8 Vaterland erblicken können; daß nur durch es Gewalt die von Sr. Majestät dem Könige 8 — Volke verheißenen Freiheiten garantirt erscheinen. Und dank⸗ scr also richten wir unsere Augen auf die Männer, die den ersten Schritt gethan haben auf dem zwar steilen, aber ehrenvollen Wege, der das geliebte Preußenland vom Verderben ableuken und einer besseren Zeit entgegenführen soll. Mit tausenden, wir wissen es, mit abertausend Gleichgesinnten rufen wir laut: Hoch lebe wieder die preußische Chre! Hoch lebe unser heißgeliebter König! Grafschaft Glatz, im November 1848. (102 Unterschriften.)
An Ein hohes Staats⸗Ministerium 8 zu Berlin. vh“ Zustimmungs⸗Adresse der Stadt Versmold in Westfalen.
Die Unterzeichneten können in der Anordnung der Regierung, die National⸗Versammlung nach Brandenburg zu verlegen, nur die Absicht erblicken, die Arbeiten derselben zu fördern und namentlich die Verfassung zu Stande zu bringen, worauf das ganze Land sehn⸗ lich harrt. Wenn nun in vielen Städten diese Maßregel anders ge⸗ deutet wird, so steht eine solche Auslegung im Widerspruch mit der gerechten Indignation, welche kurz vorher das ganze Laͤnd noch üͤber die geringe Wirksamkeit der National⸗Versammlung ausge⸗ sprochen hat. .
Wir lassen uns nicht beirren, sondern vertrauen fest auf die Er⸗ fülung der wiederholt gegebenen Verheißungen einer freisinnigen Constitution, mit uns gewiß der bei weitem größte und beste Theil der Nation, auch wenn derselbe sich durch äußere Einwirkung davon zurück halten läßt, dies öffentlich auszusprechen.
Diese Ueberzeugung wolle ein hohes Staats⸗Ministerium stets festhalten, wo es sich um Maßregeln handelt, die das wahre Beste des Volkes bezwecken.
Versmold, den 19. November 1848.
(62 Unterschriften.)
Hohes Ministerium!
Mit tiefer Entrüstung haben wir das Treiben einer Fraction der National⸗Versammlung verfolgt, die sich selbst die Souverainetät anmaßen und, gestützt auf die Hefe des berliner Volks, die Rechte der constitutionellen Krone mit Füßen treten will. Um so größer ist aber jetzt unsere Genugthuung über das endlich erfolgte entschiedene, zum Heil des Landes nothwendige Auftreten Eines hohen Ministe⸗ riums, und indem wir dasselbe ersuchen, fest und unerschütterlich auf der gesetzlichen constitutionellen Bahn fortzuschreiten, zögern wir nicht,
· hohen
als treue Preußen für die visher bewiesene Energie Einem
Ministerium unseren aufrichtigen Dank auszusprechen. Ostrowo, im Kreise Adelnau, den 21. November 1848. Der Magistrat. Die Stadtverordneten⸗Versammlung.
Hohes Staats⸗Ministerium!
Die neuesten Nachrichten von Berlin setzen das ganze Land in aeäneung. Uns haben sie mit Freude, Entrüstung und Hoffnung erfüllt.
Wir freuen uns, daß Se. Majestät, unser theurer König von Gottes Gnaden, ein Ministerium ernannt hat, das schon durch seinen Amtsantritt unter den schwierigsten Verhältnissen das Beispiel edel⸗ ster Selbstverleugnung gegeben und unser achtungsvollstes Vertrauen gewonnen hat, ein Ministerium, von dem wir erwarten können, daß es die gestörte Gesetzesherrschaft in Berlin und im ganzen Lande mit allen gesetzlichen Mitteln wiederherstellen wird.
Wir freuen uns ferner der Königlichen Botschaft, wonach endlich die National⸗Versammlung den störenden Einflüssen Berlins entzogen und nach Brandenburg berufen wird. Wir theilen ganz die Ansicht des hohen Staatsministeriums, daß dieser Schritt eben so durch die geboten ist, wie er durchaus gesetzmäßig ist und segensreich
ein wird.
Wir sind entrüstet über die Fraction der Kammer, die ihr viel⸗ fach ungesetzliches Treiben bis zur offenen Empörung wider unseren König und Herrn gesteigert und durch ihren Protest nur offenkundigst bezeugt hat, daß sie ihre Lebens⸗ und Siegeskräfte nur aus dem faulen Boden anarchischer Pöbelzustände gezogen hat und ferner zu ziehen gedenkt.
Wir hoffen endlich, daß das hohe Staatsministerium sich weder durch diese Revolutionairs in der Kammer noch durch das Geschrei anderer Wühler und aufgereizter Haufen im Mindesten beirren lassen wird, die Rechte der Krone und die constitutionellen Freiheiten des Volks, die miteinander stehen und fallen, wider alle feindseligen Ma⸗ chinationen mit Energie und Besonnenheit zu wahren und zur ge⸗ setzlichen Geltung zu bringen.
Indem wir diese unsere Ansichten ehrerbietigst vor dem hohen Staatsministerium aussprechen, glauben wir mit großer Gewißheit hinzufügen zu können, daß die bei weitem meisten, daß alle wohlge⸗ sinnten Preußen dieselben theilen. Gpott aber gebe dem hohen Staatsministerium Weisheit und Kraft, dem Gesetz und der Ordnung den Sieg, dem Throne Festig⸗ keit und Glanz, dem Lande Ruhe und eine glückliche Zukunft.
Gemeinde Brünen und Drevenak, im Kreise Rees, den 19. November 18a8.
(202 Unterschriften.)
Hohes Staats⸗Ministerium! Der Augenblick ist gekommen, da für jeden treuen Königs⸗ und Vaterlandsfreund Schweigen Verrath sein würde! B sehen sich die unterzeichneten Mitglieder einer stillen Lan Pemeinde in der alten treuen Grafschaft Mark gedrungen, auch dbe⸗ smme zu erheben, damit der König und die Treuen im Lande 8.- vhn Fh⸗ zu halten sei. Wir waren bisher nicht ge⸗ sol 88 venia e. ⸗Angelegenheiten zu bekümmern, sondern 888 Unn88e8, nnn hesa den Befehlen unseres Königs „von Got⸗ est üb Er im Flücklich unter Seinem Friedens⸗Scepter, fest überzeugt, daß Er uns wie ein treuer Vater liebte und in Allem nur unser Bestes wollte. Ietzt aber, da ein großer Theil der Na⸗ tional⸗Versammlung Ihm den Gehorsam aufgekündigt hat und Sei⸗ nen Befehlen aufs hartnäckigste Trotz bietet, ja sich nicht entblödet den Gerechtesten der Könige der Ungesetzlichkeit anzuklagen und sich noch damit brüstet, daß die Provinzen ihnen beistimmten: so d wir unserestheils diese ungehorsamen Söhne des Vaterlandes Lü 3 strafen und hierdurch einmüthig und feierlichst erklären: .“ ““ erkennen das gute Recht unseres Allergnädi sten Kö nigs bei dem Erlasse wegen Verlegung des Eies den Ra⸗ tional⸗Versammlung aufs bestimmteste an, halten diese Ver. legung durch die in der Hauptstadt Berlin bestehenden anarchischen Zustände nicht blos für gerechtfertigt, sondern für eine heilige Regentenpflicht, und mißbilligen daher jede Widersetzlichkeit gegen die Ausübung der Königlichen Rechte und Pflichten. Es entrüstet uns tief und verletzt unsere heiligsten Gefühle, daß jene Männer in das Herz des preußischen Volks den Argwohn aus⸗ zusäen suchen, als ob unser christlicher König je Sein Wort brechen
einer gesetzlichen constitutionellen Freiheit schmälern oder zurücknehmen werde. Wir vertrauen Ihm aus voller Seele und freuen uns Seiner Wahl, daß Er ein Ministerium beru⸗ fen hat, welches entschlossen ist, die Rechte der preußischen Krone aufs muthigste zu vertreten. Wir sind überzeugt, daß alle echten Söhne der Mark unsere Erklärung billigen und mit uns Einem Hohen Ministerium die alte Losung, unter welcher einst auch aus unserer Gemeinde 25 Streiter in den Freiheits⸗Kampf gezogen sind, zurufen werden: „Vorwärts! Mit Gott für König und Vaterland!’“ Opherdicke, im Kreise Dortmund, den 19. November 1848. (65 Unterschriften.)
SHSHohes Staats⸗Ministerium!
Die traurigen Ereignisse in Berlin seit den letzten Monaten haben einem jeden wahren Vaterlandsfreunde die Ueberzeugung auf⸗ dringen müssen, daß unsere National⸗Versammlung ihre Aufgabe: eine Verfassung mit der Krone zu berathen, nicht mehr im Stande war, zu lösen; — seitdem die redlich gesinnten Mitglieder der einen Seite, von rohen Pöbelhaufen durch Drohungen und Mißhandlungen eingeschüchtert, ihre Meinung ohne Lebensgefahr nicht mehr äußern durften, konnte von einer Freiheit der Berathung, ohne welche eine solche Versammlung doch unmöglich zum Segen des Landes wirken kann, durchaus keine Rede mehr sein.
Daß unter solchen Verhältnissen eine fernere Berathung nicht mehr stattfinden konnte und durfte, und die Krone, dem Lande ge⸗ genüber, die unabweisliche Pflicht hatte, die National⸗Versammlung durch Verlegung in eine andere Stadt vor fremden Emflüssen zu schützen, steht außer allem Zweisel.
Wir unterzeichnete Bürger Freudenbergs erklären uns daher mit dieser, von der Krone getroffenen Maßregel vollkommen einverstanden und glauben, daß dieselbe hier in ihrem vollem Rechte war und den constitutio⸗ nellen Boden nicht verlassen hat, vermögen auch hierin durchaus keinen Eingriff in die Rechte des Volkes oder eine Bedrohung der durch das Wort unseres hochherzigen Königs verbürgten Freiheit zu erblicken; wir protestiren ferner hierdurch entschieden gegen alle Beschlüsse der noch fortwährend sich ungesetzlich versammelnden Mitglieder der Na⸗
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und die Verheißungen
tional⸗Versammlung und sagen einem hohen Ministerium für das Ergreifen dieser von uns längst gehofften Maßregel, der einzigen, die im Stande ist, unserer National⸗Versammlung die nothwendige Freiheit der Berathung zu sichern und das Land vor Terrorismus und Anarchie zu schützen, unseren vollen und tiefgefühltesten Dank. Mit der größten Ehrfurcht unterzeichnen Freudenberg, den 16. November 1848. “ (168 Unterschriften.)
Unterthänige Adresse der Eingesessenen des Amtes Westhofen, Kreises Dortmund, veranlaßt durch die Allerhöchste Procla⸗ mation d. d. Sanssouci, den 11. No⸗ vember 1848.
Hohes Staats⸗Ministerium!
Durch Gottes Gnade haben wir einen König, den wir auch heute noch mit Stolz und Freude den unseren nennen. So oft nur Aller⸗ höchstderselbe vertrauensvoll an sein Volk sich wendet, werden die Bewohner der Grafschaft Mark niemals die Letzten sein, die treu und fest um ihres Königs Thron sich schaaren, eine eherne Mauer wider jegliche Gefahr.
So erheben wir denn auch heute unsere Stimme, um der Aller⸗ höchsten Proclamation vom 11ten d. M. und den zur Beseitigung des gesetzlosen Zustandes in Berlin von Seiten der Krone nunmehr ergriffenen ernsteren Maßregeln aus voller Brust unser Ja und Amen zuzurufen.
Freilich bedauern wir recht sehr die Ereignisse, welche die Krone gewaltsam zu solchen Maßregeln drängten, aber die Maßregeln selbst, — die heißen wir von Herzen willkommen. Wir begrüßen auf das freudigste die Verlegung der National⸗Versammlung nach Branden⸗ burg. Wir begrüßen auf das freudigste die Verstärkung der Trup⸗ penmacht in der Haupt⸗ und Residenzstadt Berlin. Wir begrüßen auf das freudigste die durch ihr ungesetzliches Verhalten nothwendig gewordene Auflösung der dortigen Bürgerwehr. Wir mißbilligen ernst und entschieden den ungesetzlichen Widerstand, den ein Theil der Ver⸗ treter unseres Volkes, uneingedenk ihrer wahren Pflichten gegen Volk und Krone, der Verlegung der National⸗Versammlung entge⸗ genstellt.
Wie vor Zeiten, so stehen wir auch heute noch fest in dem alten guten Vertrauen zu unserem Könige von Gottes Gnaden und haben das Gedächtniß für die Geschichte unseres angestammten Königshauses noch nicht verloren. Darum wünschen und begehren wir aus dem tiefsten Grunde unseres Herzens die allerkräftigste Durchführung der⸗ jenigen Maßregeln, die zur Beseitigung des gesetzlosen Zustandes in Berlin nunmehr ergriffen sind, und die rücksichtslose Ueberwindung des ungesetzlichen Widerstandes, den der pflichtvergessene Theil der Vertreter unseres Volkes diesen Maßregeln entgegensetzt.
Nur so kann, davon haben wir zur Genüge uns überzeugt, der Segen verwirklicht werden, den wir über unseren theuren König und sein ganzes Haus und mit unserem Könige über unser geliebtes Va⸗ terland zu erflehen nicht ermüden.
Möge der Herr, von welchem aller Segen kommt, dazu die Re⸗ gierung unseres Königs mit Einsicht und Kraft erfüllen und selbige in ihrem Vertrauen auf den Kern des Preußenvolkes nie lassen wan⸗ kend werden.
In dieser frohen Hoffnung und festen Zuversicht verharren wir als Eines hohen Staats⸗Ministeriums
Treuergebene.
Westhofen, den 16. November 1848. (122 Unterschriften.)
An eine hohe National⸗Versammlung. in Berlin.
Der Ruf unseres theuren Königs an sein Volk vom 11ten d. M. ist wie ein erwärmendes und belebendes Feuer in die Herzen seiner Freunde und Verehrer gedrungen.
Auch die unterzeichneten Mitglieder des Gemeinderaths der Stadt und Sammtgemeinde Neustadt, im Kreise Gummers⸗ bach, billigen die von des Königs Majestät getroffenen Maßregeln in Betreff der Vertagung und Verlegung der National⸗Versammlung nach Brandenburg, um die vom Volke so lange geforderte Verfassung endlich mit der Krone ungehindert und frei vereinbaren zu können.
Wir glauben hinzusügen zu dürfen, daß in der von uns vertre⸗ tenen Sammtgemeinde nur Einzelne sein mögen, die einer entgegen⸗ gesetzten Ansicht huldigen.
Neustadt, am 16. November 1848. b
(30 Unterschriften.)
SHohes Ministerium!
„Mit Freuden haben wir die Maßregeln begrüßt, welche unser König zum Schutze unserer Abgeordneten in der National⸗Versamm⸗ lung zu Berlin ergriffen hat.
Wir bedauern nur, daß nicht schon früher in dieser Beziehung energische Schritte gethan sind, weil dann jene Versammlung den
billigen Ansprüchen, welche das Volk zu machen berechtigt ist, besser würde entsprochen haben.
Wir finden uns veranlaßt, im Namen der bei weitem größeren Anzahl unserer Bürger diese Erklärung abzugeben, weil eine aus nur 2— 3 Personen bestehende Partei eine Adresse im entgegenge⸗ setzten Sinne zu veranlassen eifrigst bemüht war.
Steihhene, den 19. November 1848.
(20 Unterschriften.)
Hohes Staats⸗Ministerium!
In Betracht, daß die National⸗Versammlung in Berlin seit Monaten dem schmählichsten Terrorismus unterlegen war, in ihren Berathungen durch offene Gewalt aufgehetzter Volkshaufen und nicht minder durch unabläßliche Einschüchterungen, die man selbst von der Rednerbühne offen auszusprechen sich nicht gescheut, gewaltsam mit öffentlichen und geheimen Mittelu auf die linke Seite des Hauses gedrängt wurde; in Betracht, daß die augenscheinlichsten Attentate auf die Freiheit der Versammlung sie nicht zur Annahme von Maß⸗ regeln zu ihrem eigenen Schutze bewegen konnten, daß namentlich das Auerswaldsche Gesetz mit seinen namenlos milden Bestimmungen in den Archiven der Versammlung vergraben blieb, der Tüshaussche und dann der Meusebachsche Antrag als nicht dringlich beseitigt, der Eichmannsche Erlaß, statt energischer Unterstützung, nur kümmerliche Rettung vor offener Mißbilligung fand, außerdem aber jedes Gesetz, das etwa erlassen worden wäre, Papier bleiben mußte, so lange die berliner Bürgerwehr mit dessen Ausführung ausschließlich betraut blieb, eine Bürgerwehr, deren Unzuverläßlichkeit sich bei vielen Gele⸗ genheiten sattsam gezeigt hat; in Betracht, daß eine Versammlung, die solchen Einflüssen unter solchen Umständen ausgesetzt war, un⸗ möglich über unsere wichtigsten Verhältnisse entscheidende Beschlüsse fassen kann, sind wir der Ueberzeugung, daß die Krone nicht nur ein Recht zu der Verlegung der Versammlung an einen anderen Ort ge⸗ habt, sondern daß es ihre erste und heiligste Pflicht war, Maß⸗ regeln zu ergreifen, die solchen Zuständen ein Ende machen konnten, Zuständen, die das Bestehen von Gesetz und Ordnung, die die Frei⸗ heit, die das Königthum, die die Aufrechthaltung unserer Nationali⸗ tät in gleichem Maße gefährdeten.
Dieser Nothwendigkeit, in ihrem ganzen Gewicht, ihrer ganzen folgenschweren Bedeutung anerkannt, folgt das Recht zu allen Maß⸗ regeln, welche die National⸗Versammlung zum Gegenstande ihrer
Klagen macht:
1) Das Recht der Verlegung der Berathungen an einen Ort, wo ihre Freiheit nicht gefährdet werden kann. Das Recht der Vertagung auf die kurze Zeit, welche die Uebersiedelung der Versammlung nothwendig erfordert. Die Wahl der Personen zu Räthen der Krone, die diese Maßregeln durchzuführen den Muth hatten. Das Recht, alle Maßregeln zu beschließen, die der Wider⸗ stand der National⸗Versammlung gegen die Vertagung nothwendig gemacht, und die, so sehr wie sie beklagen, doch sämmtlich durch diesen Widerstand allein heraufbeschwo⸗ ren sind. Die Versammlung kann, nachdem aus Gründen unmittel⸗ barster Nothwendigkeit ihre Vertagung von der Krone aus⸗- gesprochen, keine Befugnisse in Anspruch nehmen, die ihr nur im Zustande vollkommener, ungestörter Freiheit ge⸗ bühren. Sie kann nicht fordern,
daß in diesem ihren Zustande der
Unfreiheit Rechenschaft über Maßregeln gegeben werde,
welche die Beendigung dieses Zustandes zum alleinigen
Zweck haben. Ihre Befugnisse können erst dann beginnen,
wenn ihre Wiedereröffnung von der Krone ausgesprochen
und die Freiheit ihrer Berathungen vollständig gesichert ist.
Dann tritt der Zeitpunkt ein, wo sie von den Räthen der
Krone für die während der Vertagung ausgeführten Be⸗
schlüsse Rechenschaft zu fordern berechtigt und verpflich⸗
tet ist.
Ct is.nd der festen Ueberzeugung, daß in dem Augen⸗
blick, wo die Krone genöthigt wird, Beschlüsse zurückzuneh⸗
men, die sie in Ausübung ihres unzweifelhaften Rechts, die
sie in Erfüllung ihrer heiligsten Pflichten, getrieben durch
die dringendste Nothwendigkeit, gefaßt und fassen mußte,
daß in diesem Augenblicke die Monarchie faktisch und un⸗
widerruflich gestürzt und, mag immerhin der Name beibe⸗
halten bleiben, die Republik an ihre Stelle getreten ist,
eine Verfassungsform, die eben so sehr unserer Geschichte,
unseren Bedürfnissen, unseren Interessen, als den Wünschen
der unermeßlichen Mehrheit des Volks auf das entschic⸗ ddeenste widerspricht.
Mewe an der Weichsel, den 18. November 1848.
Die Bewohner der Stadt und Umgegend.
(Folgen 534 Unterschriften.)
Hohes Staats⸗Ministerium! “
Mit Freuden haben wir die Königliche Botschaft von 8ten dieses Monats wegen Verlegung der preußischen National⸗Versammlung von Berlin nach Brandenburg vernommen, wir begrüßen mit Dank in derselben den lang ersehnten Schritt, der allein das Vaterland von der gefahrvollen und schmählichen Knechtschaft des Terrorismus retten konnte; wir mißbilligen es auf das entschiedenste, daß ein großer Theil der National⸗Versammlung dieser Königlichen Botschaft den Gehorsam verweigert, und fühlen uns dadurch auf das tiefste empört, und versichern, daß wir aus der Mitte einer Bevölkerung sprechen, bei welcher unter Hunderten kaum Einer gefunden werden dürfte, welcher nicht mit uns die Gesinnung unwandelbarer Treue und festen Vertrauens zum angestammten Königshause und zu un⸗ serem guten constitutionellen Könige theilt.
’ Die Urwähler der Gemeinde Hilbeck (87 Unterschriften.)
An Eine hohe National⸗Versammlung!
Auf das Verlangen der hohen National⸗Versammlung, die Ueberzeugungen der Urwähler des preußischen Volkes in Bezug auf die eingetretenen Konflikte mit der Krone in Erfahrung zu bringen, so wie im eigenen Bedürfniß, bei der verhängnißvollen Lage des Vaterlandes sich öffentlich und unumwunden darüber zu äußern, er⸗ klären die Unterzeichneten hiermit Folgendes: 8
Eine hohe National⸗Versammlung hat wider die Berufung des gegenwärtigen Ministeriums unter dem Vorsitze des Grafen von Brandenburg, als eines die constitutionellen Volksfreiheiten gefähr⸗ denden, Widerspruch eingelegt. Wir halten dafür, daß sie damit in die unbestreitbaren Rechte der Krone einen Eingriff gewagt und den Weg constitutionellen Verhaltens verlassen hat. Nicht minder müssen wir es für ungerechtfertigt erklären, daß dieselbe über die Bestrebungen jener Männer früher abgeurtheilt, ehe ihre Maßregeln und Handlungen zu einem solchen Mißtrauen Anlaß gegeben hatten.
Wir sind ferner der Ueberzeugung, daß die Verlegung und die dadurch bedingte Vertagung einer hohen National⸗Versammlung weder irgend einer Bestimmung des Wahlgesetzes vom 8. April d. J. widerstreitet, noch daß sie 2 1. an der constitutionellen Rechte
b 1 6 des Porheg gherhouyt in sic schließt, S8 Leens g wenig, daß
ihrer lohnmächtigen Thätigkeit, in
wir dieselben vielmehr durch eine solche Maßregel geschützt glauben. Denn es ist in einer Reihe der traurigsten Thatsachen nur zu offen⸗ bar geworden, daß die Landesvertretung unter'den Einfluß einer sie terrorisirenden Menge gestellt ist, und daß selbst die Waffengewalt der Bürger nicht ausreicht, diejenigen Mitglieder der Versammlung, welche jener Menge mißliebig sind, sowohl bei Ausübung ihres öffentlichen Berufes, als außerhalb desselben vor Unbill und Gewalt⸗ that sicher zu stellen.
Endlich aber fühlen wir uns gedrungen, das volle Vertrauen auszusprechen, daß Se. Majestät der König, gemäß den erneuten Versicherungen, welche derseibe sowohl in seiner Botschaft an die Versammlung vom 8. November, wie in seiner Proclamation an das Volk vom 11. November d. J., gegeben hat, die in den Märztagen verheißenen constitutionellen Freiheiten im Verein mit den Vertretern des Volkes unverkümmert bewahren und befestigen werde.
Merseburg und Umgegend, den 12. November 1818.
(Folgen 226 Unterschriften.)
An die der Krone getreuen Deputirten der preußischen National⸗ Versammlung. (Zu Händen des Herrn von Reichmeister, Deputirten des oborniker 8 Kreises zu Berlin.) Ehrenwerthe Männer der Treue, des Rechts und der Ordnung! Edle Freunde des Vaterlandes! 8 b MNNicht das vorlaute Geschrei einer großstädtischen Aufruhr⸗Partei, nicht das Gift der ultrapolitischen Schnellpresse, hat unseren schlich⸗ ten Sinn bis daher bethört. Wir wissen noch gut genug die alte
echte Wahrheit vom Flitterschein des Luges und e. zu scheiden.
Wir preisen Euch, geehrte Deputirte, ob des eschlusses vom 9ten dieses Monats. Ihr habt allein von so vielen Volks⸗Vertre⸗ tern den Eid der Treue unserem Könige bewahrt, habt Euch losge⸗ sagt von den Zertretern des Rechts und der Ordnung, von den pflichtvergessenen Zerstörern des Vertrauens und des Wohlstandes, von den Gönnern und gelobhudelten Günstlingen aller tagediebenden Pflastertreter in den freiheitsschwindlichen Städten. Wir sehnen uns auch nach Freiheit, nach einer echten volksthümlichen gerechten Frei⸗ heit, nach einer Staats⸗Verfassung, welche dem Volke wie der Krone nach billigem Maße die Rechte und Pflichten zu Gea Wohle zutheilt und verbürgt, nach einem Ministerium, we ches ohne gehässige Zwangsmaßregeln Gesetz und Ordnung handhabt und das Vertrauen aller gemäßigten Staatsbürger verdient; nicht aber nach einer Frei⸗ heit, welche die Königliche Majestät zu eitlen Prunklappen für selbst⸗
süchtige und raubgierige Glücksjäger zerstückelt.
Wir schämen uns solcher Vertreter, die es wagten, 500,000 ihrer deutschen posener Mitbürger durch ein sogenanntes organisches Absonderungsgesetz aus ihrem deutschen Vaterlande auszuscheiden, zum Hohn der Emigkeit des großen Deutschlands und im schreienden Widerspruch mit ihren eigenen früheren Beschlüssen.
Wir hassen sie gründlich, die sich erfrechten, in dem letzten Akt einer Steuer⸗Verweigerung, den offenbaren Ruin des Staates und das unverkennbare Ziel ihres Strebens, die Anarchie, zu dekretiren.
Man sagt, die Diktatur sei das sicherste Heilmittel der Anarchie. Wohlan! In solchem Falle sei kein Anderer, denn der rechtmäßige König, seines Volkes Diktator.
Ihr aber, Männer der Ehre, auf welche der schwindelfreie Theil unseres Volkes hoffnungsvoll hinschaut, erkaltet nimmer in Eurem besonnenen und festen Streben, handelt ferner mit unerschüttertem Muth nach Pflicht und Recht, als treue Bekenner und Bürgen eines wahrhaft constitutionellen Staates!
Oghinsk, den 20. November 1848. Der posener Land-⸗-Schutz⸗Verein. (Bestehend aus 1221 Mitgliedern.)
Die unter dem 11. November zu Sanssouci erlassene Procla⸗ mation kann jeden wahren Preußen nur mit Dank gegen die darin ausgesprochenen Verfügungen und erneuerten Verheißungen erfüllen und die treue Anhänglichkeit an Se. Majestät den König und dessen Haus befestigen.
Den von den Wühlern geforderten passiven Widerstand gegen die Krone durch Verweigerung der Steuern werden wir nie leisten, im Gegentheil haben wir unsere Steuern pr. November bereits gestern zusammengebracht.
Von den Deputirten unseres Kreises sagen wir dem Herrn Ge⸗ heimen Ober⸗Regierungs⸗Rath Mätzke unter Versicherung unserer
vollkommensten Hochachtung unseren herzlichen Dank für sein Beneh⸗
men; um so mehr müssen wir aber bedauern, daß der wiedergewählte Deputirte, Herr Kriminalgerichts⸗Direktor Harrassowitz, so wenig die Stimmung des Kreises kennt, um den Befehlen Sr. Majestät zu⸗ wider noch länger an den Sitzungen der National⸗Versammlung theilzunehmen.
Alle diejenigen, welche unsere Ansicht theilen, ersuchen wir, die⸗ selbe ebenfalls öffentlich auszusprechen.
Zehlendorf, den 13. November 1848.
Der Wahlmann und viele Urwähler.
3u uns Unterzeichneten kam vorgestern von Lenzen aus eine Aufforderung, durch Namens⸗Unterschrift zu erklären, daß wir mit dem einverstanden wären, was die National⸗Versammlung seit dem ten d. M. gethan hätte. Dazu wurde hinzugesetzt, daß jene Ver⸗ sammlung, welche für das Wohl des Landes zusammengerufen sei, widerrechtlich auseinandergetrieben werde. Da wir in unserem Dorfe nichts von dem wußten, was in Berlin vorging, und da uns jene Erklärung zu unterzeichnen sehr eilig gemacht wurde, so unter⸗ schrieben wir wie Bestürmte und im guten Glauben, daß wir Gutes thäten, sehr eilig. Jetzt, da wir die Proclamation unserrs guten Königs gelesen und uns über die Lage der Dinge unterrichtet haben, fühlen wir uns in unserem Gewissen gedrungen, die abgegebene Er⸗ klärung zu widerrufen und zu erklären, daß wir uns über die Pro⸗ clamation Sr. Majestät des Königs freuen. Moedlich, 17. November 1848. (44 Unterschriften. Gr. Wootz, 19. November. scheisten.) (12 Unterschriften.)
Wir unterzeichneten Urwähler fühlen uns zu der Erklärung ge⸗ drungen, daß wir mit dem Widerstande unseres Vertreters und der Mehrheit der National⸗Versammlung gegen den Erlaß Sr. Majestät vom 11ten d. M. nicht einverstanden, vielmehr der Ueberzeugung sind, daß das Ministerium Brandenburg durch seine entschiedene Hal⸗ tung sich um Thron und Volk wohl verdient gemacht hat und auf den Dank aller Vaterlandsfreunde rechnen kann. 8
Zeestow, den 19. November 1848.
(37 Unterschriften.)
Berlin ist nicht Preußen, und deshalb ist es auch nicht streng nothwendig, daß die Vertreter des preußischen Volkes in Berlin ihren Sitz haben. Auch ist dies keinesweges in dem Wahlgesetze vom 8. April d. J. ausgesprochen, und die Krone befand sich in ihrem vollen Rechte, als sie die National⸗Versammlung vertagte und nach Brandenburg verlegte, da Berlin thatsächlich den Abgeordneten keinen
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Schutz gewährte, die freie Berathung unserer Vertreter hemmte und es dahin kommen ließ, daß dieselben sogar mit Worten und Thaten angegriffen wurden. Wir fürchten nicht eine Verkümmerung der ver⸗ heißenen und gegebeuen versassungsmäßigen Freiheiten, und billigen demnach, als Bürger, welche Freiheit, aber auch Gesetz und Ordnung lieben, das Verfahren der Krone. Deutsch⸗Eylau, den 17. November 1848. (152 Unterschriften.)
Dem unterm 11. November d. J. erlassenen Koniglichen Auf⸗ rufe antworten wir mit Freudigkeit: daß wir zu unserem theuren Könige, der es stets gut mit uns gemeint und der uns alle verheißenen constitutionellen Freiheiten mit seinem Königlichen Worte verbürgt hat, treulich halten und ihm mit Gut und Blut beistehen wollen gegen alle diejenigen, welche in frevlerischem Ungehorsam sich von Ihm abwenden und Ihn in Seinen landesväter⸗ lichen Absichten behindern möchten. Vilkow, lauenburger Kreises, am 19. November 1848. 20 Ortschaften des Kreises Lauenburg mit 381 Unterschriften. 2 Greifswalde „ 57 Plathe „ 100 Greifenberg „ 282 8
Mit Bezug auf die Proclamation Sr. Majestät des Königs vom 11. November d. J. fühlen wir Unterzeichnete uns zu der Er⸗ klärung gedrungen, daß wir zu denen gehören, die unerschütterlich feststehen in dem alten guten Vertrauen zu Ihm, und daß wir an Ihm halten werden, in guten wie in bösen Tagen bie in den Tod.
Schwenting, den 22. November 1848.
8 Die Gemeinde⸗Mitglieder zu Schwenting, Klein Kinzich, Prschiedwitz. (42 Unterschriften.)
Die Wahlmänner in Zehdenick haben die übrigen Wahlmänner des templiner Kreises aufgefordert, durch Unterschrift einer ihnen zu⸗ gesendeten gedruckten Erklärung:
dem Entschlusse des Abgeordneten Lüdicke,
„die National⸗Versammlung zu Berlin lassen“ ihre Zustimmung zu ertheilen, weil angeblich der Justizrath Lüdicke von den Wahlmännern zu erfahren wünsche, ob sie seinem Entschlusse ihre Billigung ertheilten.
Wer dem Entschluß des Abgeordneten Lüdicke seine Zustimmung ertheilt, der billigt mit anderen, deutlicheren Worten, daß sich ein Theil der National⸗Versammlung statt des Königs als die Regie⸗ rung des Landes hinstelle.
Denn dies haben jene Abgeordneten deutlich erklärt.
Sie suchen vergeblich mit juristischen Spitzfindigkeiten darzuthun, 5ß der König nicht das Recht habe, die Versammlung an einen anderen Ort zu verlegen. — Der Versammlungesort ist durch kein Gesetz bestimmt. Der König hat die Abgeordneten nach Berlin berufen. — Er ist also im Besitz des Rechts, den Versammlungsort zu bestimmen. — Wenn in Berlin ein Zustand herrscht, bei dem schon unter dem volksthümlichen Ministerium Camphausen Abgeord⸗ nete und Minister auf der Straße gemißhandelt und unter den spä⸗ teren Ministerien mit dem Tode bedroht worden sind, so ist es Pflicht dessen, der im Besitze des Rechts ist, den Versammlungsort zu be⸗ stimmen, dafür zu sorgen, daß die freie Berathung der Verfassung und die Regierung solchen Bedrohungen entzogen werde. — Aus al⸗ len Theilen des Landes ist die Verlegung verlangt worden.
Jeder Abgeordnete hat nach seinem Gewissen zu verfahren. — Kann nun ein Abgeordneter in beklagenswerther Verblendung es nicht mit seinem Gewissen vereinigen, den Anordnungen des Königs, dem er Treue geschworen, in jener Beziehung zu folgen, so kann ihn dies höchstens berechtigen, nicht nach Brandenburg zu gehen, sondern, wenn nach seiner Ueberzeugung seine Pflicht als Abgeordneter mit seinem Eide gegen den König in Widerspruch geräth, seine Stelle als Abgeordneter niederzulegen. Niemals darf aber wider den Wil⸗ len des Königs die National⸗Versammlung, oder ein Theil derselben, in Berlin ihre Verhandlungen einseitig fortsetzen, sie darf nicht ihrerseits den Ort der Vereinbarung bestimmen wollen, nicht sich an⸗ maßen, einseitig Regierungs⸗ oder Gesetzesbeschlüsse zu fassen und die Bürger, so wie die Civil⸗ und Militair⸗Beamten, zum Unge⸗ horsam gegen die Regierung außzufordern. Sie pflanzt hierdurch die Fahne der Empörung gegen den König und die Regierung auf.
Das haben die Abgeordneten, welche nach dem 9. November ihre Berathungen in Berlin fortsetzten und solche Beschlüsse faßten, und unter ihnen der Abgeordnete Lüdicke, gethan.
Wenn er daher die Ansicht der Wahlmänner des hiesigen Krei⸗ ses zu wissen wünscht, so sprechen die unterzeichneten Wahlmänner dieselbe dahin aus, daß sie sein Verfahren auf das entschiedenste mißbilligen und jene, wie alle ferneren, von jenen Abgeordneten in solcher Weise ausgehenden Beschlüsse für völlig ungültig betrachten.
Kreis Templin, am 15. November 1848.
(Unterschriften von 15 Wahlmännern.)
9 Sitzung
des Gemeinderaths von Dorp, den 16. November 1848.
In Veranlassung des zwischen der Krone und einem Theile der National⸗Versammlung eingetretenen Konflikts beschloß der heute versammelte Gemeinderath, folgende Erklärung dem hohen Staats⸗Ministerium zugehen zu lassen:
wir anerkennen das Recht der Krone zum dem Erlasse hinsicht⸗ lich Verlegung der National⸗Versammlung von Berlin nach Bran⸗ denburg, —
8 halten diese Maßregel in Betracht der anarchischen Zustände der Hauptstadt Berlin, so wie deshalb für nothwendig, damit unsere Vertreter den Einschüchterungen, Schmähungen und Mißhandlungen des berliner Pöbels endlich entzogen werden; —
wir mißbilligen entschieden jede Widersetzlichkeit gegen die Aus⸗ führung des vorerwähnten Kron⸗Erlasses, —
und sprechen wir schließlich noch aus, daß wir der Proclamation der Krone vom 11ten d. Mts. mit unserem Vertrauen begegnen.
Worüber diese Verhandlung aufgenommen, vorgelesen, genehmigt und unterschrieben worden.
v b (18 Unterschriften.) Kreis Solingen. 1111“ ti An unsere Mitbürger! 8 Ddie Rechtsgelehrten streiten über das Recht der Krone, die Na⸗ tional⸗Versammlung zu verlegen und zu vertagen.
Der König hat Sein Königliches Wort gegeben, daß er unsere Freiheit nicht antasten will.
Wir sind mit uns einig!
„Es giebt nur eine Entscheidung, mit Ihm zur Ordnung und Freiheit, gegen Ihn zu Umsturz und Knechtschaft!
Wir stehen zu Ihm mit Gut und Blut.
Vorstehende Erklärung ist seit 3 Tagen an den Straßen⸗Ecken hier angeschlagen und hat bis jetzt 1898 Unterschriften gefund
Potsdam, den 21. November 1848. 8
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nicht zu ver⸗
Lange haben wir es schmerzlich empfunden, daß ein Theil der Deputirten der National⸗Versammlung in Berlin von dortigen Volks⸗ haufen vielfach beleidigt, bedroht, ja sogar gemißhandelt worden ist. Dadurch ist das Volk selbst, welches die Deputirten gewählt hat, beleidigt!
Eine Seite der National⸗Versammlung wollte dawider kein schützendes Gesetz haben, um die andere Seite durch die rohen Be⸗ handlungen seitens der aufgewiegelten Volksmassen zu zwingen, nach ihrem Willen zu stimmen, gleichviel wie schlecht und gesährlich dieser auch sein mochte!
Die Constitution und die Steuergesetzgebung, wozu wir die De⸗
putirten hauptsächlich gewählt, hat die Liake durch unwesentliche Dinge sechs Monate lang bei Seite zu schieben gewußt und ihre Wähler hingehalten! Es ist nicht beherzigt, daß die Versammlung dem Volke täglich 1206 Rthlr. kostet, was für die verschleppten sechs Monate 217,080 Rthlr., sage Zweimalhundert Siebenzehn Tausend und Acht⸗ zig Thaler, ausmacht! — Statt die eigentliche Aufgabe zu lösen, d. h. die Constitution und das Steuergesetz zu berathen, hat die Linke über die Leichenbeerdigung gefaltener Berliner und sonstige Anschmei⸗ cheleien roher Volkshaufen die Zeit und unser Geld nutzlos ver⸗ schwendet. Der König und die gegenwärtigen Minister haben dies Unglück eingesehen und die National⸗Versammlung von Berlin nach Branden⸗ burg berufen. Hier kann sie frei, ohne Gefahr und ohne Beleidigung berathen, während dort die berliner Bürgerwehr sie durch nichts ge⸗ schützt hat, dies auch entweder nicht konnte oder nicht wollte.
Niemand lasse sich einreden, daß dies eine Reaction sei ode eine solche hinter sich habe; dies widerlegen die Königl. Worte von lI1ten d. M. zur Genüge. Es ist vielmebr nur eine von der Noth⸗ wendigkeit gebotene und von der Mehrheit des Volkes längst erbetene Gerechtigkeit gegen die Deputirten. — Außerdem werden diese ja ihre Köpfe und ihren Verstand mitnehmen, wohin sie auch kommen, und demnach in Brandenburg eben so gut berathen können, wie in Berlin. Es kommt nichts darauf an, wo sie sitzen, sondern blos darauf, was sie thun und verrichten! b
Laßt uns daher allen denjenigen nicht folgen, welche dem Wunsche der großen Mehrzahl des gutgesinnten ruhigen und braven preußi⸗ schen Volkes und dem Willen des Königs widerstreben, um nur muth⸗ willig die Ruhe zu stören und die Vollendung der ersehnten Verfas⸗ sung hinzuhalten, ja wo möglich völlig zu vereiteln.
Sprechen wir daher unserem gerechten Könige unseren Dank aus für die kraftvolle Rettung und Wiederherstellung der Ruhe und Ord⸗ nung; erfüllen wir auch alle unsere Pflichten als rechtschaffene und getreue Staatsbürger pünktlich und willig! Die kleinste Pflichtver⸗ letzung kann große Gefahr für Alle erwecken und ist ein Verrath an König und Vaterland! und die schweren Folgen, ein wahrhafter Fluch, käme über uns und über unsere Kinder!
Sind und bleiben wir uns stets der Exfullung der christlichen Vorschrift bewußt: Gebet dem Könige, was des Königs, ist und Gott, was Gottes ist! 8
Minden, den 14. November 1848.
Der constitutionelle Verein. .“
BPVuatenlandsfreunde!
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Wir beschließen hiermit einstimmig, daß wir das Benehmen un⸗ seres ersten Abgeordneten, Herrn Regierungsrath Mätzke, bei Gelegen⸗ heit der Vertagung resp. Verlegung der Versammlung für Vereinha⸗ rung der Verfassung mit der Krone, vollkommen billigen, dahingegen das Verbleiben des zweiten Abgeordneten, Herrn Kriminal gerichts⸗Di⸗ rektor Harrassowitz, in dem zurückgebliebenen Theil genannter Versamm⸗ lung, in Berlin, aufs höchste mißbilligen, indem die Krone das Recht hat, diese Versammlung dahin zu verlegen, wo zu vermuthen ist, daß sie ferner nicht mit Stricken bedroht werden wird.
Teltow, den 14. November 1848.
Die Stadtverordneten⸗Versammlung.
Ew. Hochwohlgeboren sagen wir den aufrichtigsten und wärmsten Dank für Ihr treues, unseren Wünschen und Ueberzeugungen entsprechendes, ehrenwerthes Benehmen bei Anerkennung und Vertretung der Rechte der Krone, wozu wir das auch unzweifelhaft rechnen, die zur Vereinbarung der Verfassung berufene Versammlung zu vertagen, zu verlegen und auf⸗ zulösen.
Zugleich bitten wir Sie, dies auch denjenigen Ihrer Herren Kollegen in unserem Namen auszusprechen, welche mit Ihnen in gleichem Sinne gestimmt und gehandelt haben.
Mittenwalde, den 13. November 1848.
Der Magistrat und die Stadtverordneten. An
den Abgeordneten Königl. Geheimen
Ober⸗Regierungs⸗Rath, Ritter ꝛc. Herrn Mätzke, Hochwohlgeborden— zu Berlin. Hohes Staats⸗Ministerium! 3 1““
Die beiliegende Adresse (Staats⸗Anzeiger Nr. 200, Erste Beilage, S. 1086, Sp. 2) enthielt auf den bis zum 18ten d. ein⸗ gesandten Originalien . 2729 Unterschriften, hierzu beifolgend noch Originalien mit 1081
zusammen 3810 Unterschriften, wobei wir bemerken, daß auch heute noch nicht alle Adressen einge⸗ gangen sind.
Die von Elberfeld und Barmen an einhohes Staats⸗ Ministerium abgegangenen Adressen tragen somit schon über 8000 Unterschriften.
Einem hohen Ministerium beehren wir uns ferner eine Adresse aus Herzkamp und Hiddinghausen, Amt Haßlinghausen in der Grafschaft Mark, zu behändigen, welche 91 Unterschriften zählt.
Eines hohen Ministeriums
ergebene
Fr. von Symon.
Barmen, den 21. November 1848. Otzenratb, Kreis Grevenbroich .. . 105 Unterschriften. Lünen, Kreis Dortmud. 87 Eickel, Kreis Bochum . Constitutioneller Verein zu Hom⸗ berg im Kreise Geldern ....
Gemeinde Dnryen ...... Hermighausen.. . . . Besenkamp....
P. Gauhe.
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Der westfälische Verein zum Schutze des Privatrechts ec. er⸗ klärt hiermit: “ „daß das Ministerium wegen der anarchischen Bestrebungen entgegentritt, Vaterlandes verdiene.“
Alle diejenigen, welche in Treue Vaterlande wohl meinen, dehaaee da Verfassung mit der Krone einberufene verrn, vollende. Eben deshalb fühlt sich der Vere
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