1848 / 108 p. 3 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Der Große Rath hat in sei⸗ Vorschläge der römi⸗ Großen Rathes lau⸗

Wallis. (Eidg. Ztg.) Der die ner Sitzung vom 9 August einstimmig schen Kurie verworfen. Der Beschluß 1 lgendermaßen: „Der Staatsrach wird eingelaben, 3 bs Se Ake⸗ en mit der Geistlichkeit, sei es direkt, sei es urch Fehmit 8 des heiligen Stuhls oder eines apostolischen Nuntius, nns en, damit die Sache in der nächsten ordentlichen Großen Rathes ihre Erledigung findet. 8 Wenn sich 2 Möglichkeit erweist, daß für die 2 .“ nisse durch Tilgung einer Million von der vr⸗ geß bat werden kann, so ist der Staatsrath ermächtigt, die Beisteuer de Geistlichkeit auf diese Summe festzusetzen. Italien. Bologna, 9. Aug. 28 schall⸗Lieutenant von

(Gal. Mess.) Da der österreichische Feldmar G t vo Welden der Stadt 8 logna eine Contribution auferlegt und für die Zahlung und zugleich als Bürgschaft für die Unterwerfung der Einwohner die Stellung von Geiseln verlangt hatte, so erhob sich gestern das Voͤlk. Die hiesige Zeitung meldet in ihrem heutigen Blatte von 6 Uhr Morgens Nachstehendes: „Die Bolognesen haben die Oesterreicher aus der Stadt getrieben, nachdem sie 27 Gefangene gemacht hatten. Bologna ist in den Händen des Volkes und bereit, jedem neuen Angriffe des Feindes, der Verstärkung erhalten haben muß, entgegenzutreten. Das Volk hat die Oesterreicher zwei Meilen weit von der Stadt vertrieben. Der Pfarrer von St. Felix steht an der Spitze des Volkes des Con⸗ tado.“ 6 ½ Uhr. „Das Bombardement hat begonnen, und zwei Paläste stehen in Flammen. Die Vorstadt ist bereits geplündert und in Brand gesteckt worden, aber die Bevölkerung ist entschlossen, sich

bis auf das Aeußerste zu vertheidigen.“

Die hier wohnenden Deut⸗ um ihre Anhänglichkeit an das deutsche Vaterland zu beweisen, eine schwarz⸗roth⸗goldene Fahne anfertigen lassen, in der Absicht, das erste mit dieser Flagge in den Hafen einlaufende deutsche Schiff zu begrüßen. Am 25. Juli kam das T ampfboot des öster⸗ reichischen Lloyd von Triest hier an, in Folge der Convention mit Albini die deutsche Flagge auf dem Mittelmaste führen. In einem Nu waren die Quais mit Neugierigen gefüllt, die Flagge, welche zum erstenmale vor Smyrna erschien, zu sehen. Heute fuhren, wie es be⸗ schlossen war, sämmtliche hier wohnende Deutsche, an der Spitze ein Musik⸗Corps, mit der deutschen Fahne an Bord, wurden von dem Capitair der „Imperatxice“ und der Schiffsmanuschaft in Gala⸗Uni⸗ form an der Treppe empfangen und bestiegen das Verdeck. Hier sprach der Buchhändler B. folgenden Gruß: „Mit dem Gefühle der innig⸗ sten Freude und herzlichsten Thrilnahme begrüßten wir schon ge— stern bei Ihrer Einfahrt in diesen Hafen die zum erstenmale vor Smyrna erschienene Flagge unseres wiedererstandenen deutschen Va⸗ terlandes und sind nun an Bord dieses Bootes getreten, unseren deut⸗ schen Gruß zu wiederholen. Wir begleiten denselben mit dem from⸗ men Wunsche, daß das schöne Symbol deutscher Einigkeit, welches Sie uns in dieser Flagge zuführten, unter Gottes Beistand immer größer und mächtiger werden und den Ruf von Deutschlands 8. geburt zu den entlegensten Zonen tragen moͤge. Diesem Gruße folgten Toaste auf das freie, einige Deutschland, auf den Erzherzog Johann, der vor 6 Jahren schon,

Türkei. Smyrna, 5. Aug.

schen hatten,

der Weltgeschichte voraneilend, den denkwürdigen Toast ausbrachte: Kein Oesterreich, kenh Preußen 11. ein einiges, starkes Dentschland! Ferner auf die Vertreter 8 terlandes, auf den Lloyd und zuletzt auf den gastfreundlichen Capi⸗

1“ 1 tain, welcher denselben mit einem Lebehoch auf die deutsche Nation erwiederte.

Nachdem der gesetzliche Schluß der Vorlesungen bei hiesiger Uni⸗ versität mit dem 15. August eingetreten ist, wird hiermit bekannt ge⸗ macht, daß das Winter⸗Semester mit dem 15. Oktober beginnt.

Berlin, den 16. August 1848.

Der Rektor der Unversität. Müller. 8

Königliche Schauspiele.

Sonntag, 20. Aug. Im Opernhause. 87ste Abonnements⸗ Vorstellung: Don Juan, Oper in 2 Abth., mit Tanz und den Ori⸗ ginal⸗Recitativen von Mozart, instrumentirt von J. P. Schmidt. (Herr Behr: Leporello.) Anfang halb 7 Uhr.

Montag, 21. Aug. Im Schauspielhause. ste A. vergsene Vorstellung. Zum erstenmale: Alles für Andere, Original-Lustspiel in 1 Akt, von C. B. Hierauf: Die Frau im Hause, 22b Fa⸗ milien⸗Gemälde in 3 Abth., von A. p. 1 Abonnements⸗-

Dienstag, 22. Aug. Im Operngamfe⸗, 1 Akt G. von Vors Die Ochsen⸗Menuett, Singspiel in Sv Vorstellung: Anekdote. Musik nach Haydn's Com⸗ Hoffmann, nach einer 884 Seyfriedt. Hierauf: positionen, arrangirt vo

Kapellmeister von fried Die Willys, oder: Gisela, phantastisches Ballet in 2 Abth., von St. Georges und Coralli.

Musik von Adam. 8

Zu dieser Vorstellung werden Opernhaus⸗Billets, mit Montag

bezeichnet, verkauft. 6“

. Wegen Unpäßlichkeit des Fräul. Taglioni kann das Ballet: Thea, an diesem Tage nicht gegeben werden.

138ste Abonnements⸗

———

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——.—

gerlinern Körse von ]

9. Augasl.

Wechsel- Course.

Brief.] Geld.

do. 8 .. 250 FIl. Hamburg . 300 Mk. ö“ 1 Lst,. .300 Fr. 150 PFl. 150 Fl. 100 Thlr.

100 Thlr.

FPrankfurt a. M 100 Fi. Petersburg 100 shbl

Inländische Fonds, Pfandbries-, K ommunal- Papiere und Geld-Course.

Amsterdau

London

Wien mn 20 Kr.... Augsburg

d0

2

Breslau

82

Leipzig in Courant im 14 Thlr. Fuss..

südd. W...

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—— 2

Wochen

zf. Brief. Geld. Gem.

21. Brief. Geld. Gem. St. Schuld-Sch. 74 .3: Seeh. Präm. Sch. 88 8 Schlesische do. 3: K. u. Nm. Schuldv. 3 ½ do. Lt. B. gar. de. 3 Berl. Stadt-Obl. 3 Pr. Bk-Anth. -Sch. Westpr. Pfandbr. 3 1“ Groszh. Posen do. 4 3 do. 40. 3 ½ 28 8 Friedrichad'or. And. Goldm. à 5th.

Discouto.

1 4 22 Auslävidische Vonds.

3 ½ 74 ½ Kur- u. Nm. Pfd 8.

* 8 2

Ostpr. Pfandbr. 3 ½ Pomm. do. 3

2

aüs 1 .

Russ Hamb. Cert 5

do. beiHope 4.8. 5 do. Part

Poln neue Pfdbr. 500 Fl.- 300 FI. 8 Hamb. Feuer-Cas. 32

do- Staats-Pr. Anl.

100 ½ 100 ¾ Hon. 2 ½ % Int. 66 ½ Kurh. Pr. 0. 40 tb. 5 Sardin. do. 35 Fr. N. Bad. do. 35 Fl. 16 b

89o. 9. 1. Anl. 4 do. do-

do. Stiegl. 2. 4.A. 4 do. do. 5. A. 4 do. v. Rthsch. Lst. 8

do. Poln. Schatz 0. do. do. Cert. L. A. do do. L. B. 200 Fl. Pol a. Pfdbr. a. C. 4

Eisenbahn-Actien.

————————ÿꝛ⏑Y₰-—-

p

8 Stamm-Aelien. 1

F apilcl.

Zins-

Der Rei iertrag wird nach erfolgter Beb amum. in der dazu bestimmten Rubrik ausgefüllt.

Tages- Cours.

Zoörsen Rechnung.

1

Prioriläls- Actien. Kapilal.

Zinssuss.

Suömmtliche Prioritits-Actien werden durch jüährliche Verloosung a 100 pCt. amortis-

Die mit 3 pPCt. bez. Actien sind v. Staat gar.]

———

90 ½ Ie 68 G.

89 ½ G. 28 102 6.

53 ½ bz. 77 76 57 B. 56 ½

—,.

Berl. Anhalt Lit. A SB do. Hamburg do. Stettin-Starg.ü. do. Potsd.-Magd... Magd.-Halberstadt .. do. Leipziger.. Halle-Thüringer.. GCöSI umnden Bonn-Cöln Düsseld. Elberfeld .. 1,400,000 Steele-Vohwinkel. .. †1,300, 000 Niederschl. Märkisch. 9,950,000 do. Zweigbahn] 1,500,000 1 Oberschl. Lit. A. 2,253,100 3 ½ 94 B. 93 ½ bz do. Lit. B. 2,400,000 3 ½ 6 93 12. Cosel-Oderberg... 1,200,000 4 Breslau-Freiburg ... 1,700,000 4 Krakau-Oberschl.... 1,500,000 Berg.-Märk. 4,000,000 Stargard Posen 5,000,000 Brieg-Neissse.

1,100,000 Quillungs- Bogen. Berl. Anhalt. Lit. B. Magdeb.-Wittenb.... Aachen-Mastricht Thür. Verbind.-Bahn

Ausl. Quitlungsbog. Ludw.-Bexbach 24 Fl.! 8,525,000 Pesther. 26 Fl. 1,800,9000 4 Friedr. Wilh.-Nordb. 8,000,000 4

3,500,000 8,000,000 4,824,000 4,000,000 1,700,000 2,300,000 9,000,000 12,967,500 4,500,000 1,051,200

1 S. b0

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69 38 1

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46 ¼ B. Z 68 ¾ B. 687

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2,500,000 4,500,000 2,750,000 5,600,000 1

9

Schluss-Course von Cöln-Minden 76 ¾, 6.

141 1,800 5,000 900 2,367,200 3,132,800] 1,788,000 000,000 4 ½ 1,492,800 2 2,457,250 1,250,000 1

Berl.-Anhalt.... do. Hamburg do. Potsd. Magd... do. do. 8

Magdeb.-Leipziger..

Halle-Thüringer ....

Cöln-Minden

Rhein. v. Staat gar.. GO 1Prrit do. Stamm Prio

Düsseldorf-Elberfeld. 60,000

Niederschl. Märkisch. 4,175,008

do. 3,500,000

III. Serie. 2,300,000 Zweigbahn 252,900 do. 248,000

Oberschlesische 1,276,600

Cosel-Oderberg.... 250,000

Steele-Vohwinkel... 325,000

Breslau-Freiburg. 400,000

..

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,000,000

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Reinert 184

Ausl. Stamm-Act.

Dresden-Görlitz .. Leipzig-Dresden 4,500,000 Chemntz-Kisa 4,000,000 Sächsisch-Bayerische 6,000,000 Kiel -Altona Sp. 2,050,000 Amsterd. Rotterd. Fl. 6,500,000 Mecklenburger Thlr. L’

Börsen- Linsen

p

111”

6,000,000

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.

von Preussischen Bank-Antheilen 87 G6.

sen sich fest auf ihrem gestrigen Stande. Preufs. Bank Antheile

Die Course haben heute wenig variirt; einige Effekten dr

gewichen; Staats-Schuldscheine höher bezahlt.

ückten

Icm ciwas, andere sind höher bezahlt, die meisten aber behaupte

———

Anuswärtige Börsen. 8 Breslau, 18. Aug. Holl. und Kaiserl. Dukaten 902 Br. Friedrichsd'or 113 ½ Br. Louisd'or 112½ Gld. Poln. Papiergeld 93 bez. Oesterreichische Banknoten 94 ½ Gld. Staats⸗Schuldschein 3 ½⅛ proz. 73 ¾ Br. Seehandlungs⸗Prämien⸗Scheine a 50 Rthlr. 88 ½ Br. Schles. Pfandbr. 3 ½ proz. 90 ¼ Br., dito Lit. B. 4 proz.

25 Br., dito 3 ½proz. 81¼ Gld. Preuß. Bank⸗Antheil⸗Scheine

Pr.

Poln. Pfandbriefe alte 4proz. 89 ¾ Gld., do. neue 4 praz. 89 Gld., do. Partial⸗Loose a 300 Fl. 91 Gld., do. a 500 Fl. 67 bez., do. Bank⸗Certifikate a 200 Fl. 12 Gld. Russ.⸗Poln. Schatz⸗ Obligationen 4proz. 67 bez. u. Gld. b

Actien. Oberschl. Litt. A. 3 ½ proz. 93 bez. u. Gld., do. Litt. B. 3 proz. 93 bez. u. Gld. Breslau⸗Schweidnitz⸗Freiburg 4 prez.

88 ½ Br. Nieders hl.⸗Märk. 3 ½ proz. 71 Br., do. Prior. Zproz. 93 ½ Br., do. Ser. III. 5proz. 89 ½ Gld. Neisse⸗Brieg 4 proz. 41 Br. Krakau⸗Oberschl. 4 proz. 46 ½ Br. Friedrich⸗Wilhelms⸗Nordbahn 4 proz. 44 bis bez.

Wien, 17. Aug. Met. 5 proz. 81, 80 ½, z. 4 proz. 63,

Zproz. 51, 52. 2zproz. 41 ⅞x], 42. Anl. 34: 133, 134, 39: 89. Nordb. 106 ¾ 3 ½. 106 ¾. Gloggn. 97, 98. Mall. 73,

Livorno 70 ½, 2. Pesth 67, 68. Budw. 69 ½. B. A. 1090. 1100. K. K. Gold 110. Holl. 112.

Wechsel. 109 ½. Hamb.

In Folge

6 4 88, 74. 95.

160. Paris 130.

vention, waren heute unsere Fonds und Bahnen gedrückt. Leipzig, 18. Aug. L. Dr. Part. Oblig. 98 Br. B. A. 148 Br. L. Dr. E. A. 95 ¼ Br., 95 G. 75 ½ G. Schles. 74 ½ G. Chemnitz⸗Riesa 27 ¾ G. Löbau⸗Zitta 23 G. Magd.⸗Leipzig 123 G. Berl. Anb. A. 90 Br. do. B 88 ¼ Br. Antheile 89 Br. Frankfurt a. M., 17. Aug. An onds und Eisenbahn⸗Actien fest. Späterhin wurden in mehrere Gattungen ben Course etwas zurückgingen. Bexbacher Actien billiger offerirt.

Bank⸗Actien 1265. 1255. Darmst. 50 Fl.

Met. 77. 76 ½. do. 25 Fl. 22. 21 ⅛. 35 Fl. 27 ½. 27 ½. Kurhess. 26 ⅛. S Span. 18 ½. 18 ½. Poln. 300 Fl. 89 ¼ b ) Köin „Minden 78 ¾ G. Bexrbach 72 ½. F. W. Nordbahn 46 G.

Paris, 16. Aug. Die Rente war heute zu Anfang der

8

2 200 64. 63 ½. 2242 2 Sardin. 24 ¼. 24.

Amsterdam 156. Frankf. 109 ½. London 11. Augsb.

einiger in letzter Nacht hier stattgefundener Erzesse, so wie der noch immer verbreiteten Idee einer französischen Inter⸗

Leipz. Sächs. Bayer.

Altona⸗Kiel 90 Br. Deß. B. A. 93 Br. Preuß. Bank⸗ 5

Am Anfange der Börse Nach der Börse F. W. Nordbahn und

8 2 n

6 derselben ansehnliche Verkäufe bewirkt, weshalb deren V

Baden 50 Fl. L. 47 ⁄. 47 ⁄., do.

3 proz. G., do. 500 Fl. 67 ¼. 66 ½.

1 siol 1 8 1 95 2 Norkäufe 2 ner höher als vorgestern, siel indeß bald in Folge vieler Verkäufe. Lyoner

Bahn⸗Actien waren gesucht und höher. 8 3proz. Rente 45. 25 a 44. 50. 5proz. do. 783 von 1848 72. chatzbons 23 %

1650 a 1635. Nordbahn 378. 75 a 376. 25. I1 London, 15. Aug. Zproz. Cons. p. U 3 ½proz. 87 ½. Span. Zproz. 22. Integr. 44 1 w 1

—0 —72—.

09 9

72.

5proz. 64. Zproz. 16 ¾. Bras. 70 ½., Mer. 17 Engl. Fonds stiegen heute etwas. In wenig Geschäft. Engl. Eisenbahn⸗Actien stiegen der Fonds. Amsterdam, 16. Aug. A. heute bei sehr lebhaftem Umsatz höher gefragt,

besonders 3 ½ Span. unverändert. Oesterr. verf 1 waren neuerdings ansehnlich höher und gesucht. 84 2% Mo 8 —.) 4 haltend gefragt. Oest. Met., 5 proz. 72, 74. Bras. 72. Holl. Int. 44 ½, ¼, r 69. 3 proz. Synd. 70, ½. Span. Ardoins 847. 8 %. Coupons 6 %, 8. Zproz. 27. Portug. 4 proz. 18 ½. alle 96 ⅞, „. Stiegl. 75½ V Antwerpen, 15. Aug. Wegen Festtags schlossen; in der Effekt. Socit. wenig Geschäft, fest. 2 ½proz. Belg. 39 ½¼, . Ard. 84 fest. 22proz. Belg. 39 ½, 5. Ard. 8 ½. Madrid, 10. Aug. 3proz. 19 ½, 4. 4, 3 ⁄. Coup. 7 G.

Markt⸗Berichte. Berliner Getraidebericht vom 19. August.

8 Am heutigen Markt waren die Preise wie solgt:

5 Weizen nach Qualität 55— 60 Rthlr. . 89 /90 pfd. gelb. märk. zu 60 ½ Rthlr. verk. Roggen loco 84 pfd. zu 27 ¾. Rthlr. verk.

2 proz. 37 ½,

xᷣ——

zu machen 28 Br.

Gerste, große, loco 25 Rthler. kleine 22 Rthlr. Hafer loco nach Qualität 15—17 Rthlr.

Erbsen, Kochwaare 40 —36 Rthlr. 8 Futterwaare 36 33 Rthlr.

Rapps zu 67 ½ Rthlr. verkauft. 8

8.

Rübsen Leinsaat 46—44 Rthlr.

rs Rüböl loco 10 ½ 10 Rthlr. bez.

Anleihe 72. Schatzbons 23 % Verlust. Bank⸗Actien

C. 86 ½, a. Z. 86 ¾

In fremden Fonds war nur unter dem Einfluß

Alle Gattungen holl. Fonds waren Synd. olgten ihre steigende Bewegung und Belg. Fonds an⸗

3Zproz. neue 52 ½, v. 4proz. ostind. 68 ⅛%, Gr. Piecen Russ.

war die Börse ge⸗ doch blieben Fonds

5proz. 11, 10 ½. Zfr.

82 pfd. p. Sept./ Okt. 27 ½ Rthlr. bewilligt und

Rüböl Aug.‚/Sept. 105¼ 10¾ Rthlr. Sept./ Okt. 10 ½ 10 ¾ Rthlr. Okt./Nov. 10 % 10 ¾ Rthlr. Nov./ Dez. 11 Rthlr. bewilligt. Leinöl loco 10 Rthlr. Br., Lieferung 9 Br. Mohnöl 21 Rthlr. Hanföl 16 Rthlr. Palmöl 13 ¾ Rthlr. bez., 14 Br. Sudsee⸗Thran 9 ¾ Rthlr. 8 Spiritus loco 18 Rthlr. ohne Faß bez., mit Faß Aug./Sept. 18 ½ Rthlr. Sept. /Okt. 17 ½ Rthlr. Br., 17½ G. Königsberg, 16. Aug. Die Zufuhr war gering. 63 bis 72 Sgr. pr. Schfl., Roggen 3 Sgr., kleine Gerste 23— Sgr., Ha Erbsen 40 bis 46 Sgr., Kartoffeln 14 Sgr., das Schock Stroh 80 Sgr., Ohm.

Amsterdam, mit vielem Handel an Konsumenten; 1 . 308 Fl., 125 fd. rothbunter do. 280 †¼ 8 320 Fl., 131⸗, 132 pfd. norder. 267, 270 Fl., 258 Fl., 128pfd. fries. 250 Fl. an der Zaan; 297 Fl.

1. Au en

120⸗, 121⸗, 122pfd. dän. 148, 150, 152, 156 F.

fries. Winterg. 117 Fl.

Buchweizen zum 187, 200 Fl. 3

Kohlsaat wie früher verkauft: 19 L., elve. 49 L., cromhorn. 52 ½ L., utrecht. fries. 46 L.

Leinsaat ohne Handel.

Rüböl gleich und auf Lieferung 8. b chen 34¾ Fl.; effekt. 33 ¾ Fl.; Sept. 3. 8 Nov. 34 ½ Fl.; Dez. 34 ½ Fl. Mai 34½ F

Leinöl pro 6 Wochen 27 ½ Fl., effekt. 272 Fl. Hanföl pr. 6 Woch. 36 FI.,

prinsländ. 53 ¾ L. ; gronij

.S effekt. 35 Fl. . 8

——- -ͤ--—

gers werden zur Vereinbarung der

Weizen 2 bis 35 Sgr., große Gerste fer 16 bis 20 Sgr., weiße

3z Sgr., der Ctr. Heu 13 bis Spiritus 18 Rthlr. 20 Sgr. zu erhöhten Preisen 131 pfd. bunt. poln. 302, 27pfd. alt bunter do. 130pfd. gering. do. 136pfd. hochl. klev.

Ungetrockneter Roggen in Partieen niedriger abgegeben; 119⸗, Gerste wie früher; 105pfd. nassaud. 148 Fl., 95 pfv. jähr.

Verbrauch wie früher; 119⸗, 123 pfd, holst. und betuwsch. 51 L.,

was angenehmer; pr. 6 Wo⸗ 3, a ½ Fl.; Okt. 34;

Mit der heutigen Nummer des Staats⸗An zei⸗ Bogen 124 und 125 der Verhandlungen Preuß. Verfassung ausgegeben.

Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei. Beilage

zum Preußischen

v“

Staats-Anzeiger.

Beilage

Inha Anusland.

Oesterreich. Reichstag: Weitere Amendements zu Kudlich's wegen Aufhebung der bäuerlichen Unterthänigkeits⸗Verhältnisse; pellationen und Mittheilungen.

Moldau und Wallachei. Bucharest. Ultimatum der Pforte.

Eisenbahn⸗Verkehr. Markt⸗Berichte.

Antrag Inter⸗

Adresse an den Sultan.

an mken nee 5 8 3 8 iieg nAnAnRAAaenü¶as cnc-amerdee tnernneeeaa e x s a dfM esda. A⁵

Michtamtlicher Theil. Dentschland.

Oesterreich. (Allg. O est. Ztg. schen

Neichstags⸗Sitzung vom 12. August. 9 ztg. und Reichst.⸗Bl.) Die ferner zum Kudlich⸗ 8 gestellten Verbesserungen sind: tan ö 8 ¹) Schließe ich mich dem Antrage des Caje⸗ Rustikalleistungen Je n gehabten Geld⸗, Natural⸗ und alsogleich . 9f Jagd arkeiten auf Bauern⸗ oder Gemeindegründen haben 29 Entschädigung, weil diese Bezüge sich auf sondern die Banede Leiches Recht gründen, noch selbes nachweisen können, venrern die Bauern, Häusler und Inleute sind nur mit Zwang und Waf⸗ sengewalt unterjocht und in die Sklaverei gebra ““ alle ven zd in die Sklaverei gebracht worden. 2) Mögen auch „nun an bestehenden Reluitions⸗Verträge vom Mittelalter her so wie diejenigen, welche vor kurzer Zeit auf eine politische Art verfertigt aufgelöst werden und nicht mehr bestehen. Auch das gräßliche Laster, an, vor dem Beschlusse diese Verl ) Trage ich ebenfalls darauf „lasir Bechlusse dieser Verhandlungen durch Namens⸗Aufruf abstimmen be. S Abgeordn. Blonski: Die hohe Reichs-Versammlung wolle beschließen, daß auch die in Galizien übliche Podhaffen⸗Abgabe und Müh⸗ lenzins auszuhören haben. Abgeordn. Placek: In Anerkennung daß die bisher bestehende Unterordnang von Staatsbürgern unter die Gerichts⸗ barkeit von gewissen Grundbesitzern mit der Gleichheit aller Staatsbürger und daß die Belastung des dorfschaftlichen und städtischen brundbesitzes mit periodischen Leistungen und Duldungen für andere, bis⸗ her durch die Landesverfassung bevorzugten Besitzthümer, wo nicht ungerecht jedenfalls aber der National⸗Oekonomie hinderlich erscheine beschließt det Reichstag: 1) Daß die Einschränkung der Freiheit, sowohl einzelner Per sonen, als auch ganzer Gemeinden, durch das Band der Unterthänigkeit die Benennung eines Unterthans und daher die Gültigkeit aller auf den Unterthansverband gegründeten Patente und sonstigen Verordnungen aüfo⸗ gleich aufzuhören hat. 2) Daß Robot und Zehent, so wie aueg 8 die Freiheit des Grundbesitzes und des Gewerbebetriebes beschränkenden, aus dem Verhältnisse eines gegenüberstehenden, landesverfassungsmäßig „bevorzugten obrigkeitlichen Grundbesitzes entspringenden Naturalleistungen, Giebigkeiten und Duldungen der städtischen und Dorfbewohner (Monopole und Regalien), eben so auch die Gegenleistungen der bisherigen Bezugsberechtigten von nun f6 in keinem zum österreichischen gaiserstaate gehörigen Lande gefordert wer⸗ den könne. 3) Die Frage, ob und in welchem Maße für einige, hiermit aufgehobene Berechtigungen eine Entschädigung zu leisten sei, wird wegen Dringlichkeit dieser Angelegenheit unbeschadet der etwaigen kompetenten 8 Wirksamkeit der Provinzial⸗Landtage einem aus allen Gouvernementsgebie⸗ ten gleichmäßig gewählten Ausschusse von 30 Mitgliedern mit dem Auftrage zugewiesen, hierüber nach thunlichster Benutzung der bereits in den Provin⸗ zen gelieferten Vorarbeiten mit Beschleunigung das Gutachten zur Schluß⸗ fassung des Reichstages vorzulegen. 4) Die bisherigen Verwalter der an die Obrigkeiten und Stadtgemeinden delegirt gewesenen politischen Amtsfüh⸗ rung und Gerichtsbarkeit werden von der obrigkeitlichen Aufkündigung als unabhängig erklärt und haben, insofern sie geeignet und tadellos sind, bis .“ Se. der neuen landesfürstlichen Behörden und des Gemeinde⸗ vesens die Gerichtsbarkeit sortzuführen, für deren Kostenbedeckung der Tar⸗ bezug und bei nachgewiesener Unzureichenheit aushülfsweise der Kameral⸗ fonds bestimmt wird, dessen Schutz vor Ersatzleistung aus unrechtmäßigen Amts⸗ handlungen das Ministerium administrativ zu verfügen beauftragt wird. 5) Das Ministerium wird aufgefordert, in der kürzesten Zeit einen Gesetz⸗Entwurf vorzulegen, wodurch die künftige Regelung der gerichtlichen und administrativen Amtshandlungen festgestellt wird. 6) Dieser Beschluß wird allen österreichischen Völkern zur Nachachtung allgemein tundgemacht. Streit beantragt einen Beisatz zu dem Amendement des Abgeordneten Ullepitsch. Dasselbe soll insbesondere und im Allgemeinen auch bezüglich derjenigen Rechte gelten, velche den Unterthanen bezüglich der Waldungen der Gutsherrschasten zu⸗ stehen. Abgeordn. Löhner, Vaccano, Hein, Umlauft, Kudlich ꝛc.: Der Reichstag erklärt: 1) Das Band der Unterthänigkeit wird als eine die irsprünglichen Menschenrechte verletzende Einschränkung der persönlichen Freiheit für rechtswidrig erklärt und auf ewige Zeiten aufgehoben. 2) Ulle Robot und jeder Zehent, so wie überhaupt alle aus dem Unterthänig⸗ keits⸗Verbande, dem Ober⸗Eigenthume, der Dorf⸗ und Schutz⸗Obrigkeit, aus dem (Wein) Bergrecht, der Vogteiherrlichkeit, dem bäuerlichen Lehens⸗ Verbande entsprungenen oder ihnen ähnlichen Natural⸗, Geld⸗ und Arbeit leistungen und Lasten des Haus⸗ und Grundbesitzes, haben, einschließlich aller Besitzveränderungs⸗Gebühren, von nun an aufzuhören. 3) Zur Aus⸗ arbeitung des diese Bestimmungen betreffenden, alle provinziellen Verhält⸗ nisse erschöpfenden Gesetz⸗Entwürfes wird ein Ausschuß aus Reichstags⸗ Mitgliedern zusammengesetzt, welcher zugleich auszumitteln haben wird, ob und welche Entschädigung für die aufgegebenen Lasten zu leisten sei. 4) Das Ministerium wird aufgefordert, in der kürzesten Zeit einen Gesetz⸗Entwurf über die vorzunehmende Re⸗ gelung der gerichtlichen und administrativen Amtshandlungen vorzu⸗ legen und ermächligt, die diesfalls nöthigen Provisorien zu treffen. 5) Darüber ist zur Bernhigung des Landvolkes eine feierliche Proclamation zu erlassen. Czerni will die Worte „über die etwaige Entschädigung“ anslassen. Popril: die Fahnung, das Laudemium haben als wider⸗ rechtlich auszuhören. Schlegel schließt sich ganz Löhner an. Kapuschak will, daß durch Aufhebung der Unterthanen⸗Verhältnisse nicht das frühere Recht mancher Gebirgsbewohner, Holz aus den Dominikal Wäldern zu schlagen, belassen werde. Hierauf erhebt sich Violand und will nach §. 13 der Geschäfts⸗Ordnung Abschluß der Anträge, um endlich zur eigentlichen erfolgreichen Debatte übergehen zu können; eine lange von Einigen äußerst hestig geführte Debatte entspinnt sich, bis endlich Tages⸗Ordnung beantragt wird und dieselbe auch die Majorität erhält. Die Anträge gedeihen bis zur Zahl 60, enthalten meist Wiederholungen oder Spezialitäten. Trinfeld will die Beseitigung des Ausdruckes, „ob eine Entschädigung der Grundbesitzer stattfinden solle“, und will ausgedrückt wissen, daß eine stattfinden müsse. Borrosch führt in einer langen Rede aus, daß man das Beispiel des Kommunismus gebe, wenn man nicht sogleich die Entschädigung ausspreche. Die Volksfreiheit sei⸗ nicht blos zum irdischen Wohlsein wünschenswerth, sondern weil sie das Göttliche in der Menschenbrust zur Wahrheit mache; weil sie als Mittel dienen solle, die sittliche Freiheit zu erringen. Darum dürften die Volks⸗ vertreter nicht die sittliche Grundlage fahren lassen. Man hätte sonst dem Kommunismus Thür und Thor geöffnet. Die Landleute, die hier als Brüder empfangen werden und sitzen, werden wohl wissen, daß auch hinter ihnen ein Proletariat der Dienstleute und Häusler laure. Das große Wort, welches an einem denkwürdigen Tage an den Kaufmannsläden ge⸗ schrieben worden, zwar nur mit vergänglicher Kreide, aber ewig mit dem ehernen Griffel der Geschichte eingegraben bleiben wird: „Heilig ist das Eigenthum!“ Arbeiter haben es geschrieben, die dadurch ihre Serlengröße beurkundeten. Die Arbeiter des Reichstages dürfen ihnen nicht nachstehen, wenn sie nicht das unverderbte Volk in die Gelüste der Eigenthums⸗Ver⸗ letzung einführen wollen. Es waͤre dieses ein politischer Selbstmord, eine moralische Selbstverachtung. Daß die Abgeordneten hier fagen, verdanken

sie nicht Reformen, die hätten sie nie hierher berufen; sie verdanken es einer Revolution, die dem Vaterlande die Bahn um die Sonne der Freiheit anwies. Möge sie Heil und Segen bringen für Oesterreich, möge das Eisen nicht zur Waffe, sondern zur Pflugschar des Rechts von ihr geschmiedet werden. Den Tag, an dem der geliebte Monarch zurückkehre, solle eine Friedensfeier ver⸗ herrlichen, daß man erkläre, die erste Herkules⸗Arbeit der Kammer sei zwar noch nicht vollendet, aber werde bald vollendet sein. Dadurch würde man Jeseph segnen, den Fürsten mit dem edlen Herzen, der zu den vielen Kro⸗ nen, die er getragen, auch die Dornenkrone hinzugefügt, weil er für die Volksfreiheit kämpfte gegen Dummheit und Bosheit. Die Versammlung werde zu Ferdinand sagen: Wir haben die Arbeit Joseph's vollendet, groß wie er, aber gerecht, wie die Männer der Revolutton. Er liest bierauf ei⸗ nen umfassenden Antrag, gegen 20 Punkte enthaltend, vor, worunter der letzte: daß jene Beamten, welche gegen die Rechte des Volkes gesündigt entfernt werden mögen, und schließt damit, daß der rechtliche Sinn und der gesunde Menschenverstand des Volkes selbst über Viele, die sich vergangen den Mantel der christlichen Liebe ausbreiten werde; aber die Presser und Dränger der Landleute müßten verjagt werden. Sie gleichen Wölsen mit ausgerissenen Zähnen; sie können zwar nicht mehr beißen, aber noch zwicken. Jonak: Man sei von dem ursprünglichen Antrage, der den Ausspruch eines Prinzips be⸗ absichtigte, abgegangen und in das Materielle, in die provinziellen und Lokalver⸗ schiedenheiten eingegangen. Es sei demnach unmöglich, die ganze Debatte zu⸗ sammenzufassen, er könne nicht für, sondern über den Gegenstand sprechen. Man wolle den Unterthänigkeits⸗Verband aufheben und der Volksfreiheit eine feste Basis geben, die provinziellen Verschiedenheiten aber machen dieses sehr schwierig. Man habe mit scharfen Zügen gezeichnet, wie dieses Verhältniß sich entwickelt habe, wie es in der Josephinischen Zeit gelockert worden; in der letzten Zeit seien Versuche zu dessen Auflösung gemacht worden, die an der Starrheit des alten Systems gescheitert wären, jetzt habe man einen neuen Bau aufzuführen, um den Schutt der alten Legislatur hinwegzu⸗ räumen. Wenn es sich um ein Abschaffen von Privilegien und Vorrech⸗ ten handle, wolle er sogleich dafür einstehen, aber man dürfe nicht auch die Rechte mit zu Grunde richten. Er geht sodann darauf ein, wie trau⸗ rig das Loos der Unterthanen sei in physischer und moralischer Beziehung

wie die Legislation hierüber entsetzliche Bestimmungen enthalte, von denen er besonders hervorhebt das Abstiftungsrecht, wonach die Herrschaft in ge

wissen Fällen den Bauer von Grund und Boden jagen und sein Eigeuthum unter den ungünstigsten Verhältnissen verkaufen könne; dann das Unter

thans⸗Straspatent, wonach der Stock noch immer über dem freien Manne schwebe, wenn auch mit kreisamtlicher Bewilligung; derlel Uebelstände müs

sen von der Wurzel ausgerottet werden; schwieriger sei es aber mit Ab⸗ schaffung der Lasten, die zum Theil privatrechtlicher Natur seien; da komme man auf die Frage der Entschädigung, die er bejahen müsse; die Bezügehätten bisher als rechtlich gegolten, die Verhältnisse seien zur Zeit Josephs 1lI. geregeltworden recht⸗ lich sei zwar, was das Bewußtsein der Zeit als solches gebe, aber auch das Ueberkommniß der Väter müßte man achten; so seien zu gewissen Zei⸗ ten Güter konfiszirt und an nach damaligen Begriffen verdiente Leute ver⸗ theilt worden. Der Confiscation wuͤrde nun Niemand mehr das Wort reden; ob man nun die gegenwärtigen Besitzer aus ihrem Besitz treiben wolle? Aus der Heiligkeit des Eigenthums folge die Entschädigung, und zwar die billige Entschädigung. Es sei dies eine Nothwendigkeit; denn man wolle dem Proletariat aufhelfen. Dieses könne nur geschehen durch Parzellirung des großen Grundbesitzes und Inpachtgebung dieser Parzellen an die Armen gegen eine gewisse Nutznießung. Hebe man nun die Giebig

keiten der Unterthanen ohne alles Entgelt auf, so würde sich Niemand in ein solches Verhältniß einlassen; denn so wie man sich vor 50 Jahren durch Verträge gedeckt glaubte und diese nun im Interesse der Oeffentlichkeit ge⸗ richtet worden, könne nach 50 Jahren dasselbe geschehen. Es würde da⸗ durch ein Nachtheil für die hypothezirten Anlehen entstehen. Es würde ein Ausfall in der Steuerquote entstehen, denn die Herrschaft habe bisher das ersetzen müssen, was die Grundsteuer der Unterthanen weniger als die ausgesetzte Quote betragen habe. Würde man diesen Ausfall den Unterthanen aufbürden, so würden sie dafür dem Neichstage

wenig Dank sagen. Wichtig seien auch die Leistungen der Herr⸗ schaften an die Unterthanen, wie das Holzungsrecht, ohne welches letztere in manchen Gegenden nicht bestehen könnten, und welches aus freien Stücken zu leisten die Gutsherren nach den Worten, die hier über Aristokratie und Gutsbesitzer gefallen, sich diese nicht leicht verstehen dürften. Freilich, wenn

die Provinzial⸗Landtage so beschaffen seien, daß der Bauer nur von Gottes Gnaden zugelassen ser, während die Gutsbesitzer und die Herren Pralaten allein am grünen Tische das Wort führen, dann müsse man freilich Beden⸗ ken tragen, ihnen die Entschädigungs⸗Frage zur Lösung zu übergeben. Wenn man aber diese Frage Landtagen uͤberlasse, die durch wahrhafte Volksvertre tung hervorgegangen, so vergebe man damit weder der Autonomie der Kammer, noch der Freiheit etwas. Es sei von der Aufhebung der Kon⸗ kurrenz⸗Beiträge die Rede gewesen; dafür sei auch er; denn dieselben basiren sich auf das Verhältniß zwischen Herren und Untertha⸗ nen; nun mit Aufhebung der Rechte, welche aus diesem Ver⸗ hältnisse entspringen, müssen auch die Pflichten aufhören. Wenn man aber alles dies ohne geregelte Gemeinde⸗Verfassung abstel⸗ len wolle, so hieße dies, sich schon im nächsten Winter allen Gefahren der Anarchie preisgeben, gegen die wieder die Gewalt einschreiten müßte. Die Entschädigungsfrage müsse also ausgesprochen und wenigstens provisorische Maßregeln ergriffen werden, bis jene Grundlagen festgestellt sind, welche einen sicheren Blick in die Zukunst gewähren. Man möge nicht ver⸗ gessen, daß man sich auf revolutionairem Boden befinde, und daß man zum Neubaue fester Grundsteine bedürfe. Man habe behauptet, daß der Enthu⸗ siasmus verraucht sei, man habe hingewiesen auf die Langsamkeit der Ver⸗ handlungen und behauptet, daß die Gedanken erlahmen und man nicht wei⸗ ter komme; aber bloße Begeisterung schaffe noch nicht; es handle sich darum, das Prinzip der Gleichheit und Freiheit fur Alle aufzustellen. Man habe gesagt: In Ungarn sei man begeistert. Ja; aber wenn man die jetzigen politischen Verhältnisse Ungarns mit offenem Auge prüfe, so müsse man jene bedauern, we che damals mit ihrem Edelmuthe geprahlt und gerade jetzt am hartnäckigsten den Konseqnenzen der Freiheit sich entgegenstemmen und um ihre elende Eristenz zittern. (Zischen.) Möge man also mit weniger Be⸗ geisterung, aber mit mehr Ernst ans Werk der Gesetzgebung schreiten und so dem Vertrauen entsprechen, welches das Gesammtvolk in seine Vertreter gesetzt. (Beifall.) Hierauf wird die Sitzung um 1 Uhr geschlossen und die nächste Sitzung auf Montag 10 Uhr Vormittags mit Beibehaltung dersel ben Tagesordnung festgesetzt.

Reichstags⸗Sitzung vom 14. August. (Reichst.⸗Bl. und Allg. Oest. Ztg.) Es wird zur Fortsetzung der Berathung über den Kudlichschen Antrag geschritten, und der Abgeordnete Trojan hält folgen⸗ den Vortrag: Mein Vorgänger sprach im Eingange seiner Rede, er spreche weder für, noch gegen, er spreche über den Antrag. Ich spreche für und gegen denselben, natürlich mit Modificationen. Durch die Verhältnisse mei ner Geburt und Verwandtschast dem Stande der Verpflichteten angehörend, habe ich denselben stets meine Sympathieen zugewendet, und man hat mich seit Jahren als Aristokratenfeind angesehen. Daher die Besorgniß, daß ich jene Unbefangenheit nicht beibehalte, die ich dem Gegenstande selbst und der Versammlung gegenüber schuldig zu sein fühle. Wir sind Vertreter aller Volks. Interessen, aller Volksklassen. Um so mehr müssen wir über allen Parteien stehen, um durch Unbefangenheit, Unparteilichkeit und Gerechtigkeit das Vertrauenzurechtfertigen, das man in uns gesetzt. Wenn ein früherer Rednersagte, wir befinden uns auf dem Boden der Revolution, so gebe ich dies zu, aber nicht mehr auf dem Boden der Revolution der Gewalt, sondern auf dem der geistigen Revo⸗ lution, wo Wahrheit und Gerechtigkeit entscheiden müssen. Es handelt sich vor Allem um die Gewinnung der persönlichen Freiheit für Alle; darüber sind wir Alle einig, daß Alles, was jedem Staatsbürger aus angeborener Menschenwürde angehört, so schnell und so vollständig als möglich gewon⸗ nen werde. Wenn Jemand darauf aufmerksam machte, daß einzelne Ge⸗ setze vollständig das Gepräge der Leibeigenschaft an sich tragen, so schätze ich mich glücklich, andeuten zu können, daß die vrückendsten Punkte derselben bereits im März wenigstens für Böhmen beseitigt wurden, namentlich jene welche den Unterthan zu unbedingtem Gehorsam verpflichteten und den Her⸗

ren das Recht einräumten, im Verweigerungsfalle die Strase sofort in Voll-

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zug zu setzen, ohne Rücksicht auf einen Rekurs; noch bleibt Manches zu wünschen übrig, und ich werde den Tag segnen, an dem dieses Werk voll⸗ endet sein wird; daher wünsche ich, daß alle Gesetze, welche die Beschränkungen der persönlichen Freiheit durch das Unterthans⸗Verhältniß betreffen, sofort aufgehoben werden. Allein hier drängen sich 3 Fragen auf, und zwar: 1) Welche Einschränkungen des Vermögens oder des Eigenthums sind sogleich zu be⸗ heben, 2) welche von ihnen sind ohne, welche gegen Entgelt zu beheben, und endlich 3) aus welchen Quellen und auf welche Art sind die Entschä⸗ digungen zu leisten? Wenn behauptet wurde, daß die Ablosung in manchen Gegenden schon wegen Seltenheit des Geldes unthunlich sei, so halte ich sie wohl für schwer, aber keinesweges für unthunlich, denn Geld ist ja blos ein Ausgleichungsmittel, und hat dasselbe einen größeren Werth, so sind alle ande en Gegenstände wohlfeiler. Es kömmt also nur darauf an, ein richtiges Verhältniß zwischen dem abzulösenden Gegenstande und dem Ab⸗ lösungsmittel ausfindig zu machen. Wenn ein Anderer bemerkte, daß jede Entschädigung weit die Kräfte des Bauers übersteige, und sich auf das im Jahre 1846 erschienene Ablösungs⸗Patent berief, so gestehe ich wohl, daß da die Ablösung nicht sehr einladend war, weil sie vom Einverständnisse beider Theile abhing und, wenn einer derselben Schwierigkeiten machte, die⸗ selbe gar nicht zu Stande kam, weil er nicht dazu gezwungen werden konnte. Allein daraus geht nur hervor, daß wir nun bessere Anordnungen treffen müssen. Man hat ferner gesprochen von der Bedrückung und dem lang⸗ jährig dem Bauer zugefügten Unrechte; allein das Unrecht auf einer Seite berechtigt Niemanden, am allerwenigsten den Gesetzgeber, zu gleichem Unrechte. Unrecht bleibt unter allen Verhältnissen Unrecht. Ich verwahre daher mich und meine Kommittenten gegen den Vorwurf, als ob wir Gleiches mit Gleichem vergelten wollten, und weise die Zumuthung zurück, als ob wir irgend eine Bedrückung begünstigen wollten. Ueber dem Drange nach Freiheit darf man die Stimme des Rechtes nicht überhören;

das Recht bleibt eben nur dann Recht, wenn es vom Stande der Parteien

leine Notiz nimmt; wenn es ihm gleich gilt, ob ein Krösus, ob ein Bett⸗

ler vor ihm steht. Wenn man gesagt hat, daß jedes Unterthans⸗Verhältniß,

wenn es auch auf Verträgen beruht, keine Gültigkeit hat, weil eben der Un⸗

terthan nicht frei gewesen, so müßte man daraus folgern, daß alle Verträge

mit Mächtigen ungültig seien, und man müßte den ursprünglichen Zustand

wiederherstellen. Man hat gesagt, daß das Volksgefühl ganz andere Un⸗

terschiede mache als das Privatgefühl; ich leugne dies und spreche es aus

zur Ehre meiner Kommittenten, daß dieselben feierlichst erklärt haben, nichts

Unbilliges, nicht Geschenktes anzunehmen. Man hat gesagt, es ist gegen

rie Menschenwürde, daß ein Mensch sich als Sklave verkauft; wohl, wenn

er sich, aber nicht wenn er sein Gut veräußert oder belastet. Man hat

gesagt, der Vater habe nicht das Recht, den Sohn zu binden. Persönlich,

aber nicht hinsichtlich des Vermögens, welches er hinterläßt. Gründe der

Politik und der Billigkeit müssen uns leiten, nicht nur persön⸗

lich freie, sondern auch sittliche, für den Gemeinsinn empfängliche Staatsbürger zu bilden. Jene Beschränkungen waren die Schule des Sittenverderbens, der Vernichtung der National⸗Oekonomie. Wir müssen der Nothwendigkeit folgen, welche der Zeitgeist vorzeichnet, daher sogleich dort anfangen, welche Lasten sogleich aufzuheben und worüber eine Kom⸗ mission zu entscheiden habe. Die erste Erklärung, die wir zur Beruhigung des Volkes hinaussenden, muß eine praktische Wirtung haben. Darin sind wir einig, daß die Robot sogleich aufgehoben werden müsse. Sie ist fak

tisch aufgehoben, lassen wir den Gewissenhasten nicht länger leiden. Sie bietet mindere Schwierigkeiten, denn sie beruht nicht auf Gesetzen, sondern auf Privatverträgen. Unzeitige Gesetze können durch passende ersetzt werden. Der Unterschied der Robot rührt von den Provinzial⸗Verschiedenheiten her. In Böhmen datirt sie sich erst seit dem 30 jährigen Krieg; bei der damals entstandenen Verödung nahmen die Gutsherren die Ländereien in Besitz und traten sie gegen zu leistende Arbeit dem Landmanne ab. In welchem Umfange, läßt sich nicht nachweisen. Wer kann bei jedem Rechtsverhältniß auf die Zeit seines Ursprunges zurückgehen? Der Gesetzgeber sanctionirte wahrscheinlich das Vorgefundene. Seit hundert Jahren suchte man den Zustand zu regeln. Wir gelangten auf Grundlage gesetzlicher Basis auf den Unterschied der Lasten,

die aus Mißbräuchen entstanden, Ausflüsse der Leibeigenschaft sind und da⸗ ber ohne Entgelt aufgehoben werden müssen; aber auch auf solche, die auf Verträgen beruhen, deren Rechtmäßigkeit außer Zweifel. Entäußerungen dürfen nur, wenn sie höchst nöthig sind und alle Staatsbürger zugleich

treffen, stattfinden, sonst sind es Confiscationen, und Confiscationen werden von jedem Rechtslehrer verdammt. Billig durch den Betrag, billig durch die Leichtigkeit, womit sie geleistet wer⸗ den tann. Nichts darf von der Willkürlichkeit des Grundherrn abhängen. Der Unterschied der Grundobrigkeit wird aufhören und die meisten Leistungen derselben dem Staate zur allgemeinen Umlegung zukom⸗ men. Darauf muß Rücksicht genommen werden. Man muß die Achtung des Eigenthums wahren und wohl erwägen, was aus Privatverträgen hervorgeht. Die Gesetze darüber müssen klar und vollstän dig sein. Was aus dem Bergrecht hervorgeht, wünsche ich ausgelassen, weil wir sonst den Bergbau ganz vernichten; das Weinbergrecht faͤllt mit dem Zehentrecht zusammen. Die Entschädigung muß den Verpflichteten zur Last fallen. Man hat gesagt, die Entstehung derselben liege in öffentlichen Gründen, nicht in denen des Privat⸗Eigenthums, das ist eine Inkonse⸗ quenz. Einmal will man den gegenwärtigen Rechtszustand sesthalten, ein-⸗ mal wieder auf den Ursprung zuruͤckgehen. soll ablösen, das ist ungerecht, weil darunter auch diejenigen leiden würden, die bisher nicht belastet waren und keinen Vortheil ziehen. Die neue Be⸗ lastung der Finanzen würde eine neue Verwirrung hervorbringen. Wir sollen dem Staatskredit durch außerordentliche Mittel abhelfen, wie können wir noch neue Lasten hinzufügen. Einzelne Gründe bieten bessere Hppothe⸗ ten. Dadurch würde eine bedeutende Steuererhöhung erfolgen. Leute, die materiell sehr empfindlich sind, würden die Constitution in Mißkredit brin⸗ gen, daß sie mehr Schaden als Vortheil bringe. Die Klugheit heischt⸗ daß wir billig seien und uns nicht blos deshalb für berechtigt halten, weil wir stärker sind. Wir müssen die Freiheit wahren, durch humane Institutionen aber sie vor Krankheiten schützen, die den Todeskeim in sich tragen. Wir müssen sie vor jeder Verdächtigung

schützen. Die Ehre macht Vorsicht und Billigkeit zur Pflicht. Kein Schat⸗

ien des Unrechts soll den Ruhm umdüstern, daß aus der Revolution nur Rühmliches hervorgegangen. Ein Abgeordneter hat Abstimmung durch Namensaufruf verlangt, ich stimme ihm bei. Ich wünsche es, damit das Volt Oesterreichs, damit die Welt erfahre, daß die Böhmen keine Opfer scheuen, wenn sie die Freiheit erringen können; daß die Böhmen nicht we⸗ niger gerecht als freiheitsliebend sind. Smolka interpellirt hierauf den Minister des Innern. Er zeigt einen amtlichen Erlaß des Kreis⸗Amtes zu Zolkiew, wonach dieses auf eine Verfügung des Landes⸗Guberniums vom

29. Juni erklärt, daß es den National-⸗Garden nicht erlanbt sei, außer

ihrem Orte Waffen und Uniformen zu tragen; ferner, daß die Urlaubskarten der Kommandanten nicht als Ausweis⸗Dokumente gelten sollen. Die, welche dem zuwiderhandeln, sollen angehalten und vom hohen Kreis⸗Amte unter Eskorteoder mit gebundener Route an das lemberger National⸗Garden⸗Kommando abge⸗ sendet werden. Er wolle nichts gegen den Kreishauptmann sagen, weil er glaube, daß dieser dem Landes⸗Präsidium habe folgen müssen. Er bringe die Sachen nur deswegen vor, damit man daraus entnehmen könne, wie in Galizien regiert werde, und wie es komme, daß das Landvolk gegen das Institut der National⸗Garde mißtrauisch sei. Er frage daher das Mini⸗ sterium, ob jene Verfügung in Folge eines Ministerial⸗Erlasses erflossen, ferner, ob das Ministerium davon Kunde habe, und was es zu thun ge⸗ denke, um den inconstitutionellen Akt rückgängig zu machen? Der Mini⸗ ster des Innern: Wenn jener Vorgang auf einem Ministerial⸗Erlaß ba⸗ sirt wäre, würde in der verlesenen Verfügung darauf Bezug genommen worden sein. Der Vorgang sei dem Ministerium nicht bekannt und stimme nicht mit den Grundsätzen überein, die das Ministerium bezüglich des In⸗ stituts der National⸗Garde eingehalten wissen will. Er könne den Vorgang nicht billigen, sei dem Interpellanten für desen 15 theilung verbunden und werde das Nöthige sogleich Frgen

emel: Er habe einen Brief an seine Kommittenten geschickt, er er

1— z E ob das Briefgeheimniß geachtet

angekommen sei; er äußert daher Zweifel, ob da 1 l

vdb. M i ein in der Manipulatjon sei, so sollen die werde. Wenn dies aber ein Fehler in der Manepu des Innern weist Postbeamten vorsichtiger umgehen. Der Ministen

Die Entschädigung muß billig sein.

Man hat gesagt, der Staat