bs je ho zir die Freiheit jedes Staatsbürgers achten, und so —2 Se. iasten Bewegungen und die Bestrebungen nach Vegbesserungen auf dem verfassungsmäßigen Boden walten lassen, so unzu⸗ fafsig und verderblich erscheint es doch, wenn die Grundlage der Verfassung hacs ganze Staats⸗Gebäude durch die Kraft der
selbst terwühlt und so das ganze . G 4 frg dhast anonen erschüttert wird. Sind solche Versuche gegen die verfassungs⸗
Veige Staatsordnung in gewöhnlichen Zeiten von geringerer Bedeutung, . Senen ber Erregtheit der Gemülther, wie jetzt, das Gefähr⸗ liche derselben klar hervor, zumal in einem Lande, 87- so betrübende Stö⸗ rungen erlebte, und wo in Folge derselben die Einen geängstigt und die Anderen wegen erlittener Niederlage nur um so leidenschaftlicher thätig sind. Je langer die Angriffe auf die Grundlage der Staatsordnung dauern, desto länger dauert die aus dem Mangel an Vertrauen auf die Sicherheit der öffentlichen Zustände entspringende Noth und Erwerblosigkeit der Staats⸗-Angehörigen. In mehrfacher Beziehung sind also die oben er⸗ wähnten demokratischen Vereine, die jene Unsicherheit der oͤffentlichen Zu⸗ stände nur unterhalten und vermehren, dem Staatswohle nachtheilig, und Wir finden Uns durch die Pflichten, die Uns für des Landes Wohl oblie⸗ gen, gedrungen, dieselben hiermit auf den Grund des Gesetzes vom 26. Oktober 1833 aufzulösen und die fernere Theilnahme daran unter Andro⸗ hung der in diesem Gesetze bestimmten Strafen zu verbieten. Gegeben zu Karlsruhe in Unserem Staats⸗Ministerium, 22. Juli 1848.
Leopold.
von Dusch. Bekk. C. Hoffmann. F. Hofsmann. Mathvp.“
Hohenzollern⸗Sigmaringen. Sigmaringen, 23. Juli. Das heute erschienene Verordnungs⸗Blatt enthält folgende drei Gesetze: 1) die Sportelsätze für gerichtliche Pfand⸗Bestellungen und für Pfründungs Verfügungen sind aufgehoben; 2) der Blutzehnten ist ohne Entschädigung aufgehoben; 3) die sämmtlichen Bannrechte im Fürstenthum sind ohne Entschädigung der Bannberechtigten auf⸗ gehoben.
AIEI en 1818 88 ½ ““]
Frankreich. National⸗Versammlung. Sitzung vom 24. Juli. Heute erschien Armand Marrast zum erstenmal nach seiner Wahl auf dem Präsidentenstuhl und dankte für die ihm erwie⸗ sene Ehre, indem er sich zugleich die ihm als Präsidenten obliegen⸗ den Pflichten vergegenwärtigte und die Versammlung ersuchte, ihn bei deren Ausübung zu unterstützen. Auf die nun bald zu eröffnen⸗ den Verfassungs⸗Berathungen hinweisend, sagte er: „Dank der Ener⸗ gie, welche Sie entwickelt haben, Dank der festen und entschlossenen Thätigkeit der vollziehenden Gewalt, können Sie diese hohen und für die Zukunft der Republik so wichtigen constitutionellen Fragen unter günstigeren Umständen beginnen, den Geist frei von jener Einge⸗ nommenheit, die ihn in der letzten Zeit hätte beunruhigen und ver⸗ düstern können. Der Friede herrscht nicht nur auf den Straßen, er kehrt auch allmälig in die Gemüther zurück. Die Erbitterung, welche auf blutige Tage folgte, legt sich und geht unter in dem allgemeinen Bedürfniß der Sicherheit für Arbeit und Gewerbfleiß.“ Dann fuhr der Redner fort: „Während wir die ehrenwerthen und tapferen Kollegen, die wir verloren haben, mit einem und demselben Ausdruck des Schmerzes umfassen, sei es uns gestattet, ein letztes Lebewohl dem Gefährten unserer Tage des Kampfes und der politi⸗ schen Widerwärtigkeiten zuzurufen, den die Versammlung mit ihrem Bedauern geehrt hat und der ganz besonders von uns schmerzlich vermißt wird, die wir ihn so lange in unserer Nähe gesehen und die wir den Werth dieses ausgezeichneten Bürgers kennen gelernt, der so streng und so mild zugleich, hingebend wie die Freund⸗ schaft, unerschrocken wie der Muth und unbeugsam wie ein
Prinzip. Die Republik, die er wollte, war nicht die Ero⸗ berung einer amtlichen Stellung für eine kleine Anzahl; nein, es war für ihn und für uns ein Werkzeug der fortschreitenden Re⸗ form, ein der ganzen Gesellschaft in die Hand gegebenes Mittel, um sich ungestört vervollkommnen, das Loos ihrer Kinder verbessern und alle Tugenden, alle Talente, alle redlichen und aufrichtigen Ueberzeu⸗ gungen zur Mitwirkung an diesem Werk berufen zu können. In dem⸗ selben Sinne, meine Herren, werde ich mich bemühen, Ihnen zu zei⸗ gen, wie tief ich das Vertrauen empfinde, mit welchem Sie mich be⸗ ehrt haben.“ General Cavaignac nahm hierauf das Wort und sagte: „Vor wenigen Tagen erwies die National⸗Versammlung einem unserer Kollegen, dem ehrenwerthen Bürger Dorné, die letzten Pflichten. Ich schlage Ihnen nun vor, das Schicksal seiner Familie zu sichern und seiner Wittwe eine Pension von 3000 Fr. bewilligen und die Pension, welche die Mutter unseres verstorbenen Kollegen als Wittwe eines Generals bezog, auf ihre Tochter zu übertragen.“ Die Versammlung trat diesem Vorschlage bei. Sodann erstattete Herr Germain Bericht über die fast einstimmige Wahl Louis Bo⸗ naparte's für Korsika und trug auf Bestätigung derselben an. Der Präsident verlas aber ein Schreiben Louis Bonaparte's, worin dieser, da die Gründe noch vorhanden seien, die ihn im Juni zur Verzichtleistung bestimmt, auch auf diese neue Wahl verzichtet, aber zugleich die Hoffnung ausspricht, daß die Zeit kommen werde, wo er seinem Vaterlande werde dienen und nach Frankreich zurückkehren können. An der Tages⸗Ordnung war die Diskussion des Anleihe⸗Gesetzentwurfs, dessen Artikel sämmtlich angenommen wurden. Der Finanz⸗Minister erklärte zugleich, daß für die Zukunft wohl noch eine neue Anleihe nöthig werden könnte, und zeigte der Versammlung an, daß er unter der Bedin⸗ gung, die Salz⸗ und Getränk⸗Steuer bestehen zu lassen, ein Anleihe⸗ Anerbieten zu 75 Fr. 25 Cent. erhalten habe. Auch diese Bedingung wurde von der Versammlung einstimmig genehmigt. Endlich wurde noch ein Dekret⸗Entwurf angenommen, wonach die in den Juni⸗ Lagen verwundeten Mobilgardisten im Invalidenhause Aufnahme
finden sollen.
er Paris, 21. Juli. Die Verfassungs⸗Kommission hat, seit ihrer rnennung durch die National⸗Versammlung, mehrere ihrer Mitglie⸗ der verloren. Herr Dorneès ist gestorben, Herr Martin von Straß⸗ burg wegen seines Gesundheits⸗Zustandes beurlaubt, Herr von La⸗ Aö eingereicht, und die Herren Tourret und berieth dis ““] geworden. In ihrer vorgestrigen Sitzung gr2 28G o h nun über die Frage, ob sie sich wieder ver⸗ vollständigen und auch die beiden letzteren Mitglieder durch Andere ersetzen solle. . soll beschlossen haben, keine neue Ernennungen bei der National⸗Versammlung zu beantragen und ihre Arbeiten wie bisher fortzusetzen. Heute will die Kommission die Kommissare der Abtheilungen anhören, wobei jedoch keine kontradiktorische De⸗ batte stattfinden soll. Der Präsident der Kommission wird sich wie man glaubt, darauf beschränken, jeden Kommissar zu einem 4 ,944 trag über den ganzen Entwurf und dann über jeden einzelnen Arti kel aufzufordern. Nachdem der Kommission dann die Protokolle jeder Abtheilung, so wie die in denselben formulirten Amendements und Vorschläge vorgelegt worden, wird sie zu deren Prüfung und zur de⸗ finitiven Redaction des Verfassungs⸗Entwurfs schreiten. Die ernann⸗ ten Kommissare der Abtheilungen sind: Girard von der Nievre Berenger von der Drome, Thiers, Menand, Chauffour vom Ober⸗ Rhein, Flandin, Victor Le France, Boussi, Parrien, Cremieux, Crepu, Boulatignier, Freslon, Duvergier de Hauranne und Berryer. Ob⸗ gleich Herr Armand Marrast zum Präsidenten der National⸗Ver⸗ sammlung ernannt ist, wird er doch seine Stellung als Berichter⸗ statter der Verfassungs⸗Kommission beibehalten. ““
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Die vier Militair⸗Kommissionen erledigen täglich die Untersuchung gegen 370 Individuen. Da die Zahl der gefangenen Insurgenten aber mindestens 10,000 erreicht, so würde die Instruction über vier Monate dauern. Um diese Frist abzukürzen, hat Cavaignac beschlos⸗ sen, von heute an noch vier Militnir⸗Kommissionen in Thätigkeit zu setzen. Jede Nacht werden die Verhörten aus der Conciergerie in die Forts zurückgeführt.
Gestern verbreitete sich in Paris das Gerücht vom Tode Meh⸗ med Ali's. „Der alte Vice⸗König“, sagt das Bien public, „war schon seit längerer Zeit körperlich und geistig so schwach, daß er kei⸗ nen Theil mehr an den Regierungs⸗Geschäften nehmen konnte. Ibra⸗ him war also in der That schon sein Nachfolger. Indessen glaube man ja nicht, daß der Tod des alten Mehmed so ganz unbemerkt vorübergehen dürfte. Derselbe wird im Gegentheil zu großen Ver⸗ wickelungen führen, aus denen leicht der Krieg entspringen könnte. Ibrahim verräth jetzt schon, daß er sein Haupt nicht willig unter die Verträge beugen wird, die England, Oesterreich, Rußland, im Bunde mit der Pforte, seinem Vater auflegten. Er wird sich unabhängig erklären, sobald sein Vater die Augen geschlossen. Er wird die In⸗ vestitur seines Paschaliks nicht in Konstantinopel suchen gehen. Er stellt seine Armee auf den Kriegsfuß und überwacht Tag und Nacht
die Bauten, die an den Festungswerken von Alexandrien ausgeführt werden.“ 3
Das Louvre soll nun wirklich vollendet werden. Es hat sich eine Actien⸗Gesellschaft gebildet, welche der Regierung die nöthigen Millionen gegen Abtretung einer Kron⸗Domaine vorschießt. Die Bausteine werden bereits herbeigefahren. 8
Der Prozeß Mortier's ist in erster Instanz entschieden. Die erste Kammer des pariser Civil⸗Tribunals hat vorgestern unter De⸗ belleyme’s Vorsitz den Grafen Mortier für unfähig erklärt, sowohl über seine Person, wie über sein Eigenthum, zu verfügen.
Die Zahl der in den Spitälern liegenden Juni⸗Blessirten war durch Tod und Genesung bis vorgestern Abend auf 797 geschmolzen.
Eine Verfügung des neuen Polizei⸗Präfekten verbietet bei Strafe, ungestempelte Anschläge an die Straßenecken zu heften oder durch Commissionaire vertheilen zu lassen.
Dem Leichenbegängniß des Repräsentanten Dornès wohnten, außer der Deputation, etwa 300 seiner Kollegen und eine große Masse von Bürgern bei. Dornès war 1830 einer der Begründer des National und blieb auch nach den Februartagen mit Clem. Thomas an der Spitze dieses Blattes. Bis jetzt hat der Juni⸗Auf⸗ stand vier Repräsentanten das Leben gekostet: Negrier, Duvivier, Charbonnel und Dornéès.
Aus dem Wochenberichte der Bank, deren Metallvorrath um 3 ¼ Mill. und deren Billetumlauf um 9 ½ Mill. zugenommen hat, geht hervor, daß die Regierung eine erste Zahlung von 25 Millionen auf die kürzlich bewilligte Anleihe von 150 Mill. empfangen, davon aber in dieser einzigen Woche fast 11 Mill. verausgabte, so daß für Rech⸗ nung des Schatzes nur wenig über 14 Mill. in der Bank liegen.
Nach einem Berichte des Ministers der öffentlichen Arbeiten wa⸗ ren bis zum 19. Juli 10,730 unbeschäftigte pariser Arbeiter bei ver⸗ schiedenen öffentlichen Arbeiten verwendet worden, und zwar 6548 im Seine⸗Departement, die übrigen aber in sieben anderen Depar⸗ tements.
Die Wälle der Forts, in welchen die gefangenen Insurgenten sind, werden jetzt mit Kanonen besetzt.
Die mit Prüfung der Dekret⸗-Entwürfe über die Journale beauftragte Kommission hielt am Dienstag und Mittwoch lange Siz⸗ zungen. Herr Tassel vertrat die Nothwendigkeit der Cautionsleistung der Journale, während Berryer und Pascal Duprat dieselbe mit vielem Nachdrucke bestritten. Letzterer hatte der Kommission einen Dekret⸗Entwurf überreicht, nach welchem die Caution wegfallen würde. Das Arbeits⸗Comité hörte vorgestern den Vorschlag Wolowski's hin sichtlich der Arbeit von Kindern und Frauenspersonen in den Fabri⸗ ken, Hüttenwerken und Werkstätten an. Er will, daß man keine Kin⸗ der unter neun Jahren annehme, Kinder von 9—13 Jahren täglich nicht über 6 und junge Leute von 13 — 18 Jahren wöchentlich nicht über 69 Stunden arbeiten lasse. Das Finanz⸗Comité hat vorgestern auf den Bericht seiner Unterkommission entschieden, daß den Kassen der Tontinen⸗Anstalten die ihnen auf Befehl der provisorischen Re⸗ gierung genommene Summe von etwa 3 Millionen in 5proz. Renten zu einem billigen Course zurückerstattet werden soll. Das Gesetzge⸗ bungs⸗Comité beräth jetzt über einen Vorschlag des Herrn Labordere, das Dekret der provisorischen Regierung aufzuheben, durch welches im März die Verhaftung wegen Schulden vorläufig eingestellt wurde.
Auf Einladung des Justiz⸗Ministers hat der Cassationshof eine Kommission aus seiner Mitte ernannt, welche über das Ganze des der National⸗Versammlung vorgelegten Entwurfs der Gerichts⸗Orga⸗ nisation ihr Gutachten abgeben soll.
Der König von Sardinien hat in Süd⸗Frankreich bedeutende Bestellungen auf Kanonenkugeln, Bomben und dergleichen gemacht.
Der Finanz⸗Minister soll der Paris⸗Lyoner Bahngesellschaft das Anerbieten, die Bahn für den Staat zu übernehmen, blos in der sicheren Erwartung gemacht haben, daß sie seine sehr ungünstigen Bedingungen zurückweisen werde. Die Direction soll aber, da sie zur Fortsetzung des erst theilweise fertigen Baues außer Stande ist, die Bedingungen bereits genehmigt haben, und dasselbe erwartet man von den Actionairen, obgleich sie 60 pCt. der Einzahlungen ver⸗ lieren.
Großbritanien und Irland. London, 23. Juli. Die von Lord John Russell in der gestrigen außerordentlichen Sitzung des Unterhauses eingebrachte Bill zur Aufhebung der Habeas Corpus⸗Akte in Irland ist mit fast an Einstimmigkeit gränzender Majorität angenommen worden. Der P. remier⸗Minister ver⸗ sicherte in seiner Rede, welche die Einbringung der Bill motivirte, daß es ihm höchst peinlich sei, die Suspension der verfassungsmäßi⸗ gen Garantieen in Irland vorschlagen zu müssen, seiner Ueberzen gung nach sei aber diese Maßregel nothwendig, um Blutvergießen zu verhüten, einen nahen Aufstand zu verhindern und die Sicherheit des Thrones zu verbürgen. O'Connell selbst habe stets geäußert, daß alle Freiheiten der Welt einen Tropfen vergossenen Blutes nicht aufwögen. „Kurz vor dem Tode des großen Agitators“, sagte im Wesentlichen Lord J. Russell, „bildete sich unter dem Na⸗ men Jung⸗Irland eine Partei, die anscheinend das nämliche Ziel, die Einsetzung eines irländischen Parlaments zu Dublin, im Auge hatte, eigentlich aber die völlige Trennung Englands und Irlands be⸗ zweckte. Sie bewies anfangs scheinbare Mäßigung; bald aber warf sie die Maske ab und erklärte offen, daß eine Trennung zwischen bei⸗ den Nationen nöthig sei, daß Irland unabhängig von Großbritanien sein und von der Krone England losgemacht werden müsse. Die Frage wegen Aufhebung der Union konnte eine Frage der Erörte⸗ rung und der Argumentirung sein, die Trennung Irlands von Eng⸗ land war aber ein direkter Angriff auf die Stabilität des Reiches, und die Worte „Anwendung physischer Kraft“ bedeuten nicht mehr und nicht weniger, als Empörung gegen die Krone von England. Seit zwei Jahren haben die Kartoffeikrankheit und andere Mißgeschicke die Aufregung in Irland bedeutend gesteigert. Bösgesinnte Men⸗ schen wußten diese offentlichen Unglücke geschickt auszubeuten; während England Alles that, was es vermochte, um Irland zu helfen, während das
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Parlament 8 Millionen Pf. St. bewilligte, arbeiteten die Irläͤnder auf den Umsturz des Thrones von England hin. Die Festlands⸗Ereignisse gaben den Bestrebungen in Irland neue Schwungkraft. Eine Deputation wurde nach Frankreich abgeschickt, um Beistand zu begehren. Obgleich dieser Schritt nicht den gehofften Erfolg hatte, indem die provisorische Re⸗ gierung den nachgesuchten Beistand verweigerte, so blieben die Pläne der irländischen Mißvergnügten unverändert. Das Journal The Uni⸗ ted Irishman ward begründet, und ein Mann, der jetzt fern von Europa die Strafe seines Verhaltens erleidet (der zur Deportation verurtheilte Mitchell) schrieb darin die aufrührerischten Umsturz⸗Artikel. Als der Irishman zu erscheinen aufhörte, folgte ihm der Irish Felon, ein im nämlichen Geiste der Aufreizung zur Empörung und zum Umsturze des Thrones redigirtes Journal. Ein eingestandener Zweck desselben ist die Abschaffung des Eigenthums. Um dahin zu gelangen, fordert man das Vok auf, sich zu bewaffnen und des Eigen⸗ thums sich zu bemächtigen. Der Felon schätzt den jährlichen Werth der Hervorbringung Irlands auf 81 Millionen Pf. St., und er ver⸗ langt, daß die Conföderation sich alles Besitzthums bemächtige und es in sei⸗ nem Sinne vertheile, ohne Rücksicht auf die Rechte der gesetzmäßigen Eigenthümer. Nach allen Schriften und Reden, in deren Besitze die Regierung ist, kann offenbar die irländischen Mißvergnügten nichts befriedigen, als die Zerstückelung des Reichs, der Umsturz der Re⸗ gierung, welcher sie zu gehorchen verpflichtet sind, und an deren Stelle sie die Republik oder eine andere gesonderte Regierungsform für Ir⸗ land setzen wollen. Die zur Erlangung dieses Resultats vorbereite⸗ ten Mittel sind entsetzlich und machen es für die Regiecrung nothwen⸗ dig, dem Parlament die Mittel zur Vereitelung des Planes der Re⸗ bellen abzuverlangen. So lange noch die mindeste Hoffnung blieb, daß die Agitation aufhören werde, hat die Regierung keine außeror⸗ dentlichen Vollmachten begehrt; diese Hoffnung ist aber leider ver⸗ schwunden. Emissaire sind in alle Theile des Landes abgeschickt worden, um das Volk zu allgemeinem Aufstande zu rüsten. Die Verfahrungsweise der Konföderirten ist, daß sie über irgend eine politische Frage eine Versammlung berufen, nachher aus derselben einen Klub bilden und sich als geheime Ge⸗ sellschaft organisiren, zu deren Berathungen kein Agent der Regie⸗ rung zugelassen wird. Als Meagher, einer der Führer des Aufruhrs, verhaftet ward, erschienen Tausende bewaffnet, um zu seiner Befreiung zu helfen, und nur die Einschreitung der katholischen Geistlichen, so wie Meagher's eigene Erklärung, daß der Augenblick des Blutver⸗ gießens noch nicht gekommen sei, hielten sie davon ab. Andere That⸗ sachen derselben Art beweisen, daß die mißvergnügte Bevölkerung be⸗ waffnet ist, und daß einzig durch Zugestehen der Volksforderungen Blutvergießen verhütet werden konnte. Obgleich es nicht zweifelhaft sein kann, daß der ganze Aufstand mit seiner Unterdrückung endigen würde, so ist doch großes Blutvergießen unvermeidlich, wenn 5- Re⸗ gierung nicht einzuschreiten sich beeilt, und eine ungeheure Verant⸗ wortlichkeit würde sie treffen, wenn sie sich nicht ans Parlament gr dete, um den Ausbruch der Bewegung zu verhinrern. Ich konme wenue 8 Maßregel, welche ich dem Hause vorzuschlagen beauftragt bir. 8 55 v. der Bewegung sind der Gesetze genau kundig, und mit den Wliegcen⸗ Ieer V — entgehen, wohlvertraut. Es ist daher nöthig, ein Geset zu dl 2 68 nicht entgehen können. Ohne allen Zweifel sind eeae u 8 89. widrig; aber als es sich um ihre Unterdrückung, haade 8 1 8 55 daß der Regierung die nöthigen Beweise und die Mitte een. 3 ) diese zu verschaffen. Es ist gewiß, daß in Irland 8. Fe geion besteht, welche den Umsturz der Autorität der Krone durch S. gewalt bezweckt. Da dem so ist, so kenne ich kein anderes 2 el, zu handeln, als durch Suspension der Habeas⸗Corpus⸗ Akte un 89 Genehmigung einer Maßregel, welche dem Lordstatthalter erlaubt, die des Hochverraths verdächtigen Personen verhaften zu lassen (lauter Beifall). Zum Schlusse bitte ich das Haus, mit Genehmi⸗ gung einer Maßregel nicht zu zögern, welche Blutvergießen ver⸗ hindern und die Verfassung dieses Reiches garantiren kann (stürmi⸗ scher Beifall).“ Feargus O'Connor tadelte die Regierung, daß sie zu Zwangsmaßregeln Zuflucht nehme, bevor sie nur versucht habe, den Uebelständen abzuhelfen, worüber die Irländer mit vollem Rechte klagten. Als die Regierung ihre Aufruhrbill vorgeschlagen, habe er ihr erklärt, daß diese Bill blos das Resultat haben werde, Irland mit geheimen Gesellschaften zu bedecken; dies sei auch ge⸗ schehen. Die jetzige Bill werde blos einen Losbruch beschleunigen, den zu verhüten sie bestimmt sei. Den Beschwerden Irlands könne nur durch gänzliche Trennung beider Länder abgeholfen sden (heftige Unterbrechung); die Trennung allein könne Irland noch Eng⸗ land bewahren. (Oh! Oh!) Wäre Sir R. Peel am Ruder, so würde er vom Hause keine Suspension der verfassungsmäßigen Frg⸗ schaften verlangen; Peel sei nach der Ueberzeugung des ländischen Volkes der einzige Mann, welcher das Land regier 1 könne. Sir R. Peel: „Ich gebe der vorgeschlagenen Maßrege meine völlige Billigung und ohne irgend einen Vorbehalt. — Billigung wird mir durch kein politisches Gefühl, durch keine Bil. nerung an alten Parteihader eingegeben. Ich will, daß Weinteb. ligung vollständig sei, weil ich die Regierung gegen die üea gen der Verschwörer kräftigen will. Ich mag nicht erörtern, ob die Maßregel schon früher hätte vorgeschlagen werden sollen. 8 H Regierung hat einen schwierigen Beruf zu erfüllen, 1 und 8 will sie mit dem ganzen Gewicht meines 8 g. flusses unterstützen. Ich glaube, daß die Krone ihre Autoritã 1” diese Maßregel geltend machen könnte; aber es würde um den Püsß von Strömen Bluts geschehen. Die Aufruhr⸗Partei feuert die Mas⸗ sen an, zur physischen Gewalt Zuflucht zu nehmen, um die Regierung zu stürzen. Sie reizt sie auf, sich des Eigenthums zu Iun um es nachher zu theiten. Die Gefahr ist da. Ich begehre sb⸗ nicht, daß man bezüglich der von der Regierung begehrten Pefüne ₰ ten die gewöhnliche Form beobachte; ich will sie unmittelbar ne Verzug damit bekleiden. Ich will dem Bestehen 88 9 Schoße der Hanuptstadt von Irland ein Ziel setzen. ““ Zog 88 muß gehandelt werden, und ich meines Theils willige ein, 8 6a alle gewöhnlichen Regeln beseitige, damit die Bill sofort ““ werden kann. Was O'Connor's Worte angeht, so erkläre ich, daß ich die Krone von England gegen alle Könige von Munster (5.0 Brien), die auftreten, vertheidigen werde. Ich wollte nicht von Bongengen 8 anderen Ländern reden, aber da man das Beispiel anderer Nationen ere einen Grund aufstellt, auf Fortbestehen der Monarchie ba. Lande zu verzichten, so muß ich, im Hinblicke auf e vor und seit dem Februar, geradezu erklären, daß die 8 Vortbeilen letzten 6 Monate, weit entfernt, meine Ansicht rne 9 i,K. der monarchischen Regierungsform zu erschen er fester steht 1” e 8eI mehr als je ein An⸗ als je, und daß sie aus 2et banglichkeit der Nation hat (don⸗ recht auf die Ergebenheit une 8 meinte, es heiße sehr mild nernder Beifall).“ Herr H. broße Einsperrung von Menschen be⸗ bandeln, wenn man sich 2 Vlut überschwemmen möchten und keinen schränke, welche Irland als Mord und Plünderung. Herr Craw⸗ anderen Zweck heeganz edens den Zusatz vor, daß die jetzige Lage Irlands ford schlug ale Fauser Verwaltung und der Nichtergreifung geeigneter das Ergebniß schlebesserung der Lage des Volkes sei, und daß ohne diese Maßregeln zalle Strenge wirkungslos bleiben werde. Herr Hume Maßregeln 8 mit Bedauern für die Maßregel, der er geeignete Echritt⸗ snur Verbesserung der sozialen Lage Irlands vorgezogen
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hätte. Das Haus verwarf das Crawfordsche Amende⸗ ment mit 271 gegen 8 Stimmen und genehmigte nach drei Verlesungen definitiv die Bill, welche bis zum 1. März 1849 in Kraft bleiben wird und sofort an das Oberhaus überwiesen wurde.
Der Mäßigkeits⸗Apostel, Pater Mathew, welcher gegenwärtig in Cork ist, hat schon seit mehreren Monaten wegen Unpäßlichkeit' auf seine gewohnte Wirksamkeit verzichten müssen. Er wird, wenn sein Befinden es erlaubt, im August von Liverpool aus nach Nordamerika abreisen, wohin ihm freie Fahrt gesichert ist. Während seines Aufent⸗ halts daselbst wird er der Gast der Vereinigten Staaten sein, ohne daß er irgendwie Kosten zu bestreiten hat.
Das Dampfschiff „Britannia“ bringt Nachrichten aus New⸗ YJork vom 5. Juli. Im Kongresse war nichts von Bedeutung vorgefallen. Der Präsident hatte die vom Kongresse angenommene Bill, welche das Porto für die von britischen Dampsschiffen über⸗ brachten britischen Briefe von 5 auf 25 Cents erhöht (als Repres⸗ salie für das erhöhte Porto amerikanischer Briefe in England), ge⸗ nehmigt. — Die Irländer in New⸗York und Philadelphia sind eifrig mit Demonstrationen gegen die englische Regierung wegen der Ver⸗ folgung der Repealers beschäftigt. Sie versuchen sich militairisch zu organistren und drohen mit einem Einfalle in Canada, Bermuda (zur Befreiung Mitchell's), ja selbst mit Expeditionen nach Irland.
Aus Mexiko (Veracruz) vom 18. Juni wird gemeldek, daß in der Hauptstadt eine Verschwörung ausgebrochen sei, welche den Sturz der Regierung und die Vernichtung der Friedenspartei bezweckt. An der Spitze der Verschworenen stehen Paredes und der Guerillas⸗ führer Padre Jaranta. Fünf der bedeutendsten Beförderer des Frie⸗ dens mit den Vereinigten Staaten sollen ermordet sein. Wie weit es gelungen ist, die Verschwörung zu unterdrücken, ist nicht ersichtlich. Es scheint, daß die Häupter derselben die Hauptstadt verlassen ha⸗ ben, daß aber Herrera, der Präsident der Republik, aus Furcht vor einem Aufstand der Indianer, welche die Vernichtung der Weißen beabsichtigen sollen, keine Truppen zu ihrer Verfolgung abzusenden wagt. Uebrigens ist es kaum glaublich, daß die Lage der Dinge so durchaus bedenk⸗ lich ist, da zugleich gemeldet wird, daß der Rest der amerikanischen Truppen am 21. Juni die Hauptstadt verlassen sollte. Herrera hatte die Kon⸗ greß⸗Session mit einer Rede eröffnet, in welcher er erklärte, daß es der Zweck seiner Politik sein werde, mit den Vereinigten Staaten in gutem Frieden zu leben. Sein Ministerium ist folgendermaßen zu⸗ sammengesetzt: Otero, Inneres; Arista, Krieg; Jimenez, Justiz, und Palacco, Finanzen. Der bisherige Präsident Penia y Pesa soll mit der Ernennung Herrera's sehr unzufrieden und ihn zu stürzen be⸗ müht sein. Eingestanden wird übrigens auch allgemein, daß Herrera seinem Posten wenig gewachsen ist. —
„Aus Merida vom 9. Juli wird gemeldet, daß die Indianer in zwei Treffen geschlagen worden seien, und daß man Hoffnung habe, sie ganz aus Nucatan zu vertreiben.
„MNußland und Polen. St. Petersburg, 20. Juli. Zum 16. Juli waren in St. Petersburg 3843 Cholera⸗Kranke in Behandlung verblieben; im Verlaufe dieses Tages sind hinzugekommen 386, es genasen 264 und starben 227, darunter 122 in den Woh⸗ nungen. Zum 17. Juli verblieben 3738 Kranke in Behandlung. Zum 17. Juli waren 3738 Cholera⸗Kranke in Behandlung verblie⸗ ben; es kamen im Verlaufe dieses Tages hinzu 394, genasen 203 und starben 219, darunter 126 in den Wohnungen. Zum 18. Juli verblieben in Behandlung 3710. Am 9. Juli waren in Moskau 2118 Cholera⸗Kranke in Behandlung verblieben; es kamen im Ver⸗ laufe dieses Tages hinzu 299, genasen 70 und starben 122. Unter dem Militair erkrankten 17, genasen 3 und starben 6. Es blieben zum 28sten in Behandlung 113. Am 10. Juli waren 2225 Kranke in Behandlung verblieben; es kamen hinzu 312, genasen 87 und starben 152. Zum 11ten blieben in Behandlung 2298 Kranke. Unter dem Militair erkrankten an diesem Tage 32, genasen 17 und starben 9. Es blieben zum 11. Juli in Behandlung 119.
St. Petersburg, 21. Juli. Zum 18. Juli waren hier 3710 Cholerakranke in Behandlung verblieben; im Verlaufe dieses Tages kamen hinzu 342, genasen 206 und starben 210 (darunter 107 in den Wohnungen.) Zum 19. Juli verblieben in Behandlung 3636 Kranke. In Moskau waren zum 13. Jult in Behandlung verblieben 2523 Cholerakranke; im Verlaufe dieses Tages kamen hinzu 314, genasen 116 und starben 127. Zum 14. Juli verblieben 2594 in Behandlung. Unter dem Militair waren zum 13. Juli 109 Cholera⸗ kranke in Behandlung verblieben, im Verlaufe dieses Tages kamen hinzu 15, es genasen 8 und starben 7. Zum 14. Juli verblieben 109 in Behandlung.
Schweiz. Tagsatzung. (Eidg. Ztg.) Sitzung vom 21. Juli. Das Gesuch um Nachlaß oder Erleichterung in Bezug der Sonderbunds⸗Kriegskosten ist allen Ständen, die es gestellt, ab⸗ geschlagen worden. Dafür stimmten nur 7⅔ Stände, die sechs ehe⸗ maligen Sonderbunds⸗Kantone: Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden, Freiburg und Wallis, überdies Genf, Baselstadt und Appenzell J. Rh. Neuenburg behielt das Protokoll offen. Zug enthielt sich der Abstimmung.
Bern, 419. Juli. (O. P. A. Z.) Der Vorort hat durch Kreisschreiben vom 14ten d. M. den esdgenössischen Ständen in Ab⸗ schrift sowohl die Notr der Großherzoglich badischen Gesandtschaft, als diejenige des deutschen Bundes, betreffend die deutschen Flücht⸗ linge in der Schweiz, mit der Einladung übermacht, ihn zu Handen der Tagsatzung von allen Vorfallenheiten, welche zu den in diesen Noten enthaltenen Beschwerden Veranlassung gegeben haben mögen, mit möglichster Beförderung Auskunst zu ertheilen und ihm zugleich einzuberichten, was für Vorkehrungen gegen solche Vorfälle getroffen worden seien. Der eidgenössische Regierungs⸗Rath fand sich veran⸗ laßt, um die Spuren der Zwietracht in der Eidgenossenschaft mög⸗ lichst aufzuheben, das Gesuch an die siegreichen Kantone zu stellen, den Regierungen der ehemaligen Sonderbunds⸗Kantone alles dasje⸗ nige zu Handen der Eigenthümer zurückzustellen, was von den Trup⸗ pen in Folge des Feldzuges als sogenannte Trophäen oder Kriegs⸗ beute erobert worden. Auch fordert er dieselben ebenfalls auf, ihrer⸗ seits gegenüber den Reclamationen einiger der 12 ½ Stände das Gleiche zu thun.
Basel, 20. Juli. Die hiesige Zeitung sagt in ihrer heu⸗ tigen Nummer: „Nachdem bei Anlaß der Note des deutschen Bun destages selbst in der Tagsatzung von dem Gesandten von Bern und Anderen unumwunden anerkannt worden ist, daß die Beschwerden über das Treiben deutscher Flüchtlinge nicht unbegründet seien, suchen nun mehrere Blätter, unter dem Vorwande, die Note sei im verletzen⸗ den Tone abgefaßt, das schweizerische Ehrgefühl aufzureizen, damit den als gegründet anerkannten Beschwerden nicht abgeholfen werde. Ja, freilich, die Beschwerden sind gegründet, und es ist ein falsches, ein lügnerisches Ehrgefühl, das sich gegen Abhülfe derselben sträubt. Der deutsche Bund ist berechtigt, das Interuiren der Flüchtlinge zu verlangen. Es ist nicht wahr, daß diese sich ruhig verhalten, die Publication des Heckerschen Volksblattes und des Planes zur Revolutionirung Deutsch⸗ lands von Heinzen und Struve, welche mit den leidenschaftlichsten Declama⸗ tionen zum Aufruhr anreizen, sind der klarste Beweis des Gegentheils. Es ist nicht wahr, daß sie sich ruhig verhalten, denn das Zuströmen von
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Hecker⸗Wallfahrern ist ein endloses. Es läuft gegen die völkerrecht⸗ lichen Verhältnisse, solchen Unfug zu gestatten, und die Schweiz wäre es seit drei Monaten sich selbst schuldig gewesen, bessere Ordnung zu halten. Es ist uns auch nicht im mindesten zweifelhaft, daß man es nicht gestatten würde, wenn z. B. französische Prätendenten sich eine Stunde von der französischen Gränze niederlassen wollten. Ein ähnliches Treiben gegen Frankreich wie das Hecker's gegen Deutschland würde man keine drei Tage lang dulden. Ob. vielleicht das stark centralisirte Frankreich stärker ist, als das mühsam auf Cinigung hinarbeitende Deutschland, wir untersuchen das nicht, an der Schweiz am allerwenigsten wäre es, nach dem Grundsatze zu handeln, daß man gegen Starke andere Rechten und Pflichten habe, als gegen Schwache.“
Aargau, 21. Juli. (Basl. Ztg.) Bei der in so bedenklichem Maße zunehmenden Zahl von Bränden hat sich der Kleine Rath bemüßigt gesehen, schon wiederum eine Brandsteuer zu 1 per Mille einziehen zu lassen.
Italien. Rom, 10. Juli. (D. A. Z.) In der Allocution, welche der Papst in dem geheimen Konsistorium am 3. Juli hielt, sprach er auch über die neue Stellung der römischen Kirche in Ruß⸗ land und Polen. . -
Pius IX. freut sich im Eingange seiner Allocution, dem Kardinal⸗ Kollegium endlich das Resultat der langen kirchlichen Unterhandlungen mit Rußland vorlegen und in diesem Konsistorium einige Bisthümer senes Reichs nach langjähriger Vakanz wieder besetzen zu können. „Aber“, fährt er fort, „viele andere Angelegenheiten von Wichtigkeit müssen noch zu dem von uns gewünschten Ende gefördert werden, die bei der Unterhandlung von den Be⸗ vollmächtigten nicht abgethan werden konnten, die uns aber gar sehr am Herzen liegen, da sie durchaus die Freiheit, die Rechte, die Interessen der Kirche und das Heil jener Gläubigen betreffen. Wir haben hierbei, ehr⸗ würdige Brüder, die Bewilligung der wirklichen und vollständigen Freiheit im Auge, daß jene Gläubigen über Religions⸗Angelegenheiten ohne irgend ein Hinderniß dem heiligen Stuhle Rom, Centrum der Einheit, Wahrheit, der Mutter und Lehrerin aller Gläubigen, Mittheilungen machen können... Wir sprechen von der Zurückgabe der geistlichen Güter an den Klerus: von der Entfernung der von der Regierung zum Beisitzer in den bischöflichen Konsistorien gewählten Laien, damit die Bischöfe in dergleichen Zusammenkünften vollkommene Freiheit genießen; wir haben jenes Gesetz im Auge, kraft dessen die gemischten Ehen dort nicht als gültig erachtet werden, wenn die Trauung nicht durch einen akatholischen russischen Priester eingesegnet ward; wir sprechen von der Freiheit, welche allen Gläubigen ge⸗ währt werden muß, ihre Ehe⸗Angelegenheiten im Falle der gemischten Ehen von einem katholischen kirchlichen Tribunal prüfen zu lassen; wir sprechen von den verschiedenen in Rußland promulgirten Gesetzen, welche das Alter des religiösen Professes vorschrieben, die Klosterschulen aufhoben, die geist⸗ lichen Provinzial⸗Vorgesetzten verwiesen, die Bekehrungen zur katholischen Kirche erschwerten und untersagten.. Doch wollen wir deshalb den Muth nicht verlieren, da Graf Bludoff bei seiner Abreise von Rom nach St. Peters⸗ burg uns das bestimmte Versprechen gab, des Kaisers Majestät mit unseren Wünschen, unseren Forderungen bekannt zu machen, damit dieselben wenig⸗ stens ihrem größeren Theile nach berücksichtigt würden, auch über alle jene Punkte mündliche Erläuterung zu geben, die er aus der Ferne nicht so leicht hätte erörtern können. Zu unserer größten Freude vernahmen wir vor kurzem die Zustimmung des Kaisers, daß der neue Bischof von Cherson auch einen Suffra⸗ gan haben soll, eben so, daß die Verhandlungen über eheliche und kirchliche Materien in Rußland und Polen in der Zukunft nach erfolgtem ersten Ur⸗ theil des eigenen Bischofs für die zweite richterliche Instanz entweder der Sitte nach vor das Tribunal des resp. Metropoliten zu bringen seien oder, falls von diesem bereits in erster Instanz erkannt wurde, vor den nächst⸗ wohnenden Bischof, der dafür vom heiligen Stuhl auf passende Zeit mit besonderer Vollmacht versehen werden soll, endlich, daß bei weiterer Appel⸗ lation die Rechtshändel selbst nach Rom gebracht würden. Und nicht mit geringerem Vergnügen hören wir die jüngste vom Kaiserl. Hofe von St. Petersburg uns zugegangene Neuigkeit, der durchlauchtigste Fürst sei ernst⸗ lich mit der Erledigung auch der oben angedeuteten Punkte beschäftigt, wo⸗ bei man eben darum hoffe, sie würden zu einem gluͤcklichen Ende gebracht werden. Dieser Umstand vermehrt unser Vertranen, der durchlauchtigste Herrscher werde in seiner Billigkeit, Gerechtigkeit und Klugheit, so wie in der Größe seines erhabenen Geistes, unseren gerechtesten Wünschen, unseren Forderungen willfahren, so daß wir euch in kurzem anzeigen können, alle die katholische Kirche in jenen Reichen betteffenden Angelegenheiten seien zu dem gewünschten Ende geführt.“
Das obenerwähnte Konkordat besteht aus 31 Artikeln, deren Haupt⸗ sachen in folgenden Bestimmungen ausgedrückt sind: 1) Im Kaiserthum Nußland bestehen fortan 7 katholische Bisthümer, nämlich das Erzbisthum Mohilew, das Bisthun Wilna, das Bisthum Tultscha, das Bisthum Minsk, das Bisthum Lutzk und Schitomir, das Bisthum Kamenetz, ein neues zu Cherson zu gründendes Bisthum. 4) In Saratoff wird ein Suffragan des Bischofs von Cherson angestellt. Der neue Bischof bezieht von der Regierung ein jährliches Gehalt von 4480, der Suffragan von 2000 Sil⸗ berrubel. 7) Im neu errichteten Bisthum Cherson soll ein geistliches Se⸗ minar mit 15 — 25 Alumnen auf Kosten der Regierung unterhalten werden. 9) Die Bischöfe von Cherson und Kamenetz bestimmen die Zahl der auf Kosten der Regierung an ihren Seminarien zu unterhaltenden armenischen Geistlichen. 10) Die Kaiserliche Regierung übernimmt die Verpflegung und Deckung der Reisekosten der im neuen Episkopat Cherson die Runde ma⸗ chenden katholischen und armenischen Geistlichen. 11) Die Zahl der katho⸗ lischen Diözesen in Polen bleibt die durch die Bulle Pius' VII. vom 30. Juni 1818 festgesetzte, eben so die der Suffragane. 12) Die Wahl der Bischöfe für Rußland und Polen erfolgt in Uebereinstimmung des heiligen Stuhls mit dem petersburger Kabinet, ihre kanonische Einsetzung durch die Kurie. 13) Der Bischof ist der einzige Richter und Verwalter der geist⸗ lichen Diözesan⸗Angelegenheit in kanonischer Abhängigkeit vom heiligen Stuhl. 17) Alle Mitglieder des bischöflichen Konsistoriums sind Geistliche. Ihre Ernennung und Entlassung hängt vom Bischof ab: jene in einer der Regierung gefälligen Weise. 19) Der bischöfliche Secretair für die private und offizielle Korrespondenz wird direkt und unmittelbar vom Bischof er⸗ nannt. 21) Der Bischof hat die oberste Leitung des Unterrichts, der Doktrin und Disziplin aller Seminarien seiner Diözese nach Vor⸗ schrift des tridentiner Konzils Kap. XVIII. Sect. XXIII. 22) Die Wahl der Rektoren, Inspektoren, Professoren und Lehrer der Seminarien ist Sache des Bischoss, doch darf die Regierung politischer Einwendungen halber da⸗ gegen protestiren. 23) Der Erzbischof von Mohilew ist Haupt der geist⸗ lichen Akademie in St. Petersburg. Er wählt ihre Lehrer. 29) Sobald die geistliche Akademie in St. Petersburg dem gegenwärtigen Konkordat gemäß mo⸗ disizirt sein wird, soll der Erzbischof von Mohilew dem h. Stuhl einen Bericht in der Weise darüber erstatten, wie dies über die Umänderung der Akademie zu Warschau der Erzbischof Choromansky gethan. 31) Die Re⸗ staurationen der römisch⸗katholischen Kirchen übernehmen die Kommunen oder Privatleute. Wo ihre Mittel nicht ausreichen, da dürfen sie die Kai⸗ serliche Regierung um Unterstützung ansprechen. Uebervölkerung oder zu große Ausdehnung der Parochieen berechtigt zum Neubau von Kirchen.
Griechenland. Athen, 7. Juli. (A. Z.) Die Ergän⸗ zung und theilweise Erneuerung des Ministeriums ist nun wirklich er⸗ folgt. Es besteht aus dem bisherigen Minister⸗Präsidenten Kon⸗ duriottis und dem bisherigen Kriegs⸗Minister General Rodius. Neu hinzugekommen sind: Rufos für das Ministerium des Innern, an die Stelle des entlassenen Lykurgos Chrestenitis, Georgios Rhal⸗ lis für die Justiz, Anastasios Mauromichalis für den Kultus, Tazi Mangina für das Ministerium der Finanzen an Christacopulos Stelle, und Konst. Kolokotronis für das Auswärtige statt Drosos Man⸗ solas. Diese ministerielle Krisis ging ohne die geringste Aufregung vorüber, ja, kaum hat das unbetheiligte Publikum Notiz davon ge⸗ nommen. Die nächste Veranlassung zu diesem Wechsel lag in der Uneinigkeit, welche im Schoße des Ministerraths selbst in der letzten Zeit bemerkbar war. Trikupis, welcher seit längerer Zeit von der allgemeinen Meinung als künftiger Minister⸗Präsident bezeichnet wurde, hat keinen Theil daran, das Warum ist unbekannt. Um die
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politische Farbe des Ministeriums zu bezeichnen, müßte man es ein Maurokordatistisches nennen, wenn auch noch andere Elemente in demselben enthalten sind. Heute haben die neuen Minister dem Könige den Eid geleistet.
Fn den Haupt⸗Staatskassen hat sich ein Defizit von 183,000 Drachmen herausgestellt. Allein da der Haupt⸗Kassirer seit 16 Jah⸗ ren in ununterbrochenem Dienste sich der Achtung seiner Mitbürger jeder Farbe zu erfreuen hatte, und da in seinem ganzen häuslichen Leben kein Anzeichen vorhanden ist, welches auf einen Mißbrauch solcher Summen gedeutet werden könnte, so erwartet ganz Athen die Lösung dieses Knotens mit Ungeduld. Der Minister⸗Präsident Kon⸗ duriotis erhielt das Großkreuz des bayerischen Civil⸗Verdienst⸗Or⸗ dens, Trikupis das Großkreuz des St. Michael⸗Ordens und die ehe⸗ maligen Minister des Auswärtigen, Risos und Glarakis, brasilianische Orden.
Bei der heutigen Verloosung der vom Vereine der Kunstfreunde
(im preußischen Staate erworbenen Kunstgegenstände sielen die Ge⸗
winne folgenden Mitgliedern zu:
Sr. Majestät dem Könige auf Nr. 10. 5: ein Exemplar des Trauben⸗Essers, in Zink gegossen nach dem Modell von O. Meyer,
auf Nr. 1 50: Oelgemälde von Hilgers, Motiv vom Harz, und
auf Nr. 1 89: Zeichnung in Sepia von E. Eichens nach dem Gemälde von Begas „Christus ladet die Mühseligen und Beladenen zu sich ein.“
Sr. Königl. Hoheit dem Prinzen Karl von Preußen auf
Nr. 124 1:
Oelgemälde von Gropins, ein Hof in Venedig.
Ihrer Königl. Hoheit der Prinzessin Albrecht von Preußen
auf Nr. 2044 5:
Oelgemälde von Max Schmidt, Motiv vom Comer⸗See.
Herrn Kaufmann Lesser auf Nr. 1098:
Oelgemälde von Hopfgarten, Burggraf Friedrich von Hohen⸗
zollern verhaftet den vom Konzil zu Konstanz entflohenen
Papst Johann XXIII.
Herrn Wirklichen Ober⸗Konsistorialrath Ribbeck auf No. 1338: Oelgemälde von Kolbe, Georg Frundsberg, Feldhaupt⸗ mann Karl's V., an der Spitze seines Kriegszuges in Italien.
Herrn Cand. phil. Poselger auf Nr. 610:
Oelgemälde von Kornek, ein alter Mann beim Schoppen Wein.
Herrn Königlichen Sänger Stümer auf Nr. 894:
Oelgemälde von F. Wagner, Knabe aus Meran mit einem Ziegenbock.
Herrn Kaufmann A. Gropius auf Nr. 1477: hgeaes Oelgemälde von W. Meyerheim, Rast am Wege.
Herrn Grafen von Ranzow in Stralsund auf Nr. 984: Oelgemälde von Moser, der kleine Bandit; Kostüm von Sonmncdgcg,,,,,, 1111“*“ a2t 2vnℳ
Herrn Geheimen Finanzrath Schlotcke auf Nr. 162838 — Oelgemälde von Meyer, der Schläfer auf Ischiu.
Herrn Professor Dr. Regenbrecht in Breslau auf Nr. 211: Oelgemälde von Richter, Albanerin.
Herrn Banquier Joseph Mendelssohn auf Nr. 479 3; Oelgemälde von v. Rentzell, die böhmische Magd.
Herrn General⸗Major von Voß in Erfurt auf Nr. 2111: Oelgemälde von Hosemann, der kleine Geiger.
Herrn Apotheker und Stadt⸗Aeltesten Jung in Pritzwalk auf
Nr. 662: Oelgemälde von E. Meyerheim, Landmädchen.
Herrn Banquier Moritz Rosendorn auf Nr. 6: Oelgemälde von Elsholtz, der Postillon. “
Herrn Gutsbesitzer v. Gräve auf Gieraltowitz auf Nr. 1931: Oelgemälde von Kretschmer, das Innere eines arabischen Kaffeehauses. 1
Dem löblichen Kunst⸗ und Gewerbe⸗Verein in Königsberg i. Pr.
auf Nr. 1251: Oelgemälde von Steffeck, ein Gespann Büffel. Seghzn e⸗ Forstmeister von Steffens in Eschweiler auf Nr. 269: Oelgemälde von Völcker, Olevano. Herrn Kammerherrn und Ritterschafts⸗Rath von Häseler auf Blankenfelde auf Nr. 661: Oelgemälde von Schröder, Motiv bei Neubeuern in Bayern.
i J. H. Scheuermann in Brandenburg auf
r. 125: 8 Oelgemälde von Dähling, Gegend bei Subiaco.
Herrn Kanzlei⸗Rath Bickling auf Nr. 2007:
Oelgemälde von E. Schmidt, Fahrzeug auf der Rhede von Ostende.
Justizrath und Bürgermeister Bach in Glatz auf Nr. 346: Oelgemälde von Gär’ner, die Schloßruinen zu Roggenhau⸗ sen bei Graudenz. F.
Herrn Mechanikus Spatzier auf Nr. 2436:
Oelgemälde von Krause, Märkische Landschafft.
Herrn Gartendirektor Lenné in Potsdam auf Nr. 1078: — Oelgemälde von Eichhorn, Panthelikon bei Athen.
Herrn Bürgermeister Brandt in Magdeburg auf Nr. 846: Oelgemälde von Mantel, Ruinen der Kaiserpaläste.
Fräulein Auguste Krutisch auf Nr. 1390: 1“ Oelgemälde von Elsasser, eine Havellandschaft.
Herrn Banquier Ma gnus auf Nr. 811: “ Oelgemälde von Minjan, Dietkirchen an der Lahn.
Frau von Seckendorf auf Jeazerow bei Demmin auf Nr. 1203: Eine Fruchtschaale in Bronze mit Silber⸗Niello, nach dem Modell von C. Hüssener. ““
Herrn Buchdruckerei⸗Besitzer Petsch auf Nr. 1515)5)—
Herrn Geh. Legationsrath von Küster auf Nr. 1445,
Herrn Rentier J. H. Samson auf Nr. 2289o,
Herrn Kaufmann David Francke auf Nr. 2564,
Herrn Apotheker Heinerici in Schwedt auf Nr. 1842: jedem ein Exemplar des Trauben⸗Essers in Zink gegossen nach dem Modell von O. Meyer. .
Herrn Dr. Reisig auf Nr. 931:
Zeichnung in Kreide von Teichel, nach dem Oelgemälde von
1“ E. Meyerheim, „Harzerin“.
Alußerdem wurden 30 Abdrücke vor der Schrift des Kupferstichs
von Teichel nach E. Meyerheim's „Harzerin“ verloost, welche auf
folgende Nummern fielen: 8 10. 33. 64. 141.“ 321. 418. 505. 545. 618. 681. 743. 799. 983. 1020. 1074. 1123. 1148.2 1299. 1376. 1409. 1473. 1574. 1619. 1935. 2009. 2053. 2172. 2327. 2452. 2471. 1 er 30 Abdrücke vor der Schrift des Kupferstichs von F.
Eichens, nach Begas: 2 her 7. mir, ihr müh selig
id“, welche folgenden Nummern 8 8 198 1 ve9- be 271. 386. NSr „9.. 640. 844. 909. 541. 950, 1017. 1165., 1227. 4415.
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