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afestät treu bleiben und den Wahlspruch: Mit Sen. 2e. estfe Caferlan⸗ beibehalten und mit allen uns zu 8 Gebote stehenden Kräften den Umtrieben entgegentreten, welche jene angelobte Treue lösen und einen anarchischen Zustand heraufbeschwö⸗ 22 I. Gerechte wolle und wird Ew. Königliche Majestät in den Wegen der Gerechtigkeit stärken und Sie den Weg finden lassen, durch welchen unser theures Vaterland von der Bedrängniß erlöst wird, in welcher es seit vielen Monaten durch die wühlerischen Um⸗ triebe einer kleinen Faction gestürzt ist. — Sagan, den 18. November 1848. (62 Unterschriften.)
Allerdurchlauchtigster König! Allergnädigster König und Herr! Ew. Majestät ergreifende Ansprache vom 11ten d. M. legte
uns die Pflicht auf, den ungesetzlichen Widerstand, welchen ein Theil unserer Vertreter, uneingedenk seiner wahren Pflichten gegen Volk und Krone, der Verlegung der National⸗Versammlung entgegenstellt, ernst und entschieden zu mißbilligen.
Die Anlage beweist, wie Tecklenburg den gerechten Erwartun⸗ gen Ew. Majestät zu eutsprechen beflissen gewesen ist.
Uns bleibt noch übrig, eine andere, eine schönere Pflicht zu er⸗
üllen! In diesen Zeiten schwerer Heimsuchung und allgemeinen Abfalls ziemt es auch den Demüthigen, ihre Stimme so laut zu erheben, daß selbst ihr König sie hören und etwa Trost aus ihr schöpfen könne!
Nichts wuchert üppiger in unseren Tagen als heilloses Miß⸗ trauen. Sein Gift nagt an Allem, was guten Menschen bisher gut, wahr und schön erschien.
Es drohet sogar, die heiligen Bande zu zerfressen, welche das in seinem Kerne edle Preußenvolk bisher auf das innigste mit dem besten der Könige verband! s6 Majestät! Wir erklären hierdurch, daß wir dieses Gift verab⸗
euen!
Wir erklären hierdurch insbesondere, daß wir der deutschen Treue, der mannhasten Wahrhaftigkeit, der landesväterlichen Liebe unseres geliebten Königs von Gottes Gnaden von ganzer Seele und von ganzem Gemüthe vertrauen und felsenfest an Ew. Majestät halten wollen, in guten wie in bösen Tagen!
Gut und Blut soll uns nicht zu theuer sein, um dies im Fall der Noth zu beweisen!
Echte Tecklenburger sind treue Preußen! Sie werden so wenig wanken, wie ihre Berge, wenn es gilt, für ihren König einzutreten.
Ihr und ihrer Väter Wahlspruch war: „Mit Gott für König
und Vaterland!“ Sie erkiesen ihn 86
1 8 8 2 1“
Sie und ihre Söhne wollen keinen anderen! auss neue und bleiben bis in den Tod
Ew. Majestät
“ * „
treugehorsamste
““] (104 Unterschriften.)
Tecklenburg, den 20. November 1848.
Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König! Allergnädigster König und Herr!
Indem wir an der Wahrhaftigkeit des Versprechens Ew. Ma⸗ jestät, Allerhöchstihrem Volke keine von den ihm verheißenen Frei⸗ heiten verkümmern und demselben mit Gottes Hülfe ein guter con⸗ stitutioneller König sein zu wollen, unerschütterlich und mit größter Zuversicht festhalten, sinden wir in der von Ew. Majestät Regierung
zur Beschleunigung und Sicherung des Verfassungswerkes getroffenen Maßregeln, besonders auch in der Verlegung und Vertagung der National⸗Versammlung bis zum 27sten d. M., keine Verletzung der
Volksfreiheiten, sind vielmehr der Ansicht, daß Ew. Majestät Mini⸗ sterium für seinen festen Willen endlich die freie Berathung und Be⸗ schließung der National⸗Versammlung möglich zu machen und somit Ruhe und Ordnung im Lande wiederherzustellen, den aufrichtigsten Dank aller Patrioten verdiene. Auf diesen Dank hat dasselbe um o gerechtere Ansprüche, je mehr es schon vor seinem Amts⸗Antritt berzeugt gewesen sein wird, daß ihm die Lösung seiner schwierigen Aufgabe wenigstens für den Augenblick zahlreiche Gegner verschiede⸗ ier Art hervorrufen würde.
So wie wir nun an der Bekämpfung des unzweifelhaften Rech⸗ tes der Krone, die National-Versammlung zu verlegen oder zu ver⸗
tagen und nach eigenem Ermessen sich verantwortliche Räthe zu wäh⸗
len, einen Eingriff in die Königlichen Prärogative erkennen, so sind wir auch der Ansicht, daß diejenigen Mitglieder der National⸗Ver⸗ ammlung, welche am ten d. M. nach erfolgter Vertagung an den erneren von Ew. Majestät Regierung als ungesetzlich und ungültig
erklärten Berathungen und Beschlüssen nicht mehr Theil genommen
haben, allein auf dem constitutionellen Boden geblieben, und daß die
seitdem gefaßten und etwa noch bis zur Einberufung zu fassenden Beschlüsse der übrigen Deputirten für das Land keine bindende Kraft aben können.
Schließlich sprechen wir die tröstliche Hoffnung aus, daß es Ew. Majestät Regierung gelingen werde, unsere Vertreter von der Noth⸗ wendigkeit und Pflicht zu überzeugen, fortan möglichst ausschließlich das Staatsgrundgesetz zum Gegenstande ihrer bald wieder zu er⸗ neuernden Berathungen zu machen, um dem Lande, welches sehnlichst die Ruhe wünscht, noch größere Erschütterungen zu ersparen.
Wir stehen mit Gut und Blut zu Allerhöchstihrem Befehle.
Geruhen Ew. Majestät, die Versicherungen unwandelbarer Liebe und Treue zu genehmigen, womit wir verharren
Ew. Majestät unterthänigste Mitglieder des hiesigen Veteranen⸗ Vereins, zu dem auch viele Bürger, Beamten und Grundbesitzer gehörern
e den 20. November 181. Se. Majestät den König von Preußen
zu
Potsdam.
Kdoönigliche Majestät! v1“ .“ Auf Ew. Kbniglichen Maiestit Aufruf an die Nation halten wir in tiefster Ehrfurcht unterschriebene heute versammeite Mitglieder des Gemeinderaths zu Duisburg uns für verpflichtet, hierrurch zu erklären, daß wir die Krone für berechtigt und für verpflichtet halten die zur Vereinbarung der Verfassung berufene Versammlung von Berlin nach einem anderen Orte zu verlegen, um sie zur nöthigen Freiheit in ihren Beschlußnahmen zurückzuführen. 1 Ew. Königlichen Majestät treugehorsamste Mitglieder des Gemeinderaths zu Duisburg. 96230 (16 Unterschriften.) , Ttis burg, den 20. November 1848.
-19⸗
Geliebter König! “ 2 m Ew. Mazjestätn. iur xhvH “ Proclamation vom 11ten
vnunmnh4½ 8 8 .ic
dieses Monats haben wir unterzeichnete
Bauern der Grafschaft Ravensberg mit freudigster Zustimmung gele⸗ sen, und finden wir uns deshalb auf Ew. Majestät Aufforderung veranlaßt, hierdurch zu erklären, daß wir die zur Herstellung gesetz⸗ licher Ordnung und gesicherter Freiheit der Berathung unserer Ab⸗ geordneten ergriffenen Maßregeln, nicht nur für gerechtfertigt, sondern auch für dringend nothwendig halten.
Feste männliche Entschlossenheit thut noth! Auf uns kann unser geliebter König stets rechnen, denn die alte Liebe und Treue lebt noch ungeschwächt in uns, wie Ew. Majestät sie im vorigen Jahre in unserer Mitte aus unseren Augen hat lesen können. S.
Unser Wahlspruch ist und bleibt: 1“ „Vorwärts! mit Gott für König und Vaterland!“ Amt Versmold in der Grasschaft Ravensberg, den 20. Novem⸗ ber 15165656 *— g 8— (6(6642 Unterschriften.)
“ 6 Großmächtigster König! 2 “ Allergnädigster König und Herr! 11“]
Wilde gesetzlose Pöbelhaufen haben in der Hauptstadt die freie Berathung der von Ew. Majestät zusammenberufenen Vertreter Ihres Volkes beeinträchtigt, ohne daß diese in der hierzu zunächst derufenen Bürgerwehr gebührenden Schutz finden konnte. Laut haben zahlreiche Stimmen aus allen Theilen des Landes den Schutz dieser Berathungen und zu diesem Zwecke die Verlegung der Versamm⸗ lung an einen anderen Ort gefordert.
Ew. Majestät haben, den Bitten des Landes nachgebend, zum Schutze der freien Berathung seiner Vertreter, deren Versammlung aus der Hauptstadt nach Brandenburg zu verlegen angeordnet. In⸗ dem wir für diese väterliche Maßregel Ew. Majestät unseren auf- richtigen Dank unumwunden aussprechen, fühlen wir uns verpflich⸗ tet, hiermit die feierlichste Erklärung abzugeben, daß wir, getreu un⸗ serem Ew. Majestät, unserem erhabenen Kriegsheirn geleisteten Eide mit dem stehenden Heere, dessen unwandelbare Treue wir lobend und dankend anerkennen, für Ew. Majestät, unseren guten con⸗ stitutionellen König, stehen und fallen.
Ja, wir vertrauen fest den in der Proclamation vom 11lten laufenden Monats gegebenen Verheißungen, daß die getroffenen Maßregeln nur zum Schutze der wahren Freiheit, ohne welche eine Vereinbarung mit der Krone nicht gedeihen kann, dienen, und daß uns nichts von unseren Freiheiten verkümmert werden soll.
Darum müssen wir alle Beschlüsse der noch in der Hauptstadt widerrechtlich versammelten Abgeordneten als ungesetzlich entschieden mißbilligen, und vor Allem deren Aufforderung zur Verweigerung der gesetzlich bestehenden Steuern. — Beschlüsse, welche de Anarchie mit allen ihren unabsehbaren verderblichen Folgen in das Land schleu⸗ dern müssen, wenn sich nicht alle Freunde der constitutionellen Mo⸗ narchie um den Thron ihres Königs schaaren, um mit unwidersteh⸗ licher Kraft die Rechte der Krone und auch des Volkes zu wahren.
Elberfeld, den 19. November 1848. Ew. Königl. Majestät mtreue und ergebene Landwehrmänner und Kriegsreservisten. (118 Unterschriften.)
Freihan, den 20. November 1848. Der Magistrat giebt sich die Ehre, seine Anhänglichkeit und
Liebe Sr. Majestät hiermit ehrerbietigst an den Tag zu legen:
Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König! Allergnädigster König und Herr!
Die schmachvolle Behasdlung, welche mehrere constitutionell⸗ monarchisch gesinnte Mitglieder der National⸗Versammlung von Seiten einer gewissen Volkspartei in Berlin erfahren haben, hat⸗ ten in uns schon früher den Wunsch rege gemacht, daß Ew. Ma⸗ jestät die National⸗Versammlung verlegen möchte, damit sie frei und ungestört zum Woble des Volkes die Verfassung berathen könne. Indem Ew. Majestät diese zum Wohl des Volkes erfor⸗ derliche Maßregel getroffen, welche gewiß von allen denen er⸗ wünscht gewesen ist, die nur eine Freiheit wollen, welche auf Ge⸗ setz und Ordnung gegründet ist, hat jene Partei dieselbe zu ver⸗ dächtigen gesucht und ist noch immer bemüht, das Volk in eine zu der von Ew. Majestät eingesetzten Regierung feindselige Stel⸗ lung zu bringen. in diesem Augen⸗
Unser Herz drängt uns nun i blicke, Ew. Majestät unsere Gesinnungen, die die des ungestörten Vertrauens und der treuen Anhänglichkeit und Liebe zu Ew. Ma⸗ jestät sind, hiermit auszusprechen und Höchstdieselben zu bitten, wie wir das Vertrauen auf die uns gemach en Verheißungen fest bewahren, so auch das Vertrauen festhalten zu wollen, daß wir in unseren Gesinnungen der Anhänglichkeit und Liebe zu unserem angestammten Könige nie wanken werden. Mit der größten Ehrerbietung
Ew. Majestät eeee*
der Magistrat.
Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König! Allergnädigster König und Herr! “ Ew. Königl. Majestät in dieser Zeit politischer Krise durch Ma⸗ nifestation ihrer Gesinnung eine moralische Stütze zu gewähren, hal⸗
ten die Unterzeichneten für Pflicht j des treuen Unterthanen. Daher zögern sie nicht, Allerhöchstdenenselben unterthänigst auszusprechen, daß sie nicht nur vollkommen von dem Rechte der Krone, die National⸗ Versammlung zu vertagen, zu verlegen oder aufzulösen, überzeugt sind, sondern daß sie die dahin einschlagenden von den Rathgebern der Krone getroffenen Maßregeln der Lage der Dinge nach für unabweis⸗ lich und im wohlverstandenen Interesse aller Staatsbürger getroffen erachten. Sie können nur wünschen, daß auf dem zur Wiederherstel⸗ lung gesetzlicher Ordnung betretenen Wege mit Konsequenz und Ener⸗ gie fortgeschritten werde, und sehen mit Vertrauen in die Weisheit Ew. Königl. Majestät Regierung einer besseren Zukunft entgegen. Die Unterzeichneten
Ew. Königl. Majestät
allerunterthänigst treugehorsamste Diener.
1“ schrif ““ 664 Unterschriften.)
Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster! Allergnädigster König und Herr! e
Es drängt uns in dieser schweren verhängnißvollen Zeit, unserem geliebten tiefgekränkten Könige zu sagen, daß wir schlichten Landleute ihm in unserem Herzen noch die unverfälschte Liebe und Treue in guten wie in bösen Tagen bewahrt halten. 2
Wir vertrauen den gegenwärtigen Räthen der Krone und hoffen von ihnen die Befestigung des Gesetzes und die Rückkehr der Ruhe im Lande.
Wr mißbilligen das Verhalten eines Theiles der National⸗Ver⸗ sammlung, die alle Gesetze lockert und das Land durch ihr ungehor⸗ sames Betragen mit bösem Beispiele erfüllt und an den Abgrund der Anarchie führt.
Wir wollen keine Regierung an der Spitze des Landes haben, von Männern geleitet, die der ersten Tugend jedes Staatsbürgers — des Gehorsams vor dem Gesetze — entbehren.
Wir wollen unseren constitutionellen König „von Gottes Gna⸗
* 2—2 Schutze und Schirm haben und ihm treu bleiben in Noth nd Tod. Den Sieg wird Gott uns verleihen, denn so wie wir denken noch Millionen mit uns. 1“] In tiefster Ehrfurcht ersterben wir als u“ 8 das Ortsgericht im Namen und Auf⸗ trage von 120 treugehorsamsten . Gemeindegliedern. Wahren bei Wohlau, den 21. November 1848.
Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König! Allergnädigster König und Herr!
Ew. Königliche Majestät wagen es die Unterzeichneten in dieser Zeit schwerer Prüfungen mit dem Ausdruck unverbrüchlicher Treue ihren ehrerbietigsten Dank für die kräftigen Maßregeln allerunter⸗ thänigst darzubringen, durch welche Ew. Majestät streng in den Grän⸗ zen Allerhöchstihrer Besugnisse die National ⸗Versammlung den anarchischen Einflüssen der Hauptstadt entzogen haben. 8
Mit um so tieferer Entrüstung haben wir sehen müssen, wie ein großer Theil dieser Versammlung in Verkennung ihrer Pflichten sich den Maßnahmen Ew. Majestät widersetzten, anstatt in Uebereinstim⸗ mung mit Allerhöchstihren landesväterlichen Absichten durch schleunige Vollendung des Verfassungswerkes dem Lande die langersehnte Ruhe wieder zu geben.
Aus dem lebuser Kreise, den 16. November 1848. 1
(93 Unterschriften.)
Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König! Allergnädigster König und Herr! Große anarchische Bestrebungen drohen, König und Vaterland zu vernichten, hervorgerufen durch Männer, die nie Liebe zum König und zum Vaterlande gefühlt.
In dieser ernsten Zeit ist es nun Pflicht eines jeden treuen Un⸗
terthanen, das Herz vor seinem Könige auszuschütten und freudig zu versichern, mit Gut und Blut zu schützen
sammlung und deren Anhang. 8
Fest entschlossen, auf den ersten Wink herbeizueilen und uns um
unseren guten König zu schaaren, ersterben wir in tiefster Ehrfurcht
Ew. Königlichen Majestät
treu gehorsamste Landgemeinde zu Rogelwitz.. Kreis Brieg, Provinz Schlesien. 8
Rogelwitz, den 21. November 1848. 81 Im Auftrage der Gemeinde: Das Ortsgericht.
“ Se. Majestät unseren geliebten König. b 8
Preußen! Alle, die Ihr noch ein Herz habt für unseren ange⸗ borenen König, der uns von Gott dazu verheißen ist, und seinen Vorfahren wir ganz Preußens Größe zu verdanken haben, geführt gegen 100 und 100 glorreiche Siege. An ihn wollen wir uns hal⸗ ten und anschließen und zahlreiche Unterschriften sammeln, weil jetzt das ganze Land in Gefahr ist und das kleinste Eigenthum bedroht wird wegen der gesetzwidrigen Handlung der National⸗Versammlung in Berlin, die sich widersetzt hat, dein Befehle des Königs zu gehor⸗ chen. Wir protestiren gegen solches Betragen und erkennen seit An⸗ kündigung der Verlegung der National⸗Versammlung nach Branden⸗ burg ihre Beschlüsse für ungültig. Unserem Könige wollen wir uns anschließen und fest vertraaen auf seine Proclamation vom 11ten d. M., daß uns nicht das Geringste von den verheißenen Freiheiten soll verkümmert werden.
Wir bedauern zwar, daß es so weit kommen mußte, eine Ge⸗ walt zu gebrauchen, sind aber auch von ganzem Herzen froh, daß sich der geliebte König unserem lang ersehnten Wunsche ausgesprochen hat und seit Monden herrschenden Unoednungen ein Ziel gesetzt hat, worin wir Alle, besonders die arbeitende Klasse, den Untergang ge⸗ funden hätten.
Namen der Dörfer.
Zahl der Stimmen. 1. Kletzke 79 8
3. Gr. Pankow .Tüchen .Kolonie Räckenthin . Vieseke .Kolonie Kl. . Gartz 9. Werzin .Alt⸗Schrepkow “ .Rambow I16I .Vettin 8 .““ 3. Lindenberg .Hoppenrade 67 506. Christian Vick, “ Zimmerpolier aus Kl. Welle
8
Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König! 1“
Allergnädigster König und Herr! veug, o
Die unterzeichneten treuen Unterthanen Ew. Majestät erklären, daß sie nicht allein völlig einverstanden sind mit den von Ew. Ma⸗ jestät Regierung ergriffenen kräftigen Maßregeln zur Wiederherstel⸗ lung der Ruhe und Ordnung, sondern daß sie auch Ew. Majestät Königlichen Befehl in Betreff der Verlegung der vereinbarenden Ver⸗ sammlung nach Brandenburg mit freudigem Danke begrüßt haben, wohl wissend, daß nur unter dem Schutze des Gesetzes die herrlichen Freiheiten gedeihen können, die unser Allergnädigster König und Herr seinem Volke verheißen und verliehen hat.
Tief entrüstet und empört sind wir aber über jene ungehorsa⸗ men Abgeordneten, die in ungesetzlicher Weise ihre Berathungen sort⸗ setzen und die ganze schwere Schuld des Unglücks auf ihre Häupter laden, welches durch ihre Empörung gegen unseren geliebten König und durch ihre Widersetzlichkeit gegen Ew. Majestät treue und furcht⸗ lose Räthe entstehen kann. 1 —
Möchte ihrem hoch⸗ und landesverrätherischen Treiben recht bald ein Ziel gesetzt werden, denn ihre Absicht ist doch nur, versteckt oder öffentlich durch fortgesetzte Anarchie den Weg zur Republik zu bahnen und das preußische Volk seiner heiligsten und höchsten Güter, seines christlichen Glaubens, seines geliebten, angestammten Königs von Gottes Gnaden und . 29 Treue, durch Hinterlist, Ver⸗ ührung und Empörung zu berauben. b brreg cges Ungeil nale aber Gott gnädig verhüten.
Zugleich können wir in der jetzigen trüben Zeit, wo so Viele nicht mehr ihres Eides gedenken und deutsche Treue zu einem Spott⸗ namen herabwürdigen, das freudige Bekenntniß nicht Zurückhalten, daß wir in guten wie in bösen Tagen als Ew. Majestät gehorsame Unterthanen in unverbrüchlicher Treue, Liebe und Anhänglichkeit an unseren König und dessen hohes Haus verharren wollen.
22. November 1848. 11I1“
das ruhmgekrönte Haus Hohenzollern, unseren gnädigsten König und Herrn, gegen jene schein -⸗ baren Volksbeglücker der jetzt sich fälschlich nennenden National⸗Ver-⸗
Möge Gott unseren theuren König auch fernerhin behüten und beschützen und Ihm Seinen Segen verleihen, an dem doch Alles ge⸗
legen ist; möge er aber auch Ew. Majestät recht viele getreue Un⸗ terthanen erwecken, die, wie wir, bereit sind, Gut und Blut für un⸗ seren König zu opfern.
Um so mehr fählen wir uns zu dieser Erklärung gedrungen, ls die neueste Proclamation Ew. Majestät, — die als der Ausfluß des treuen und liebevollen Herzens unseres Königs jedes treue Un⸗ terthanen⸗Herz mit Freude und Dank erfüllt hat — uns von neuem den überzeugendsten Beweis der unveränderten landesväterlichen Ge⸗ innungen Ew. Majestät gegeben hat und die volle Gewährung aller ener Verheißungen enthält, deren Erfüllung Ew. Majestät treue Unterthanen zu unwandelbarer Liebe und innigem Danke heilig ver⸗ 9hS. bitten Ew. Majestät, uns gnädig zu vertrauen, wie wir unwandelbar feststehen wollen in dem guten, alten Vertrauen zu un⸗
serem geliebten König und Herrn.
In tiefster Unterthänigkeit ersterben wir als Ew. Majestät 158 treu gehorsame Unterthanen. Groß⸗Baudis, Lederrose, Lonig, Dromsdorf in Schlesien, den
(147 Unterschriften.)
Majestät! . II“ 8 Ew. Majestät haben in diesen Tagen ein Königliches Wort zu
Ihrem treuen Volke gesprochen.
Die Unterzeichneten, Ew. Majestät getreue Unterthanen, fühlen sich dadurch aufgefordert und in ihrem Herzen gedrungen, in tiefster Ehrfurcht ein Wort der Erwiederung an ihren theueren König zu richten.
Mit tiefer Betrübniß haben wir schon seit längerer Zeit dem
anarchischen Treiben in der Hauptstadt zugesehen und wahrnehmen
müssen, wie sogar ein Theil der National⸗ Versammlung in die Be⸗ strebungen der Umsturz⸗Partei mehr und mehr sich hineinziehen ließ und dieselben zu befördern suchte, wodurch die Berathungen der Na⸗ tional⸗Versammlung unter den Terrorismus des Pöbels gestellt und der Freiheit beraubt wurden.
Die Vorgänge vor und in der National⸗Versammlung am Ende des vorigen Monats haben uns mit Entrüstung erfüllt und es Ew. Majestät nach unserer festen Ueberzeugung zur heiligen Pflicht ge⸗ macht, solchem gesetzlosen, unser Vaterland schändenden, und ins Ver⸗ derben führenden Treiben nicht länger mit Langmuth zuzusehen. In dem vollkommensten Vertrauen, daß Ew. Majestät nicht gestatten wer⸗ den, daß irgend Jemand dem Volke die ihm verheißenen constitutio⸗ nellen Freiheiten verkümmere — welches Vertrauen auch ohne die neue Garantie des Königlichen Wortes in uns keinen Augenblick ge⸗ schwankt haben würde, — danken wir Ew. Majestät für die zur Her⸗ stellung der gesetzlichen Ordnung ergriffenen energischen Maßregeln, welche wir nur für vollständig rechtmäßig erkennen können.
Wir verabscheuen den ungesetzlichen Widerstand, welchen ein Theil der Volksvertreter dem rechtmäßigen Königliche Befehle ent⸗ gegensetzt und wodurch sich dieselben gegen Krone und Volk schwer vergangen haben. —
Cw. Majestät bitten wir, unbeirrt von dem Geschrei der Um⸗ sturzpartei und den von ihr Irregeleiteten, zur Wahrung der Würde und Macht des constitutionellen Thrones, zur Aufrechthaltung und Wiederherstellung der gesetzlichen Ordnung und zur Unterbrückung der Anarchie alle gesetzlichen Mittel anzuwenden, und geloben freudig, Ew. Majestät darin mit Herz und Hand nach Kräften zu unter⸗ stützen.
Der Herr gebe Ew. Majestät der Weisheit Fülle. i⸗ gen Muth und starken Arm! 8 8 1.1““
In tiefster Ehrerbietung
Ew. Majestät 11““ gehorsamste Unterthanen Mitglieder der Gemeinde Wersen. (134 Unterschriften.) b im Kreise Tecklenburg, den 19. November 1848. In Se. Majestät den König von Preußen zu
Potsdam.
Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König! Allergnädigster König und Herr!
Ew. Königliche Majestät haben, als Allerhöchstdieselben die Ver⸗ legung des Sitzes unserer National⸗Versammlung von Berlin nach Brandenburg anbefohlen, mit Grund vorausgeseßzt, daß dieser Akt der Nothwendigkeit der verschiedensten Deutung unterliegen werde. Ein Theil der Nation spricht der Krone das Recht ab und erblickt in dieser Maßregel eine Gefährdung der errungenen und dem Volke verheißenen constitutionellen Freiheit, ein anderer, und wir hoffen der an Zahl so wie an Rechtsgründen überwiegende Theil des Volkes hat die Königliche Botschaft als eine längst und laut von vielen Seiten gewünschte mit Freude entgegen genommen und erkennt das Recht Ew. Majestät, die Versammlung zu vertagen und nach Bran⸗ denburg zu verlegen, an. — Das Land weiß es, daß unsere Na⸗ tional⸗Versammlung seit Monaten unfrei in ihren Berathungen, daß sie unter der Herrschaft des Terrorismus gefangen war, daß sie die National⸗Versammlung, diese Herrschaft sich ruhig gefallen ließ ja die Mehrheit derselben mit den Terroristen und Anarchisten zu sym⸗ pathisiren schien, daß bei diesem Zustande Ruhe und Ordnung nicht see Negefährg und die Wohlfahrt des Landes nicht gefördert werden onnte.
Dem preußischen Volke ist es gleichgültig, ob seine Vertreter i Berlin oder in Brandeuburg sich e; Vont virito 9 mit Ernst sich ihrer Aufgabe unterziehen, und weder Anarchisten noch eine Kamarilla Einfluß auf ihre Berathungen üben. Unsere Natio⸗ nal⸗Versammlung hat uns während ihrer sechsmonatlichen Berathun⸗ geu nicht zu großen Erwartungen berechtigt, sie hat in dieser langen Zeit wenig dem Lande Ersprießliches geleistet. Zur Zurtickführeag der gesetzlichen Ordnung, der Ruhe des Landes, zur Hebung de 86 . werbe und des Handels war ein kräftiges Einschreiten 8. 4. 88 ungesetzliche Treiben in der Hauptstadt nothwendig, und 16 8 8b 16 wendig, unsere National⸗Versammlung von Einflüssen zu berlahc. unter welchen eine dem Lande heilsame constitutionelle Verfasung nicht 48 Stande gebracht werden konnte. assung
„Wir unterzeichnete Gemeinderäthe von Wiehl erkennen 1 Geiste der hiesigen Einwohner, sowohl das hiih als die Hflcche der Krone an, den Sitz der National⸗Versammlung zu verlegen, durch⸗ aus nicht befürchtend, daß das preußische Volk Gefahr gehe, der er⸗ ungenen constitutionellen Freiheit wieder verlustig zu werde Ew. Königlichen Majestät 88 8 1“ 3 emeinderäthe von Wiehl. Wiehl, den 16. November 1848. B
b Majestät! Mit großer Freude und hoher Befriedigung haben die ehrfurchts⸗
voll Unterzeichneten den von Allerhöchstdenenselben gefaßten Beschluß
2*
einer Verlegung der National⸗Versammlung von Berlin nach Bran⸗ denburg entgegen genommen. Schon lange hat der gesetzlose Zustand der Hauptstadt, in Folge dessen die Berathungen der von uns frei gewählten Volksvertreter unter den verderblichen Einflüssen einer irre⸗ geleiteten und fanatisirten Masse standen, uns und Tausende im ra⸗ vensberger Lande mit tiefem Schmerz und gerechtem Unwillen erfüllt. Ew. Majestät fühlen wir uns daher zu dem ehrfurchtsvollsten Danke um so mehr verpflichtet, als wir das unerschütterliche Vertrauen he⸗ gen, Ew. Majestät werden das gegebene und aufs neue verbürgte Königliche Wort, die im März dieses Jahres verliehenen Freiheiten auf keine Weise verkümmern, sondern vielmehr auf constitutionellem Wege die wahre Freiheit und durch sie des preußischen und deutschen Vaterlandes Glück und Größe befördern zu wollen, treu und unver⸗ rückt erfüllen. In tiefster Ehrfurcht Ew. Majestät
getreuste Unterthanen.
(1107 Unterschriften.) Amt Schildesche, den 20. November 1848.
Hohes Staats⸗Ministerium!
In der Verlegung der National⸗Versammlung nach Brandenburg in der dadurch nöthig gewordenen Vertagung derselben und in sämmt⸗ lichen seitdem zur Aufrechterhaltung der Ordnung getroffenen energi⸗ schen Verfügungen erblicken wir nicht nur eine völlig zurechtbeständige sondern eine unbedingt nothwendige Maßregel der Krone und ihres verantwortlichen Ministeriums, um die seither durch den scheußlichsten Pöbel⸗Terrorismus gehinderte Freiheit der Berathungen der National⸗ Versammlung wiederherzustellen, somit die Vereinbarung der Verfassung möglich zu machen.
Wir sprechen Einem hohen Staats⸗Ministerium unsere Anerken⸗ nung, unseren Dank hiermit aus, wir hoffen, daß Hochdasselbe auf diesem Wege fortfahren werde, und stellen uns mit Gut und Blut, mit Leib und Leben dem constitutionellen Könige zur Ver⸗ fügung. 8
2* Holland, den 21. November 1848.
ie Mitglieder des konservativ⸗constitutionellen Vereins des “ Oberlandes. .“ (33 Unterschriften.)
Hohes Staats⸗Ministerium!
In der heutigen sehr zahlreich besuchten Sitzung des constitu⸗ tionellen Vereins vom Amte Haltingen ist einstimmig der nachstehende Beschluß gefaßt:
„Der constitutionelle Verein erachtet die Krone bei dem Erlasse wegen Verlegung des Sitzes der National-Versammlung in ihrem Rechte, die Verlegung selbst durch die in der Hauptstadt bestehenden anarchischen Zustände für gerechtfertigt und mißbilligt daher jede Widersetzlichkeit gegen die Ausübung der Königlichen Prärogstive.“
Indem der unterzeichnete Vorstand von diesem Beschlusse einem hohen Staats⸗Ministerium im Auftrage des Vereins hierdurch Mit⸗ theilung macht, verharrt derselbe ehrerbietigst.
Der Vorstand. Haltingen, Regierungs⸗Bezirk Arnsberg, den 21. November 188.
.“ An 8 Ein hohes Staats⸗Ministerium 1 Da Seine Majestät der König auf den Rath seiner veral lichen Minister und gemäß dem Allerhöchstdemselben zustehenden Rechte durch die Ordre vom 8. November die National⸗Versamm⸗ lung nach Brandenburg verlegt hat, so fühlen sich Unterzeichnete gedrungen, dafür ihren innigsten Dank auszusprechen. Das anar⸗ chische Treiben Berlins, wodurch die Freiheit der Berathung der National⸗Versammlung gefährdet wurde, erfüllte unsere Herzen mit Angst und Besorgniß für Thron und Vaterland. Sr. Majestät ernste Maßregeln zur Unterdrückung der Auarchie beschwichtigen unsere Befürchtungen und erfüllen uns mit der frendigen Hoffnung, daß es nunmehr gelingen werde, uns unsere constitutionellen Frei⸗ heiten durch eine in das Leben tretende Verfassung zu sicheru. Herbede an der Ruhr, in der Grafschaft
Mark, den 18. November 1848.
(220 Unterschriften.)
5 Hohes Staats⸗Ministerium!
Die Botschaft vom 8ten d. M., wodurch die Regierung Sr. Majestät den Sitz der zur Vereinbarung der Verfassung berufenen Versammlung von Berlin nach Brandenburg verlegte, und behufs Ausführung der dazu nöthigen Vorkehrungen die Versammlung bis zum 27sten d. M. vertagte, und der Widerstand, welchen diese Bot⸗ schaft bei der Mehrzahl der Mitglieder jener Versammlung fand, hat das preußische Volk in bedauerlicher Weise aufgeregt und Kundge⸗ bung der Gesinnungen des Volkes in verschiedenen Richtungen her⸗ vorgerufen. Wir halten es für unsere Pflicht, dazu beizutragen, daß Ein hohes Staats⸗Ministerium so viel als möglich von den Ansichten und Wünschen des Volkes unterrichtet werde, und erlauben uns des⸗ halb, auch unsere Meinung vorzutragen.
Wir glauben, daß Sr. Majestät Regierung die Pflicht und das Recht hat, die zur Vereinbarung der Verfassung einberufene Versamm⸗ lung und die Freiheit ihrer Berathung und Abstimmung zu schützen, zu dem Ende auch erforderlichenfalls nicht nur die bewaffnete Macht anzuwenden, sondern auch den Sitz der Versammlung zu verlegen und die Versammlung zu vertagen.
Wir beklagen es tief, daß, als Sr. Majestät Regierung von diesem ihrem Rechte nicht ohne dringende Veranlassung Gebrauch machte, die Mehrzahl der Mitglieder der Versammlung, von anderer Ansicht ausgehend, sich widersetzen zu müssen geglaubt hat, und daß dadurch ein Konflikt zwischen der Krone und jenen Volksvertretern entstanden ist, der die Erreichung des Ziels, wohin wir Alle streben, die baldige Feststellung der Rechte der Krone und des Volkes, durch Vereinbarung einer Verfassung, wenn nicht ganz in Frage, doch in immer fernere Aussicht stellt.
Soll unser Ziel erreicht und ärgere Folgen ve mieden werden, so ist eine schleunige und friedliche Beseitigung des Konfliktes unumgäng⸗ lich nöthig. Diese hoffen wir von einem vermittelnden Einschreiten der provisorischen Centralgewalt, welches, nach dem Beschluß der deut⸗ schen National⸗Versammlung in Frankfurt, am 14ten d. M. erfolgen soll, und erwarten, daß Ein hohes Staats⸗Ministerium
den einschlagenden Bestimmungen der Centralgewalt für
Deutschland Folge gebe. 8 Dorsten in Westfalen, den 20. November 1818.
Der constitutionelle Verein.
Einem Hohen Staats⸗Ministerium erlauben sich die unterzeichneten Einwohner des Kreises Pleschen hier⸗ mit zu erklären, daß sie mit vollstem Vertrauen die Maßregeln be⸗ grüßt haben, welche Hochdasselbe zur endlichen Beseitigung des in Berlin zur Terrorisirung der National⸗Versammlung bisher bestandenen anarchischen Treibens angeordnet hat, und hoffen wir mit Zuversicht, daß es hierdurch gelingen werde, eine Verfassung zum Schutze der
uns verheißenen Freiheiten und zur Abwendung der immer mehr umOrdnu ig und
sich greifenden Anarchie in der kürzesten Zeit mit den Volksvertretern zu vereinbaren.
an Pleschen, den 20. November 1848. 112
1 (Es folgen 673 Unterschriften.) tersak. 284 Jns
In Folge der Allerhöchsten Botschaft vom 8. November d. J., beiresiend die Vertagung und Verlegung der zur Vereinbarung der Verfassung zusammenberufenen National⸗Versammlung von Berlin nach Brandenburg, haben sich Stimmen im Lande erhoben, welche gegen diesen Allerhöchsten Willen protestiren und dadurch das unconsti⸗ tutionelle Verfahren eines Theiles der National⸗Versammlung zu un⸗ terstützen trackten. Es können solche Stimmen nur von denjenigen ausgehen, welche für den immer mehr in Anarchie ausartenden +₰ stand des Vaterlandes ihr Auge verschlossen haben oder in der Re⸗ publik ihr Heil suchen. Diesen gegenüber ist es heilige Pflicht iebes wahren Patrioten, daß auch er seine Stimme erhebe, und wir unter⸗ 8 zeichneten Einwohner der Stadt Dobrzyia und der umliegenden Dorf⸗ schaften erklären daher einem hohen Staatsministerium biermit,
daß wir den in der oben beregten Allerhöchsten Botschaft gethonen Schritt der Krone nicht nur für einen gesezuch zulässigen, sondern auch durch die Umstände gerechtfertigten erihten. 8 Aee“
Hasrrns u.2
(652 Unterschriften.) Kovryta und Wykow. 9 8688 1b (28 Unterschriften.)
Die Ortsgerichte zu Kozmin, Karmin und Soknica Namens ihrer
8 Gemeinden. G 2 n
das Königl. hohe Staats⸗Ministerium in Berlin. I“
2
An Ein hohes Staats⸗Ministerium zu Berlin. IA11“ Die Gemeinde zu Gossow bei Bärwalde i. d. N. erlaubt sich, Einem hohen Staats⸗Ministerium in der Anlage ein an die Herren Landtags⸗Deputirten des königsberger Kreises, Riel und Rahn, heute abgesandtes und mit 55 Unterschriften von hiesigen Wählern versehenes Schreiben abschriftlich gehorsamst mitzutheilen. 8 8 Gossow, den 22. November 1848.
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n die Herren Landtags⸗Abgeordneten Riel und Rahn zu Berlin. Hochgeehrte Herren!
Bei dem eingetretenen gefahrvollen Zwiespalt sehen die un⸗ terzeichneten Wähler sich gedrungen, Ihnen ihre Ansicht aus⸗ zusprechen.
In dem Wahlgesetz, wodurch die Rechte der Abgeordneten bestimmt worden sind, ist denselben ihr bestimmter Wirkungs⸗ kreis vorgezeichnet, es ist aber nicht zu ersehen, wie darnach die Versammlung eine Vereinbarung über den Ort ihrer Be⸗ rathungen fordern kann. In demselben Gesetz ist der Krone nicht vorgeschrieben, wohin sie die Versammlung berufen solle, und es war ihrem Urtheil überlassen. Wenn Gründe einen anderen Ort für nöthig erachten ließen, so stand der Krone nicht weniger das Recht zu, einen neuen Ort zu bestimmen. Daß aber nach den wiederholt geschehenen Angriffen auf Ab⸗ geordnete, und nach dem letzten Angriff auf die ganze Ver⸗ sammlung, dringende Gründe zur Verlegung vorhanden waren, ist unverkennbar, und viele Zuschriften haben einen solchen verlangt.
Hiernach können wir nur den dringenden Wunsch ausspre⸗ chen, daß die Abgeordneten dem fürsorgenden Rufe des Königs folgen und nicht einen Bürgerkrieg über das Land rufen, wel⸗ chem es nicht auf den Ort der Berathung, sondern auf die Freiheit und Förderung der Berathung ankommt.
Gossow, den 19. November 1848.
8 (Folgen 55 Unterschriften.) 3
Hohes Staats⸗Ministerium!
Der hiesige Maͤgistrat und das Stadtverordneten⸗Kollegium haben vereint unterm 16. November eine Abresse an die durch Aller⸗ höchste Botschaft vom 8. November vertagte National⸗Versammlung gesandt, worin sie nicht nur die Schritte der Räthe der Krone miß⸗ billigen, sondern auch der in offenbarer Empörung gegen die Krone begriffenen Fraction der National⸗Versammlung, die unbefugterweise noch immer in Berlin tagt, ihre volle Anerkennung zu Theil wer⸗ den lassen.
Weit entfernt, hierin die Gesinnungsäußerung der gesammten Bürgerschaft hiesigen Ortes zu erkennen, erklären die unterzeichneten Bürger und Bewohner Steinau's und der Umgegend ausdrücklich:
Daß sie nicht nur mit den Maßregeln der Krone vollkommen einverstanden sind, indem das Recht der Krone zur Vertagung und Verlegung der zur Vereinbarung der Verfassung berufenen Ver⸗ sammlung, so wie zur Auflösung und Entwaffnung der Bürgerwehr, nach constitutionellen Grundsätzen unzweifelhaft feststeht, sondern füh⸗ len sich auch den Räthen der Krone zu hohem Dank verpflichtet, indem nur auf diese Weise die Würde der Versammlung und die Freiheit der Berathung wieder hergestellt und dem unheilvollen Treiben einer frechen Umsturzpartei ein Ende gemacht werden kann.
Steinau an der Oder, den 20. November 1848.
6(6466 “ . “ Hohes Staats⸗Ministerium! G ““
Wir erkennen an, daß die Krone wegen Verlegung und Ver⸗ tagung der National⸗Versammlung in ihrem vollen Rechte sei; wir mißbilligen aber entschieden das Benehmen der in Berlin zurückge⸗ bliebenen Fraction der National⸗Versammlung, insbesondere verab⸗ scheuen wir den Beschluß derselben wegen Steuer⸗Verweigerung und erklären hierdurch ausdrücklich: 1 “
unsere Steuern nach wie vor pünktlich an die Königliche Regierung zu entrichten, und glauben mit Grund behaup⸗ ten zu können, ja, zur Ehre unserer Mitbürger es sagen zu müssen, daß der bei weitem größte Theil derselben mit uns einverstanden ist. eween.
Odenkirchen, den 20. November 1848. “
Der Bürgermeister, die Beigeordneten und 830 Gemeinderath. 1“
Hohes Staats⸗Ministerium! “ A.
Die preußische National⸗Versammlung in Bern eech nach Brandenburg verlegt erhalten, und Far⸗ zur 1 Verlegung bis zum 27. November d. J. 1 ags. 12
Der gehorsamst unterzeichnete Gemein be ber z1n wied, als Organ dieser Gemeinde, erblickt in cseact Nar dem ganzen Lande erwiesene Wohlehath den ieZerim jede 1 a den hervorgetr stä 2* 2 bnhegme na⸗ beoksertreter unmöglich vncgr, die Gefahren nicht 8 8”8 Wi freuen uns eines Ministeriums, we 7 vnd durchführen wird. ef feem Mulbe sene Maßehanpseler ves Staates. Dies scheuend, in deleetz mäͤßigkent sind die Grundpfeiler