1848 / 97 p. 3 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Zu bemerken ist, daß der siüberalen Ansichten war, und Capelloni

H 92 9 zat auf sich gezogen hat. Das bisherige Ministerium

nitiven Wahl eines neuen seine Functionen fort.

Redacteur ein Geistlicher, der durch geistreichen Spo (Geistliche und Jesuiten) den Haß der

setzt noch interimistisch bis zur defi⸗ Vor wenigen Tagen

jedoch von be tt über die Corvi

Gegenpartei

erhielt Herr Rossi vom Papste unter der vorläufigen Zusicherung,

sich rücksichtlich der Kriegsfrage entsprechende Weise zu erklären, zu bilden.

keit: man habe ihn mißverstanden,

1 direkt, sich zu einer Kriegserklärung gegen Oesterreich

Vorgestern Abend legte er dem P vor; bei der die Kriegsfrage betreffenden Stelle

den Auftrag, ein neues apste sein Programm erklärte Se. Heilig⸗ da er nie, weder direkt noch in⸗ verstehen könne.

auf eine der öffentlichen Meinung

Ministerium

Herr Rossi, im höchsten Grade erstaunt, entfernte sich, indem er sagte:

er glaube somit seines Auftrags völlig entledigt zu sein, was der

Papst auch bejahte.

sehener Personen aller Farben gegenwärtig, welche i

In den Vorzimmern war eine Menge ange⸗ hm wegen der

Bildung eines neuen Ministeriums ihren Glückwunsch abstatten woll⸗

ten. Er aber erklärte kalt,

unter den vorgeschriebenen Bedingungen

könne es ihm nie gelingen, diese Sache zu vollenden. „Ein Abgrund

in der Politik“,

fügte er hinzu, „trennt mich von diesem Manne.“

Heute Abend wird von der gesammten Guardia civica dem Mini⸗ sier Mamiani eine große Demonstration gebracht werden, um ihn deadurch zu vermögen, sein Minister⸗Portefeuille zu behalten und die

Kriegssache fortwährend zu vertreten.

den einzigen Mann, der die Kraft und Fähigkeit besitzt, in

ser Sturmperiode das Staatsschiff sicher zu lenken. 1 Die Allg. Ztg. meldet: „In Piemont ist jetzt,

Man hält ihn allgemein für

die⸗

nachdem schon

öchst

8 516

in den ersten acht Tagen des Juli das Ministerium abgetreten war, am 28. Juli endlich ein neues Ministerium gebildet worden: Mini⸗ ster⸗Präsident ist Casati, Collegno ist Kriegs⸗Minister, Ricci Finanz⸗ Minister, Paleocapa Minister der öffentlichen Arbeiten, Ratazzi Mi⸗ nister des Unterrichts, Gioja Justiz⸗Minister, Durini Ackerbau⸗ und Handels⸗Minister, Plezza Minister des Innern, Pareto Minister des Auswärtigen, Lisio Minister im Lager ohne Portefeuille. Langes Leben ist dem Ministerium in dieser Zusammensetzung keinesfalls zu prophezeien. In Genua, Turin, Mailand, überall ist große Aufre⸗ gung der Gemüther: neben einer Partei Verzweifelnder steht regel⸗ mäßig eine bis jetzt sehr starke und entschieden vorherrschende Partei derer, welche energische Maßregeln im Kampf gegen Oesterreich ver⸗ langen. In Mailand hat das Vertheidigungs⸗Comité die Entfernung von Italienern aus der Lombardei ohne ausdrückliche Erlaubniß des Sicherheits⸗Comité verboten. Zuwiderhandelnde werden für Feinde des Vaterlandes erklärt, ihre Güter mit Sequester belegt. In bei⸗ den Hauptstädten sehr entschiedene Maßregeln. In Turin ward am 29. Juli von der Mehrheit der zweiten Kammer der Regierung eine fast diktatorische Gewalt anvertraut. In Mailand ist man entschlossen, die Stadt jedenfalls zu vertheidigen; Anstalten werden dazu bereits getroffen.“

Spanien. Madrid, 31. Juli. Die Gaceta enthält heute Folgendes: es „Durch den Gouverneur des Palastes ist nachstehende Mitthei⸗ lung an das Präsidium des Minister⸗Raths gelangt: „Ercellenz! Die Leibärzte D. Pedro Castellb, D. Juan Francisco Sanchez, D.

Bonifacio Gutierrez und D. Juan Drumen, richten heute Folgendes

an mich: Die unterzeichneten Leibärzte und Wundärzte haben die Ehre, Ew. Excellenz in Erfüllung ihrer Pflicht zu benachrichtigen, daß die begründeten Besorgnisse, welche sie hegten, daß die Unpäß⸗ lichkeit, an der die Königin, unsere Herrin, in den letzten Tagen litt, alle Kennzeichen einer Fehlgeburt an sich trüge, sich⸗ heute auf be⸗ stimmte Weise bestätigt, indem sie das gestern um 1 ½ Uhr Nachmit⸗ tags zur Welt gebrachte (arrojado), etwa zwei Monat alte Ergeb⸗ niß der Empfängniß untersucht haben. Die Königin befindet sich wohl.“ Ich theile dies Ew. Excellenz zur Kenntnißnahme mit. Lust⸗ schloß S. Ildefonso, den 28. Juli 1848. (unterz.) Der Mar⸗ quis von Miraflores.“

Ferner enthält die Gaceta verschiedene Dekrete, in denen dem

Herzoge von Sotomayor als Minister der auswärtigen Angele⸗

genheiten, „seiner zerrütteten Gesundheit wegen“, auf sein Ansuchen

die Entlassung bewilligt und er dagegen zum Botschafter bei der

französischen Republik ernannt wird.

Der Deputirte Marquis von Pidal ist dagegen zum Minister der auswärtigen Angelegenheiten ernannt worden.

Der General O' Donnell, vormaliger General⸗Capitain der Insel Cuba, so wie der sardinische Gesandte am hiesigen Hofe, Marquis von Montalto, sind hier eingetroffen.

Königliche Schauspiele. Mittwoch, 9. Aug. Im Schauspielhause. 132ste Abonnements⸗ Vorstellung: Die Marquise von Villette, Original⸗Schauspiel in 5 Abth., von Ch. Birch⸗Pfeiffer.

Rerliner Rörse vom 8. A ugæε5Sl.

Wechsel-(ourse.

250 Pl. 250 Pl. 300 ML.. 300 Mh.

1 Lst

300 PFr. 150 Pl. 150 Fl. 100 Thblr.

100 Thle. M südd. W. ..... .. 100 T.

raukfurt a.

100 shbl

Brief.

Kurz 2 Me. Kurz 2 Mt. 3 Mt. 2 Mt. 2 Mt. 2 Mt. 2 Mt 8 Tage 2 Mt. 2 Mt. 3 Wocheu

6 23 ½

Geld. 143 ½ 143 ½ 142 ½ 142 151⅔ 151

81½ 865

99

Inländische Fonds, Geld-Course.

Pfundbrief-, Hommunal-Papiere vund

Geld. Gem

St. Secbuld-Sch. Sech. Präm. Scb. K. u. Nm. Schuldv. Berl. Stadt-Obl. 3 ¾ Westpr. Ptandbr. 3 8 76 ⅔½ Groszb. Posen do. 4 96 10. 10. 77 ¾ Ostpr. Pfandbr. 3 ½

pomm. do- 3 91 ½

Schlesische

Disconto.

. Kur- u. Nm. Pfdbr. 3 ½ 91

do. 4

do. Lt. B. gar. do. 3 ½ Pr. Bk-Anth.-Sch.

Priedrichsd'or. And. Goldin. 4 5th.

Auslündische Fonds.

Russ Hamb. Cert 5 do. beillopes 4-S. 5 do. 1. Anl. 4 do. do. do,., do. do. v. Rthsch. Lst. 5 8 Jo. Poln. Schatz0. 4 60 ¾¼ V

4 3 ¼

do. do. Cert. L. A. 5 7 do. do. L. B. 200 Pl. 898 V 11 Pol. a. Pfdbr. a.C. 4] 88 87 ½⅔

Poln, neue Pfdbr. do. Part 500 Fl. 300 FI. 80 Hamb. Feuer-Cas.

do. Staats-Pr. Anl. Holl. 2 ½ % Int. ¼ Kurb. Pr. 0. 40 th. Sardin. do. 36 Fr. N. Bad. do. 35 Fl.

Aachen-Mastricht . .. Thür. Verbind.-Bahn

Pesther. ... 26 F. Friedr. Wilh.-Nordb.

Eisenbahn- Actien.

8

Stamm-Kclien. V Rapital.

Tages-Cours.

Der Reinertrag wird nach erfolgter Bekanntm. in der dazu bestimmten Rubri aus gefüllt. Die mit 3 pCt. bez. Actien sind v. Staat gar.

Börsen-Zins-

Rechnung. Rein-Ertra 1847.

Prioritäts-Actien. V Kapital.

Summtliche Prioritits-Actien werdeu durch jährliche Verloosung à 100 pCt. amortis.

Berl. Anhalt Lit. A B. do. Hambur do. Stettin-Starg.. do. Potsd.-Magd... Magd.-Halberstadt-.. do. Leipziger.. Halle-Thüringer... Cöln-Minden. do. Aachen Bonn-Cöln... Düsseld. Elberfeld .. Steele-Vohwinkel... Niederschl. Märkisch. do. Zweigbahn Oberschl. Lit. A... do. Lir B Cosel-Oderberg Breslau-Freiburg ... Krakau-Oberschl.... Berg.-Märk.. 4.,000,000 Stargard-Posen .. 5,000,000

Quittungs- Bogen. E Berl. Anhalt. Lit. B.1 2,500,000 60 Brieg-Neisse .. 1,100,000 90 Magdeb.-Wittenb. 4,500,000 60 2,750,000 30 5,600,000 20

3,500,000 8,000,000 4,824,000 4,000,000 1,700,000 2,300,000 9,000,000 12,967,500 3 ½ 4,500,000 4 1,151,200 4 1,527,000 4 1,100,000 9,950,000 1,500,000 1,429,700 3 ½

2,400,000 3 ½ 1,200,000 4 1,700,000 4

1,50 ,000

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—q—ö—ö— S. ”=

r-]

32 ¼ B. 70 2 69 ½ bz.

g*= be“

88 ½ a . bz. 88 G

42 ½ bz. 59 B 66 ¼ à 66 bz.

unz.

Ausl. Quittungsbog. Ludw.-Bexbach 24 Fl. 8,525,000 90 8,000,000 80

8,000,000 85

40 8i X a 40 ⅔% bz.

Schluss-Course von Cöln-Minden 75 ¾ 6.

1,411,800 5,000,000 2,367,200 3,132,800 1,788,000 4,000,000 3,674,500 1,492,800 2,487,250 1,250,000

Berl.-Anhalt do. H do. Potsd.-Magd... do. do. 1 Magdeb.-Leipziger-. Halle-Thüringer .... Cöln-Minden Rhein. v. Staat gar.. do. 1. Priorität.... do. Stamm-Prior.. Düsseldorf-Elberfeld. 1,000,000 Niederschl. Märkisch. 4, 175,000 do. do. 3,500,000 do. III. Serie. 2,300,000 do. Zweigbahn 252,000 do. do. 248,000 Oberschlesische ... 1,276,600 Cosel-Oderberg 250,000 Steele-Vohwinkel... 325,000 Breslau-Freiburg. 400,000

2.— SA. 1 „5EnnegöEäSnene

Ausl. Stamm-Act.

Börsen- Zinsen

V

Dresden-Görlitz 6,000,000 Leipzig-Dresden 4,500,000 Chemnitz -Risa 3.,000,000 Sächsisch-Bayerische [6,000,000 Kiel-Altona Sp. 2,050,000 Amsterd.-Rotterd. Fl. 6,500,000 Mecklenburger Thlr. 4,300,000

—öq— ℳzK8

von Preussischen Bank-Antheilen 85 8.

Inhastern Litt. A., Berlin-Stettinern und Preufs. Bank-

1 Die Course haben sich heute wenig verändert, Antheilen, die höher beaahlt wurden, behaupteten die übrigen Effekte

und das Geschäft war im Allgemeineu- aäufserst beschränkt.

n sich fest auf ihrem gestrigen Standpunkt.

Wit Ausnahme von Berlin

Auswärtige Börsen.

Breslau, 7. Aug. Louisd'or vollw. piergeld 91 ¾ 1 bez. Schuldscheine, 3 ½ proz. 73 ¾ Br. a 50 Rthlr. 88 i Br.

Antheil⸗Scheine 84 Gld.

112 ½⅔

Schles. Pfandbr. 3 ½ proz. 91 ½ bez.

do. Lit. B. 4 proz. 93 ¾ Br., vo. 3 ½ proz. 81 ¾ Br. Preuß. Bank⸗

Gld. Oesterreichische Banknoten 87 ¾ Br. Staats⸗ Seehandlungs⸗Prämien⸗Scheine

Poln. Pa⸗

I 5.

Poln. Pfandbriefe alte 4 proz. 87 ¼ Gld., do. neue 4 proz. 87 bez. u. Gld., do. Partial⸗Loose a 300 Fl. 88 Gld., do. a 500 Fl. 63 Gld. Russ.⸗Poln. Schatz⸗Obligationen 4proz. 60 Gld.

Sberschl. Litt. A. 3 ½ proz. 87 ½ Gld., do. Litt. B.

3 proz. 87 ½ Gld. Breslau⸗Schweidn.⸗Freiburg 4 proz. 83 Br. Nie⸗ derschl.⸗Märk. 3 ½ proz. 69 Gld., do. Prior. 5 proz. 93 Gld., do.

Ser. III. 5proz. 88 Br. bez.

Krakau⸗Oberschl. 4 proz. 40 40 ¼ bez.

Wilhelms⸗Nordbahn Zus.⸗Sch. 4 proz. 40 ¼ 9 bez.

Amsterdam 2 M. 1422 Hamburg a vista 151 ¾ Gld. do. 2 M. 151 ½ Gld. London 1 L. St. 3 M. 6. 24 ¾ Br. Berlin a vista 100 ¼ Br., 99 ¾ Gld. do. 2 M. 99 Gld. Leipzig, 7. Aug. A. 148 Br. Leipz. Dr. E. A. 95 ¾ Br. Schles. 73 Br. Chemn.⸗Riesa 28 Br. Magd. Leipzig 173 Br. 84 Br., 83 G. Altona⸗Kiel 88 Br. Bank⸗Antheile 84 ¾ Br.

Wechsel⸗Course.

Berl. Anh. A.

Gld. .“

Neisse⸗Brieg Zus.⸗Sch. 4 proz. 39 ¼ 40 ¼ u. Gld.

L. Dr. Part. Oblig. 98 Br. Leipz. B.

Sächs. Bayer. 75 ½ Br. Löbau⸗Zittau 24 Br. 87 Br., 86 G., do. B.

Deß. B. A. 93 Br. Preuß.

Frankfurt a. M., 6. Aug. (In der Effekten⸗Sozietät.) Geschaäft war heute im Ganzen sehr wenig belebt. In eee

Notirungen von Wien und Berlin waren Gattungen, so wie F. W. Nordbahn⸗Actien, unter den gestrigen Nur allein 3 proz. inländische Spanier und Köln⸗Mindener Actien hielten sich etwas mehr begehrt. Bexbacher⸗ und Taunusbahn preishaltend. Die pariser Post vom 4ten war

Darmst. 50 Fl.

Ccoursen angeboten.

bis am Schluß 1 Uhr nicht eingetroffen. 5proz. Met. 63 ½. 63 ⅞. L2. 62 ½. 62 ½. Baden 50 Fl. 46 G. ess. 25 ⅛. 25 ½. Sardin. 24 ½. 242. oln. 300 Fl. L. 87 ½ G. 75 v⅛. 75. Berbach 67 ½. 67 .

Paris, 5. Aug. 3 proz. 44. 5proz. 71. 25.

375, 377. 50.

London, 4, Aug. Engl. Fonds eröffneten in Folge ungün⸗

do. 500 Fl.

indessen m ehrere Fonds⸗

Bank⸗Actien 1070 Br. dito 35 Fl. 27. 26 ½.

3 proz. Span. 17 ½¼. 17 ½. Köln⸗Minden Friedr. Wilh. Nordbahn 39 ½. 39 ¼. Nordbahn

63 ½. 63.

Kur⸗

stiger Berichte aus Italien sehr flau. In Eisenbahn-Actien war sehr wenig Geschäft.

Zproz. Cons. p. C. 87 ½, a. Z. 87½. 3proz. 21 ½. Portug. 4 proz. 18 ¾. Bras. 70 W 1.

Amsterdam, 5. Aug. Int. und 3 proz. waren heute etwas flauer, doch war etwas Geschäft darin; 4 proz. gut preishaltend. Span. Fonds bei unbedeutendem Umsatz sest. Oesterr. mehr an⸗ geboten.

Holl. Integr. 43 %, %. 67 ⅛,[, ½. Span. Ardoins gr. Piecen 8 ½, X. Stiegl. 74 ⅛, 75. Oesterr. Met. 5 proz. 61, 60 ⅛. 32. Bras. 73.

Antwerpen, 4. Aug. Notirungen etwas williger.

3 ½ proz. 87 ½. Ard. 11 , Dän. 3 proz. 68.

3 proz. neue 50 ¼, ½¼. 4 proz. ostind. Russen alte 96 ½.

2 ½ proz. 32 ¼, ¼,

Die Börse war durch bessere pariser 4 27 1 Belg. 5proz. 74 a 4. 4 proz. 67.

2 proz. 37 ¼. In span. war gar kein Geschäft. Ard. 8 ½.

n,ö—

Markt⸗Berichte. Berliner Getraidebericht vom 8. August Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt: Weizen nach Qualität 52—58 Rthlr. 1

Roggen loco 25 ½ 28 ½ Rthlr. 83 fd. mit 26 Rthlr. verkauft. 8 82 pfd. Aug. /Sept. 25 ½ Rthlr. ohne Ums. Sebpt./ Okt. 25 ½ Rthlr. begeben. Gerste, große, loco 25 24 Rthlr. Hafer loco nach Qualität 16—17 Rthlr. Rapps 69 Rthlr. ohne Geschäft. W. Rübsen do. 8 Leinsaat 44—42 Rthlr. do. Rüböl loco 11—10 Rthlr. Aug. /Sept. 11— 10¾ Rthlr. Sept./Okt. 11 10 Rthlr. begeben. Okt./Nov. 11½4 11 Rthlr. Nov. /Dez. 11 ½ 11½ Rthlr. einöl loco 10 ½ 10 Rthlr. Br., Lieferung Spiritus loco 18 ½ Rthlr. bez. u. G. »» Aug./Sept. 18 ½ Rthlr. Br. Sept./Okt. 17 ½ Rthlr. Okt./Nov. 17 ¾ Rthlr.

1 Marktpreise vom Getraide. aühih⸗ b Berlin, den 7. August. Zu Lande: Weizen 2 Rthlr. 12 Sgr. 6 Pf., auch 2 Rthlr.; Roggen 1 Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf., auch 1 Rthlr. 2 Sgr. 6 Pf.; Hafer

22 Sgr. 6 Pf., auch 20 Sgr.; Erbsen 1 Rthlr. 12 Sgr. 6 Pf.,

auch 1 Rthlr. 8 Sgr. 2 Pf.

Zu Wasser: Weizen 2 Rthlr. 10 Sgr., auch 2 Rthlr. Sgr. 6 Pf.; Roggen 1 Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf.⸗, auch 1 Rthlr. 1 Sgr. Pf.; große Gerste 1 Rthlr. 2 Sgr. 6 Pf., auch 1 Rthlr. 1 Sgr. Pf.; Hafer 22 Sgr. 6 Pf., auch 20 Sgr.

Sonnabend, den 5. August.

Das Schock Stroh 6 Rthlr., auch 5 Rthlr.;

22 Sgr. 6 Pf., auch 15 Sgr.

Danzig, 4. Aug. An der Bahn wird gezahlt für Weizen 50 72 Sgr., Roggen 25 34 Sgr., frischer 125pfd. 35 Sgr., Gerste 101 pfd. 20 Sgr., 106pfd. 24 Sgr., Erbsen 38 45 Sgr., Hafer 15 18 Sgr. pro Scheffel. ias Spiritus 175 18 Rthlr. pro 120 Quart 80 ℳ% Tr. 8 2, 56 bis 60 Sgr.;

Breslau, 7. Aug. Weizen, weißer 52, gelber do. 52, 56 bis 60 Sgr. 8 Roggen 29, 32 bis 34 ½ Sgr. 8 Gerste 22, 24 bis 20 Sgr. Hafer 15, 16 ½ bis 18 Sar. Rapps 74, 76 b.s 78 Sgr.

Winter⸗Rips 70 Sgr.

Spiritus 8 %, 85 1

Rübö 10 ½ Rthlr. Br., 102½

Rihsn nageandesen für loco ist 4 Rthlr. zu machen. 1

Wir hatten heute ziemlich gute Zufuhren am Markte, Fessn blieb begehrt und wurde um eine Kleinigkeit besser als vorige Woche

bezahlt.

2 00½ 8 r. 8 15 gr.

Köln, 5. Aug. (2 ¾ Schfl.) Weizen, direkt, 5 Rthlr. 15 Sgr.,

do. 8 Nov. 5 Rütlr. 12 ½ Sgr., do. pr. März 5 Rthlr. 3

Gerste, 2 Rthlr. 25 Sgr. Hafer, 2 Rthlr. 5 8 49 r.

25 Sgr. Rübkuchen, 25 Rthlr. Roggen, direkt, 3 Rthlr. 15 Sgr.,

do. pr. Nov. 3 Rthlr. 15 Sgr., do. pp. 5 8 Rthlr. 20 Sgr. Rüböl, kompt. 28½ Rthlr., do. pr. Okt. 29 Rthlr.

2 2 2„

4. Aug. Weizen 9 Fl. 54 Kr., Roggen 6 Fl. 5

gr., Mäsnz, 3. „afer 6 Fl. 41 Kr., Spetz 6 FI. 22 Kr,

Weißmehl 8 Fl. 50 Kr.; Roggenmehl 6 Fl.

der Centner Heu

Mit der heutigen Nummer des Staats⸗An⸗ eigers wird Bogen 110 der Verhandlungen zur Wereinbarung der Preuß. Verfassung ausgegeben.

Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdru ckerei.

Beilage

Gld., auf Lieferung 10½ Gld.

Kshnigliches Opernhaus.

8

8 Marquis Pallavicini,

den Zeitverlust und

1““

Beilage

zum Preußischen Staats-Anzeiger.

8 Ege

ZInhalt.

. . Deutschland.

HOesterreich. Triest. Protest des Reichs⸗Ministers.

Sachsen⸗Altenburg. Altenburg. Verhandlungen der Landschaft.

1 Ausland.

Ag ram. Manifest der kroatisch⸗slavonischen Nation. Wissenschaft und Kunst.

4 Die Ochsenmenuett.)

Eisenbahn⸗Verkehr.

Oesterreich.

X 9 84 ,„& Frequenz und Einnahme der holsteinischen Eisenbahnen im Juni 1848.

Markt⸗Berichte.

☛— ÜRÜRRRERERERRnRnEreömenRArErngAEEnÜgnnRngAg

Se⸗ 8* Dentschland.

b Oesterreich. Triest, 3 Aug. Der (gestern bereits er⸗

aͤhnte) Protest des Reichs⸗Ministers von Schmerling lautet: „In einer Note vom 1sten d. M., welche Se. Excellenz der Königl. sardinische außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister, Herr Bune8. Fersacit 95 his setineen als damaligem Präsidenten der nüben 1““ lung hat zugehen lassen, hat derselbe ihm die Zusicherung t, daß die Königl. Regierung die entschiedene Absicht hege, nichts zu b unternehmen, was den deutschen Bund, mit welchem sie in den freundlich⸗ ten Beziehungen zu bleiben wünsche, verletzen könnte, daß sie sonach selbst darauf bedacht sein müsse, das Gebiet der Länder, welche Bestandtheile des indes bilden, nicht zu verletzen und unter solchen Umständen die Aufhe⸗ ing der Blokade von Triest beschlossen habe, um einen sprechenden Be⸗ „weis der Aufrichtigkeit ihrer Gesinnungen zu geben . 8 5a bes rsan gentsprochen haben, sind durch eine spätere Note Sr. Exceklenz des Herrn Marquis Pallavicini vom 7ten d. M. auf noch be⸗ b kimmtere Weise wiederholt worden. Es ist in derselben die Zusage ertheilt, daß das Privat⸗Eigenthum zur See verschont bleiben solle, und daß die⸗ semnach den Königlich sardinischen Kriegsschiffen der Befehl zugegangen sei, nicht nur die österreichischen Kauffahrer in keiner Weise zu behel⸗ ligen, sondern selbst gegen die Kriegs⸗Fahrzeuge dieser Nation ohne von enselben gegebene Veranlassung keine wie immer geartete Feindseligkeit zu ben. Es wurde ferner versichert, daß die sardinische Flotte nur die Be⸗ immung habe, den Handel ihrer Flagge zu schutzen, und daß der Befehls⸗ dieses Geschwaders in Gemäßheit dessen angewiesen sei, den Kauf⸗ fahrern aller Nationen freie Fahrt zu gestatten. Als einzige Beschränkung

dieser unbedingt zugesagten Freiheit des Verkehrs sollte die dem Königlichen

Admiral vorbehaltene Ermächtigung gelten, den

darf zu verhindern. 18

8 „Wennschon in ausgeführt

Transport von Kriegsbe⸗

Vorbehalt aus ge werden sollen, nicht nußte, ist dieses Befremden noch durch die vffiziellen Mittheilun⸗ gen vom 11ten d. M. gesteigert worden, welche der unterzeichnete Reichs⸗Minister der auswärtigen Angelegenheiten aus Triest erhalten hat Wie aus denselben hervorgeht, erlaubt sich der Contre⸗Admiral Albini alle aus⸗ und einlaufenden Schiffe zu untersuchen, denselben die Pflicht üfzuerlegen, sich bei Ueberschreitung der Blokadelinie selbst zur Unter ichung zu stellen, diese Linie zur Nachtzeit nicht zu überschreiten sondern vor derselben ohne Nücksicht auf den hierdurch erwachsen⸗ den mögliche Gefahren bis zum Anbruche des Tages vor Anker zu bleiben; ja, der Admiral geht so weit, die Aufrechthaltung der Blokade ausdrücklich auszusprechen, und sogar das Recht, an jedem beliebigen Küstenpunkte landen zu dürfen, für sich in An spruch zu nehmen, indem er den geringsten Widerstand gegen ein solches Unternehmen als eine Herausforderung zu Gewaltmaßregeln ansehen zu wollen erklärt. 88s „Wie ein solches Verfahren gegen das Gebiet des deutschen Reiches mit dem von Sardinien ausgesprochenen Grundsatze übereinstimme, selbst Oesterreich nur zu Lande bekriegen, zur See aber mit dieser Macht in Frie⸗ den leben zu wollen, wie dies Verfahren mit den wiederholten und so be⸗ stimmten Zusicherungen in Einklang zu bringen sei, welches Se. Excellenz der Herr Marquis Pallavicini dem ÜUnterzeichneten ertheilt hat, soll ihm selbst überlassen bleiben, und werden nur hier zu diesem Ende Abschriften der jüngsten Korrespondenzen beigefügt, welche zwischen dem Herrn Admirale

dieser Gründen,

geringes

welche weiter un⸗ Befremden erregen

unnd dem Kaiserlichen Gouverneur des Küstenlandes gewechselt worden sind

unnd das unglaublich Scheinende auf unwiderlegliche Weise beurkunden.

8

„Die als Vorwand zu der verübten und mit Beharrlichkeit durchge führten Verletzung der Rechte des deutschen Reichs dienenden Umstände sind bei getreuer und wahrhafter Darstellung im Gegentheile nur geeignet, die Verantwortlichkeit des Königlichen Admirals noch zu erhöhen.

1 „Die Blokade Venedigs durch die österreichischen Kriegsschiffe konnte die sardinische Flotte bei der Aufgabe, welche ihr gestellt sin mag, nur zum

Schutze dieser Küste veranlassen, ohne sie zu weiteren Maßregeln zu berech

tigen, und das von den Hafen⸗Baiterieen von Triest auf sardinische Schiffe

eroöͤffnete Feuer ist wohl unter keiner Bedingung als ein Angriff, sondern

8

nur als Selbstvertheidigung und Nothwehr anzusehen; denn diese Schiffe haben sich der Kuste zur Nachtzeit unter Umständen, welche gerechte Besorg nisse eines Landungsversuches einflößen mußten, genähert, nachdem der Kö⸗ nigliche Admiral wenige Tage vorher dem Besehlshaber des österreichischen Geschwaders erklärt hatte, denselben, wo immer er ihn antreffen würde, an⸗ greifen zu wollen und diese Drohung in seiner Korrespondenz mit den frem den Konsuln nicht nur erneuert, sondern selbst mit einem in Aussicht ge stellten Angriffe auf Triest verschärft hatte. Es mag der sardinischen Flotte vielleicht zustehen, eine Stellung in den venetianischen Gewässern einzuneh⸗ men und diese Küsten gegen Angriffe zur See zu schützen; eine über diesen Bereich, wie über diesen Zweck, hinausgehende Wirksamkeit derselben, inso⸗ fern sie Gebiete und Rechte des deutschen Reiches im entferntesten berührt, können und dürfen nimmer geduldet werden.

„Zu diesen Rechten gehört unstreitig jenes eines ungehinderten Ver⸗ kehrs des deutschen Freihafens von Triest. Die von dort auslanfenden und in denselben einlaufenden Schiffe dürfen unter keinem Vorwande angehal⸗ ten und noch weniger einer Untersuchung unterzogen werden, denn die Frei⸗ heit der offenen See, wie jene eines deutschen Hafens zu beeinträchtigen, steht keiner mit dem deutschen Reiche in Frieden lebenden Macht zu. Der Vorwand des Rechtes, den Transport von Kriegsbedarf zu verhindern, muß gleichfalls mit Entschiedenheit zurückgewiesen werden; denn abgesehen von dem Umstande, daß jedes Kauffahrteischiff befugt ist und auch sein muß, zu Signal⸗ und Nothschüssen, wie zur Vertheidigung gegen Seeräuber, das nöͤthige Material mit sich zu führen, muß auch jedes neutrale Gebiet, wie das deutsche es offenbar ist, berechtigt sein, ungehindert selbst Waffen ein⸗ und auszuführen. Sollte eine solche Ausfuhr mit der Bestimmung gesche⸗ hen, die Küsten zu bedrohen, zu deren Schutze Sardinien sich berufen glaubt, so mag die Flotte daselbst eine Landung verhüten. Weiter zu gehen, kann ihr nicht gestattet werden. w8

„Endlich ist es eine bisher nicht gekannte Anforderung, die Landung an jedem beliebigen Punkte der Küste sich vorbehalten und gegen jeden Wi. derstand dabei protestiren zu wollen, während doch durch die angeordneten Blokade⸗Maßregeln eine offenbar feindliche Stellung eingenommen worden ist, welche die gegründete Besorgniß einflößen muß, daß mit einer Landung

auch ein Angriff gegen die Stadt und den Hasen von Triest beabsichtigt werden könnte.

„Der Unterzeichnete findet daher, daß der angebliche Neutralitäts⸗Zu⸗ stand zur See keinesweges eingetreten sei, vielmehr thatsächlich die Blokade von Triest, eines zum deutschen Bundesgebiete gehörigen Hafens, fortwähre und der Stand der Dinge im Wesentlichen noch immer jener sei, der die Einlegung einer feierlichen Protestation von Seiten der Bundesversammlung unterm 16. Juni 1848 veranlaßt hat, und worüber E. E. die Erwiederung

egeben haben, daß die Königlich sardinische Regierung, die mit dem deut⸗ chen Bunde in freundlicher Beziehung zu bleiben wünscht, darauf bedacht sein müsse, das Gebiet der Länder, welche Bestandtheile des Bundes bilden nicht zu verletzen und daher die Aufhebung der Blokade von Triest beschlos⸗ sen habe.

„Der unterzeichnete Reichsminister der auswärtigen Angelegenheiten kann in das Verhältniß, welches zwischen der Königlich sardinischen Regie⸗ rung und Oesterreich zur See besteht, nicht näher eingehen von Feind⸗ seligkeiten seitens der österreichischen Flotte wurde übrigens nichts bekannt; er berücksichtigt nur, daß durch die von dem Herrn Admiral Albini er⸗ lassenen Anordnungen die deutschen Handelsschiffe den auffallendsten Be⸗ helligungen ausgesetzt sind und die freie Schifffahrt offenbar gehemmt wird daß durch die in Anspruch genommene Landung an beliebigen Küstenpunk⸗ ten Triest mit seinem Gebiete fortwährenden Angriffen ausgesetzt ist sich daher im Zustande der Vertheidigung halten muß, und daß es nur von irgend einem Zusalle abhängt, ob nicht ein Zusammenstoß der militairischen Kräfte stattfinde.

„Offenbar dauern daher jene Verhältnisse fort, welche nach Art. Nr. 39 der wiener Schlußakte den Stand des Krieges vermuthen und besorgen lassen, und welche es daher zur gebieterischen Pflicht machen, ihre unge⸗ säumte Aenderung zu bewirken.

„Der Unterzeichnete kann E. E. nicht verbergen, daß solche Vorgänge, wie sie gegen das Gebiet von Triest und den deutschen Handel stattfinden, wenig geeignet sind, lehhafte Sompathie für die sardinische Regierung zu erwecken, und daß sich nicht nur die öffentliche Meinung in Deutschland in diesem Sinne ausspricht, sondern insbesondere die in Frankfurt versammelte deutsche National⸗Versammlung in ihren Verhandlungen und namentlich in jener am 20. Juni Nr. 48 unumwunden dahin sich erklärt hat, daß ein Angriff gegen Triest und sein Gebiet als eine Kriegserklärung gegen den deutschen Bund betrachtet werde. 88 1u““

„E. E. wird es kaum entgangen sein, welche Uebereinstimmung gegen⸗ wärtig in ganz Deutschland darin herrsche, daß seine Ehre und Unabhän⸗ gigkeit bewäahrt werden müsse, und daß zum kräftigen Schutze deutscher In⸗ teressen die provisorische Centralgewalt geschaffen worden ist; E. E. werden daher ermessen, daß es der Königlich sardinischen Regierung unter den ge⸗ genwärtigen Verhältnissen empfehlenswerth sein dürfte, Alles zu vermeiden, was gegründete Beschwerden von Seiten Deutschlands herbeiführen und auf dessen Berücksichtigung gedrungen werden muß.

„Dahin gehört die thatsächlich bestehende Blokade des Hafens von Triest, auf deren förmliche Aufhebung daher die Centralgewalt für Deutsch⸗ land um so mehr die bestimmte Anforderung stellen muß, als die Königl. sardinische Regierung sie bereits zugesichert hat und die Verzögerung in der Ausführung dieser Zusicherung durchaus nicht gerechtfertigt erscheint.

„Der unterzeichnete Reichs⸗Minister der auswärtigen Angelegenheiten zweifelt nicht, daß die Königl. sardinische Regiernng unter den dargestellten Verhältnissen sofort an den Herrn Admircal Albini den Befehl erlassen wird, die Blokade des Hafens von Triest förmlich und vollständig aufzuheben und jede Behelligung des Handels zu unterlassen.

„Indem ich mir daher erlaube, E. E. zu ersuchen, von dieser Zuschrift ihrer Regierung die Mittheilung zu machen, benutze ich diesen Anlaß, E. E. meine ausgezeichnetste Hochachtung zu versichern.

Frankfurt a. M., am 22. Juli 1848.

Der Reichs⸗Minister der auswärtigen Angelegenheiten. (gez.) Schmerling.“

Sachsen⸗Altenburg. Altenburg, 4. Aug. (D. A. Z.) In der sechzehnten Sitzung der Landschaft wurden Petitionen, die gänzliche Abschaffung des Hazardspiels und von in Jena studirenden Landeskindern, die Entfernung des Kollegienzwanges betreffend, an die Deputationen überwiesen. Abgeondneter Dölitzsch berichtete über den höchsten Erlaß, betreffend die Präsidial⸗Gehalte, Früher erhielt nämlich der Landschafts⸗Präsident als solcher 550 Rthlr. Jahres⸗ Besoldung und als erster landschaftlicher Beisitzer der Obersteuer⸗ Behörde 200 Rthlr. Jahresgehalt. Da der frühere Präsident von Lindenau auf beide Gehaltsbezüge verzichtete, so war dem Präsidial⸗ Gehülfen ein Jahresgehalt von 300 Rthlrn. ausgesetzt, während demselben eine Besoldung im Etat nicht ausgeworfen ist. Hierüber ver⸗ lanzt nun der Erlaß des Ministeriums Entschließung der Landschaft. Man beschloß: daß dem Präsidenten für die Dauer der gegenwaͤrti⸗ gen Finanzperiode ein nach Höhe eines Jahrgehalts von 550 Rthlru. zu berechnendes Gehalt und als Beisitzer der Ober⸗Steuerbehörde nach Höhe eines Jahresgehaltes von 200 Rthlrn. gewährt, daß aber mit Beginn der neuen Finanzperiode statt dessen dem Präsidenten nur die im §. 246 des Grundgesetzes für die Abgeordneten ausge worfene Entschädigung für Reisekosten und Tagegelder, dem Präsi dial⸗Gehülfen neben der Auslösung aber gar kein Gehalt gewährt werde. Schließlich brachte noch Abgeordneter Dölitzsch zur Sprache: Es sei in der letzten Zeit das Gerücht verbreitet gewesen, daß das hiesige Militair zu je 50 Mann nach Hannover marschiren und daß dafür bayerische Truppen enrücken sollten. Minister von Planitz er klärte, daß ihm hiervon nichts bekannt sei.

In der 14ten Sitzung der Landschaft kam es bei Gelegenheit einer Interpellation über den im vorigen Jahre mit dem Königreiche Sachsen abgeschlossenen Postvertrag, da Minister von Planitz keine Auskunft über die darin bestimmte Pachtsumme zu geben erklärte, zu einer langen Debatte über das Interpellationsrecht. Die meisten Ab⸗ geordneten sprachen sich dahin aus, daß der Kammer das Recht der Interpellation zustehe, daß sie davon zu jeder Zeit Gebrauch machen könne und daß von Seiten der Minister die nöthige Auskunft ertheilt werden müsse; es könne also keinesweges von den Ministern selbst ab⸗ hängen, ob sie die nöthige Auskunft ertheilen wollten oder nicht; denn als verantwortliche Minister seien sie eben verbunden, alle von der Kammer an sie gerichteten Anfragen zu beantworten. Da hier auf Minsster von Planitz eatgegnete, daß es ganz unmöglich sein würde, auf jegliche von der Kammer an das Ministerium gerichtete Anfragen sofortige Auskunft zu ertheilen, daß dies gar nicht Sache des Willens, sondern in vielen Fällen eine Unmöglichkeit sei, daß aus der Pflicht der Verantwortlichkeit der Minister an sich nicht auch die Form, wie das Ministerium zur Verantwortung zu ziehen sei, ge⸗ schlossen werden könne, so stellte Abgeordneter Erbe den Antrag: die Kammer wolle beschließen, daß ihr nach §. 231 des Grundgesetzes das unbeschränkte Recht der Interpellation an das Ministerium zu⸗ stehe, und wolle diesen Beschluß zur Kenntniß der höchsten Stelle bringen, mit der Aufforderung, sich darüber gleichfalls zu erklären, welcher Antrag gegen Eine Stimme von der Kammer angenommen

Aunsland.

Oesterreich. Agram, 30. Juli. (Oest. Lloyd.) In dem von der kroatisch⸗slavonischen Nation erlassenen Manifeste, worin sie erklärt, daß ihre Haupttendenz sei, eine freie Nation im freien österreichischen Kaiserstaate zu bilden, heißt es in Bezug auf die Ver⸗ hältnisse zu Ungarn und zum österreichischen Gesammtstaate:

„Wer die Geschichte unserer Verhältnisse zu Ungarn in allen Perioden kennt, der wird wissen, daß Koloman, der erste⸗gemeinschaftliche König Un⸗ garns und Croatiens, so wie mehrere seiner Nachfolger, mit der kroatischen Königskrone gekrönt wurden; daß unsere Nation am Landtage zu Zara Wladislav den neapolitanischen und Tverdko I. den bosnischen König aus freiem Willen erwählt hat; daß wir in jener entscheidenden Zeitepoche, als das habsburger Haus seine Rechte auf den ungarischen Thron anzusprechen

begann, im Jahre 1526, zu Cetin, bevor dies Ungarn und Böhmen gethan, Ferdinand den lI. zum Köonig ausgerufen und so die ersten den Grund zu dem jetzt regierenden Hause gelegt haben; daß wir, wie es einer freien und von Ungarn unabhängigen Nation gebührt, allein für sich und zwar um einige Jahre eher als Ungarn und die ersten unter allen übrigen Nationen Oesterreichs die pragmattsch Sanction angenommen und unterschrieben haben, daß unsere Nation ohne die Ungarn und ihren Landtag die sogenannte wiener Pacification unterfer⸗ tigt hat, daß unsere noch heutigen Tages rechtlich bestehenden Landtage bi⸗ zur Zeit Ferdinand's J. unter Vorsitz der Könige abgehalten wurden, daß unsere Landtage jederzeit die gesetzgebende Macht ausgeübt haben, was sich von einem unter dem Vorsitz des Königs abgehaltenen Landtage von selbst versteht, und was die „Constitutiones et Articuli Slavoniae“ vom Jahr 1492 und 1538, die in ihrem ganzen Umfange, ohne vorher am ungarischen Landtage besprochen worden zu sein, in das ungarische Gesetzbuch eingetra gen wurden, hinlänglich beweisen, daß unsere Königreiche als ein für sich bestehender Körper blos der Verständigung wegen in gemeinschaftlichen An- gelegenheiten und erst vom 15ten Jahrhundert angefangen, und zwar nich jedesmal, den ungarischen Landtag mit Ablegaten beschickt haben, daß die am ungarischen Landtage geschaffenen Gesetze nur insofern in unseren Kö⸗ nigreichen Geltung hatten, inwiesern sie mit unserer Selbstständigkeit im Einklange waren, daß sich die Banal⸗Autorität unabhängig von Ungarn und keine andere, als des Königs Herrschaft anerkennend, von der Drave und Donan bis zum Adriatischen Meere stets erstreckt hat, daß die politische Verwaltung dieser Länder, obwohl die ungarische Statthalterei viel früher errichte; wurde, bis zum Eingehen unserer eigenen Landesstelle, d. i. bis zum Jahre 1779, niemals von Ungarn abhängig, sondern daß sie in allen Zeiten ausschließend der Banal⸗Autorität und unseren Landtagen anver⸗ traut war, und daß auch dann, als im Jahre 1790 91 nach dem Art. 58 der Wirkungskreis der ungarischen Statthalterei auch auf diese König⸗ reiche ausgedehnt wurde, die diese Länder betreffenden Angelegenheiten un⸗ serem Landtage vorbehalten blieben, wodurch mit dem Art. 120 vom Jahre 1715 unsere nationale Selbstständigkeit anerkannt wurde; daß der Palatin und andere Richter Ungarns in diesen Königreichen niemals das Rüchter amt ausüben durften; daß noch heutigen Tages unsere Könige bei Gelegen⸗ heit der Krönung den Eid ablegen, nicht nur Ungarns, sondern auch die Rechte dieser Köntgreiche in Kraft erhalten, beschirmen und wahren zu wollen. Wer dies, übergehend die unzähligen übrigen Beweise unserer Selbstständigkeit, weiß, dem muß es klar werden, daß die König eiche Croa⸗ 8 tien, Slavonien und Dalmatien als ein abgesonderter unabhängiger Koör⸗ per neben Ungarn, keinesweges aber diesem untergeordnet, unter der Krone Ungarns, als dem Symbol unseres Bundes, bestanden haben.

„Auf diese Weise wollen wir mit der Aufrechthaltung unserer natio⸗ nellen Unabhängigkeit nichts Neues erlangen, sondern blos dasjenige be⸗ halten, was immer unser altes Recht gewesen.

Dies über unsere Beziehungen zu Ungarn. Betrachten wir setzt un⸗ sere Beziehungen auch zum österreichischen Gesammtstaate. 1

„Nach der von allen österreichischen Ländern angenommenen pragmati⸗ schen Sanction fallen diese ohne Unterschied dem gesammten öͤsterleichischen Kaiserstaate zu, folglich auch unsere Königreiche sammt Ungarn. Jedes Land hatte seine eigene Administration und eine, wenn auch unvollkommene, Ge setzgebung, mit dem einzigen Unterschiede, daß in einigen das constitutio nelle, in anderen aber das absolutistische Prinzip geherrscht hat; alle zu sammen hatten jedoch für allgemeine Angelegenheiten, die das ganze Kai serreich angingen, eine Central⸗Regierung. Wir als getreue Söhne des väterlichen Regenten und als Freunde des Fortbestehens des österreichischen Kaiserstaates wollen auch ferner in diesem Verbande, jedoch nur, wie es einer freien und selbstständigen Nation geziemt, mit vollständi⸗ ger Garantie unserer Freiheit und unter Bedingungen, die sich mit dem Geiste der Zeit und mit der Würde einer freien Nation vereinbaren lassen, verbleiben. Das heißt: wir wünschen für Angelegenhei⸗ ten, die den ganzen Kaiserstaat betreffen, als da sind die auswärtigen, dic Kriegs⸗, die Finanz⸗ und Handels⸗Angelegenheiten, einen allgemeinen, zu diesem Ende aus allen österreichischen Staaten zusammengesetzten Reichstag mit einem allgemeinen diesem Reichstage verantwortlichen Ministerium, von dem nur in den besagten Angelegenheiten jede einzelne Provinz gleichartig

abhängen würde; in den übrigen Angelegenheiten aber habe jede Nation und Provinz unabhängig von dem allgemeinen Reichstage und Ministerium seinen eigenen gesetzgebenden Landtag mit einer diesem Landtage verant wortlichen Regierung, verwalte und regiere sich selbst. Demnach wollen wi auch hinsichtlich dieses Verbandes nichts Neues, da er auch früher bestan⸗- den und sich jetzt blos in der Form ändert, dem Geist der Zeit und dem Prinzipe der Freiheit angepaßt wird. Die Magyparen aber haben diesen Verband aufgelöst, indem sie die Königliche Macht von der Anwesenheit der Königlichen Person in Ungarn abhängig machten und an seine Stelle einen Statthalter mit unbegränzter Königlicher Machtvollkommenheit stellten, über⸗ dies in ihrem Ministerium das Portefeuille des Krieges und der auswaärtigen An⸗ gelegenheiten errichteten, ohne früher versucht zu haben, in diesem Verbande mit vollständiger Garantie ihrer inneren Unabhängigkeit, die mit Fug und Recht jede Nation ansprechen kann, zu bleiben. Dadurch wird es klar, daß sich die Magvaren von den übrigen österreichischen Ländern vollständig getrennt haben und uns mit loszureißen beabsichtigen. So fällt jenes Ver⸗ dammungs⸗Urtheil wegen separatistischer Tendenzen, das über uns die Magyaren ausgesprochen, füglich nur auf sie zurück, da wir unter den gestellten Bedingungen bereit sind, nicht nur mit Ungarn, sondern auch mit den übrigen Völkern des öͤsterreichischen Kaiser⸗ staates im Bunde zu verbleiben.

„Wer das Verhalten der magyarischen Nation gegen die übrigen nicht magyarischen insbesondere gegen die slavischen Stämme kennt, müßte unser Streben nach Freiheit auch dann gutheißen, wenn es auf der sogenannten gesetzlichen, historischen Basis nicht fußen würde. Denn die erste Pflicht einer jeden Nation ist ihre Freiheit und ihre Nationalität, d. i. ihr Leben zu schützen und zu erhalten. Die Magvaren haben sich durch ein tyrannisches Verfahren mit allen übrigen Völkern verfeindet; sie haben uns, die wir durch mehr als sieben Jahrhunderte brüderlich mit ihnen Freude und Leid getheilt die wir mit Stolz auf den Ruhm des allgemeinen Vaterlandes stets ar ihrer Seite gefochten, von sich gestoßen, indem sie uns für ebenbürtige Brü der anzuerkennen Anstand nahmen. Sie haben alle mit ihnen lebende Völker bedrückt und verfolgt und haben nicht unterlassen, ihnen ihre magya rische Sprache gewaltsam aufzudringen; sie haben in Ungarn außer de magyarischen keine andere Nationalität anerkannt; dem Namen Slave ge⸗ ben sie eine schmähliche Bedeutung, und die Schmach traf das für das all⸗ gemeine Vaterland verdienstvollste Volk; mit einem Wort, sie bereiteten den Untergang und das Grab allen übrigen Nationen und Nationalitäten, über die sich das herrische, als gleichsam von Gott allein dazu berufene und aus⸗ erkorene Magyvarenthum im Triumphe emporheben sollte. So verhielt es sich mit uns bis zum Anfang des letzten ungarischen Landtages.

„Die Erbitterung aller Nationen Ungarns erstieg schon die höchste Stuse, und alle Welt brach über dieses Tyrannisiren offentlich den Stab. Es sanden sich selbst unter den Magvaren einige bessere und verständigere Men⸗ schen, die Mäßigkeit predigten und Verblendete von weiteren Ungerechtig⸗ keiten abzuhalten suchten. Alle Besonnenen hofften, daß die Feden diese aufrichtige Mahnung würdigen und wohl wissend, daß, wer auf Un⸗ recht baut, fallen müsse, noch bei Zeiten von dem Magvparisiren abstehen würden. Deshalb erwarteten Alle mit Zuversicht, daß der ungarische Land tag einen besseren Weg einschlagen und die Frage der Nationalitäten zur Zufriedenheit aller Nationen lösen würde. Jedoch gleich beim Be⸗ ginn des Landtages sah man, daß die Stimme des mahnenden Volksfreundes zur Stimme des Rufenden in der Wüste gewor den. Der magvarische Landtag zeigte mehr Neigung, übertriebenen Magyaromanen als gemäßigten und praktischen Leuten Gehör zu geben, und wollte durchaus seine sonderbare, allen, übrigen Nationen gefahrbrin,⸗

b 62 . 4 , Ablegaten mit gende National⸗Politik nicht aufgeben. Sie haben unsere 4 größter Erbitterung angefeindet und sie bei jeder —— boshaft gesucht. Sie haben Slavonien aus der Reihe der —n ———— der gestrichen und Syrmien, Poezege 2 Nünznalitat zu erklärt, um sie mit Ungarn zu verschm⸗ ten, daß unter „Partes adnexae“*

ug au berauben, indem sie die Behauptung erremee

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