1848 / 156 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Feerliner Rörs

818 e „»om 4. 0O Ktober.

mechsel-Course.

250 F. Kurz 250 Fl. 2 Mt. 300 Mk. Kurz 300 Mk. 1 Lst. 300 Fr.

..150 Fl. 150 Fl. 100 Thlz.

100 Thlz.

Augsburg .- eZ““

Leipzig in Courant im 14 Thlr. Fuss..

Petersburg

56 24 100 SRhl- 3 Wochen] 106 ½ 10⁵ ½

Eisenbahn- Actien.

Geld. 143 ½

Brief.

Stamm-Actien. Kapital.

142* 1503 149

in der dazu bestimmten Rubrik ausgefüllt. Die mit 3 pCt. bez. Actien sind v. Staat gar

Der Reinertrag wird nach erfolgter Bekanntm.

Prioritäts-Actien. epiual. z

Tages-Ceurs.

Börsen-Zins- 8

Rechnung. Rein-Ertrag. 1842.

Sömmtliche Prioritsts-Actien werden durch jährliche Verloosung 2 100 pCt. amortis.

Zinsfuss

6 24 ½ 17¼ 885 do. 101½ do. Stettin-Starg.. 99 ¾ do. Potsd.-Magd... 99 Magd.-Halberstadt.. 93 ½ do. Leipziger. Halle-Thüringer Cölmn-Minden..

Berl. Anhalt Lit. A B.

3,500, Hamburg 2⁰0⁰

8,000,000 4,824,000 4,000,000 1,700,000 2,300,000 9,000,000 12,967,500

93 ½

99 5 99½

Imlandische F. onds, Ppfandlbrief- EKommunal-Papiere und

celd- Course.

do hen Bonn Oöln .. 11“ Düsseld. Elberfeld ..

4,500,000 1,051,200 1,400,000

zt. Prief. Geld. Gew. 2t.] Brief. 1 89 88 ½ 88

Kur- u. Nm. Pfdbr. 3 ½ Schlesische do. 3 ¾ do. Lt. B. gar. d0. 3 Pr. Bk-Anth. Sch,—

St. Schuld-Seh. Seech. Präm. Sch. K. u. Nm. Schuldv. 3 ½ Berl. Stadt-Obl. 3 Westpr. Pfandbr. 3 ½ Grosah. Pesen 40. 4

do. do. 3 ½ Ostpr. Pfandbr. Pomm. do. 3 ½

3 ½ 73 73 ½ 3. 87 ¼

Fnedrzichsd'or. And. Goldm. à 5th. Disconto.

Steele- Vohwinkel... Niederschl. Märkisch. Zweigbahn Oberschl. Lit. A.... bgn do. II“ 85G Cosel-OQderberg zreslau- Freiburg ... Krakau-Obersehl.... Berg.- Märk Stargard-Posen Brieg-Neisse

1,300,000 9,950,000 1,500,000 2,253,100 2,400,000 1,200,000 1,700,000 1,500,000 4,000,000 5,000,000 1,100,000

Geld. Gem.

4 1 13 ½ 1*

2 ; 4 ½

Ausländische F

Quittungs-Bogen.

- Poln. neue Pfdbr.

do. Part 509 F.. do. do. 309 Fl. Hamb. Feuer-Cas.]* do. Staats-Pr. Anl. Holl. 2 ½ % Int.

Kurh. Pr. O. 40 th. Sardin. do. 36 Fr. N. Bad. do. 35 Fl.

Russ Hamb. Cert 5 do- beiHlopes 4.8. 5 V do. do. 1. Aul. 4 do. Stiegl. 2. 4.A. 4 I do. do. 5. A. 4 I1 do. v. Rthsch. Est. 5 do. Poln. Schatz0. 4 66 ½ do. do. Cert. L. A. 5 do. do. L. B. 200 Pl. pol a. Pfdbr. a. C. Ä4 —- 90 ½

15

Berl. Anhalt. Lit. B. Magdeb.-Wittenb.... Aachen-Mastricht ... Thür. Verbind.-Bahn

Ausl. Quitlungsbog. Ludw.-Bexbach 24 Fl. Pesther. 1I. Friedr. Wilh.-Nordb.

4,500,000 2,750,000 5,600,900

8,525,000 18,600,000 8,000,000

2,500,000

Schluss-Course von Cöln-Minden 75 B

Berl.-Anhalt.

do. Potsd.-

2 2

2◻

E

n——— 2 büe

do.

8

2 0ꝙ2

do.

8 II“

4 4 8 8 4 42 ½ 24 bz.

do. Hambur

do. do. Magdeb.-Leipziger.. Halle-Thüringer ... Cöln-Minden Rhein. v. Staat gar.

do. 1. Priorität....

do. Stamm-Prior.. Düsseldorf-Elberfeld. Niederschl. Märkisch. do. 3,500,000 do. III. Serie. do. Zweigbahn do. 248,000 Oberschlesische... Cosel -Oderberg Steele - Vohwinkel... Breslau-Freiburg.D

Ausl. Stamm-Act.

Dresden-Görlitz .. Leipzig-Dresden

Chemnitz-Risa

Sächsisch-Bayerische Kiel -Altona. Amsterd.-Rotterd. Fl. Mecklenburger Thlr.

1,411,800 5,000,000 2,367,200 3,132,800 1,788,000 4,000,000 3,674,500 1,217,000 2,487,250 1,250,900 1,000,000 4 1,175,000

—SSISnE

2,300,000 252,000

1,276,600 250,000 325,000 400,000

n=Sn,Ennne

Börsen- [Zinsen

6,000,000 4,500,000 4,000,000 6,009,000 2,050,000 6,500,000 4,300,000

Sp.

—öq—qο—*7;

88

von Preussischen Bank-Antheilen 86 bz

Dic Course der Eisenbahn Xctien sind heute abermals besser gegangen, und die Frage nach einigen Satlungen war schwer zu befriedigen, obwohl nur sseine Posten gebraucht wurden. Be-

sonders sind Anhalter und Potsdam

Magdeburger höher bezahlt.

Friedrich -Wilhelms -Nordbahn zuletzt matter.

Auswärtige Börsen.

Breslau, 4. Okt. Friedrichsd'or 113 ½ Br.

95 ½ Br.

Louisd'or 112 ½ Gld.

87 ¾ Br. Schles. Pfandbr. 3 ½ proz. 90 ½ Br., do. 92 ½ Br., do. 3 ½ proz. 81 Br.

Poln. Pfandbriefe alte 4 proz. 90 ¼ Gld., do. neue 4 proz. 90 ¼ Gld., do. Partial⸗Loose a 300 Fl. 93 ½ Gld., do. a 500 Fl. 672 Br.,

do. Bank⸗Certifik. a 200 Fl. 13 Gld.

Actien. Oberschles. Litt. A. 88 Gld., do. Litt. B. 88 Gld., Niederschl.⸗Märk. 69 Br., do. Sächs.⸗Schles. (Dresd.⸗ Görlitz) 73 Br. Neisse⸗Brieg 37 ¼ bez. u. Gld. Krakau⸗Oberschl.

Breslau⸗Schw.⸗Freib. 86 ½ Br. Prior. 94 Br., do. Ser. III. 88 ½ Br.

41 ¾ Br. Friedrich⸗Wilhelms⸗Nordbahn 41 ½ Gld. Wien, 3. Okt. Met. 5Zproz. 78 ½, Zproz. 48 48 ½. 2 ½Qporoz. 41 ⁄¾.— 42. 87 87 ½. Nordbahn 104 ½%, 105. bis 71. Livorno 65 ½, . Pesth 63 63 ½. 1085 1090. K. K. Gold 113 ¼ Br. Wechsel: Amsterdam 152 ¼ Br., 151 ½˖ G.

108 ½. Frankfurt 109 ½, 109. Hamburg 161, 160 ½. London 10. 55,

10. 54. Paris 129 ½, 129.

Ungeachtet sich die Naͤchricht vom Einrücken Jellachich's in Pesth war die Börse dennoch fest für Fonds und Ac⸗

noch nicht bestätigte, tien. Fremde Devisen beliebter.

Leipzig, 4. Okt. B. A. 148 Br. Schles. 74 Gld. Magd.⸗Leipz. 164 Br. Altona⸗Kiel 87 ½ Gld. Deß. B. A. 92 Br. 84 Gld.

Frankfurt a. M., 3. Okt.

Chemn.⸗Riesa 24 ½˖ Gld.

Bekanntmachungen. 586]0 Subhastations⸗Patent. Die in der Berliner Straße gelegenen, Vol. III. Nr.

114. und 115. des Hypothekenbuchs verzeichneten, der Demwoiselle Ernestine Friederike Hellwig gehörigen Grund⸗ 8 stücke nebst Wiesen, auf 9173 Thlr. 5 Sgr. 2 Pf. nach

der nebst neuestem Hypothekenschein in unserer Registra⸗ tur einzusehenden Taxe geschätzt, sollen als Ein Grund⸗ stück, indem die darauf errichteten Gebäunde eine Tren⸗ nung vr. Wesen, am 15. März 1849, Vormittags 11 Uhr, voor dem Ober⸗Landesgelichts⸗Assessot Moers 8G ge⸗ wöhnlicher Gerichtsstelle subhastirt werden. Zugleich werden die ihrem Aufenthalt nach nicht bekannten Ge⸗ schwister Sturm, Caroline Wilhelmine und Wilhelm Ludwig, zu diesem Termin mit vorgeladen. G“ Frankfurt a. d. D., den 24. August 1848. Königliches Laud⸗ und Stadtgericht.

[621] Oeffentliche Bekanntmachung

die von Gersdorf⸗Weichaische Familien⸗Stipendien⸗

8 betreffend.

en Hans von Gersdorf auf Weicha i erm«

Mai 1681 und 9. März 1092 cin äeö. dium, welches studirenden Jünglingen aus den zum Genusse berufenen Familien die Mittel zu ihren akade⸗ mischen Studien und zu nachherigen Reisen gewähren soll, gestistet und zu dessen Genuß 3

1) die männliche Descendenz Hans Caspar's von Gersdorf auf Millkwitz,

2) die männliche Nachkommenschaft des vormaligen

Ober⸗Hofmarschalls Friedrich Adolph von Haugwitz auf Wolf Ernst's

Reichenbach, 8 3) die männliche Nachkommenschaft von Gersdorf auf Hermsdorf, und

4) das ganze Geschlecht der von Gersdorf, welche im Markgrafthum Se e. und insbesondere in dessen e angesessen sind, dergestalt

berufen worden, daß die später berufenen Familien und Linien nur erst nach dem Aussterben des Mannsstam⸗

vormaligem Budissiner Krei

mes der früher berufenen zur Perception gelangen sol⸗

Holl. und Kaiserl. Dukaten 96 ¼ Bi. Poln. Papiergeld Oesterreichische Banknoten 94 ½ bez. u. Gld. Schuldscheine 73 5 Gld. Seehandlungs⸗Prämien⸗Scheine a 50 Rthlr. Lit. B. 4 proz.

. 4proz. 64 64 ½. Anl. 34: 128 129. Gloggn. 95 96. Budw. 69. Holl. Gold 113 Br.

L. Dr. Part. Oblig. 97 Br. L. Dr. C. A. 94 Gld. Sächs. Bayer. 74 ½ Gld. Zittau 23 Br. Berl. Anh. A. 85 ¼ Br., do. B. 84 Gld. Preußisch. B. A.

Löban⸗

Die Stimmung für mehrere 8

Fonds zeigte sich an heutiger Börse etwas minder günstig als gestern. ½. Coupons 5 ¼1%, 6, Namentlich Zproz. span., badische, kurhess., nassauer und darmstädter g

Lvose, 5⸗ und 2 ½2proz. Met., so wie Friedr. Wilh. Nordbahn, waren

Dagegen hielten sich württemb.,

G Met. 73 ½. 732. 25 ⅛. 26 ⅛. 18 ½. Minden 76 ½. 75 ½. bahn 43 ½. 43. Hamburg, 3. Okt. C. R. 97 Br., 96 ¾f Gld. Zproz. 17 ½ Br., 17 G. Altona⸗Kiel 87 ½ Br., Neum. 88 Br. Wechsel. Amsterdam 35. 70. Louisd'or 8.3 ¼.

Kurhess. 25 ⅛. 25 ¼.

Bexbach 68 ¼.

73 G.

Paris 188 ½. 39: Mail. 70

B. A.

Augsb. 109,

Paris, 2. Okt. ohne bedeutende Veränderung.

man erwartete. 3 % Rente 44. 20. Bankactien 1535 a 1550. Amsterdam, 2. Ott. schäften in Int. fast unverändert. Span. lustlos und etwas flauer. bras. und mex. sehr belebt,

5 % do.

Leipz.

die ca. 12 „Ct. gestiegen sind. Holl. Integr. 44 ½, . 69 ½, ¼. 3 ½proz. Synd. 69 ½,

24 ½,

Wechsel. Paris 56 G.

vom 30. Sept. auch hier sehr ges

bei beschränktem Geschäft zu etwas billigeren Preisen angeboten. baden. und frankfurter Oblig. und bexbacher Actien gefragter, und fanden Alle übrigen Gattungen bei stillem Geschäft ohne Veränderung. 23 Bank⸗Actien 1193. 1190. L. 74 ½. 74. do. 25 Fl. 20 G. Baden 50 Fl. 45 ½ Br. do. 35 Fl. Sardin. 25 ½. 25. 18 ⅛. Poln. 300 Fl. 93 ½. 93.

6

3 ½ proz. p. C. 77 ¼ Br., 77 Gld. Dän. 67 Br., 66 ¾ Gld. Hamburg⸗Berlin 64 Br. Gl.⸗Elmshorn 25 Br. Mecklenburg 34 ½ Br. Petersburg 33 ¼. Frankfurt 89 ½.

Eisenbahn-Actien matter; Fonds fest. Die Rente war heute sehr schwerfällig und Man war gespannt auf die morgen stattfindende Debatte über das Hypothekengesetz, Bankactien etwas gefragt. 68. 85. Nordbahn 370. Holl. Fonds waren bei einigen Ge⸗ Russ. und österr. gut preishaltend. Besonders war der Markt in port., die auf höhere Notirungen von London ucht waren, besonders aber mex.,

Jproz. neue 52 ⅛. ¼. . Span. Ard. 7 ½. Gr. Piecen 98 Zproz. do. 25.

Wien 32 ¼ Br. Frankfurt 98 ¼

darin mehrere Umseätze statt.

Darmst. 50 Fl. kein Umsatz. 3proz. Span.

do. 500 Fl. 67 ½. 67 ½¼. Köln⸗ 98 ½. Friedrich Wilhelms⸗Nord⸗

3 ⅞, . Conp.

Freita Ard. 7 Br. Vorstellung: Bergedorf 65 G. Rendsb.⸗ meister Hoguet. London 13. 6 ½. Wien 162. Breslau 153.

WW

dessen Verwerfung Freitag, 6. von C. Blum.

Anleihe von 1848 69.

Rossini.

Madrid, 26. Sept.

6 Br.

, 6. Oh Die Hugenotten, Oper in 5 Akten, nach dem Französi⸗ schen des Scribe, übersetzt von Castelli. de General⸗Musik⸗Direktor Meyerbeer. Ballets von dem Königl. Ballet⸗ (Frau Luise Köster: Sonnabend, 7. Okt. ments⸗Vorstellung: 5 Abth., von Shakespeare.

Königsstädtisches Okt. Der Ball zu Ellerbrunn, Lustspiel in 3 Akten, Hierauf: Bummler und Guste, Vaudeville⸗Scherz in 1 Akt, von R. Hahn.

Sonnabend, 7. Okt. erstenmale wiederholt in dieser Saison: Otello, il Moro di Venezia. (Othello, der Mohr von Venedig.)

London 2 M. 11.87 ½ Br., k. S. 11.92 1 G. Hamburg 34 ¼ G.

Petersburg 182 Gld. Antwerpen, 1. Sept.

einige Geschäfte in

In der Effekten⸗Sozietät wurden 2 ½ proz. belgischen gemacht; in den übrigen Fonds Zfr.

Zproz. 19 ½, ¼. 5proz. 10 ¾%, J.

Königliche Schanspiele. Im Opernhause. 109te Abonnements⸗

Musik von dem Königl.

Valentine.) Anfang 6 Uhr. Im Schauspielhause. 165ste Abonne⸗ Hamlet, Prinz von Dänemark, Trauerspiel in Nach Schlegel's Uebersetzung. Anfang

Theater. Musik von Stiegmann. (Italienische Opern⸗Vorstellung.) Zum

Oper in 3 Akten. Musik von

4proz. ostind.

Port. neue 22 ½, 4proz.

len, auch bei der Wahl des Administrators das Ab⸗ sehen zunächst auf die nach den diesfallsigen Bestim⸗ mungen dazu geeigneten Genossen desjenigen Geschlechts, welches mit dem Genusse des Stipendiums an der Reihe steht, zu richten ist.

Nachdem jedoch die sub 2. gedachte männliche Nach⸗ kommenschaft des vormaligen Ober⸗Hofmarschalls von Haugwitz bereits ganz und die sub 1. erwähnte männ⸗ liche Descendenz Hans Caspar's von Gersdorf auf Millwitz bis auf einen einzigen noch lebenden bekann⸗ ten Nachkommen ausgestorben sein soll und mit Zu⸗ stimmung des Letzteren mehrere von Gersdorfsche Ge⸗ schlechtsgenossen aus der sub 3. genannten Hermsdor⸗ fer Linie in Gemeinschaft mit einem Angehörigen des von Gersdorfschen Geschlechts, der keiner bevorzugten Linie, sondern in die Kategorie sub 4. gehört, einen die Aenderung mehrerer Bestimmungen der oben erwähn⸗ ten Stiftung betreffenden Vergleich eingereicht haben, so haben zwar zunächst zu Konstatirung des Ausster⸗ bens der von Haugwitzschen männlichen Nachkommen⸗ schaft und des Umstandes, daß aus der von Gersdorf⸗ Milkwitzer Linie nur noch Ein männlicher Descendent vorhanden sei, so wie zur Ermittelung aller sonst be⸗ theiligten Familienglieder, sorgfältige Erörterungen statt⸗ gefunden. Dabei sind zwar in Ansehung des juridi⸗ schen Beweises hier und da noch Lücken verblieben, welche eine desfinitive Regulirung der Angelegenheit noch zur Zeit behindern. Jedoch hat sich das Königlich Sächsische hohe Ministerium des Kultus und öffentli⸗ chen Unterrichts eben so für berechtigt als verpflichtet erachtet, unerwartet einer definitiven Beschlußfassung das Feine provisorische Anordnung dafür zu sorgen,

e Fera der Stiftung nicht länger ohne den vom

Faostchtsgten Nutzen für die Geschlechts⸗Ver⸗

vnunb 4 199. und daher bis auf andere An⸗

G eschadet der erweislichen Rechte der

jetzt unbekannten eiwa Betheiligten fo Bestim⸗ mungen getroffen: b 1

Alle diejenigen Glieder der von Gersdorfschen Fami⸗

lie, welche den oben erwähnten Vergleichs⸗Entwurf mi . . G 2 mit einer Vorstellung vom 28. April 1845 bei enensashen

ter Kreis⸗Direction eingereicht haben, so wie alle die⸗ 111“

1“ 1

e6“

jenigen, welche durch die beigebrachten Zeugnisse als Mitglieder der von Gersdorf⸗Hermsdorfschen Linie wirk⸗ lich legitimirt sind, sollen vor der Hand als percep⸗ tionsfähig angesehen werden.

2

Aus ihrer Mitte soll daher der Administrator und Kollator der Stiftung, jedoch unter Beachtung der über seine Qualification in der Stiftungs⸗Urkunde enthal⸗ tenen Bedingungen, gewählt werden und dabei zwar die Bestimmung des §. 26. des Regulativs vom 1. De⸗ zember 1823, weonach qualifizirte Geschlechtsgenossen aus dem Königlich Preußischen Antheile der Oberlausitz ausgeschlossen se würden, zur Zeit außer Wirksamkeit treten, dessenungeachtet aber es bei der Schlußbestim⸗ mung des §. 28. gedachten Regulativs über den Sitz der Administrations⸗Expedition in Bautzen verbleiben.

3

Die Verleihung von Stipendien an die §. 1. er⸗ wähnten Geschlechtsfreunde und deren Söhne soll in der unter ihnen vorläufig vereinbarten Weise geschehen, aber nur unter ausdrücklicher jedesmaliger Zustimmung des bekannten einzigen noch lebenden Familiengliedes aus der von Gersdorf⸗Milkwitzer Linie und unter der ausdrücklichen Bedingung, daß einem sich als besser be⸗ rechtigt legitimirenden späteren Bewerber anderer Ge⸗ schlechtezweige aus dem Genusse zu weichen ist, erfolgen.

Es sollen mehr nicht als drei Stipendien, jedes zu

500 Thlr. jährlich, zu gleicher Zeit verliehen werden. 5.

Für den Fall einer stärkeren Konkurrenz als dreier Bewerber bleibt dem Königlich Sächsischen hohen Mi⸗ nisterium des Kultus und öffentlichen Unterrichts die Entschließung im einzelnen Falle vorbehalten.

5.

Nur für solche Mitglieder des von Gersdorfschen Geschlechts, welche nicht zu der Milkwitzer oder Herms⸗ dorfer Linie gehören, ist es Bedingung der Genußfä⸗ higkeit, daß sie der ungeänderten Augsburgischen Kon⸗ fession zugethan sind. 1

Im Uebrigen bewendet es noch zur Zeit bei dem Regulativ vom 1. Dezember 1823, so weit es einer⸗ seits mit Vorstehendem nicht im Widerspruche steht,

Mit der heutigen Nummer des Staats⸗Anzei⸗ gers werden Bogen 201 bis 203 der Verhandlungen zur Vereinbarung der Preuß. Verfassung ausgegeben.

Ober⸗Hofbuchdruckerei.

andererseits aber nicht durch die spätere Gesetzgebung

und Behörden⸗Organisation von selbst modisizirt ist.

Auf Anordnung des Königlich Sächsischen hohen M nisteriums des Kuͤltus und öffentlichen Unterrichts wer⸗ den diefe provisorischen Bestimmungen für alle zur Zeit unbekannte Betheiligte hierdurch öffentlich bekannt ge⸗ macht.

Budissin, den 25. August 1818.

Königlich Sächsische Kreis⸗Direction daselbst. von Koenneritz. Milde.

635]

Mit Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 21. Juli c., die Verpachtung der Herzoglichen Domaine Hoym betreffend, wird noch zur öͤffentlichen Kenntniß gebracht, daß der künftige Pächter dieser Domaine außer den bereits gestellten Bedingungen noch die Ver⸗ pflichtung zu übernehmen hat, bei dieser Domaine eine Runkelrüben⸗Zucker⸗Fabrik auf seine Kosten anzulegen.

Bernburg, den 2. Oktober 1848.

Herzogl. Anhalt. Kammer.

[522 bö]'

2 8 Diejenigen Inhaber von Russ. Hope- 4 6 schen Certifikaten 4. Serie, 8 1. N . welche den Betrag der 231 11 15. N 0V ember J. J. verfallenden Coupons in Berlin zu erheben wünschen, werden hiermit aufgefordert, die betref- senden Coupons spätestens 8 8 6 8 1 1 b bis zum 28sten d. M.

bei den Unterzeichneten zur Anmeldung und Ab- stempelung zu präsentiren. Der Zahlunge-Termin der angemeldeten Coupons wird sodann zu seiner

Zeit bekannt gemacht werden.

Berlin, am 4. Oktober 1848. 88g

8

Apnhalt und Wagener, Freet Bräderstrasse No. 5. 64

8

Amtlicher Theil.

Hamburg.

11“ ö“ 2

8 Das Abonnement beträgt:

2 Athlr. für ½ Jahtrt. 4 Athlr. Jahr. 8 Athlr. 1 Jahr.

in allen Theilen der Monarchte ohne Preis⸗Erhöhung.

Bei cinzelnen Uummern wird

der Sogen mit Sgr. berechnet

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I 88 1 Alle post⸗Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, für Berlin die Expedition des Preuß. Staats⸗

Anzeigers: Behren⸗Straße UIJr. 57. 8

Berlin, Sonnabend den 27. Oktober

Inhalt.

Deutschland.

Bundes⸗Angelegenheiten. Frankfurt a. M. verfassunggebenden Reichs⸗Versammlung.

Preußen. Berlin. Allerhöchster Erlaß des Justiz⸗Ministerial⸗ Blattes. Bonn. Professor Goldfuß †.

Oesterreich. Wien. Manifest des Kaisers an die Bewohner des lombardisch⸗venetianischen Königreichs. Sieg der Ungarn.

Bayern. München. Das Versammlungs⸗Recht der Soldaten. Das Oktobersest. Die Eisenbahn von Bamberg nach Hof.

Württemberg. Stuttgart. Adresse der Abgeordueten⸗Kammer.

Baden. Müllheim. Erstes Verhör Struve's. Freiburg. Struve nach Rastatt abgeführt. Vermischtes.

Schleswig⸗Holstein. Altona. Vermischtes.

Frankfurt. Frankfurt a. M. Danlsagung des württembergischen zweiten Reiter⸗Regiments.

1 Hamburg. Der elektro⸗magnetische Telegraph. Die dänischen Kriegsschiffe von Kuxhaven in See gegangen.

b Ausland.

Frankreich. National⸗Versammlung. Der Gesetz⸗Entwurf über den landwirthschaftlichen Unterricht. Interpellation in Betreff der ita⸗ lienischen Angelegenheiten. Paris. Kommissions⸗Gutachten über die Zahlung der Zinsen der griechischen Anleihe. Die Präsidenten⸗ wahl⸗Frage. Vermischtes.

Großbritanien und Irland. London. Rückkehr der Königin aus Schottland. Nachrichten aus Irland. Vermischtes.

Schweiz. Bern. Rückkehr des deutschen Gesandten und Instructionen desselben. Basel. Gränznachrichten und Freischärler⸗Transporte. Uri. Anzeige Radetzky's.

Handels⸗ und Börsen⸗Nachrichten.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Den Pfarrer zu Lembeck Land⸗Dechanten, Christoph Freiherrn von Droste⸗Senden, zum Ehrendomherrn bei der Domkirche zu Münster zu ernennen geruht.

Das dem Techniker F. L. Mylius aus Berlin unter dem 12.

Februar 1846 ertheilte Patent

auf einen Maisch⸗ und Kühl⸗Apparat 8 ist aufgehoben und statt dessen demselben unter dem 30. September c. ein Patent auf eine durch Zeichnung und Beschreibung erläuterte Maisch⸗ Maschine in ihrem ganzen Zusammenhange, so wie auf einen Maischkühler, in der durch Zeichnung und Beschreibung nach⸗ gewiesenen Construction auf acht Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.

84—

Dem Maschinenbauer F. Winter zu Berlin ist unter dem 3. Oktober 1848 ein Patent 1 auf einen Rahmen zur Befestigung von Musterpappen beim Lochen in der durch Zeichnung und Beschreibung nachge⸗ gewiesenen Verbindung auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden. .

Deutschland.

1 Bundes-Angelegenheiten.

Frankfurt a. M., 4. Okt. (O. P. A. Z.) 90ste Sitzung der verfassunggebenden Reichs⸗Versammlung. (Schluß.) Nach der Re bensolge der eingeschriebenen Redner erhält zuerst das Wort M. Mohl. Derselbe ist gegen das Amendement des Abge⸗ ordneten Blumenstetter: „Jedenfalls müssen die Zehnten fixirt und so entweder in Geld oder in Naturalien entrichtet werden.“ Diese Fassung sei gefährlich, weil sie eine verschiedenartige Deutung zulasse. Schneer entwickelt folgenden Verbesserungsantrag zu §. 27:

eder Unterthänigkeits⸗ und Hörigkeitsverband hört für immer auf. Ohne Entschädigung sind aufgehoben: die Patrimonialgerichtsbarkeit, die grundherrliche Polizei, so wie alle anderen, einem Grundstücke oder einer Person zuständigen Hobeitsrechte; die aus diesen Rech⸗ ten fließenden Besugnisse, Exemtionen und Abgaben jeder Art; die aus dem grund⸗ und schutzherrlichen Verbande ber⸗ stammenden persönlichen Leistungen und Abgaben; die Besitz⸗ veränderungs⸗Abgaben, insofern sie Ausfluß der Gerichtsbar⸗ keit oder des Lehensverbandes sind. Die mit vorstehenden aufgeho⸗ benen Befugnissen zusammenhängenden Gegenleistungen der Berech⸗ tigten hören gleichzeitig auf. Zu §. 29: Alle übrigen unzweifelhaft auf Grund und Boden haftenden Abgaben und Leistungen, desgleichen nutzbare Privilegien sind abzulösen; nähere Bestimmungen über die Art der Ablösung bleiben den Gesetzgebungen der einzelnen Staaten überlassen. Ziegert unterstützt den Antrag des Verfassungs⸗Aus⸗ schusses hinsichtlich der Jagdgerechtigkeit aus Gründen der politischen und nationalen Wohlfahrt. Während die Gesetzgebung in allen des bürgerlichen Lebens Fortschritte gemacht habe, seien im Jagdwesen die exorbitantesten Gesetze herrschend geblieben. Der Redner giebt in kurzen Zügen eine Geschichte des Jagd⸗

wesens und zeigt zum Theil aus eigener Erfahrung, wie gerade die auf diesen Gegenstand bezüglichen Gesetze einen tiefen Groll in der Bevölkerung erzeugten. Am Ober⸗Landesgerichte zu Mün⸗ ster lägen allein ein halbes Tausend Jagd⸗Prozesse vor. Der Ruf der Aufhebung der Jagdgerechtigkeit auf fremdem Boden durchtöne ganz Deutschland. Solle das Privatrecht geschützt werden, so müsse das Privatrecht selbst zu seiner eigenen Läuterung durch eine solche Cxpropriation ein Opfer bringen. Der Redner theilt mit dem Ver⸗ fassungs⸗Ausschuß die Ansicht der unentgeltlichen Aufhebung und hofft, daß die Berechtigten aus moralischen Gründen mit dieser Maß⸗ regel allmälig sich versöhnen werden. Der Bauernstand aber werde dankbar des ersten deutschen Parlaments gedenken. (Beifall.) Wachs⸗ muth spricht im Sinne der Schneerschen Anträge. von Trützsch⸗ ler verlangt die Abstimmung über die §§. 28 und 29 vor der Ab⸗ stimmung üͤber §. 27 vorzunehmen und schließt sich den Anträgen des Abgeordneten Rösler aus Oels auf unentgeltliche Aufhebung der Feudallasten an. von Vincke: In §. 25 der Grund⸗ rechte ist die Unverletzlichkeit des Eigenthums ausgesprochen worden, und nun verlangt man einen tiefen Eingriff in das Eigenthum; denn was wir in jenem Paragraphen festgestellt haben, würde durch die Annahme der Anträge zu den §§. 27, 28 und 29 wieder aufgehoben. Die vorliegende Frage kann ihrer Mannigfal⸗ tigkeit und der verschiedenen Sachlage in den Einzelstaaten wegen un⸗ möglich von dem universellen Stanbpunkte der Versammlung beur⸗ theilt werden. Sie hat das Prinzip der Aufhebung und der Ab⸗ lösbarkeit der Feudallasten festzustellen, dessen Durchführung jedoch der Partikular⸗Gesetzgebung überlassen bleiben muß. Sollen sich die Betheiligten saus moralischen Gründen trösten, so ist der moralische Trost der, daß derjenige, dem man einen gerechten Besitz entzieht, wenigstens eine gerechte Entschädigung dafür erhält. Wollen Sie frei sein, so seien Sie erst gerecht. Folgen Sie dem Grundsatze wonach Crispinus den Reichen das Leder stahl, um den Armen Schuhe daraus zu machen, so begehen Sie ein großes Unrecht. Gedenken Sie vor Allem der Nothwendigkeit deß Schutzes für Recht und Eigen⸗ thum. Freudentheil: Ein altes Sprechwert sag!, Jahrhunderte langes Unrecht macht nicht eine Stunde Recht. Mein Vor⸗ redner hat Besitz und Recht mit einander verwechselt. Kein Unrecht ist es, wenn wir das schreiende Unrecht eines Jahrhunderts wieder gut machen. Dieses widerrechtlichen Besitzes wegen sind wir hierher gekommen, um Besitz und Recht auszugleichen. Der Redner ist für Aufhebung der Feudallasten ohne Entschädigung und bezeichset die Geschichte Deutschlands. Wichmann: Wo das Jagdrecht ein Re⸗ gal oder grundherrliches Privilegium ist, muß dasselbe als eine Üsurpation aufgehoben werden. Das Jagdrecht ist ein Theil des Eigenthums; allein es wurde im 16ten Jahrhundert in ein Regal umgewandelt und muß darum zum Eigenthumsrecht zurückkehren. Wo es privatrechtlich erworben wurde, hat das Gesetz eine Ent⸗ schädigung zu bestimmen. Der Rebner pflichtet dem Amendement des Abgeordneten Plathner bei, welches weiter unten mitgetheilt werden wird.

Rheinwald beantragt: Die Art der Ablösung und der Be⸗ trag des Ablösungs⸗Kapitals sind unter möglichster Berücksichtigung der Belasteten durch die Gesetzgebungen der Einzelstaaten festzustel⸗ len. Es soll fortan kein Grundstück, weder durch das Gesetz, noch durch Vertrag, noch durch einseitige Verfügung mit einer unablösba⸗ ren Reute belastet werden. Schlöffel glaubt, daß diese Frage durch den Willen der Majorität des Volkes entschieden werden müsse, wovon 70 Prozent unter dem Drucke der Feudallasten leiden. Wir müssen vom Plunder des Mittelalters absehen und uns auf den sta- tus quo stellen. Die Gesetzgebung ist hinter den Bedirfnissen des Volkes zurückgeblieben. Befürchtet man Revolution, so schnei⸗ den wir die Gelegenheit hierzu dem Volke nur dadurch ab, daß wir ihm das Seinige geben. Den Partikular⸗Gesetzgebungen darf hierbei keine Entscheidung zustehen. Wir sind die Vertreter des Volkes, und von uns hat es eine definitive Erklärung zu erwarten. Das deutsche Volk weiß es, daß die Revolution so lange besteht, bis ihm der Besitz seiner Rechte geworden ist. (Zur Sache!) Ich bin bei der Sache, denn ich bin bei der Revolution. Können wir die Massenverarmung nicht in Abrede stellen, so liegt uns die Verpflichtung ob, diesen Zustand zu verbessern. Ich wieder⸗ hole einen schon früher von mir gestellten Antrag auf Aufhebung der Feudallasten und der Jagdgerechtigkeit ohne Entschädigung. Täu⸗ schen wir uns nicht. Retten wir unsere Brüder, ehe sie sich selbst retten: der Löwe schläft nicht, er ruht nur. Rösler aus Oels: Einer großen geistigen Bewegung steht immer eine rustikale zur Seite. Geben Sie den Rustikalen die ihnen zustehenden Rechte auf gesetzlichem Wege, damit sie dieselben nicht auf ungesetzlichem Wege erobern. Der Redner ist für die Aufhebung aller Feudallasten auch in Betreff der Fischerei; denn das Wasser gehöre Niemanden. Nicht minder sei auch das Jagdrecht der Gemeinden aufzuheben und den Grundeigenthümern zurückzugeben. Plathner ist nicht der Meinung, daß 70 Prozent des Bauernstandes die re⸗ volutionairen Ansichten theile, von welchen ein Vorredner gesprochen habe. Es herrsche auch im Bauern das Rechtsbewußtsein, daß er das zu bezahlen habe, was er schuldig ist. Es handle sich hier um Privatrechte, die alle Tage veräußert würden und die volles Eigen⸗ ihum seien. Dekretire man die Aufhebung der Feudallasten ohne Euntschädigung, so werde die Revolution des Kommunismus dekretirt. Der Redner stellt folgenden Antrag: Die Jagdgerechtigkeit auf fremdem Grund und Boden ist aufgehoben. Ob und welche Ent⸗ schädigung dafür zu leisten ist, bestimmen die Landesgesetzgebungen. Jedem steht das Jagdrecht auf eigenem Grund und Boden zu. Der Landesgesetzgebung ist es vorbehalten, zu bestimmen, wie die Aus⸗ übung dieses Rechtes aus Gründen der öffentlichen Sicherheit zu ord⸗ nen ist. Mittermaier will die vorliegende Frage der Partikular⸗ Gesetzgebung zur Entscheidung übergeben haben und verlangt, daß die Worte „ländliche Servituten“ im Verfassungsentwurfe wegfallen.

Es wird vielfach der Schluß der Verhandlung verlangt. Vice⸗Prä⸗ sident Simson macht auf die Wichtigkeit des vorliegenden Gegen⸗ standes aufmerksam und erinnert, daß einige neue Redner sich haben

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einschreiben lassen. Die Versammlung entscheidet sich für die Fort⸗ setzung der Verhandlungen. Reichensperger verlangt, daß das Prinzip der Ablösbarkeit an die Spitze gestellt werde. Die Worte „sind aufgehoben“ seien somit in „sind aufzuheben”“ zu verwandeln. Man möge dem Beispiele der französischen Regierung des Jahres 13 folgen, welche in Betreff der droits seigneuriaux besondere Be⸗ stimmungen für die rheinischen Departements erlassen habe, und die Frage über Aufhebung der Feudal⸗Lasten den Regierungen zuweisen. Auch die Servituten seien aufzuheben. Von neuem habe sich das rothe Banner erhoben, unter welchem, wenn auch nicht in erster, doch aber in zweiter Linie der Kampf gegen das Eigenthum geführt werde. In unseren Tagen sei es, wo der Grundsatz sich Geltung ver⸗ schaffen wolle: „I a propriété c'est le vol!““ Lette liefert eine Kritik sämmtlicher Anträge und Amendements und spricht sich schließ⸗ lich für Aufhebung der Jagdgerechtigkeit ohne Entschädigung und für die Durchführung des Ablösungs⸗Prinzips durch die Partikular⸗ Gesetzgebungen aus. Vice⸗Präsident Simson verliest neue Ver⸗ besserungs⸗Anträge, worauf der Schluß der Verhandlun über §ᷣ§. 27. 28 und 29 angenommen wird. Ueber die Fragestellung erhalten Rösler und Behr das Wort. Ueber die Hauptfrage verlangt Wigard namentliche Abstimmung. Der Vorsitzende verkündet, daß die vorgenommene Wahl eines Schriftführers auf den Abgeordneten von Maltzahn gefallen ist, und daß durch den Austritt des Abgeord⸗ neten Ruhwandl eine zweite neue Ergänzungswahl für das Sekreta⸗ riat für nothwendig sich erweise, die in der nächsten Sitzung zu ver⸗ vollständigen sei. Die Sitzung wird um 2 ½ Uhr Nachmittags durch den Vice⸗Präsidenten Simson geschlossen.

Die O. P. A. Z. meldet: „Wir erfahren aus sicherer Quelle, daß der Reichsgesandte, Abgeordnete Welcker, in wenigen Tagen schon von seiner Sendung zurück hier eintreffen wird. Seine Mission ist vollständig erfüllt, und ein schwedischer Gesandter an den Reichsver⸗ weser wird ihm bald nachfolgen. Eben so ist, wie wir hören, von Kopenhagen die Nachricht eingetroffen, daß, wie vorauszusehen war, der dänische Hof nicht allein bereit ist, einen Gesandten des Reichs⸗ verwesers zu empfangen, sondern auch sofort ein eigenes Dampfboot nach Sonderburg 2 22 hat, um Herrn Banks von dort nach Ko⸗ penhagen abzuholen.“

Preußen. Berlin, 6. Okt. Das Justiz⸗Ministerial⸗ Blatt enthält den Allerhöchsten Erlaß vom 1. September 1848 die Auflösung des Ministeriums der Gesetz⸗Revision und der Ge⸗ setz⸗Kommission betreffend (vergl. die Allerhöchsten Ordres vom 28. Februar und 8. April 1842):

„Ich erkläre Mich mit den im Bericht des Staats⸗Ministeriums vom 31. August d. J. ausgesprochenen Ansichten dahin einverstanden, daß das Ministerium der GeeReviston aufgelöst und die Geschäfte desselben mit dem Justiz⸗Ministerium verbunden werden. Eben so will Ich die bisher neben dem Ministerium der Gesetz⸗Revision be⸗ standene Gesetz⸗Kommission hiermit aufheben, und beauftrage das Staats⸗Ministerium, wegen Ausführung dieses Erlasses das Erfor⸗ derliche anzuordnen.

Sanssouci, den 1. September 1848. 8 Friedrich Wilhelm. von Auerswald. Hansemann. Freih. von Schreckenstein.

Milde. Märcker. Gierke. Kühlwetter. Für den Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten von Ladenberg. An das Staats⸗Ministerium.“

Bonn, 3. Okt. (Köln. Ztg.) Unsere Universität verlor in der gestrigen Nacht durch den Tod einen ihrer würdigsten Lehrer. Geh. Regierungs⸗Rath Prof. Dr. Aug. Goldfuß starb nämlich plötz⸗ lich und unerwartet, nachdem er sich von sehr langwierigen Brust⸗ leiden wieder einigermaßen erholt zu haben schien. Er wird nicht blos bei seinen zahlreichen Zuhörern im lebendigen, anerkennenden Andenken verbleiben, sondern auch eine feste Stelle in der Geschichte der Wissenschaft behaupten; die letztere verdankt ihm viel im Gebiete der Zoologie, insbesondere aber war er einer der bedeutendsten Be⸗ gründer der Petrefaktenkunde, deren rasche Fortschritte durch ihn we⸗ sentlich gefördert worden sind. Der Verstorbene war am 18. April 1782 in Thurnau bei Baireuth geboren, und seit 1818 Professor der Mineralogie und Zoologie in Bonn.

Oesterreich. Wien, 4. Okt. (Wien. Ztg.) Se. Maje⸗ stät der Kaiser hat am 20. September nachstehendes Manifest an die Bevölkerung des lombardisch⸗venetianischen Königreichs erlassen:

»In der Hoffnung, den Frieden in allen Provinzen des lombardisch⸗ venetianischen Königreichs bald wieder hergestellt zu 8. und von dem Wunsche beseelt, dessen Bevölkerung aller der Freiheiten theilhaftig zu machen, deren die übrigen Provinzen des Kaiserstaates sich bereits erfreuen, fühlen Wir das Bedürsniß, Unsere Absichten in dieser Beziehung schon jetzt bekannt zu geben.

»„Wir haben bereits allen Bewohnern des lombardisch⸗venetianischen Königreichs ohne Unterschied volle Verzeihung für den von ihnen an den volitischen Ereignissen des laufenden Jahres etwa genommenen Antheil ge⸗ währt, und haben angeordnet, daß gegen solche weder eine Untersuchung noch Strafe stattfinden könne, vorbehaltlich der Rücksichten, die bei Bestäti⸗ bürgen in öffentlichen Aemtern dieserhalb als zweckmäßig erkannt werden dürsten.

„Eben so ist es Unser allerhöchster Wille, daß die Bewohner des lombardisch⸗venetianischen Königreiches eine ihrer Nationalität und den Bedürfnissen des Landes, so wie ihrer Verbindung mit dem österreichtschen Kaiserstaate entsprechende Verfassung erhalten sollen. Zu diesem, werden Wir, sobald der Frieden und die Ruhe binlänglich geschodezen werden, an einem noch zu bestimmenden Orte die vaglenben Volks ver⸗ des lombardisch⸗venetianischen Königreiches frei zu ¾ treter einberufen. 1 1 20. September 8

in Unserer Nesidenzstabt Wien, am Gegeben in Unse Ferbinand. gesfenberg⸗⸗

Das J. des Oest. Lloyb enthält Nachsehendes über das

schen den Kroafen unt 1ingnag,, sa achich mit seinet rreftes,en September, 10 ½ Uhr donacshaags, stürzte Jellachich mit s