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er ;de besetzen lassen, das kleine Detaschement wurde bis auf 2.99, dn ftm dens alszich wurde aus allen Fenstern geschossen. Es wurde darauf eine Kolonne von einigen 100 Mann dahin geschickt, diese aber durch Barrikaden und Feuern aus den Hausern genöthigt, sich zurück⸗ zuziehen. Zwei Tage darauf fand Feldmarschall⸗Lieutenant Welden, der den Ort besetzen mußte, um über den Po zu gehen, es für nothwendig, mit roßer ohact in Masse den Ort angreifen zu lassen. Bei dieser Gelegen⸗ heit wurde mit Granaten geworfen, und der Ort ging in Flammen auf. ber das Faktum, welches in dem Briefe angegeben war, ist ganz entstellt.
m Berichte des Feldmarschall⸗Lieutenants Welden waren die Ein⸗
wohner sämmtlich entflohen, seinen Truppen gelang es aber, 24 Men⸗ schen, welche die Insurgenten in der Kirche eingesperrt hatten, zu retten. (Beifall.) Das ist ganz verschieden von der Eingabe, über die interpellirt worden ist. Zugleich habe ich die Ehre, einer anderen Interpellation ie- vorzukommen und zu sagen, daß Feldmarschall⸗Lieutenant Welden mit sei⸗ nem kleinen Corps von nur 4000 Mann über den Po gegangen war, um die Bewegung des General⸗Majors Fürsten Liechtenstein in Flanke und Rücken zu decken. Er begegnete einem Corps von 14,000 Crociati, diese wurden aber durch seine kleine Macht, wie der Feldmarschall⸗Lieutenant
Welden sich ausdrückt, wie Spreu zerstreut. Er verfolgte sie bis Bologna,
aber er erhielt dort den Befehl vom Feldmarschall Radetzky, nicht in Bo⸗
logna einzurücken und die Delegation zu räumen. Aber er hatte bereits mit der Stadt Bologna das Uebereinkommen getroffen, daß die Crociati nicht in Bologna sich aufhalten sollten, damit die österreichische Armee, wenn sie durchziehen müßte, vollkommen sicher passiren kann. Der Feld⸗ marschall⸗Lieutenant Welden reiste am 7ten Abends ab, nachdem er ine militairische Position genommen hatte und sogar Batterieen aufführen ieß, für den Fall, als die Stadt nicht in solche billige Forderun⸗ en eingehen sollte. Den ten früh begaben sich mehrere Offiziere im vollen Vertrauen auf die abgeschlossene Convention nach Bologna.é Drei wurden meuchelmörderisch ermordet, so wie mehrere Soldaten; auf das stürzte ein ewaffneter Pobelhaufen aus der Stadt und beschoß unsere Avantgarde, so aß 5 todt blieben und bei 60 verwundet wurden. Dies bewog den F. M. L. Perglas, welchen Welden zurückgelassen hatte, mit dem Befehle, am 8ten einen Rückmarsch an den Po anzutreten, gegen die Stadt und den zahl⸗
reichen Pöbelhaufen schießen zu lassen. Bologna wurde beschossen, Perglas
trat aber darauf gleich seinen Rückzug an. Das ist das wahre Faktum; wenn im Kriege Soldaten meuchelmörderisch ermordet werden, wenn Trup⸗
pen angegriffen werden, so müssen sie sich vertheidigen, und ein solcher Ver⸗
8 ath muß bestraft werden. (Beifall.) Diese strengen Maßregeln sind nur
Nothfalle. schicktesten und verständigsten Generale.
und es geschieht auch nur im äußersten Welden ist einer unserer ge⸗ Leider hatte ihn dieses verräthe⸗ ische Benehmen von einigen Bolognesern, die vielleicht auch unter den
für die Dauer des Krieges, Feldmarschall⸗Lieutenant
Crociati gewesen sein dürften, die sich überall durch Erzesse ausgezeichnet
haben, zu diesen strengen Maßregeln genöthigt, was ich recht sehr bedaure. Uebrigens ist F. M. L. Welden bereits über den Po zurückgegangen, und die Delegation ist nicht mehr besetzt. Abgeordn. Sierakowski interpel⸗ irte den Kriegs⸗Minister, ob der Herzog zu Modena von unseren Trup⸗ pen gegen die Versicherung der Thronrede eingesetzt wurde? Kriegs⸗Mini⸗ ster Latour: Ich bin durch einen Bericht des Feldmarschalls, den ich heute erhalten habe, in der Lage, auf diese Interpellation zu antwor⸗ ten. Der Marsch des G. M. Fürsten Liechtenstein über Modena war militairisch nothwendig, und die Kolonne mußte der Haupt⸗Armee, die auf dem linken Ufer vorgerückt war, auf gleicher Höhe folgen. Sein Einrücken in Modena hat auf diese Art stattgesunden, der Herzog war meh⸗ rere Tage früher zuerst im Hauptquartier angekommen und hat sich nach Mantua verfügt, wo er 5 bis 6 Tage verweilte. Als er diese Nachricht erhielt, daß das Landvolk im Herzogthum Modena unsere Truppen überall
mit Jubel empfangen hatte und den lauten Wunsch geäußert, daß ihr Lan⸗
den Erlaß vom 8. Juni derogiren.
sind von der Ansicht ausgegangen, daß,
desherr zurückkehren sollte, hat er sich auf seinen Antrieb nach Modena be⸗ geben. Das ist die Thatsache, meine Herren. Ueber seinen Einzug in Mo⸗ dena habe ich noch keinen weiteren Bericht erhalten. Abg. Löhner inter⸗
pellirt den Kriegs⸗Minister, wie weit die Untersüuchung gegen den Grafen 8 141 gediehen sei? Kriegs⸗Minister Latour: Ich bin im Stande, diese
rage anf eine genügende Art zu beantworten. Der kriegsrechtliche Prozeß des Grafen Zichy ist aus der Ursache noch nicht beendet, weil die Erhebung nicht stattfinden konnte, bis nicht der Graf Martini vernommen werden konnte, der dazumal in Venedig war und erst seit acht Tagen angekommen ist, nachdem er auch entlassen worden war; er wurde in drei Sitzungen ver⸗ nommen, seine Aussagen werden jetzt nach Olmütz geschickt, und das ist nothwendig, um ein Endurtheil zu fällen. Ferner interpellirte Löhner den Justiz⸗Minister, ob gegen den Civil⸗Gouverneur von Venedig, den Grafen Palffp, irgend ein Verfahren eingeleitet ist, nach welcher Norm gehandelt wird, und ob dasselbe ein Resultat gehabt hat? Minister Bach. Es ist bekannt, daß der Fall des Grafen Palffp noch unter das vori e Ministerium fällt. Das jetzige hat die Nothwendigkeit erkannt, auch die Umtshandlun⸗ gen des Grafen Palffy emer strengen Untersuchung zu unterwerfen. Wir nachdem der Militair⸗Gouverneur einer strengen Untersuchung zu unterwerfen sei, der Civil⸗Gouverneur eben⸗ falls einer strengen Untersuchung unterworfen werden müsse, und das Mi⸗ nisterium hat in dieser Angelegenheit beschlossen, eine Kommission darüber niederzusetzen, die darüber urtheilen soll, nach deren Resultat sich das Ergebniß herausstellen kann, inwiefern sie zu einer gerichtlichen Unter⸗ suchung geeignet seien.
Abg. Brauner befragt das Ministerium, ob seine gestrige Versiche⸗ rung, daß die Landstände nur Vorarbeiten zu machen haben, auch nur von jenen Landständen gelte, die nach der alten Art eingerichtet 88 oder auch von den bohmischen, der als konstituirender Landtag vom Ministerium ein⸗ berufen wurde? Im letzteren Falle bitte er um Vorlage der Akten, welche Doblhoff: Ich bin nur über die⸗ jenigen Landtage befragt worden, welche seit dem 15. März tagen, ich habe mich deshalb auch nur berufen gefühlt, nur über diese Landtage meine Meinung zu äußern, rücksichtlich des böhmischen Landtages war ich nicht in
der Lage, meine Meinung darüber auszusprechen, weil derselbe noch nicht zu-⸗
sammengetreten ist. Ich will und wollte daher auch nicht vorgreifen, hier⸗
über meine Meinung auszusprechen. Es handelt sich bei Böhmen um eine andere
Entschließung vom 8. April, wogegen die übrigen Landtage auf den frühe⸗
Stellung, indem der Landtag in Böhmen, wenn er zusammengekommen wäre, auf einer ganz anderen Grundlage beruht hätte, nämlich auf der Allerhöchsten
ren Grundlagen zusammengetreten sind.
(Schluß folgt.)
Wien, 18. Aug. (Wien. Ztg.) Das Kriegs⸗Ministerium hat Berichte vom Feldmarschall⸗Lieutenant Baron Welden aus Padua vom 10ten d. M. erhalten. Zufolge der demselben zuge. kommenen Weisung ist der genannte Feldmarschall⸗Lieutenant für seine Person am 7ten von Bologna nach Padua zurückgekehrt, nachdem er dem Feldmarschall⸗Lieutenant Baron Perglas den Befehl zum Abzug der Truppen für den 8ten hinterlassen hatte. Im Augenblicke jedoch, wo der Letztere sich anschickte, diesen Rückmarsch anzutreten, wurde er, gegen den Tages zuvor mit den Behörden abgeschlossenen Vergleich, von bewaffneten Haufen angefallen, drei die friedlich geglaubte Stadt besuchende Ofsiziere und mehrere Soldaten meuchlings erschossen und verschiedene Gewaltthätigkeiten gegen Einzelne verübt. Der Feld⸗ marschall⸗Lieutenant Perglas sah sich somit in demselben Augenblicke, wo er die eingegangenen Verbindlichkeiten getreu zu erfüllen im Be⸗ griffe stand, in die Nothwendigkeit versetzt, die auf seine Arrieregarde emachten Angriffe zurückzuweisen. Nach einem mehrstündigen Kampfe ae⸗ Nachhut, welche er durch ein lebhaftes Geschützseuer zu unter⸗ stützen gezwungen war, bewirkte er geordnet seinen Rückmarsch gegen
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den Po und erreichte noch an demselben Tage Ponte di Reno, am
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weiß, in 60 bis 70 Todten.
gten Corticetto und San Giorgio, am 10ten Ceuto.
8 ko. Unser Verlust in diesem Kampfe, den die blinde Volkswuth bei völliger Mißach⸗ tung der von den gesetzlichen Behörden ausgehenden Befehle als einen Akt der Nothwehr von Seiten des Feldmarschall⸗Lieutenants Perglas er⸗ scheinen läßt, beträgt 5 Todte, worunter 2 Offiziere, 63 Verwundete, worunter 2 Stabs⸗ und 6 Ober⸗Offiziere. Vermißt werden 1 Offi⸗ zier und 83 Mann. Der Verlust des Feindes besteht, so viel man Die Zahl der Blessirten ist nicht be⸗ “
1“ 8 1.“
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Volksrechte den Anfang
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Sachsen. Dresden, 18. Aug. (D. A. Z.) Heute Nach⸗ mittag ist Se. Majestät der König von Preußen mit einem Extra⸗ zuge von Leipzig hier angelangt und hat sich sofort in Begleitung des Prinzen Johann, der ihn auf dem leipziger Bahnhof erwartet hatte, nach Pillnitz begeben, wo bekanntlich Ihre Majestät die Köni⸗ gin von Preußen schen seit einigen Tagen verweilt.
Anhalt⸗Deßau. Deßau, 15. Aug. (Magd. Ztg.) In der heutigen Sitzung des Landtages kam der von der erwählten Kom⸗ mission vorgelegte Entwurf einer An tworts⸗Adresse zur Berathung. Nachdem dieser vom Berichterstatter Klinghammer verlesen war und mehrere Redner im Allgemeinen darüber gesprochen, der Abgeordnete von Behr auch auf Vereinfachung der Worte: Höchstihre und Höchstsie angetragen hatte, welcher Antrag jedoch verworfen wurde, kamen die einzelnen Sätze zur Berathung und Abstimmung. Mit den wenigen Veränderungen, welche gewünscht und angenommen wurden, lautet die Adresse folgendermaßen:
„Durchlauchtigster Herzog, Gnädigster Herzog und Herr! Auf Euer ältestregierenden Hoheit Ruf sind wir, die Abgeordneten des Volkes von Anhalt⸗Deßau und Anhalt⸗Cöthen, am 31. 8. in Höchstihrer Residenz zusammengetreten. Die eigenthümlichen Schwierigkeiten, welche dieser Vereinigung sich entgegenstellten, sind glücklich überwunden. Durch die Verwirklichung dieses allge⸗ mein gehegten und kräftig ausgesprochenen Wunsches der Angehöri⸗ gen beider Herzogthümer ist ein großer, tief in das politische Leben Anhalts eingreifender Schritt gethan. Indem wir bedauern, daß die Vereinigung sich nicht auf das gesammte Anhalt erstreckt, geben wir die Hoffnung nicht auf, daß eine solche Einigung noch herbeigeführt werde. Wir fühlen uns verpflichtet, für den fürstlichen Beschluß un⸗ serer Zusammenberufung den Ausdruck des tief empfundenen Dankes zweier Völker eines Stammes am Throne niederzulegen. Durch den Willen Eurer Hoheit und die Kraft der Volksgesinnung wurde unser beiderseitiges Vaterland emporgehoben. Es gab unserem nach kräftiger Einigung strebenden großen Gesammt⸗Vaterlande Deutsch⸗ land das Beispiel, daß es ihm um die Einigung Ernst sei. Auch die fernere Wohlfahrt unseres Vaterlandes, vielleicht sogar seine politische Selbstständigkeit, beruht auf dieser Vereinigung. Mit vie⸗ ler Genugthuung haben wir die Zusage angenommen, daß durch die Aufstellung einer gemeinsamen Verfassung und durch Einsetzung eines Gesammt⸗Staatsministeriums für die Herzogthümer Anhalt⸗Deßau und Anhalt⸗Cöthen die Sonderinteressen beider Staaten nicht im geringsten verletzt oder beeinträchtigt werden sollen. Das Volk findet darin eine besondere Beruhigung. Im Geiste der Zeit haben wir es freudig begrüßt, daß von Ew. Hoheit durch das Patent vom 23. Jult d. J. der Standpunkt der Vereinbarung einer Verfassung aufgestellt worden ist. Mit nicht minderer Freude hat uns die Zu⸗ sicherung erfüllt, daß in Folge der in einem Nachbarstaate vorgeschla⸗ genen weiteren Fortschritte ein Nachtrag zu dem Verfassungs⸗ Entwurfe werde veröffentlicht werden. Der Vorlage dieses Nachtrags sehen wir bal⸗ digst entgegen. Auch wir erachten dafür, daß die von dem Rational⸗Parla⸗ ment in Frankfurt a. M. bestimmten Grundrechte in unsere Verfassung über⸗ gehen müssen. Wir erkennen die Bestimmung der deutschen National⸗ Versammlung über die Grundrechte des Volks als das geringste Maß der demselben zu gewährenden Rechte in Uebereinstimmung mit der Nationalversammlung an und halten dabei die von derselben gewährte Befugniß fest, dieses Maß je nach den Bedürfnissen des
andes zu erweitern. Die Wahl des Reichsverwesers haben wir als einen bedeutungsvollen Schritt für die Einheit Deutschlands willkommen geheißen. Nach dem Wunsche Ew. Hoheit haben wir mit der Berathung über die in dem Verfassungsentwurfe enthaltenen emacht und werden mit regem Eifer das begonnene schwierige Werk fortsetzen und vollenden, durch welches die landesherrliche Macht mit der gedeihlichen Wirksamkeit der Volks⸗ vertretung auf unerschütterlichem Boden sich verbindet. Ew. Hoheit wünschen wir aufrichtig Glück dazu, daß Höchstsie des Rathes frei⸗ müthiger Männer sich bedienen, welche das Bedürfniß der Zeit erkannt haben und das Vertrauen des Volks besitzen. Wir leben der zuver⸗ sichtlichen Hoffnung, daß Ew. Hoheit fortfaͤhren werden, überhaupt Männer von anerkannter Gesinnungstüchtigkeit zu allen Staatsämtern zu berufen. Hierdurch allein wird es möglich, die Stürme der Jetztzeit zu bewältigen. In Gemeinschaft mit solchen Männern wird es uns gelingen, eine auf allgemeiner, volksthümlicher Grundlage beruhende monarchisch⸗constitutionelle Regierung aufzurichten. Diese wird dem anhaltischen Volke einen vor den ser len Gefahren der Gegenwart gesicherten Entwickelungsgang gewähren. Unter ihren Segnungen werden beide Länder — erfreuen wir uns ferner des Friedens — die Früchte eines freien, öffentlichen, die Gesammtheit des Volkes erhebenden Staatslebens genießen und in treuer Anhäng⸗ lichkeit an den hochherzigen Fürsten, auf den sich unser Blick ver⸗ trauensvoll richtet, einem immer vollkommneren Zustande entgegen⸗ gehen, nach welchem das gesammte deutsche Vaterland gegenwärtig so mächtig ringt. In tiefster Ehrfurcht verharren: Die Abgeordneten des Vereinigten Landtages.“
In dieser Fassung wurde die Adresse gegen eine Stimme, die des Abgeordneten von Prüschenck, welcher überhaupt gegen die Er⸗ lassung einer solchen gewesen war, angenommen. — Hierauf war ein Antrag des Abgeordneten Sander an der Tagesordnung: Daß die Versammlung beschließen möge, §. 11 des Verfassungs⸗Entwurfs, der von der Civilliste handelt und deshalb dem besonderen deßauer Landtage vorgelegt werden sollte, auf dem Vereinigten Land⸗ tage zu berathen, weil Cöthen, wenn es auch bei der Fest⸗ stellung der Höhe der Civilliste nicht mitzusprechen habe, doch bei der Art, wie diese begründet werden solle, ein Interesse habe. Da aber die Sache schwierig und auch allerdings die Kom⸗ petenz der Versammlung zu diesem Beschlusse nicht außer allem Zwei⸗ fel sei, schlug Sander selbst vor, zuvörderst die Kompetenzfrage durch eine Kommission prüfen zu lassen. Es entspann sich hierüber eine längere und nicht ohne Leidenschaft geführte Debatte, und ob⸗ gleich das Ministerium wiederholt erklärte, daß es gegen eine solche Kommission gar nichts habe, es im Gegentheil wünschenswerth finde, daß sich die Versammlung selbst eine gründliche Ansicht über diese Sache bilde, dagegen auf das Innere der Frage einzugehen und seine Ansicht über die Kompetenz auszusprechen sich ausdrücklich für später vorbehielt: so wollten doch viele cöthensche sowohl als deßauische Abgeordnete sich nicht zur Wahl einer Kommission ver⸗ stehen, und diese Ansicht behielt auch bei der Abstimmung die Ober⸗ hand. Präsident Wolter sagte hierauf, daß die Folge dieser Ab⸗ stimmung die sei, daß nun der Antrag selbst sofort berathen werden müsse; da aber Abgeordneter Sander einsah, daß dies nicht wohl thunlich sei, war er genöthigt, seinen Antrag zurückzuziehen.
Schleswig-⸗Holstein. Kiel, 17. Aug. (A. M.) Nach⸗ dem die Mitglieder der konstituirenden Versammlung gestern Abend eine bis tief in die Nacht dauernde vertrauliche Besprechung gehabt hatten und diese heute Morgen 10 Uhr fortgesetzt worden, erwartete man beim Beginne der heatigen Sitzung (12 Uhr), da auch inzwischen Beseler und Graf Reventlou von Rendsburg eingetroffen waren, eine interessante Verhandlung über die Waffenstillstands⸗Bedingungen. Diese erfolgte jedoch nicht, sondern es wurde nach der Tagesordnung die Wahl der 15 Mitglieder des Verfassungsausschusses vorgenommen und hierauf die Erörterung der beanstandeten Wahlen fortgesetzt.
in Zulassung der angefochtenen Wahlen sehr wenig schwierig, daher 82 heute ken . der betreffenden Abgeordneten zurückgewiesen ward. Beim Schlusse der Sitzung (4 Uhr) wurde der Ausfall der Wahlen zu dem Verfassungs⸗Ausschuß bekannt gemacht. Gewählt sind: Etatsrath Olshausen mit 73 Stimmen, Landvogt Jensen mit 72, Amtmann Jacobsen mit 63, Obergerichts⸗Advokat Claussen mit 54, Etatsrath Falch mit 54, von Prangen mit 49, Graf Reventlow mit 49, Dr. Lorentzen mit 48, Pastor Lorentzen mit 45, Amtmann Baron von Liliencron mit 45, Syndikus Prehn mit 41, Professor Ravit mit 41, Pastor Wolf mit 41, Ober⸗Gerichtsrath Kamphövener mit 40 und Professor Christiansen mit 38 Stimmen.
„Niach kurzer Pause begann aber wieder (6 Uhr) eine vertrau⸗ liche Besprechung der Abgeordneten in Anlaß der von Rendsburg gekommenen Mittheilungen, welcher um 8 Uhr eine geheime Sitzung der konstituirenden Versammlung folgte. Es handelt sich darin offen⸗ bar um die gewünschte Vertagung bis zum 13. (oder 15.) Septem⸗ ber, doch ist jetzt (Mitternacht) die Sitzung noch nicht beendigt.
Frankfurt. Frankfurt a. M., 17. Aug. (Frankf. Bl.) Der Senat hat unterm 15ten d. M. wegen Revision der hiesigen Verfassung nachstehendes Gesetz erlassen:
„Wir Bürgermeister und Rath der freien Stadt Frankfurt verordnen hiermit auf verfassungsmäßigen Beschluß der gesetzgebenden Versammlung vom 1sten v. M. wie folgt: 1) Um eine Prüfung uber die nöthigen Ab⸗ änderungen der Verfassung vorzunehmen und einen Entwurf hierüber, zum Behuf weiterer verfassungsmäßigen Behandlung dieses Gegenstandes, vor⸗ zulegen, soll ein Ausschuß von dreißig Personen ernannt werden; fünfund⸗ zwanzig Mitglieder dieses Ausschusses werden durch unmittelbare Abstim⸗ mung der nach Artikel 11 der Constitutions⸗Ergänzungs⸗Akte berechtigten Urwaͤhler der Stadt und fünf Mitglieder durch unmittelbare Abstimmung der nach §. 11 des Gesetzes vom 3. Juni 1823 stimmbecchtigten Land⸗ Bewohner erwählt; 3) wählbar ist jeder Wahlberechtigte, ohne Rücksicht auf seinen Wahlbezirk, so daß der Stadt⸗Bewohner auf dem Lande und der Land⸗Bewohner in der Stadt erwählt werden kann; 4) jeder in der Stadt oder auf dem Lande für den Verfassungs⸗Ausschuß Erwählte muß, damit seine Wahl gültig sei, wenigstens ein Drittheil der Stimmen sämmt⸗ licher in der Stadt oder auf dem Lande wirklich zur Abstimmung schreiten⸗ den Wähler für sich haben. Die Stimmen des Stadtbezirkes und die des Landbezirkes werden hierbei nicht zusammengerechnet. Beschlossen in Unserer Großen Raths⸗Versammlung den 15. August 18:8.“
Auf eine in Betreff der anzuordnenden Wahl einer Kommission zur Revision der hiesigen Verfassung von dem Vorstande der hiesigen israeliti⸗ schen Gemeinde bei hohem Senat eingereichte Vorstellung mit dem Schluß⸗ Antrage: „Hochderselbe wolle sich dahin auszusprechen geruhen, daß bei der beabsichtigten Einberufung eines vorberathenden Verfaͤssungsrathes hin⸗ sichtlich der israelitischen Gemeinde⸗Angehörigen keine Zurücksetzung stalt⸗ finde, sondern daß denselben gleich ihren christlichen Mitbürgern die Wähl⸗ barkeit und die Mitwirkung bei den Wahlen zugestanden werde“, — wurde zu gleicher Zeit beschlossen: „Da alle selbstständigen hiesigen Ifraeliten zur Mitwirkung bei der Wahl eines Abgeordneten für die konstituirende Reichs⸗ Versammlung berufen und insofern hierbei die von dem Vorparlament em⸗ pfohlenen Grundsätze beobachtet worden sind, so kann es die Absicht des Vorstandes nicht sein, in dieser Beziehung eine Beschwerde SrS zu wollen. Die Reichsverfassung, wozu jenes Parlament durch ein Wahlgesetz für die konstituirende Reichsversammlung die erste Vorbereitung getroffen hat, wird gegenwärtig berathen. Was das Verhältniß bestehender Ver⸗ fassungen der einzelnen deutschen Staaten zu der künftigen Reichs⸗ Verfassung betrifft, so ist hieruͤber von der Reichs⸗ Versammlung der bekannte Beschluß gefaßt worden: „daß alle Bestimmungen einzel⸗ ner deutschen Verfassungen, welche mit dem von der National⸗Versammlung zu gründenden deutschen Verfassungswerke nicht übereinstimmen, nur nach Maßgabe des letzteren als gültig zu betrachten sind — ihrer bis dahin bestandenen Wirksamkeit unbeschadet. In diesem Beschlusse ist die sich von selbst verstehende Bestimmung, daß die Verfassungen der deutschen Einzel⸗ staaten bis dahin, wo die allgemeine Verfassung vollendet sein wird, ihre fortdauernde Gültigkeit behalten, noch ausdrücklich aufgenommen. Mit der Vollendung der Reichs⸗Verfassung wird seiner Zeit die Nothwendigkeit der Abänderung solcher Verfassungs⸗Grundsätze in den Einzelstaaten hervortre⸗ ten, in welchen ein Widerspruch mit der allgemeinen deutschen Fer enthalten sein könnte. Bei der Revision der hiesigen Verfassung wird jedoch wahrscheinlich noch von anderen Abänderungen die Rede sein. Es ist hier⸗ bei der beschworene verfassungsmäßige Weg einzuhalten, welchen der Artikel 50 der Constitutions⸗Ergänzungs⸗Alte bezeichnet. Hiernach steht den Israe⸗ liten eben so wenig, als nach dem Gesetz vom 1. Sept. 1824, ein Recht der Mit⸗ wirkung bei Veränderungen der Verfassung zu, während nach dem Artikel 7 der Constitutions⸗Ergänzungs⸗Alte die Emancipation der Landbewohner und die Regulirung ihrer künftigen Verhältnisse von dem gesetzgebenden Körper be⸗ rathen werden soll, zu welchem die Landbewohner gehoren. Wenn nun der Senat im Verein mit den übrigen verfassungsmäßigen Behörden die Grund⸗ sätze in Ausführung zu bringen nicht verfehlen wird, welche von der konsti⸗ tuirenden Reichs⸗Versammlung festgestellt werden, wenn diese Grundsätze den Israeliten wahrscheinlich gleiche politische Rechte mit den christlichen Bürgern ertheilen und sonach das Gesetz vom 1. September 1824 auf⸗ heben werden, so hätte die Erinnerung an dieses Gesetz und an die Er⸗ weiterung der darin für die Israeliten enthaltenen Befugnisse, welche schon seither von Seiten der hiesigen Behörden gewährt worden ist, dem Vor⸗ stand wohl ein Grund des Vertrauens und der Beruhigung sein mögen. Nicht um den Beirath der Israeliten abzulehnen, sondern um die neue Verfassung auf verfassungsmäßige Weise ins Leben zu rufen und dieselbe darurch vor jeder Aufechtung zu sichern, hat der Senat dem Beschluß der gesetzgebenden Versammlung vom isten v. Mts. seine Zustimmung ertheilt.“
Hamburg. Hamburg, 18. Aug. (B. H.) Der heutige Tag bezeichnet die neue Epoche Hamburgs. Heute Nachmittag gegen 3 Uhr verkündete die aus dem Rathhause zurückkehrende Deputation der wieder aus mehr als 2000 Bürgern bestehenden großen Ver⸗ sammlung in der Tonhalle das befriedigende Ergebniß ihrer heutigen Sendung. Der Senat hat seinem gestrigen Beschluß heute den fol⸗ genden hinzugefügt und hat auch den zweiten Theil des Verlangens der Petition der Vereine bewilligt. Die Antwort lautet: „Nach sorgfältiger Erwägung der eingegangenen verschiedenen Petitionen ist der Senat seinerseits der Ansicht, daß die Feststellung der künf⸗ tigen Verfassung abseiten der zu diesem Zwecke zu berufenden konsti⸗ tuirenden Versammlung unabhängig von Rath und Bürgerschaft zu beschaffen sein werde, und wird er daher seinen Antrag an Erbges.
Bürgerschaft hierauf richten.“
Die Versammlung zeigte sich
—,—
Anslaund.
Frankreich. National⸗Versam mlung. Schluß der Sitzung vom 16. August. Nach dreistündiger Debatte wurde die allgemeine Diskussion über den Gesetz⸗Entwurf in Betreff der Eisen⸗ bahn von Paris nach Lyon geschlossen, und die 8 der Ar⸗ tikel begann.] Artikel 1 zerfällt in 5 Abschnitte: a) Mit Veröffent⸗ lichung des Gesetzes tritt der Staat in den Besitz der Bahn von Paris nach Lyon; b) demzufolge setzt der Staat die Arbeiten unver⸗ züglich fort; c) die Actiengesellschaft übergiebt ihr sämmtliches ⸗ biltar, ihre Zeichnungen und Pläne zu Händen des Staates. Diese drei Abschnitte riefen wenig Widerspruch hervor. Aber der vierte wurde lebhaft besprochen. Er lautet: d) Der Staat übernimmt alle Verträge und Verbindlichkeiten der Bahngesellschaft. Mehrere Mit⸗ glieder stellten die Möglichkeit auf, daß Betrügereien verübt werden könnten. Die großen Hüttenbesitzer und sonstigen Material⸗ Verkäufer seien oft Actionaire und Lieferanten, mit anderen Wor⸗ ten, Richter und Partei in Einer Person. Darum wurden dem Abschnitte die Worte: „Die vor Veröffentlichung des
gleichen seinen Bericht über die Porto⸗
auf z des Nominal⸗Kapitals fest. Angenemmen.
gleiche zwischen Gläubigern und Schuldnern,
unterstützt den Vorschlag. rende Zeiten ausdehnen, also die betreffenden Paragraphen des Han⸗
Gesetzes geschlossen worden“, angehängt. Artikel 2, der die von der Regierung zu leistenden Entschädigungszahlungen feststellt, wurde ohne Weiteres angenommen. Artikel 3 gab dagegen zu einer längeren Diskussion Veranlassung. Er setzt die den Actionairen als Kaufpreis zu bewilligende Rente für die Actie von 500 Fr. auf 7 ½ Fr. fest und wurde von Fourvayron stark angefochten, der auf Herabsetzung dieses Preises von 7 Fr. 60 Cent. auf 6 Fr. 9 Cent. drang, weil 7 Fr. 60 Cent. kein Durchschm ttspreis wäre. Einen Durchschnitts⸗ preis dadurch ermitteln zu wollen, daß man den höchsten und niedrig⸗ sten Börsen⸗Couts dividire, sei falsch. Man müsse den Cours aller Tage berücksichtigen und dann den Quotienten finden; dies sei gerecht. Goudchaux erwiederte, daß 7 Fr. 60 Fr. kein Durchschnittspreis sei, sondern eine Zahl, welche den früheren Verträgen entsprungen. Der Artikel 3 wurde darauf ebenfalls angenommen und die Fortsetzung der Debatte auf morgen verschoben. Die Versammlung ging um 6 ½ Uhr aus einander.
Sitzung vom 17. Aug. Anfang 1 ½ Uhr. Präsident Marrast. Cremieur legt seinen Bericht im Namen des betreffenden Ausschus⸗ ses über Prüfung des Gesetz⸗Entwurfs rücksichtlich der Wahlen für Bildung der Handelsgerichte vor. Maurat Balange desgleichen seinen Bericht über das neue Jagdgesetz. de Saint Priest des⸗ Reform. Der Ausschuß be⸗ fürwortet die gleiche Taxe von 20 Centimen für einen einfachen Brief im Umfang der Republik. Die Versammlung setzt dann die Diskus⸗ sion des Rückkaufs der Lyoner Bahn fort. Art. 4 des betreffenden Gesetz⸗Entwurfs verspricht denjenigen Actionairen, welche sich 10 Tage nach Veröffentlichung des Gesetzes zur Fortzahlung der noch restiren⸗ den Actien⸗Quoten von 6 zu 6 Monaten verstehen, die bereits ein⸗ gezahlten 250 Fr. per Actie mit 4 pCt. zu verzinsen und dies selbst künftigen Cessionarien gegenüber zu thun. Brunet legt ein Amen⸗ dement vor, das den Inhabern der Actien fast dieselben Vortheile einräumt, aber durch seine Weitschweifigkeit den Unwillen der Ver⸗ sammlung erregt, die der Entwickelung desselben nur geringe Auf⸗ merksamkeit schenkt. Goudchaux bekämpft dasselbe. Guerin be⸗ antragt einen anderen Zusatz, der den Actionairen ähnliche Vortheile bietet. Gondchaux bekämpft auch diesen und dringt auf Annahme des Artikels, da ohnehin dem Staate die Mittel genommen würden, die Bahn zu vollenden. Die Regulirung der alten Actien⸗Forde⸗ rungen auf diese Weise bringt 100 Millionen Franken, welche zur Vollendung der Bahn hinreichen würden. Der Artikel wird angenommen. Art 5 bewilligt dem Finanz⸗Minister die nöthigen Einschreibungen im großen Schuldbuche. Ohne Dis⸗ kussion angenommen. Art. 6 stellt den Amortisations⸗Fonds des Kap Art. 7 eröffnet dem Minister der öffentlichen Arbeiten einen vorläufigen Kredit von 20 Millionen Fr. Angenommen. Mouraud bringt einen Additiongl⸗ Paragraphen, der darauf anträgt, den nöthigen Kredit zur Zveig⸗ bahn von Chalons nach Lyon zu bewilligen. Verworfen. Das ganze Gesetz geht durch. Die Bahn nach Lyon gehört also von heute an dem Staate. — Nun folgt die Berathung über die gütlichen Ver⸗ von deren Annahme oder Verwerfung das Journal des Débats das Schicksal von 30,000 kleinen Fabrikanten und Handelsleuten abhängig macht. Die passiven Papiere der hiesigen Bank betragen allein an 21 Millionen Ir. Sie will ihr Geld haben, darum widersetzen sich die größeren Finanz⸗Männer dem neuen Projekte. Sie erklären es für eine Ver⸗ letzung des Kapitals, einen Angriff aufs Eigenthum, also für tommunistisch. Benard erhielt zuerst das Wort. Er Wollte man ihn freilich auf immerwäh⸗
dels⸗Gesetzbuchs streichen, dann würde er ihn bekämpfen. fei derselbe ja nur provisorisch. Das Einzige, was er mangelhaft dabei finde, sei, daß der Vorschlag nicht genug helfen werde, daß man etwas Besseres hätte finden können. Brillier hält den Vor⸗ schlag für ungemein gefährlich und warnt vor jeder Abweichung in den Gesetzen über Bankerotte. Favre dagegen vertheidigt den Vor⸗ schlag ans allen Kräften. Freslon hält rie gütlichen Vergleiche für ein bloßes Auskunftsmittel, das den Kredit vollends erschüttern und gar den Ruin der Repaͤblik herbeiführen werde. Da er aber ein Feind aller Auskunftsmittel und ein Freund der Republik sei, so widersetze er sich dem Vorschlage. Die Februar⸗Männer hätten sich mit bloßen Auskunftsmitteln zu helfen gesucht. (Beifall zur Rechten.) D. üupont von Bussac, einer der Ur⸗ heber des Vorschlages, vertheidigt denselben natürlich. „Nehmt Ihr ihn nicht an“, sagt er, „so seht Ihr morgen Tausende von Bankerot⸗ ten ausbrechen. (Oh! Oh!) Man erklärt die Rechte der Gläubiger für gefährdet. Wie aber ist dies möglich, da der Schuldner über⸗ wacht wird und er ohne Zustimmung der Kommissarien weder über Einnahmen noch Ausgaben verfügen kann. Will übrigens ein Schuld⸗ ner keinen Gebrauch von dem Vergleich machen, so steht es ihm ja frei. Aber dieser Fall ist nicht zu gewärtigen. Die Verlegenheit ist fürchterlich, und man hat sich nur zu beeilen, den Vorschlag anzu⸗ nehmen, um den Arbeitern Brod zu verschaffen. Darum ist die Frage eine politische und soziale.“ Bravard setzt aus einander, welches die verschiedenen Arten von Vergleichen seien, die bisher im französischen Handel obgewaltet. Sie hießen: 1) freiwillge Ver⸗ träge zwischen Glänbigern und Schuldnern (traités amiables); 2) die Einigung (Union). Er könne der dritten Art, nämlich den neuen gütlichen Vergleichen, keinen Vorzug zugestehen. Die alten Institutionen und Gebräuche genügten. Die neuen Vergleiche wür⸗ den die kaufmännische Moral stürzen, indem sie die Furcht vor der Schande des Bankerots aufheben oder wenigstens sehr schwächen würden. Er bekämpfe darum den Antrag. Bravard ist Berichter⸗ statter des Ausschusses. Die Debatte wurde hier abgebrochen. Mar⸗ rast, Präsident, mit einem starken gelben Quartbande in der Hand, zeigt der Versammlung an, daß der erste Band der Aktenstücke der Untersuchungs⸗Kommission über die Mai⸗ und Juni⸗Ereignisse mor⸗ gen früh, der zweite übermorgen und der dritte bald darauf vertheilt werden solle. Die Sitzung wird um 6 ½ Uhr geschlossen.
Indessen
Paris, 17. Aug. Der Spectateur meldet heute in aller Eil, daß Bologna nicht bombardirt worden, und daß das wiener Kabinet den Feidmarschall⸗Lieutenant Welden, der gegen Bologna marschirte und eine Proclamation an die römischen Legationen ge⸗ richtet hatte, abberufen habe. In Bezug auf die Waffenstillstands⸗ Convention zwischen der österreichischen und der sardinischen Armee sagt der Spectateur: „Wir erhielten dieses Aktenstück zu spät, um sofort unsere Betrachtungen daran zu knüpfen. Hoffen wir, daß uns die nächsten Couriere die Gründe melden, die Karl Albert be⸗ stimmen konnten, an der Spitze von fünf und vierzig tausend Mann ganz Italien und vorzüglich diejenigen Theile desselben zu räumen, welche noch gar nicht besiegt waren.“ Der Moniteur du Soir erklärt: „Einige Blätter haben gemeldet, Lucian Murat sei in Italien mit einer politischen Sendung von der französischen Regie⸗ rung beauftragt. Diese Angabe ist durchaus unrichtig. Lucian Murat hat von der Nationalversammlung einen Urlaub nachgesucht und er⸗ halten, um Familien⸗Angelegenheiten in Italien zu ordnen.“
Der französische Geschäftsträger in Turin, Reisel, hat, wie be⸗ richtet wird, von Radetzky,
den er persönlich sprach, die umfassend⸗
sten und bestimmtesten Garantieen für alle in Mailand wohnenden Franzosen erlangt. 1
Das Bien publitc fügt sich jetzt, was die italienischen Ange⸗
legenheiten betrifft, in die Umstände. Es meint nur noch, man hätte zugleich vermitteln und interveniren, die diplomatischen Unterhandlun⸗ gen mit den Bewegungen des Heeres verbinden soclen. Das Bien public macht ferner folgende Bemerkungen: „Wir können die Hal⸗ tung Cavaignac's nur billigen. Was wollen wir? Die Unabhängig⸗ keit Italiens! Woblan, der Friede wird uns eher als der Krieg zum Ziele führen. Diese Politik wird ohne Zweifel gewisse unge⸗ duldige Geister nicht befriedigen, welche wünschen, daß Frankreich die Karte Europa's nach Gutdünken umgestalte, als ob Frankreich die einzige Macht in Europa wäre, die an einem besseren Gleichge⸗ wichte Interesse hat, oder als ob es der fahrende Ritter aller In⸗ surrectionen wäre. Cavaianac hatte Recht, entschieden zu brechen mit jener Diplomatie im Schnurrbart, welche die auswärtigen Fra⸗ gen nicht anders, als mit Flintenschüssen verhandeln will.“ Das Journal des Débats würde sehr bedauern, wenn die Vermitte⸗ lung Frankreichs und Englands zu spät käme, wie die Times be⸗ fürchtet. Es sei möglich, daß, nach den Gesetzen des Krieges, Karl Albert blos auf die Integrität seines Grundgebietes Anspruch machen könne, es sei aber klar, daß zur Erhaltung des Friedens etwas An⸗ deres gehöre. Das Blatt meint, Oesterreich würde, indem es Opfer brächte, welche nicht mehr die Ehre seiner Waffen verletzen könnten, blos seine eigenen Interessen, so wie die von ganz Europa, zu Rathe jehen. Der gestrige Abend, an welchem die Regierung eine Emeute be⸗ fürchtet haben soll, verstrich ruhig. Seit zwei bis drei Tagen sprach man allerdings von einer Petition zu Gunsten Italiens, Laroche⸗ jacquelin und die übrigen Repräsentanten der alten legitimistischen Partei beschwerten sich aber am Schluß der gestrigen Sitzung der National⸗Versammlung in Privatgesprächen sehr bitter darüber, daß man ihnen, von deunen die Petition ausgehen sollte, die Absicht einer anarchischen Bewegung zuschreiben wolle.
Vorgestern, als am Geburtstage Napoleon's, zogen wieder viele Veteranen in ihren alten Uniformen zur Säule auf dem Vendome⸗ Platze, wie nach dem Invaliden⸗Hause, und schmückten die Denkmale mit Immortellen⸗Kronen und Blumensträußen.
Das Kultus⸗Comité hat die Ermäßigung des Gehalts der Kardinäle auf die Hälfte beschlossen; das Gehalt der Erzbischöfe zu 15 Fr. und des Erzbischofs von Paris zu 40,000 Fr. will das Comité beibehalten, die Zahl der Erzbischöfe aber von 15 auf 10 vermindert wissen.
In der Verfassungs⸗Kommission hat sich der Kriegs⸗Minister aufs entschiedeuste für gänzliche Aufhebung der Zulässigkeit von Er⸗ satzmänoern ausgesprochen. Es soll sich herausgestellt haben, daß die Gesellschaften für Verschaffung von Ersatzmäünnern auf ihre Kosten Journale gegründet hatten, welche ihren Geschäftszweig vertheidigen mußten. Bei diesem Anlasse kam auch zur Sprache, daß die Versiche⸗ rungs⸗Gesellschaften zur Vertheidung ihres Monopols sich Organe in der Presse geschaffen, und daß die durch Aufhebung der Schuldenhaft verletzten Interessen einen Fonds zusammengeschossen haben, um durch d.e Presse auf Herstellung des Haftge fetzes hinzuwirken.
Abbé Orlandi, persönlicher Freund des Papstes und einer seiner gewöhnlichen Rathgeber, ist hier angelangt; er soll mit einer beson⸗ deren Mission an die französische Regierung beauftragt sein.
Ein Rundschreiben des Ministers des Innern befiehlt allen Prä⸗ fekten, von jetzt bis zum 15. September die Verzeichnisse der Mit⸗ glieder der National⸗Garden aufzustellen, welche sich in dem Alter von 20 bis 35 Jabhren befinden und die übrigen Bedingungen, welche zur Bildung der mobilen National⸗Garde erforderlich sind, erfüllen. Diese Maßregel hat den Zweck, die Organisation der 300 Bataillone mobiler National⸗Garden, welche bekanntlich von der National⸗Ver⸗ sammlung beschlossen ist, zu beschleunigen.
An die Stelle des Schiffs⸗Capitains Pajol, welcher auf sein Ansuchen abberufen worden, ist der Fregatten⸗Capitain Lalande de Kalan zum Gouverneur der französischen Besitzungen in Ostindien ernannt.
Lyon, 13. Aug. (Köln. Z.) Seit einigen Tagen bemerkt man bei den zur Alpen-Armee gehörenden Militair⸗Divisionen ganz beträchtliche Truppen⸗-Bewegungen, welche auf eine größere Konzen⸗ trirung der einzelnen Corps schließen lassen. Von hier aus hat noch kein Abzug von Bedeutung stattgefunden. Die Ansicht, daß es zu keinem Uebergange nach Italien kommt, ist allgemein und hat bei dem Militair einigen Mißmuth erzeugt.
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Skandal für die ganze Welt hinstelle. Der Präsident des Conseils, Marquis von Lansdowne, zählte die verschiedenen Maßregeln auf, welche getroffen worden seien, um den Beschwerden in Irland abzu⸗ helfen, und behauptete, daß in vielen Fällen die Verzögerung, die ihre Ausführung erlitten, Irland selbst und nicht dem Parlament bei⸗ zumessen sei. Während der letzten 50 Jahre sei man im Parlamente unablässig bemüht gewesen, Irlands Zustand zu verbessern. Berück⸗ sichtige man unbefangen das Geschehene und die gemachten Anstren⸗ gungen, noch mehr zu thun, so müßte man einräumen, daß das Parlament nichts verabsäumt habe, um Irlands Lage zu verbessern. Die Regierung habe noch andere Maßregeln, als die bereits vorge⸗ legten, beabsichtigt, die indeß durch die unglücklicherweise ausgebrochene Rebellion gehemmt worden wären; sobald aber Ruhe und Ordnung im „ wiedergekehrt wären, sollten diese Maßregeln vorgelegt werden. 1
Niederlande. Aus dem Haag, 18. Aug. (K. Z.) Der König hat die Zahl der Mitglieder der ersten Kammer um vier neue Mit⸗ glieder vermehrt, und zwar, wie der Beschluß sich ausdrückt, in Er⸗ wägung der Bedeutung der Verhandlungen über die Verfassungs⸗ Revision. In den Sitzungen der zweiten Kammer gestern und vor⸗ gestern ist die Debatte über gemeldete Revision eröffnet worden, und zwar über den Ertwurf Nr. 1 vom Reiche und seinen Bewoh⸗ nern. Es wurden mehrere treffliche Reden gehalten, unter anderen von Herrn van Dam van Isselt, welcher sich in mehreren Punkten höchst freisinnig aussprach, dagegen sich aber gegen die Freiheit des Kurtus erklärte, und zwar, weil er Uebertreibungen fürchtet sowohl von der protestantischen, als von der katholischen Seite.
Dänemark. Helsingör, 15. Aug. (B. H.) Gestern waren der König Oskar von Schweden und der preußische General⸗Major von Below in Malmö augekommen und die Unterhandlungen wegen eines Waffenstillstandes zwischen Deutschland und Dänemark wieder aufgenommen worden. Man hatte Grund zu glauben, daß innerhalb veerzehn Tagen oder drei Wochen der Abschluß erfolgen werde. “
b Spanien. Madrid, 12. Aug. Mon ist zum Finanz⸗Mi⸗ G nister ernannt. Er leistete gestern in St. Ildephonso den Eid in die Hände der Königin.
Lesseps, Vertreter der französischen Republik, hat dem Kabinet eine Note zugestellt, in welcher auf endliche Bezahlung der Kriegs⸗ kosten von 1823 gedrungen wird.
Sartorius, Minister des Innern, begiebt sich nach Sevilla, um die Entbindung der Herzogin von Montpensier abzuwarten und die Geburt zu konstatiren.
Griechenland. Athen, 5. Aug. (D. A. Z.) Die An⸗ gelegenheit mit Apestoli Nadir, welcher seiner Zeit auf Mussurus ge⸗ schossen, ist noch nicht beendigt und beschäftigt im Gegentheil das Publikum mehr denn je. Es handelt sich immer noch um die Aus⸗ sieferung oder Nichtauslieferung desselben an die Pforte, und in ihrer Verlegenheit werden die griechischen Gerichte sich wahrscheinlich in der Sache inkompetent erklären. Eine zweite, nicht weniger die Auf⸗ merksamkeit erregende Angelegenheit ist die Veruntreuung von 121,000 Drachmen durch Rigas Palamides, welcher schon 1847 der Veraus⸗ gabung von 135,000 Drachmen, ohne Bewilligung und Rechtfertigung bei der Diskussion des Budgets, im Senate geziehen worden ist. Er soll die letzte Summe aus dem Staatsschatz als Minister des Innern bezogen haben ohne Erlaubniß weder der Kammern, noch des Königs, ohne Zustimmung und Wissen der anderen Minister und, wie man sagt, mit Beihülfe Korphiotakis', des Ex⸗Finanz⸗Ministers, welcher den Chef des Rechnungswesens gezwungen, die Anweisungen zu un⸗ terschreiben. Die Untersuchung darüber ist eingeleitet, und man er⸗ wartet mit nächstem ein Resultat derselben.
Im Norden Griechen ands beunruhigen die Räuber⸗ und Insur⸗
In der Vorstadt Croix⸗Rousse hat man wieder eine nicht unbe⸗ trächtliche Waffen⸗Niederlage in Beschlag genommen. In mehreren Fabriken zeigt sich wieder größere Lrbendigkeit, allein die meisten waren genöthigt, eine Verminderung der Löhne eintreten zu lassen. Die Ar⸗ beiter fügen sich, da sie weder Hunger leiden, noch betteln wollen.
Heftige Gewitter richten seit einigen Wochen greße Verheerun⸗ gen auf dem Lande an. Wein giebt es übermäßig virl. Der Preis der Fässer übersteigt den Cours der edelsten Weinsorten.
Großbritanien und Irland. London, 16. Aug. Ihre Majestät die Königin ist gestern Nachmittag von Osbornehouse, Insel Wight, im Buckingham⸗Palast eingetroffen, um Hof zu halten. Herr von Beaumont, der neue Gesandte der französischen Republik, hatte eine Audienz, um seine Kreditive zu überreichen. Heute wird die Königin wieder nach der Insel Wight zurückkehren.
Im Ober⸗- und Unterhause wurden gestern eine große An⸗ zihl Bills erledigt. Man beeilt sich so sehr, um zum Schluß zu kommen, daß eine Beratbung kaum mehr stattfindet. Die Posten des Budgets werden schnell votirt, und nur die Ausgaben für Heer und Flotte veranlassen längere Kämpfe. Die Abendsitzung kam nicht zu Stande, da nicht die beschlußfähige Anzahl von 40 Mitgliedern zusammengekommen war. — Die vorgestern im Oberhause vom Grafen von Shrewsbury in Anregung gebrachten irländischen Angelegenheiten dienten zur Motivirung einer Frage, welche Politik die Regierung in Zukunft hinsichtlich Irlands zu befolgen gedächte. Mit⸗ tel zur Abhülfe der dortigen Uebelstände wären von zahlreichen Par⸗ laments⸗Comités und Königlichen Kommissionen, von statistischen und politischen Schriftstellern während der letzten zwanzig Jahre em⸗ pfohlen, von fast jeder irländischen Grand⸗Jury erbeten und von Lord John Russell in den Jahren 1844, 1845 und zu anderen Zeiten eifrig verlangt worden, bis zum jetzigen Augenblick aber beständen sie nur in der Idee. Als eine Hauptbeschwerde in Irland bezeichnete der Graf die herrschende Kirche. Religiöse Distinctionen wären der Fluch des Landes und die Grundursache aller Mißregierung in Ir⸗ land. Durch sie wäre das Gesetz zur Null geworden und die admi⸗ nistrative Justiz vernichtet. Er sei durchaus nicht feindselig gegen die herrschende Kirche gesinnt, aber er sei überzeugt, daß eine Re⸗ form derselben für beide Kirchen und für das Volk im Allge⸗ meinen vortheilhaft sein würde. Ohne diese sinke die Emanci⸗ pations⸗Akte zu einer bloßen Toleranz⸗Maßregel herab. Als irländischer Pair, als Katholik und als Engländer könne er nicht die Gelegenheit vorübergehen lassen, öffentlich gegen die Fortdauer eines Systems zu protestiren, welches aus Irland einen schwachen Theil der Nation statt eines starken gemacht habe, und welches dieses Land als eine Beleidigung der Menschheit und ein
gentenhaufen das Land aufs neue, und haben einige Banden dersel⸗ ben das türkische Gebiet betreten und einige Dörfer niedergebrannt, sind aber bald von den türkischen Truppen geschlagen und zerstreut worden, wobei es einige Todte und Verwundete absetzte.
Moldau und Wallachei. Jassy, 28. Juli. (Allg. Oest. Ztg.) Die Russen haben die Moldau nicht verlassen und werden es auch nicht thun. Vor zwei Tagen, also am 26sten, war in Jassy aus St. Petersburg ein Feldjäger angekommen, der den Befehl überbrachte, daß die Russen in der Moldau bleiben sollen, und daß in kürzester Zeit noch vier Divisionen zu ihnen einrücken würden. Fünftausend Mann Türken mit 6 Kanonen haben bei Cziglina die Ouarantaine überstanden und sind nun in und bei Galacz. Die Generale Duhamel und Vogt, Beide Russen, sind in Jassy, Fürst Sturdza hält sich noch auf dem Throne.
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Publikandum.
Das Publikum wird hierdurch wiederholt darauf hingewiesen, daß sämmtliche sogenannte Commissionaire, gleichwie die zur gewerbs⸗ weisen Anfertigung schriftlicher Arbeiten in außergerichtlichen Angele⸗ genheiten autorisirten Konzipienten, ohne Unterschied, ob sie ihre Ge⸗ schäfte unter ihrem einfachen Namen führen oder sich dabei der Firma von Agenturen, Comtoiren, Büreaus, Nachweisungs⸗ und Versor⸗ gungs⸗Anstalten, Expeditionen, Geschäfts⸗Kanzleien und der⸗ gleichen bedienen, keine vom Staate angestellte Geschäftsmänner, wie die Justiz⸗Kommissare und Notare und die vereidigten Agenten, Makler und Schaffnern sind, vielmehr lediglich ein Privatgewerbe betreibe. Es existirt daher auch für dieselben keinerlei obrigkeitlich festgestellte Gehührentaxe; im Gegentheil ist die Bestimmung der Ver⸗ gütigung für die ausgeführten Besorgungen ledlich von der Privat⸗ Einigung abhängig.
Berlin, den 1. Juli 1846.
Königliches Polizei⸗Präsidium.
Republizirt Berlin, den 15. August 1848.
Königliches Polizei⸗Präsidium. von Bardeleben.
Bekanntmachung.
Die diesjährige Haupt⸗Versammlung der Mitglieder des Stiftungs⸗ Vereins der Waisen⸗Versorgungs⸗Anstalt für die Provinz Brandenburg in Klein⸗Glienicke wird
Freitag den 22. September c., Nachmittags 4 Uhr, im hiesigen Civil⸗Waisenhause, Neue Königsstraße Nr. 38, und an demsel⸗ ben Tage des Vormittags von 10 bis 12 Uhr eine öffentliche Prüfung der Zöglinge in Klein⸗Glienicke statifinden.
Indem wir die geehrten Herren Mitglieder zu dieser Jahres⸗Versamm⸗ lung, in welcher die statutenmäßige Beamtenwahl und die Rechnungs⸗Ab⸗ nahme erfolgen wird, hierdurch ergebenst einladen, ersuchen wir Sie sowohl, wie alle Gönner und Wohlthäter unseres Instituts, der öffentlichen Prü⸗ fung unserer Zöglinge beiwohnen zu wollen. 8
Potsdam, den 18. August 1848.
Das Waisen⸗Amt 8 der Klein⸗Glienicker Waisenversorgungs⸗Anstalt.
— Q— — Königliche Schauspiele. — : Alles für Andere, al⸗ Verfeang. Ban egaca⸗ ües Frau im Hausc, heiteres Fa⸗
milien⸗Gemälde in 3 Abth., von A. P. Anfang halb 7 . 8