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d den Berathungen der — Meek. 4232* dalösen Treiben immer mehr unter dem verderblichen Ein stusse standerrbriomus standen, die ihrem Zwecke Ae.. 87
u rismne der zu verschaffen, ist hoch erfreut über or —5 88 K . ee. wodurch die 5 Schwankenden inne werden, daß ihr treu constitutio⸗ Schwachen udas Versprechen, seinem Volke eine möglichst beglückende neller König newähren, trotz aller entgegentretender Schwierigkeiten
ig zu gewat 1 — Berfassn verbrüchlich zu halten gewillt ist.
„ꝗ¶Majestät zu unserem ausgesprochenen Danke noch
. hrLe ecng sh, baß, so schwer 2 8 Erfüllung Ihres
nig glichen Versprechens einer volksbeglückenden Verfassung
noch, von welcher Seite immer, gemacht werden sollte, wir gXs
jestät, unserem theuren Könige, in Liebe und Aere. ergeben vn
und mit all unseren Krüften zur segenbringenden Lösung der gestell⸗ ten Aufgabe zu Gebote stehen werden.
Wetzlar, den S “ 8en. ö“
s Im Namen des constitutionellen Klubs, u“ 8 dessen Vorstaornd. Königliche Majestät! 11¹ 8
In dem von Ew. Majestät gefaßten Beschlusse einer durch den seit langer Zeit in Berlin herrschenden gesetzlosen Zustand nothwen⸗ dig gewordenen Verlegung der National⸗Versammlung nach Bran⸗ denburg erkennen wir allexunterthänigst unterzeichnete Bewohner zu Stift Berg einen neuen Beweis Ew. Majestät treuster Fürsorge für das Wohl Ihres Volkes. Denselben haben wir mit großer Freude begrüßt, und fühlen uns gedrungen, Ew. Majestät unseren tiessten Dank dafür ehrfurchtsvoll auszusprechen.
Wir glauben fest, daß Ew. Majestät heiligster Wille und Be⸗ streben nur auf das Wohl unseres preußischen und deutschen Vater⸗ landes gerichtet ist, daß daher Allerhöchsidieselben die gewährten Frei⸗ heiten auf jede Weise schützen werden, und wir werden uns in diesem Giauben durch nichts irre machen lassen. Auch hegen wir das un⸗ erschütterliche Vertrauen, daß Ew. Majestät mit hoher Weisheit fer⸗ nere Verordnungen zur Förderung der wahren Freiheit des Volkes und des Glückes des Vaterlandes treffen werden.
Wir beten zu Gott für Ew. Majestät; Er der Allerhöchste wolle Ew. Majestät ferner mit Weisheit und Kraft zur Erfüllung des schweren, in dieser Zeit doppelt schweren Königlichen Berufs nach seiner großen Gnade ausrüsten!
In Ehrfurcht und treuester Ergebenheit
Ew. Königl. Majestät allerunterthänigste Bewohner zu Stift Berg.
Stift Berg bei Herford, den 16. November 1848.
b (123 Unterschriften.)
8 Majestät!
seit geraumer Zeit in der Residenzstadt Berlin berrschende anarchische
dasselbe vor dem drohenden Verfall zu wahren und zu schützen. Diese Nothwendigkeit in vollem Umfang
Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König und Herr! Die gesaährliche Lage, worin das theure Vaterland durch das
Treiben gerathen ist, erfordert dringend ein kräftiges Einschreiten, um
anerkennend, halten es die unter⸗ zeichneten Bürger der Stadt Krefeld für eine heilige Pflicht, der Ew. Majestät abgenöthigten Maßregel, die zur Vereinbarung der Ver⸗ fassung e. Versammlung nach Brandenburg zu verlegen, ihre ungetheilte Zustimmung hiermit feierlichst kund zu geben, indem sie diese als den einzigen Rettungsanker betrachten, das schwankende Staatsschiff vor den sich aufthürmenden Wogen des verderblichsten Aufruhrs zu sichern. Wir sehen in dieser, durch den eingerissenen gesetzlosen Zustand gebotenen Maßregel keine Verletzung constitutio⸗ neller Rechte, noch eine Beeinträchtigung der dem Volke verheißenen Freiheit. Wir erkennen vielmehr darin die Ew. Majestät obliegende Pflicht, dem Gesetze Achtung und dem Lande die langersehnte Ruhe wieder zu verschaffen. In dieser Maßregel finden wir das geeignetste Mittel, die das Glück und die Wohlfahrt des Staates untergrabende Anarchie zu vernichten und die gelockerte Ordnung zu befestigen, in der die wahre Freiheit wurzeln muß, wenn das Vaterland ihre Früchte genießen soll. Daß diese Freiheit uns unverkümmert erhalten bleibt, dafür bürgt uns das Wort Ew. Majestät, auf das wir in guten wie in bösen Tagen unerschütterlich vertrauen. Ew. Majestät 1 unterthänigste Bürger der “ Stadt Krefeld. (858 Unterschriften.)
Königliche Majestät! 1 8 “
In den letztverflossenen Tagen haben bedauerliche Ereignisse es unwiderleglich bewiesen, daß die National⸗Versammlung, welche zur Vereinbarung einer Verfassung, die endlich und dauernd einen Zu⸗ stand begründen soll, den das Volk nach langen Leiden aus den Wir ren der Letztzeit mit Sehnsucht erwartet und hofft, durch gesetzlose Gewalt in ihren freien Berathungen beeinträchtigt war und in der Bürgerwehr dieser Stadt keinen genügenden Schutz fand. Wir er⸗ kennen, daß der Krone nicht nur das Recht zusteht, die Versamm⸗ lung nach einem solchen Orte zu verlegen, wo sie ungehindert und frei über das Wohl des Vaterlandes berathen könne, sondern eine unabweisliche Pflicht erfüllte, wenn sie solches that, nachdem die Ma⸗ jorität der zur Vereinbarung berufenen Versammlung Anträge auf hinlänglichen Schutz in Berlin zu wiederholtenmalen abgewiesen hatte. Die Krone hat in dieser That dem Vaterlande gegenüber eine hei⸗ lige Pflicht erfüllt, indem nur durch diese die Gefahr eines blutigen
Mit großer Freude und hoher Befriedigung haben die unter⸗ zeichneten Bewohner des Schulbezirks Falkendieck und der Landge⸗ meinde Schwarzenmoor den von Allerhöchstdenselben gefaßten Be⸗ schluß einer Verlegung der National⸗Versammlung von Berlin nach Brandenburg entgegen genommen. Schon lange hat der gesetzlose Zustand der Hauptstadt, in Folge dessen die Berathungen der von uns frei gewählten Volksvertreter unter den verderblichen Einflüssen einer irregeleiteten und sanatisirten Masse standen, uns und Tausende im Ravensberger Lande mit tiefem Schmerz und gerechtem Unwillen erfüllt. Ew. Majestät fühlen wir uns daher zu dem ehrfurchtsvollsten Danke um so mehr verpflichtet, als wir das unerschütterliche Ver⸗ trauen hegen, Ew. Majestät werden das gegebene und aufs Neue verbürgte Königliche Wort, die im März dieses Jahres gewährten Freiheiten auf keine Weise verfümmern, sondern vielmehr auf consti⸗ tutionellem Wege die wahre Freiheit und durch sie des preußischen und deutschen Vaterlandes Glück und Größe befördern zu wollen, treu und unverrückt erfüllen. In tiefster Ehrfurcht Ew. Majestät getreueste Landbewohner. (164 Unterschriften.)
Falkendieck im Kirchsp. Berg bei Herford, den 18. Nov. 1848.
Majestät! 3
Zu den getreuen Preußen, an welche der Königliche Erlaß vom Uiten d. Mts. gerichtet ist, gehören wir, die Einwohner der Städte Soest und Werl und des ganzen Kreises Soest.
Wie wir die Unmännlichkeit der National⸗Versammlung uner⸗ klärlich finden, welche schon seit Monaten von einer Rotte zusammen gelaufener Tagediebe sich hat einschüchtern und von ihrem hohen Berufe der freien Berathung abwendig machen lassen, so haben end⸗ lich Ew. Majestät einer vielfach mißbrauchten Langmuth ein Ziel gesetzt und mit der Vertagung und Verlegung der National⸗Ver⸗ sammlung den Schritt gethan, dem die Bessergesinnten des ganzen Landes nur ihren ungetheiltesten Beifall zollen konnten.
Die Freiheit des Volkes halten wir durch die ergangene Ent⸗ scheidung nicht für gefährdet; dafür bürgt uns Ew. Majestät Königs⸗ wort und die Gewißheit, daß nur selbst freie Männer den Staats⸗ bau auf den Felsen der höchsten sittlichen Freiheit zu gründen ver⸗ mögen.
Ew. Majestät Beschluß ist kühn und männlich gefaßt. Füge es Gott, daß keine Macht der Erde ein Ablassen von demselben zu erzwingen im Stande sei!
Soest, den 13. November 1848.
Der Verfassungs⸗Verein. Der constitutionelle Verein
Werl, den 14. November 1848.
8— Der constitutionelle Verein.
Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König! Allergnädigster König und Herr! 111
5 Wir unterzeichnete Bewohner der Bürgermeisterei Wülfrath fühlen uns zu der Erklärung gedrungen, daß wir die so mannigfachen Ehlgct ncn und Beleidigungen der National⸗Versammlung schon lange mit großem Schmerze wahrgenommen haben, und daß wir darum die von Ew. Mazestät getroffene Maßregel der Verlegung dieser Versammlung von Berlin nach Brandenburg, als dringend nöthig geworden, ganz und gor billigen, dagegen den Widerstand höchst beklagen und entschieden mißbilligen, welchen ein Theil der National⸗Versammlung dieser Verlegung entgegensetzt. Wir erkennen in dieser Maßregel nur die treue, ernstliche und lautere Bemühung Ew. Majestät für die Sicherheit und Wohlfahrt des Landes 1 und stehen fest in dem guten Vertrauen, daß die dem Volke zugesicherten Rechte und Freiheiten hierdurch nicht im mindesten geschmälert, son⸗ dern nur geschützt und gefördert werden sollen. Auch vertrauen wir daß Ew. Majestät auf dem nun betretenen Wege mit Muth und Entschlossenheit zum Heile des Landes getrost und fest fortgehen wer⸗ den, so wie wir uns auch hoch freuen, daß Ew. Majestät sich den edelsten Juwel, „von Gottes Gnaden“,
auch nicht geschehen werde.
.
E Majestät EI1I allerunterthänigste unterzeichnete Bewohner von Wüm Wülkfrath bei Elberfeld, den 15. November 1848
(1012 Unterschriften.)
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88
Zusammenstoßes vermieden und die Freiheit der ferneren Berathung fern von den bisherigen einschüchternden Einflüssen roher Volkshau⸗ fen gesichert werden konnte. Die Unterzeichneten sind von der Wahrheit durchdrungen, daß in der gegenwärtigen, schwer bedrängten Lage unseres theuren Va⸗ terlandes Freiheit und Sinn für Ordnung und Gesetzmäßigkeit nur dann erworben und gesichert werden können, wenn das Volk seinem constitutionellen Könige von Gottes Gnaden die alte deutsche Treue bewahrt. Möge der Verdacht, als könne Ew. Majestät durch diese Maßregel irgend eine Schmälerung der Volksrechte beabsichtigen, von welcher Seite er wolle ausgesprochen werden, wir weisen denselben entschieden von uns. Wir vertrauen Ew. Majestät Königliches Wort und bitten Gott, daß er Ew. Majestät auch fernerhin in seinem gnädigen Schutz bewahren möge: alsdann wird auch erfüllt werden, um das wir täglich bitten, nämlich, daß der gesetzmäßigen Freiheit Sieg, dem Throne Festigkeit und Glanz und dem Lande Ruhe und die Sicherung einer glücklichen Zukunft werde. Rumeln, Kreis Krefeld, den 16. November 1848. (112 Unterschriften.)
Majestät! “ In der von Ew. Majestät beschlossenen Verlegung des Sitzes der National⸗Versammlung nach Brandenburg will man vielseitig eine Gefährdung unserer errungenen Freiheiten und die Rückkehr zu den früheren Zuständen erblicken. Dir unterzeichneten Mitglieder des Bürger⸗Vereins in Solingen theilen diese Befürchtungen nicht, sondern erkennen vielmehr in dem angeregten Beschlusse nur das Gebot einer traurigen Nothwendigkeit, das von dem Lande schon lange, aber bis dahin vergebens geforderte erste Recht eines freien Volkes, „die freie Berathung seiner Vertre⸗ ter“, wieder herzustellen. ““ 8 Wir vertrauen vollkommen der von Ew. Majestät in der Pro⸗ clamation vom 11ten dieses Monats ausgesprochenen Versicherung, „daß an unseren Freiheiten nichts verkümmert werden solle“, und erklären: „daß wir . Majestät dahin anschließen werden, daß das unsere constitutionellen Rechte sichernde Gebäude bald errichtet und aufrecht erhalten werde. Wir verharren ehrfurchtsvoll Ew. Majestät “ 8 treu gehorsame Mitglieder des Solinger Bürger⸗Vereins. (92 Unterschriften.) Solingen, den 15. November 1848.
mit allen uns zu Gebote stehenden Mitteln uns Ew.
Majestät! .“ iest ge Stadtrath, heute außerordentlich versammelt, daß er die Verlegung der National⸗ Versammlung nach Brandenburg als eine durch kie Noth gebotene Maßregel erkennt, und daß im Hinblick auf die Ereignisse der jüng⸗ sten Vergangenheit dadurch den Wünschen des größten Theils unseres Volkes entsprochen sein wird.
erklärt hierdurch einstimmig,
Indem der Stadtrath diese seine Ansicht ausspricht, vertraut derselbe vollkommen dem Königlichen Worte, daß durch jene Maßre⸗ gel den Rechten des Volkes kein Abbruch geschehen wird.
Mit tiefster Ehrfurcht “
treu gehorsamste Mitglieder des Stadtraths.
Solingen, am 16. November 1848.
noch nicht haben aus der Krone nehmen lassen, und der festen Hofsnung leben, daß dieses
In unverbrüchlicher Liebe und Treue, in guten und bösen Tagen
] lfrath.
Allergnädigster König und Herr!— 8
Mit tiefem Schmerze müssen die unterzeichneten Bürger der La⸗ gemeinde Solingen erfahren, wie die allergerechtesten und zweckdien⸗ lichsten Maßregeln zum Schutze der wahren Rechte und Freiheiten eines getreuen Volkes von Sr. Majestät, unserem theuren Landes⸗ vater, durch Vertagung und Verlegung einer National⸗Versammlung, die unter dem Einflusse der gemeinsten und empörendsten Anmaßun⸗ gen gestanden, vielfach in der größten Verblendung von Uebeldenken⸗ den verkannt, ja sogar mißbilligt werden.
Wir billigen nicht allein ein solches Verfahren von Seiten der Krone; sondern halten diesen entscheidenden Schritt für die höchste Nothwendigkeit, um die anarchischen Uebergriffe und Eingriffe in ihre
11
Wir danken Gott, daß wir noch einen König von Gottes den haben, dem wir von ganzem Herzen vertrauen. n Gott erhalte, schütze und segne ihn und sein Haus!! Schrodtberg bei Solingen, den 17. November 1848
(160 Unterschriften.)
Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster, 11“ 8
Allergnädigster König und Herr! vb1““ Wenn die unterzeichneten schlichten Landbewohner des Kirchspiels Gütersloh es wagen, sich Ew. Mazfestät Throne zu nahen, so ge⸗ schieht es, um ihren innigen Dank für Ew. Majestät Proclamation vom 11. d. M. auszusprechen. Die ergriffenen strengen Maßregeln erregen bei uns keinesweges Mißtrauen, denn wir kennen unseren treuen König, und verabscheuen aufs tiefste den ungesetzlichen Widerstand ei⸗ nes Theils der Volksvertreter. Wir bewahren im innersten Grunde des Herzens das vollste Vertrauen zu unserem angestammten, uns von Gottes Gnaden gegebenen Könige, denn wir wissen, daß Ew. Majestät ein warmes Herz für das wahre Wohl seines Volkes ha⸗ ben, und theilen den großen Schmerz, von einem Theil des Volkes zur Zeit so sehr verkannt zu werden. Darum wollen wir auch nicht nachlassen, Gott den Herrn um Kraft, Weisheit und Gnade für un⸗ seren guten König in dieser bösen Zeit zu bitten und festhalten an dem Wahlspruch: “ Mit Gott für König und Vaterland! Gott segne und erhalte unseren innigst geliebten König!
In alter preußischer Treue Ew. Masestät 8 8 ergebenste Unterthanen. Gütersloh, den 16. November 1848. “ Die Wahlmänner und Urwähler. (310 Unterschriften.)
Majestät! 3 1 Durchdrungen von der Ueberzeugung, daß Allerhöchstdieselben die in der Proclamation vom 11ten d. M. wiederholt verheißenen constitutionellen Freiheiten ungeschmälert gewähren werden, halten wir es für unsere heiligste Pflicht, Ew. Majestät aufs neue anzuge⸗ loben, daß wir Allerhöchstdenenselben in guten wie in bösen Tagen als brave Preußen treu ergeben bleiben, und daß wir Allerhöchstihnen un⸗ sere Liebe und unser Vertranen stets ganz bewahren werden.
Königsberg i. d. Neum., den 17. November 1848.
(136 Unterschriften.)
Nahausen und Reichenfeld im königsberger Kreise in der Neu⸗ mark, den 18. November 1848.
. (142 Unterschriften.)
Allergnädigster, Großmächtigster König! 1 Allergnädigster König und Herr! Auch wir fühlen uns von Herzen getrieben, in dieser ernsten unruhigen Zeit zu unserem gelirbten König zu sprechen. Wir sind schlichte Landleute, aber das müssen wir unserem theuren Könige von Gottes Gnaden aussprechen, daß der unterm 11. November erlassene Aufruf einen schweren Stein von nnseren Herzen gewälzt hat. Mit Freudigkeit antworten wir: daß wir zu unserem theuren Könige, der es stets gut mit uns gemeint, und der uns alle verheißenen constitutionellen Freiheiten mit seinem Königlichen Worte verbürgt hat, treulich halten und ihm mit Gut und Blut beistehen wollen gegen alle diejenigen, welche in frevlerischem Ungehorsam sich von ihm abwenden und ihn in seinen landesväterlichen Absichten behindern möchten.
Gott der Herr wolle nach dem Reichthum seiner Gnade Ew. Majestät, unserem geliebten Könige, auch ferner Weisheit und Muth verleihen! 1
In tiefster Ehrfurcht und unverbrüchlicher Treue Ew. Majestät treugehorsamste. Strelowhagen bei Naugard, den 15. November 1848. (32 Unterschriften.)
Allerdurchlauchtigster Großmächtigster König! Allergnädigster König und Herr! 11“]
Ew. Königl. Majestät wollen den Ausdruck der Gesinnungen und Gefühle deutscher Frauen und Jungfrauen, welchen dieselben an Al⸗ lerhöchstdero erhabenen Thron niederzulegen sich gedrungen fühlen, in Gnaden anzunehmen geruhen.
Wenn im Sturm des Augenblicks der von wilder Leidenschaft erregte Mann auf der Wagschaale seines Geistes das Recht der Kö⸗ nige und Völker wägt, wenn er, getrübt durch diese Leidenschaft, nach Gunst oder Ungunst, oft nach der Laune des Augenblicks entscheidet, umstürzend alle Schranken, dann sitzt in dem leidenschaftslosen, fried⸗ lichen Herzen der Frauen der heilige Genius treuer Liebe, inniger Demuth zu Gericht, horchend auf die ewige Stimme Gottes.
„Unser geliebtes Vaterland ist in Gefahr und mit ihm unser ge liebter König“, so ruft es laut in unseren Herzen, und dieser Ruf macht es uns leuchtend klar, daß unser guter König Recht hat. Darum schaaren wir uns, die Töchter Westfalens, eingedenk der alten germanischen Treue unserer Vorfahren, um unseres ritter⸗ lichen Königs heiligen Thron, der unsere Burg ist, und rufen unserem Herrn und Gebieter zu: „Fürchte nimmer Deiner Feinde Schaa⸗ ren!“ Wie unseren Muth, so theilen auch Tausende von Westfa⸗ lens edlen Söhnen unsere Liebe zu Dir.
Gott segne und stärke Ew. Königl. Majestät.
Wir ersterben
Ew. Königl. Majestät — allergetreueste Dienerinnen. (75 Unterschriften.) Borgholzhausen am Ravensberge, den 18. November 1848.
Allergnädigster König und Herr! Ew. Majestät haben geruht, die zur Vereinbarung einer Ver⸗ fassung berufene Versammlung nach Brandenburg zu verlegen. Mit Ew. Majestät beklagen wir, daß es zu diesem äußersten Schritte kommen mußte, dennoch aber vertrauen wir fest auf Ew. Majestät gegebene und neuerdings in der Proclamation vom 1lten d. M. bündigst wiederholte Königl. Zusicherung, daß uns eine frei⸗ sinnige, constitutionelle, monarchische Verfassung verliehen werden soll, und hoffen, daß eine solche nun endlich ins Leben treten werde, damit der jetzige unbestimmte Zustand schleunigst seine Endschaft erreiche. Wir ersterben in tiefster Ehrfurcht die Dorfschaft Wolchow und Brachendorff.
(78 Unterschriften. “ Wö sssum hAllerdurchlauchtigster, Großmächtigster,
Allergnädigster König und Herr!
rem geliebten, tiefgekränkten Könige zu sagen, daß wir schlichten Land⸗
Bahnen mit Ernst zurückzuweisen und eine Verfassung schneller herbeizuführen, wonach das Volk so sehnsüchtigt harrt. 8
in guten wie in bösen Tagen, bewahrt halten. Wir vertrauen den gegenwärtigen Räthen der Krone und hoffen
.
bei gewiß.
Es drängt uns, in dieser schweren, verhängnißvollen Zeit, unse⸗
leute ihm in unserem Herzen noch die unverfälschte Liebe und Treue,
.
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durch sie die Befestigung des Gesetzes und die Rückkehr der Ruhe im Lande.
Wir mißbilligen das Verhalten eines Theils der National⸗Ver sammlung, die alle Ordnung und Gesetze lockert und durch ihr un⸗ gehorsames Betragen das Land mit bösem Beispiele erfüllt und an en Abgrund der Anarchie führt.
— Wir wollen keine Regierung an der Spitze des Landes haben, von Männern geleitet, die der ersten Tugend jedes Staatsbürgers, des „Gehorsams vor dem Gesetze“, entbehren.
Wir wollen unseren constitutionellen König von Gottes Gnaden zum Schutz und Schirm haben und ihm treu bleiben in Noth und Tod! — Gott gebe uns seinen Sieg! 1
Mit tiefster Ehrfurcht ersterben wir als
Ew. Majestät treu gehorsamste Gemeinde zu Bschanz (Kreis Wohlau in Schlesien), den 20. November 1818.
52 Unterschriften.)
Königliche Majestät! “
Ew. Majestät haben durch die Kabinets⸗Ordre vom Zten d. die National⸗Versammlung von Berlin nach Brandenburg verlegt, und zwar aus Gründen, denen wir unsere volle Zustimmung geben können; denn schon längst haben auch wir es schmerzlich empfunden, daß ein schmählicher Terrorismus die freie Berathung der zur Ver⸗ einbarung der Verfassung von Ew. Majestät berufenen Vertreter des Volkes gehindert hat. Indem wir Ew. Majestät danken, daß Aller höchstdieselben durch diese Maßregel eine freie Berathung der Na⸗ tional Versammlung gesichert haben, sprechen auch wir die Ueber⸗ zeugung aus, daß nur auf dem Wege des Gesetzes und der Ord⸗ nung die wahre Freiheit und durch sie das Wohl des Landes geför⸗ dert werden kann. 1
Mit unwandelbarer Liebe und Treue verharren in tiefster Ehr⸗ furcht Ew. Königlichen Majestät allerunterthänigste Bewohner der Gemeinde
Holzhausen im Kreise Lübbecke. Holzhausen, den 19. November 1848.
8 (52 Unterschriften.)
Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König!
Allergnädigster König und Herr!
EGEryw. Majestät haben Sich in Ihrer Proclamation vom l1ten d. M. mit Vertrauen an Ihr Volk gewandt, und wir Unterzeichneten, Bewohner des schwetzer Kreises, finden uns berufen, darauf unsere Gesinnungen ehrfurchtsvoll darzulegen.
Wir beklagen die Nothwendigkeit der getroffenen Maßregel we gen Verlegung der National⸗Versammlung von Berlin nach Bran⸗ denburg, wir halten sie aber für geboten.
Wir vertrauen Ew. Majestät Königlichem Worte, daß des Vol⸗ es erlangte Freiheiten in keiner Weise verkürzt werden sollen, in ibnen so wie in der Treue zu dem angestammten Königshanse erblicken wir
dieser sturmbewegten Zeit allein das Heil und die Zukunst des Vaterlandes. 8
Wir verharren in tiefster Ehrfurcht Ew
Unterthanen. 8 Mischke.
Majesiät gehorsame
(56 Unterschriften.) Dzycky und Ernsthoff. (45 Unterschriften.
(41 Unterschriften.) Antoniusdorf. (22 Unterschriften.)
Krapoczin.
Kawenczin.
(17 Unterschriften). Przysierok. . (41 Unterschriften.) Ostrower Kämpe.
(63 Unterschriften.)
Hohes Staats⸗Ministerium! “ ;““ Wiir, die wir uns mit Stolz zu denen zählen, welche noch fest⸗ stehen in dem alten guten Vertrauen zu Sr. Majestät unserem Al lergnädigsten König und Herrn und noch Gedächtniß haben für die Geschichte Seines Königlichen Hauses und Seiner Stellung zum Volke, wir, die wir darum noch ferner daran festhalten wollen in guten wie in bösen Tagen, wir alten Getreuen, begrüßen die Verle gung der National-Versammlung aus Berlin, so wie alle, durch die gegenwärtigen Verhältnisse gebotenen Verordnungen mit Freude und migstem Danke, und, überzeugt, daß jeder wahrhafte Patriot in die sen Ereignissen mit uns die Verwirklichung längst gehegter Wünsche gefunden, bitten Ein hohes Staats⸗Ministerium wir eben so drin⸗ gend als unterthänigst, unter keinen Umständen von den erlassenen Bestimmungen abzugehen.
Der Unterstützung derjenigen Majorität, welche nicht mit Reden und Plakaten, wohl aber mit Gut und Blut ihrer Ueberzengung Geltung zu verschaffen weiß, ist Ein hohes Staats⸗Ministerium da⸗ Pleß in Ob.⸗Schl., den 10. November 1848. 8 Der Vorstand des Veteranen⸗Vereins pleßer Kreises im Namen seiner sämmtlichen Mitglieder. 9
Hohes Staats⸗Ministerium!
Die Ungesetzlichkeit der von einer Fraction der vertagten Natio nal⸗Versammlung ausgesprochenen Steuerverweigerung ist zu ein⸗ leuchtend, am es für möglich halten zu können, daß dadurch ein ir⸗ gend erheblicher Steuer⸗Ausfall hervorgebracht werden möchte.
Sollten wir uns aber hierin täuschen, und sich viele Steuer⸗ pflichtigen verleiten lassen, ihrer Verbindlichkeit nicht zu genügen: so sind auch wir gleich jedem wahren Sohne des Vaterlandes bereit zur Deckung der, durch jene Maßregel etwa veranlaßten Geldbedürf⸗ nisse nach Kräften beizutragen. Wir erlauben uns daher mit Freu⸗ den eine dreimonatliche Grundsteuer zu diesem Zwecke als Vorschuß zu offeriren. 88
Liegnitz, den 21. November 1848.
Die zum landschaftlichen Kreistage versammelten Gutsbesitzer ö v An ein Königliches hohes Staats⸗Ministerium
in
Der Veteranen⸗Haupt⸗Verein für Schlesien erklärt unter dem 16ten d. M. in einer Adrasse an ein hohes Staats Ministerium, daß die Krone gesetzlich berechtigt und verpflichtet ist, die National⸗Ver⸗ sammlung aus Berlin zu verlegen.
3 Dichen Erklärung stimmt der unterzeichnete Veteranen⸗Kreis Verein vollkommen bei, indem er die feste Ueberzeugung hegt, daß
gen Ministeriums den republikanischen Gelüsten der Linken ein Ende gemacht werden kann. Hilbersdorf bei Falkenberg in Ober⸗Schlesien, den 18. Novem⸗ ber 1848. Der Veteranen⸗Kreis⸗Verein zu Hilbersdorf Hr 1 EI. Ahn A ein hohes Staats⸗Ministerium zu
Berlin. Wir unterzeichnete Mitglieder der landwirthschaftlichen Versamm⸗ lung des neisser und grottkauer Kreises erklären hiermit:
1) daß wir die Regierung Sr. Majestät des Königs zu den in der letzten Zeit ergriffenen Verwaltungs⸗Maßregeln für voll⸗ kommen berechtigt erachten, und
2) daß wir fernere Versammlungen und Beschlüsse der gegenwär⸗ tig in Berlin sich noch aufhaltenden Mitglieder des früheren jetzt vertagten Landtages mit allen gesetzlichen Mitteln zu ver⸗ hindern bitten, nachdem dieselben nicht mehr die Vereinbarung der Verfassung zwischen König und Volf, sondern nur völlig anarchische Zustände mittels der Steuer-Verweigerung herbei⸗ zuführen sich bestreben. 8 Neisse, den 20. November 1848.
1] (52 Unterschriften.)
Einem hohen Staats⸗Ministerium
fühlen die gehorsamst Unterzeichneten sich gedrungen, ihren ehrerbie⸗ tigen Dank für die Vertagung der National⸗Versammlung und für die Verlegung derselben nach Brandenburg auszusprechen.
Ein hohes Staats⸗Ministerium hat zwar hiermit nur gethan was alle Wohlgesinnten unseres Vaterlandes und alle Freunde gesetz⸗ licher Ordnung längst gewünscht und dringend herbeigesehnt haben; da aber die Wühler im Lande alles Mögliche aufbieten, um diesen Schritt Eines hohen Staats⸗Ministeriums zu verdächtigen, da sie sich namentlich den Schein geben, als wären sie die Vertreter der öffentlichen Meinung, so fühlen wir uns gedrungen,
Einem Hohen Staats⸗Ministerium unseren Dank hiermit ausdrücklich auszusprechen.
Ein hohes Staats⸗Ministerium konnte unter den obwaltenden Verhältnissen Seinen Amtsantritt nicht schöner, als durch diesen ener⸗ gischen Schritt bezeichnen, und wir sind gewiß, daß Gott unseren theuren König und Allerhöchstdessen treue Räthe auf der betretene Bahn stärken, fördern und segnen wird. 8.
Gültz, Kr. Demmin, am 17. November 1848.
(58 Unterschriften.)
Elbing, den 20. November 1848. Hohes Staats⸗Ministerium! In der innigen Freude über die kräftigen Maßregeln, welche Hochdasselbe zur Abwendung der durch die Umsturz⸗Partei drohenden Gefahren ergriffen hat, und in der festen Ueberzeugung daß nur durch solche Kraft das Vaterland zu den Segnungen der von unse⸗ rem verehrten Könige in Wohlwollen gegebenen Verheißungen unter den eingetretenen Umständen geführt werden könne, erlauben sich die Unterzeichneten des beiliegenden Votums über ihren Abgeordneten, dieses Einem Königlichen Hohen Staats⸗Ministerium vorzulegen mit der ganz ergebensten Bitte, daß Hochdasselbe nach genommener Ein⸗ sicht es dem Abgeordneten Phillips wolle zukommen lassen. Möge Ein Hohes Staats⸗Ministerium aus dem allerdings sehr harten In⸗
gehorsamsten
nur durch eisernes Festhalten der betretenen Bahn des gegenwärti⸗
halte des Votums geneigtest entnehmen, wie groß der Unwille in unserem Wahlkreise über unseren Abgeordneten ist, der uns durch sein Benehmen in den schweren Verdacht bringt, als ob wir mit seinen vielfachen, bis zur Widersetzlichkeit gesteigerten Mandatsüberschreitun⸗ gen einverstanden wären, da er doch nur im Sinne einer sehr klei nen Fraction in Elbing handelt. Die Zahl der Unterschriften würde sich leicht noch um das Mehrfache vergrößert haben, wenn nicht die Kürze der Zeit eine schleunige Absendung hätte als zweckmäßig er⸗ scheinen lassen. Die Unterzeichneten des beiliegenden Votums, 2933 Wahlmänner und Urwähler.
Die Mitglieder des hiesigen Vereins für constitutionelles König⸗ thum haben mit inniger Genugthuung die Nachricht von den Maß⸗ regeln vernommen, die Ein hohes Ministerium zur Sicherstellung un⸗ serer Volksvertreter getroffen hat, sofern sie es schon längst tief be⸗ klagten, daß die Männer, welche die Freiheiten des Volkes berathen und mit der Krone vereinbaren sollten, von einem alle Freiheit ver⸗ höhnenden Terrorismus täglich bedroht wurden. Indem sie sich daher unbedingt für die Anordnung erklären, daß die National⸗Versamm⸗ lung von Berlin nach Brandenburg verlegt werde, erlauben sich die⸗ selben, nicht nur das Vertrauen auszusprechen, daß damit den ver⸗ heißenen Rechten des Volkes kein Eintrag geschehe, sondern auch die Bitte hinzuzufügen, daß Ein hohes Ministerium die Feststellung der Verfassung möglichst befördern wolle, damit das gesunkene Wohl des Vaterlandes auf einer sicheren Grundlage bald wieder aufblühen könne.
Treuenbrietzen, den 14. November 1848.
Der Verein für constitutionelles Königthum. An den Ministerpräsidenten, General der Kavallerie Herrn Grafen von Brandenburg, Excellenz in Berlin.
Hohes Staats⸗Ministerium!
Einem hohen Staats Ministerium wolle es der allmächtige und gerechte Gott in Gnaden belohnen, daß es mit Muth und Kraft angefangen hat, der schrecklichen Gesetz⸗ und Zuchtlosigkeit entgegen zu treten. Möge es mit Gott auf diesem Wege beharren, denn er hilft den Gerechten.
Möge Ein hohes Ministerium aber auch mit heiligem Ernste die hochverrätherischen Deputirten von Unruh und Konsorten zur strengen Rechenschaft ziehen, die in ihrem ruchlosen Sinn selbst den Beschluß fassen, die Steuern und Abgaben der Königlichen Landes⸗ Regierung zu verweigern und dazu öffentlich auffordern. Landes⸗ deputirte können doch solche Hochverräther nicht mehr sein und nimmermehr wieder werden.
Urwähler des Kreises Sternberg.
8c. IIVq86
Die unterzeichneten Urwähler erklären: m
1) daß die Krone sowohl das gute Recht, als gute Gründe hatte, die National⸗Versammlung von Berlin nach Bran⸗ denburg zu verlegen und bis zum 27sten d. M. zu ver⸗
8 tagen,
und treten hiermit den umstehend abgedruckten Erklärungen bei, welche
von den monarchisch⸗constitutionell gesinnten Abgeordneten der Na⸗
tional Versammlung abgegeben sind. Sie protestiren: ²2) gegen jede eigenmächtige, dieser Anordnung widersprechende Fortsetzung der Verhandlungen von einem Theile der Ver⸗ sammlung und erachten alle von selbiger gefaßten Beschlüsse für nichtig. . 1
Indem sie also dem Verfahren der Krone ihre Zustimmung ge⸗ ben, sprechen sie die Erwartung aus:
daß dieselbe ferner kräftig zum Schutz der Volksfreiheiten
Kreis Sternberg, den 21. November 1848. (123 Unterschriften.)
Ein Hohes Königliches Staatsministerium 1 zu Berlin. 8 Wir unterzeichneten Wahlmänner und Urwähler der Gemeinde Vallenbrück können nicht unterlassen, die Freude auszusprechen, die es uns gewährt hat, daß die lange ersehnte Maßregel, die Nationa Versammlung aus den Banden des Terrorismus und der Schreckens⸗ herrschaft zu befreien, endlich von der Regierung Sr. Majestät doch ergriffen ist, und daß in Folge davon die Sitzung der National-⸗ Versammlung aus Berlin wegverlegt ist. Wir haben es freilich be⸗ dauert, daß in Folge dieser unvermeidlichen Anordnung, ohne welche das Land nicht hätte gerettet werden können, die National⸗Versamm⸗ lung auf einige Wochen hat vertagt werden müssen, indem das Land aufs dringendste wünscht, die Verfassung baldigst geordnet zu sehen. Eben so haben wir es beklagt, daß die Bürgerwehr hat aufgelöst und Berlin in Belagerungszustand hat erklärt werden müssen, weil das Eine wie das Andere zu allerlei Verdächtigungen wird ausge⸗ beutet werden. Allein wir wissen auch, daß bei einer ernsten Durch⸗ G führung der nun ergriffenen Maßregeln, um zu Recht und Ordnung zurückzugelangen, es gar nicht anders ging. Der böse Wille mußte von Grund aus gebrochen werden, und mit uns theilt — deß sind wir gewiß diese unsere Gesinnung die Bevölkerung der Provinz Westfalen durchaus im Großen und Ganzen. Und wir Alle halten und stehen zu unserem Könige und den Anordnungen Allerhöchstdes⸗ selben mit Gut und Blut in guten, wie in bösen Tagen. Wallenbrück, Kreis Herford, den 18. November 1848. Die Wahlmänner und Urwähler. [208 Unterschriften.)
Hohes Staats⸗Ministerium!
1 Schon seit langer Zeit hatten wir es mit Leidwesen sehen müs⸗ sen, daß die Berathungen der zur Vereinbarung der Verfassung be⸗ rufenen Versammlung der gehörigen Freiheit ermangelten, und daß eine Partei derselben die gerechten Anträge um größeren Schutz stets wieder verwarf. Hohes Staats⸗Ministerium ist daher den Wünschen des Landes entgegengekommen, indem hochdasselbe die Versammlung vertagt hat, um sie nach Brandenburg zu verlegen. Die Unterzeich⸗ neten, die mit vollstem Vertrauen das Wort ihres Königs in dieser Sache vernommen, hohes Staats⸗Ministerium zu den er griffenen Maßregeln vollkommen berechtigt und verpflichtet halten erklären sich mit denselben einverstanden und können nicht umhin, über die gethanen Schritte und bewiesene Energie ihren lebhaften Dank auszusprechen, auch vertrauen sie gern, ein hohes Staats⸗ Ministerium werde in derselben Weise allen ferneren Ungesetzlichkeiten, von wem sie auch ausgeübt werden, entgegentreten. 8
Gott segne und schirme unseren theueren König! Russelrath, Kreis Solingen, den 16. November 1848. (96 Unterschriften.)
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An Ein hohes Staats⸗Ministerium in Berlin. Die gehorsamst Unterzeichneten fühlen sich verpflichtet, hierdurch zu erklären, daß sie in der Verlegung der National⸗Versammlung nach Brandenburg, damit sie den störenden Einflüssen in Berlin ent⸗ zogen werde, keine reactionaire Maßregel sohen, sondern sie nur hil⸗ ligen können, und daß sie der Liebe Sr. Majestät zu seinem Volke vertrauen, er werde Sein Königl. Wort für die Beschützung der Rechte seiner Unterthanen halten. Mit tiefster Verehrung Eines hohen Staats⸗Ministeriums “ gehorsamste “ (44 Unterschriften.) Kalàiserswerth, nen 19. November 1848.
““ ““ Hohes Staats⸗Ministerium! 8
Die preußische National⸗Versammlung in Berlin hat ihren Sitz nach Brandenburg verlegt erhalten und ward zur Ausführung dieser Verlegung bis zum 27. November c. vertagt. Der gehorsamst un⸗ terzeichnete Gemeinde⸗Rath der Gemeinde Heddesdorf, als Organ dieser Gemeinde, erblickt in dieser Anordnung eine dem ganzen Lande erwiesene Wohlthat, da ihm längst klar geworden ist, daß bei der hervorgetretenen Zuständen in Berlin jede freie Beschlußnahme der Volksvertreter unmöglich ward.
Wir freuen uns eines Ministeriums, welches, die Gefahren nich scheuend, in festem Muthe jene Maßregeln ergriff und durchführen wird. Ordnung und Gesetzmäßigkeit sind die Grundpfeiler des Staats. Diese Grundpfeiler nicht brechen zu lassen und, wo sie er⸗ schüttert sind, wieder zu kräftigen, das wird hohes Ministerium durch führen. Das Recht steht ihm zur Seite. Wir enthalten uns einer näheren Durchführung und beziehen uns auf das abschriftlich beige bogene Inserat des Neuwieder Kreis⸗ und Intelligenz⸗ Blattes, dem außer seinen Rechtsgründen noch die Gründe der Nothwendigkeit hinzukommen. 8
Genehmige hohes Ministerium die achtung.
Heddesdorf, Kreis Neuwied, den 10. November 1848. . Der Bürgermeister und Gemeinde⸗Rath.
Darlegung unserer Hoch⸗
An ein Königl. preuß. hohes Staats⸗Ministerium in Berlin.
Heohes Staats⸗Ministerium! ““
Mit Wehmuth hat uns der Aufruf des theuren Königs an sein Volk erfüllt, weil wir daraus ersehen haben, daß ein Theil der Na⸗ tional⸗Versammlung, die doch vor Allem dem Lande mit dem Bei⸗ spiele der Gesetzlichkeit und des Gehorsams vorgehen sollte, sich dese sen Anordnung, wo sie doch nur zum Besten des Landes dient, wi⸗ dersetzt hat. Uns hat es schon lange betrübt, daß die National-⸗Ver⸗- sammlung unter dem Einfluß eines irregeleiteten Theils der berliner Bevölkerung gestanden hat; wir haben von Anfang an ihr Zusam⸗ menkommen in einer anderen Stadt gewünscht, wir kunen dah⸗s 8 der Anordnung unseres Königs nur unseren vollen 85gn „Tohchsten 8 Wir wissen wohl, wie die Demokraten dies durch dee aingefii rt Lügen entstellen, als ob nun die schrecklichste Alleinheresche dund Anter⸗ werden sollte, wie sie selbst in den T rer a 8 Versammlung schriften für den aufrührerischen Theil der Ria⸗, schreien, daß das sammeln, und dann, wenn sie Einzetne iite ⸗ ibren Lügen entschie⸗ ganze Volk so gesonnen sei. -a 1 Ministerium nicht glaube⸗ den entgegentreten, und damit Ein bopf woblgesinnt ist, von denen daß Alle so denken, sondern die mehehe frechen Demokraten in die⸗ Viele nur schweigen aus Furcht 25 nicht unterlassen, Einem hohen ser gesetzlosen Zeit, so können winꝛ
die Regierung führen werde.