1848 / 132 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

mechsel-Course.

Eisenbahn-Actien.

Geld. 142 ½ 142 ½

Brief.

Kurz

2 Mt. Kurz 151 ½ 150 2 Mt. 150 ½ 150 ¼ 3 Mt. 6 23 ½ 6 23 ½ 2 Mt. 80 ⁄2 2 Mt. 93 ½ 2 Mt. 101½

Amsterdaan 250 Fl.

do. . b“ u 300 Mk.

11* London S. Parns.ü0cccöcc 300 Fr.

Wien 20 J.. 150 Pl. Augsburg ..— üüürrE 150 PFl. Breslaunun .“

Leipzig in Courant im 14 Thlr. Puss.. 899 Thlr. 99 ⁄2 —. 100 Pl.

100 Shbl 101 Pfandbrief-, Kommunal- Papiere und

Geld-Course.

HamburgV .

do- EEEEEEEEEe,e,. 101 99 99

2 Mt 8 Tage 2 Mt. 2 Mt. 56 24 3 Wochen

Prankfurt a. M südd. W .

Petersburg

Iländische Fonds,

Zf. Brief. St. Schuld-Sch. 3 ½ 73 3 Sech. Präm. Sch. K. u. Nm. Schuldv. 3 ½ Berl. Stadt-Obl. 3 ¾ Westpr. Pfandbr. 3 79 % Groszh. Posen do. 4 95 ½ do. do. 3 ½⁴

Ostpr. Pfandbr. Pomm. do.

Geld. 73

Gem. Zf. Brief. Geld.

Kur- u. Nm. Pfdbr. 3 ½ 89 ½ Schlesmsche do. 3 3

Gem.

do. Lt. B. gar. do. Pr. Bk-Anth.-Sch

—122

Friedrichsd'or. And. Geldm. à 5th. 3 Disconto.

Ausländische Fonds.

218S EN

Ꝙ☛ S.

£☛½☛ +ρ‿

Russ Hamb. Cert Poln. neue Pfdbr. do-beiHopes 4. S. do. Part 500 Fl. do. do. 1. Anl. do. do. 300 Fl. do. Stiegl. 2. 4. A. 5 8 Hamb. Feuer-Cas.8 do. do. 5. A. do. Staats-Pr. Anl. do. v. Rthsch. Lst. 5 IHoll. 2 ½ Int. do.Poln. Schatz0. 4 Kurh. Pr. 0. 40 th. do. do. Cert. L. A. 5 66 Sardin. do. 36 Pr. do. do. L. B. 200 Pl. N. Bad. do. 35 PFl. Pol a. Pfdbr. a. C. 4

3- 3

Stamm-Actien. Kapital.

Der Reinertrag wird nach erfolgter Bekanntm.

in der dazu bestimmten Rubrik aus efüllt. Die mit 3 pCt. bez. Actien sind v. Staat gar.

Rein-Ertra

Rechnung. 1842.

Börsen-Zin

Prioritäts-Actien. Kapital.

Sämmtliche Prioritaäts-Actien werden durch jährliche Verloosung à 100 pCt. amortis.

Zinsfuss.

Berl. Anhalt Lit. A B. do. Hamburg. do. Stettin-Starg.. do. Potsd.-Magd..

Magd.-Halberstadt.

do. Leipziger ..

Halle-Thüringer.

Cöln-Minden do. Aachen.

Bonn-Cölllnl

Düsseld. Elberfeld..

Steele- Vohwinkel...

Niederschl. Märkisch.

do. Zweigbahn

Oberschl. Lit. A...

do. LIt. B.

Cosel-Oderberg

Breslau- 8 1“

Krakau-Oberschl....

Berg.- 1,II“

Stargard-Posen.

Brieg-Neisse.. 3

3,500,000 8,000,000 4,824,000 4,000,000 1,700,000 2,300,000 9,000,000 12,967,500 4,500,000 1,051,200 1,400,000 1,300,000 9,950,000 1,500,000 2,253,100 2,400,000 1,200,000 1,700,000 1,500,000 4,000,000 5,000,000 1,100,000

Quittungs- Bogen. 1 8 Berl. Anhalt. Lit. B. 2,500,000 . 60

Magdeb.-Wittonb. 4,500,000 60 Aachen-Mastricht . 2,750,000 4 30 Thür. Verbind.-Bahn 5,600,900 20

ꝓE

2 Sb-2

.

8*—

62—ö856

02 be0

3 4 89 ½ n. 89 bz. u 6. 89 ½⅔ B. 89 bz. u. G.

42 ½ bz.

67 ba. n. 6.

EeEEEEEE“

Ausl. Quitlungsbog. Ludw.-Bexbach 24 Fl. Pesthio 661I. Friedr. Wilh.-Nordb.

8,525,000 90 18,000,000 80 8,000,000 90

Schluss-Course von Cöln-Minden 74 S.

1,411,800 4 5,000,000 4 ½ 2,367,200 4 3,132,800 1,788,000 4,000,000 3,674,500 1,492,800 3 ½

Berl.-Anhalt do. Hamburg . do. Potsd.-Magd... do. do.

Magdeb.-Leipziger..

Halle-Thüringer ....

ee8“

Rhein. v. Staat gar. do. 1. Priorität. 2,487,250 4 do. Stamm-Prior. 1,250,000 4

Düsseldorf-Elberfeld. 1,000,000] 4

Niederschl. Märkisch. 4.175,000 4

do. do. 3,500,000 do. III. Serie. 2,300,000 do. Zweigbahn 252,000 do. do. 248,000

Oberschlesische 1,276,600

Cosel -Oderberg 250,000

Steele- Vohwinkel.. 325,000

Breslau-Freiburg. 400,000

—,— —s

SCnI,SEnnn

Ausl. Stamm-Act.

Dresden-Görlitz .... 6.000,0000 Leipzig-Dresden 4,500,000 Chemnitz-Risa 4,000,000 Sächsisch-Bayerische 6,000,000 Kiel -Altona Sp. 2,050,000 Amsterd.-Rotterd. Fl. 6,500,000 Mecklenburger Thlr. 4,300,000

Börsen- Zinsen

—ö——ö

8 8 8 8

von Preussischen Bank-Antheilen 84 ½ a 85 bz. u. G.

Das Geschäft an heutiger Börse war lebhaft, und sämmtliche

Actien- und Fonds-Course erfuhren eine beträchtliche Steigerung,

welche sich bis zum Schlufs der Börse vollkommen behauptete.

Auswärtige Börsen.

Wien, 9. Sept. Met. 5proz. 78 78 ½. 4proz. 65 66. Zproz. 49 48. 2 ½Qproz. 40 ¼ 41. Anl. 34 128 128 ½¼, 39 85 bis 86. Nordbahn 103 ½ 104 ½¼. Gloggn. 93 95. Mail. 71 72. Livorno 67 67 ¼. Pesth 63— 65. B. A. 1065 1070 1075.

Wechsel. Amsterdam 152 Br. u. G. Augsb. 109. Frank⸗ furt 109. Hamburg 161. London 10.54. Paris 130. Br. u. G.

Hamburg, 9. Sept. 3 ½ proz. p. C. 75 Br., 74 G. E. R. 95 Br., 94 ½ Gld. Dän. 67 Br., 66 ½ Gld. Ard. 7 ½ Br. Zproz. 17 ½ Br. Hamburg⸗Berlin 64 Br., 62 Gld. Bergedorf 65 Br. Altona⸗Kiel 85 ¾ Br., 85 Gld. Mecklenburg 30 Gl.

Fast alle Fonds und Actien waren anfangs mehrere Prozent eiedriger, stiegen jedoch im Laufe der Börse und schlossen angenehm.

Frankfurt a. M., 9. Sept. Die Stimmung in Fonds war an heutiger Börse minder günstig als gestern. und alle österr. Gattungen, so wie Fr. Wilh. Nordbahn⸗Actien, wa⸗ ren zu billigeren Preisen angeboten. In allen übrigen beinahe gar keine Veränderung. Das Geschäft war im Ganzen höchst unbe⸗ deutend.

Met. 73 ½. 72 ½. Bank⸗Actien ohne Divid. Darmst. 50 Fl. L. 62 ½. 62 ¼, do. 25 Fl. 20 ¾ Br. Baden 50 Fl. 46. 45 ¼, do. 35 Fl. 25 ½. 25 ½. Kurhess. 25 ½. 25. Sardin. 25 ⅛. 24 ½. 3 proz. Span. 17 ⅞. 17 ½. Poln. 300 Fl. 92 ½. 92, do. 500 Fl. 67. 66 ¾. Köln⸗Minden 77 ½. 76 ½. Bexbach 67. 66 ¾. Friedr. Wilh. Nordbahn 41 ⅞. 41 ¼.

Paris, 8. Sept. Es wurde heute an der Börse bestimmt versichert, daß die englisch⸗französische Vermittelung in Italien von Oesterreich angenommen sei, aber dieselbe soll an Bedingungen ge⸗ knüpft sein, welche die Frage noch sehr verwickeln können. So hatte die Rente nur eine kleine Steigerung erfahren, und die Angebote wa⸗ ren selbst pr. Cassa zahlreich. Eine neue Escomptirung ⸗von 32,500 Fr. 5proz. Rente hatte keine Wirkung.

Zproz. Rente gestern 44, eröffnete 44. 75 und blieb 45. 5proz. do. gestern 70. 25, heute 71 und blieb 71.50. Anleihe von 1848 73. Nordbahn 377. 50 a 378. 75.

London, 7. Sept. Zproz. 86 ¼, a. Z. 86 ½. Belg. 70. Int. 44 ½. 4proz. 70 ½. Bras. 74 ½.

Engl. eröffneten heut fast wie gestern, doch schlossen sie fester. In fremden Fonds war es still und kein Geschäft; in Eisenbahn⸗ Actien war nur wenig Geschäft.

1195. 1180.

3 ½ proz. 87.

3Zproz. inl., Spanier

Amsterdam, 8. Sept. Bei ziemlich lebhaftem Geschäft in Int. waren holl. Fonds zu den gestrigen Preisen angeboten. Span.

unverändert. Port. etwas flauer. Oester. wenig verändert, obwohl der Handel darin ziemlich belebt war.

Holl. Int. 44 ½, „½, , v½. Zproz. neue 52 ½. Aproz. ostind. 68 ½, , ½¼. 3 ⁄proz. Synd. 68. Span. Ardoins 8 ½. Gr. Piecen öPortug. nene 20 ½, 4proz. 22 %. 22. Russ. 4proz. 75 ½. Stiegl. 75 ½. Oest. Met. 5proz. 68 ½. 2 ½proz. E666TEN 7471.

Antwerpen, 7. Sept. Die Börse war anfangs doch blieb sie später wie gestern. 5Mproz. 76 ⅛, 4 ½poroz. 7. Tpproz. 98 , , †. Ard. 8 ⁄6, 8.

Madrid, 2. Sept.

Z proz. 19 ½, . Coupons 7 Gld.

5proz. 10 ½, t. O8, 4

Berliner Getraidebericht vom 11. September. Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt: Weizen nach Qualität 58—62 Rthlr. 8 Roggen loco 30—31 Rthlr.

82 pfd. p. Sept. /Okt. 29 28 ½ Rthlr. Okt./Nov. 30 29 ½ Rthlr. p. Frühjahr 33 32 ½ a 32 ¾ Rthlr.

Gerste, große, loco 28 Rthlr.

2 kleine 25 Rthlr. Hafer loco nach Qualität 16—17 Rthlr. Erbsen, Kochwaare 40 Rthlr. 8 Futterwaare 37 Rthlr. Rüböl loco 11 ½2 11 Rthlr. Sept. /Okt. 11 12 11 Rthlr.

8 Okt. /Nov. 11 ½ 11 ½2 Rthlr. Nov./Dez. 11 4 11 ½⅞ Rthlr. Dez. / Jan. 11 ¼ 11 ½¼ Rthlr. Jan./Febr. 11 5 11 ¼ Rthlr. Febr. / März 11 ½ 11 ½ Rthlr.

Leinöl loco 9 ¾ Rthlr., Lieferung 9 1⁄2.

Spiritus loco 18 ½ 18 Rthlr. ohne Faß, mit Faß 17 verk

Sept. / Okt. 17 ½ Rthlr. Okt. /Nov. 17 Rthlr.

Königsberg, 8. Sept. Zufuhr war mittelmäßig. Wei⸗ zen 60 bis 80 Sgr. pr. Schffl., Roggen 32 bis 38 Sgr., gr. Gerste 30 bis 32 Sgr., kl. Gerste 28 bis 32 Sgr., Hafer 16 bis

21 Sgr., graue Erbsen 45 bis 60 Sgr., weiße Erbsen 45 bis 50 Sgr., Kartoffeln 13 ½ Sgr., der Ctr. Heu 16 bis 18 Sgr.

Aachen, 8. Sept. Weizen 2 Rthlr. 16 Sgr. Roggen 1 Rthlr. 19 Sgr. 1 Pf. Gerste 1 Rthlr. 5 Sgr. Hafer 25 Sgr.

Neuß, 8. Sept. Weizen 2 Rthlr. 11 Sgr., Roggen 1 Rthlr. 12 Sgr., Wintergerste 1 Rthlr. 6 Sgr., Sommergerste 1 Rthlr. 6 Sgr., Buchweizen 1 Rthlr. 8 Sgr., Hafer 23 Sgr., Erbsen 2 Rthlr. Rappsaamen 3 Rthlr. 15 Sgr. Kartoffeln 15 Sgr. Kleiner Saa⸗ men 3 Rthlr. 6 Sgr. 8

Rüböl pr. Ohm à 282 Pfd. o. F. 31 Rthlr. 15 Sgr., pr. Okt. 31 Rthlr. 15 Sgr.

Rübkuchen pr. 1000 St. 32 Rthlr.

Preßkuchen pr. 2000 Pfd. 29 Rthlr.

Branntwein pr. Ohm 18 Gr. 13 Rthlr. 15 Sgr.

Gereinigtes Oel 33 Rthlr.

Speiseöl pr. ½ Pfd. 12 Sgr. 6 Pf.

Getraide in Folge der Erniedrigung in England und Holland flauer. Rüböl behauptet sich.

Amsterdam, 8. Sept. Weizen bei Kleinigkeiten zu Noti⸗ rungen verkauft. Poln. Sorten knapp: 132 pfd. hoogl. Klees. 280 Fl. 128pfd. grön. 250 Fl., 134 pfd. rost. 315 Fl.

Von Roggen bei Partieen 122 pfd. preuß. 170 Fl.

Gerste höher verkauft, 106 pfd. nassau. 150 Fl.

Buchweizen wiederum 20 Fl. niedriger abgegeben; 121pfd. neuer holst. 180 Fl., 119 pfd. n. groyscher, welcher zu 175 Fl. gekauft war, konnte nur 170 Fl. holen; vorjährige Sorten fanden keine Frag e.

E16“ verkauft: alt. holst. 53 L., auf 9 Faß gleich u. im Sept. 96 ¼ L., April 69 L.

Leinsamen ohne Handtl.

Rüböl gleich etwas williger, auf Lieferung wie früher. 6 Wochen 34 ½ Fl., flieg. 33 ¾ a ½ Fl., Okt. 33 ½ Fl., Nov. 34 Fl., Dez. 34 a Fl., Mai 34 ½.

Leinöl pr. 6 Woch. 28 ½ Fl., flieg. 27 ½ Fl.

Hanföl pr. 6 Woch. 36 ½ Fl., flieg. 35 ¾ Fl.

Mit der heutigen Nummer des Staats⸗Anzei⸗ gers wird Bogen 165 der Verhandlungen zur Ver⸗ einbarung der Preuß. Verfassung ausgegeben.

dito

Pro 8

ruas.

Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei.

[507 b]

Bekanntmachungen.

Pollacksche Dampfschifffahrt

* *

zwischen Eisenbahn.

ö— —,—ö—

Köln⸗Minden⸗Thüringer Verbindungs⸗ sie außerdem nach Ablauf dieser Frist als Ausgetretene

werden betrachtet und hinsichtlich ihres Vermögens den

Magdeburg⸗Wittenbergesche

[503 b]

Eisenbahn.

R. Nachträglich werden hier⸗ 8 mit gemäß §. 14. des Ge⸗ sellschafts⸗Statuts und in

Ergänzung der Bekannt⸗

machung vom 31sten v. M.

., die Quittungsbogen der

8 Magdeburg⸗Wittenber⸗

Eeʒee 9* sssohen Eisenbahn⸗Gesell⸗ Nr. 3382. 3383. 3384. 3489. 3490.,

auf welce dik 7te Einzahlung bis zum 30sten v. M. ebenfalls nicht geleistet ist, die aber in der

uns früher überreichten Designation irrthümlich nicht mit

aufgenommen waren, für null und nichtig,

die darauf bereits gezahlten 60 % als verfallen und

die durch die I Zahlungen und die ursprüng⸗

liche Zeichnung den Actionairs gegebenen Anrechte auf

den Empfang von Actien für erloschen erklärt. Magdeburg, den 3. September 1848.

Direktorium der Magdeburg⸗Wittenbergeschen Eisenbahn⸗Gesellschaft. (gez.) Harte. 1

16“

Königsberg und Stettin.

Nach Aufhebung der Blokade unseres Hasens wird das gekupferte Dampfschiff, Coleraine“ von 140 Pferde- krast seine regelmässigen Fahrten cröflnen, und zwar sind dieselben für den Monat September in der Art festgesctzt, dals der Abgang von

Königsberg

Sonntag den 10. Sept.,

Freitag 22. stattfindet.

Die späteren Fahrten bleiben ferneren Apzeigen vorbehalten. 8 Die resp. Absender können ihre Güter direkt an die unterzeichnete Expedition zur Weiterbeförderung adressiren, welche gegen Nachnahme von 1 Sgr. p. Ctr. bei direkter Ueberladung und von 1 ½ Sgr. p. Ctr. bei vorheriger Speicherung pünktlich besorgt wird.

Stettin, den 6. September 1848.

Die Pollacksche Dampfschiff- Expedition. E. Wendt &. Co⸗

Stettin Sonnabend den 16. Sept. Donnerstag „» 28. »

Köln⸗Minden⸗Thüringer Verbindungs⸗ [509 b] Eisenbahn. 8 Zur Vertretung der Rechte der Actio⸗ naire bei der am 20sten d. M. in Pa⸗ Faderborn stattfindenden General⸗Versamm⸗ tlung sind die Actien bis zum 16ten d. M. bei den Herren Meyer & Co. (Behrenstraße Nr. 44) gegen Quittung Berlin, den 9. September 1848 Das Comits.

*.

Bei der Wichtigkeit der in bevorste⸗

hender General⸗Versammlung zur Be⸗

6. schlußnahme kommenden Punkte, wie ins⸗

besondere wegen Auflösung der Gesell⸗

schaft, so wie Betreffs der Unterhandlun⸗

Sgen wegen Verkaufs der Bahn an den

Staat, werden die Herren Actionaire dringend aufge⸗

fordert, ihre Actien zur Vertretung einzureichen und sich

durch die etwanigen geringen Kosten davon nicht ab⸗

halten zu lassen, da diese am unrechten Orte ange⸗

brachte Sparsamkeit so ost schon die Quelle namhafter Verluste geworden ist.

Nur ein einiges Zusammenwirken kann bei dieser Sachlage noch ein gutes Resultat liesern, was nicht blos voc ferneren Verlusten durch weitere Einzahlungen schützt, vielmehr durch dann zu erwartende Rückzahlung so viel als möglich gerettet wird.

[540] VW1abHbun . Nachgenannte in dem Jahre 1827 im Königreiche Sachsen geborene und in hiesigen Landen militairpflich⸗ tige Individuen haben bei der im Monate Dezember 1847 stattgefundenen Rekrutirung sich nicht gestellt und werden, da ihr Aufenthalt nicht zu ermitteln gewesen ist, in Gemäßheit §. 81. des Gesetzes über Erfüllung der Militairpflicht vom 1. August 1846 hiermit vorge⸗ laden, binnen einer doppelten sächsischen Frist, und läng⸗ stens bis Ende November 1848, sich bei der Obrigkeit des bei eines Jeden Namen angegebenen e persönlich zu stellen und behufs der Erfüllung ihrer

Militairpflicht anzumelden, unter der Be tite daß

Deserteurs gleich greachtet werden. Zwickau, am 8. August 1848. Königlich Saͤchsische Kreis⸗Direction. E. Heubner.

Verzeichniß der Absenten.

Vor⸗ und Zuname derselben. Geburtsort. Carl Heinrich Eduard Bergner sStollberg. 2 Johaun Christian Theodor Friedrich Chemnitz. 3 Friedrich Adolph Gläser sdesgl. 4 Friedrich August Ferdinand Jähnig desgl. Johann Heinrich Lehmann desgl. Johann Carl Wilhelm Litzinger Mittweida. Johann Anton Sabath Chemnitz. (Bernhard Franz Wieck desgl. Carl Wilhelm Müller Schneeberg. Johann Gottlieb Popp Hauptmannsgrün Tarl Heinrich Benjamin Bley Markersbach. Friedrich Wilhelm Heckel Ruppertsgrün. Christian Heinrich Löffler Schwand. August Friedrich Wohlrab Fealkenstein. 15 Friedrich Georg Kneuer Mplau. fs [510 b] Mecklenburgische Eisenbahn.

Einnahme im Monat August 1848. 12,594 Personen. 5485 Thlr. 38 Sch. 4 Pf. 18,475 ½ Ctr. Güter 1855 » 34 Ueberfracht, Equipagen u. Vieh 583 » 24

Extraordinaria 50 »

1 7575 Thir. Sch. Ff. Schwerin, den 7. September 1848. ů

Nr.]

v 29

2

nent beträgt: 2 Athlr. für ¼ Jahr. 4 Athlr. †½ Jahr. 8 Athlr. 1 Jahr. in allen Theilen der Monarchte ohne Preis⸗Erhöhung. ei einzelnen Rummern wird der Bogen mit 2 ¾ Sgr. berechnet.

Das Abonnem⸗

Jö1“

eutschland.

Bundes⸗Angelegenheiten. Frankfurt a. M. Erlaß des Reichs⸗ verwesers. Der belgische Gesandte bei der Centralgewalt. Antrag zur Beschleunigung der Verfassungs⸗Berathung.

Preußen. Berlin.

Desterreich. Wien. Die Ministerkrisis. Gesetz über Aufhebung der Unterthänigkeit und Entlastung des bäuerlichen Besitzes. Die un⸗ garische Deputation. Gratz. Bestand der österreichischen Armee. Triest. Albini verläßt Venedig.

Oldenburg. Oldenburg. Verhandlungen des Landtags.

Braunschweig. Braunschweig. Verhandlungen der Stände⸗Ver⸗ sammlung und Schließung des Landtages.

Schleswig⸗Holstein. Kiel. Annahme des Staats⸗Grundgesetzes. Anssrache an das deutsche Heer.

Frankfurt. Fra⸗ nkfurt a. M. Probefahrt auf der Frankfurt⸗Hanauer

Eisenbahn. 1

Hamburg. Hamburg. Ankunft des Generals Halkett. Bewegungen.

Amtlicher Theil.

Truppen⸗

Ausland.

Oesterreich. Mailand. Proclamation Radetzkp's Venedig. Neue Anleihe.

Frankreich.

Ausschuß.

National⸗Versammlung. Vorgang im Verfassungs

Anzeige von Oesterreichs Vermittelungs⸗-Annahme. Kre⸗ ditforderungen für Arbeiten und Gefängnisse. Weitere Berathung und Annahme des Gesetzentwurfs über die tägliche Arbeitszeit. Regierungs⸗ Anträge. Direkte Steuern. Die Preßverhältnisse und der Belage⸗ rungszustand. Paris. Diplomatische Audienzen. Aufschub der Universitäts⸗Prüfungen. Polizeiliches Bülletin. Bankbericht. Proudhon's Anleiheplan. Vermischtes.

Großbritanien und Irland. London. Die Königin in Schott⸗ land. Maßregeln für Irland. Die zurückgehaltenen deutschen

Schweiz. Tagsatzung. Vorörtliche Berichte. Kommerzielle Mis⸗ sion nach Frankfurt. Die eidgenössische Untersuchungs⸗Kommission in Neapel. Wahlen in die Bundes⸗Verfassungs-Kommission. Frei⸗ gebung der Dampfschiffe auf dem Lago maggiore. Mittheilung von Nachrichten aus Italien. Ernennung von Konsuln. Eidgenössischer Gesandter in Neapel. Verzicht auf ein zweites eidgenössisches An⸗ lehen. Bern. Ankunft des deutschen Gesandten.

Italien. Rom. Allocution des Papstes. Der amerikanische Ge⸗ schäftsträger Martin †. Florenz. kßu Herstellung der Ruhe in Livorno. Kommission zur Ausarbeitung ei⸗ nes Verfassungs⸗Entwurfs in Modena. Neapel. Expedition gegen Si⸗ cilien.

Handels⸗ und Börsen⸗Nachrichten.

Beilage.

Amtlicher Th eil.

Post⸗D ampfschiff⸗Verbindung zwischen Stettin und St. Petersburg. Der frühere Eintritt der Dunkelheit macht es nothwendig, daß das Personenschiff „Borussia“, welches die Post und die Reisenden für das Post⸗Dampfschiff „Wladimir“ von Stettin nach Swinemünde befördert, von jetzt ab aus Stettin an den betreffenden Sonnabenden schon 11 ½ Uhr Vormittags abgefertigt werde. 1b 18— Die Reisenden, welche den „Wladimir benutzen wollen, werden daher wohlthun, von Berlin bereits Freitag Nachmittags mit dem letzten Dampfwagenzuge sich nach Steitin zu begeben. Berlin, den 8. September 1848. General⸗Post⸗Am

Das 39ste Stück der Gesetz⸗ Sammlung, welches heute en wird, enthält unter 3 8 b v bcht chien Erlaß vom 11. August d. J., betref⸗ fend die den Ständen des königsberger Kreises in Be⸗ ug auf den Bau und die Unterhaltung für verschiedene Straßen in der Neumark bewilligten fiskalischen Vor⸗ rechte; 8 b Die Bestätigungs⸗Urkunde vom 22sten ejus. m., be⸗ treffend den Nachtrag zu dem durch den Erlaß vom 14. Januar 1842 bestätigten Statut der Magdeburg⸗ Halberstädter Eisenbahn⸗Gesellschaft vom 13. September 1841; und Die Bestätigung des A. Schaaffhausenschen Bank⸗Ver⸗ eins. Vom 28. August d. J. Berlin, den 13. September 1848. 1 Debits⸗Comtoir der Gesetz⸗Sammlung.

Abgereist: Der General⸗Postmeister von Schaper, nach dem Großherzogthum Posen.

3029.

mmm.m.

Uichtamtlicher Theil. Deutschland.

Bundes-Angelegenheiten.

Frankfurt a. M., 10. Sept. (O. P. O. Z.) Zur Fest⸗ stellung des Verhältnisses der provisorischen Centralgewalt gegen die Bevollmächtigten der Landes⸗Regierungen ist nach dem Vorschlage des Minister⸗Raths von dem Erzherzog⸗Reichsverweser die Ausferti⸗ gung des folgenden Erlasses verfügt worden: 1 1

Von der provisorischen Centralgewalt für Deutsch⸗ land.

„Durch das Gesetz über die provisorische Centralgewalt vom 28. Juni 1848 ist der Wirkungskreis derselben, sowohl was die Oberleitung des Heerwesens, als auch den völkerrechtlichen Verkehr und die Ausübung der vollziehenden Gewalt in allen Angelegenhei⸗

u rEaeRenen

Schließung der politischen Klubs.

E“ Alle Post⸗Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, für Berlin die Erpedition des Preuß. Staats⸗ 3 Anzeigers:

Behren⸗Straße Nr.;

September

ten, welche die allgemeine Sicherheit und Wohlfahrt des deutschen Bundcestaates betreffen, festgestellt worden.

„In diesem Gesetze ist im §. 14 die Bestimmung enthalten, daß sich in Beziehung auf die Vollziehungsmaßregeln, so weit thunlich, mit den Bevollmächtigten der Landesregierungen ins Einvernehmen zu setzen sei. G ““ .

„Bereits unterm 15. Juli 1848 bat sich die provisorische Cen⸗ ralgewalt dahin ausgesprochen, daß sie bei Ausübung ihrer Befug⸗ nisse und Verpflichtungen auf die vertrauungsvolle Mitwirkung aller deutschen Regierungen zähle, mit denen sie nur ein gemeinsames Ziel erstrebe, und daß sie, wie sie hierbei auf freimüthige Mittheilung rechne, diese auch stets zu beobachten wissen werde.

„Diesem ihrem Ausspruche getren, glaubt sie, da nun von beinahe allen Regierungen Bevollmächtigte bei der Centralgewalt ernannt sind, über ihre Beziehungen zu denselben sich erklären zu sollen. . 5 11616““

„Die Centralgewalt erkennt die Größe und Wichtigkeit ihrer Verpflichtungen, sie weiß, daß ihre Lösung in der Kraft und Ent⸗ schiedenheit bei ihren Anordnungen bedingt ist, und daß, wenn auch den gerechten Ansprüchen der einzelnen Staaten Rechnung getragen werden soll, die Einheit Deutschlands vor Allem erstrebt und gewahrt werden muß. 1.“ 1

„Mit diesen Grundsätzen ist das Verhältniß der Centralge⸗ walt zu den bei ihr Bevollmächtigten bezeichnet. Es wird darin erkannt, daß durch sie die Vollziehung der Beschlüsse der Centralge⸗ walt vermittelt, befördert und erleichtert werde, ohne daß ihnen die Befugniß eingeräumt werden könnte, auf die Beschlußnahme der Ceu⸗ tralgewalt entscheidend einzuwirken oder irgend eine kollektive Ge⸗ schäftsführung auszuüben. 8

„Die Centralgewalt behält es sich daher bevor, nach Umständen unmittelbar mit den Regierungen der einzelnen deutschen Staaten und deren leitenden Organen in Verkehr zu treten, wobei sie der gl'ichen Erwiederung entgegensieht. Sie wird aber auch, nach Lage, sich wegen Durchführung von Vollziehungs⸗Maßregeln an die Bevollmäch⸗ tigten selbst und allein wenden und in entsprechendem Wege deren Zuschriften entgegennehmen, wenn dieser Weg ihr zur Förderung ge⸗ eignet erscheinen wird. 1

„Dabei wird die Centralgewalt bedacht sein, durch Verkehr mit den Bevollmächtigten von den Wünschen, Bedürfnissen und Verhält⸗ nissen der einzelnen deutschen Staaten fortgesetzt sich zu unterrichten und denselben jene Rücksicht angedeihen zu lassen, die mit den allge⸗ meinen Interessen Deutschlands vereinbarlich ist. 8

Frankfurt a. M., am 30. August 1848.

Der Reichsverweser: (gez.) Erzherzog Joha un. Der Reichsminister des Innern: (gez.) Schmerling.“

Der Reichsverweser hat gestern um 2 Uhr dem Herrn Grafen Camill von Briey eine Audienz zum Behufe der Ueberreichung des Schreibens Sr. Maj. des Königs der Belgier ertheilt, durch wel⸗ ches derselbe als außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Mi⸗ nister bei der provisorischen Centralgewalt für Deutschland beglau⸗ bigt wird. . . .

Die O. P. A. Z. theilt nachstehenden, ihr zur Veröffentlichung zugegangenen „Antrag zur Beschleunigung der Verfassungs⸗Berathung“ mit: „In Erwägung, daß nach dem Maßstabe bisheriger Erfahrung auch nach der günstigsten Berechnung und in der Voraussetzung kür⸗ zerer Berathung das endliche Zustandekommen der Verfassung nicht vor dem Jahre 1850 in Aussicht steht; in Erwägung, daß in der jetzigen wechselvollen Zeit eine solche Länge des Wegs bis zum Zu⸗ standekommen einer definitiven Verfassung auf die politischen wie auf die staatswirthschaftlichen Zustände unseres Vaterlandes nur nachthei⸗ lig wirken kann; in Erwägung, daß der jetzige provisorische Zustand einer scharfen Feststellung des Verhältnisses zwischen Central⸗ und Einzelregierungen nicht günstig ist, daß vielmehr eine einheitliche, feste Organisation im Innern erst mit der Einführung der definitiven Verfassung vollständig erreicht werden kann, daß aber Stärke und Ansehen nach außen dadurch wesentlich mit bedingt sind; in fernerer Erwägung, daß vor solch außerordentlichen Rücksichten die Rücksicht auf etwas größere oder geringere Gründlichkeit in den Hintergrund tritt; daß es in großen Zeiten, wie die jetzige, vor Allem darauf an⸗ kommt, das große Ganze festzustellen, und die Ausführung im Einzelnen ruhigeren Zeiten überlassen werden kann; in Erwägung end⸗ lich, daß die Volksstimme aus allen Theilen Deutschlands eine baldige Beendigung der Verfassungs⸗Berathungen dringend verlangt, und daß es stets als Pflicht erkannt worden, das Gute nicht durch das Streben nach Besserem zu gefährden, stellen die Unterzeichneten folgende Anträge: I. Die National⸗Versammlung möge ihren Präsidenten ermächtigen, nachdem die Abstimmung über den §. 14 der Grundrechte erfolgt sein wird, vor dem Beginne der Berathung eines jeden Paragraphen des Entwurfs der Grundrechte die Frage zu stellen, ob die National⸗ Versammlung auf die Diskussion zu verzichten beschließe. Im be⸗ jahenden Falle sollen außer dem Antrage der Mehrheit des Verfassungs⸗Ausschusses auch die Minderheits⸗Gutachten dessel⸗ ben Ausschusses, so wie die etwa korrespondirenden Anträge anderer Ausschüsse, wie z. B. des volkswirthschaftlichen, zur Abstimmung gebracht werden. II. Die National⸗Versammlung möge den Verfassungs⸗Ausschuß zur beschleunigten Vorlage des noch rückständigen Theils der Verfassung auffordern und den Herrn Prä⸗ sidenten ermächtigen, beziehungsweise ersuchen, diesem Ausschusse die Möglichkeit dazu zu geben durch Aussetzen der öffentlichen Sitzungen auf einige Tage nach vollendeter Berathung über den Waffenstill⸗ stands⸗Vertrag, so wie durch Einhalten der Regel, wonach wöchent⸗ lich nur vier öffentliche Sitzungen stattfinden sollen. Frankfurt a. M., den 8. September 1848. Bassermann. von Beckerath. Böcking. Brons. Compes. Detmold. Duncker. Edel. Giskra. Jordan von Marburg. Jürgens. Laube. Lebmann. Mathy. Mittermaier. Robert Mohl. Neuwall. von Radowitz. Riesser. von Raumer. Rüder. Schneider. Graf Schwerin. Teichert. Veit. Waitz. Zell.

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Preußen. Berlin, 12. Sept. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Geheimen Legations⸗Rath Borck in Berlin die Annahme des von Sr. Majestät dem Könige von Sach⸗ sen ihm verliehenen Komthur⸗Kreuzes des sächsischen Civil⸗Verdienst⸗ Ordens zu gestatten.

Oesterreich. Wien, 9. Sept. (Allg. Oest. Ztg.) Seit vorgestern wird das Gerücht verbreitet, die Minister Doblhoff und Schwar⸗ zer würden demnächst aus dem Ministerium treten. Wir können aus guter Quelle versichern, daß ein Gesuch um Enthebung vom Amte nur von Schwarzer an den Kaiser gerichtet wurde, und daß Doblhoff, trotz⸗ dem, daß seine physischen Kräfte nachgerade erschöpft sind, das Opfer seines Verblutens noch eine Zeit zu bringen entschlossen ist. Wie wir hören, glaubt Schwarzer durch seinen Austritt das Ministerium we⸗ sentlich zu stärken, indem durch Zuziehung zweier Männer aus dem Centrum, da auch das Unterrichts⸗Ministerium zu besetzen ist, eine größere Majorität im Reichstag erzielt werden könnte. So hofft man, ein Ministerium zu erhalten, weiches den konstituirenden Reichs⸗ tag zu Ende zu führen und während desselben die Ordnung in der Residenz zu sichern vermöchte.

Die ungarische Deputation, welche gestern Mittag um 12 Uhr in Schönbrunn empfangen werden sollte, hat ihre Aufwartung auf heute verschoben (ste wäre also noch nicht, wie gestern gemeldet wurde, nach Pesth zurückgekehrt), um noch einige Aenderungen in ihrer Adresse vorzunehmen, da diese ursprünglich manches Herbe enthielt, welches weder mit der Würde des Monarchen, noch mit der Er⸗ reichung des Zweckes sich vereinbaren würde.

Wien, 10. Sept. (Wien. Ztg.) Se. Majestät der Kaiser hat den von dem konstituirenden Reichstage vorgelegten Beschlüssen über die Aufhebung des Unterthänigkeitsbandes und die Entlastung des bäuerlichen Besitzes die Sanction ertheilt und nachstehendes Gesetz mit der beistimmenden Unterschrift versehen:

„Wir Ferdinand der Erste, constitutioneller Kaiser von Oesterreich ꝛc. ꝛc., haben über Antrag Unseres Ministeriums in Uebereinstimmung mit dem kon⸗ stituirenden Reichstage beschlossen und verordnen, wie folgt: 8 1) Die Unterthäͤnigkeit und das schutzobrigkeitliche Verhältniß ist sammt

allen diese Verhältnisse normirenden Gesetzen aufgehoben. 8

2) Grund und Boden ist zu entlasten; alle Unterschiede zwischen Do⸗ minikal⸗ und Rustikalgründen werden aufgehoben.

3) Alle aus dem Unterthänigkeits Verhältnisse entspringenden, dem unterthänigen Grunde anklebenden Lasten, Dienstleistungen und Giebigkeiten jeder Art, so wie alle aus dem grundherrlichen Ober⸗Cigenthume, aus der Zehent⸗, Schutz⸗, Vogt⸗ und ( Wein⸗) Bergherrlichkeit und aus der Dorf⸗ Obrigkeit herrührenden, von den Grundbesitzungen oder von Personen bisher zu entrichten gewesenen Naturals, Arbeits⸗ und Geldleistungen, mit Ein⸗ schluß der bei Besitzveränderungen unter Se und auf den Todesfall

zahlenden Gebü⸗ sind von nun an aufgehoben. zu zahlenden Gebühren, sind von g

4) Für einige dieser aufgehobenen Lasten eistet werden, für andere nicht. 1 alle aus dem persönlichen Unterthans⸗Verbande, aus dem Schutzverhältnisse, aus dem obrigkeitlichen Jurisdictionsrechte und aus der Dorfherrlichkeit entspringenden Rechte und Bezüge kann keine Entschädigung gefordert werden, wogegen auch die daraus entspringenden Lasten aufzuhö⸗ ren haben.

6) Für solche Arbeitsleistungen, Natural⸗ und Geldabgaben, welche der Besitzer eines Grundes als solcher, dem Guts⸗, Zehent⸗ oder Voigt⸗ herren zu leisten hatte, ist baldigst eine billige Entschädigung auszu⸗ mitteln. .

7) Die Holzungs⸗ und Weiderechte, so wie die Servitutsrechte zwi⸗ schen den Obrigkeiten und ihren bisherigen Unterthanen, sind entgeltlich, das vorfobrigkeitliche Blumensuch⸗ und Weiderecht, so wie die Brach⸗ und Stoppelweide, unentgeltlich aufzuheben.

8) Eine aus Abgeordneten aller Provinzen zu bildende Kommission hat einen Gesetzes⸗Entwurf auszuarbeiten und der Reichs⸗Versammlung vorzulegen, welcher zu enthalten hat die Bestimmungen:

a) über die entgeltliche Aufhebung der in emphpteutischen oder sonstigen über Theilung des Eigenthums abgeschlossenen Verträgen begründeten wechselseitigen Bezüge und Leistungen;

b) über die Aufhebbarkeit von Grundbelastungen, die etwa im §. 3 nicht aufgeführt sind; 4

c) über die Art und Weise der Aufhebung oder Regulirung der im §. 7 angeführten Rechte; 1 8

d) über den Maßstab und die Höhe der zu leistenden Entschädigung und über den aus den Mitteln der betreffenden Provinz zu bildenden Fonds, aus welchem lediglich die für die betreffende Provinz zu be⸗ rechnende Entschädigungs⸗Quote durch Vermittelung des Staates ge⸗ tilgt werden soll;

c) über die Frage, ob für die nach §§. 2, 3 und 8, Liu. b., aufzuhe⸗ benden, jedoch in den §§. 5 und 6 nicht angeführten Giebigkeiten und Leistungen eine Entschäͤdigung, und welche, zu entrichten sei. 1 9) Die Patrimonial⸗Behörden haben die Gerichtsbarkeit und die poli⸗

tische Amtsverwaltung provisorisch bis zur Einführung landesfürstlicher Be⸗ hörden auf Kosten des Staates fortzuführen. 1 ““ 10) Das im öten Absatze ausgesprochene Prinzip der Entschädigung für die Arbeitsleistungen, Natural⸗ und Geldabgaben soll jedoch allfällige spätere Anträge der zufolge des 8ten Absatzes niederzusetzenden Kommission, wodurch dieses Prinzip ertlärt oder eingeschränkt werden könnte, nicht aus⸗ schließen. . 11) Auch der Bier⸗ und Branntweinzwang mit den ihm anhaltenden Verbindlichkeiten hat wegzufallen. 8 Unsere Minister des Innern, der Justiz und der Finanzen sind mit dem Vollzuge dieses Gesetzes beauftragt. Gegeben in Unserer Kaiserlichen Haupt⸗ und Residenzstadt Wien, den siebenten September im Eintausend acht hundert acht und vierzigsten, Un⸗ serer Reiche im vierzehnten Jahre. b Ferdinand Latour, Minister des Krieges. Krauß, Minister der Finanzen. Hornbostl, Miinister des Handels. 8 Schwarzer, Minister der öffentlichen Arbeiten.

ꝛu atte gestern zwischen 12 8 Pesc. Eoabts So viel man

Wessenberg, Minister⸗Präsident und Minister des Aeußern.

Doblhoff,

Minister des Innern.

Bach,

Minister der Justiz.

Die ungarische Deputation ius 8 und 1 Uhr Audienz bei Sr. Majestät in Schönbrunn.

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