⸗Amt in ganz ö für 20 Sgr. = 1 Fl. C.⸗M. = 1 Fl. 12 Kr. rhein. u beziehen.

Das zweite und die folgenden Abonnements von Nr. 34 ab, auch je 100 Bogen, sind ebenfalls bei jedem Postamte zu gleichem Preise, und zwar möglichst bald, zu bewirken, da es sonst ungewiß ist, ob bei späteren Bestellungen die früheren Nummern nachgeliefert werden können.

Herzogl. Anhalt⸗Bernburgische Domainen⸗ [515] Verpachtung.

Hohendorf mit 1866 Morg. 4 ¶R. Acker, 27 Wiesen, Gäsrten,

» 6 » Baum⸗Anpflanzungen und einer Zehntnutzung von 4026 36 Morgen Acker soll von Johannis 1849 ab auf 18 Jahre in dem am

41 4. Oktober c., Vormittags 9 Uhr, im hiesigen Kammer⸗Lokale anste⸗ henden Termine gegen das Meistgebot, jedoch mit Vor⸗ behalt des Zuschlags und der Auswahl des Pächters, verpachtet werden. Pachtbewerber werden daher ersucht, im gedachten Termine zu erscheinen, ihre Gebote abzu⸗ geben und sich über ihre Zahlungsfähigkeit auszuweisen.

s war nämlich ruchbar geworden,

Der Moment wird als ergreifend für beide Theile geschil-⸗ Nach Einigen zitterte seine Stimme, als er die inhaltsschwe-

Die Herzogl. Domaine zu Hoym nebst dem Vorwerke

eigt werden mo n Jahre pfangnahme der

1ege. 14 5 Jahres nach dem letzten öffenilichen Aufrufe zur Einlösung vorgezeigt werden, sind verchion welches

50925. 51421. 51740. 52791. 54093. 54594. Wir bringen dies mit dem Bemerken Kenntniß, daß die Erhebung der Kapitalbeträge zum Nennwerthe der gezogenen Actien gegen Ablieferung der Actien nebst den nach dem 2. Januar 1849 fällig wer⸗ denden Coupons und Dividendenscheinen, vom 15. De⸗ zember d. J. ab, bei der Königl. Regierungs⸗Hauptkasse zu Köln, so wie während der Zeit vom 15. bis 31. De⸗ zember d. J. auch bei der General⸗Staatskasse in Ber⸗ lin und bei der Königl. Regierungs⸗Hauptkasse in Düs⸗ seldorf, erfolgen wird. Der Betrag fehlender Zins⸗Cou⸗ pons und D videndenscheine wird vom Kapitalbetrage in Abzug gebracht.

Interessenten, welche die Kapitalbeträge in Berlin oder Düsseldorf zu erheben beabsichtigen, haben ihre Actien ufs Prüfung

52976. 53361. 54265. 54313. 54725. 54859.

nebst Coupons und Dividendenscheinen beh der Richtigkeit bis spätestens den 15. November d. J. bei der von ihnen gewählten Kasse gegen eine Em⸗ pfangs⸗Bescheinigung niederzulegen, bei deren Zurückgabe dann in dem vorbezeichneten 31. Dezember d. J.) die Gleichzeitig machen wir §. 25. der Statuten aufmer ie Nummern

Folge der Bek

Zeit dnrhe

Zahlung welche

von der Dire

51791. 53448. 54318. 54885.

52253. 53796. 54364.

55105.

zur öffentlichen

Zeitraum (vom Zahlung geleistet wird. auf die Bestimmungen des ksam, welcher lautet:

der ausgeloosten Actien, welche in anntmachung nicht

15. bis

zur bestimmten

chten, werden jährlich Direction behufs Em⸗ öffentlich eaa;.

nicht innerhal

eines

an der Abgang von Stettin nach Swinemünde jeden Mittwoch bereits um 12 Uhr Mit⸗ und Sonnabend tags

erfolgt, jedoch mit Ausnahme der Tage Sonnabends den 5. und 19. August, wo die Abfahrt erst um 1 Uhr stattfindet.

Von Swinemünde nach Stettin erfolgt die Abfahrt wie seither jeden Montag und Freitag, 8 Uhr Morgens.

Auch werden Passagiere für den Badeort Misdroy und Umgegend nach und von Lebbin befördert.

Billets sind an Bord des Schiffs zu lösen, auch täg⸗ lich in Berlin in der Expedition der National⸗Zeitung, Lindenstraße Nr. 81, zu haben.

[511] Bekanntmachung.

Der Kaufmann, auch Kramermeister Herr Heinrich Heermann, Inhaber der Bandhandlung Heermann L Stephan hier, hat seine und die Insolvenz seiner Firma heute vor uns einbekannt, und wir haben sein ganzes Vermögen im Interesse gesammter Gläubigerschaft be⸗ reits unter Siegel und gerichtlich in Beschlag genom⸗ men. Es wird dies vorläufig und vorzüglich unter Ver⸗ warnung vor etwanigen Compensations⸗Versuchen ein⸗ zelner Kreditoren und Debitoren der gen. Firma unter sich, so wie mit der Aufforderung an alle auswärtige Gläubiger, möglichst bald Bevollmächtigte behufs der Verhandlungen über Modalität des bevorstehenden Gant⸗ verfahrens in hiesiger Stadt zu bestellen und uns an⸗ zuzeigen, hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Altenburg, den 19. Juli 1848. 1

Herzogl. Sächs. Stadtgericht das.

Karl Hogel, Dr. 8

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111““

Die Pachtbedingungen liegen in unserer Kanzlei zur

Einsicht bereit und können gegen Ersatz der Kopialien

in Abschrift mitgetheilt werden. 18 Bernburg, am 21. Juli 1848. Herzogl. Anhalt. Kkammer. Steinkopff.

Mecklenburgische Eisenbahn. Einnahme auf der Bahnstrecke Schwerin⸗Hagenow im Monat Juni 1848. 8832 Personen.. 3183 Thlr. 20 Sg 7415 ½ Ctr. Güter.... . 966 » 15 Uebergewicht, Equipagen iid Vibh Summa Preuß. Cour. 4536 Schwerin, den 20. Juli 1848.

—CE

[462 b]

386 » 20

4. e kanntmachung. 14971 Fürst Max. Sulkowski hat dem Ge⸗ fertigten mittelst General⸗Vollmacht d. d. Slupna, den 21. Mai d. J. die Direction seiner sämmtlichen so⸗ wohl schlesischen als russisch⸗polnischen Güter übertra⸗ gen. Dies zur geneigten Kenntniß mit der Bitte, sich fortan in allen das Dominium Slupna sammt Neben⸗ güter betreffenden Geschäfts⸗Beziehungen ohne Aus⸗ nahme unmittelbar an den gefertigten Güter⸗Direktor wenden zu wollen. E“ u“ Slupna, den 9. Juni 1848. b General⸗Bevollmächtigter Sr. Durchlaucht des Herrn Fürsten Mar. Sulkowskil.

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Moldau und Wallachei. Türkei.

Bande zu verleihen.

2 Athlr. für

4 Athlr.

8 Athlr. 1 in allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗Erhöhung.

88 85 88

88

8* . Preußische

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Deutschland.

Bundes⸗Angelegenheiten. Frankfurt a. M. Verhandlungen der verfassunggebenden Reichs⸗Versammlung. Preußen. Berlin. Hofnachricht. Verfügung in Medizinalsachen. Oesterreich. Prag. Ansprache des Grasen Leo von Thun an die Böhmen. Bayern. Hannover. hoff. Nassau. Wiesbaden. Schleswig⸗Holstein.

Speyer. Bekanntmachung. Hannover. Der preußische Staats⸗Prokurator Oppen⸗

Die Nuhe he gestellt. Das Kriegs⸗Dampfschiff „die Eider.“

Ausland.

Oesterreich. Werschez.

Frankreich. National⸗Versammlung. Die Veranschlagungen des Finanz⸗Ministers und das Anleiheprojekt. Kommissions⸗Bericht über die Klubs. Annahme des Entwurss über die bewegliche Natio⸗ nalgarde. Paris. Schluß der Verfassungs⸗Diskussion in den Ab⸗ theilungen. Proeclamation des neuen Polizei⸗Präfekten. Ernen⸗ nungen. Liste tapferer Mobilgardisten. Protest gegen den Maßstab bei den Ausfuhr⸗Prämien. Vermischtes.

Großbritanien und Irland. London. Hofnachricht. Kabinets⸗ Rath. Parlaments⸗Verhandlungen: Energisches Einschreiten der Re⸗ gierung in Irland; Zwangsbill für Irland; Zuckerzollbill. Verbrei⸗ tung der aufständischen Bewegung in Irland.

Belgien. Brüssel. Gewerbe⸗ und Handels⸗Reisestipendien.

8 Spanien. Madrid. Spezialbefehl an Don Francisco de Paula. Bucharest. Beendigung der Revolution. Truppenmärsche. Der Justiz⸗Minister

Niederlage der Insurgenten.

Konstantinopel. nach Griechenland. Handels⸗ und Börsen⸗Nachrichten.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Den bisher bei der Universität zu Königsberg angestellt gewese⸗ nen Professor Dr. Rosenkranz zum vortragenden Rath im Staats⸗ Ministerium mit dem Range eines Rathes erster Klasse zu ernennen;

Dem Garnison⸗Stabsarzte a. D., Dr. Jahn zu Minden, und dem Professor der Medizin, Dr. Speranza zu Pavia, den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse; so wie dem Privat⸗Baumeister Mertz

zu St. Johann, im Kreise Saarbrücken, und dem Unteroffizier Mat⸗ thies des 18ten Infanterie⸗Regiments die Rettungs⸗Medaille am

EC11.“ Belanntmachung. . Post⸗Dampfschiff⸗Verbindung zwischen Stettin und St. Petersburg. Das Kaiserl. russische Post⸗Dampfschiff „Wladimir“ wird seine

regelmäßigen vierzehntägigen Fahrten bis auf Weiteres in bisheriger

.. .

88 Preußen.

Weise fortsetzen. 1 Die Abfertigung desselben findet demnach während der Monate August und September c. in folgender Weise statt: aus Swinemünde (Stettin), den 5. und 19. August und den 2., 16. und 30. September, aus 9. und 23. September. Berlin, den 25. Juli 1848. General⸗Post⸗Amt.

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* 8 8 von

Angekommen: Se. Erzbischöfliche Gnaden der Erzbischof Köln, von Geissel, von Köln.

Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath Graf von Dön⸗ hoff, von Frankfurt a. M.

Bundes-Angelegenheiten.

Frankfurt a. M., 24. Juli. (Frkf. J.) In der heutigen 46sten Sitzung der verfassunggebenden Reichs⸗Versammlung erklärte der Reichs⸗Minister von Schmerling, daß mit Dänemark kein anderer Waffenstillstand geschlossen werde, als solcher mit der Ehre Deutsch⸗ ands verträglich sei, und daß bereits Vorkehrung getroffen, um nöthigen⸗ falls den Krieg mit verstärkten Streitkräften nachdrücklich zu Ende zu

führen. An die sardinische Regierung sei eine neue energische Note

wegen gänzlicher Aufhebung der Blokade von Triest ergangen. Auf der Tagesordnung steht die posensche Frage. Es sind im Ganzen 75 Redner eingeschrieben, von denen bis 1 ½ Uhr erst 4 gesprochen ha⸗ nämlich: Göden von Krotoschin, Senff von J - R. Blum, Jordan von Berlin. ““ 11“

n. Berlin, 26. Juli. Des Königs Majestät haben 9 gestern in Sanssouci den Kriegs⸗Minister, Freiherrn von Schrecken⸗ stein, empfangen und mit demselben gearbeitet.

Kronstadt (St. Petersburg) den 12. und 26. August und den

Berlin, 26. Juli. Aus dem Ministerium der geistlichen, Un⸗ terrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten ist die nachstehende Verfügung erlassen:

sere. medizinische Gesellschaft hat in der Eingabe vom 7ten d. M. auf schleunige Einbernfung eines Kongresses von praktischen Aerzten aus allen Provinzen der Monarchie zur Berathung der von der Zeit gebotenen Reformen des Medizinalwesens angetragen. Dieselbe wird inzwischen aus der im Preußischen Staats⸗Anzeiger vom 10 ten d. M. veröffentlichten Erklärung des Ministeriums die Gründe entnommen haben, welche mich bestimmen, diesem schon anderweit ge⸗ stellten, jedoch auch von mehreren Aerzten nicht für zweckmäßig erachteten Antrage nicht stattzugeben. Die Erklärung des Ministeriums hat zwar Widerspruch gefunden und insbesondere einen hiesigen Verein prak⸗ tischer Aerzte und Wundärzte veranlaßt, in einer durch die Zeitun⸗ gen veröffentlichten Petition an die zur Vereinbarung der preußischen Staatsverfassung berufene Versammlung jenen Antrag zu wiederho⸗ len und gegen jede einseitige Gesetzesvorlage des Ministeriums in Beireff der künftigen Medizinal⸗Verfassung im voraus zu protestiren. Da von einer einseitigen Gesetzesvorlage von Seiten des Ministeriums in dessen erwähnter Erklärung aber nicht unr nicht die Rede, sondern vielmehr der Wunsch ausgesprochen worden ist, behufs der möglich⸗ sten Berücksichtigung der Anträge sämmtlicher Aerzte des preußischen Staats die umfassendsten, mit dem Gesetzes⸗Entwurfe demnächst der National⸗Versammlung vorzulegenden Materialien zu erhalten, so vermag ich in der gedachten Petition irgend ein haltbares Argu⸗ ment die Nothwendigkeit eines von der Regierung ein⸗ zuberufenden medizinischen Kongresses nicht zu finden.

Wenn dafür zunächst angeführt wird, daß die obere Medizinal⸗ Behörde nicht das erforderliche Vertrauen in Anspruch zu nehmen berechtigt sei, so muß ich das Urtheil hierüber von den verfassungs⸗ mäßigen Vertretern des Landes erwarten, kann aber darin keinen Grund für die beantragte Maßregel erkennen. Der verlangte Koͤngreß würde der Medizinal⸗Behörde immer nur berathend zur Seite stehen und bindende Beschlüsse nicht fassen können, vielmehr die Beschlußnahme über die zu machenden Vorschläge und die eigent⸗ lichen Gesetzes⸗Vorlagen lediglich dem verantwortlichen Minister, der hierzu außer den Volksvertretern verfassungsmäßig allein besugt ist, überlassen müssen.

Der ferner in jener Petition der oberen Medizinal⸗Behörde ge⸗ machte Vorwurf, daß sie die Bestimmung im §. 251 des von den vormaligen Vereinigten Ausschüssen berathenen Strafgesetz⸗Entwurfs zugelassen habe, trifft, abgesehen davon, ob in materieller Beziehung dieser Paragraph zu rechtfertigen ist, formell weder mich, noch die Mitglieder der Medizinal⸗Abtheilung des Ministeriums, da mir da⸗ mals die Leitung des Ministerinms nicht zustand und weder ich, noch die Medizinal⸗Abtheilung bei jenem Gesetzesvorschlage betheiligt waren.

Wenn ferner auf die neuerdings angeordneten Lehrer⸗Konfe⸗ renzen hingewiesen und dem Ministerium vorgeworfen wird, daß es mit sich selbst in Widerspruch trete und den Mangel eines leitenden Prinzips bekunde, indem es diese Konferenzen veranlasse und die Ein⸗ bernfung eines ärztlichen Kongresses ablehne, so ist dabei übersehen, daß die eigenthümlichen Verhältnisse der Schulen und der Lehrer keine zutreffende Analogie für die Einleitungen zur Reform der Me⸗ dizinal⸗Verfassung darbirten, und daß den Lehrern die Gelegenheit, sich über die in Beziehung auf das Schulwesen von der Regierung beabsichtigten neuen Einrichtungen auszusprechen, bisher nicht in dem Maße geboten war, wie den Aerzten.

Für die Reform der Medizinal⸗Verfassung ist in den zahlreichen Gutachten über die von dem Geheimen Medizinal⸗Rath Schmidt auf amtliche Veranlassung vor zwei Jahren herausgegebene Schrift ein äußerst reichhaltiges Material enthalten, und in denselben sind die Ansichten, Wünsche und Forderungen des ärztlichen Personals so voll⸗ ständig und unumwunden und in den Hauptpuakten so übereinstim⸗ mend ausgesprochen, daß darüber kaum noch Zweifel obwalten kön⸗ nen. Ich verkenne jedoch keineeweges, daß die veränderten politischen Verhältnisse auch auf die künftige Gestaltung der Medizinal⸗ Verfas⸗ sung nicht ohne Einfluß bleiben dürfen, und daß dadurch mehrfache Modificationen der eingegangenen Gutachten bedingt werden. Die Regierung ist sich ihrer Pflicht, diesen veränderten Verhältnissen auch in der Medizinal⸗Verfassung gerecht zu werden, vollkommen bewußt und wird derselben gewissenhaft nachzukommen bemüht sein.

Sie wird aber auch, wie bereits erklärt worden, die auf den freiesten Grundlagen und fern von jeder Bevormundung sich bewe⸗ genden Vorschläge, welche ihr zu diesem Zweck von Aerzten oder ärzt⸗ lichen Vereinen mitgetheilt werden sollten, dankbar annehmen und auf das sorgfältigste in Erwägung ziehen. Erscheint es dem ärztlichen Personal eben so wünschenswerth, wie ich solches nur wünschen kann, sich über diese Vorschläge mittelst eines von jeder Einwirkung des Ministeriums freien Central⸗Vereins zu verständigen, so werde ich meinerseits einem solchen die Sache offenbar fördernden und verein⸗ fachenden Unternehmen gern allen Vorschub leisten und dem Verein, falls er hier zusammentreten sollte, bereitwillig nicht nur alle Mate⸗ rialien zur Disposition stellen, welche die Akten des Ministeriums enthalten und deren Benutzung bei den zu machenden Vorschlägen etwa gewünscht werden sollte, sondern auch einen dazu geeigneten Rath des Ministeriums veranlassen, dem Central⸗Verein, der Kürze wegen, im mündlichen Wege jede gewünschte Auskunft zu ertheilen. Auch würde ich nicht Anstand nehmen, auf Verlangen eine geeignete, alles Einflusses auf Personen und auf die Sache sich enthaltende Mitwirkung der Provinzial⸗ und Kreis⸗ Behörden zum Zweck einer leichteren Beförderung der Einladungen, so wie zur Ausführung der Wahlen, eintreten zu lassen. 82 8

Die Einberufung eines ärztlichen Kongresses durch die Re⸗ gierung kann ich aber weder für nothwendig, noch in Betracht der damit verbundenen, nicht unerheblichen Belastung der Staats⸗Fonds bei der jetzigen finanziellen Lage des Staats und den anderweiten dringenden Anforderungen, welche an denselben gemacht werden, für zulässig erachten.

Dem Ermessen der medizinischen Gesellschaft bleibt es überlassen, hiernach mit anderen ärztlichen Vereinen in Communication zu treten

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Alle Post⸗Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung auf

dieses Blatt an, für Berlin die Expedition des Preuß. Staats⸗

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und nach Befinden für die Gründung des angedeuteten freien Cen⸗ tral⸗Vereins mitzuwirken. Berlin, den 25. Juli 1848. Für den Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗ Angelegenheiten. Im Allerhöchsten Auftrage. (gez.) von Ladenberg. e., eim 5 Basit 110

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Oesterreich. Prag, 20. Juli. (Wien. Ztg.) Der Graf

Leo von Thun hat nachstehende Ansprache an die Böhmen gerichtet: „An meine Landsleute!

„Der Ausruhr, welcher in Prag ausgebrochen und auf dem Lande ge⸗ predigt worden ist, hat die Sorge für Aufrechthaltung der gesetzlichen Ord⸗ nung in die Hände der Militairgewalt gelegt. Nachdem der kommandirende General, Fürst Windischgrätz, seinen Zweck allein im Auge behaltend, von seiner Macht schonenden Gebrauch gemacht hat, so lange es die Noth⸗ wendigkeit erforderte, hat er den Belagerungszustand wieder aufgehoben. Die Civil⸗Autorität hat ihre ordnungsmäßige Wirksamkeit wieder begonnen, und der Vollgenuß der constitutionellen Freiheit ist ungeschmälert wieder eingetreten. Alle wahren Freunde dieser Freiheit rufe ich auf, sie gewissen⸗ haft zu nützen zum Heile des Vaterlandes.

„Die schwierigsten Fragen sind zu lösen, und in vieler Beziehung stehen die Meinungen und Wünsche sich schroff gegenüber. Der Kampf der Mei⸗ nungen ist von der constitutionellen Freiheit untrennbar, aber in den Schranken des Gesetzes und der Verfassung muß er geführt werden, wenn nicht die Bemühungen derjenigen allein siegen sollen, die nur das Streben vereinigt, jede gesetzliche Ordnung umzustürzen. Zu gegenseitigem Ver⸗ trauen, zu muthiger Thätigkeit rufe ich daher alle jene 9p die vor Allem kräftige Entwickelung der constitutionellen Verfassung und nur auf diesem Wege die Lösung aller Fragen wünschen, von deren Beilegung der Friede Uund das Wohl des Vaterlandes abhängt. Bis zu den beklagens⸗ werthen Ereignissen in den Pfingsttagen ist die Thätigkeit dieser Freunde der Freiheit und des Vaterlandes in bedauerlicher Weise gelähmt und zer⸗ splittert worden, theils durch gewaltsame Einschüchterung, theils durch Miß⸗ verständnisse, die, aus den Wirren der Zeit entstanden, von Vielen mit Eifer genährt und verbreitet worden sind. Vor Allem, das Vertrauen in die Re⸗ gierung und ihre Organe zu untergraben, war man dabei bemüht, und des⸗ halb ist auch gegen mich mit Verdächtigung nach entgegengesetzten Richtun- gen hin vorgegangen worden. Ich habe lange dazu geschwiegen, überzeugt, daß es sich mehr darum handelt, mit Thatsachen als mit Worten zu spre⸗

chen; aber auch jene sind mißdeutet und mißverstanden worden. Als ich, dem Ruse Sr. Masestät folgend, nach langer Abwesenheit nach Böhmen zurückkehrte, um an die Spitze der Regierung zu freten, fand ich den National⸗Ausschuß von meinem Vorgänger eingesetzt, von dem Ministerium anerkannt, von einem Theile der

die medizinische Gesellschaft zu Magdeburg.“

Bevölkerung Böhmens zwar mit Mißtrauen angesehen, von vielen und lau⸗

ten Stimmen aber gepriesen und als eine erste Bürgschaft freisinniger Ent⸗ wickelung der Landes⸗Institutionen mit Jubel begrüßt. Ich war in gleichem Maße aufrichtig bemüht, bei der Leitung desselben die Gefahr einer unge⸗ setzlichen Gewalt, die durch seine ungeregelte Stellung nahe lag, hintan zu halten und ihn zur Vorbereitung der Aufgaben des Landtages seiner eigentlichen Bestimmung zu benutzen. Weil ich ihm Schranken setzte, wurde ich von den Einen der Neaction verdächtigt, während die Anderen mich als seinem Einflusse unterliegend darstellten. Die Vorarbeiten für den Landtag sind leider wenig gefördert worden, und die Ereignisse der Pfingstwoche haben die Tendenz mancher seiner Mitglieder und mancher seiner Verhand⸗ lungen gebrandmarkt. Daraus erwuchs mir das Recht und die Pflicht, ihn aufzulösen, und ich habe ihn aufgelöst.

„Als die Ereignisse in Wien nach der Abreise Sr. Majestät und dem Rücktritte des damaligen Ministeriums den geregelten Bestand der Central⸗ Regieruüng daselbst unmöglich zu machen schienen, ist nicht von mir, son⸗ dern von den Chefs der Landesbehörden gemeinschastlich in Hoffnung der Genehmigung Sr. Masestät ein Regierungsrath provisorisch beschlossen wor⸗ den, welcher in den zu gewärtigenden außerordentlichen Fällen die Verant⸗ wortung für außerordentliche Maßregeln mit mir theilen sollte. Ich habe dazu Personen berufen, die nicht ein und derselben Partei angehörten, ich habe, da das Ministerium in Wien wieder Bestand gewann, seine Thätig⸗ keit nicht in Anspruch genommen, und der regelmäßige Gang der Regierung wurde in nichts beeinträchtigt. . b

„Aber weil die Einen eine revolutionaire provisorische Regierung woll⸗ ten, deren Entstehung eben durch jene Maßregel für jeden Fall vereitelt worden ist, haben die Anderen die Besorgniß davor benutzt, der Wahrheit zuwider mich zu beschuldigen, ich hätte eine solche gegründet. Auch dieses Mittel der Verdächtigung ist beseitigt; denn der provisorische Regierungs⸗ Nath ist nach dem Willen Sr. Majestät aufgelöst.

„Als in früheren Jahren der slavische Theil der Bevölkerung Böhmens nach gleicher Berechtigung mit dem Deutschen sich sehnte, habe ich für ihn das Wort ergriffen, überzeugt, wie dringend nothwendig es sei, daß durch freundliches sesawtenofene der Regierung und aller Volksklassen Bildung auf naturgemäßem Wege ihm zu Theil werde vor dem Zeitpunkte der gleich⸗ zeitigen Umgestaltung aller politischen Landes⸗Verhältnisse.

„Dieser Zeitpunkt ist nun eingetreten und erst mit ihm zugleich die Gleichberechtigung der Nationalitäten ausgesprochen worden. Leidenschaft und Unverstand benutzten die Wirren der Jen um im gemeinsamen Vater⸗ lande feindliche Lager zu bilden, in denen nicht nach Gleichberechtigung, sondern nach Herrschaft gestrebt wird. Diesem brudermörderischen Streben habe ich nie das Wort geredet, ich bin ihm stets entgegengetreten und werde ihm stets entgegentreten, werde aber auch stets, was immer die Ver⸗ irrnngen Einzelner auf einer oder der anderen Seite sein mögen, die mir anvertraute Regieruagsgewast sowohl, als jeden anderen Einfluß, den Gott mir zu Gebote gestellt hat, gebrauchen, um zu schützen und zu gewähren, was die geistige und sittliche Entwickelung jedes Volkes verlangt und mit der Gleichberechtigung der Nationalitäten gewährleistet ist.

„Mehr, als alles Andere, ist das Wort Reaction gemißbraucht worden, um die Organe der Landes⸗Regierung zu verdächtigen. Für Jeden, der die Wahrheit sehen will, ist durch den Fortbestand aller constitutionellen Rechte nach Aufhebung des Belagerungs⸗Zustandes jene Verdächtigung Lü⸗ gen gestraft. Heilig und unantastbar sind mir die Rechte und Freiheiten, die Se. Majestät den Völkern Oesterreichs verliehen hat, heilig und unan⸗ tastbar aber auch die Rechte und die Freiheit jedes Einzelnen, die gegen jeden Angriff zu schützen die erste Pflicht der Regierung ist, heilig und un⸗ antastbar die gesetzliche Ordnung, auf welcher dieser Schutz, so wie die Möglichkeit heilsamer Entwickelung der constitutionellen Institutionen, Allem beruht. Fest entschlossen bin ich, sie zu wahren, überzeugt, 528 das die unzählbare Mehrheit meiner Landsleute von mir erwa

üiae. Allen, Allen, die ihre Hoffnungen sehen 1e —— und die constitutionelle Gesetzgebung arcanen. d-2T. 8 Wirren . rung, sie rufe ich auf zu mulbiger Kraft neugeordnet hervorgehe und

Zeit das Vaterland mit verjüngter