1848 / 229 p. 5 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1 1384 v““ * 8 WW“ 8 öEE111116“*“ ““ Er wolle Ew. Königliche Majestät, unseren durch seine

1 einer freisinnigen Verfassung fel ge

en bes N Handel und Gewerbe ist wieder

rröffnet, der fortwühlenden Anarchie ist Einhalt gethan, und der Sinn sür Ordnung und Recht wird bald wieder hergestellt sein.

Wir segnen diesen Entschluß Ew. Königlichen Majestät.

zum Preußischen Staats-Anzeiger. Dienstag d. 19. Dezbr.

sind manche Zweifel gelöst,

No. 29. Zweite Beilage

auf dem betretenen Pfade unbeirrt fortwandeln möchten, halten wi 11111“ Gnade über unser schönes Vaterland gesetzten geliebten für eine heilige Pflicht. f aA. L eE111 Herrscher und Herrn, noch viele Jahre zum Segen und Krotoschin, am 10. Dezember 1848. S an Ruhme des treuen Preußen⸗Volkes erhalten. VW3—

In tiesster Ehrfurcht ersterben 11“ .eee hr⸗ ¹Ew. Königlichen Majestät Hobes Staats⸗Ministerium! 116.6““

1 . 8

68

tiefster Ehrfurcht 1 Der Gemeinde⸗Rath von Wiehl. Wiehl, im Regierungs⸗-Bezirk Köln, den 13. Dezember 1848.

Alllerdurchlauchtigster, Galiebter König und Herr! 18 Mit wahrem Jubel begrüßen auch wir die zur unabweisbaren Nothwendigkeit gewordene Auflösung der zur Vereinbarung der Ver⸗ fassung berufenen Versammlung und die gleichzeitig Allerhöchst ver⸗

liehene so freisinnige Verfassungs⸗Urkunde, wodurch Ew. Majeslät

das theure Vaterland, das in der größten Gefahr schwebte, errettet haben. Ew. Majestät dafür unseren innigsten Dank auszusprechen, fühlen auch wir uns gedrungen, und bitten Gott um seinen ferneren Segen für König und Vaterland. treugehorsamstet. Isselburg, im Herzogthum Kleve, den 10. Dezember 1848. (Folgen 117 Unterschriften. Majestät! .“ Alergnädigster König und Herr! Bürgerkrieg und Anarchie bedrohten in surchtbarer Gestalt unser Vaterland noch vor wenigen Tagen. Die Gefahr ist vorüber, und wem verdauken wir dieses, als Ew. Majestät Weisheit, so wie der Thatkraft und dem Muthe Ihrer Minister! Durch die Kraft, mit der diese die Hyder der Avnarchie in Berlin niedertraten und dorauf Ew. Majestät mit milder Hand die so freisinnige Verfassung gaben, sind wir in diesen Zustand, der eben so glücklich ist, als der frühere trostlos war, plötzlich hineinversetzt. Deshalb glauben wir, unserem guten Könige und seinen weisen Rathgebern unseren innigsten Dank darbringen zu müssen. . Graudenz, den 11. Dezember 1848. 1 8 e 8 (Folgen 47 Unterschriften

Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König, Allergnädigster König und Herr!

Durchdrungen von dem innigsten Dankgefühle, wagen auch wir Unterzeichnete, uns den Stusen des erhabenen Thrones Ew. Majestät zu nahen, um gleich vielen Millionen durch lange Zeit von ängstli⸗ cher Besorgniß erfüllter getreuer Unterthanen unseren freudigen Danf hervorgerufen durch die so beispiellos hochherzig ertheilte freisin⸗ nigste Verfassung Ew. Majestät zu Füßen zu legen.

Herrlich bewährt hat sich unser festes Vertranen auf Ew. Ma⸗ jestät unseren König von Gottes Gnaden! und deshalb nochmals

unseren innigsten Dank für diese wahrhaft Königliche Gabe.

In tiefster Ehrsurcht 8

Ew. Majestät getreue Unterthanen.

Jeltsch, Kreis Ohlau in Schlesien,

den 12. Dezember 1848. 8 (Folgen 45 Unterschriften.

. Ew. Königliche Majestät 8 ö in Kraft Königlichen Rechtes die National⸗Versammlung auf⸗ gelöst, die angetastete Würde der Krone, wie das bedrohte Wohl des Vaterlandes, entschlossen gewahrt und dem preußischen Volke eine Verfassung gegeben, welche durch die am 26. Februar k. J. zusam⸗ mentretenden Kammern revidirt werden soll. Dadurch ist den wüsten Wühlereien ein Damm entgegengestellt und die Rückkehr zu geordne⸗ ten Zuständen angebahnt, unter denen allein Fürstenwohl und Völ⸗ kerglück gedeihen kann. Geruhen Ew. Königl. Majestät, für diese landesväterlichen Tha⸗ ten von den Unterzeichneten den ehrfurchtsvollsten Dank huldreichst entgegen zu nehmen. Der allmächtige Gott rüste Ew. Königliche Majestät mit Weis⸗ heit und Kraft zum siegreichen Kampfe wider alle Feinde der Krone des Volkes. In tiefster Ehrfurcht Ew. Königl. Majestät getreue Unterthanen. Diebrock, bei Herford, den 10. Dezember 1848. (116 Unterschriften.) Eckum, bei Herford, den 10. Dezember 1848. (118 Unterschriften.) 1 Schweicheln, bei Herford, den 10. Dezember 1848. 1 (40 Unterschriften.) 8 Elferdissen, bei Herford, den 10. Dezember 1848. (260 Unterschriften.) Hollinde, bei Herford, den 10. Dezember 1848. (130 Unterschriften.)

haben

8

Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König;! Allergnädigster König und Herr! „Eow. Königliche Majestät werden huldreichst uns gewiß nicht zu⸗ rückweisen, wenn wir in der einfachen Sprache des Herzens, die Ew. Mazestät gewiß am liebsten hören, die ehrerbietigsten Versicherungen unserer Leebe, unseres heißen Dankes an den Stufen Ihres erhabe⸗ nen Thrones niederzulegen wagen.

Wir wußten es ja längst und wankten niemals in dem festen Vertrauen, daß Ew. Majestät in der Förderung der Wohlfahrt und der gesetzlichen Freideit Ihrer treuen Preußen das Ziel Ihrer höch⸗ sten Königlichen Wünsche versolgen, und deshalb hat es uns in der jetzten Zeit um so schmerziicher betrübt, daß unsere gewählten Ver⸗ 1 ee. HsSe e guten Absichten und unsere in⸗ nigsten ünsche so sehr verkannten ie Vereinbar 1.81des⸗Verfassung unmöglich 2 und die Vereinbarung einer

Mit um so größerer Freude haben wi 1 ü lichen Majestät Herzen und Händen böi -. sung empfangen; wir können nicht schweigen, wir müssen vein innersten Gefühlen Worte geben, um Ew. Königlichen Majestät un⸗ seren tiefgefühltesten, unterthänigsten Dank aus treuem ee aue⸗ zusprechen. w

Die Königlichen Worte haben uns hoch erfreut, daß Ew. Maje⸗ stät ganz besonders die Hebung des Wobhlstandes der ländlichen Be⸗ völkerung am Herzen liege. Wer begrüßen mit Jubel die darauf binzielenden, von Ew. Majestät bezeichneten und von den neuen Kammern zu berathenden Gesetze, durch deren Erfüllung wir das uns so sehr betrübende Mißtrauen zwischen den kleinen und großen Grundbesitzern endlich gründlich getilgt zu sehen überzeugt sind und eine gleichmäßige Besteuerung aller Staatsbürger nach den wirklichen Mitteln eines jeden Einzelnen herbeigeführt zu sehen hoffen dürfen.

Wir bitten und flehen im Königlichen Gebet zu dem allmächti gen Gotte b

8 unterthänigste und treueste Unterthanen. Die Bewohner des Dorfes Tempelfelde im Ece oberbarnimschen Kreise.

(33 Unterschriften) Tempelfelde, den 14. Dezember 1848. 1“

Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König! Alllergnävigster König und Herr!

Ew. Königlichen Majestät den allerfreudigsten, unterthänigsten Dank für die Ihrem getreuen Volk verliehene Verfassungs⸗Urkunde darzubringen, wird jede Gemeinde sich verpflichtet fühlen, wo in preu⸗ ßischen Herzen die alte deutsche Liebe und Treue gegen König und Vaterland wohnen. Wir wollen nicht die Letzten bleiben in Er⸗ füllung dieser Pflicht, sondern legen vor Ew. Majestät das in unse⸗ rer Gemeinde laut gewordene Wort der Freude und des Dankes nie⸗ der, ohne zu fürchten, daß Ew. Majestät dies zum allgemeinen Volks⸗ dank von uns beigetragene Scherflein verschmähen werden: deun mit unbefleckter Preußen⸗Treue senden wir es an Ew. Majestät vielge⸗ prüftes Königliches Vaterherz, um dasselbe erfrenen zu helfen mit der Gewißheit, daß die von Ew. Majestät verliehene freie Verfassung die getreuen Landeekinder anfeuert, aus desto freierer Brust den Herrn der Herren zu bitten:

„Gott segne den König und das Vaterland!“ Ew. Königlichen Majestät getreue unterthänige 88 Schutzwehr, Kriegerverein, Amts⸗ und Dorf⸗Geme⸗ Nedlitz bei Magdeburg, den 8. Dezember 1848.

Allerdurchlauchtigster König! Großmächtigster König und Herr!

Ew. Majestät haben durch Ihren Allerhöchsten Befehl vom Steu dem wühlerischen Treiben in der National⸗Versammlung ein Ende gemacht und uns mit einer Verfassung erfreut, die uns zu den schön⸗ sten Hoffnungen berechtigt.

Diese That, dem Hause Hohenzollern würdig, erweckt in dem Herzen eines jeden braven Preußen den tieffühlendsten Dank den aufrichtigsten Wunsch: 8

Gott erhalte noch lange dieses edle Königshaus!

Wir ersterben als

ö

Ew. Moajestät 16“ treugehorsamste. 8

Derr Verein: Mit Gott, für König

8 und Vaterland.

Berneuchen i. d. Neumark, den 14. Dezember 1848.

b e6 Königliche Majestät!

Die Unterzeichneten können es sich nicht versagen, Ew. Maj stät die Gefühle der lebhaftesten Freude und des innigsten Dankes aus⸗ zusprechen, mit welchen sie die Verordnungen vom 5. Dezember be grüßt haben.

Dieselben erkennen mit tiefem Bedauern an, daß sich auf dem

gesetzlichen Wege der Vereinbarung unübersteigliche Hindernisse erho⸗ ben hatten, daß dadurch Ew. Majestät, um das Vaterland vor un⸗ absehbaren Gefahren und Opfern zu schützen und der verderblichen Rechtsunsicherheit ein Ende zu machen, Allerhöchst sich gezwungen sahen, einseitig eine Verfassung zu verleihen, sprechen ihre volle Be⸗ friedigung mit dem Geiste der verliehenen Verfassung aus und hegen das Vertrauen, daß die demnächst zusammentretenden beiden Kam⸗ mern, die bei genauer Prüsung etwa zeitgemäß erscheinenden Ver⸗ besserungen in Antrag bringen und Ew. Majestät diesen Anträgen Allerhöchstihre Genehmigung nicht versagen werden. Die Unterzeich⸗ neten geben sich der Hoffnung hin, daß die von Ew. Majestät ver⸗ liehene Verfassung unter Gottes Segen zum größeren Ruhme des Vaterlandes beitragen und das Band gegenseitiger Anhänglichkeit zwischen dem Königlichen Hause und dem Volke noch fester knüpfen, so wie die Wohlfahrt und die wahre Freiheit des letzteren dauerhaft begründen werde. Wiedenbrück, den 14. Dezember 1848. Der Verein zur Herausgabe des Volks⸗Blattes. Im Namen desselben: 8 Der Vorstand.

Hohes Staats⸗Ministerium!

In einer Zeit, wie die gegenwärtige, wo eine Partei im Dun⸗ keln ihr hochverrätherisches Wesen gegen die Krone treibt und nach dem Umsturze alles Bestehenden strebt, ist es heilige Pflicht jedes Gutgesinnten, für König und Vaterland laut seine Stimme zu erhe⸗ ven und die Räthe der Krone in ihrem so schweren Berufe durch Zustimmung zu ihren das Heil des Vaterlandes bezweckenden Schrit⸗ ten zu stärken.

In Erfüllung dieser Pflicht, zollen Einem hohen Staats⸗Mini⸗ sterium wir unseren wärmsten Dank für die Sr. Majestät vorgeschla⸗ genen Maßregeln der Auflösung der National⸗Versammlung und der Verkündigung einer der freisinnigsten Verfassungen.

Eine Verfassung war mit der aufgelösten National⸗ Versamm⸗ lung, bei dem Uebelwollen einer durch das Land bereits gerichteten Fraction, nicht mehr zu vereinbaren.

Wir können hierüber aus eigener Wahrnehmung das beste Zeug⸗ niß vor der Welt ablegen!

Das Ministerium Brandenburg hat jetzt den glänzendsten Triumph über seine Widersacher gefeiert. Mit starker Hand bat Hochdasselbe das Steuer des auf stürmischen Wogen treibenden Staatsschiffes ge⸗ faßt. Möge es dieses, in Ersüllung der erhaltenen Mission, mit Gottes Hülfe in den sicheren Hafen geleiten!

Das gerettete Vaterland wird das Gedächtniß Ihres Muthes, Ihrer treuen Hingebung an die Interessen der Krone, welche Hand in Hand gehen mit den Interessen des freien Volkes, treu be⸗ wahren.

In tiefster Verehrung

Eines Königlichen hohen Staats⸗Ministeriums “““ 8 ganz gehorsamste Diener. Die Mitglirder des Magistrats und der Stadtverordneten⸗Ver⸗ 15 85 sammlung zu Brand enburg. 660 Unterschriften.) Brandenburg, den 12. Dezember 1848.

Hohes Staats⸗M nisterium! Vrreue, gewissenhaste, pflichtbewußte, weise und starke Räthe siad die Zierden einer Krone, welche ihren Glanz in dem Glücke des Vol⸗ kes finden will! In Ihnen, hochverehrte Mitglieder des Staats⸗Ministeriums, sind alle Tugenden der Kromräthe vereinigt!

Ihnen diese Anerkennung, den Dank für Ihre bisher dem Va⸗

Se. Majestät unser Allergnädigster Kön'g haben unterm 5ten d. M. eine Verfassung verliehen, durch welche dem dringenden Ver⸗ langen der Nation nach derselben nicht nur genügt⸗ worden ist, son⸗ dern auch die kühnsten Hoffnungen dadurch befrirdigt worden sind. Wir haben uns aus unserem Herzen gedrungen gefühlt, Majestät dem Könige in einer Adresse unseren ehrfurchtsvollen Donk auszusprechen, und können nicht umhin, auch Einem hohen Staate⸗ Ministerium unseren ganz gehorsamsten Dank zu sagen für alle die muthigen Schritte, welche hochdasselbe gethan, um die jedem gutge⸗ sinnten Staatsbürger so wohlthuende Ruhe im Innern wiederberzu⸗ stellen und Ordnung und Gesetz wiederum zur Geltung zu bringen. Indem wir uns noch erlauben, Einem hohen Staats⸗Ministerium unser ganzes Vertrauen ehrerbietigst auszusprechen, verbleiben wir mit größter Verehrung 8 Eines hohen Staats⸗Ministeriums b ganz gehorsamste. Magistrat und Stadtverordneten⸗Versammlung. Trebnitz, den 15. Dezember 1848.

Hohes Staats⸗Ministerium!

Sr Sr.

und

terlande geleisteten Dienste und den Wunsch auszusprechen, daß Sie

Wir wissen, daß unsere Stimmen keinen Einsluß darauf aus⸗ üben werden, was Hochdasselbe zu thun oder zu lassen denkt; es drängt uns aber, laut das auszusprechen, was unsere Herzen im tief⸗ sten Grunde bewegt. In dem Augenblicke der größten Erniedrigung unseres theuren Vaterlandes, in dem Augenblicke, wo der bergab rollende Staatswagen in der größten Gefahr war, in einen furcht⸗ baren Abgrund zu stürzen, hat ein hohes Staats⸗Ministerium sich kühn ihm in den Weg geworfen, hat nicht nur Gut und Blut hoch⸗ herzig in die Schanze geschlagen, sondern auch sich nicht gescheut, der Fluth von Hohn, Schmach und Spott entgegenzutreten, die über Hochdesselbe hereinbrechen mußte und hereingebrochen ist. Ein hohes Staats⸗Ministerium hat die preußische Fahne wieder hoch empor ge schwungen, und die freudige Eil, mit der sich die maßlose Mehrzahl aller Staa'sbürger darum geschaart, beweist aufs glänzendste, daß die alte Liebe und Treue zu seinem theuren Fürstenhause, die alte Achtung vor Recht und Gesetz im preußischen Volke noch nicht er⸗ loschen ist.

Möchten diese selbstredenden Thatsachen ein bohes Ministerium uͤberzeugen, mit wie völligem Vertrauen das Land die Maßnahmen Hochdesselben aufgenommen, möge es darin den dringenden Wunsch erkennen, das Ruder des Staats noch lange i Ho Händen zu sehen. 1 4

Körlin, den 9. Dezember 1848. 88 h“

Der körliner Kreis⸗Verein zum Schutz des Eigenthum und zur Förderung des Wohl standes aller Bolkeklassen.

(86 Mitglieder.)

Die Adresse der Stadt Elberfeld (s Preuß. Staats Anzeiger Nr. 223, S. 4197.IS. 1328, Sp. 1, so wie Nr. 225, S. 1348, Sp. 3) hat aufs neue 700 Unterschriften er⸗ halten.

(Fortsetzung folgt.) 8

HBHundes-Angelegenheiten.

Frankfurt a. M., 16. Dez. (O. P. A. Z.) 136ste Sitzung der verfassunggebenden Reichs⸗Versammlung. (Tages⸗ ordnung: Fortsetzung der Berathung über die Vorlage zur zweiten Lesung der Grundrechte.) Eröffnung der Sitzung 9 ½ Uhr Vormi⸗ tags. Der Vorsitzende H. von Gagern zeigt den Austritt des Abgeordneten F. Gerstner aus Prag aus der National-⸗Versamm⸗ lung an. Dem Reichsministerium des Innern wird Nachricht gegeben werden, die Vornahme einer Neuwahl anzuordnen. Der Präsident er⸗ wähnt der freigebigen Beiträge sehr vieler deutscher Buchhandlungen bei der Gründuüng der deutschen Reichsbibliothek Cin Frankfurt haben achtzehn Buchhändler und Verleger die Kataloge ihrer Verlagswerke zur Auswabl angeboten) und verbindet mit dieser Anzeige den An trag, die Reichs⸗Versammlung möge das Büreau ermächtigen, den Dank der National⸗Versammlung sür diese Anerbieten auszu pre⸗ chen. Der Vorschlag erhält die ungetheilte Zustimmung der Versamm⸗ lung. Abgeordneter M. Hartmann aus Leitmeritz beantragt die Niedersetzung eines Ausschusses zur Auswahl der Nationalwerke, ohne Rücksicht auf die einzelnen Fächer. Nachdem der Vorsitzende bemerkte, daß das Büreau die Vornahme bibl ographischer Ergänzun⸗ gen durch einen Bibliothekar bereits veranläßt habe, wird dem Büreau nachträglich der Auftrag ertheilt, eine besondere Kommission zur Verrollständigung der Auswahl der Bücher aus den verschiedenen Katalogen zu ernennen. Abgeordneter Werner aus Koblenz über⸗ giebt dem Präsidium Namens des Petitions⸗ Ausschusses eine Reihe von Beschwerden einzelrer Personen und beantragt den Urbergang zur Tagesordnung über diese Eingaben, ohne dieselben in weitere Berathung zu ziehen. Der Bericht des gedachten Ausschusses wird in einer künftigen Sitzung seine Erledigung finden. von Mayfeld richtet folgende Interpellation an das Reichs⸗Ministerium der Justiz: „In Erwägung der Antwort, welche von dem österreichischen Minister⸗ rathe durch den Mund des Ministers des Innern, Grafen Stadion, in der Sitzung des österreichischen Reichstags zu Kremsier vom 7teu d. M. auf die Interpellation des Abgeordurten Schuselka, bezüglich der standrechtlichen Behandlung der deutschen Parlaments⸗Mitglieder Blum und Fröbel, ertheilt worden, in welcher Antwort es heißt: „dieselben (nämtich dier Reichskommissäre Paur und Pötz!) haben ge⸗ gen den diesfälligen Vorgang aus den Geünden Verwahrung einzu⸗ legen befunden, weil dabei das deutsche Reichsgesetz vom 30. Septem⸗ ber nicht beachtet worden. Die thatsächliche Nichtbeachtung jenes deut⸗ schen Reichsgesetzes findet aber schon in dem Umstande genügende Bregründung, daß zur Zeit der Verurtheilung der genannten Abgeord⸗ neten (Blum und Fröbel) dasselbe noch nicht einmal offiziell dem österreichischen Ministerium bekannt, also noch weniger im gesetzlichen Wege den österreichischen Gerichten maßgebend geworden war“; in fernerer Erwägung, daß zwischen dem Erlasse des fraglichen Reichs⸗ gesetzes vom 30. September und zwischen der am 9. November er⸗ folgten standrechtlichen Hinrichtung Blum's vierzig Tage verflossen sind, während welchem Zeitraume nichts den Herrn Reichs⸗ Minister der Justiz verhindern konnte, das fragliche Reichsgesetz in das öster⸗ reichische Ministerium gelangen zu lassen, gleichviel, ob von dem Reichs⸗Ministerium der Minister Kraus oder der Minister Wessen⸗ berg als der eigentliche Repräsentant des damaligen constitutionellen österreichischen Ministeriums angesehen wurde; in Erwägung dieser Umstände sehe ich mich veranlaßt, den Herrn Reichs⸗Mi⸗ nister der Justiz zu ersuchen, den Widerspruch aufzuklären, in wel⸗ chem die erwähnte Behauptung des österreichischen Minister⸗

ö

Hochdesselben festen

raths mit der erst kürzlich von dem Herrn Reichs⸗Justizminister hin⸗ sichtlich der Publication der Reichs⸗Gesetze gegebenen Erklärung steht.“ Zimmermann aus Spandow richtet folgende Interpellation an das

Reichs⸗Ministerium: „Da es bei jeder öffentlichen Verwaltung, be⸗

sonders aber im Staats⸗Organismus, die Ordnung erfordert, daß die

Staatsbürger erfahren: 1) Welche Aemter überhaupt geschaffen sind und geschaffen werden, 2) welche Personen mit dergleichen Aemtern oder sonstigen amtlichen Aufträgen betraut werden, weil jede Ver⸗ waltung durch ihre Beamten repräsentirt wird und die Oeffent⸗ lichkeit die alleinige Kontrolle bildet, daß bei Ernennung von Beamten die allgemeine Wohlsahrt in der Würdigkeit der Per⸗ son die nothwendige Anerkennung findet, und da ferner das Reichs ⸗Ministerium viele seiner Beamten aus der Zahl der Reichstags⸗Abgeordneten nimmt, dieser Umstand um so wichtiger er⸗

scheint, als durch Beschluß der National⸗Versammlung ausdrücklich

abgelehnt ist, daß die mit Amt und Sold ausgezeichneten Mitglieder sich einer Neuwahl zu unterwerfen haben, es aber den Anschein hat, als ob viele Fragen nur mit jener Majoritätszahl entschieden wer⸗ den, welche der Zahl der in Diensten stehenden Mitglieder entspricht, so frage ich das Reichsministerium, aus welchen Gründen es die Ernennung von Beamten und Berufung zu amtlichen Functionen nicht öffentlich bekannt macht?“ Dietsch aus Annaberg interpel⸗ lirt die Reichsminister des Innern und der Justiz: „Den vor einem Monate nach Wien entsendeten beiden Kommissarien ist laut der Erklärung des Herrn Reichsministers der Justiz (in der Sitzung vom 24. November) die Instruction ertheilt worden, eine der Größe der durch die Tödtung Blum's begangenen Rechtsverletzung entsprechende Sühne zu verlangen. Seitdem ist aber nicht nur der Hauptschuldige mit russischen Orden geziert und seiner ritterlichen Tugenden halber durch ein Kaiserliches Handbillet belobt worden, sondern es hat sogar ein österreichischer Minister auf dem Reichstage zu Kremsier die Ermordung Blum's als eine gesetzmäßige Handlung bezeichnet. Ebendaselbst hat der nämliche Minister gleichzeitig erklärt: „Die thatsächliche Mißachtung des deutschen Reichsgesetzes vom 30. September sindet schon in dem Umstande genügende Begründung, daß zur Zeit, als die Verhaftung und Verurtheilung Blum's und Fröbel's erfolgte (also am 4., 9. und 11. November), derselbe noch nicht einmal offiziell dem österreichischen Ministerium bekannt, also noch weniger im gesetzlichen Wege den österreichischen Gerichten maß⸗ gebend geworden war, und dieses auch insofern nicht werden kann, bis nicht überhaupt das neu zu gestaltende staatliche Verhältniß zwi⸗ schen Oesterreich und Deutschland in beiderseitigem Einverständnisse bleibend geordnet ist.“ Ich frage daher die Reichsminister des In⸗ nern und der Justiz: „Welche Maßregeln sind bis jetzt getroffen worden zur Ausführung des am 16ten v. M. gefaßten Beschlusses, insbesondere zur Bestrafung der unmittelbar an der Ermordung Blum's Schuldtragenden? Welchen Erfolg haben diese Maßregeln bis jetzt gehabt? Inwieweit sind die vom österreichischen Mi⸗ nisterium erwähnten Thatsachen begründet? Welche Schritte be⸗ bsichtigt das Reichsministerum zu thun gegenüber der von dem österreichischen Ministerium ausgegangenen Ungehorsamserklärung?“ Abgeordneter Werner aus Oberkirch stellt den dringlichen Antrag, die National⸗Versammlung wolle beschließen, das Reichskriegs⸗ ministerium zu veranlassen, die Zurücknahme, mindestens den Einhalt der von der badischen Regierung am 25sten v. M. erlassenen Verkündigung, die Ergänzung des badischen Armee⸗Corps betreffend, zu verfügen; eventuell das badische Ministerium zu bestimmen, an⸗ statt jener Aushebung, die Organisation und Mobilmachung des er⸗ sten Aufgebots der badischen Bürgerwehr zu veranlassen. Dieser An⸗ trag wird nicht für dringlich erkannt und an den Wehrausschuß zur Begutachtung gewiesen. Vice⸗Präsident Beseler trägt mehrere Ur⸗ laubsgesuche vor, welche die Genehmigung der . halten, und verkündet, nachdem er den Vorsitz übernommen, die heu⸗ tige Tagesordnung. Die Versammlung leistet Verzicht auf 8 Dis⸗ kussion über Art. VI. der Vorlage zur zweiten Lesung der C rund⸗ rechte, §. 22 u. f. Es wird zur Abstimmung geschritten, vb Ergebniß folgende Beschlußfassungen sind: „Art. VI. §. 22: „Die Wissenschaft und ihre Lehre ist frei.“ §. 23: 8 as Unter⸗ richts⸗ und Erziehungswesen steht unter der Ober⸗Aufficht des Staats, und ist, abgesehen vom Religions⸗Unterricht, der Beaufsich⸗ tigung der Geistlichkeit als solcher enthoben.“ §. 24: „Unterrichts⸗ und Erziehungs⸗Anstalten zu gründen, zu leiten und an solchen 88 terricht zu ertheilen, steht jedem Deutschen frei, wenn er seine Be⸗ fähigung der betreffenden Staats⸗Behörde nachgewiesen hat., häusliche Unterricht unterliegt keiner Beschränkung.“ (Mit 220 ge⸗ gen 218 Stimmen, unter Wegfall der nach den Worten, „wenn er einzuschaltenden und von dem Ausschusse vorgeschlagenen Bestimmungen, „sittliche und wissenschaftliche (oder technische) Be⸗ fähigung u. s. w.) §. 25: „Für die Bildung der deutschen Jugend soll durch öffentliche Schulen genügend ge⸗ forgt werden. Die öffentlichen Lehrer Rechte der Staatsdiener (mit 281 gegen 147). Der Staat stellt unter gesetzlich geordneter Betheiligung der Gemeinden aus der Zahl der Geprüften die Lehrer der Volksschule an (mit 293 gegen 136 Stim⸗ men). Eltern oder deren Stellvertreter dürfen ihre Kinder oder Pflegebefohlenen nicht ohne den Unterricht lassen, welcher für vie un⸗ teren Volksschulen vorgeschrieben ist.“ (Der Zusatz: „die öffentlichen Unterrichtsanstalten dürfen nicht konfessionell sein,“ wurde mit 228 gegen 184 Stimmen verworfen.) 26. „Für den Unterricht in Volksschulen und niederen Gewerbeschulen wird kein Schulgeld bezahlt. Unbemittelten soll auf allen öffentlichen Unterrichtsanstalten freier Un⸗ terricht gewährt werden.’“ (Der Antrag: „Besondere Schulen für Kinder von armen Eltern, sogenannter Armenschulen, dürfen nicht statt⸗ sinden,“ wurde mit 210 gegen 202 St. abgelehnt.) §. 27. „Es steht einem Jeden frei, seinen Beruf zu wählen und sich für denselben auszubilden, wie und wo er will.“ Art. VII. §. 28. ‚Die Deutschen haben das Recht, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln; einer besonderen Erlaubniß dazu bedarf es niche. Volks⸗ versammlungen unter freiem Himmel können bei dringender Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit verboten werden.““ §. 29: „Die Deutschen haben das Recht, Vereine zu bilden. Dieses Recht soll durch keine vorbeugende Maßregel beschränkt werden. Die in den §§. 28 und 29 enthaltenen Bestimmungen finden auch auf das Heer und die Kriegsflotte Anwendung, insoweit sie den Militair⸗ und Disziplinar⸗Vorschriften nicht entgegenstehen.“ (Antrag des Abgeordneten Zachariä aus Göttingen, mit 224 gegen 208 Stim⸗ men.) Der Zusatz des Abgeordneten Wulffen, „der Orden der Jesuiten und dessen affiliirter Orden sind für alle Zeiten aus dem Gebiete des deutschen Reichs verbannt,“ welche Bestim⸗ mung schon bei der ersten Lesung der Grundrechte angenom⸗ men worden war, wurde mit 262 gegen 140 Stimmen verworfen. Der Verfassungsausschuß, welcher den Wegfall dieses Passus vorge⸗ schlagen, drückt sich in seinen Motiven also aus: Dieser Passus ent⸗ hält eine Polizeivorschrift, welche sich in den Grundrechten nicht wohl agusnimmt, wozu für Deutschland bei der fortgeschrittenen Bildung

überall haben die

8

des deutschen Volkes kein Bedürfniß vorliegt, und die auge inli ihren Zweck dennoch nicht erreicht, da unter jedem sich diejenigen bedenklichen Bestrebungen verbergen können, denen man durch die ausgesprochene Verbannung entgegentreten will. Man wird von vorbeugenden Maßregeln auch hier am besten absehen. Vertagung. Wesendonck interpellirt den Ausschuß für die Verhältnisse der Einzelstaaten zur Centralgewalt wegen der noch nicht erfolgten Begutachtung seines Antrags, die Aus⸗ nahmsmaßregeln in Preußen betreffend. Abgeordneter Jordan aus Marburg, Vorsitzender dieser Kommission, erklärt, daß der krankge⸗ wordene Referent des Ausschusses noch nicht gesund geworden sei. (Gelächter.) Von dieser Erklärung Veranlassung nehmend, beantragt Zimmermann aus Spandow die Ernennung eines anderen Refe⸗ renten. Der Antrag wird abgelehnt. (Die Linke ruft: Bravo!) Vice⸗Präsident Beseler schließt die Sitzung um 3 Uhr Nachmit⸗ tags. Nächste Sitzung Sonnabend, 16. Dezember. Tagesordnung: Ergänzungewahlen in den völkerrechtlichen Ausschuß; Wahl eines Schriftführers; Berathung über den Bericht des volkswirthschaftli⸗ chen Ausschusses über die von dem Reichshand els⸗Ministerium ge⸗ machte Vorlage, die Begründung der kommerziellen Einheit Deutsch⸗ lands betreffend; Fortsetzung der Berathung über die revidirten Grundrechte.

In der heutigen 137sten Sitzung der verfassunggeben⸗ den Reichs⸗Versammlung wurde die Berathung des vom Abg. Stahl Namens des volkswirthschaftlichen Ausschusses erstatteten Be⸗ richts über die in der Sitzung. vom 23. September gemachte Vor⸗ lage des Reichs⸗Handels⸗Ministers Duckwitz, die kommerzielle Einheit Deutschlands betreffend, eröffnet. Hierüber sprachen die Abgeordn. von Reden, Fraucke, der Reichs⸗Handels⸗Minister D uckwitz, dann die Abgeordn. Eisenstuck und Stahl als Berichterstatter der Minorität und Majorität des Ausschusses. Bei der Abstimmung wurde der Antrag der Abgeordn. Gembart und Genossen, über die Vorlage des Handels⸗Ministers zur Tagesordnung überzugehen, ver⸗ worfen. Die von Wernher und Genossen beantragte Tagesordnung über die Vorlage der Ausschuß⸗Minorität (Entwurf eines Reichsge⸗ setzes, betreffend die kommerzielle Einheit Deutschlands), mit 202 gegen 175 Stimmen angenommen. Die Versammlung genehmigte sodann die Anträge der Ausschußmehrheit in folgender Fassung: 1

1) Die Nationalversammlung ermächtigt die Centralgewalt, die Lösung der zwischen deutschen Einzelstaaten und fremden Nationen bestehenden Handels⸗ und Schifffahrts⸗Verträge und erforderlichen⸗ falls deren Umwandlung in Reichsverträge zu bewirken, auch neue Verträge dieser Art abzuschließen, alles unter Vorbehalt der Geneh⸗ migung der Nationalversammlung.

2) Die Nationalversammlung beschließt, daß der Ausschuß der Centralgewalt die zur Bearbeitung von Reichsgesetzen über deutsche Schifffahrt, Eisenbahnen und Postwesen in seinen Akten vorhandenen Materialien zu dem Zwecke überweise, die diese Verhältnisse betreffen⸗ den Gesetz⸗Entwürfe baldthunlichst der Nationalversammlung zur Be⸗ schlußnahme vorzulegen.

3) Die Nationalversammlung beauftragt die provisorische Cen⸗ tralgewalt, mit möglichster Beschleunigung Gesetzesvorlagen zur Be⸗ gründung einer Zolleinheit Deutschlands zu machen.

4) Die Nationalversammlung beauftragt die Centralgewalt, ein Zollgesetz und einen Zolltarif zu entwerfen und der Nationalver⸗ sammlung vorzulegen.

5) Die National⸗Versammlung erklärt, daß sie durch die vorste⸗ hend ertheilten Aufträge in keiner Weise das ihr zustehende Recht der Initiative gefährdet wissen will.

Zwei Zusatz⸗Anträge von Höffken und M. Mohl wurden ver worfen. So eben (1 ¾ Uhr) wird ein Schreiben des Reichsverwesers an den Präsidenten der National⸗Versammlung durch den Vice⸗Prä⸗ sidenten Beseler verlesen, wonach Minister von Schmerling und Un⸗ ter⸗Staatssecretair von Würth auf ihren Wunsch entlassen worden sind. Präsident von Gagern besteigt hierauf die Tribüne und zeigt der Versammlung an, daß er den Auftrag, das Ministerium zu er⸗ gänzen, übernommen habe und schon heute das Präsidium der Na⸗ tional⸗Versammlung niederlegen müsse.

Frankfurt a. M., 16. Dez. Die O. P. A. Z. enthält in ih⸗ rem amtlichen Theil Folgendes: 1

Der Reichsverweser hat den Reichsminister des Innern und der auswärtigen Angelegenheiten, Anton Ritter von Schmerling, seinem Wunsche gemäß von dieser Stelle enthoben.

Der Reichsverweser hat den Unter⸗Staats⸗Secretair im Reichs⸗ Ministerium des Innern, Joseph von Würth, seinem Wunsche gemäß diesem Amte enthoben. 1 8

Der Reichsverweser hat den Reichsgesandten am Königlich groß⸗

britanischen Hofe, Victor Freiherrn von Andrian, seinem Wunsche ge⸗ mäß von dieser Stelle enthoben. 1“] Der Erzherzog⸗Reichsverweser Kaiserl. Hoheit hat heute Vor⸗ mittag das ehegestern hierher zurückgekehrte frankfurtische Linien⸗In⸗ fanterie-Bataillon und anderthalb Bataillone auf dem Marsch nach Weilburg hier angekommener nassauischer Linientruppen auf der Zeil die Revue passiren lassen. Die Truppen begrüßten den Reichsver⸗ weser mit lautem, wiederholtem Hurrahruf.

Auf die Nachricht, daß Dänemark die Besatzung der Insel Al⸗ sen auf 8000 Mann zu erhöhen beabsichtigt, hat das Reichskriegsministe⸗ rium, wie man vernimmt, Befehl gegeben, daß eine entsprechende An⸗ zahl Reichstruppen an der holsteinischen Gränze zusammengezogen werde, um für jeden Fall bereit zu sein.

29 e““ Oesterreich. Reichstag. Salzburg's Verhältnisse. Württemberg. Tuübingen. Frequenz der Universität. Sachsen⸗Altenburg. Altenburg. Verhandlungen des L

Ausland. 8 Türkei. Konstantinopel. Großes Truppen⸗Manöver. Abbas Pascha als Statthalter von Aegypten bestätigt. Aufstand im Pascha⸗ lik Damaskus.

88e

*

Eisenbahn⸗Verkehrr.

Markt⸗Berichte.

Oesterreich. Reichstag. Sitzung vom 14. Dezember. Alois Fischer: Der Kammer sei bereits bekannt, daß er sein Mandat niedergelegt; er sei nur noch gekommen, um von der Ver⸗ sammlung Abschied zu nehmen. Er thue dies mit schwerem Herzen, weil ihm nicht gegönnt sei, Antheil zu nehmen an der wichtigen Be⸗ rathung des großen Werkes, unter dessen Schutz die Volksfretheiten gestellt werden sollen. Durch die Gnade Sr. Majestät auf den Posten eines Gouverneurs von Oberösterreich berufen, habe er den festen Willen, diesem Werke sein ganzes Le⸗ ben zu weihen. Das Bolk, zu dem er geschickt werde,

sei ein gutes, ein bieders, und er hoffe, daß sein guter Will ausreichen werde. Gerechtigkeit, Freiheit und Offenheit werden sei⸗ nem Streben stets zur Richtschnur dienen. (Beifall.) Er bitte nur, daß, wenn einer der Abgeordneten an einer Stadt, einem Dorfe, einer Hütte vorbeikommen und wissen sollte, daß er darin sich auf⸗ halte, derselbe auch bei ihm einkehren möge, und gewiß werde er ihn, ohne Rücksicht auf die Zunge, die er spreche, brüderlich aufnehmen. (Beifall.) Als Abgeordneten Salzburgs möge man ihm noch einige Worte erlauben. In kurzem werde man berathen müssen, ob Salzburg eine eigene Provinzial⸗Verfassung zu erhalten habe oder nicht. Man möge nicht erschrecken, wenn er in der Ge-⸗ schichte etwas weiter aushole, er werde ein Jahrtausend über⸗ springen und sich nur auf das Wesentlichste beschränken. Nach dem Untergange des weströmischen Reiches sei Salzburg unter die Herr⸗ schaft der fränkischen Könige aus dem Hause der Merovinger gekom⸗ men; diese ließen es durch Herzoge regieren, und zwar aus dem Ge⸗ schlechte der Aigilolfinger. Um dieselbe Zeit kam ein Priester, der heilige Rupertus, ins Land, um den Bewohnern das Evangelium zu verkündigen. Die Könige, Herzoge, Fürsten und alle Mächtigen des Lan⸗ des wetteiferten, die Kirche von Salzburg zu beschenken, besonders waren es die Majordomus von Frankreich, welche diese Kirche unter den Nachfol⸗ gern des heiligen Rupertus mit Ländereien, Privilegien, Immunitäten und Regalien reichlich ausstatteten. Ums Jahr 800 n. Chr. unter dem Bischofe Arnold, welcher ein Jugendfreund Karl's des Großen gewe⸗ sen, wurde das Bisthum zu einem Erzbisthum erhoben, reichsunmit⸗ telbar gemacht, und von da an war es ein souveraines Fürstenthum. Er frage Jeden, ob ein Land, welches ein volles Jahrtausend souve⸗ raine Fürsten hatte, gerechte Ansprüche auf eine eigene Landesverfas⸗ sung habe? Zu Anfang des gegenwärtigen Jahrhunderts sei das Für⸗ stenthum, indem es an den Großherzog von Toscana gelangte, ein weltliches geworden, in seiner inneren Einrichtung jedoch wurde keine Aenderung vorgenommen. Später sei der Fürst genöthigt worden, nach Würzburg zu gehen, und die Provinz wurde vom Feinde an Bayern verschenkt. Wenn es nun ein Glück sei, dem Scepter eines großen Landes an⸗ zugehören, so möge man den Schmerz ermessen, welcher das Volk ergriff, als bald darauf jener Königsschnitt, um nicht zu sagen Kai⸗ serschnitt, das Fürstenthum in zwei Theile gewaltsam auseinanderriß und nur ein Theil an Oesterreich abgetreten wurde. Bei dieser Gelegenheit habe Salzburg die eigene Regierung verloren, die eb im Verbande mit Bayern gehabt, und wurde in einen Kreis einer wenn auch achtbaren Provinz umgewandelt. Jetzt also, wenn es sich darum handeln werde, zu berathen, ob Salzburg eine eigene Verfassung bekom⸗ men soll, bitte er, diese Thatsachen auch in die Wagschaale fallen zu lassen. Schon im Jahre 1816 habe der höchstselige Kaiser Franz veersprochen, die eigene Landesvertretung des Herzogthums Salzburg wieder herzustellen. Im Jahre 1828 sei dieses Versprechen erneuert worden. Er frage nun, ob der konstituirende Reichstag nicht jenes Kaiserliche Wort werde in Erfüllung bringen wollen? Schließlich danke er für die gütige Aufnahme seiner Worte und bitte, auch fer⸗ ner das Land, dem er angehöre, und dem er auf Besehl Sr. Ma⸗ jestät alle seine Kräfte weihen wolle, in Schutz zu nehmen. (Lange anhaltender Beifall.) Hierauf wurde die Diskussion der Geschäfts⸗ Ordnung fortgesetzt.

Württemberg. Tübingen, 8. Dez. (Schwäb. M.) Aus dem so eben erschienenen Verzeichniß der Studirenden für das Winter⸗Halbjahr 1848 1849 ergiebt sich, daß, ungeachtet so viele Studirende Tübingen im vergangenen Herbst verlassen haben, doch wieder 257 neue Studirende angekommen sind, während im vorigen Sommer blos 74 neu ankamen. Es befinden sich darunter: I. Stu⸗ dirende der evangelischen Theologie: 1) Württemberger a) im Kö⸗ niglichen Seminar 46, b) in der Stadt 62, 2) Ansländer 36, zu⸗ sammen 144; II. Studirende der katholischen Theologie: 1) Würt⸗ temberger a) im Königlichen Wilhelmsstift 77, b) in der Stadt 8, 2) Ausländer 16, zusammen 101; III. Studirende der Rechtswissen⸗ schaft: 1) Württemberger 157, 2 Ausländer 5, zusammen 162; IV. Studirende der Medizin und höheren Chirurgie: 1) Württemberg b 54, Pharmacie 7, Chirurgie 8, 2) Ausländer 17, zusammen 86; V. Studirende der Philosophie: 1) Württemberger a) im Königli⸗ chen Seminar 60, b) im Königlichen Wilhelmsstift 99, c) in der Stadt 19, 2) Ausländer 11, zusammen 189; VI. Studirende der Staatswirthschaft: Württemberger a) Regiminalisten 29, b) Kamera⸗ listen 44, c) Forstwirthe 8, zusammen 81. Die Zahl aller Studiren⸗ den ist daher 763. Im vorigen Sommer⸗Halbjahre hatte Tübingen 743 Studirende, im vergangenen Winter aber 855.

Sachsen⸗Altenburg. Altenburg, 14. Dez. (D. A. Z.)

In der 52sten und 53sten Sitzung der Landschaft vom 23sten und 25. November erstattete die Finanz⸗Deputation Bericht über den An- trag des Abgeordneten Ludwig: die Landschaft wolle das Gouver⸗ nement um ein Postulat dahin ersuchen, daß sofort den Bewohnern Kahla's 5000 Rthlr. Einquartierungsgelder ausgezahlt werden und dieser Betrag einstweilen als Vorschuß an die Reichs⸗Centralgewalt betrachtet werde. Das Gutachten der Deputation: „Die Landschaft wolle über den Antrag, als einem früheren landschaftlichen Beschlusse widersprechend, durch irgend welche neue, bei jenem Beschlusse noch nicht bekannt gewesene Momente weder im Allgemeinen noch im Besonderen in Bezug auf Kahla begründet, zu den unabsehbarsten, bedenklichsten Konsequenzen führend, zur Ta⸗ gesordnung übergehen, dagegen das Ministerium nochmals dringend auffordern, im Interesse des Landes Wohlstandes sich kräftig bei der Reichsgewalt um baldige Auszahlung der Susten⸗ tationsgelder für das in Thüringen stationirte Armee⸗Corps der Reichstruppen zu verwenden“, wurde, eben so wie das Amendement des Abgeordn. Dölitzsch: „Die Landschaft wolle einen Antrag auf so⸗ fortige Entfernung der Reichstruppen aus dem altenburgischen Lande an die Regierung stellen“, von der Landschaft angenommen. Hierauf erstattete die juristische Deputation Bericht über die gegen den Abg. Douai verhängte Haft und Untersuchung und über den desfalls früher von dem Abgeordn. Dölitzsch gestellten Antrag: die Landschaft wolle sich zu dem Beschluß auf Freilassung des inhaftirten Abgeordn. Douai einigen. In Bezug auf diese Angelegenheit wurden zunächst folgende Aktenstücke mitgetheilt: * 4 1 I. Vom Ministerium: Während der Zeitdauer der am 21. Okt. d. J.

von uns erklärten beständigen Vertagung des Landtags ist wieder ein Mitglied desselben, den Dr. Douai hier, von dessen kompetenter Fran nenh.te dem hiesigen Stadtgerichte, wegen verschiedener Kriminalvergehen Untersu . Laen geleitet, beziehentlich einer früheren bereits gegen ihn eingeleitet 88 e⸗ Kriminaluntersuchung von neuem aufgegriffen und fortgeführt w 1 Sts bei ist es von dem Kriminalgericht aus Gründen b2e. Lrmens proz t 358* Durchführung des Untersuchungsverfahrens für nöthig

der pftachtmaßigen . Angeschuldigten in Kriminalhaft zu nehmen, und die 8e v“ veince Rechtsanwalte, gegen den Rechtsbestand dieses von seg eingewendeien Rechtsmittel der Appellation g. in den bezüglichen Instanzen verworfen worden. Untersu⸗ hung wie heen dauern zur Zeit noch fort. Da es sich bei dieser Kriminaluntersuchung un

Haft um ein Mitglied unserer Landschaft handelt, und dessen Landtagseigen