uund Norberg und deren Handlung hierselbst der Kon⸗
fede Aenenenzanmg und giebt diese Verletzung rein als Folge der Manipulation 1 72 8
anders bei Briefen, die spät kommen und schnell eingevackt werden müssen. — eü Minister: Die Sache gehe ihn an; er habe Befehl gege⸗ . in veni eheimniß zu achten. Auch vor einigen Tagen sei ihm ein 57 2. 1 nnggetheil worden; er erbittet sich den Brief, nimmt ihn mit solcher - ict eine Untersuchung einzuleiten. — Löhner interpellirt, daß Pro⸗ d nee e stattfinden die sich konstituirende nennen und Beschlüsse vinzial⸗-Lon nön selmirender Reichstag und konstituirende Landtage seien eine sasgen. beaes 8b adjecto. Er frage daher den Minister des Innern, welche 1 — seit dem Marz zusammengekommen, und ehnee seien fraft welcher Berufung und zu welchem Zweck? Wie dabei die Volks⸗ 8 vertretung beschaffen sei? Ferner, wie die Beschlüsse dieser Landtage sich zu denen des Reichstages verhalten. Der Minister möge hierüber die Atten auf den Tisch des Hauses niederlegen? Ferner, ob das Ministerium von seiner Seite gedenke, einen Gesetzentwurf betreffs der Schließung dieser Landtage, bis der Reichstag seine Aufgabe vollendet habe, vorzulegen? Seine zweite Aufrage betreffe die Sondercorps; es sei ein provisorisches Nationalgarde⸗Gesetz vorhanden; dieses sage nichts von Sondercorps, mit Ausnahme der akademischen Legion. In Prag habe sich ein solches Son⸗ ercorps gebildet. (Nuf von der rechten Seite: Mehrere!) Dem Corps Swomost wurde zum Vorwurfe gemacht, daß es nicht zur Aufrechthaltung Ordnung, sondern zur Herbeiführung der Unordnung gedient habe. So es sich dem gegenwärtigen Herrn Vice ⸗ Präsidenten Stro⸗ als er Bürgermeister von Prag war, geradezu entgegen⸗ gestellt haben. (Ruf von der Rechten: Das ist keine Interpellation mehr! Bewegung.) Ich bitte mich nicht zu stören. Jeder hat seine Interpellation motiviren können, so steht auch mir das Recht zu. Man hat gesagt, der Graf Thun hat dieses Corps mit Unrecht aufgelöst, es soll des⸗ halb beim Winisterium petirt werden, darüber herrscht in Prag große Con⸗ sternation und soll zum Theile Ursache zur Auswanderung gegeben haben. Schallendes Gelächter auf der Rechten.) 3 Ich frage daher, ob das Ministerium gesonnen sei, bald ein Nationalgarde Gesetz vorzulegen, ob die Nationalgarde ein nationales Institut sei, daher keine Sonder⸗Corps geduldet werden können, und ob das Corps Swornost gegenüber dem Nationalgarde⸗Gesetz bestehen könne? (Beifall.) Der Minister des Innern: Was den ersteren Gegenstand betreffe, so werde der Interpellant wohl einsehen, daß dazu einige Zeit erforderlich sei, um so viele Fragen zu beantworten, und es werde der Versammlung wahr⸗ scheinlich angenehmer sein, sie in der nächsten Sitzung erschöpfend, als heute ungenügend beantwortet zu schen. Was den zweiten Punkt betreffe, werde er ein Nationalgarde⸗Gesetz bald vorlegen können. Es fehlen nur noch einige kleine Vorarbeiten, und würden dabei die Erfahrungen, welche der Verwaltungs⸗Rath der National⸗Garde zu Wien gemacht, benutzt werden. Er wünsche, daß dieser Gesetzentwurf bald in Berathung genommen werde, denn es mache sich das Bedürfniß desselben immer fühlbarer, besonders da in vielen Städten Separationsgelüste zur Zersplitterung in einzelne abge⸗ sonderte Corps sich kundgeben. Wenn diese Zersplitterung in Sonder⸗Corps einreiße, so würde sie ständische Unterschiede hervorrufen. Er stimme voll⸗ kommen damit überein, daß das Nationalgarde⸗Gesetz ein nationales sein müsse. Wenn übrigens die National⸗Garde wirksam sein solle, so müsse sie in Abtheilungen getheilt sein, denen es durch Zusammenwohnen möglich sei, sich bald zu sammeln, keinesweges aber dürfen diese durch andere Mo⸗ mente zersplittert werden. Eine Ausnahme hiervon mache die akademische Legion. Was die Frage bezüglich des Corps Swornost anbetreffe, so könne das Ministerium über einen Gegenstand, der in Verhandlung begriffen, nie sagen, was es thun werde. Es können Mittheilungen gemacht und Erhe⸗ bungen gepflogen werden, welche eine Entscheidung geben, die der Erklärung des Ministeriums widersprechen. — Der Kriegs⸗Minister theilt mit, er habe gestern am Abend einen Courier erhalten, daß er Feldmarschall Radetzty dem Könige von Sardinien einen Waffen⸗ stillstand von 6 Wochen bewilligt, der die Grundlage eines künftigen Friedens bilden solle; der Waffenstillstand sei für unsere Waffen sehr ehren⸗ voll. Die Festungen Peschiera, Pizzighetone, Osoppo werden geräumt, die Garnison und Flotte von Venedig zurückgezogen, und es stehe die Hoffnung bevor, daß sich auch Venedig nicht lange mehr halten werde. Selinger fragt, ob ihm zur Begründung seines Antrags 10 Minuten gestattet wer den? (Nein! nein! von der Linken.) Der Präsident fragt, ob die Ver⸗ sammlung es genehmigen wolle. Wird angenommen. Selinger besteigt die Tribüne und spricht: Seitdem er seinen Antrag gestellt, sei der Kriegs⸗Minister oft auf der Tribüne erschienen, und immer seien es Siegesnachrichten gewesen, die er verkündet. Die Armee sei es, welche diese Thaten vollbracht, die man hier mit dem Gefühle der Freude vernommen. Die Armee habe neue Blu⸗ men in den alten Siegeskranz Oesterreichs gewunden. Sie habe die größ— ten Hindernisse überwunden. Zu einer Zeit, wo eine solche Reibung zwi⸗ schen den Nationalitäten hervortrete, habe auch zwischen den Nationalitäten in der Armee ein Kampf stattgefunden, ein Kampf, der auch bei uns her vortreten wird, wenn die Wogen der Bewegung sich gelegt haben werden. Ein Kampf, sich auszuzeichnen durch Tapferkeit, durch Treue, durch Liebe für Fürst und Vaterland. Man habe Großes, Herrliches, ja Außerordentliches von der Armee vernommen. Es habe die Brust jedes Patrioten mit Selbst bewußtsein erfüllt, und die Ahnung steige in seinem Herzen auf, daß ein Reich, welches auf solche Siege hinweisen könne, kein Reich des Verfalls, sondern ein Reich voll jugendlicher Kraft, ein Reich des Emporblühens sei, dem eine glänzende Zukunft winke. Große Gefühle seien hier rege gewor⸗ den; unter diesen Gefühlen aber sei auch das Gefühl der Danlkbarkeit. Es liege den Nationen die Pflicht der Dankbarkeit ob, wenn ihre Krieger ihnen materielle Vortheile erkämpfen; es liege ihnen noch mehr die Dantbar⸗ keit ob, wenn sie für die Ehre des Vaterlandes Blut und Leben
IMianxeen Eser 4 1 E1““
Bekanntmachungen.
[451] KC(CECEIiin. Da über das Vermögen der Kaufleute Carl Wolff
auf dem hiesigen kasse zu Breslau Auslieferung der
gen wird.
kurs eröffnet ist, so haben wir einen Termin zur An⸗ meldung der Forderungen sämmtlicher Gläubiger auf b den 30. September d. J., Vorm. 11 Uhr, den. vor dem Herrn Ober⸗Landesgerichts⸗Assessor von Wie⸗ tersheim im hiesigen Gerichts⸗Lokale engesetzt, und la⸗ den daher alle diejenigen, welche einen Anspruch an die Konkursmasse der Gemeinschuldner zu haben vermeinen, hierdurch vor, in diesem Termine entweder persönlich oder durch zulässige, mit gehöriger Vollmacht und In⸗ formation versehene Bevollmächtigte, wozu ihnen die hiesigen Justiz⸗Kommissarsen Heydemann und Pitzschky voorgeschlagen werden, zu erscheinen und ihre etwanigen Ansprüche an die Masse anzumelden, auch deren Rich⸗ tigkeit durch Einreichung der darüber sprechenden Do⸗ kumente oder auf andere Art nachzuweisen. Wer sich nicht meldet, wird mit allen seinen Forderungen an die Masse präkludirt und ihm deshalb gegen die übrigen Kreditoren ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden. Stettin, den 30. Mai 1848. b Königliches Land⸗ und Stadtgericht.
Niederschlesisch⸗Märkische 1473b] Eisenbahn.
Bei der am 26sten d. M. stattgefundenen diesjähri⸗ gen Ausloosung fünfprozentiger Prioritäts-Obligationen der Niederschlesisch-Märkischen Eisenbahn⸗Gesellschaft Serie IJ. zu 100 Thlr. und Serie II. zu 50 Thlr. sind 15729. 15737. die in dem nachstehenden Verzeichnisse enthaltenen Num⸗ 16975. 17364. mern gezogen worden. Es werden dieselben den In⸗ Ser. teressenten mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß die Auszahlung des Nennwerthes der gezogenen Nummern
zember d. J.
Ser.
10315. 10555. 11299. 11356. 11905. 12318. 14238. 14497.
als ob das Ministerium das Briefgeheimniß nicht in Achtung
Bahnhofe, so wie bei der Stations⸗ auf dem dortigen Bahnhofe, gegen 8270. 8294. 8 betreffenden Obligationen nebst den dazu gehörigen noch nicht fälligen Zins⸗Coupons erfol⸗ Der Betrag der etwa fehlenden vom 1. Ja⸗ nuar 1849 ab laufenden Coupons wird von dem Ka⸗ pitalsbetrage gekürzt und zur Einlösung der Coupons verwandt, sobald dieselben zur Zahlung präsentirt wer⸗ Die Verpflichtung der Gesellschaft zur Verzinsung der ausgeloosten Obligationen erlischt mit dem 31. De⸗
Verzeichnisse der gezogenen Nummern der Prioritäts⸗ Obligationen, so wie der am 1. Juli d. J. ausgeloo⸗ sten 500 Stück Stamm-Actien, sind bei der Gesell⸗ schafts⸗Hauptkasse hier und bei der Stationskasse in Breslau unentgeltlich zu haben.
Berlin, den 28. Juli 1848.
Hie Direeetisn 31447. der Niederschlesisch-Märkischen Eisenbahn⸗Gesellschaft.
Veersei chu i ß der in der ersten Ziehung am 26. Juli 1848 ausge⸗ loosten, am 2. Januar 1849 zur Zahlung kommenden Prioritäts⸗Obligationen Ser. J. und II. der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn⸗Gesellschaft.
Nr. 559. 640. 1585. 1820. 1946. 2277. 2594. 2617. 2844. 2845. 3792. 4028. 4264. 4451. 4487. 4503. 4523. 4708. 4726. 4948. 5083. 5501. 5749. 6069. 6292. 6295. 6561. 6874. 6975. 7382. 7580. 7701. 7936. 8261.
10747. 10973. 11022. 11182. 11207. 11581. 11667. 11712. 11804. 11878. 12151. 12648. 12714. 12951. 13303. 14519. 14551. 14797. 15230, 15499. 15785. 15802. 16283. 16333, 16762. 17382. 17458.
1 — 19 176 Stück à 50 Thlr.
Nr. 361. 769. 810. 1116. 1299. 1314. 1626. 1848. ; 1* 1928. 2433. 2529. 2943. 3345. 3560, 3686. 8888. tuts, die achte Rate des Actien⸗Kapitals in den Tagen vom 2. bis 31. Januar 1849, mit Aus⸗ 3965. 4099. 4191. 4267. 4633. 4754. 4926. 5042 nahme der Sonntage, bei der Gesellschafts⸗Hauptkasse † 5048. 5087. 5105. 5415. 5437. 57 6753.
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opfern. Ob es etwa ein Kampf gewesen sei, der Millionen hätte
knechten und ihrer Freiheit berauben sollen; man habe die Zu⸗ sicherung des freisinnigen Ministeriums, man habe das Wort, das vom Throne herab erklungen, daß nicht Unterdrückung der Freiheit, nicht die Un⸗ terdrückung der Nationalität der Italiener Zweck des Krieges gewesen sei. Er stelle die Frage, ob unsere Brüder in Italien tapfer und heldenkühn ge⸗ wesen? Er wisse voraus, Alle werden mit Ja antworten; auch aus dem Lager der Feinde, aus dem Munde von ganz Europa, aus dem Munde der ganzen Welt würde man die Versicherung hören, daß sie tapfer und helden⸗ kühn waren. Wenn aber jene männliche Tugenden, die bei allen Nationen ausgezeichnet wurden, ein Eigenthum unserer Brüder sind, so verdienen sie auch hier Auszeichnung. Er trage daher darauf an, daß man sich jeder Debatte entschlagen (nein, nein!) und erklären solle, die Armee habe sich durch ihre Tugenden um das Vaterland verdient gemacht. Die Völker zollen daher ihrer Tapferkeit die verdiente Anerkennung. Ec fordert den Präsidenten auf, die Frage zu stellen, ob man sich jeder Debatte enthalten und diesen Entschluß annehmen wolle? (Nein, nein! Ja, ja!) Die beiden äußeren Seiten fordern Debatte und nicht heute. (Majorität.) Zum Schlusse fordert Selinger auf, der Armee Hochs zu brin⸗ gen. Das Centrum leistet Folge. — Schneider aus Schlesien betritt nun als vorangemerkier Redner zu Kudlich's Antrag die Tribüne und schil⸗ dert den elenden Zustand in Schlesien, spricht sich fuͤr echte Demokratie aus und gegen Entschädigung. Er frage, wo für die Leistung die Gegenleistung, wo fuͤr den Dienst der Gegendienst scei. Popiel fordert unbedingt Auf⸗
hebung aller Lasten, nicht als Gnade, sondern als Pflicht, denn wenn von Gnade die Rede sei, könne sie nur von den Bauern gegen ihre Unterdrücken geübt werden. Man spreche wohl von den Schulden der Gutsbesitzer, an dem Reichstage sei es aber nicht, Privatschulden auszumachen und sie auf den Rücken des Bauers zu wälzen. Man spreche von Kommunismus bei der Aufhebung, er finde aber jede Entschädigung als Kommunismus, denn es heiße, Alle müssen für Einen abliefern. Die Gegner haben immer hin⸗ gewiesen auf Heiligkeit des Eigenthums, das spreche eben für ihn, er weise doppelt darauf hin, denn jede Entschädigung sei ein Raub an dem Eigen
thum. Zuletzt sagt er, er habe als Nichtdeutscher schlecht gesprochen, dieje⸗
nigen, die ihn verstehen wollten, haben ihn verstanden, und für diejenigen, die ihn nicht verstehen wollen, sei es vergebens, wenn er ein Jahr lang spreche. Pfeifer aus Salzburg spricht zuletzt und will keine Ablösung, aber Entschädigung. Sein Antrag, morgen, als am Mariä⸗Himmelfahrts⸗ tage, auch Sitzung zu halten, wird nicht unterstützt.
Ausland.
Moldau und Wallachei. Bucharest, 5. Aug. Von hier ist nachstehende Adresse an den Sultan gerichtet worden:
„Das Suzerainetätsrecht der hohen Pforte über das Fürstenthum Wal⸗ lachel stammt aus alten, längst vergangenen Zeiten her, wo, in Folge eines zwischen Ew. Majestät glorreichem Vorfahren Bajazet J. und unserem Für⸗ sten Mircea abgeschlossenen und von allen späteren Verträgen, namentlich dem von 1400, ratifizirten Traktat, die Walachei sich unter Vorbehalt einer ganz unabhängigen inneren Verwaltung und freier Wahl ihres Fürsten un⸗ ter den Landessoöhnen der hohen Pforte tributpflichtig erklärt. So geschah es, daß, als die Fortschritte der Civilisation und des Zeitalters die Unzu⸗ länglichkeit unserer Gesetzgebung, wie sie vor dem letzten Kriege mit Ruß⸗ land bestand, dargethan, die Wallachei, kraft des ihr zustehenden, durch den §. 5 des Vertrages von Adrianopel neuerdings anerkannten und in aller Form bestätigten Rechtes einer unabhängigen inneren Verwaltung, ihre Ge setze durch das organische Reglement von 1831 modifizirte: doch selbst diese Modification war unzureichend, denn das organische Reglement, an dessen Verfassung blos die privilegirte Klasse, der schwächste Theil der Bevölkerung, Theil genommen hatte, konnte durchaus nicht als der Ausdruck des Ge⸗ sammtwillens der Nation betrachtet werden.
„Heute aber, nach trauriger, siebzehnjähriger Erfahrung mehr als je überzeugt, daß diese einzig und allein zum Vortheile einer schwachen Mi⸗ norität vorgenommene, diejenigen, die allein die Lasten des Staates trugen, von allen Rechten ausschließende Reform einen ungesetzlichen, alle Gerech tigkeit verhöhnenden Stand der Dinge konstituirte, und von dem Wunsche beseelt, eine billigere Vertheilung der Rechte und Pflichten unter allen Mit gliedern der großen Familie zu bewerlstelligen, hat sich das walachische Volk durch eine einstimmige friedliche Erhebung eine Constitution gegeben, die mit den Bedürfnissen des Landes und den unwandelbaren Gesetzen der Billig⸗ keit in richtigerem Verhältnisse steht. Wir sind weit von dem Gedanken entsernt, Sire, die Rechte irgend einer Macht anzutasten. Diese, aus der Souverainetät des Volkes hervorgegangene Reform ist ein Akt innerer Un abhängigkeit, welcher die äußeren Angelegenheiten nicht im mindesten be⸗ rührt und kein anderes Ziel im Auge hat, als die Wohlfahrt und Ruhe des Landes für immer zu sichern. Es lag niemals und heute weniger als je in unseren Absichten, uns von der hohen Pforte loszutrennen. Wir er⸗ kennen mit Freuden unsere Tributpflichtigkeit an und betrachten den Tribut, welchen wir ihr zahlen, als eine Schuld der Erkenntlichkeit für die Wohl⸗ thaten, die uns von Ihrer väterlichen Sorgfalt zufließen.
„Voll Vertrauen also in seine Autonomie und in den Schutz, welche Ew. Kaiserl. Majestät den nach Licht und Gerechtigkeit strebenden Völkern stets angedeihen ließ, und fest überzeugt, daß Ew. Kaiserl. Maäjestät 4 Mil⸗ lionen freier, aufgeklärter Söhne, die bereit sind, Gut und Blut für das Heil Ihres mächtigen Reiches aufzuopfern, einem unglücklichen Volke, das, wie jeder Sklave, mehr zum Hasse als zur Liebe geneigt und nie, weder vor Gott, noch vor den Menschen, für die Schritte verantwortlich ist, wozu es
die Verzweiflung treibt, vorziehen werde, richtet das walachische Volk an Ew. Kaiserl. Majestät die Bitte, seine neue Constitution durch Ihre hohe Genehmigung zu bekräftigen und zu beschützen, so oft die Gefahr es nöthi⸗ gen wird, seine Zuflucht zu der Protection Ew. Hoheit zu nehmen. Dage⸗ gen verspricht das Volk der Walachen ein Wall zu werden mit der Brust seiner Söhne für die Mauern Konstantinopels.“
Der Großherrliche Commissair Soleyman Pascha hat von Giurjevo, wo er mit 12,000 Mann türkischer Truppen eingerückt ist, ein Ultimatum an die provisorische Regierung nach Bucharest geschickt, worin er Herstellung des Siatus quo vom Jahre 1831, Restauration des geflüchteten Fürsten Bibesko und alsbaldige Auflösung der pro⸗ visorischen Regierung verlangt, widrigenfalls er sich unverzüglich mit seinen Truppen, nach Bucharest in Marsch setzen werde. Er hat einen Termin von 24 Stunden zur Antwort gegeben. Das türkische Ulti⸗ matum schließt indessen Verwaltungs⸗Reformen keinesweges aus, son⸗ dern hält sich fest an das mit Rußland gemeinschaftlich abgeschlossene Statut vom Jahre 1831 für die Fürstenthümer. Hier herrscht Ruhe.
Eisenbahn⸗Verkehr.
Niederschlesisch⸗Märkische Eisenbahn.
Die Frequenz auf der Niederschlesisch⸗ Märkischen Eisenbahn be⸗ trug in der Woche vom 0. bis inkl. 12. August 1848: 11,519 Personen und 24,220 Rthlr. 19 Sgr. 3 Pf. Gesammt Einnahme für Personen⸗, Güter⸗ und Vieh⸗Transport ꝛc., vorbehaltlich späte⸗ rer Feststellung durch die Kontrolle.
Markt⸗Berichte.
Breslau, 18. Aug. Weizen, weißer, 53, 56 bis 60 Sgr.;
gelber do. 53, 56 bis 60 Sgr.
Roggen 29, 33 bis 35 Sgr., 100 Wispel alte 83/S4pfd. Waare vom Boden a 26*, Rthlr. begeben⸗
Gerste 21, 23 bis 25. Sgr.
Hafer 15 ½, 17 bis 19 Sgr.
Rapps 72 bis 76 Sgr.
Winter⸗Rips 70 bis 73 Sgr.
Kleesaat, alt. roth. fein mittel a 7½ Rthlr. verkauft.
Spiritus 100 E. a 8 ¾ begeben, nach der Post auf 9 Rthlr. ge⸗ halten.
Rüböl unverändert.
Zink nominell loco 4 Rthlr., ab Cleiwitz 3 ¾ Rthlr. 2
Der Begehr für alle Getraidesorten war gut, daher alles zu fast unveränderten Preisen rasch Nehmer fand.
8
Amisterdam, 12. Aug. Wochenbericht. Der hiesige Fonds⸗ markt hat diese Woche einen merklich besseren Stand eingenommen, seitdem die Nachrichten über die Fortschritte der Oesterreicher in Italien und über die Aussichten, daß nur ein diplomatisches Einschreiten zur Schlichtung des Kampfes stattfinden dürfte, bei stets höheren Cours⸗Notirungen aus Wien hier eingingen. Der anhaltende Ueberfluß an ledigem Kapital, wodurch der Zinscours sich wieder etwas billiger zeigte, be⸗ günstigte außerdem den Ankauf von Staatspapieren, wozu 3⸗ und Aprozentige holländische wirkliche Schuld seit einem paar Tagen be⸗ sonders gewählt wurden, deren Course denn auch am meisten empor⸗ kamen. Integrale sind von 43 % allmälig auf 44 % gestiegen; Zprozentige wirkliche Schuld ging erst von 50 % auf 50 ⁄% 9%, doch wurde gestern so eifrig gekauft, daß man zuletzt 51 ½ %. anlegen
mußte; Aprozentige dito stellten sich von 67 ⅛ auf 68 ⅜ . 3 ½pro⸗ zentige Syndikat⸗Obligationen erreichten von 65 ½ zuletzt 66½ %. — Actien der Handels⸗Maatschappy wurden dagegen selten verhandelt; gestern wurden wenige zu 130 ½ % vergeben. Von österreichischen Fonds sind 5prozentige wiener Metalliques, welche verwichenen Sonn abend nur 60 ½ % gelten konnten, die ganze Woche über steigend gewesen; vorgestern blieb deren Cours 64 % und gestern wurden zuletzt bei sehr lebhaftem Umsatze 66 ¾ % bewilligt; 2 ½2prozentige dito kamen von 32 bis 35 ½ % empor. Russis te Staatspapiere waren bei dieser angenehmen Stimmung wenig betheiligt; alte Sprozentige Obligationen bei Hope wichen selten von 90 ¾ % ab; nur gestern war etwas Frage zu 96 ¾ %; Aprozentige Certifikate bei demselben sind dagegen erst bis 75 ½ % gestiegen, später aber wieder auf 75 ½ % zurückgegangen. Spanische Ardoin⸗Obligationen schwankten zwischen 8 und 8 %, der letzte Cours war 8 7¼; Zprozentige binnenländische besserten sich von 16 8 bis 18 %, blieben aber am Ende zu 17 1¼ 9% zu haben. Ardoin⸗Coupons wurden durchgängig zu 52 a 6 ½ % ab⸗ genommen. Portugiesische Obligationen standen auf 17 ½ a ½ M. Brasilianische dito wichen von 73 auf 71 ½ %. Der Zinscours für allerlei Anleihegeschäfte steht jetzt auf 22 %o.“ ———
vI 3. 8723. 8766. 8771. 8887. 9282. 25. August bis 2. September c. 9418. 9463.9473. 9693. 10061. 10175. 10808. 10942. 10978. 10992. 11298. 12018. 12609. 12623. 13061. 13147. 14146. 14285. 14467. 15382. 15478. 15596. 15769. 15803. 16614. 16653. 16732. 16801. 17258. 17916. 18815. 18832, 19133. 19199. 19200. 19328. 19556. 19646. 19976. 20611. 20654. 20748. 20986. 22335. 22380.
6947. 7231. 746 711 8
13425. 13690.
21458. 21525. 22809. 23131.
25204. 25258.
4228
NvI. 2762. 28491. 28527. 30043. 30168. 31500. 32030. 32421. 33870. 34013. 34604.
7 469 b 752. 871. 896. 970. 979, 1574. 140 b]
9633. 9860. 9918. 10270.
) 2n 77
6602. 6753.
28865, 224568. 25833. 25976. 26632. 26642. 1 26757. 26796. 27850. 28037. 28209. 28435. —.28945. 29069. 29395. 29458. 52. 30490. 30744. 31126. 391786. 8860. 34162.
Magdeburg⸗Wittenbergesche Eisenbahn.
Nachdem der Herr Mi⸗ nister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten
2 6 9. NVe . 4 8 2 8 85 4 8 . N 1 1e. 11 die Gesellschaft berechtigt, sämmtliche bereits geleistete lung der achten Rate des Actien⸗Kavpitals der Mag⸗ Wittenbergeschen Eisenbahn ⸗Gesellschaft genehmigt hat, fordern wir die Herren Actionagire der gedachten Gesellschaft hierdurch auf, in Gemäßheit des §. 12. unseres Sta⸗
Odeburg —
mit zehn Prozent in den Tagen vom
mas —
0440. 10580. 11928. 13321. 14797. 16172.
17873.
entweder bei unserer Hauptkasse hier (Schifferstraße Nr.
8 1 bI1I1n HJgyriij 1/2) oder bei Herrn —.. Ber z in Beꝛ lin (Dorotheenstraße Nr. 1) während der Vormittags⸗ stunden von 9 bis 12 Uhr einzuzahlen.
Jeder Zahler hat bei der Einzahlung mit den betref⸗ fenden Quittungsbogen zwei nach den laufenden Num mern geordnete gleichlautende und mit seiner Namens⸗ Unterschrift versehene Verzeichnisse — zu welchen an den gedachten Orten, jedoch nur vor der Einzah lung selbst, Formulare in Empfang genommen wer⸗ den können — einzureichen. Das eine dieser Verzeich⸗ nisse muß auf einem ganzen Bogen geschrieben sein und verbleibt bei den eingelieserten Quittungsbogen, woge⸗ gen auf dem anderen deren Abgabe bescheinigt wird. Demnächst können acht Tage nach der Einzahlung die 33288. 33317. Quittungsbogen gegen Rückgabe der Einlieferungsscheine, 234173. 34193. deren Ueberbringer als zur Empfangnahme der quittir⸗ 8 ten Quittungsbogen berechtigt angesehen wird, da wie . der abgeholt werden, wo die Zahlung geleistet ist.
Diejenigen Aetionairs, welche binnen der sestgesetzten Frist die Zahlung der ausgeschriebenen Rate nicht lei⸗ sten, haben nach §. 14. des Gesellschafts⸗Statuts eine Conventionalstrafe von zehn Prozent dieser Rate zum Vortheil der Gesellschaftskasse verwirkt. Erfolgt auch innerhalb sechs Wochen nach einer erneuerten Auffor⸗ derung die Einzahlung der rückständigen Rate und Con⸗ ventionalstrafe nicht, so ist nach demselben Paragraphen
1 1 1 1 1 1
. .
22664. 22730. 24901. 25196. 26123. 26284. 27193. 27255.
31956. 32011.
Zahlungen als verfallen, so wie das durch die früheren Einzahlungen und durch die ursprüngliche Zeichnung den säumigen Actionairen, gegebene Anrecht auf Em⸗ pfang der Actien, für erloschen zu erklären, die Quit⸗ tungsbogen zu annulliren, statt deren andere unter einer neuen Nummer auszufertigen und letztere zu Gunsten der Gesellschaftskasse zu verkaufen. 8 Magdeburg, den 1. August 1848. Hirekkorium der Magdeburg⸗Wittenbergeschen Eisenbahn⸗Gesellschaft. (gez.) Harte, Stellvertreter EWI1
—
Das Abonnement beträgt: 2 Athlr. für ¼ Jahr. 4 Athlr.⸗ ½ Jahr. 8 Rthlr. ⸗ 1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗Erhöhung. Bei einzelnen Nummern wird der Bogen mit 2 ½ Sgr. berechnet.
Nhs. 109.
Inhalt. Deutschland.
Amtlicher Theil.
Bundes⸗Angelegenheiten. Frankfurt a. M. Verhandlungen der
verfassunggebenden Reichs⸗Versammlung.
Preußen. Köln. Fackelzug für den Dombaumeister Zwirner.
Oesterreich. Reichstag: Ministerielle Erklärung über die Provinzial⸗ Landtage; die Cholera in der Bukowina; Bericht des Finanz⸗Ausschus⸗ ses; Einladung zu einer vom Kaiser abzuhaltenden Revue; Mittheilun⸗ gen des Kriegs⸗Ministers über Schleswig⸗Holstein und Italien; der böh⸗ mische Landtag. — Wien. Rückzug des Feldmarschall⸗Lieutenant Perglas von Bolegna nach Cento. 8
Sachsen. Dresden. Durchreise des Königs von Preußen.
Anhalt⸗Deßau. Deßau. Adresse des Landtags.
Schleswig⸗Holstein. Kiel. Berathung über Vertagung der Stände in Kiel.
Frankfurt. Frankfurt a. M. Gesetz wegen Revision der Verfassung.
Hamburg. Hamburg. Senats Ertlärung über die zu bildende kon⸗ stituirende Versammlung.
8 Ausland.
Frankreich. National⸗Versammlung. Annahme des Gesetz⸗ Entwurfs über die Bahn von Paris nach Lyvon. — Debattte über die sogenannten gütlichen Vergleiche. Anzeige in Betreff der Unter⸗ suchungs⸗Akten. — Paris. Italienische Nachrichten. — Verlangen des französischen Geschäftsträgers in Turin. — Zustand der Haupt⸗ stadt. — Vermischtes. — Lyon. Truppenbewegungen in der Alpen⸗ Armee. — Arbeitszustände. — Witterung.
Großbritanien und Irland. London. Hofnachricht. — Audienz des neuen französischen Gesandten bei der Königin. — Parlaments⸗Ver⸗ handlungen: Irländische Angelegenheiten.
Riederlande. Aus dem Haag. Verstärkung der Mitglieder der ersten Kammer und Eröffnung der Debatten über die Verfassungs⸗Revision in der zweiten Kammer.
Dänemark. Helsingör. Waffenstillstands⸗Unterhandlungen.
Spanien. Madrid. Finanz⸗Minister. — Französische Forderungen. — Sendung des Ministers Sartorius.
Griechenland. Athen. Die Mussurussche Angelegenheit. treuung. — Türkische Insurgenten.
Moldau und Wallachei. Jassv. Truppen⸗Corps.
Handels⸗ und Börsen⸗Nachrichten.
Amtlicher Theil.
8 Potsdam, den 19. August. „Ihre Majestäten der König und die Königin sind von Pillnitz auf Schloß Sanssouci wieder eingetroffen.
Verun⸗
Die russischen und türkischen
Angekommen: Se. Excellenz der Minister⸗Präsident von Auerswald, von Köln. . 1
Der Erb⸗Landmarschall im Herzogthum Schlesien, Graf von Sandretzky⸗Sandraschütz, von Langenbielau.
Deutschland.
Bundes-Angelegenheiten. 8
Frankfurt a. M., 17. Aug. (O. P. A. Z.) 61ste Sitzung der deutschen National⸗Versammlung. Die Sitzung wird nach 9½ Uhr durch den Präsidenten von Gagern eröffnet. Die Abgeordneten Albrecht von Leipzig (für den 11ten hannoverschen Wahlbezirk), Franz Sch üuselka für Klosternenburg und S chmidt von Falingbostel zeigen ihren Austritt aus der National⸗Ver⸗ sammlung an. Präsident von Gagern: Meine Hexren! Nach⸗ dem die National⸗Versammlung beschlossen hat, der Einladung des Central⸗Dombau⸗Vereins in Köln zu entsprechen und sich bei der Jubelfeier der Grundsteinlegung des Dombaues, die in den letzten Tagen dort begangen wurde, zu betheiligen, war eine Deputation aus ihrer Mitte bestimmt worden, die National⸗Versammlung bei jeuer symbolischen Feier zu vertreten. Ich halte es für meine Pflicht, im Mamen dieser Deputation, der sich sehr viele andere Mitglieder der National⸗Versammlung angeschlossen haben, über deren Aus⸗ richtung Ihnen Mittheilung zu machen. Wir sind am Sonn⸗ tag in zahlreicher Gesellschaft von hier nach Köln abgereist, und den ganzen Lauf des Rheinstromes entlang konnten wir uns überzeugen, auf welche Sympathieen diejenigen fortan bei den Bevölkerungen, die am Rheinstrome wohnen, rechnen können, die den Gedanken und die Thatsache der Einheit vertreten. (Bravo!) Der Empfang in Koblenz war pracht⸗ und bedeutungsvoll. Aber nicht blos Koblenz, sondern jedes Dorf längs des Rheines zeigte seine Freude, bewährte seine Gesinnung. In Köln hat sich derselbe Geist bewährt, der diese gastfreie Stadt schon bei so vielen Gelegenheiten ausgezeichnet hat, und es geschah, was bei dem Zusammenfluß einer so großen Menge von Gästen nur immer erwartet werden durfte. Was die religiöse Feier anbetrifft, so muß ich zwar leider bekennen, daß die Deputation der National⸗Versammlung in dem Umfange nicht daran Theil nehmen kounnte, als es in ihrer Absicht und der der köl⸗ nischen Behörden lag. Wenn manche Anordnungen nicht durchgesetzt werden konnten und eine Invasion in die vorbehaltenen Räume stattfand, so mußte die Deputation es natürlich finden, daß ein re⸗ ligiöses Volk sich nicht von einer so hehren kirchlichen Feier hat wollen ausschließen lassen, daß man dem Andrang nicht widerstand, sondern dem Volke seine volle Freiheit der Betheiligung einräumen mußte. (Bravo!) Das Fest war nicht blos ein religiö⸗ ses, es war auch von hoher politischer Bedeutung. Ich habe in der jetzten Sitzung die National⸗Versammlung in Kenntniß gesetzt, daß
Aungust
Se. Majestät der König von Preußen seine Anwesenheit bei dem Feste zugesagt haben. Er erschien, und die Begrüßung des Reichs⸗ verwesers und Königs war die herzlichste. Der Empfang der Depu⸗ tation der National⸗Versammlung, der sich sehr viele Mitglieder, an hundert, angeschlossen hatten, von Seiten Sr. Majestät des Königs
von Preußen in dem Regierungsgebäude zu Köln, wohin die Depu⸗ tation nach vorheriger Anfrage sich begeben hatte, um den König zu begrüßen, war freundlich und hoffnungerweckend. Wenn Se. Maje⸗ stät der König bei dieser Gelegenheit äußerten, daß Sie überzeugt seien, wie auch die National⸗Ver ammlung nicht vergessen werde, daß es in Deutschland Fürsten gebe, und daß Se. Majestät zu diesen gehöre, so haben spätere Aeußerungen Sr. Majestät des Königs be⸗ währt, daß Sie von dieser Ueberzeugung durchdrungen seien, daß Sie aner⸗ kennen, was für die Wiederherstellung eines gesetzlichen Zustandes in Deutsch⸗ land und die Kraft der Gesetze durch den Geist der National⸗Versammlung bewirkt worden sei. Gewiß ist es der Wunsch und die Absicht Sr. Majestät des Königs von Preußen, daß seine Regierung Hand in Hand gehe mit der National⸗Versammlung und der Regierung des Reichsverwesers, zur Erreichung des Zieles der Einheit unseres gro⸗ ßen Vaterlandes. Es ist dies auf die unverkennbarste Weise hervor⸗ getreten bei dem Festmahle im Gürzenich, welches dem Reichsverwe⸗ ser, dem König und der National⸗Versammlung gegeben worden ist, wobei von Sr. Majestät dem König von Preußen das Wohl des Erzherzog⸗Reichsverwesers, so wie der anwesenden und abwesenden Mitglieder der deutschen National⸗Versammlung, ausgebracht und die Hoffnung des Zusammenwirkens begründet worden ist. Ich darf also sagen, daß die symbolische Feier in Köln, welche die politische Eini⸗ gung Deutschlands bedeutet, in ihrem wahren Sinne stattgefunden hat. Die Zukunft wird die Früchte zeigen, und so mag der Ausbau dieses herrlichen Doms, von dessen Fortschritt wir uns überzeugen konnten, der Nation Symbol ihrer Kraft und Einheit werden und sein. (Beifall.) Eisenstuck interpellirt wegen Vorlage des Gesetzes über Minister⸗Verantwortlichkeit, mit dessen Entwerfung der Ausschuß bereits am 4. Juli beauftragt worden ist. Mittermaier sichert zu, daß der Bericht morgen erstattet werden soll. .“ (Schluß folgt.) “
Preußen. Köln, 18. Aug. (K. 3.) Gestern Abend ward unser großartiges Fest auf eine würdige Weise beschlossen. Köln trug dem Manne, dem es zunächst das herrliche Gelingen des Fortbaues seines Domes verdankt, dem Dombaumeister Ernst Zwirner, in schuldi⸗ ger Anerkennung dessen, was der wackere Meister Tüchtiges geleistet hat, durch eine öffentliche Feier seinen aufrichtig gemeinten Dank ab und sprach damit — das dürfen wir behaupten — die Gesinnung aller Dombaufreunde dem vielerfahrenen Baukünstler aus. Gegen 9 Uhr hatten sich Hunderte von Bürgern aus allen Ständen der Bürgerschaft, die Liedertafel und der Männergesang⸗Verein und die gesammte Dombau⸗Hütte mit ihren Werkmeistern und Polirern auf dem Rathhauplatze eingefunden, um dem Dombaumeister einen Fackel⸗ zug und Abendgruß zu bringen. Das Fest ging in der schönsten Ord⸗ nung vor sich.
Oesterreich. Reichstags⸗Sitzung vom 16. Aug. (W. Z.)
Minister Doblhoff zeigt an, daß der Kriegs⸗Minister wegen Vor⸗ stellung des diplomatischen Corys bei Sr. Majestaͤt dem Kaiser verhindert sei, in der Versammlung zu erscheinen. Dann giebt derselbe Minister fol⸗ gende Erklärung:
Wenn keine weitere Interpellation vorliegt, so erbitte ich mir das Wort, um die in der vorigen Sitzung an mich gestellten Fragen des Abg. Löhner zu beantworten. Der Abg. Löhner hat folgende Fragen an mich gestellt: Welche Provinzial⸗Landtage sind seit dem März zusam⸗ mengetreten, und welche sind noch beisammen, zu welchem Zweck sind sie noch beisammen, wie ist dabei die Volksvertretung berücksichtigt? Wie ver⸗ halten sich ihre Beschlüsse zu jenen des Reichstags, endlich, ob das Mini⸗ sterium einen Antrag beabsichtigt, damit sie zum Schlusse gelangen? Was die erste Frage betrifft, so sind seit dem 15. März in Mähren, Schlesien, Ober⸗Oesterreich, Torol, Stevermark, Kärnthen und Krain die Provinzial⸗ Landtage zusammengetreten. Was den erklärten Zweck ihrer Verhandlun gen betrifft, so ist derselbe theils die Erledigung jener Geschäfte und Ange⸗ legenheiten, welche den Provinzialständen nach der alten Verfassung oblie⸗ gen, dann die nothwendige provisorische Regelung der Urbarial⸗ und bäuer⸗ lichen Verhältnisse, insbesondere bezüglich der Robot und des Zehents, welche solche Anstände besorgen lassen, daß nicht so lange zugewartet wer den könnte, bis der hohe Reichstag die betreffenden Gesetze erlassen werde. Endlich das Bedürfniß rücksichtlich vieler dringender Gesetze, welche vom Reichstag sehr bald in Angriff kommen müssen, Anträge und Entwürfe zu machen, kurz, um ein Material zu erhalten, welches den Kommissionen, welche die Entwürfe bezüglich dieser Gesetze auszuarbeiten haben werden, dienlich sein könnten, um sich in die Verhältnisse der einzelnen Provinzen besser hineindenken zu können. Was die Legitimation dieser Landtage betrifft, so beruht dieselbe auf ministeriellen Erlassen, welche zum Theile die Konstituirung oder Zusammenstellung dieser Landtage zum Ge⸗ genstande haben. Zur Begründung dieser ministeriellen Erlasse erlaube ich mir auch aufmerksam zu machen, daß die Provinzialstände seit dem 15. März nicht ausdrücklich aufgehoben worden sind, sondern daß das Pateat des 15. März ausdrücklich darauf hinweist. Ich erlaube mir darauf auf⸗ merksam zu machen, daß viele Gegenstände zu erledigen waren, die von den permanenten Ausschüssen nicht erledigt werden konnten, weil sie keine Be⸗ rechtigung dazu hatten, endlich erlaube ich mir auch darauf aufmerksam zu machen, daß das Bedürfniß ausgesprochen worden war, viele Fragen über Gemeinde⸗Ordnung, über allfällige Bestimmung der künftigen Provinzial⸗ stände, über Munizipal⸗Versassung, über Ablösungsgrundsätze u. s. w. Anträge und Entwürfe zu heben, welche mit den Verhält⸗ nissen der einzelnen Provinzen im vollkommenen Einklang stehen. Was die Frage bezüglich der Volksvertretung betrifft, die in diesem Landtage angenommen worden ist, so kann wohl von einer eigent⸗ lichen Volksvertretung im wahren Sinne des Wortes und in der engen Bedeutung keine Rede sein, es ist die Grundlage übernommen, die auf Gliederung nach Ständen beruht. Man war allerdings bedacht, den Bür⸗ gerstand als auch den Stand der Landgemeinden in diesen Landtagen ge gen die frühere Verfassung mehr oder weniger vertreten zu lassen. Der Maßstab ist aber ein außerordentlich verschiedener, denn während in Mäh⸗ ren bei den Landgemeinden nach einer Bevölkerung von 15,000 Einwohnern ein Abgeordneter gewählt worden ist, hat man in Ober⸗Oesterreich im Gan⸗ zen nur 6 Abgeordnete des Bauernstandes wählen lassen. Sollte es viel⸗
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leicht wichtig erscheinen, über diese Zusammensetzung eine Uebersicht zu haben, so würde ich diese verfassen lassen und dem Reichstage vorlegen, denn es würde zu weit führen, wenn ich die einzelnen Zusammensetzungen mündlich vortragen wollte. Löhner. Ich bin damit zufrieden. Dobl⸗ hoff. In Bezig auf das Verhältniß der Beschlüsse, welche bei den provin⸗ ziellen Landtagen gefaßt werden, zu jenen des Reichstags, so ist dieses ausgespro⸗ chen ein solches, wo die provinziellen Landstände nicht vorgreifen können wo Berathungen lediglich in der Art vorgenommen werden, daß sie Ent⸗ würfe liefern, die als Material vorgelegt werden sollen. Es sind auch alle Vorlagen, die bisher gemacht worden sind, in der Art erledigt worden, wenn auch mehreremale der Wunsch geäußert wurde, daß eine definitive Erledigung stattfinden soll. Was die letzte Anfrage betrifft, ob das Ministerium einen Antrag oder einen Gesetzentwurf beabsichtige, damit die Provinzial⸗Landtage zum Schlusse kommen, muß ich erklären, daß vor der Hand das Ministerium nicht die Absicht hege, einen solchen Antrag zu stellen, die Aufforderung an die Landtage zu richten, ihre Verhandlungen zu beendigen und die Entwürfe, welche sie bisher verfaßt haben, dem Ministerium vorzulegen, damit sie dem Reichstage eingehändigt werden. (Beifall.) Bei dieser Gelegenheit muß ich auf einen anderen Gegenstand zurückkehren. Ich habe über frühere Interpellationen, die Cholera betreffend, eine Auskunft er⸗ theilt, die größere Beruhigumg gewährte, als ich gegenwärtig zu be⸗ stätigen in der Lage bin. Ich habe erklärt, dem Minister sei nichts be⸗ kannt, daß unsere Gränzen von der Cholera überschritten worden wären. Nach den seither eingelaufenen Berichten kann ich dies leider nicht bestäti⸗ gen, sondern muß vielmehr eröffnen, daß die asiatische Brechruhr unsere Gränzen wirklich überschritten habe, und zwar in der Bukowina. Wie aus den gegenwärtigen Vorlagen ersichtlich, so ist sie in Rücksicht der Stärke nicht. so aufgetreten, wie das in der Moldau und Wallachei der Fall war, son⸗ dern es scheint nur der Anfang zu sein; so sind z. B. in Czernowitz durch mehrere Tage nur 26 Erkrankungen vorgefallen, von den Erkrankten nur 8 gestorben, in Tysmenitz sind 16 erkrankt und 5 gestorben, in Szered sind 125 erkrankt und 11 gestorben, im Szadagura 4 erkrankt, Keiner gestorben. Es ist bereits früher vom Ministerium die Aufforderung ergangen, daß Alles, was im Jahre 1847 bezüglich diese Gefahr angeordnet, genau beobachtet und die nöthigen Vorbereitungen ergriffen werden sollen. Das gegenwär tige Ministerium hat die weiteren Vorkehrungen getroffen, daß das lember⸗ ger Gubernium dem Ministerium den Bedarf von Aerzten mittheilen solle, damit sie von hier sogleich abgehen können, endlich ist für Schlesien die be⸗ sondere Verfügung getroffen worden, daß ein Kommissar daselbst beauftragt wird, sich über den Nahrungsstand der Provinz genau zu erkundigen und Erhebungen zu pflegen und endlich alle diejenigen Vorsichtsmaßregeln in ärztlicher Beziehung zu ergreifen, die besonders dort, wo wir wissen, daß die größte Noth herrscht, räthlich sein werden. Löhner wünscht die Ver⸗ handlungen und die gefaßten Beschlüsse der einzelnen Landtage auf dem Tische des Hauses niedergelegt, und daß, wenn das Ministerium keinen Antrag zu stellen gedenkt, er selbst einen Antrag auf Sus⸗ pension der Landtage bis zum Schlusse des Reichstages einreichen werde. Doblhoff: Ich nehme gar keinen Anstand, die Aktenstücke auf den Tisch
des Hauses niederzulegen. Selinger: Ob der Minister des Innern auch die Maßregel getroffen habe, daß bei der Behandlung der Cholera⸗ kranken die Prießnitzsche Methode angewendet werde? (Gelächter.) Dob l⸗ hoff erwiedert, daß allerdings sehr günstige Erfolge der asiatischen Brech⸗ ruhr durch die Behandlung des Wassers erzielt worden sind, und daß sie auch jetzt von den Aerzten in Anwendung gebracht werden wird, wie es G schon in der Bukowinag der Fall war.
Pillersdorff verliest hierauf den Bericht des Finanz⸗Ausschus⸗ ses. Der Ausschuß bemühte sich zuerst, das eigentliche Staatsbedürfniß zu erforschen; in diesem Verwaltungsjahre stellt sich noch ein Bedürfniß von 17 bis 20 Millionen heraus, obwohl der Ausschuß hofft, daß diese Summe nicht ganz werde benöthigt werden, theils wegen der glücklichen Krieg⸗ führung und andererseits in der Hoffnung, daß die feindlichen Mächte zum Ersatz der Kriegskosten verhalten und die zurückerlangten Provinzen in Mitleidenschaft gezogen werden. Zur Deckung dieser Summe schlägt der Finanz⸗Minister blos Benutzung des Staats⸗Kredits vor, dem auch der Ausschuß, obwohl ungern, beistimmt, weil die kurze Zeit nichts Anderes er laubt, dabei aber die möglichste Sorgfalt wünschte, daß keine weiteren Staatsschulden gemacht werden. Auch ist der Ausschuß gegen die Benutzung des Kredits der Nationalbank, die geschont werden muß. Ausgabe verzins⸗ licher Kassen⸗Anweisungen billigt der Ausschuß, doch ohne Zwangsumlauf und selbst ohne Ausgabe seitens der Bank, wenn diese sich dabei betheiligte Gegen ein Anleihen und Staats⸗Schuld⸗Verschreibungen kann der Ausschuß nichts sagen, wohl aber ist er gegen eine Spezial⸗Hypothek auf die Staats⸗ und geistlichen Güter; denn schon genügt das Vertrauen auf die Vertreter des Volkes, auch wäre so eine Spezial⸗Hypothek nachtheilig den früheren Staatsgläubigern. Der Ausschuß trägt auch auf baldigste Aufhebung des Sil⸗ ber⸗Ausfuhrverbotes an, was nur schadete und eine Feindseligkeit gegen die auswärtigen Mächte, besonders das so innig verbundene Deutschland, ist. Der Ausschuß trägt also an, dem Ministerium einen Kredit von 20 Millionen Gulden zu eröffnen, und zwar entweder durch verzinsliche Kassen⸗Anweisungen oder durch Anlehen. Doch mögen erstere ohne Zwangs⸗Umlauf und nicht durch die Bank ausgegeben werden, letztere aber nicht auf geistliche oder Staatsgüter versichert sein, und ist ein höherer Zins⸗ fuß vorzuziehen. Ferner möge das Ministerium baldigst einen ehrenvollen Frieden anstreben, bis dahin die zurück⸗ erlangten Provinzen in Mitleidenschaft ziehen; möge bal⸗ digst den Staats⸗Voranschlag vorlegen; möge auf Aufhe⸗ bung des Geld⸗Ausfuhr⸗Verbotes dringen; der Reichstag möge endlich eine Finanz⸗Kommission niedersetzen. Der Druck dieses Antrages wid geschehen und derselbe vorgelegt werden.
(Schluß folgt.)
Reichstags⸗Sitzung vom 17. Aug. (Wien. Ztg.) Präsident Schmitt ladet die Versammlung im Auftrage des Ministeriums ein zur Theilnahme an der feierlichen Revne der National⸗Garde und der Garnison vor Sr. Maäjestät dem Kaiser am 19ten d. M. um 9 Uhr. Die Versammlung erklärt sich einverstanden. 8
Hierauf wurden Interpelltatio en angemeldet. Abg. Zimmer: Ich erlaube mir, den Herrn Kriegs⸗Minister zu fragen, ob auch von dem Kriegs⸗ Ministerium des deutschen Reichs ein Kontingent zum holsteinischen Kriege begehrt und ob dieser Forderung von unserer Seite Genüge gelei⸗ stet wurde. Kriegs⸗Minister Latour: Ich habe die Ehre, darauf der ho⸗ hen Versammlung zu erklären, daß allerdings anfangs vom Reichs⸗Minister eine solche Forderung gestellt worden, aber seit der Ankunft Sr. Kaiserl. Hoheit des Reichsverwesers in Frankfurt die Sache nicht als nothwendig erkannt worden ist. Der Reichsverweser äußerte die Hoffnung, daß der Waf⸗ fenstillstand abgeschlossen werden und daher die früher angeordnete Heree. setzung eines Kontingents von 8000 Mann nicht verlangt werden koöͤnme. 972698 Gelegenheit habe ich auch die Ehre, eine frühere 1“— tüxrs worten, nämlich über die Vorgänge bei Sermide. 510 8 Nrng 8v—% Courier von dem Feldmarschall⸗Lieutenant Welden arschall⸗Lieutenant Wel⸗ daß sich die Sachen ganz anders verhalten: Feldme
den war in Masse vorgerückt; um ans linke Po⸗User zu gelangen, mußte