1848 / 197 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

falsche Vorstellungen.

eimntreten können. zur T. . Wahl scheint mir wichtig, und daher habe ich für die wenigen Tage,

regung.) Aufschlüsse zu

1848. von Bray.

Meckl enburg⸗Schwerin.

ar. v. Thon⸗Dittmer. Heinz. Lerchenfeld. Weishaupf. Graf von Strauß, Staatsrath.“ Schwerin, 14. Nov. (Börs. Die Stände haben heute beschlossen, einen Ausschuß von sie⸗ r die Eisenbahnen . 52 829 7 n volkswirthschaftlichen Ausschusses fungire, jedo⸗ schon güpnch mus der Eisenbahn beschäftigen soll. Gestern ist den 8. ünden bei Einreichung der Supplik von Seiten der Eisenbahn⸗Ge⸗ seuschaft um Hülfe aus Staatsmitteln zugleich eine ausführliche Schrift über diese Eisenbahnen vorgelegt worden, die auch eine wahr⸗ scheinliche Rentabilitäts⸗Berechnung enthält.

Auslannd.

Frankreich. National⸗Versammlung. Sitzung vom 13. November. In ihrer heutigen Sitzung beschäftigte sich die Na⸗ tonal⸗Versammlung abermals in der fortgesetzten Berathung des Budgets für 1848 mit den Ausgaben für den öffentlichen Unterricht. Uber die Frage, ob eine Aufhebung der medizinischen Akademie zu Straßburg zweckmäßig wäre, entspann sich, so wie sodann über den Vorschlag des Finanz⸗Comité's, die Budget⸗ Ansätze für die medizi⸗ nischen Akademieen um 65,000 Fr. zu verkürzen, eine lebhafte Erör⸗ terung, welche mit Verwerfung des eben erwähnten Vorschlags endigte. Herr Isambert beantragte die Aufhebung der theologischen Fakul⸗ täten, die blos etwa in Bordeaux noch Zöglinge hätten. Abbé Si⸗ bour erklärte, daß die Vorlesungen der Fakultäten zu Paris, Lyon, Air und Bordeaux zahlreich besacht seien; nicht von Aufhebung,

H.) Di 8 ben Personen

1““

sondern nur von Verbesserungen könne die Rede sein. Das auf den höheren, den mittleren terricht bezügliche sechste Kapitel wurde hierauf angenommen. Nachdem schon häufig zum Schluß gerufen war, wollte Marrast die Sitzung auf morgen vertagen. In diesem Augenblick (6 % Uhr) trat Taschereau auf die Fribüne; die Huissiers riefen alle Repräsen⸗ tanten, die schon ihre Plätze verlassen hatten und zum Saale hinaus⸗ eilen wollten, wieder zurück, und Taschereau konnte sprechen. Er höre, sagte er, daß die monatliche Präsidentenwahl für morgen (statt des 19-ten) angesagt sei; er wünsche zu wissen, aus welchen Gründen man diese wichtige Wahl früher ansetze, und ob etwa Herr Marrast seine Demission gegeben. Marrast antwortete: „Im Augen⸗ blick, wo Herr Taschereau das Wort nahm, wollte ich der National⸗ Versammlung auseinandersetzen, daß viele Deputirte am 15ten und 16ten November Pavis verlassen in Folge der ihnen bewilligten Urlaube, und da fand ich es nicht schicklich, daß der Präsident durch eine geringere Zahl gewählt würde; vorzüglich in Gegenwart der Ereignisse, welche Die möglichst große Zahl zur Theilnahme an der

während welcher ich noch der Versammlung zu präsidiren die Ehre hätte, mein Amt niederzulegen beschlossen. Ich setzte darum die Wahl eines neuen Präsidenten auf die morgende Tagesordnung. (Auf⸗ Larochejaquelin: „Ich bitte Sie, mir einige

und Elementar⸗Un⸗

erlauben, und wenn mir die Unterbrecher nur Augenblicke gestatten, so sollen sie die ganze volle hören. Millard: Ja, ja! Die ganze nackte Wahrheit! Larochejaquelin: Nun, ich werde sie mit Anstand vortragen. Eine Stimme: Antworten Sie doch nice auf dergleichen Unterbrechungen! Zur Frage! Larochejaauel ne⸗ Man mache sich über die Abdankung des Herrn Marrast zar kame Hat sie etwa zum Zweck, sich zou den hier⸗ monatlichen glorreichen Anstrengungen der Präsidentschaft auszuru⸗ hen? O, ich verstehe. (Mehrere Stimmen: Zur Frage!) La⸗ rochejaquelin: „Sie wollen die Wahrheit zören ? Wohlan, diese Abvankung hat zum Zweck, sich wo mäglich die Wiederwahl i Präsidenten zu sichern. Darum rüct man den monatlichen bltermin vor. Die Stimmen, die beute noch vorhanden, könn⸗ am 19. schon in die Devxpartements verschwunden sein. aterbrechung) Das ist die Wahrheit! Wohlan, meine meine Partei hat keinen Kandidaten für die Präsi⸗

entschaft der National⸗Versammlung ausfzustellen, aber ich glaube, e Kammer wird zu einem Manöver nicht die Hand bieten, das man Hemals mit dem Ausdruck Eskobarderie belegte, und morgen schon Ein heftiger Tumult folgte

rauf, und die Versammlung trennte sich in großer Aufregung.

Sitzung vom 14. November. Vice⸗Präsident Corbon eröffnet um 1 ½ Uhr die Sitzung. Die Bänke sind ziemlich besetzt; es können wohl an 600 Mitglieder anwesend sein. Alle Galerieen, mit Ausnahme der des diplomatischen Corps und der Jonrnalisten, sind mit fremder National⸗Garde angefüllt, die das Verfassungsfest hierher nach Paris führte. Jeder dieser Gäste hält einen Saalplan in der Hand, aus dem er die Namen der Redner zu studiren scheint. Gleich nach Verlesung des Protokolls läßt Corbon zur Präsi⸗ dentenwahl schreiten. Es werden die Stimmzettel⸗Sonde⸗ rer gezogen, und nachdem Alle gestimmt haben, ziehen sich diese Sonderer oder Zähler in einen Nebensaal zurück, während die Versammlung zur Tages⸗Debatte schreitet. Vorher nimmt Champ⸗ vans noch das Wort. „Der Minister des Innern“, sazt er, „hat uns gestern angezeigt, daß er das Gutachten des Bürgers Tendret rücksichtlich der Gemeindegüter an die am 20sten d. Mts. zusammen⸗ tretenden General⸗Conseils aller Departements schicken wolle. Diese Maßregel ist wichtig. Ich trage darauf an, daß die Erläuterungs⸗ gründe diesem Bericht beigelegt werden. Im Jahre 1793 schlug man zuerst die Vertheilung aller Gemeinde Güter vor. Von dorther datiren auch die ersten Ideen des Kommunismus, die indessen als antisozial verurtheilt wurden. Ich wünsche daher, daß die Departements⸗Con⸗ seils gehörig aufgeklärt würden.“ Dufaure: „Es sollen alle hier⸗ auf bezüglichen Aktenstücke beigefügt werden.“ Es entspinnt sich jetzt eine Debatte über die den Inhabern der Schatzbons und Sparkassen⸗ büchelchen. zugesagte Entschädigung rücksichtlich der Coureverluste an ꝙ9 Abfindungesummen. Besnard sagt: „Ihr habt den Spar⸗ kassenbüchelchen die Differenz von 71 Fr. 50 Cent. und den Bons⸗ besitzern von 46 Fr. 40 Cent. auszugleichen versprochen. Seither sind die Fonds so gefallen und werden noch bis nach der Prä⸗ sidentenwahl so sehr fallen, daß jener Ausgleichungs⸗Cours noch harte Verluste voraussetzen läßt. Darum trage ich darauf an, die Fest⸗ stellung der Ausgleichungssummen bis nach Beilegung der politischen Stürme zu vertagen.“ Cavaignac: Der Vorschlag, die Bons⸗

einige Wahrheit

und Sparkassenbüchelchen⸗Inhaber zu entschädigen 1— Vorschlag der Gerechtigkeit und Ehrlichten 0 Iön⸗ eebe hinausschieben zu wollen, könnte scheinen, als wollte Regierung gar zurücknehmen. Darum erhebe ich mich gegen die zu lauge Vertagung und bitte, hald einen Tag zur Diskussion anzuberaumen. J. von Lasteyrie, Besnard, Goudchaux und der Finanz⸗Minister Trouvé Chaupel streiten sich eine Weile über die Vertagung. Endlich wird entschieben, daß diese Angelegenheit am nächsten Montag zur Sprache gebracht und erledigt werden solle. Hiernach nimmt die Versammlung die Budget⸗Debatte wieder auf.

Wolowski sucht sich Gehör zu verschaffen, um die provisorische Re⸗ giecrung wegen Aufhebung der 4 Lehrstühle am Collége de france zu tadeln.

Er wird häufig unterbrochen und kaum gehört.

Kapitel

1064

6 geht endlich durch. Inmittelst zeigt Corbon das Resultat 8 8,8e dncwaoht 9 an. Marrast hat 378, Malleville 146, Lacrosse 21 und Senard nur 11 Stimmen erhalten. Marrast wird von neuem zum Präsidenten proklamirt. Das Collége de France wird nun von neuem in Anregung gebracht. Edgar Quinet klagt über die Unterdrückung von 4 Lehrstühlen. Dufaure giebt zu verstehen, daß er diese Lehrstühle wieder herstel⸗ len würde, falls man den Kredit votire. Hierauf schritt man zur Abstimmung, und der Abzug von 15,000 Fr. vom Budget des Collége de France wurde verworfen. Kapitel 15 giebt zu wenig Widerspruch Veranlassung. Eben so die Kapitel 16 bis 24. Die Debatte wird so schleppend, daß die Versammlung nicht mehr be⸗ schlußfähig ist und ein Stimmzettel⸗Votum annullirt werden muß. Die Sitzung wird um 6 Uhr geschlossen. Auf dem Nachhausewege bemerkt man die Tuilerieen (Rivoliflügel bis zum Pavillon de l'Hor⸗ loge) glänzend erleuchtet. Die Generale Changarnier und Lamoricière gaben der fremden National⸗Garde eine Soirér. Es ist dies die erste Erleuchtung dieses Schlosses seit der Flucht Ludwig Philipp's.

Paris, 14. Nov. Der Constitutionnel hat nun offen Louis Vonaparte als seinen Kandidaten für die Präsidentschaft aner⸗ kannt. Das Journal des Deébats seinerseits legt heute ener⸗ gischen Protest gegen diese Kandidatur ein, an deren Gelingen es die besorglichsten Betrachtungen knüpft. Dieser Bruch in der Par⸗ tei der Rue de Poitiers ist das Ereigniß des Tages.

Großbritanien und Irland. London, 14. Lord J. Russell befindet sich krank auf seinem Landsitze. 88.

Die Times glaubt, daß Ludwig Philipp und seine Familie längere Zeit in Richmond bleiben werden; kürzlich soll dieselbe eine große Menge werthvoller Juwelen, die ihr persönliches Eigenthum sind und bei Plünderung der Tuilerieen gerettet wurden, aus Paris empfangen haben.

Nach den Handelsberichten aus New⸗York scheinen sich die Amerikaner für ihre Ausfuhr nach Europa mit einem sehr mäßigen Grwinne begnügen zu wollen.

Die Berichte der hiesigen Gesundheits⸗Behörde geben die bis gestern hier und in der Nähe stattgehabten Erkrankungen an der Cholera auf 303, die Todesfälle auf 157, die Genesungen auf 65 an; in den Provinzen zählt man 70 Erkrankungen und 42 Todes⸗ fälle, in Schottland 616 Erkrankungen und 315 Todesfälle, wovon mehr als die Hälfte auf Edinburg kommt.

Zu Dublin wird der Lord⸗Lieutenant am 16ten aus England zurückerwartet. Zu Clonmel und in der Umgegend war Alles ruhig. Man traf in der Stadt Anstalten, um am 13ten die Staatsgefan⸗ genen nach Dublin abzuführen. Eine vierspännige Kutsche soll S. O'Brien, Meagher, M'Manus und O'Donohoe aufnehmen; 100 Konstabler zu Wagen und eine Dragoner⸗Abtheilung bilden die Be⸗ deckung. Von Thurles aus geschieht die Fahrt auf der Eisenbahn. Aus dem dubliner Gefängnisse werden 13 wegen der Meuterei zu Ballingarry Verhastete nach dreimonatlicher Einkerkerung gegen ge⸗ ringe Bürgschaftsleistung entlassen.

Nov.

n.“ vmEErIEIIxr emnnn

Zerlen, 17. Nov. Mit Bezug auf den in der gestrigen Num⸗ ner unseres Blattes gegebenen Artikel über die hier eingegangenen Ascessen aus den Provinzen lassen wir hier einige derselbven ihrem Wortlante nach folgen:

Angeregt durch Ew. Majestät Proclamation vom 11ten d. M., fühlen wir uns gedrungen, gegen Ew. Majestät die Gefühle und Gesinnungen auszusprechen, welche uns in diesem ernsten Augenblick beseelen. Es sind die unwaudelbarer Liebe und Treue. Wir miß⸗ billigen entschieden den nach unserer Ueberzeugung unrechtmäßigen Widerstand, welchen ein Theil der Vertreter unseres Volkes der von Ew. Majestät zum wahren Besten desselben angeordneten Verlegung der National⸗Versammlung entgegengesetzt hat. Wir sprechen unser unerschüttertes, felsenfestes Vertrauen zu Ew. Majestät aus und un⸗ seren Dank für die Wiederholung der Versicherung, Ihrem Volke ein guter constitutioneller König zu sein.

Nie werden wir des Eides der Treue gegen Ew. Majestät ver⸗ essen. G 3 Magdeburg, den 14. November 1848.

Die Mitglieder der Krieger⸗Vereine zu Magdeburg und Neustadt Magdeburg.

Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König! Allergnädigster König und Herr! Ew. Königl. Majestät Allerhöchster Erlaß vom 10ten d. M. hat im Schoße der hiesigen Stadtverordneten⸗Versammlung einen feind⸗ seligen Angriff erlitten. Eine durch wenige Demokraten aufgeregte Majorität dieser Versammlung hat sich sogar so weit fortreißen las⸗ sen, eine belobende Adresse an die revolutionaire Fraction der Natio⸗ nal⸗Versammlung „im Namen der ganzen hiesigen Bürgerschaft“ zu enden. Wir aber legen feierlichst gegen solches Beginnen Verwahrung ein. Wir schaaren uns um Ew. Majestät Königl. Thron; wir schwö⸗ ren Ew. Mäjestät Treue und Gehorsam in guten wie in bösen Ta⸗ gen, und mit uns ist der größere Theil der hiesigen Bürgerschaft. Geruhen Ew. Majestät diesen Ausdruck unseres unbedingten Ver⸗ trauens und unserer unbedingten Hingebung mit Gut und Blut für Ew. Königl. Majestät in Gnaden entgegenzunehmen, die wir in aller Unterthänigkeit ersterben

getreue Unterthanen. 8 (73 Unterschriften.) November 1848.

Königliche Majestät!

In der heutigen Versammlung des Landwehr⸗Vereins der Bür⸗ germeisterei Ronsdorf trug der Vorsitzende vor: wie Se. Majestät, unser geliebter Landesvater, in der Allerhöchsten Fürsorge für das Wohl des Landes dem wühlerischen Treiben der Demokraten und mehreren, die Nation empörenden Aeußerungen einiger Abgeordneten mit Entschiedenheit entgegen zu treten, zu erkennen gegeben und durch Allerhöchste Kabinets⸗Ordre vom 8ten d. die Verlegung der Natio⸗ nal⸗Versammlung nach Brandenburg zur freien, Verfassungs⸗Be⸗ rathung bestimmt habe.

Die anwesenden Mitglieder des Landwehr⸗Vereins beschlossen gleich einstimmig, Sr. Majestät in treuer Anhänglichkeit und Liebe für diese im Sinne und nach dem Wunsche aller Gutgesinnten aus⸗ gesprochenen Allerhöchsten Bestimmung ihren innigsten Dank auszu⸗ sprechen. Indem dieser hiermit unterthänigst ausgesprochen wird, erlauben sich die anwesenden unterzeichneten Vereins⸗Mitglieder zu⸗ gleich zu erklären: Wie bei Anwesenheit Sr. Majestät am 14. Au⸗ gust d. J. in Düsseldorf die Bürgermeisterei Ronsdorf aus dem Bergischen die erste war, durch ihren Bürgermeister und die Ge⸗

meinde⸗Verordneten die Verehrung, Liebe und Treue zu bekennen, wie ferner der Landwehr⸗Verrin mit ihrem Bürgermeister bei Anwe⸗ senheit Sr. Majestät am 10. August in Elberfeld ein Gleiches be⸗ thätigte, d der hiesige Landwehr⸗Verein mit der ganzen Land⸗

V

wehr von Berg und Mark jeden Augenblick bereit sein, den Befeblen unseres geliebten Landesvaters unterthänigst nachzukommen, und die⸗

selben mit aller Kraft auf Geheiß ausführen zu helfen. Den Wahl⸗ spruch: Mit Gott für König und jetzt durch die Bewilligung Sr. Majestät constitutionelles Vaterland kann bei uns Niemand schwächen.

Ew. Majestät bekannte Liebe und Fürsorge für das Wohl des Landes lassen uns hoffen, daß die Herzens⸗Aussprache treuer Gesin- nung pflichtmäßig denkender Unterthanen und Staatsbürger wohl⸗

wollend aufgenommen werde, tiefster Ehrfurcht

d in dieser Hoffnung zeichnen mit und in dieser Hoffnung zeich * I treu unterthänigste 8 (folgen 132 Unterschriften.) Ronsdorf im Bergischen, den 12. November 1848.

Allergnädigster König! Ew. Majestät haben geruht, die zur Vereinbarung einer Ver⸗ fassung berufene Versammlung nach Brandenburg zu verlegen.

Mit Ew. Majestät beklagen wir, daß es zu diesem äußersten

Schritt kommen mußte, dennoch aber vertrauen wir fest auf Ew.

Majestät gegebene und neuerdings in der Proclamation vom 11ten

d. M. bündigst wiederholte Königliche Zusicherung, daß uns eine

freisinnige constitutionell⸗monarchische Verfassung verliehen werden

soll, und hoffen, daß eine solche nun endlich recht bald ins Leben treten werde, damit der jetzige unbestimmte Zustand schleunigst seine Endschaft erreiche. 11“ 12 Wir ersterben in tiefster Ehrfurcht. Naugard, den 14. November 18.ͤ (583 Unterschriften)

Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König! Allergnädigster König und Herr!

In dem wichtigen Augenblick der preußischen Geschichte, in wel⸗

chen durch Ew. Majestät Weisheit und Entschlossenheit Ihr trenes Volk eingetreten ist, sei es nns vergönnt, den Ausdruck unserer Ge⸗ fühle an den Stufen des Thrones niederzulegen.

Ew. Majestät haben dem Volke eine freie Verfassung und hoch⸗ wichtige Güter verheißen, welche deren Grundlage bilden sollten. So weit es in Ew. Majestät Macht gelegen, ist keine dieser Verhei ßungen unerfüllt geblieben, und mit Dank und Verehrung sah das Vaterland Ew. Majestät auf der betretenen Bahn unverwandten Blickes dem hohen Ziele entgegenschreiten.

Aber die von Ew. Majestät zur Vereinbarung der Verfassung mit der Krone berufenen Vertreter des Volks haben das große Werk verzögert und bleiben der Mit- und Nachwelt dafür verantwortlich. Ueberdies waren sie in der Residenz Einflüssen ausgesetzt, welche mit einer freien Berathung und Beschlußnahme unverträglich sind; und alle wahren Vaterlandsfreunde sahen es mit Schmerz und Entrüstung, daß die Vertreter des Volkes von rohen Gewalten abhängig gemacht wurden. 1b

Ew. Majestät haben diesen verderblichen Zuständen durch die hohe Botschaft vom 9ten d. M. ein Ziel gesetzt und eine von allen redlich Gesinnten längst gewünschte Verlegung der National⸗Ver⸗ sammlung und ihre dazu erforderliche Vertagung befohlen.

Mit Dank erkennen wir diesen für das Wohl des Vaterlandes unerläßlichen Schritt, mit Freuden haben wir ihn begrüßt; und je mehr wir die Verblendung beklagen, welche Mitglieder der zur Ver⸗ einbarung der Verfassung mit der Krone berufenen National⸗Ver⸗ sammlung verleiten konnte, sich der Krone hierin offen zu widersetzen, desto freimüthiger bekennen wir unsere Ueberzeugung, daß unser constitutioneller König von Gottes Gnaden im vollen Rechte ist, wenn Er Zeit und Ört der nur durch Ihn berufenen Versammlung der Volksvertreter regelt. 1

Heil Ew. Majestät! Heil dem Entschlusse zur Verlegung der National⸗Versammlung! Gottes Seegen und Kraft über Ew. Majestät zur Durchführung Ihrer auf das Glück Ihrer Völker gerichteten väterlichen Absichten!

Wir stehen zu Ew. Majestät, bereit, für Ew. Majestät zu fallen.

Erfurt, den 11. November 1848.

Ew. Majestät allerunterthänigst treu gehorsamster V für constitutionelle Monarchie.

Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König! Allergnädigster König und Herr! Ew. Königl. Majestät getreue Unterthanen haben aufs neue mit tiefem

Schmerz erfahren müssen, wie das sehnliche Harren des gesammten

Landes auf eine endlich gedeihliche Wirksamkeit der zur Vereinbarung einer Verfassung berufenen Vertreter der preußischen Nation in bit⸗ terster Weise getäuscht worden. Uneingedenk der durch Ew. Königl. Majestät freie Entschließung gestellten hohen Aufgabe, fährt eine in ihren Aumaßungen sich mehr und mehr überbietende Fraction der National⸗Versammlung fort, die constitutionellen Prärogative der Krone anzutasten, vermeint in über⸗ müthigem Dünkel, unter Berufung auf einen angeblichen Volkswillen, Ew. Königl. Majestät sogar in der freien Wahl Ihrer Rathgeber beschränken zu können und hindert, geschützt durch ihr Einverständ⸗ niß mit einer irregeleiteten Volksmenge, jedwede Sicherstellung einer freien Berathung. 8 Inmitten der durch solch ein frevelhaftes Beginnen alltäglich sich steigernden Aufregung und Anarchie, glauben wir, in getreuester An⸗ hänglichkeit an Ew. Königl. Majestät und das Königliche Haus, un⸗ sere Ueberzeugungen, unsere Wünsche und die Gefühle un⸗ seres Innern frank und frei aussprechen zu dürfen, ja, im vollsten Bewußtsein unserer Unterthanenpflichten aussprechen zu müssen. Ueberzeugt aber sind wir, daß nur eine umfassende Geltend⸗ machung der Rechte der Krone die Freiheiten und Gerechtsame zu schirmen vermag, welche Ew. Königl. Majestät Ihrem Volfe ge⸗ währt, und eben so sind wir überzeugt, daß es nur des kraftvollen Königlichen Willens bedarf, um Männer herbeizurufen, welche eben so in voller Hingebung an den Thron, wie mit warmem Herzen für das Wohl der Unterthanen, 29 von denen zu befreien vermoͤgen, die sich zu Tyrannen beider empordrängen. 8— 57 dieser Ueberzeugung wünschen wir inniglich, daß n Mg⸗ jestät jedweden ferneren Angriff auf die Rechte Ser rhre aue Kö⸗ niglichen Machtvollkommenheit zurückweisen, der NIe enele Berszmm⸗ lung die endliche Innehaltung der Gränzen ihrer ase 2 8 und die Versammlung, wenn in ihr jenes ö 1SShe⸗ 1 länger die Oberhand behalten und das 8 Lnaan⸗ 1“ losem Ruin bedrohen sollte, in eine die Freiaen ir is aber amf verbürgende Stadt der Provinzen verlegen, äußerstenf, auf⸗ lösen mögen!. ; eberzeugungen und diesen Wün⸗ Wir vermögen jedoch jenen nejugdegch 18 Gefühle unver⸗ schen nur in Verbindung, anglichkeit, von welcher wir uns erfüllt brüchlicher Treue und 329 und fassen diese Gesinnung unseres wissen, Worte zu glübde zusammen, daß, wenn Ew. Kö⸗ Innern in dem e Schutz des Throns

Sn an Ihre Getreuen zum 1 Fegc Ihres Volks ergehen sollte, wir unter denen

zusprechen uns erlauben,

0. ßischen Staats⸗Verfassung berufene Versammlung zu verlegen:

in erster Reihe stehen werden, welche Gut und Blut unter dem Schlachten⸗ 3, eeshgl Preußens zu Chsrn nüflen: Imin Hieinuahrn. it Gott für König und Vaterland. 11“ 8.fnr. Fe⸗ Eörfurcht EI111““ Ew. Königl. Majestät allerunterthänigst treu gehorsamste Der hallesche Preußen⸗Verein für constitutionelles Königthum. Halle, den 4. November 1848.

Majestät! 8oo. Königl. Majestät haben, gestützt auf Ihr constitutionelles Recht, den Sitz der National⸗Versammlung, welche zur Vereinbarung der Verfassung mit der Krone berufen war, nach Brandenburg ver⸗ legt, da ihre freie und unabhängige Berathung in Berlin auf alle Weise gefährdet war, und die Bürgerwehr Berlins, welche ihre Auf⸗ gabe; die gesetzliche Ordnung aufrecht zu erhalten, nicht erfüllte, auf⸗ 86Ox

Die Mitglieder der unterzeichneten constitutionellen Vereine er⸗ kennen im vollen Vertrauen auf Ew. Majestät egebenes Königliches Wort die Nothwendigkeit und Gerechtigkeit diesen Maßregel hiermit an, und sind bereit, mit Gut und Blut und Leben das constitutionelle Königthum und das ruhmvolle Haus der Hohenzollern zu schützen und gegen jeglichen Angriff zu schürmen. Sctargard in Pommern, den 13. November 1848. Die constitutionellen Vereine zu

FS

Königliche Majestät! 8 8 8*

Wir, die unterzeichneten Bürger der Stadt Duisburg, antwor⸗ ten auf Ew. Majestät Ruf an Sein Volk.

Wir sind von der Ueberzeugung durchdrungen, daß in der ge⸗ genwärtigen verhängnißvollen Lage des Vaterlandes Freiheit und Ordnung nur dadurch gerettet werden können, daß sich Alle fest und treu um den constitutionellen Thron schaaren, der das letzte Bollwerk gegen die Zerstörung ist, womit uns Frevel und Bethörung bedrohen. Wir erkennen, daß, nachdem die Majorität der zur Vereinbarung be⸗ rufenen Versammlung Anträge auf zureichenden Schutz in Berlin wiederholt abgewiesen hatte, die Krone, wenn sie die Gefahr eines blutigen Zusammenstoßes vermeiden wollte, die Freiheit der ferneren Berathung nur durch eine Verlegung der Versammlung fern von dem bisherigen terroristischen Einflusse des Volkes sichern konnte. Wir weisen, im Vertrauen auf Ew. Majestät Königliches Wort, den Ver⸗ dacht, Ew. Majestät könne durch diese Maßregel eine Schmälerung der Volksrechte beabsichtigen, mit Entschiedenheit von uns.

In dieser Gesinnung versichern wir, daß wir auch in diesen Tagen der Gefahr zu Ew. Majestät stehen und halten wollen, und bitten Sie, das Ansehen der constitutionellen Krone, als der Mitbe⸗ wahrerin der Freiheit und Ordnung, gerade jetzt gegen alle Angriffe mnit Festigkeit aufrecht halten zu wollrl.

Duisburg, den 13. November 1848.

624 Unterschriften.

Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König! 1 Allergnädigster und Herr! Durchglüht von inniger Vaterlandsliebe und treuer Anhänglich⸗

keit an unser angestammtes Regentenhaus und an Ew. Majestät Allerhöchste Person, haben die allerunterthänigst Unterzeichneten, die Stände des Kreises Strehlen, unter der zur völligen Anarchie fort⸗ schreitenden Gesetzlosigkeit der Provinz bisher mit tiefer Trauer den Zerfall des Vaterlandes thatlos mit ansehen müssen. Nachdem aber Ew. Majestät durch die neuesten Bestimmungen und Kundgebungen die Ehre der Krone, das Ansehen des Gesetzes und somit die Ret⸗ tung des Vaterlandes angebahnt haben, glauben die allerunterthänigst Unterzeichneten sich verpflichtet, Ew. Majestät ihre freudigste Zustim⸗ mung aussprechen zu müssen und daran die dringendste Bitte knüpfen zu dürfen: auf dem jetzt betretenen Wege gesetzlicher und alle Guten zu neuer zuversichtlicher Hoffnung belebender Energie Allerhöchst fort⸗ schreiten zu wollen, an welche sich die Unterzeichneten mit vollem Ver⸗ trauen anschließen und sich freuen, ihre treueste Gesinnung Ew. Majestät aussprechen zu dürfen. 8

Es verharren hiermit ehrerbietigst als Ew. Majestät

treugehorsamste Stände des strehlener Kreises. Strehlen, den 14. November 1848. 9

An das Staats⸗Ministerium. Der Verein der Veteranen und Wehrmänner zu Bunzlau hat in seiner Sitzung am 12. November c. zu nachfolgender Erklärung sich veranlaßt vihe an. und erlaubt sich, dieselbe einem hohen Staats⸗ Ministerium ehrerbietigst zu überreichen.

Der Verein der Veteranen und Wehrmänner erklärt:

1) daß er in der Verlegung der National⸗Versammlung nach Brandenburg das zweckmäßigste Mittel erblickt, um dem von einem Theile der berliner Bevölkerung ausgeübten Terroris⸗ mus gegen die Versammlung für die Folge vorzubeugen und

» eine durchaus freie Berathung zu ermöglichen; G

2) daß bierzu, so wie zu etwaiger Auflösung der Versammlung,

EFr. Majestät dem Könige nach den Grundsätzen des consti⸗ tutionellen Staatsrechts die Befugniß unzweifelhaft zusteht, da er sich dieses Rechts weder in dem Wahlgesetz vom 8. April . noch in dem Einberufungs⸗Patent, noch durch sonstiges Zuge⸗ ständniß begeben hat; ““

3) daß diejenigen Mitglieder der National⸗Versammlung, welche nach ausgesprochener Vertagung ferner unter jenem Namen in Berlin zusammenbleiben, sich schwerer Pflichtverletzung gegen das Land und die Krone schuldig machen und die ganze Ver⸗ antwortlichkeit für die Folgen dieses Schrittes auf sich laden;

4) daß es hiernach nicht zweifelhaft sein kann, wem das Volk zu

gehorchen hat, ob dem zu Recht bestehenden Königthum oder

5 sich eereecheltch konstituirenden Versammlung;

Miae enun 8 Ueberzeugung, daß auch das jetzige üfrichtigen und ernsten Wille Frei⸗

heiten und Recht 8 1 S

e des Volkes zu achten und zu schütz n dusch baldigste Herceiführung der constituti z zützen und gesetzlich zu degründen. Heenlfsgellen Verfassung

Indem wir einem Ministerium diese unsere Ansicht aus⸗

geben wir un ei iti

sicht hin, daß das hehe Ministerium eöe finden werde, den obschvebenden Fragen, wenn es lich ege friedliche Lösung zu geben. glich ist, eine Bunzlau, den 12. November 1848. Der Verein der Veteranen und ö11“4“*“

1) Die Krone hat das Recht, die zur Vereinbarung der preu⸗

Wehrmänner,

Denn kein Gesetz und keine Gewalt hat der K er Krone das Recht ge⸗ nommen, statt des von ihr allein und selbstständig für kechn ge⸗

sche, 2 8* die Stadt Berlin allein zulässigen Versammlungs⸗Ort, insonderheit 152 8 April d. J. nabbts —— et fase e waht

2) Die Krone hat echt, il ändi

H hat das Recht, ihre Rathgeber selbstständig zu Denn kein Gesetz und keine Gewalt hat ihr dieses Recht genom⸗ men, ein Recht, ohne welches eine constitutionell⸗monarchische Staats⸗Verwaltung nicht gedacht werden kann.

3) Es ist eine nothwendig gewordene Maßregel, daß die zur Vereinbarung der preußischen Staats⸗Verfassung berufene Versamm⸗ lung von Berlin verlegt wird:

Denn eine durch wiederholte Bedrohungen und Mißhandlu gen von De⸗ putirten, durch gewaltsames Eindringen Unberufener in das Sitzungs⸗ Gebäude durch Scenen des 31. Oktobers terrorisirte Versammlung kann nicht die Stimme des Landes repräsentiren und das Vertrauen des Volkes haben. Bewaffnete Umstellung des Sitzungs⸗Gebäudes in Berlin ist, abgeseben davon, daß sie zu neuem blutigen Zusam⸗ menstoß zu führen drohe, geeignet, jenes gewichene Vertrauen wieder zu befestigen.

4) Die zur Vereinbarung der preußischen Staats⸗Verfassung berufene Versammlung bewegt sich auf ungesetzlichem Boden, wenn sie sich den Maßregeln ad 1 bis 3 nicht fügen will.

Dies folgt aus dem ad 1 Gesagten.

5) Mißtrauen gegen die Räthe der Krone wird erst alsdann gerechtfertigt, wenn sie durch Handlungen dazu Veranlassung geben:

Denn die Nichtachtung dieses Grundsatzes führt zu einer ungesetz⸗ Schmälerung des ad 2 gedachten selbstständigen Rechts der rone.

Der constitutionelle Verein zu Stettin. Das Direktorium des con⸗

stitutionellen Central⸗Vereins in Pommern im Namen und Auftrage der constitutionellen Vereine zu Anklam, Stargard, im saatziger

Kreise und Pyritz, der patriotischen Vereine zu Demmin und Belgard

und des constitut onellen Zweig⸗Vereins für Münsterberg und Umgegend.

Hohes Staats Ministerium!

Die Beschlüsse Eines hohen Staats⸗Min steriums, durch welche die vereinbarende National⸗Versammlung nach Brandenburg verlegt, die Versammlung der zurückgebliebenen Abgeordneten für ungesetzlich er⸗ klärt und die widerstrebende Bürgerwehr der Stadt Berlin aufgelöst ist, erkennen wir als gesetzliche und bei der Lage unseres theuren Va⸗ terlandes als nothwendig an. Wir sehen in den Mitgliedern Eines hohen Staats⸗Ministeriums die hochherzigen Vorkämpfer für die wahre, für die gesetzliche Freiheit und vertrauen Ihnen, daß Sie das mit Festigkeit und frei von unnötbiger Strenge unternommene Werk im Sinne jener Freiheit standhaft fortführen werden. Wir sehen in Sr. Majestät unserem geliebten Könige keine Macht, welche dem Volke gegenüberstände, wir betrachten Ihn als den Unseren und Seine Rechte zugleich als Rechte des Volkes. Wir wollen diese gewahrt wissen, damit Er uns ein wahrer, ein starker König sei.

Wir lieben und vertrauen Ihm, weil wir Sein Herz erkannt welches nur sür das Wohl Seines Volkes geschlagen. Wir wol⸗ len nicht lassen vom Hause Hohenzollern, welches unser Vaterland er⸗ hoben und Preußen die Achtung der Welt erobert hat.

Perleberg, den 13. November 1848.

Der Magistrat.

Die Stadtverordneten. Der patriotische Verein. Das Schmiedegewerk. Das Schuhmachergewerk.

„HOohes Ministerium! Mit Bezug auf das Proklama Sr. Majestät vom 11ten d. M.

Vertreter gewählten Versammungs⸗Ortes einen anderen auszuer⸗ 768 3 .

erkären wir, daß wir die Maßregel, die National⸗Versammlung nach Brandenburg zu verlegen, nicht nur als ein Recht der Krone, sondern auch als eine Nothwendigkeit anerkennen.

Die Nothwendigkeit der Maßregel haben namentlich die Vor⸗ fälle vor dem Schauspielhause am 31sten v. M. so dargethan, daß wir Sr. Majestät für diese Maßregel zu danken uns verpflichtet fühlen und Einem hohen Ministerium die Bitte vorlegen, auf deu eingetretenen Wege mit aller Festigkeit zu beharren.

Königsberg i. d. N., den 15. November 1848. Der patriotische Verein der Kreise Greifenhagen, Soldin und Königsberg i. d. N

(Fortsetzung folgt.)

Mein Eintritt in das Ministerium Graf Brandenburg.

Durch ihre Adresse vom 2ten d. M. hat die National⸗Versamm⸗ lung des Königs Majestät gebeten, so ehrfurchtsvoll als dringend den Grafen Brandenburg von seiner Mission, ein Kabinet zu bilden, zu entheben. An dieser Adresse und ihrer Ueberbringung habe ich Theil genommen und dennoch bin ich jetzt ein Mitglied eben die⸗ s,s Kabinets. Wie reimt sich das? Auf welcher Seite liegt hier die Inkonsequenz die Abtrünnigkeit? Zrei, offen, vor dem ganzen Lande will ich mich hier darüber aussprechen.

Die 250 Männer, welche seit dem 9. November noch jetzt als die preußische National⸗Versammlung berathen und Be⸗ schlüsse fassen, haben sich außerhalb des Gesetzes gestellt durch offene Auflehnung, nicht sowohl gegen das Ministerium Brandenburg, als gegen das Gesetz selbst, gegen die Regie⸗ rungs⸗-Gewalt des Königs diese letztere durchaus und entschieden als constitutionell aufgefaßt.

Und daher bin ich in das Kabinet eingetreten. Am 11ten wurde ich dazu aufgefordert. Ich war noch sehr leidend von einer Krankheit, die mich auch verhindert hatte, in der Sitzung der Natio⸗ nal⸗Versammlung vom Hten zu sein. Als ich die Nachricht erhielt von dem Beginnen der Versammlung nach Verkündigung der Ver⸗ legungsbotschaft, fühlte ich mit dem tiefsten Schmerze sogleich,

daß es sich fortan um etwas ganz Anderes handle, als um die Wegschaffung des Kabinets Brandenburg daß es vielmehr der Wegschaffung der Krone, des Königthumse selber gelte, nicht zwar nach der Absicht, wenigstens der großen Mehrheit der Deputirten, unter denen ich so viele höchst ehrenwerthe, theure Freunde habe, als durch die von ihnen leider nicht erkannten Folgen ihres Verfahrens.

Und diese Einsicht, im Bunde mit meinem von Treue und Liebe für mein Vaterland, für den König und unser Fürstenhaus ewig schlagenden Herzen, brachte meine sonst entschiedene Abneigung zu einem Ministerposten zum Schweigen. Noch geschwächt an Kräften, wie ich war, willigte ich ein, an dem heißen Kampfe Theil zu neh⸗ men, den die 250 durch ihren offen erklärten Bruch mit der Königsgewalt entzündet haben.

In diesem Kampfe stehe ich entschlossen auf Seiten des Königs, der Regierung und stehe und kämpfe mit jedem Ministerium, welchen Namen es auch an seiner Spitze trage nur danach fra⸗ gend und trachtend,

daß die von der Nation geforderten und ihr auch verbrieften Grundfreiheiten gewahrt und ausgebildet werden 1) nach dem

für den festgestellten,

nach den gemachten Erfahrungen nicht ·

Prinzip der freien Selbstbestimmung der Person, der Familie, der Gemeinde, 8 vn

d. h. die Freiheit der Individuen und Vereine soll in allen Stücken durch politische, durch positive Gesetze nicht weiter eingeschränkt werden, als das Zusammenleben der Menschen, das Gemein⸗ wohl es unabweislich gebietet,

2) nach dem Prinzip der Mitbeschließung der Nation bei der

Gesetzgebung jeder Art durch ihre Vertreter gewählt von

ihr selbst, mit der Wahlberechtigung, wie sie der Verfassungs⸗

Entwurf der Kommission der National⸗Versammlung bestimmt hat.

Ich habe mich überzeugt, daß auch das Kabinet Brandenburg

ganz etwas Anderes als so thöricht ist, zu wähnen, es sei etwas Anderes haltbare möglich. Vor Allem aber bin ich auch von unserem Könige so gewiß, wie von mir selbst, daß er beasla⸗ 29 J.. was er zugesagt mit ehrlichem Sinn nd unerschütterlich und fürwahr, die 2 h it i bei ihm, als bei seinen 3 Waheh afetstneh ens Das Ministerium wird es bald durch Thaten zeigen, daß es die volle Freiheit in dem vorhin bezeichneten Sinne ehrlich und aufrichtig will, daß der Glaube an seine zurückschreitenden (reactio- nairen) Bestrebungen ein Wahn ist, ein Urtheil, gesprochen von der jetzt so leicht von jedem Winde bewegten Menge vor der Auhö⸗ rung der Betheiligten und darum bei Gott und redlichen geist⸗ und herzgesu nden Menschen verwerflich und verdammlich.

Die Rettung des theuren Vaterlandes ist mein glühender Wunsch.

3c lndle nic sierr. Fich eie Kraft meiner Ueberzeugung, durch

unerschütterlichen Glauben, daß der Si sch

zufallen muß. Und er wird es.

Berlin, den 15. November 1848. Rintelen.

In einem Artikel der National⸗Zeitu ng Nr. 221: „Ber⸗ lin, den 13. November“ wurde eine Parallele zwischen einem Zu⸗ sammentreffen mit napoleonischer Despotie und dem jetzigen Konflikte der Krone mit der preußischen National⸗Versammlung gezogen und von meinem Sohne, dem Staats⸗Anwalt, erwartet, daß er bei diesem Konflikte eben so handeln werde, wie es damals von mir geschehen Man hat aus diesem Artikel die Deutung gezogen, als wenn ich die Regierungs⸗Verfügung in Beziehung auf die National⸗Versamm⸗ lung, dem Gewaltstreiche gleichstellte, welchen Napoleon im Jahre 1813 im Großherzogthum Berg ausgeübt hat. b

Von mehreren Seiten bin ich daher angegangen und aufgefor⸗ dert worden, mich öffentlich darüber zu erklären. Dies geschieht denn hiermit, so sehr ich auch in meinem zweiundachtzigsten Jahre damit verschoͤnt zu werden gewünscht hätte. Jene Deutung ist eine gänzlich unrichtige; ich erkenne vielmehr die getroffenen Königlichen Verfügungen als völlig gesetzmäßig und in der Königlichen Macht gegründet an und halte die dagegen von einer Fraction der National⸗Versammlung erhobene Opposition für widerrechtlich und in keinem Gesetze gegründet. Denn was 1

erstlich die Ernennung des Staats⸗Ministeriums betrifft, wo⸗ gegen sich die National⸗Versammlung protestirend erhoben hat, so hat sich der König hier in seinem vollen Rechte befunden. Auch in con⸗ stitutionellen Staaten hat der Regent die freie Wahl seiner Minister und muß sie haben, denn sie sind die Vertreter der Krone; er hat hier eben so die freie Wahl, wie dem Volke die freie Wahl seiner Repräsentanten zusteht.

So wenig man der Regierung einen Protest gegen die Wahl eines ihr mißliebigen Abgeordneten zugestehen würde, eben so wenig dürfen sich die Repräsentanten des Volkes dergleichen Proteste gegen die vom Könige ernannten Minister erlauben. Das ist ein offenbarer Eingriff in die Rechte der Krone und eine Beschränkung der freien Wahl des Königs.

Ein Mißtrauen der Volksvertreter gegen einen oder den anderen Minister kann einen Protest nicht rechtfertigen: denn das Mißtrauen kec h“ 1S und auf jeden Fall ist das Auftreten und Han⸗ eln der Minister abzuwarten, eige ere können *). 1 sich

Zweitens wird dem Könige eben so grundlo ier zurückgebliebenen Fraction der 1“ 898 e ; 822 tig gemacht, dieselbe von hier nach Brandenburg zu verlegen. E hat sie aus eigener Machtvollkommenheit nach Berlin berufen; 8— kann sie also auch aus gleicher Macht nach einem anderen Orte 5,8 legen. Kein Gesetz ist vorhanden, was festsetzt, daß die gegenwärti * zur Vereinbarung der Verfassung berufene National⸗Versammlus in Berlin tagen müsse. Und an einer Verfassungsurkunde, welche hierüber etwas ordnen müßte, fehlt es. Und hier zeigt es sich schoͤn gleich, wie unklug es war, daß die National⸗Versammlung sich nicht beeiite, die Vereinbarung der Verfassung, wozu sie doch zunächst und eigentlich ganz allein berufen war, schnell zu Stande zu bringen, denn diese mußte alles daejenige festsetzen, worüber man jetzt schwankt und willkürliche Behauptungen aufstellt, die eben so viele Vertheidi⸗ ger als Widerleger finden. 3

So lange die neue constitutionelle Verfassung nicht 1 und festgestellt ist, bleibt es bei der alten bilhsans. b- derenese⸗ setzen, und nach diesen ist es denn doch über allen Zweifel erhaben 81. der König 8 Hennehh nach einem beliebigen Orte

erufen und verlegen kann. Die ehemaligen Stände⸗Vers 5 liefern genug Präcedenzfälle. bie eieüra aae

Eben so verhält es sich auch:

Drittens mit dem Belagerungs⸗Zustande der Stadt Berlin Auch hier fehlt es an einem Gesetze, was die Regierung hierunter beschränkte. 3

Aber noch mehr tritt:

Viertens der Mangel eines Verfassungsgesetzes bei der beabsich- tigten Anklage gegen das Staats⸗Ministerium hervor. Solche An⸗ klagen sind den copstitutionellen Staaten eigenthümlich, sie setzen aber nothwendig ein bestehendes Staats⸗Grundgesetz voraus, welches die Fäne⸗ in denen verantwortliche Minister wegen Verletzung der Ver⸗ assung angeklagt werden können, die Formen dieser Anklage und den Gerichtshof, welcher darüber erkennen soll, bestimmen.

Unsere noch bestehende Gesetzgebung kennt solche Vergehen verantwortlicher Minister nicht, und es mangelt daher auch gänzlich an Bestimmungen darüber. Man ist deshalb auf den §. 92 Tit. 20 Th. II. des Allgemeinen Landrechts gerathen, welcher vom Hochver⸗ rath handelt, und hat darauf die Klage gründen wollen.

Allein unpassender und schiefer ist noch wohl nie ein Gesetz und noch dazu ein Strafgesetz angewendet worden, was die härteste und schrecklichste Leibes⸗ und Lebensstrafe androht. Denn:

Erstens ist der Hochverrath ein gemeines Verbrechen, welches, wie aus dem vorhergehenden §. 91 erhellt, von Unterthanen gegen den Staat oder dessen Oberhaupt begangen wird. Dies Verbrechen ist also immer gegen die Regierung gerichtet. 8

Nach jener Anklage soll aber die Regierung selbst einen Hoch⸗ verrath begangen haben. 8

8 8 . 21 r, dem *) Ob nicht aus Gründen der Regierung s⸗Politik 8. 8

9g 9 Mini 1 zu * 7 Vertrauen des Volkes mehr entsprechende Ministerwah 8 * Konglikt zu vermeiden gewesen wäre, bleibt dapingestelle EI,

Frage vom Rechtr.