1848 / 215 p. 6 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

t, betreffend die Verlegung der Nationa * 3.Se-ne Feneresee. Berlin nach Brandenburg; bis zum heutigen Tage getroffenen Maßregeln, wühlerischen Treiben eines großen Theiles der ünd der Hauptstadt Berlin endlich einmal

Mts.

Versammlung von de so wie die ferneren

um dem anarchischen, National⸗Versammlung un

ige und zu dem von Höchstdemselben berufenen Ministerium aus- 42 E. danken dem Hohen Ministerium für sein entschiede⸗ nes Auftreten und können den von Hochdemselben betretenen Weg nur billigen. .

Tief ergriffen hat unsere treuen Herzen die Proclamation vom

11. November letzthin.

Haltung von Gesetz, Ruhe und Ordnung ein neues kräftigeres Mi⸗ nisterium zu bilden, neuerdings beschlossen hat.

Mit geziemender Ehrfurcht unterzeichnen Nümbrecht, den 18. November 1848. (143 Unterschriften).

Hochgeborner Herr!

8*

mm. (dDie Gemeinde⸗Versammlung besteht, einschließlich eines Ritter⸗ guts-Besitzers, aus 13 Mitgliedern.)

Wir können in der von dem sogenannten Rumpfparlament oder dem Theil der preußischen National⸗Versammlung, welcher, nach Allerhöch⸗ ster Auflösung derselben, in völlig ungesetzlicher Weise zu Berlin noch fortgetagt hat, geschehenen Aufforderung zur Steuerverweigerung

Denn durch diesen Beschluß haben dieselben Aufruhr und offenen Bruch mit dem constitutionellen Königthum proklamirt, welches im Gegentheil zu befestigen ihr Auftrag und ihre Gewissenspflicht war, und an welchem mit aller Kraft festzuhalten wir von ganzem Herzen

entschlossen sind. 1 I Steinforth und Wulfflatzke bei Neustettin,

legung ihrer Ansichten und Wünsche veranlaßt hat, wird nur natür⸗ lich erscheinen.

„Dem Ausschuß war es indessen bei seiner Geschäftsüberhäufung nicht möglich, in seinen Plenarsitzungen diese Angelegenheit ihrem gan⸗ zen Umfange nach zu erledigen, und es wurde daher ein Vorausschuß,

bestehend aus den Herren Hergenhahn, Riesser und dem Berichterstat⸗

ter gebildet, um durch ihre Erhebungen den Beschluß des Ausschusses

einen gesetzlich gültigen Beschluß nicht erkennen, haben vielmehr darin den 25. November 1848 nur das Mittel einer Partei erblickt, die Vereinbarung zur Ver⸗ fassung zu hemmen, das Vaterland in Anarchie und Verwirrung zu stürzen, die constitutionelle Monarchie zu erschüttern und auf den An Trümmern derselben die Republik, wie die damit zusammenhängenden nal⸗Versammlung Schrecken öe Berlin Wir verabscheuen dieses Treiben und werden jener hochverräthe⸗ veatcttai. ben ; 8 7 Aus öffentlichen Blättern haben wir ersehen, daß auch aus un⸗ rischen Aufforderung kein Gehör schenken, wie wir denn auch das serem Kreise der National⸗Versammlung eine F

Bewußtsein haben und öffentlich aussprechen, daß diese Gesinnung serem 5. * - 1 den von uns vertretenen Ei rAse; 2 hüber ihre bisherigen Beschlüsse und zwar der Art zugegangen ist, als von den Tausen ertretenen Einwohnern einstimmig ge wäre dies die öffentliche allgemeine Stimmung. .

theilt wird, und soll dieser Beschluß, zum Beweis unserer Anhäng⸗ Köv. Me lichkeit an die bestehenden Gesetze, d Staats⸗Ministeri Indem wir hiermit auch unsere Meinung zu erkennen geben, ich steh esetze, dem hohen Staats⸗Ministerinm in protestiren wir feierlichst gegen jeden derartigen Gesinnungs⸗Ausdruck

Abschrift mitgetheilt werden. zanbe⸗ (Unterzeichnet von 12 Mitgliedern der Gemeinde⸗Versammlung.) und verbinden hiermit das dringende Gesuch:

Gott erhalte den König und führe ihn siegreich durch alle Ge⸗ fahren hindurch. ö“ Einem Königlich Preußischen Staats⸗Ministerium allerunterthänigste treu gehorsamste

Langenlonsheim, den 27. November 1848. 1 (72 Unterschriften)

Hochzuehrender Herr Graf! Auch die unterzeichnete Gemeinde Brügge (Kreis So mit den Ortschaften Carzig, Schöneberg, Richnow, Dickow, Glasow, Rehmitz, Klein⸗Fahlenwerder, Wollhaus u. s. w. damit einverstan⸗ den, daß wir das Verfahren von einem Theil der National⸗Ver⸗ sammlung zu Berlin, welcher sich den Anordnungen Sr. Majestät des Königs widersetzt, mißbilligen. 1 Auch daß der Abgeordnete unseres Kreises, Herr Siebert, wel⸗ cher in Berlin noch auf eine ungesetzliche Weise an deren Zusammen⸗ künften betheiligt ist, nicht mehr unser Vertrauen besitzt, weshalb wir um dessen Zurückberufung antragen und dessen Stellvertreter am

ein Ziel zu seton⸗ 1 em von Gottes Zier zu e eder gesetzlichen Ordnung und unserem Wre, —e, 3n, 8 heenc und liebend huldigen, betheuren

schenkten Könige e buldigen, Ghna8,9 Staats⸗Ministerium, fortan festen Schrittes diese Bahn in Hand mit Sr. Majestät unserem gerechten Könige zu ver⸗

folgen, damit größeres Unglück über unser theures Vaterland nicht ferner hereinbreche. amation hat ebenfalls den freudig⸗

.Majestät erlassene Procl ha de sten 1248411 so wie, des sind wir überzeugt, bei jedem red⸗

Preußen und Vaterlands⸗Freunde gefunden; eben so Emg eenen dbannzdeen Herrn Feldhaus untem 9. d. mit anderen Ehrenmännern öffentlich abgegebene Erklärung, 1 die die getroffenen Maßregeln eines Hohen EEEE billigen und gleich uns keine ungesetzliche Schritte in diesem Verfah⸗ ren erblicken mit herzlichster Freude dankbar begrüßt.

vorzubereiten. Die genannten Mitglieder haben sich nun, zum Theil in wiederholten Berathungen, mit den Herren von Wydenbrugk, Schierenberg, Pannier, Backhaus, Becker von Gotha, M. Mohl, Schott, Ph. Schwarzenberg, Gottschalk, Reh, Wernher von Nierstein und Anderen über diesen Gegenstand besprochen, ihre Mittheilungen, die zum Theil aus brieflich eingezogenen Erkundigungen geschöpft waren, entgegengenommen und das Ergebniß der Verhandlungen dem Ver⸗ fassungs⸗Ausschuß vorgelegt. Im Allgemeinen nun kann es nicht verkannt werden, daß viel⸗ fach im deutschen Volke der Wunsch laut geworden ist, daß die ter⸗ ritorialen Verhältnisse der Einzelstaaten nicht als abgeschlossen be⸗ trachtet, sondern durch eine Umgestaltung derselben eine rationellere und praktisch wirksamere Eintheilung des Bundesstaates herbeigeführt werden möge. Solche Wünsche knüpfen sich denn theils an bestimmte, thatsächlich bestehende Verhältnisse an, deren Unbequemlichkeit oder Gefahr auf eine Abänderung hinweisen, theils sind sie aus einer allgemeinen politischen Anschauung hervorgegangen und hängen namentlich mit der Vorliebe, welche von Manchen für den Einheits⸗ staat im Gegensatze zum Bundesstaate gehegt wird, oder mit der Ansicht zusammen, daß diesem letzteren noch ein Mittelglied zwischen der Gesammtheit und den Einzelstaaten nöthig sei. Auch in den dem Verfassungs⸗Ausschuß zugewiesenen Anträgen sprechen sich diese

8 Hohes Staats⸗Ministerium! Der unterzeichnete Gemeinde⸗Rath beehrt sich auf den ein⸗ stimmigen Wunsch der hiesigen Gemeindeglieder zu erklären: 1) daß sie in der Vertagung und Verlegung der berliner National⸗ Versammlung Recht und Pflicht der Krone erkennen. ei 8 2) daß sie es für unchristlich halten, ihrer Obrigkeit die Steuern 27sten d. M. in Brandenburg erscheinen möge. in verpeigern. v““ Lge, d Gemeinde zu Brügge. S 27 . 8 er G nde⸗ . 8 7 5 öni Wir erklären daher hiermit feierlichst, daß uns keine Gefahr iediheekeevr S. (32 Unterschriften). n g en 8 va eee d e Phraaae e⸗ecnten, 816 zkschr * schi serem li öni zzustehen 1 b 8 1 as Königl. hohe Staats⸗Ministeri enen e, ee Seüh. randenburg, cze bes W“ und 8 5* Ist nicht das Schrecklichste der Schrecken die National⸗Ver-⸗ g1. hoh in wo sie von gesetzwidrigen und pöbelhaften Eingriffen in 8⸗ 4 8* Mann zu stehen; dagegen protestiren wir ganz das Königliche hohe Staats⸗Ministerium sammlung in ihrer Fraction, nach welcher sie von vorn herein ein 8 Berlin. ihre Berathungen nicht gestört werden, noch nach irgend Vaterland wie 8 esetzliche Verfahren der sich gegen den zu 1 Ministerium Brandenburg verwirft, vorgebend, es sei nicht volks⸗ ¹ 8 einer Seite hin zu lenken sind, unbedingt zu folgen und entschieden gegen das ungesetzlich . Berlin. 1“ 38 thümlich, was von einem Ministerium weder zu erweisen, noch zu er⸗ Wir unterzeichnete Deputirte sind gewählt, um im Namen un⸗ alsdann ihre Zeit auf die Hauptsache der Entwerfung einer serer Gemeinde zu erklären, daß dieselbe an unseren angestammten König festhält, bei der Ueberzeugung verbleibt, daß die von demsel⸗

Köni 3 Theil der National⸗Versammlung. t visee; b ärti . 8b111.“*“ 9 wir für die Festigkeit Hohes Staats⸗Ministerium! warten ist, an dessen Spitze ein Mann steht, der in allen Lagen und den gegenwärtigen unheilvollen Zustand aufhebenden Staats⸗ Mög Hoh W . vaae Die Unterschriebenen fühlen sich zu Zeiten, insonderheit in seiner letzten kritischen Stellung zu Breslau, . 18 Verfassung zu verwenden, damit wir uns der erworbenen ben ertheilten Verheißungen in Erfüllung gehen werden, und ver⸗

Entschiedenheit hiermit unseren innigsten Dank abstatten, auf der ehrerbietigen Erklärung Zeiten, 1 ung b 1“ 6 . , 8g- einen solchen Charakter entfaltete, auf welchem allein ein segensrei⸗

der betretenen Bahn zum Wohl und Frommen des Vaterlandes ge⸗ raden Weges im Vertrauen auf Gott dem Lenker aller Dinge Ihre Hohe Aufgabe erfüllen und sich nicht durch ein teuflisches Treiben einer rebellischen gottvergesseneu Rotte irre führen lassen. 8 In dieser Hoffnung verharren wir mit der ausgezeichnetsten Hochachtung. 1 (im Oberbergischen), den 20. November 1848. 8

Hochgeborener Herr, Hochgebietender Herr Minister⸗Präsident und General der Kavallerie, Gnädigster Herr Graf! Ew. Excellenz, so wie die übrigen Herren Mitglieder Ihres Ministeriums, haben unter den schwierigsten Verhältnissen die Zügel der Regierung in die Hand genommen. Sich selber zu opfern bereit, erkannten Sie es als Ihre höchste Pflicht, unser armes durch innere Parteiungen zerrissenes Vaterland vor gänzlichem Verderben zu be⸗ wahren. Es galt, die Feinde aller staatlichen Ordnung niederzuwer⸗ fen und die Achtung vor dem Gesetz wieder herzustellen. Sie haben diese Aufgabe mit Energie und weiser Mäßigung verfolgt. Wir füh⸗ len uns gedrungen, Ihnen für Ihre bisherige segensreiche Wirksam⸗ keit unsere vollste Anerkennung und unseren Dank auszusprechen, mit Hinzufügung der innigsten Bitte, den betretenen Weg nicht eher zu verlassen, als bis das unternommene Werk mit vollständigem Erfolg gekrönt sein wird. Irv tiefer Ehrerbietung Ew. Excellenz gehorsamster. Der patriotische Verein. Havelberg, den 30. November 18ü1.ͤI

Hohes Staats⸗Ministerium!

Die Proclamation Sr. Majestät unseres Königs an das preu⸗ ßische Volk vom 11ten d. M. hat unseren Herzen wohlgethan, und können wir in den darin mitgetheilten getroffenen Anordnungen und Maßnahmen der Regierung nur die Bürgschaft für den Fortschritt in Gesetzlichkeit und Ordnung auf welchem Wege allein zum wah⸗ ren Heile zu gelangen ist erblicken.

Wir vertrauen vollkommen den Versicherungen Sr. Majestät un⸗ seres Königs und wollen mit ihm stehen für Recht, Gesetzlichkeit und das Wohl des Staates und der Krone begründende Ordnung.

Wir verabscheuen das Gewühl der Frevler, welche nicht Ach⸗ tund vor Recht und Gesetz zeigen und in frevelhafter Vermessenheit des Landes Ruin herbeizuführen trachten.

Wir wollen nicht unter einer Willkürherrschaft des in Berlin zusammengelaufenen Pöbels stehen. G

Wir billigen nicht wir sprechen es offen aus die Hand⸗ lungen der nach Verlegung der National⸗Versammlung nach Bran⸗ denburg in Berlin forttagenden Abgeordneten und erklären alle ihre Beschlüsse für ungesetzlich und ungültig für das Land.

Schließlich wünschen wir, daß die Regierung dahin kräftigst wirke, daß die National⸗Versammlung ihr Werk, die Aufrichtung der Staats⸗Verfassung, wozu sie allein berufen ist, unter dem Schutze der bestehenden Regieung wo es auch sei baldigst beendige.

In dieser Gesinnung stehen wir für unseren constitutionellen König mit Gut und Blut ein.

Blürgermeisterei Atzbach, Kreis Wetzlar. (332 Unterschriften.) An

Ein Königliches Staats⸗Ministerium.

Nur von freien Volksvertretern und einer starken Regierung er⸗ warten wir Heil! Darum begrüßen wir mit Freuden die Entschließungen Sr. Ma⸗ jestät, unserer National⸗Versammlung durch Verlegung ihres Sitzes nach Brandenburg die freie Berathung zu sichern und dem gesetz⸗ losen Zustande Berlins ein Ende zu machen.

b 8 (165 Unterschriften.)

Golbav, Repierungs⸗Bezirk Gumbinnen, den 26. Nov

De Hohes Staate⸗Ministerium! der bi ¹†, unterzeichnete Magistrat, Stadtverordnete und Urwähler g. slebdch Stabdt treten der unterm 21. November c. von einem ge öblichen Magisteat zu Berlin an seine Mitbürger erlassenen An⸗ sprache mu Freude und voller Ueberzeugung bei, und vertrauen, daß unser geliebter König und ein hohrs Staats⸗Ministerium mit Festig⸗ keit und Kraft dahin wirken wird, dem Treiben und Wühlen, so wie

9 üss. ; 8 den verderblichen Beschlüssen von einem Theil der preußischen Na⸗

gedrungen, daß auch sie den von Einem hohen Staats⸗Ministerium ergriffenen Maßregeln, wodurch dem Untergange der staatlichen Ordnung und der mit ihren scheußlichen Folgen einbrechenden Anar⸗ chie entgegengetreten wird, die vollste Anerkennung nicht versagen, daß sür die, durch die reinste Liebe zum Vaterlande hervorgebrachte, hochherzige Aufopferung Eines hohen Staats⸗ Ministeriums der wärmste Dank bei ihnen erglüht, daß sie unerschütterlich festhalten in der alten Treue und Liebe für unseren König von Gottes Gnaden, und Ihm und Seinem hohen Hause vertrauen bis in den Tod, und daß auch sie, falls der Stener⸗Verweigerung eine ausgebreitere Folge gegeben und es zur Kräftigung der Staatskassen nöthig werden sollte, gern bereit sind, eine mehrmonatliche V auszahlung ihrer Klassen⸗ und Grundsteuer erfolgen zu lassen. Militsch, den 26. November 1848. 8 Die Gutsbesitzer des landschaftlichen Militscher Kreis⸗Antheiles. (22 Unterschriften.)

Wir, die unterzeichneten Bewohner des wartenberger Kreises“ sprechen hiermit unsere Freude und unseren Dank darüber aus, daß die langerwartete und ersehnte Maßregel, die National⸗Versammlung aus den Banden des Terrorismus und der Schreckensherrschaft zu be⸗ reien, endlich ergriffen worden ist.

b b den 27. November 1848.

(52 Unterschriften.)

An Ein Königliches hohes Staats⸗Ministerium

zu G Berlin.

Hohes Staats⸗Ministerium!

Der in der Hauptstadt Berlin seit längerer Zeit herrschende ge⸗ setzlose Zustand mußte auch uns, die gehorsamst unterzeichneten Ein⸗ gesessenen des Kirchspiels Honnefeld, mit gerechten Besorgnissen er⸗ füllen. Wir konnten es uns nicht verhehlen, daß unter dem Einflusse einer Partei, welche nichts Geringeres als den Umsturz der staat⸗ lichen Ordnung anstrebt, die zur Vereinbarung der Verfassung beru⸗ fene Volksvertretung nicht mehr im Stande war, in Freiheit zu be⸗ rathen und Beschlüsse zu fassen, ihre Aufgabe einer g ücklichen Lö⸗ sung entgegenzuführen und dadurch den Erwartungen des Landes zu

prechen. 1 enfforch erkennen daher in der von Sr. Majestät verfügten Ver⸗ legung der National⸗Versammlung einen Akt, der nicht mehr zu um⸗ gehen war; wir hatten uns überzeugt, daß, indem Ein hohes Mini⸗ sterium der Krone diese Maßregel anrieth, Hochdasselbe in seinem Rechte war und im vollen Bewußtsein dieses Rechtes handelte; und unser Vertrauen ist unerschüttert, daß die dem Volke in den März⸗ tagen verheißenen Freiheiten keine Schmälerung erleiden werden, daß der betretene constitutionelle Weg nicht verlassen werden wird.

Je weniger wir es aber verkennen mögen, daß jene Maßregel den Feinden der Ordnung neue Vorwände geben wird, Aufregung und Verwirrung im Lande hervorzurufen, um so mehr sehen wir uns zu der dringenden Bitte veranlaßt, Ein hohes Ministerium möge kein Mittel unversucht lassen, den drohenden Verwickelungen auf fried⸗ lichem Wege und ohne eine blutige Entscheidung zu begegnen, und wir halten die Hoffnung fest, es werde dieses Ziel durch das Zu⸗ sammenwirken aller Staatsgewalten und unter Gottes gnädigem Bei⸗ stande erreicht werden.

1 Ein hohes Ministerium bitten wir gehorsamst, diesen einfachen und lauteren Ausdruck unserer Gesinnungen wohlwollend aufzunehmen.

Honnefeld, Regierungs⸗Bezirk Koblenz, 22. November 1848.

+22

(94 Unterschriften.)

Kreis Neuwied, am

An das Königliche hohe Staats⸗Ministerium

Berlin.

hohe Königliche Ministerium

von Preußen. 8 Die unterzeichneten Urwähler des zweiten Wahlbezirks von Nümbrecht erklären hiermit, daß sie es mit Bedauern und Entrüstung vernehmen, wie eine revolutionaire Partei um und in der National⸗ Versammlung zu Berlin sich Anmaßungen und Umtriebe erlaubt, wo⸗ durch die wahre Freiheit und Wehlfahrt unseres Vaterlandes gefähr⸗ det wird, anstatt auf rechtlich constitutionelle Weise mit unserem ge⸗ liebten Könige vereinbarlich zu tagen. Wir müssen entschieden gegen jenes unberufene wühlerische Treiben, wobei nur unnütz Zeit und Geld verschwendet, Armuth und Noth des Landes nicht vermindert,

das

tional⸗Versammlung mit vollem Ernste Einhalt zu thun, damit end⸗ lich unser armes Vaterland wieder der Ruhe und gesetzlichen Ord⸗ nung theilhaftig werde. olssen, den 27. November 1848. Der Magistrat. Die Stadtverordneten. 93 Urwähler

ein Hohes Staats-Ministerium in Berlin. Hohes Ministerium!

Die ehrfurchtsvoll unterzeichneten Bewohner der Bürgermeisterei Langenlonsheim fühlen sich in der jetzigen gefahrvollen Lage des Va⸗ ihr nicht zu erschütterndes Vertrauen zu ihrem

terlandes gedrungen,

sondern noch gar vermehrt wird, protestiren: Namentlich die Abschaf⸗ fung der Worte „von Gottes Gnaden“ beim Titel unseres Königs bringt uns kein Heil, auch das Jagdrecht nicht auf unseren klei⸗ nen Parzellen im Einzelnen. Nein, das heißt: 2. wieder aufbauen, und führt uns zur Anarchie, wofür uns doch Gott in Gnaden bewahren wolle. Ja, wir erklären Beschlusses, daß bisher von allen unseren Mitbürgern unter 10. noch

nicht 1 ist, dem der Glaube nicht heilig und tröstlich wäre, von Got⸗ tes Gnaden zu sein, und daß unser König dies Bekenntniß auch bei seinem Titel liebt und ehrt, drum sei und bleib' er uns auch lieb und werth. Wir geben ihm deshalb zur Beibehaltung dieses Titels unsere volle Zustimmung, so wie auch, daß er die National⸗Ver⸗ sammlung zur besseren und gesicherten Beförderung vor jener und zur

rischen Fraction von Berlin nach Brandenburg zu verlegen,

Niederreißen ohne

trotz jenes unseligen

ches Volksthum sicher gebaut werden kann, während die obige Fraction sich selbst im höchsten Grade als unvolksthümlich dokumentirt hat durch die Aufhebung der Steuern. mittelbar daraus hervorgehenden bösen Geister der Hölle, noch durch leidenschaftliche Verdrängung göttlicher Gebote, kann ein Volk Heil und Segen erwarten!

Weder durch diese und die un⸗

Darum auf, lasset uns schaaren um den schwer geprüften, aber

echt volksthümlichen König, Ihn von den Ketten und Banden zu befreien, s

fördernden Gebrauch der eigenen persönlichen Freiheit, welche Er selbst jedem Gliede seines großen Reiches hochherzig und feierlich zugesichert

welche ihn hindern an den des Landes wahres Wohl nur

hat, und also auch mit Recht für Sich beanspruchen kann. Tausende fordern jetzt aber für sich diese Freiheit auf eine Weise, welche ihnen und dem Volke Schmach und Verderben bringt. Der freie König wird dem freien Volke Sein gegebenes Königliches Wort bald so er⸗ füllen, daß Alle tief beschämt sich fühlen müssen, die bis jetzt Alles, was von Ihm ausgeht, nur zu verdächtigen, und eben darum nur schweres Unheil über das sonst so glückliche Land und Volk zu brin⸗ gen suchen. 3

Genug des edlen Zeit⸗ und Geldverlustes! Genug der Ver⸗ wüstungen der einzig sicheren und lauteren Quellen alles moralischen und physischen Wohles eines Volkes! Genug der Seufzer und Thrä⸗ nen der Edlen im Lande!

Es ist Zeit, hohe Zeit zu handeln! Handeln macht den Mann. Darum lege jeder Hand ans Werk, daß es wieder besser werde, und es wird bald und dauernd besser werden, wenn wir uns Alle mit dem Könige aller Könige und nach seinem Willen lehnen und halten an das uns von ihm gegebene Königshaus bis auf den letzten Mann, bis in den Tod. 6b 3

Durch vorstehende, aus der Tiefe des Herzens hervorgegangene Aeußerung sämmtlicher Ortschaften des Kirchspiels zu Steudnit, Kreis Hainau, wollen Ew. Königl. Majestät innigste Hochachtung und treueste Ergebenheit bis in den Tod ehrfurchtsvoll an den Tag legen die un⸗ terzeichneten Glieder der obigen Kirchgemeinde. v

(Folgen 179 Unterschriften.)

Steudnitz, den 24. November 1848.

Die unterzeichneten Urwähler der Stadt Posen finden sich ver⸗ aulaßt, die nachfolgenden Erklärungen abzugeben: 1) Wir halten die Krone für vollkommen berechtigt, die Na⸗ rtional⸗Versammlung unter den in Berlin eingetretenen Ver⸗ hältnissen nach Brandenburg zu verlegen und zu vertagen. Wir verwerfen aufs entschiedenste das ungesetzliche Verhal⸗ ten desjenigen Theiles der National⸗-Versammlung, welcher, nach der von dem Könige ausgesprochenen Vertagung, in Berlin vereinigt geblieben ist, und halten alle Beschlüsse desselben für null und nichtig, wie solches schon durch das Staats⸗Ministerium erklärt worden ist. Wir schaaren uns mit treuer Liebe um unseren constitutio⸗ nellen König und hegen die zuversichtliche Erwartung, daß durch die von der Regierung des Königs getroffenen Maß⸗ regeln die National⸗Versammlung recht bald in den Stand gesetzt werden wird, endlich die längst ersehnte Verfassung mit der Krone zu vereinbaren, und hierdurch gesetzliche Ord⸗ nung und Wohlstand dem Vaterlande wiederzugeben. Wir mißbilligen mit aller Entschiedenheit das Verhalten des Abgeordneten der Stadt Posen, Herrn Neumann, wel⸗ cher sich den ungesetzlichen Schritten eines Theiles der Na⸗ tional⸗Versammlung angeschlossen hat, und wünschen drin⸗ gend, daß er auf dem betretenen Wege nicht fortgehe. Posen, den 16. November 1848. 1u“ (124 Unterschriften.) 1 Der Adresse an Se. Majestät den König, d. d. Oberschlesten den 23. November 1848, welche wörtlich also lautet:

Wir fühlen uns gedrungen, Ew. Königlichen Majestät

„2 2 88 1 8 unsere Freude und unseren ehrerbietigsten Dank auszuspre

ür die nennung eines Ministeriums, welches den G nee entgegenzutreten, in welche di e Partei des Umsturzes das Land bereits versetzt hat.

„Mit Schaudern sehen wir die Bande der gesetzlichen Ordnung immer lockerer werden, ja, es wurde uns klar, daß eine völlige Auflösung nicht mehr fern sein könne, da die Kühnheit jener Partei in gleichem Grade mit der schwer zu begreifenden Schwäche der Regierung wuchs.

„Noch sind unsere Besorgnisse nicht gehoben, denn die Wühler verdoppeln ungestraft ihre Anstrengungen, das Volk aufzuhetzen. Es ist also hohe Zeit, daß diese unschäd⸗ . rden. u9, Ninr de twetgefenss Energie kann das Land vom 8 ver Weisheit Ew. Königlichen Majestät ge⸗ lingen, das Rechte zu treffen.

treten aus voller Ueberzeugung bei.

8 110 Unterschri (Folgen 110 Untersch ezirks.) e

ierungs⸗Bezirk Arnsberg, Kreis Altena. Kierspe, den 25. November 1848.

der heutigen Sitzung der Gemeinde⸗Versammlung 8 Vorsitz des Amtmanns folgender Beschluß gefaßt:

J““ . 11“

ften von Einwohnern des kieferstädter

langt, daß die Versammlung, welche lediglich zur Sicherung der Frei⸗

heit ihrer Berathung aus Berlin verlegt ist, sich nach ihrer Eröff⸗

nung unausgesetzt mit Ausarbeitung der Verfassung beschäftige. Friedeberg, den 20. November 1848.

(Unterzeichnet von dem Orts⸗Vorsteher und Deputirten von 63 Ge⸗

meinden des Kreises.)

Die Gemeinde zu Stentsch erklärt sich, im festen Vertrauen darauf, daß des Königs Majestät die am 18. März verheißenen constitutionellen Freiheiten halten und gewähren werde, damit ein⸗ verstanden, daß der König das Ministerium Brandenburg berufen

und die National⸗Versammlung zu Gunsten ihrer freieren und unge⸗

hinderten Berathung nach Brandendurg verlegt habe, indem die resp. Gemeinde es schon lange mit großer Unzufriedenheit bemerkt hat, daß die National⸗ Versammlung die edle Zeit und die Kräfte des vergeudet hat, ohne etwas von ihrer Aufgabe sertig zu ringen.

Diese am 21. November von gegen 60 Stentscher Gemeinde⸗ Gliedern in einer Gemeinde⸗Versammlung unterzeichnete Meinungs⸗ Aeußerung machen noch folgende Stentscher, welche jener Versamm lung nicht beiwohnen konnten, zu der ihrigen:

2 (71 Unterschriften.) Stentsch, bei Schwiebus (Züllichau⸗Schwiebuser Kreises), den 22. November 1848.

1 Naugardt, den 27. November 1848.

Das vielbesprochene Hehalten esnes Fraction der National⸗ Versammlung, besonders aber die von ihr ausgesprochene Steuer⸗

erweigerung, hat auch hier die entschiedenste Mißbiligung gefunden. Magistrat und Stadtverordneten gingen daher in der Un⸗ terzeichnung einer Erklärung voran, daß sie alle diejenigen in der National⸗Versammlung, welche an dem Beschluß der Steuer⸗-Verweigerung Theil genommen und dadurch die Brandfackel in ihr Vaterland geschleudert haben, die zum Aufruhr und zum Bruch mit dem Könige führen sollte, für unfähig hielten, länger Vertreter des Volks zu sein.

Ein bedeutender Theil der hiesigen Einwohnerschaft aller Stände bat sich dieser Erklärung angeschlossen, so daß in der Kürze über 200 Unterschriften zusammen gekommen sind.

Der Abgeordnete des hiesigen Kreises, Herr Radke, gehört übrigens zu den ehrenwerthen Männern, welche es für ein Verbrechen halten, König und Vaterland ihrem Ehrgeize zu opfern, und heute in Brandenburg zusammentreten werden, gebe Gott des Landes!

Der Magistrat.

Dem unterm 11ten November d. J. erlassenen Köͤniglichen Auf⸗ ufe antworten wir mit Freudigkeit: Daß wir zu unserem theuren Könige, der es stets gut mit uns gemeint und der uns alle verheißenen constitutionellen Freiheiten mit seinem Königlichen Worte verbürgt hat, treu⸗ lich halten und Ihm mit Gut und Blut beistehen wollen gegen alle diejenigen, welche in frevlerischem Ungehorsam sich von Ihm abwenden und Ihn in Seinen landesväter⸗ lichen Absichten behindern möchten. nitz, den 21. November 1848. Von der Gemeinde zu Carnitz, Greifenberger Kreises in Pommern. (42 Unterschriften.)

8 Oderberg im Kreise Natibor, den 24. November 1848. Die Unterzeichneten sprechen nachfolgend ihre Gesinnung dahin

aus: daß sie allein in einem constitutionellen Königthum des hohen Hauses Hohenzollern einer treuen, wie bisher unerschüt⸗ terlichen Armee, neben unwandelbarer Gesinnung des Einzelnen und Achtung vor dem Gesetz, die Gewähr für die Zukunft Preußens; in dem letztgefaßten Beschlusse einer Fraction der National⸗Ver⸗ sammlung aber die Tendenz sehen, die nothwendigen Bedingungen für das Fortbestehen des constitutionellen Königthums zu vernichten, und der Anarchie einen anscheinend legalen Boden zu verschaffen. Es ist an der Zeit, daß jeder gute Patriot unzweideutiges Zeug⸗ niß seiner Gesinnung gebe. Durch politischen Indifferentismus und Einschüchterung ist der guten Sache schon zu viel geschadet; je⸗ des Braven Farbe muß eben so echt wie leichtkenntlich; der Wahl⸗ spruch laut vernehmbar sein; der unsere ist: 4 1A1e“ 1

Es lebe der König.“

(162 Unterschriften.)

Wir Unterzeichnete, Instleute, Deputanten und Wirthe aus Genslack, Paulinenhof, Zimmau und Oberwalde, erklären uns mit der in der Hartungschen Zeitung Nr. 277 vom Sonnabend den 25. November d. J. stehenden Verhandlung vom 22sten desselben Monais, so wie mit der Adresse an Ein Hohes Staatsministerium von unseren braven preußischen Mitbürgern aus den Kirchspielen Hei⸗ ligenwalde, Arnau und Waldau, vollkommen einverstanden. Gott segne und erhalte Se. Majestät unseren Allergnädigsten König.

(102 Unterschriften.)

Wir unterzeichneten Urwähler und Wahlmänner des preußischen Volks erklären alle diejenigen Abgeordneten zur preußischen National⸗ Versammlung, welche an dem Beschluß der Steuer⸗Verweigerung theilgenommen haben, für unfähig, Vertreter des Volks zu sein.

zum Heile

und von Sr. Majestät genugsam gesicherten Freiheit recht

beald erfreuen können.“ v

Wissen, den 24. November 1848. (52 Unterschriften.)

Das Verhalten unseres Abgeordneten Herrn Steimmig in Berlin veranlaßt uns unterzeichnete Urwähler und Wahlmänner zu folgender Erklärung:

Wir mißbilligen nicht nur den ungesetzlichen Schritt dieses Abgeordneten sich gegen die wohlgemeinten Absicht der Re⸗ gierungsmaßregel, die National⸗-Versammlung der preußi⸗ schen Volksvertreter nach Brandenburg zu verlegen, um sie von dem Einflusse der in Berlin damals herrschenden an⸗ maßenden anarchischen Bestrebungen zu befreien, auf⸗ zulehnen, sondern bedauern noch mehr, daß er sich so weit vergessen konnte, an denjenigen Beschlüssen der dort noch sorttagenden Deputirten theilzunehmen, die so weit gegan⸗ gen sind, selbst eine Steuerverweigerung zu dekretiren.

Da dieser Abgeordnete dadurch sein von uns erhalte⸗ nes Mandat überschritten hat, so erklären wir ihn für nicht geeignet, noch ferner unseren Wahlbezirk bei der zum 27. d. M. nach Brandenburg berufenen National⸗Versamm⸗ lung zu vertreten.

Danzig, den 20. November 1848. (1009 Unterschriften.)

Hohe National⸗Versammlung!

Das souveraine Volk zu Werth befiehlt hiermit der National⸗ Versammlung zu Berlin, der höchst pflichtvergessenen Dienerin des souverainen Volkes, Sr. Majestät unserem allergnädigsten, von Gott uns gesetzten Könige zu gehorsamen und sich ohne die geringste fer⸗ nere Weigerung nach Brandenburg zu verfügen, um da selbst die Constitution, weil der König selbst solche will, zu berathen und in Uebereinstimmung mit dem Könige zur größeren Sicherung Aller⸗ höchstdessen Macht, so wie zum Wohle des Volkes, gehorsamst fest⸗ zustellen.

Für diesen unseren souverainen Willen schwören wir, mit Gut und Blut.

Wir verfluchen aber alle Tollheiten des deutschen Jakobinismus, wie solche zur Schande der ganzen deutschen Nation und des preußi⸗ schen Volkes zu Berlin nur zu lange geduldet worden sind.

Werth, am 26. November 1848.

Die bevollmächtigenden Urwähler des souverainen

Volkes zu Werth. (Folgen 72 Unterschriften.)

(Fortsetzung folgt.)

8— 111.“

zu stehen

EVB11I’

Bundes⸗Angelegenheiten. Frankfurt a. M. Bericht des Ver⸗ fassungs⸗Ausschusses über die Selbstständigkeit der kleineren deutschen

Staaten. Wissenschaft und Kunst. Königliches Schauspiel. (Zum erstenmale: Familienzwist und Frieden.)

Markt⸗Berichte.

Gundes-Angelegenheiten.

Frankfurt a. M., 1. Dez. (Deutsche Ztg.) Der Abge⸗ ordnete G. Beseler hat als Irjichterstatter EE111 Reichs⸗Versammlung nachstehenden Bericht des Verfassungs⸗Ausschus⸗ 8 1 die Selbstständigkeit der kleineren deutschen Staaten vor⸗ gelegt:

Durch Beschluß der hohen National⸗Versammlung vom 30. Ok⸗ tober sind alle Anträge auf Mediatisirung der deutschen Einzelstaaten, einschließlich das Minoritätserachten zu §. 5 des Abschnittes des Ver⸗ fassungs⸗Entwurfes über das Reich, dem Verfassungs⸗Ausschuß zur besonderen Erörterung und Berichterstattung überwiesen worden.

Der Verfassungs⸗Ausschuß hat in Folge dieses Beschlusses die Anträge von M. Mohl und Genossen, Mölling, Dham, von Reden, Schneer und Anderen zum Gegenstande seiner Berathungen gemacht, sich dabei aber nicht genau an die gestellten Anträge gehasten, sondern die Frage, ob und in welcher Weise deutschen Einzelstaaten die ihnen im Bundesstaat gewährte Selbstständigkeit zu beschränken oder ganz zu entziehen sei die sogenannte Mediatisirungsfrage ihrem gan⸗ zen Umfange nach erörtert. Zu diesem Behuf schien es vor Allem nothwendig, um der Gefahr einer bloß abstrakten Auffassung zu entgehen, sich eine klare Anschauung von den bestehenden Verhältnis⸗ sen, von den Wünschen und Bedürfnissen des Volkes und ihren Be⸗ ziehungen zu dem neu zu gründenden deutschen Bundesstaate zu ver⸗ schaffen. Abgesehen nun von den allgemein zugänglichen historischen und statistischen Hülfsmitteln und den zahlreich eingegangenen Bitt⸗ schriften und Adressen aus solchen Staaten, welche sich von der Me⸗ diatisirung besonders bedroht sahen, hat der Ausschuß es für ange⸗ messen gehalten, solche Personen zu vernehmen, denen er eine genaue Kenntniß von den in Betracht kommenden Verhältnissen oder doch ein näheres Interesse dafür zutrauen durfte. Daß es dabei auf die Mit⸗ glieder der National⸗Versammlung selbst eine besondere Rücksicht ge⸗ nommen und namentlich die Vertreter der kleineren Staaten zur Dar⸗

verschiedenen Richtungen deutlich aus. Während z. B. durch den Antrag des Herrn M. Mohl nach seiner eigenen Erklärung nichts Anderes bezweckt wird, als in die Reichs⸗Verfassung Bestimmungen hineinzubringen, durch deren Handhabung die Umsetzung des Bun- desstaates in den Einheitsstaat später möglich gemacht werden soll, ist von dem Herrn von Reden die allgemeine Zusammenlegung der kleineren Staaten zu größeren Verbänden und von Herrn Dham eine allgemeine Kreis⸗ und Bezirks⸗Eintheilung Deutschlands in Antrag gebracht worden.

Der Verfassungs⸗Ausschuß hat sich nach diesen verschiedenen Richtungen hin mit der Frage beschäftigt.

I. Nachdem die erste Lesung des Entwurfs über das Reich und die Reichsgewalt vollendet worden, kann so viel als sesistehend angenommen werden, daß die National⸗Versammlung ihre Aufgabe darein gesetzt hat, den deutschen Bundesstaat zu begründen, und zwar nicht als die unvollkommenere Form, die man nur erwählt, weil die bessere nicht zu erreichen, sondern in dem Bewußtsein, daß die dem deutschen National⸗Charakter entsprechende Staatsform darin zu finden sei. Wenn dem aber also ist, so darf auch keine Bestim⸗ mung in die Verfassung aufgenommen werden, welche von vorn darauf gerichtet ist, das eben begründete Werk wieder zu zer⸗

ören.

II. Daß noch ein Mittelglied gefunden werde, welches die Einzelstaaten mit dem Reiche noch in anderer Weise, als durch die verschiedenen Organe der Reichsgewalt, verbindet, ist ein Wunsch, der nicht allein in geschichtlichen Vorgängen, sondern auch in den bestehen⸗ den Verhältnissen begründet erscheint. Eine Kreiseintheilung würde nämlich den großen Vortheil bieten, daß die Ungleichheit, welche in dem Umfange der Einzelstaaten besteht, sich weit weniger störend und gefährlich für den Bundesstaat erwiese, und daß zugleich für manche Verwaltungszweige, namentlich das Kriegswesen, und für die Zusammensetzung des Staatenhauses ein starker Anhalt gewonnen würde. Wenn der Verfassungs⸗Ausschuß auf diesen von einem geistreichen Staatsmann näher entwickelten Plan für jetzt nicht eingegangen ist, so hat ihn namentlich die Erwägung dabei geleitet, daß eine solche tief greifende organische Umgestal⸗ tung, welche die territorialen Verhältnisse und die Verwal⸗ tungsformen gleichzeitig erfaßt, in der Zeit der Aufregung und Bewegung durch schnell gefaßte Beschlüsse nicht wohl zu begrün⸗ den ist, sondern der organischen Fortbildung des deutschen Verfassungs⸗ werkes überlassen bleiben muß.

III. Weniger allgemein in ihrer Wirkung, aber da, wo sie stattfände, von noch größerem Einfluß auf die bestehenden Staats⸗ Verhältnisse, würde die Durchführung des Planes sein, sämmtliche kleinere Staaten zu eigenen Verbänden zu vereinigen oder nach Um⸗ ständen mit einem größeren Staate zu verbinden, ohne ihnen doch ihre Selbstständigkeit ganz zu entziehen. Das Schwierige einer sol⸗ chen Maßregel zeigt sich, wenn sie allgemein durchgeführt werden soll, schon darin, daß bei der Bestimmung der Staaten, welche ihr zu un⸗ terwerfen sind, eine gewisse Willkür nicht wohl vermieden werden kann. Es kommt nicht blos auf die Seelenzahl an, wenn es sich darum handelt, ob ein Gemeinwesen der von ihm eingenommenen Stellung in würdiger Weise entspricht; geschichtliche Beziehungen und besondere staatswirthschastliche, selbst lokale Verhältnisse können hier sehr einflußreich werden und eine mehr oder weniger große Selbste ständigkeit als wünschenswerth erscheinen lassen. Selbst in Mittelr Staaten, wie den beiden Hessen, sind Neigungen zu einer solchen Ver⸗ einigung vorhanden, während anderwärts, z. B. in Thüringen, gege⸗ wohl durchdachte Pläne der Art der Widerstand des Partikularismus sich thätig zeigt. Der Ausschuß ist aber der Ansicht, daß eine solche Maßregel, auch wenn die National⸗Versammlung sich dazu für kom⸗ petent halten sollte, doch nicht ohne Ungerechtigkeit und Gefahr all⸗ gemein vorgeschrieben werden kann. Das widerstrebend Verbundene würde vielleicht, anstatt sich enger zusammenzuschließen, nur auf eine Gelegenheit zur Trennung hinwirkrn. In einzelnen Fällen und unter gewissen Voraussetzungen aber wird eine solche Vereinigung sich als sehr wohlthätig erweisen können, und wenn es gelingt, für den neu⸗ geschaffenen Organismus eine einfache, dem Volke verständliche Form zu finden und das Gemeinsame nur auf diejenigen Theile des Staats⸗ lebens zu beziehen, welche auch im Einzelstaat der größeren Maße bedürfen, so ist doch zu hoffen, daß sich daraus löbliche Einrichtungen herausbilden. Die Ausführung bleibe aber der freien Vereinbarung der Staaten überlassen, und nur wenn es sich um Förderung und Leitung des an sich heilsam erkannten Werkes handelt, wird die Cen⸗ tralgewalt in augemessener Weise ihre Vermittelung eintreten lassen können. Auch da, wo eine solche Vereinigung verfassungsmäßig vor⸗ geschrieben ist, wie nach dem Entwurf für die Bildung des Staaten⸗ hauses, wird dieses Verhältniß, abgesehen vom Heerwesen, nicht we⸗ sentlich verändert sein.

IV. Bedenklicher noch, als die erzwungene Beschränkung der Selbstständigkeit der Einzelstaaten durch die Vereinigung mit anderen, erscheint die völlige Aufhebung derselben, was man im engeren Sinne die Mediatistrung zu nennen pflegt. Freilich stellt sich in einzelnen Staaten die Lahe so, daß die angedeutete Katastrophe für die Zukunft kaum wird vermieden werden können, z. B. für Lichtenstein, Hohenzollern⸗Sigmaringen und He vnse. Hechingen, deren ungünstige Lage die gröoßten Nachtheile her 47 führt, während Hessen⸗Homburgs Selbstständigkeit nur noch auf Augen steht, andere kleine Staaten dagegen durch ein Zusamaen 8s ten mit anderen zu einem Staaten⸗Verbande sich vor der 8 ufisung sichern können. Auch ist nicht in Abrede zu stellen, daß für kleinere

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