1848 / 124 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Neumärkische Pfandbriefe.

er Reaction von 101 bis 99 ½ % wieder 100 ½ %, ieglitz bi⸗ verk., stiegen bis 81 ¾ a %, Schatz⸗Obligationen See, 952 2 samen wieder auf 66 ½ ℳ%. Poln. Lt. A. von 75 bis 76 ½ ℳ. 500 Fl. Oblig. von 66 bis 67 ½ %t. Poln. Pfandbr. 88 bi ‧% bezahlt. 8 * EEE Fonds sind im Steigen geblieben, und Staats⸗Schuldscheine, die Anfangs der Woche 74 ½ % standen, suchte man heute a 75 %; eben so begehrt blieben Kur⸗ und Neu⸗ märkische Schuldverschreibungen, Posener 4 und 3 ¾ % und Kur⸗ und Preuß. Bank⸗Antheile gehören mehr der erfuhren starke Bewegungen; sie fielen bis 84 ½ %,

bezahlte man nach ein

Speculation an und

mußten aber am Stichtag von der Contremine gekauft werden, stie⸗

gen darauf bis 89 ℳ, ließen aber wieder nach und blieben heute nur

7 ½ Gld.

88 8- Eisenbahn⸗Actien wurde das Geschäft erst durch die Liquidation lebhaft, nachdem die ganze Woche über der Umsatz bei weichenden Coursen sehr beschränkt blieb. Am meisten wurde wieder in Friedrich⸗Wilhelms⸗Nordbahn spekulirt, die sich bereits, aus Schwäche der Hausse, bis 42 ½ % gedrückt hatten, dann aber durch Blanco⸗ Deckungen bis 45 ½ a X % bezahlt, endlich aber doch wieder bis 44 % wichen und erst am Schluß der heutigen Börse 44 ½ % G. schlossen. Berlin⸗ Stett., bereits bis 87 ½ % zurückgegangen, steigerten sich durch verschiedene

Kaufordres bis 90 % und behaupteten sich auch so; eben so besserten

sich Berlin⸗Anhalter Litt. A. von 86 ¾ a 89 ½ % und Litt. B. von

84 ¼ a 87 ¼ und 86 ½⅞ bezahlt. Potsdam⸗Magdeb. schwankten zwischen 55 a 57 ½ 2 57 %. Magdeb.⸗Halberstadt 104 ¾ a ¼ % bezahlt. Halle⸗Thüringer 51 ½ a 54 ¾ a ¼ % bezahlt. Köln⸗Mindener fehlten wieder für den Ultimo und stiegen deshalb von 75 ½ bis 77 ½ %, man bewilligte ½ % Deport per Monat. Rheinische Actien 55 a 56 ℳ% bezahlt. Niederschles.⸗Märkische von 69 ¾ bis 71 ¼ a 70 % bez. u. Gld. Oberschl. Litt. A. und B., bis 90 ¾ % gewichen, hoben sich bis 2 ½ %, sind aber heute wieder a 91 ¾ % verkauft. Stargard⸗Posen von 69 a 68 ⅛½ bezahlt. Krakau⸗Oberschl. von 43 ¾ bis 45 bezahlt, bleiben 45 % Brief; Bergisch⸗Märk. in kleinen Posten a 58 % ge⸗ fragt. Magdeburg⸗Wittenberge erlitten durch den Abbruch der Un⸗ terhandlungen mit dem Staat einen beträchtlichen Rückgang und gin⸗ gen von 46 ½ bis 40 ½ %. Die Direction hat die Quittungsbogen, worauf die 7te Rate nicht eingezahlt worden, annullirt, und es kommt jetzt nur noch darauf an, ob die Unterhandlungen mit dem Staate wieder aufgenommen werden.

Die Thätigkeit im Wechselfache an den beiden ersten Post⸗ tagen dieser Woche war von nicht großer Bedeutung, und die Course erhielten sich fast durchgängig unverändert. Nur für Wien wurde am 31. August 96 % bezahlt, obgleich uns dieser Preis schon an diesem Tage etwas geschraubt erschien. Heute zeigte sich jedoch ein großer Ueberfluß von Wechseln auf allen Plätzen, und die Preise der meisten Valuten sind ansehnlich gewichen. Amisterdam und Ham⸗ burg, um resp. ½ und ¼ % herabgesetzt, blieben, zumal in kurzer Sicht,

Ende Börse übrig. Auf London wurde zu 6.22 ½¼ Sgr., also ½ Sgr. niedriger als am jüngsten Posttag, zwar Mehreres umgesetzt, doch blieben auch dazu noch Briefe übrig. Ohne Zweifel haben die fort⸗ dauernd ungünstigen Berichte über die Aussichten zur Aerndte in England zum Weichen dieses Courses wesentlich beigetragen, wenn schon für den Augenblick diese Angelegenheit noch als spekulativ zu betrachten ist. Jedenfalls, glaubt man, wird die mißrathene Kartof⸗ fel⸗Aerndte in Großbritanien eine große Zufuhr ausländischen Ge⸗ traides nothwendig machen, und auf diese Premisse gründet sich dann die Meinung und die Speculation auf ein ferneres Weichen dieses Courses. Auch auf Lieferung, 2 Mt. fix und 1 Mt. posttäglich, wurde heute Einiges zu 6. 22 Sgr. umgesetzt und blieb dazu an⸗ getragen.

Die heutige Notirung auf Wien von 95 % erscheint uns nicht ganz gerechtfertigt, da schon im Laufe der Börse diese Valuta billi⸗ ger angetragen und vielleicht zu 94 % zu erreichen war. Wie lange diese Devise solchen für einen Wechselcours fast beispiellosen Schwan⸗ kungen ausgesetzt bleiben wird, hängt ausschließlich von den Maß⸗ nahmen der österreichischen Finanz⸗Verwaltung ab. Paris bleibt ausgeboten, und für Frankfurt a. M. war die Frage heute geringer als seither. Dahingegen erhält sich Petersburg recht beliebt, wenn auch die Notirung unverändert geblieben.

Geld ist sehr reichlich, und gute Diskontobriefe sind zu 3 ½ % lebhaft gesucht.

Auswärtige Börsen. Breslau, 2. Sept. Holl. und Kaiserl. Dukaten 96 ¾˖ Br. riedrichsd'or 113 5⁄½2 Br. Louisd'or 112 ¾¼ Gld. Poln. Papiergeld

94 ½ Gld. Oesterreichische Banknoten 95 bez. u. Br. Staats⸗Schuld⸗

Gld. do. Partial⸗Loose a 300 Fl. 92 Gld.

gationen 4proz. 66 Gld.

cheine 3 ½ proz. 74 ⅛½ bez. und Gld. Seehandlungs⸗Prämien⸗Scheine

a2 50 Rthlr. 88 ½ Br. Posensche Pfandbriefe 4proz. 96 ¾ bez. und

eld. do. 3 ½proz. 79 Gld. Schles. Pfandbr. 3 ½ proz. 90* Br. do. t. B. 4 proz. 92 bez. u. Br. dito 3 ½ proz. 81 ¾ bez. und Br.

Poln. Pfandbriefe alte 4proz. 90 ½ Gld. dito neue 4 proz. 90¼

do. a 500 Fl. 67 ¾ Br.

Russ. Poln. Schatz⸗Obli⸗

Oberschles. Litt. A. 3 ½ proz. 92 Br. do. Litt. B. 3 ½proz. 92 Br. Breslau⸗Schweidnitz⸗Freiburg 4 proz. 88 ½¾ Br. Niederschl.⸗Märk. 3 ½ proz. 71 Br. do. Prior. 5proz. 93 ¾ Gld. do. Ser. III. 5proz. 90 ½ Br. Ost⸗Rheinische Köln⸗Minden 3 ½proz. 76 ¼ Gld. Krakau⸗Oberschl. 4proz. 45 ½ Br. Friedrich⸗Wilhelms⸗Nord⸗

do. Bank⸗Certifik. a 200 Fl. 12 ½ Gld.

Actien.

bahn 4 proz. 44 ¼ bez. und Gld.

Nordbahn 10735.—108. 71 —71 .

B. A. 148

B. A. 92½ Br.

Wechsel⸗Course. Amsterdam 2 M. 142 Gld. Hamburg a vista 151 ¼ Gld. do. 2 M. 150 ¼ Gld. London 1 L. St. 3 M. 6. 23 ¼ Berlin a vista 100 ½⅛ Br. do. 2 M. 99 ¾ Gld. Wien, 1. Sept. Met. 5 proz Gloggn. 97—98. B. A. 1108 1112.

Br.

82 ½ ½. 2 ½ proz. 42 43. Mail. 77 79. Livorno K. K. Gold

Augsb. 106 ½ Br. London 10.42

Pesth. 68 69. Holl. Gold 113 ½.

Wechsel. Amsterdam 150 Br. 149 ¼ G. Frankfurt 107 Br. Hamburg 160 Br. 159 G.

10.40. Paris 129. Leipzig, 2. Sept. L. Dr. Part. Oblig. 97 Br. Leipz. 8* Sächs. Bayer. 74 ½ Br.

L. Dr. E. A. 93 ½ Br. Chemn.⸗Riesa 25 Br. Löbau⸗Zittau 23 ½ Gld.

113 Br.

s. 75 Br.

Magd.⸗Leipz. 170 Br. Berl. Anb. A. 89 ½ Br., 88 ½ Gld. do.

B. 87 ¼ Br., 86 ¾ Gld. Altona⸗Kiel 91 ½ Br., 90 ½ Gld. Deß. Preuß. B. A. 88 Br.

Frankfurt. a. M, 1. Sept. Mehrere Fonds, darunter vor⸗

züglich die österreichischen Gattungen, waren heute am Anfange und

im Laufe der Börse wegen ihres Steigens von Wien, so wie die Eisenbahn⸗Actien auf den besseren Stand derselben von Berlin, willig

begehrt, und deren Course stellten sich bei beträchtlichem Umsatz hö⸗

her als gestern.

flauer.

hess. 26 ½. 25 ½. Sardin.

577

8 R.⸗Neum. 88 Gld.

Nach der Börse die Fonds und Eisenbahn⸗Actien Met. 75 ½. 75 ½. Bank⸗Actien 1235. 1225. Darmst. 50 Fl. L. 63 ½. 62 ⅛. Baden 50 Fl. 46 ½. 46. do. 35 Fl. 27. 26 ¾. Kur⸗ 25 ½. 24 ½. 3Uproz. Span. 18 ⅛. 18 ½. Poln. 300 Fl. L. 92 ¼. 91 ½. do. 500 Fl. 67 ½. 67. Köln⸗Minden 78. 77 ½. Bexbach. 70 ½. 70 ¼. Friedr. Wilh. Nordbahn 45. 44 ¼. Hamburg, 1. Sept. 3 ½ proz. p. C. 77 ½ Br., 77 ¼ Gld. E. R. 95 ½ Br. und Gld. Dän. 71 Br., 70 ½¼ Gld. Ard. 7 ½ Br. Zproz. 17 ½ Br., 17 ½ Gld. Hamburg⸗Berlin 67 Gld. Berged. 67 Gld. Altona ⸗Kiel 91 ¾ Br., 91 ¾ Gld. Gl.⸗Elmsh. 25 Br. Mecklenburg 35 ½ Br., 34 Gld.

Wechsel. Paris 189 ½. Petersburg 32 ½. Amsterdam 35..90. London 13.5 ¾. Frankfurt 89 ¾. Wien 161. Breslau 153 ½. Louis⸗ d'or 11.1 ½.

Paris, 31. Aug. Die Börse stand noch immer unter dem drückenden Einfluß der Gerüchte von der Zurückweisung der englisch⸗ franz. Vermittelung in Italien und der Unvermeidlichkeit eines Krie⸗ ges. Course sämmtlich etwas gewichen. 1 8

3proz. Rente 44. 5proz. do. 72. Anleihe 1848 72. Bank⸗-⸗ Actien 1650. Nordbahn 380.

London, 30. Aug. Zproz. Cons. p. C. 85 ¾. g. Z. 858. 3 % proz. 86 ½. Span. 3 roz. 22 ½. Int. 45. 4 proz. 71 ¾. Mex. 16 ½. Engl. Fonds waren heute etwas flau. Von fremden Fonds waren nur portug. gesucht zu 21 ½ a 23. Eisenbahn⸗Actien blieben unverändert.

Amsterdam, 31. Aug. Von holl. Fonds waren nur Zproz. angenehmer; 3 ½ proz. Synd. zu niedrigeren Coursen zu haben; die übrigen Gattungen bei geringem Geschäft fast unverändert. In span. war keine wesentliche Veränderung. Portug. stiegen bei gutem Handel fast 2 % seit gestern. Nuss., öster. und bras. waren bei sehr lebhaftem Umsatz in beiden ersteren zu höheren Preisen gesucht. Russ. alte 98, ¼. 4proz. 77. Stiegl. 76 ½, ½⅛. Met. österr. 5proz. 711016 17 b 4 proz. ostind. 69 ½, Cou⸗

Holl. Int. 44 ⁄%, v½. Z proz. neue 52 %, . ost . 3 ½proz. Synd. 68 ½. Span. Ardoins gr. Piecen 8 ¾5⁴, . pons 6 ⅛, ½. Portug. neue 21, 22 ¼, ¼, ¼. 4proz. 21 ½, 298, Wechsel. Paris 56 Gld. Wien 32 ¼ Gld. Frankfurt 98 ½ Gld. London 2 M. 11.85 Gld. k. S. 11. 92 ½ Gld. Hamburg 35 Gld. Petersburg 183 Gld. Antwerpen, 30. Aug. Span. williger. Ard. 8 6, *. Madrid, 26. Aug. Zproz. 10 ¼ P. 19 Gld.) 5proz. 11 P. (Nach der Börse 10 ¾ Gld.)

Ferdinandsbank 54.

Belg. 5 proz. 77 ½. 4 ½ proz. 70 ¾.

(Nach der Börse 19 ½ a Passive 4 P.

Markt⸗Berichte. 8

Königsberg, 31. Aug. Zufuhr war mittelmäßig. Weizen 70 bis 88 Sgr. pr. Schfl., Roggen 33 bis 38 Sgr., große Gerste 30 bis 33 Sgr., kl. Gerste 28 bis 33 Sgr., Hafer 18 bis 20 Sgr., graue Erbsen 50 bis 60 Sgr., weiße Erbsen 45 bis 55 Sgr., Kar⸗ toffeln 12 bis 14 Sgr., der Ctr. Heu 13 bis 16 Sgr.

Danzig, 30. Aug. In dieser Woche war der Umsatz von Getraide bei weitem geringer, da die zur Ausbietung stehenden Par⸗ tieen sich bedeutend mindern und erst beim Eintreffen der zum Theil bereits bei Thorn passirten Ladungen zahlreicher werden können. Gestern wurden 190 Lasten Weizen theils aus dem Wasser, theils vom Speicher zu meistens unbekannten Preisen verkauft. Die be⸗ kannt gewordenen sind für 127pfd. 480 Fl., für 131 pfd. 530 Fl., und die hierin liegende Preissteigerung, welche durch ein sofort zu beladendes Schiff herbeigeführt wurde, ist auf 40 Fl. zu schätzen. Heute 90 Lasten, wovon die bekannt gewordenen Preise um 20 Fl. niedriger anzunehmen sind, da das Schiff kompletirt war und dieses Motiv also wegsiel; nach Würde 126pfd. 480 Fl., 132 pfd. 520 Fl. und eine kleine Post hochbunte 131 32 pfd. 537 ½ Fl. Auch an der Landbahn ist fleißig gekauft und für 134pfd. 560 Fl., für 138 pfd. ganz reine, hochbunte, sehr schöne sogar 570 Fl. gezahlt worden. 12 Lasten 120 21 pfd. Roggen aus dem Wasser 220 Fl., an der Landbahn 129— 31 pfd. 240 Fl., 245 Fl. Gerste 106pfd. 206 Fl., 210 Fl. Eine Kleinig⸗ keit gelber Erbsen 320 Fl. Gestern und heute kamen etwa 30 Neutrale ein, wovon mehrere mit Salz, da unseren Schiffen wegen ihres er⸗

““

zwungenen Stillliegens dieser Import entzogen ist; fessh einige mit nordischen Heringen, deren Preis für gepackte Ton, zum Transit ver⸗

steuert, sich auf 7 Rthlr. stellt. Die jüngst erwähnte Ladung schotti⸗ scher Heringe ist noch nicht abgeschlossen. Ein bromberger Bericht vom 28sten meldet über den dortigen Verkehr: Weizen kommt nicht unter 132 pfd. vor und steigt bis 138. Roggen nicht unter 125 pfd. und steigt bis 131pfd. Weizen bis 60 Rthlr., Roggen bis 25 Rthlr. pr. Wspl., und jede 24 Stunden, wie dieser Bericht sich ausdrückt, steigen dort die Preise und schlingen ein versöhnendes Band um Deutschthum und Polenthum, da die polnischen Besitzer für ihr schö⸗ nes Getraide sehr gern das schöne deutsche Geld einstecken.

An der Börse wurden heute folgende Partieen poln. Weizen (h. G.) verkauft:] 17 L. 128pfd. und 24 L. 130 pfd. zu 490 Fl.; 65 L. 130 pfd. u. 16 ½ L. 129 pfd. zu (2) Fl. und 16 ¾ L. 129 pfd. zu 490 Fl. pr. Cour. die Last; außerdem noch 6 L. 132 133 pfd. inl. do. zu nicht bekannt gewordenem Preise.

Stettin, 2. Sept. Getraide. Von schlesischem Weizen wurde heute ein Posten 86/87pfd. weißer und 88/88 ⁄pfd. gelber, im Durchschnitt zu 62 Rthlr., laut Connoissement zu bezahlen, begeben. Roggen ist auch heute steigend geblieben, in loco 32 a 33 Rthlr. bezahlt, per Sept. /Oktbr. 33 Rthlr. Gld und Brf., per Frühjahr 36 Rthlr. Brf. und Gld.

Heutiger Landmarkt: 8 Zufuhren: 8 Roggen ci.e Haj 8 Erbsen

8 2₰

20

* 8

Weizen

29

JEIIT11ö3“ Wrizen Roggen Gerste 64 à 58 30 92 S716 Oel in loco und per Sept. Oktbr. 10 ¾ Rthlr. Br., 10 12 Rthlr. bezahlt, per Oktbr. Novbr. 10 ¼. Rthlr., per Jan. /Febr. 11 Rthlr. zu machen, Abgeber fehlen. Spiritus ebenfalls angenehmer; aus erster Hand zur Stelle und aus zweiter Hand ohne Faß 19 ℳ, mit Fässern 20 % Brf. und Gld., pr. Sept./Okt. 19 ¾ % bezahlt, 20 % Geld. Das Wetter ist andauernd naß. Breslau, 2. Sept. Weizen, weißer, 65, 68 bis 72 Sgr.; gelber do. 63, 66 bis 69 Sgr. ¹ꝗRepoggen 32 ½¼, 37 bis 40 Sgr.

Gerste 25, 27 bis 29 Sgr.;

pr. Scheffel verkauft.

Hafer 16 ½, 17 ½ bis 18 ¾ Sgr.

Rapps 71, 73 bis 75 Sgr.

Kleesaat, weiß a 6 ½ bis 7 Rthlr. und roth a 7

bezahlt.

Spiritus Kleinigkeiten a 9 Rthlr. begeben. Rüböl unverändert. v Zink 2000 Ctr. loco a 3 ½2⁄ Rthlr. verkauft.

Deer Begehr für alle Getraidearten bleibt, und fast alle Gat⸗ tungen haben heute wieder eine Erhöhung erfahren.

London, 30. Aug. Fremder Weizen ist seit Montag reichlich

eingeführt worden, andere Getraidesorten weniger. Das Wetter ist schön geworden, und das Geschäft war lebhaft in Weizen, obschon Inhaber nicht in die von den Käufern verlangte Preisermäßigung von 1 Sh. bis 2 Sh. pr. Qtr. williger wollten, Hafer weniger leb⸗ haft als am Montag.

Mit der heutigen Nummer des S taats⸗Anzei⸗ gers werden Bogen 151—153 der Verhandlungen zur

Vereinbarung der Preuß. Verfassung ausgegeben.

Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei.

AsMFMarg

Hafer Erbsen

bis 8 Rthlr.

uis g enn.

19 34 2 38 Rthlr.

20 Wispel vom Boden a 29 ½ Sgr.

Bekkanntmachungen. [46999) Ediktal⸗Vorladung. Ueber das Vermögen des Kaufmanns Abraham Mar⸗ cus Cohn hier ist am heutigen Tage der Konkurs⸗Pro⸗ zeß eröffnet worden. . Der Termin zur Anmeldung aller Ansprüche an die Konkursmasse steht am 4. Oktoberc., Vormittags um 9 Uhr, vor dem Herrn Ober⸗Landesgerichts⸗Assessor Meitzen im Parteienzimmer des hiesigen Gerichts an.

Wer sich in diesem Termine nicht meldet, wird mit u die Fese ausgeschlossen und ihm eshalb gegen die übrigen Gläubiger ei 8 ill⸗ fchmeigen auferlegt. 8 ger ein esviges Still

Inowraclaw, am 26. Mai 1848.

Königl. Preuß. Land⸗ und Stadtgericht. [529] Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 22. Juli 1848.

Das dem Kaufmann Heinrich Ferdinand Blau gehö⸗ rige, hier vor dem Oranienburger Thore belegene und im Hypothekenbuche Vol. III. b. No. 80. pag. 69. ver⸗

zeichnete Erbpachts⸗Grundstück, gerichtlich abgeschätzt zu 22,404 Thlr. 28 Sgr. 5 Pf., soll

am 24. Februar 1849, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy⸗ pothekenschein sind in der Registratur bvriurr 38

Arre st.

[583] Offener

stäpt Konkurs eröffnet worden,

oder Briefschaften hinter sich haben, angedeutet, dem⸗ selben nicht das Mindeste davon zu verabfolgen, viel⸗ mehr dem Gerichte Anzeige davon sn machen und die Gelder oder Sachen, mit Vorbehalt ihrer Rechte, an

ec⸗ Nachdem über das Vermögen des pensionirten prinz⸗

lichen Stallmelsters Eduard Franz Sachse zu Born⸗ wird Allen, welche vom

Gemeinschuldner etwas an Gelde, Sachen, Effekten

unser Depositorium abzuliefern, widrigenfalls, wenn dennoch dem Gemeinschuldner etwas gezahlt oder aus⸗ geantwortet wird, dieses für nicht geschehen erachtet und zum Besten der Masse anderweit beigetrieben, wenn aber ein Inhaber etwas verschweigt oder zurückhält, er seines Unterpfandes oder anderen Rechts verlustig erklärt wer⸗ den soll. 3 Potsdam, den 25. August 1848. Königliches Preußisches Justizamt

[528] Aufgebot. u1u“ Es haften auf dem Ackerstücke des Müller Hoppe Nr. 17 Göppersdorf 1000 Thlr. laut Konsens vom 18. Januar 1804 für die Wittwe Anna Rosina Fels, wovon 700 Thlr. gelöscht, die anderen 309 Thlr. aber vermöge Erbrezeß vom 5. April 1827 der Josepha, dem Franz und Maria, Kinder des zu Frankenstein verstor⸗ benen Bäckermeister Hasse, abgetreten und mit Abzwei⸗ gungs⸗Instrument überwiesen worden sind. Der Inha⸗ ber vorstehender Post ist unbekannt. Alle diejenigen, welche an dieses Intabulat oder die hierüber ausgefer⸗ ligte Urkunde als Eigenthümer, Rechtsnachfolger, Cessio⸗ narien, Erben, Pfand⸗ oder sonstige Inhaber Ansprüche zu machen haben, werden hiermit aufgefordert, diese ihre Ansprüche innerhalb 3 Monaten, spätestens aber in dem auf

den 16. November, Vormittags 10 Uhr, im Gerichtslokale daselbst anstehenden Termine anzu⸗ melden und zu bescheinigen, widrigenfalls sie damit prä⸗ kludirt und ihnen deshalb ewiges Stillschweigen aufer⸗

legt und mit Löschung der Poßt

Strehlen, den 10. Juli 1848. Gerichts⸗Amt Göppersdorf.

[582] Gerichtliche Bekanntmachungen. Im Verfolg beantragter Todeserklärung des im Jahre 1810 als Soldat im 8ten westfälischen Linien⸗Regi⸗

verfahren werden soll.

mente nach Rußland mitmarschirten, seitdem aber ver⸗

schollenen (vulgo Johann) Carl Friedrich Holzkamp,

geboren zu Willershausen den 2. Januar 1789, wird der ebengenannte ꝛc. Holzkamp hierdurch aufgefordert, binnen Jahresfrist, und spätestens in dem auf

den 31. August künstigen Jahres 1849 auf hiesiger Amtsstube angesetzten Termine sich zu mel⸗ den, unter der ausdxrücklichen Warnung, daß er widri⸗ genfalls für todt erklärt und sein Vermögen dessen be⸗ fannten nächsten Erben oder Nachfolgern ausgeantwor⸗ tet werden solle.

Zugleich werden alle diejenigen, welche von dem Le⸗ ben des Verschollenen Nachricht besitzen, zu deren Mit⸗ theilung an das hiesige Amt aufgefordert.

Decretum Westerhof, am 29. August 1848.

Königlich Hannoversches Amt. G. Wienecke. C. Mühlenbruch.

[363] 11ö1A“ der Erb⸗Ansprucher nach dem in Znaim ver⸗

storbenen Geschirr⸗Fabrikanten Heinrich

Raabe. 8

Von dem Magistrat der K. Stadt Znaim wird be⸗ kannt gemacht, daß der Geschirr⸗Fabrikant Heinrich Raabe am 12. November 1847 verstorben und wegen Abwe⸗ senheit und Unbekanntsein der Erb⸗Ansprucher der Herr J. U. Dr. Glaser zum Verlaß⸗ und Erben⸗Kurator be⸗ stellt wurde. Zugleich werden alle diejenigen, welche an die Verlassenschaft des Heinrich Raabe einen Erb⸗An⸗ spruch haben oder zu haben vermeinen, vorgeladen, diese ihre Ansprüche binnen einem Jahre, von dem unten gesetzten Tage gerechnet, so gewiß bei diesem Gerchte anzumelden, widrigens das Verlaß. Abhandlungsgeschäf zwischen den Erscheinenden der Ordnung nach gepf 9880 und jenen aus den sich Anmeldenden eingeantworte werden würde, denen es nach dem Gesetze gebührt.

Znaim, am 7. Dezember 1847. 1

In Verhinderung des Herrn Bürgermeisters. 1““ Benkemann.

584 its ee i. 6ssl Landwirthschaftliche 7 9132 2 Lehr⸗Anstalt zu Poppelsdorf. Die wissenschaftlichen Vorträge an der landwirth⸗ schaftlichen Lehr⸗Anstalt zu Poppelsdorf nehmen im nächsten Winter⸗Semester gleichzeitig mit den Vorlesun⸗ gen an der Universität Bonn ihren Anfang den 16. Ok⸗ tober 1848. Diejenigen, welche geneigt sind, diese An⸗ stalt zu ihrer Ausbildung zu benutzen oder deren Ein⸗ richtung sowohl, wie die Bedingungen der Aufnahme auf ihr, kennen zu lernen wünschen, belieben sich des⸗ halb in portofreien Briefen an die unterzeichnete Di⸗ rection zu wenden und werden dann sogleich die ge⸗ wünschte Auskunft erhalten. 1 Poppelsdorf bei Bonn, am 22. August 1848. Die Hireetion

der höheren landwirthschaftlichen Lehr⸗Anstalt daselbst.

[487 b]

zwischen J“ emen und New-York.

Das amerikanische Post⸗Dampfschiff „Hermann“, Capitain Crabtree, wird am 15. September von der Weser nnnach New⸗Jork abgehen. nach New⸗York in 1. Kajüte 195 L. d'or⸗Thlr., 2 2 2. 2) 100 2— »Southampton 1. » 656 Güterfracht 25 à 35 S. mit 5 % Primage für 40 Kub.⸗Fuß. Die 2te Kaäjüte ist für diese Reise besetzt. 1X“ C. A. Heineken & Co. ö1““

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Das Abonnemen! betraͤgt: 2 Athlr. für ¼ Nahr. 4 Athlr.⸗ ¼ Jahr. 9 Athlr.⸗ 1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗LErhöhung. 8 Bei cinzelnen nummern wird der Bogen mit 2 ¼ Sgr. berechnet

eirig nat 123. zusaez17cc

Alle Post⸗Anstalten des In⸗ 822 Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, für Berlin die Erxpedition des Preuß. Staats.

Anzeigers: n8

Behren⸗Straße Nr. 57.

Amtlicher Theil.

Deutschland.

Bundes⸗Angelegenheiten. Frankfurt a. M. verfassunggebenden Reichs⸗Versammlung.

Preußen. Berlin. Die Reform der Universitäten und die Versamm⸗ lung der Abgeordneten derselben zu Jena.

Bayern. München. Gesetz⸗Entwurf über die Rechtsmittel gegen die Urtheile des Assisenhofes. 8

Hamburg. Hamburg. Die Einberusung der konstituirenden Versamm⸗ lung. Der dänische Abgeordnete Graf Holck.

Lübeck. Lübeck. Die Auswechselung der Ratificationen. 8gg 8 Ausland.

Oesterreich. Mailand. Bekanntmachung des Fürsten Schwarzen⸗ berg. Vermischtes. .

Frankreich. National⸗Versammlung. Kreditbewilligung zur Ermunterung der Tischlerei und Bronzewaaren⸗Fabrication. Bericht über die Erbschaftssteuer. Anträge auf Unterstützungs⸗Bewilligungen. Ausschuß ⸗Gutachten über den Marine⸗Unterricht. Wiedereinführung der körperlichen Haft wegen Schulden. Der Belagerungs⸗Zustand und das Jagdgesetz. Paris. Ueberreichung der Kreditive des schwedischen „Gesandten. Vermischtes. 1.“ 1

Großbritanien und Irland. London. Parlaments⸗Schluß. Lofnachrichten. Parlaments⸗Verhandlungen: d'Israͤelt über die Session; die Zwei⸗Millionen⸗Anleihe⸗Bill zum drittenmal verlesen. Lonis Napolcon. Chartisten.

Schweiz. Bern. Sendung nach Deutschland in industriellen Interessen. Notenwechsel zwischen Radetzky und der Regierung von Tessin. Spanischer Gesandter. Verwerfung der neuen Bundesverfassung in den Urkantonen und in Wallis und Annahme in Neuenburg. Lu⸗ zern, Appenzell J. Rh., Basel und Tessin. Instructionen und Abstimmungen über die neue Bundes⸗Verfassung.

Italien. Rom. Vermischtes. Florenz.

Handels⸗ und Börsen⸗Nachrichten.

Revolution in Livorno.

Beilage.

CCe--—-—-—““] annzErÜÜÜenennmmmnnnn

Amtlicher Theil.

Sei. Majestät der König von Preußen in Seinem Namen, wie im Namen des deutschen Bundes, einerseits und Se. Majestät der König von Dänemark, Herzog von Schleswig und Holstein, anderer⸗ seits, von dem Wunsche beseelt, so schleunig als möglich die Feind⸗ seligkeiten zwischen Ihren beiderseitigen Kriegsheeren zu beenden, haben zum Zwecke des Abschlusses eines Waffenstillstandes unter der Ver⸗ mittelung Sr. Majestät des Königs von Schweden und Norwegen zu Ihren Bevollmächtigten ernannt, nämlich: b Se. Majestät der König von Preußen: den Herrn

von Below, Ihren General⸗ Major à la suite ꝛc. ꝛc. ꝛc.

. Majestät der König von

Gustav und Dänemark: den Herrn Christian

Ißgor Bille⸗ F 5 Hoyer von Bille, Ihren Kammerherrn, außerordentlichen

Gesandten ꝛc. ꝛc. ꝛc. und den Herrn Holger Christian von

1 Reedtz, Ihren Kammerherrn ꝛc. ꝛc. ꝛc., 8

welche sich in der Stadt Malmö vereinigt haben und, nach Aus⸗

wechselung ihrer in guter und gehörig beglaubigter Form befundenen

Vollmachten, über folgende G vW sind. V Art. 1

Vom Tage der Unterzeichnung der gegenwärtigen Convention an gerechnet, sollen die Feindseligkeiten zu Lande und zur See wäh⸗ rend sieben Monaten vollständig eingestellt werden, mit einer Aufkün⸗ digung von einem Monate für jeden der beiden kontrahirenden Theile. Wenn von der einen oder der anderen Seite eine Aufkündigung nicht stattfindet, so wird angenommen, daß in die Verlängerung des Waf⸗ fenstillstandes von beiden Seiten gewilligt ist. I

Art. 2.

Würde der Waffenstillstand durch einen der beiden Theile auf⸗ gekündigt, so sollen die beiderseitigen Kriegsheere diejenigen Stellun⸗ V gen wieder einnehmen können, welche sie im Augenblick des Abschlusses der gegenwärtigen Convention innehaben, und welche von zweien durch die kommandirenden Generale ad hoc delegirten Offizieren auf einer Karte verzeichnet werden sollen.

Art. 3.

Die durch die Seemacht Sr. Majestät des Königs von Däne⸗ mark bewerkstelligten Blokaden sollen unverzüglich nach Auswechselung der Ratifications⸗Urkunden aufgehoben und die hierzu erforderlichen Besehle, wenn irgend möglich, an demselben Tage den Befehlshabern der Königlich dänischen Kriegsschiffe zugefertigt werden.

Art. 4.

Alle Kriegs⸗ und politische Gefangene sollen von beiden The⸗ ohne Verzug und Vorbehalt in Freiheit gesetzt werden.

Nr5

Alle Schiffe, welche seit dem Beginne des Krieges aufgebracht oder mit Beschlag belegt sind, sollen vinnen 12 Tagen nach der Unterzeichnung dieser Convention, oder früher, wenn dies möglich ist, mit ihren Ladungen freigelassen werden.

Preußen, sowohl in seinem eigenen Namen, als im Namen des deutschen Bundes, willigt darin, daß Dänemark für die Requisitionen in natura, die in Jütland für Rechnung der preußischen und Buün- destruppen erhoben sind, entschädigt werde; und Dänemark verpflich⸗ V

tet sich seinerseits, den Werth der Schiffe oder Ladungen zu ersetzen,

welche etwa verkauft sind und nicht in natura zurückgegeben werden

60. V

Die beiden Herzogthümer, so wie die dazu gehörigen Inseln, V

sollen sowohl von den dänischen Truppen, wie von denen des deut⸗ schen Bundes, in dem Zeitraume von 12 Tagen, nachdem die betref⸗

fende Ordre den Ober⸗Befehlshabern zugekommen sein wird, geräumt

werden. Jedoch soll es dem deutschen Bunde, wie Sr. Majestät dem Könige von Dänemark, gestattet sein, die für den deutschen Bund in der Stadt Altona, so wie auf anderen Punkten der beiden Herzog⸗ thümer, und für Se. Majestät den König von Dänemark auf der Insel Alsen sich befindenden Hospitäler und Militair⸗Depots von Abtheilungen re p. deutscher Bundes⸗ und dänischer Truppen bewachen zu lassen, welche sowohl für den einen, wie für den anderen der bei⸗

den Theile die Anzahl von 2000 (zweitausend) Mann nicht über⸗ schreiten sollen. Diee aus dem Herzogthume Schleswig gebürtigen Soldaten, welche sich gegenwärtig im Militairdienste in den Herzogthümern be⸗ finden, sollen, in besondere Abtheilungen formirt, im Herzogthum Schleswig statonirt werden. Diese Abtheilungen sollen, zum Zwecke der Aufrechthaltung der öffentlichen Ruhe, unter die Befehle der in Gemäßheit des folgenden Artikrls einzusetzenden Regierungs⸗Behörde gestellt werden, welcher letzteren es zustehen soll, zur Erleichterung des Lindes diejenigen Offiziere und Soldaten in ihre Heimat zu entlassen, welche als für den Dienst nicht nöthig erachtet werden. Die im Herzogthum Holstein zu stationürende Militairmacht soll aus der gegenwärtigen Kopfzahl der regulairen Truppen dieses Her⸗ zogthums besteben, welche einen Theil der deutschen Bundes⸗Armre aus machen. Diese holsteinischen Truppen werden zur Verfügung der Regierung der beiden Herzogthümer gestellt, dürfen aber nur in Folge einer Verständigung zwischen der Regierung der Herzogthümer und dem Oberbefehlshaber der deutschen Bundes⸗Armee vermindert werden.

Ar . .

Die beiden kontrahirenden Theile sind übereingekommen, für die

Dauer des Waffenstillstandes eine gemeinsame Regierung für die bei⸗ den Herzogthümer einzusetzen, welche ihre Amtshandlungen im Na⸗ men Sr. Majestät des Königs ven Däpemark, in Ihrer Eigenschaft als Her’og von Schleswig und Holstein, und mit Dero Machtvollkom⸗ menheit zuesüben wird, mit Ausnahme der gesetzgebenden Gewalt, die während der Dauer des Waffenstillstandes ruht. Diese Regierung wird aus fünf aus den Notabeln der beiden Herzogthümer zu wäh⸗ lenden Mitgliedern zusam mengesetzt werden, welche allgemeine Ach⸗ tung und Ansehen genießen. Zwei von diesen Mitgliedern werden von Sr. Majestät dem Könige von Preußen, seitens des deutschen Bundes, für das Heczogthum Holstein, und zwei von Sr. Majestät dem Könige von Dänemark, Herzoge von Schleswig und Holstein, für das Herzogthum Schleewig ernannt werden. „Das fünfte dieser Mitglieder, welches die Functionen des Prä⸗ sidenten der gemeinsamen Regierung der beiden Herzogthümer zu übernehmen hat, wird in Folge gemeinschaftlicher Einigung von Ihren erwähnten Majestäten ernannt werden. Man ist dahin übereinge⸗ kommen, daß weder die vor dem 17. März c. angestellt gewesenen Regierungs⸗Mitglieder (schleswig⸗ holsteinische Regierung), noch die⸗ jenigen, welche die Regierung seit dieser Epoche gebildet haben, in diese neue Verwaltungs⸗Behörde eintreten können, welche letztere so bald als möglich und spätestens 14 (vierzehn) Tage nach Unter⸗ zeichnung der gegenwärtigen Convention in Function treten soll.

Man hat sich ferner darüber verständigt, daß alle und jede seit dem 17. März d. J. für die Herzogthümer erlassenen Gesetze, Ver⸗ ordnungen und Verwaltungs⸗Maßregeln im Augenblick des Amts⸗ Antritts der neuen Regieruͤng aufgehoben werden sollen; jedoch soll der letzteren das Recht zustehen, solche nach dem 17. März d. J. erlassenen Gesetze, Verordnungen und Verwaltungs⸗Maßregeln wieder in Kraft treten zu lassen, deren Aufrechterhaltung ihr unerläßlich oder für den regelmäßigen Geschäftsgang ersprießlich erscheint, welche in⸗ dessen keinenfalls etwas den Bestimmungen des Art. XI. (elf) Wi⸗ dersprechendes enthalten dürfen.

Arl. 8,

Se. Majestät der König von Preußen im Namen des deutschen Bundes und Se. Majestät der König von Dänemark sollen das Recht haben, Jeder Seinerseits einen Kommissar zu ernennen, um in den Herzogthümern während der Dauer des Waffenstillstandes zu re⸗ sidiren und vermittelnd über die Ausführung der vorstehenden Stipu⸗ lationen zu waͤchen, so wie über die unparteiische Anwendung der Ge⸗ setze zu Gunsten der dänischen wie der deutschen Bevölkerung.

Art. 9. Das Herzogthum Lauenburg soll während der Dauer des Waffenstill⸗ standes von einer Kommission verwaltet werden, zu welcher Se. Majestät der König von Preußen Namens des deutschen Bundes ein Mit⸗ glied, Se. Majestät der König von Dänemark, in seiner Eigenschaft als Herzog von Lauenburg, das zweite Mitglied ernennen und beide Souveraine Sich über die Wahl des dritten Mitgliedes, des Vor⸗ sitzenden der Regierung des Herzogthums, vereinigen werden. Diese Behörde wird das Herzogthum Lauenburg im Namen Sr. Majestät des Königs von Dänemark, Herzogs von Lauenburg, in eben der Weise verwalten, wie solches im Art. 7 (sieben) in Betreff der Her⸗ zogthümer Schleswig und Holstein festgesetzt worden ist. Es wird von einer Verständigung zwischen dieser Verwaltungs⸗Behörde und dem Oberbefehlshaber der deutschen Bundestruppen abhängen, ob es zweckdienlich ist, eine Abtheilung der deutschen Bundes⸗Truppen in das Herzogthum Lauenburg zur Verfügung der gedachten Behö. de einrücken zu lassen. 1 Art. 40.

Die beiden kontrahirenden Theile nwerden Großbritanien um die Garäantie für die genaue Ausführung der Artikel der gegenwärtigen Waffenstillstands⸗Convention ersuchen. 8 1

Art. 11. Es ist ausdrücklich verstanden, daß die Bestimmungen dieser Convention in keiner Weise den Bedingungen des definitiven⸗Frie⸗ dens präjndiziren, über welchen die Unterhandlungen unmittelbar er⸗ öffnet werden sollen, und daß weder der deutsche Bund, noch Däne⸗ mark die Ansprüche und Rechte aufgeben, welche sie jederseits geltend gemacht haben. 8 Art. 12.

„Die gegenwärtige Convention soll ratifizirt und die Ratifications⸗ Urkunden innerhalb eines Zeitraumes von 8 (acht) Tagen, von dem Tage der Unterzeichnung an gerechnet, in Lübeck ausgewechselt werden.

Die gegenwärtige Convention ist in doppelten Exemplaren in französischer, dänischer und deutscher Sprache ausgefertigt worden. Man ist übereingekommen, daß die über die Auslegung derselben etwa entstehenden Zweifel nach der Fassung des französischen Textes entschie⸗ den werden sollen.

u Urkund dessen haben die unterzeichneten Bevollmächtigten die gegenwärtige Convention vollzogen und ihre Siegel beidrucken lassen. So geschehen zu Malmoe, den 26. August 1848. (gcz.) Gustav von Below. (L. S.) gez. Bille. I1I1“ (L. S.) gez. Reedtz. affenstillstands⸗Conventlon. 1

8 1 Separat⸗Artikel. Behufs Vervollständigung und Erläuterung der Artikel des unter dem heutigen Tage abgeschlossenen Vertrages sind die unter⸗ zeichneten Bevollmächtigten über folgende Punkte übereingekommen: 11NIETI14“

Die Fortifications⸗Arbeiten, welche während der Feindseligkeiten auf beiden Seiten ausgeführt sind, sollen während der Dauer des Waffenstisstandes in dem Zustande verbleiben, in welchem sie sich heute befinden.

8

1

. 2) Mit Bezug auf Art. 3. Sofort nach dem Austausche der Ratifications⸗Urkunden sollen Dampfschiffe mit Königl. dänischen Offizieren abgesandt werden, um den Befehlshabern der Königl. dänischen Kriegsflotte die Ordre zur Aufhebung der Blokaden zu überbringen. Diese Sendungen werden bezüglich der Nordseehäfen von Preußen und hinsichtlich der Ostsee⸗ häfen von Dänemark bewirkt werden.

Alle Kriegs⸗ und politischen Gefangenen sollen sofort nach Aus⸗ wechselung der Ratifications⸗Urkunden nach Eckernförde gebracht und in die Hände derjenigen Offiziere überantwortet werden, die zu ihrem Empfange gehörig ermächtigt sein werden.

4) Mit Bezug auf Art. 6.

Die militairischen Streitkräfte in dem Herzogthum Holstein sol⸗ len, in Betreff der militairischen Dieziplin, unter die Befehle desje⸗ nigen Generals der deutschen Bundes⸗Armee gestellt werden, den Se. Majestät der König von Preußen zu diesem Zwecke ernennen wird.

5) Mit Bezug auf Art. 7. 18

Indem festgesetzt worden ist, daß alle Gesetze, Verordnungen und Verwaltungs⸗Maßregeln jeder Art, die seit dem 17. März c. in Bezug auf die Herzogthümer erlassen sind, aufgehoben werden sollen, so begreift gegenwärtige Convention sowohl die in Kop 8 hagen, als die in demselben Zeitraum in den Herzogthümern erl nen. Die gemeinsame Regierung der Herzogthümer wird so bald al möglich eine Spercification derjenigen Gesetze, Verordnungen und Verwaltungs⸗Maßregeln bekannt machen, die wieder in Kraft treten sollen. 8

6) Zu den Befugnissen der gemeinschaftlichen Regierung soll

auch diejenige gehören, die Prozesse wegen politischer Vergehen nie⸗ derzuschlagen. 7) Mit Bezug auf denselben Artikel.

Die Posten und sonstigen inneren Communicationen sollen wieder ihren regelmäßigen Lauf nehmen, und das Post⸗Amt zu Hamburg soll wiederhergestellt werden. 8 Die vorstehenden Bestimmungen sollen dieselbe Kraft und Gül⸗ tigkeit haben, als wenn sie in der heute abgeschlossenen Uebereinkunft aufgeführt ständen, und werden gleichzeitig ratifizirt werden.

Zu Urkund dessen haben die Bevollmächtigten den gegenwärti⸗ 98940CJ unterzeichnet und demselben ihre Siegel beige⸗ druckt. 8

So geschehen zu Malmoe, den Sechs und Zwanzigsten August

Tausend Achthundert Acht und Vierzig (1848). 8 .

(gez.) Gustav von Below. (L. S.) Bille. (L. 8) (L. S.) Reedtz.

Abgereist: Se. Excellenz der General der Infanterie, Gene⸗ ral⸗Inspecteur der Festungen und Chef der Ingenieure und Pioniere, von Aster, nach Stettin.

Der Kasserlich russische Geheime Rath und Senator von Faltz, nach Warschau.

Nichtamtlicher Theil. Deutschland.

GBundesAngrletennw „Frankfurt g. M., 2,. Gept. (O. P. A. 3.) 70 ße Sitzung der verfassunggebenden Reichs⸗Versammlung am 1. Sept. Tagesordnung: 1) Beantwortung von Interpella⸗ tionen durch die Reichs⸗Minister; 2) Berathung über den vom Ab⸗ geordneten L. Schwarzenberg Namens des Auosschusses für Geschäfts⸗ ordnung erstatteten Bericht, die Wiedereröffnung der Gallerieen be⸗ treffend; 3) Fortsetzung der Berathung über Art. III. der Grund⸗ rechte. Der Präsident eröffnet die Sitzung um Uhr und macht nach der Austrittsanzeige des Abgeordneten Senff von Posen aus der National⸗Versammlung die Anzeige von der Konstituirung des Finanz⸗Ausschusses, zu dessen Vorsitzenden von Rotenhan erwählt worden. Neue Eingänge für den Flottenbau und der Bericht über die Ergänzungen der Abtheilungen werden verlesen. Nach einem Antrag des volkswirthschaftlichen Ausschusses, über mehrere Eingaben zur Tagesordnung überzugehen, beantwortet Reichs⸗Minister Heck⸗ scher eine Interpellation Reh’'s und Genossen durch die Ansicht des Ministerraths, daß die Vorlage des Programms über äußere Politik mit Hinsicht auf das Eintreffen der Bedingungen des Waffenstill⸗ standes zwischen Deutschland und Dänemark vorläufig noch auszu⸗ setzen sei; eine nähere Mittheilung über letztere Punkte sei dem Reichs⸗Ministerium von Seiten der Königlich preußischen Fegerung noch nicht zugekommen. Statt des nach Brüssel bestimmten C 7 sandten, Grafen Keller, der aus Gesundheits⸗Rüccksichten gen schaft abgelehnt, ist Graf Drachenfels in gleicher Eigenschaft er⸗ nannt und dessen Ernennung durch den Reichsverweser genehmigt

1“